Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, rungen und Versetzungen. Im aktiven Heerxe. Potsdam, 11. April. v. Friedeburg, Hauptm. und Komp. Chef im 1. Garde⸗ Regt. z. F., zum dienstthuenden Flügel⸗Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen, Königliche Hoheit, Oberlt. im 1 Garde⸗Regt. z. F., unter Beförderung zum Hauptm., zum Komp. Chef, — ernannt.
Evangelische Militär⸗Geistliche.
7. März. Lic. Bornhäuser, Div. Pfarrer der 28. Div. in ve die Entlassung aus dem Militärpfarramt zum 24. März d. J. ertheilt.
26. März. Fingado, Militär⸗Oberpfarrer des XIV. Armee⸗ Korps, Kirchenrath in Karlsruhe, zum 1. Juli d. J. mit Pension in den Ruhestand versetzt. -
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 5. März. Kuri, Lazareth⸗Ober⸗Insp in Altona, nach Mainz, Hanne, Lazareth⸗ Verwalt. Insp. in Osnabrück, zur Wahrnehmung der Lazareth⸗Ober⸗ Insp. Stelle nach Altona, Gragert, Lazareth⸗Insp. in Glogau, nach Osnabrück, Gurk, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Krotoschin, zur Wahrnehmung der Lazareth⸗Ober⸗Insp. Stelle nach Deutz, Höhne, Lazareth⸗Insp. in Karlsruhe, nach Krotoschin, Wilke, Lazareth⸗ Verwalt. Insp. in Ehrenbreitstein, nach Bitsch, Krüger, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Deutz, nach Ehrenbreitstein, Kämpf, Lazareth⸗Insp. in Mülhausen i. E., nach Karls⸗ ruhe, Kuhtz, Lazareth⸗Insp. in Thorn, nach Lahr, Reinert, Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth 1 Straßburg i. E., nach Jüterbog, Ackurath, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Jüterbog, nach Neu⸗Ruppin, Wittke, Lazareth⸗Verwalt. Insp in Frankfurt a. O, nach Gnesen, Straube, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Gnesen, zur Wahrnehmung der Lazareth⸗Ober⸗Insp. Stelle nach Frankfurt a. O., Oepen, Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth I Metz (Stadt), nach Minden, Eimecke, Lazareth⸗Insp. in Allenstein, nach Magdeburg, — versetzt.
20. März. Jechow, Rechnungsrath, Lazareth⸗Ober⸗Insp. in Torgau, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
26. März. Weßel, Feldlazareth⸗Insp. beim ehemaligen Ostasiat. Expeditions⸗Korps, auf seinen Antrag mit Pension in den
Schwenke, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in St. Avold, „Klare, Lazareth⸗Insp. in Goldap, nach St. Avold, Witte, Lazareth⸗Insp. in Posen, an das Garn. Lazareth II Graudenz, König, Lazareth⸗Insp. in Graudenz, nach Posen, — versetzt. 31. März. Hose, Roßarzt der Landw. 2. Aufgebots, der Ab⸗ schied bewilligt. 1. April. Müller, Scholz, Lazareth⸗Inspektoren in Halle a. S. bezw. Celle, zu Lazareth⸗Verwalt. Inspektoren ernannt. 4. April. Gaul, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 20. Div., zu der Korps⸗Intend. des X. Armee⸗Korps, Taubert, Intend. Assessor von der Korps⸗Intend. des XI. Armee⸗Korps, als Vorstand zu der Intend. der 20. Div., — zum 1. Mai 1902 versetzt. Hollstein, Proviantamts⸗Rendant in Tilsit, als Proviantmstr. a. Pr. nach Glogau, Anger, Proviantamts⸗Rendant in Königsberg i. r., nach Tilsit, Schwartz. Proviantamts⸗Kontroleur in Lyck, als roviantamts⸗Rendant nach Königsberg i. Pr., Behnke, Ohrdorff, roviantamts⸗Kontroleure in Schweidnitz bezw. Saarlouis, nach Lyck zw. Schweidnitz, Sewelies, Proviantamts⸗Assist. in Straßburg i. E., als Proviantamts⸗Kontroleur a. Pr. nach Saarlouis, — zum 1. Mai 1902 versetzt. Ulrich, Proviantamts⸗Rendant in Posen, nach Fulda, Hentschel, Proviantamts⸗Kontroleur in Saarburg i. L., als roviantamts⸗Rendant nach Posen, Kieckhöfer, Proviantamts⸗ ontroleur in Hofgeismar, nach Saarburg i. L., Erdelt, Proviant⸗ amts⸗Assistent in Breslau, als Proviantamts⸗Kontroleur a. Pr. nach fgeismar, Woyth, v. Gahlen, Proviantamts⸗Assist. in Neisse zw. Kolberg, nach Kolberg bezw. Straßburg i. E., — zum 1. Juni 1902 versetzt. 10. April. Koch, Ober⸗Zahlmstr. vom 3. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Füs Regts. Nr. 90, auf seinen Antrag zum 1. Vali 1902 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Königlich Sächsische Armee. 8
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 30. März. Presting, Oberlt. im 14. Inf. Regt. Nr. 179, vom 1. April d. J. ab zur Dienftleistung hei der Intend. XII. (1. K. S.) Armee⸗Korps kom⸗ mandiert. Weickert, Dberlt. im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, dessen Kommando zur Dienstleistung bei der Intend. XIX. (2. K. S.) Armee⸗Korvps bis auf weiteres verlängert. p. Reese, Kadett der K Prruff Hürezeeen in der Sächs. Armee, und zwar als akteris. Fähnr. beim Karab. Regt. angestellt.
Beamte der Militär⸗Verwal tung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 14. März. z4t. Zahlmstr. der 1. Abtbeil. 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, unter rleihung des Titels als Ober⸗Zahlmstr., auf seinen Antrag unterm 1. April d. J. mit Pensien in den Rubestand versetzt. 27. März. Kühne, Previantamts⸗Kontroleur a Pr. —-öB— Sunkel ntamts⸗Kontrolcur a. Pr. in Dresden, — un 1. 8 zu Previantamts⸗Kontroleuren ernannt. r. phil Credner, n.
1. April d. J. als schaftlicher Fnabedeeneve 8r 2—
Oberlehrer an der Dreikönsgeschule, unterm 1. Juli d. J. als Ober⸗ 2* b.
1 rrst Weeeee; — der bots des t enzel. t128 Landw. rire Cbemni A. 2. zum —
2. Aufgebots der 6 5. April. Wicke mstr. von der 2. 8₰ 4. Feld⸗Art. Regts. Nr. 48 zur 1. 2 Feld⸗Art. Megts. 28 versetzt.
Am Aische des Bundesrathe: Staatssekretär des Staate⸗Minister Dr. Graf von Ie
8„ 8 twur 7 1er2 8298. een⸗ —
Grund deh Meichts der VI. Kommisfion. Referrnt e pr. Semler C1.).
1
Die Berathung war Anfang Dezember in der Verhandlung über den § 54 4 a abgebrochen worden. Der § 54 regelt die Verpflichtung des Rheders, die Kosten der Verpflegung und Heilbehandlung zu tragen, falls der Schiffsmann nach Antritt des Dienstes erkrankt oder eine Verletzung erleidet. Diese Verpflichtung soll sich erstrecken: 1
1) wenn der Schiffsmann wegen der Krankheit oder Verletzung die Reise nicht antritt, bis zum Ablauf von drei Monaten seit der Erkrankung oder Verletzung; 2) wenn er die Reise angetreten hat, a. bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Verlassen des Schiffes in einem europäischen Hafen mit Ausschluß eines Hafens der Türkei, des Schwarzen oder Asowschen Meeres; b. bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Verlassen des Schiffes in einem E Hafen oder in einem Hafen der Türkei, des Schwarzen oder Asowschen Meeres. Der Rheder ist berechtigt, die Verpflegung und Heilbehandlung dem Schiffs⸗ mann in einer Krankenanstalt zu gewähren. Ein Schiffsmann, der wegen Krankheit oder Verletzung außerhalb des Reichsgebietes zurückgeblieben ist, kann mit seiner Einwilligung und der des be⸗ handelnden Arztes oder des Seemannsamts . einem deutschen Hafen in eine Krankenanstalt übergeführt werden. Ist der Schiffs⸗ mann außer stande, die Zustimmung zu ertheilen, oder verweigert er sie ohne berechtigten Grund, so kann sie durch dasjenige See⸗ mannsamt ersetzt werden, in dessen Bezirk der Schiffsmann sich zur Zeit befindet. Findet die Ueberführung nach einem deutschen Hafen statt, so erstreckt sich die Verpflichtung des Rheders längstens bis zum Ablauf von drei Monaten seit der Aufnahme in die Kranken⸗ anstalt des deutschen Hafens.
Der Schiffsmann, welcher sich der Heilbehandlung ohne be⸗ Grund entzieht, verwirkt vom Tage der Entziehung an den Anspruch auf kostenfreie Verpflegung und Heilbehandlung. Ueber die Berechtigung des Grundes Seemannsamt.
Von den Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) ist eine veränderte Fassung und die Ausdehnung der Verpflichtung auf durchweg 26 Wochen beantragt. Der Abg. Cahensly (Zentr.) will die Klausel bezüglich der Häfen der Türkei, des Schwarzen und des Asowschen Meeres beseitigt wissen; der Abg. Dr. Arendt (Rp.) beantragt, in dem Satze: „findet die Ueberführung nach einem deutschen Hafen statt“, die Worte: „nach einem deutschen Hafen“, zu streichen. Abg. Stadthagen (Soz.): Was die Vorlage und die Kommission zugestehen wollen, ist unerhört dürftig. Von einer Unter⸗ stellung der Seeleute unter die Krankenversicherung ist keine Rede. Unserm Antrag, die Verpflichtung des Rheders durchweg auf 26 Wochen auszudehnen, hat der Regierungsvertreter in der letzten Sitzung, wo wir über das Gesetz beriethen, den Vorwurf gemacht, er fordere Un⸗ erhörtes. Dabei fordern wir weniger, als schon vor 50 Jahren geltendes Recht nach dem Handelsgesetzbuch war. Die Kommissions⸗ vorlage verschlechtert selbst noch das bestehende Recht. Davon, daß die durchschnittliche Verpflichtung des Unternehmers zur Kranken⸗ versicherung seiner Arbeiter für die Rheder zu groß sei und von diesen nicht übernommen werden könne, ist doch nicht die Rede. Die Rhederei ist eines der leistungsfähigsten und einträglichsten Gewerbe.
Abg. Kirsch (Zentr.): Den Bedenken, welche von der äußersten Linken gegen die Fassung des § 54 in der bisherigen Berathung vor⸗ getragen worden 8” haben wir theilweise durch einen Abänderungs⸗ antrag Rechnung getragen. Die Wiederaufnahme der Unterscheidung nach der alten Seemannsordnung läßt sich nicht mehr aufrecht erhalten. Die Ziffer 2 beantragen wir, wie folgt, zu fassen:
„Wenn er die Reise angetreten hat, bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Verlassen des Schiffes in einem deutschen Hafen, und bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Verlassen des Schiffes in einem anderen Hafen.“
5 L2 vierte Absatz soll nach unserem Antrag folgende Fassung
alten:
„Der Schiffsmann, welcher sich einer ärztlich angeordneten Heilbehandlung ohne berechtigten Grund entzieht und hierdurch nach ärztlichem Gutachten die Heilung vexeitelt und wesentlich erschwert hat, verliert den Anspruch auf kostenfreie Verpflegung und Heil⸗ behandlung. Ueber die Berechtigung des Grundes sowie über Be⸗ — und Dauer des Verlustes tscheidet vorläufig das Seemanns⸗ amt.“
„Mitt dem Passus des sozialdemokratischen Antrags: „im Falle
einer Verletzung hört die Verpflichtung des Rheders mit dem Zeit⸗
punkt auf, mit dem die Berufsgenossenschaft die Fürsorge für den
Verletzten übernimmt“, sind wir einverstanden und werden dafür
stimmen, im übrigen aber diesen Antrag ablehnen.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Die Lage der Seeleute ist durch saß folgende Novelle zur mannsordnung von Jahr zu Jahr ver⸗ lechtert worden. Wenn wir zu dem Grundsatz zurückkehren, wie er schon durch das Handel — anerkannt war, so ist das keine Ungerechtigkeit oder die Rheder. Die Un⸗ gerechtigkeit gegen die Seeleute aber liegt eben darin, daß jetzt von neuem zu 1— Ungn eine Ausnahme von dem geltenden Recht soll. mit der Verdoppelung der Frist von drei
onaten auf 26 Weochen nicht auch die Kur. und die Verpflegungs⸗ kosten den doppelten Betrag erreichen, bedarf kaum der rhebung.
Hervo Unter⸗Staatssekretär im Reichsamt des Rothe: aats sekretär im Innern Rotbhe —
entscheidet vorläufig das
die Annahme des von dem Abg. Kirsch dem Antrage Albrecht und Genossen besteht auch diesseits kein Be⸗ denken. Soweit der An Kirsch die Verpflichtung des Rheders
für die Zeit „nach der Anmust * des Scemanns statuieren
will, müssen wir demselben „ da ein dafür d nicht veorliegt. Von den gen 2— der
der der Antrag Cahensly noch hinter die Vorlage ne
AEe
K „ von ihr — Ich bitte um eimer Ober⸗ b im Reichsamt des 2 bres 2—2 des 1ne vorgesch! rtlaut Absaes die Worte der der als wenn das Schiff keinen — Eer ere — nnt. 82 det 8. mann (fr. 2 die “ Menki
ungen auf dem ung in der Hand
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rung einer Verbesserung bestehender Vorschriften widerstrebe, wen so dringlich sei, da es sich u 8
deren Nothwendigkeit auch 20% m die Seeleute handle, die man einfach ihrem Schicksal überlasse, wenn üj Krankheit länger als drei Monate dauere. Wohin sollte es füh 2 wenn einfach der Schiffskapitän statt des Arztes darüber zu entschende hätte, ob ein Seemann sich ohne genügenden Grund der Heilbehandlung be⸗ Lübeck (Soz.) schließt sich d . g. Schwartz⸗Lübeck (Soz. ießt si en Ausfü des 126 3 Rp.) * führmnge g. Dr. Stockmann (Rp.) äußert sich bezüglich der vo Abg. Kirsch beantragten Fassung des beeee Absatzes im Sine „ Regierungsvertreters und will auch die Worte “ über Beginn und Dauer des Verlustes“ in demselben gestrichen haben. Im übrigen sei er bereit, für die Anträge Kirsch zu stimmen. 8 Kirsch wendet sich gegen die Streichung der oben erwähnten orte.
Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichsamt des Innern von Jonquidres macht darauf aufmerksam, daß event. ein Seemann wenn das Seemannsamt entschieden habe, noch einmal auf 13 Wochen freie Kost und Verpflegung haben würde. b
Abg. von Savigny (Zentr.) erklärt, er könne sich dieser Rechts. duffig zäg nicht anschließen. Der Kapitän sei doch kein Schiffsarzt er habe gar keine fachmännische Sachkenntniß, und man könne ihm die Entscheidung über Beginn und Dauer des Verlustes nicht über⸗ tssgen. Man müsse deshalb die Entscheidung dem Seemansamt über⸗ ragen.
In der Abstimmung werden nach Ablehnung des An⸗ trages Albrecht die Kommissionsbeschlüsse mit den Anträgen Kirsch unter Hinzufügung des die berufsgenossenschaftlichen Krankenfürsorgen betreffenden Passus aus dem Antrag Albrecht angenommen.
Nachdem noch der § 55 unverändert nach der Vorlage an⸗ genommen worden ist, wird um 5 ½ Uhr die weitere Be⸗
rathung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 59. Sitzung vom 15. April 1902, 11 Uhr. Die Berathung des Etats der Eisenbahnverwaltung wird bei den dauernden Ausgaben und zwar bei den Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten, die auf 23 291 300 ℳ veranschlagt sind, fortgesetzt.
Abg. Dr. Schultz⸗Bochum (nl.) weist auf die Nothstände in den Wohnungsverhältnissen der Eisenbahnbeamten im Direktionsbezirt Essen hin, die bei der Ausführung der Gesetze über die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der in Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter und der gering besoldeten Beamten noch nicht genügend berücksichtigt worden seien. Damit wolle er aber nicht sagen, daß in anderen Bezirken nicht auch solche Nothstände vorhanden seien. Infolge der Zunahme der Bevölkerung im Essener Bezirk seien die Wohnungen knapp und so theuer geworden, daß die Arbeiter für sie mehr bezahlen müßten, als ihrem Einkommen entspreche. Auf diesem Gebiete müsse Remedur geschaffen werden. Von einer Aenderung des Servistarifs könne man sich allerdings nicht viel versprechen; das Einzige, was helfen könne, sei die Beschaffung einer großen Zahl von Dienstwohnungen. Dazu seien allerdings sehr große Mittel erforderlich. Der Eisenbahn⸗ Minister würde sich aber ein großes Verdienst um die Wohlfahrt des Landes damit erwerben.
Miinister der öffentlichen Arbeiten von Thielen: Meine Herren! Mit den Ausführungen des Herrn Abg. Schulz über den dringenden Bedarf fortschreitenden Ausbaus von Wohnunge für die unteren Bediensteten und Arbeiter kann ich mich, soweit ich den Ausführungen habe folgen können, nur grundsätzlich vollkommen einverstanden erklären. (Bravo!) Auch ich muß es als eins der dringendsten Bedürfnisse für die Wohlfahrt der im Eisenbahndienft beschäftigten unteren Beamten und Arbeiter anerkennen, für eime Wohnung zu sorgen, die sie in den Stand setzt, einigermaßen für ihr Familie und für sich selbst ein angemessenes Dasein führen zu können Meine Herren, ich verkenne auch durchaus nicht, daß gerade die reich liche Erbauung von Wohnungen der beste Hebel ist für die sozialt Förderung der Bediensteten und Arbeiter (sehr richtig!), ich kann aber nicht anerkennen, daß das allein zutrifft für die Industriereviere; d. trifft in besonders hohem Maße gerade für die ländlichen Bezirke n In den Industrierevieren ist bei der dichten Bebauung immer nes eher ein Unterkommen für die Arbeiter und Beamten zu finden als in den ländlichen Bezirken. Meine Herren, ich bin in verschiedene großen Bezirken Präsident gewesen und habe es mir zur besonder Pflicht gemacht, mich nach den Wohnungsverhältnissen gerade da unteren Klassen der Eisenbahnbediensteten umzusehen, und da habe in stets gefunden, am schlechtesten waren die Leute untergebracht in daer kleinsten Ortschaften; in den größeren war es verhältnißmäßig nat ziemlich. Aber ich verkenne durchaus nicht, daß hüben und drübe noch außerordentlich viel geschehen muß, damit wir auf befriedigeme Zustände kommen.
Gs ist aber auch in den lezten Jahren außerordentlich viel g schehen. Während wir aus dem Betriebs⸗Etat in den Jahren 180f bis 1897, also in 8 Jahren, nur 4 429 000 ℳ für diese Zweckt 8n wendet haben, sind in den 5 Jahren von 1898 bis 1902 allein a dem Betriebs⸗Etat 8 528 000 ℳ verwendet worden, davon für Arb⸗
“
Miethen geführt. Bei einem Einkommen von 700 —- 1100 ℳ müssen Leute, deren Verhältnisse denen der Eisenbahnbeamten ähnlich sind, beinahe 8 ihres Einkommens für Wohnungsmiethen ausgeben. J rankfurt a. M. sind diese Verhältnisse besonders mißlich. Darin
5 der Minister allerdings recht, daß die Wohnungsverhältnisse auf dem Lande noch schlimmer sind als in den Städten. Gegen das Bauen von Wohnungen durch die Verwaltung selbst habe ich nichts einzuwenden, aber die Arbeiter machen mit Recht darauf aufmerksam, daß ihre Abhängigkeit von dem Staat als Arbeitgeber damit wächst. Der Staat kann auch die Wohnungen nicht schnell genug bauen, wie es das Bedürfniß erheischt. Wenn der Wohnungsgeldzuschuß erhöht wird, so braucht der Staat nicht selbst zu bauen. Die Wohnungs⸗ frage wird mit jedem Jahre brennender. L“
Die Wohnungsgeldzuschüsse werden bewillgt.
Bei den Ausgaben an Tagesgeldern, Reise⸗ und Umzugs⸗ kosten und anderen Nebenbezügen, für die in diesen Etat 257 000 ℳ weniger eingesetzt sind, bittet
Abg. Macco (nl.) die Regierung, die Prämien für die Ver⸗ hütung von drohenden Unglücksfällen, die durch ungenügendes Material u. s. w. herbeigeführt werden könnten, zu erhöhen.
Die Ausgaben werden bewilligt.
Für Wohlfahrtszwecke sind 24 986 800 ℳ ausgeworfen.
Abg. Dr. Hirsch⸗Berlin (fr. Volksp.) wendet sich gegen die Mißstände in den Krankenkassen. Das Zwangskassenarzt⸗System be⸗ schränke die persönliche Freiheit der Arbeiter. Die Eisenbahn⸗Ver⸗ waltung habe an der Fortdauer dieses Systems kein finanzielles Interesse. In Nikolschütz in Oberschlesien wohne der Kassenarzt so weit von den Streckenarbeitern entfernt, daß die Patienten ihn gar⸗ nicht konsultieren können. Der Minister würde sich ein Verdienst er⸗ werben, wenn er auch dieser Frage näher treten und die berechtigten Wünsche der Mitglieder der Krankenkasse nach freier Aerztewahl berück⸗ sichtigen würde. “
Ministerial⸗Direktor Wehrmann: Die Eisenbahn⸗Betriebskranken⸗ kassen sind keineswegs rückständig. Das Minimum der gesetzlichen Krankenpflege erstreckt sich auf 13 Wochen. Unsere Krankenkassen leisten aber durchweg mindestens 26 Wochen Unterstützung, vielfach auch bis zu 29 Wochen und bis zu einem ganzen Jahre. Im Reiche beträgt durchschnittlich das Krankengeld 1,26 ℳ Bei den Eisenbahn⸗Betriebs⸗ krankenkassen 1,54 ℳtäglich. Die Verpflegungstage betragen im Deutschen Reiche 16,10, in den Eisenbahn⸗Betriebskrankenkassen 24. Auch die Resultate der Krankenpflege sind bei uns günstiger als im Durchschnitt des Reichs. Die Einrichtung der ärztlichen Pflege be⸗ ruht auf dem Krankenversicherungsgesetz, welches den Krankenkassen die Befugniß giebt, mit Aerzten Verträge zu schließen, behufs Ver⸗ sorgung der Krankenkassen. Solche Verträge können selbstverständlich auf dem Lande und in kleineren Städten nur mit einem Arzt ge⸗ schlossen werden — häufig ist nur einer da —, und sie müssen so ge⸗ staltet werden, daß der Arzt auch leicht erreichbar ist. In großen Städten werden Verträge mit einer Anzahl von Aerzten abgeschlossen, und zwischen diesen Aerzten wird den Krankenkassenmitgliedern freie Wahl gelassen, soweit es sich natürlich mit den räumlichen Verhältnissen verträgt. Ueber diesen Zustand haben sich keine Beschwerden ergeben. Auch haben Versammlungen der Mitglieder der Eisenbahn⸗Betriebs⸗ krankenkassen keine Beschlüsse gefaßt, um eine andere Einrichtung zu erreichen; es würde nicht im Interesse der Krankenkassenmitglieder liegen, diesen Zustand abzuschaffen.
Abg. Dr. Hirsch: Eine Anzahl von Generalversammlungen hat sich für freie Aerztewahl ausgesprochen: ob für vollständige oder partielle, weiß ich im Augenblick nicht; ich werde mich aber noch darüber orientieren.
Die Ausgaben werden bewilligt.
Zur Deckung der Ausgaben für Unterhaltung und Er⸗ gänzung der Inventarien, sowie für Beschaffung der Betriebs⸗ materialien werden 109 275 000 ℳ gefordert.
Abg. von Arnim (kons.) fragt an, welche Ergebnisse die Ver⸗ suche mit dem Spiritusglühlicht gehabt haben. Die Spirituszentrale habe festgestellt, daß diese Art der Beleuchtung, was den Material⸗ verbrauch betreffe, gegenüber dem Petroleum um 40 % vortheilhafter sei. Er müsse deshalb die entgegengesetzte Behauptung des Ministers in Zweifel ziehen und ihm empfehlen, das Licht im weitesten Umfange einzuführen, zumal er selbst zugegeben habe, daß die Spiritusglühlicht⸗ lampen besser leuchteten als die Petroleumlampen.
Ministerial⸗Direktor Schroeder giebt Auskunft über die Versuche mit Spiritusglühlicht, seine Ausführungen sind aber auf der Tribüne nicht zu verstehen. 1
Die Ausgaben werden bewilligt.
Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der bau⸗ lichen Anlagen sind 171 477 000 ℳ eingestellt.
Abg. Dr. Becker (Zentr.) weist auf die ungenügenden Bahnbhofs⸗ 4—2 e in Siegburg bin, die einen Neubau erforderlich machten;
es einen Zweck, den alten Bau wie einen alten abgetragenen Rock auszubessern.
Ministerial⸗Direktor Schroeder giebt zu, daß die Bahnhofsver⸗ hältnisse in Siegburg auf die Dauer nicht aufrecht erhalten werden könnten. Es werde zu prüfen sein, was zunächst zu thun sei. Des⸗ halb könne er heute noch keine bestimmte Auskunft geben. Uebrigens seien schon kleine Verbesserungen vorgenommen worden.
Die Ausgaben werden bewilligt.
Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Be⸗ triebomittel und der maschinellen Anlagen sind 145 259 000 ℳ ausgeworfen.
Abg. Gelvschmidt (fr. Volkep.) kommt auf den schon er⸗ wähnten Sparerlaß des Ministers zurück und bedauert, daß derselbe in der Bibliothek des cs zu haben gewesen sei. Solche müßten den der Pauses ich werden.
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w den fo s selbst daß Kr. nede saele eractsot heneesen sh. Die Stwatsherziede müßten sich vor den Privat dodurch ,* ibnen eine gewisse Stetigkeit stattfinde. Die Löhne in den Eis werkstätten entsprächen weder der Eetcega Kontunktur noch sen. Entstebe aber eine wirtbschaftliche Depression, so und sonstigen shrrie vor. Der
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912 Rotbe 8veee
Die Ausgaben werden genehmigt, ebenso der Rest des
Ordinariums.
Der Bericht über die Betriebsergebnisse im Rechnungsjahr 1900 wird durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.
Bei den einmaligen Ausgaben bespricht 1“
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neufirch (fr. kons.) die Ver⸗ wendung des Extraordinariums im allgemeinen. Dasselbe sei in den letzten Jahren hoch dotiert worden, aber es sei ein Irrthum, wenn behauptet werde, daß die Dotation früher viel niedriger gewesen sei. In dem vorigen Jahrfünft habe sich, als einmal eine Verkürzung der extraordinären Ausgaben eingetreten sei, die Eisenbahnanlage sofort als dem steigenden Verkehr nicht mehr gewachsen erwiesen, so daß außerordentliche Mittel hätten in Anspruch genommen werden müssen, um das Versäumte nachzuholen. In dem mageren Jahre von 1896 hätte man der Industrie durch Bestellungen helfen können. Was in den Jahren 1898—1901 zu theuren Preisen an Eisenbahnen gebaut worden sei, hätte man in jenem mageren Jahre viel billiger haben können. Wenn die einmaligen Ausgaben nicht ausreichten für die Aufrechterhaltung eines den Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Betriebes, so werde sich empfehlen, wieder zu dem alten Verfahren zurückzukehren, die nothwendigen Mittel durch Anleihen zu beschaffen.
Abg. Dr. Sattler (nl.) ist mit diesen Ausführungen einver⸗ standen. Es wäre unzweckmäßig, wieder eine zu starke Verkürzung des Extraordinariums eintreten zu lassen. Aber ganz solle man zu dem alten Verfahren nicht zurückkehren, denn in den 90 er Jahren seien viel zu viel Eisenbahnanlagen aus Anleihen bestritten worden. In den letzten Jahren sei man in das Gegentheil verfallen, allerdings wohl nur, um die großen Einnahmen des Etats unterzubringen. Am besten wäre es, zu festen “ darüber zu kommen, welche Anlagen aus laufenden Mitteln zu bestreiten seien, und welche als Vermehrung der Anlagen anzusehen und auf Anleihen zu übernehmen seien. Es muß für die Verwendung der Eisenbahnüberschüsse für die allgemeinen Staatsausgaben eine feste Grenze gezogen, also das Ueraggram geändert werden.
Abg. lr. Bebece (fr. Vgg.) billigt im allgemeinen die Aus⸗ führungen der beiden Vorredner; es wäre eine falsche Sparsamkeit, die Ausgaben für die Ausstattung der Eisenbahnen wegen der Finanz⸗ lage zu verkürzen. Es bestehe darüber im Hause wohl keine Meinungsverschiedenheit. Der Redner bemängelt ferner, daß der Behlersenenban in Neumünster seit Jahren nicht vom Fleck komme. Gebaut werde er doch, aber wann? Der Ministerial⸗Direktor Schröder habe vor zwei Jahren erklärt, daß der Beginn des Baues im Frühjahr 1900 gesichert sei. Man vermöge aber selbst mit be⸗ waffnetem Auge n jetzt noch nichts von dem Beginn des Neubaues zu sehen. Ob wohl noch die jüngeren Mitglieder des Hauses es erleben würden, daß der Neubau beginne?
Ministerial⸗Direktor Schroeder erinnert daran, daß er schon im vorigen Jahre die Gründe für die Verzögerung angegeben habe: es könne erst mit dem Bau begonnen werden, wenn die Stadtverwaltung den Vertrag mit der Eisenbahnverwaltung unterschrieben habe. In⸗ zwischen sei der Vertrag mit der Stadt zu stande gekommen, aber erst im Juni vorigen Jahres, darauf habe das Projekt noch etwas geändert werden müssen. Bei dem Grunderwerb hätten sich neue Schwierigkeiten ergeben, es habe das langwierige Enteignungsverfahren eingeleitet werden müssen. Der Bau sei ganz besonders schwierig, weil der Verkehr nicht unterbrochen werden dürfe und die Arbeiten deshalb nur stückweise gemacht werden könnten. Man könne der Re⸗ gierung nicht vorwerfen, daß, wenn sie erst einmal mit dem Bau anfangen könne, es zu langsam gehe. 1 8
Abg. Dr. Barth macht darauf aufmerksam, daß diese An⸗ gelegenheit nun schon 5 Jahre schwebe und schon drei Bauraten be⸗ willigt worden seien. Selbst die schwierigsten Werke könnten nicht zu stande kommen, wenn sie nicht begonnen würden. Der Beginn der Ausführung verzögere sich so enorm. Nachdem die Einigung mit der Stadt zu stande gekommen, seien neue Schwierigkeiten entstanden, man habe also garnicht früher daran gedacht, diese Hindernisse recht⸗ zeitig zu beseitigen. Der Neubau des Bahnhofs in Hamburg sei später vom Hause bewilligt worden und schon längst im Gange.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
Wenn trotz der ganz klipp und klaren Erklärung meines Kom⸗ missars der Abg. Barth seine Vorwürfe wiederholt und daran Er⸗ mahnungen knüpft, so kann ich daraus nur entnehmen, daß er mit dem Gang derartiger Verhandlungen und derartiger Umbauten über⸗ haupt nicht vertraut ist. Wenn er sogar die naive Ermahnung an mich gerichtet hat, ich möchte für die Beschleunigung der Expropriation
eintreten, so hat er jedenfalls noch niemals mit Expropriationsverhand-
lungen seinerseits zu thun gehabt. Ebenso scheint ihm vollständig un⸗ bekannt zu sein, wie eine Stadtverordneten⸗Versammlung zu bewegen ist, ihren Widerstand aufzugeben. Infolge dieser beiden Umstände sind eben Verwickelungen und Verzögerungen eingetreten, die unserer⸗ seits nicht zu bewältigen waren. Wer hat denn das dringendste Interesse an der schleunigen Herstellung des Bahnhofs Neumünster? Doch die Eisenbahn⸗Verwaltung! Die Stadt kann mit dem aller⸗ dings sehr einfachen, an sich wenig der Jetztzeit entsprechenden Bahn⸗ hofsgebäude sich noch eine Zeit lang begnügen; aber die Eisenbahn⸗ Verwaltung kann mit dem eigentlichen Bahnhof, den Gleiseinrich⸗ tungen, sich nicht länger begnügen. Sie hat das dringendste Bedürfniß daran, daß hier eine durchgreifende Umgestaltung bald⸗ möglichst erfolgt. GEs ist jedenfalls das Urtheil nicht berechtigt, daß die Staatseisenbahn⸗Verwaltung den Anfang und die Fertigstellung der Bahnhoftumbauten aus Nachlässigkeit verzögert hat. Abg. Dr. Barth macht nechmals darauf aufmerksam, Sache scit 5 Jahren im und in den 2 sei. Er der & dneadn 12 —— e
daß die Jahren eigentlich ltung eine als 2⸗—⸗ die einer nur ernstlich wolle. müßten
——2 gegen WI“ die man doch vorweg sehen
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
Abg. Bachmann (nl.) unterstützt diese Wünsche und bemängelt ferner die schlechte Verbindung zwischen der Ost⸗ und der Westseite von Schleswig⸗Holstein.
Unter den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahn⸗ Direktion zu Berlin sind zum Ausbau der Berlin⸗Görlitzer Bahn bis Niederschöneweide⸗Johannisthal und der Anschluß⸗ bahn von Rixdorf bis Niederschöneweide⸗Johannisthal sowie zum Grunderwerb für den späteren Ausbau der Bahn von Niederschöneweide⸗Johannisthal bis Grünau als fernere Rate 900 000 ℳ ausgeworfen.
Abg Goldschmidt (fr. Volksp.) bittet um Verkehrserleichte⸗ rungen für den Lokalverkehr auf der Görlitzer Eisenbahn zwischen Berlin und Königswusterhausen durch Weiterlegung des dritten und vierten Gleises bis dorthin, durch Vermehrung der Züge von Eich⸗ walde bis Königswusterhausen und durch Verkürzung der Fahrzeit. In Eichwalde müsse eine Güterladestelle eingerichtet werden. Die Züge müßten sämmtlich in Baumschulenweg halten; dieser sehr ent⸗
i
b “ Ort könne sich nicht entwickeln, weil nicht alle Züge 0
hielten.
Abg. Rin g (kons.) führt aus, daß die Zustände auf der Görlitzer Bahn zwischen Berlin und Grünau ganz unhaltbar geworden seien. Der Andrang der Arbeiter zu den Zügen sei so stark, daß die Passagiere zum großen Theil stehen müßten. Es müsse auch der Anschluß der Görlitzer Linie über den Südring nach dem Potsdamer Bahnhof herbeigeführt werden. Der viergleisige Ausbau müsse bis Grünan weitergeführt werden; es scheine aber, als ob dieser Ausbau noch auf lange Zeit verschoben werden solle.
Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.) meint, daß man nach dem Vot⸗ gang in Neumünster befürchten müsse, daß auch dieser Bahnausbau nicht mit fliegender Eile ausgeführt werde, deshalb solle die Regierung sich bemühen, alle möglichen Hindernisse recht zeitig zu beseitigen. In den Vororten könne man seine Fürsorge nicht der Wohnungsfrage widmen, weil die Verkehrsverhältnisse noch nicht geregelt seien. Ob elektrische Bahnen möglich seien, hänge davon 98 ob die Staats⸗ Eisenbahnverwaltung die Ueberschreitung ihrer Gleise im Niveau ge⸗ statten werde, und das sei sehr zweifelhaft. Die Staatsverwaltung möge deshalb recht bald an den Ausbau dieser Strecke gehen.
Eine Petition aus Adlershof um Weiterführung des Ausbaues der Görlitzer Eisenbahn von Niederschöneweide bis Grünau wird der Regierung als Material überwiesen.
Bei den Ausgaben für den u“ der Eisenbahn⸗Direktion Breslau, und zwar bei dem Titel zur Erweiterung des Bahnhofs in Hirschberg, bespricht
Abg. Seydel⸗Hirschberg (nl.) den Fall, daß bei diesem Umbau vor zwei Monaten ein Bauunternehmer flüchtig geworden sei. Unter seinen vielen hinterlassenen Schulden befanden sich auch Lohnforde⸗ rungen von Arbeitern. Obschon sich die Betriebsinspektion die größte Mühe gegeben, die Benachtheiligung dieser Arbeiter aufzuheben, und dies theilweise auch mit Erfolg geschehen sei, habe sie doch nicht verhindern können, daß Forderungen ausfielen, da die von den Unternehmern gestellte Kaution von anderen Gläubigern mit Beschlag belegt worden sei. Der Redner regt an, daß die Eisenbahnverwaltung in die Verträge mit den Bauunternehmern eine Klausel aufnehmen möchte, nach der die gestellten Kautionen eventuell zuerst zur Deckung von Lohn forderungen zu verwenden seien, soweit nicht die Verwaltung selbf diese Kautionen zur Deckung beanspruchen müsse.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
Meine Herren! Ich bin gern bereit, die Frage, die der Herr Abg. Seydel eben angeregt hat, näher zu prüfen, ob nicht die Kau⸗ tionen eventuell mit für haftbar erklärt werden können für etwaige Lohnrückstände der Unternehmer. Ganz einfach ist juristisch die Lösung der Sache nicht, und ganz einfach ist auch die Lösung nicht angesicht der Vorschriften der Ober⸗Rechnungskammer. Aber es soll erwoge werden, ob sich nicht ein Weg dazu bietet. Denn auch wir haben das dringende Interesse, daß die Arbeiter nicht unter dem Zusammen bruch der Unternehmer leiden. Ein Zusammenbruch der Unternehmer kommt leider hier und da immer wieder vor, trotz aller besten Empfeh⸗ lungen, die die Leute mitbringen; denn ohne diese Empfehlungen werden sie überhaupt nicht genommen. Aber wenn man nicht lediglich auf einzelne große Unternehmerfirmen zurückgehen will, so wird man immer auch mit den kleineren Unternehmern arbeiten müssen, und der kleine Unternehmer ist in den seltensten Fällen ein Mann, der aus eigenem Vermögen das nöthige Betriebekapital hat, sondern er muß sich das Betriebskapital erst von jemand Anderem leihen. Aber, wie gesagt, es würde, glaube ich, nicht richtig sein, wenn wir nun diese kleinen Unternehmer grundsätzlich ausschließen möchten. Im Gegentheil halte ich es doch für zweckmäßig, auch mit solchen Leuten zu arbeiten, naturgemäß unter äußerster Vorsicht gegen⸗ über den betreffenden Personen. Den in Bedrückung gekommenen Arbeitern ist, wie auch schon Herr Abg. Serdel bervorgehoben hat, nach Möglichkeit von seiten der Verwaltung geholfen worden, sodaß der letzte Rest ihrer Forderungen nicht mehr so groß ist. Leutr sind natürlich auch sofort in den Dienst der Verwaltung eingetreten, sodaß nach dieser Richtung keine Beschwerde und Klage vorliegt.
-- den Ausgaben für den Direktionsbezirk Bromberg wünscht
. Ernst (fr. Vgg.) Verkehrsverbesserung auf der Streche Schneidemühl— Posen.
Abg. Seer (ul.) befürwortet die enareheervednre in me ire Grin, da dort ein Braunkohlenlager G
Abg. Kittler⸗Tbhorn (fr. Volkep) wünscht B. 2— 5 ööüö chse
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Abg. Westermann (nl.) wünscht die der Bahn⸗
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1.Ducktors Schroeder bleibt auf in Homburg v. d. H.