11A“ “ 1 keinen Beschluß gefaßt. Ich kann daher eine Erklärung darüber zur des Abg. Bachem kann Orden nicht deduzieren. Von mangelndem Wohlwollen kann nicht die Rede sein. Was die Dominikanerinnen in Schöneberg angeht, so hat Herr Bachem persönlich sich beim Kultus⸗Minister widerte ihm, es sei möglich, daß Schwierigkeiten dadurch entstanden über die Mägde⸗ Die Ordensschwestern möchten Auf diesen Antrag hin hat dann der Minister die Verfügung des Polizei⸗Präsidenten von Schöneberg auf⸗ die Beschwerde als berechtigt anerkannt. der Kleinkinderbewahranstalt handelte es nahme schulpflichtiger Kinder. Das Ordensgesetz Steandpunkt, daß Unterricht an schulpflichtige Kinder von Ordens⸗ personen nicht ertheilt werden darf. nicht dispensieren, das ist eine Folge des bestehenden Gese handelt sich nicht darum, den O sogenannten Kinderhorten zu verbieten. 8 trä holt genehmigt worden, also auch in diesem Fall liegt Grund zu Die Dominikanerinnen hatten drei Niederlassungen errichtet: in Hermsdorf, Wilhelminenhof und Oranien⸗ burg. Wir müssen etwas vorsichtig verfahren, wenn Anträge wegen Ordensniederlassungen in rein evangelischen Gegenden oder C gestellt werden; denn dadurch kann Beunruhi Bevölkerung entstehen, wie es auch der Fall sei katholischen Gegenden plötzlich evangelische Anstalten aller Art ent⸗ Der Minister erkannte an, daß in der gro mit zahlreicher katholis - Erholungsstätten vorhanden ist, und Hermsdorf für kranke Kinder, sagte a die Aufnahme der Kinder beschränken, damit den wohnern nicht durch die Ordensschwestern in der K gemacht wird. Die Schwestern wollten sich er erwachsenen Personen vorbehalten, die für die Kinder nothwendig sind, und der Minister hat auch dies genehmigt. Jetzt beantragten die Schwestern von neuem, daß sie überhaupt Er⸗ wachsene dort aufnehmen könnten. Da sagte aber der Minister, daß, wenn Erwachsene durchaus nach Hermsdorf wollten, sie in Zukunft bei den Einwohnern Unterkunft finden könnten, bei denen es früher ge⸗ Gerade im Interesse des konfessionellen Friedens wurde dieser Antrag abgelehnt. Das ist nicht übelwollend, sondern nur eine g im Interesse der Schwestern selbst. Minister hat auch die zweite Niederlassung bei Oranienburg ge⸗ nehmigt. Die Sache verzögerte sich allerdings, weil der Minister erst meinte, statt dessen könne die Anstalt in Hermsdorf erweitert werden; da sich dies aber als unmöglich herausstellte, hat er die Niederlassung In Wilhelminenho einigen Hundert Morgen, wollten die Schwestern es in ihren Berliner Anstalten zu verwenden. nichts haben; es fragt sich aber, oh nach dem Ordensgesetz eine Nieder⸗ 1 nur zu dem Zweck des landwirthschaftlichen Betriehes zulässig ist. allen Fällen ist man also außerordentlich wohlwollend ver⸗ fahren. und ich habe doch den Eindruck, als ob der feassung des Ministers in diesen Frogen nähert. So gut der Staat einen Kicchenbau genehmigt, hat er auch bei einer Ordensniederlassung das Recht dazu. Sie können sagen: warum soll der Staat für jede Kirche Von diesem Standpunkt aus kann man dann auch eine Beschränkung der Staatsaufsicht über Ordensnieder⸗ lassungen wünschen, aber Sie können nicht sagen: weil die Diakonissen keiner Genehmigung bedürfen, müssen auch die Ordensschwestern frei G Diakonissen sind im Gegensatz zu den Ordensschwestern gar nicht Theile der Kirche. Sie müssen festhalten, daß es sich nicht um eine Polizeiaufsicht, sondern um einen Theil der Kirchenaufsicht
ü
haben im Reichstage den bekannten Toleranzantr Schleswig⸗Holstein besteht das Verbot, da Konfession er auch sei, den gemischt⸗konfes — Versprechen abnimmt, daß die Kinder in irgend einer Kon Ein katholischer Geistlicher ist thatf Grund dieser Bestimmung vor Gericht gezogen worden. keit muß aus der Gesetzgebung verschwinden. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): vorigen Jahre hier den Antrag angenommen, welcher die Regierung um Beseitigung der besonderen Erschwerungen für die Ordens⸗ Meine Freunde stehen noch genau auf dem Standpunkt wie im vorigen Jahre, und ich kann mich nur dem an⸗ schließen, was damals Herr von Heydebrand gesagt hat. führungen des Regierungskommissars ging Mißverständnisse bei den Beschwerdeführern untergelaufen sind und die Vorwürfe gegen die Regierung nicht in vollem Maße berechtigt waren. Andererseits bitte ich aber die Regierung um das Entgegenkommen, bei der Prüfung der Anträge möglichst glatt und schnell zu verfahren, damit das Gefühl. der Bitterkeit schwinde, Ich will aber nicht verhehlen, daß wir zu einer grundsätzlichen Erledigung dieser Frage nie kommen werden. einmal die Aufsicht des Staates besteht, wird eine vollkommene Be⸗ friedigung der Katholiken nie möglich sein; wir werden uns auf dem Boden eines modus vivendi begegnen müssen, der möglichst ent⸗ ommend und möglichst kulant sein muß im Sinne des vor⸗ Wir werden auch zu einer Aenderung im Wege des Gesetzes bereit sein, wenn nach dem bestehenden Gesetz die er⸗ wähnten Härten nicht beseitigt werden können, aber die Rechte des Staates müssen gewahrt werden, weil sie nothwendig sind, um den konfessionellen Frieden zu erhalten. Abg. Roeren (Zentr.): Am Wohlwollen des Ministers zweifeln Wir wollen das Ordensgesetz beseitigen, weil es zu Härten 1 die katholischen Ordensschwestern kaum eine Niederlassung gründen. Es kann sich höchstens um gemischt konfessionelle Gegenden handeln, und da glaube ich nicht, daß die evangelischen Christen daran einen Anstoß nehmen Auch darf ich dem Kommissar versichern, daß in katholischen Beunruhigung 1 Diakonissinnen zur Pflege der Kranken u. s. w. niederlassen. ; Ertheilung des Religionsunterrichts in den polnischen Landestheilen ist Die Anwendung von Straf⸗ und Zurückhaltung schulpflichtige
eingebracht. istlicher, welcher
snonellen Brautleuten das
Zeit nicht abgeben. Aus den Ausführun man aber eine mißbräuchliche Behandlung zogen werden sollen. Der Minister er⸗ Polizeiaufsicht Wir haben erbergen schärfer angezogen hat. einen Antrag einreichen. niederlassungen ersuchte. Er hat also ich um die Auf⸗ teht aber auf dem
Aus den Aus⸗ ervor, daß doch gewisse
Davon kann der Minister
rdensschwestern die Kinderpflege in n ve Solche Anträge sind wieder⸗ G das durch die zögerung entsteht. materieller Klage nicht vor.
ung in der evangelischen
ein würde, wenn in rein ährigen Antrags.
ßen Stadt Berlin cher Bevölkerung ein Bedürfniß nach katholischen enehmigte die Niederlassung in er sogleich, man möge sich auf Hermsdorfer Ein⸗ 1b ermiethung von evangelischen Wohnungen Konkurren aber die Aufnahme sol
schehen sei. eine prinzipielle Angelegenheit. und neuerdings antworten,
verfassungswidrig.
Zuchtmitteln 8 nicht deutsch
bestehenden
vorsichtige Art der Behandlun
Kabinetsordre in der Schule zurückbehalten werden, Welche Kenntnisse das Kind in der deutschen Sprache und in der Religion sich erworben hat, kann sich nicht richten danach, ob es deutsch antwortet oder nicht, sondern nach einer Prüfung. Daß das Kind sich weigert, deutsch zu antworten, ob mit Trotz oder nicht, ist kein Kriterium für die Beurtheilung der Religionskennt⸗ Diese können eruiert werden, wenn das Kind in polnischer Sprache darüber geprüft wird. Die Zurückhaltung in der Schule ist lediglich ein Straf und Zuchtmittel, das an Stelle der Prügelstrafe getreten ist. Die Maßnahme ist ungerecht gegen die Kinder und die Eltern, welche die Kinder in den deutschen Unterricht ge haben. Die zwangsweise Zurückhaltung macht weitere Kosten, und zu diesen müssen auch die Eltern, die si — n Das muß Erbitterung hervorrufen. Die Maßnahme ist aber Fügen sich die Kinder, so fi neuen Einrichtungen überflüssig. Fügt sich ein Theil nicht, so muß man wegen einer geringen Zahl die Einrichtung aufrecht erhalten, und wir prämiieren sie vor der ganzen Welt. In Elsaß⸗Lothringen hat man längst eingesehen, daß die Kenntniß zweier Sprachen eine Ueber⸗ giebt, und deshalb hat man dort deutsche und französische Schulen, in die man die Kinder abwechselnd schickt. Regierung auch in den polnischen Landestheilen,
Religionsunterricht, Agitanonostoff beseitigt
wenn es nicht die Reife erlangt hat. in Oranienburg einem Gut von emüse ziehen, um Dagegen kann man
rredner sich der Auf⸗
die Genehmigung ertheilen? ruhig verhalten haben, bei⸗
auch nutzlos und erfolglos.
So sollte es die enigstens für den er gefährlichste Der Religionsunterricht ist ein zu wichtiger und erhabener Gegenstand, als daß er zu einem anderen Zweck tit werden sollte, als dem Kinde für das Leben einen Darum hat die Hereinziehun strebungen in die Frage des Religionsunterrichts auch in Mißbihliigung gefunden, welche der polnischen Agitation bisber ablehnend Ich habe nicht verstehen können, warum man bei der Erörterung der Wreschener Affäre sich darum gestritten hat, wie viele Schläge die Kinder erhalten haben. Der Schwerpuntt liegt für mich darin, daß überhaupt die Theilnahme an dem d zwangsmweise durchgesetzt wird. der „Kreuzzeitung“, prügelei verurtheilt Artikel des
genau prüfen. Es wäare erwünscht, Frist erledigt würden. f werden wir nach der Er⸗ missars noch lange zu warten haben. Der bei einer solchen äig berücksichtigt
sch sein, um
Staatsinteresse Gesellschaften gl muß eigentlich ein B Fragen zu iden. warten wir vergebens. Für Kultur⸗
in en sehr wenig Geld ee
das über die charitativen
Werih zu geben. Kultus⸗Minister
nationaler Be⸗ in solchen Kreisen
gegenüberstanden.
im Verfügung.
die Hebammen⸗
—
igionsunterricht Ich stimme in diesem Punkte überein che in cinem Artikel die Massen⸗ jeden Zwang verwirft. Delbrück in
und mit einem den „Preußischen Jahr⸗ er Muttersprache als eine Verwüstnng des Seelenlebens des Kindes bezeichnet. Die ist Hepenssache, beten kann man nur in seiner Mutter⸗ und nicht nur die polnischen Geistlichen, sondern auch die Deutschfreundlichkeit nicht an⸗
— 8 7. 8 — ,—+ Religionsunterricht
ifelt werden kann, bestätigen, daß der —
Sprache durchaus unzulänglich ist. Es ist eine er⸗ der religibsen Begriffe konstatiert worden, wenn mweder in der d vorgebildet.
Kinder verkümmert ins Leben. Das ist so ja nur ge⸗ in der polnischen
deutscher S schrechende Unklarheit “ Polnischen erhalten ar eenee, e⸗n Allerdings
re .
Katbholiten, vor. Die Masunen
—2— werden.
geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Dr. Studt:
ist für mich keine angenehme Aufgabe, auf
im 6. und 7.
die rubig weiter Minister der
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3 1
Nun will ich gar nicht verkennen, daß es sehr wohl möglich ist,
daß innerhalb unserer kirchenpolitischen Gesetzgebung sich auch noch Punkte finden, die auch für die katholische Kirche unbequem, hart, schwer und lästig sind. Ich will auch meine Pflicht gar nicht in Abrede stellen, die Hand dazu zu bieten, bei gegebener Gelegenheit diese Punkte zu bessern.
Und nun, meine Herren, kommt der Satz, den der Herr Abg. Dauzenberg nicht erwähnt hat: *
Aber, meine Herren, wenn man den konfessionellen Frieden will, dann soll man sich in erster Linie fragen, ob es dem konfessionellen Frieden dienen würde, wenn wir durch die Aufrührung aller dieser Punkte, die zum theil doch recht kleiner Art sind, die konfessionellen Leidenschaften in unserem Volke jetzt wieder aufrühren, und da⸗ gegen habe ich die allerernstesten Bedenken.
Dies, meine Herren, wollte ich zur Richtigstellung der Aeußerung
meines Herrn Amtsvorgängers hiermit betont haben. Ich will noch hinzufügen, daß, wenn mir heute eine etwas scharfe Kritik der Aeußerungen der Herren Dauzenberg und Dittrich vorgeworfen ist, diese Kritik sehr wohl erklärlich scheint aus dem Umstande, daß die Herren in der That bei der Darlegung der Uebelstände Licht und Schatten ungleich vertheilt und diejenigen Gründe und Entschließungen der Königlichen Staats⸗ regierung, welche auf dem Gebiete des Entgegenkommens einen Schritt vorwärts bedeuten, entweder unerwähnt gelassen oder in so abge⸗ schwächter Form dargestellt haben, daß daraus ein schiefes Bild ent⸗ stehen mußte. Ich zweifle nicht an dem guten Willen der beiden Herren, rein objektiv die Sache darzustellen, aber es war meine Pflicht, meinerseits die Punkte hervorzuheben, aus denen hervorgeht, daß die Ausführung der bestehenden Gesetze — und darum kann es sich doch in Bezug auf das, was ich als verantwortlicher Minister zu ver⸗ treten habe, nur handeln — ohne Härte geschieht mit dem möglichsten Entgegenkommen gegen die Wünsche der Katholiken, und daß in vielen Punkten dieses Entgegenkommen, wie ja heute auch der Herr Abg. Dasbach anerkannt hat, ein sehr weitgehendes gewesen ist.
Nun, meine Herren, bin ich leider genöthigt, mich mit aller
Entschiedenheit gegen die Ausführungen des Herrn Abg. Roeren zu wenden. Meine Herren, wo der Herr Abgeovrdnete seine Informationen her geschöpft hat, um so scharfe Vorwürfe gegen die Regierung zu richten wie am heutigen Tags, das wird mir immer klarer. Der Standpunkt, den der Herr Abgeordnete einnimmt, deckt sich der Hauptsache nach in seinen Angriffspunkten mit demjenigen Standpunkte, der hier von polnischer Seite auf Grund angeblicher Beschwerden, Infvrmationen u. s. w. eingenommen worden ist. Ich kann diesen Standpunkt als einen berechtigton nicht anerkennen.
Es sind zunächst Vorwürfe erhoben worden, daß die Königliche
Staatsregierung an sich schon durch die selbständige Anwendung der deutschen Sprache im katholischen Religionsunterricht die bestehende Verfassung verletze. Der Herr Adg. von Jazdzewski hat diesen Vor⸗ wurf vor zwei Jahren erhoben und im vorigen Jahre wiederholt.
diesem Jahre ist ein gleicher Vorwurf, wie ich glaube,
durch den Herrn Abg. Stychel, erhoben worden. Nun liegt aber die Sache so, daß der Herr Abg. von Jazdzewski in seiner Aeußerung vom 5. März d. J., als er seine Auffnssung von der Verletzung des Art. 24 der Verfassung, wonach der Religions⸗ b unterricht in der Volksschule durch die betreffende Religionsgesellschaft zu leiten ist, darlegte, meine Ausführungen vom 15. Januar 1902, auf die er sich berief, durchaus unvollständig zitiert hat. Er hat zur Begründung des von ihm erhobenen Vorwurfes nur den Satz ange⸗ führt, den ich in meiner Erklärung vom 15. Januar 1902 meiner Darlegung vorangeschickt habe:
Die beiden Herren haben hier nichts weiter anführen können als den Wortlaut des Art. 24 der Verfassung Meine Herren, wer die Entstehungsgeschichte dieses Verfassungsartikels näher untersucht, kommt zu dem Ergebniß, daß die sogenannten gesetzgeberischen Materialien für eine nähere Interpretation keine sichere Grundlage gewähren, vielmehr vollständig im Stich lassen; es ist also reine Auslegungssache.
Das ist richtig. Bis hierher hat der Herr Abgendnete zitiert; er hat
aber meine weiteren Ausführungen unterdrückt. Diese lauten folgender⸗
maßen:
g; Aber die Regicrung hat doch vor allen Dingen die Tradition
für sich, daß diese Bestimmung niemals anders ausgelegt und nie
anders gehandhabt worden ist, als daß in Bezug auf die Sprache des Religionsunterrichts in den Volksschulen die Regierung, weil die Volksschule eine staatliche Institution ist, freie Hand hat und haben muß. Der materielle Theil des Religionsunterrichts steht auf ganz anderem Gehbiete und hat mit diesen Fragen nichts zu thun. Ich hbabe aber auch noch einen legislativen Vorgang für die
Richtigkeit dieser Auslegung anzuführen.
Gs ist im Jahre 1849, als die preußische Verfassung in den beiden damaligen Kammern des Landtages der Monarchie vor⸗ berathen wurde, ein Antrag gestellt worden, folgenden Artikel in rie Verfassung aufzunehmen:
S nicht deutschredenden Volksstämmen des preußüschen
Staates ist ihre volkosthümliche Entwickelung gewährleistet,
deren Gebiete reichen, in dem Kirchenwesen, dem Unterrichte,
der inneren Berwaltung und der Mechtepflege.
Meine Hernen, dieser Antrag ist mit weit überwiegender Mebhrheit von dem Landtage abgelehnt worden unter voller Zu⸗ stimmung der Regierung; dieser Borgang spricht klar dafür, daß die Unterrichtsverwaltung in der Frage der Anwendung dieser oder hener Sprache in dem Volkoschclunterricht verfassungsmäßig voll⸗ ständig freie Hand hat.
Diese Autführungen hat der Abgeordnete Dr. von Jazdzewskt unerwähnt gelassen. Sie stehen vollftändig unbestritten da, sie bilden ehe Grundlage der Prarts, die die Könzgliche taatanegterung seit Bestehen der Berfassung übt und schen vor dem Beßtehen der Ver⸗ fastung geübt hat, schon in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrbunderts, bis in die zepige Zeit benein, vielleicht drei Menschen⸗ after bindurch Mun frage ich Sie, meine Hetten, lag genbgende Ber⸗ ontatsung vor, hept gegen vie Köntaliche taateregterung, nachdem diese Pragtt viele Pezennten binduonch geübt worden ist und sich, wie ich nachher noch nachmetsen werbe, auch bewahrt hat, aus den neueren hergüngen den Bonnarf dmer Mersassungswedrhakeit, dars schweren
gegen bie betbeälhgte Pevolkerung, dames schweren Unrechte kveblell gegen bie kathallschen Palen za mbeben? 0h behaupte, daß ¹2 1lcer homeurf bhs begrbabet wenden baon, ab werde das auch
—Es ist bis jetzt, abgesehen von vereinzelten Klagen, die hin und wieder vorkamen, auch alles aufs beste abgegangen. Da kam mit einem Male in gewisse politische Kreise der nationalpolnischen Agitation, die ich nicht näher bezeichnen will, der Gedanke: halt, wir müssen hier eine Kraftprobe machen, wir müssen der Re wir stärker sind als ihr Wille. Es wurden Versammlungen an es wurden die Eltern beeinflußt
Darunter: Was ist die Seele, was ist Erkenntniß, was ist freier Wille, was ist die Begierdetaufe, was die Bluttaufe?
Meine Herren, ich will Sie nicht länger mit Einzelheiten er⸗ müden. Ich kann Ihnen aber noch aus neuester Zeit ein ebenso über⸗ zeugendes Beispiel anführen. Es handelte sich um die Revision des Religionsunterrichts in Schulen mit polnischer Muttersprache in Ober⸗ ß des Protokolls, welches aufgenommen wurde,
gierung einmal zeigen, daß
G „und nachdem der Boden so vor⸗ bereitet war, und die Eltern nun ihrerseits wieder auf die Kinder in
dem Sinne der Renitenz wirkten, wurde gesagt: der Wille der Eltern ist maßgebend für die Frage, in welcher Sprache der Religionsunterricht ertheilt werden soll. Meine Herren, ich habe schon bei der ersten Be⸗ rathung darauf aufmerksam gemacht, welche Gefahr in diesem Prinzip
Nirgends ist in unseren Gesetzen vorgesehen, daß die Eltern sollen bestimmen dürfen, in welcher Sprache irgend eine Disziplin des Unterrichts ertheilt werden soll. Solange im Sinne der polnischen Agitatoren — anders kann ich sie nicht bezeichnen — die Stimmung der Eltern in den betheiligten Kreisen sich dahin wendet, daß der Religionsunterricht in polnischer Sprache ertheilt werden soll, ist alles schön und gut. Nun lassen Sie aber mal das Gegentheil eintreten, die Stimmung sich ändern, soll dann wieder die Entschließung der Eltern maßgebend sein, daß der Religionsunterricht in einer andern Sprache ertheilt wird? Nein, das einzig richtige Prinzip — das auch, wie ich seiner Zeit am 13. und 15. Januar hervorhob und wie ich heute mit vollem Recht und voller Ueberzeugung wieder hervorheben kann, an maßgebender Stelle der katholischen Kirche als durchaus richtig anerkannt wird — ist: daß der Religionsunterricht in einer Sprache ertheilt wird, für die die Kinder das volle 2 haben. (Zuruf bei den Polen: Haben Sie nicht!) sprache kommt es dabei nicht an. Dieses Prinzip besteht in katholischen Kirche und ist nicht angefochten worden, sogar von geist⸗ Es ist unter positiver Mitwirkung von zahlreichen katholischen Geistlichen immer ausgeübt worden und wird auch noch ausgeübt.
schlesien. Das Ergebni ist folgendes:
Bei der heute in der katholischen Pfarrkirche zu Siemianowitz, stattgehabten Kirchenvisitation wurden die in der Glaubenslehre geprüft. Gedächtnißstücke gut auf und ze über die Gebote und die Sakran
Laurahütte, Schulkinder Die Kinder sagten die verlangten igten auch bei eingehenden Fragen nentenlehre volles Verständniß der Heilswahrheiten. Der Religionsunterricht ist seitens der
Schule mit gutem Erfolg ertheilt worden.
Ich bemerke noch, daß nur die Lehrer den Religionsunterricht ertheilen und daß die Muttersprache der Kinder zumeist die polnische ist, während die Revision nur in deutscher Sprache stattgefunden hat.
Das ist ein Zeugniß aus neuester Zeit. ferner vergleichen, meine Herren, die kenntnisse der Kinder in Wres doch ebenfalls ein klassis Behörde ist, wonach die Kind heherrscht und ihre Antworten fließend abgegeben haben, Sie mir zugestehen müssen, daß die vermeintlichen Uebelst hier so generalisiert worden sind, nicht vorhanden sind. S auch zugeben müssen, daß die Unterrichtsverwaltung, wenn auch in einzelnen Fällen vielleicht einmal eine ungenügende Leistung vorliegt, nicht gehindert werden kann, das Prinzip durchzuführen, wie es im Interesse des Staats und im Interesse des Deutschthums, nicht nur in einem gewissen politischen Interesse, wie das von seiten des Herrn Abg. Roeren behauptet worden ist, s interesse bisher befolgt worden ist. müssen, daß dieses Prinzip auf gesunder Grundlage b aus, nicht den Bankerott zu befürchten hat, ausgesagt wird.
Wenn die Sprache, die hier gestern und heute geführt worden ist, so weiter geht, dann werden Sie allerdings vielleicht den Triumph erleben, daß die Agitatoren, welche in geradezu unverantwo ltern verhetzt haben, um den Widerstand der Kinder zu organisieren, in einzelnen Fällen die Wiederkehr gesunder T Ob das nun erwünscht ist im staatlichen und im unterricht⸗ lichen Interesse, sowie im Interesse der Ordnung, das ist doch wirk⸗ lich eine Frage, die von jedem billig denkenden Menschen verneint werden muß.
Ich habe namens der Königlichen Staatsregierung am 13. Januar in einer ihrem Wortlaut nach fest formulierten Erklärung schon meinerseits hier die bestimmte Versicherung abgegeben, daß die Königliche Staatsregierung an dem bewäh wie es seit v und darin eine fwird. Die Kö
Wollen Sie damit Konstatierung der Sprach⸗ chen aus dem gerichtlichen Erkenntniß, ches Zeugniß von einer unbetheiligten er vollkommen die deutsche Sprache
Berständniß Auf die Mutter⸗
lichen Oberen nicht.
ondern recht eigentlich im Schul⸗
Sie werden endlich anerkennen eruht und durch⸗ der ihm jetzt schon vor⸗
Und nun frage ich Sie, mit welchem Rechte kann behauptet werden, daß die Regierung sich da außerhalb des Rahmens des Vorwurf, den ich seiner Zeit schon mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen habe und den ich heute mit eben solcher Entschiedenheit zurückweisen muß. daß das Prinzip von dem absoluten Willen der Eltern Herr Abg. von Jazdzewski vor ein paar Tagen und der Herr Abg. Stychel in seiner gestrigen Rede erneut wieder als maßgebend auf⸗ gestellt hat, hier auch von der Seite, die der Herr Abg. Roeren repräsentiert, als maßgebend hingestellt worden ist. wohin soll das führen? wo bleiben wir mit der gan verwaltung, wenn Sie den Willen der Eltern als absolut hinstellen? Das ist eine Untergrabung jeglicher Disziplin, eine Unter⸗ grabung jeglicher Autorität. Ich habe neulich schon hervor⸗ gehoben: lassen Sie den Gehorsam des Schulkindes das einzig Maß⸗ gebende sein, und dann prüfen Sie, ob die Maßnahmen der Die Maßnahmen sind nicht ungesetzlich, sie sind gesetzlich! Und wenn Sie Ordnung, Zucht und Disziplin im preußischen Staate aufrecht erhalten wollen, dann dürfen Sie sich nicht auf ein System stützen, welches in seinem Grunde revolutionär ist. (Bravol bei den Konservativen und Nationalliberalen.)
Nun wird gesagt, es wäre eine Quälerei für die Kinder und ein Unrecht, ihnen die Möglichkeit zu rauben, lediglich in der Muttersprache in der Religion unterrichtet zu werden; es wurde sogar darauf hingewiesen — immer auf die Autorität eines Geistlichen hin, der eine Reise gemacht und sich da orientiert haben soll unerträgliche Zustände in diesem Sinne bestehen. in manchen Schulen, namentlich wo po Klassen vorhanden sind, der Reli⸗ e Lehrer eine schwere Aufgabe ist. sprachigen Schulen ist es nothwendig, daß verkleinern nach Maßgabe der bestehenden Mittel, und daß wir so den
Ich bemerke aber dabei, daß wir rüfung seitens der Lehrer und der scheidung der Frage ein⸗
Gesetzes bewege? Es ist das ein
Ich bedauere, ,welches der Weise die E Berhältnisse
Meine Herren, zen Unterrichts⸗
1— rten System, ielen Jahrzehnten durchgeführt worden ist,
Aenderung nicht eintreten lassen g wird sich auch in der Durch⸗ „gleichgültig, von welcher Sie ist sich bewußt, setzes, ja auch auf der
ungesetzlich sind oder nicht.
nigliche Staatsregierun führung des Vorsatzes nicht beirren lassen Seite ein erneuter Widerst daß sie vollständig auf der Grundlage des Ge Grundlage der Billigkeit und nicht im Widerspruch mit maßgebenden Grundsätzen der katholischen Kirche ihre Anordnungen durchführt.
Roeren es als ein schreiendes Unrecht eer in dieser Weise behandelt werden, Masuren eine Ausnahme gemacht würde. Eine solche Ausnahme wird bei den evangelischen Masuren nicht gemacht. Ich habe auch vor einigen Tagen, am 5. März d. J., hier besonders die betheiligten Kreise einsehen,
and kommt.
Nun hat der Herr Abg. bezeichnet, daß polnische Kind während bei den evangelischen
Ich gebe zu, daß Der Herr Abgeordnete irrt.
lnische Kinder in überfüllten gionsunterricht in deutscher Sprache Gerade in diesen doppel⸗
betont, daß da, wo wir die Schülerzahl etwas
welcher Vortheil für die Kinder mit der vollständigen Beherrschung der Sprache eines großen Kulturvolkes verbunden ist, welche sie in die Möglichkeit versetzt, sich ihren Erwerb in den weitesten Gegenden des Vaterlandes, auch drüben in Amerika ohne Hinderniß zu suchen, das Unterrichtssystem sich durchaus bewährt. Es kommen dann die Vortheile den Ich befinde mich hierbei in Uebereinsti aus der polnischen Fraktion wiederholt hier dahin bet⸗ daß sie vollständig damit einverstanden sind, daß de
Lehrern ihre Aufgabe erleichtern. niemals ohne eine sorgfältige P staatlichen Schulaufsichtsbeamten in die Ent liegen hier die Vorauesetzungen vor, unter denen auch der Religionsunterricht in deutscher Sprache ertheilt werden kann, und erst wenn diese Frage bejaht wird, dann erfolgt eine bezügliche An⸗
Polen selbst wesentlich zu gute.
mmung mit der Auffassung, die
ont worden ist, i, Kindern eine Nun wird mir hin und wieder vorgeworfen:
ja, die Feststellung der Behörden sind 8 18en
das ist nicht sowohl wie Weisung, diese
flüchtig oder einseitig. Meine Herren, richtig. Die Behörden haben von der Zenutralste lle aus auch von der höheren Provinzialstelle aus die strikteste Frage aufs sorgfältigste zu prüfen.
will Ihnen aber noch von einer Seite, die gerade auch von hörigen der Zentrumsfraktion wohl als eine besonders un⸗ parteiische und autoritative auf diesem Gebiete anerkannt werden wird, Beispiel anführen, wie ohne jegliche Be⸗ ge die von Ihnen (zur Mitte) jett sich durchführen läßt. der Herr Abg. Reeren Es haben damals auf Veranlassung des Herrn fe von Breslan durch vier geistliche Kommissare Revisionen Schulen Oberschlesiens stattgefunden. Das eligionsunterrichts war, daß von 300 Klassen nur 45 als nicht genügend angesehen werden konnten, mügend, 100 als gut, 20 Klassen als recht gut. den Revisoren bemerkt
einer von polnischen Kin
bgegebene Erklärung und die Mahnungen, die Sie dann an die betheiligten Kreise
wie ich das schon hervorhob, über hohen Hauses nicht hinaus. In Wirklichkeit Ii anders, und die Schwierigkeiten, auf die wir zurückzuführen auf die Einwirkung von einer underantwortlichen Stelle aus verst des Kulturzustandes der
aus dem Jahre 1884 ein und mit dem besten Erfol so perhorreszierte und angefochtene
Ich komme hierbei auf Oberschlesien, welches besonders angeführt hat.
auf betreffenden Landestheile zu durch⸗ Maßnahme
den 3
— ö führungen, die beute hier wieder nimmt. In Wirklichkeit steht vissen sehr wobl, daß auch die Gltern gang
großes Maß ven
135 als ge⸗ Und der eine von siber die Revision des Religionsunterrichts in dern besuchten, sehr stark gefüllten Landschule: Die Kinder erklären deutsch, was Almosen sind, was ein Almosen⸗ se das nothwendigste Sakrament, woher aufe ein Sakrament ist.
Die Antworten sind vollkommen korr
ein möglichft
1
pfleger ist, warum die Tau wir wissen, daß die T
44
elt von den Schülern ge⸗ sich nicht leicht, das werden die um lauter Schulen mit polnischer In eimnem anderen Dorfe mit 110 Kindern wurden die gsten Fragen aus der biblischen Geschichte gut beantwortet; Abtheilung wußte mit gutem Verständniß den Unterschied meischen der wirklichen Gnade und der
und wodurch die deiligmachende Gnade verloren gehen kann, — schwierige Fragen, die von den Kindern vollkommen korrekt
worden sind. (Hort! hört) In eimer Klasße von 80 Kindern sind die verschiedensten Fragen
2
2 2 ½1˙‧8½
218 haste,
8
Doppelsprachigkeit des Unterrichts und der Ertheilung des Religions⸗ unterrichts lediglich in der Muttersprache. Ja, meine Herren, die Versuche, die früher gemacht worden sind, sind regelmäßig gescheitert; sie haben nur dazu geführt, daß weder die eine noch die andere Sprache ordentlich gelernt worden ist.
1 Es blieb also der Regierung garnichts Anderes übrig, als damit
reinen Tisch zu machen. Die bisherige Praxis, wie ich das schon hervorgehoben habe, stößt dann nicht auf Schwierigkeiten, wenn nicht von außen her unerlaubte Einflüsse sich geltend machen. Als im Jahre 1845 — das ist historisch interessant — die Stände der damals noch ungetheilten Provinz Preußen gegen die ministeriellen Anordnungen über Einführung und Ertheilung polnischen Unterrichts eine Denkschrift gerade auch über diese Sprachenfrage der Allerhöchsten Stelle unterbreiteten, da wurde in dieser Denkschrift besonders hervor⸗ gehoben:
Die unterzeichneten Provinzialstände halten sich verpflichtet, die
Ueberzeugung auszusprechen, daß durch die bestimmte ministerielle
Anordnung die überall sichtbar gewordenen Früchte einer wohlüber⸗
legten vieljährigen Anstrengung der Provinzial⸗ und Schulbehörden
in ihrem Wachsthum wesentlich unterdrückt worden, und sind der
Ansicht, daß die ministerielle Anordnung unpraktisch, den
des Staats nicht entsprechend ist.
Bei der Vorliebe vieler katholischer Geistlichen für die polnische Sprache und bei dem großen Einfluß, den sie auf die ihrer unmittel⸗ baren Beaufsichtigung anvertrauten Lehrer stets ausüben werden, muß das von dem Königlichen Ministerium angeordnete Verfahren zur Folge haben, daß in dem erwähnten Landstriche eine fremde polnische Nationalität und mit ihr Sympathie für polnische Zustände künst⸗ lich erzeugt und der unter den Kassuben überall schon vorhandene deutsche Stamm allmählich gleichfalls polonisiert wird.
Es handelte sich um deutsche Katholiken; es bestand damals genau dieselbe Sorge, die wir jetzt haben, und die leider durch die Erfahrung bestätigt ist, daß wir im Laufe der Dezennien schon beinahe eine Viertelmillion deutscher Katholiken verloren haben, die in das polnische Lager übergegangen sind und nunmehr über das verlorene polnische Vaterland jammern, während ihre Väter Deutsche waren.
Schon jetzt stellen sich Erscheinungen heraus, welche diese Besorg⸗ nisse nur zu sehr rechtfertigen. Ermuthigt durch die angeordnete Bevorzugung der polnischen Sprache, fängt man an, polnisch und deutsch als feindliche Elemente gegenüberzustellen; Perfonen kassu⸗ bischen Namens, die deutsch verstehen, verleugnen schon die Kenntniß der deutschen Sprache, selbst den Behörden gegenüber, weil, wenn auch nur an einzelnen Orten, durch fanatische Geistliche die Be⸗ fürchtung wieder angeregt worden, daß durch Verbreitung der deutschen Sprache der religiöse Glaube gefährdet werden könne. Es wird Mißtrauen gegen die Gutsbesitzer erregt, sie werden als Fremde bezeichnet.
Genau, wie es jetzt der Fall ist.
Von einzelnen Schullehrern, welche sich dem Willen des Lokalschul⸗ inspektors unbedingt unterordnen, werden die Kinder der deutschen Bewohner bei dem Unterricht hintenangesetzt, ja es sind begründete Klagen bei den Behörden eingegangen, daß selbst diejenigen katholischen Kinder, deren Umgangssprache die deutsche ist, von den Religions⸗ lehrern durch körperliche Strafe gezwungen werden, die religiösen Gebete und Abschnitte ausschließlich in der ihnen durchaus nicht geläufigen polnischen Sprache auswendig zu lernen.
Meine Herren, das sind Sätze aus der Denkschrift der preußischen Provinzialstände vom Jahre 1845.
Interessen
23 Jahre später durch die Revisionen vollständig bestä die die be⸗ theiligten Regierungen in den betreffenden Landestheilen vornebmen ließen. Als Folge trat hewvor, daß Kinder rein deutscher Familien im Lauf der Zeit vollständig polonisiert wurden. Es sind jetzt notorisch ganze Landstriche, in denen früher die deutsche Sprache vorherrschend war, so polonisiert, daß von irgend einer Spur des Deurschtdums kaum noch die Rede ist. Meine Herren, erwächst uns da nicht eine ganz unerläßliche Pflicht, solchem dem Staat außerordentlich
theiligen Anwachsen des Polonismus cinen Damm —
r f2n f 8 si fi 1
der Regierung gesprochen daben, dat cin Wart des Tadels dasür gehabt, daß der Widerstand der Kinder mm nach darch en. Geschenke u. s. w. ecrhähdt un greschärft ird. Merae Herren, das ist die andere Seite des moelatcnirra Syoitrams. das ich verbin Cekennrichact dabe. Ich biter umn hedencen. welche Verwirrang in den kindlichen Hemücheꝛn dadanch crgragt wird, daß sie auf der cinen Seite, von den Erdern dertflaßt, da dor Schule nicht aatworten and auf der andenm Seitt für dan Kiche. antworten wegen idrer rarferrn“ Haldang noch Prüämen detdmmen. Das ist ein geradern merträglicher Justdand. Mutmt Mabmumg Fade dader ven acnem dadin deß die Herren es sch wodl überoagen mögen. Zur weiteren Iünstration deß den nattamal velmtschen Semmr infernterten Srstems glaube ich noch auaf cime Aeußerang demmechem m sellen, die der cinigen Taxrn gckallen Ut., and der daden kamsear. Unsere polnische Jagend muß vadical sem in ihar Heühlen zad — in dsicn mxun A- Hamnnmen n ümcde eeenn cnoaen wird, weun weiher in den doderrn Sehdulen und Muader Fade die pelitische Cimmirhang aaf die Jagend cimt deannce n. dah, de
beantwortet
220 der bibllschen Geschichte dekriedigend