1902 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 May 1902 18:00:01 GMT) scan diff

die Feststellung der Entwürfe und Kostenanschläge für Bauten von een Werthe, für welche die höhere Prüfung und endgültige eststellung bei Ueberweisung der Geldmittel vorbehalten ist;

c. die Feststellung und Aenderung der Normalentwürfe und Normalanorduungen für bauliche und maschinelle Anlagen sowie für Betriebsmittel und mechanische Betriebseinrichtungen;

d. die Eröffnung des Betriebs auf fertiggestellten Bahnstrecken, welche zur von Personen oder Gütern im öffentlichen erkehre bestimmt sind;

8 8 die Ermächtigung zum Abschlusse freihändiger Lieferungs⸗ und Arbeitsverträge, deren Gegenstand den Werth von 100 000 über⸗ steigt, sowie zur Zuschlagsertheilung in öffentlichen und engeren Ver⸗ dingungen bei Gegenständen jedes Loos für sich gerechnet von mehr als 300 000

4) Bezüglich 85 Personalie 1““

Bezüglich d8 Personalien der Staatseisenbahnverwaltung bleibt dem Minister vorbehalten: a. 8 Anstellung, Versetzung, Entlassung sowie die Regelung der Besoldungsverhältnisse der etatsmäßigen höheren Beamten einschließlich der Rechnungs⸗Direktoren und Eisenbahn⸗Hauptkassen⸗Rendanten, sowie die Ueberweisung der diätarischen höheren Beamten an die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen; LEL11““ 8 b. die Versetzung von Beamten aus dem Bezirk einer Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in den Bezirk einer anderen, soweit die be⸗ heiligten Behörden verschiedener Meinung sind; 1 c., die Gewährung von Remunerationen und Unterstützungen, soweit sie im Laufe eines Rechnungsjahres den Betrag von 300 übersteigen; 8 b d. die Gewährung von Urlaub über vier Wochen an die unter a bezeichneten, über sechs Wochen an die übrigen Beamten. Die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen. Geschäftsbereich der Königlichen C“ im allgemeinen.

8 1) Den Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen obliegt mit den den Provinzialbehörden zu ewiesenen Rechten und P lichten die Verwaltung aller zu Uüren⸗ gehörigen, im Betrieb oder im Bau befind⸗ lichen Eisenbahnstrecken. 1 8 . 2) 8 Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen bestehen aus einem Präsidenten, den mit der ständigen Vertretung des Präsidenten be⸗ auftragten beiden Mitgliedern (Ober⸗Regierungsrath, Ober⸗Baurath) und der erforderlichen Anzahl weiterer Mitglieder. Der Präsident wird vom König ernannt. G 1 3) Die Btellvertretung des Präsidenten durch die damit be⸗ auftragten Mitglieder der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion regelt der Minister. 888 . 1 x 8 Die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen entscheiden über die gegen die Verfügungen und Anordnungen der Vorstände der Eisen⸗ bahn⸗Betriebs⸗, Maschinen⸗, Verkehrs⸗ und Werkstätten⸗Inspektionen sowie der Bauabtheilungen 9) erhobenen Beschwerden. Sie ver⸗ treten in allen Angelegenheiten innerhalb ihres Geschäftsbereichs die Verwaltung, sodaß sie durch ihre Rechtshandlungen, Verträge, Pro⸗ zesse, Vergleiche u. s. w. für die Verwaltung Rechte erwerben und Verpflichtungen übernehmen. 1

5) Dem Minister bleibt vorbehalten, die Erledigung bestimmter, hierzu geeigneter Geschäfte für mehrere Eisenbahn⸗Direktionsbezirke oder den gesammten W“ Einer Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu übertragen. 8 81

6) Die Präsidenten der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen, welche als ständige Kommissare für die Ausübung des Aufsichtsrechts des Staats über Privateisenbahnen in dem ihnen vom Minister zu⸗

ewiesenen Aufsichtsbezirke bestellt sind, haben in Gemeinschaft mit als ihre ständigen Vertreter bestimmten beiden Mitgliedern der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (Ober⸗Regierungsrath, Ober⸗Baurath) die Rechte und Pflichten auszuüben, welche zur Zeit den gemäß § 46 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen, vom 3. November 1838 ves S. 505) eingesetzten ssichtsorganen über⸗ tragen sind.

Geschäftserledigung durch die Trntn Eisenbahn⸗Direktionen.

Die Mitglieder der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion bilden für die Erledigung der nachstehenden zu ihrem Geschäftsbereiche gehörenden Angelegenheiten ein Kollegium, dessen Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit mit der Maßgabe Fere werden, daß bei gleicher Stimmenzahl die Stimme des Präsidenten den Ausschlag giebt: 8

für die von den Beamten der Verwaltung erbobenen Beschwerden gegen Verfügungen, welche die unfreiwillige Entlassung widerruflich SLrer kündbar angestellter Beamten oder eine die Hälfte des —.— Gehaltsbetrags übersteigende Geldstrafe zum Gegen⸗ tande haben.

§ 8. ) In allen anderen, zu dem Geschäftsbereiche der Königlichen 5n. Dircktionen gehorenden Angelegenbeiten ist der Präsident der vom Minister zu erlassenden Geschäfts ordnung

über di n bestimmen befugt.

3 enesancher bleibt vorbehalten, für die Erledigung der Ge⸗

der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen —— zu bilden, eeine zu bestimmen und die Abtheilungs⸗ trigenten zu beste

3) Für die Decheltmn der nicht g 7 zur Zuständigkeit des elsglams ge achen hat der Sng” nach Maßgabe der Verwaltungt“ und Geschäfteordnung einen Geschäftsplan auf⸗

Mit der Einschränkung, daß die Bcarbeitung der Etats.⸗, Kassen⸗ und Rechn achen in allen Fällen dem Etaterath zuzu⸗

iheilen ist, bleibt dem Präsidenten L.—7 8.

bemtimmen, welche er sich zur Bearbeitung ständiger Vertweier wird Gtatsrath der Rechnungs⸗Direktor bei⸗ ben. Die Amtsbe se des R. Direktors werden vom

ister durch eine Geschäftsanweis Ut, durch welche ihm

1 des Gtatsratbs bei Anwesenheit des letzteren

auch bestimmte 2 %

ür die Regelung des 1““ v 22 se Ien ordnungk Vertbeil der 8,88 wie alle di

1 Eisen nach Maß

übertragen werden ung und Erklärungen der lchen Eisenbahn⸗D

theichnung gerantwortlich. Im übrigen —22 Ffedeörenenen die Mr. e form⸗ und der ihnen zur

Bearbeitung e. een

bestimmten A

zu vertreten: auch ist er Eisenbahn⸗Direkrion

N Ministers seine ber⸗Bauratb) be⸗ auch bei seiner An⸗

tedern der e ein für Mal zut

n Eisenbahn⸗ die Unterichrift

ler gegebenen II. Besondere Berwaltungtzweige.

222

vorläufigen Kassenanweisungen, den Vorständen der Inspektionen und der Bauabtheilungen außerdem zur Beurlaubung der unterstellten Beamten mit verwaltungsseitiger Uebernahme der Stellvertretungs⸗ kosten sowie zur selbständigen Vergebung von Arbeiten und Lieferungen ertheilt werdben.

sowie den dzesenanwein kann von dem Minister die Befugniß zu

8““

2) Im besonderen. a. Betriebs⸗Inspektionen. . 1

1) Den Betriebs⸗Inspektionen obliegt: 1 88 8 die Seacheng des Betriebsdienstes, insoweit nicht einzelne Zweige der Maschinen⸗Inspektionen 11), Verkehrs⸗ Sng 12) oder Werkstätten⸗ nspektionen 13) zuge⸗ wiesen sind; . 1

sen si Unterhaltung und Beaufsichtigung der im Betriebe befind⸗ lichen Strecken einschließlich der dazu gehörigen Signal⸗ und sonstigen zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs dienenden Einrichtungen sowie

der Telegraphenanlagen; 6 G 1 der Bahnpolizei innerhalb ihres Geschäfts⸗

c. die Verwaltung bereichs. 88 1

2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Eisenbahn⸗ Betriebs⸗Inspektionen bestimmt der Minister.

3) Dem Vorstande der Eisenbahn⸗Betriebs⸗Inspektion kann von dem Minister die Befugniß zur selbständigen Verpachtung der Dispositionsländereien, Laggplätze, Grasnutzungen, Pflanzungen u. s. w. beigelegt werden. 8

8.

1I

b. Maschinen⸗Inspektionen. § 11

1) Den Maschinen⸗Inspektionen obliegt die Ausführung und Ueberwachung des Maschinen⸗ und Betriebswerkstättendienstes.

2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Maschinen⸗ Inspektionen bestimmt der Minister. 1“

c. Verkehrs⸗Inspektionen.

1) Den Bercehrs. Inghektionen obliegt die Ausführung

wachung des Verkehrs⸗, bfertigungs⸗ und Kassendienstes. 2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Verkehrs⸗ Inspektionen bestimmt der Minister. 1 1 3) Die Vorstände der Verkehrs⸗Inspektionen sind befugt, nach näherer Bestimmung des Ministers bis zu einer von ihm festzusetzenden Höhe innerhalb ihres Geschäftsbereichs Anträge auf Rückerstattung von Fahrgeld und Gepäckfracht sowie auf Ersatz⸗ oder Entschädigungs⸗ leistung aus dem Frachtvertrage selbständig zu entscheiden, auch die auf Grund der Bestimmungen der Verkehrsordnung oder der Fracht⸗ tarife zu berechnenden Nebengebühren und Konventionalstrafen ganz

il zu erlassen.

d. Werkstätten Inspektionen.

) Den Werkstätten⸗Inspeltionen obliegt die Ausführung und Ueberwachung des Werkstätten⸗ und Werkstättenmaterialiendienstes.

2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Werk⸗ stätten⸗Inspektionen bestimmt der Minister.

0. FFruiehcis Den Bauabtheilungen obliegt die Leitung der Neubauaus⸗ führungen. 4 8 . Ec b

2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Bauabthei⸗ lungen bestimmt der Minister.

III. Allgemeine Bestimmungen über die Anstellung im 8 Staatseisenbahndienste.

* 28„ Art der Anstellung.

1) Das für den Staatseisenbahndienst anzunehmende Personal wird nach den von dem Minister festzustellenden Grundsätzen in dem Verhältniß unmittelbarer Staatsbeamten angestellt oder gegen Lohn beschäftigt. Die Anstellung der Beamten erfolgt der Regel nach zu⸗ nächst auf Probe, sodann im Kündigungsverhältniß und später, soweit zulässig, unkündbar. 4

2) Der Verleihung etatsmäßiger Stellen hat die Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen, insbesondere die Ablegung der be⸗ stimmungsmäßigen Prüfungen, vexeede. Bis zur etatsmäßigen Anstellung werden die Beamten, soweit nicht Ausnahmen durch den Minister feendact sind, gegen feste, monatlich zu zahlende Be⸗ soldungen beschäftigt. K

9 Fahrkartendrucker, Kassen⸗ und Burcaudiener, Fahrkarten⸗ ausgeber, Fahrkartenausgeberinnen, Lokomotivheizer, Mas inenwärter, Schiffsheizer, Magasinaufseher, Portiers, Bahnsteigschaffner, Halte⸗ steller auffeher, Weichensteller I. Klasse, Weichensteller, Krahnmeister, Brückengeldeinnebmer, Brückenwärter, Schaffner, Bremser, gen⸗ wärter, Matrosen, Bahn. und Krahnwärter sowie Nachtwächter werden nur im Kündigungsverhältniß ctatsmäßig angestellt.

4) Die unkündhare Anstellung der sonstigen unteren und der mittleren Beamten ist zulässig, wenn der Beamte eine etatomäßige Stelle bekleidet und sein Amt mindestens fünf Jahre lang in be⸗ fricdigender Weise versehen bat. 11u“

Erfordernisse der Anstellung. 22 7 § 16

1) Zur Anstellung als Mitglied einer Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion, als Vorstand einer senbahn⸗Betriecbe⸗, Maschinen. oder Werkstätten⸗Inspektion ist der Regel nach die Ablehun der höberen Stoaatsprüf erforderlich. Die Feststellung der Voraus⸗

setzu und Bedingungen, von welchen die Anstell einer der elchacten gkdeh e. ngachen st, Ueibt Lefenrerer Be⸗ stim vorbehalten.

2) er übrigen dürfen die bei der Staatseisenbahnverwaltun . anzustellenden Bcamten beim Eintritt in den Staatseisenbahndienst das 40. sjahr noch nicht vollendet Autnahmen unter⸗ liegen bi ich der höberen Beamten der des Ministers, hinsichtlich der übriaen Beamten der Genehm des Präsidenten der Königlichen Eisenbahn⸗Direkrion.

3) Tie Bestimmungen des Bundesraths über das Lebensalter der Gisenbahnbetriebebcamten werden hiervon nicht berühitt.

-egne Baamtenstellen, welche den

aus schlir oder tbeilweise vorbehalten die Versorgung dieser Anwärter erlassenen

chrift 9 der mittleren Beamtenstellen, welche nach den bestebenden isten Zwilan verlieden werden

de der Über die A von Zwilsuvernumcraren EEIrII Nassenen besonderen

Besti 3) esoren auf verschriftsmäßige den Militäranwaäͤrtern cchtigte Anwärter nicht porhanden ivilsupernumetaren bei Bes nach Bestimmung deh 89

4 den en

nach

1) Für die Militäranwärtern bleiben die über

menen enden Erwerbsverträgen.

Erfordernisse für ein

8 1) Die

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oder fechnischen ister bierüber zu

1.X-S—

dem

g 8 1 Sonstige Erforderni . 1612

Die Regelung der Voraussetzungen für die Anstellung und Be⸗ förderung der Beamten, der Amtsbezeichnung derjenigen Beamten, deren Ernennung der Allerhöchsten Bestimmung nicht unterliegt, die Ordnung des Früfungswesens und der Kautionsbestellung, die Be⸗ stimmung über die Verpflichtung zum Tragen einer Dienstkleidung und alle übrigen, die Rechte und Pflichten der Beamten betreffenden allgemeinen Vorschriften bleiben, soweit 8 nicht gesetzlich geregelt sind, der Bestimmung des Ministers vorbehalten.

FIL.IV. Gelt ungsbereich.

findet auf alle vom Staat ver⸗ walteten Eisenbahnen Anwendung, soweit nicht durch gesetzliche Vor⸗ schriften oder durch bestehende Gesellschaftsstatuten und Betriebs⸗ überlassungsverträge Abweichungen bedingt werden.

2) Bezüglich der vom Staat verwalteten Eisenbahnen, welche nach der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands be⸗ triehen werden, bleibt dem Minister der Erlaß vereinfachter Ver⸗ waltungsvorschriften vorbehalten. Ebenso bleibt dem Minister hin⸗ sichtlich der vom Staat für eigene oder fremde Rechnung verwalteten Privateisenbahnen vorbehalten, Abweichungen von den in den Ab⸗ schnitten I und II. enthaltenen Bestimmungen dem Bedürfniß ent⸗ sprechend zu gestatten.

1) Diese Verwaltungsordnung

Bekanntmachung.

In Abänderung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1899 Ziffer 21, 27, werden im Eineerständniß mit den be⸗ theiligten Landesregierungen am 1. Juli d. J. das Schieds⸗ gericht für Arbeiterversicherung Regierungsbezirk Hannover und Fürstenthum Pyrmont sowie das Schiedsgericht für das Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe aufgehoben. An ihrer Stelle wird ein Schiedsgericht für Arbeiterversicherung für den Regierungsbezirk Hannover, das Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe und das Fürstenthum Pyrmont in Hannover errichtet. 4* 3 *Berlin, den 24. Mai 1902.. Der Der Ministe Minister des Innern. für Handel und Gewerbe 3 Im Auftrage: Im Auftrage:

Peters. Neuhaus.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten. * Bekanntmachung.

Zur Abhaltung der wissenschaftlichen Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnen⸗Prüfung) in Berlin habe ich Termin auf Montag, den 2. Dezember 1902, Vormittags 9 Uhr, im Gebäude der hiesigen Augusta⸗ schule, Kleinbeerenstraße Nr. 16/19, anberaumt. 5

Die Meldungen zu dieser Prüfung sind bis spätestens zum 2. August d. J. und zwar seitens der im Lehramt stehenden Bewerberinnen durch die vorgesetzte Dienstbehörde, seitens anderer Bewerberinnen unmittelbar schriftlich an mich einzureichen. A.

Wegen der der Meldun beizufügenden Schriftstücke ver⸗ weise ich noch besonders au § 4 der Prüfungsordnung vom

Berlin, den 17. Mai 190è2. 1

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Schwartkopf. 88

Dem Bibliothekar an der Königlichen Bihliothek zu Berlin Dr. Johann Frantz ist der Titel „Ober⸗Bibliothekar“,

dem Oberlehrer an der Realschule in Hagen i. W. Otto Piderit und dem Leiter der Garnier'schen Lehr⸗ und Er⸗ ehungs⸗Anstalt in Friedrichodorf bei Homburg v. d. Höhe Dr. Ludwig Pröscholdt das Prädikat „Professor“ bei⸗ gelegt worden. 5

An der neubegründeten Präparanden⸗Anstalt zu L ist der bisherige Seminarlehrer Anders zu Ragnit als V und Erster Lehrer angestellt worden.

Deutschee Neic. 8 Preußzen. Berlin, 29. Mai.

b Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals der Kavallerie Grafen von Schlieffen und des Chefs des Militärkabinets, General⸗ leutnante Prafen von Huülsen⸗Haeseler. Um 12% empfingen Seine Majestät Seine Konigliche prinzen von Siam.

Im Monat April d. 3. 2988 Schiffe im April 1901) m von 322 117 Regi⸗ (1901:

291 247 Registertons Kaiser Wilhelm⸗Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die in nu ldes, an

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Laut Meldung des „W. T. 8* ist 1 Geschwader

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Der hi 1 erhs M uis de Noallles Ferim mit rlaub WMäͤbrend iner Ab⸗ führt der Botschaftsrath rinet die Erbahs det

Arllerie Feldzeugmeister von Kropatschek erklärt.

Potsdam, 29. Mai. Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Siam traf in Begleitung des General⸗ von Seckendorff heute gegen 9 Uhr, wie „W. T. B.“ meldet, in einem Sonderzuge auf dem Potsdamer Hauptbahnhofe ein. Seine Königliche Foheit der Prinz Eitel⸗ Friedrich und der Prinz Paribatra von Siam waren dem Kronprinzen bis Charlottenburg entgegengefahren. Der Bahnsteig war mit Guirlanden, siamesischen, per⸗ sischen, deutschen und preußischen Wappenschildern festlich geschmückt. An dem Eingange zum Fürstenzimmer, vor dem sich ein Baldachin befand, hatte die Leib⸗Kompagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. mit Fahne und Musik Auf⸗ stellung genommen. Anwesend waren der kommandierende General des Garde⸗Korps, Generalleutnant von Kessel, der Generalleutnant Freiherr von Lyncker, der Generalmajor von Moltke und die direkten Vorgesetzten, ferner der siamesische Gesandte mit den Herren der Gesandtschaft. Bei der Einfahrt des Zuges präsentierte die Ehren⸗Kompagnie. Nach dem Verlassen des Zuges schritt der Kron⸗ prinz von Siam in Begleitung des Prinzen Eitel⸗ Friedrich die Front ab. Die Musik spielte die siamesische Sodann fand unter den Klängen des York’schen

arsches ein Vorbeimarsch der Ehren⸗Kompagnie statt. Hierauf begab sich der Kronprinz mit dem Prinzen Eitel⸗Friedrich nach dem Stadtschloß.

Reuß j. L.

Der Seiner Durchlaucht des Fürsten

70. Geburtsta

und Regenten des Fürstenthums Reuß ä. L. ist gestern

in dem ganzen Lande festlich begangen worden. Auch die

Stadt Greiz war festlich mit Fahnen geschmückt.

Oesterreich⸗Ungarn. 8 . gestrige Sitzung der österreichischen Delegation berichtet „W. T. B.“, wie folgt:

Bei der weiteren Berathung des Budgets des Aeußern be⸗ glückwünschte der Delegirte Graf Schönborn die Regierung zu dem Finvernehmen mit Rußland, welches er als den wichtigsten Moment der Lage betrachte, ohne damit die Bedeutung der Erneuerung des Dreibundes, welche gewiß wichtig und nothwendig sei, ver⸗ kleinern zu wollen. Die empfehlenswertheste Politik für den Augenblick sei nach seiner Ansicht das Festhalten an den alten Buͤndnissen und die Erweiterung derselben. Der Minister des Aeußern Graf Goluchowski bemerkte hierauf unter Bezugnahme auf die Ausführungen verschiedener Redner, daß die Ausfälle gegen die Bundesverhältnisse Oesterreich⸗Ungarns in diesem Jahr viel zahmer ausgeklungen ‚hätten, als in früheren Jahren. Wenn, um der Opposition die Umkehr zu erleichtern, behauptet worden sei, daß der Dreibund heute etwas anderes sei, als im Jahre 1882, so müsse er demgegenüber neuerdings betonen, daß der Dreibund von Anfang an ein Friedens⸗ und Defensivbündniß gewesen und heute noch dasselbe sei, und daß der Dreibund 1882 ebensowenig eine Spitze gegen jemand gehabt habe, wie heute. In seinem Cha⸗ rakter und in seinem Wesen habe sich somit garnichts geändert. Der Minister zitierte alsdann seine vorjährigen Ausführungen, be⸗ treffend den Zusammenhang zwischen politischen Bündnissen und Handelsverträgen, und meinte, daß die Erreichung wirthschaftlicher Verständigung leichter sei, wenn man im politischen Bundes⸗ verhältniß stehe, als wenn man außerhalb eines solchen sei; aber es sei ebenso unrichtig, daß man, weil man politische Bändnisse schließen wolle, auf wirt Zschaftlichem Gebiete große, den einzelnen Staͤat berührende Interessen preisgebe, als es unrichtig sein würde, nur wirthschaftliche Interessen zu vertreten und auf die volitischen Verhältnisse gar keine Rücksicht zu nehmen. Der Minister nahm die Diplomatie gegen den Vorwurf in Schut als ob sie in der Zuckerfrage nicht die genügende Thätigkeit und 2 oraussicht ent⸗ wickelt habe; sie habe sich im Gegentheil alle erdenkliche Mühe gegeben, die Gegensäße auszugleichen. Was die Aeußerungen des Helegirten Kramarec bezüglich der Los von Rom⸗Bewegung, deren Eristenz er nicht leugne, betreffe, so leugne er auch nicht, daß die evangelischen Vereine, insbesondere der Gustav Adolf⸗Verein, diese Bewegung unterstützten; das seien private Angelegenheiten. Soweit 'sich aber um die deutschen Regierungen, die preußische, sächsische, ind baverische handele, könne er, der Minister, nur feststellen, daß dieselben zußerordentlich korrekt vorgegangen seien und ihm keinen Anlaß zu einem Schritte in dieser Hinsicht gegeben hätten. Wenn die Agitation jener Vereine in Oesterreich gegen die Gesetze verstoße, sei es Auf⸗ zabe der österreichischen dagegen einzuschreiten. Dasselbe delte hinsichtlich der vom gekommenen evangelischen Seel⸗ orger. ließlich wies Graf Goluchowski auf dat Entschiedenste die Acußerungen zurück, welche der Delegirte Vukowitsch über eine befreundete und verbündete Macht Etden. der er sogar sehr illovale Absichten in die Schuhe cho habe. Der Berichterszatter Marauis Bacquehem örte in seinem Schlußworte“ aus, daß sich nach dem Ergebnisse der Berathungen die aus⸗ wärtige Lage der Monarchie als eine nach allen Seiten befriedigende darstelle. Der überwiegende Theil der Redner habe die

litik des Ministers des Auswärtigen mit Vertrauen begleitet. Die elegation wisse es zu schätzen, daß der Min den wirthschaftlichen Interessen fördernde Fürsorge zuwende. prechung der han⸗ delepolitischen Verhältnisse betonte der Referent, die letzten dels. verträge enthielten dunkle Stellen, Aufgabe der verung werde es sein, die künftigen Handelsverträge von diesen dunklen Stellen zu befreien. Der inister des Auswärtigen könne ssch ein Verdienst erwerben und dabe es sich wohl schon erworben, wenn er die Staaten, mit denen Oesterreich⸗Ungarn in Vertrags⸗ derbandlungen kreten wolle, darüber nicht im Unklaren lasse, daß die veuen B. nicht eine Abschrift der werden und gewisse Feiitionen nicht mehr aus den alten übernommen werden über den Okkupations.⸗

ennten. Sodann wurde die Erörteru kredit zu Ende geführt. Bei der mung sich Beschlußunfähigkeit, wesdalb die Sitzung geschlossen werden mußte. Die ungarische Quoten⸗Deputation stimmte gestern dem —6, e der österreichischen zu, wonach die Beitrags⸗ leistun KPerrei 8 zur Deckung der Kosten der gemein⸗ enheiten 65,6 Proz, die Ungarns 34,4 Proz. solle, so lange die Gemeinsamkeit des Zollwesens zwischen Staaten bestehe. Die Vereinbarung wurde für die Zeit vom 1. Juli d. J. bie zum 31. Dezember 1909 geschlessen. In DVerkény estern in Gegenwart von Mit⸗ ssiedem der Delegationen Iahkeßabungen mit dem neuen *“*b82s1g8t und der 10 cm⸗Feldhaubitze an. Den Delegirten das bei den neuen Geschützen

angewendete Deerat Inspetdeut der

e“

. 85 Großbritannien und v b A 8s Un 3 stimmte gestern, wie „W. T. B.“ et, .8.enenne Faes zu, wie solcher in der vorigen ie von den fremden Re⸗ Subsidien und

kehr zu unter⸗

stem von dem

Gestern Vormittag trat das Ministerium zu einer Sitzung zusammen; in derselben schloß sich, wie die „Agence Havas’ glaubt, das gesammte Kabinet dem Entschlusse Waldeck⸗Rousseau's zurückzutreten an. Die Demission wird jedoch erst am Dienstag veröffentlicht werden, dem Tage, an welchem der Präsident Loubet, der am Sonnabend Abend nach Montélimar zu reisen gedenkt, nach Paris zurück⸗ kehren wird. 8 8

18

2

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer erwiderte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Unter⸗Staatssekretär des Aeußern Baëcelli auf eine Anfrage, daß es in Benadir keine Sklaverei gebe. Der Sklavenhandel sei dort streng verboten. Bei der darauf folgenden Berathung des Kredits für die China⸗Expedition erklärte der Minister des Aeußern Prinetti, die Regierkung beabsichtige in China keine Gebietserwerbung. In Bezug auf den wirthschaftlichen und kommerziellen Standpunkt wolle die Regierung alle italienischen Unternehmungen unterstützen, die geeignet seien, Handel und Industrie zu entwickeln, und sie habe in jedem Falle hiernach gehandelt, wo sich eine Gelegenheit zur Wahrung dieser Interessen und ebenso derjenigen italienischer Missionare ge⸗ boten habe. Italien müsse in den ostasiatischen Gewässern durch Kriegsschiffe vertreten sein. welche geringer geworden seien und sich noch weiter vermindern würden, seien durch die von China zu zahlende Entschädigung von 75 Millionen reichlich gedeckt. Italien werde in China eine Garnison von 500 bis 700 Mann belassen, um den Weg von Peking zum Meer offen zu halten.

Spanien. v“

Der Präsident des Senats Montero hatte, da er es für nothwendig hielt, die Kammern wieder zusammentreten zu lassen, weil kein Dekret über den Schluß derselben vorhanden sei, beschlossen, den Senat für nächsten Montag einzuberufen. Nunmehr hat, wie „W. T. B.“ erfährt, der Minister⸗Präsident Sagasta sich entschieden, dem König die Schließung der Kammern vorzuschlagen, man glaube aber, daß der König die Schließung nicht verfügen werde, ohne vorher mit poli⸗ tischen Persönlichkeiten Rücksprache genommen zu haben

“”“

Niederlande. 3 8 Wie amtlich gemeldet wird, beabsichtigt die Königin Wilhelmina, sobald es der Gesundheitszustand Allerhöchst⸗ derselben gestattet, der Luftveränderung wegen nach Deutsch⸗

b. abzureisen und sich nach Schloß Schaumburg zu be⸗ geben.

Rumänien.

Aus Anlaß des fünfundzwanzigsten Jahrestages der Beschießung von Calafat, bei welcher der König her⸗ vorragende Beweise persönlicher Tapferkeit gegeben hat, ver⸗ anstaltete gestern, wie „W. T. B.“ meldet, das gesammte Offizierkorps der Artillerie ein Bankett, an welchem der König und die Königin, der Prinz und die Prinzessin Ferdinand sowie sämmtliche Artillerie⸗Offiziere des Landes theilnahmen. Dem König wurde eine künstlerisch ausgeführte Bronzenachbildung der Batterie „Karol“, bei welcher Aller⸗ höchstderselbe sich während der Beschießung von Calafat be⸗ funden hat, überreicht. 11“

*

Dänemark. ELE11—“ Der König ist gestern Abend, wie „W. T. B.“ berichtet, von Kopenhagen nach Wiesbaden abgereist. 86 83

Amerika.

Die gestrige Leichenfeier für den ver britannischen Botschafter Lord Pauncefote in der St. John'’s⸗ Kirche zu Washington trug, wie „W. T. B.“ meldet, einen nationalen Charakter als ein Zeichen der hohen Achtung, welche die Amerikaner dem Verstorbenen entgegenbrachten. Der Leichenzug wurde von amerikanischen Truppen aller Waffengattungen eskortiert. Der Prasident Roosevelt, Ver⸗ treter der Behörden und das diplomatische Korps wohnten der Feierlichkeit bei.

Der Prösident Palma hat eine Botschaft an den cubanischen Kongreß gerichtet, welche die uneigennützigen Beweggründe der Vereinigien Staaten bei der Unterstütung Cubas im Kampfe für die Freiheit anerkennt und Maßnahmen zur Förderung von Viehzucht und Ackerbau, besonders ver⸗ mehrten Anbau von Zucker und Taback, empfiehlt. Die gegen⸗ wärtige Krisis auf dem Zuckermarkte sei eine Folge der außerordentlichen Produktien von in Europa. Das nächstliegende Heilmittel sei eine Herabsetzung des Zolles auf cubanischen Zucker, die zu erreichen die Regicrung nach Kraften bestrebt sei. Die Betschaft erwähnt ferner mit Genug⸗ thuung die Anerkennung der cubanischen Republik durch Eng⸗ land und Frankresch und spricht die ung aus, daß die übrigen Stiaaten Cuba ebenfalls a⸗ nen würden.

Das Reuter'sche Burcau“ meldet aus Peking, die chinesischen Blätter versicherten, Frankreich habe China be⸗ nachrichtigt, daß der Aufstand in Kwangsi den Handel von Tongking 157 und daß, wenn der Au nicht bis

uli unterdrückt Frankreich Maßnahmen zum Schutze

r Interessen tressen werde.

Der „Kötnischen Zeitung“ wird aus Söul vom 26. d. M. temeldet, die koreanische Regierung habe den Bau einer isenbahn begonnen, von Sbul über Pochjoenjan

zur chinesischen Grenze führen solle. Zu den uern

rten auch Offizicre. Die koreanische Regieru 8 an den und den chinesischen Gesandten 2 Söul die Auffor erichtet,

inesis und nischen Kaufleute aus Pochjoenjan 1—.— da A. dort m und tri

g ni een hätten eben, der Ort dem auswärtigen Handel nicht geöffnet sei. Afrika.

2* Das Kommando Malan wurde, wie „W. T. B.“ be⸗

von dem Majer Collet, welcher die

befehligt, an der Straße von Midd burg nach Ripon in der von oe East 1 verwickelt.

einen Kampf

Die nöthigen Ausgaben,

v“ Parlamentarische Nachrichten. 8 8 Der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der

Abgeordneten befindet sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

Kunst und Wissenschaft.

Der Strafrechtslehrer an der Universität Tüb

Dr. von Meyer ist nach einer Meldung des „W. gestorben. v“

1“ Banwesen.

Zur Erlangung von Entwürfen für den Neubau eines Kreishauses in Kolberg wird, dem „Zentralbl. der Bau⸗ verwaltung“ zufolge, unter den deutschen Architekten ein Wett⸗ bewerb mit Frist bis zum 20. Juli 1902 ausgeschrieben. Pro⸗ gramm und Lageplan sind gegen Einsendung von 2 von dem Kreis⸗Baumeister Buch in Kolberg, Wilhelmstraße 11, zu be⸗ ziehen. An Preisen sollen ein erster von 2000 und ein zweiter Preis von 1000 vertheilt werden. Weitere Entwürfe zum Preise von je 400 anzukaufen, bleibt vorbehalten. Dem sechsgliedrigen Preisgericht gehören die Architekten Landes⸗Baurath Drews in Stettin, Kreis⸗Bauinspektor Barth in Kolberg und Stadtbaurath Sprotte in Kolberg an. ““

1“

Laud⸗ und Forstwirthschaft. 8

Saatenstand und Getreidehandel in Serbien.

Der Kaiserliche Konsul in Belgrad berichtet unter dem 20. d. M.: Die Witterung war während der letzten Zeit der Entwickelung der Saaten sehr zuträglich, und infolgedessen stehen dieselben im ganzen Lande gut. Ende April waren bedeutende Niederschläge, an vielen Stellen hat es geschneit; doch hat sich der Schnee nur in den höher gelegenen Gegenden einige Zeit halten können. Dem Vernehmen nach haben die Getreidesaaten Serbiens unter dem Frost und Reif jener Tage nur an einzelnen Stellen wenig gelitten. Dagegen sind die Wein⸗ und Obstgärten im Timokkreise sowie in der Umgegend von Alexinatz durch die kalten Tage in Mitleidenschaft gezogen worden. Mit dem Maisanbau ist man im Großen und Ganzen fertig; nur dort, wo die starke Feuchtigkeit und theilweise auch die Ueber⸗ schwemmung die Anbauarbeiten bisher nicht zuließen, wird man in diesem Jahre nicht so früh den Maisanbau vollenden können. „Im verflossenen Monat kamen etwa 60 000 dz weißer Mais über Braila nach Belgien zur Ausfuhr. 8 8 8

Ueber den Unsegen der Entwaldungen für die klimatischen und landeskulturellen Verhältnisse Innerrußlands Wirkungen, die übrigens in mehr oder minder schroffer Form bei allen über⸗ mäßigen Abholzungen auftreten berichtet der deutsche land⸗ wirthschaftliche Sachverständige für Rußland an das Aus⸗ wärtige Amt aus dem Gouvernement Kursk. Hier ver⸗ ringerte sich von 1881 bis 1887 der Waldbestand von rund 405 000 ha auf rund 367 000 ha; die Wirkungen dieser Ent⸗ waldungen zeigen sich jetzt in der zunehmenden Dürre. Viele Bäche haben früher viel mehr Wasser gehabt als jetzt, und es steht fest, daß zahlreiche Bäche, die jett im Sommer äußerst seicht sind oder völlig austrocknen, frühber Mühlen getrieben haben. Nachgewiesener⸗ maßen ist auch der Grundwasserstand in Niederungen solcher Bäche gesunken. So wurde dem Sachverständigen im Kreise Ssudsha im Kirchspiel Borschtschen von älteren, durchaus glaubwürdigen Bauern versichert, daß damals das Dorf am Bache entlang erwa 60 Brunnen 1 besessen habe, wo man mit ausgestrecktem Arme habe schöpfen können. ele hat das Dorf nur 5 Brunnen, und das Wasser be⸗ üindet sich in ihnen 2 bis 4 m unter der Erdoberfläche. Diese Senkung des Grundwasserstandes dürfte nicht allein daher rühren, daß der Wasserabfluß infolge der Entwaldung jetzt schneller, in zeitlich weniger ausgeglichenem Maß erfolgt, sondern deutet wohl auch auf eine Abnahme der atmosphärischen Niederschläge hin. Ein anderes Zeichen für die zunehmende Dürre wird darin erblickt, daß die an den alten Handelsstraßen neugepflanzten Weidenbäumchen trotz aller Bemühungen jetzt schwer angehen, wogegen es in früherer Zeit

gelungen war, die Straße mit ununterbrochenen Baumreihen zu versehen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheit d A es ese M en un bsperrungs⸗

Malaria in Nord⸗Holland.

Der Arzt Schoo zu Krommenie hat, wie die „Veröffentlichung des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ nach „Weekblad van het Neder- landsch Tijdschrift voor Gengeskunde“ berichten, im Anfang Oktober 1901 bei den Aerzten Nord⸗Hollands einschließlich Amster⸗ dams mittels Fragebogen Erkundigungen über die Ausbreitung der Malaria und deren besondere Ursachen, zumal das Vorkommen von Anopbeles angestellt und ermittelt, daß die Malaria, welche bis vor kurzem in ihrer wvischen Form als febris intermittens tertiana oder quartana in Nord⸗Holland als verschwunden galt, daselbst als tertiana fast überall vorkommt und die eingedeichten Niederungen (Polders) besonders bevorzugt. Die Quartana scheint selten und allein im Norden vorzukommen. ist aber vielleicht auch mit Tertiana verwechselt worden, was bei zu kleinen schehen kann, denn Schoo hat bei sehr zahl⸗ reichen Blutunterf Quartana nden. Anepdelez kommt beinabe in ganz Nord⸗Holland vor. An vielen Orten ist die Malaria in den letzten Jahren epidemisch ge⸗ worden, nachdem sie einige Zeit vorher vereinzelt aufgetreten war; an mehreren Orten indet sie sich in diesem, die Evidemie ein⸗ leitenden Stadium. Wiederholt ist die Krankheit als Hauscvidemie cder auch als Häusergruppenepidemie aufgetreten, und fast immer war dann in der Nähe ein mit zahlreichen Anopheleslawen besetzter Wassergraben E vorhanden. An Orten ist die früher häufige chwunden, an anderen an Stelle der Ouartana 2— Schoo selbst hat in Krommenie im Jahre

in den —12 Jahren eine steti ende Zabl, im Jabre 1900 fast 300 im Jahre 1901 reichlich 500 pri⸗

2— beobachtet. Dieschs selnde Auftreten und die Zunahme der Malaria in Nerd⸗Holland ist nach Schoo besonders dem Verlaufe der Temperatur

88 12 ö auf 2—

und 8 aus und legen st, so ist die