herigen Erfahrungen für die Tiefladelinie genügen nicht, denn sie sin rein theoretisch, he 8 errechnet; die praktischen Erfahrungen über Art der Beladung, Form des Schiffs, dem Wasser dar ebotene Fläche u. s. w. fehlen uns noch. Die Flußschiffe sind einfache Bauten, da kommen komplizierte Typen nicht in Frage, da läßt ich die Tieflade⸗ linie leicht durchführen. Heute haben wir so viel verschiedene Formen, daß kaum noch zwei Schwesterschiffe einander ähnlich sind. An die 2 “ Geschwindigkeit hätte noch vor 20 Jahren kein Mensch geglaubt.
Abg. Dr. Semler (nl.): Wenn die Sozialdemokraten das Gesetz ablehnten, so würde das an der Thatsache nichts ändern, daß auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge ein großer Schritt für die Seeleute gethan wird, ein Schritt, dem eine ebenso große Belastung der zeuischen Rhederei entspricht. Ein bisher verhältnißmäͤßig freies Gewerbe wird in gewissem Sinne in spanische Stiefel eingeschnürt. Die Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit und hinsichtlich der Sonntagsruhe sind ganz erhebliche Benachtheiligungen gegenüber dem bisherigen Zustand, wodurch unter Umständen das deutsche Schiff durch die ausländischen distanziert werden kann. Die Anmusterung soll jetzt an eine Reihe von Föͤrmlichkeiten gebunden werden, welche praktisch den Rhedern große S wierigkeiten machen müssen. Erschöpfend alle Hantierungen aufzuzählen, welche zum Begriff des „Seeklarmachens“ des Schiffes gehören, ist unmöglich, das vermag selbst der seekundige Kontre⸗Admiral Schmidt nicht. Was dem Kapitän jetzt alles auf⸗ erlegt ist an Eintragungen in das Schiffsjournal, ist kaum menschen⸗ möglich zu bewältigen, aber es wird durchgeführt werden, weil wir auf der anderen Seite dem Schiffsmann auch ein wirkliches, nicht allein ein auf dem Papier stehendes Beschwerderecht geben wollen. Die neuen Bestimmungen über die Verpflegung legen dem Rheder ebenfalls ganz beträchtliche Mehrkosten auf, ebenso die Vorschriften über die Heilbehandlung der erkrankten Seeleute, auch der an Ge⸗ schlechtskrankheiten erkrankten. Je größer die pekuniäre Belastung der Rbheder, desto berechtigter das Verlangen, unseemännische Vorschriften in die Seemannsordnung nicht aufzunehmen. Dahin gehört der Be⸗ schluß. das an Sonntagen Arbeiten zum „Seeklarmachen“ nicht zulässig ein sollen.
Abg. Bargmann (fr. Volksp.): Das Ergebniß der zweiten Lesung entspricht nur theilweise unseren Wünschen. Betreffs der Koalitionsfreiheit der Seeleute ist nichts erreicht worden; wir haben
halb den Antrag, den § 152 der Gewerbeordnun für die Seeleute in Kraft zu setzen, wieder eingebracht. Für die Resolution wegen der Schaffung einer Aufsichtsinstanz werden wir stimmen. Unsere definitive Stellung behalten wir uns bis zur Schlußabstimmung vor. 8
Abg. Schwartz⸗Lübeck S9 kommt auf die Schiffsunfälle, speziell auf den Untergang der „ Ibe“ und die „Marie Rickmers“ äurück und polemisiert gegen den Abg. Frese. Wenn man Sonntags⸗ arbeit auch für das „Seeklarmachen“ des Schiffes zulasse, so werde der Seemann von Sonntagsruhe nicht viel erleben.
Abg. Kirsch (Zentr.) hebt die große Zahl von Beschlüssen der Mehrheit hervor, welche den Anregungen der äußersten Linken ent⸗ egengekommen seien, und legt den Sozialdemokraten nahe, sich doch sehr zu überlegen, ob sie das ganze Werk scheitern lassen wollen, auch wenn die Kompromißanträge angenommen würden.
Abg. Raab (Reformp.): Ich sehe eigentlich nicht ein, weshalb wir hier die Zeit für eine Generaldiskussion opfern. Da sie aber einmal beliebt ist, erkläre ich, daß Herr Frese, wenn es ihm um eine beschleunigte Verabschiedung der Vorlage zu thun gewesen wäre, besser seine Abänderungsanträge nicht eingebracht hätte. Herr 5 hat sich damit wohl nur für seine Abwesenheit von der zweiten esung entschuldigen wollen. Mit den Ausführungen über die Unent⸗ behrlichkeit der Disziplin hat er nur offene hüren eingerannt; Aehnliches hat Herr Semler ausgeführt. Daß die große und kleine Rhederei in dem Maße, wie es die Herren darstellen, mit materiellen Sorgen zu kämpfen hätten, muß ich bestreiten; andere Erwerbszweige haben viel schwerer zu kämpfen, und Herr Frese hat elbst anerkannt, daß die Rhedereien noch recht ansehnlich verdient aben. Redner giebt dafür Zahlen aus den Geschäftsberichten ver⸗ scheden größerer und kleinerer Rhedereien an und fährt dann ort: Ein Gewerbe, welches das Leben von Mithürgern leicht⸗ —2 aufs Spiel setzt, moralische Daseinsberechtigung.
Frese bestreitet, daß noch schwimmende Särge“ hinaus⸗ eschickt werden. Wie kann er das behaupten? Wir erfahren ja aum jemals von dem Ende schwimmender Särge“; nur ausnahms⸗ weise erreicht uns eine solche Na t, denn meistens heißt es bei dem Verlust von Schiffen, die Ursache des Verlustes sei nicht zu ermitteln
en. Einige Fälle aber geben durch die Verhandlungen vor dem
emannsamt Aufschluß in dieser Richtung; wir hören dann, das if sei seeuntüchtig, alt und zu schwer beladen, zu wenig wider⸗ standsfäbig Da muthet es doch eigenthümlich an, wenn ir Frese schla⸗ sagt, schwimmende Särge“ gebe es nicht mehr! 6 Herr Kontre⸗Admiral Schmidt heute für das Alter von Schiffen anführie, wird wohl im ganzen Hause Kopfschütteln erregt baben. Es kommt mir überhaupt vor, als ob der Herr, obwohl er bier als Fachmann unter seiner Uniform und unter seinem Titel spricht, doch von den D über die er spricht, nicht ganz die richtige Vor⸗ stellung haͤtte. Deutschland konnte bisder ein altes Schiff gar nicht
am Auslaufen hindern. Bundesraths, Kontre⸗Admiral Schmidt: Zu ber das Alter der Schiffe hat mir die Ve⸗ daß die R in diesem Punkte
tte, Veranla gegeben. p.): Ueber die —1 der rochen worden. Auch der n deutscher ausgesprochen, daß zunaͤchst die Erfahrungen abgewartet werden möchten. Die Seemannt⸗ bobe —,7 auch eine große der rine würde nur auch für die
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Abg. Dr. Semler den Zusatz zweiter desung der sich auf die Auswahl der Beisitzer bezieht, ganz zu streichen beantragt, weil damit ein Klassengericht eingeführt werde.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich habe nicht das geringste Bedenken dabei, daß zu einem der beiden Beisitzer regelmäßig auch ein Schiffs⸗ mann als Schöffe berufen wird. So gut wie ein Schiffsmann Schöffe sein kann und als Schöffe eventuell auch Strafjustiz ausübt, mit demselben Recht wird er auch hier als Beisitzer fungieren können. Aber ich halte voll und ganz alle die Bedenken aufrecht, die ich bei der zweiten Berathung des Gesetzes am 28. No⸗ vember v. J. geäußert habe, und kann Sie deshalb nur wieder⸗ holt dringend bitten, den letzten Satz des zweiten Absatzes des § 4 bei der gesonderten Abstimmung abzulehnen. Denn ich muß den Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Dr. Semler durchaus beitreten, daß hier ein ganz neuer Grundsatz in die Strafrechtspflege eingeführt wird, der Grundsatz einer Klassenjustiz. Das scheint den verbündeten Regierungen ein sehr bedenkliches Vorgehen, und deshalb bitte ich, in dieser Beziehung die Beschlüsse der Kommission zu reformieren.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.) bittet, es bei dem Beschluß zu be⸗ lassen, den das Haus in zweiter Lesung beschlossen habe. Es sei eine Forderung der Billigkeit, wenn einer der Richter, die über ein Ver⸗ gehen von Schiffsleuten richten sollen, dem Kreise der Schiffsleute angehöre. Die anderen Anträge bittet Redner abzulehnen. In der Abstimmung wird dem Antrage Semler gemäß, für welchen, trotz der Erklärung des Abg. Dr. Spahn, auch das gesammte Zentrum stimmt, der Zusatz zweiter Lesung, be⸗ treffend die Auswahl der Bessitzer, gestrichen, im übrigen die Anträge Albrecht abgelehnt. 8 Die §§ 5 bis 31 werden mit einigen redaktionellen Aende⸗ rungen nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Abg. Dr. Spahn: Es sind Zweifel entstanden, ob vorher bei dem § 4 die Fassung zweiter Lesung aufrecht geblieben ist oder nicht. Ich bitte um Auskunft darüber, da Gelegenheit gegeben sein muß, einen etwaigen Irrthum zu redressieren. Präsident Graf von Ballestrem erwidert, daß der betreffende Satz, den er sogar noch wörtlich verlesen habe, in der Abstimmung gestrichen worden sei. Zu § 32, der von der Pflicht des Schiffsmannes handelt, den Anordnungen des Kapitäns, der Schiffsoffiziere und seiner sonstigen Dienstvorgesetzten unweigerlich Gehorsam zu leisten, und wonach dem Lchifismanm nach Beendigung der Rückreise in einem Hafen des Reichsgebiets in der dienstfreien Zeit, wenn nicht kriftige Gründe vorliegen, die Erlaubniß zum Ver⸗ lassen des Schiffes nicht verweigert werden darf, liegt ein Antr ag der Abgg. Albrecht und Genossen vor, die Worte „nach Beendigung der 1* zu streichen, statt „triftige Gründe“ zu setzen „dringende Gründe“ und hinzuzusetzen: wird die , verweigert, so hat der Kapitän die Gründe für Verweigerung, sobald es geschehen kann, in das Schiffstagebuch einzutragen“.
Der Antrag auf Streichung der Worte „nach Beendigung der Rückreise“ wird angenommen, da auch das Zentrum für
der beschlossenen Aenderung der § 32 angenommen. Im § 33 ist bestimmt: ““ „Arbeit, welche über die Dauer von 10 oder 8 Stunden ge⸗ leistei wird, ist als Ueberstundenarbeit zu vergüten, soweit sie nicht zur Verpflegung und Bedienung der an Bord befindlichen Persopen, zum Seeceklarmachen des Schiffes oder zur Sicherung des Schiffes in dringender Gefahr erforderlich ist.“ Abg. Schwartz⸗Lübeck (Soz.) beantragt namens seiner Freunde, diesen in zweiter Lesung beschlossenen Absatz zu streichen,
—
weil den Seeleuten hier eine 4- bis 5 stündige Ueberarbeit zugemuthet
werde.
Auf Antrag des Abg. Dr. Semler
vom Löschen und Laden an Sonn⸗ und mit zur Debatte gestellt. . Hierzu liegt ein Kompromißantrag. der Abgg. Frese und Genossen vor, wonach Sonn⸗ und Festtagsardeit auch dann nicht als Ueberstundenarbeit zu verguten ist, wenn sie zum Seceklarmachen des Schiffes erferveeüich ist.
Abg. Cahen slp (Zentr.) stellt fest, daß die Hamburg⸗Amerika⸗ Linie ihre Dampfer jetzt nicht mehr am Sonntag auslaufen lasse.
Abg. Metzger erklärt sich in Konsequenz des Antrages zum
33 den Kompromißantrag. Es se unglaublich, was die
apitäne alles unter „Seeklarmachen“ verständen. Jeder Arbeiter sei seines Lohnes wertb.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Ich möchte gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Cadenslv nur eine kurze Aufflärung geben: es ist richtig, Linie ihre P-Dampfer jetzt nicht mehr gehen läßt. Das hängt aber mit
Hamburg
wird der § 35, der Feiertagen handelt,
ihn stimmt; die übrigen Anträge werden abgelehnt und mit
Abg. Dr. Semler befürwortet als Mitantragsteller den Antrag Frese und hebt dem Abg. Savigny gegenüber hervor, daß es sehr schwer sei, die Seeklarmachung genau zu definieren. Man sollte den kleinen Rhedern dieses Gesetz nicht zu sehr erschweren. Abg. von Savigny bestreitet, daß die kleine Rhederei durch die .een⸗ der Worte „zum Seeklarmachen“ geschädigt werden würde.
In der Abstimmung zum § 33 werden die Worte „zum Seeklarmachen des Swiffs“ gestrichen; im übrigen wird der § 33 unverändert angenommen; Abg. Frese zieht infolgedessen einen Antrag zum § 35 zurück. Auch dieser Paragraph wird angenommen.
Nach § 36 darf auf See an Sonn⸗ und Festtagen über das hinaus, was zur Sicherheit und Fahrt des Schiffs, zur Bedienung der Maschine, zum Segeltrocknen, Bootsdienst und ur Ferpclegeng und Bedienung der an Bord befindlichen Per⸗ unbedingt erforderlich ist, der Mannschaft Arbeit nicht auferlegt werden, wenn es nicht dringend nothwendig ist. Abg. Dr. Herzfeld empfiehlt einen Antrag, die Worte „wenn es nicht dringend erforderlich ist“ zu streichen, da es schwer festzustellen sei, was dringend erforderlich sei. Darüber werde nur der Kapitän souverän entscheiden und so die Sonntagsruhe illusorisch machen. Nachdem der Abg. Kirsch diesen Antrag bekämpft hat wird derselbe abgelehnt und der § 36 mit einigen redaktionellen Aenderungen angenommen.
Die 8§ 37—41 werden ohne Debatte erledigt und gegen 6 Uhr die weitere Berathung auf Sonnabend 1 Uhr vertagt. Am Montag soll, wie der Präsident mittheilt, die erste Berathung der Diätenvorlage stattfi
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
68. Sitzung vom 25. April 1902, 11 Uhr.
Vor den Eintritt in die Tagesordnung erklärt
Abg. Kopsch (fr. Volksp.): Der Landwirthschafts⸗Minister hat vorgestern gesagt: „Der Abg. Kopsch hat von mir Sachen behauptet, die vollständig erfunden sind; er hat im Reichstage gesagt, ich solle einen Wachtmeister meines alten Regiments in einer Kantine der Reichs⸗Postverwaltung angestellt haben.“ Ich kann nur annehmen, daß der Minister den stenographischen Bericht über meine Rede nicht gelesen hat, denn was er behauptet, ist vollständig unrichtig, es steht nicht im stenographischen Bericht. Ich führte beim Pof⸗ Etat und beim Etat des Kriegs⸗Ministeriums Klagen darüber, daß sämmtliche größeren Kantinen in Berlin in einer Hand vereinigt seien, und daß dieser Generalpächter ein früherer Wachtmeister ge⸗ wesen sei, der auch noch größere Bierwirthschaften in Berlin inne habe. Alle diese Angaben sind in der Debatte voll bestätigt worden nur in einer Nebensache ist meinen Gewährsmännern ein Irrthum untergelaufen. Der Wachtmeister Vogel war nicht Wachtmeister b den Rathenower Husaren des Herrn von Podbielski, sondern gehöme den Garde⸗Husaren in Potsdam an. Dadurch ist der Minister zu seinen persöͤnlichen Angriffen gegen mich gekommen. Die Empfind lichkeit des Ministers fann nicht durch meine Worte, sondern um durch Zeitungsartikel hervorgerufen sein, für welche ich keine Verant wortung übernehme. Ich bitte den Minister, das zu zitieren, wat i stenographischen Bericht steht, nicht was er hineingelesen hat.
Darauf wird die dritte Lesung des Staatshaushalt Etats für 1902 im Etat des Ministeriums der gei lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten fortgesetzt.
Abg. von Loebell. (kons.) begründet den Antrag der Ab Brütt und Genossen, die Staatsregierung zu ersuchen, den im Etat a geworfenen Fonds von 50 000 ℳ zu Unterstützungen für auf Grund des Kreisarztgesetzes auf Wartegeld Medizinalbeamten“ in der Weise zu verwenden, daß 1) a denjenigen ebemaligen Kreispbysikern, deren Wartegeld weniger als 1500 ℳ beträgt, ein Wartegeld in dieser Höde währt wird, 2) aus dem verbleibenden Rest feste Unterstützungene auf Wartegeld gestellte Kreisphvsiker auf Grund einmaliger Prüf der Verbaltnisse bewilligt werden. Der Redner verweist früheren Verhandlungen üͤber den Gegenstand und auf die Nethl in welche ein Theil der Kreisphvsiker durch die Ausführung sogenannten kleinen Medizinalreform gerathen sei.
Abg von Staudv (kons.) à sich ebenfalls zur q reform, bleibt aber im einzelnen der Tribüne gänzlich u lich, ebenso die Antwort des Geheimen Ober⸗Medizinalrarde Kirchner.
Abg. von Savignyv (Zentr.) tritt für den von ihm mitu schriedenen Antrag Brütt ein. Ein Mindestwartegeld von 150 müsse allen in den zeitweiligen Ruhestand versetzten Meditzinaldes
werden. en die Ausführung dürfte sich von keiner! ein Bedenken geltend machen lassen.
Abg. Dr. Ruegenberg (Zentr.) schließt sich den Ausfübrr der Votredner an und spricht die Hoffnung und das Vertrauek 2 daß terung der Te des Antrages volle Gerrch⸗ wid ren lassen und ihn annehmen werde. Jahrzehntrlang die Medizinalbeamten auf die hevorstehende ese— deneissen
Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Mehe Angelegenheiten Dr. Studt: . Was das Ausführungsgeset zum Entwurf in
Herr Kommissar sowohl in
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Aber, meine Herren, aus den früheren Erklärungen, die mein der Budgetkommission dies
Hauses als auch bei der zweiten Lesung des Wen “ 12 werden Sie zweifellos entnommen haben, daß die Königliche Staats⸗ regierung von der festen Absicht beseelt ist, dem Wunsche, der in dem vorliegenden Antrag zum Ausdruck gekommen ist, sachlich nach Möglich⸗ keit gerecht zu werden.
Zur näheren Erläuterung möchte ich folgende Zahlen anführen. Das Gehalt, welches den genannten Beamten nach der Vorschrift des Gesetzes unverkürzt weiter gezaht wird, beträgt 900 ℳ Hierzu kommt außerdem die Hälfte der von ihnen bisher bezogenen jährlichen Ge⸗ hühren bis zum Höchstbetrage von 2000 ℳ Die gesetzlichen Bezüge werden sich hiernach, wie die angestellten Berechnungen ergeben haben, im Durchschnitt auf 1219 ℳ jährlich belaufen.
Bei Inkrafttreten des Kreisarzt⸗Gesetzes waren 86 Kreis⸗ physiker vorhanden, die auf Grund der Bestimmungen des Ge⸗ setzs auf Wartegeld gestellt wurden. Von diesen sind inzwischen 10 gestorben, sodaß zur Zeit noch 76 vorhanden sind. 26 davon sind als nicht unterstützungsbedürftig anzusehen. Es bleiben also im Ganzen 50 Kreisphysiker übrig, für deren Unter⸗ stützung nach Maßgabe des vorliegenden Etatsentwurfs 50 000 ℳ zur Verfügung stehen, sodaß durchschnittlich auf jeden Einzelnen 1000 ℳ entfallen und der Durchschnittsbetrag der gesammten Einkünfte 2219 ℳ betragen wird. Meine Herren, mit jedem Sterbefall, der in Zukunft eintritt, vermehrt sich der zur Verfügung stehende Betrag und dem⸗ zufolge auch die Aussicht der einzelnen auf Wartegeld gestellten Medizinalbeamten auf erhöhte Bezüge. Erwägt man außerdem, daß ein großer Theil dieser Beamten noch in der Lage ist, Privatpraxis auszuüben, so wird man einräumen müssen, daß ihnen ein angemessenes Einkommen gesichert ist. Die in Zukunft eintretende Verringerung ihrer Zahl setzt die Verwaltung in die Lage, für außerordentliche Bedarfsfälle noch besondere Summen anzuweisen. Ich glaube also daß die Absicht der Antragsteller, den genannten Beamten einen Betrag von wenigstens 1500 ℳ zu sichern, annähernd erreicht wird.
Dies wollte ich zu dem ersten Theil des vorliegenden Antrags Agen, der von Wartegeld spricht.
Der zweite Theil des Antrages sieht vor, daß aus dem ver⸗ leibenden Rest der 50 000 ℳ feste Unterstützungen auf Grund ein⸗ maliger Prüfung der Verhältnisse bewilligt werden sollen. Indessen, meine Herren, mit dem Begriff einer Unterstützung verbindet sich naturgemäß und auch nach Maßgabe der bestehenden Verwaltungs⸗ grundsätze die Nothwendigkeit einer Prüfung der individuellen Ver⸗ hältnisse. Diese Prüfung muß von Zeit zu Zeit wiederholt werden.
zufende Unterstützungen in festen Beträgen auf Grund einmaliger Prüfung der Verhältnisse für alle Zukunft zu bewilligen, das ürse mit den bestehenden Verwaltungsgrundsätzen nicht über⸗ nstimmen. Ich bin daher nicht in der Lage, zugestehen zu können, t die Königliche Staatsregierung sich mit einer einmaligen Prüfung * Verhältnisse begnügen kann. So peinlich es für die hetbeiligten sein mag, wenn bei ihnen wieder eine Prüfung der Unterstützungsbedürftigkeit eintreten muß, so liegt es doch in der latur der Unterstützungen, wie ich nochmals hervorhebe, daß für einen längeren Zeitraum, ohne weitere Prüfung, ob sich die Verhältnisse kindert haben oder nicht, eine solche Unterstützung nicht bewilligt erden kann. Dies liegt im Interesse nicht nur einer möglichen Ver⸗ mgerung des Unterstützungsbetrages, sondern auch der Möglichkeit ner Erhöhung. Es können sehr wohl Fälle vorkommen, in denen die Unterstützungsbedürftigkeit sich erhöht. Aus diesen Gründen, meine Herren, bitte ich Sie, den vorliegenden Antrag abzulehnen, dabei sich aber überzeugt halten zu wollen, daß die Staateregierung der Tendenz des Antrags an sich wohlwollend gegenübersteht, wenn e sich auch nicht in der Lage befindet, formell den Antrag anzu⸗ ehmen, und zwar den Antrag unter Nr. 1 nicht mit Rücksicht auf de Wortlaut des Gesetzes, den Antrag unter Nr. 2 nicht, weil er sch mit den bestehenden Verwaltungsgrundsätzen über die Grwäbrung den staatlichen Unterstützungen im Widerspruch befindet.
Abg. Dr. Martens (ul.) bedauert die ablehnende va veen. n n Beiis uen de Verren 2 — nicht
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Berlin, Sonnabend, den 26. April
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Es folgt die Besprechung des Schulwesens. Hierzu lieg der Antrag des Abg. Grafen zu ee Kierzn Rest vor, von den Ausgaben für die Technische Hochschule in Danzig 10 000 ℳ abzusetzen und dafür zu Vorarbeiten für Er⸗ richtung einer Technischen Hochschule in Breslau 10 000 ℳ neu in den Etat einzustellen.
Berichterstatter der Budgetkommission Abg. von Loebell empfiehlt namens der Kommission die Genehmigung des Antrags Sg⸗ F . allerdings 6 Verfahren in der dritten Lesung für un ie K jssß x d gehalten, aber die Kommission habe den An⸗
Der Antrag wird ohne Debatte vom Hause genehmigt.
Abg. von Czarlinski (Pole) kommt nochmals auf das von ih bei der zweiten Lesung besprochene Verhalten des Nle ac dan vontihm Neuendorff in Pleschen zurück. Man habe ihm (dem Redner) den Vor⸗ wurf der Gehaͤssigkeit aus diesem Anlaß gemacht, aber er erfülle seine Pflicht als Abgeordneter, unbeeinflußt durch Lob oder Tadel. Der Redner giebt nach Briefen eine ausführliche Darstellung des Vorfalles und zeigt auch einen Situationsplan vor. Der Kreis⸗Schulinspektor, führt er aus ist mit seinem Sohne nach der Badeanstalt gekommen, und da die Badezeit für Frauen schon verflossen war, öffnete er die Badebude mit Gewalt. Er forderte zwei drinnen befindliche erwachsene Mädchen auf, die Badeanstalt zu verlassen, und trug ihre Kleider auf eine in der Nähe befindliche Wiese. Ebenso veranlaßte er einige kleinere Mädchen, die noch babeten, aus dem Wasser zu steigen und im Bade⸗ hemd an ihm und seinem Sohn vorbeizulaufen, während sich der junge Neuendorf zu entkleiden begann. Der Vater eines der jungen Mädchen beschwerte scch was aber erfolglos blieb. Es liegt mir fern dem Kreis Schulin pektor Wollustgefühle unterzulegen, aber die Sache darf doch nicht vertuscht werden. Ich erwarte Aufklärung von 85 Neceeg, kann mir aber nichts davon versprechen; ich und meine sra ch wit.wrnnn beweisen, daß schwarz nicht weiß ist, nachher
Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff: Ich kann diese Dar stees auf Grund von zuverlässigen Berichten Fh een ftelk und übertrieben bezeichnen. Bei Pleschen befindet sich im Mühlteich eine primitive Badeanstalt, die für Damen bis Mittags 12 Uhr und für Herren Nachmittags geöffnet ist. Der Kreis⸗Schulinspektor kam mit seinem Sohne 12 Ubr 5 Minuten nach der Anstalt, sah einige Mädchen von 7 oder 8 Jahren noch baden und rief ihnen laut schon von der anderen Seite über den Teich hinweg und dann nochmals vom Badehauswege aus zu: „Macht, daß Ihr herauskommt!“ Darauf ind die Kinder mit großem Geschrei in das Badehaus gelaufen. Nach einer Weile rief er ihnen zu;. „Nun macht, daß Ihr fertig werdet, die Zeit ist um!“ Die Mädchen kamen aus dem Badehaus und wollten sich auf der Wiese anziehen. Da sagte er: „Zieht Euch in dem Strohschober an, hier ist jetzt nicht der Ort dazu.“ Darauf find drei kleine Mädchen von 7 bis 9, eines wohl von 10 Jahren, nur mangel haft mit einem Unterrock bekleidet, in den Strohschober gelaufen. Der Kreis⸗Schulinspektor machte nun die Badezelle auf und fand darin allerdings zwei junge Damen, von deren Existenz er aber keine Ahnung gehabt hatte; die eine war pöllig, die andere fast völlig an⸗ ezogen. Er machte die Thür sogleich wieder zu und zog sich ohne ein 1 ort zurück. Er konnte doch garnicht anders und besser handeln, als in dieser Weise, da er doch von der Anwesenheit der Damen nichts wußte. Das ist die ganze große Geschichte, aus der der Abg. von Czarlinski Vorwürfe gehässigster Art macht und die deutsche Gesittung angreift! Der Vater der einen heagen Dame, Herr Giese, hat sich auch be⸗ schwert, zunächst in Pleschen, weil die jungen Damen die Zurufe des Schulinspektorz an die kleinen Märchen auch auf sich be⸗ zogen und sich dadurch verletzt fühlten. Der Schulinspektor hat darauf sehr erregt entgegnet, es wäre alles erlogen und übertrieben, er hätte nicht gewußt, daß sich noch zwei Damen in dem Badehaus befänden. Die Sache ist dann an den Landrath ge⸗ angen, genau untersucht und den beiden Vätern von dem Ergebniß Mittheilung gemacht worden, die dann auch erklärten, daß sie die Sache als erledigt ansähen. Ich kann hiernach mit aller Bestimmt⸗ beit erklären, daß die Regierung ein Vorgehen gegen den Kreis⸗ 84. esveer nehe 9ns
uf eine Anfrage des Dr. Dittrich (Zentr.) bezöüglich der Vorbildung der Realabiturienten für das saristische
vien Fenxene — 2 —
Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff, daß man allerdi Unterrichtsverwaltung vorgeworfen habe, daß in dieser ℳ der anderen Hand wieder zurückgenommen, was sie mit der einen ge⸗ geben, und sie den Realabiturienten nur ein Danaergeschenk ge⸗ macht habe. ach scheine 85 wieder vergessen zu sein, was vor sechs Monaten gescheben sei. Berechtigung der Realanstalten sei ansgedehnt worden entsprechend den Beschlüssen der Schulkon im Einvernehmen mit der Justizverwaltung. Danach sei in dem Erlaß vom 1. Februar ausdrücklich erklärt worden, die Anstalt ür das juristische Studium sei das humanistische Den
alabiturienten, fährt der Redner fort, ist die Zulassung zu diesem ihre Vorbildung auf der
—övö worden, 8 sie niversität entsprechen bist ein Kursus von Semest eingerichtet worden, um Feslabaturiensen mit der mesFen — lateinischen Literatur zu bef und sie namentlich in die römischen Rechtsquellen einzuführen. An diesem Kursus köonnen auch Medizin oder Philosop Studierende theilnehmen. Dieser Kursus sei immer nur für füntundzwanzig Theilnehmer berechnet. Die Kenntniß des griechischen und römis Alterthums und beider Sprachen Juristen entbehren. Gleich in den 8b g kommen 1. che Auedrüͤcke wiec ius riptum und ius non neriptum veor, ebense griecchtsche Ausdrücke. Da können orabimus, mit. — Frang. verlieren an Semestern durch 8—
nicht — veriümmern. des ven Allerhochster Stelle es bleibt noch genng Terrain, um
iu sb 1e.. , oꝙ. stellt 2 der geiftlichen . Angelegenhetten Dr. Studt: Gegen die leßten Ansführungen des Herrn mit aller Gutschietenbeit wenden. Ge ist
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Gelegenheit der Besprechung der Wreschener Interpellation im An⸗ schluß an die von dem Herrn Präsidenten des Königlichen Staats⸗ Ministeriums abgegebene Erklärung und demnächst bei der zweiten Etatsberathung zu wiederholten Malen hier zu betonen die Ehre ge habt, daß die Königliche Staatsregierung nicht in der Lage ist, an de bestehenden, mit landesherrlicher Genehmigung vor 30 Jahren erlassenen Vorschriften, welche eine Sicherung der deutschen Sprache in den Volksschulen der gemischtsprachigen Landestheile be⸗ 3 zweckten, eine Aenderung eintreten zu lassen. An dieser Erklärung muß ich auch jetzt festhalten, indem ich bemerke, daß diese Vorschrifte vor 30 Jahren aus wohlerwogenen Gründen zum Schutze des Deutsch thums, zum Schutze der Kulturaufgaben, die unserer Volksschule g. stellt sind, und nicht zum wenigsten zum Schutze der deutschen Katho⸗ liken getroffen sind. Sie sind seit einem Menschenalter in Uebung und haben sich in einem großen Theil der gemischtsprachigen Provinzer 8 namentlich überall da bewährt, wo nicht der Ertheilung des deutschen Sprachunterrichts von gewisser politischer Seite oder von seiten der Eltern ein systematischer Widerstand entgegengesetzt wird und wo die maßgebenden kirchlichen Instanzen entweder positiv mitgewirkt ode doch der Schulverwaltung kein Hinderniß in den Weg gelegt habe 8 Ich habe ferner zu erklären, daß die Einführung der deutschen Sprache in den Religionsunterricht nur erfolgt, wenn mit Sicherheit ange⸗ nommen werden kann, daß die Kinder dem Religionsunterricht in dieser Sprache mit vollem Verständnisse folgen können. Diese Frage unterliegt stets den sorgfältigsten Erwägungen. Wie große Sorgfalt hierbei seitens der Schulbehörden angewandt wird, mögen die Herren aus dem Vorgang des Wreschener Prozesses entnehmen, wo von seiten des Gerichts — also von einer unbetheiligten Seite — konstatiert ist daß die vernommenen Kinder die deutsche Sprache völlig. beherrschten. Zuruf links: Ist schon widerlegt.)
Ich habe daher den Ausführungen des Abg. Neubauer gegenüber zu erklären, daß die Königliche Staatsregierung aus wohlerwogenen Gründen nicht in der Lage ist, in diesem System eine Aenderung ein⸗ treten zu lassen.
Der Herr Abgeordnete hat dann an mich die Frage gerichtet, ob geheime Instruktionen beständen, die über den Rahmen dessen hinaus⸗ gingen, was in dem Ober⸗Präsidialerlasse von 1873 angeordnet ist. Ich erkläre hiermit rund, daß eine derartige geheime Instruktion nicht besteht. Wenn irgend ein Schulorgan über den Rahmen der bestehenden Vorschriften hinausgehen sollte, so ist zunächst die Bezirksregierung, als die vorgeordnete Instanz, in der Lage, Remedur eintreten zu lassen. Es sind aber diejenigen -Angaben, die in der national⸗polnischen Presse toto die verbreitet worden, um die Unterrichtsverwaltung ins Unrecht zu setzen, mit der größten Vorsicht aufzunehmen. Es wird ein theoretischer Polonisierungsprozeß in der Presse vollzogen, dem gegen⸗ über besondere Aufmerksamkeit geboten ist. Dies geschieht in der Weise, daß eine Menge Kinder derjenigen Familien, die sich des Polnischen als Umgangssprache nicht bedienen, sondern deutsch sprechen, einfach zu den Polen gerechnet werden, so besonders Kinder notorisch deutscher Katholiken. Es werden ferner zu den Kindern, die das Deutsche nicht verstehen, solche Kinder hinzugerechnet, die polnischer Abstammung sind, aber das Deutsche völlig beherrschen, die sogenannten zweisprachigen Kinder, denen man ohne weiteres Religionsunterricht in der deutschen Sprache ertheilen kann. So kommt eine Statistik zu stande, die ein vollständig falsches Bild bietet. Es bleibt der Unterrichtsverwaltung daher nichts Anderes übrig, als in jedem einzelnen Falle eine nähere Feststellung eintreten zu lassen.
Nun hat der Abgeordnete mir zum Vorwurf gemacht, ich wäre auf diejenigen Beschwerden, die seitens der Herren Abgeordneten der polnischen Fraktion in der zweiten Lesung zur Sprache gebracht sind, mit keinem Worte eingegangen. Das ist nicht richtig. Meine Herren, ich habe die Gesichtspunkte, die ich heute geltend zu machen die Ehre habe, auch namentlich bei der pweiten Lesung des Etats hervorgchoben. Ich möͤchte deswegen bitten, mich doch mit derartigen Vorwürfen zu verschonen. (Zuruf des Abg. Neubauer: Unterstufe!) — Meine Herren, „Unterstufe“ ruft mir jetzt der Herr Abgeordnete zu. Diese Unterstuße ist von den betreffenden Abgeordneten bier damals ausdrücklich er⸗ wähnt worden, und ich babe erklärt, daß nur, seweit die Kinder in der Lage sind, mit Verständniß dem Religiontunterricht in der deutschen Sprache zu folgen, überhaupt die deutsche Sprache zur An⸗ wendung gelangt. Ce kommen Ausnahmen da vor, wo der Laohrer des Polnischen nicht ausreichend mächtig ist
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