gierung seit lange wechselseitig üblich sind. (Zuruf links. Glocke des Prafibenten.)
Nun hat der Perr Abg. Dr. Gradnauer weiter uns vorgeworfen unsers passive, d. h. unsere neutrale Haltung gegenüber dem füd⸗ afrikanischen Krieg. Wenu er bei viefer Gelegenheit den Herrn Abg. Un, Hasse beschuldigt, ein zu lauer Freund der Buren zu sein, so varf ich es dem Herrn Abg. Pr. Haste überlassen, sich selbst gegen diesen Borwurf zu vertheidigen; mir persönlich erscheint dieser Vor⸗ wurf nicht gerechtfertigt. (Gehr richtig!) Meine Herren, eine Ein⸗ mischung in den sürgfrikanischen Krieg würde, rein akademisch gesprochen, auf dreierlei. Weise möglich sein: durch die An⸗ tusung des Haager Schiedsgerichts, durch Mediation, endlich durch Interbention. Gine Anrufung des Haager Tribunals ist, wie Ihnen Len sein dürfte, von seiten der Burendelegirten bereits erfolgt⸗ Rele Aurufung hatte aber, wie dies bei der Konstrultion des Haager Vertragswerleb, an der ich nichts zu ändern vermag, nicht anders mbglich war, keinen Erfolg. Was die Möglichkeit einer Mediation augeht, so liegt die Sttuation genau so wie vor einem Jahre. Ich habe schon vor einem Jahre mich über die Voraussetzungen, wie über die wahrscheiulichen Folgen einer solchen Mediation ausgelassen⸗ Gine Medlation würde heute ebenso wenig Erfolg haben als vor einem Jahre. Ich brauche in dieser Beziehung nur zu erinnern an die Antwort, welche die englische Regierung auf den — aus den edelsten Motiwen hervorgegangenen Autrag der holländischen Re⸗ gierung ertheilt hat. Gine Intervention aber würde die eventuelle Anwendung vom Zwangsmaßnahmen voraussetzen. Daß eine solche dem deutschen Interesse nicht entspricht, habe ich gleichfalls schon vor einem Jahre auseinandergesetzt, und das ist ja schon damals und auch seitdem von den melsten Seiten anerlannt worden. Ich möchte aber noch eius hervorhebhen, ich möchte daxrauf hinweisen, daß von keiner anderen Macht gegen den südafrikanischen Krieg oder gegen die Art und Weise der englischen Kriegführung in Süd⸗ Afrika irgend welcher Einspruch erhoben worden ist. Wir haben aber, keine Veranlassung, in dieser Beziehung eine führende Rolle zu übernehmen. Bei solchen internationalen Aktionen die Toôte zu nehmen, das mag momentaner persönlicher Eitelkeit schmeicheln, praktisch pflegt aber nicht viel Ersprießliches dahbet herauszukommen. Ich verweise auf die Geschichte des zweiten französischen Kaiserreichs, die in dieser Beziehung mauncherlei lehrreiche und warnende Beispiele aufweist. (Gehr richtigt) Das, was der Herr Abg. Graduauer sochen ausgeführt hat, war sa im Grunde eine Weltpolitik à dutrane. (Sehr gut!) Das war eine Politik, die ihren Finger in jede Ritze steckt, überall die Lanze einlegt, gegen lede Windmühle losgeht, die ihr nicht gefallt. Wenn es nach dem Herrn Abg. Gradnauer giuge, so würden wir nicht bloß in Suüd⸗Afrika untervenleren, soudern auch in Armenten und, wenn ich ihn richtig verltanden hahe, sogar in den Philippinen und in Finland. Nun hahe ich ader ehen gesagt, daß cs nicht dem Interesse des deutschen Volkes eutspricht, den Hans Dampf in allen Gassen zu spielen, daß das, gehen das Interesse des deutschen Volles geht. Eine selche Politik werden win nicht machen, und eine solche Politik wind auch die große Mehrdeit dieses dohen Hauses nicht machen wollen. (Lebhafter Beisalll) Und endlich, meine Herreu, hoffe ich auch auf die Zustim⸗ mung der Mehrhei dieses hohen Hauses, wenn ich es ablehne, einzu⸗ gehen aul die Peovslatten ded Derrn Adg. Graduauer, die sich bezog auf das, was ich neulich gesagt dade üder eine Rede des cuglischen Herm Kapalal⸗Mintsterns. Ich dabe dewiesen, daß ich mich nicht scheutbe, dem Verjalle näher zu. treten. Ahder ein Breutneten dieser Anagelegenhen dalte ich nicht fur nüplich, dem Staateinteresse würde damait nicht gediem werden. Ven dem, was ich damale gesagt dahe,
deguche ich nicht eine Sülde dimmensunchmen, ich hahbe dem aber auch
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englische Politik in Süv⸗Afrika auch nichts anderes als eine Ent⸗ SöneeI. — wir das Prinzip der Nationalitäten⸗ tolerang den anderen Staaten und besonders England ess zur Geltung bringen, dann werden auch die 10 Millionen Deutsche einen Vortheil haben, die über die ganze. Welt zerstreut sind; sie sind daun vor nationaler Verfolgung geschützt. Die Stärke meiner Partei besteht darin, daß wir überall dieselbe internationale, dieselbe nationale Politit, 3. B. gegenüber den Buren, vertreten. Damit werden wir siegen gegen die hakatistischen Alfanzereien. 1 Hierauf vertagt sich das Haus, und nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. Hasse wird die Sitzung gegen ¼ Uhr geschlossen. Rüchste Sitzung Dienstag 1 Uhr. (Nachtrags⸗Etat über die Vezevanenneebufonr Fortsetzung der eben abgebrochenen Berathung und Kolon abhtais.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
39. Sitzung vom 3. März 1902, 11 Uhr.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt
Abg. von Arnim (kons.), den Etat der Ansiedelungskommission mit der dazu gehörigen Denkschrift noch nachträglich der Budget⸗ kommission zu überweisen. Am Dienstag müsse unter allen Umständen die Berathung des Kultus⸗Etats beginnen, und es sei nicht thunlich, diese zu untenbrechen.
Das Haus beschließt nach diesem Antrage.
Der Bericht der Staatsschuldenkommission über die Ver⸗ waltung des Staatsschuldenwesens im Etatsjahr 1900 wird durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt. B 1
Es folgt dann die dritte Berathung des Gesetzentmurfs, betreffend die Heranziehung zu den Kreisabgaben, bei der 8
Abg. Graf von der Recke⸗Volmerstein (kons.) eine Petition bespricht, welche die Doppelbesteuerung einer genossenschaftlichen Zucker⸗ fabrik bei Lüͤben rügt. “
Geheimer Ober⸗Regierungsrath ör. Freund erklärt, daß die gegebenen Anregungen in Erwägung gezogen werden sollen.
Der Gesetzentwurf wird unverändert genehmigt.
In dritter Berathung wird ferner der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Ueberweisung weiterer Dotationsrenten an die Provinzialverbände, auf Antrag des Abg. Ehlers (Frs. Vgg.) en bloc unverändert angenommen.
Sodann folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Erwerb von Bergwerkseigenthum im Ober⸗Bergamtsbezirk Dortmund für den Staat.
5 Abg. Im Walle (Zentr.) will trotz seiner Bedenken gegen den Entwurf nicht einen Kassandra⸗Ruf erbeben. Dieser Gesetzentwurf sei ein erster Schritt zur Sozialisierung des Bergbaues in Westfalen. Auch sei mit der Verstaatlichung die Gefahr einer amtlichen Wabl⸗ beginflussung gegeben. Wie stehe es mit der Schaffung eines Di⸗ rektionsbezirks Hamm?
Minister für Handel und Gewerbe Möller;
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat mehrere Bedenken noch gegen den Gesetzentwurf geltend gemacht oder eigentlich richtiger gesagt, noch Wünsche an denselben geknüpft.
Was zunächst sein Bedenken betrifft, daß mit dem Ankauf dieses Berswerkseigenthums ein neuer Schritt auf der Bahn der Versozialt⸗ sierung des Staates gemacht werde, so glaube ich, daß ich nach dieser Richtung din bereits genügende Erllarungen bei der ersten Lesung dabin abgegeben hahbe, daß keineswegs beabsichtigt wird, das ganze Bergwerkseigenthum in Westfalen zu verstaatlichen, daß die jetztge Staatsregierung es ablehnen muuß, eine derartige Verantworttichkeit aul sich zu laden. Ich kann Ihnen aus den Zabdlen, die hier ja mehrfach auch bekannt gegeben sind, den Nachweis führen, daß der Besiz, der gegenmwärtig erworben wird im Vengleich zu der Gesammaprodultion ein ungemein kleimer ist, wenigstens in Bezug auf das, was die Förderung der Koble hinsichtlich der Pmisbildung erreichen kann. Es ist Ihnen dier aus⸗ geführt worden, wie groß die thatsachlichen Koblenvorräthe sind. die in dem Berguerlscigentdum, das wir erworden daben, voraus⸗
Weuerdin itt dier ausgefuhrt, und ces tst jedem. der sich mit der Materie befatt dat, belannt, daß die gegenmwartige Kodlenforderung naheha, 60 Milltonen Tonnen betragt. Weuterdin baben wir Idnen in der Vorlage geiagt, datz die Forderenn ven uns in 13 Jabren. im Jadre 1919, doraussichtlch auf 4 Milltenen Tonnen gebracht werden wäud.
Das fehede Fordenangsauantam ven 60 Milltonen
Tonanen werd aber dei Annadme von nur 3 % Stemgerung pio Jahr
schoen cimnee 80 Müütonen Tongen betragen, otauefnchtkꝛch
nuten wabmn. Der Pem Bamemnen dat aut die Erpebmiffe der †
verlegen, so kann ich ihm sagen, daß Hamm für den Sitz einer der⸗ artigen Direktion bereits der vierte Platz ist, der sich gemeldet hat. Ich kann ihm aber auch dasselbe sagen, was ich bereits den Ver⸗ tretern der anderen drei Städte gesagt habe, daß wir überhaupt bei dem verhältnißmäßig geringen Umfang, den die Verwaltung für die eine Zeche, die jetzt in Betrieb kommt, sowie für die neuen Schächte, haben wird, die Errichtung einer Direktion noch nicht beabsichtigen, daß vielmehr ein einziger Rath des Ober⸗Bergamts Dortmund die Verwaltung vorläufig übernehmen wird. Darüber, wie die Ver⸗ hältnisse sich weiter gestalten werden, wenn wir eine größere Anzahl von Zechen ausgebaut haben werden, haben wir uns den Kopf noch nicht zerbrochen. Ich bitte Sie, sich damit zu begnügen, daß ich Ihnen wiederhole, die Arbeit ist so gering, daß zunächst ein einzelner Rath des Ober⸗Bergamts Dortmund die Angelegenheiten dirigieren kann. (Beifall.)
Abg. von Eynern (nl.): Bei den letzten Wahlen in Westfalen sind amtliche Wahlbeeinflussungen nicht nachgewiesen worden, wohl dbeprhet der Reichstag über die Wahl des Abg. Hitze Beweiserhebung eschlossen.
Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Kirsch (Zentr.) wird auch dieser Gesetzentwurf unverändert im Ganzen an⸗ genommen.
Darauf wird die zweite Berathung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats für 1902 im Etat der Verwaltung der direkten Steuern fortgesetzt.
Abg. Schmitz (Zentr.): Es ist Zeit, die Frage aufzuwerfen, wie die große Steuerreform gewirkt hat. Ich betrachte diese nur als eine Etappe. Große Reformen vollziehen sich langsam, sie gehen schrittweise voran. Darum ist es gut, daß die nicht so schnell vorgegangen ist. Der Ausbau dieser Reform ist im Interesse der ausgleichenden Gerechtigkeit geboten. Der Minister von Miquel hat das unvergängliche Verdienst, daß er verstanden hat, durch diese Gesetzgebung die Finanzlage des Staats so zu heben, daß eine ganze Reihe anderer staatlicher Aufgaben erfüllt werden konnte. Er hat die Steuerlast von den Schultern der kleineren und mittleren Leute auf die der wohlhabenden vertheilt. Bei der Vermögenssteuer hätte man vielleicht noch weiter gehen können. Diesen Lichtseiten stehen aber auch Schattenseiten gegenüber. Zweck der Reform war hauptsächlich die Beseitigung des Druckes der Doppelbesteuerung. Dieser Schritt wurde nur für den Staat, nicht für die Kommunen gethan. Die Lage des ländlichen Grundbesitzes ist verschlimmert worden dadurch, daß die Zuschläge zu den staatlichen Steuern, die außer Hebung gesetzt worden sind, auf Grund dieser Außerhebungsetzung erhöht wurden. Der Grundbesitz ist mit neuen Lasten belegt worden. In den großen Städten ist die Umsatzsteuer eingeführt worden. Dadurch hat sich die Gebäudesteuer um volle 25 % erhöht, weil ein Grund⸗ stück im Durchschnitt nur etwa 25 Jahre in den Händen des Be⸗ sitzers bleibt. Für unseren Grundbesitz war die Wirkung der Steuer⸗ esetzgebung eine sehr verhängnißvolle. Der Redner sucht an ver⸗ — Beispielen im einzelnen nachzuweisen, daß der ländliche Klein⸗ und Mittelbesitz durch die Zuschläge zur Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer, die Ergänzungssteuer, die soztale Fürsorge u. 1. w. höher belastet sei als vor der Steuerreform. Ein Gutsbesitzer am Rhein habe vor der Steuerreform nahezu 1000 ℳ weniger Steuern gezahlt. Würde dieser Besitzer sein Gut verkaufen und sein Geld in Staatspavieren anlegen, so würde er als Rentner weit weniger Steuern zahlen und ein forgenfreies Leben führen. Gegenüber dem g. Interesse, das der Staat an seßhaften ländlichen Familien habe, sei es dringend eboten, hier Wandel zu schaffen. Zum großen Theil sei auch der städtische Grundbefitz von dem Rückgang betroffen. Der städtische Grund⸗ besitz sei fast so verschuldet wie der ländliche. ê müßztten bei Anlagen von Straßen das Terrain für diese und die Trottoirs hingeben. Eine Neueinschätzung der Grundsteuer empfehle sich kaum, sie würde sehr koftspieiig sein und lange Zeit dauern. Der einzige r. ware, die Grund⸗ und Gebäudesteuer als Maßstab auszuscheiden. D. Landwirthschaftstammer von Westpreußen habe vorgeschlagen, die Grundsteuer einer umfassenden Revision zu unterwerfen und eine neue Verani durchzuführen. Man duürfe den verschuldeten Grundbefitz nicht wie den unverschuldeten oder den Kapital Den Auesgleich, den der Finanz⸗Minister von Miquel bei den S steuern erreicht habe, olle der jetztge Finanz⸗Minister auf kommunalem Wene zu erreichen suchen.
Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch (freikonf.) Die Absicht der Steuerreform, ausgleichende reit zu üben und die un te Belastung des ländlichen Befitzes zu beseitigen, ist allerdings nicht erreicht worden. Nach der Haltung des ordnetendauses und des Herrendauseh vor 10 Jabren ist es aber ni⸗ — zu weit gebente Forvberungen zu ftelen. Die Höbe der Zuschläͤge zur Grund⸗
sehr erdeblich ge⸗ wirt dieifach zu den kommnnalen Lasten in
und Gebändesteuer ist freitich im letzten J als es den Vortdeilen entfpricht. die
2 einem böberen Grade bat. (rin Augweg wäre es, wenn die Gevrauch machten. cint eigene dne an die Staatofteuer zu Man hat sich üder die boben Abschreibungen der Aktien⸗ jellichaften und die Berucksichtigung derfelben bei der Berantagung — In piesen Füllen find solche Abschre bungen durchaug notd⸗ Gintremmenfteueracsetzes batte man die Buchung des Steuerrmchtigen zu Grunde zu ir bin daß der Fiüknd ——— schen rüter die K erürtert, obh für die Erböbung der
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don 5 ℳ macht emne von etma 27 bit 28 ℳ aus. Bor 1581 zatite eine solche Famtite an
(Schluß aus der Ersten Beilage.) Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben: .
Meine Herren! Gestatten Sie mir, auf die Ausführungen ein⸗ zugehen, die sowohl der Herr Abg. Schmitz wie der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz gemacht haben. Der Herr Abg. Schmitz ging davon aus, daß er die Wohlthaten der Steuerreformgesetze von 1891 und 1893 für eine gerechte Regelung der Staatssteuern anerkannte; er führte aber aus, daß dieses Gesetz der anderen Seite der Aufgabe, nämlich einer gleichmäßigen, gerechten Handhabung auch für die Kom⸗ munalbesteuerung herbeizuführen, nicht vollkommen genügt habe; er hat darauf hingewiesen, daß eine große Anzahl von Gemeinden auch nach der Steuerreform in ihrer Gesammtbelastung nicht günstiger stehen wie vor derselben, daß zum theil diese Gesammtbelastung höher geworden ist als vorher. Dies, meine Herren, erkenne ich ohne weiteres an; aber ich glaube, der Herr Abg. Schmitz hat doch insofern einen Trugschluß in seinen Deduktionen ausgesprochen, als er an⸗ nimmt, daß diese Mehrbelastung eine Folge der Steuerreform ist. Meine Herren, die Mehrbelastung, die ich, wie gesagt, garnicht verkenne, ist nicht durch dies Kommunalabgabengesetz her⸗ vorgerufen, sondern durch das kolossale Steigen der Kommunallasten. Ich werde mir erlauben, in dieser Beziehung nachher noch einige Daten zu geben.
Wir haben bei den Städten konstatiert, daß im Laufe weniger Jahre der Finanzbedarf um 70 % gewachsen ist. Eine derartige Statistik haben wir zwar für die Landgemeinden nicht, weil die früheren Versuche, eine solche Statistik der Landgemeinden zu be⸗ kommen, zu einem günstigen Resultat nicht geführt haben; aber ganz unzweifelhaft ist es, daß auch in den Landgemeinden die Be⸗ lastung sehr zugenommen hat. Mich erfüllt als Finanz⸗Minister das Anwachsen der Kommunallasten, namentlich in den großen Städten, mit lebhafter Sorge. Wenn man fast jeden dritten Tag ein Gesuch einer großen Stadt bekommt um Genehmigung einer An⸗ leihe von 15,30 Millionen, so muß man sich fragen: wohin treiben die Dinge? Der Herr Minister des Innern und ich haben vor einiger Zeit die Regierungs⸗Präsidenten angewiesen, auf diese Dinge ein besonders aufmerksames Auge zu haben. Gewiß lassen sich eine Menge von Ausgaben nicht ablehnen; die Entwickelung der Städte, die Nothwendigkeit, auf sanitärem und wirthschaftlichem Gebiet Aus⸗ gaben zu leisten, Kanalisationen herzustellen u. dgl., erfordern große Ausgaben. Aber andererseits wird in dem, was heutzutage als nothwendig erachtet wird, in Errichtung von pompösen Ge⸗ meindehäusern u. s. w. weit über das Bedürfniß hinausgegangen. (Sehr richtig!) Da ist der Hebel, wo angesetzt werden muß, um die Kommunallasten nicht mehr anwachsen zu lassen. Ich glaube, Herrn Schmitz darin widersprechen zu müssen, wenn er an⸗ nimmt, daß die kommunale Belastung eine Folge des Einkommen⸗ steuergesetzes gewesen sei! Wie steht denn die Sache? Wenn wir das Einkommensteuergesetz nicht gehabt hätten, wenn der Staat nicht mit freigebiger Hand auf Grund⸗, Gewerbe⸗ und Gebäudesteuer ver⸗ zichtet hätte, so würde zu den Lasten, die jetzt schon der einzelne Mann in Stadt und Land zu tragen hat, diese frühere Staatslast hinzugekommen sein. Es würde also die Belastung viel größer ge⸗ wesen sein als gegenwärtig. Ich werde mir erlauben, weil ich an⸗ nehme, daß es von großem Interesse für dieses hohe Haus und die Oeffentlichkeit ist, mit einigen Daten darauf einzugehen, wie sich die kommunale Belastung gestaltet hat seit dem Erlaß des Kommunalabgabengesetzes.
Ich erwähnte eben, daß wir eine solche ausreichende Statistik be⸗ dauerlicherweise für die Landgemeinden nicht haben; ich kann sie daher nur für die Städte geben. Aber auch diese Statistik ist von außer⸗ ordentlichem Interesse. Nachdem im Jahre 1896,96 das Kommunal⸗ abgabengesetz in Kraft getreten war, hat sich nicht gleich in dem Maße, wie man vielleicht gehofft hatte, eine Entlastung herausgestellt. weil inzwischen wieder die Gesammthöhe der Kommunallasten außer⸗ ordentlich gesteigert war. Die Städte hatten zum thril mit ihren Ausgaben gewartet, bis das Kommunalabgabengesetz emaniert srin würde. Es ergab sich allein in dem Zwischenraum don 1894,90 bis 1895,96 in 1169 Städten ein Mehraufwand don 30 Millicnen. Infvlge dessen ist die Entlastung in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Kommunal⸗ abgabengesetzes nicht so erheblich gewesen. Das Kommunalabgahen⸗ geset, bemüht sich, einmal die hesonderen Steuerquellen der Stüdte lebhafter zu entwickeln; es bemüdt sich, die Kommunen darauf hinzu⸗ wetsen, daß sie aus allen gewerhlichen Unternehmumgen cimem am⸗ gemessenen Nutzen ziehen; cs demüht sich, die Kommumen darauf din⸗
ite Bei lag e eichs⸗Anzeiger und Königlich Preußis
Berlin, Dienstag, den
4 März
bedeutet das eine Zunahme der Belastung mit Realsteuern gegen 1894/95 um etwa 82 % des Veranlagungssolls. Erwägt man nun, daß die 100 % der staatlichen Realsteuern in Wegfall gekommen waren, so stellt das eine Entlastung des städtischen Grundbesitzes und Gewerbebetriebes um etwa 18 % dar.
Nun darf ich mir erlauben, einige Daten zu geben, wie sich seit 1895/96 das Verhältniß gestellt hat. Der Finanzbedarf in den Städten ist — ausschließlich der Stadt Berlin in diesen Jahren von 186 auf 276 Millionen gestiegen (hört! hört!), also um 48 %, und ich glaube, diese Daten weisen die Nothwendigkeit nach, im Haushalt der Kommunen sparsam und wirthschaftlich zu sein, wie ich mir das vorher auszuführen erlaubte. (Sehr richtig!)
Die Entwickelung der Gebühren und Beiträge ist leider in dem Mabße noch nicht erfolgt, wie das erwünscht wäre; immerhin ist auch hier ein gewisser Fortschritt zu verzeichnen. Der von mir genannte gesammte Finanzbedarf der Kommunen ist im Jahre 1895/96 nur mit 19 Millionen gleich 10 % durch Gebühren und Beiträge gedeckt worden, dagegen im Jahre 1900 mit 32 Millionen gleich 11,9 % oder rund 12 %, sodaß ein immerhin nicht unbeträchtlicher Fortschritt von 10 auf rund 12 % zu verzeichnen ist.
Was die indirekte Steuer betrifft, so hat sich erfreulicher Weise ergeben, daß, währenbd 1395/96 nur 16 Millionen erzielt wurden, dieser Betrag 1900 auf 27 Millionen gestiegen ist, mithin um fast 70 %, eine durchaus erwünschte und richtige Entwickelung, zu der namentlich die Umsatzsteuer, die Biersteuer und die Lustbarkeitssteuer beigetragen haben.
Was dann die Hauptsache, die direkten Steuern betrifft, so ist eine Inanspruchnahme der direkten Staatssteuern im Jahre 1895/96 in Höhe von 128 % zu verzeichnen gewesen; im Jahre 1900 ist sie auf 140 % gestiegen, und zwar hat sich herausgestellt, was wohl in der Rede des Herrn Abg. Schmitz nicht voll berücksichtigt worden ist, daß im Laufe der letzten Jahre der Tendenz des Kommunalabgaben⸗ gesetzes zuwider bei den Kommunen die Neigung sich gezeigt hat, ihre kommunalen Bedürfnisse mehr durch Heranziehung der Ein⸗ kommensteuer zu decken und die Realsteuern mehr zu ent⸗ lasten. Es hat sich der durch Einkommensteuer gedeckte Theil des Finanzbedarfs der Städte von 45,09 auf 45,97 % gesteigert, der durch Realsteuern gedeckte Theil des Finanzbedarfs dagegen ist von 33,40 auf 30,41 % gesunken. Es ist also in steigendem Maße die Staatseinkommensteuer zur Deckung des kommunalen Be⸗ darfs der Städte herangezogen worden. Das Verhältniß der Städte, in denen die Einkommensteuer bezw. die Realsteuern im Verhältniß zu anderen Steuern stärker oder niedriger herangezogen worden ist, stellt sich folgendermaßen. Die Belastung der Einkommen⸗ steuer ist im Verhältniß zu den Realsteuern gestiegen in 370 Städten, die der Realsteuern im Verhältniß zur Einkommen⸗ steuer nur in 332, gesunken die der Einkommensteuer in 330, die der Realsteuern in 373 Städten. Und was das Verhältniß des Auf⸗ kommens an Einkommensteuer einerseius und an Realsteuern anderer⸗ seits für den gesammten Kommunalbedarf betrifft, so ist der Antheil der Einkommensteuer im Jahre 1899 gegen 1895/96 gestiegen in 556, gesunken in 535, gleich geblieben in 80 Städten; dagegen ist der An⸗ theil der Realsteuern gestiegen nur in 351, gefunken 749 Städten. Die Herren wollen daraus erfehen, daß sich im Laufe der Zeit eine erhebliche Verschiebung zu Ungunsten der Einkommen⸗ steuer ergiebt. Der städtische Hausbesitz ist im Jahre 1900 nur mit 15,64 % an der Deckung des Finanzbedarfs der Kommunen betheiligt gewesfen, gegen 20,51 % im Jahre 1895,96; er bringt 1900 fast ein Viertel weniger als 1895,96 auf zur
8 ½ 8
1902.
Schmitz nicht richtig ist; denn es ist doch richtig, daß dies Objekt⸗ steuern sind, und daß deshalb das Objekt selbst, gleichbviel wie hohe Einnahmen es dem Einzelnen bringt, herangezogen wird, und zwar aus 1 dem Grunde, weil dieses Objekt selber, das Grundstück, das städtische Gebäude von den kommunalen Einrichtungen den Vortheil hat. Das ist doch der Gesichtspunkt, weshalb man überhaupt auf die Realsteuern für den Staat verzichtet hat, weil man sagt: die Realsteuern stellen einen viel engeren Konner zur Kommune dar als zum Staat.
Ich komme also darauf zurück, meine Herren, daß ich anerkenne, daß die Grundsteuer in ihrer jetzigen unbeweglichen Form einer der Gründe der Aufgabe der Staatsgrundsteuer gewesen ist, daß
sie in der That den Bedürfnissen vieler Kommunen nicht entspricht, und daß es deshalb wünschenswerth ist, besondere Kommunal⸗ grundsteuern auszubilden. Die Erwartung, daß die Kommunen selber dazu übergehen würden, hat sich leider nicht in dem erwarteten Maße erfüllt; die Kommunen haben in dieser Beziehung eine gewisse Un⸗ fruchtbarkeit bewiesen. Wir sind infolge dessen dazu übergegangen, Entwürfe besonderer Grundsteuerordnungen den Gemeinden zu über⸗ weisen, und ich darf sagen, daß der letzte Entwurf jedenfalls im Westen geradezu einen Siegeszug angetreten hat, von einer großen Anzahl von Gemeinden angenommen worden ist.
Wie steht denn die Sache jetzt mit der Grundsteuer? Um bei einem Beispiel im Westen zu bleiben, so waren die Wiesen an der Ruhr außerordentlich hoch in der Grund⸗ steuer veranlagt; sie brachten sonst hohen Ertrag, waren von sehr guten Bodenverhältnissen, infolge dessen bei der Grundsteuerveranlagung sehr hoch eingeschätzt. Inzwischen bringen diese Wiesen vielleicht nur die Hälfte, ein Drittel, noch weniger des früheren Ertrages, weil infolge des Rückganges der Fleischpreise die Viehzüchter dort nicht mehr auf ihre Kosten kommen und der Markt nicht mehr mit Vieh von dort beschickt wird, sondern mit dänischem, holländischem und sonstigem Vieh. (Hört! Hört! rechts.) Umgekehrt sind die Grundstücke bei den großen Städten, die sehr niedrig in der Grundsteuer veranlagt sind, allmählich in den Werth als Bauplätze hinaufgerückt und von un⸗ endlich viel höherem Werthe als gegenwärtig, sind also mit der Grundsteuer viel zu niedrig bedacht. Diesen Momenten wird die staatliche Grundsteuer nicht gerecht. Diesen Momenten kann aber wohl eine lokale Grundsteuer gerecht werden; denn die Werthverschiebung nach unten oder nach oben, wie ich sie angedeutet habe, macht sich nicht bei einzelnen Eingesessenen geltend, sondern ent⸗ weder bei der ganzen Gemeinde oder wenigstens bei einem großen Theile derselben, und deswegen kann in den einzelnen Gemeinden diese Verschiebung durch eine besondere Grundsteuer, die nach dem ge⸗ meinen Werthe zu bemessen ist, also sowohl das Sinken des Werthes wie das Steigen desselben berücksichtigt, getroffen werden.
Meine Herren, ganz ähnlich steht es mit der Gewepbestener, und wir stehen in Erwägungen, ob nach dieser Richtung noch mehr Muster von Neuverordnungen auszuarbeiten und den Kommunen zugeben zu lassen seien, als ihnen bereits mitgetheilt sind. Die Gewerbesteuer. obgleich sie ja viel neueren Datums ist, entspricht den Berürfnissen der Kommunen bie
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Einkommenfteuergesetzes ein so günstiges sein würde, das wir auf die Gewerbesteuer verzichten konnten. Hätte man das damals voraung⸗
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uführen, das Prinzip der Gebühnen und Beiträge, der indirekten Struer zur weiteten Ausdildung zu dringen und auf diese Meise die dinekwer Kommumalsteuer u vermindern. In der
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