Strafvollzugsreglement, dieses in den Einzelstaaten in Kraft gesetzt
und die Rechte des Reichstage “ schon vor zwei 1 e.ah.. ehenes as It Fs se ü iese Fra ird. n kterg iece dee wöheecscch Behtn grraßne Becrn an * 85 ten Tagen sollen die preußischen Minister Behandlung von er Jats s I becfben “ welche ftli Vorkommnissen; es so vor⸗ Es ist das d. S t es Feüaasen Pündendie P. eigentlich voraussehen “ die nicht weiter mit der Auslegung der ee een Sö Vergehen wegen Erpressung 111 stellt sich 7. Das 88. 5 theil wir der rechtswidrige Vermögensvor 1 d Reühen at bahin anfgesäßt, daß sede Vermͤgen ortheil, auf den 8 dch keinen Anspruch hat, vechtswidrig is vortheil angestrebt 1 Androhung irgend eines Uebels ein Vermögen tig t sein, die Be⸗ wi 8 so kann der Vermögensvortheil noch so berechtig sins Arbeiter wirh, 0 erfolat doch. uf Grund dieser Auslegung bEö a bestraft “ die 11“ Gewerk⸗ itgeber sagten: B ir! Als schfge S 2 8 Fhczascsn weche 8 wir hier im Hause dieser 88 egee sermann, im Stich gelassen. 38 1 2 7 L⸗ das “ 8B11 hat jetzt einen Effekt müücst. di 8 wics Fme Aenderung berbeiführen kann; es ist mgedroht hatte, er 8 beitgeber verurtheilt worden, der einem “ 8 1 er nicht von vetsen Gescshverehtmmetihabaagrer bazge. Ersit — einer bestimmten Konvention sein den. Wohin soll das führen? f trafe begnadigt worden. - ““ 1“ Nlaekkgeber war ganz berechtigt. vöö si einfache Erpressung, wenn ein Arbeitgeber e ““ schon erkannten Tarif nicht mehr anerken it Entlassung Uhrg.n G der damit nicht iste nnsferregar von i Jahren wollte “ die ini ein Zi Aassen g 1b 8 esßischen Minsee Reich ist doch von Syndikaten, c Freisgsncen. S Sübers onnen, eins der nächstliegenden Beispiele ist d Fentli e ientehringe 8 r den Firmen, die nicht von ihm bezogen, Se enrd. e daß er dhnen alle Geschäftsverbindungen abschnei Minister Preohe 8 ü herahie nach Sren. ““ “ .. in der Hauptstadt, in der er wohnt, ständlich, wenn nicht eben 8 t mir beinahe unverstän 3 Vorarbeiten für ist als Reichsgese Bireea sezpaches gemacht? ist als Reichegesct
b 1 nd dadurch die Rei
mmgangen. Wir ha
8 8 “ 1111“ 20 Jahren den Versuch gemacht, zu einer solchen Regelung zu g
Gründe, die dazu führten, sind damals auch alersetta I Feechen. Und noch im vorigen Jahre, meine Herren 8 sich der damaligen Etatsdebatten erinnern wollen e ““ Abg. Spahn darauf aufmerksam gemacht, daß hier zw
liche Forderung an die Gesetzgebung Schwierigkeiten nicht verkennen dürfe, der gesetzlichen Regelung im 18 ständen. auch meinerseits bereits in frů eren ierigkeiten hinzuweisen, und gerade e“ daß auf Veranstalten der SoYx die Bundesregierungen sich verständigten, um eine Sean⸗ 8 3 d. Durchführung des Strafvollzuges mangels eines einheitlicher vorläufig zu erreichen.
angen. Sie haben damals von dem Versuch absehen müssen, und die
vorliege, daß man aber die die der baldigen Durchführung Meine Herren, ich habe Jahren Gelegenheit gehabt, auf
Der Herr Abgeordnete ist zwar der gewesen, daß dieser Versuch der 1“ 88 8 Verständigung zu erzielen auf einem e dahin von der Gesetzgebung noch nicht EEu9. fassungswidrig sei. (Sehr richtig! 8 öö. Aber er hat eine Begründung dieser seiner Ansicht ni 8b “ kann nur sagen, es widerspricht diese Ansicht der B der Reichsentwickelung ebenso sehr wie der L lichen Lehre. Was wir gethan haben, haben wir ge es Gebiete, auf dem wir vorläufig zu einer gesetzlichen 5 1 “ in der wohlbegründeten Absicht, diese “ 8 .“ vorzubereiten, zu erleichtern und zu 8 “ ve 8 1 uhd hetr in den ichmäßi orschriften bisher „ 1 1 89 Strafvollzug 8 “ “ laritäten, die in ihrer Mannig — 1 1 d Z“ entgegen sind, und die wohl ö Zukunft eine gleichmäßige gesetzliche Regelung zu 1 1 8 ba t d o. aufthürmen zu lassen, 1 on vor 8 “ . den Bundesregierungen ü8 das ist nicht gesetzwidrig, im Gegentheil, das ist durchaus im 8 hat mit einer gewissen spöttischen 85 emeint, ein solches Strafvollzugsgesetz könne ein Geheimer 8 828 bald machen, dazu gehöre ja nicht viel, und die Wissenschaft,
2 cbenfalls der Erlaß neuer strafgesetzlicher Normen fe gs 8 ohne daß es bis jetzt gelungen wäre, zu einem abschließenden Er⸗
welche Zeit in anderen Staaten schon verlaufen ist,
gebniß zu kommen. Ich darf nur erinnern an die Verhältnisse in
der Schweiz, wo ein mit anerkannter Gründlichkeit ausgearbeiteter
f sei ß is jetzt hat gelingen t Jahren vorliegt, ohne daß es bi —1 Frererit Plhaaeg für die legislatorische “ “ zu 1 inkrei ei ren eine der⸗ . Ich erinnere Sie an Frankreich, wo 1“ in der Behandlung 88 85 ind diese Staaten mit der nämlichen 3 3 “ erkläre, daß wir unsererseits 68 11e“ vorwärts zu bringen, so hoffe ich, w . N. zukommen lassen, die die Volksvertretungen in anderen Staaten ihren Regierungen gewähren, und sich dabei beruhigen, daß mit Ernst nachgehen wollen. 1 8 “ 8- ich zu den drei bestimmten 16 5 erklären, “ sfü Abg. Heine enthalten waren. den Ausführungen des Herrn entha ü tlich über das ganze Ge⸗ übri haben sich seine Ausführungen eigen r da “ sstraftechtlichen Lebens “ 8 88 1 b . ie ier zu erörtern, gestattet, glau e ich, 2 S d recht, bietet meiner Meinung nach aber auch zur 86 ein sachliches Interesse nicht; denn fördern CCC t schließlich, nachdem er natür⸗ dadurch nicht. Der Herr Vorredner ha 1 “ ich ü ie kriti legt und überall Anlaß gefunden lich überall die kritische Sonde ange C Mißvergnügen Ausdruck zu geben, si da⸗ B 8 im Anschluß an den Fall Bredenbeck, auf den ich noch komme —, es sei keine Schande, so behandelt zu cherhen. wie die Gerichte und Polizeibehörden in solchen Fällen die “ sozialdemokratischer Blätter zu behandeln 11 8 i ei im Namen der Gerechtigkeit so behan z sei eine Ehre geworden, im s wie dies in Deutschland jetzt geschehe, Sa 8 85 enurüc auf diejenigen, die das thun. (Sehr richtigh Sozialdemokraten.) Das ist das Attest, das 8 Ee sbehörden in Deu 8 den Gerichten und den Verwaltung b b 1 ee; ine § 1 2 ü diese übertreibenden Ausdrücke, — Meine Herren, ich werde über “ i de eerrn Abg. Heine gewohnt sind, ein 5 8 18 sie hier fest, damit das deutsche Volk nun weiß, welche Schanddinge von seinen Gerichten und “ vFeas 8 8 . t gesagt hat, enth Alle sjenige, was der Herr Abgeordnete son 8 auf die ich nicht antworten kann, oder Einzelfälle,
35.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Dann hat der Herr Abgeordnete Heine, die ungleichmäßige Behandlung der Gefan zu verurtheilen, noch darauf hingewiesen, Bredenbeck, der von Dortmund nach Mün fangene und ein anderer Gefangener, mußte, gefesselt worden seien, gebracht worden sei. Es haben darüber Erhebr ein ganz sicheres Resultat freilich nicht ergeben
zu weit hinter uns liegen; die betreffenden Sachlage nicht mehr genau erinnern.
scheinlichkeit anzunehmen, daß in der T Mit Herrn Bredenbeck sind, wie ma Gefangene transportiert wo
der
rden: der eine vo
dritte dage
fesselt; der zweite war gegen die ausdrückliche Bestim
Transporteur erhalten hat
hat sich der Transporteur aus einem — berechtigten Mitgefüh transportierenden Gefangenen über den Befehl h
erkennen
zwar deshalb, weil es sie
der vermöge seines
machen wollen, vor dem Andern begünstigt
te, nicht
ch um
ei
habe.
gefesselt worden.
nicht gleichste körperlichen Zustandes jeden versuches ausschloß. Damit erbhellt als schiedene Behandlung der drei Transp
werden daraus dem betreffenden T
um, wie ich annehme, genen in derartigen Fällen daß bei dem Transport des ster erfolgt ist, dieser Ge⸗ der auch transportiert werden gen ungefesselt dorthin ungen stattgefunden, die „weil die Dinge schon Beamten können sich der Aber es ist mit großer Wahr⸗ That der Fall vorgekommen ist. n annehmen darf, zwei andere n ihnen war, wie er, ge⸗ mung, die der In diesem Falle wie ich nicht anstehe anzu⸗ 1 mit der Lage des betreffenden zu inweggesetzt, und
b nen 70 Jahre alten 2 handelte, der wegen gichtischer Anfälle kaum zu gehen im
den man also den anderen rüstigeren Leuten
2
Zerginvaliden stande war, llen konnte, Verdacht eines Flucht o der Grund für die ver⸗ ortierten, und ich meine, Sie ransportcur nicht einen V
Vorwurf daß er in formell unberechtigter Wei
se hier Einen
nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗U
Berlin, Montag, den
Abg. Dr. Esche 85 die Nothwendigkeit einer 9 leider soll es noch
sich daher auch nach meiner Meinung mehr gange bei der Gewerbeordn b
immungen über die Strafmündigkeit sind edürftig;
er werden. Auch die jetzt im ür die Verurtheilung
lischem Muster so eine Besserungsan talt zu erkennen. Ferner die Beleidigung durchaus reformbedürftig
Verleumdungen, üble Nachrede kommen jetz Strafen davon, weil
können nicht allein Existenzen vernichtet werden; für abschneidung bewußte Absicht war, hängt werden. „Nichtswürdi freudig setzt an ihre hre.“
das Wort reden; und Schrader. Eine ungemein dringliche Bestimmungen über den groben Unfug, sprechung ganz ihrem Wenn ein Reichs⸗Strafvollzugsgesetz noch kei doch ein Reichskommissar zur Revision anstalten bestellt werden, kommen.
rechtigten Ansprüche. Wir brauchen die große im Volke viel Anklang finden würden.
moralisch, sondern sollte
amit will
Meine Herren!
: Der Staatssekretär hat er evision des Strafgesetzbuch lange dauern, bis wir eine solche V Das Wünschenswertheste wäre ein neues Strafge etzb
8 ’ uch, aber d würde die Verabschiedung sich wohl sehr lange verzögern. Es möchte
nach dem Vor⸗ Die Be⸗ Abänderung 4. Lebensjahr hinauf⸗ Kriterien rechers sind unhaltbar. en werden, nach eng⸗ auf Ueberweisung an die Vorschriften über eleidigungen,
1 t vielfach mit zu geringen die Strafmaxima zu niedrig
durchaus höhere Strafen eingesetzt werden.
ung mit Novell
die untere Grenze muß auf das 1 Gesetz eines jugendlichen Verb Dem Richter muß auch die Möglichkeit gegeb
leich an Stelle der Skrafe
Verleumdungen so ist die Nati⸗
der ein
10. Februar
empfehlen, en vorzugehen. dringend der
gegebenen sind Schwere B
sind. Hier mü⸗ Durch Verleumdun
auch wirthschaftlich ganze „bei denen die Ehr⸗
gar Zuchthausstrafe ver⸗ tion, die nicht ihr alles 1 ich nicht dem Duellwesen ich begrüße mit Freuden die Vorschläge Gröber Reform ist
die durch die ne ursprünglichen Inhalt entfremde
di
ne
n
F Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:
freulicher Weise ees anerkannt, aber orlage erhalten.
ejenige der uere Recht⸗ ndet worden sind. Aussicht hat, so sollte
r Repision d zelstaatlichen Straf⸗ damit wir auf diesem Gebiete etwas
1. weiter Die Strafprozeßordnung erfüllt au
ich noch nicht alle be⸗ Schöffengerichte, welche
ann
en gen
ergaben
Unter
den
um sie zur
das hohe Haus für die Würdi viel Strafthaten in den Ja von Kindern im Alter von 12. Reich, und welcher zu unserer schmerzli diesen 5 Jahren i Verbrechen — Ueb bekanntlich unter d und Felddiebstahls — 45 510 Kinder, Vaterlandes im Durchschnitt dieser 5 abgerundet — es kommt auf die kleiner Von diesen 9000 Fällen jährlich von den Gerichtshöfen so
fähigkeit der Kinder, gewiesen war, infolge dessen auf Grund gesprochen. In den übrigen neun Gerichte angenommen, daß die gemacht werden könnten, und des Strafen eintreten müßten. noch an, daß die Strafth gekommen sind, keineswegs imm sich bereits auch Keime des gewohnh Diebstahls die Kinder wiederholt, wegen antwortung gebracht Herren, es sind auch zahlreiche
un
Art diese Strafth chen Ueberraschung Folgendes er m Ganzen bestraft worden wegen ertretungen lasse ich fort, er Jugend sehr zahlreich
fällen
verden mußten.
— 14 Jahre
gerichtlichen Bestrafung z
des § 56 Abs
2 aten,
verkennbare
finden sich
hren 1894 — 1898
n v
aten waren.
gung dieser Frage interessieren —, wie⸗ , in diesen 5 Jahren, erübt sind im Deutschen Da hat sich nun geben: Es sind in Vergehen und ich rechne hierher auch die den Delikte des Forstfrevels sodaß auf die Kinderwelt unseres Jahre jährlich 9000 Straffälle en Ziffern ja nicht an — fallen. h sind nur durchschnittlich 1%, also etwa 900 angesehen worden, daß die Z
urechnungs⸗ um es kurz auszudrücken,
nicht so weit nach⸗ u ziehen, sie wurden
dafür, daß hier
bei denen
atz 1 des Strafgesetzbuchs frei⸗ Zehntel Fällen haben aber die Kinder strafrechtlich verantwortlich halb die im Strafgesetz vorgesehenen Zur näheren Charakterisierung führe ich
die im Bereich der Kinderwelt vor⸗ er leichte Delikte gewesen sind. Es Spuren eitsmäßigen Verbrechens sich ausbilden. 223 Fälle, Rückfalls, zur strafrechtlichen Ver⸗ Aber noch weiter, meine
Das, meine Herren, habe ich sachlich auf die Herrn Abg. Heine zu antworten. kann ich, glaube ich, unbeschadet der Hauses überlassen. (Sehr richtig!
Fälle vorgekommen, aus denen sich er⸗ giebt, daß Kinder bei sehr schweren Verbrechen ihre Mitwirkung ge⸗ liehen haben. Es sind Kinder überführt worden in 8 Fällen bei Mord, in 15 bei Münzverbrechen
die mir nicht vollständig bekannt sind. 8 ätte, sie mir vorher anzugeben, so wäre ich viellei⸗ einzugehen. Ich habe ihn vor mehreren Jahren gebeten,
Dieses Strafgeseßbuch über 30 Jahre alt, aber ei 1
g9
emacht werden müsse. In eine Erörterung über die bahe solchen Gesetzgebung, die von anderen Seiten in diesem
Ich habe vorher versäumt, auf eine An Auskunft zu geben, die der Herr Abg. Gröber im Laufe seiner Dar⸗ legungen an mich gerichtet hat; ich möchte das jetzt nachholen.
Ausführungen des Seine allgemeinen Ausführungen Sache, der Würdigung des hohen
frage 1851 ziemlich hastig übernommen hat. Die Zeiten
Anzahl von Straf⸗ uristen ins Gegen⸗
die Auslegung der J Ner⸗ rt. hat 1 . nur an den preußischen Haß, und n2s 8 9 esbe der eine Einschränkung bedeu 8 soh eüe nchtenih agcpcer wicder ganz den Inhalt bekomme Fu. » 571 hatte. Die Begriffsjurisprudenz, die Jurftem vn Rlenterk, iiescul daran, daß de Strustt sest ga nihoekiaf fncfeni 8 —1 „n.— hneenden unzer einen Hut zu
— 2 2 2 2 8 ie en 1 b
b2. 8 ns cht sein; hat 2, lsch doch unter ihnen — Zeit auch über die Zuchthausvorlage geeinigt.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:
e sich seitdem 88 geändert, und eine große
ist, will ich auf eine Kritik gegenüber dem vne.en.; 8c nicht einlassen. Was aber die es 89 wissenschaftlichen Welt zu dieser Frage betrifft, 8s i eine Autorität verweisen, die vielleicht auch 5 H - a erkennen geneigt sein wird; das ist der be annte St. Professor von Liszt. Liszt hat in einem seiner Lehrbücher 7 Frage des Strafvollzugs behandelt und bei dieser ““ Geschichte der Regelung des Strafvollzugs ““ 1 S. Er hat darauf hingewiesen, daß im Jahre 1879 der veggenn worden ist, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, u
— i sehr weit auseinander laufenden Aus⸗ fü —2 4 ich zunächst diejenigen ba. — Se-. und beantmorten, die mir überhaupt einen 8 8 2 für eine sachliche Beantwortung bieten. Das ist 1* 8 Frage, die der Herr Vorredner an mich gerichtet hat, . P. 22— nahm auf eine Verfügung, die angeblich von Justiz⸗Minister und dem preußischen Herrn e. ISe⸗ dahin ergangen sei, den Anklagebehörden gewisse ’ L. WWW=
3 8 2 und richtete an mich mit einer gewissen S 2 ob mir etwa bekannt geworden sei, daß die b auch eine gleiche Anweisung erlassen hätten bezüglich des Vergehens gegen Arbeitgeber, die etwa unter demselben Titel verfolgt werden könnten. Se Ich habe auf diese Anfrage zu erwidern, daß ich n * Anweisungen ergangen sind; sollten sie ergangen sein, so — * intimen Verkehr des Ressort⸗Ministers mit den
-24 * und Polizeibehörden. Dieser Vertehr der L.„ Minister eines Staats mit ihren untergeordneten Organen fö Ir. 8 unter diejenigen Dinge, mit denen das Reichs⸗Instizamt sich beauftragt ist. Würde ich nach dieser Richtung eine Anfrage an Minister Preußens richten, so würden sie es ablehnen, darauf worten, und mit Recht. Denn wie wir im Reiche verlangen, *
Landesbehörden in den deutschen Staaten unsere Befugnisse, Machtvollkommenheiten achten und in
ihnen gegenüber ge⸗
instn
lbren Grenzen 4h Be⸗ — Bundesstaaten das Recht einräumen. 258 zu walten, ohne des⸗
2
ü tandpunkte des Herrn itert ist. Man würde nun vom S ne müssen, er hätte dieses Scheitern ve bvSö⸗ Bedauern erwähnt. Wie aber spricht sich Herr von Liszt aus? sagt: Gut, daß es so gekommen ist. Mehr und mehr 2 üen den zum Urtheil berufenen Kreisen die Ueberzeugung, daß 8 e Umgestaltung unseres gesammten „ n eine befriedig f öglich ist. Regelung des Strafvollzuges unm . — steht Herr von Liszt nicht auf dem Standpunkt des Herrn —2 Wenn ich eine solche Autorität hier anführe,
— sind ebn. uns dabei mehr und mehr überzeugen müssen
daß wir zunächst an die Reform unseres Strafensystems gehen können bevor wir die Organisationen und reformierte richtig! in der Mitte);
tragender finanzieller Bedeutung, und daß der ganze Bau, * auf diese Weise errichtet haben, sofort, nachdem die umsichtig, .“ — Arbeiten
verbündeten
sondern durchaus auf dem Standpunkt der 8
über sagen, daß die
ich dem Herrn Abgeordneten gegenü 8
ich, . - und die Wissenschaft seinen Standpunkt nicht ,;2
E e A. es ist in der That so: wir baben, „ .
ständigung unter den Regierungen erfolgt ist, die Sache 8 2 .. beruhen lassen, wenn wir auch nicht so schnell, wie
N eine gesetzliche Regelung zu bewerkstelligen in der
die Anstalten schaffen, in denen das
gebracht werden soll (sehr v e ve’ve2 sonst dahin kommen, daß wir jetzt Einrichtungen treffen von sehr erheblichem Umfange, von
zͤes ist vergeblich gewesen, und ich enthalte mich daher, diese *— 1108,& bis auf den Fall Bredenbeck. Der 8. beck konnte ja auch der Hwarr ee g. 9 v8 . n, da er weitläufig sowohl in der resse, „ veh. Abgeordnetenhause erörtert worden ist zunächst zum Falle Bredenbeck 9ac 9. 1 2 Vge,er .g 98 8 Pnee dem Transport des Redaktꝛuns -Fn. einestheils von Dortmund nach Herford, e von Dortmund nach Münster nicht um 18. 2 1 hat, für die die Gerichte die Verantwortlich ei 8 24 * hatten, auch nicht die Gefängnißverwaltungen, vv5. e 42 1 um einen Akt der polizeilichen Thätigkeit gehande b ⸗. Herr Bredenbeck aus dem 248⸗ Bereich der Verantwortli keit der Lv 1 b F olizeilichen Instanzen, die für nejen g 28 ⸗ 8-4. xv- ist. Was in 7.22⸗ b jehung aber von seiten der einzelstaatlichen n n s „ 88 unterliegt nicht der Kognition der Reicheema — lich des Reichs⸗Justizamts (Zuruf bei den 2 und wenn Sie also hier — dem h.r’ 82 2 8 des Reichs⸗Justizamtes kriti eren un — n- — waltung überhaupt, so werden Sie nicht solche - 8 —e 2₰ 38. vFreee. amtlich bekannt von den . Fall, und ich will nur gewisse Thatsachen ℳ 5 festzustellen, daß die Vorwürfe des P2 + nicht so gar tragisch zu nehmen 8 5b2 geordnete hat allerdings den Transport — — wie er hier erfolgte, getadelt. Ich Fen ve 24₰ gewissen Grade dieser seiner Kritik beitreten. 88 — erklären, daß die zuständigen Instanzen in Preußen — b i diesem Fall nicht für richtig gebalten haben. 42—2 122qs28ö nach welchen die Frage, ob ein b
ℳ˙5b 223 Imn
Von den Abgg. G inzwischen folgende
„Die verbündeten einen Gesetzentwurf vo
1) den Zwei
16. und 17.
2) diesen allgemeinen
nahme einer solchen Herau oder wegen Gefängnistrafe bedrohen;
3) wegen der verwirkten Freiheitsstrafe Verlust der bürgerli sich einer ehrlosen
lassung gegeben, auf
tebt es mit den ensaliche vorgekommenen Ausschreit
tritten, daß der Fall rnicht gelten lassen.
fügt. welche a. die Herausforderun
genannten
röbe
allgen
Abschnitts des zweiten Theils hess über Verbrechen und V. stellt;
Strafbe
sforderu
von
eine gesetzliche Regelun i Arbeiten? ungen mißbilligt worden zu unserer Kompeten
Im Punkte der vorläu
nung des Strafvollzuges kann
titreten; der eigentliche ur wenn reichorechtliche daß ausgeführt
estimmungen sind aber
britte gegen die bisherig ine communis opinio
auch
der Strafvollstreckung
2 „
benhe in ihren ne
würden, hätt
Strafv
timm
bar
andcsgesetzlichen Besti
nur ist M
rechts.)
8 r (Zentr.) 1 Resolution zur Due Regierungen zu ers rzulegen,
zugenden Strafbestimmungen des des Reichs.Strafgesetbuchs auf
llfrage ei
im Zweikampf verüb
neinen
stimmungen Vorschriften hinzu⸗ g zum Zweikampf und die n achtung wegen Unterlassung einer Heraus
Nichtannahme einer
solchen
strafbaren Handlungen neben einer mindestens 3 ichen Ehrenrechte dann zuläßt, wenn Handlungsweise schr. Abg. Gröber (Zentr.): Die beson Presse wegen des Gerichtestandes haben
Monaten
deren eigenartigen
Im Falle gehöre. ich nur
ollzug ist Landes nungen darüber
en wir Grund zur Klage. eben noch nicht vorhanden.
nerfe provisoris Verein der Sfertsevehe en; en
ales Vorarbeit
weiter auseinander. von Jahren in An⸗
c .ceihe Gange sind.
dert
ind Genossen ist
Luchen, dem
welcher die den Zweikam 15. Abschnitts hebt und an deren ampf, sowie die und Körperverletzung den Strafbestimmungen
des Reichs⸗S
eergehen wider Leib und Leben⸗ u
g, b. die Bezeigung von Ver⸗ forderung zum Zweikampf Herausforderung
ildig gemacht hat.“
schon wiederholt Ver⸗ zu dringen. Bredenbeck sind ; es wird aber
Das können figen reglementarischen dem Staatssekretär
hat auch erfreuliche Fort⸗ mmungen geb der gelehrten Welt ü⸗
vorhanden, die S
ngegangen:
Reichstag pf bevor⸗
des zweiten Theils Stelle
te Tödtung
des Strafgesetz⸗ nter⸗
n⸗ mit
auch den der Thäter Bedürfnisse
Wie
und
sin ol
t
85 für
die Strafvoll⸗
der Be⸗
Der Herr Abgeordnete hat
nommen, die im vorigen Jahre hier gepfl sogen
die Erklärungen erinnert, die ich damals abge
treffend. stellt worden, dieses Gesetz zu benutzen,
Gerichtsstandes zu einer v
on der Revision der sehenden
stande des Urheberrechts zu verbinden; Bemühungen zugesagt, damit di ledigung komme. Der Reichstag der Materien abgesehen und fassen, die von neuem die R gesondert von der Strafproz Meine Herren, wenn auch d den verbündeten Regierungen die doch auch mein Versprechen, das wollen und meinerseits die Sache regung gebracht. Das insofern nicht handlungen unter den Regierungen
muß aber erklären, daß diese Verhandl zum Abschluß gekommen und noch nicht diehen sind, der für die Vorlage an das Sie haben inzwischen aber doch den Erfolg die Verfolgung von Strafthaten, die mittels werden, außerhalb des Ortes, an denen das bet
hat daraufhi
ist auch, wie
einge
wird dort verfolgt, wo das Blatt klagen. Auf die die Staatererwalt
C mit Verfolgung der Priratklagen, ung keinen Einfluß; da liegt
Klägers, wo er die Verfolgung einleiten will. In
aber auch die verschiedenen Resolutionen, die der und die Beschlüsse der Kommission zur St
mals eine gesetliche einzigen Schritte gethan, die crwartet werden konnten. Was die vielfachen An
auf die Verhandlungen 2
annten fliegenden Gerichtsstand der Presse,
wie die legislatorische Behandlung dieses Gegenstandes stehe. Bezugnahme auf die vorjährigen Verhandlungen w
Bei der Berathung des Urhebergesetzes wa
selbständigen Erledigung zu bringen. nicht empfehlen, diese Frage mit dem ihr
ich habe
sich darauf beschränkt, eine egelung des fliegenden Geri eßordnung verlangt.
urch diese Resolution ohne weiteres Sache nahegelegt war, so habe ich ich damals abgegeben habe, halten bei den hohen Regierungen zur An⸗
ich dankbar auf unfruchtbaren Boden gefallen,
rkan ß bier Ausnahme gerech sci. P erkannt, da cine tfertigt oweit
Regelung im Sinne eines Gerichtestandes zur Erörterung stand,
geben habe
Strafp
in von ein
als wurden.
Ver leitet
der Presse reffende P
erschienen ist, im wesentlichen beseitigt ist. Im Großen und Gaazen
Ausnahme der Privat⸗ meine Herren, hat ja ch in der Hand des diesem Punkte haben Reichstag gefaßt hat,
rafpro g an⸗ aber da⸗ einbeitlichen und sind don mir die
raIk.
1 72112½2
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Mlitl
Zezug ge⸗ ogen worden sind über den und er hat mich an zu der Frage, Seine ar durchaus zu⸗ r ein Antrag ge⸗ um die Frage des fliegenden rozeßordnung ab⸗ Ich konnte damals fremdartigen Gegen⸗ aber meine se Frage baldmöglichst zu einer Er⸗ er Verbindung Resolution zu chtsstandes ab⸗
anerkenne,
Ich ungen zur Zeit noch nicht bis zu einem Entwurfe ge⸗ hohe Haus geeignet wäre.
gehabt, daß in der Praxis
Belieben der sich dann
1
e;
reform
— den Verwal reform der Schlußstein a unserer Rechtspflege ist die
räuberischer Erpressung, Eisenbahnzuges
den Ko sehr
über die
„in 222 wegen vorsätzlich der traurigste, in 726 Fällen wegen U
Kindern. Meine Herren, wenn man si vergegenwärtigt, muß man stutzig w würde, eine Erhöhung des der Herr Abg. Esche im Auge hat, leugne, auch ich früher neigte, eintreten weiterer Erwägung sein müssen, ob in sicht auf das Kindesalter genommen w man Kinder nicht, zur Rechenschaft von seiten des Reichs⸗Justizamts
zieht. Da
Abg. Dr. von Dziembowski⸗ ist die genaue
konflikt zu
be-Ten
auf
Verwendung
8.
2bn wie bei
r.
altmxgsgerichten.
s aber haben
das Privatrech
solchen mit
der
erden,
verden kann
alten Verbrechern gleich,
eein 116 bei Raub und in 19 bei vorsätzlicher Gefährdung eines er Brandstiftung und zuletzt nzucht mit Gewalt oder an ch diese erschreckenden Zahlen ob es
strafmündigen Alters so
richtig sein d, wie es
und zu der, wie ich nicht zu lassen. Es wird Gegenstand anderer Weise hier eine Rück⸗ „etwa derart, daß
öffentlich vor dem Richter
Pomian (Pole)⸗ Kompetenz
diese Zahlen begründet, daß zur Zeit der Gedanke n.
wundesten Stellen in
der
polit
1 ann. seanae
842
Sütecdems lechtsprechung
und werde. Er als
.
Damit erst wird der Juftiz⸗
8