— übergehen müsse. Immerhin gewähre das Gesetz eine ehr willkommene Beicbilze. Der Redner empfiehlt zur Entlastung der Provinzen eine Zuschlagsteuer für Jagdscheine, bezw. die Ueberweisung der Gewerbesteuer für Hausierscheine an die Provinzen. Ober⸗Bürgermeister Becker⸗Cöln stimmt namens der rheinischen Landestheile der Vorlage mit Freuden zu, weil sie dem Prinzip der ausgleichenden Gerechtigkeit Ausdruck gebe. Die Gegenleistungen, welche dieser Zuwendung der Staatsregierung an die Provinzen entsprechen, seien von den Provinzen schon vorher gebracht worden. Besonders dankbar ist der Redner dem Minister des Innern für seine Erklärung zum § 7, welche eine Reihe von Besorgnissen in den betheiligten Kreisen zerstören werde. Für den Vermittelungsantrag des Herrn von Levetzow wolle er mit seinen Freunden stimmen. Auch bezüglich der Gutsbezirke werde sich mit der Re Uang ein Einverständniß finden lassen, und es stehe zu hoffen, daß die Vorlage im Gegensatz zum schottischen Moorhuhn das Haus nur einmal beschäftigen werde. Damit schließt die Generaldiskussion. In der Spezial⸗ debatte tritt
Herr Dr. von Levetzow für seinen oben mitgetheilten Antrag Nauf Einschaltung der Gutsbezirke in § 1 ein. Das hier gebotene
Geschenk nehme man zwar dankbar an, müsse es aber doch als Entgelt für Gegenleistungen ansehen, welche die Provinzen schon vorher geleistet haben. Die Finanzlage sei, wenn auch nicht glänzend, so doch nicht schlecht. Leistungs Kreise und Gemeinden sollten
die Wohlthaten des Gesetzes für den Wegebau und die Armenlasten erfahren, die Gutsbezirke nicht. Ueberall in der Gesetzgebung seien Gemeinden und Gutsbezirke als Kommunalverbände gleich behandelt. Ein Grund für die Ausschließung der Gutsbezirke sei nicht angeführt. Die Unterstützung werde doch nur immer an höchstens drei Jahre gewährt; die Vertheilung müsse alle drei Jahre geändert werden. Leistungsschwäche sei bei sehr vielen Gutsbezirken, bei sehr vielen Ritittergutsbesitzern vorhanden; gebe es doch solche, die keine Ein⸗
kommensteuer zahlen, weil sie nichts übrig behielten. Die Armen⸗ lasten der Gutsbezirke könnten durch allerlei Zufälle wie Epidemien, ö u. s. w. plötzlich ungemessen gesteigert werden. Aualoge
rwägungen sollten dazu führen, auch bei den Wegelasten die leistungs⸗ schwachen Gutsbezirke zu unterstützen. Die Kommission habe dem
Amendement den Einwand entgegengesetzt, man solle doch dem Zustande⸗ kommen des Gesetzes keine Seöchierlgkeiten machen; aber da § 7 ge⸗ ändert werde und das Gesetz doch ans andere Haus zurückgehen müsse,
so werde dieser Einwand hinfällig.
b Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich möchte angelegentlichst bitten, im Interesse eeiner günstigen Verabschiedung des Gesetzes von den Aenderungen ab⸗ zusehen, die Excellenz von Levetzow soeben vorgeschlagen hat. Da ich das Wort habe, bitte ich um die Erlaubniß, mit kurzen Ausführungen auf die Vorlage eingehen zu dürfen. 8
Meine Herren, die Gesetzesvorlage, die dem hohen Hause unter⸗
breitet worden ist, ist nach gewissen Richtungen ein Abschluß der
Selbstverwaltungsgesetze, insbesondere des Dotationsgesetzes von 1875. Wie wir mit Dank auf die Entwickelung zurückblicken können, die die Selbstverwaltungsgesetze im allgemeinen hinter sich haben, so können wir in gleicher Weise das Urtheil abgeben über die Entwickelung des Dotationsgesetzes von 1875. Die Hoffnungen, die wir an die Selbst⸗ verwaltung der Provinzen geknüpft haben, sind durchaus in Erfüllung gegangen, und die Provinzen haben sich ihren großen Aufgaben nach allen Richtungen gewachsen gezeigt. Ich kann aber das nicht an⸗ erkennen, daß ohne weiteres die Provinzen lediglich Verwalter der fiskalischen Mittel wären, der Staat also seinerseits genöthigt wäre, ohne weiteres in dem vollen Maße, was die Provinzen an Mitteln ausgeben, Staatsmittel den Provinzen zuzuweisen. Bei Erlaß des Dotationsgesetzes ist man davon ausgegangen, daß diese ganzen Zweige der Verwaltung, um die es sich hier handelt, auf die Provinzen übergehen in eigene Verwaltung und auf eigenes Risiko, daß daher von einem vollen Ausgleich durch Ueberweisung staatlicher Rente nicht die Rede war. Allein ich erkenne andererseits an, daß dieses Maß der Leistungen aus eigenen Kräften, wenn ich so sagen darf, vielfach, namentlich im Osten, überschritten ist. Ich erkenne an — und das ist der Ausgangspunkt der ganzen Vorlage —, daß namentlich im Osten eine Provinzialbelastung von 20 und 22 % und eine Kreis⸗ belastung von hundert und mehr Prozent und dazu sehr hohe Kommunal⸗ lasten eine Gesammtbelastung darstellen, die in der That vom öffentlichen Standpunkt aus als eine Gefährdung der Prästationsfähigkeit der be⸗ treffenden Landestheile betrachtet werden muß, und weil wir das anerkennen, haben wir diese Vorlage gemacht.
Wenn hervorgehoben ist, daß im Westen die Kreise und auch die Provinzen viel weniger belastet sind, so ist andererseits auch an⸗ zuerkennen, daß im Westen einzelne Gemeinden sehr hoch belastet sind; namentlich kleine industrielle Gemeinden. Gemeinden, die in der Nähe sehr großer Städte belegen sind, weisen dort eine sehr hohe Belastung auf, sodaß auch im Westen zum theil ein Bedürfniß vorlag, die helfende Hand seitens des Staates zu reichen.
Nun hat Herr Graf ven Mirbach in übrigens sehr freundlicher und entgegenkommender Weise gesagt, er hätte mehr erwartet; bei der glänzenden Finanzlage des Staates hätte er eine größere Leistung erwartet. Meine Herren, was die glänzende Finanzlage des Staates betrifft, so können wir mit Zufriedenheit konstatieren, daß die Finanzlage Preußens durchaus gesund und gesichert ist. Aber wir haben auch alle Veranlassung, diese sichere Grundlage unserer preußischen Finanzen zu erhalten; denn in unserer ganzen Finanzlage sind zwei dauernde Momente der Unsicherb
unserer staatlichen Finanzen mit dem ganzen gewerblichen Leben liegt. Wir sind durch unsere Bergwerke, Eisenbahnen ꝛc. so eng mit dem wirth⸗ schaftlichen Leben verknüpft, daß jeder Rückgang der wirtbschaftlichen Kon⸗ junktur sofort den schwersten Einfluß auf die Staatsfinanzen äußert, und wir sehen ja. daß der Abschluß für 1901 sehr weit hinter dem Vor⸗
ich bei den Eisenbahnen, zurückbleibt, und wir haben
8
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.
denken, wenn es sich um eine einmalige Belastung handelt; aber 10 Millionen dauernd auf den Staatshaushaltsetat zu nehmen, ist in der That doch ein ernster Schritt, und es ist ja auch von dem Herrn Vorredner mit Dank anerkannt worden, daß wir trotz der viel un⸗ günstiger gewordenen Finanzlage uns nicht gescheut haben, diesen Schritt zu thun, und weil wir den Schritt gethan haben, hoffen wir dringend, daß dieser Gesetzentwurf zur Verabschiedung kommt. Darum möchte ich bitten, dem Antrag Seiner Excellenz des Herrn von Levetzow nicht zu entsprechen.
Die Bedenken, die gegen die Berücksichtigung der Gutsbezirke obwalten, sind schon seitens des Herrn Ministers des Innern geltend gemacht worden; ich kann mich ihnen anschließen und möchte nur noch auf einige Momente hinweisen. Meine Herren, die Leistungsschwäche ist bei einer Gemeinde leicht festzustellen, denn bei dieser ist das öffentliche Vermögen, der öffentliche Status getrennt vom Privat⸗ besitz, aber dem ist nicht so bei einem Gutsbezirk. Bei dem Guts⸗ besitzer läuft, wenn ich so sagen soll, der öffentlich rechtliche und der privatrechtliche Theil seiner Persönlichkeit vollkommen ineinander; er hat nur ein Vermögen, aus dem er auch die öffentlichen Lasten bestreitet; es giebt keine getrennte Leistungsfähigkeit des Gutsbezirks und des Gutsbesitzers, sondern nur eine Leistungsfähigkeit des Gutsbesitzers; es spielen alle persönlichen Momente, sein Privatvermögen und dergleichen Dinge, hinein, sodaß es sehr schwer ist, die Leistungsfähigkeit des Gutsbezirks zu konstatieren. Vor allen Dingen aber, meine Herren — darauf ist auch schon hin⸗ gewiesen worden — wechseln diese Momente jeden Tag. Ein Guts⸗ bezirk, der heute leistungsunfähig sein kann, weil er einem armen Gutsbesitzer gehört, kann morgen außerordentlich leistungsfähig sein, weil er in die Hände eines wohlhabenden Gutsbesitzers übergegangen ist. Ein solcher Wechsel kommt allerdings, worauf Seine Excellenz Herr von Levetzow schon hingewiesen hat, bei Gemeinden vor, aber lange nicht in dem Maße und lange nicht mit so erheblich großen Schwankungen, wie das bei den einzelnen Gutsbesitzern möglich ist. Diese Unmöglichkeit, Privatverhältnisse von den öffentlich rechtlichen Verhältnissen zu trennen, diese schwankenden Momente auszuscheiden, macht es unmöglich, die Verhältnisse in den einzelnen Gutsbezirken zu berücksichtigen bei einer periodischen und für eine Reihe von Jahren konstant bleibenden Verwendung der öffentlichen Mittel. So lange wir für solche Vertheilung ein festes Maß nicht haben, so lange ist
Hes auch nicht möglich, die Gutsbezirke bei dieser Periode der Ver⸗
theilung zu berücksichtigen. Aber, meine Herren, ich weiche auch in sofern von Herrn von Levetzow ab, als er sagt, man wird indirekt den Gutsbesitzern nicht helfen, man würde den Teufel mit Beelzebub austreiben. Ich vermag das nicht anzu⸗ erkennen; ich habe schon in der Kommission das Beispiel angeführt: ein Kreis hat ex propriis jährlich 6000 ℳ aufgewendet zur Förderung des Wegebaues und dabei die Gutsbezirke vollkommen legal be⸗ theiligt; denn die Kreise sind dazu da, auch den Wegebau in unver⸗ mögenden Gutsbezirken zu fördern. Nun bekommt derselbe Kreis auf Grund des neuen Gesetzes weiter 6000 ℳ zur Entlastung der Ge⸗ meinden, dann ist der Kreis vollkommen in der Lage, im Bedürfniß⸗ falle die Gutsbezirke aus seinen eigenen Mitteln mehr zu berücksichtigen. Darin kann ich also keine Verschleierung erblicken; der Kreis fördert den Wegebau als solchen. Wir wollen dagegen die leistungsschwachen Verbände entlasten! Das sind ganz verschiedene Gesichtspunkte; für die Gutsbezirke haben wir keinen Maßstab, und weil wir keinen Maß⸗ stab für die Berücksichtigung der Gutsbezirke finden können, so müssen wir die Entlastung auf die Gemeinden beschränken. Dadurch werden Mittel frei, um den Gutsbezirken in höherem Maße zu helfen.
Nun hat Herr von Levetzow darauf hingewiesen, daß irgendwie eine Antipathie gegen die Gutsbezirke maßgebend sein könne, einem solchen Antrag zu widersprechen. Meine Herren, ich darf versichern, daß bei der Staatsregierung bei keinem einzigen Organ auch nur an⸗ nähernd von einer solchen Antipathie die Rede ist. Der Haupt⸗ gesichtspunkt, hier überall zu helfen, hat uns bewogen, diese Vorlage zu machen, und von Antipathie ist keine Rede. Wenn Herr von Levetzow darauf hingewiesen hat, daß der Gesetzentwurf wegen Abänderung des § 7 so wie so an das Abgeordneten⸗ haus zurückgelangen müsse, so erlaube ich mir doch, auf den großen Unterschied des § 7 und der hier in Rede stehenden Ab⸗ änderungsanträge hinzuweisen. Die zu § 7 gemachten Vermittlungs⸗ vorschläge halten die Vorlage der Regierung aufrecht insofern, als die Mitwirkung des Ober⸗Präsidenten gesichert bleibt, worauf wir ent⸗ scheidenden Werth legen müssen. Es wird materiell nichts Wesent⸗ liches geändert, und deswegen ist zu hoffen, daß das Abgeordneten⸗ haus einer solchen Abänderung zustimmen wird. Ganz anders steht es mit dem hier in Rede stehenden Abänderungsantrag, das ist eine sehr wesentliche materielle Aenderung, und es ist mir sehr zweifelhaft, ob das Abgeordnetenhaus seine Zustimmung zu einer derartigen Ab⸗ änderung geben wird. Das Abgeordnetenhaus hat sich eine Beschränkung auferlegt hinsichtlich der Abänderungsanträge zum vor⸗ liegenden Gesetzentwurf. Es wurde von verschiedenen Seiten nament⸗ lich der Maßstab, der Vertheilungsmodus beanstandet; man hat aber von Abänderungsanträgen abgesehen, weil man sich bewußt war, daß jede einschneidende Aenderung der Regierungsvorlage die ganze Sache gefährdet, und es ist mir sehr fraglich, ob das Abgeordnetenhaus hierauf wird eingehen können, und ich denke, man sollte, lediglich von dem Wunsche getrieben, diese wichtige Vorlage im Interesse der Pro⸗ vinzen, Kreise und Gemeinden zur Verabschiedung gelangen zu sehen, der Meinung sein, daß man von der Abänderung Abstand nehmen müsse, wenn sie nicht absolut nothwendig ist. Der Herr Ober⸗Bürgermeister Becker hat mit Recht auf das unglückselige Moorhuhn hingewiesen. Ja, meine Herren, das Moorhuhn kann von einem Hause zum andern fliegen (Heiterkett), die vorliegende Gesetzvesvorlage hat einen schwereren Flug, und es wäre möglich, daß sie sich auf dem Wege von einem Hause zum anderen die Flügel bräche, und das würde ich bedauern, nicht von meinem Standpunkt aus, denn ich könnte die 10 Millionen sehr gut in der Tasche behalten, aber vom Standpunkte der Provinzen, der Kreise und Gemeinden aus die an der Vorlage interessiert sind, und deshalb bitte ich Sie nochmals, im Interesse der Betheiligten von diesem Antrage absehen zu wollen.
Ober⸗ ter Delbrück⸗ Wir haben ê ¼ 1 wollten. oder
der
“.
Antrag Levetzow, so sympathisch er mir ist, ist entbehrlich rklärung, welche der Minister des Innern in Bezug e- diüach der
und Gemeinden abgegeben hat Haß gegen die Gutsbezirke liegt b- natürlich fern. ns
Herr Dr. von Levetzow: Die Leistungsunfähigkeit eines Guts bezirks läßt sich aus den Steuerlisten sehr leicht erkennen. Ich kann auch nicht die Sorge theilen, daß das Gesetz gefährdet würde, ew es mit meinem Antrag an das andere Haus zurückginge. 8 Herr von Klitzing: Ich möchte dringend bitten, den Antra Levetzow anzunehmen. Auf das Entschiedenste möchte ich bestreiten daß die Leistungsunfähigkeit der Gutsbezirke sich nicht nachweisen lase ch kenne eine große Anzahl solcher leistungsunfähigen Güter, und 25 von Levetzow ist als früherer Landrath und Landes⸗Direktor am erufensten, ein Urtheil darüber abzugeben. Daß die Gutsbezirke ihre Beiträge in Naturalien leisten, ist ein großer Vorzug. Die Empfänger werden davor bewahrt, das Geld in Schnaps anzulegen, und die segtaralten bleiben, wenn sie nicht in Geld umgesetzt werden i eich. 3 Presherr von Wilamowitz⸗Möllendorff: Herr Delbrück hat gesagt, daß ein Theil seiner Freunde gegen den Antrag Levetzow timmen werde, weil sie nicht das ganze Gesetz gefährden wollten Dieser Grund würde auch mich bestimmen, wenn die Gemeinden und Gutsbezirke nicht in vielen Beziehungen hinsichtlich ihrer Leistungen gleichständen. Dann leitet mich die Rücksicht auf die östlichen Pro⸗ vinzen. Einigermaßen beruhigt mich die Erklärung des Ministers des Innern, daß es zulässig sein soll durch Reglement 85 bestimmen, daß die Untervertheilung unter den Kreisen erfolgen darf. Das kann aber
nur durch eine gewisse Schiebung geschehen, und das ist nicht wünschens⸗ werth. Entscheidend ist, daß man aus dem ganzen Geist des Ces schließen darf: die Gutsbezirke sollen an den Wohlthaten dieses Gesetzes theilnehmen. Deshalb kann ich mich nur dem Antrage von Levetzow anschließen. v“
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Ich wollte nur wenige Worte sprechen zu den Ausführungen des Herrn von Klitzing.
Ich glaube doch daran festhalten zu müssen, daß eine Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Gutsbezirkes als solchen nicht oder doch nur sehr schwer möglich ist, weil der Gutsbezirk als solcher keine, wenn ich so sagen soll, vermögensrechtliche Persönlichkeit ist, sondern der Gutsbesitzer. Bei dem Gutsbesitzer spielen alle möglichen Mo⸗ mente, sein sonstiges Einkommen, das gar nicht aus dem Gute fließt, u. s. w. mit. Deshalb ist die Leistungsfähigkeit des Gutsbesitzerz sehr leicht festzustellen, aber die Leistungsfähigkeit oder die Leistungs⸗ unfähigkeit des Gutsbezirkes nicht.
Nun, meine Herren, hat Herr von Levetzow angeführt, daß die Fälle der Berücksichtigung eines Gutsbesitzers, wie er dies wünscht, nur Ausnahmefälle seien. Ich halte nach wie vor dafür, daß, wenn der Kreis mehr Mittel frei bekommt durch Ueberweisung von Renten, er an sich wohl in der Lage ist, auch bedürftigen Gutsbezirken zu helfen zur Tragung ihrer Wegebaulasten. Ich sehe darin keine Unbilligkeit Der Kreis fördert den Wegebau als solchen, und wo ein Gutsbezirk nicht in der Lage ist, kann der Kreis, wenn ihm mehr Mitttel zu theil werden, helfend eingreifen. Zudem ist zugegeben, daß die v Herrn von Levetzow gewünschte Zuweisung von Renten im Gutsbezirk Ausnahmefälle bilden werde, da muß man doch in die Erwägung ei treten, daß allerdings Gefahr vorhanden ist, wenn man einen wichtigen Gesetzentwurf wieder an das andere Haus zurückgelang läßt, daß dann eine Menge Wünsche, die dort bisher zurückgehalt sind, wieder an das Tageslicht kommen und alle möglichen Akb änderungsanträge gestellt werden, die den ganzen Gesetzentwurf, fährden können. Es ist von verschiedenen Rednern und auch von mir hervorgehoben worden, daß verschiedene Redner im Abgeordnetenhause mit bewußter Absicht sich die Beschränkung auferlegt haben, keine A träge zu stellen, um das Zustandekommen des Gesetzes nicht zu g fährden. Ich kann deshalb nur nochmals dringend bitten, im Interesse der Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzentwurfes diese Beschränkung auch hier zu üben und deshalb von dem Antrage des Herrn von Levetzow abzusehen, zumal derselbe erklärt, daß es nur Ausnahmefälle sein würden, die der Antrag im Auge habe.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:
Meine Herren! Ich muß einem Mißverständnisse entgegentreter das sich eingeschlichen hat, wenn ich Herrn Freiherrn v. Wilamowitz Möllendorff richtig verstanden habe: Ich habe nicht gesagt, daß es den Provinzen unter allen Umständen frei stehen solle, ein Reglement zu beschließen, nach welchem die Gemeinden ganz von Theilnahme as der Rente ausgeschieden werden oder auch die Kreise nicht berücksichtigt werden. Ich habe nur gesagt — und gerade so auch im Abgeordneten hause — es solle den Provinzen frei stehen nach den Verhältnissen ihrer Provinz, je nachdem die Wegebaulasten und Armenlasten zwischen Provinz, Kreisen und Gemeinden vertheilt sind, entweder nur die Kreise zu bedenken oder nur die Gemeinden — das letztere wird ver aussichtlich in der Rheinprovinz stattfinden oder Kreise und Gemeinden zu bedenken. Ich möchte, daß meine Erklärung darüber nicht mißverstanden wird.
Dann möchte ich nochmals einen Appell an das hohe Haut richten, das Zustandekommen des Gesetzes nicht dadurch zu erschweren. daß die Gutsbezirke in den Entwurf hineingebracht werden. Ich kann bezeugen, daß in der Kommission des Abgeordnetenhauses gerade der Wunsch lebhaft rege gewesen ist, das Gesetz so zu gestalten, daß e. auch in diesem hohen Hause Annahme finden könne, und daß von der⸗ schiedenen Seiten Anträge zurückgestellt sind, welche zweifellos die Z⸗⸗ stimmung dieses hohen Hauses sehr schwer gefunden haben würdern Ich möchte deshalb das hobe Haus bitten, seinerseits mit speziellen Wünschen, deren Berechtigung vom individuellen Standpunkte des Einzelnen ich gar nicht bestreiten will, zurückzuhalten und so datn bei⸗ zutragen, daß das Gesetz, welches im Großen und Ganzen eine grebe s die Provinzen, Kreise und Gemeinden ist, zu stande ommt.
A von Klitzing: Ein keit eines tsbezirks 9. nnbescelrer e FJedren kene
hat, so ist er leist ig.
r Freiherr von Rheinbaben:
Deklaratien.
—— die Leistungt⸗ in den
der 1
81 8
„Antrag Levetzow zu § 1 bis nach der inden zu lassen.
nommen, darauf auch der § 5 und der § 8.
u bauen, welche durch Gutsbezirke gehen. Das
würde ich doch nicht annehmen, daß er leistungsunfähig ist.
S⸗Anz
*
Minister des Innern Freiherr von Hamm erstein:
Das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich dahin entschieden, daß zur Beurtheilung der Leistungsfähigkeit, also der Leistungsschwäche eiines Gutsbezirks nicht nur auf die Verhältnisse des Gutes, sondern auch auf die des Besitzers gesehen werden soll. Wenn es so wäre, wie Herr von Klitzing meint, so würden ganz eigenthümliche Ver⸗ hältnisse herauskommen; es wären dann nämlich unter den zahlreichen Gutsbezirken, welche in der Hand des Fiskus sind, viele, die heute sehr erhebliche Wegebaulasten erfordern, die aber zur Aufforstung bestimmt sind und daher noch keine bringen. Demgemäß würde dann auch der Fiskus an diesen Dotationen betheiligt werden, und das wäre weder der Wille des Gesetzes noch — wie ich glaube — der
Wunsch des hohen Hauses. 1 1 Herr Dr. von Levpetzow befürwortet nochmals seinen Antrag. Herzog von Ratibor schlägt vor, die Abstimmung über den Abstimmung üb t
Damit ist das Haus einverstanden.
Die §§ 2 bis 4 werden ohne Debatte angenommen, ebenso § 6. 8
Zu § 7 befürwortet 1
Herr Dr. von Levetzow seinen Antrag, der an die Stelle der Genehmigung des Ober⸗Präsidenten das Einvernehmen mit demselben setzen will.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Ich kann nur die Erklärung wiederholen, die ich vorher abgegeben habe, daß die Staatsregierung mit diesem Antrage einverstanden ist.
§7 wird in der von Herrn Dr. von Levetzow vorge⸗
schlagenen Fassung einstimmig angenommen. § 1 wird mit dem Zusatzantrag Levetzow ebenfalls ange⸗
Zum § 9 bemerkt 8 3 Graf zu Eulenburg: Ich bezweifele zwar nicht, daß das Wort „Gutsbezirk“ auch in diesem Paragraphen angenommen werden wird, zalte mich aber für alle Fälle für verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß hier das Wort unter allen Umständen eingeschaltet werden muß. Denn es ist gesetzgeberisch undenkbar, daß Bestimmungen in Kraft treten könnten, die die 29 verhinderten, neue Kunststraßen würde aber aus⸗
geschlossen, wenn das Wort „Gutsbezirk“ nicht eingeschaltet würde.
—89 wird mit dem Zusatz „Gutsbezirk“ angenommen.
Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte und schließlich in der Gesammtabstimmung das Gesetz im Ganzen an⸗ senommen. 3 . In einmaliger Schlußberathung wird darauf der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Ausdehnung der für die Zu⸗ sammenlegung der Grundstücke im Geltungsgebiet 8 rheinischen Rechts geltenden Zuständigkeits⸗, Versahrens⸗ und Kostenvorschriften auf die nach der Gemeinheitstheilungsordnung vom 19. Mai 1851 zu behandelnden Theilungen und Ablösungen in den Landestheilen des linken Rheinufers, nach dem Antrage des Referenten Dr. Freiherrn von Schorlemer unverändert angenommen. 4
Den Rest der Tagesordnung bilden wiederum Kommis⸗ sionsberichte über Petitionen.
Die Justizkommission beantragt durch ihren Referenten Dr. Ittenbach, die Petitionen des Dr. Klitscher namens des Vereins „Berliner Presse“, des ör. Oehlke und Ludwig Sittenfeld namens des Vereins schlesischer Journalisten und Schriftsteller, welche gegen die Behandlung des wegen Berufsvergehens verurtheilten Redakteurs Bredenbeck durch eine Polizeibehörde protestieren, durch Uebergang zur
rdnung zu erledigen. S
Das Haus beschließt demgemäß ohne Debatte. 5 Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung zu Vietz haben beim Hause um Unterstützung ihres Wunsches der Errichtung eines Amtögerichts in Vietz petitioniert. Die Justizkommission beantragt durch ihren Referenten Dr. von Burgsdorff die
Ueberweisung der Petition an die Regierung zur Erwägung. 8 von Klitzing: Ich beantrage Ueberweisung zur Berück⸗ s „ Seit 1 trage ich diese Bitte meiner Heimat vergeblich dem Justiz⸗Minister vor. Die Noth ist da; es muß etwas gescheben, es Ist der letzte Moment, wo etwas geschehen kann. Der Wider⸗ stand unsere Vitte liegt einzig darin, daß die aufsichtführenden R Zersplitterung wollen. Daher will man keinen Richter don Landsberg nach Vietz Da kommen wir in denselben Zustand nie hinsichtlich der 2— das ganze Land klagt darüber, daß alle Garnisonen in den großen Städten vereinigt sind. Machen Sie alse aus der Erwägung eine Berücksichtigung.
Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Wenn es bei dem Antrage des Herrn Bericht⸗ estatters geblieben wäre, so würde ich kaum Anlaß gehabt haben, dan Wolt zu ergreifen, denn cs verstebt sich von selbst, daß die
Staatoregierung gern bereit ist, noch einmal in eine Er⸗
der Frage einzutreten, ob die Wünsche der Stadt Vietz auf Errichtung eines Amtsgerichts berechtigt sind und ob ihnen nach Lage der Verhältnisse entgegengekommen werden kann. Gegenüber dem allerdings schon seit einer Reihe von Jahren von
derm von Klitzing gestellten Antrage sehe ich mich aber doch in de Nothwendigkeit versetzt, meine abweichende Auffassung hier zu
ist in der Sache äö verschiedenen Sessionen hier n was seitdem vorgekommen,
Izskhz
2² 2 *3
zur Autführung nur deshalb nicht
22
—
Berlin, Sonnabend, den März
so entspricht das doch nicht den Akten des Justiz⸗Ministeriums. Eine Absicht der Justizverwaltung, ein Amtsgericht in Vietz zu begründen, hat auch damals nicht bestanden. Der damalige Ortsvorsteher hat in vollem Maße seine Schuldigkeit gethan. Es ist damals die Frage allerdings erörtert worden, ob Vietz zum Sitz eines Amtsgerichts innerhalb des Kreises Landsberg zu machen sei. Es haben Er⸗ mittelungen an Ort und Stelle stattgefunden, und die Mehrheit der Gemeindevertretung hat sich bereit erklärt, Opfer zu bringen für den Fall, daß ein Amtsgericht dort errichtet werde. Ich bin der Auf⸗ fassung, daß die Mehrheit durch den Ortsvorsteher in durchaus ge⸗ wissenhafter und eifriger Weise vertreten worden sei. Es war aber nur eine Mehrheit, während eine Minderheit für die Sache wenig Interesse hatte. Ich finde hier in einem Berichte des damaligen Appellationsgerichts⸗Präsidenten in Frankfurt a. O. vom 11. Juni 1878 den Satz: „Nach der mir heute von dem Regierungs⸗ Präsidenten Grafen Villers mit der Ermächtigung, die An⸗ gabe zu Eurer Excellenz Kenntniß zu bringen, gemachten Mittheilung, hat dem Regierungs⸗Präsidenten gegenüber sowohl der betreffende Landrath als der Ortsvorsteher von Vietz erklärt, dem jurisdiktionellen Bedürfnisse der Einwohner werde durch den Gerichtstag vollkommen und mehr als das genügt.“ Also das that⸗ sächliche Zugeständniß hat allerdings der Ortsvorsteher in Ueberein⸗ stimmung mit dem Landrath abgegeben, aber das hat ihn nicht ab⸗ gehalten, den Wunsch der Mehrheit der damaligen Gemeindevertretung um Errichtung eines Amtsgerichts nach besten Kräften zu vertreten. Dem Wunsche hat aber damals nicht genügt werden können, weil es an der Möglichkeit fehlte, die Beamten des Gerichts in angemessener Weise unterzubringen, weil auch nicht die Möglichkeit gegeben gewesen wäre, in der gebotenen kurzen Zeit die für das Amtsgericht erforderlichen Baulichkeiten herzustellen.
Meine Herren, nun sind die Wünsche nicht verstummt, sondern wiederholt hier hervorgetreten, und ich habe mich bereit erklärt, der Frage dann näher zu treten, wenn die jetzige Besetzung des Amts⸗ gerichts Landsberg nicht mehr genügen, wenn dort eine Vermehrung des Richterpersonals sich als erforderlich erweisen möchte. Das wieder⸗ hole ich auch heute. Wenn dieser Fall eintreten möchte, wird die Regierung weit eher geneigt und in der Lage sein, ein Amtsgericht in Vietz einzurichten und den neuen Richter dort zu placieren. Der Fall liegt aber zur Zeit nicht vor. Ich habe schon bemerkt, die Geschäfte in Landsberg a. W., nicht nur die des Gerichtstages in Vietz, sondern auch die des Amtsgerichts in Landsberg, sind nicht in der Zunahme, sondern eher in der Abnahme begriffen; sie sind jetzt nicht bedeutender als in den Jahren 1896 und 1897, und wenn jetzt ein Platz gekauft wird oder gekauft werden soll zwecks Errichtung neuer Räumlichkeiten, so liegt dem keineswegs etwa die Auffassung zu Grunde, daß eine Ver⸗ mehrung durch das Personal für das Amtsgericht in absehbarer Zeit erforderlich sei, sondern nur das ich übrigen gegebene Bedürfniß. Die Räumlichkeiten des Amtsgerichts in Landsberg sollen — ich kenne sie aus eigener Anschauung nicht im höchsten Grade unzureichend sein, und deshalb wird ein Neubau geplant, aber nicht für den siebenten Richter, und die Meinung, daß, sobald das Gebäude fertig sei, dann auch der siebente Richter kommen werde, ist ein Irrthum und entspricht nicht den Thatsachen. Die Abnahme der Bevölkerung, die sich aus der letzten Volkszählung von 1900 gegen die von 1895 ergeben hat, soll, wie der Herr Referent andeutete, darauf zurückgeführt werden, daß angeblich infolge des milden Winters die Schnitter, die im Sommer in großer Anzahl, wie man sagt, zu Tausenden, den Landkreis zu verlassen pflegen, noch nicht zurückgekehrt waren. Die Richtigkeit dieser Behauptung wird von den örtlichen Justizbehörden nicht anerkannt. Die Vollszählung findet bekanntlich am 1. oder 2. Dezember statt. Ob noch u dieser Jahreszeit und ob überhaupt in milden Wintern die Schnitter, die als Sachsengänger ins Land gehen, noch eine Beschäftigung auswärts haben, weiß ich nicht. Mir ist die Sache einigermaßen zweiselhaft. Noch zweifelhafter aber wird mir der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Ergebniß der Volkszählung und der angeblich verspäteten Rückkehr dieser Schnitter dadurch, daß die Abnahme der Bevölkerung sich auf die beiden Geschlechter gleichmäßig vertheilt. Es sind im Jahre 1900 144 Männer und 148 Frauen in Vietz weniger gezählt worden als im Jahre 1895, und da ich glaube, annehmen zu dürfen, daß die Frauen nicht mit den Schnittern in die weite Welt ziehen. (Widerspruch. Rufe: Doch!) So? Das überrascht mich und ich möchte cs kaum glauben. Mir ist die Sache nicht so ganz plausibel. Ich glaube doch, thatsächlich nicht den Schluß ziehen zu können, daß die Verminderung der Seelen⸗ zahl in Vietz mit dieser Thatsache in ursächlichem Zusammenhang steht. Ich möchte auch deshalb an meiner Auffassung festhalten, weil die Abnahme der Bevölkerungszahl von Vietz im Einklang steht mit der Bevölkerungsabnahme im ganzen Landkrrise, und die Ortébehörden, wenigstens die Justizbehörden sind der Ansicht, daß der Landkreis Landsberg das Schicksal so vieler Landkreise der östlichen Provinzen theile, die mit Recht sich darüber zu beklagen haben, daß die Scelen⸗ zahl aus wirthschaftlichen Gründen zurückgeht, die die Justisverwaltung zu ändern leider nicht im Stande ist.
Ja, meine Herren, so Uegt die Sache im wesentlichen gegen früher underändert, und ich glaube dethalb kaum, daß die Konigliche Staatsregicrung in der Lage sein wird, zu der Errichtung eines Amts⸗
Victz, wie gewünscht wird, die Hand zu bicten. Daß Un und Unbequemlichkeiten für die Cinwohner von Bietz
12
nicht genügend dafür interefstert
eiger und Königlich Preußi
schen Staats⸗Anzeiger.
1902.
stattzugeben, doch den allererheblichsten Bedenken unterliegt. von Klitzing hat an mein gutes Herz appelliert. Ja, meine Herren, um eine Herzenssache handelt es sich hier nicht. Wenn hier nur das Herz in Frage käme, so würde ich den Bewohnern von Vietz und Umgegend in jeder Weise entgegenkommen. Aber hier handelt es sich um andere Dinge, bei denen die Gemüthlichkeit, die mit dem Herzen zusammenhängt, gewöhnlich aufhört, denn im vorliegenden Falle giebt die Geldfrage den Ausschlag. Mit Rücksicht darauf bitte ich Herrn von Klitzing, an meinem guten Herzen nicht zweifeln zu wollen, wenn ich an der ablehnenden Stellung, die ich früher seinen Wünschen gegenüber eingenommen habe, auch heute festzuhalten mich verpflichtet fühle.
Herr von Klitzing: Die Zählung der Bevölkerung des Kreises Landsberg ist an einem unglücklichen Tage vorgenommen worden, denn an jenem Tage waren die sämmtlichen Schnitter des Kreises außerhalb, und zwar geht jedesmal ein Paar weg, Männlein und Fräulein; anders kennen wir es überhaupt gar nicht. Die Einwohner⸗ zahl ist unbedingt nicht zurückgegangen; sind die Rechtsgeschäfte zurück⸗ gegangen, so liegt das daran, daß die meisten nach Landsberg verlegt werden. Ich selbst habe noch keinen Termin in Vietz gehabt, sondern bin stets nach Landsberg befohlen worden. Die Verbindung ist höchst mangelhaft, man muß um 414 früh von Vietz fort und kommt um 47 in Landsberg an, wo noch jedes Haus, jede Kneipe zu ist und man auch in das Gerichtszimmer nicht hineingelassen wird, also auf der Straße herumstehen muß.
Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Ich möchte mir nur erlauben, gegenüber den letzten Bemerkungen zu erklären, daß es Hilfsrichter beim Amtsgericht in Landsberg überhaupt nicht giebt. Das sind unbesoldete Assessoren, die als überzählige Herren beschäftigt werden und für deren Unterbringung es an einem geeigneten Raume fehlen mag. Aber von einer Ver⸗ mehrung des etatsmäßigen Personals ist nicht die Rede und wird es auch in absehbarer Zeit nicht sein.
Wenn Herr von Klitzing behauptet, daß die Termine für ihn auf eine so frühe Stunde anberaumt seien, daß er die Eisenbahn nich - benutzen könne oder sich des 4 Uhr⸗Zuges bedienen müsse, so setze ich natürlich keinen Zweifel in die Richtigkeit dieser Angaben; aber ich möchte doch bemerken, was ich schon vor zwei Jahren hier erklärt habe, daß nach dem amtlichen Berichte des Landgerichts⸗Präsidenten das Amtsgericht Landsberg ausdrücklich angewiesen ist, bei der Anberaumung von Terminen für Vietzer Gerichtseingesessene auf die ungünstige Eisenbahnverbindung Rücksicht zu nehmen und diese Termine, wenn möglich, nicht vor 11 Uhr anzuberaumen. Dann ist Landsberg durchaus bequem für Vietzer zu erreichen. Sie können dann mit dem Zuge 9 Uhr 55 von Vietz abfahren, sind 10 Uhr 31 in Landsberg, und können 1 Uhr 47 zurückfahren und in den so zur Verfügung stehenden drei Stunden eine ganze Reihe von Geschäften erledigen. Ich werde aber aus der Mittheilung des Herrn von Klitzing Veranlassung nehmen, den Thatsachen näherzutreten, ob die Anweisung des Herrn Landgerichts⸗Präsidenten beachtet wird oder nicht, und wenn dies nicht der Fall sein sollte, werde ich dahin wirken, daß dieser Verfügung gemäß auf die Angehörigen des Vietzer Gerichtsbezirkes nach Möglich⸗ keit entsprechende Rücksicht genommen wird.
Graf Udo zu Stolberg⸗Werni erode: Die Behauptung der Bevölkerungsabnahme von Vietz ist schon richtig gestellt; die Ab⸗ nahme ist lediglich durch die Schnitter herbeigeführt worden. Die Abwanderung vom Lande ist geradezu eine nationale Kalamität. Den Leuten muß die Existenz in den kleinen Städten möglichst — und vortheilhaft gemacht werden. Dazu gehört auch das . sein von Amtsgerichten. 1
Das Haus beschließt nach dem Antrage des Herrn von Klitzing.
Der Magistrat zu Kattowitz petitioniert um Errichtung eincs Landgerichts daselbst. Die Justizkommission ist über die Petition Tagesordnung übergegangen; das Haus beschließt nach dem Bericht des Referenten Herrn Dr. von Burgsdorff in gleichem Sinne.
Die Petition des Magistrats und der Stadtverordneten von Kotzenau um Errichtung eines Amtsgerichts daselbst wird nach dem Antrage der Justizkommission. Referent Graf von Hutten⸗ Ezapski, der Regierung als Materjal u en.
Graf von Arnim⸗Boitzenburg berichtet namens der
I.
Petitionskommission über die Petitionen des Grafen von und von B. Krey namens des preußischen Landgemein Berlin um Uebernahme der gesammten Unterhaltung des Volksschulwesens auf den Staat und des Pastors b Vorland namens des Verstandes des evangelischen Pfar der Provinz Pommern um gesezliche Regelung der Volksschul⸗ unterhaltungspflicht. Kommifsion 1.2.. die . weisung derselben an die Regierung als Material. Freiherr von Durant widerspricht dem
genannte Petition der Regierung als Materia
be nicht an, daß der Staat zum alleinigen Volkeschulwesens 2 werde; einde und dem Staat ihren ß auf die ition wird
Ueber die erste 222s erter Beamten um 1. April 1897 in den Ruhest
Herr
der Ruhe⸗ Uebergang 1 88 t — igt.
Eine Reihe von — 14 Lehrem und Lentsce in An⸗
legendeiten Lehrer⸗Wittwen⸗ und Waisenkassen heantragt die Fes ernagen zera, gr Reterenten, Ober „ Bürgermeifter
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Schluß nach ½ 7 Uhr ächste Sitzung Sonnabend, 10 ½ Uhr (Kleinere Denkschriften, Uedersichten, Petitionen )
8 8. Haus der Abgeordneten.
Das Haus setzt die erste Berathung der Eisendahn⸗ vorlage fort.
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