werden.
ein polizeiliches Organ mit, damit ich ste besuchen kann. Der Fall, daß es in dieser Beziehung hart auf hart kommt, wenn ich so sagen soll, daß dem betreffenden Beamten der Eintritt versagt wird, ist überaus selten. Ich habe in Düsseldorf nie gehört, daß den Polizei⸗ beamten, die die Revisionen wahrnahmen, der Eintritt versagt worden ist. Wenn der Beamte höflich ist und sagt: erlauben Sie, daß ich in die Wohnung hineinkomme und mir ansehe, wie dieselbe beschaffen ist, so wird in 99 von 100 Fällen ihm der Eintritt nicht versagt In dem einen Falle, wo er versagt wird, wird der Wohnungs⸗Inspektor durch die polizeiliche Machtvollkommenheit des Beamten, der ihn begleitet, in der Lage sein, in die Wohnung ein⸗ utreten, und ich habe keinen Zweifel, daß der polizeiliche Beamte be⸗ ugt ist, den Wohnungs⸗Inspektor als Sachverständigen auf diesem Gebiete in die Wohnung zu führen, wie der Herr Abg. von Savigny auch angedeutet hat.
Der zweite Punkt, den Herr von Savigny angeregt hat, ist die Frage der Zuständigkeit dieses Beamten zu anderen Behörden, zu den Kreis⸗ ärzten, zu den Kreisbaubeamten u. s. w. Auch diese Frage beant⸗ wortet sich meines Erachtens so, wie ich es vorher gesagt habe. Dieser Wohnungs⸗Inspektor hat diesen Beamten gegenüber genau die⸗ selbe Stellung wie jeder andere direkt dem Regierungs⸗Präsidenten unterstellte Beamte, wie jeder Regierungs⸗Baurath, jeder Regierungs⸗ rath, jeder Regierungs⸗Assessor, d. h. er hat keine eigene Befugniß ihnen gegenüber, sondern lediglich als Organ des Regierungs⸗Präsi⸗ denten, und soweit dieser ihn mit Vollmacht versieht.
Wenn der Ausdruck gebraucht worden ist, dieser Beamte müsse die Qualifikation eines Bausachverständigen haben, um eine Autorität den städtischen Behörden gegenüber zu besitzen, so, glaube ich, ist ganz klar, was gemeint ist. Hätten wir einen Beamten mit minderer Vor⸗ kenntniß, mit minderer Ausbildung, mit minderen Gehaltsbezügen vorgesehen, so würde er naturgemäß bei den Verhand⸗ lungen mit kommunaler Vertretung nicht das Maß von Einfluß, von Einwirkung und Ansehen besitzen, was für eine ge⸗ deihliche Führung der Geschäfte nothwendig ist. Man muß Beamte mit guter Vorbildung, mit Kenntnissen auf diesem Gebiet und mit angemessenem Gehalt ausbringen, damit sie in richtige Fühlung den kommunalen Behörden gegenüber kommen und das nöthige Ansehen genießen. Etwas anderes hat mit dem Worte „Autorität“ nicht aus⸗ gesprochen werden sollen.
Nun hat der Abg. von Eynern gesagt: dann kann der Beamte ja dem Polizei⸗Präsidenten gegenüber selber Anweisungen ertheilen, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Davon ist keine Rede. Ebenso wie jetzt der einzelne Regierungsrath dem Polizei⸗Präsidenten gegen⸗ über keine Anweisung ertheilen kann, ebenso wenig kann es der Wohnungs⸗Inspektor. Beide können nur handeln im Auftrage des dem Polizei⸗Präsidenten vorgesetzten Beamten, nämlich des Regierungs⸗ Präsidenten.
Dann haben die Herren gewünscht, von der Dienstanweisung Kenntniß zu erhalten. Sollten solche formellen Dienstanweisungen ergehen, so bin ich mit dem größten Vergnügen bereit, sie den Herren vorzulegen. Ich muß mich aber dieserhalb mit dem Herrn Handels⸗Minister, der wesentlich mitbetheiligt ist, wenngleich die Stelle auf meinem Etat steht, ins Benehmen setzen.
Es ist, wie gesagt, an sich absolut kein Grund vorhanden, diesen Beamten anders zu behandeln wie jedes andere Organ des Regie⸗
rungs⸗Präsidenten; denn von dem Regierungs⸗Präsidenten hängt es ab, wie weit die Thätigkeit dieses Beamten gehen soll. Aber ich halte es für wünschenswerth, schon jetzt dem Regierungs⸗Präsidenten zu sagen, daß er in der Verwendung dieses Beamten die größte Vorsicht walten läßt und daß er vermeiden muß, diesen Beamten in irgend einer Weise in die Oeffentlichkeit hineintreten zu lassen, daß von vorn⸗ herein die Möglichkeit von Kollisionen nahe liegt, und daß diese Mög⸗ lichkeit nahe liegt, bestreite ich nicht; sie liegt aber auch bei den Kreis⸗ ärzten und allen derartigen Aufsichtsbeamten nahe. Es kommt immer auf den Takt des betreffenden Beamten an, das habe ich von vorn⸗ herein zugestanden.
Meine Herren, lassen Sie uns den Versuch machen; es ist ein Versuch, der den Staat in dieser Richtung nicht wesentlich bindet, aber ein Versuch, den wir nicht unterlassen sollten, wenn wir die
die Wunden legen wollen, die auf diesem Gebiete unzweifel⸗
Im Walle (Zentr.): Den Assessoren soll nach ihrer Remuneration zu kbeil werden. Ich
aber die gl Uten Beamten der Justiz
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mäßig früh Richter werden können, wenn sie nicht zu wählerisch hinsicht⸗ lich des Ortes sind. Wenn sie nämlich alle nach Berlin oder nach Hannover gehen wollen, dann müssen sie eine Anzahl von Jahren warten. Aber diejenigen, die nicht so wählerisch sind, können in sehr frühen Jahren jetzt Richter werden, und wir haben im Durchschnitt der Monarchie, auch die großen Städte wie Berlin und Hannover eingerechnet, die Thatsache, daß die Gerichts⸗Assessoren jetzt schon mit 5 ½ Jahren Amts⸗ richter durchschnittlich werden, während unsere Regierungs⸗Assessoren sehr viel später Regierungsräthe werden. Dann können sie, wenigstens bei der Justiz, schon von Anfang an Diäten bekommen, während sie bei der Verwaltung erst nach zwei Jahren Diäten er⸗ halten. (Abg. Im Walle: Können!) — Sie bekommen bei der Justiz Diäten nach dem Jahressatze von 2400 ℳ, während sie bei der Verwaltung, wie gesagt, in den ersten beiden Jahren gar keine Diäten bekommen und dann mit 1800 ℳ anfangen. Im fünften Jahre überragt dann etwas der Bezug der Regierungs⸗Assessoren nämlich mit 2600 ℳ die Diäten der Justiz⸗Assessoren, die, wie ich eben schon sagte, 2400 ℳ betragen. Dann im sechsten Jahre ist also durchschnitttlich der Gerichts⸗Assessor zum Amtsrichter hinauf⸗ gerückt; dann hat er 3000 ℳ Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß, einen ganz festen Posten, aus dem er nicht amoviert werden kann, während der Regierungs⸗Assessor nur 3000 ℳ hat, also keinen Wohnungsgeld⸗ zuschuß. (Abg. Im Walle: 3300 ℳ!) — Nein, Sie irren! (Abg. Im Walle: Nach dem neuen Gesetz gewiß!) Zwischen dem 5. und 6. Jahre hat er 3000 ℳ; er kommt nach dem 6. Jahre erst auf 3300 ℳ, dann stellen sich die Bezüge wesentlich gleich, und auch mit dem 11. und 12. Jahre gleichen sie sich im allgemeinen aus. Es finden also, wie das naturgemäß ist, in den einzelnen Jahren gewisse Verschiedenheiten statt; aber wenn man berücksichtigt, daß die Gerichts⸗Assessoren jetzt in zahlreichen Fällen gleich nach dem Eramen Diäten bekommen, und zwar Diäten in Höhe von 2400 ℳ, während die Verwaltungs⸗Assessoren in den ersten beiden Jahren gar keine Diäten bekommen und nach zwei Jahren nur 1800 ℳ, daß die Ge⸗ richts⸗Assessoren sehr viel früher in eine feste, mit Wohnungsgeld aus⸗ gestattete Stellung kommen als die Verwaltungs⸗Assessoren, so, glaube ich, ist die Erhöhung, die vorgeschlagen wird, nur begründet, und die Thatsachen sprechen für die Nothwendigkeit der Erhöhung, weil wir bei der günstigen Gestaltung der Verhältnisse bei der Justiz nicht mehr in der Lage waren, die erforderlichen Justitiare zu gewinnen. Abg. Winckler: Ich habe die Ueberzeugung gewonnen, daß die Bedenken, welche bezüglich des Wohnungs⸗Inspektors hervorgetreten sind, noch nicht ganz beseitigt sind, daß wir uns aber werden einigen können, namentlich mit Rücksicht darauf, daß die ganze Einrichtung von dem Minister als ein erster Versuch hingestellt wird. Der provisorische Charakter der Einrichtung sollte noch deutlicher zum Ausdruck kommen. Da die Sache im Plenum nicht gut zu erledigen ist, so schlage ich vor, diesen Titel noch einmal an die Kommission zu verweisen. Abg. Im Walle hält sein Bedenken gegen die Erhöhung der Remuncration der Regierungs⸗Assessoren aufrecht. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. von Eynern und von Savigny wird die Position, betreffend den Wohnungs⸗ Inspektor, an die Budgetkommission zurückverwiesen. Der Dispositionsfonds der Ober⸗Präsidenten in den östlichen Provinzen zur Förderung und Be⸗ festigung des Deutschthums soll von 600 000 ℳ auf 1 000 000 ℳ erhöht werden. 3 Dieser Fonds ist dazu bestimmt, mehr als bisher ,— rauchen
Abg. Dr. Chlapowski (Pole): die Deutschen gegen die Polen noch Man spricht von einer großpolnischen Agitation. Die Polen eigentlich garnicht zu agitieren, das besorgen schon die Minister und — ,1 Die Polen wollen weiter nichts, als ihre nationale Sprache und ihre nationalen Eigenthümlichkeiten bebhalten. Der Minister⸗Präsident hat den Uebergang deutscher Besitzungen in polnische Hände ganz übertrieben dargestellt. Es findet sich darunter eine ganze Zahl kleiner Parzellen für arme Arbeiter. Auf eben so 12— Füßen stehen auch die übrigen Minister⸗ äsidenten über die polnischen Aerzte, Apotbeker, Kaufleute, von denen mit Unrecht behauptet wird, daß sie von dem Machzinkowski⸗Verein unterstützt würden. Die Polen verlangen von der Regierung keine Gnade, sondern Gerechtigkeit. Einzelne Staats⸗ — dürfen nicht auf Kosten der Allgemeinheit ein Schmarotzerleben führen. Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Die sachlichen Ausführungen des Herrn Ver⸗ redners würden mir keine Veranlassung gegeben haben, das Wort zu ergreifen, insbesondere hätte ich mich nicht für verpflichtet gehalten, ihm in den Bemängelungen entgegenzutreten, die er der Rede des Herrn Minister⸗Präsidenten dat angedeihen lassen. Alle diese Daten, die der Herr Minister⸗Präsident gegeben hat, beruhen auf ganz zu⸗ verlässigem amtlichen Material und haben durch den Herrn Vorredner nicht erschüttert werden können. Wenn er insbesondere bestreitet, daß das Polenthum in den gemischtiprachigen Provinzen Fortschritte gemacht hat, so würde ich sehr glücklich sein, ihm darin beitreten zu können; aber jeder, der die Verhältnifse kennt, weiß, wie evident richtig die Behauptung ist, daß das Polenthum im Vordringen begriffen ist; der Herr Abg. von Heydebrand hat das bei seiner damaligen Rede auch ausgeführt. Gbenso ist die Behauptung des Herrn Minteter⸗Präsidenten hinsichtlich des Marcinkowski⸗Verrint vollkommen zutreffend. Wenn er gesagt hat, daß dieser Verein pelnische Aerzte. polnische Handwerker ; denn 1
Behauptungen des
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Hinsichtlich des von dem Herrn Abg. von 1 Strombeck gewünschten oder vielmehr vermißten Uebertragungsvermerks
am Ende des Kapitels erledigt. Zuzugeben ist vollkommen, daß die Sache kenntlicher zu machen ist, und es soll eine solche Kenntlich⸗ machung der übertragbaren Titel dadurch erfolgen, daß ein kleiner Stern angebracht wird, um sofort zu übersehen, welche Titel über⸗ tragbar sind. Es ist das eine geringe formale Aenderung. Wir hatten bei allen derartigen Titeln bisher den Vermerk, daß der Titel übertragbar ist, und um diese ganz unnütze Wiederholung zu ver⸗ meiden, hat man diesmal nur einen Vermerk am Schlusse des Etats gemacht, und es sind dann durch Sterne diejenigen Titel zu bezeichnen, auf die sich jener Vermerk bezieht. Nun hat der Herr Abg. von Strombeck auf Grund des Gesetzes über den Staatshaushalts⸗Etat oder, wie wir Deutsche leider immer noch das Fremdwort gebrauchen, des Komptabilitätsgesetzes, verschiedene Bemängelungen hinsichtlich dieses Fonds gezogen oder Aufflärung gewünscht. Er hat zunächst gefragt, ob aus diesem Fonds entgegen den Be⸗ kommen. Meine Herren, ich kann diese Frage glatt verneinen: Beamte bekommen aus diesem Fonds keine Remuncrationen. Das würde gegen die Bestimmungen des Fonds sein. 1 Sodann hat er gefragt, ob der § 32 des Komptabilitätsgesetzes innegehalten wird, wonach aus solchen Sammelfonds nur dann Ver⸗ wendungen eintreten dürfen, wenn nicht spezielle Etatstitel vorgesehen sind. Selbstverständlich wird auch bier im Rahmen des Gesetzes ver⸗ fahren, und aus dem hier in Rede stehbenden Dispositionsfonds werden also Mittel nur gegeben, soweit spezielle Etatsfonds nicht vorhanden sind. Es versteht sich von selbst, daß so verfahren wird; aber ich bin in der Lage, das ausdrücklich zu bestätigen.
Dann hat der Herr Abg. von Strombeck eine wichtige Frage angeregt, nämlich ob wir verpflichtet wären, dem Landtage Rechnung über den Fonds zu legen, und zwar hat er das hergeleitet aus § 47 des Gesetzes über den Staatshausbalt. Ich glaube, wenn der Herr Abg. von Strombeck die Wortfassung genau gesehen bätte, so würde er auch daraus schon entnommen baben, daß die Frage zu verneinen ist; denn nach § 47 sind wir, abgesehen von besonders aufgeführten Fonds, nur verpflichtet, Rechnung zu legen über Zentralfonds, während es sich hier nicht um Zentralfonds, sondern um zwei oder drei Dis⸗ positionsfonds für bestimmte Ober⸗Präsidenten handelt. Daran würde festgehalten werden müssen: in den Händen dieser Ober⸗Präsidenten liegt die Verwendung dieser Fonds; sie sind im einzelnen über die Verwendung nicht beschränkt; sie allein koͤnnen wissen, wo es richtig. ist, im einzelnen Falle einzugreifen, wo es nothwendig ist, die den Angriffen von anderer Seite unterliegenden Deutschen zusammen⸗ zufassen und zu stärken. Ich kann auch hier bestätigen, daß die Ver⸗ wendungszwecke, die der Herr Finanz⸗Minister angegeben bat, voll⸗ ständig innegehalten werden, und daß im wesentlichen der Fonds nach der Richtung auch jetzt noch verwandt wird.
Ich habe in der Budgetkommission und, wie ich glaube, in diesem hohen Hause zugleich angeführt, daß diese Verwendungszwecke nach verschiedenen Richtungen hin erweitert werden sollen, daß ins⸗ besondere jetzt auch die Möglichkeit geschaffen werden soll, aus diesem Fonds Vereinshäuser zu errichten, daß die Mittel gewährt werden sollen, um bei genessenschaftlichem Zusammenschluß deutschen Hand⸗ werkern einen Beitrag zu den ersten Einrichtungskosten zu gewähren. Ich glaube, daß ich diese Frage beantworten kann, und daß irgend ein Grund zu einer Befürchtung zu einer Parallele mit dem Welfenfonds in keiner Weise gegeben ist. Der Fonds wird genau im Sinne seiner Zweckbestimmung verwandt; er wird dazu verwandt, deutschen genossenschaftlichen und sonstigen Vereinigungen behilflich zu sein, wo sie durch das Polenthum bedrängt sind, die Deutschen auf
bildungsschulen, durch genossenschaftliche Handwerkerorganisationen, durch Vereinshäuser u. s. w. Das ist eine dringliche und bei den gegenwärtigen politischen Verhältniffen in Westpreußen und Peosen immer dringlicher werdende Aufgabe, und nur in diesem Sinne, und nur zu diesem Zwecke wird der Feonds verwandt werden.
Abg. von Glebocki (Pole): Der Maczinkowelische Vereih unterstützt nur die de d. Zu einer wirklichen Stärkung des Deutschthums ist der Fonds der Ober er ist groß Unzufriedenheit und Unfrieden zu erregen einer einsei Die Minister sind wirklich die
gitatoren
Polenthum.
das
tel verwendet werden. Wir
können „1 welchen diese Finanz⸗Minister
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wird er wohl gütigst ersehen, daß sich die Sache durch den Vermerk
stimmungen des Komptabilitätsgesetzes Beamte Remunerationen Z“
allen Gebieten zusammenzufassen durch Kleinkinderschulen, durch Fort⸗
Abg. Goldschmidt Gr. Volkep): Eine so mece wir doch bewilligen. Wir zefenefnen werden; b
baben. geben, liegt in der Zweckbestimmung dieses Fonds. Er dient dazu, de Beamten in Westpreußen und Posen zu halten, was im Inter⸗ isfe der Besserung unserer Verhältnisse dringend nothwendig ist. Nach weiteren Bemerkungen des Abg. von Strombeck wird die Position bewilligt, ebenso der Rest des Ordinariums.
Im Extraordinarium werden zum Erwerb und zur Erschließung des Umwallungsgeländes der Stadt bosen 4 Millonen Mark gefordert.
Auf eine Anregung des Abg. Kindler⸗Posen (fr. Volksp.) erklärt der “
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Was die Rayonbeschränkungen betrifft, so hängt ja die Ent⸗ Ischließung darüber nicht von uns, sondern von der Reichsinstanz ab, und ich glaube, daß sie so bald nicht aufgehoben werden können, denn 1das Reich kann naturgemäß die Beschränkungen erst aufheben, wenn die Ersatzbauten in der äußeren Enceinte hergestellt sind. Das kann noch längere Zeit dauern. Ich bin darüber, da die Sache nicht zu meinem Ressort gehört, nicht informiert. Was den Wunsch des Herrn Abgeordneten betrifft, die Glacis erhalten zu sehen, so haben wir die Verpflichtung, bei den enormen Aufwendungen, die der Staat macht, die Flächen günstig zu verkaufen, lumn die großen Kosten zu decken. Wir werden aber in dieser Beziehung den Bogen nicht überspannen, denn wir würden dann nicht das er⸗ weichen, was wir erreichen wollen. Wenn wir Posen nicht genügend Luft und Licht geben, so würde der Zweck des ganzen Unternehmens verfehlt sein. Gerade der Mangel an Luft und Licht und das Fehlen schöner Promenaden ist es, weshalb die Beamten von Posen weg⸗ drängen und weshalb ihnen der Aufenthalt so unerfreulich ist. Wir werden versuchen, bei der Ausführung des ganzen Werkes so viel
Promenaden zu erhalten, wie mit unseren sonstigen Aufgaben ver⸗ einbar ist.
Die Position wird bewilligt, ebenso der Rest des Extra⸗ ordinariums. Es folgt der Etat des Ministeriums der Aus⸗ wärtigen Angelegenheiten.
Staatssekretär von Richthofen: Meine Herren! Es ist bei der Sonnabendberathung in diesem behen Hause bereits von einigen der Herren, insbesondere von Herrn Abg. Grafen zu Limburg⸗Stirum die Vermuthung aus⸗ gesprochen worden, daß die Nichtvertretung der Königlichen Staats⸗ rung bei dieser Diskussion auf einem Mißverständniß beruhe. Diese Vermuthung trifft das Richtige. Der Herr Abg. Lückhoff itte in dankenswerther Weise seine Anfrage bei der Königlichen Staatsregierung angemeldet, und ich war mit deren Beantwortung zuftragt worden. Es ist dann übersehen worden, daß diese An⸗ dung zu dem Etat des Königlichen Staats⸗Ministeriums erfolgt und ich hatte angenommen, sie sei zum Ministerium der aus⸗ tigen Angelegenheiten ergangen. Vielleicht ist dies deshalb ent⸗ hulbbar, weil der Etatstitel „Bureau des Staats⸗Ministeriums“ er in diesem hohen Hause ein stilles und beschauliches, durch aus⸗ irtige Fragen nie getrübtes Dasein geführt hat. Immerhin spreche hmein lebhaftes Bedauern darüber aus, daß durch dieses Versehen längere Diskussion in diesem hohen Hause herbeigeführt worden ein Regierungsvertreter in eine geschäftlich mißliche Lage gebracht den ist (Heiterkeit), wenn auch glücklicherweise die Folgen keine so ichtigen gewesen sind, daß, wie in einem mitteldeutschen Blatt be⸗ zuptet wurde, es zu einer gewaltigen Abrechnung mit dem Herrn vichskanzler gekommen ist. (Heiterkeit.) Wenn ich zur Sache selbst übergehe, so ist ja auch in der Sonn⸗ dsitzung bereits die Frage gestreift worden, ob die Kompetenz Reichstages durch die Diskussion in diesem hohen Hause irgendwie nträchtigt werden konnte. Da es sich aber hier um eine Frage bumanität handelt, so glaube ich, daß wir von einer näheren Er⸗ — staatsrechtlicher Zweifel hier werden absehen können. (Sehr Seoweit ich nach dem stenographischen Bericht die Herren ver⸗ nden habe, geht ihr Wunsch dahin, zu erreichen, daß der deutsche nen Hilfsbund durch Vermittelung des Auswärtigen Amts Waaren und frachtfrei nach den südafrikanischen Konzentrationslagern ringen kann. Ein Antrag des Bundes in diesem Umfang liegt a Augwärtigen Amt bisher nicht vor. Der Buren⸗Hilfsbund hat di einer Immediateingabe an Ihre Majestät die Kaiserin und ngin gewandt und gebeten, zu ermöglichen, daß der Bund eine ne. und Sanitätzerpedition zu den Konzentrationslagern führe; — dat der Buren⸗Hilfsbund dem Herrn Reichskanzler Wung von dieser Immediateingabe gemacht und gebeten derlomatischem Wege die Gestattung der Entsendung des aes zu erwirken. Sobald dieses Gesuch von Ihrer Majestät an Anewärtige Amt gelangt war, ist der Kaiserliche Botschafter in den telegraphisch angewiesen worden, das Gesuch des deutschen 2 zülch erklärt habe, das geplante Unternehmen entbehre zeder Bedeutung, es habe nur humanitäre Absichten, der Buren⸗Hilfsbund sei bereit, sich allen Bedingungen enterwerfen. die etwa die englische Regierung für die der Beförderung vorschreiben wollte. Der waliche Botschafter ist serner angewiesen, auf die Namen venagender Persoönlichkeiten aus allen Schichten und Be⸗ Ukrrangskreisen aufmerksam zu machen, die diesen Aufruf des deut⸗ fobundes unterschrieben habden. Beranlassung genommen, in einer längeren Unterhaltung mit neatglich großbeitannischen Botschafter am diestgen Hose die alegendett zu besprechen und ihm die Grfüllung der Bitte aas n legen, ich habe besondens darauf aufmerksam gemacht, daß — ein Gingehen auf diesen Antrag nicht nur un Inter⸗ he nethleidenden Butenfamilten, sondern auch im Interesse einer
Stimmung gegenüher Gugland im
des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr
veeschtbens Brsprechungen den vonden mit dem englischen stattgekunden. Bis gestern war eine vermatblich mit Muültär⸗
Also in mäßigem Umfange eine solche Beihilfe ihnen m„. —
Auswärtige Amt noch nicht ergangen. Ich bin daher leider noch nicht im stande, die endgültige Antwort der englischen Regierung mit⸗ zutheilen. Jedoch ist diese für die allernächste Zeit in Aussicht gestellt.
Ich glaube, meine Herren, Sie werden aus dieser Sachlage er⸗ sehen, daß alles geschehen ist, was geschehen konnte, um dem einzigen Antrag, der bisher von dem Buren⸗Hilfsbunde an uns gelangt ist, nach Möglichkeit zur Erfüllung zu verhelfen. Ich gebe aber auch gern die Erklärung ab, daß wir auch weiteren humanitären Anträgen des
Buren⸗Hilfsbundes unsere Unterstützung bereitwillig lei (Lebhafter Beifall.) bung illig leihen werden.
Auf Antrag des Abg. Lückhoff (fr. kons.) wird der Etat nach dieser Erklärung von der veheebnung abgesetzt.
Sodann wird der Etat der Staatsschulden⸗Ver⸗ waltung ohne Debhatte erledigt. s8
Zum Etat der Verwaltung der indi S
8 de g der indirekten Steuern und NFrr. Titel äußert hr. Endemann (nl.) den Wunsch, daß den Sanitätsräthen die von ihnen gezahlte Stempelsteuer zurückerstattet werde. h
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
1 Meine Herren! Das ist die Folge, wenn man gutmüthig ist. (Heiterkeit.) Haben wir auf den Stempel verzichtet, nun sollen wir auch gleich rückwärts verzichten. (Heiterkeit.) Meine Herren, das widerspricht den Grundsätzen, die sonst immer in der Staatsverwaltung, namentlich auch bei der Verwaltung der indirekten Steuern, inne⸗ gehalten worden sind. Man ist nie dazu übergegangen, eine etwaige Abänderung getroffener Bestimmungen rückwärts wirken zu lassen. Das hat nach mancher Richtung hin seine Bedenken. Es ist damals der Stempel vollkommen zu Recht von den Herren erhoben worden; er ist zum theil verjährt — die Verjährung tritt in zwei Jahren ein , und würden wir ihn überhaupt nur mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung zurückerstatten können. Ich meine, meine Herren, dazu ganz allgemein überzugehen, dazu scheint mir keine Veranlassung vorzuliegen. Die Herren haben ihn entsprechend den gesetz⸗ lichen Bestimmungen bezahlt, und ein großer, wohl der größte Theil derselben wird dadurch wohl kaum in Bedrängniß gekommen sein, daß sie diesen Stempel bezahlt haben. Sollte das aber im einzelnen Falle nachgewiesen werden, so würde ich in solchen Fällen gern der Sache näher treten. Aber eine solche generelle Zurückerstattung möchte ich meinerseits nicht befürworten.
Der Etat der Verwaltung der indirekten Steuern wird angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Schluß nach 4 Uhr. Nächste Sitzung: Donnerstag, 11 Uhr. (Rest des Etats der Bergverwaltung, Etat der Bauverwaltung.)
Nr. 6 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“ 27 gegeben im Reichsamt des Innern, vom 7. — 2 at folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Bestellung eines Konsular⸗ Agenten; — Exequatur⸗Ertheilung. — 2) Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll⸗ und
Steuerstellen. 3) Polizeiwesen: Ausweisung von Auslä dem Reichsgebiet. sung von Ausländern aus
Literatur.
Die französische Infanterie⸗Taktik in ihrer Ent⸗ wickelung seit dem Kriege 1870.—1871. Auf Grund des Ent⸗ wurfes zum Fregierreglemeni vom Jahre 1901 dargestellt von Balck, Major im Großen Zeneralstabe. Verlag der Königlichen Hofbuch⸗ handlung von E. S. Mittler u. Sohn, Berlin. (Pr. 1,40 ℳ, — Wie - —,q 1— als — Schriftsteller und Lehrer Ta an der Königli Kriegs⸗Akademie zu Berlin bek Verfassers eingehend darlegt, — — endigung des deutsch⸗franzosis schiedene, ebensoviel
die französische Infanterte, nach Be⸗ Krieges, in schneller Folge sechs ver⸗ . tufen einer fortschreitenden taktischen Entwickelung darstellende Reglements erhalten. Der neue Entwurf wird als ein voraussichtlicher Abschluß dieser Bewegung für län Zeit und bildet die erste Dienstvorschrift einer — die Erfahrungen des südafrikanischen Feldzuges die Ausbildung ihrer Trupven zu verwerthen versucht hat. Vorausgeschickt ist den Bal
Abhandlungen ein in entworfenes geschichtliches
üsese ts. f die ebnet und wodurch der 9 — 1 111 Vorträge und „Winterarbeiten“.
— Die Kämpfe des Deutschen Expeditiongkorps i hina und ihre militärischen Lesaen 8 2 ½—
on C inder⸗Krieglstei Mit 8
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buchbandlung den E. S. Mittler u. Sohn. Pr. 3 8 7,50 ℳ — — ’g des Germaniasälen“ über seine se m anen —₰
gehalten hat, läßt vornehmlich die EI“ erkennen und Solcher Errungenschaften sind nicht
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Literatur in ihrer Eige achtung verdient.
— Als 2. Heft der „Schriften der Vereine v ’ Kreuz“ (heraus legeben von Ober⸗Stabsarzt Dr. G. 8.1 2 Heymann's Verlag in Berlin) erschien soeben: „Die internatio⸗ nalen Konferenzen vom Rothen Kreuz“, ein ku Fa⸗ v 2 ssstrage „2* Zentral⸗Comités vom karbeitet von Professor Dr. W. Wiegand, Königli Archip⸗ Direktor in Straßburg i. E. pr. 60 839 Feüniglichem Ixe. aus den Protokollbänden der einzelnen Konferenzen (Paris 18. 1869, Genf 1884, Karlsruhe 1887, Rom 1892,
nart bei Armee un Marine xacheh Be⸗
Wien 1897) heraus die
Sein Ergebniß ist Folgendes: „Wer die Entwick 1 ‚ 42 — 2„ elung d . nationalen Konferenzen vom Rothen Kreuz, wie sie 88 8 —
druck sichtlich zu beobachten ist. worren angeschlagenen Leitmotive
Versuche verlaufen in sichere, bestimmte Richtungslini
Belege dafür braucht nur die Entwickelun See die etwa die Behandlung der Frage nach der des Rothen Kreuzes von der Berliner bis zur
Zum
riedensthätigkeit
1 der iener Konferen enommen hat, oder wie die Frage nach der auswärtigen ite⸗
G sich vertieft und geklärt hat. Für andere noch nicht abgeschloss Fragen, noch nicht zur Ruhe gekommene Dinge, wie gesch. 9—
lagen, wegweisende Bahnen gefunden worden. Manches au Ausdehnung der Genfer Konvention auf den Baasche⸗ 18, wngt⸗ nicht zuletzt dank der sorgfältig vorbereitenden Arbeit der internationalen Konferenzen. Von kaum hoch genuß zu schätzender Bedeutung ist da neben der Wechselaustausch der Einsichten und Erfahrungen, die An⸗ und Verknüpfung persönlicher Beziehungen und Bande, die wie mit den meisten derartiger Zusammenkünfte, so auch mit diesen Kon ferenzen verbunden ist, hier aber hundertfältige Frucht trägt. Nicht bloß für die Förderung und Lösung der einzelnen praktischen und
vom Rothen Kreuz untereinander, viel mehr noch, was wichtiger is 134 8 9 . iger ist, für die Feuertaufe des Rothen Kreuzes, wenn es gilt, über 8. Klüften
gessen bleiben. Ihm ist auch im wesentlichen zu danken Abhaltung der internationalen Konferenzen chen ullmählich naßf ie Einrichtung des Rothen Kreuzes eingebürgert hat. War es vordem von allerlei 22 abhängig, ob, wo und wann eine neue Zusammer kunft stattfinden werde, 19 ist nunmehr eine stetige Wiederkehr ge 1 ert, und die Wiener Konferenz hat dafür gesorgt, daß fortan in estimmten, fest umgrenzten Geschäftsnormen sich die Verhandlungen bewegen, sie hat den Konferenzen erst ihre Verfassung gegeben.
sofern darf man gewiß von einer neuen Aera sprechen, die für sie an⸗ gebrochen ist. In ununterbrochenem, unaufhaltsamem Flusse 8 ist und bleibt hoffentlich jene aus den edelsten Gefühlen des Menschen⸗
herzenz geborene Bewegung, die unter dem Zei eiacs . em Zeichen des Rothen
BVerkehrs⸗Anstalten.
Cöln (Rhein), 12. Februar. Die dritte englis über Ostende hat den Anschluß an Zug 129116, über Hannover wegen Nebel auf der Strecke nicht erreicht.
Saccharin und gleichartige Süßst
nach Großbritannien und Irland in 1
Beförderung durch die britische Post) seit 5
dürfen jetzt auch in Form von Waarenprohe
Vereinigte Königreich eingeführt werden. In Postfrachtstücke
—— auf 2ö— durch Prwatanstalten) ie egen Belgien (Ostende) und über Ha 1
2 ) b Hamburg die Einfuhr ge⸗
untersiegen der Bef⸗ Griechenland, Mantenegroa ung
ete ohne und mit und nach überseeischen Ländern bei
Für Wertöbriefe — der Türkei, sowie für Pa Montenegro, der Tärkei Beförderung mit S Triest sind neue Ueber die 2
Briefe und Kässchen nit Werthangabe werden, nach einer M des Reichs⸗Postamts, fortan nach allen Ürten des egvotischen Sudan angenommen. Postanweisungen sind nach
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Nach
zsfentlichten Bekanntmachung Eisenbahn⸗Akrien⸗Gesell verkehr auf der gangen Bnie daselbst dekannt
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Bremen. 12. Februar. (M. . B) Norddentscher * 11. Febe. n. 2. Bnemen and
Derk 1. B.) Dampfer ⁸☚
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angeführt zu werden,
secng der Neutralen von der Karlsruher bis zur Wiener “
Schutz des Rothen⸗Kreuzzeichens, sind zum mindesten feste Grund⸗
theoretischen Fragen wie für den Wetteifer der einzelnen Gesellschaften
nationaler Abneigung in den Zeiten höchster Spannung die Brü⸗ b ale 1 36 S rücken humanitärer Hilfsbereitschaft aufrecht zu erhalten. Was gerade 29 für das Genfer internationale Comité seleise hat, wird ihm unver⸗
nur in Mengen zum Reingewicht son mindestens 11 Pfund Mengen w
, des Desterreichtschen Lland iber Verfentungsbedingungen
rzer geschicht⸗ Fece Tehr⸗,
7, Berlinmn Ideen, die sie Fwesten und die Fragen, welche sie beschäftigten, darzulegen.
Zügen geschildert worden ist, aufmerksam verfolgt, wird sich dem Ein⸗ schwerlich entziehen können, daß eine aufwärte ee vees Die anfangs noch etwas unklar und ver⸗
wor „Le lingen immer deutlicher schärfer heraus, die ursprünglich noch zögernd und E
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