ärkten.
Qualität
mittel gut Verkaufte
r Preis für 1 Doppelzentner Menge
sniehe höchster
niedrigster niedrigster ℳ ℳ ℳ
Doppelzentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts⸗ preis
ℳ ℳ ℳ
Außerdem wu am Marktzaden
(Spalte 1) nach überschläglicher tzung verkauft
nbekannt)
Durchschnitts⸗ preis für 1 Doppel⸗ zentner
Verkaufs⸗
t eac dem
Breslau ü Strehlen i. Schl. 11“ Löwenberg i. Schl.. 114646“*“ h1164““
“ Strehlen i. Schl.ü “ Löwenberg i. Schl. “ “
Z“ Giengen a. Brenz
W“ Strehlen i. Schl.. 14“*“ Löwenberg i. Schl.. 59“ ee16”“
V
Strehlen i. Schl.. e“” Löwenberg i. Schl. 13,20 6“*“ 11 13,60 Wesel. 1X““ 16,70 ͤ A14A41“ 16,40 8 Giengen a. Brenz ... 16,00
13,50 13,60 14,00
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende
16,50
Weizen. 16,80 17,10 15,45 17,40 17,20 17,60
17,60
18,00
16,30 15,45 17,00 17,20 16,20 17,50
Ge 14,30 14,50 14,50
13,80 15,50
14,50
14,00 14,10 14,10 13,60
14,50 13,80 15,50
12,00 12,00 12,40 12,60 13,00 13,00
8
8888
8 α 8—
U. S⸗ 88
13,40 14,00
17,20
—, — — —- — — —
—
14,00 13,60 14,20 13,20 13,60
14,20 14,10 14,40 13,60 16,70 17,20 16,40 16,60 16,663
14,80 14,60 15,00 14,00 14.20 215 17,70 8 17,40 67 17,20 33
14,00 14 20 17,70 17,40
16,86 16,80
—
15,00
16,20
14,00
13,80
14,26 14,78
13,00 13,20 13,20
16,45
16,56 16,70
14,10 14,25
2 996 1 130
13,93
16,71
13,87
16,38.
554 16,76 16,17 24. 3.
Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Literatur.
Wörterbuch der deutschen Sprache von Dr. Konrad Duden. Nach den für Deutschland, Oesterreich und die Schweiz gültigen amtlichen Regeln. Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig und Wien. (Pr.: geb. 1,65 ℳ) — In der vorliegenden siebenten Auflage ist dieses bewährte Wörter⸗ buch nach den Beschlüssen der Berliner „Orthographischen Konferenz“ vom Jahre 1901 über die für Deutschland, Oesterreich und die Schweiz in Aussicht genommene einheitliche Rechtschreibung umgearbeitet wor⸗ den. Dies hat sich sowohl auf die für dieselbe maßgebenden Regeln, als auch auf den das gegenwärtige Nachschlagebedürfniß befriedigenden Wortschatz erstreckt. Im übrigen entspricht die neue Auflage den in den früheren befolgten Grundsätzen und bietet u. a. die ver⸗ schiedenen zulässigen Schreibweisen einzelner Wörter, mit besonderer Berücksichtigung von mundartlichen, wissenschaftlichen und technischen Ausdrücken, ferner zahlreiche kurze Wort⸗ und Sacherklärungen, Ver⸗ deutschung von Fremdwörtern, grammatische Winke ꝛc. Vas Buch
ist in seiner neuen Form daher ein gleich brauchbares Nachschlagewerk wie seine Vargänger.
Gleichzeit 4 ist in demselben Verlage ein Auszug aus dem vor⸗ genannten Buche unter dem Titel „Orthograpbisches Wörter⸗ verzeichniß der deutschen Sprache“ von Ir. Konrad Duden (Pr.: geb. 0,20, geb. 0,50 ℳ) erschienen. Die in diesem handlichen, der Sammlung „Mever’'s Volksbücher⸗ eingereihten Büchlein getroffene Auswahl des Wortschatzes entspricht den Bedürf⸗ nissen der Oberklassen der höheren Lehranstalten und enthält auch die wichtigsten einschlagigen Fachausdrücke. Außer für den Schul eebrauch eignet es sich aber bei seiner ganzen Anordnung auch als Nachschlanen buch für die weitesten Kreise.
Die Schlachtfelder von Metz. Gewidmet Seiner Majestät dem Kaiser und König Wilhelm II. Von Otto Taubert, . 3. Masor und Bataillons⸗Kommandeur im Köns s.Infanterie⸗Regiment (6. Lothringischen) Nr. 145, jetzt Gencralmasor 1. D. Veilag von Alerander Dungker, Königlichem Heofbuchhändler, Berlin. (Pr.: 2 Lieferungen. Quer Roval⸗Folio, in Umschlag zu 12 ℳ, komplett in eleganter Mappe 30 ℳ) — Die jetzt erschienene zweite Lieferung bringt ein Prochtwerk zum Abschluß, mit dessen Herstellung bereits im Jahre 1803 bezonnen worden ist. Sie verkinder gleich der ersten in eigenartiger Weise eine Sammlung vortrefflich gezeichneter, über⸗ sichtlicher Schlachtpläne und könstleriich ausgeführter, nach Natur⸗ aufnahmen bergestellter bildlicher Darstellu jener denkwürdigen Geländeabschnitte, auf denen sich eine so n ge Cpisode des glor⸗ reichen deutsch⸗franzosischen ldzugs 1,349 . Sie füllt dadurch cine Luͤcke in der veranschaulichenden arstellung des dortigen Kriegs⸗ beaters qus und bilft einem offenbar fühlbar gewesenen Berürfnih
Die dige. durch erläuternden Tert vervollstandigte Arbeit des in der Fübrung von Zeichenstift und Feder gleich erten Berfassers dürfte daber für milstärtsche Kreise von besonderem Intereüe
sein, den ebemaligen Mitkämpfern aber ein bleibendes Erinnerunge⸗
blatt an sene Zeit bieten und allen Besuchern der Meper
Schlachtfelder Prientierungzmittel willkommen sein.
grics ig vffsobene Josepbine, 180 9 = 1814 9 Veon riedri asson. ertragen und itet vog Lkat
Marschall von Fleberstein. Verlag von Heinrich idt u.
Carl Günther, Leipzig. (Pr. geb. 6. gcb. 7,50 ℳ) —
Uinem Kenner des napoeleonis Zeitalters
ete sich den früberen öffentlichungen
Sein
Orthographisches
zu Hause“ und „Navpoleon und die it ist um so sessein
überbaurt
Siepbezie, Greoeßberzogin von S0en Gine Adertid⸗ Dokumenten. 95— Turquan leger. itet gen Oekar Marschall von Bieberstein.
ich Schaitt u. Garl Ga 8 geb. 4 Bö, —
Litgtatur“ rIEAEh 2 Fenein und aus der eit Fes ersten „mpire⸗
2
Im Verlgge der Hinrichs schen Auchba in n
öESeeeeeeee Fenc wem ser die Ferrttenleos de n dec. n
spiegelnde Vortrag „Babel und Bibel“, welchen Dr. Fried rich Delitzsch, Professor für Assyriologie an der Universität Berlin und Direktor der vorderasiatischen Abtheilung der Königlichen Museen, am 13. Januar d. J. in der Deutschen Brient Gesellschaft (s. Nr. 19 des „R.⸗ u. St.⸗Anz.“*) gehalten und auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs am 1. Februar d. J. im Königlichen Schlosse wiederholt hat, im Druck erschienen. 50 Abbildungen verhelfen den Ausführungen zu klarer Anschaulichkeit. Der Preis beträgt 2 ℳ, der des gebundenen Exemplars 2,50 ℳ Eine kleine Anzahl Exemplare kommt als Luxusausgabe zum Preise von 4 ℳ in den Handel.
— Idealismus. Von Prof. Dr. Ehr. Muff, Rektor der Königlichen Landesschule Pforta. Verlag von Richard Mühlmann. Leipzig. (Pr.: geb. 5, geb. 6 ℳ) — Der Verfasser erklärt in einer Reihe schlichter Betrachtungen, bei denen er alles, was über den Idealismus bereits geschrieben worden ist, Leprüft und das ihm gut Erscheinende unter Wahrung der eigenen Selbständigkeit verwerthet bat, das eigentliche Wesen dieser geistigen Macht. Hierber sucht er zunächst deren Begriff im allgemeinen festzustellen und faßt dann die besondere Art ihrer Wirksamkeit auf den verschiedenen Gebieten ins Auge. Er will durch seine Ausführungen auch weitere Kreise zum Nachdenken über Art und Werth der idealen Guͤter des Menschen, die für Religion, Wissenschaft, Kunst und Lehben von so großer Bedeutung sind, anregen, sowie in ihnen den idealen Sinn fördern, benr, wecken⸗ Dieses Untemehmen muß um so wärmer begrüßt werden, als der Idealismus gerade in unseren Tagen eingehender denn se auf Wesen, Wirkung und Ferefhtianns gevrist und nach Meßerbe des individuellen Stand⸗ punkts bald get „bald geschmäht wird.
Handhuch für Frauenbildung und Fravenberuf. Führer durch die Anstalten und Einrichtungen zur Ausbildung von Mädchen und Frauen in Berlin. Verlag von Carl Habel, lin (Pr. geb 1,20 ℳ) Das Buch giebt eine übersichtliche Iusammen⸗ stellung aller in Berlin und dessen Nororten vorhandenen Gelegenbeiten bes Arsbildung von Mädchen und Frauen, informiert über die Vor⸗
dingungen, Zeitdauer und Kosten in jerem einzelnen Fall und auf allen Gebieten der Mädchenkildung und Frauent atigkeit. Es enthält serner die behördliche Bestimmungen über die Aufnahme weiblicher Bcamten in den Post., Telegraphen⸗ und Eisenbahndienst, sowie in die städtische Verwaltung, die ministeriellen Prüufungsordnungen für die verschiedenen Lebrerinneneraming und einen orientterenden Abschnitt
ber das Sendium der Frau und die akademischen Beruse. Al An. sind noch ausführliche Nachweise üͤber Stiftungen und Stipendien, Stellenvermittelungen zc. beigegeben. Gin — Sachregifter . die und erhöht nech den b dieses praktischen
— ever e Begweiser durch Thüri Sammlaeg von „Merers Kasehscenn-) it sschen se secebeen umge ler und vermehrter Aufl erschienen des Bibli ischen Instituts in Leipzig; geb 2 „ℳ4). auch EE, 8 en . geschichtlichen soe teichen
Büchleins beibehalten, durch verschiedene F der in veunter Aufsage in demselben Nerl e t unt er Hütemcttel ist Pre 2 ℳ 12 Kunft⸗ 8 KAanen in kockheleganter Marve. cl. Welt der Artiten amüsant zu schiltern RMemane. 48 4 cns v in *
will, ven N. Im u wiederbolt es 1 . 8 bat es aber noch an preaktiichen Wert wonnen. Fereer beutigrn aeteszeneoe ente prechend harbeitet und daher dlas 2 Wegwelser durch den Sch 1 8 Od ee de herabtege veleren n. Straßzbha 18982 und für die Teuristen chenfalls ein schnenl abn L.— 8 — Varieté., Nen John Jack Urjeslander blättert auf Verlag ven Her⸗ — Le (Pr.: 6. ) — Let der den „Ueben * dti . Feer erae. eernn er gere ger iUner bat. dessen Stift mit pikantem und gt rebmo unz der künttlertsche Inhalt machen de Mfarpe 7. einer Zierde zedes 8* Repase ant Rereilen ren Paal Hevse. Wehlfeile n deerang,. Mern ter I. G. — 8 schen G. m. H. im .sea und Berlian. — leer — eil 82 rden eirer die Nerellen mit dem der
er nicht nur in der Novelle, sondern auch in dem großen und weite, Bau des kunstvollen Romans ein Meister ist, bilden den Anfang. Da⸗ erste Heftchen sendet jede Buchhandlung auf Verlangen zur Ansicht.
„Kämpfe. Eine Erzahlung aus den schweizer Bergen von Ernst Zahn. 2. Auflage. Verlag von Th. Schröter, Zürich und Leipzig. (Geh. 2,50, geb. 3,50 ℳ) — Diese Erzählung, welche dasselbe eigenartige Gepräge, wie die erst unlängst an dieser Stelle gewürdigte Novellen⸗Sammlung „Bergvolk⸗“ desselben Schrift⸗ stellers, trägt, spielt auf dem klassischen Boden der Urschweiz. Mit gewaltiger Kraft und Plastik schildert der Dichter Leben und Kämpfe der Bergbewohner, ihre materiellen und seelischen Konflikte. Er benutzt den Rahmen einer großartigen Natur, um Bilder aufzurollen, die jeden Leser unwillkürlich gefangen nehmen, und versteht es, seinen Schilderungen des Volkslebens im allgemeinen und des schweizerischen Charakters im besonderen lebensvollen Geist zu verleihen.
„Seine Majestat das Kind“. Kleine Geschichten von unsern Kleinen von Ottokar Tann⸗ Bergler. Mit Illustrationen von S. von Sallwürk und Emil Ganghofer. Verlag von Hermann Seemann Nachfolger, Leipzig. (Pr.: geh. 3, geb. 4. ℳ) Diese Reihe leiner Erzählungen führt den Leser in die Kinderstube und zeigt ihm deren kleine Insassen, wie schon der Titel andeutet, als die Be⸗ berrscher des ganzen Haufes. Die sich dort abspielenden Episoden werden mit drastischer Komik geschildert wobei jedoch auch ernstere Tone anklingen und herzergreifende Momente aus dem kindlichen Scelenleben eingeflochten werden, in denen der Humor durch Thränen lächelt Jeder Kinderfreund, der Verständniß für die rührende Hilf⸗ losigkeit und Unschuld, sowie für die unbewußte Drolligkeit der Kleinen und deren unwillkürlichen Einfluß auf ihre Umgebung bat, wird daber dem — . r sich Ab üersse abgewinnen.
Ben Eckstein’s Miniaturbibliother (6 üller. Mann sche Verlagsbuchhandlung. Leipzig) sind die — 69 und 70 neu erschienen Dieselben haben folgenden Inhalt: „Die
lückskatze“, bumoristische Erzählung von Joachim von
ürow, „Blutende Herzen, Nevellen von A. Schoebel⸗
rlin, und Die verschleierte Kuische” von F. Freiherrn von Dincklage⸗Campe (Preis jedes Buches geb. 1 ℳ, geb. 2 ℳ) Von diesen Erzäblungen übeiragen die an zweiter Stelle genannten von A. Schoebel die anderen ben weitem an Tiefe des Empfindens und kesselnder Darstellungéweise, waͤhrend wenn auch an und sr 1— 1-1 uniensans sich d2 über das Niveau der
eratur er 8 uostattun ruck besenders gediegen bervorgeboban zu -. been e 2. Anton Tschechoff Ein bekannter Herr Humoriftische chichten. Ginzige ant schung aus dem Russischen von
adimir Cyumikew. Nuchschmpck von Z. Vrlreiander Band. 311 E
von Eugen Diederichs in Leina Dieser erste Band der
ammelten Werke des bekaͤnnt *
litera aut-
rochenster Weise. Mit scharfer Reegodhe, han tet und — 2.² .5 — „erhecer zee rröbe weiß - dieselben bald mit feiner
Rahmen einer Reibe ] 3 Die Ueterf . T, enns außertst - Orginals abgefaßt. enkfpricht den modernen e angsahe — Die automatische Bewässerung und Da
Lärten. Wief xr. Von Arthur I in Köntgederg 1. Pr. Werias InE erscen t 1 ten Zweck. dem 22 wie auch von der überf
. Vertbeile, weiche Imrier inengandergtrifender —4— 1
rfahren dem erstagen bietet, fuhrt der ben knapper, † lek. Verfasser in achlicher Weise vot A
Plane 6 ührter autematih InFFheigöcra 5 XXIV. ster 4 — h d..-e.SSe. Z 82 vAbibalung der Köatalich
charakt tattung des
für die ferfth Anstalt“, unter Ngnseane fablteicher —
von 12 pes Dr von Lore
1“ In Hermanen Hechschale A 8 — —2 Arhifah
Von Dr. E. Svpeidel. (Mit orträt.) — Ueber Durchforstungen. Von Ober⸗Forstmeister Weise⸗Münden. — Beobachtungen über den Kiefernprozessionsspinner in West⸗ und Ostpreußen. Von Regierungs⸗ rath Dr. Rörig⸗Berlin. (Mit 1 Tafel.) — Zum berbstlichen Blatt⸗ fall. Von Professor Dr. Dingler⸗Aschaffenburg. — Mittheilungen: Die 28. Versammlung thüringer Forstwirthe zu Eisenach; Amerikanisch⸗ Forstliches. — Literarische Berichte.
— Heft 3 des 48. Bandes (1902) von „Dr. A. Petermann’'s Mittheilungen aus Julius Perthes geographischer An⸗ stalt“, herausgegeben von Professor Dr. A. Supan (Verlag von Justus Perthes in Gotha; jährlich 12 Hefte, Pr. 24 ℳ), erschien mit folgendem Inhalt: Hauptmann Fr. Immanuel: Nordwest⸗Amerika und Nordost⸗Asien, Geographische We selbeziehungen. — Professor Dr. W. Sievers: Der Grenzstreit zwischen Brasilien und Frankreich über Guayana. — Eduard von Toll: Russische Polarexpedition unter Leitung von Baron Ed. Toll. Bericht über die Fahrt der „Sarja“ durch die Kara⸗See und über die Arbeiten des Jahres 1900. — Kleinere Mittheilungen. Enzensperger, Dr. J. J.: Die deutsche Südpolar⸗Expedition. Bericht über die Reise von Sydney nach den Kerguelen und den Aufenthalt daselbst. — Geographischer Monats⸗ bericht. — Beilage: Literaturbericht. — Karten unter Redaktion von Dr. Br. Hassenstein. Hauptmann Fr. Immanuel: Die Goldgebiete zu beiden Seiten der Beringstraße; Karte der Tschuktschen Halbinsel 1:3 000 000; Karte der Seward⸗Halbinsel 1:2 000 000; Die Ver⸗ kehrswege nach den Klondike⸗Goldfeldern 1:20 000 000; Die Gold⸗ felder von Klondike 1:10 000 000. Karte der Grenzansprüche in Französisch⸗Guayana 1:6 000 000.
Illustrierte Zeitung. Leipzig, Verlag von J. J. Weber. — Zahlreiche in New York nach dem Leben gezeichnete und in vor⸗ züglichen Holzschnitten reproduzierte ganz⸗ und doppelseitige Blätter, die E. Limmer für die Nummern 3064 und 3065 vom 20. und 27. März dieser Zeitung geliefert hat, vergegenwärtigen dem Leser den Aufenthalt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen in den Vereinigten Staaten von Amerika; darunter befindet sich auch ein die Taufe der Kaiserlichen Yacht „Meteor“ durch Miß Alice Roosevelt auf Shooters Island veranschaulichendes großes Doppelblatt. Interessante Illustrationen zur Tages⸗ gefechichte sind ferner u. a. die Bildnisse Lord Methuen’'s und Delarep's, die an die letzten Ereignisse auf dem südafrikanischen Kriegsschauplatz gemahnen. Mehr als ein Dutzend guter Aufnahmen machen mit den Städten bekannt, welche die projektierte Bagdad⸗Eisenbahn in Cilicien, Syrien und den Euphrat⸗Tigrisländern berühren wird. In Nr. 3066 vom 3. April wird das von Gustav Eberlein geschaffene und von Seiner Majestät dem Kaiser genehmigte Modell des Goethe⸗Denkmals für Rom, der schöne Gesammtentwurf sowohl wie der wundervolle Kopf der Statue, in ganzseitigen Abbildungen dem Leser vor Augen geführt. In meisterhafter, alle Eigenheiten des Originals wiedergebender Weise reproduziert ein doppelseitiger Holzschnitt (Kunstbeilage der Nummer) das Energie athmende Gemälde „Vorfrühlingsabend“ von Friedr. Baer, einem der bedeutendsten Landschaftsmaler Deutschlands. Etwas von der staunens⸗ werthen Vielseitigkeit des genialen Altbavern Hubert von Herkomer verrathen die Holzschnittreproduktionen seiner Gemälde „Miß Eden“, „Die Verhaftung des Wilderers“, „Unser Dorf“ und „Wer kommt da?“ Der espritsprühende Zeichner modernen Lebens René Reinicke giebt in der leicht satirisch gefärbten „Frauenversammlung im Kunst⸗ gewerbehaus zu München“ ein Stück sozialer Entwickelung. Von nicht geringem Interesse sind die Bilder aus dem Lager gefangener Buren zu Ragama auf Ceylon. W. Gause spendet wiederum eine packende Scene aus dem Berliner Leben. Die Ansicht von Hermann Hahn’s Entwurf zum Franz Liszt⸗Denkmal für Weimar erinnert daran, daß dieses Monument am kommenden 1. Mai feierlich enthüllt werden soll Von den Bildnissen dieser Nummer seien die des General⸗ Feldmarschalls Grafen von Waldersee (der heute seinen 70. Geburts⸗ tag feiert) und des verstorbenen früheren kapländischen Premier⸗ Ministers Cecil Rhodes erwähnt.
— Von der im „Freien Verlag“, G. m. b. H. in Berlin er⸗ scheinenden illustrierten Monatsschrift „Berliner Leben (Preis monatlich 0,50 ℳ, jährlich 6 ℳ) liegt das dritte Heft des fünften Jahrgangs vor. Den Hauptbestandtheil seines reichen Inhalts bildet eine von Friedrich Fuchs unterhaltend geschriebene Revue über die Illustratoren der Berliner Witzblätter: Brandt, Stutz. Jüttner, Wellner, Feininger, Heinemann. Christoph, Klinger, Schnebel und Hansen, deren Kunst in charakteristischer Auslese vorgeführt wird. Die hildende Kunst ist ferner noch durch wohlgelungene Aufnahmen nach den Werken des Bildhauers Fritz Heinemann vertreten. Eine andere Bildseite zeigt die Mitglieder der Königlichen Akademie der Künste nach einem Festmahl im Künstlerhaufe versammelt. Das jedem Heft beigegebene Notenblatt wurde diesmal von Bogumil Zeppler bei⸗ pesteuert; es enthält ein sangbares Stück von heiterer Melotik. Eine Serie neuester Porträts von bekannten Bühnenkünstlein, ferner eine malerische Augenblicksaufnahme aus der militarischen Welt, sowie
13823 Humoresken und Stimmungsdichtungen vervollständigen das Heft.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Masßtregeln.
Rußland.
In der russischen „Gesetz Sammlung“, Nr. 18 vom 28. r d. J., ist folgende „Instruktion für die sanitären eob⸗ achtungs Stiationen zur See und die See⸗Quarantäne⸗
nstalken des Schwarzen Mecres“ veröffentlicht worden:
1) Die ans dem Auslande anlangenden Sceschiffe mwerden in sanitärer Hinsicht (je nach ihrer Herkunft) eingetbeilt in:
a. Schiffe, die aus cinem von der Pest, der Cholera oder dem gelben Fieber freien Hafen kommen, und
d. Schiffe, die entweder aus einem Hafen kommen, der als von einer der vorbenannten 3 Krankdeiten verscucht erflärt worden iit oder olche Hasen angelaufen haben oder in solchen Häsen Personen, Mann⸗
oder rnen an Bord genommen baben.
2) Schiffe, die zu der Kategerie der unter Punkt 1a bogriffenen gehören, werden nach vorheriger Befragung des Schissers. Besichtigung d Schistes sewie nötbigenfalls auch des Kommandes und der Passagiere zur freien Praris falls keinerlei Momente auf. gedeckt die in sanitärer zu Bedenken Anlaß geben.
Selche werden zur freien Praris in sämmtlichen Häfen
ssen, wo sanitäͤre Bechacht . Ovarantäne Anstalten eces oder 12;,— 8 die zur sanikären Besichtigung ert anlangenden e ermäͤchtig —
Snerkan n Schiffe, die aus r: die weder von der Cholera nech ven der verseucht nen arzt an Bord haben, köngen Hozen anlaufen, wo keine Aerzie 2 dienftet sind, aber Diese e werden
ff zut 8 Grund 1212 sanitänen Immunitöt durch ko
tzt zugelassen.
9 Bge — .der
5 ber n; Lan wo
ö. “ 7ö en etedena Fer sanitare Werhülkeißße chees Schetes cine des* Saa eter des Karitand des Schiffeo ver⸗
z — auf Blankgit des
vermerkl. crbaltenen wyrden det 2 den durch te9* falls cin † — 18 kentrelwrt.
9* d des bet Sc„ veneeeeenn 8E
ee
dem
chiffes festzustellen, ob das Schiff nicht zu etwelchen Bedenken in sanitärer Hinsicht Anlaß bietet. Ist dies der Fall, so verfährt er nach den Regeln, die auf den gegebenen Fall Anwendung haben.
5) Nach der Vernehmung schreitet der Arzt zur Musterung des Schiffskommandos und der Schiffsräume. Von den Passagieren unter⸗ liegen der Musterung nur solche, die entweder aus einer verdächtigen Gegend reisen oder selbst ihr Unwohlsein anzeigen oder schließlich von anderen Passagieren als krank bezeichnet werden.
Werden auf dem Schiff an Cholera, Pest oder gelbem erkrankte Personen konstatiert, so wird mit dem Schiffe nach P. 15 dieser Instruktion verfahren. Werden dagegen an Diphtherie, Pocken, Fleckentyphus und anderen ansteckenden Krankheiten erkrankte Personen konstatiert, so werden diese Kranken in einer der örtlichen Heilanstalten untergebracht bezw. in dem Sanatorium bei der sanitären Station, falls in dem Hafen keine Heilanstalten vorhanden sind. Weigert sich der Kranke, in die Heilanstalt gebracht zu werden, so wird er der Polizei des Bestimmungsortes oder des zeitweiligen Aufenthalts gemeldet, gemäß Art. 732 des Medizinalstatuts — Ges.⸗B. 1892 Bd. XIII.
7) Wenn auf dem Schiffe einer oder mehrere Passagiere reisen, die zwar in immunen Häfen an Bord genommen wurden, aber aus Gegenden kommen, die als von der Pest, der Cholera oder dem gelben Fieber verseucht erklärt worden sind, wenn diese Passagiere gesund sind und seit deren Abreise aus der als verseucht geltenden Gegend die für die Observation vorgeschriebene Zeit Ser e gen ist, so wird das Schiff nach vorheriger Desinfizierung des Gepäcks dieser Passagiere zur Praxis zugelassen. Ist aber seit der Abreise der in diesem Punkte angezogenen Personen aus den als verseucht geltenden Gegenden die vorgeschriebene Zeit nicht verstrichen, so wird bei deren Landung eine Sanitätsbeaufsichtigung gemäß P. 19. verfügt.
8) Zu den Momenten, durch welche eine Proklamierung des unbefriedigenden sanitären Zustandes eines Schiffes (§ 17 der Aller⸗ höchst bestätigten Regeln vom 26. April 1893) gerechtfertigt wird, gehören:
1) Ueberfüllung des Schiffes mit Passagieren;
2) Anhäufung von Lumpen, von schmutziger und ungewaschener Leib⸗ und Betlwaͤsche, von thierischen Abfällen und Müll Schiffsräumen;
3) mangelhafte Qualität des vorhandenen Trinkwassers.
Schiffe, bei denen diese Mängel konstatiert werden, können zur freien Praxis nur nach Beseitigung dieser Mängel mit eigenen Mitteln zugelassen werden, wobei indeß die Landung gesunder Passagiere und ihres Gepäcks nicht beanstandet werden darf.
9) Schiffe, die einen Schiffsarzt an Bord haben, der Vernehmung ohne Besichtigung zur Praxis zugelassen bloß auf Grund einer Erklärung des Schiffsarztes, daß sanitätsverdächtige Momente nicht vorliegen, vorausgesetzt, daß kein begründeter Anlaß vorhanden ist, an der Genauigkeit der vom Arzt mitgetheilten Aus⸗ weise zu zweifeln.
10) Falls das Ergebniß der Vernehmung oder der Besichtigung günstig ausfällt und vorkommenden Falles die in den P. P. 6, 7 und 9 vorgesehenen Maßnahmen Anwendung gefunden haben, so wird dem Schiff ein Zeugniß über Zulassung zur Praxis ausgestellt. Das Zeugniß wird mit dem Siegel der Sanitätsstation bezw. der Quaran⸗ täne⸗Anstalt versehen und von dem Arzte, der die Besichtigung bewirkt hat, unterschrieben. 8
Anmerkung. Schiffer, die Wallfahrer befördern, besonderen, hierfür speziell erlassenen Regeln behandelt. 1
11) Schiffe, die aus Häfen kommen, die als von der 5b und der Cholera verseucht erklärt worden sind, müssen, bevor je einen russischen Hafen anlaufen, eine der sanitären Beobachtungsstationen zur See ersten Ranges aufsuchen; diese werden für die einzelnen Küstentheile von der Allerhöchst eingesetzten Kommission zur Be kämpfung der Pestgefahr näher bezeichnet.
Eine Ausnahme hiervon ist nur für solche regelmäßige Fahrten machende Personendampfer zulässig, die einen Schiffsarzt und einen Dampf⸗Desinfektionsapparat an Bord haben, falls sie als immun gelten können (P. 12 der Instruktion). Solche Schiffe dürfen sämmt⸗ liche Häfen anlaufen, wo medizinal⸗sanitäre Stationen vorhanden sind; sie werden zur freien Praris zugelassen auf Grund:
1) einer Beglaubigung des Schiffsarztes, daß auf dem Schiffe keine Cholera⸗ oder Pesterkrankungen vorgekommen sind und daß eine Desinfizierung der im P. 13 bezeichneten Gegenstände bewirkt worden ist, sowie “ 8
†22) eines günstigen Ergebnisses der ärztlichen Bes tigang.
12) Die aus den von der Cholera oder der Pest verseuchten Häfen kommenden Schiffe werden hinsichtlich ihrer sanitären Behand⸗ lung, abgesehen von der Qualität ihres Sanitätspatentes, eingetheilt in: immune, verdächtige und verseuchte.
Als immun ist ein Schiff anzusehen, das zwar aus einem von der Cholera oder der Pest verseuchten Hafen kommt, auf dem aber weder bis zum Abgange, noch unterwegs. noch im Augenblicke der Ankunft Fälle von Erkrankung oder Tod an Pest oder Cholera vor⸗
gekommen sind. 1
Als verdächtig ein Schiff zu gelten, auf dem z. 3. der Ab⸗ fahrt oder unten holera⸗ oder Pestfalle vorgekommen sind, auf dem jedoch während der letzten 7 e keinerlei neue Erkrankungen an der Cholera, bezw. während der letzten 12 Tage keine neuen Er⸗ krankungen an der Pest vorgekommen sind. 1
Als verseucht gilt ein Schiff, auf dem Cheolera⸗ und Pestkranke an Bord sind oder auf dem in den letzten 7 † agen neue Cholerafälle, bezw. im Laufe der letzten 12 Tage ein oder mehrere Fälle von Eholera⸗
erkrankungen konstatiert wurden. 19* solgeade Mahmahmen An⸗
13) Auf immune Schiffe finden wendung:
1) Aerztliche Besichtigung sämmtlicher Mannschaften des Kom⸗ mandos und Passa
2) ckrion der se Wäsche, der Gebrauchegegenstände, 1 0 schmupigen 3) Entfernung von
cke des Kom und der Paß — braum nach vorberiger Sterilisation und
ieber
werden nach
werden nach
er aus dem 1 rsatz des auf dem Schiffe vorhandenen Trinkwassers
verbet „ o0 Waaren vervedan werden, iich deren des Arzies sein loönnien.
brzügl ein begründeter Verdacht vorliegt, daß sie d die — —— n ciner eebdne ibhren 22— (cf. 5-ecexe 21122 bemm. 10 Tage deß Schiffsabganged aus een unterstellt
cinem von der Pest 8 VBechachtungst kann dad Landen —öPe; Aümseesenee
der Mannschaften des K attet werden. cinem guünstigen
nachdem die in den
Maßnahmen kdaraut
aufzusuchen. in dem hu 1221
32 wird, daß auf das Schist die
nwendung gefunden haben. —— 171 den
s᷑öencernencJ—erere
überhaupt aller Räume des Schiffes, die nach Ansicht des Arztes infektionsgefährlich erscheinen. 1 2) Das Kommando und die Passagiere unterliegen einer Beob⸗ achtung ihres Gesundheitszustandes während der Dauer von 5 Tagen nach Eintreffen der choleraverdächtigen und 10 Tagen nach Eintreffen der pestverdächtigen Schiffe. 15) Auf die verseuchten Schiffe finden nachstehende Maßnahmen
Anwendung: sofort ans Land gesetzt und nach der
1) Die Kranken werden Krankenstation befördert.
2) Die Mannschaften des Kommandos und die Passagiere unter⸗ liegen einzeln der ärztlichen Musterung, wobei Kranke, die cholera⸗ oder pestverdächtige Symptome zur Schau tragen, auszuscheiden sind.
3) Schmutzige Wäsche, Gebrauchsgegenstände, sowie das dem Kommando und den Passagieren gehörende Gut sind zu desinfizieren.
4) Das Wasser ist aus dem Schiffsraum nach vorheriger Des⸗ infektion zu entfernen und das auf dem Schiff vorräthige Trinkwasser durch frisches zu
5) Wenn das Schiff Waaren mitführt, deren Einfuhr aus ver⸗ seuchten Gegenden untersagt ist, so kann eine Desinfektion auch der übrigen Waaren verordnet werden, bezüglich deren nach Ansicht des Arztes ein begründeter Verdacht vorliegt, daß sie durch Aufstapelung mit den vorbezeichneten Waaren infiziert worden sein önnten.
Ingleichen unterliegen der Desinfektion überhaupt alle Waaren, deren ein begründeter Verdacht vorliegt, daß sie infiziert sein önnten.
6) Sämmtliche Theile des Schiffes, ö aufgehalten haben, sowie alle Sachen, die mit ihnen in
erührung gekommen sind, sind zu desinfizieren; desgleichen über⸗ haupt alle Theile des Schiffes, die nach der Ansicht des Arztes infektionsgefährlich erscheinen.
7) Das Kommando und die Passagiere werden einer Observation unterworfen, deren Dauer von dem Zeitpunkte der Internierung der zu observierenden Personen in die Observationsstation oder, falls sie an Bord des Schiffes verbleiben, vom Zeitpunkt der Beendigung der Desinfektionsoperationen gerechnet wird. Die Observationsdauer für von der Cholera infizierte Schiffe ist auf 5 Tage, für die von der Pest infizierten auf 10 Tage festgesetzt. 1
Für Schiffe, die von der Cholera infiziert sind, die aber einen Schiffsarzt und einen Desinfektionsapparat an Bord haben, kann statt einer Observation des Kommandos und der Passagiere eine Beob⸗ achtung von gleicher Dauer verordnet werden, wenn
1) der Schiffsarzt beglaubigt, daß von dem Augenblicke des Auf⸗ tretens der Erkrankungen an der Cholera alle möglichen Maßnahmen zur Isolierung der Erkrankten und aller derjenigen Personen, die mit ihnen in Berührung gekommen sind, ergriffen und auch die vorschrifts⸗ mäßige Desinfektion sämmtlicher infizierter Sachen bewirkt wurde, und
2) wenn der Schiffsarzt die Verpflichtung übernimmt, die Mann⸗ schaften des Kommandos während der ganzen Beobachtungsdauer, sowie die Passagiere während des Uebergangs von der Zentralstation zum Bestimmungshafen tagtäglich zu mustern und der zuständigen Behörde über jede wahrgenommene Veränderung in sanitärer Hinsicht Mit⸗ theilungen zu machen. Werden diese Bedingungen erfüllt, so wird dem Schiffe gestattet, nach dem Bestimmungsorte weiterzusegeln, wie dies hinsichtlich der verdächtigen Schiffe vorgesehen ist. G
Die gesunden Passagiere können auf Wunsch über die Zentral⸗ station ans Land gesetzt werden, jedoch nach vorherigem Bad in der Badstube, Wanne oder unter der Douche und nach Desinfektion der Kleider, die sie tragen. 1
Die Beobachtung ist in der unter § 19 der Instruktion vor⸗ geschriebenen Art und Weise einzurichten.
16) Schiffen ausländischer Fahrt, die sich den verfügten sanitaren Maßnahmen nicht unterziehen wollen, steht es frei, in die See u gehen.
. Polchen Schiffen kann das Ausladen von Waaren unter folgenden Bedingungen gestattet werden:
1) Das Schiff muß auf der Rhede in einer hinreichenden Ent⸗ fernung von dem bewohnten Theile der Küste und den anderen auf der Rhede befindlichen Schiffen halten, um eine sichere Absonderung desselben zu ermöglichen 8
2) Der Verkehr der Passagiere mit dem Lande ist unter leinen Umständen zulässig, die Landung der Mannschaften zu dienstlichen Verrichtungen ist nur über die sanitäre Beobachtungsstation unter Aufsicht des Personals derselden zulässig. 1
3) Bevor das Ausladen beginnen kann, muß a. das Wasser aus dem Schiffsraum nach vorheriger Desinfektion entfernt und b. der auf dem Schiffe vorhandene Vorrath an Trinkwasser durch gesundes Wasser ersetzt werden. 1 *
Ingleichen kann Schiffen, die sich den verfügten sanitaren Maß⸗ nahmen nicht unterziehen wollen, gestattet werden, Passagiere auf deren Wunsch ans Land zu setzen, jedoch unter Beobachtung der nach⸗ stehenden Bedingungen: G .
a. bei Schiffen, die aus Häfen lommen, die weder durch die Cholera noch durch die Pest verseucht sind: ärztliche Besichtigung und Desinfektion des Gepäcks; 8
b. bei Schiffen, die aus verseuchten oder 88. Hafen kommen,
in denen sich Cholera⸗ und
die mit den verseuchten irgendwie Kontakt ge⸗ baben: Anmen⸗ — der für die Passagiere inczierter 8 se festgesetzten Matz⸗ nahmen (§ 15). In Batum wird allen Schiffen, gleichviel wie deren er
sein moge., gestattet, Petroleum durch Leitungen
ie örtlichen Behérden haben dabei darüber zu —— mwischen dem Schiff und dem Lande t und daß einerlei vom Schiff ang Land werden. ist darauf zu sehen, daß auf den Schwertauen feine Ratten ans Land gelangen können.
Von der ärztlichen — 17) Die ärztl wird auf dem ke selbit bewerkr wenn die ber 8 und nut die —,” Peernr. — sonen ans Land
uchenden Musterung tersuchenden Personen aur so I“ alg 2 . liegt die Nottz⸗ vellftändigen Entkleid der zu uchenden Per⸗
enen so sind die zu Persenen in einem Von der Derinfektion.
8) Die Dreinfekrion hat unter — — wen. 8 ersolgen. Uet — ₰2 8 keftion 1,
A☛ᷣ — ter 2. doheit b— Sa dene .EA gaüerr inee Brettzubehér und ö 1-2. enen.e. 2 12 Iö nach der „Anleitung zut Desintefhen den 4
Bon der Aufsicht. 19) Diee Aatsicht (.nrveillange“ † des Get