1902 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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Pen, un Ihnen ws viesn. Fis dus Dache susstanden Vt. Dom Ge⸗ Seraftammer es Landgerichts 1. in Berhimn Peen emen Ardrime Hesmer erlassen worden ist und deesen vehen rproffung de n Geföngnsstrae den 2 Monaten verurtdeut . Mit de Soede dr Fere an den Herrn Minister des Innern und au mich eins Vor⸗

1 88 A. Mergen Asdeit dei Nren Zimmermeifber Argust Wemißz. Die Ardeit wird angefertigt auf dem Helsnlas von Gmannel Schiffer. Ich ing um 9 Uhr am zu rdeiten. Uhs kam ein auch dort arbeitender Zummerer, edender ent ein zunger Mensch, und frug mich⸗ Bist Du seganistert⸗ S. sagte⸗ Nein. Ich unterstütze dir Bestredungen nicht mexr, * 8 mich als Ateren schmäöcheren Bimmerer ur zum Schoden 8 ging weg. Heute Morgen nach Frädftüch ging Nrselde iunge M. N Fogenannte Maßdeputirte) din zu unserem Me ster nd sagte; S. müßte die Arbeitsstelle verlassen, weil ich nicht organistert din, sonst wüörden die anderen aufhören. Der Numen des Mäsdepotirten ist Arthur Gumer, Zimmerer. Dorauf sagte der Meister: Im. Keye, denn

bt Du ebden gufhören. X. dellagt sich, daß er darum wiederum zur Arcdxitslostgkrit Nrurtheilt werden sei, wöhrend es ihm nur mit groger Müde mahch gewesen sei, mit Räcksicht auf seinen che cheichen Krderzustand Arbeit zu finden, und daß unter diesen Verhsltnissen e damit rechuen mösse, daß er nirgendwo und an keiner Arbeinsitede veer auge· nommen würde. Er schließt dann mit dr Rusführung⸗ daß er hittr. gegen derartige Dinge durch die Staatsanwaltschaft einschreiten zu le Fr sagt:

aea Ies Eracherns nach darf niemand gezwungen werden zu

Ansgaben, der er nicht freiwillig leistet, auch nicht in seinem Ge⸗ xbe geschädigt werden. 3 14891 Sir, denn Tausende den Arbeitern denlen cheuso,

veisen Sie Re Staatsauwaltschaft au.

Maeine Herren, deese Sache ist, wis es mit allen drartigen an

trögt, gannicht hekannt; sanst mwürde sie auch die Anklage 8 WWä 82 8 .& ß a des § 15. diglich auf Erxesssung, sondern zugkeich aue Nebertretung des S

erdoden den. zur Verhandtung 1 sachait Pf⸗ den Standpunkt vertreten, daß mit der mmn ihr zunächst

2 . . n. : i aKeae 9&2 ari d 82 1 2 aicht angeschlossen niebmehn in Festhaiten an der Praxis des Kammer

r Erpressung als vorhanden angeseden und danach sein Urtheil gefällt.

eine unrichtige Stelle gerichteten Eingaden zeschedt. ansein aeh sormular· V mößig zur Prüfung und weiteren Veranlaffung an dir iesise Staats- anwaltschaft abgegeben worden. nichalt dat in Cr. mittelungeverfahren cingelritet, Jeugen vernechmen lassen, und ist aun

zu dem Ergehniß gekommen, daß der Thalbestand der Erpressung

durch die dan den Zeugen bekundete Dandiung gogeben sci. Sie hat

daher den Matzarbeiter Gußmer derantwortlich vernehmen lassen

pressung gegen ihn Anklage erdrben, und de Strafkammer dat dn im Dezember derurtheilt. (Hürt! dört!) Also, meine Derren, ich bin

mglichermeise ertheilen konnen; es würde mir niemand einen Ver⸗ marf daraus daben machen können; aber ich dabe es nicht getdan. Wbenher läuft eine gaatz andem Sache, und die führte zu der

nucelpaochenen Vertügung. Im Semmer vorigen Fahres warde mir

datte. auabaschaden. Danauf war ihm den den andenen argancfterten

lun serngen, daß er aus sciner Ardeit an dur gemeinschaftlichen - 0 bandelt sich in wjen Fale ecdt m

Verabicounden zu cimnem eittmaten (Abg. Dr. Häersch Berimz:

Die Staatsanwaltschaft dat ein Er.

ccörterten Fall Gaßmer zurödk. e Verfüögang das Datum des

Um vus wiedes uf den vorder

4 an die Behörden 2 schaft, als sie dir Anklage gegen Gusemer erdod⸗

5 2 en, was alo der Staatsanwalt⸗ * 8 .

Als nun aber im Desember diese 5

ange⸗ 2 .

ss b 2 8 152 2 L dn

nommenen Eryressung dis Uedertretung des 8 153 der ]

duung iderll bonkurriere. Das Gericht hat sich dieser Auffassung

8 X eftand gerichts die Anwenddarkeit des § 15 verneint, dagegen den Thatbestand

Nun, meine Herren, gegen dieses Urtheil ist von beiden Theilen Revision eingrlegt; die Sache mird aiso demnächst beim Reichsgericht ihre Entscheidung finden nach ihrer doppeiten Rchtung hin. Es ist sdalb selbitverständlich, daß ich mich auf die Erörterung der Rechts- frage hier überhaupt nicht einlasse, vie ich 2 ia zuch in da- 1ag gehenden Bemerkungen nicht gethan dade⸗ Sch habe die Smnde din ur meine Ruffassung Prechen, nicht dargelegt, veil ich 88 für 88 geschlossen halte, im gegenwäntigen Jeitpunkt darauf einzugehen. Nur in thatsächlicher Beziehung möchte ich wüteriei hervocheben

Der § 153 der Gewerbenrdnung agt:

-. andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrvperlegung, oder durch Verrufserklärung be⸗ stimmt odern zu bestimmen versucht, an solchen Verabredungen § 152) theilzunehmen, oder ihnen Folge zu leisten, der andere durch dleiche Mittel hindert oder zu hindern ucht, don solchen Ver⸗ abredungen zurückzutreten, wird mit Befängniß dis zu drei Monaten destraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt. .

Fs rechnet also dieser Paragrapo schon nit der Möglichkeit, daß solche Drobungen, solche Zwangsmittel, vie sie in dem Daragraphen unter Strafe gestellt werden, auch den Thatbestand eines schwereren Vergehens nach den allgemeinen Strafgesetzen erfüllen können, und in dr bekannten kleinen Handausgabe der Hewerbeortnung dom Gebeim⸗ ratb, jetzigen Präsidenten Wilhelmi, sind dier in der Rote dietenigen Daragrapgen aufgezählt, de da in Frage kommen könnten, und da sft insbesondere auch am Schluß gesagt: § 253, 254. Erpressung. Also

Ich gehe aber weiter. Das Reichsgericht hat am 20. Oktober 1899 eine Ensscheidung erlassen, die im 32. Bande schon vor drei

dren veröffentlicht wanden ist. An die Spitze der Entscheidung ist stellt: der Thatbestand der Erpressung darin gefunden werden. daß ein Bauarbeiter, der einem unter seinen Berufsgenossen be⸗ Verbande zur Ansammluag eines Strikefonds disher nicht war, durch Drohungen mit allseitiger Einsteilung der Arbeit auf dem Bau genäthigt wird, Beitrage zur Kasse des Verbandes u zahlen 8 Drrse Frage ist in der ntscheidung in eingehender Bearundung Weiter ist ergangen das don dem Abg. Traeger erwähnte

in einer bagerischen Sache, vo sich der Spies um⸗

ch demwfluichtet hatten, nur an olche Kunden zu liefern.

hm don dem Bertreter des Ringes geschrieven, wenn er das 3 ihnen entnähme.

angenommen. Alfo von eimer Ktasseniusttz kann zar keine Rede sein. in der

Friedberg a4] der Kotale ad den Hherahmaortnuang ur d

ntlaftet wutrten. 8

Juitmz⸗Mmuster I. Schönstedt:

Mrmae Derten. Was den Hemetalderücht anbetmeft den ch äber den Hang der Jatttzerwaltuag in den lehem 17 Janren an Sevuae Manrstät den Pemg entaltet dab6. 9 babe d deniclden agerdnes Daa ch malgeldeunt u d daon auebgerwangen in. mrer u⸗ tacn Fleraaten Pdeil der Derren vdon Imtcresse ctn, aund nese mürden —.d an den wltctder reambianen gesacen [usen. Ich ia aber ern benadt. ntem Oerrn. der den Manich dat, in den Zestch cuach Irrmnge0, a emaen. a 2lchah gümhem amet der Berrach ubt. 8

noch heute, Sache im

sein werden, ist bei der Berathung des Ausführungsgesetzes hier ein⸗ bend erürtert und ich kann eigentlich nur das wieverholen, was ich en gesagt habe, daß für diese Entscheitung zunächft zu⸗

ege erichts, und daß der Justiz⸗ Sg. 8 der, am der ständig ist das Plenum des Kammergerich 3 Juf 206. November v. X. tzägt, swe iUstz ader erst imn Devmder, 8. * Minister auf der Grundlage eines solchen Plenarbeschlusses die Zu⸗

lassung der Herren bei den verschietenen Landgerichten der einem Theil derselben seinerseits anordnen kann. So liegt die Sach⸗ und da nach menschlicher Berechnung für vie Jahre 1905 zu treffende Entscheisung ein Anderer an dieser Stelle steben wird als ich, und da ich nicht weiß, wie tas Kammergericht, welches sich bisher einer solchen Simultanzulassung 22; 1 2 8 b. 3 G 3 freundlich gegenübergestellt hat, sich dann zu der Frage stellen wird, f in⸗ 2. Erklä mals auch ni so bedaure ich, eine weitere Erklärung als dame heute nicht eben zu können. abg Gebeimer Ober⸗Justizrath Dr. Bierhaus theilt mit, daß sich die Anstellungsverhältnisse der Aktuare in der letzten Zeit erheblich Hjesser IE (Zentr.) beschwert sich darüber, daß eine Reihe wheimischer rtschaften infolge der neuen Gerichtsorganifation tre Am ggerichte verloren haben. Sollten mit der Wiedereinführung Gerickte Kosten entstehen, so würden die Gemeinden diese gern tragen. Wie stehe es mit der in Aussicht gestellten Revision der Ab⸗

grenzung der Gerichtsbezirke im Westen?

Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Die Erklärung, die ich im vorigen Jahre abge⸗ scben habe bezüglich einer Revision der Abgrenzung der Gerichtsezirke im Westen, speziell in den Bezirken Hamm und Cöln, ist von dem Herrn Abg. Dr. Becker soeben verlesen worden. In Gemächeit dieser

rklärung sind die Erwägungen weiter fortgeführt worden und vor kurzem zum Abschluß gekommen. In den Berichten der Vorstands⸗ beamten der Oberlandesgerichte sowohl in Cöln wie in Hamm hat man sich dagegen ausgesprochen, daß an eine solche umfassende Re⸗ vision zur Zeit herangetreten werde. Die Berichte füͤhren aus, dapj die seit 1870 eingetretene Aenderung der Verhältnisse nicht eine der⸗ artige sei, daß deshalb generell auf neuen Umterlagen die Bildung der Gerichtsbezirke revidiert werden müsse; sie sind vielmebr der Meinung, daß man nur von Fall zu Fall da, wo ein befonderes Bedürfniß zur Schaffung neuer Amtsgerichte oder einer lende⸗- cung ihrer Abgrenzungen bervorgetreten sei, in die Pruͤfung der Frage eintreten müsse, daß aber von einer vurchgreifenden Nen⸗ regelung abzusehen sei. Dieser Auffassung habe ich nich anschlieven zu müssen geglaubt. Nun liegt ja eine Reibe von Petitionen vor in Bezug auf Bildung neuer Amtsgerichte alle diese Petitionen rerden ja in der Petitionskommission ihre Erledigung sinden, und, wie ich hoffe, auch hier vors Plenum kommen. Aber zu einer dieser Petitionen

schon jetzt Stellung zu nehmen, bin ich gänzlich außer stande. Nur

das Eine möchte ich betonen, daß doch dabei nicht zu gretʒer Nackdruck gelegt werden kann auf die früberen bistorrschen Berbaltnnffe. Der Umstand, daß in alten Zeiten, wo die Verhältnisse im übrigen veterlich andere waren wie jetzt. eine Reihe von kleineren Srten auch Sitze von Friedensgerichten gewesen sind, die aber nicht auch Sitze von Amts⸗ gerichten haben werten können, darauf wird ein ausschlaggebendes Gewicht nicht gelegt werden können, und auch der von dem Herra Abgeordneten bervorgebobene Umstand. daß in einzelnen Beurten die Berichtseingesessenen vier bis fünf Stunden Weges zu machen baden ns ur Herichtsftelle, kann drch nicht obne weiteres ausschlaggebend sein. Derartiges wird doch im Westen nur in sebr bünn bevolkerten Hegenden vortommen, wo es absolut ausgeschlossen ist, ein ledens⸗ bigen Amtsgericht mit kurzen Entfernungen für die Benrtserngeiefferen zu schaffen. 8 2. Reuschaffung eines Landgerichts, vweiches aus den Beurten Dasseldorf und Aachen berausgeschnitten werden möckte, bat das Ab⸗ xortnetenbaus schon so däufig beschaftiat, daß ich glaude. aur ur dte ruheren Frörterungen verreersen zu können. Die Sckwierigkeiten. die dis⸗ der emer olchen Bildung entgegengestanden datten. sind auch jetzt necht beseitigt, unt, soweit ich übersede, werden sie auch in der vachften den nicht beseitigt werden. Im übrigen ader bin ich bemübt, nach Mög⸗ lichkeit Grieichterung zu schaffen, und eine solche wird in allernacstei Zeit insoweit ins vrben trrten. alz für die Start München

die Erruhtung einer detackterten Sttatkemmer unter Ibrweigung- andgeruht Döffeldorf in Ansficct genommen ist, die voraussicktlid schon am 1. Arril d. J. ins Leben terten mwird. Auf diese Wei

unr 8 friechterung xschaffer werden.

grz

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8 (Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.) fragt an, ob ein Gesetzent wurf über die Revision der behaschen Geriheorwnang in Vorbereitung si. Als das B. G. B. erlassen worden, habe man sagen können: Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, und neues Leben blüht aus zen Ruinen.’ Aber man konnte auch an das Spottwort Mephisto's erinnern: „Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort. Das müsse man auch pon der alten preußischen Gerichtsorbnung sagen, die seit 100 Jahren bestehe, und in der manche eigenthümliche Bestimmung enthalten sei. Der Nedner verliest eine Anzahl solcher Bestimmungen. U. a, werde den Nichtern im einzelnen ein Vethal ten vorgeschrieben, wonach sie wahre Tugendhelden sein sollten. In den neuen preußischen Provinzen beständen solche Bestimmungen nicht, die vortigen Richter brauchten sich also nicht so tugendhaft zu benehmen⸗ Die Richter sollten bürgerliche und chriftliche Tugenden üben, bie füdischen Richter brauchten sich also nicht danach zu richten. Man hätte ebenso in die Gerichtsordnung hineinschreiben können: „Ueb' immer Preu und Redlichkeit bis an dein fühles Grab und weiche keinen Finger breit von Gottes Wegen äab.“ Per Redner bittet den Minister, mit dem dritten Theil der Gerichtsorbdnung einmal zun räͤumen und ferner die Füͤrsorge für die weiblichen Gefangenen dadurch zu erhöhen, daß mehr weihliche Ober⸗Aufseherinnen angestellt würden. In Potsdam solle es nicht eine einzige geben. Den jugend⸗ lichen Gefangenen müsse Unterricht ertheilt werben. In einem Ge⸗ füngniß hätten katholische weibliche Gefangene nur evangelische Blcher zur Verfügung gehabt. Erfreulich sei die Vermehrung der Richte;⸗ stellen in diesem Etat. Pas Berliner Landgericht I ethalte zwei neue Direktoren⸗ und sieben neue Richterstellen, aber das Amtsgericht ] erhalte nicht eine Richterstelle Zustiz-Minister Dr. Schönstedt.:

Meine Herren! Ueber den Dank, den mir der Herr Abg. Schmibt ausgesprochen hat, will ich meinerseits dankend qulttieren. Obgleich der Herr Abg. Schmidt mit großer Lebhaftigkeit schon seit einer Reihe von Jahren für die Aufhebung des dritten Theils der Gerschts⸗ erdnung plädierte, so habe ich doch den Eindruck, daß dieser Theil ihm sehr aus Herz gewachsen ist; denn er giebt ihm so oft Gelegenheit, Beweise seines gesunden Humors zu geben (Peiterkeit), und der Um⸗ stand, daß das Exemplar, welchegs sich in seinem Besitze befindet eines von den wenigen vielleicht, die in den Händen von Berliner Richtern sind so angegriffen ist (Heiterkeit), legt die Ver⸗

muthung nahe, daß er häufig dieses Buch vor dem Schlafen⸗ geben in die Hand nimmt, um sich an den vielfach köst⸗ lichen Stellen darin zu ergötzen. Ich möchte ihm eigentlich diese Freude nicht vor der Zeit rauben. (Sehr gut! Heiterkeit.) Wenn die am 3. Juli 1900 gefaßte Resolution, daß die Regierung die Auf⸗ bebung dieses dritten Theiles in die Wege leiten möge, in der Be⸗ antwortung der Resolutionen nicht erwähnt worden ist, so entspricht das der allgemeinen Uebung, daß da, wo diese Resolutionen den Erlaß von Gesetzen anregen, das Schweigen einer Verneinung gleich steht. Es ist also nichts geschehen. Es ist eine alte Uebung, ich glaube, das werden die Herren alle wissen, daß auf die Anregung zum Erlaß von Gesetzen geantwortet wird durch die Einbringung eines Gesetzes oder durch die Nichteinbringung, und es ist feststehende Praris, das darüber in der Antwort auf die Resolutionen nichts gesagt wird. So liegt die Sache auch hier, und ich möchte wirklich glauben, das Haus kamn sich dabei doch wohl beruhigen. 2 Dieser dritte Theil ist eines der interessantesten Erzeugnisse der Gesetzgebung aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Es stebhen darin so hübsche Sachen, und es steckt bei alle dem, was emnem heutzutage komisch erscheint, so viel gesunder Menschen⸗ verstand darin, daß es niemandem schaden kann, wenn er das Buch zech einmal zur Hand nimmt. Auch der Umstand, daß die alten Predinzen in dieser Richtung anders stehen als die neuen Provinzen. denen die Allgemeine Gerichtsordnung nicht eingeführt ist, läßt sich cöl ertragen; da gelten die meisten von den Bestimmungen, die der err Abg. Schmidt uns vorgetragen hat, als ungeschriebenes Recht, veill sie der Sitte, der Auffassung, dem natürlichen Empünden der eute entsprechen. Ob das gerade von allen Einzelheiten gilt, will ich cht sagen; ich will auf die Einzelheiten nicht eingehen. Manche ad per desuetudinem aufgehoben, oder dadurch daß sie in We eruc stehen mit neueren Geseten; was senst noch darin stedt⸗ temandem schaden. Wenn man einfach einen Strich dadunch wlte, so könnte möglicherweise doch eine Lüche entteden. amer eine bedenkliche Sache mit solchen alten Gesezen. Da maches darin, wasz man manchmal nicht ahnt, und weun afarhoben werden sollen, so müßte etwas Andercz 2 Fnne treten. Wer weiß, ob nicht im neuen Geicz des dann nech schärser werden, daßß ein Raheem üdmend der Nacht den Gerichtesitz nicht eodne Gemedeweheh 8. Präsidenten verlassen darf. Ich mochte nüht daß die waderwe vor diese Frage gestehlt wurde, die Frage beomnhe daa 90 emster werden, wie se zeht in der Prauts b. Der Nensn Ade. Fomidt hat auch sichenllch unter dieten lVRuanmuang delhen ℳq gelitten (Peiterkeit), weder in Friedenga, voch, hah weühaee HDeiterkeit.)

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8 Ierlumgen derbaelhett. Gn P'

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Berlin, Dienstag, den 18. Fehruar

Anzeiger.

Vermehrung der Arbeitskräfte, soweit das im Wege der Berwaltung anging, anstandsles befriedigt haben. Wit haben seit einer Reihe von Jahren keinen einzigen Hilfsrichter äbgelehnt, der von dem Kammergerichts⸗Präsibenten gefordert wurde, und zwat in An⸗ erkennung der außerordentlichen Belastung der hiesigen Ge⸗ richte. Nach diesen Grundsätzen werden wir auch ferner verfahren, und ich hoffe, daß die außerordentlich svannten Richter der hiesigen Justizbehörden einen Grund zu etnst⸗ lichen Klagen nicht haben werden, soweit diese Klagen wenigstens durch die Justizverwaltung beseitigt werden können.

Wenn der Herr Abg. Schmidt davon gesprochen hat, daß einzelne Richter im Vergleich zu anderen ganz unverhältnißmätig belastet wären, dann ist das etwas, was sich der Einwirkung der Justizver⸗ waltung entzieht; diese liegt bekanntlich in den Händen des Prasibiums, auf bas der Justiz⸗Minister auch keinen Einfluß hat. 8

Geheimer Ober⸗Justizrath Werner; Wir ziehen gern weibliche

Wärterinnen für die weiblichen Gesangenen heran, indessen gelingt uns dus

nicht immer., Daß katholische Gefangene evangelische Bücher bekommen haben, beruht auf einem Versehen. 9 von Loebell (konf.):

die Ste

Wit billigen in vollem Umfange ung, die der Minister in seinem erwähnten Erlaß eingenommen hat. Wir haben ein starkes Bild von dem Terrorismus der Sozial⸗ bemokratie bekommen. Hier sagt man jetzt, das Gesetz dürfe auf diesen Fal nicht Anwendung finden, aber im Reichstage haf man seiner Zeit ei der Berathung der Vorlage zum Schutz der Aebeitswilligen gesaat, das bestehende Gesetz reiche ja vollkommen aus, unr den Terrorismus der Arbeiter zu bekämpfen. Wenn in der Debatkte die Gerichts⸗ Assessoren den Regierungs⸗Assessoren gegenübergestellt werden, so sind solche Vergleiche mißlich, weil sie zu einer Schrauze ohne Ende führen. Wären die Verhältnisse in der JFustiz so schlecht. woher käme dann der große Mangel an Verwalkungskeamten* Verschiedene Gerichts⸗Assessoren haben es aßzeleßnt, in die Ver⸗ waltung siberzutreten. Beabsichtigt war urspyünglich das Einzel⸗ richtersystem. In großen Stästen hat man aber dazon Aöstand ge⸗ nommen und größere Amtsgerichte mit größeren Bezieken geschasen.

Ich bedauere diese Organisatton im Interesse ver Rechtsuchenden, hot inmer

bie oft weite Wege machen müssen. Der Einzelrichter mehr Fühlung mit den lokalen Verhalenissen. Die Stellung des Landrathe ist deshalb so bedeutend, weil er als hüchster Vermaltungs⸗ beamter im Kreise zu entscheiden hat; eine enrsprachende Stollung sollte man auch dem Amtsrichter als dem Justizkeamten iim Kreite geben. Wir haben die Regierung in der Soztaltolirit für die Arteivter stets unterstützt, es wird dringend nöthig, daß wir auch einmal ene gesunte Sozialpolitik für den Mittelstand erhalten.

Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.) Es wird beklagt, dasß der Resgect vor tem bestehenden Gesetz schwindet. Ich lasse es vabingestellt, a6 das begründet ist, aber es ist von der aufersten Wichtagteeit, den Respekt vor den Gesetzen aufvecht 9 erhalteun, und niemand ist mehr dazu ufen, als die Beamten des Smates, in erster die Zustizbeamtem und von diesen die Smats⸗ anwälte. Der Staatsauwaltschaftsrath Eunn iu Pertin Hat bet einem Burschenschafterkommers eine Rede gehalten, die nichtt Anderes mar als eine Vercerrlichung der Gefetzewverlegung. Er hat

mit

„Wir wollen auch heute uns demm Feiennen, dais es wielt giebt, die gar wine andem bsung zulusstn alb den den Waffen.“ Tiese Aeußerung ist ungeshrtich, und sie ror entbalten

su einem Toast auf den Kaferz, war alfo in Verbintung gebracht mit der Perfun dessen, der in erfirr inie für die Wabrung der Gesege zu surgen sat. Mit dirttr Auferung hat Staaczanwalt e Qualsifitattiun aib Staattamvalt verwertt.

r Parrabner sprach in bawegten Worten uber den Prrrritmuns der Arbetter gagen ihra Koslegen, mer handelt ees sich uch um einen erruriumug rch sosthe Recen soülen dte

seen genwungen wrreden, sich en Aaftenaetit umertleren. Ich krnn mir denten, rf in mmer ahnlichen RNeee tmmal der amer di Obrigkent gewredigt vüran, das Mecht mf Revnuticm bat a —2 eme Raile gefpieclt. Ti Paumsfache st. daß der Staats⸗ anmalt sich für berchtigt mecit. in uthetktves (Eimrrinten cer dde cbekrmwee Rachranurmn u rilen. DCaf ein Staattanratt in besteden⸗ Gefez als em suschrs hinftrilen inn, dab ein etrenhazttr Nann übertraten mufz, ng deee ih emem Kechitztaat mat vortoramen. dat gehürr, daff r Slatbanwailfthafftraah [und von Zerin Hagen erfent iit. Swilte weme etree iee wemeen vürn sin nir willammen ungenngent herr Fung bat ch e Roßs ur Beriin weort, tend Woartr haten Merail Birkkamtert. mge üih di ist an vitden Mann ubhartaupt ch, gengnet, 8

enclücher Anklüger zu ungitirn Wenn er die Peichmurenen ut⸗

mcht ee edem Henpfincem, vmntern eeh enrgem tand zuat urethaalemn, em er dhee hüeh, he Wiernat 8 ne Grichwotemen mn mch in ciren Initen Mann wenn uach wemmmem, de e ertemn war, der büehemet e vumg weüfgnirert hat Ich vall Deren wgg ücht ann n amirchmn, alnr die Fmarchiften tethem aut Sane⸗

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lichen Waffen follen mögen, doch in weiten Kreisen nicht als ein Zweikampf in diesem gesetzlichen Sinne angesehen werden. (Sehr richtig! techts und im Zentrum.) 8 Im Anschluß daran will Herr Cuny weiter gesagt haben Wir Burrschenschafter wollen wie bisher daftr Sorge tragen daß jedem frevelhaften Mißbrauch des Zweikampfes entgegen⸗ gewirkt wied durch ernsthafte Ehrengerichte, und wir wollen auch dafür sorgen, daß in immer zahlreicheren Fällen nicht zu der messt unnöthigen Pistole, sondern zum blanken Sabel gegriffen werd Aber wir wollen uns freilich auch heute dazu bekennen, daß es viele Ehrenhändel giebt, die gor keine andere Lösung zulassen als mit dem (Zuruf des Abg. Dr. Barth: Na also, das habe ich ja gesagt! Große Unruße. Rufe rechts. Ruße! Lachen links.) Das hat alfo⸗ seiner Angobe noch der Herr Staatzanwaltschaftbrath Cuny gesagt. (Abg. Dr. Barth: Genau derselbe Wortlaut“)

Nun, meine Herren, bin ich ganz der Ansicht, daß es von diesem Herrn in seiner Stellung als Staatzanwalt und insbesondete unter dem Einbruck der Ereignisse, die die westesten Kreise in der letzten Zeit erregt in hohem Grade unge⸗ eignet und ungehörig war, daß er in großer öffentlicher Ber⸗ sammlung sich zu solchen Neußerungen hinreißen ließ. Aber, nmeine Herren, es frogt sich, welche Konseruenz nun daraus ezogen verden solle und da vermisse ich die Schlußfolgerungen aus der Rede des Herrn Abg. Barth. Er hat nicht gefagt, was nach seiner Auf⸗ fassung mit dem Herrn hätte gescheßen sollen. Ich weiß nicht, er veil nach seiner Auffassung ganz Dentschland und Umgegend durh zie Angelegenbeit erregt war, gemeint hat, der Hert müsse über die Frenzen des Peutschen Neiches binausgebracht werden!. (Hesterkeit.) Ich weiß nicht, ab er der Auffassung gewefen ist er hat nur aus⸗ geführt, daß der Herr nicht Staalsanwalt bleiben kinne daß der Herr in ein Michteramt versetzt werden müsse (Zurufe linka.) Sie ünben nicht gekugt, was nach Ihrer Auffassung hätte geschehen nüͤsson.

Ich bin der Meinung gewefem, das es eine sehr enwändliche Farrektur set, die ich dem Herrn habe zu theil werden lassen durch seine Verfetzung nach Hagen Daß es eine Korrektur war, darüber stt dem Herrn im übrtgen kein Zweifel gelassen worden, und ere hat sie sehr lebhaft alb solche empfunden.

Nun wird gefragt: weshalb gerade nach Hagenn Abg. Barth an die Aeußerung des Abg. rinnert, wenach doch Hagem nicht eigentlich ein Strafverketzungsort set. Ja, meine Herren, vielleicht überschänt der Abmn Lenzmanmn die Retie serner Heimatz im Vergleich zu den Reisen, die für einen hier ansüisigen Boamten die Stadt Bertin hat. Im übrigen wird der Herr ja auch nach den Aeußerungen des Hermn Aba. Lenzman dor em erzieberischen Finftun diezes Heren ausgesetzt sein. (Hetterkeith verr verzmann bat ausdrucklich rrlärt, dan er micht varfälnmen werde. erm DHerrmn wernn er iöm als Vertherdiger gegenüberftehemn werde. d. Sütandduntt klar zu machtn. Auch daraus können Sie entnebhemam dof dte Berjetzung nicht erwa ein Benestsium für Herrn Gunn gemesen st Hettertertz, ondern daß er ssch in retatw recht unangenebmme Ber⸗ bältnesse binerngebracht bat.

Ich meine, auch Rie auf Ihrer Seitr sind doch sonst nicht tterg, wenn em reiatwh ugendlicher Mann cinmal über die Grengen dee Jalüffigen binauogent und sch ceinen Augenblick veraißt. (Sebr ctäetia! rechts. Von einer Verzerrtichung des Duelld, von einer An runng und Aufforterung zum Duell kmn, wenn Sie die Muuer⸗ trwao trenger und emgendenter vruten, keine Rede sein. (Sebr richtbgtl)

i8 dätte ur mich die Möglchkett vorgeiegen, den Herrm in ein ermtihe Dunptmaruniennchang u iechen und abmmwarten, was atauns vutee. Wao ware der Errrig gewesen⸗ MNach cinem balben zore vate hinnmftensaut auch auf Vertetzung ertannt worden, auß nedt Janz hertich nucht. Ih bälte a den Henn auch maögkichm⸗ veite in ein Ruhkeramt vertetzen können, voranagesea, dasß er Dauut cinverstanden vaur, Fegen eimnen illen konnte ich cs micht. h laube, aßz er rhe lücklich gewesen wurt, wunn ich das gethan, nd doß er ehe gein dam derest genszen wamnt. Dang würden ber dde Perten ehagt baben. War, ein Pun, der zum Staathammnaes ht mehr mug4, dend ciae binem achgeramt betrauz, ist der Riüchten⸗ taned daa ae daß lche Hermnen, dir sich in andenen Serüang dere zansen baben, u Tuchtern ernanat werden⸗ oamen. dab de mpftagbüchtte and den ganen Berhaltneisen acht Tazen den bur nach Hoagen derscht wärde. Ich machen wertlch.

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Da hat der enzmann im Reichetage

nund damit nicht du gange grohe eenn in cieaeus ringen vollen. dic ich nicht crörtein vüll, daß Sin daam Beeebas laamen merden. das es schlipluch das Rüchtigite geween iste daß ch⸗

e palabnen bahr. wis es geschehen ist, und daß diehe Barseguag

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