unabhängige Aerzte gelten können. Die genannten Aerzte ständen nur mit den Knappschaftsvereinen, von welchen sie angestellt und besoldet würden, in einem Vertragsverhältniß; auf ihre An⸗ stellung u. s. w. hätte die Berufsgenossenschaft nicht den geringsten Einfluß, zumal da die Mitglieder der Vorstände der Berufs⸗ genossenschaft andere Personen seien als die Vorstandsmitglieder der Knappschaftsvereine, und bei der Verwaltung der Knappschafts⸗ vereine nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer betheiligt seien. .
Das Reichs⸗Versicherungsamt hat, soweit ermittelt, erst einmal Gelegenheit zu einer Entscheidung der Frage gehabt, ob neben dem behandelnden Knappschaftsarzt auf Antrag noch ein anderer Arzt zu hören sei, — und zwar handelt es sich dabei offenbar um den von dem Abg. Hoch bemängelten Fall. Die Sektion VI. (Tarnowitz in Oberschlesien), über die sich der Bergmann Prudlo in Michalkowitz beim Reichs⸗Versicherungsamt beschwert hatte, hat mit den Knappschafts⸗Aerzten in einem Schreiben vom 18. Mai 1900 die Honorarsätze für die Gutachten über Unfall⸗ verletzte — für das erste Gutachten 6 ℳ, für jedes weitere in derselben Unfallsache 3ℳ — vereinbart. Bei diesem Sachverhältniß hat das Reichs⸗Versicherungsamt in seinem Bescheid vom 21. Mai 1901 ein Vertragsverhältniß im Sinne des § 69 Abs. 3 des Gewerbe⸗ Unfallversicherungsgesetzes zwischen den Berufgenossenschaften und den Aerzten der Knappschafts⸗Lazarethe nicht anerkannt, jedoch dem Sektionsvorstand empfohlen, in Fällen, in denen neben dem Arzte des Knappschafts⸗Lazareths noch ein anderer Arzt als Behandelnder gelten kann, Anträgen auf Vernehmung dieses Arztes stattzugeben. Der Vorstand der Sektion Tarnowitz wird demgemäß ver⸗ fahren. Meine Herren, ich hoffe, daß recht bald ein weiterer derartiger Fall zur Entscheidung an das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt kommt; denn der Ansicht bin ich allerdings, gegenüber der klaren Bestimmung des Gesetzes muß es vermieden werden, daß der un⸗ parteiische Arzt, auf den der Unfallverletzte gegenüber dem Vertrauens⸗ arzt rekurrieren kann, in den Verdacht kommt, in irgend einem Ab⸗ hängigkeitsverhältniß zur Berufsgenossenschaft zu stehen. (Sehr richtig! links.) So will es das Gesetz. Im vorliegenden Fall ist das Reichs⸗ Versicherungsamt der Ansicht gewesen: der Arzt ist unabhängig, er ist Kassenarzt der Knappschaft, nicht der Berufsgenossenschaft. Die Be⸗ rufsgenossenschaft hat für den Fall, daß er Gutachten abgiebt, ihm nur bestimmte Honorarsätze zugebilligt, und hierin hat das Reichs⸗ Versicherungsamt ein Vertragsverhältniß, ein Abhängigkeitsverhältniß nicht finden können. 88
Abg. Franken (nl.): Den Ausführungen des Staatssekretärs hinsichtlich der Beaufsichtigung der Berufsgenossenschaft muß ich durch⸗ aus beitreten. Die Kapitalsabfindung ist in Mheinland⸗Westfalen nicht Sitte und kommt in der Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft nicht vor. Die sachverständigen Angaben meines Kollegen Hilbck werden dem Hause wohl glaubwürdiger vorgekommen sein als die Ausfälle des Herrn Stadthagen. Die staatlichen und städtischen Baumeister werden schon polizeilich angehalten, für die nöthigen Unfall⸗ verhütungsmaßregeln bei den Bauten Sorge zu tragen. Die Unfälle werden an Zahl wieder abnehmen, wenn die Verhältnisse erst wieder stabil geworden sind, die Novellen sich eingelebt haben werden. Die
Angriffe auf die Unternehmer nehmen wir mit ruhigem Gewissen hin, denn unser Verantwortlichkeitsgefühl ist ein ganz anderes, als sich Herr Stadthagen vorstellt.
Abg. Stadthagen bestreitet, daß er übertrieben habe. 13 Vor⸗ eende von Berufsgenossenschaften hätten gegen das Gesetz aus ihrem renamt Bezüge bis zu 16 000 ℳ erhalten. Wenn au Ie. Fal
elisch ausscheide, so blieben immer noch 12 Fälle übrig. Es gehört, hrt der Redner fort, wirklich piel dazu, sich hier hinzustellen und ich sittlich v. weil ich in einem Falle geirrt habe, und zu thun, als ob ich wer weiß wie Unrecht hätte. Herr Oertel hat gezeigt, daß er wirklich eine schlaflose Nacht gehabt hat. Ich habe s vorigen Jahre ausdrücklich gesagt, das und das ist mir mitgetheilt worden, und 1” fordere die Regierung auf, darüber eine Unter⸗ suchung anzustellen. Das war mein gutes Recht. Und nun spricht man über Verdächtigungen des Herrn Felisch. Die Vorwürfe, die von konservativer Seite in dieser Richtung gegen mich geschleudert worden sind, lassen mich kalt. Ich nehme das nicht ernst. Wenn in den anderen 12 Iehen keine Untersuchung stattgefunden hat, so läßt das einen Schluß zu auf den Ernst der sittlichen Entrüstung jener Herren. Der Vorsitzende des Reichs⸗Versicherungsamts hat die Pflicht, die Gesetz⸗ süene s en 1. — cec n Har. itzenden mehr als ℳ Ent igung zubilligen. e Erhöbhun des Gehalts des Herrn Hahne von 12⸗ auf 16000 ℳ bestätigt mordenh Bedauern * ich, man hier den Dr. Blasius, den der Staats⸗ sekretär hat fallen 8 gelobt und verherrlicht hat. Der Abg. Oertel scheint die de, den 5‿— des Dr. Blasius gar⸗ nicht verstanden zu ba Ich habe nicht verallgemeinert, wie mir Herr Rcesicke „ und den Aerztestand im allgemeinen vgI Ich habe Verwunderung darüber eegecsesn noch nicht das eh⸗ ichtliche Verfahren gegen Dr. Blasius
Blasius ist nicht der
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die Aerzte zu ten der Unternehmer degradiert werden. —* sind
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' atz (Präsident Graf von Ballestrem bittet den Rerner, Beis E und Dr. t mit seinem Vertrauenbärzte sind dazu da, di Nnten —.——2 Iet ein
e ee eehe eeenhe AR. und wendet sich gegen die Ausführungen
önlich bemerkt Dr. Oertel (kenf.): Ich ausdrück· 12. iche Bezüge 28 oder durch einen tli 25— einer ZE“ 1 1 raum 8 habe es entschieden mißbilligt, daß Arzt auf Kosten der Arbeiter die Geldinteressen der den wahrnimmt und die rrE der Arbeiter m n. —2. den Versuch einer ntigung mit dem Abg. — ; baran ist mir auch nicht das Mindeste gelegen.
Beamten als Eeen 8.e eaehe Versecherezenmc regt
erklärt werden. Direktor im Reichs⸗ t Twele: eüüe.err e exe.n tragen wollen, ist aber bei dem damit nicht
Das Kepitel des Asebcsen; samts, die 1 und
Darauf wird um 6 Uhr Donnerstag 1 Uhr vertagt.
die weitere Berathung auf (Außerdem Marine⸗Etat.)
Haus der Abgeordneten 20. Sitzung vom 5. Februar 1902, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Heranziehung zu den Kreisabgaben. 8
Nach demselben sollen die Gesellschaften mit be⸗ schränkter Haftung zu den Kreisabgaben herangezogen werden unter Abänderung des die Forensalsteuerpflicht im Kreise behandelnden § 14 der Kreisordnung, und zwar sollen nach dem Vorgange des Kommunalabgabengesetzes die nicht im Kreise wohnenden einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gleich den nicht im Kreise wohnenden Gesehschaftern einer offenen Handelsgesellschaft für Gewerbe⸗ treibende erachtet und demgemäß im Kreise zu den Kreis⸗ abgaben herangezogen werden, welche auf Grundbesitz, Gewerbe 61. auf das aus diesen Quellen fließende Einkommen gelegt werden.
Abg. Hausmann (nl.): Der Gesetzentwurf G einem vom Hause wiederholt ausgesprochenen Wunsche und deckt sich mit dem Beschlusse unserer Gemeindekommission. Die Steuerfreiheit der Ge⸗ sellschaften mit beschränkter Haftung kommt daher, daß die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch das Reiesgese erst nach dem Erlaß der Kreis⸗Ordnung eingeführt worden ist. Es ist aber eine gerechte Forderung, daß die Gesellschaften mit be⸗ schränkter Haftung zu den Kreisabgaben mit herangezogen werden. Es giebt in Preußen 2400 solche Gesellschaften, und eine ganze Reihe von Aktiengesellschaften hat sich in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgewandelt, um sich der Kreissteuerpflicht zu entziehen. Es ist richtig, daß die Regelung der Staatseinkommen⸗ steuerpflicht dieser Gesellscha een nicht in den vorliegenden Entwurf mit hineingezogen ist, weil sonst die Erledigung der Sache erschwert worden wäre. Ich habe gegen die Fassung des Entwurfs nichts ein⸗ zuwenden und würde mit der Annahme auch ohne Kommissions⸗ berathung einverstanden sein. Wird die Kommissionsberathung von anderer Seite gewünscht, so würde ich dem nicht widersprechen.
Abg. Winckler ” Namens meiner Freunde spreche ich unsere Befriedigung über die Vorlegung dieses Gesetzentwurfs aus, der den Wünschen des Hauses entspricht. Wir stellen uns auf den Boden der Vorlage, legen aber doch Werth auf eine Kommissionsberathung. Hier, wo es sich darum handelt, das System dieser Besteuerung, bei dem sich in Bezug auf Kommunglabgaben in der Durchführung gewisse Disharmonien und Unzuträglichkeiten herausgestellt haben, auf die Kreise zu übertragen, halten wir es doch für nöthig, dieses System in einer Kommission von neuem zu prüfen, und ich beantrage deshalb die Ueberweisung der Vorlage an die Gemeindekommission.
Abg. Dr. Iderhoff (fr. kons.) äußert gleichfalls einige Be⸗ denken, obwohl er mit dem Prinzip der Vorlage einverstanden ist, und stimmt der Ueberweisung an die Gemeindekommission zu.
Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.): Die Beschränkung der Vorlage auf die Kreisbesteuerung ist ein Fehler, die Regierung hatte⸗
anze Arbeit machen und überhaupt die Steuerpflicht der Gesell⸗ schasten mit beschränkter Haftung einer Prüfung unterziehen sollen. Die gleiche Behandlung dieser Gesellschaften und der offenen Handelsgesellschaften ist wirthschaftlich und rechtlich nicht begründet. sie widerspricht der Rechisprechung, wenn man die einzelnen Gesellschafter als Gewerbetreibende ansieht. Das hat unabsehbare Konsequenzen; mit welchem Recht könnte auch der Aktionär einer Aktiengesellschaft als Gewerbetreibender angesehen und besteuert werden? Wo bleibt da der Begriff des Gewerbebetriebes, wenn man eine ziffernmäßige Betheiligung als Gewerbebetrieb an⸗ sieht? Will man die Gesellschaften heranziehen, so kann man sie nur als Gesammtheit besteuern. b
Abg. Schmitz⸗Düsseldorf (Zentr.): Wir stimmen der Ueber⸗ weisung an die Gemeindckommission zu. Gerade wir am Rhein empfinden die Steuerfreiheit der Gesellschaften mit beschränkter Haftung unangenehm; bei uns sind viele Ausländer, namentlich Holländer, in diesen Gesellschaften, die ihren Betrieb im Inlande haben. Es wäre allerdings richtig gewesen, den Fehler, den wir beim
gemacht haben, hier zu beseitigen. Meine Freunde würden damit ein⸗ verstanden sein. Es haben sich viele Aktiengesellschaften umgewandelt, lediglich um steuerfrei zu werden.
Die Vorlage wird der Gemeindekommission überwiesen.
Darauf setzt das Haus die Berathung des Etats der und Gewerbeverwaltung, und zwar die am
ienstag abgebrochene Debatte über den Ausgabetitel „Gehalt
des Ministers“ und die Anträge der Abgg. Felisch, Dr. Hitze und Freiherr von Fedlit und Neukirch, betreffend Beschränkung des Rechts zur Lehrlings⸗ baltung auf die geprüften Meister und Ein⸗ führung des Befähigungsnachweises für das Bau⸗ gewerbe, fort.
Abg. Dr. .egeen, n verbreitet sich über die Noth⸗
wendigkeit des gesetzlichen Schutzes der Heilquellen und über die vor ahren regierung
;er hofft, d setzentwurf vor⸗ — Im einzelnen bleiben die Ausfüh des Redners ree mnhch g; 8 as
8—
Minister für Handel und Gewerbe Möller:— Meine Herren! Die Frage, die der Herr Vorredner gestellt hat, gehört eigentlich nicht zum Handels⸗Etat, sondern zum Berg⸗Etat. Ich kann ihm aber das Eine schon an dieser Stelle erwidern, daß eingehende kommissarische Verhandlungen augenblicklich im Gange Es ist dies eine der schwierigsten Fragen, die es giebt. Es sind, in ich nicht irre, sechs Ressorts an dieser Frage betheiligt. Wir haben scit einigen Wochen wöchenklich eine bis zwei Sitzungen; aber die juristischen Schwierigkeiten sind so groß. daß wir bisher nicht bestimmt sagen können, wann wir zum Abschluß kommen werden. Wir verkennen garnicht die Wichtigkeit der Frage. Ich war darauf vorbereitet, daß die Frage gestellt werden würde, und ich habe meiner⸗ seits noch einmal darauf gedrängt: man möge doch, soviel wie möglich, die Angelegenheit beschleunigen. (Bravo!) Aber ich habe die Ant⸗ wort bekommen: wir thun, was wir köͤnnen. Mehr kann ich Ihnen augenblicklich nicht sagen. — Fals 2 Die erreedecüase t in ommen schlei der un ist — einer wahren d “ 2
met ommen. ahrungsmittelge 80 1879 2—
für die Physikalisch⸗technische Reichsanstalt r das Kanalamt werden bewillitt.
Kommunalabgabengesetz durch Heranziehung der einzelnen Gesellschafter
in verhältnißmäßig losem Zusammenhang, und ich glaube, daß die Sache bei einem anderen Ressort vorgebracht werden müßte.
hat, bestehen, so bin ich überzeugt, daß ein Theil dieser Schwierig⸗ keiten niemals durch irgend ein Gesetz geregelt werden kann.
Jahre 1895 in der Reichstagskommission stattgefunden haben, als es ssich um die Veränderung des Zolles auf Honig han⸗ delte. Damals sind tagelange Verhandlungen darüber worden, ob es überhaupt möglich sei, echten Honig von ver⸗ fälschtem Honig zu unterscheiden. Es sind sehr große Schwierigkeiten für den Chemiker vorhanden, wirklich die Unterscheidung zu machen⸗ 8 Soweit ich mich der Verhandlungen entsinne, handelt es sich darum, daß der Zucker im Honig bei der optischen Analyse sich anders verhält als der wirkliche Zucker. Es ist das eine Invertzucker, das andere richtiger Zucker; der eine dreht links herum, der andere rechts herum. Wenn aber dieser Zucker auf eine gewisse Temperatur er⸗ wärmt wird, so erfolgt die Drehung umgekehrt. Alle Chemiker, die wir um Rath gefragt haben, haben uns einstimmig gesagt: hier ver⸗ sagt im letzten Ende die Wissenschaft; wenn getäuscht werden soll, kann getäuscht werden.
Aehnlich liegt es bei dem Apfelkraut, von dem der Herr Vor⸗ 1 redner geredet hat; da sind die Schwierigkeiten ähnlicher Art. Daß ich gern dafür eintreten werde, den Betrug zu verhindern, liegt auf der Hand; aber wie es möglich sein wird, das gesetzlich zu regeln, das sehe ich nicht ein. Wenn unsere Gesetze auf diesem Gebiete so viel⸗ fach versagen, so liegt das daran, weil wir diese Gesetze viel zu ka⸗ suistisch machen und glauben, die Dinge im einzelnen regeln zu können, die schließlich mit dem Weiterentwickeln der Wissenschaft sich häufig verändern. Wir thäten, glaube ich, viel klüger, wir machten es, wie
lauteren Wettbewerb und stellten nur das Prinzip im Gesetz auf. Auf diese Weise überließen wir es den Herren Richtern, die Entschei⸗ dung mit Sachverstand im Einzelfalle zu entscheiden. Es würde dann vielleicht auch der Herr Vorredner mit der Sache befaßt werden.
Abg. Kindler (fr. Volksp.): Die Handwerker würden nach dem Befähigungsnachweis kein Verlangen mehr tragen, wenn sie im einzelnen Kenntniß davon hätten, zu welchen Mißständen die Ein⸗ führung desselben in Oesterreich geführt hat. Dagegen muß den Fachschulen jede Förderung zu theil werden; sie haben dem Handwerker großen Segen gebracht. Der Befähigungsnachweis hat doch in der Hauptsache die Aufgabe, die unliebsame Konkurrenz zurückzuhalten. Wie durch den Befähigungsnachweis die Standesehre der Handwerks⸗ meister gehoben werden soll, verstehe ich nicht. Der Befähigungsnach⸗ weis kann doch auch nicht, wie Herr Euler meinte, in eine Linie ge⸗ stellt werden mit dem Examen der Aerzte und Juristen. Ein Arzt, der ohne Prüfung praktizieren würde, wäre doch eine direkte Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevölkerung; ähnlichen schweren Schaden müßte der ungeprüfte Richter oder Anwalt anrichten. Davon ist beim Handwerker nicht die Rede. Taugt der Handwerker nichts, so wird⸗ er bald von den leistungsfähigeren, intelligenteren Kollegen übertrumpft sein. Der Befähigungsnachweis allein garantiert auch dem Hand⸗ werker noch keineswegs das materielle Gelingen. Die Ablegung eines Durchschnittsexramens wird auch im Baugewerbe dem Publikum kaum eine besondere Gewähr bieten. Würde die Prüfung völlig ernst ge⸗ meint sein, so müßte sie sich auf eine Menge von Handwerken, auf Schlosserei, Zimmerei, Töpferei u. s. w. zu erstrecken haben, also auf Hantierungen, die zwar von dem Baugewerbe unzertrennlich sind, die v. 22 praktisch zu erlernen aber der Baugewerkbeflissene gar eine Zeit hat.
Abg. Cahensly (Zentr.): Durch den Erlaß, betreffend die Be⸗ gründung einer Handelskammer in Berlin, ist die Wahl der 36 Ver⸗ treter nach den drei Gewerbesteuerklassen vorgeschrieben. Darin liegt eine schwere Benachtheiligung der dritten und vierten Klasse. In dem Aeltesten⸗Kollegium waren allerdings 90 % der Gewerbetreibenden nicht vertreten. Die kaufmännischen kleinen Gewerbetreibenden müssen
endlich zu einer hinreichenden Vertretung gelangen.
8
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Meine Herren! Die Frage der Handelskammer in Berlin hat meinem Vorgänger bereits viele Verhandlungen gekostet, und auch ich bin von Anfang meines Amtsantritts an mit der Sache befaßt ge⸗ wesen. Die Gegensätze zwischen gewissen Theilen der Kaufmannschaft und den Aeltesten in Berlin waren bedauerlich scharfe geworden. Denn sowohl mein Vorgänger, wie ich sind bestrebt gewesen, nach Thunlichkeit diese Gegensätze auszugleichen. Die Verhandlungen über einen Ausgleich zwischen den Aeltesten und den den Aeltesten wider⸗ strebenden Theilen der Kaufmannschaft waren vielversprechend, und ich hatte mit Sicherheit erwartet, daß ein Beschluß, den der Vorstand der Aeltesten gefaßt hatte, dazu führen würde, die Korporation der Aeltesten in eine Handelskammer aufgehen zu lassen; die Bedenken gegen das Aufgehen in eine solche Korporation hatten aber im letzten Augenblick wieder überwogen, und während vorher mit beinahe Dreiviertelmehrheit das Aeltestenkollegium be⸗ schlessen hatte, in eine Handelekammer aufzugehen, wurde in einer Plenarversammlung ein gegentheiliger Beschluß berbeigeführt. Dadurch war ich in die Lage versectzt, der großen Aufregung, die erheblichen Kreisen von Berlin eristierte, ein sofortiges Ende zu reiten, und das konnte ich nicht anders thun, als indem Grund des Handelskammergesetes die Handelskammer Selbstverständlich bin ich mir bewußt gewesen, kammergesetz mit dem vorgeschriebenen eigenartige Wirkungen autüben würde. Diese nur deshalb in Berlin von besonderer Schärfe, Abgeordneter mehrfach hervorgehoben habe.
in Oidnung gehalten wurde. Das Handel
Verbältnisse der Firmen, ist für ciner der Gründe gewesen, die mir den Entschluß leicht werden lichen, nun endlich eine Handelekammer ins Leben zu rufen; Handelskammer wird schon aus steverlichen Rücksichten für
des Handelöregifters sorgen.
Wenn Schwierigkeiten, die der Herr Vorredner geltend gemacht Wenn
der Herr Vorredner speziell von der Verfälschung von Honig ge⸗ sprochen hat, so möchte ich auf die Verhandlungen verweisen, die im
geführt
M 32.
8
Pereinbarung ratifizieren sollte, ihrerseits verschärfende Bestimmungen
die Franzosen es gemacht haben, und regelten solche Dinge als un⸗
Zweite Beilage
1*
“
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch en Staats⸗Anzeiger.
*
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Wenn diese Berichtigung aber eingetreten sein wird, dann ver⸗ schwinden zum großen Theil die Klagen, die der Herr Vorredner namens der Kleingewerbetreibenden vorgebracht hat. Wir haben ja leider keine zuverlässigen Zahlen darüber, wieviel Firmen zu Unrecht nicht in das Handelsregister eingetragen sind; ich schätze ihre Zahl aber in Minimo auf 10 000, wahrscheinlich ist sie noch größer. Wenn diese zu der untersten Klasse hinzutreten, so wird die vierte Gewerbe⸗ steuerklasse mit Mehrheit die dritte Klasse zwingen können, daß sie ihr einen angemessenen Antheil an den Sitzen in der Handels⸗ kammer gewährt. In dem zwischen den Aeltesten der Kauf⸗ mannschaft und mir vereinbarten Entwurf eines Statuts, wonach die Aeltesten in eine Handelskammer aufgehen sollten, waren Bestimmungen getroffen, wonach den Börsenmitgliedern von vornherein ein Drittel der Mitglieder gewährt werden sollte. Einer der Gründe, warum der damalige Beschluß nicht zur Ausführung kam, war, daß die Plenarversammlung der Kaufmannschaft, die diese
in das Statut hineinbrachte, wonach alle Aenderungen des Statuts, also auch die Aenderung über die Gewährung von einem Drittel der Stimmen an die Börse, einer Dreiviertelmehrheit bedürfen sollten. Daran wäre an sich nicht viel zu erinnern gewesen, weil die Börse in Berlin immer eine erhebliche Bedeutung haben wird — Berlin ist der kommerzielle Mittelpunkt des ganzen Landes, und man wird der Berliner Börse immer eine erhebliche Bedeutung zuweisen müssen; aber die generelle Bestimmung, daß alle Statutenänderungen nur mit Dreiviertelmehrheit sollten beschlossen werden können, war unaus⸗ führbar. Sie hätte zu einer Schwierigkeit in den Verhandlungen geführt, wenn jede bagatellmäßige Statutenänderung nur mit Drei⸗ viertelmehrheit sollte beschlossen werden können, die nicht zu verantworten gewesen wäre. Ich mußte diese Bestimmung beanstanden, und das war die erste Ursache des Scheiterns der damaligen Verhandlungen.
Wenn jetzt darüber geklagt wird, daß die Handelskammer auf
Grund des Handelskammergesetzes ein zu plutokratisches Gebilde sein würde, so bitte ich die Herren, sich zu vergegenwärtigen, ob denn der jetzige Zustand vom Standpunkt derjenigen, die der Börse nicht freundlich sind, nun irgendwie schlechter ist, als er geworden wäre, wenn wir das ratifiziert hätten, was aus den Verhandlungen meines Herrn Vorgängers mit dem Aeltesten Kollegium hervorgegangen war, in denen der Börse ein ganzes Drittel konzediert war. Jetzt haben die Höchstbesteuerten allerdings ein Drittel zu ernennen, und es ist deren Zahl noch geringer nach der Aufstellung der Steuerliste, als wir erwartet haben; es sind nur 59 Firmen, die die erste Klasse bilden. Aber dieses Drittel deckt sich thatsächlich mit demjenigen, was vorher für die Mitglieder der Börse bestimmt war, und daher wird an dem, was vorher beschlossen war, nichts Wesentliches geändert. Wenn sich aber Herren namentlich aus Detaillistenkreisen darüber be⸗ schwert fühlen, daß sie zur Zeit keinen genügenden Einfluß haben, weil die vierte Gewerbesteuerklasse mehr Steuerzahler hat als die dritte Gewerbesteuerklasse, mit der sie zusammenwählt, aber weniger Wähler, so wird sich das schon von selbst korrigieren, nachdem das eingetreten ist, was in ganz Deutschland vorhanden ist, daß eben jede kaufmännische Firma ins Handelsregister eingetragen sein wird. Abg. Reichardt (nl.) fragt den Minister, wie das Waarenhaus⸗ esesch rkt hat, und wünscht die Vorlegung einer darauf bezügl tatistik, auch über die finanziellen Ergebnisse. Ferner erbittet er Auskunft über den derzeitigen Stand der Vorbereitung einer Abänderung des Börsengesetzes. 1
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Meine Herren! Ueber die erste Frage des Herrn Vorredners kann ich amtlich keine Auskunft geben, da die Veranlagung der Steuern den Organen des Finanz⸗Ministeriums untersteht. Ich kann dem Herrn Abgeordneten aber aus den Akten mittheilen, daß im Ganzen etwa über 100 Firmen im ganzen Lande veranlagt sind und daß der ge⸗ sammte Steuerertrag für dieses Jahr ectwa 675 000 ℳ beträgt, daß aber, da das Gesetz noch nicht voll in Kraft getreten ist, erweiterte Einschätzungen für das nächste Jahr zu erwarten sind und daß dann dieser Ertrag sich steigern wird. Die Frage, ob Konsumvereine vor⸗ wiegend davon getroffen sind, vermag ich im Augenblick nicht zu be⸗ antworten. Ich gebe anheim, die Frage vielleicht beim Etat des Finanz⸗Ministeriums zu wiederholen, wo man jedenfalls Auskunft dartͤber wird geben können. Daß die Zahl der Firmen so klein Uegt zum erheblicheren Theil daran, daß eine von Firmen gewisse Artikel, die baben
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8
Berlin, Donnerstag, den 6. Februar
Abg. Pleß (Zentr.) tritt für den Antrag Hitze ein. Herr Fried⸗ berg meine, der Befähigungsnachweis biete keine Garantie für die Qualifikation des Handwerkers; aber die Meisterprüfung habe garnicht den Zweck, darzuthun, daß der Geprüfte ein Meister in seinem Hand⸗ werk sei, sondern solle nur nachweisen, daß er sich ein gewisses Mindestmaß von Kenntnissen erworben habe. Die Handwerker selbst wünschten den Befähigungsnachweis. Allerdings lägen große Schwierigkeiten in der Ausführung vor, aber sie könnten überwunden
werden, und die Unterscheidung zwischen Handwerk und Fabrik sei nicht unmöglich.
Abg. Funck (frs. Volksp.): Wir haben von vornherein gesagt daß das Handelskammergesetz zu einer plutokratischen Vertretung süe werde und die kleinen Kaufleute keine genügende Vertretung erhalten
würden. Ueber das Börsengesetz behalten wir uns ein Urtheil vor, bi die Vorlage selbst veheh set Cs „Abg. Gamp sfreikons.): Meine Freunde sind immer für die Ein⸗ führung des Befähigungsnachweises gewesen und stimmen auch der Forderung zu, daß Lehrlinge nur von solchen ausgebildet werden dürfen, welche ihre Befähigung im Handwerk nachgewiesen haben. Mit dem Betrieb der Bernsteinwerke können wir zufrieden sein, und wir danken ausdrücklich dem Minister für seine Thätigkeit auf diesem Gebiet, aber wir wünschen, daß die Verarbeitung des Pernfteins mehr im Inlande vergeben wird. Der Minister sollte nach dem vom Eisenbahn⸗ Minister bei der Schwellenlieferung gegebenen Beispiel den inländischen Fabriken bei der Abnahme des Bernsteins einen Nachlaß von 10 % gewähren. In der Berliner Handelskammerfrage habe ich schon im vorigen Jahre vor dem Wege gewarnt, den man jetzt gegangen ist. Das Handelskammergesetz ist garnicht auf die Berliner Verhältnisse zugeschnitten. In Berlin sind 60 000 kleine Betriebe, die weder in 8 Handwerkerkammer noch in der Handelskammer ihre Vertretung inden können, weil sie keine Gewerbesteuer zahlen. Es sollen jetzt 10 — 20 000 kleine Gewerbesteuerzahler in die Handelsregister gepreßt werden, damit die Handelskammer lebensfähig ist. Ich hoffe jedoch, daß es zu einer Verständigung zwischen den Aeltesten der Kaufmann⸗ schaft und der Handelskammer auf anderer Grundlage kommen wird. Das Handelskammergesetz paßt für Berlin nicht, aber andererseits wäre es auch ein Fehler, einen Wahlmodus festzusetzen, der allein für Berlin sich eignet. Die kleinen kaufmännischen Gewerbetreibenden müssen eine besondere Vertretung erhalten, das könnte in einer zweiten Abtheilung der Handwerkerkammer geschehen.
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Meine Herren! Ich will zunächst auf die zuletzt gestreifte Frage eingehen. Ich habe nicht deshalb darauf dringen zu müssen geglaubt, daß die Eintragungen in das Handelsregister in Berlin vervoll⸗ ständigt werden, weil ich damit die Zugehörigkeit zur Handelskammer erweitern will, sondern weil ich mit dem, was das Handelsgesetzbuch ursprünglich gewollt hat, es für dringend nothwendig halte, daß sich auch die kleinen Handelskreise dahin drängen, daß sie ihre inneren Verhältnisse offen legen im Handelsregister und vor allen Dingen, daß sie auch ordentliche Bücher führen müssen; denn das ist eine Nothwendigkeit für einen ordentli Kaufmann, daß er Bücher führt, und jedes Gericht bestraft Falle des Konkurses, wenn er das nicht thut. Was in hanz Deutschland geht, wird in Berlin auch gehen. Ich habe nur davon gesprochen, daß eine weitere Nebenwirkung der Eintragung ins Handelsregister sein würde, daß der jetzige vergleichsweise kleine Einfluß, den die vierte Gewerbesteuerklasse bei den Handelskammerwahlen ausüben wird, sich dann erheblich verschieben wird, daß, wenn die Eintragungen so erfolgen, wie sie das Handelsgesetzbuch vorschreibt, dann die vierte Klasse die große Mehrheit haben wird, und daß es dann Sache der vierten Klasse sein wird, der dritten Steuerklasse eine an⸗ gemessene Vertretung zu geben. Ich habe dabei den Reklamanten gegenüber anerkannt, daß gegenwärtig allerdings die vierte Gewerbe⸗ steuerklasse bei den ersten Wahlen in Berlin, wenn die dritte Klasse nicht ein Einsehen hat, ihr auch einige Plätze zu bewilligen, leer aus⸗ gehen wird. Ich habe Ihnen aber schon gesagt, daß bei der ersten Ersatzwahl, die in zwei Jahren stattfinden wird, bereits für 1 Korrektur eintreten wird, und daß in sechs Jahren die volle Korrektur vorhanden sein wird.
Was dann die Frage anbetrifft, ob man die Handelskammern hätte durch ein Spezialgesetz regeln sollen, so kann ich auch nur sagen: ich habe es für richtig gehalten — was ich vorhin schon ausgeführt habe — die weitere Kreise der Kaufmannschaft in erheblichem Maße aufregende Frage durch möglichst schnelle Entscheidung zur Ruhe zu bringen, und ich glaube, das ist vollständig erreicht. Es wird daher Sache der Handelskammer sein, bei Feststellung des Statuts Bestim⸗ mungen in Erwägung zu ziehen, die der Herr Vorredner auch ange⸗ führt hat, ob durch Aufstellung eines Zensus die vierte Klasse ausgeschlossen werden soll, und ob sie dann der vierten Klasse Ver⸗ anlassung und Gelegenheit geben soll, eine Vertretung in einer speziellen Körperschaft zu suchen.
Der Herr Vorredner aus dem Hause hat ganz richtig angedeutet, daß in Hamburg gegenwärtig ein derartiger Versuch gemacht wird. Das Gesetz ist — ich weiß nicht bestimmt, ob schon erlassen — jeden⸗ falls im Entwurf im Herbste der Bürgerschaft vorgelegt. Ich selbst habe im Lauf des Sommers den Kleingewerbetreibenden den Nath gegeben, in Erwägung zu ziehen, ob sie nicht auf eine Kleinhandelskammer hin⸗ arbeiten wollten, habe aber nachber diesen Gedanken zurückgezogen, weil ich gern erst Erfahrungen sammeln wollte, wie eine derartige Körperschaft in Hamburg arbeiten würde, und ich glaube, Sie haben
1902.
jetzigen Verfassung aufzuheben und durch ein entsprechendes Spezial⸗ gesetz die Frage für Berlin besonders zu regeln. Ich erkenne voll⸗ kommen an, daß das, was im Handelskammergesetz für das ganze Land geregelt ist unter der Voraussetzung, daß die Korporation in Berlin bleiben würde, — denn das Resultat der langen Verhand⸗ lungen hier im Hause war, daß man sie bestehen lassen wollte — für Berlin nicht gleichmäßig zutrifft. Das Dreiklassensystem wirkt eigen⸗ artig; ich habe die Zahlen vorhin schon genannt. Daß 59 Firmen ein Drittel der Mitglieder der neuen Korporation stellen werden, ist eine stark plutokratische Wirkung. Aber ehe wir uns überzeugen, daß diese Wirkung eine schlechte ist, möge man den Stab nicht darüber 1 brechen. 1 Der Herr Abgeordnete hat dann über die Bernsteinwerke noch verschiedene Ausstellungen gemacht. In Bezug auf die Ordnung des . Verkehrs mit den inländischen Konsumenten möchte ich dem Herrn 8 Abgeordneten erwidern, daß ich durchaus auf seinem Standpunkte stehe, nach Thunlichkeit die inländischen Konsumenten zu bevorzugen, soweit das innerhalb der kaufmännischen Gepflogenheiten und der Rücksichten möglich ist, die ich gegen die Hauptkonsumenten, die im Ausland wohnen, zu nehmen habe. Unter allen Umständen werde ich aber verhindern, daß irgendwie ausländische Abnehmer vor den In⸗ ländern bevorzugt werden. Wir haben aber die Verpflichtung, den Bernstein, der jetzt durch den Bergbau in viel größerem Umfange ge⸗ wonnen wird als früher beim Auflesen am Strande, in der Welt umzusetzen, und dafür haben wir die ausländischen Käufer unbedingt nothwendig. Wir können keine Industrie aus dem Boden stampfen. 8 Wir bedauern, daß an Orten im Osten, wo größere und kleinere handwerks⸗ mäßige Betriebe auf dem Gebiete der Bernsteinbearbeitung bestanden, keine Nachfolge in dem Gewerbe heranwächst. Es werden kaum noch Lehrlinge und Gesellen ausgebildet; es ist ein Gewerbe, das anscheinend z. B. in Danzig mehr oder weniger im Absterben begriffen ist. Der⸗ artige Dinge können wir unmöglich ändern. Wenn die Leute nicht aus eigener Kraft heraus sich in ihrem Geschäft vervollkommnen, wenn sie an Dingen festhalten, die ihnen von Alters her überkomm sind, so können wir von der Zentralstelle aus keine Aenderung ein treten lassen. 2 Was nun die Bemerkungen über das Bernstein⸗Museum betrifft, so ist durch das Gesetz Fürsorge getroffen, daß das Bernstein⸗ Museum in Königsberg verbleibt. Es ist aber bei den Ver handlungen, die darüber gepflogen worden sind, eine Theilung des Museums als wahrscheinlich in Aussicht genommen, und zwar eine Theilung dahin, daß den Bernsteinwerken selbst nur ein d Muster für den Handel darstellender Theil verbleiben und daß der wissenschaftliche Theil des Museums der Universität zur Verfügung gestellt werden soll. Die Sammlung wird also in Königsberg ver⸗ bleiben, aber getrennt. Die Frage, ob man sie zusammenhalten sollte. ist lange erörtert worden. Selbstverständlich hat die Verwaltung ge- wünscht, daß sie in ihrem Gebäude das ganze Museum behalten möchte; aber meine Verwaltung hat geglaubt, nicht widersprechen zu sollen, daß diejenigen Stücke, die für die wissenschaftliche Belehrung
gefügt werden. 8. Was das Gebäude betrifft, das nach dem Etat erworben werden
soll, so ist es zur Erweiterung des Geschäftsbetriebes nothwendig. Es
wäre ein Fehler gewesen, wenn wir die Gelegenheit, das Grundstück zu erwerben, hätten vorbeigehen lassen. 1
Abg. Metzner (Zentr.) tritt für die Einführung des Befähi nachweises für das Baugewerbe ein und schüldert esngehens dies stände, die heute im Handwerk zu heklagen seien. Die Lehrlinge hätten sich früher beim Abschluß der Lehrzeit einer Prüfung unter⸗ ziehen müssen, heute müsse der Meister dem Lehrling — Hacai und die Innung einen Lehrbrief ausstelle eichviel, obh der
rling eine Pruf habe oder nicht. In
liner Firmenf habe der Ober⸗Präsiden das
achten der Handwerkokammer entschieden, daß ein Handwerkobetrieh vorliege und die Firma der Innung angehören müsse. Obwohl nach dem 1 öEhA endgültig sein solle, besen Den Getadce de senseeheresr dere ae a. 1e roffen. Hu r Han ekammer 0 einen Werth. Der Berliner Gewerbeinspektion scheinc das
icht früh iu Grunde zu können. Der Redner t lich 1112 Antrag ” der — l Unter. Staatssekretär Lohmann: Auf den Fall der
Firmenschilderfabrik gehe ich sachlich nicht mehr aber ich verwahre üÜöü’GrürAeee
an der Universität nothwendig sind, dem Universitäts. Museum ein 1