Deutscher Reichstag. 158. Sitzung vom 5. März 1902.
Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Reichs⸗ Schatzamts Freiherr von Thielmann, Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen.
Der zweite gc dere Fehgs Reichshaushalts⸗Etat
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für 1901, wodurch der Fonds für die Gewährung von Veteranenbeihilfen um 250 ℳ erhöht wird, gelangt in dritter Lesung ohne Diskussion unverändert zur endgültigen Annahme.
Darauf wird die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗ Etats für 1902 fortgesetzt und die Debatte über den letzten Titel des Ordinariums der Ausgaben für das Auswärtige Amt wieder aufgenommen.
. Abg. Graf von Arnim (Rp.): Der Beschluß des Reichstages, die verbündeten Regierungen aufzufordern, eine Auskunftsstelle für deutsche Auswanderer zu schaffen, entsprang den allgemeinen Wünschen der Bevölkerung und der Erkenntniß, daß das Agentenwesen nicht ganz den Rücksichten auf die Auswanderer selbst und auf die allgemeine 1b vhlfahet entsprechend gehandhabt wurde. Die verbündeten Regie⸗ rungen haben einen Vorschlag gemacht, den ich für den geeignetsten erachte. Die Einwände dagegen beziehen sich hauptsächlich auf den Charakter der Deutschen Kolonialgesellschaft. Diese Gesellschaft, der ich angehöre, trägt keineswegs den Charakter einer parteipolitischen
rganisation, sondern sie nimmt eine durchaus paritätische Stellung ein und würde sich freuen über jeden Sünder, der Buße thut; so würdeg ihr Herr Müller⸗Sagan hochwillkommen sein. Sie ist eine Organisation, welche auch den Dienst der Auskunftsstelle mit dem “ wahrnehmen kann, den man erwartet. Durch den Reichs⸗ fnschus wird sie der Reichsaufsicht unterstellt und hat selbstverständ⸗ lich Rechenschaftsberichte zu erstatten. Ich empfehle die Genehmigung nach dem Etatsvorschlag. Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Allerdings wollte man durch die Resolution erreichen, daß die deutsche Auswanderung den Händen des Agententhums etwas entzogen würde. Im alldeutschen, nationalistischen Sinne aber haben wir die Resolution nicht ausgelegt wissen wollen, und aus dieser Befürchtung haben wir vor zwei Jahren gegen die Resolution gestimmt, ebenso wie die äußerste Linke. Wir sind auch nicht sehr dafür, daß eine rein staatliche Behörde eingesetzt wird, wie es die Regierung ursprünglich beabsichtigte, während sie nunmehr diesen Standpunkt verlassen hat. Daß uns aber jetzt zugemuthet wird, mit 30 000 ℳ die Kolonialgesellschaft zu diesem Zwecke zu sub⸗ ventionieren, geht doch zu weit. Wir befürchten, daß die Kolonial⸗ gesellschaft eine Werbepolitik für ihre besonderen Zwecke in Scene setzen wird. Unsere ganze Kolonialpolitik, wie die Gesellschaft sie be⸗ treibt, ist ein Sport; diesem Sport können wir doch nicht das ganze Auswanderungswesen unterstellen. Eine derartige Auskunftei darf nicht aus Kolonialschwärmern bestehen.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen: Nach den Ausführungen des Herrn Abg. Lenzmann müßte ich eigentlich namens der verbündeten Regierungen um Entschuldigung bitten dafür, daß sie eine Resolution dieses hohen Hauses seriös ge⸗ nommen haben. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Sie waren allerdings nicht der Ansicht, daß jene Resolution derart gemeint war, daß sie eigentlich gerade das Gegentheil von dem bedeuten sollte, was sie ausspricht. (Sehr richtig!) Ich glaube, einer anderen Bemerkung des Herrn Abgeordneten gegenüber aufrecht erhalten zu können, daß, soweit mir die Verhandlungen aus dem stenographischen Bericht er⸗ innerlich sind, Widerspruch aus dem Hause gegen die Resolution damals nicht erhoben ist. (Sehr richtig!) In die ähnliche Kategorie fällt auch eine gestrige Aeußerung des Herrn Abg. Bebel. Er sagte, der Resolution entspreche es nicht, daß man der neuen Institution einen offiziellen oder offiziösen Anstrich gebe. Ja, in der Resolution steht nun, daß eine unter der Aufsicht des Reichs stehende Anstalt gegründet werden soll. Wie man diese aober begründen soll, unter Aufsicht des Reichs stehend, so daß sie weder offiziell noch offiziös ist, das ist mir ein Räthsel, welches ich nicht zu lösen vermag. (Sehr gut! rechts.) Sodann hat der Herr Abg. Lenzmann noch Bedenken gehabt, daß durch das neue Bureau Propaganda für die Auswanderung gemacht würde. Dies auszuschließen, ist in den Verhandlungen mit der Deutschen Kolonialgesellschaft jede Fürsorge getroffen, was auch in der Budgetkommission näher erörtert worden ist. Dort ist auch die Berichterstattung bereits besprochen worden; cs ist selbstverständlich, daß das Burcau jedes Jahr einen Bericht zu erstatten hat, und ich gebe in dieser Richtung auch gern noch eine formelle Zusicherung.
„ Abg. Dr. Heim (Zentr.): Ich hin auch der Ansicht, daß die Kolo⸗ nialgesellschaft nicht die nete Stelle für diese Auskunftei ist. In der eleeas. L.* 2 1 1— *
e ung und ’ 3 det ist, kann doch e en. v b soondein wird stets bestrebt sein, die Auswanderung nach den deutschen lonien zu lenken. Die Deutsche Kolonialgesellschaft steht in enger bindung mit dem Deutschen Flottenverein, einem reinen Agitattons⸗ verein; könnte da nicht der Hebung des deutschen Schiffahrts⸗ verkebre dae ghen ee bat A imme persönlich auf jeden der Sache sollte das sie Feebeen nehmen. Jede staatliche Behörde vartetischer sein, als cine selche Staat selbst. Wir baben 30 000 ℳ sachgemäße Verwendung finden; cinem Arbeites und anisationsplan, und der DOertlichkeit dafür in Betracht
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Abg. Graf von Arnim tritt den Ausführungen des Abg. Heim entgegen und sucht nochmals die entstandenen Besorgnisse zu zerstreuen. 30 000 ℳ seien doch keine ungeheuerliche SummeK. 1
Abg. Dr. Heim: Wenn der Kollege Cahensly meint, ein Verein werde nie in der Lage sein, eine solche Auskunft zu ertheilen, das könnten nur die Konsuln, so spricht das doch ganz besonders gegen die Uebertragung an die Kolonialgesellschaft. Ich bin der Meinung, daß diese jetzt die 30 000 ℳ nicht mehr annehmen wird, und zwar aus Achtung vor sich selbst, denn der „Rafael⸗Verein“ würde sich dafür bedanken; seine Unabhängigkeit steht ihm viel zu hoch, hat Herr Cahensly wörtlich ausgeführt.
Abg. Raab (Reformp.): Eine solche Auskunftsstelle ist dringendes Bedürfniß; andererseits können wir noch kein amtliches Organ dafür schaffen. Nur ein freier Verein wird vor der Hand das Richtige zu treffen im stande sein. Das hat auch die Resolution ausgesprochen. Der sehr schädlichen gewerbsmäßigen Auswandererbeförderuug muß entgegengearbeitet werden. Um eine Liebesgabe für die Kolonial⸗ gescllschat handelt es sich nicht. Herr Heim hat eine ganz unheim⸗ liche Argumentation entwickelt. Wenn der „Rafael⸗Verein“ die Ver⸗ antwortung ablehnt, so zeigt sich ja darin grade, welche große Be⸗ deutung der Apparat hat, der hier auf die Beine gestellt werden soll. MNach einer kurzen Entgegnung des Abg. Cahensly auf die Ausführungen des Abg. Dr. Heim wird der Etatsvorschlag, die Summe in das Ordinarium einzusetzen, abgelehnt und nach
dem Antrage der Budgetkommission die Einstellung in das Extraordinarium beschlossen.
Die Gehälter für die Kolonial⸗Abtheilung werden ohne Dehatte bewilligt. Bei den Ausgaben für das Ober⸗ Kommando der Schutztruppen kommt der
Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.) auf eine Beschwerde zurück, wonach ein im Range eines Deckoffiziers stehender Feldwebel der Schutztruppe in seiner Pension verkürzt worden sei.
Direktor der Kolonial⸗Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Stuebel: Ich kann Folgendes zur Klarstellung der Angelegenheit mittheilen. Es ist richtig, daß durch das Gesetz von 1896 die Ver⸗ sorgungsansprüche derjenigen Militärpersonen, die im Range von Deck⸗ offizieren in der Schutztruppe gestanden haben, verringert worden sind. Es ist aber später, und zwar durch eine Bemerkung in dem Dispositiv des Etats, Vorsorge getroffen worden, daß solchen durch das Gesetz von 1896 in ihren Versorgungsansprüchen geschädigten Militärpersonen die⸗ jenige Differenz aus Kolonialmitteln bewilligt werden kann, welche besteht zwischen den Ansprüchen, welche sie nach dem Gesetz von 1896 haben, und denjenigen, welche sie gehabt haben würden an dem Tage vor Untsafttreten dieses Gesetzes. Was nun den gegenwärtigen Fall anlangt?“ so ist der Zahlmeister⸗ Aspirant Zickendraht am 26. Januar 1897 bereits aus der Schutz⸗ truppe für Ost⸗Afrika ausgeschieden, und zwar als gesund und feld⸗ dienstfähig. Er ist darauf ins Heer übergetreten, und zwar ins Feld⸗ Artillerie Re iment Nr. 11. Er wurde am 31. Dezember 1898 in⸗ validisiert und hat nach § 14 des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 die danach geordnete Gesammtpension erhalten, eine Pension, die dem Reichsheer zur Last fällt. Die Prüfung und Erledigung der Ansprüche des Zickendraht ist also Sache des Königlich preußischen Kriegs⸗ Ministeriums. Nun hat dieses allerdings vor etwa 4 Wochen bei der Kolonialverwaltung beantragt, daß die Differenz, von der ich vorhin sernc. aus Kolonialmitteln bestritten werden möchte, worauf von eiten der Kolonialverwaltung erwidert worden ist, — es doch wohl nicht gut angehe, daß die Pensionierung einer und derselben Militär⸗ person aus den Mitteln des Kriegs⸗Ministeriums sowohl wie aus denen der Kolonialverwaltung erfolgt. Sie hat vorgeschlagen, es möchte auch von seiten des Königlich preußischen Kriegs⸗Ministeriums dafür Vorsorge getroffen werden, daß ein ähnlicher Dispositivvermerk, wie er sich im Etat der Schutzgebiete befindet, auch in den der Militär⸗
tung aufgenommen werde, was dann dem Königlich preußischen Kriegs⸗Ministerium gestatten würde, dieselben Vortheile, die der Mann aus dem Etat der Schutzgebiete haben würde, ihm auch aus dem Etat des Königlich preußischen Kriegs⸗Ministeriums zukommen zu lassen. Im übrigen stünde dem jedenfalls nichts im le, daß in der Zwischenzeit der Mann entschädigt würde aus den Mitteln des Allerhöchsten Dispositionsfonds. Diese Antwort ist vor einigen dem Kriegs⸗Ministerium gegeben worden. Was aus der Sache geworden ist, ist der Kolonialverwaltung zur Zeit nicht bekannt.
Direktor im Reichs⸗Schatzamt Twele: Meine H§erren! Herr Abg. Liebermann von Sonnenberg hat seine Ausführungen mit einem Appell an den Herrn Staatssekretär des Reichs Schatzamts geschlossen, indem er die W.
e Worte — ungefähr dem Sinne nach — ußerte, daß der Herr Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts seine
Fiskalität hier doch einmal beiseite lassen möge. Es handele sich um einen Rechtsanspruch. Ja, meine Herren, wenn es sich um einen Rechtsanspruch handelt, und darin stimme ich mit dem geordneten durchaus überein, dann ist von Fiskalitat überhaupt nicht die Rede, sondern es fragt sich lediglich: was ist mit Recht in ferdern, und was nicht? Alles, was über den Rechtsanspruch hin ht, kann nur Frage der Gnaden⸗ erweisung sein, und der Prüfung der Frage, ob eine solche sei oder nicht, hat der . niemals entzogen. Lediglich aus Rü au eetzien Worte des is würde ich aber nicht das Wort ergriffen haben, wenn er nicht zugleich in .2—⸗7 Darstellungen einen Funda⸗ beruhen,
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dieses hohen Hauses; wenn in dem Gesetz ein Versehen vorgekommen ist, so will ich nicht sagen, daß das hohe Haus genau denselben Theil der Schuld trägt wie die Reichsverwaltung. Aber jedenfalls hat das Gesetz die Billigung des hohen Hauses gefunden. Nachdem haben wir uns bemüht, im Einverständniß mit dem hohen Hause durch den dispositiven Vermerk im Kolonial⸗Etat dieses Versehen wieder aus⸗ zugleichen. Ich möchte dem Herrn Abg. Liebermann von Sonnenberg ein Beispiel entgegenhalten, wie es bezüglich aller Beamten und bei allen Abänderungen der Pensionsgesetze zugeht. Bekanntli⸗ ist im Gesetz über die Reichsbeamten aus dem Jahre 1873 die Be⸗ stimmung vorgesehen, daß das Diensteinkommen über 12 000 ℳ bei der Pensionierung nur mit der Hälfte in Betracht zu ziehen ist. Das ist eine Bestimmung, die in den Gesetzen vor 1873 nirgends steht. Wollen Sie nun sagen, daf die sämmtlichen Reichsbeamten, welche vor 1873 in den Reichsdienst eingetreten und nach 1873 pensioniert sind, nicht nach dieser gesetzlichen Bestimmung zu pensionieren waren, sondern nach den früheren Bestimmungen, und jetzt verlangen könnten, daß ihr gesammtes Gehalt bei der Pensionsberechnung in Betracht gezogen werde? Das würde genau auf dem Boden der Behauptungen des Herrn von Liebermann stehen. Ich kann nur damit schließen: Das Reichs⸗Schatzamt hat mit der vorliegend in Frage stehenden einzelnen Pensionierung gar nichts zu thun. Das ist lediglich Sache der Kolonialverwaltung oder des Herrn Kriegs⸗Ministers. Was ich hier nicht durchgehen lassen kann, das sind die Angriffe gegen diese fundamentalen Grundsätze des Pensionsrechts. ’
Der Titel wird bewilligt, ferner die übrigen ordentlichen Ausgaben für das Auswärtige Amt. Bei dem Extra⸗ ordinarium für die Kolonialverwaltung empfiehlt bei dem sogenannten Afrika Fonds von 200 000 ℳ der
„Abg. Dr. Hasse (nl.) die Anbahnung und Unterstützung plan⸗ mäßiger Erforschung der Lebensgewohnheiten und der geistigen Be⸗ thätigung der afrikanischen Stämme.
Für den Kauf der Grundstücke Wilhelmstraße 62 und Mauerstraße 45/46 als Dienstgebäude der Kolonial⸗Zentral⸗ verwaltung wird eine erste Rate von 1 578 000 ℳ ver⸗ langt. Die genannten Grundstücke sind Eigenthum des Prinzen und der Prinzessin Friedrich von Hohenzollern und sollen 2 800 000 ℳ kosten. Die Kommission hat den Vorschlag des Etats nur unter der doppelten Bedingung zur Annahme empfohlen, daß der e. Fiskus den Einbruch von Fenstern in die Korridorwand der bezeichneten Gebäude unter der Garantie gestattet, von dieser Erlaubniß nur bei dem Auftreten zwingender Gründe zurückzutreten, und daß der Gesammtankaufspreis um 300 000 ℳͤ ermäßigt wird. Die Eigenthümer haben sich bei nochmaliger Verhandlung hierzu bereit erklärt. Die erste Rate soll in diesem Falle auf 1 278 000 ℳ ermäßigt werden.
Abg. Dr. Müller⸗Sagan bittet, den Ankauf auch 8 Durch⸗ setzung dieser Bedingungen abzulehnen, da die Grundstücke sich nach Lage und Größe durchaus nicht für Reichszwecke eigneten. Der Bau sei aus sehr minderwerthigem Material aufgefuͤhrt. Es lägen zwar zwei Gutachten vor, welche das Auswärtige Amt veranlaßt habe; diese beiden widersprächen sich aber in den wichtigsten Punkten.
Abg. Werner (Reformp.) tritt demgegenüber für die Bewilligung der Forderung ein.
bg. Bebel (Soz.): Der nach der Mauerstraße gelegene Theil des Gebäudes befindet sich in einem Zustande, daß schon nach wenigen Jahren ein Neubau nothwendig sein wird. Die Konfiguration des Grundstückes it auch nach meiner Ansicht eine vnaläcliche. der Preis ein viel zu hoher. Kauft nicht das Reich die Grundstücke, so würde sich kein Käufer finden; jedenfalls gäbe kein Privatkäufer mehr als 1 ½ Millionen.
Abg. Cahensly empfiehlt die Bewilligung, nachdem die Er⸗ mäßigung um 300 000 ℳ erfolgt sei.
Damit schließt die Diskussion. Der Vize⸗Präsident Graf zu Stolberg⸗Wernigerode theilt mit, daß die Abstimmung über die Position auf genügend unterstützten Antrag des Abg. Dr. Müller⸗Sagan eine namentliche sein werde.
Die namentliche Abstimmung ergiebt die Annahme der Forderung nach dem Antrage der Budgetkommission mit 126 gegen 91 Stimmen.
Die Einnahmen des Etats des Auswärtigen Amts werden ohne Debatte genehmigt.
Es folgen die Etats für die Schutzgebiete, zunächst derjeagge — Oe. vfeigs 9 2. 85 Dr. Arendt r im vorigen Jah örterung des Tucker Br von — benbeit E. 2, die — EEE1“ vfaee dagrenss an mich gewandt, um zu führen, Acußerung, die ich im guten Glauben gethan, nicht zutreffend ist. Ich stü mich Sür Brief eines Ferline. Geüftlichen und mu KI
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Die welche die „Kölnische Zeitung“ in dieser Sache mich hat, muß ich entschieden vescemssen. namentlich die Acußerun Schärfe, mit der ich Bebel —7 auf nüeec 1 er Behbel hat fünf Jahre gebr er die Unechtheit b .r Beieses eab, vöed n manns sofort Jedermann zur Einsicht und zur Verfü gestellt habe.
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das zu der Zeit galt, als er in den Staats⸗ oder Militärdienst ein⸗ trat. Das Gesetz von 1896 ist zu stande gekommen unter Mitwirkung
chnt: der Abg. Dr. Arendt beantragt,
am — Mrogoro endlich in den sicheren Hafen einlaufen zu lassen. . mich aber nicht abhalten, . mich hier doch auf das Allerlebhafteste für die Annahme des Antrags Dr. Arendt und Genossen zu verwenden. Ich habe schon in der Budgetkommission ausgeführt, daß die — der Höhe der Rate, die jetzt bewilligt wird, gleichbedeutend ist mit dem Tempo, mit dem die Bahn gebaut wird. Ob die Bahn in zwei oder drei Jahren gebaut wird, kommt für die Kolonialverwaltung schließlich auf dasselbe heraus. Ich kann mich also im Namen der Kolonialverwaltung vollkommen damit ein⸗ verstanden erklären, daß wir jetzt mit einer Rate von einer Million den Bau der Bahn beginnen. Ich bitte Sie dringend, den Antrag Dr. Arendt und Genossen anzunehmen.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Daß die Vertreter der Regierung sehr dankbar sein würden, glaube ich schon, sonst würde die Vorlage nicht gemacht worden sein. Es müßten sehr harmlose Gemüther sein, die den Antrag Arendt als ein Entgegenkommen gegen die Opposition ansehen; das Engagement würde sich stets auf die ganze Bahn er⸗ strecken, von der wir die erste Rate bewilligen. Es giebt keine ver⸗ kehrtere Finanzpolitik, als ein Jahr zu erleichtern auf Kosten eines folgenden, finanziell noch ungünstigeren Rechnungsjahres. Es ist über⸗ haupt merkwürdig, daß diejenigen, die hier so freigebig sind für Afrika, sich so sehr sperren, die Matrikularbeiträge zu erhöhen.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:
Der Herr Abg. Richter hat soeben gesagt, daß er keine ver⸗ kehrtere Finanzpolitik kenne als den Antrag Arendt. Ich möchte darauf nur erwidern, daß es jedenfalls keine verkehrtere Eisenbahn⸗ politik in Ost⸗Afrika geben kann als die Unterbrechung einer Eisen⸗ bahn, die später aller Wahrscheinlichkeit nach doch fortzuführen ist (sehr richtig! rechts), wobei alles Personal und sämmtliches Material abgefahren werden muß, das man später wieder hinbringen muß. (Sehr richtig! rechts.) Ich glaube deshalb, daß es eine bessere Finanz⸗ und Eisenbahnpolitik ist, daß der Bahnbau, wenn auch in lang⸗ samerem Tempo, fortgesetzt wird, als daß der Bahnbau plötzlich unter⸗ brochen wird.
Abg. Dr. Arendt: Es wird nach meinem Antrag thatsächlich eine Verlangsamung vorgenommen, und wir kommen mit geringeren Summen jedes Jahr aus. Die Rücksicht auf die Matrikularbeiträge kann nicht ausschlaggebend sein, zumal auch in dieser Beziehung die Ansichten des Herrn Richter gewechselt haben. Wir werden uns ja darüber hei der Normierung des Ertrages aus den Zöllen nech näher sprechen; da hat er eine Erhöhung der Einnahmen um 8 Millionen über die beschlossene Erhöhung von 12 Millionen hinaus für völlig zweifellos angesehen. Dasselbe gilt von der Zuckersteuer. Gerade hier wäre Sparsamkeit durchaus falsch ange⸗ bracht. Wenn man auf die ostafrikanische Zentralbahn hinweist und meint, zwei Bahnen zugleich könnten nicht gebaut werden, so steht es noch keineswegs fest, ob wir die Bahn von Dar⸗es⸗Saläm be⸗ kommen. Gehen wir nicht mit den Bahnbauten vor, so wäre es wirklich besser, die Kolonien auf Abbruch an den Meistbietenden zu verkaufen. In den Kolonien ist ja nicht alles so, wie ich es wünsche; eben deshalb trete ich aber für den Bahnbau ein. Warum soll denn unter deutscher Flagge nicht auch eine gedeihliche Entwickelung der Kolonien eintreten? Das Gebirgsland Usambara ist durchaus ge⸗ sund und ertragreich. Die uns übermittelte Denkschrift ist allerdings so ungeschickt abgefaßt, daß sie von einem al ss Kolonialfeinde geschrieben sein könnte; jedenfalls hatte der Abg. Richter noch nie so viel Gelegenheit, diese Denkschrift zu Artikeln für die „Freisinnige Zeitung“ auszuschlachten. Die Verantwortung für die Ablehnun trägt aber nicht die Linke, sondern das Zentrum, denn jene ist kolonial⸗ feindlich, dieses aber kolonialfreundlich. Ohne Bahnbauten ist auch das übrige Geld für die Kolonien zum Fenster hinausgeworfen.
Abg. Werner: Die Stellung der Freisinnigen ist ja begreiflich. Ich stehe auf dem Boden des Vorredners. Wer Kolonien haben will, muß auch den Bahnbau unterstützen. England und andere Staaten haben ganz andere Summen in ihre Kolonien gesteckt. Leider hat das Großkapital dort seine Hand im Spiele und drängt den kleinen Be⸗ trieb zurück. Nehmen wir den Antrag Arendt an und werfen wir kein Geld weg, sondern schlagen das richtige Tempo ein.
Abg. Richter: Die Kapitalaufwendung für Kolonien, die sich rentieren, würde ich nicht für weggeworfen halten. Ich glaube aber, daß diese Bahn nichts abwerfen wird. Wir haben ein Reichsdefizit von über 50 Millionen. Ist es Mittelstandspolitik, wenn deutsche Interessen benachtheiligt werden zu Gunsten der Afrikaner, indem wieder neue Steuern für Bier und Taback bewilligt werden sollen? Herr Arendt sprach von Ersparnissen bei anderen Titeln. Bekommt er es fertig, bis zur dritten Lesung 3 ½ Millionen zu sparen, so will ich
ne für die Forderung stimmen. Von einer Unterbrechung der
beit kann hier gar keine Rede sein. Es ist immer nur bewilligt worden eine Bahn, die bis Korogwe geführt ist. Wie weit woll Sie denn überhaupt bauen, um die Arbeiter zu 1 2 Bahn nach Mombo soll nach Wissmann’s Ansicht keinen Zweck 2 wenn be * * nn. 4—2— 4 Efsbh in.
ie Regierung hat nicht das mindeste afür anführen auf der bisher gebauten Strecke für Güter befördert wurden. Was ist Mombo für ein Platz, um eine Bahn dahin zu führen? Wir wissen garnicht, ob ein Europäer da wohnt, wohl aber, daß dort die Malaria berrscht. Wir haben schon 8 Millicnen für diese
hnverwandt; wozu noch weitere Summen für eine Bahn opfern, deren
rtrag wir nicht kennen? In Deutschland würde man eine solche Bahn nicht bewilligen.
Staatosekeetär von Richthofen:
Meine Herren! Zwei ganz kurze Bemerkungen. Der Herr Abg. Richter hat bestritten, daß es sich hier um eine Unterbrechung handle. Der Reichttag hat seiner Zeit die Kosten für die Vorarbeiten bis Mombo bewilligt. Er hat damit anerkannt, daß die Bahn bis Mombo ein nützliches Unternehmen sci, und es handelt sich nur um den Ausbau der letzten Strecke, die nach Mombo führen soll. Wenn man nun in Korogwe aufhört zu bauen, so ist dies eine Unterbrechung des Bahnbaucs.
Zweitens hat der Herr Abgeorducte gesprochen von einer Afrika⸗ Bahn, als ob co sich bei dem Bahnbau um große Unternehmungslust handle. Es handelt sich im Ganzen um einen Bahnbau ven 44 Kilo⸗ metein, um damit die ganze Bahnlinie zum Abschluß zu bringen. d Klometer! Also eine Strecke nicht so weit, als bis Brandenburg an der Havel, sie teicht ungefähr bis Werder. Ich glaube, daß das Deutsche Reich doch wohl die Mittel hat, um mit dem Bau dieser
Kilometer das Werk zu vollenden.
): Unter ver· siic latt sehr wohl mit der von der t auch unfer Stück 1 und wir können cs* Was von der Partei in der IIXIIg n 8 a arum kieten wir mit Ue fur die Kelenkalpelttt Wir wollen den Strom un nswandrrer unseten atrikantschen
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deo Auswärtigen Amts Dr. Freiherr
sich für den
Die Etatsforderung wird abgelehnt. Die Abscimmung über den Antrag Arendt ist eine namentliche. Der Antrag wird mit 120 gegen 98 Stimmen abgelehnt.
Hierauf wird um 5 ¾ Uhr die weitere Berathung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.
reußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 41. Sitzung vom 5. März 1902, 11 Uhr.
Die Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten wird bei dem Ausgabetitel „Gehalt des Ministers“ fortgesetzt in Verbindung mit der Berathung des Antrages der Abgg. Kopsch (fr. Volksp.) und Genossen:
die Regierung zu ersuchen, baldmöglichst eingehende Unter⸗ suchungen darüber vorzunehmen, ob und inwieweit die Ausführung des Lehrerbesoldungsgesetzes vom 3. März 1897, insbesondere die 8,-n. der Provinzialkonferenzen den Absichten des Gesetzes entsprechen. .
Abg. Kopsch: In der Beseitigung der Disparität stehen wir dem Abg. Dauzenberg zur Seite. Dagegen theilen wir nicht seine Freude darüber, daß die Regierung nicht Mittel zur Schaffung neuer Kreis⸗Schulinspektorenstellen im Hauptamt eingestellt hat. Daß die Besoldung der Kreis⸗Schulinspektoren viel Geld kostet, kann ich nicht gelten lassen; denn die Remuneration, welche die Geistlichen für ihre nebenamtliche Thätigkeit als Schulaufsichtsbeamten erhalten, ist bei⸗ nahe ebenso hoch, während die Arbeitsleistung der Kreis⸗Schul⸗ inspektoren im Hauptamt die der nebenamtlichen übertrifft. Der Abg. Dauzenberg hat dann die Rektoren und Hauptlehrer angegriffen. Ich muß diese Angriffe zurückweisen. Die Rektoren tragen die Ver⸗ antwortung, und deshalb müssen ihnen auch gewisse Rechte eingeräumt werden. Die geistlichen Lokal⸗Schulinspektoren führen entweder eine Schattenaufsäc oder sie sind ein Hinderniß. Ein gloßer Theil der katholischen Lehrer theilt skaigens die Ansicht des Abg. Dauzenberg über die Schulaufsicht nicht, obwohl sie gute Kinder der Kirche sind. Vielleicht arbeitet der Abg. Dauzenberg ein Statut aus, welches die Rechte der Rektoren und der geistlichen Schulinspektoren genau fest⸗ stellt. In der Thronrede sind neue Maßnahmen für die Schule nicht in Aussicht gestellt. Soll die Schule segensreich wirken, so muß Ruhe und Stetigkeit in der Schule vorhanden sein. Ein allgemeines Schulgesetz kann nur dann auf Annahme rechnen, wenn der größere Theil der Schulangelegenheiten durch Spezialgesetze geregelt ist. Eins dieser Gesetze wäre das über die Schulpflicht, es muß auf diesem Gebiete Einheitlichkeit geschaffen werden, — ein Gesetz über die Schulunterhaltungspflicht. Das Lehrerbesoldungsgesetz von 1897 ist von der Lehrerschaft mit Freuden begrüßt worden, nicht wegen der Höhe der Besoldung, sondern weil endlich bestimmte Grundsätze aufgestellt wurden. Die Lehrerschaft dankt dafür in erster Linie dem hochverdienten Ministerial⸗Direktor Dr. Kügler. Mit Bedauern sieht die gesammte preußische Lehrerschaft ihn aus seinem Amte scheiden. Ich danke ihm von Herzen für alles das, was er für die preußische Schule und Lehrerschaft während seiner Amtsthätigkeit gethan hat. Die Freude der Lehrerschaft hat sich aber besonders hei den Landlehrern des Ostens in Enttäuschung verwandelt, weil die Ausführung des Gesetzes dem nicht entsprochen hat, was nach den Verhandlungen und Abstimmungen dieses Hauses erwartet wurde. Das Geseß setzt ein Grundgehalt von 900 ℳ für Lehrer und 700 ℳ für Lehrerinnen fest. ies sollten Mindestsätze sein;
o haben es seiner Zeit die Redner der Parteien klargestellt. Sie oben hervor, daß diese Sätze nur für die besonders billigen Orte gelten sollten. Nach der Statistik des preußischen Landes⸗ lehrervereins bekommen in der Provinz Westpreußen 94,25 % sämmtlicher Lehrer nur das Mindestgehalt von 900 ℳ In Ostpreußen sind es 85,25 %, in Pommern etwas weniger, auch in der Provinz Brandenburg noch 42,33 %; bei Abzug der Vororte von Berlin würde sich e das Verhältniß ungünstiger ge⸗ stalten. In der Provinz Schleswig⸗Holstein erhalten Landlehrer allerdings durchschnittlich 120 bis 150 ℳ mehr. Dort ist die Werthschätzung der Lehrerschaft von jeher wesentlich höher und verständnißvoller als in den anderen Provinzen. Die jüngsten Lehrer erhalten in den ersten 4 Jahren gewöhnlich nur 720 ℳ, eigentlich 660 ℳ, da ihnen noch Abzüge gemacht werden, 1,80 ℳ pro Tag. Für die Beköstigung allein müssen die jungen Leute mindestens 1,600 ℳ pro Tag ausgeben, dann bleibt für Kleidung u. s. w. pro Tag 20 ₰. Ich selbst muß für einen Sohn auf einem Seminar mehr als 660 ℳ pro Jahr bezahlen. Diese Besoldung bleiht hinter dem Normalarbeitelohn der Arbeiter an den betreffenden Orten zurück. Kein Wunder also, daß die jungen Leute, die den Werth des ( nicht kennen, Schulden machen, und daß die Landleute ihre Söhne so selten Lehrer werden lassen. Die Lehrer beklagen sich ferner über die
Handhabung des hinsichtlich der Alterszulagen. Diese
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brand hatte üher die Vorlage hinaus die Berücksichtigung der Lehrer Auf dem Lande
in mittleren Jahren mit Familien empfohlen. ist
die Lebenshaltung nicht wesentlich geringer als in den Städten. Die Alterszulagen sind in den üb Provinzen fast weg nur a
die is t worden. Das Dienstland wird häufig zu b
1““ ü ie Hauptschuld ist zu suchen en dEdee ee, ehes zen, welche mehr Werth auf den Wortlaut des
Gesctzes als auf die Ausführungsbesti eelegt haben. Man richtet —2* 1-e Geist — ee als — dem des en⸗
uses. Worte „örtliche Verbältnisse“ wurden nicht als “ sendern als Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Nach der Verfassung soll bei der Lei un t der Gemeinde der Staat eintreten, und der Beamte unter der Gemeinde nicht leiden. —ööL . feren Alt e
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erfreut darüber, daß es jetzt schon den Anschein hat, als käme in der
nächsten Zeit die Regelung dieser Angelegenheit zu stande. Eine 1
Aeußerung der Regierung in der Kommission läßt hoffen, daß wir in der nächsten Session dieses Gesetz bekommen werden. Diese Sache wird mit Vorliebe benutzt zur Verhetzung des platten Landes. Darum wünschen wir, daß die Regierung auch dieses Moment der Beunruhigung⸗ beseitigt. Der Vorredner, der denselben Wunsch geäußert, hat sich in einen Gegensatz zu den Anschauungen seiner Partei gestellt; denn die „Freisinnige Zeitung“ hat ausgesprochen, daß si ein solches Gesetz nicht wünscht. Wir werden gern an einem
Gesetz mitarbeiten.
richtige Mittel ist, um eine Besserung herbeizuführen. Meine Partei ist über den Antrag getheilter Meinung; sie mißt dem Antrag nicht die Bedeutung bei wie der Antragsteller. Daß auf dem Gebiete der Lehrerbesoldung Härten und Ungleichheiten vorkommen, haben wir stets anerkannt; ich könnte Beispiele aus Thüringen und Pommern anführen. Für uns ist die Leistungsfähigkeit der Gemeinde allerdings ausschlaggebender als für den Vorredner. Nach seinen Worten könnte es sgeien als wenn nur die ländlichen Lehrer schlecht wegkommen. Ich kenne die Ausschreibung einer Sch stelle für die Rieselfelder bei Stettin, worin Bedingungen gebote wurden, die man einer städtischen Behörde garnicht zutrauen sollte Uns darf man keinen Vorwurf machen, wir haben das Unähr ge than; Schwierigkeiten entstehen erst im Herrenhause bei den liberale Ober⸗Bürgermeistern. Meine politischen Freunde haben mich beauf⸗ tragt, Beschwerde zu führen über die Verschiedenheit der Bemessung der Ferien in Städten mit verschiedenen Anstalten. Die Unterrichts⸗ verwaltung widerstrebt einer Gleichheit der Ferien, weil die Volks⸗ schüler die Schule früher verlassen als die Schüler der höheren Schulen. Ich möchte dringend bitten, eine einheitliche Regelung der Ferien in den Städten mit verschiedenen Schulanstalten herbei⸗ zuführen. Das kleine Entgegenkommen des Ministers genügt nicht. In der Frage der Anstellung seminaristisch vorgebildeter 4. an den Mittelschulen hat die Schulverwaltung ihren bisherigen Stand⸗ punkt insofern verlassen, als die Rektorstellen ꝛc. fortan mit akademisch gebildeten Lehrern besetzt werden sollen. Ich bitte den Minister, seine Verfügung nicht in dieser Schärfe gegen die seminaristisch gebildeten Lehrer ausführen zu wollen. Minister der geistlichen, Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Ich habe mir das Wort erbeten, um zunächst mich mit der Rede des Herrn Abg. Kopsch und dem von ihm und seinen Freunden gestellten Antrag zu beschäftigen. Meine Herren, der Herr Abg. Kopsch hat in seiner Rede verschiedentliche Einzelheiten, namentlich in Bezug auf die Lehrerbesoldungsfrage, hervorgehoben, die ich bei der Kürze der Zeit, die mir zur Information bleibt, nicht vollständig beantworten kann. Es ist auch, wie ich glaube, nicht wohlgethan, dies heute zu thun, da in der nächsten Zeit die Unterrichts⸗ Kommission sich noch mit Petitionen zu beschäftigen haben wird, die namentlich aus dem Osten von Lehrern zu dem Zweck hier bei dem hohen Hause eingebracht sind, um eine erhebliche Verbesserung ihrer Besoldung herbeizuführen.
Meine Herren, was den von Herrn Abg. Kovpsch gestellten Antrag anlangt, so bedarf es der von ihm gewünschten eingehenden Untersuchung nicht, um der König⸗ lichen Staatsregierung die Ueberzeugung zu verschaffen, daß die Ausführung des Lehrerbesoldungsgesetzes in einer den Absichten dieses Gesetzes entsprechenden Weise erfolgt ist. Es steht hiermit keineswegs in Widerspruch, daß, wie ich anerkenne, in den Besoldungen der Volksschullehrer vielfach innerhalb derselben Provinz und bei einer Vergleichung der Besoldungen in den benachbarten Provinzen Ver⸗ schiedenheiten hervortreten, die in den örtlichen Preisverhältnissen eine ausreichende Rechtfertigung nicht finden und deshalb denjenigen Lehrern, die in den minder gut bedachten Orten angestellt sind, fortgesetzt Ver⸗ anlassung bieten, über eine Benachtheiligung bei den neuen Ein⸗ kommensfestsetzungen Beschwerde zu erheben. Die Härte, die für den Einzelnen hierin vielleicht liegen mag, ist vielmehr eine unmittelbare und unvermeidliche Folge davon, daß der Verfassung und dem Sinn des Lehrerbesoldungsgesetzes entsprechend die Festsetzung des Diensteinkommens der Lehrer in erster Linie in die Beschlußfassung
der Gemeinden selbst zu stellen und nur Vorkehrung dagegen zu
Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
treffen war, daß die Schulverbände nicht unter den Satz herab⸗ 8 gingen, der als das nach den öpxtlichen Verhältnissen angemessene
Mindestmaß ermittelt war. Die zur Zeit minder gut gestellten Lehrer
werden sich aber gegenwärtig halten müssen, daß die volle Anrechnung
der Dienstzeit bei Berufung in eine andere Stelle in Verbindung mit
der Gründung der Alterszulagekassen auch älteren Lehrern die ihnen bis dahin verschlossene Aussicht cröffnet hat, in ein besser dotiertes Amt berufen zu werden, und daß diese Aussicht eine um so günstügere 1
ist, je tüchtiger sie sich in ihrem Beruf bewähren. den werden
olchen Es ist fraglich, ob der Antrag Kopsch das
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