1902 / 35 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Strafvollzugsreglement, dieses in den Einzelstaaten in Kraft gesetzt

und die Rechte des Reichstage schon vor zwei 1 e.ah.. ehenes as It Fs se ü iese Fra ird. n kterg iece dee wöheecscch Behtn grraßne Becrn an * 85 ten Tagen sollen die preußischen Minister Behandlung von er Jats s I becfben welche ftli Vorkommnissen; es so vor⸗ Es ist das d. S t es Feüaasen Pündendie P. eigentlich voraussehen die nicht weiter mit der Auslegung der ee een Vergehen wegen Erpressung 111 stellt sich 7. Das 88. 5 theil wir der rechtswidrige Vermögensvor 1 d Reühen at bahin anfgesäßt, daß sede Vermͤgen ortheil, auf den 8 dch keinen Anspruch hat, vechtswidrig is vortheil angestrebt 1 Androhung irgend eines Uebels ein Vermögen tig t sein, die Be⸗ wi 8 so kann der Vermögensvortheil noch so berechtig sins Arbeiter wirh, 0 erfolat doch. uf Grund dieser Auslegung bEö a bestraft die 11“ Gewerk⸗ itgeber sagten: B ir! Als schfge S 2 8 Fhczascsn weche 8 wir hier im Hause dieser 88 egee sermann, im Stich gelassen. 38 1 2 7 L⸗ das 8B11 hat jetzt einen Effekt müücst. di 8 wics Fme Aenderung berbeiführen kann; es ist mgedroht hatte, er 8 beitgeber verurtheilt worden, der einem 8 1 er nicht von vetsen Gescshverehtmmetihabaagrer bazge. Ersit einer bestimmten Konvention sein den. Wohin soll das führen? f trafe begnadigt worden. - ““ 1“ Nlaekkgeber war ganz berechtigt. vöö si einfache Erpressung, wenn ein Arbeitgeber e ““ schon erkannten Tarif nicht mehr anerken it Entlassung Uhrg.n G der damit nicht iste nnsferregar von i Jahren wollte die ini ein Zi Aassen g 1b 8 esßischen Minsee Reich ist doch von Syndikaten, c Freisgsncen. S Sübers onnen, eins der nächstliegenden Beispiele ist d Fentli e ientehringe 8 r den Firmen, die nicht von ihm bezogen, Se enrd. e daß er dhnen alle Geschäftsverbindungen abschnei Minister Preohe 8 ü herahie nach Sren. ““ .. in der Hauptstadt, in der er wohnt, ständlich, wenn nicht eben 8 t mir beinahe unverstän 3 Vorarbeiten für ist als Reichsgese Bireea sezpaches gemacht? ist als Reichegesct

b 1 nd dadurch die Rei

mmgangen. Wir ha

8 8 1111“ 20 Jahren den Versuch gemacht, zu einer solchen Regelung zu g

Gründe, die dazu führten, sind damals auch alersetta I Feechen. Und noch im vorigen Jahre, meine Herren 8 sich der damaligen Etatsdebatten erinnern wollen e ““ Abg. Spahn darauf aufmerksam gemacht, daß hier zw

liche Forderung an die Gesetzgebung Schwierigkeiten nicht verkennen dürfe, der gesetzlichen Regelung im 18 ständen. auch meinerseits bereits in frů eren ierigkeiten hinzuweisen, und gerade e“ daß auf Veranstalten der SoYx die Bundesregierungen sich verständigten, um eine Sean⸗ 8 3 d. Durchführung des Strafvollzuges mangels eines einheitlicher vorläufig zu erreichen.

angen. Sie haben damals von dem Versuch absehen müssen, und die

vorliege, daß man aber die die der baldigen Durchführung Meine Herren, ich habe Jahren Gelegenheit gehabt, auf

Der Herr Abgeordnete ist zwar der gewesen, daß dieser Versuch der 1“ 88 8 Verständigung zu erzielen auf einem e dahin von der Gesetzgebung noch nicht EEu9. fassungswidrig sei. (Sehr richtig! 8 öö. Aber er hat eine Begründung dieser seiner Ansicht ni 8b kann nur sagen, es widerspricht diese Ansicht der B der Reichsentwickelung ebenso sehr wie der L lichen Lehre. Was wir gethan haben, haben wir ge es Gebiete, auf dem wir vorläufig zu einer gesetzlichen 5 1 in der wohlbegründeten Absicht, diese 8 .“ vorzubereiten, zu erleichtern und zu 8 ve 8 1 uhd hetr in den ichmäßi orschriften bisher 1 1 89 Strafvollzug 8 laritäten, die in ihrer Mannig 1 1 d Z“ entgegen sind, und die wohl ö Zukunft eine gleichmäßige gesetzliche Regelung zu 1 1 8 ba t d o. aufthürmen zu lassen, 1 on vor 8 . den Bundesregierungen ü8 das ist nicht gesetzwidrig, im Gegentheil, das ist durchaus im 8 hat mit einer gewissen spöttischen 85 emeint, ein solches Strafvollzugsgesetz könne ein Geheimer 8 828 bald machen, dazu gehöre ja nicht viel, und die Wissenschaft,

2 cbenfalls der Erlaß neuer strafgesetzlicher Normen fe gs 8 ohne daß es bis jetzt gelungen wäre, zu einem abschließenden Er⸗

welche Zeit in anderen Staaten schon verlaufen ist,

gebniß zu kommen. Ich darf nur erinnern an die Verhältnisse in

der Schweiz, wo ein mit anerkannter Gründlichkeit ausgearbeiteter

f sei ß is jetzt hat gelingen t Jahren vorliegt, ohne daß es bi —1 Frererit Plhaaeg für die legislatorische zu 1 inkrei ei ren eine der⸗ . Ich erinnere Sie an Frankreich, wo 1“ in der Behandlung 88 85 ind diese Staaten mit der nämlichen 3 3 erkläre, daß wir unsererseits 68 11e“ vorwärts zu bringen, so hoffe ich, w . N. zukommen lassen, die die Volksvertretungen in anderen Staaten ihren Regierungen gewähren, und sich dabei beruhigen, daß mit Ernst nachgehen wollen. 1 8 8- ich zu den drei bestimmten 16 5 erklären, sfü Abg. Heine enthalten waren. den Ausführungen des Herrn entha ü tlich über das ganze Ge⸗ übri haben sich seine Ausführungen eigen r da sstraftechtlichen Lebens 8 88 1 b . ie ier zu erörtern, gestattet, glau e ich, 2 S d recht, bietet meiner Meinung nach aber auch zur 86 ein sachliches Interesse nicht; denn fördern CCC t schließlich, nachdem er natür⸗ dadurch nicht. Der Herr Vorredner ha 1 ich ü ie kriti legt und überall Anlaß gefunden lich überall die kritische Sonde ange C Mißvergnügen Ausdruck zu geben, si da⸗ B 8 im Anschluß an den Fall Bredenbeck, auf den ich noch komme —, es sei keine Schande, so behandelt zu cherhen. wie die Gerichte und Polizeibehörden in solchen Fällen die sozialdemokratischer Blätter zu behandeln 11 8 i ei im Namen der Gerechtigkeit so behan z sei eine Ehre geworden, im s wie dies in Deutschland jetzt geschehe, Sa 8 85 enurüc auf diejenigen, die das thun. (Sehr richtigh Sozialdemokraten.) Das ist das Attest, das 8 Ee sbehörden in Deu 8 den Gerichten und den Verwaltung b b 1 ee; ine § 1 2 ü diese übertreibenden Ausdrücke, Meine Herren, ich werde über i de eerrn Abg. Heine gewohnt sind, ein 5 8 18 sie hier fest, damit das deutsche Volk nun weiß, welche Schanddinge von seinen Gerichten und vFeas 8 8 . t gesagt hat, enth Alle sjenige, was der Herr Abgeordnete son 8 auf die ich nicht antworten kann, oder Einzelfälle,

35.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Dann hat der Herr Abgeordnete Heine, die ungleichmäßige Behandlung der Gefan zu verurtheilen, noch darauf hingewiesen, Bredenbeck, der von Dortmund nach Mün fangene und ein anderer Gefangener, mußte, gefesselt worden seien, gebracht worden sei. Es haben darüber Erhebr ein ganz sicheres Resultat freilich nicht ergeben

zu weit hinter uns liegen; die betreffenden Sachlage nicht mehr genau erinnern.

scheinlichkeit anzunehmen, daß in der T Mit Herrn Bredenbeck sind, wie ma Gefangene transportiert wo

der

rden: der eine vo

dritte dage

fesselt; der zweite war gegen die ausdrückliche Bestim

Transporteur erhalten hat

hat sich der Transporteur aus einem berechtigten Mitgefüh transportierenden Gefangenen über den Befehl h

erkennen

zwar deshalb, weil es sie

der vermöge seines

machen wollen, vor dem Andern begünstigt

te, nicht

ch um

ei

habe.

gefesselt worden.

nicht gleichste körperlichen Zustandes jeden versuches ausschloß. Damit erbhellt als schiedene Behandlung der drei Transp

werden daraus dem betreffenden T

um, wie ich annehme, genen in derartigen Fällen daß bei dem Transport des ster erfolgt ist, dieser Ge⸗ der auch transportiert werden gen ungefesselt dorthin ungen stattgefunden, die „weil die Dinge schon Beamten können sich der Aber es ist mit großer Wahr⸗ That der Fall vorgekommen ist. n annehmen darf, zwei andere n ihnen war, wie er, ge⸗ mung, die der In diesem Falle wie ich nicht anstehe anzu⸗ 1 mit der Lage des betreffenden zu inweggesetzt, und

b nen 70 Jahre alten 2 handelte, der wegen gichtischer Anfälle kaum zu gehen im

den man also den anderen rüstigeren Leuten

2

Zerginvaliden stande war, llen konnte, Verdacht eines Flucht o der Grund für die ver⸗ ortierten, und ich meine, Sie ransportcur nicht einen V

Vorwurf daß er in formell unberechtigter Wei

se hier Einen

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗U

Berlin, Montag, den

Abg. Dr. Esche 85 die Nothwendigkeit einer 9 leider soll es noch

sich daher auch nach meiner Meinung mehr gange bei der Gewerbeordn b

immungen über die Strafmündigkeit sind edürftig;

er werden. Auch die jetzt im ür die Verurtheilung

lischem Muster so eine Besserungsan talt zu erkennen. Ferner die Beleidigung durchaus reformbedürftig

Verleumdungen, üble Nachrede kommen jetz Strafen davon, weil

können nicht allein Existenzen vernichtet werden; für abschneidung bewußte Absicht war, hängt werden. „Nichtswürdi freudig setzt an ihre hre.“

das Wort reden; und Schrader. Eine ungemein dringliche Bestimmungen über den groben Unfug, sprechung ganz ihrem Wenn ein Reichs⸗Strafvollzugsgesetz noch kei doch ein Reichskommissar zur Revision anstalten bestellt werden, kommen.

rechtigten Ansprüche. Wir brauchen die große im Volke viel Anklang finden würden.

moralisch, sondern sollte

amit will

Meine Herren!

: Der Staatssekretär hat er evision des Strafgesetzbuch lange dauern, bis wir eine solche V Das Wünschenswertheste wäre ein neues Strafge etzb

8 uch, aber d würde die Verabschiedung sich wohl sehr lange verzögern. Es möchte

nach dem Vor⸗ Die Be⸗ Abänderung 4. Lebensjahr hinauf⸗ Kriterien rechers sind unhaltbar. en werden, nach eng⸗ auf Ueberweisung an die Vorschriften über eleidigungen,

1 t vielfach mit zu geringen die Strafmaxima zu niedrig

durchaus höhere Strafen eingesetzt werden.

ung mit Novell

die untere Grenze muß auf das 1 Gesetz eines jugendlichen Verb Dem Richter muß auch die Möglichkeit gegeb

leich an Stelle der Skrafe

Verleumdungen so ist die Nati⸗

der ein

10. Februar

empfehlen, en vorzugehen. dringend der

gegebenen sind Schwere B

sind. Hier mü⸗ Durch Verleumdun

auch wirthschaftlich ganze „bei denen die Ehr⸗

gar Zuchthausstrafe ver⸗ tion, die nicht ihr alles 1 ich nicht dem Duellwesen ich begrüße mit Freuden die Vorschläge Gröber Reform ist

die durch die ne ursprünglichen Inhalt entfremde

di

ne

n

F Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

freulicher Weise ees anerkannt, aber orlage erhalten.

ejenige der uere Recht⸗ ndet worden sind. Aussicht hat, so sollte

r Repision d zelstaatlichen Straf⸗ damit wir auf diesem Gebiete etwas

1. weiter Die Strafprozeßordnung erfüllt au

ich noch nicht alle be⸗ Schöffengerichte, welche

ann

en gen

ergaben

Unter

den

um sie zur

das hohe Haus für die Würdi viel Strafthaten in den Ja von Kindern im Alter von 12. Reich, und welcher zu unserer schmerzli diesen 5 Jahren i Verbrechen Ueb bekanntlich unter d und Felddiebstahls 45 510 Kinder, Vaterlandes im Durchschnitt dieser 5 abgerundet es kommt auf die kleiner Von diesen 9000 Fällen jährlich von den Gerichtshöfen so

fähigkeit der Kinder, gewiesen war, infolge dessen auf Grund gesprochen. In den übrigen neun Gerichte angenommen, daß die gemacht werden könnten, und des Strafen eintreten müßten. noch an, daß die Strafth gekommen sind, keineswegs imm sich bereits auch Keime des gewohnh Diebstahls die Kinder wiederholt, wegen antwortung gebracht Herren, es sind auch zahlreiche

un

Art diese Strafth chen Ueberraschung Folgendes er m Ganzen bestraft worden wegen ertretungen lasse ich fort, er Jugend sehr zahlreich

fällen

verden mußten.

14 Jahre

gerichtlichen Bestrafung z

des § 56 Abs

2 aten,

verkennbare

finden sich

hren 1894 1898

n v

aten waren.

gung dieser Frage interessieren —, wie⸗ , in diesen 5 Jahren, erübt sind im Deutschen Da hat sich nun geben: Es sind in Vergehen und ich rechne hierher auch die den Delikte des Forstfrevels sodaß auf die Kinderwelt unseres Jahre jährlich 9000 Straffälle en Ziffern ja nicht an fallen. h sind nur durchschnittlich 1%, also etwa 900 angesehen worden, daß die Z

urechnungs⸗ um es kurz auszudrücken,

nicht so weit nach⸗ u ziehen, sie wurden

dafür, daß hier

bei denen

atz 1 des Strafgesetzbuchs frei⸗ Zehntel Fällen haben aber die Kinder strafrechtlich verantwortlich halb die im Strafgesetz vorgesehenen Zur näheren Charakterisierung führe ich

die im Bereich der Kinderwelt vor⸗ er leichte Delikte gewesen sind. Es Spuren eitsmäßigen Verbrechens sich ausbilden. 223 Fälle, Rückfalls, zur strafrechtlichen Ver⸗ Aber noch weiter, meine

Das, meine Herren, habe ich sachlich auf die Herrn Abg. Heine zu antworten. kann ich, glaube ich, unbeschadet der Hauses überlassen. (Sehr richtig!

Fälle vorgekommen, aus denen sich er⸗ giebt, daß Kinder bei sehr schweren Verbrechen ihre Mitwirkung ge⸗ liehen haben. Es sind Kinder überführt worden in 8 Fällen bei Mord, in 15 bei Münzverbrechen

die mir nicht vollständig bekannt sind. 8 ätte, sie mir vorher anzugeben, so wäre ich viellei⸗ einzugehen. Ich habe ihn vor mehreren Jahren gebeten,

Dieses Strafgeseßbuch über 30 Jahre alt, aber ei 1

g9

emacht werden müsse. In eine Erörterung über die bahe solchen Gesetzgebung, die von anderen Seiten in diesem

Ich habe vorher versäumt, auf eine An Auskunft zu geben, die der Herr Abg. Gröber im Laufe seiner Dar⸗ legungen an mich gerichtet hat; ich möchte das jetzt nachholen.

Ausführungen des Seine allgemeinen Ausführungen Sache, der Würdigung des hohen

frage 1851 ziemlich hastig übernommen hat. Die Zeiten

Anzahl von Straf⸗ uristen ins Gegen⸗

die Auslegung der J Ner⸗ rt. hat 1 . nur an den preußischen Haß, und n2s 8 9 esbe der eine Einschränkung bedeu 8 soh eüe nchtenih agcpcer wicder ganz den Inhalt bekomme Fu. » 571 hatte. Die Begriffsjurisprudenz, die Jurftem vn Rlenterk, iiescul daran, daß de Strustt sest ga nihoekiaf fncfeni 8 —1 „n.— hneenden unzer einen Hut zu

2 2 2 2 8 ie en 1 b

b2. 8 ns cht sein; hat 2, lsch doch unter ihnen Zeit auch über die Zuchthausvorlage geeinigt.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

e sich seitdem 88 geändert, und eine große

ist, will ich auf eine Kritik gegenüber dem vne.en.; 8c nicht einlassen. Was aber die es 89 wissenschaftlichen Welt zu dieser Frage betrifft, 8s i eine Autorität verweisen, die vielleicht auch 5 H - a erkennen geneigt sein wird; das ist der be annte St. Professor von Liszt. Liszt hat in einem seiner Lehrbücher 7 Frage des Strafvollzugs behandelt und bei dieser ““ Geschichte der Regelung des Strafvollzugs ““ 1 S. Er hat darauf hingewiesen, daß im Jahre 1879 der veggenn worden ist, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, u

i sehr weit auseinander laufenden Aus⸗ —2 4 ich zunächst diejenigen ba. Se-. und beantmorten, die mir überhaupt einen 8 8 2 für eine sachliche Beantwortung bieten. Das ist 1* 8 Frage, die der Herr Vorredner an mich gerichtet hat, . P. 22— nahm auf eine Verfügung, die angeblich von Justiz⸗Minister und dem preußischen Herrn e. ISe⸗ dahin ergangen sei, den Anklagebehörden gewisse L. WWW=

3 8 2 und richtete an mich mit einer gewissen S 2 ob mir etwa bekannt geworden sei, daß die b auch eine gleiche Anweisung erlassen hätten bezüglich des Vergehens gegen Arbeitgeber, die etwa unter demselben Titel verfolgt werden könnten. Se Ich habe auf diese Anfrage zu erwidern, daß ich n * Anweisungen ergangen sind; sollten sie ergangen sein, so * intimen Verkehr des Ressort⸗Ministers mit den

-24 * und Polizeibehörden. Dieser Vertehr der L.„ Minister eines Staats mit ihren untergeordneten Organen Ir. 8 unter diejenigen Dinge, mit denen das Reichs⸗Instizamt sich beauftragt ist. Würde ich nach dieser Richtung eine Anfrage an Minister Preußens richten, so würden sie es ablehnen, darauf worten, und mit Recht. Denn wie wir im Reiche verlangen, *

Landesbehörden in den deutschen Staaten unsere Befugnisse, Machtvollkommenheiten achten und in

ihnen gegenüber ge⸗

instn

lbren Grenzen 4h Be⸗ Bundesstaaten das Recht einräumen. 258 zu walten, ohne des⸗

2

ü tandpunkte des Herrn itert ist. Man würde nun vom S ne müssen, er hätte dieses Scheitern ve bvSö⸗ Bedauern erwähnt. Wie aber spricht sich Herr von Liszt aus? sagt: Gut, daß es so gekommen ist. Mehr und mehr 2 üen den zum Urtheil berufenen Kreisen die Ueberzeugung, daß 8 e Umgestaltung unseres gesammten n eine befriedig f öglich ist. Regelung des Strafvollzuges unm . steht Herr von Liszt nicht auf dem Standpunkt des Herrn —2 Wenn ich eine solche Autorität hier anführe,

sind ebn. uns dabei mehr und mehr überzeugen müssen

daß wir zunächst an die Reform unseres Strafensystems gehen können bevor wir die Organisationen und reformierte richtig! in der Mitte);

tragender finanzieller Bedeutung, und daß der ganze Bau, * auf diese Weise errichtet haben, sofort, nachdem die umsichtig, .“ Arbeiten

verbündeten

sondern durchaus auf dem Standpunkt der 8

über sagen, daß die

ich dem Herrn Abgeordneten gegenü 8

ich, . - und die Wissenschaft seinen Standpunkt nicht ,;2

E e A. es ist in der That so: wir baben, .

ständigung unter den Regierungen erfolgt ist, die Sache 8 2 .. beruhen lassen, wenn wir auch nicht so schnell, wie

N eine gesetzliche Regelung zu bewerkstelligen in der

die Anstalten schaffen, in denen das

gebracht werden soll (sehr v e ve’ve2 sonst dahin kommen, daß wir jetzt Einrichtungen treffen von sehr erheblichem Umfange, von

zͤes ist vergeblich gewesen, und ich enthalte mich daher, diese *— 1108,& bis auf den Fall Bredenbeck. Der 8. beck konnte ja auch der Hwarr ee g. 9 v8 . n, da er weitläufig sowohl in der resse, veh. Abgeordnetenhause erörtert worden ist zunächst zum Falle Bredenbeck 9ac 9. 1 2 Vge,er .g 98 8 Pnee dem Transport des Redaktꝛuns -Fn. einestheils von Dortmund nach Herford, e von Dortmund nach Münster nicht um 18. 2 1 hat, für die die Gerichte die Verantwortlich ei 8 24 * hatten, auch nicht die Gefängnißverwaltungen, vv5. e 42 1 um einen Akt der polizeilichen Thätigkeit gehande b ⸗. Herr Bredenbeck aus dem 248⸗ Bereich der Verantwortli keit der Lv 1 b F olizeilichen Instanzen, die für nejen g 28 8-4. xv- ist. Was in 7.22⸗ b jehung aber von seiten der einzelstaatlichen n n s 88 unterliegt nicht der Kognition der Reicheema lich des Reichs⸗Justizamts (Zuruf bei den 2 und wenn Sie also hier dem h.r’ 82 2 8 des Reichs⸗Justizamtes kriti eren un n- waltung überhaupt, so werden Sie nicht solche - 8 —e 2₰ 38. vFreee. amtlich bekannt von den . Fall, und ich will nur gewisse Thatsachen 5 festzustellen, daß die Vorwürfe des P2 + nicht so gar tragisch zu nehmen 8 5b2 geordnete hat allerdings den Transport wie er hier erfolgte, getadelt. Ich Fen ve 24₰ gewissen Grade dieser seiner Kritik beitreten. 88 erklären, daß die zuständigen Instanzen in Preußen b i diesem Fall nicht für richtig gebalten haben. 42—2 122qs28ö nach welchen die Frage, ob ein b

ℳ˙5b 223 Imn

Von den Abgg. G inzwischen folgende

„Die verbündeten einen Gesetzentwurf vo

1) den Zwei

16. und 17.

2) diesen allgemeinen

nahme einer solchen Herau oder wegen Gefängnistrafe bedrohen;

3) wegen der verwirkten Freiheitsstrafe Verlust der bürgerli sich einer ehrlosen

lassung gegeben, auf

tebt es mit den ensaliche vorgekommenen Ausschreit

tritten, daß der Fall rnicht gelten lassen.

fügt. welche a. die Herausforderun

genannten

röbe

allgen

Abschnitts des zweiten Theils hess über Verbrechen und V. stellt;

Strafbe

sforderu

von

eine gesetzliche Regelun i Arbeiten? ungen mißbilligt worden zu unserer Kompeten

Im Punkte der vorläu

nung des Strafvollzuges kann

titreten; der eigentliche ur wenn reichorechtliche daß ausgeführt

estimmungen sind aber

britte gegen die bisherig ine communis opinio

auch

der Strafvollstreckung

2

benhe in ihren ne

würden, hätt

Strafv

timm

bar

andcsgesetzlichen Besti

nur ist M

rechts.)

8 r (Zentr.) 1 Resolution zur Due Regierungen zu ers rzulegen,

zugenden Strafbestimmungen des des Reichs.Strafgesetbuchs auf

llfrage ei

im Zweikampf verüb

neinen

stimmungen Vorschriften hinzu⸗ g zum Zweikampf und die n achtung wegen Unterlassung einer Heraus

Nichtannahme einer

solchen

strafbaren Handlungen neben einer mindestens 3 ichen Ehrenrechte dann zuläßt, wenn Handlungsweise schr. Abg. Gröber (Zentr.): Die beson Presse wegen des Gerichtestandes haben

Monaten

deren eigenartigen

Im Falle gehöre. ich nur

ollzug ist Landes nungen darüber

en wir Grund zur Klage. eben noch nicht vorhanden.

nerfe provisoris Verein der Sfertsevehe en; en

ales Vorarbeit

weiter auseinander. von Jahren in An⸗

c .ceihe Gange sind.

dert

ind Genossen ist

Luchen, dem

welcher die den Zweikam 15. Abschnitts hebt und an deren ampf, sowie die und Körperverletzung den Strafbestimmungen

des Reichs⸗S

eergehen wider Leib und Leben⸗ u

g, b. die Bezeigung von Ver⸗ forderung zum Zweikampf Herausforderung

ildig gemacht hat.“

schon wiederholt Ver⸗ zu dringen. Bredenbeck sind ; es wird aber

Das können figen reglementarischen dem Staatssekretär

hat auch erfreuliche Fort⸗ mmungen geb der gelehrten Welt ü⸗

vorhanden, die S

ngegangen:

Reichstag pf bevor⸗

des zweiten Theils Stelle

te Tödtung

des Strafgesetz⸗ nter⸗

n⸗ mit

auch den der Thäter Bedürfnisse

Wie

und

sin ol

t

85 für

die Strafvoll⸗

der Be⸗

Der Herr Abgeordnete hat

nommen, die im vorigen Jahre hier gepfl sogen

die Erklärungen erinnert, die ich damals abge

treffend. stellt worden, dieses Gesetz zu benutzen,

Gerichtsstandes zu einer v

on der Revision der sehenden

stande des Urheberrechts zu verbinden; Bemühungen zugesagt, damit di ledigung komme. Der Reichstag der Materien abgesehen und fassen, die von neuem die R gesondert von der Strafproz Meine Herren, wenn auch d den verbündeten Regierungen die doch auch mein Versprechen, das wollen und meinerseits die Sache regung gebracht. Das insofern nicht handlungen unter den Regierungen

muß aber erklären, daß diese Verhandl zum Abschluß gekommen und noch nicht diehen sind, der für die Vorlage an das Sie haben inzwischen aber doch den Erfolg die Verfolgung von Strafthaten, die mittels werden, außerhalb des Ortes, an denen das bet

hat daraufhi

ist auch, wie

einge

wird dort verfolgt, wo das Blatt klagen. Auf die die Staatererwalt

C mit Verfolgung der Priratklagen, ung keinen Einfluß; da liegt

Klägers, wo er die Verfolgung einleiten will. In

aber auch die verschiedenen Resolutionen, die der und die Beschlüsse der Kommission zur St

mals eine gesetliche einzigen Schritte gethan, die crwartet werden konnten. Was die vielfachen An

auf die Verhandlungen 2

annten fliegenden Gerichtsstand der Presse,

wie die legislatorische Behandlung dieses Gegenstandes stehe. Bezugnahme auf die vorjährigen Verhandlungen w

Bei der Berathung des Urhebergesetzes wa

selbständigen Erledigung zu bringen. nicht empfehlen, diese Frage mit dem ihr

ich habe

sich darauf beschränkt, eine egelung des fliegenden Geri eßordnung verlangt.

urch diese Resolution ohne weiteres Sache nahegelegt war, so habe ich ich damals abgegeben habe, halten bei den hohen Regierungen zur An⸗

ich dankbar auf unfruchtbaren Boden gefallen,

rkan ß bier Ausnahme gerech sci. P erkannt, da cine tfertigt oweit

Regelung im Sinne eines Gerichtestandes zur Erörterung stand,

geben habe

Strafp

in von ein

als wurden.

Ver leitet

der Presse reffende P

erschienen ist, im wesentlichen beseitigt ist. Im Großen und Gaazen

Ausnahme der Privat⸗ meine Herren, hat ja ch in der Hand des diesem Punkte haben Reichstag gefaßt hat,

rafpro g an⸗ aber da⸗ einbeitlichen und sind don mir die

raIk.

1 72112½2

1

1

Mlitl

Zezug ge⸗ ogen worden sind über den und er hat mich an zu der Frage, Seine ar durchaus zu⸗ r ein Antrag ge⸗ um die Frage des fliegenden rozeßordnung ab⸗ Ich konnte damals fremdartigen Gegen⸗ aber meine se Frage baldmöglichst zu einer Er⸗ er Verbindung Resolution zu chtsstandes ab⸗

anerkenne,

Ich ungen zur Zeit noch nicht bis zu einem Entwurfe ge⸗ hohe Haus geeignet wäre.

gehabt, daß in der Praxis

Belieben der sich dann

1

e;

reform

den Verwal reform der Schlußstein a unserer Rechtspflege ist die

räuberischer Erpressung, Eisenbahnzuges

den Ko sehr

über die

„in 222 wegen vorsätzlich der traurigste, in 726 Fällen wegen U

Kindern. Meine Herren, wenn man si vergegenwärtigt, muß man stutzig w würde, eine Erhöhung des der Herr Abg. Esche im Auge hat, leugne, auch ich früher neigte, eintreten weiterer Erwägung sein müssen, ob in sicht auf das Kindesalter genommen w man Kinder nicht, zur Rechenschaft von seiten des Reichs⸗Justizamts

zieht. Da

Abg. Dr. von Dziembowski⸗ ist die genaue

konflikt zu

be-Ten

auf

Verwendung

8.

2bn wie bei

r.

altmxgsgerichten.

s aber haben

das Privatrech

solchen mit

der

erden,

verden kann

alten Verbrechern gleich,

eein 116 bei Raub und in 19 bei vorsätzlicher Gefährdung eines er Brandstiftung und zuletzt nzucht mit Gewalt oder an ch diese erschreckenden Zahlen ob es

strafmündigen Alters so

richtig sein d, wie es

und zu der, wie ich nicht zu lassen. Es wird Gegenstand anderer Weise hier eine Rück⸗ „etwa derart, daß

öffentlich vor dem Richter

Pomian (Pole)⸗ Kompetenz

diese Zahlen begründet, daß zur Zeit der Gedanke n.

wundesten Stellen in

der

polit

1 ann. seanae

842

Sütecdems lechtsprechung

und werde. Er als

.

Damit erst wird der Juftiz⸗

8