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weisung über die Zusammensetzung der Handelskammern vorzunehmen, um nach der Richtung hin auch über die jetzige Zusammensetzung der Handelskammern Aufschluß zu geben, die der Herr Abg. Gamp zur Zeit vermißt. Ich lege zwar auf diese Statistik für meinen Theil er⸗
kammern und wirthschaftlichen Vereinen wird immer bestehen bleiben. (Sehr richtig!) Es ist für gewisse Fragen garnicht zu vermeiden, daß die wirthschaftlichen Vereine bessere Informationen haben als die
liegt in der Natur der Dinge. müssen, wie meine beiden Herren Vorgänger es gemacht haben: wir
wie die industriellen Vereine. Nur dann werden wir zu einiger Klar⸗
Streit, der so häufig aufgeworfen, nicht von neuem aufgeworfen wäre.
gemachten Ausführungen werde ich nach wie vor sowohl die Handels⸗ kammern wie die wirthschaftlichen Vereine befragen.
G
Vereine ebenso unentbehrlich; denn sie bringen in viel konzentrierterer
8 .
Behe verlewen
mich bedauerlich.
der Frachttarifsachen in den Eisenbahnräthen, sind die industriellen
wischen fas rikmäßigem und handwerksmäßigem
Handelskammer seien z. B. zwar 65 Angehörige des Handels und 131 Angebörige der Industrie, aber von diesen seien 64 Kleinhand⸗ werksmeister jeder Art. Die richtige Vertretung der Industrie seien die großindustriellen Verbände; so habe der Zentralverband deutscher Industrieller gegen die Auffgssung des Handelstages protestiert. Der Redner bittet um eine Statistik über die usammensetzung der Handelskammern. Zu den Bezirkseisenbahnräthen sollten jedenfalls die industriellen Verbände zugezogen werden.
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Ich möchte dem Herrn Vorredner kurz erwidern in Bezug auf die Eichungs⸗Inspektoren, daß keineswegs eine prinzipielle Abneigung gegen die Anstellung von Offizieren für diese Stellung besteht, daß aber augenblicklich Erwägungen darüber schweben, inwieweit die Eichungsgeschäfte erheblich ausgedehnt werden müssen. Es ist von vielen Seiten angeregt und ernstlich erwogen worden, die Nach⸗ eichungen zwangsweise und staatlich zu organisieren. Das würde zweifellos für weite Geschäftskreise eine große Annehmlichkeit sein, wenn ihnen dafür die Verantwortlichkeit abgenommen werden würde. Tritt das aber ein, dann werden die Geschäfte der Eichungs⸗Inspektoren und ihre Aufgaben so erheblich wachsen, daß man auf wissenschaftlich und technisch ausgebildete Leute in erster Linie Rücksicht nehmen muß; es ist aber keineswegs ausgeschlossen, daß Offiziere wie die Pionier⸗ und Artillerieoffiziere diese technische Bildung sich aneignen, wenn sie sie noch nicht besitzen, und es ist keineswegs ausgeschlossen, daß in Zukunft derartige Offiziere zur Besetzung von Eichungs⸗Inspektorenstellen genommen werden. Nur auf eine größere wissenschaftliche und technische Bildung, als manche der älteren Offiziere besessen haben, wird für die Zukunft
ücksicht genommen werden müssen. — Was nun die letzten zwei Ersuchen des Herrn Vorredners betrifft, so darf ich ihm sagen, daß wir recht gern Veranlassung nehmen
rden, in der nächsten Zeit einmal wieder eine statistische Nach⸗
eblichen Werth nicht. Die verschiedene Auffassung zwischen Handels⸗
Handelskammern. Die wirthschaftlichen Vereine umfassen in der Regel anz bestimmte Industriezweige (sehr richtig!), sind selbstverständlich in diesen Industriezweigen sachverständiger, aber auch einseitiger. Das Ich werde es daher ebenso machen
ören alle beide (sehr richtig!); wir hören sowohl die Handelskammern
eit kommen. Ich halte daher die Untersuchung, ob die wirthschaft⸗ ichen Vereine oder die Handelskammern die berufeneren sind, für iemlich überflüssig und für uns für ziemlich gleichgültig. Wir werden ie Informationen da suchen, wo wir sie am besten bekommen; wir werden Allen Gelegenheit geben, ihre Meinungen zu äußern, und uns darnach unser eigenes Urtheil bilden. Der Streit, der neuerdings durch ein Rundschreiben des Handelstages heraufbeschworen ist, ist für (Sehr richtig!) Ich hätte gewünscht, daß dieser
Ich halte ihn für vollständig gegenstandslos, und nach meinen eben
Was die amtliche Vertretung dem Staat gegenüber betrifft, so ist selbstverständlich in erster Linie immer die amtliche Handelskammer ie berufene Stelle, aber für gewisse Zwecke, z. B. für die Berathung
Form die Interessen vor, die sie vorzubringen haben; darum werden eben den Handelskammern in den Bezirks⸗Eisenbuhnräthen meines Erachtens die industriellen Vereine immer eine Vertretung haben müssen. (Bravo!) Abg. Mener (Zentr.) bespricht die Frage der Unterscheidung Betrieb unter Hinweis auf den zweiten Lesung behandelten Fall einer Berliner Schilderfabrik, deren Betrieb für einen fabrikm erklärt worden, obwohl nicht ein einziges Merkmal dafür vorhanden gewesen sei, und 2 noch einige andere solche Fälle an. Von den Gewerberäthen eien ferner z. B. zwei selbständige Handwerkohetriebe, wie Nischlerei und Schlosserei, nur deshalb für Fabrikbetriebe erklärt worden, weil sie arbeiteten. Infolge dessen gingen den Innungen diese
th Dr. von Seefeld: Auf die einzelnen Fälle kann ehen, da sie mir nicht bekannt sind. wad ich der zweiten ũ e und über den aß des M vom i8 Tären d. . habe ich nur hinzu⸗ daß der ister nicht durch gehbindert ist, die Ent⸗
her Behörden 1 Abg. von verschicdene Vorschläge zur
eeraat, Hecerens von Ausstellungen, Aus⸗
des von Preisen und igung der Eisenbahnfa in d namentlich von Handwerkern
Se
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Ich kann dem Herrn Vorredner nur die beruhigende Versicherung geben, daß die Eutsendung von Handwerkern und Arbeitern keines⸗ vergessen worden ist, obgleich im Etat sich eine besondere Position dafür findet. Es ist bei der vorläufigen Disposition über den
do im Tit. 69 in Auessicht genommen, einen Betrag
40 ℳ für die Zwecke, die der Herr Verredner im Auge derwenden, gegenüber von 24 000 ℳ für die Entsendung von
und Bramten. Meine Herren, der Betrag ist nicht groß,
ein größerer Betrag konnte nicht dievonibel gemacht werden, und bst für die Pariser Ausstellung ist kein nennentwerther größerer
das Kunstgewerbe ihres Bezirks gewirkt haben, sich wieder in gleicher Weise dafür interessieren werden.
Darum glaube ich, daß die Führung durch die Ausstellung, von der der Herr Vorredner gesprochen hat, der Privatinitiative überlassen werden kann. Soweit für diese Führung Königliche Beamte und Beamte der mir unterstehenden Schulen gebraucht werden, werde ich selbstverständlich den Beamten keine Schwierigkeiten in den Weg legen, aber daß wir, wie es in Paris gemacht worden ist, Beamte dauernd stationieren, die als Führer dienen, dazu liegt bei dieser Aus⸗ stellung keine Veranlassung meines Erachtens vor. Es ist zu berück⸗ sichtigen, daß, wo wir im eigenen Lande sind, die Verhältnisse den Handwerkern viel bekannter sind, und viel leichter zugänglich, sodaß eine derartige Führung offiziell einzurichten nicht nothwendig ist. Ich habe wie der Herr Vorredner die Hoffnung, daß aus der Privat⸗ initiative Gelegenheit zu solcher Führung gegeben werden wird. Selbstverständlich wird Voraussetzung für eine solche Unterstützung des Ausstellungsbesuchs sein, daß den Handwerkerkammern, Gewerbe⸗ vereinen oder derartigen Vereinigungen und den Kommunen, denen man die Mittel gewährt, auch auferlegt wird, daß sie ähnliche Mittel, wie sie der Staat gewährt, ihrerseits aufwenden; dann wird die Summe groß genug werden, um in erheblicher Weise wirken zu können.
Eins möchte ich hervorheben, daß ich es nicht für angemessen halten würde, wenn diese Summen in der nächsten Nähe der Aus⸗ stellung verwendet werden, sondern ich bin der Meinung, daß die Summen, die wir aufwenden, gerade für etwas entfernter gelegene Gebiete verwendet werden müssen, weil für die Handwerker, die entfernt wohnen, die Schwierigkeiten größer sind, zu der Ausstellung zu kommen.
Was die Absicht betrifft, mich mit dem Herrn Eisenbahn⸗ Minister in Verbindung zu setzen, so werde ich sehr gern einmal sein Wohlwollen anregen. Aber, ich glaube, der Herr Abgeordnete thäte besser, den Herrn Eisenbahn⸗Minister nach dieser Richtung hin selbst anzuregen.
Abg. Goldschmidt (fr. Volksp.): Ich muß mich gegen die Behauptung des Abg. Metzner wenden, daß die Berliner Fabrik⸗ inspektion die Tendenz hat, Handwerkosbetriebe für Fabriken zu er⸗ klären, um sie aus den Zwangsinnungen herausbringen zu können. Woher kommt es überhaupt, daß die Handwerker nicht gern in die Innung eintreten? Weil sie zwangsweise hinein müssen, und der Zwang ist etwas Häßliches. Als die Innungen frei waren, gehörten ihnen die Handwerksmeister gern an, aber viele Handwerker, die es auch gut mit dem Handwerk meinen, jedoch abweichende An⸗ sichten haben, müssen sich jetzt den Zwang gefallen lassen. Es ist eine große Schwierigkeit, eine Grenze zwischen Handwerksbetrieb und Fabrik zu ziehen, trotz aller Erklärungen und ministeriellen Verfügungen. Große Betriebe, in denen leicht Unfälle möglich sind, unterstehen auch besser der Fabrikinspektion. Die Herren vom Zentrum, die dem Hand⸗ werk durch einige Formalitäten helfen möchten, sind in einem großen Irrthum. Wenn ein Handwerker nicht leistungsfähig ist, wird er niemals vorwärts kommen.
Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen und sodann der Etat bewilligt.
Es folgt der Etat des Ministeriums des Innern.
Abg. von Riepenhausen (kons.) macht darauf aufmerksam, daß die Amts⸗ und Gemeindevorsteher zu sehr mit Schreibarbeiten überlastet seien, und bittet den Minister mit Rücksicht auf den ehren⸗ amtlichen Charakter dieser Funktionen, eine Entlastung eintreten zu lassen. Ferner wünscht der Redner eine Verbesserung der Lage der Gendarmen; besonders deren Wohnungsverhältnisse müßten geregelt werden, da⸗ mit sie eine ihrer sozialen Stellung entsprechende Wohnung besäßen. Als bestes Mittel empfehle sich die Vermehrung der Dienstwohnungen. In Deutschland würden jährlich 800 000 Köpfe mehr geboren als be⸗ graben, davon entfielen mindestens 400 000 auf Preußen. Bei solcher Vermehrung der Bevölkerung müßten auch die Beamten und somit auch die Gendarmen vermehrt werden. Der Redner bemängelt ferner, daß deutsche Gendarmen, die der polnischen Sprache mächtig sind und in den polnischen Landestheilen bisher mit Erfolg thätig waren, in deutsche Landestheile versetzt worden seien. Nicht nur in Pommern, seiner (des Redners) Heimathsprovinz, sei ein Mangel an Gendarmen vorhanden, auch aus anderen Landestheilen kamen die⸗ selben Klagen.
Abg. Dr. Hirsch⸗Berlin bedauert, daß der Straf⸗ über die Erpressung, also ein unehrenhaftes Vergehen, mit dem Koalitionsrecht der Rrbetter in Verbindung gebracht worden, indem Arbeiter wegen Express bestraft worden seien, weil sie ihre Ge⸗ nossen zum Beitritt. 22 Vereinigungen veranlaßt hätten. Zu
bedauern sei auch die neueste A des Ministers in dieser -189, andere Berufszweige gebe es solche Verfüg nicht. Unzufriedenbeit der Arbeiter damit sei sehr erklärlich. ine von einem Gewerkverein in Oberschlesien einberufene Versammlung, in welcher ein belehrender Vortrag habe gehalten werden sollen, sei von dem übe den Beamten vereitelt worden. Der Beamte habe die Herstellung eines Nothausganges verlangt. Es sei von 19 bis 9 Uhr gearbeitet worden, um den Nothausgang zu öffnen; als dann um 9 Uhr die Versammlung cröffnet worden sei, der Beamte erklärt, jetzt sei die Zeit für die zu 8 Uhr berufene Versammlung vorüber. Beim Bund der Landwirthe habe man gegen die Theilnahme von Frauen nichts, wohl aber bei 4⸗1* anderer ien. seit vier ver
etzparagraph
Der Frauengewerk⸗
verein in Göln köͤnne Monaten nicht wirksam sein, weil die ihzei die Ent⸗ ögere; denn in § 5 der Statuten des eins cs, re und politis Bestre aus · eschlofsen len, und daraus die Polizei, wenn der tand chon politische Verhandlungen für unmöglich halte, müsse sie cs auch — Der Minister folle der Drangsalicrung der Arbeitervereine ein
ude bereiten.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:
Meine Herren! Mit dem ersten Herrn Redner stimme ich voll⸗ ständig darin überein, daß die Gendarmerie das Recht darauf hat,
g geben, möglichst weit zu ziehen. Ich habe das auch schon früher hier erklärt; ich habe in demselben Sinne auch eine Verfügung an die sämmtlichen Regierungen erlassen. Die Einzelfälle, welche der Herr Vorredner die Güte gehabt hat, hier vorzubringen, sind mir total unbekannt. Ich muß mich auch des⸗ halb enthalten, hier auf diese Einzelfälle einzugehen, umsomehr, als die Erfahrung lehrt, daß die Berichterstattung über derartige ein⸗ zelne Vorkommnisse manchmal ganz anders ausfällt, wenn sie amtlich aufgenommen wird, als wenn irgend ein Betheiligter vermeintliches Unrecht glaubt zur Sühne bringen zu müssen. (Sehr richtig! rechts.) Ich möchte daher den Wunsch aussprechen, daß derartige Einzelfälle nicht hier in der dritten Lesung an mich gebracht werden (sehr richtig! bei den Nationalliberalen), und wenn das beabsichtigt ist, daß mir dann doch vierzehn Tage vorher davon Mittheilung gemacht wird, damit ich Gelegenheit habe, an Ort und Stelle Erkundigungen ein⸗ zuziehen und in connaissance des causes mich hier aussprechen zu können. Ich bedaure also, auf die Einzelausführungen hier die Ant⸗ wort schuldig bleiben zu müssen. (Bravo! rechts.) Abg. Dr. Arendt dankt dem Minister für seine Erklärung bezüglich der Gendarmen und bringt dann die Abweisung der Naturalisationsgesuche von Deutschösterreichern zur Sprache. Aller⸗ dings müsse bei Naturalisationen mit äußerster Vorsicht ver⸗ fahren werden, aber ein Fall in seinem Mansfelder Wahlkreise habe doch Erstaunen erregt, da es sich um den Angehörigen einer guten Familie gehandelt habe, und noch auffälliger sei der Fall des Dr. Samassa, für dessen Abweisung absolut kein Grund vorhanden sei. Von der Polizei sei dieser Herr gefragt worden, welche Verdienste er um den preußischen Staat habe. Er gehöre zwar zum Alldeutschen Verband, aber das könne doch kein Grund sein, da auch Mitglieder dieses Hauses und des Reichstages diesem Verband angehörten. Es scheine, als ob die Behörden nach einer allgemeinen Anweisung verfahren, aber man solle die Rückkehr von Deutschen, die nach Oesterreich gegangen seien, nicht in dieser Weise erschweren. Ferner bedauert der Redner, daß es trotz des im Reichstage angenommenen Nachtrags⸗Etats noch Veteranen gebe, die mit großer Härte mit der Bitte um die Veteranen⸗Beihilfe abgewiesen⸗ worden seien. Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Um zu erwidern auf das, was der Herr Vorredner zuletzt vor⸗ gebracht hat, muß ich mich zunächst von dem Vorwurf reinigen, als ob seitens der Behörden die Auszahlung der durch den Nachtrags⸗ Etat des Reichstages beschlossenen vermehrten Mittel in ungerechtfertigter Weise verzögert worden sei. Die Benachrichtigung, daß der Nachtrags⸗ Etat bewilligt sei, ist am 24. März d. J. beim Ministerium des Innern eingegangen. Ich mache darauf aufmerksam, daß das in der stillen Woche vor Ostern war. Trotzdem sind am 2. April, also unmittelbar am Tage nach Ostern, die Verfügungen an die Regierungs⸗Präsidenten hinausgegangen. Sie werden also am 4. bis 5. April in den einzelnen Regierungen angekommen sein. Es war dann nöthig, daß der Regierungs⸗Präsident die Regierungs⸗Hauptkasse anwies, und daß die Regierungs⸗Hauptkasse die nöthigen Delegationen auf die Spezialkassen, auf welche die einzelnen Bewerber angewiesen sind, erließ; es ist daher sehr wohl möglich, daß vor dem 15., 16. bis 18. d. M. der eine oder andere der berechtigten Empfänger noch nicht im Besitze des Geldes war. Daran ist aber weder das Ministerium noch die äußere Verwaltung irgendwie schuld, und ich bin fest überzeugt, daß beute wohl die Mehrzahl der Empfänger im Besitz des Geldes sein wird. (Bravo!) Das Wohlwollen, das der Herr Abgeordnete den alten Veteranen entgegenträgt, wird meinerseits vollständig getheilt. Ich glaube, es ist schon bei den früheren Verhandlungen hier zur Sprache gekommen, daß im Laufe des Jahres, noch unter meinem Herrn Amts⸗ vorgänger, eine frühere, etwas rigorose Bestimmung über die Ab⸗ messung der Hilfsbedürftigkeit ausdrücklich geändert worden ist und man ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß bei der Beurtheilung der Hilfsbedürftigkeit nicht davon auszugehen sei, ob der Mann nun absolut erwerbsunfähig sei; das Wort „absolut“ ist aus der damaligen Verfügung gestrichen worden.
Was nun die beiden Fälle der Naturalisation betrifft, so hat der Herr Abg. Dr. Arendt die Güte gehabt, mir vor wenigen Tagen diese beiden Fälle mitzutheilen. Ich zweifle ja gar nicht daran, daß die beiden Herren, von denen er gesprochen hat, abgewiesen worden sind. Das Regelmäßige wäre dann gewesen, wenn sie sich nicht dabei be⸗ ruhigen wollten, daß sie sich an den Minister gewendet und Beschwerde eingelegt hätten. Eine solche Beschwerde lag mir aber nicht vor, wie festgestellt wurde. Es ist dann in dem einen der Fälle, wo der Herr Abgeordnete die Güte gehabt hatte, wenigstens anzu⸗ deuten, welche Regierung das wohl sein könne, an die Re⸗ gierung verfügt worden, uns schleunigst die Akten einzusenden die Akten sind aber bis jetzt noch nicht da und konnten auch kaum bier sein zu dem heutigen Tage. In dem anderen Fall war weder genau ein Rame noch eine Regierung noch eine Gegend genannt.
Recherchen anzustellen schon im Anfang
Wenbfithung vom 21. April, 3¾ Uhr
Die Berat Innern wud 1
mula (Jentr) kommt auf seine rüöbrren die S7. GErschmwerung der Zulassung
des Etats des Ministeriums t
mrüch und bittet um Verk
Gebeuner Regierungsrath von Dallwi din Behörden, ingbesondere der 87 38,7.
1-I 38 meiben, werden 1
der
werben n.
— .
machen und derartige Anftalten
E politischen Zwecken mißhrauchen. Der Redner bes
Kommunionunterricht eines katholischen Pfarrers.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Meine Herren! Die Provinzial⸗Erziehungsanstalt zu Schubin ist prünglich für katholische Kinder der ganzen Provinz Posen, welche Schubin liegt erwiegend deutschem Sprachgebiet, und die Kinder, die dorthin ge⸗ bracht wurden, kamen aus allen Theilen Posens und waren deshalb
türlich theils nationalpolnischer, theils nationaldeutscher Abstammung. Wenn man nun überhaupt bei einer Zwangserziehung Verwahrloster exgend einen Erfolg erzielen will, so bedarf es vor allem einer ganz trengen Disziplin und einer Hausordnung, an der nicht gerüttelt verden kann. Und so lange, wie die Provinz Posen nur eine der⸗ artige Erziehungsanstalt hat, finde ich es von meinem Standpunkt aus vlkommen gerechtfertigt, daß diese, wie ich nochmals betone, durchaus herwahrlosten Kinder dort eine fromme deutsche Erziehung genießen.
der 3
wangserziehung anheimfallen, bestimmt.
ravo! rechts.)
Wenn der Herr Abgeordnete sagt, daß ein Abgeordneter des Pro⸗ einzial⸗Landtages dort eine private Untersuchung angestellt habe, während leichzeitig eine Kommission des Provinzial⸗Landtages beauftragt war, den 8 Provinzial⸗Landtage vorgebrachten Beschwerden auf den Grund zu
hen, so, glaube ich, hätte dieses Mitglied des Provinzial⸗Landtages vohl besser gethan, sich der offiziellen Kommission des Provinzial⸗ Landtages anzuschließen, nicht aber auf eigene Hand gewissermaßen den Vorsteher zu überfallen, von ihm alle mögliche Auskunft zu ver⸗ langen, und dann durch Befragung der in Bezug auf Wahrheitsliebe nindestens verdächtigen verwahrlosten Kinder die angebliche Wahrheit
ermitteln. (Sehr richtig! rechts.)
Der Herr Abgeordnete hat ausdrücklich gesagt, dieser Herr habe nehrere Kinder gefunden, die ihr polnisches Gebet vergessen hätten. eine Herren, ich möchte gerade bei dem Charakter dieser Kinder h erhebliche Zweifel daran aͤußern, ob die Kinder überhaupt ein (Zuruf des Abg. Stvchel.) umt es an, daß dieselben überhaupt beten und ein Gebet lernen, icht aber darauf, ob es ein deutsches oder polnisches Gebet ist.
Wenn dann der Herr Abgeordnete meinte, daß die Staats⸗ ierung aus dieser Erziehungsanstalt ein Versuchsobjekt auf dem
zebet
biete
uf entschieden zurückweisen. Unterrichtsprobleme dürfen am wenigsten rrobt werden in Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder, denen gt auch die Kinder, die der Fürsorgeerziehung anheimgefallen sind, Ich kann also den Wunsch, den der Herr Ab⸗ odnete an seinen Vortrag geknüpft hat, nicht erfüllen.
Was dann das Vorgehen des Bürgermeisters in der Kirche zu bbitscha betrifft, so spreche ich mein Bedauern aus, daß es dort echaupt zu einem so schroffen Gegensatz in dieser einfachen An⸗ legenheit gekommen ist. Der Herr Abgeordnete meint, es wäre ein Pingriff in kirchliche Rechte, daß der Bürgermeister in die Kirche ommen sei. Dem steht aber gegenüber, daß die Anzeige erstattet w, daß dort mliche polnische Schule stattfinde. (Hört, hört!) Der Bürger⸗
r n auf Er ging deshalb 1 die Kirche hinein und fand in der That, daß der Herr
geführt werden.
ister
hrepft
misches Lesen und polnisches Schreiben in verschiedenen Abthei⸗ ungen vollständig schulmäßig beizubringen. (Abg. Stvchel: Das muß Daß das zum Kommunionunterricht gehört, muß ich nrriten. Es mag vom kirchlichen Standpunkte aus erwünscht und thwendig sein, daß die Kinder, die polnischer Sprache sind, zur ien Kommunion nur zugelassen werden, wenn sie dem Kommunion⸗ terricht auch folgen können. Aber sie dahin zu bringen, das ist eben ein
eil des Schulunterrichts, nicht aber ein Theildes Kommunionunterrichts itt Und wenn dann der
Hiters
dheb und wie der stattfa
gelernt hatten.
der Unterrichtsprobleme mache, so muß
eben kein Kommunionnnterricht,
war beauftragt, das festzustellen.
oder Pfarrer damit beschäftigt war,
Herr Pfarrer diese Feststell
dadurch zu unterbrechen gesucht hat, daß er nun gewissermaßen diesem Unterricht, den er selbst fälschlich Kommunionunterricht ut, eine gottesdienstliche Feier durch Anstimmung eines Kirchen⸗ des machte, so ist es nach meiner Auffassung der Pfarrer, der be⸗ arlicherweise die Störung verursacht hat, nicht der Bürgermeister. ach einfache Auscinandersetzung, indem der Pfarrer vehl, ich ertheile diesen Unterricht, war die Sache erledigt. Aber t noch, nachdem der Bürgermeister das festgestellt hatte, wurde velnischen Zeitungen es so hingestellt, als ob das nicht der Fall er Es bestand tbatsächlich ein heimlicher polnischer Unterricht, nd, das zu wissen, dafür lag ein erhebliches
zmrsse der Staatzsaussicht vor.
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Ran der Kirchenthür nicht gerüttelt untalb der Kirche auf kirchlichem Gebiete geschiebt, thunlichst Kirche zu selbständiger Beurtheilung Aber wenn hdimter der Kirchenthür „ nicht ein angesepter
sondern irgend etwas nicht Ktirchliches
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bin ganz gewiß mit dem Herrn werden soll,
Staathregicrung der übung überlafsen wird.
Abgeordneten der Ansicht.
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Darauf aber
ich diesen Vor⸗
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ung des Bürger⸗
gesagt hat:
daß das, wasß
stattsindet.
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hen Zwe 1 24 sich dann über die Eingriffe eines Bürgermeisters und eines in den
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vielleicht mit mehr Kompetenz unserem Auswärtigen Amte überlassen werden. (Abg. Szmula: Das ist die Frage!) Mag diese Frage auf Ihrer Seite zweifelhaft sein; ich glaube nicht, daß das deutsche das preußische Volk Ihnen darin zustimmt. Sie haben außerdem Sätze des russischen Handelsvertrags angeführt, die erstens die Aus⸗ legung garnicht haben, die Sie ihnen geben, und die zweitens auf das Verhältniß zu Oesterreich und Dänemark, auf die Sie sich bezogen haben, durchaus keine Anwendung haben. (Abg. Szmula: Dänemark nicht!) 2 Pardon, Sie haben sich auf Ausführungen des Herrn “ Peters bezogen, die ganz speziell dänische Ver⸗ ältnisse betrafen. f dies ische Ausei s 88 5 4 exan. Auf diese politische Auseinandersetzung einzugehen,
Ich komme nun mit ganz kurzen Worten der den Herrn Abg. Szmula speziell betrifft. Wir haben ausdrücklich erklärt: daß es heute nicht mehr eine Pflicht ist, die Genehmigung zur Heranziehung von Arbeitern im voraus vom Landrath einzu⸗ holen; daß es nicht mehr eine Pflicht ist, den sogenannten Ver⸗ pflichtungsschein wegen der Transporte zu unterschreiben. Ich frage aber Herrn Abg. Szmula selbst: hat er bezüglich der Arbeiter, um die es sich handelte, seinerseits den Verpflichtungsschein unterschrieben und die Genehmigung nachgesucht? (Abg. Szmula: Ja!) Wenn der Herr Abgeordnete das gethan hat, wie er eben zugesteht, dann ist er meiner Ansicht nach auch persönlich schuldig, die Verpflichtung, die er persönlich übernommen hat, nun auch auszuführen. Dem entgegen hat aber der Herr Abg. Szmula. ganz ausdrücklich und wiederholt erklärt und hier heute mit den Worten: „Ich mag gesagt haben: ich lasse es darauf ankommen“, zugegeben, daß er den Ver⸗ pflichtungsschein, den er unterschrieben hat, nicht erfüllen wolle. Unter diesen Umständen war der Landrath nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, wie ich bedaure, gegen einen Abgeordneten, gegen den Herrn Abg. Szmula, vorzugehen und die Erfüllung der von demselben über⸗ nommenen Verpflichtung zu veranlassen.
Abg. Daub (nl.) trägt . üat über de Hanstabug pe E
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Ob ei berechtigt ist, die Interessen des Kaakeskon 2 bö e. zweifelhaft. Ich möchte auch den Abg. Arendt darauf hinweisen daß es nicht angezeigt ist, die Regierung durch Anfragen, die unsere Be⸗ ziehungen zum Auslande berühren, in Verlegenheit zu setzen. Solche -ÄövNê . x privatim an den Minister. Er⸗
e alte Kulturkampfzeit w f 1
mißlich. Ich kann dem Ministem e — e 1 Geistliche hat unrecht gethan, wenn er in der Kirche Schule gehalten und die Kirche zu etwas benutzt hat, wozu sie nicht bestimmt ist vämlich zu national⸗politischen Zwecken. Darum ist dieser Fall sehr charakteristisch für viele katholisch⸗polnische Geistliche, die unter dem Deckmantel der Religion national⸗polnische Agitation treiben.
Die Diskussion wird geschlossen und der Etat Ministeriums des Innern genehmigt.
Es folgt die Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗An⸗ Lere 5 eitee
Abg. Fritzen⸗Borken (Zentr.) perzichtet mit Rücksicht auf di Geschäftslage darauf, allgemeine Wünsche und veheüt an — Katholiken vorzubringen. Das Zentrum halte alle seine Forderungen
aufrecht. Abg. Stvchel beschwert sich darüber, daß in der letzten Zeit kein Posen von der Zentral⸗
auf den Fall zurück,
des Hauses
des
einziger Krankenpflege⸗Orden in der Provinz instanz genehmigt worden sei.
Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Der Herr Abg. Stychel hat zu Anfang seiner Ausführungen behauptet, es, wäre in den letzten Jahren in der Prodinz Posen kein einziger krankenpflegender Orden seitens der Zentralinstanz genehmigt worden. Nun, meine Herren, zur Würdigung dieser Be⸗ hauptung gestatte ich mir darauf hinzuweisen, daß im Jahre 1900 in Bromberg und in Storchnest je eine Niederlassung der Grauen Schwestern, außerdem in Jaszkowo eine solche der Mägde Mariã und im Jahre 1901 in Pleschen ebenfalls eine Niederlassung der Mägde Mariä — im Ganzen also in kurzer Zeit vier Niederlassungen krankenpflegender Orden genehmigt worden sind.
die Angelegenbeit
und Medizinal⸗
Ferner hat der Herr Abg. Stychel von Kempen bhier in einer nicht richtigen Weise vorgeführt; die Sache liegt doch wesentlich anders. Die Verbandlungen über die Befetzung des Krriskrankenhauscs in Kempen mit Schwestern eines krankenpflegenden katholischen Ordens haben vor einer Reihe von Jahren geschwebt. Die entscheidende Ablehnung ist im Jahre 1896 ergangen. Ich war auf
dr* in dieser Bezichmng eine gr 1.
Duckior D. Schwarzkoptts Dauch dea Nn 8 Ser e, eere.
t wit demn ver⸗ über dir —
wF für die Bauführer und Regierungs⸗Baumeister gediehen
Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff erwidert, daß diese Verhand⸗
lungen hoffentlich zu einem Ab ihre Freude haben würhen, schluß kommen werden, an dem Alle
Darauf wird um 9 %¼ Uhr
die weit — Freitag 11 Uhr vertagt. itere Berathung bis
Nr. 15 des Centralblatts für das Deuts Reich-. earcgegeben im Reichsamt des Innern, vom 11. —. Fne t olgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten; — Ableben eines Konsuls; — Erxequatur⸗Er⸗ theilungen. .2) Bankwesen: Statuts der deutschen Notenbanken Ende Februar 1902. — 3) Allgemeine Verwaltungs⸗Sachen: Bekannt⸗ machung, betreffend die Vergütungen für die mittleren und unteren Beamten der Verwaltung des Kaiser Wilhelm⸗Kanals bei der Beschäftigun im Loots⸗, Fahr⸗, Bagger⸗ und Streckenaufsichts⸗ dienste. — 4) Versi rungswesen: Berichtigung des Verzeichnesfe der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter. — 5) Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestellung eines Stations⸗Kontroleurs. — Berichtigung Eisenbahn⸗ Zollregulatips; Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — 6) Polizeiwesen: Auswetsung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Nr. 16. vom 18 April erschien mit folgendem Inhalt: 1) Konsulat⸗ wesen: Ernennung; — Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstands⸗
akten. — 2) Polizeiwesen: Ausweisung von Auslä Neiche ebier g Ausländern aus dem
8 FN 17 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen 1 sundheitsamts“ vom 23. April hat folgenden Inhalt: 806. heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln Pgen ansteckende Krankheiten — Desgl. gegen Pest. — Desgl. gegen Tholera. — Sterblichkeit in deutschen Orten, 1900. — Gesetzgebung u. s. w. (Preußen.) Arzneiverordnung durch Fernsprecher. — Apotheken⸗ Betriebsordnung. — (Rußland.) Sanitäre Beobachtungsstationen zc. des Schwarzen Meeres. — (Straits⸗Settlements.) Quarantäne. Vereinigte Staͤaten von Amerika. Louisiana.) Quarantäne. — Gang der Thierseuchen im Deutschen Reiche, 15. April. — Deutsche Viehquarantäne⸗Anstalten ꝛc., 4. Vierteljahr. Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Thierseuchen. Deutsches Reich Preuß. Reg.⸗Bez. Gumbinnen, Uruguav.) erhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. — Arbeiter⸗ und Beamten⸗ wohnungen. — Vermischtes. (Bayern. ) Pferdeversicherung, 1900/01. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. — Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Heilmittel und Gifte).
Nr. 18 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“,
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. April hat folgenden Inhalt: Allerhöchste Urkunde, betr. die von der Kreis Oldenburger Eisenbahngesellschaft beschlossene Erweiterung ihres Ge⸗ sellschaftszwecks und Erhöhung ihres Grundkapitals sowie die Verleihung des Enteignungsrechts an diese Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Lütjenbrode über Burg und Fehmarn und Petersdorf auf Fehmarn nach Orth, vom 26. März 1902. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 31. März 1 hetr. Verlängerung der Frist für die Vollendung und Inbetriebnahme ders eben · nach Rostingen; vom 7. April 1902, betr. Auf⸗
heraus⸗
etsenbahn von Herresbach
nahme von Stationen in Ausnahmetarife allgemeiner Art. — Nachri „Nr. 19 vom 23. April erschien mit — e er böchster Erlaß vom 8. April 1902. betreffend die künftige Benzeichnung des Verdienst⸗Ehrenzeichens für Rettung aus Gefahr. — Betannt⸗ nachung des Reichskanzlers vom 22. März 1902, betreffend Aenderungen der Anlage B. zur Fisenbahn⸗BVeekehrso — — vom 12. April 1902. die Vereinbarung erleichternder PVorschriften fü den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch⸗ lands und Luremburgs. — Erlasse des Ministers der öͤffent. lichen Arbeiten: vom 12. April 1902, betr. gnahme auf Erlasse — -,q2ö— und im Eifenbahn⸗Nachrichtenblatt; vom April Bezirkseisenbahnrath in urt; 1902, betr. Dienstalter — — — —
Der Wasserstand des Nils. Der Kaiserliche Konsul in Kat 1—322 u airo berichtet unterm . stand des
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