1902 / 123 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 May 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Preußische Armee.

Schloß Urville, 21. Mai. Baron Xavier von Schmid,

zuletzt c. Füanzoftschen Diensten, der Charakter als Rittm. verliehen

und ihm gleichzeitig die Genehmigung zum Tragen der Uniform der

Res. Offiziere des Kür. Regts. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8 mit den ür Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen ertheilt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchste Patente. ““ 1 8 Rechnungsrath, Geheimer expedierender Sekretär im s⸗ Fehänhngam 8 Charakter als Geheimer Rechnungsrath, Siebert, Körner, Geheime Kalkulatoren in der Pensions⸗ bezw. Versorgungs⸗ abtheil. des Kriegs⸗Ministeriums, Brase, Tobies, Proviantamts⸗ Direktoren in Posen bezw. Breslau, Müller, Siemon, Bergen, Garn. Verwalt. Direktoren in i. E., bezw. Koblenz und Königsberg i. Pr., Zirbes, Lazareth⸗Ober⸗Insp. in Koblenz, der Charakter als Rechnungsrath, Krampe, Militärgerichtsschreiber beim Stabe des des XVI. Armee⸗Korps, der C Kanzleirath verliehen. . 81s Kansseireg des Kriegs⸗Ministeriums. 22; April. Schäfer, Garn. Verwalt. Insp. in Fulda, als Garn. Verwalt. Kontroleur nach Trier, Schmitz, Garn. Verwalt. Kontroleur in Trier, als Garn. Verwalt. Insp. nach Fulda, Beck, Garn. Verwalt. Insp. in Hildesheim, als Garn. Verwalt. Kontroleur auf den Truppen⸗Uebungsplatz Gruppe, Leiner, Kasernen⸗Insp. auf dem ge⸗ nannten Platz, auf den Truppen⸗Uebungsplatz Darmstadt, Ost, Kasernen⸗Insp. auf dem zuletzt genannten Platz, nach Darmstadt, April. Laub, Ingen. bei der Armee⸗Konservenfabrik in Mainz, auf seinen Antrag mit Ende Mai 1902 aus diesem Dienst⸗ verhältniß entlassen. Weißenburger, Regierungs⸗Bauführer, vom 1. Juni 1902 ab als Ingen. a. Pr. bei der Armee⸗Konservenfabrik in Mainz angeften Meier, Reößfaftt der Landw. 1. Aufgebots (Branden⸗ H. Abschied bewilligt. 1 vneh d. nr 88 Verwalt. Kontroleur in Torgau, als Verwalt. Insp. nach Ohlau, Grune, Kasernen⸗Insp. in Berlin, als Kontrolführer a. Pr. nach Torgau, versetzt. 1. Mai. Schneider, Eultgem, Lazareth⸗Inspektoren bezw. in Hanau und Bonn, zu Lazareth⸗Verwalt. Inspektoren ernannt. b 4. Mai. Schwark, öö“ in Oppeln, zum Garn. 1 Kontroleur ernannt. W“ 8 Veraale, e Rudelius, Regierungs⸗Baumeister in Glogau, unter Ueberweisung als technischer Hilfsarbeiter zur Intendantur VIII. Armee⸗ Korps, Ludwig, Garn. Baumeister in Jüterbog, zu Garn. Bau⸗ inspektoren, Frhr. v. EEEIö’ in Hanau, zum . Verwalt. Kontroleur, ernannt. FentPten Intend. Kanzlist von der Intend. des V. Armee⸗Korps, der Charakter als Kanzlei⸗Sekretär beigelegt. Krause, Garn. Bauschreiber in Berlin II (Intend. der militärischen Institute), endgültig angestellt. an. 1 13. Mai. Jeunert, Garn. Verwalt. Insp. in Ratibor, auf seinen Antrag zum 1. September 1902 mit Pension in den Ruhe⸗ stand versetzt. Franke, Garn. Bauwart in Pillau, nach Königsberg 8 vr veent. Lehmann, Intend. Sekretär von der Intend. des XI. zu der des XVII. Armee⸗Korps zum 1. Juni 1902 versetzt.

Königlich Sächsische Armee.

fiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen wernn Im aktiven Heere. 19. Mai. Frhr. v. Milkau, Major im 1. Königs⸗Hus. Regt. Nr. 18, unter Ent⸗ hebung von dem Kommando als Adjutant der 3. Div. Nr. 32, zum Stabe des genannten Regts. versetzt. Rottka, Hauptm. und Komp. Chef im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württem⸗ berg, in Genehmigung seines Ebschiedegenhe mit —— zur Disposion gestellt und zum Bezirksoffizier beim Landwehr⸗Bezirk Annaberg ernannt. v. Plato, Oberleutnant à la suite 2. Jäger⸗Bats. Nr. 13, unterm 1. Juni d. J. in das Bataillon wiedereingereiht. Stark, Oberlt. im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Stellung à la suite des Regts., vom 1. Juni d. J. ab auf ein Jahr beurlaubt. Sickel, Lt. im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, zum Oberlt. befördert. Ernst, charakteris. Fähar. im 8. Inf. Regt. Prinz Johann 42 107, in das 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32 versetzt. Dodel, ähnr. im 2. Königin⸗Hus. Regt. Nr. 19, zum Lt., mit Patent vom 23. Mai 1901, befördert. Nieper, Hauptm. und Battr. Chef im 5. Feld Art. Regt. Nr. 64, als Adjutant zur 3. Div. Nr. 32 kom⸗ mandiert. Wolf, Oberleutnant im 1. Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 12, unter Beförderung zum Hauptmann, vorläufig ohne Patent, als Batterie⸗Chef in das 5. 8 Artillerie⸗Regiment Nr. 64 versetzt. Haberkorn, 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, Krohn, Siegel, Oberlts. im 5. Feld⸗Art. Nr. 64, 22 Patente ihres Dienstgrades verliehen. Gutwaßer (Adolph), Lt. im 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, zum Oberlt., vorläufig ohne Patent, Doring, Fähnr. im 6. Feld⸗Art. Regt. Nr. 68, zum Lt., fördert. Barth. ÜUnteroff. im 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, zum Fähnr. ernannt. Schaefer, Lt. im I. Pion. Bat. Nr. 12, Rühl⸗ mann, Lt. im 2. Pion. Bat. Nr. 22. zu Oberlts. befordert. Anger, charakteris. Fähnr. im 1. Train⸗Bat. Nr. 12, zum Fähnr. n 2 2* Beurlaubtenstande. 19. Mai. Dietel, Oberlt. der Res. des 2. Jäger⸗Bats. Nr. 13, zum Hauptm., die Lte. der Res.: Dr. Genge, Dr. Müller (K. Hans M.) des 4. Regts. Nr. 103, Richter (Otto) des 10. Inf. Regts. Nr. 134, aeb er des Garde⸗Reiter⸗Regts., Roßberg des 1. Ulan. Regts. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Dr. Cas⸗ pari des 3. Feld⸗Art. Regts. Nr. 32, Schulze des 6. Feld⸗ Art. Regte. Nr. 68, Herzog, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Dresden, Dr. Bartsch, Lt. der Feld⸗ Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, zu Oberlts.; die Vize⸗Feldwebel bezw. Vize⸗Wachtmeister: Seidel des Landw. Bezirks nitz. zum Lr. der Res. detz 5. Inf. Regts Prinz Nr. 104, Frieling des Landw. Bezirks Chemni der Res. des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Michael des Landw. Bezirks Borna, zum Lt. der .des 14. Inf Regts. Nr. 179, Friedrich des 2— Bezirks berg, zum Lt. der Res. des 1. Jäger⸗Bats. Nr. 12, Arnold. techer des Landw. Bezirks Chemnitz, zu Lts. der Res. des 2. Feld⸗ 82 Nr. 28, Wendler des Landw. Freiberg, zum des Landw. Trains 1. Aufgebots, befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 19. Mai. v. Schönberg, Maier beim des 1. Köni „Regts. Nr 18, in sehmigung seines 12,— mit Pension und der Er⸗ 1 ß zum Tragen der Uniform Kenigin⸗Hus. Regts. Nr. 19 1 t

mit den chriebenen Disp. gestellt. v. Mücke Lt. im 1.

re Regt 100, den Offizi der Res. aas. bsünr. beee,naes. ö im er Grlaubniß zum ferneren Offizieren zu

19. N

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ZI1.“ 81 Leipzig, behufs Ueberführung mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform; den Hauptleuten der Infanterie 2. Auf⸗ gebots: Heydenreich des Landw. Bezirks Bautzen mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Zarncke des Landw. Bezirkes Leipzig, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Auf⸗ gebots mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Abschied bewilligt.

g. wich Oberlts. Inf. 2. Aufgebets: Junck des Landw. Bezirks Leipzig, Merkel (Hugo) des Landw. Bezirks Plauen, Huth⸗ Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Annaberg, behufs Ueber⸗ führung zum Landsturm 2. Aufgebots der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. 19. Mai. Dr. Schäfer, Oberarzt beim 2. Königin⸗Hus. Regt. Nr. 19, zum 9. Inf. Regt. Nr. 133, Dr. Stürenburg, Oberarzt beim 2. Ulan. Regt. Nr. 18, zum 14. Inf. Regt. Nr. 179 (Garn. Leisnig), Dr. Lorenz, Assist. Arzt beim 1. Train⸗Bat. Nr. 12, zum 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Dr. Gruner, Assist. Arzt beim 12. Infanterie⸗Regiment Nr. 177, zum 1. Train⸗Bataillon Nr. 12, versetzt. Einecker, Unterarzt beim 1. Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 12, zum Assistenz⸗Arzt; die Assistenz⸗Aerzte der Reserve: Dr. Kaiser, Dr. Ullrich, Dr. Lohmann im Landw. Bezirk II Dresden, Dr. Liebert, Dr. Jürgens im Landw. Bezirk Leipzig, Dr. Pause im Landw. Bezirk Glauchau, Dr. Harig im Landw. Bezirk Chemnitz; die Assist. Aerzte der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Großmann im Landw. Bezirk II Dresden, Dr. Schäffer im Landw. Venc Leipzig, Dr. Braune im Landw. Bezirk Chemnitz, zu Oberärzten, Cefördert. Nitzsche, Assist. Arzt der Landw. 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Bautzen, zu den Sanitäts⸗Offizieren der Res. zurückversetzt. Dr. Rothfeld, Dr. Schatz, Unterärzte der Res. im Landw. Bezirk II Dresden, Dr. Haupt, Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots im Landw. Bezirk II Dresden, Dr. Prinke, Back, Niemann, Unterärzte der Landw. 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Leipzig, zu Assist. Aerzten befördert. Dr. Rabenhorst, Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des 3. Feld⸗Art. Regts Nr. 32, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubniß zum bichfnägen Uniform mit den vorgeschriebenen Ab⸗ ichen, zur Disp. gestellt. 8

Stabsärgten der Res.: Dr. Pusinelli im Landw. Be⸗ zirk II Dresden, mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, Dr. Röhrbein im Landw. Bezirk Leipzig, diesem wegen überkommener Feld⸗ und Gar⸗ nisondienstunfähigkeit, Dr. Schmidt im Landw. Bezirk Wurzen, mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Auf⸗ gebots; den Stabsärzten der Landwehr 2. Aufgebots: Dr. Einert im Landw. Bezirk Leipzig, Dr. Reuter im Landw. Bezirk Plauen, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, der Abschied

bewilligt weichs⸗Militärgericht. Berlin, 5. Mai. Grieshammer, bisher Geheimer Kanzlei⸗ Sekretär im preuß. Kriegs⸗Ministerium, zum Kanzlei⸗Sekretär beim Reichs⸗Militärgericht ernannt.

Landw. Bezirks Landsturm

zum 2. Aufgebots

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

77. Sitzung vom 27. Mai 1902, 12 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Maßnahmen zur 88. des Deutschthums in den Provinzen Westpreußen un Posen.

Präsident des Staats⸗Ministeriums, Reichskanzler Graf von Bülow:

Meine Herren! Ich habe die Ehre, diesem hohen Hause den Entwurf eines Gesetzes zu überreichen wegen Abänderung der Gesetze vom 26. April 1886 und vom 20. April 1898, betreffend die Be⸗ förderung der deutschen Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen. 8 b

Hinsichtlich der Gründe, welche die Königliche Staatsregierung zu diesem ihrem Vorgehen bestimmt haben, kann ich mich um so kürzer fassen, als vor nicht allzu langer Zeit in diesem hohen Hause eine eingehende Debatte stattgefunden hat über die Politik der König⸗ lichen Staatsregierung in den gemischtsprachigen Provinzen, und als ich mich bei diesem Anlasse über die Haltung der Königlichen Staats⸗ regierung und über meine persönliche Stellung zu dieser Frage ein⸗ gehend und rückhaltlos ausgesprochen habe.

Die Frage steht für mich im letzten Ende so: Haben wir das Recht, diejenigen gesetzlichen Maßnahmen zu treffen, welche im Interesse der Sicherheit und Integrität der Monarchie noth⸗ wendig sind? Meines Erachtens haben wir dazu nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht. (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen.) Es ist für uns ein Gebot der Selbst⸗ erhaltung, durch eine Kombination von Maßnahmen Schutzwehren aufzuführen, damit an diesen Bollwerken die staatsfeindliche groß⸗ polnische Agitation und die großpolnischen Zukunftsträume zerschellen. Unsere Aktion soll sich in dreifacher Richtung bewegen. Wir werden die verfassungsmäßigen Rechte unserer polnischen Mitbürger auch fernerbin gewissenhaft achten. (Widerspruch links.) Gewiß werden wir das thun, meine Herren. Ich bin kein Freund einer Politik kleinlicher Polizeichikanen; ich halte nichts von einer Politik der Nadelstiche. Aber alles, was abzielt auf eine Abänderung der be⸗ stehenden staatsrechtlichen Verhältnisse, werden wir rücksichtslos unter⸗ drücken. (Bravo! rechts) Und endlich werden wir, wie ich das im Januar ausgeführt habe, auf jedem und zugänglichen Gebict das Deutschthum in materieller wie in kultureller Beziehung zu heben und zu fördern trachten. (Bravo! rechts.)

Als ein wichtiges Glied in der Kette dieser Maßnahmen zum Schutze des Deutschthums hat sich die innere Kolonisation bewährt. Sie hat sich bemwährt in politischer Beziehung, indem durch die Heran⸗ ziehung betrichsamer, fleißiger und mit den nöthigen Geldmitteln aus⸗ gestatteter deutscher Landwirthe aus allen Theilen des Reichs der deutschen ländlichen Bevölkerung in jenen Gegenden ein neues und wertbvolles Element und

nectzes, durch die Einführung rationeller Wirthschaftsmethoden für die neugegründeten bäuerlichen Stellen und deren Zusammenschluß zu Landgemeinden an Stelle

damals als Mittel zum Schutze des Deutschthums im Osten auf di Zukunft gezogen habe, ist dieses der erste, den ich durch diese Vorlage einlöse.

Wie Sie, meine Herren, aus der Begründung der Vorlage e sehen haben, neigt sich der Ansiedelungsfonds, nachdem er bereits ei mal durch das Gesetz vom 20. April 1898 verstärkt worden ist, all mählich seinem Ende zu. Wenn wir jene Politik fortsetzen wollen, di Fürst Bismarck im Jahre 1886 mit der Zustimmung dieses hoh Hauses eingeschlagen hat, und wenn wir das im beschleunigten Tempo thun wollen, was mir als Gegenaktion gegen die eifrige Thätigke der polnischen Parzellierungsbanken und gegen das daraus hervor gehende, stetige Anwachsen des polnischen Grundbesitzes in den ge⸗ mischtsprachigen Provinzen dringend geboten erscheint ich darf mich in dieser Beziehung auf die Zahlen beziehen, welche ich im Januar verlesen habe aus den Berichten der beiden Herren Ober Präsidenten von Westpreußen und Posen —, so ist die als⸗ baldige Neuauffüllung des Ansiedelungsfonds die unerläßliche Voraussetzung. Wir treten aber schon jetzt vor völliger Erschöpfung dieses Fonds mit dieser Forderung an Sie heran, um möglichst bald die nöthigen gesetzlichen Fundamente für die Fort⸗ setzung der bisherigen Besiedelungspolitik zu legen und um für die mit der Durchführung dieser Besiedelungspolitik betrauten Behörden und für alle an ihr betheiligten Kreise völlige Klarheit zu schaffen, damit sie wissen, woran sie sind, und wie sie sich für die Zukunft ein⸗ zurichten haben. Und wir fordern von Ihnen einen größeren Betrag als den bisherigen, weil wir mit der Besiedelung in rascherem Tempo in größerer Ausdehnung und zum theil in neuer Form durch die Ver⸗ mehrung des staatlichen Domänenbesitzes fortfahren wollen. Ein solches Vorgehen wird voraussichtlich höhere Aufwendungen als bisber erheischen, und deshalb verlangen wir rechtzeitig von Ihnen die Be⸗ willigung reichlicherer Geldmittel für diese Zwecke.

Ich möchte aber noch einen anderen und für mich sehr durch⸗ schlagenden Grund für die Forderung eines Kredits von 250 Millionen, für diese hohe Forderung von einer Viertel⸗Milliarde geltend machen. Bei der Begründung seiner Interpellation im vergangenen Jahre äußerte der Herr Abg. Hobrecht, der größte Schaden für unsere Oft⸗ markenpolitik entstehe, wenn unsere Landsleute im Osten an der Festiz⸗ keit und Stetigkeit der Königlichen Staatsregierung und ihres Vor⸗ gehens auf diesem Gebiete irre würden. (Sehr richtig!) Das ist in der That vollkommen richtig, das unterschreibe auch ich vollkommen. Dadurch, daß ich diesen hohen Kredit für die innere Kolonisation der Provinzen Posen und Westpreußen von Ihnen fordere, gerade dadurch, daß wir beträchtliche Summen mit Ihrer Zustimmung für die an⸗ gegebenen Zwecke auf eine Reihe von Jahren festlegen, will ich öffentlich und vor dem ganzen Lande bekunden, daß wir diejenige Ostmarkenpolitik, die wir als die richtige erkannt haben, und die schon wiederholt die Zustimmung dieses hohen Hauses gefunden hat, ohne Zögern und ohne Schwanken in ruhiger, fester und konsequenter Weise weiter verfolgen werden. (Lebhaftes Bravo rechts.)

Was, meine Herren, den Inhalt der Vorlage angeht, so sollen nach Art. I die dort verlangten 150 Millionen durch die Ansiedelungs⸗ Kommission in der bisherigen Weise weiter verwendet werden. Die Ansiedelungs⸗Kommission, meine Herren, mag hier und da Fehler be⸗ gangen haben. (Sehr richtig! links.) Gewiß, meine Herren, sie mag einmal ein Gut zu theuer bezahlt oder ein anderes an unrichtiger Stelle angekauft haben, sie mag gelegentlich einen Gutsankauf, der sich im politischen Interesse empfohlen hätte, aus irgendwelchen anderen Motiven abgelehnt haben, was ja an und für sich gewiß be⸗ dauerlich ist. Ich glaube aber, daß wir der Kommission im Großen und Ganzen das Zeugniß nicht versagen können, daß sie ihre Aufgabe richtig erfaßt und mit Eifer und Erfolg durchgeführt hat.

Wenn Stimmen laut geworden sind, die das bestreiten, wenn insbesondere der Ansiedelungs⸗Kommission vorgeworfen wird, daß sie mit den ihr bisher bewilligten 200 Millionen noch nicht mehr erreicht hätte, so glaube ich, daß ihr damit Unrecht geschieht. Unsere Ansiedelungt⸗ politik ist auf Jahrzehnte berechnet, und von der Ansiedelungs⸗Kommission, die erst seit 15 Jahren funktioniert, können doch nur solche Ergebnisse erwartet werden, die im Verhältniß zu dem Zeitmaß ihrer Wirksam⸗ keit stehen. 8

Die Ansiedelungs⸗Kommission hat schon Erfreuliches geleistet; denn, wie aus der Ihnen vorliegenden Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1886 hervorgeht, hat die Ansiedelungs⸗Kommission bis zum Schlusse des Jahres 1901 ich zitiere aus dem Gedächtniß ich glaube rund 165 000 Hektar erworben, von denen bereits 100 000 Hektar vergeben und mit ca. 4700 deutschen Bauernfamilien be⸗ setzt sind. 4700 deutsche leistungsfähige und thatkräftige Bauern mit ihren Angehörigen auf gut arrondierten und gut eingerichteten Bauernhöfen bedeuten immerhin einen nennenswerthen Zuwachs für die deutsche ländliche Bevölkerung jener Provinzen. Und dabei be⸗ zeichnet dieses Ergebniß doch nur den ersten Beginn unserer kolonisa⸗ torischen Thätigkeit. Weitere 64 000 Hektar sind bereits erworder und harren der Besiedelung, und die beträchtlichen Suminen, die wit ject von Ihnen erbitten, geben um so bessere Hoffnungen für die Zukunft, je praktischer die Ansiedelungs⸗Kommission ihre Thätigkeit ke treiben wird. Was ich dazu thun kann, damit die Ansiedelungt Kommission im Bewußtsein der ihr gesteckten hohen nationalen Ziele ihre Aufgaben immer frischer anpackt ohne bureaukratische Schwer⸗ fälligkeit, ohne burcaukratische Engherzigkeit, das wird gescheben.

Meine Herren, gegenwärtig ist die Bewegung im Grundbesitz in jenen —ö lebbafte. Das geht schen dar⸗ aus hervor, daß vom 1. Oktober vorigen Jahrrs bis zum 1. April dieses Jahres, also binnen 6 Monaten, der Ansicdelungs⸗Kommission nicht weniger als rund 40 000 Hektar zum Kauf angeboten worden sind. Wemn die Ansiedelungs⸗Kommission auch selbstverständlich nicht jedes Gut, dat ihr angeboten wird, kaufen kann, so erscheint es doch empfehlenswerth daß sie diese Konjunkturen benutzt, um Güter, soweit sie sich für Be⸗ siedelungsgwecke oder als Domänen cignen und nicht zu theuer sind. iu kaufen. Bei einem beschleunigten Tempo des Güterankaufs, der ür sich nicht nur aus politischen, sondern auch aubs Gründen gegenwärtig wünschenswerth erscheint

die Preise verhältnihmaßt

errichten. Verhältnisse, die Regelung der Kirchen⸗, Schul⸗ und Gemeinde⸗ angelegenheiten für die neugegründeten Kolonien immerhin eine ge⸗ wisse Zeit in Anspruch. Vor allem aber fehlt es an der erforder⸗ lichen Anzahl, an dem nöthigen Material geeigneter Ansiedler, die erst allmählich beschafft werden können. Diese Uebelstände haben sich jetzt schon geltend gemacht, und ihnen mußte, wie Sie wissen, dadurch begegnet werden, daß, wenn in einem Jahr mehr Güter angekauft wurden, als in den darauf folgenden Jahren gleschzeitig besiedelt werden konnten, die sogenannte zwischenzeitliche Verwälkung mit staat⸗ lich eingesetzten Administratoren eingeführt wurde. Diese zwischen⸗ zeitliche Verwaltung, welche oft mehrere Jahre dauerte, ist aber ziem⸗ lich kostspielig, da sie meist mehr kostet, als die Güter bei dem leider oft verwahrlosten Zustande, in dem sie angekauft werden, und bei den ungünstigen landwirthschaftlichen Konjunkturen der letzten Jahre einbrachten. Deshalb empfiehlt es sich nach unserer An⸗ sicht, solche Güter, mit deren Parzellierung nicht sofort vorge⸗ gangen werden kann, als Ganzes zu verpachten, und zwar für eine nicht allzu kurze Frist, damit die Pächter auch auf ihre Kosten kommen, schon weil sich sonst schwerlich Pächter für solche Güter finden werden. Nach Ablauf dieser Pachtperiode sollen diese Güter in der bisherigen Weise parzelliert und mit deutschen Bauern besetzt werden. Auf diese Weise hoffen wir, die kostspielige zwischenzeitliche Verwaltung wesentlich einzuschränken, wenn sie auch nicht ganz ent⸗ behrt werden kann, und hoffen wir, den, ich möchte sagen, technischen Schwierigkeiten, die sich einem schnelleren Tempo der Besiedelungs⸗ thätigkeit der Ansiedelungs⸗Kommission in den Weg stellen, thunlichst zu begegnen.

Ein Theil der Güter, welche sich weniger zur Parzellierung als zur Bewirthschaftung im Großbetriebe eignen und damit komme ich zu Art. II der Vorlage —, soll überhaupt nicht aufgetheilt, son⸗ dern als Domänen⸗ und eventuell auch als Forstbesitz des Staats dauernd erhalten bleiben. Auch diese Maßnahme, welche die Herren Ressort⸗Minister im Einzelnen näher begründen werden, empfiehlt sich m. E. sowohl aus politischen, wie aus wirthschaftlichen Gründen. Ich habe schon im Januar hervorgehoben ich habe damals die betreffenden Zahlen angeführt —, daß der deutsche Großgrundbesitz der Provinz Posen, also der deutsche Großgrundbesitz von über 100 Hektar in einer Hand, nur etwas mehr als die Hälfte des gesammten Großgrundbesitzes dieser Provinz umfaßt. Und dabei bildet der deutsche Großgrundbesitz in der Provinz Posen nicht ein zusammenhängendes Ganzes, er liegt vielfach eingesprengt zwischen polnischem Besitz, und er befindet sich zum erheblichen Theil in der Hand von Forensen. Diese Momente, welche in der Provinz Westpreußen, wenn auch nicht ganz so un⸗ günstig, so doch ähnlich liegen, lassen den deutschen Großgrundbesitz in den beiden bedrängten Provinzen in wirthschaftlicher und in kultureller wie namentlich in politischer Hinsicht nicht diejenige Rolle spielen und nicht zu derjenigen Bedeutung kommen, die ihm bei einer kräf⸗ tigen und zielbewußten deutschen Ostmarkenpolitik zukommt, nament⸗ lich soweit es sich um die Erhaltung preußischen und deutschen Wesens auf dem platten Lande handelt. Die Erhaltung wenigstens eines Theils des deutschen Großgrundbesitzes in den gemischtsprachigen Pro⸗ vinzen liegt deshalb durchaus im staatlichen Interesse. Und ebenso liegt es im staatlichen Interesse, daß dem nur allzu häufigen Be⸗ sitzwechsel von einer Hand in die andere, wie er gerade im deutschen Großgrundbesitz der Provinzen Westpreußen und Posen nur allzu häufig anzutreffen ist, entgegengetreten wird, und daß wir in dieser Richtung größere Stabilität schaffen. Ein sehr indiziertes und sehr zweckdienliches Mittel hierfür ist die Ver⸗ mehrung des staatlichen Domänenbesitzes. In den Domänenpächtern gewinnen wir ein in landwirthschaftlicher und kultureller Beziehung nützliches, in polttischer Hinsicht zuverlässiges Element, wie wir es gerade in diesen Provinzen brauchen (sehr richtig! rechts), und es

werden dadurch neue und werthvolle soziale und wirthschaftliche

Zentren für das Deutschthum geschaffen.

Deshalb, meine Herren, glaube ich, Ihnen die Annahme des Art. II im deutschnationalen Interesse ganz besonders empfehlen zu sollen. (Sehr gut! rechts.) Ein Widerspruch zwischen der Ver⸗ mehrung des staatlichen Domänenbesitzes und unserer Parzellierungs⸗ und Besiedelungspolitik besteht nicht. Beide Aufgaben, beide Aktionen können sehr wohl parallel gehen ein staatlicher Domänenbesiz mit deutschen Pächtern zuverlässigen Arbeitern neben deutschen Bauerngütern beiden Auf⸗ gaben ergänzen einander und können neben einander lavyfen. Und ich möchte doch auch daran erinnen, daß wir mit diesem Vorschlage des Art. II an einen Gedanken anknüpfen, dem schen mein Amtsvorgänger, mein großer Amtsvorgänger Fürst Bis⸗ marck Ausdruck gegeben hat in der Ansprache, welche er ich glaube, war im September 1894 an 2200 deutsche Männer richtete, eie aus der Provinz Posen nach Varzin gekommen waren, um ihm ihre Huldigung darzubringen. In jener Anfprache betonte Fürst Biemarck ausdrücklich, es sei nicht sein Programm gewesen, daß der Ansiedelungs⸗Kommission vorzugsweise auf die Neusiedelung kleiner

Jre; Zunge Bedacht genommen werde, sondern die Haupt⸗

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und diese

daß, wenn ein Pächter seine Pacht pünktlich

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7

Sodann nimmt die Einrichtung der öffentlich⸗rechtlichen; und darf und soll keine Rede sein.

Ich werde selbstverständlich streng darüber wachen, daß die mit der Leitung dieser Fonds betrauten Be⸗ amten sich lediglich von sachlichen und nationalen Gesichtspunkten leiten lassen. (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)

Meine Herren, ich habe beim Beginne meiner Ausführungen ge⸗ sagt, daß diese Vorlage der erste Wechsel sei, den ich einlöste mit Bezug auf meine Vorschläge zur Hebung und Stärkung unseres be⸗ drängten Volksthums in den gemischtsprachigen Provinzen. Er wird nicht der letzte Wechsel bleiben. (Bravo! rechts.) Es liegt in der Natur der Verhältnisse, daß die übrigen Pläne, welche ich damals skizziert habe, noch nicht in die nöthige gesetzliche Form haben gegossen werden können. Diese Dinge sind aber in der Vorbereitung, und ich hoffe, daß ich im nächsten Winter in der Lage sein werde, Ihnen weitere Vorschläge zum Schutz und zur Förderung des Deutsch⸗ thums, sei es im Etat, sei es in Form besonderer Gesetzesvorlagen zu unterbreiten. (Bravo! rechts.) Ich habe auch im Januar gesagt, wie gern ich insbesondere dem Gedanken näher treten würde, den Beamten in den gemischtsprachigen Provinzen be⸗ sondere Zulagen zu gewähren. Es gereicht mir zur besonderen Be⸗ friedigung, Ihnen sagen zu können, daß mein verehrter Kollege, mein verehrter Freund, der Herr Finanz⸗Minister, mir die Zusicherung ge⸗ geben hat, daß er im nächstjährigen Etat die hierfür erforderliche Summe flüssig machen wird. (Bravo! rechts.) Es unterliegt noch der Erwägung, welchen Kategorien der mittleren und der unteren Be⸗ amten und der Lehrer an den öffentlichen Volksschulen, in welcher Form, an welchen Orten, in welcher Höhe und unter welchen Be⸗ dingungen solche besonderen Zulagen zu gewähren sein werden. Auch in dieser Beziehung rechne ich seiner Zeit auf die Unterstützung dieses hohen Hatses.

Meine Herren, ich will die Debatte nicht aufhalten, ich komme zum Schluß. Das oberste Recht jeden Staats ist das Recht auf Erhaltung seiner Existenz, und die erste Pflicht jeder Re⸗ gierung ist, die Existenz des eigenen Staats zu sichern. An dieser Grundwahrheit werde ich mich nicht irre machen lassen. Wir wollen durch den vorliegenden Gesetzentwurf deutsche Sitte und Art in den gemischtsprachigen Provinzen schützen, pflanzen und pflegen. Wir wollen auf diesem Wege mit Ernst und Nachdruck und Konsequenz weitergehen, damit künftige Geschlechter im Osten der Monarchie die⸗ selbe Sicherheit, dieselbe Rechtsordnung und dieselbe preußische und deutsche Gesinnung finden wie in allen übrigen Provinzen unter dem Scepter der Hohenzollern. Dafür erbitte ich die Unterstützung dieses hohen Hauses. (Lebhafter Beifall rechts und bei den National⸗ liberalen.)

Abg. Fritzen⸗Borken (Zentr.): Die verstorbenen Zentrums⸗ mitglieder Freiherr von Huene, von Schorlemer und Windthorst haben sich deutlich gegen diese Bestrebungen ausgesprochen. Es hat sehr überrascht, daß eine solche Vorlage am Schluß der Session uns zugegangen ist, welche ¼ Milliarde fordert. Es giebt auf dem Gebiete der inneren Kolonisation viel dringendere Aufgaben zu erfüllen, selbst vor den Thoren von Berlin. Es ist eine Ungerechtig⸗ keit, einen Theil unserer Mithürger von den Wohlthaten dieses Gesetzes auszuschließen. Formell ist die Vorlage ja nicht ver⸗ fassungswidrig, aber materiell steht sie im Widerspruch mit dem Geist der Verfassung. Auch kann ich den Verdacht nicht zurückweisen, daß die unteren Organe der Regierung die Vorlage dazu benutzen werden, den Katholizismus zurückzudrängen, den Osten zu protestäan⸗ tisieren. Diese Absicht liegt dem Reichskanzler gewiß fern; aber die unteren Organe werden es thun. Thatsächlich hat der An⸗ siedlungsfonds seit 1886 die deutsche Hand nicht gestärkt. Vor 1886 war in 25 Jahren die deutsche Hand gegen die polnische um 200 000 Hektar stärker geworden, na 886 ist der deutsche Besitz gegenüber dem polnischen erheblich zurückgegangen. Dieser Entwurf giebt der Ansiedlungskommission eine größere Frei⸗ heit in dem Erwerh von Domänen. Dadurch ist der Werth der polnischen Güter bedeutend in die Höhe gegangen. Die Polen werden also von diesem Gesetz einen großen Vortheil haben. Ich frage Sie: Ist es denn nothwendig, im Osten den großen Grund⸗ besitz zu erhalten? Früher hatte man doch gerade das Bestreben, den Beößen Besitz zu zerschlagen und kleine Besitzungen zu gründen. Das alte ich auch jetzt im Interesse einer intensiveren Landwirthschaft für nothwendig. Sie werden den Zweck der öhnung mit dieser Vor⸗ lage nicht erfüllen. Wir sepen mit dieser Politik einen verfehlten

g fort. Wir lehnen die Verantwortung für diese Politik ab und ind überzeugt, daß man nach Jahrzehnten diese preußische Politik

dauern wird. Unsere finanzielle Lage vollends sollte uns dvon einem solchen Wege 1ö; einen solchen ungerechten Zweck wollen wir weitere ungezählte Millionen auswerfen? Wir wissen noch gar nicht, wie sich im Reichstag die landwirthschaftlichen Zölle gestalten, und in einer solchen Zeit des landwirthschaftlichen Niederganges können wir diesen Schritt nicht mitmachen. wasche

en unsere Hände in Unschuld, sind aber überzeugt, daß das Land den Schaden

wird. Einer kommissarischen Berathung werden wir und nicht

ben

Age, e pel Namen und Auftrage. Dr. Szuman (Pole) verliest im und Auftrage seiner Fraktion folgende Erklärung: vorliegende Gesetzentwurf h seinem ten Wesen nach die ,* bedeutende Erweiterung der setze vom 26. April 1 und April 1898, denn auch der neu⸗ Art. II des Gesetzentwurft deckt sich vollständig mit des eigentlichen Anst seßes, wenn auch in einer anderen, vielleicht noch 3525—— Beide Artikel des e. e e .he 2h.Ir,⸗-De wele sae, bcten da in en erbo e Gesetze un

dieselben aufs schärfste bekampst. Tlesn und zu verschärfen,

der

erneuern haben wir alle Veranlassung. nachdem . Staats⸗ vorlie. hat, daß aatsbürgern

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von diesem Recht ausschließt. Er verletzt die Grundsätze der Moral, indem er dazu bestimmt ist, die wirthschaftliche Nothlage einzelner dazu zu benutzen, um daraus Vortheile einer bestimmten Klasse von Personen zu gewähren, indem er leidenschaftliche Bethätigung natio⸗ naler Gegensatze zu zeitigen und zu fördern geeignet ist, und indem er bei der polnischen Bevölkerung diejenige gerechte Erbitterung erzeugen muß, aus deren unvermeidlichen, wenn auch vereinzelten Symptomen unverantwortlicher Weise Gründe hergeleitet werden, um neue Waffen gegen die Bedrängten zu schmieden. Somit ist der Gesetzentwurf die schroffste Verneinung alles dessen, was unter Kulturvölkern und in Kulturstaaten als Recht und Billigkeit gilt. Er soll eine Lage schaffen, die in jedem anderen Kulturstaate als ungeheuerlich gelten würde, und die ohne Beispiel wäre, einen Zustand, daß man einen Theil der Steuerzahler zwingen will, zu ihrer eigenen materiellen und nationalen Vernichtung beizutragen. Er bricht Bahn der Losung: „Gewalt geht vor Recht“, ein Kampf gegen die materielle und nationale Eristenz einer nach Millionen zählenden friedlichen Bevölkerung, welcher ihre Jahrhunderte alte Kultur und ihr nationales Bewußtsein schon allein eine unantastbare Existenzberechtigung gewähren. Als Vertreter dieser Bevölkerung er⸗ heben wir gegen den vorgelegten Gesetzentwurf feierlichsten Protest und thun es um so nachdrücklicher, als wir zweifeln müssen, ob wir Bürger eines wirklichen Kulturstaates sind oder Opfer eines immer rüͤcksichts⸗ loseren Rassenkampfes werden sollen.

Abg. von Tiedemann (freikons.): Der Vorredner ist auf Einzel⸗ heiten der Vorlage, soweit ich ihn verstanden habe, nicht eingegangen. Ich gehe auf seine Erklärung nicht weiter ein. Dem Abg. Fritzen möchte ich aber bemerken, daß es sich hier nicht um eine Protestanti⸗ sierung handelt, sondern lediglich um ein weiteres Glied in der Kette von Maßregeln, die wir 1886 begannen. Die Zahl der katholischen Ansiedler ist allerdings nicht so groß wie die der protestantischen, aber relativ nicht klein. Die Schuld, daß es nicht mehr katholische Anstede⸗ lungen dort giebt, liegt an der polnischen Geistlichkeit. Nur mit Mühe haben es die deutschen Katholiken durchgesetzt, daß auf ihre religiösen Bedürfnisse von den polnischen Geistlichen zum theil Rücksicht ge⸗ nommen wird. So ist es zu verstehen, daß die deutschen Katholiken wenig Lust haben, im Osten sich anzusiedeln oder im Osten zu bleiben. Was die Vorlage selbst betrifft, so glaube ich, keine Indiskretion und keinen Bruch des Amtsgeheimnisses zu begehen, wenn ich Ihnen mittheile, daß Fürst Bismarck 1886 in erster Linie eine Verstärkung des Domänenbesitzes ins Auge gefaßt hat. Erst später ging er von diesem Gedanken ab, aber bis zu seinem Ende hielt er die Realisierung jenes Gedankens für nothwendig. Auf die Thätigkeit der Ansiedelungs⸗Kommission näher einzugehen, wird Sache der Kommission sein. Es ist zuzugeben, daß die Ansiedelungs⸗ Kommission manchen Fehler gemacht hat. Diese Fehler waren ver⸗ zeihlich, weil es ihr an Erfahrung fehlte. Ein Hauptfehler bestand darin, daß sie Güter in rein polnischen Kreisen kaufte und so eine deutsche Diaspora bildete. Ein weiterer Fehler war, daß sie anfangs zu kleine Ansiedelungsstellen schuf, die ihre Besitzer nicht ernährten, daß sie zu bureaukratisch vorging und so die Ansiedelung er⸗ schwerte. Diese Fehler lassen sich vermeiden. Die Thätigkeit der Ansiedelungs⸗Kommission ist zu zentralistisch; sie müßte getheilt werden. Der Schwerpunkt der Thätigkeit der Kommission muüßte von den Beamten mehr in die Kreise praktischer Landwirthe gelegt werden. Mit großer begrüßen meine politischen Freunde, daß die neue Vorlage die Möglichkeit gewährt, nicht bloß den deutschen Grundbesitz zu stärken, sondern auch zu erhalten dadurch, daß Besitzer als Pächter eingesetzt werden können. Die Vorlage ist ein wesentlicher Schritt bur Stärkung und zum sozialen Zusammenschluß des Deutschthums.

keine Freunde begrüßen auch den Ankauf von Oedländereien. Die Devastierung des Waldes hat in der letzten Zeit einen großen Um⸗ fang aflgenommen. Der Ankauf der Oedländereien schafft zahlreichen Arbeitern lohnenden Verdienst. Wenn der Reichskanzler die Einlösung der anderen Wechsel versprochen hat, so sind wir bereit, jeden dieser Wechsel voll zu acceptieren. 2 Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Ein so unbegrenztes Vertrauen habe ich in dieser Beziehung zu dem Reichskanzler nicht. Ich bin durchaus durchdrungen von dem Ernst der Situation, wie er sich in Westpreußen und Posen aus dem harten Kampf der deutschen und der polnischen Nationalität ergiebt. Ich bin auch der Meinung, daß man in diesem erbitterten Kampf sich nicht durch irgend eine Theorie darf abhalten lassen, die nationalen Interessen zu vertreten. Ich habe bemerkt, daß die Polen auf diesem Gebiete durchaus keinen Anstand nehmen würden, mit uns so zu verfahren, wie wir mit ihnen verfahren wollen. Ich kann nur den Deutschen dieselbe Zähigkeit und Energie wünschen, wie sie bei den Polen vorhanden ist. Dieser Kampf wird nicht überall richtig verstanden. Man glaubt, der tugendhafte, ernste, ordentliche Deutsche kämpft mit dem etwas vernachlässigten Slaven um das Land. Das ist nicht richtig. Die haben sich wirthschaftlich geändert, ob mit Hilfe der preußischen Regierung, lasse ich dahingestellt. Der volnische Bauer und Kauf⸗ mann läßt es neuerdings an Fleiß, Sparfamkeit und Entsagungs⸗ fähigkeit nicht fehlen, und es ist eine ernste Frage, ob die Deutschen sich zu derselben Bedürfnißlosigkeit und Entsagungsfähigkeit entschließen können. Da hilft kein nationaler Stolz: es ist eine Thatsache, daß die svarsamsten Elemente am meisten vorankommen. Fs bilden sich unter der Flagge der nationalen Bestrebungen Eigenschaften aus, die uns nichts weniger als wünschenswerth und zweckmäßig erscheinen. Wenn es in einem Blatt der Ostmarken heißt, die Großgrund ter müßten darauf verzichten, im nationalen Sinne zu wirken, wenn ch ihnen schlecht 9e. so ist das eine grobe 22,2— des deutschen Grund wäre schlecht bestellt um atriotismus, wenn er jeder legenheit versagte, wo er nicht auf seine Kosten kommt. Der eines Mangels an deutsch⸗nationalem Gefühl läßt meine Freunde und mich kalt. Wir prüten die Vorlage nach sachlichen Gesichtspunkten. Wir können unsere großen Bedenken nicht so ohne weiteres zurückdrängen. Wir haben 1886 und 1898 gegen den Ansiedlungsfonds gestimmt, weil wir dieses Mittel für ein reichendes und verkehrtes hielten, weil wir glaubten, es würde

mehr den nothleidenden Polen zu gute kommen, als der Förderu des Deutschthums. Die Akten 2* ja darüber noch nicht iosfen Wum mit dem Reichskanzler zu können, das ,erlanae werk habe sich durchaus Ge giebt a andere, nationalliberale u. s. w. Leute gen Millionen mehr den Polen 8

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