1902 / 60 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

olitische Erörterungen in ihren Berichten aufzunehmen und vor allen

Dingen selbst neue Gesetzesvorschläge zu machen. Wenn die Gewerbe⸗

Inspektoren der Ansicht sind, daß das bestehende Gesetz nach einer

bestimmten Richtung geändert werden muß, so bin ich derselben Auf⸗ assung wie der preußische Herr Handels⸗Minister, daß sie hierüber hrer vorgesetzten Dienstbehörde Vortrag halten müssen, ehe sie solche neue gesetzgeberische Gedanken in die Oeffentlichkeit werfen. In

dieser Beziehung kann ich mich mit der Auffassung des preußischen Herrn Handels⸗Ministers vollständig identifizieren. Im übrigen werden die nächsten Berichte der Gewerbe⸗Inspektoren zeigen, daß es uns vollkommen fern liegt, die Gewerbe⸗Inspektoren von hrer freien Meinungsäußerung abzuhalten. Der Herr Abg. Wurm hat es wieder so dargestellt, als ob der preußische Herr Handels⸗Minister und ich dem Einfluß der großindustriellen Kreise unterliegen. Meine Herren, ich muß wirklich bitten, diese In⸗ sinuationen endlich einmal zu unterlassen. Für das, was geschehen st, und was den Gegenstand von fortgesetzten Angriffen gegen mich bildet, habe ich die volle politische Verantwortlichkeit übernommen und der mir nachgeordnet gewesene Beamte, der ebenfalls Gegenstand so vielfacher unberechtigter, übertriebener Angriffe war, scheidet hiernach bei der Sache vollkommen aus. Ich habe das bereits im vorigen Jahre hier im Reichstag auf das bestimmteste erklärt. Ich freue mich aber, heute noch Gelegenheit zu haben, zu erklären, daß der Tod dieses ausgezeichneten, verdienten und tadellosen Beamten ein schwerer und schmerzlicher Verlust für Reich und Staat ist! (Bravo! rechts.) Weiter habe ich keine Veranlassung auf diese Angelegenheit, die hier wiederholt verhandelt ist, einzugehen. Was die Verordnung, betreffend die Steinarbeiter, betrifft, so ist dieselbe bereits im Bundesrath be⸗ schlossen worden und wird in den nächsten Tagen im „Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht werden. Ich hoffe, das wird dem Herrn Abg. Wurm genügen. (Bravo!)

Abg. Schlumberger: Der Abg. Wurm hat mich mißhandelt, denn er hat mir Unwahrheit Ich halte aber jedes Wort, das ich früher gesagt habe, wörtlich aufrecht. ätte etwas in meinem Betriebe bestanden, was gesetzwidrig wäre, so hätte ich nicht erst ab⸗ gewartet, bis mich die Sozialdemokraten zur Ordnung rufen, sondern ich hätte mich dem Gesetz unterworfen. Die Fabrik⸗Inspektoren in

EFlsaß⸗Lothringen mögen mich so scharf anfassen, wie sie wollen, aber

was ich gesagt habe, ist absolut wahr. Die Einseitigkeit der Sozial⸗ demokraten schadet ihnen selbst am meisten. Abg. Stadthagen (Soz.) geht ebenfalls auf die Art der Aus⸗ führung der Gewerbegerichtsgesetz⸗Novelle ein und weist darauf hin, daß nur sechs Gemeinden ein solches Gewerbegericht am 1. Januar 1902 eingeführt hätten. Die Gemeinden treffe weniger ein Vorwurf, als den preußischen Handels⸗Minister, der geradezu eine Rechts⸗ verweigerung für zahlreiche Arbeiter veranlaßt habe, insofern die Amtsgerichte sich für solche Entscheidungen nicht für zuständig er⸗ klärten, da nach dem Gesetz ein Gewerbegericht errichtet werden müsse. So sei es z. B. in Münster der Fall. Hoffentlich werde der Staatssekretär seinen Einfluß geltend machen, daß diesen Zuständen in Preußen ein Ende gemacht werde. Die ausländischen Arbeiter würden in ganz eigenthümlicher Weise be⸗ handelt. Die russische Regierung beschwere sich darüber, daß ihren Arbeitern in Preußen ganz ohne Grund Lohnabzüge gemacht würden und daß sie dagegen hilflos wären. Dieser Vorwurf treffe unter allen Umständen auf die Ziegeleien zu. Hunderte von Arbeitern müßten, ohne Unterschied des Geschlechts, auf Stroh schlafen, ohne daß die Gewerbe⸗Inspektoren sich darum hekümmerten. Diese russischen Arbeiter würden auch in Gegenden beschäftigt, wo gar kein Mangel an deutschen Arbeitern bestehe. Die russischen Arbeiter würden nur eingestellt, um die Löhne herabzudrücken. Den ausländischen Arbeitern müßten dieselben Rechte zuerkannt werden wie den inländischen; sie

dürften ni sen werden.

Abg. (nl.) begründet seine Resolution, betreffend die Unfallfürsorge für die beim Feuerlösch, und Bergungswesen be⸗ scäftigten Personen, mit dem Hinweise auf früher wiederholt geäußerte

Staatssekretär, ob der verbündeten R 1 Schiedsgerichte erwarten könne. ürde die betreffende Kommission,

und Wissenschaft aufgreifen

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b geistlichen, Unterrichts⸗ und genees Mllegen⸗

hördenorganisation der Lösung zugeführt werden. Hierher ge⸗ hören nicht nur die Feuerwehren, die auch in der Gestalt der frei⸗ willigen Feuerwehr oder der polizeilichen Heranziehung zu Lösch⸗ arbeiten bei Feuersgefahr einem öffentlichen Dienst obliegen, sondern auch sonstige Hilfsleistungen beim Retten und Bergen von Personen und Sachen (z. B. bei Erfüllung der Deichpflicht), ferner mannig⸗ fache Anstalten und Veranstaltungen zu religiösen, wohlthätigen und gemeinnützigen Zwecken, zu Zwecken der Kunst, der Wissenschaft oder der Gesundheitspflege.“

Die Herren sehen also, daß ich auch den Rahmen viel weiter ge⸗ steckt habe, als nur in Bezug auf die Feuerwehr. In diesem Schreiben an den preußischen Herrn Minister heißt es dann weiter:

„Ich würde es für sehr erwünscht halten, wenn dem auf diesem Gebiet hervorgetretenen Bedürfniß im Wege der Landesgesetzgebung zunächst in Preußen Rechnung getragen werden könnte.“

Meine Herren, wir müssen nun abwarten, was Preußen in dieser Sache thut. Sollte es nicht möglich sein, durch einzelstaatliche Gesetz⸗ gebung jenen Zweck zu erreichen, so wird allerdings nichts übrig bleiben, als daß eine Novelle zum Unfallgesetz im Reich gemacht wird.

Was die Verfolgung der Rechtsansprüche der Handlungsgehilfen betrifft, so ist die Sache mit dem preußischen Justiz⸗Ministerium verhandelt. Das Justiz⸗Ministerium ist geneigt, die Sache noch auf einen weiteren Leisten zu schlagen. Diese Verhandlungen schweben indeß noch. Sie können sich aber darauf verlassen, daß ich die Angelegenheit fortgesetzt verfolge, und ich hoffe, daß es möglich sein wird, dieselbe vielleicht nach den Ferien an den Bundesrath zu bringen. Wie lange sich der Bundesrath mit der Sache beschäftigen wird, darüber kann ich keine Erklärung abgeben; aber ich kann versichern, die Sache wird in einer Sie gewiß befriedigenden Weise verfolgt.

An der weiteren Debatte betheiligen sich noch die Abgg. Fischbeck, Franken und Wurm.

Die Resolution Franken wird angenommen und gegen 6 ½ Uhr die weitere Berathung auf Dienstag 1 Uhr vertagt.

Haus der Abgeordneten.

44. Sitzung vom 10. März 1902, 11 Uhr. Die Berathung des Etats des Ministeriums der

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heiten wird bei dem Ausgabetitel „Gehalt des Ministers“ fortgesetzt. 88 Ab 1 Vgg.) bespri n Lehrermangel in der Provinz 8 22, Kr2t. C 18. r dem Mesten fort, wo sie Dhses gestellt seien. Die Regierung habe deshalb den Lehrern schon in den 80er Jahren eine Zulage von 300 für den Dienst im Osten egeben, die aber doch nicht den gewünschten Erfolg gehabt habe. Die Ausführungen des Redners werden bei der Unruhe des Hauses nur zum kleinsten Theile auf der Tribüne verständlich. Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Ueber die wichtigsten Punkte der heute von dem Herrn Vorredner vorgebrachten Fragen habe ich mich bei Gelegenheit der Debattrn am fünften dieses Monats bereits näher geäußert. Ich enthalte mich, heute noch einmal darauf zurückzukommen. Nur möchte ich betonen, daß die eigenen Ausführungen des Herrn Vorredners be⸗ stätigen, wie die Unterrichtsverwaltung in den letzten Jahren bestrebt gewesen ist, den von ihr selbst auf das lebhafteste beklagten Lehrer⸗ mangel durch verstärkte Einrichtung von Präparandenanstalten und Seminaren nach Maßgabe der der Unterrichtsverwaltung zur Ver⸗ fügung gestellten Mittel zu beseitigen. Daß der Lehrermangel in dem raschen Tempo, welches aus verschiedenen Gründen sehr erwünscht wäre, nicht beseitigt werden kann, liegt auf der Hand, schon deswegen, weil die Vorbildung der betreffenden Lehramtsbewerber ja nur in mehr⸗ ähriger Periode abgeschlossen werden kann. 1 8 meine Herren, hat der Herr Abgeordnete aber noch eine Parallele gezogen zwischen ben Aufwendungen des Staats hinsichtlich der höheren Unterrichtsanstalten und der Volksschulen, die ich nicht unerwidert lassen kann, weil sie den Beweis liefert, daß der Herr Ab⸗ geordnecte sich die sehr großen Aufwendungen nicht gegenwärtig hält, die vor einer längeren Reibe von Jahren schon im Interesse der Ver⸗ besserung der Lebrerbesoldung und der Ausstattung der einzelnen Schul⸗ verbände, namentlich auch hinsichtlich der Baulast, vom Staate ge⸗ macht werden sind. Hätte der Herr Abgeordnete ich weiß nicht, ob er cs gethan hat, jedenfalls hat er sich heute den Inhalt nicht gegenwärtig gehalten sich die Mühe gegeben, den betreffenden Theil des Berichts der Budgetkommission einer eingehenden Prüfung mu unterziehen und die Erklärungen der Regierungs⸗Kommissare auf das Zahlenmaterial din zu prüfen, so würde er wahrscheinlich heute gegen die Unterrichtsverwaltung erhoben in diesem nicht haben aufrecht erhalten können. bei dem Vergleich der Steigerung der Staats⸗ und Volkeschulen in den letzten 10 Jahren über⸗ Abgeordnete.

und Medizinal⸗

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katholischen Kirche, in welchem die Staatsregierung es annehme, und sie sollten daher keinen anderen Beschränkungen als andere Genossen⸗ schaften unterworfen sein. Den Kranken und den Armen Hilfe zu bringen, sei doch keine staatsgefährliche Thätigkeit; der Staat solle sich doch eher freuen, daß auch auf diese Weise das bestehende Elend und die vorhandene Noth gemildert würden. Wie könnten nur der Staat und seine Organe keine Anerkennung für diese edlen, menschen⸗ freundlichen, christlichen Bestrebungen haben?

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Abg. Freiherrn von Heereman bewegen sich genau in demselben Geleise und in dem⸗ selben Tonfall, in welchem diese Reden hier jahraus jahrein gehalten werden. (Zurufe im Zentrum und bei den Polen: Leider! und: Das ist nothwendig!) Meine Herren, ich würde das Wort nicht ergriffen haben, um auf die Reden des Herrn Abg. Freiherrn von Heereman jetzt noch zu erwidern, weil ich die Gesichtspunkte, die für die von ihm angeregte Frage nach Lage der bestehenden Gesetzgebung maß⸗ gebend sind, gegenüber dem Herrn Abg. Dauzenberg sowohl, wie gegenüber dem Herrn Abg. Dittrich schon, wie ich glaube, genügend hervorgehoben habe. Bei der Schärfe der Vorwürfe, die von dem Herrn Abgeordneten sowohl gegen die Königliche Staatsregierung, wie auch gegen meine persönliche Amtsführung erhoben worden sind, sehe ich mich aber genöthigt, gegen die Art der Kritik, die von dem Herrn Abgeordneten geübt worden ist, auf das lebhafteste Einspruch zu erheben.

Meine Herren, bei der autoritativen Stellung des Herrn Abgeordneten im Kreise seiner Glaubensgenossen und seiner Partei, wird die Rede, die er heute gehalten hat, jedenfalls wieder Eindrücke erwecken, die meiner Ansicht nach durchaus schädlicher Natur sind. (Unruhe im Zentrum.) Gewiß, meine Herren, und zwar deswegen, weil auch in diesem Falle Licht und Schatten so ungleich vertheilt sind, daß un⸗ möglich falsche Vorstellungen ausbleiben können. Der Herr Ab⸗ geordnete hat seinerseits selbst gesagt, er befinde sich in einer gereizten Stimmung, und daraus mögen sich die Vorwürfe erklären, die er gegen die Staatsregierung heute gerichtet hat.

Ich bin in der peinlichen Lage, die einzelnen Punkte, die der Herr Abgeordnete heute hervorgehoben hat, auf ihren wahren Werth zurückführen zu müssen. Gestatten Sie mir zunächst die Be⸗ merkung dem Herrn Abg. Freiherrn von Heereman gegenüber, daß ich überzeugt bin, lediglich die ideale Auffassung und die begeisterte Vorstellung, die der Herr Abgeordnete sich von denjenigen Aufgaben macht, die die katholische Kirche auf dem Gebiete der christlichen Liebes⸗ thätigkeit zu erfüllen hat, hat ihn dazu gebracht, nach der einen oder anderen Seite hin nicht mit rein objektivem Maße zu messen. Dem trage ich vollkommen Rechnung. Aber wenn aus einer gereizten Stimmung heraus hier Vorwürfe erhoben werden, welche darauf hinausgehen, daß das Verhalten der Behörden unchristlich, ungerecht sei, das ganze System ein konfuses und bureaukratisches sei, so werden Sie mir zugeben, daß ich dazu nicht schweigen kann.

Wenn vor allen Dingen das Unchristliche der Gesetzgebung hervor⸗ gehoben ist, welche die Orden im preußischen Staate gewissen Be schränkungen unterwirft, so bemerke ich, daß in anderen christlichen Staaten, in denen christliches Bewußtsein durchaus noch vorwaltet und bei jeder geeigneten Gelegenheit vertreten wird, Ordensnieder⸗ lassungen überhaupt verboten sind, während sie sich in Preußen, wie ich nachher noch nachweisen werde, einer weiten Entwickelung erfreuen.

Meine Herren, ich möchte dem Herrn Abgeordneten vorhalten, daß es ein sehr bedenkliches Unternehmen ist, die ohnedies durch gewisse Parteiblätter im Lande so einseitig beeinflußte Stimmung noch mehr zu verbittern. Die Behörden haben die Weisung, sachlich und objektiv die Gesetze zu handhaben, ohne Ansehen der Person, unter thunlichster Förderung aller berechtigten Interessen, die dabei in Betracht kommen. Sie sind von mir, wie ich das schon bei wiederholten Gelegenheiten versichert habe, mit den strengsten Weisungen versehen. Wenn nun die zarte Pflanze des Vertrauens, welche die Behörden allmählich zu entwickeln suchen, in dieser Weise gestört und in ihrem Dasein geradezu vernichtet wird, so kann ich das nur auf das Aeußerste be⸗ klagen. Ich möchte den geehrten Herrn Abgeordneten, wenn die Dienstpragmatik und das Dienstgeheimniß es nicht verhinderten, dringend bitten, einmal an einer Berathung meiner Kultusabtheilung, wenn sogenannte Ordensanträge vorkommen, theilzunehmen. Er würde dann die Ueberzeugung gewinnen, daß es kaum eine Behörde in der weiten Welt giebt, die mit einer gleich peinlichen Aufgabe belastet ist, die auf der einen Seite genöthigt ist, die schwierigsten administrativen und zuristischen Fragen zu beantworten, und die gleichzeitig Fragen zu entscheiden hat, die Gemüth und Hen in Anspruch nehmen. Er würde weiterhin die Ueberzeugung ge⸗ winnen, daß die in dieser Abtheilung zum Vortrag kommenden Berichte der nachgeordneten Behörden so gründlich gehalten sind, so gewissen⸗ haft das Für und Wider der zur Entscheidung gelangenden Fragen erörtern und die Information so vollständig geben, daß eine den thatsächlichen Verhältnissen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Entscheidung sehr wohl gefaßt werden kann. Er mwürde endlich die Ueberzeugung gewinnen, daß es lediglich sachliche Ge⸗ sichtspunkte sind, die die Entscheidung der betheiligten Ressorts in den einzelnen Fällen leiten.

Meine Herren, was die sogenannte Ordensgesetzgebung anlangt, so bat der Herr Abgeordnete wiederum das Thema der Nothmwendig⸗ keit der Aufhebung dieser Gesehgebung hier berührt, also ein Thema do lexge feromda. Meine Herten, nach den Erfahrungen, die ich mit

früheren Herren Redner in den Tagen auf Aeußerungen meines Herrn Amtsvorgängers gemacht muß ich ecs mir versagen, auf dieses Thema bier einzugehen. es

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müssen, daß die Handhabung der Gesetze durch die Behörden in den

1 schiedenheiten auszugleichen, und das geschieht auch, und zwar in so entgegenkommender Weise, daß in katholischen Kreisen eine begründete Beschwerde nach meiner Ansicht nicht obwalten kann.

u. s. w. in einer Weise kritistert, hat. Ich habe dem Herrn Abgeordneten auf scinen besonderen Wansch trotz meiner bedrängten Zeit cine sehr ausgiebige münd⸗ liche Erörterung dieser Fälle gewährt;

getroffen ist, meine Herren e ist das Für und Wider eingehend crwogen worden

barcaukratische ansehen, so bitte ich auf der anderen Seite zu berück⸗ sichtigen,

selcher Anträge eine Stäͤrke unsever ganten preußtschen Verwaltung liegt, deren —2 in dieser Beziehung mit Recht se hoch dasteht

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eutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage.) Meine Herren, de lege lata aber werden Sie mir zugestehen

letzten Jahren eine nicht nur wohlwollende, sondern auch den Wünschen der Betheiligten sehr weit entgegenkommende gewesen ist. Es hat selbst der Herr Abg. Dasbach hier vor einigen Tagen die Zensur ertheilt, daß in neuerer Zeit die Praxis der Behörden im Ganzen eine etwa ziemlich befriedigende gewesen ist. (Heiterkeit.) Nun, meine Herren, was die thatsächliche Ausführung der Ordensgesetzgebung, diese so außerordentlich peinliche Aufgabe, betrifft, so behaupte ich, daß die Art der Ausführung die Interessen der katholi⸗ schen Kirche in keiner Weise benachtheiligt, ja dieselben nur fördert. Ich bitte zu bemerken, daß in den letzten Jahren kein einziger Antrag auf Ertheilung der Genehmigung für kranken⸗ pflegende Orden abgelehnt worden ist, und daß die Gesammtzahl der

Ordensniederlassungen in Preußen am Ende des Jahres 1901: 1739 mit rund 25 000 Mitgliedern betrug.

Die von Ihnen wiederholt hier gemachte Vergleichung zwischen Diakonissinnen und Ordensschwestern anbetreffend die ich ja schon wiederholt als im Prinzip nicht zutreffend bezeichnet habe, und auf die ich hier nur Bezug nehme, um Ihnen einige Zahlen zu geben führt zu folgenden Ergebnissen. Es sind an Diakonissinnen im preußischen Staat rund 8000, an Ordensschwestern rund 25 000 vorhanden. (Unruhe.) Nun frage ich Sie, wenn die Kopfzahl der Ordensschwestern, die auf die katholische Bevölkerung entfallen, im Vergleich zu der Zahl der Diakonissinnen, die auf die Kopfzahl der evangelischen Bevölkerung entfallen, die fünffache ist, so werden Sie daraus entnehmen können, daß schon hinsichtlich der Zahl ein erhebliches Uebergewicht auf katho⸗ lischer Seite liegt.

Nun hat, meine Herren, gleich dem Herrn Abg. Freiherrn von Heereman der Herr Abg. Dr. Bachem in seiner neulichen Rede sich über die Langsamkeit der Entscheidungen der betheiligten Behörden und ebenso über die bureaukratische Art der Verhandlungen dieser Sachen beklagt. Ja, meine Herren, wenn es sich um die Entscheidung wichtiger Fragen handelt es kommen ja nicht bloß die Ordens⸗ niederlassungen in Betracht, die der Herr Abg. Freiherr von Heereman vorhin erwähnt hat, also Niederlassungen von krankenpflegenden Schwestern in kleinen Dörfern u. s. w., nein, es kommen große prinzipielle Fragen in Betracht, es kommen Einsprüche in Betracht, die manchmal nicht bloß von evangelischer Seite das betone ich hier ausdrücklich sondern auch von katholischer Seite erhoben worden sind so ist die an sich in solchen Fällen peinliche Aufgabe der Regierung wirklich eine außerordentlich schwierige. Es kommt noch hinzu, daß verschiedene Ressorts betheiligt sind.

Nun hat der Herr Abgeordnete allerdings hervorgehoben, daß dieser ganze Apparat ein sehr schwerfälliger sei. Ja, meine Herren, de lege lata gebe ich das vollkommen zu; wie sich die Sache später anderweitig gestalten kann, vermag ich absolut nicht zu übersehen. Wir müssen mit den gegebenen Thatsachen rechnen; ist es wirklich ein so großes Unglück, wenn vielleicht drei bis vier Monate vergehen, ehe die Ordensniederlassung genehmigt ist namentlich in solchen Fällen, wo nicht unberechtigte Anstände vorliegen, wo es die Pflicht der Be⸗ hörde ist, das Für und Wider auf das Genaueste zu erwägen? Daß diese Erwägungen fast immer im wohlwollenden und entgegenkommenden Sinne ausgefallen sind, möchte ich hiermit nochmals ausdrücklich betonen. Der Herr Ab⸗ geordnete kennt mich aus meiner früheren Amtsstellung zu genau, als daß er mir zutrauen könnte, daß ich die Bekenntniß⸗ treue und Opferwilligkeit seiner Glaubensgenossen nicht ebenso hoch halte, als die Bekenntnißtreue und Opferwilligkeit meiner evangelischen Mitchristen. Also in der Beziehung kann er vollständig berubigt sein. Ich bitte dringend, einen Unterschied in der praktischen Handhabung der Gesetze seitens der betheiligten Ressorts hier nicht in einer Weise hervorzuheben, die das andere Ressort geradezu in Mißkredit bringt. Woher schöpft der Herr Abgeordnete seine Kenntnisse über die internen Vorgänge innerhalb der einzelnen Ressorts? Wo eine Meinungs⸗ verschiedenheit besteht zwischen den betheiligten Ressorts, ist das Staats⸗Ministerium verfassungsmäßig dazu da, diese Meinungsver⸗

Der Herr Abg. Bachem hat neulich hier die Entschließungen in Bezug auf die Ordensniederlassungen in Hermsdorf, Oranienburg die mich geradezu peinlich berührt

ich habe ihm auf seine Bitten die Art und Weise angegeben, wie er, um zum Ziel

Wünsche zu gelangen, an die einzelnen Behörden sich wenden soll. Mehr kennte ich doch als vielbelasteter Ressort⸗Chef wahrhaftig nicht dann die Entscheidung so spät ein⸗ die Gründe habe ich bereits angegeben;

Sie diese Behandlung der Sache als

daß gerade in der sorgfältigen, obzektiven, und, wie ich be⸗ haupte, auch entgegenkommenden und wohlwollenden

Berlin, Dienstag, den 11. März

vorgehend, bezeichnet, so frage ich: Meine Herren, wer hindert denn Herrn Bachem und alle die Kreise, die sich in so dankenswerther Weise für die Lösung der so wichtigen sozialen Frage gerade hier in Berlin interessieren, daran, hier um Berlin ein ganzes Netz von ka⸗ tholischen privaten Vereinigungen zu gründen? Rings um Berlin herum kann das erfolgen; wenn es nicht in der Form von Ordens⸗ niederlassungen geschieht, lassen Sie es doch im Wege von privaten Vereinigungen geschehen; da treffen Sie nicht auf die geringsten Hin⸗ dernisse. Ich spreche nur de lege lata, und, meine Herren, bitte, unternehmen Sie einmal einen Spaziergang hier in die Umgebung von Berlin und sehen Sie sich einmal die Erholungsstätten, die Lungenheilstätten und alle sonstigen Heilstätten der christlichen Liebes⸗ thätigkeit, die aus freien Vereinigungen hervorgeht, an. Es ist ein wirklich herrlicher Segen, der von diesen Vereinigungen ausgeht. Ich kann das selbst aus eigener Wahrnehmung bestätigen, wie alle Kräfte dort bestrebt sind, die so wichtige soziale Frage in einer Weise zu lösen, daß wiederholt, wenn ich einmal eine solche Stätte besucht habe, überzeugte und sogar in der Partei thätige Sozialdemokraten an mich herangekommen sind, um mir ihre Befriedigung darüber auszudrücken, daß das Werk der Liebesthätigkeit in dieser Weise für die Armen und Nothleidenden geübt wird. Verdenken Sie es mir nicht, wenn ich diesen Punkt hier berührt habe. Aber es war nothwendig, einmal zu erklären, daß auch auf dem Wege der freien christlichen Liebesthätigkeit die soziale Frage wohl gelöst werden kann. Und wenn von seiten des Herrn Abgeordneten betont worden ist, daß nur die Ordensgesellschaften für die katholische Kirche in Betracht kommen können, so vermag ich dem Herrn Abgeordneten auf diesem Wege nicht zu folgen. Warum werden die vermeintlichen großen Schwierigkeiten, die die Behörden aber wirklich nicht bereitet haben, nicht dadurch vermieden, daß in solchen Orten, wo nun vielleicht für die Lösung der sozialen Frage besondere Einrichtungen getroffen werden müssen, diese im Wege der freien Vereinigung ins Leben gerufen werden?

Nun, meine Herren, ist auch die Haltung der evangelischen Bevölkerung dabei in einer Weise, namentlich durch den Herrn Abg. Roeren, kritisiert worden, die mich doch nöthigt, zur Widerlegung der⸗ artiger Vorwürfe, die meiner Ansicht nach auf Voreingenommenheit beruhen, hier noch ein Wort zu reden. Haben Sie jemals über die Haltung der evangelischen Bevölkerung gegenüber der katholischen Kirche innerhalb Preußens vielleicht eine Klage zu führen gehabt? Noch die letzte große Katholikenversammlung in Osnabrück giebt Ihnen doch den Beweis dafür, in welch entgegenkommender Weise, selbst wenn es sich um großartige Veranstaltungen der katholischen Kirche handelt, von evangelischer Seite diese Sachen be⸗ trachtet und behandelt werden. (Sehr richtig! bei den National⸗ liberalen.) Haben jemals innerhalb des preußischen Staates solche Angriffe auf die katholische Kirche, auf katholische Prozessionen, auf katholische Priester stattgefunden, wie sie sich in katholischen Ländern leider zum großen Schmerze aller Christen ohne Unterschied der Kon⸗ fession ereignet haben? Ja, meine Herren, Sie werden mir zugestehen müssen, daß diese Erwägungen auch bei der Frage, die der Herr Abg. Freiherr von Heereman heute angeschnitten hat, in Betracht kommen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Und nun, meine Herren, haben Sie vielleicht über unsere offizielle Presse Klage zu führen? Es ist doch in den letzten Jahren nicht der geringste Angriff auf die Wäünsche der katholischen Bevölkerung und insbesondere auch auf ge⸗ wisse Wünsche des Zentrums gemacht worden, der Ihnen irgend einen, auch nur den geringsten Anhalt zur Klage über die Haltung der Staats⸗ behörden geben kann. Ich muß das hier mit aller Offenheit aussprechen, weil dieselben hier in einer Weise angegriffen werden, die gerade auch auf diesem Gebicte die Behörden zu diskreditieren sehr wohl geeignet ist.

Dann hat der Herr Abg. Dr. Dittrich dor wenigen Tagen auch

wieder die mangelnde Fürsorge für die katholischen Minoritäten in

den Schulen betont. Meine Herren, wie liegt denn da die Sache?

Ueberall, wo in bisher rein evangelischen Gegenden katholische Dia⸗

svoragemeinden gebildet worden sind, da bestehen dieselben fast aus⸗

schließlich aus sogenanntem Arbeiterproletariat, faft ausschließlich aus Leuten; dieselben wollen, da sie fast immer sehr kri

sind, zumeist eine cigene Schule haben. Die Regierung fördert mit

allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln diese Wänsche und richtet

solche Schulen manchmal unter außerordentlichen Opfern cin.

könnte Ihnen aus statistischen Zahlen den Beweis Uiefern.

die für katdelische Schulzwecke, namentlich im Osten der

verausgabten Staatemittel in gar keinem Verbältniß

Kopfgahl der katholischen Bevölkerung

gelischen. Ich kann Ihnen aber auch wei

daß da, wo die Wänsche der leiß⸗ igen katholischen Schul .

gemeinden, der Diasporagemeinden, darauf dinaukgeden.

leistungsfähigere cvangeltsche Acvölkerung die Schule auf

munal⸗Etat übernimmt, die Behörden regelmäßig die

wirkung üben, um diese Wäuäͤnsche zu

190

und voreingenommenen Erwägungen beruht. Sie können also meiner Auffassung nach vollkommen beruhigt und zufrieden sein.

Ich füge noch hinzu, obwohl dies vielleicht bei dem Herrn Ab⸗ geordneten abermals ein Kopfschütteln hervorrufen wird, wie ich das schon so oft beobachtet habe daß die Machtentfaltung der katho⸗ lischen Kirche auf dem Gebiete der Vereinsorganisation, auf dem Ge⸗ biete der Geschlossenheit in den politischen und sonstigen Bestrebungen eine stetig zunehmende ist. Ich berufe mich dabei nicht etwa auf das einseitige Urtheil voreingenommener Blätter, sondern auf das Urtheil der katholischen Presse. Wenn Sie dies und das Wohlwollen erwägen, das auch nach außen für die Interessen der katholischen Kirche kundgegeben ist, und das auch bei dem Oberhaupt der katholischen Christenheit in neuester Zeit Anerkennung gefunden hat, so werden Sie mir zugeben müssen, daß trotz der bestehenden Gesetzgebung, deren Einzelheiten vielleicht auch nicht durchweg den Anschauungen aller evangelischen Christen entsprechen, unsere katholischen Mitbürger sind eine gens tuta sub aquila Borussorum, ein Volk, sicher unter dem Schutz des preußischen Adlers! (Beifall.)

Abg. Schwarze (Zentr.) beschwert sich darüber, daß nicht genu

katholische Lehrer angestellt würden, und tritt für die vaes unz es

Ordensgesetzes ein; insbesondere beschwert er sich über die Lehrer⸗

sechälter des Amtes Brilon und die Gehälter an den Rektorats⸗ ulen.

Regierungsrath Klotzsch erwidert, daß an denjeni Rektoratsschulen, welche als höhere Schulen Wra die Gebälter Lehrer der höheren Schulen gezahlt werden. Daß die Gehälter der Lehrer im Amte Brilon ungenügend seien, könne nicht zugeg

werden. Es gebe andere Bezirke, in n eine ss pi nagebenr g dene Aufbesserung viel

Darauf wird die Diskussion geschlossen.

Abg. Ernst zieht mit Rücksicht auf die wohlwollende Er⸗ klärung des Ministers und der Parteien den Antrag Kopsch auf Anstellung von Untersuchungen über die Ausführung des Lehrerbesoldungsgesetzes zurück.

Der Titel „Gehalt des Ministers“ wird bewilligt.

Bei dem Kapitel „Evangelischer Ober⸗Kirchen⸗ rath“ referiert Berichterstatter Winckler über die Kom⸗ missionsverhandlungen.

2 Abg. Schmitz⸗Düsseldorf (Zentr.) wendet nicht mehr zeitgemäßen Verordnungen über das fenster am Sonntag während des Gottesdienstes. Die S seien heutzutage mit künstlerischem Geschmack dekoriert, schauen solcher Schaufenster sei ein edlerer Genuß, als der der gefüllten Wirthshäuser und Tanzböden. Aus der Rheinpr namentlich seien zahlreiche Petitionen von Geschäftsleuten welche sich über diese Verordmung beschweren.

Ministerial⸗ Direktor D. Schwartzkopff: Die Frage der Ver⸗ hängung der Schaufenster ist nicht 8 t sondern die Entscheidung darüber ist den einzelnen Provi über⸗ lassen. Die wvinz steht darin anderen Provinzen + . denn es können dort die S

nden, den 1 1“ mit Aub der für die f Westfalen bestehen dieselben Besti und von dort sind derartige Klagen

Abg. von Arnim (kons.) bringt in e. Fällen Fonds von Kirchenkassen

gelegt seien; die Bestimmungen der

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