öͤglich i ie Königliche S t deshalb bei seboten. Wir haben d 1.
8 9 8 de neac hsch. viefe e — I“ en g use die g— — als solche hat noch nicht Gelegenheit gehabt, zu diesem Antrag änterung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke, also die Feststellung 8 dee.eeeeeh Sdas K. — 8 Paaesee e zerazeßeftenicha desetenn ngges 7 Füe.—. ß, wi wir uns auch im Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Ich bedauere sehr, daß das Herren⸗ Stellung zu nehmen. Ich kann deshalb heute nur meine persönliche des Beztrks bes Gerichts, in sich schließen.
Le Ee rba vibelt wig. Hütten, vfe üüscen degeec Atb I die ph sische Stärke zu ersetzen hofften. In Vertheilung ausgeschlossen, und ich glaube, daß, wie . haus, trotzdem wir eine Menge Streitpunkte um des lieben Friedens Meinung darüber aussprechen, und die deckt sich im wesentlichen mit Die Analoagie mit dem Falle der Gemei f
Kritik .en an. 5 elende Angst vor der öffentlichen Uebeggenicht gft de Se von hier aus schon gesagt rn Herrenhause ausgesprochen haben jedenfalls bei den Armenlasten und willen zurückgestellt haben, 88 unseren Beschlüsse nicht anbeqhuemt, den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. von Heydebrand os hest bur ‚ ae3. r 28 auf be 82 zie de tot der Zin Gehen 8 1.el⸗ bei 8 aa * icht i sondern Abä ) b 8 mt, “ g. Dr. — genau ratio legis vor. wird eine Gemeinde⸗ Fastsr die unser 1„2 8 “ ö lzo⸗ 8 Im Behensag, zu Herrn Bernels maßt ceander aatigs erbe erung Vertheilung der peaae⸗ e“ “ ree sondfn anderungen beschossen der. Beschlücen vicht Füeavana. dencrwen de Fon vir,yr en, geacaen e
Sache anders. Gegen 3 irklichen Kritik vorgebracht. Warum Vertreter der Presse in Ertannf fine; wesencchch andenr E1A4“*“
1 “ . icht annehmen? Weil ihrer Lage nicht erkennen. Der Sta
will man diese von uns vorgeschlagene Form n
welche ge⸗ 4 grenze geündert und mit dieser auch die Kreis 1
d Gutsbezirks iß gültig, ob bei den Kunststraßen die eh.. — sagt, daß der § 1 der Landgemeindeordnung einen Zusatz erhalten kol, ’⸗ ““ Ges ter an⸗ sicht. Hört man ihn und liest die Motive, so ess 8 8 “ Falle festzustellen: welche Ausgabe es b wegfallen; ein entsprechender Beschluß des Landtages würde an
1 1 ückt ist! Daß dieses Gesetz unter an⸗ iemlich harmlose Dinge. Es muß aber
es im Preßgesetz anders ausgedrückt ist! Daß⸗ ührt. Die handelte sich um ziemli
Feren Preßpeiebfsen gemacht wurde, habe ich schon Seen
Herren⸗
in biesem Falle bei der Verwaltung des Innern ebensowenig wi — 1 1 g wie - wonach die Landgemeinden befugt sein sollen, die Städteortnung der kei der Justis e a 1b 2 F 1 2 S z eines Gesetzes bedürfen. Nur in Einzelfällen “ ich⸗ iche belche ist eine private? Daß diese Auf⸗ der Tragweite des Gesetzes nichts 1 ff ve 1 8 b 2 . AE-E . bgev-nin ⸗g 1 icht gich in direktesten Wider⸗ eine öffentlich rechtliche und we che 8s des Zusatzes „Gutsbezirke“ Herrenhaus aus E 8 488 boffs daß das sechs östlichen Provinzen anzunehmen. Nun bezieht sch abes, vie ECe vemen Geseze „ah lamer verhendit scie, maermuh. . e sec lecl. Ee agrs. ges wens 8 Fggce ist ““ “ * Frnane — von ist die Königliche helelten wird. noch mehr Weiterungen wissen, die Landgemeindeordnung nicht nur auf die sechs östlichen auch früher wiederholt vorgekommen ist — in solchen Fällen, in denen Einbeziehung der §88 41 nn 4 icht dübersüffäg. Bezüglich des Er⸗ spruch zu dem Gesetz 8 Sgb ugesehen. Gerade die Entscheidung in den 8§ 1 und 5 eine gerechtfertigte ist, davon glich TEöBX“ nüsen de deenesbertaung andt vun an d et, hüce, e⸗ I1ͤI ü8 rhgas ühen Snüeas Lecg are de Heuascheifnicn sgfinngehate achs emahk 88. nothwendig, bestimmte Deficgäontg. Staatsregierung überzeugt. 8 betrifft, so ist das Richthofen⸗Zedlitz angenommen im Einzelnen mit den Anträgen eingeführt, während die Städteordnung der sechs öftlichen Kreise, dem ein Theil des alten Kreises zugelegt ist, über den Rahmen scheinungso 8 ist, den Ort, wo die Druckschrift im de c Die Erklärungen des aats⸗ Was dann das Wort „Gutsbezirk“ in § 8 betrifft, Zedli — Hercas. eerne Ns Sabarene r. ss, 7 2. 5 “ aegebene. Vr 1 zort gelten lassen wollen. im Gesetz festzulegen. ber wir haben keine Garantie a “ di lich die Rede von der Gültigkeit alter Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ f b ““ Wüt. Es würde da also jeden⸗ dessen hinausgingen, was auf dem gewöhnlichen Verwaltungswege ge⸗ 88 1 8 degten ic, d defit daß gens sn dess dh ücht anders entscheaüh Frrelehant. In 8, 8 Nst “ “ * e ückli treffkend Ergänzung des § 75 der Landgemeinde⸗ falls eine andere Fassung des Gesetzes nothwendig sein, um nicht eine nehmigt werden konnte, sei es in der Art der Besteuerung, sei es in Näte ütae e a düahe lgkan. vFähre saüchtel G“ öö “ Celihr. 818 HFros Zahr Gesetze, in seg “ k 1 2 lsch für die östlichen 8 8 in Schleswig⸗Holstein hineinzu- der Art der Abfindung, sei es in anderer Beziehung. Sne; das 6 söhtössen enae. 8 1 1-1,e“.“ b je Einschi preußischen Monarchie vom 3. Juli 189 ringen. Das ist aber nur formell. künftig der Fall sein wird eb 9 . Rtals Jrt des grscheindne Wefcnligte von Gerichten hat den fliegenden Ger 8 Gesetz in kei ist die Einschieb 8 3. Juli 1891. b “ flig all sein wird, werden auch wiederum derartige Ein⸗ Feaghch EEEee“ 1 1“ Vord gewerfen. Machen Sie “ epr e neues Recht in keinem Fall geschaffen, 88 deshalh 888 UPg. 86 In den 8§ 75 soll folgender Absatz 3 eingeschaltet werden: Sachlich muß ich mich aber gegen den Gesetzentwurf wesentlich gemeindungen des Gesetzes bedürfen; soweit das aber nicht der Fall Mcatbea “ “ E1“ Hrüanihe “ des Worts „Gutsbezirke“ in § 8 ohne ide 5 uf Streich 1 Eie g 808 nneen Gemeinden kann, sofern der Umfang oder die aus dem Grunde aussprechen, weil es mir scheint, daß dadurch eine ist, ist neuerdings die einfache Vorschrift des Gesetzes: 842 Rn 3 8 “ Faic eder nict “ g 5 “ 5 bbe 8 reichung “ des “ 111““ mit Zu⸗ sehr erbebliche Beeinträchtigung der Königlichen Prärogative herbei⸗ diese Eingemeindung zieht die Berichtigung der Grenzen, der Kreise d, dehecccnen 8 Heche e öee börnee Deeragen sber vn Streit, ob periodisch oder nicht, geschlossen, und des Worts „Gutsbezirke“ nicht auf diesen Paragraphen. werden, daß die An stellung . ” ö.“ gesirt wgt. Es ist nicht eine geregelte Selbstverwaltung weiter von selbst nach sich, 1X“ i e a nh Ses eätn erß adur saleht de de ö der 8 Mällionen Schöffen, jedoch höchstens eines Drittels ihrer Gesammtzahl, ausgebaut, wie sie unsere Landgemeindeordnung, unsere Kreisordnung als genügend erachtet. 8 8 8 1 “ 1ö — Sammabge n bömanen V he at t es eß Aen megne genn htt “ 2geg CSe 1 soll. Die Wahl dieser Schöffen in sehr ausgiebiger Weise konstruiert haben, sondern es soll in das freie Da ich nicht annehme, meine Herren, daß auf verwaltungsrecht⸗ sich dabei auf den Reichstagsbeschluß von 1896 1 “ Sämmtliche Anträge werden abgelehnt bis auf “ eine nicht ganz richtige ursprüngliche Entschädigung wegen Uebernahme 19. Phsadadaner 14““ 1I basener hüten enenesel ne sis Se a Fö reiten diesen unverändert unserer T. eschlußfassung, Sg. periodischen stimmig angenommenen Antrag Beckh, daß im 8 7 das Wor der staatlichen Chausseelasten für die einzelnen Provinzen entstanden Die Ab uI 3 1““] missionsbeschluß sins aber b 6 nicht Fön ften⸗ sprach. — periodisch“ gestrichen werde; im übrigen wird der Paragraph sind und denen nur eine Million hinzugefügt ist, um, vertheilt auf gg. r. 5 gir Volksp.) 88] Genossen Druckschriften, sondern ganz allge 1 Drudkschriften sprach. „vperiodisch⸗ ichen we väir die Streichung des Worted ⸗ unverändert angenommen. Dementsprechend beantragen wir
des Wahlrechts, Schwierigkeiten entstehen, so glaube ich, daß kein c ter Umständen wieder abändern können. Ich persönlich würde ich Grund 8. ; Auff bn 4 1 G beantragen, der Vorlage folgende Bestimmung hinzuzufügen: un 2 Ich önlich würde mi rund vorliegt, von dieser Auffassung der gesetzlichen Bestimmungen 8 8 ere 5 9 ( he 4 . ꝙ 8 1 d , en;: 0 5 ino 9 F 4 7 . 4 K8 terschiedslos von Netit 8 „Münchener Journalisten⸗ und Schrift⸗ alle Provinzen, die Wegebaulasten zu erleichtern, C“ „§ 1 der Landgemeindeordnung vom 3. Juli düöansazuftigen. v dazu entschließen I“ nem Gesetzentwurf meine Zu⸗ abzugehen. Bevor ich daher der Anregung des Herrn Vorredners disch“. In den früheren Anträgen war auch stets un Fischichen chlüssen⸗. Die Petition des „Aba d run g des Entwurfs der Novelle daß prinzipiell vielleicht dieselben Bedenken vorliegen unten, 8 genden Zusatz: stimmung zu geben, der direkt dahin führt, den Einfluß der Staats⸗ weitere Folge gebe, behalte ich mir weitere eingehende Prüfung vor. Preßerzeugniß⸗ überhaupt de Nede, e den eo Strafprozeßordnung stellervereins“, betreffend 8 d irch die zu diesem Gesetz⸗ gegen die Annahme des Wortes „Gutsbezirke“ in dem 8 5 mit Recht regierung und die Prärogative der Krone zu beeinträchtigen. aö 1n 1e0ee Nenzuleehüpen ine seinem Antrag diese zur Strafprozeßordnung, wird di ’1 “ gefaßt wurden. Auch Herr
Landgemeinden, welche mit Ausschluß der Militärpersonen ö b - 2 ““ Abg. Fritzen⸗Borken (Zentr.): Die 2 s f gef ßten Beschlüsse für erledigt erklärt geltend gemacht sind. Thatsächlich aber halte ich die Sache hier von Sachlich hat dann weiter der Herr Abgeordnete bezw. die Herren Fritz (3 ): Die Anfrage des Herrn von este entwurf gefaßten D. b s also gestern auch nicht auf die en Unterscheidung garnicht, er durfte un
eine Einwohnerzahl von mindestens 10 000 Se ö In diesem § 9 ist ausdrücklich gesagt sind befugt, die Städte vorvnung für die 5ee n haben, Antragsteller in Aussicht genommen, daß die Ortschaften mit mindestens Feech e h das Hanae “ ee b
d dncen EC 8 ö Kegetc ö- 1s z wie in § 5 sondern Provinzen der preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853 anzu⸗ 10 000 Seel ur A 8 d Städteo vna Se verlangt werden, daß wir so schnel da u Stelln e Karn,
Regierungsvorlage festnageln. Durch die ee und das Haus vertagt sich. 8 Uhr nicht daß eine Vertheilung stattfinden muß wi 1 1 nehmen. 1“ 1111“ 82 ahese “ 1 8
Fila F.e na üs 3 p 28 “ 8 dnen da na weecha ge dhaahyyng 8 Pdsohich G Pecdeibände⸗ 85 ““ whe “ 88 Remanden von dieser Befugniß fortan Gebrauch meine Herren, das ist eine ungemein willkürliche Festsetzung. Unsere die ganze Frage der Landgemeindeordnung A“ und
erfüllt, “ 1“ au . (Kleinere Vorlagen, Wahlprüfungen, Servistarif.) Mark bezw. mit den östlichen Provinzen drei “ 18 vorstand nach ne ädtische⸗ Tan. 821 Gemeinde⸗ heutige Landgemeindeordnung, welche, wie der Herr Abg. Dr. von 8
-aer h cgag b 8 “ ir Erleichte ihrer Chausseebe en und, soweit noch . a nse pn Ser ⸗ G. on 98 8- 8 8ö 8 halten zur Erleichterung ihrer . hausseebaulasten s eine so wichtige Frage vor einem so mäaͤßzl besetzten Haus ’1
Sta stimmen deshalb gegen den Antrag Crüger
1 9- 8. 6 8 1 Städteordnung ein He “ 8 M 8 1 5. e vebeh gerichtet, bis die Gemeindebehörde die Einführung des kollegialischen Heydebrand ganz richtig ausgeführt hat, schon einer jeden Land⸗ Rechten vor, daß Preußischer Landtag. (etwas übrig bleibt, zur Verwendung für den Wegebau üuͤberhaupt. Gemeindevorstands beschließt.“ Irr Ri f der Rechten vor, daß 8 . 8 wird. Gestern warf Herr Richter sehr scharf der sebehrich von der 8 1 elf Mitgliede vesend seien; heute sehe i
von ihr nur elf Mitglieder anwesen
Abg. Dr. Crüger: Die Landgemeindeordnung 5 9 58” 8 — g paßt nicht für — Ab 8 gemeinde das Recht giebt, auf dem durch das Gesetz geordneten Wege größere Gemeinden, die 2 1 b zmaalverbände, also die Provinzial⸗Landtage, haben es in der Abg. Dr. Crüger: Es hat sich längst als tsache 6⸗ dahin zu streben, die Städteordnung zu erhalten, die beschränkt die 5 t Die Provinzialverbände⸗ ““ “ h he in jeder Provin⸗ gestellt, daß die aöee2 die Benbalühtache Peraug. 9 .88*b* e* den drei zum Wort gemeldeten— Haus der Abgeordneten. Hand, je nach der Organisation, die das Wegewese — Freisinnigen Volkspartei außer Uben üben wird gesündigt. y E. 29. April 1902, 11 Uhr. e 2 nd drüben wird ge⸗ G 8 70. Sitzung vom 29. Ax „ Rednern nur noch zwei. Also hüben 1 .“ 8
Vorlage der Regierung stellt nur einen 1— 1 Einwohnerzahl nicht, sondern läßt Hb 128, gemeinden nicht mehr paßt und geändert werden muß. Was uns j angenommen hat, auch hier auf die Unterverbände zu vertheilen; sie 2 3 as uns jeßt edne. 1 twir uns heute zu viel in den grauen Vielleicht liegt das daran, daß wir und
8 1111“
behelf dar. Ich bedaure deshalb die Stellung des Zentrums. Wenn bas DNI... der Antrag für Schleswig⸗Holstein nicht paßt, dann können die nichi⸗ as Recht jeder Gemeinde. gen Aenderungen noch bis zur dritten 2efun⸗ Antrag 6 8 2 1 Dieser Ant vill di sthaltung inwohner 9 9 e grag „e rr verth b aber als Aenderung vorgeschlagen wird, reicht nicht aus, um dieselbe Dieser Antrag will nur die Festhaltung an einer Einwohnerzahl von macht werden. Wenn das Haus für den Antrag 4 u d steht zunächst die Berathung des baben aber nicht die Verpflichtung dazu, sondern die Befugniß. Meine den modernen Verhältnissen anzupassen. Die Begründung giebt eine 10 000 Seelen, während vielleicht Gemeinden von 9000 Seelen viel NüIn F. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Ber⸗ E H9;
8 gt das ror, bewegen. Ich werde meinerseits darauf Au ges 11“ Thcas lanaten
Rescen ie scezeh äareee i hascenn eer Braeba de ugrkeen oseen, webchängr
verzichten, g5.
leicht machen. Mein Antrag will den Gemeinden die Möglacken geber. Herren, wenn ich recht unterrichtet bin, so pflegt diese Vertheilung in sehr bütresseade, Hei ern der Schwierigkeiten, welche sich berechtigter sind, eine andere Organisation anzunehmen als Gemeinden aus der Landgemeindeverfassung herauszukemmen, ant — 2 7 ae 8 8s & 2 813 . 1 1 2 e ; 221* 2 ” den drei vorliegenden/ Gesetzentwurfe betreffend die Ueberweisung weiterer der Regel nur auf die Kreise stattzufinden. Findet sie auf die Kreise aus der Vorschrift über die ehrenamtliche Thätigkeit der Ge⸗ 2. 2 ehmen zu den 8 82b esetze 9, 8 8 aus der Praris heraus Stellung nes es periodisch“ betrifft 2 6 ses Wortes „periodise
Anträgen. Was die Streichung
8 zi icklich i is kein Hehl daraus — gegebenenfalls auch einen ei 2 veis meindeschöffen ergeben haben. Die Abänderung des § 75 allei gz vss — Seelen. Wir haben augenblicklich im preußischen Die Grenze von 19000 Zeelen 9 Fvensal⸗ kein Grund n Pein⸗ d sonsrenten an die Pr ovinzialverbände. statt, so nehmen die Gutsbezirke von selbst als Theile der Kreise, alt stellt lediglich Nothbehelf dar, es ein Flickwert Staat 1 73 Landgemeinden mit mehr als 10 000 Seelen. zipieller Stellungnahme gegen den Antrag Wir wollen daie Tim . Rerece Gar atracee aht aceitee aene 8 derrrp dahn abagürdgeen derhellg dr erganische Korporationen innerhalb des Kreises ae be-s 88 Fschaffer, welches den wirklich bestehenden Mängeln nicht abhilft. Die überwiegende Mehrzahl derselben fällt nicht in den “ nicht aufheben, denn wir in rücht nüe 8 “ 18gs dSee.ssan d di vucimes derd he eagede ndaönn beine gn. se wöüxten Unterstützung eder Beibilfe theil Insoweit brauchen also Süh walsen gante ee und elen daher unsern Antrag ge⸗ Geltungsbereich der Landgemeindeordnung bezw. der Städteordnung — d. 8,.den. annd Hescs mar ee⸗ sondern nnr e. gegen die Einführung Die Klagen erheben sich in der e C Ihei 1 nicht, wie es in der ẽ 1 2 sdrücklichen Erwähnung. ttellt. ird nach dem Regierungsvorschlag verfahren, wie steht es der östlichen Provinzen, sondern liegt im Westen, ein erheblicher aeeh An . 8 em Bestreben der Presse ge werden könnte. Die Klagen e S. ,ee 4 uid daß der Vertheilungsplan 0 8 e Gutsbezirke nicht einmal der ausdrückli 8 — hů; 9 Becshhan deeh 3 w 2 1. viel 1233 gegen den fliegenden esgenüber Fag⸗ sbenne ezen. 8 Genehmigung des Ober-⸗Präsidenten unter⸗ die ““ aber auch der Fall vorkommen, daß in einem Bezirk denn mit 48—2 Feee rn deeet. 02 chssler ndmaee,ürsseneein Bruchtbeit Penene, ses-s, eahe Refe ene, Koüce sen anzene d. 8nn F2 — 8 ee 88. 8 vagehie ae “ 83. 1““ ““ der Wegebau in der Art geführt wird, daß 8. B. die Provintigl⸗ einrichtungen haben müssen; das ist nicht ausführbar ohne die Ein⸗ ich mich schon bei der Etatsberathung dahin ausgesprochen, daß es IEb in.Straßburg nicht gut ver⸗ stellen i 8 .„7 Abernehmen eine ausgebaute Straße seitens der den der v — Straßburg nicht gr tellen ist. 8 er 1“ öe vabreczeten Fbvgfileta etwas dagegen spricht, das Die Abgg. Funck (fr. Volksp.) und Genossen beantragen, verwaltung sagt: w ott periode strei A 5 auf die Herstellung der periodi⸗ g 1 Wort „vperiodisch“ zu streichen. Auch ar 8
Fereeene⸗ zur Annahme der Städteverfassung für die Borortt von kiccane säsgdeher “ Die Lage der Gemeinden mir ganz fern liegt, dem Aufstreben der Gemeindegebilde in der Um⸗ altu ECC1““ von den zunächst in nächster Nähe von Berlin weist dringend auf die Nothwendigkeit B 8 Fesetze. su..-rvgaächer.ee⸗ Hrop erwaltung; aber die Straße ist auszubauen ist hingewies den. Das die Gutsbez irke wieder aus-dem Gesetzen νꝙ cher.⸗ Provinzialverwaltung Fvorodischen Druckschriften ist hingewiesen worden. Pas b schen und nichtperiodischen D.
Halm g- her nicht veranlaßt, obwohl deren Verhältmsse † —
3 8 Jahren für die Städteverfassung reif sind. —
. bin, ihre Organisation den heutigen Verhältnissen entsprechend gebung von Berlin, welche heute noch nach der Landgemeindeordnung Ferhlenc, eir sag. An 8. cez seücze, 74 h chrdehen rang A“*“ “ “ e vassen, also dhren das Stadtrecht zu geben. Hanselte gilt sür An⸗ “ vanats-e deren Uebergang zur Städteordnung in der Landgemeindeordnung bekämpfen. Lüshmn
g. 9 3 1 Uicenna geacen, fanen vüsbe⸗ B1“ große Anzahl von Badeorten, welchen ebenfalls mit dem neuen § 75 ihren Verhältnissen begründet ist, entgegenzutreten. Im Gegen⸗ Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch Miu der 8
seeag as angruseiche iie vmnerlsg zu unterscheiden zwischen von Zedlitz und Uüsbezirke nur herauszustreichen, soweit † ovinzial⸗Landtags; und hier nun den Provinzial⸗Landte nicht geholfen wird. Auch die Zahl der Schöffen genügt nicht für die theil; ich halte den Gedanken, der nunmehr ausgeführt welche Herr von Heydebrand aufgeworfen hat, mäßsern mwer ms
stand, daß 8 vngedeer schese. nng cgri die den Inhalt einer Flug⸗ bea engen6. die der Renten für die Armenlasten Hand 8 2 8 8 n.n; diese Prämien aus diesem Fonds zu nehmer größeren — ebenso 2,— die Polizeigeschäfte nach der wird, daß um das große Weichbild der Stadt Berlin herum Fenlich keschäftigen. 88. bens weher ich r. dee e beene
dhaltter Fluaschriften kö mDeiner Reibenfo es si Vertheilung B B .“ beschränken en, 1 b Lar in dies 1 ¹ — 3 — Fege⸗ Ministers, daß ein L2n
e neehen pflegt. Flugschriften koͤnnen in einer Fea es . vv- 4—— die Fassung des Herrenhauses in der Hinsicht “ 5b meiner Auffassung unbillig sein; und deshalb wünd Bien Fänstel aller greußischen E ein Kranz größerer selbständiger Städte gelegt wird, für durchaus 1
erscheinen ohne doch periodisch zu Ieee. EEE“ Flug de dehn vu bechalten daß die Gutsbenirke an der Vertheilung 2 8 8 L.-eaen. — 28. 8 888 8 8 8
8 — —— e Ld 9 & 9 un e e ⸗ 8 b 1 b ¹ d V
rechllich mwischen emner solchen Flnce mebt Parteikorrespondenzen, die der Renten für die Wegebaulasten theilnehmen b
schrift ist, ist mir unverständlich⸗ 1
sters, . zur Aenderung der Keggeen müü 8 2 . 2 . nothwendig sei, rechtlich be ist, i bat duir Salhe wene ic wohner und werden doch nach der Städteordnung verwaltet; das allein gesund, und halte es für meine Pflicht, dahin zu wirken, daß derselbe große Tragweite. Mit dem vorlt num. sn em — ärt sich mit dem § 9 das Wort Gutsbezirke“ für diesen in der That immer m. sollte schon genügen, um die Forderung der Verleihung des Städte⸗ auch dort durchgeführt wird, wo es das Bedürfniß erfordert. Es — tanden, aber für den I ven irc mij scheinen, und Flu gschriften, die nicht periodisch erscheinen. Abg. Dr. Krieger⸗Königsberg (frs. Volksp.) Sklärc schenten dem §8§ * hme geltenden Fall zuzulassen und einzusetzen. k. die 1“X“ zu rechtfertigen. Zahlreiche selc⸗ schweben augenblicklich Verhandlungen darüber in Wilmersdorf im ana n die Gemeinden periodisch erscheinen,⸗ d Lrevnung zwingt mich, für die Streichung der Aenderung nur bezüglich des Einvernehmens des L 7* 88 als Ausnahme ge e unbedenklicher geschehen, als ja imm Zemeinden haben längst städtischen Charakter angenommen. Es Westen und in Weißensec im Norden, und ich darf wohl annehmen. Diese Schwierigkein aer Zu stimmen. Es ist ganz richtig, was Herr namens seiner Partei einverstanden und eefedg 1. Fendig es ine Gs kann dies um so un 8 enklich E kann also nur zwischen größeren und kleineren Gemeinwesen unter⸗ des Wortes „periodisch ,el⸗ Wo veriodisch“ .g. rei 1 ür die Wege jei e. 3 el waltet, daß der Provinzial⸗Aus 3 Beckh anführte. daß in e 41* b b c ServFr 2* — n Seen, 2 hec die Wohe Runststraßen noch die Kautel waltet b sich nicht befand. Ich glau ,2— essen, daß Betheiligung
an
b 4 ☛ die 4— etwa bei 10 000 Seelen gesetzt werden. In daß sie auf die eine oder 1 Fe rtheilen wird, o 4244462—————ᷓ—
— “ 1 t. Wenn ein Gutsbezirk vinzial⸗Landtag in jedem einzelnen Fall beurth — esene den In
Abg. Rintelen überwunden werden n, auch der des ’ö wötden nu! von den Gemeinden angelegt. N
„ ist die Sache nicht. Ich möchte
Von so grundlegender Bedeutung ist die —f
werden, welche gerechten Ansprüchen entspricht. Daß immerhin noch “] eheüensihe P. igli Zugehörigkeit zum Kreise aufs schwerste belastet werden. Die Land. Gebilde in der Umgegend eines so großen Gemei ie Berli 8 iI für eine Kunststraße bekaͤme, so würde dies nur eine betreffende Wegebau in öffentlichem Interesse oder lediglich inde Wilmersvorf muß 284 000, Steglis 140 000, Friedenan in der z geg - w so großen — einwesens wie Berlin e“ die Mehrbeit meiner politischen Meli vn bein s gmtes dorftellen ns privatem Interesse des Besitzers des Gutsbezirks stattfindet. 000 ℳ Kreissteuern zahlen, also mehr als die in demselben Kreise w2 ne Eaeaee it der Auffassung des Miaisters racr eimemfümher ien Toam an 4 8 E elip ute 8 * 8 94½ priv — 8 7 7 g r. —222 e. — 1 9 15 0 z9 9. 8 g. — 8 2 deshalb n dec. 1 12— Venh eintreten werden. Da⸗ Melieaehge, von Hevdebrand und der Lasa. b⸗9. ö, Ich glaube, wir dürfen das Zutrauen hegen, daß unsere 8 2 Herngen Seün. Ftürl⸗ nis diesen Gemeinden durch die boben evwag- 8 E“ 8 lle 1 ich deshalb vorbehalte, die Fragt u mem emntee emrea ü 8 des * 8 8₰ -. 8 . 4 2 4 n 8 „ 9 — 8 K 2 2 4 8 3 f 5 b üblich. Soen Fallen wir ale anderen Anträge für ö den 65 anc 2vö men Rehrpent 8 Herrenhauses geordnete Provinzialverwaltung hierbei in ihrem eigenen Inter . 2 11A“ 82 1 e Gebilde passen eben auch noch 2 — 2 82 8 2 ich. ic De⸗ 2 8 vci aus en 1 en, 88 . sn 8 8 poerf i — vnachi — 8 — Antrage ist auch nicht wefer dhe Was die Tbeilnahme der Gutsbezirke betrifft, se stehen richtig verfahren wird. 1 einungsor 8 b trag gestellt. 8 8 . 3 ite einen Abänderungkantrag g. enügend, darum hat Herr Gau⸗
eiter zu verfolgen. —ʃ , 2 — utzen nicht zur Städteordnung; es liegt da ein Uebergangestadium vor, welches 1 z lichen Beziehungen b ine H würde ich es für annehmbar eroch daben. Die Solidarität kann doch nicht so weit ausgedehnt werden, Gutsbezirke ind Gemeinden in ihren öffentlich⸗rechtlichen 2 Hiernach, meine Herren, ies g. bri icht mehr Klarheit, und so kämen ber auch dieser Antrag bringt nich
Abg. Richter (fr. Velker.) daß die Lasten so gesteigert werden für diese Gemeinden, daß sie ihren je nach der Fortschreitung der Bebauung, nach dem mehr oder minder 22 2 8 4 8 s ge ab⸗ c. 8 4 8 1 ten Seite 5* b gleich, und cs ist kein Grund vorhanden, von diesem — 8. db. wenn das hohe Haus dem Patnc der hier von der reähte 86 8. 0,n ferlosen Deklarationen. Noch viel bedenklicher 8.S der Aecichen. Desbalb wollen wir die Gutsbezirte an den Ren wir zu ufe erlar a.XA 8 (ESleelich zu Erscheinungsortes aus chen Gedanke, den Gerichtsstand des
tädten von 25 000 Ei n nicht mehr gerecht werden können. Stuͤdte mit, großen Zuzug, nach der Gigenart der Industrie, der Beschäftigung der scei bgesxee 15 000 Seelen, welche den Antrag auf Verleihung des Stadtrechts Bewohner kürzer oder länger dauern wird, welches aber überall in der . 3 ₰ A* tobezirke aus⸗ Hauses gestellt ist, zustimmt. 8 tellen, würden sich sweckmäßig zunächst mit der sog. Bürgermeister Eo11““ 44. dn 1 nrahar danüsct ae s dir Gesäsaiegsden 1b tr.): Den Beschluß des Herrenber 2 sic rrMIAr og. Bürgermeister⸗ 8 ßstar ermeidlich zu r mehr städteartigen f vemszeilti und der Konnerität auszuschalten. Die die Kunststraßen auch die Guisbezirke berühree b.2 Abg. Graf Praschm 8* e⸗. Aö1 dalten enn zu beoncan baben, Daß ncct de Feere e — 1. 2 cverte . ene Wermee — — acht die anständige Pire 3 bestehenden Rechtszuf . itesen⸗ ür ein Verb 8 9— Ni 8 tigung 4 2l: 4 ““ 8 8 8 ve. — iee Behebeeg 82 E.. die nichtperiodischen eae 1. nicht einer einzelnen Penser een ernele,e sinni — — 14. Kunstftre Aeg. Dr. von Heydebrand und der Lasa: Wir f x. 2 den. vben⸗ 8* 8. 8. 8 8 2 2 12 . fotu . 8 82 „ G * X. w . 3 gG essstatl arsaten Weüeme. den Gedanken, — in. Für die Gutsbezirke liegt ein Bedü wieder beben lehrer sind derselben Meinung. Auch gegen 1 chwachen Berlage timmen
ohne Kommissionsberatb zu, weil sie wesentliche Ver⸗
1— b 1 ‧ eserungen darstellt. Es bestehen that ächlich d balte nch ch *
Fmmmen. Füs die G. Der gleichzeitig öffentlich⸗rechtliche und privatrechtliche — Feeinen, dir durch rie Anstellung von deseldeten — —2 daß 8 aber für durchaus ungesund balten
daß die vprespolizeilichen Delikte bimein 5 vaelicti nicht vor. 1.X¼α ich⸗ ichen und den persönlichen Leistungen. nlszbare Aufgabe zumulhen, wenn die Leistungsschwäche In und den Antrag C nicht annehmen. weo die 1 klären as forum d scheiden zwischen den öffentlich⸗recht! B unldsbar 8
18s n, hect ege, nheeten 8. Nur in einem Punkt moͤchte eae gen also vor, cs nur 1en „der Kunststraßen bei der nach e in de 84
ze beberg. n1) Rat der boden — 1— 2 ne. doß se w dan beeanüc, 2n sc 1000 Sale 8 racht kommen sollte. 1 Da berdältnifse danach der Dande
—. ehelga hn denn. — — n — - Faßtung des Hercenhauses zu belafsen⸗ Abg. Dr. Krause⸗Köni (nl.): der bisherigen erhöchste Ordre die
oder nicht, die Unterlassung einer Berichtigung o c
n, kann durch hdabden, nun selbst über sich bestimmen. Ich möchte deshalb das hobe tädteverfassung eingeführt werden Ader Herr bitten, diesen Art. 2 a limine abzulehnen . 8 Antrags von links bestegelt zu sein. 5 will die Anherung des Kreistages und die Ordre bhs g 1 nicht entsprechenden Ferm Minister des Innern Freiherr von Hammerstein⸗ S, eleber Uantexstützung der leittungsschna. — 2 und die Entscheidang le in die Hand der Gememde⸗ ir dann nech ecb, dem Herrn Abg. ven Hertebrand Ke ar zebr Forbeit sehn⸗ Frscjer eine Fall 2ea. nicht Meine Herren! Was zunöchft -A ö in meiner munalen Verdände ie vescheden sasaäset I — e len — 1,ö,— — . ELEr. rage wegen der neuen Verfahrenk zu antwerten, in dem 1 mebhr! Interesse 2 1 ifft, so b stimmung. Minis . f röger — 8 zu einer Aee, Vens 2—— “ 8 8 au 8n 1— 8 — 8 Hemse geäußerten Ansichten darauf ,. nf dh Landgemeindeordnung. 8 egr wchfte — —2 22 — scuctl& we'cn. Fens 82 82 lasdtuck gekommen. en die Einbeziehung gö Fmnhe soßen daß auch das bohe Haus dieser Aenderung zustimmen ein Verdienst rwerben. b825 8. 12— 828 9 2 krnal — un 2-22 konnern Pesen en Fa. üds Sehmahmne de p —2 nach meiner Autfassung in der That e chen ee leistungsunfähigen Gutsbczirke auf der ae sagtenst Prafi tt degesen”n,ns e ; Wertlautes. Dem fröberen Wert. erbe Cai setzen und itge Vereinicunß mit den apseeneaan üche aenn, g4 ese. Ic Pabe assgetuben Harechaeg a1t eb. naäden die verchsgee, deheen, eü. 08 dat . L0 8e 2l Ie n, heh e. Strcichung Aasschvfses stattectanden dabe und icht im Sieme der danelioen eseere ünnn der 3 Nern Feee Henh punkt der Presse a⸗ . 1 2 vrß — der „Gutebezirfe“ bei der ertbeilung 80 befolgt. Ducch die Beränderangen rechtferti Aber a — 2 straßen t, so sollte doch auch bier — er Interessen der Kreisverhände aut dat .en Nee wictt der Frche rotera Fiasexmien eee. er. vö Im allgemeinen ist dieser Vorwurf
fes das Recht. dabei mitzusprochen, dar den — 1 r br . 8 e 5 — 1egfabet. es sei —22 te; Minister des — Zrriderr von Hanmersein 6,8898 Abet —2,— wollte, neue Kunftstraßen u bauecn, wenn 2n AAm, l und frwole Bel werden deses Bertbeilungevlanck erheben, um
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