1902 / 33 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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für die biologische Abtheilung für Land⸗ und Forstwirthschaft am Kaiserlichen Gesundheitsamt ist eine erste Rate von 150 000 ausgeworfen.

Abg. Rettich (d. kons.) tritt für die Forderung ein. Die Er⸗ richtung sei auf dem Terrain der bisherigen reailschen Domäne Dahlem projektiert, aus Rücksicht auf die Nähe der Universität Berlin. Auf die Frage des Redners, ob die Abtheilung beim Gesundheitsamt verbleiben solle, erklärt der

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: 1

Meine Herren! Ich habe schon, als die biologische Abtheilung mit Zustimmung des hohen Hauses eingerichtet wurde, erklärt: es ist ein Uebergangsstadium; wir wollen diese Abtheilung erst entwickeln unter der Leitung des Reichs⸗Gesundheitsamts; das Ende der Ent⸗ wickelung aber muß sein, daß die biologische Abtheilung selbständig ge⸗ macht wird. Ich glaube, das ist auch unbedingt nöthig; denn die Aufgaben des Reichs⸗Gesundheitsamts liegen über⸗ wiegend auf hygienischem Gebiete, und diese Aufgaben sind wesentlich vertieft und verbreitert durch die Einrichtung des Reichs⸗ Gesundheitsraths auf Grund des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. Wenn sich die Herren das Pro⸗ gramm ansehen, das dem Reichs⸗Gesundheitsrath gestellt ist, so ist das schon ein so gewaltiges Gebiet, daß hiermit allein eine Behörde voll beschäftigt werden könnte. (Sehr richtig! rechts.) In dieser Richtung aber ist noch außerordentlich viel zu thun. Je mehr unsere Bevölkerung anwächst, je mehr sich unsere Industrie entwickelt, desto dringendere hygienische Aufgaben treten an die Regierung heran; ich erinnere nur an die Verhinderung der Verunreinigung unserer Flußläufe eine der wichtigsten Fragen auf hygienischem Gebiete. Ich meine deshalb, es ist eine innere Nothwendigkeit, daß die biolo⸗ gische Abtheilung so bald als möglich unabhängig gemacht wird; denn ihre Aufgaben liegen generell auf einem ganz anderen Gebiete als die Aufgaben des Reichs⸗Gesundheitsamts. Bevor das aber geschehen kann, müssen erst die nothwendigen Gebäude errichtet werden. Sobald deas geschehen, werden an das hohe Haus die Etatsforderungen heran⸗ treten, auf Grund deren eine selbständige biologische Abtheilung richtet werden kann. (Bravo!)

Abg. Dr. Müller⸗Sagan entnimmt dieser Erklärung, daß die Seelbständigmachung in Bälde zu erwarten sei. Redner wünscht, daß der Abtheilung auch die Erforschung der Thierkrankheiten überwiesen werde, wie ihr diejenige der Pflanzenkrankheiten schon über⸗ wiesen sei. v Im außerordentlichen Etat sind 4 Millionen eingestellt ur Förderung der Herstellung geeigneter kleiner Wohnungen

*

ür Arbeiter und gering besoldete Beamte in den Reichs⸗

betrieben. . Das Reich giebt hier statt der

Abg. Schrader (fr. Vgg.): De G bisherigen 2 Millionen 4 zu dem erwähnten Zwecke her. Damit, daß sondern den Zweck erreichen will

das Reich nicht selbst bauen, durch Gewährung von Darlehen an Private und an gemeinnützige Zauunternehmungen (Bauvereine, Baugenossenschaften, Bau⸗ gesellschaften u. s. w.), kann man einverstanden sein, weil dann die Bauten wenigstens billiger hergestellt werden. Danken nüssen wir auch dem Reichsamt des Innern, daß es die Be⸗ nutzung der Wohnungen nicht zum Anlaß einer weiteren Steigerung der wirthschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter und Beamten nimmt. Wenn künftighin größere Mittel verlangt werden, so müssen wir wünschen, daß uns über die Art der Verwendung der Mittel etwas ausführlichere Auskunft ertheilt wird, als in der T enkschrift geschehen Bei der Gewährung der Darlehen muß mit der größten Vor⸗ verfahren werden. Redner geht dann auf die Frage der Bodenspekulation ein und bekennt sich als Gegner des Erbbau⸗ rechts. Der preußische Staat sei der erste Grundstücks⸗ ¹ Fernlant im Deutschen Reiche; das trete besonders bei der Homäne Dahlem und dem Botanischen Garten hervor. Ver⸗ fähre der preußische Staat weniger fiskalisch, so würde man z. B. in Berlin eine ganze Menge billigerer Arbeiterwohnungen bauen können. EFin Wohnungsgesetz, das diese ganzen Verhältnisse einheitlich Fepeble 0 die

ist. sit sicht

n erlassen werden. Die Wohnungsnoth se der Wohnungen seien so gestiegen, d e in den großen Städten kaum noch bezahlen könnten. Es müßte eine Reichs⸗Wohnungsinspektion eingeführt werden, welche die Wohnungen nach der sanitären Seite zu prüfen hätte. Die Tuberkulose . in erster Linie eine Krankheit der armen Keute, und außer der Wohnung habe auch die Ernährung darauf einen großen Einfluß. Das müsse er gegenüber Herrn von Kardorff betonen. Abg. Dasbach (Zentr.): Die Wohnungtnoth ist durch die Be⸗ triebsverwaltungen des Reichs gefördert worden, weil sie eine große Zahl von Arbeitern in die Zentralen zieht. Darum ist das Reich ver⸗

üäͤmpfung der Wohnungsnoth bei⸗

pflichtet, mit seinen Mitteln zur Bek⸗ ragen. Nach der D. e. se dem aus Angestellten des Kaiser

heenks ilbelm Kanals bestehenden erein in Holtenauein daselbst im Besitze

der Kanalverwaltung befindliches Gelände zum Erbbaurecht überlassen werden. Hoffentlich bleibt die Vergünstigung nicht vereinzelt. Die uptsache bleibt, billigere Miethswohnu zu erlangen, als sie von citen der Hausbesitzer beutzutage den Arbeitern überlassen Wirthe erhöhen die Miethen beinahe von Halbjahr zu In vielen Fällen muß der Arbeiter ½ seines Lohnes für e. er einer bekannten

ollte.

Staatessekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowoky⸗Wehner: Meine Herten! Die Kerren Vorredner sind wieder auf die Frage

des Reichtwohnungsgesctzes zurückgekemmen. Der Herr Reichskanzler ist auch heute nech der Ansicht, daß die Wohnungsfrage besser von den Einzelstaaten gelbst wird, denn die Löfung der Weohnungsfrage hängt zusammen mit der Staatsverwaltung, mit der Kommunalverwaltung, mit der Erekutive. (Eehr richtig! rechts.) Alle drei Voraussetzungen simd nicht erfüllt im Reich. Daß aker die Bestrebungen, die auf Verbesserung der Wohnungsverhältniffe der unteren Klassen gerichtet simd, Erfelg haben, mag daraus bervorgehen, daß jetzt in Baden, Sochsen, in Wäurttemberg, in Hessen, in

Theorie nur ½

richtig! rechts), und daß, weil dies Geld nicht beschafft werden konnte, bisher die Wohnungsgenossenschaften nicht genügend vorschritten. Sowohl Preußen wie das Reich betrachten es deshalb als ihre Auf⸗ gabe, diese letzte Hypothek zu gewähren; Opfer werden damit für das Reich und auch für Preußen kaum verbunden sein, denn ich glaube nicht, daß wir hierbei Geld verlieren werden. Wir werden unsere 3 % Zinsen bekommen, und wir thun deshalb in der That nichts, als daß wir den Kredit des Reichs zu Gunsten der Genossenschaften interponieren, und das war auch der Wunsch der Wohnungspolitiker, die in der Oeffentlichkeit ihre Stimme erhoben haben. Sie hatten zwar den Gedanken, Reichs⸗Pfandbriefe auszugeben. Diesen Zweck erreichen wir aber unendlich viel einfacher, wenn wir in der Weise wie bisher einen entsprechenden Titel in den außerordentlichen Etat einstellen und daraus die Mittel schaffen, um Baugenossenschaften zu

unterstützen.

Meine Herren, wenn es sich zunächst jetzt um die Arbeiter und minder besoldeten Beamten handelt, so ist das schon eine große Auf⸗ gabe, wenn ich daran erinnern darf, daß wir allein mindestens 61 000 gering besoldete Reichs⸗Postbeamte haben. Der Zweck dieses Etats⸗ titels ist nun selbstverständlich nicht, nur in Brunsbüttel Terrain zu kaufen, sondern wir wollen überhaupt ermächtigt sein, Grundstücke zu kaufen, um sie zur Erbpacht auszugeben. Dieses Erbpachtsystem hat aber gegenüber den Genossenschaften den großen Vorzug, daß sie dann keinen Grund und Boden zu kaufen brauchen, sondern gegen den ge⸗ ringen jährlichen Bodenzins für die Einräumung der Superficies sofort in den Besitz von Grund und Boden gelangen, also viel geringerer Kapitalien für ihre Zwecke bedürfen.

Was das Beispiel des Herrn Abg. Schrader mit der Leipziger⸗ straße betrifft, so zeigt sich hierin gerade der Gegensatz seiner Auf⸗ fassung und der Auffassungen, die wir verfolgen. Wir wollen, daß ein dauernder sozialpolitischer Zweck erreicht werde. Würde nun seiner Zeit die Errichtung der Gebäude auf der Leipzigerstraße dadurch unterstützt sein, daß der Staat etwa einer Baugenossenschaft, die dort Häuser errichtete, Darlehne gewährt hätte mit der Maßgabe, daß die Häuser in den privaten Besitz der einzelnen Genossen übergehen, so würden diese einzelnen Genossen oder ihre Nachfolger mit der Zeit ungeheure Gewinne ein⸗ gestrichen haben (sehr richtig! rechts), sie würden die Häuser verkauft haben, es würden andere Gebäude auf dem Grund und Boden erbaut sein, und der sozialpolitische Zweck wäre völlig verfehlt. Hätten wir aber die Frage bei der Leipzigerstraße so gelöst, wie wir es jetzt thun wollen, hätte der Staat den Grund und Boden der Leipzigerstraße gekauft und ihn in Erbpacht ausgegeben, und hätten sich die Ver⸗ hältnisse auf der Leipzigerstraße demnächst so entwickelt, wie sie jetzt that, sächlich sind, so hätte die Gemeinschaft der Staatsbürger diese großen Gewinne eingeheimst, und der Staat hätte ungeheure Mittel erworben, um damit andere Terrains zu erwerben und dort Tausenden von Personen die Gelegenheit zu geben, billige und gesunde Wohnungen zu bekommen. (Sehr richtig! rechts.) Ich bin also der Ansicht, daß es das richtigere Prinzip ist, sich zur Lösung der Wohnungsfrage den Grund und Boden zu sichern, um die Vortheile, die aus einer Steigerung des Grund und Bodens erwachsen, nicht dem Einzelnen zufließen zu lassen, sondern der Gemeinsamkeit der Staatsbürger, und dadurch wieder neue Mittel zu gewinnen, um diese Aufgabe in immer weiterem Maße zu lösen. (Bravo! rechts.) Abg. Dr. Crüger: Ich kann mich nur den Ausführungen des Abg Schrader anschließen. Das Reich kann doch nicht die ganzen Mohnunscdürsas befriedigen; dafür reichen seine Mittel nicht aus. Um die Verhältnisse prüfen zu können, wäre eine allgemeine deutsche Wohnungestatistik von großem Werth. 4 Millionen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, es werden weitere 4 Millionen folgen müssen. Daß die Haus⸗ und Grundbesitzervereine gegen diese Unter⸗ stützung der Baugenossenschaften agitieren, entstammt der Furcht, durch sol Subventionen expropriiert zu werden. Das Reich sollte sich auf die Gewährung von Kapitalien beschränken und nicht Grund und Boden erwerben. Die Baugenossenschaften müssen dem Arbeit⸗ geber gegenüber ibre Selbständigkeit hehalten. Diese Selbständigkeit würde beeinträchtigt werden, wenn die Genossenschaften ihre Bücher dem Reiche zur Revision einreichen müßten. In finanzieller Beziehung 1eee fie sich nicht allzu sehr auf das Reich verlassen; sie müssen ich langsain und vorsichtig entwickeln. Daß das Rei sch vorbehält, die Kapitalien nach 10 Jahren ohne Angabe von Gründen zu kündigen, scheint mir bedenklich; die hee sensabeten können dadurch

in Schwierigkeiten kommen.

Abg. Franken (nl.): Die Förderung des Kleinwohnungswesens ist die dalbe soziale Frage. Ein kleines Haus und einen eigenen Herd zu besitzen, ist besser als eine Sparkasseneinlage. Ich freue mich, daß der Bundesrath diese Frage in die Hand genommen hat.

Raab (Reformpv.) spricht nfalls seine Freude darüber aus, das Reich eine höhere Summe in den Etat für die Förde⸗ rung des Wohnu ens eingestellt habe und daß man von dem

ci, Hopolbeken nur für die erste Stelle zu

Grundsatz at len nuß be. das Erbbaurecht in größerem Maße in die Praris bergeführt sei sehr erfreulich. 48 Pvon Karvorff erklärt, er stehe mit seinen Freunden der Forderung ebenfalls svmpathisch üher. Das platte Land werde davon haben, aber es sei ein Fortschritt in der gesammten 8 en hars Wenn der Abg. Schrader als Eidesbelfer des 89 M lüel ronn in der Zollfrage aufgetreten sei, so müsse ihn das befremden. Sichere maän den Landarbeitern einen guten Lohn, dann könne man auch die Tuberkulose wirksam bekämpfen. Abg. Dr. von Levetow (d. kons.): Auch wir diese Vorlage im Interesse der Arbeiter und kleinen Beamten in den städten und Induftriezentren. Der Unterschted zwischen den n en zuf dem platten Lande und in den großen Städten ist kolossal. Gs ist uns eine besondere Freude, zur Beseitigung beizutragen.

beanstandet. Die zu dem nach dem Vorschlage der eine Petition der treffend Bewilli⸗

Agenturen der gierungen zur ung überwiesen wird.

Damit ist die zweite Lesung Innern beendet.

Haus der Abgeordneten. 21. Sitzung vom 6. Februar 1902, 11 Uhr 85

aeerommn steht di Berath urss über die IR AFnL-

dieses Mißstandes

Die Position wird bewilligt. Die Einnahmen werden nicht Etat eingegangenen Pctitionen werden Budgetkommission erledigt, darunter Sceberufsgenossenschaft in Hamburg, be⸗ ng von Mitteln zwecks Vermehrung der chen Seewarte, die den verbündeten Re⸗

Eiato des Reicheamts des

Meine Herren! Der Gesetzentwurf, der Sie heute in erster Lesung beschäftigen soll, hat in der Presse bereits eine so vielseitige Besprechung gefunden, seine Ziele und Zwecke sind schon so ein⸗ gehend erörtert worden, daß ich glaube, bei seiner Einführung mich auf verhältnißmäßig wenige Bemerkungen beschränken zu dürfen. Die Ankündigung des Entwurfs in der Thronrede hat in weiteren Kreisen überrascht. Es wäre aber irrig, daraus die Folgerung zu ziehen, daß es sich dabei um eine Im⸗ provisation handele, um das Ergebniß von Erwägungen, die sich lediglich auf die hinter uns liegende jüngste Zeit erstrecken. Im Gegentheil, meine Herren, der Gesetzentwurf ist das Endergebniß sehr eingehender und langer Erwägungen und Erörterungen, und er bildet eigentlich nur den Abschluß einer Bewegung, die schon auf weit hinter uns liegende Jahre zurückgeht.

Meine Herren, der gegenwärtig geltende Rechtszustand, wobei wir es in der Justiz mit einem dreijährigen Studium und einem vier⸗ jährigen praktischen Vorbereitungsdienst zu thun haben, befindet sich seit länger als 50 Jahren in Kraft. Er ist ausdrücklich sanktioniert worden durch das Gesetz vom Jahre 1869, welches nähere Bestim⸗ mungen über den Vorbereitungsdienst der Juristen brachte. Als nach Erlaß des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes, welches seiner⸗ seits nur bestimmt, daß für die Erlangung höherer richter⸗ licher Aemter es eines Studiums von mindestens 3 Jahren und eines Vorbereitungsdienstes von mindestens 3 Jahren bedarf, während es der Gesetzgebung der Einzelstaaten überläßt, diese Zeit⸗ räume innerhalb gewisser Grenzen zu verlängern als damals die gesetzgebenden Faktoren Preußens mit der Frage befaßt waren, ob und inwieweit sie von dieser Befugniß Gebrauch machen wollten, ist schon die Frage eingehend erörtert worden, ob es einer verlängerten Studienzeit bedürfe.

ist diese Frage besprochen worden. Man ist damals aus verschiedenen mehr oder weniger gewichtigen Opportunitätsgründen zur Verneinung gekommen. Während hervorragende Männer, von denen ich nur Gneist und Beseler zu nennen brauche, sich für eine Verlängerung der Studienzeit aussprachen und während ein dahin gerichteter Antrag

ist, ist doch der Landtag der damaligen Auffassung der Staats⸗ regierung beigetreten, daß eine Verlängerung des Studiums zur Zeit sich nicht empfehle.

Die Gründe, die für diese Stellungnahme maßgebend waren, sind Ihnen bekannt. Man rechnete an erster Stelle mit der bedauerlichen und nicht wegzuleugnenden Thatsache, daß ein großer Theil der Studierenden der Rechtswissenschaft von der dreijährigen Studienzeit nicht immerdenjenigen Gebrauch machte, den das Gesetz eigentlich im Auge gehabt hat, daß es an vielen Universitäten üblich sei, namentlich die ersten Semester vielleicht sogar die größere Hälfte der Studienzeit mehr den akademi⸗ schen Vergnügungen und Genüssen als dem ernsten Studium der Rechtswissenschaft zu widmen, daß diese Herren aber später im Examen doch beständen und zum theil ganz brauchbare Staats⸗ beamte würden. Man nahm Anstand, in eine Verlängerung de Studienzeit einzuwilligen, wenn nicht bestimmte Garantien dafür g geben seien, daß eine solche Verlängerung auch in der That zu einen Ausnutzung der Studienzeit für ihren eigentlichen Zweck und nicht statt dessen zu einer Verlängerung der mehr den akademischen Freud gewidmeten Semester führen würde.

Außerdem hatte man damals die Befürchtung, daß eine schwerung des juristischen Studiums eine ungünstige Rückwirk ausüben könnte auf die Zahl der Aspiranten des höheren Jus dienstes. Wie in dieser Richtung die Verhältnisse ja mehrfach Wechsel unterlegen haben, so auch in dieser speziellen Frage. Ger zu der Zeit schien ein Mangel an juristischem Nachwuchs zu drol und man glaubte, daß dieser Mangel einen bedauerlichen Umfang nehmen könne für den Fall, daß die erhöhten Kosten und Mühen Vorbereitung für die Anstellung im Justizdienst eine weitere schwerung des Zugangs herbeiführten.

Meine Herren, seitdem sind nun 22 Jahre vergangen. Die hat aber während dieser Zeit nicht geruht, und die Anregungen. es zu einer Verlängerung der Studienzeit dennoch kommen müsse, immer wieder aufs neue hervorgetreten. Am lebhaftesten aben diese Bewegung geworden, seitdem mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu rechnen war und seitdem dieses Gese⸗ nun mit dem 1. Januar 1900 wirklich in Kraft getreten.

Schon im Jahre 1896 hat wie dies in der Begründun näheren dargelegt ist in Eisenach eine Versammlung von tretern der sämmtlichen juristischen Fakultäten Deutschlands st funden, und dort ist der, wie ich glaube, einstimmige Beschluß worden, daß die Regiecrung anzugehen sei, in eine Verlängerung Studiums auf mindestens 7 Semester zu willigen, weil in dem raum von 6 Semestern die dem Studium gestellten Aufgaben mehr sachgemäß bewältigt werden könnten. Dieser Anregun damals keine weitere Folge gegeben worden.

Dann hat sich der Bamberger Juristentag im Jahre 1900 der Frage auf Grund eingebender Gutachten ebenso eingehend besch sowohl in der betreffenden Abtheilung wie im Plenum ist die der Verlängerung des juristischen Studiums auf das sorgfältigste mit Gründen und Gegengründen erörtert n und das Endresultat war, daß der Juristentag sich mit allen eine einzige Stimme für diese Verlängerung aussprach. Juristentag war besucht von Rechtslehrern wie von Praktiker Art, Richtern. Rechtsanwälten und Staatsanwälten, und cs b schließlich nur eine einzige dissentierende Stimme gefunden. gegen eine solche Verlängerung aussprach.

Um dieselbe Zeit, auch im Laufe des Jahres 1900 ich schon einige Monate früher hat die zuristische Fakaltät versität Beilin ihrem Wunsche amtlichen Ausdruck gegeben,

n Pruüfungen

ntm e Vorbereitung zum Höͤherenchustizdienst.

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iuristischen Nachwuchs ein ganz außerord

Provinzen eine vollkommen verschiedenar

preußischen Staat gefunden hat, die nunmehr auch eine Grundl

Schon in der Begründung des preußischen Ausführungsgesetzes

meine Herren, wie oft schon in diesem Hause es beklagt worden ist 4 4

aus der Mitte dieses Hauses von dem Abg. Pfafferoth gestellt worden

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗An

Schluß aus der Ersten Beilage.)

Meine Herren, die Königliche Staatsre Prüfung aller Umstände zu dem Ergebniß langen als ein berechtigtes anzusehen sei. Richtungen hin haben die Verhältnisse in den letzten erhebliche Veränderung erfahren; es ist der 1 geworden. Ich darf nur daran erinnern ß di .

5 1 . 8 7 daß 2 8 2 Gesetzgebung gegenwärtig eine Reihe von Materien v früher nur partikularrechtlich und zwar auf die allerverschiedenarti ste Weise geordnet waren, die in Preußen selbst für die . tige gesetzliche R 2 funden hatten und die deshalb einen Gegenstand des Unterrichts überhaupt nicht bildeten. Ich darf daran erinnern daß auf den verschiedensten Gebieten die Gesetzgebung einheitliche GFrhnn. lagen für das ganze Reich und in engeren Schranken für age für

die akademischen Vorlesungen abgeben und in das Gebiet dieser Vor⸗

lesungen hineinbezogen werden müssen. J außerordentliche Bedeutung, die 88b bait Ceesaanen ö Gewerbegesetzgebung gefunden hat, und daß es absolut hetg ist aß, wie es thatsächlich geschieht, auch diese Materien schon den 8 1 tand des akademischen Unterrichts bilden. Ich darf daran

baß unseren praktischen Juristen und ebens 2 b

Verwaltungsbeamten diejenigen Kenntnisse nt 8 L gedeihlichen Ausübung ihres Amtes durchaus erforderlich b 88 em Gebiete des öffentlichen Rechts, auf dem Gebiete des Verwaltung 8⸗ chts und auf dem Gebiete der Volks⸗ und Staatswirthschaft Für alle diese Dinge, meine Herren, muß heutzutage der Grund der Aus⸗ ildung schon auf der Universität gelegt werden, und es sind Se r die akademischen Lehrer sowohl, als für die akademischen Schüler end Zuhörer ganz wesentlich erweiterte Aufgaben erwachsen Mei 8 Perren, in Verbindung hiermit hat auch die Unterrichtsmethode 8. unseren Universitäten einen wesentlich anderen Charakter angenomm b Wenn die älteren Herren in diesem hohen Hause, die in ihrer Ingend. it akademischen Studien obgelegen haben, sich ebenso wie ich ebinenern Art und Weise, wie damals dieser Unterricht betrieben wurde ind wenn sie diese Art vergleichen mit der heutigen Lehrmethode so rden sie nicht leugnen koönnen, daß eine durchgreifende wesentliche lenderung, und zwar, wie ich glaube, entschieden zum Besseren ein⸗ reten ist. Die rein abstrakte, trockene Lehrmethode, die im wesent im Ablesen von Heften, welches sich von Jahr 1h gahr wiederholte, bestand, ohne irgend welche praktische An⸗ gung, die in den Studierenden nur rezeptive Hörer sah die nem der Studierenden die Möglichkeit oder auch nur die Anrequn ab, sich selbst irgendwie zu bethätigen bei seiner akademischen Ause Idung, die ihm keine andere Aufgabe stellte, als seine Hefte mit 9s ause zu nehmen und sie dort durchzuarbeiten, diese Methode ist ücklicherweise verlassen. Wir haben es seit einer Reihe von Jahren indestens seit Beginn der neunziger Jahre, auf allen unseren Universitäten tdun mit einer ganz anders ausgestalteten Art des Unterrichts; die minariftischen, die praktischen, die konversatorischen Uebungen , UI einen breiten Raum ein, und ich kann auf Grund überein⸗ immender Zeugnisse aller der Herren, die den Verhältnissen näher den, zum theil auf Grund eigener Anschauung bekunden, daß diese zue Art der Methode von ganz außerordentlich wohlthätiger, er⸗ tulicher Wirkung gewesen ist, daß unsere Studierenden jetzt mit mz anderer Freude, mit ganz anderem Interesse ihrem Studium 2 und daß der ihnen früher gemachte Vorwurf, daß sie erften Semester dem Studium nur zum sehr geringen Theile zmeten, jetzt in seiner Allgemeinheit jedenfalls der Begründung br Es wird von allen Seiten bezeugt, daß der Fleiß * Studierenden ein ganz anderer geworden ist. Nun, meine Herren de es aber, glaube ich, verfehlt sein, aus diesem Umstande die ug zu ziehen, daß deshalb jetzt erst recht die Studiendauer Semestern genüge, und daß es einer Verlängerung nicht be⸗ Ich will noch heute zugeben, daß die 6 Semester genügen für en Studierenden, die es mit ihrem Studium nicht ernst meinen . im letzten Semester auf dem bekannten und berüͤchtigten Wege Einpaukewesens sich gewisse mechanische Kenntnisse aneignen, mit fd durch das Eramen durchkommen. Sie kommen auch heute urch; für diese könnte man möglicherweise die Studienzeit auf mester reduzieren; aber, meine Herren, gerade diejenigen henden, die es ernst mit ihrer Aufgabe nehmen, die wirklich be⸗ ind, einzudringen in das Wesen des Rechts, gerade diese henden erkennen ich habe dafür praktische Wahrnehmungen, lliche Zugeständnisse cs selbst an, daß die Zeit von 6 Semestern züge, um ihnen das zu bicten, was zu einem wirklich erfolgreichen, r und erspricßlichen Studium gchört. Für unsere Universitäts⸗ aber duich die Einführung dieser praktischen, feminariftischen

n eine solche Erschwerung ihrer Obligenbeiten eingetreten, daß nen in großer Zahl erklärt haben, sie fühlten sich absolnt nicht gabe gewachsen, wenn sie in dem bisherigen Zeitraum gelöst solle. Ich brauche in der Beziehung k praktischen und konversatorischen Uebungen, verbunden mit der der Zensierung praktischer Arkeiten, die von den Zu⸗ ganz andere Aufgaben an die Rechtslehrer

lich größeres Arbeitemaß von ihnen erfordern. alle diese Dinge haben sich besenders fühlbar Einfuͤhrung des Bürgerlichen Gesetzhuchs. Ich weiß, Kreisen und sie wird

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8 Aber, meine Herren, die Erfahrung hat eine solche Annahme gierung ist nach eingehender gekommen, daß dieses Ver⸗

Nach den verschiedensten

seten 25 Jahren eine G Lernstoff für unseren entlich weiterer und größerer

regungen auf Verlängerung des Studiums laut geworden sich in den Generalberichten, der O 8es encenenn

den Jahresberichten der B 8 inen ans üeeeeen eee

juristischen Fakultät verkörpert.

Spezialberichte Präsidenten der M

den Mehrzahl dahin ausgefallen, als ein Bedürfniß anerkannt

die Vorauese 6 ¹ * ve

geboten wird.

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Berlin, Freitag, den 7. Februar

nicht bestätigt; es hat sich vielmehr das Gegentheil erwiesen. Und meine Herren, es liegt das auch in der Natur der Sache Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt nur eine neue Etappe . in 88 Fortbildung und Fortentwickelung unseres Rechtes dar. Es kann nicht ohne weiteres aus sich selbst verstanden werden; es ist nicht ein volks⸗ thümliches Gesetzbuch in dem Sinne, daß jeder, der einmal einen Blich hineinwirft, sich ein klares Bild, ein klares Urtheil über die Bedeutung seiner Vorschriften verschaffen könnte. Meine Herren solche volksthümlichen Gesetzbücher auf dem Gebiet des Privatrechts sind überhaupt bei der Verwickelung unserer gesellschaftlichen 1r Erwerbsverhältnisse heutzutage absolut unmöglich. Das Bürgerliche Gesetzbuch kann, wenn es richtig verstanden werden will, nicht losgelöst werden von dem Boden, aus dem es erwachsen ist. Deshalb bleibt 8 heute in gleichem Maße wie früher, wenn auch in etwas anderer Art, nothwendig, bei der juristischen Ausbildung in derselben Weise wie das früher der Fall war, auf die Grundlagen, auf das alte Recht zurückuugehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält verhältnißmäßi wenig Definitionen; es setzt eine ganze Reihe von Grundbegriffen als bekannt voraus, und die Erkenntnisse, das Verständniß dieser Grund begriffe, meine Herren, können auch heutzutage nur durch ein grine liches Studium des römischen Rechts gewonnen werden (sehr richti )), 88 dem unsere ganze Rechtsentwickelung auch heute noch beruht Meine Herren, das corpus juris, das ein hervorragender Rechtsleh 88 nicht ohne Grund die Wunderquelle menschlicher Weisheit Eaönis hat auf ihm beruht noch heute unsere Rechtswissenschaft und Rechts⸗ praxis. Deshalb erweist es sich auch heute noch als unbedingt noth— wendig, wenn wir in Zukunft noch von einer wissenschaftlich 2 Jurisprudenz reden wollen und nicht bloß eine geschäftsmäßige 8 oder weniger mechanische Anwendung des Rechts wünschen 1h 8 dirse Urquelle zurückgegangen wird. Das ist insbesondere von all 88 Rechtslehrern empfunden worden, die das Bürgerliche Gesetzbuch 88 Gegenstand ihrer Vorlesungen gemacht haben. Es ist mir von folchen Herren wiederholt versichert worden, daß, wenn irgend welch bekannten Rechtsbegriffe in den Vorlesungen vorkommen sofon de Studierenden sich melden und um Erklärungen bitten: sie iöten davon und begriffen es nicht. . Neine Herren, es ist deshalb erforderlich, daß i s Semestern insbesondere auf das Studium des g9. beenhnes alten gemeinsamen Rechtsquelle für unsere heutigen Rechtszustä 8 zurückgegriffen wird, und zwar in einer eingehenden, sorgfältigen und gründlichen Weise. Thatsächlich hat diese Erkenntniß auch dahin ge⸗ führt, daß vielfach schon jetzt, wie ich nur wiederholen kann gerade F- den ernsten und fleißigen Studenten, die Studienzeit über das s bste Semester hinaus verlängert wird. Hier in Berlin z. B bt ; selten einer ins Examen, der nicht sieben Semester studiert tat zwar weil die Berliner Prüfungskommssion auf dem Standpunkt steht, daß es absolut unmöglich sei, sich in sechs Semestern die nöthi Kenntnisse zum Bestehen der Prüfung anzueignen. Sie wissen ne 9 ist auch in der Begründung bervorgehoben —, daß die Er v. nisse der ersten Prüfung keineswegs befriedigend sind. Der Pro 9 b derjenigen, die die Prüfung nicht bestehen, bewegt sich immer n 8— Zahlen von 23 bis 25 %. Vor wenigen Tagen ist mir aus einem Oberlandesgerichtebezirk der Jahresbericht über die Ergebnisse d ersten Prüfung des Jahres 1901 zugegangen, da haben 30 % 8 Eramen nicht bestanden. Meine Herren, es ist das ein vacn be⸗ dauerlicher Zustand, wenn ich damit das Königreich Sachsen vergleiche, wo thatsächlich nach den mir gewordenen Mittheilungen die Studierenden durchschnittlich acht Semester studieren, und wo 8 Prüfung auch einen durchaus ernsten und strengen Cbarakter hat, u wo nur 5 % im Examen versagen, so glaube ich, daß es wohl b rechtigt ist, das mit auf die Thatsache zurückzuführen, daß die Studien⸗ zeit bei uns im Durchschnitt eine zu kurze ist. Die Nachtheile die den Studierenden daraus erwachsen, daß sie Gefahr laufen 8 Examen nicht zu bestehen, sind nach meiner Auffassung viel größer ols der Nachtheil. der ihnen aus der verlängerten Studienzeit um ein halbes Jahr erwächst Für jeden, der das erste Examen nicht besteht, ergiebt sich ein Zeitverlust von durchschnittlich 14 Monaten, in einzelnen Fällen big zu 2 Jahren, sodaß unser zuristischer Nachwuchs und die Eltern desselben dankbar sein können, wenn dafür 8

Meine Herren, nun sind schon, wie gesagt, seit Jahren die An⸗

im dem schen crwähnten Antrag der hiesigen

Dieser Antrag hat mir Veranlassung gegeben, noch einmal

einzuziehen von sämmtlichen Oberlan

daß die Verlängerung der Studienzeit werden müsse. 8

Nun gebe ich ohne weiteres zu, daß eine solche Verlängerung an muß, daß nun auch cine gewifse die richtige Ansnutzung der verlängerten Studienzeit e. —22 cie Könlgliche Staats⸗ L die Einführung ven 4

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Prüfungen nech weiter dermehrt würde.

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(setr nichtig!), die der dem Eiatriet usbahn geferdert werden. Ich glanbe

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der preußischen Prüfungen ein Unglück und eine Gefahr erblickt hat 8 Ich würde umsomehr nachtheilige Folgen von der Einführung eine solchen Zwischenprüfung befürchten, als in unserer Zeit, und zwar al eine Krankheit der Zeit, die Nervosität sich mehr und mehr fühlbar macht, und als nichts mehr geeignet ist, diese Nervosität zu vermehren und ihr neue Nahrung zu geben als di Furcht vor immer neuen Prüfungen. Wir machen in der Beziehun geradezu erschreckende Erfahrungen bei unseren Prüfungs⸗Kandidaten Ich glaube, es spricht alles dafür, eszu vermeiden, daß diese Gefah⸗ noch erhöht wird. Außerdem spricht aber eine ganze Menge w praktischen Gründen gegen die Einführung der Zwischenprüfung. Da diese Zwischenprüfungen, wo sie bestehen, sich bewährt hätten, S 8 glaube ich, mit Grund nicht behaupten können. Jedenfalls gehen 8 Bayvern die Meinungen darüber weit auseinander, ob sie als Vortheil zu erachten seien. Ich glaube sogar nach den un Se Mittheilungen, daß manche maßgebenden Persönlichkeite

in Bayern sich gegen die Zwischenprüfung aussprechen auf Grund der damit erzielten Ergebnisse. Sie führen thatsächlich daß schon in der ersten Hälfte der Studienzeit eine Zwischenprüfung würde ja nach 3, spätestens 4 Semestern eintreten müssen die Theilnahme an den Vorlesungen selbst ab nimmt, daß die Herren schon mit Rücksicht auf das bevorstehende Zwischenexamen sich den Einpaukern anvertrauen und von diesen frh für das Examen zurichten lassen. Sie bewirken also somit gerade das was damit bezweckt ist. 8 1 Sie haben aber außerdem zur unvermeidlichen Folge eine Be⸗ 6 Uheneng der akademischen Freizügigkeit, in der ich 88 vsben 1ne Vorzug unserer Zustände in Deutschland erblicke. In Oesterreich, bo) diese Zwischenprüfungen auch bestehen, kennt man eine solche Freizügigkeit 1 kaum. Dort ist es allgemeine Sitte, daß die Studenten auf der 1 jenigen Universität, auf der sie ihre Studien begonnen haben sie auch

zu Ende führen. Wir dagegen halten es für vortheilhaft und er wünscht, daß die jungen Studierenden sich nicht an eine einzeln Universität fesseln, daß ihnen freie Wahl gelassen wird sich ihre Universitätslehrer da zu suchen, wo sie glauben, die besten für die einzelnen Fächer finden zu können, daß auch dadurch, daß ihnen die 898 Möglichkeit eröffnet ist, Land und Leute in den verschiedensten Theilen 188 des Landes kennen zu lernen, ihr Blick und ihre Urtheilsfähigkeit sich hiot erweitert, daß dadurch Gegensätze zwischen Nord und Süd ausgeglichen werden, deren Beseitigung von suns allen ja'nur im höchsten Grade gewünscht werden kann. Diese Freizügigkeit würde für die erste Hälfte des Studienganges aufhören, wenn wir ein Zwischeneramen einführen: 8 denn es liegt auf der Hand, daß ein solches Zwischenexamen mit der 8 größten Aussicht auf Erfolg bei denjenigen Rechtslehrern abgelegt wird 8 8 1.e die Studierenden die Vorlesungen gehört haben. Sie vürden also jedenfalls h is 2gv* dort bleiben bis zur Ablegung des Zwischen⸗ 1 Dann, meine Herren, würde es bei den großen Fakultäten, wie

* B. hier in Berlin, nach meiner Ueberzeugung absolut vnmöglich sein, ein solches Zwischeneramen mit wirklich materiellem Nutzen durchzuführen. Bei der großen Zahl der Studierenden, die hier in jedem Semester in Frage kämen, würde es zur nothwendigen Folge 8 haben, einmal, daß die bei den Prüfungen betheiligten Professoren 8 schon einige Wochen früher als jetzt ihre Vorlesungen abbrechen müßten, um sich den Prüfungen zu widmen; zweitens aber, daß auf den einzelnen Prüfling nue ein solch minimaler b Zeitabschnitt in dem Examen fiele, daß daraus ein zuverlässiger Schluß .

auf das Maß der Kenntnisse, das der Betreffende an gar nicht würde gezogen werden können. 1I1“

stimmt haben, eine Zwischenprüfung Ihnen vorzuschlagen, f dern die nothwendige Gewähr für die richtige der jeit auf einem anderen Wege zu suchen, und wir glauben, diesen gefunden zu haben einmal in einer strengeren Kontrole des ganges und der Einführung von Zwischenzeugnissen, die . 12,48 beantragt und ertheilt werden se

ndung damit in einer Cäsur der Studienzeit dahin. der Erlangung dieses Zwischenzeugnisses ab A . endlich in einer Vers

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Meine Herren, ich möchte in diesem Augenblick nicht auf

Einzelheiten der Frage eingehen, wie wir uns