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staatstreu und preußisch⸗national gesinnt sei. Diese Artikel bleiben aber aus. (Lebhafte Unruhe bei den Polen)
Meine Herren, ich möchte die ganze Debatte mehr mit einem generellen, vielleicht mit einem Schlußwort schließen. Ich verstehe es sehr wohl, daß die Herren Abgeordneten der polnischen Fraktion gegen dieses Gesetz hier agitieren. Sie sehen und fühlen es, daß die wirthschaftliche Politik, welche die Königliche Staatsregierung ein⸗ geschlagen hat und konsequent durchführen wird, mit Nothwendigkeit dahin führt, ihren Einfluß in der Provinz Posen zu beseitigen. (Heiter⸗ keit bei den Polen.) Ich kann das nicht beklagen, weil dieser Einfluß, den ich einmal als gut annehmen will, nicht so stark ist, um zu verhindern, daß auch in preußischen Landestheilen antipreußische und antinationale Bestrebungen sich geltend machen, die das Staats⸗ wesen zu gefährden geeignet sind. (Sehr gut! rechts.)
Die innere Politik der preußischen Regierung kann immer nur die sein, alle Landestheile des Staats mit gleichem Wohlwollen zu messen, dahin zu streben, daß alle Provinzen fortdauernd im Wohlstand leben und zu immer größerem Wohlstand gelangen, zugleich aber auch dahin zu wirken, das Volk so zu erziehen, daß man in jeder Provinz sich als ein Glied des einigen preußischen Staats fühlt, und daß Königs⸗ treue und Vaterlandsliebe, die in sich identisch sind, in allen Theilen des preußischen Vaterlandes gleich groß sind. In unsern polnischen Landestheilen liegen nun, wie wir Ihnen gründlich nachgewiesen zu haben glauben, und wie von Ihnen allen wohl die Ueberzeugung wird heim⸗ genommen werden, die Verhältnisse so, daß dort Bestrebungen thätig sind, die diesen Zielen der preußischen Regierung und des preußischen Staatsgedankens geradezu entgegen sind. Diese Bestrebungen zu be⸗ kämpfen, ist Pflicht der Regierung, und die große wirth⸗ schaftliche Aktion, die die Regierung seit einer Reihe von Jahren unternommen hat und auf deren dauernde Fortsetzung wir mit Ihrer Hilfe rechnen, soll wesentlich dazu beitragen, auch in dieser Provinz das preußische Nationalgefühl zu wecken und zu erhalten und auch dort preußische Vaterlandsliebe und dauernden Wohlstand herbeizuführen. Deshalb bitte ich Sie, meine Herren, nehmen Sie dieses Gesetz an, trotzdem der Herr Abg. von Glebocki von den Ge⸗ setzen, die aus diesem hohen Hause hervorgegangen sind, dessen Mit⸗ glied er ja selbst ist, geglaubt hat, sagen zu dürfen, daß sie aller Logik widersprechen. Sie widersprechen der Logik nicht, und daß dies Gesetz ein gutes ist, beweist gerade der Widerstand der Herren Polen. (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen. Unruhe bei den Polen.)
Artikel I wird gegen die Stimmen des Zentrums, der Freisinnigen und der Polen angenommen.
Artikel II (Fonds von 100 Millionen für den Ankauf von Domänen) und der Rest des Gesetzes werden ohne weitere Debatte mit derselben Mehrheit angenommen.
Es folgt die zweite Berathung des Gese entwurfs zur Ausführung des §7 Absatz 2 des Reichsgesetzes, betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene.
Berichterstatter Abg,. von Ditfurth empfiehlt die unveränderte Annahme der Vorlage, nach welcher diese Fürsorge von den öffent⸗ lichen Körperschaften (Ortsarmenverbänden) übernommen werden soll, denen die Unterhaltung der Anstalt obliegt, in welcher die verletzte Person untergebracht ist; die Kreise sollen den Ortsarmenverbänden die Hälfte der aufzuwendenden Beiträge als Beihilfe ewäbren.
bg. Gamp ffr. kons.) erklärt sich dagegen, daß die Ortsarmen⸗ verbände und die Kreise und nicht der Staat diese Belastung über⸗ nehmen, bemängelt, daß dagegen nicht die Unfallverbände die Ent⸗ scheidung über die Rente haben, sondern der Staat, und hält es für das Beste, die Vorlage noch nicht zu verabschieden, sondern erst abzu⸗ warten, welche Erfahrungen mit dem § 7 des Reichsgesetzes gemacht werden. Es sei bedenklich, die kleinen Gemeinden in die Gefahr zu großer Belastung zu bringen. Der Redner beantragt, die Vorlage an die Kommission zurückzuverweisen.
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Der Herr Abg. Gamp führte aus, daß anscheinend die Finanz⸗ verwaltung nicht das mindeste Interesse an der Vorlage habe, weil sie ja von mir nicht eingebracht sei. Die Sache liegt so, daß wir gegenwärtig schon freiwillig für alle Leute, die in unseren staatlichen Gefängnissen und sonstigen gleichartigen Anstalten detiniert sind, in ausreichender Weise die Unfallfürsorge bewirken. Wir haben freiwillig und ohne rechtlichen Zwang das gethan, was jetzt auf Grund des Reichsgesetzes unsere Pflicht geworden ist. Es würde aber ein sehr erbebliches staatliches Interesse involvieren, wenn wir nach dem An⸗ trage des Abg. Gamp vnicht nur die Fürsorge für die Leute behalten sollten, die in unseren staatlichen Anstalten untergebracht sind, sondern auch noch die Fürsorge übernehmen wollten für diezenigen, die in allen übrigen Anstalten, Piovinzial- und Gemeindeanstalten, unterge⸗ bracht sind.
Der Herr Abg. Gamp sagte, man solle erst die Wirkung des Reichsgeschet abwarten, dann könnte man sich darüber verständigen, ocb etmwa die im Reichsgesetz statuierte Verpflichtung des Staates auf andere Verbände zu übertragen wäre. Ich glaube, so liegt die Sache nicht ganz. Bei dem Reichsgesetz; ist man von vorn⸗ berein davon aukgegangen, daß eine Untervertheilung auf diezenigen, auf die die Verantwertung fällt. stattfinden soll. Man konnte im Reich die Vielscheckigkeit der Verbältnisse nicht übersehen, das Reich überließ es den Cinzelstaaten, die Laftentragung zu regeln. Man „zmnächst haften die Bundebstaaten, und ch ist ihre Sache, die Aichtung
1*
ritten die ganze Verrflichtung aufzuerlegen, der
herbringt und ihre Arbeitekraft autnutzt, sondern Felgen zu tragen, der die Leute unterbringt. Wenn die Leute schlecht unterbringt und infolgedessen den erwächst, wie kommt da der Staat dazu, für die Gemeinde zu daften⸗ Ebenso erwächst der Nuten Unterverbänden, nicht dem Staate. Es heißt in Keommissiecnkbericht Bei 8 1 herrschte allgemeine Zustimmung zu dem Grundpringip Geseder, dat, wer die Arbeitekratt des Gefangenen benute, auch die Unfallsgefahr tragen müßße.
fssrs. b
Herr Abg. Gamp weist darauf hin, daß die Verhältnisse sich ver⸗ schieden gestalten bei den Personen, die in Polizeigefängnissen unter⸗ gebracht sind. Das ist vollständig zuzugeben. Denn wir haben in der Provinz Hannover überhaupt die ganzen örtlichen Polizei⸗ verwaltungskosten zu tragen. (Hört, hört!) Aber wie wir selbst⸗ verständlich alle übrigen Polizeikosten in der Provinz Hannover tragen, so werden wir dann auch diese Kosten tragen; dadurch wird ein Novum gar nicht geschaffen, es wird lediglich das bestehende Rechtsverhältniß aufrecht erhalten.
Ich meine, wenn man die Lasten von denjenigen, welche die Verantwortung tragen, auf den Staat abwälzen wollte, so würde man zu einer unbilligen Belastung des Staates und andererseits zu einer Schwächung des Verantwortlichkeitsgefühls bei denjenigen, die die Verantwortlichkeit zu tragen haben, kommen: bei den Ge⸗ meinden und bei den Provinzen. So sehr wir auch bereit sind, nach wie vor die Fürsorge für die in unsern Anstalten Untergebrachten in ausreichendem Maße zu bethätigen, so sehr müssen wir uns doch dagegen verwahren, uns die Fürsorge für Leute aufzubürden, die garnicht in unseren Anstalten, sondern in den Anstalten der Gemeinden und Provinzen untergebracht sind, und bei denen diese auch die Ver⸗ antwortung zu tragen haben.
Abg. von Waldow (kons.): Auch meine Freunde haben große Bedenken gegen die Bestimmung, daß die Kreise Beihilfen gewähren sollen. Das widerspricht der ganzen Konstruktion unserer Armen⸗ gesetzgebung, und wir wünschen, daß an Stelle der Kreise die Land⸗ armenverbände gesetzt werden. Um einen solchen Antrag vorzubereiten, sind wir mit der Zurückverweisung der Vorlage an die Kommission einverstanden. ““ 1“
Abg Schmitz⸗Düsseldorf (Zentr.) spricht sich für die Vorlage in der vorliegenden Fassung aus. 8 —
Geheimer Regierungsrath von Jarotzky erklärt sich gegen die Ersetzung der Kreise durch die Landarmenverbände, weil diese räumlich wie administrativ den Dingen ferner ständen als die Kreise.
Auf weitere Bemerkungen der Abgg. Gamp, von Waldow und Schmitz erwidert der 6
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich wollte nur noch wenige Worte sagen. Ich glaube, daß die Tragweite der Sache von dem Herrn Abg. von Waldow überschätzt wird. Die ganzen Aufwendungen haben bei den Straf⸗ anstalten 4000 ℳ betragen und da der allergrößte Theil auf die Staatsanstalten, in zweiter Linie auf die Provinzialanstalten fällt, so fällt auf die Gemeindeanstalten außerordentlich wenig, ich wende mich aber gegen den Antrag, weil ich das Prinzip für fehlerhast halte, daß die Gemeinde einen Einzelnen unterbringt und wenn sie nachlässig in der Unterbringung dieses Mannes ist, dann der Staat die Kosten zu tragen hat. Ich meine, derjenige, der den Mann unterbringt, muß diligentiam prästieren und wenn er sie nicht prästiert, muß er die Folgen tragen.
Die Vorlage wird an die Kommission zurückverwiesen.
Den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken, beantragt die Justizkommission, Berichterstatter Abg. Menge, unverändert anzunehmen.
Abg Schlabach (kons.) ist darüber erfreut, daß die Gemeinden Hermannstein, Naunheim und Waldgirmes im Kreise Biedenkopf, unter Abtrennung von dem Amtsgericht in Gladenbach, dem Amts⸗ gericht in Wetzlar zugelegt werden soslen. wünscht aber dringend, daß möglichst bald auch noch fünf andere, etwas weiter gelegene Orte des Kreises Biedenkopf dem Amtsgericht zu Wetzlar zugelegt werden.
Die Vorlage wird unverändert angenommen. Eine dazu eingegangene Petition der Handelskammer zu Wetzlar wird der Regierung zur Erwägung überwiesen. 4
Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Ausführung des Schlachtvieh⸗ und Fleisch⸗ beschaugesetzes. 8
Abg. von Mendel⸗Steinfels (kons.): Zunächst möchte ich fragen, ob nicht wenigstens das mindertrichinöse Fleisch durch Ab⸗ kochen erhalten werden kann, dessen Vernichtung hier im Gesetz gefordert wird. Auch in Süddeutschland hat man von der obliga⸗ torischen Trichinenschau abgesehen mit Rücksicht darauf, daß die Trichinosis durch Kochen des Fleisches aufgehoben wird: dadurch wird eine Menge von nationalem Kapital erbalten. Die Vorschriften
auch, daß Fleisch, das an einem Orte
dieses Gesetzes bestimmen 1
am lebenden Thier untersucht ist, wenn es an einen anderen Ort übergeführt wird, noch einmal untersucht werden — Ich bute aber die Regierung, diesem untersuchten Fleis
Freizügigkeit zu gewähren, weil dadurch die Konsumenten von anderen Orten oft verhälinißmäßig billigeres Fleisch erhalten können. Ich bin vollständig einverstanden binsichtlich der Abgrenzung der thierärzt⸗ lichen Fleischbeschau und —, der Lalen zur Fleischbeschau. Ich bitte die Regierung, zu Anfang nicht zu rigoros mit der Ein⸗ fübrung der theigrarztlichen Fleischbeschau vorzugehen, da durch weite Reisen ꝛc der Tbhierärzte das Fleisch sehr verideuert werden kann. Ich möͤchte auch meine Bef g darüber ausspr daß der Gesetzentwurf einen Punkt n. t hat, der in der Reichs.Gesetz⸗ gebung fehlt, nämlich daß zu der Eintheilung des Fleisches in taugliches, mintertauglichez und untaugliches auch noch minder⸗ wertbiges Fleisch dinzugefüͤgt ist. Letzteres würde nach dem Reichs⸗ F. † mindertaugliches Fleisch in den Kochtopf kommen mu jegzt aber kann es auf die Freibank gebracht werden und lo noch einen höheren Preis erzielen. In Berlin heißt es jett: das Fleisch ist entwater janglch, oder cs muß in den Kochtef; die Meduduns der Frribänke durch das Gesetz wird hier Wandel schaffen Die Freilänke in München, Nürnberg und Würzhur haben Zuspruch aus allen Schichten der Bcvölkerung. Erfreulich i
es, daß der Tarit der ven den Behörden genehmigt werden also n clicbig von den Kommunen festgestellt werden kann. für Fleischbeschau nur so viel gefordert werden, als nothwendig ist, da sonst das Fleisch unnothig vertheuert werden könnte und zuletzt za immer der ih rie Kesten solcher Ver⸗ thenecrungen kragen Ich bin für die Annahme
— dalte aber eebge 8
trage namens meiner Frakt einer Kommission von 14 Migliedern zu —N beffe aber, daß das Geset noch in dieser Session zur chiedung gelangt.
Abg. Herold (Zentr.): Ich bebdauere, r Schlusse der Sessten immet noch neue Vorlagen k. und diese Verlage in so die man nicht
naͤchfte Sessi bei es au!
pater Zeit gekemmen ist. Solche werden konnen der 1 T
rechtzeitig fertig stellen † sellten auf ,— Etenso um
1“ “ Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Podbielski: Dem Herrn Abg. Herold muß ich auf den Eingang seiner Auz.
führungen doch Einiges erwidern. Er hat der landwirthschaftlichen
Verwaltung den Vorwurf gemacht, daß sie so spät dieses Gesetz ein
brächte. Zunächst wird der Herr Abgeordnete mir zugeben
daß, als vor ungefähr zehn oder zwölf Tagen das
Gesetz von mir eingebracht wurde, die verschiedenen Fraktionen
des hohen Hauses die Berathung des Gesetzes ablehnten, weil de
bezüglichen Ausführungsbestimmungen des Bundesraths noch nicht publiziert waren. Ich habe an dem Tage, wo überhaupt bestimmtg
Beschlüsse des Bundesraths vorlagen, sofort das Gesetz fertiggestell
und mit Königlicher Genehmigung dem hohen Hause unterbreitet
Wir haben also nicht 24 Stunden in der Angelegenheit verloren
Der Herr Abgeordnete wird mir zugeben, daß unmöglich von seiten
der landwirthschaftlichen Verwaltung ein Gesetz vorgelegt werden
konnte, ehe nicht die Grundlage durch die Beschlüsse des Bundesraths geschaffken war. Weiter wird er zugeben müssen, daß aus landwirthschaftlichen Kreisen unausgesetzt der landwirthschaftliche
Verwaltuüng der Vorwurf gemacht worden ist, sie sei mit der Ein⸗
bringung des Gesetzes und mit der Ausführung der Fleischbeschan
lässig. Ich habe mich bestrebt, nach Möglichkeit die Sache zu fördem, weil ich mir sage: Jeder Tag, den wir in der Sache verlieren, kan der Landwirthschaft nur von Nachtheil sein. Ich hoffe daher, daß wenn der Herr Abgeordnete vielleicht nach diesen Erwägungen den
Vorwurf über eine zu langsame Bearbeitung nicht mehr mir gegen⸗
über erhebt, er auch bestrebt sein wird, das Gesetz noch zur Ver⸗
abschiedung zu bringen. 8 Ich glaube, daß wir durch ein Gesetz — wie das vorliegende —
viel schneller zum Ziele kommen, als wenn wir durch Hunderte von
Polizeiverordnungen, wie der Herr Abg. Herold das vorschlägt, die
Sache durchführen wollten. Hier sind wir in der Lage, in wenigen
Tagen, wenn die Herren sich überzeugt haben, daß die Vorlage den
Bedürfnissen entspricht, die Sache zu erledigen. Infolge dessen möchte
ich gerade dem hohen Hause die Bitte unterbreiten, wenn irgend
möglich die Kommissions⸗Verhandlungen zu beschleunigen, sodam das Gesetz noch innerhalb der nächsten Zeit zur Verabschiedung kommen kann.
Die einzelnen Bedenken, die hier geltend gemacht worden sind und die Einwendungen, die von seiten der Regierung dagegen 8 machen sind, werden, glaube ich, am besten in der Kommission zur Erörterung kommen. Ich möchte aus diesem Grunde bitten, mir zu erlassen, im speziellen darauf einzugehen. Die Fragen Trichinen, Freibänke, Freizügigkeit — das sind Momente, die, meiner Ansicht nach, eingehend in der Kommission erörtert eg koͤnne
Juni 1902, 8 Uhr Vormittags.
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Wetter
in Celsius.
a.0 u. Meeres. niveau reduz. Temperatur
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3 bedeckt stille bedeckt 8 Regen F Regen
Nebel
2 Regen bedeckt
5 bedeckt Nebel
5 zalb bedeckt ed
2 hbeiter
5 dalb bedeckt
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s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
An meiner Bereitwilligkeit, soweit es irgend geht, entgegenzukommen, soll es nicht fehlen, damit wir ein einheitliches Gesetz schaffen, welches uns die Möglichkeit giebt, baldmöglichst im Bundesrath den Termin zu bestimmen, wann die Fleischbeschau eingeführt resp. die Bestimmungen für das ausländische Fleisch in Kraft gesetzt werden können. Das ist eine Forderung, die mir unausgesetzt aus der landwirthschaftlichen Presse entgegengehalten worden ist, und ich möchte Sie bitten, mir nicht zu grollen, daß ich so spät mit dem Gesetze komme, sondern im Gegentheil mich zu unterstützen, daß wir baldmöglichst dem Bundes⸗ rath mittheilen können, daß Preußen die bezüglichen Ausführungs⸗ bestimmungen erlassen hat. (Bravo!)
Abg. Dr. Heye⸗Stolzenau (fr. kons.): Im wesentlichen sind wir mit der Vorlage einverstanden. Ich begreife aber nicht, weshalb nach § 2 von der Trichinenschau die Würste ausgenommen werden sollen. Wir verschließen uns ferner nicht der Befürchtung, daß nach den Aus⸗ führungsbestimmungen des Bundesraths eine starke Belastung des platten Landes eintreten kann. Wir müssen die Gebührenfrage in der Kommission besonders erwägen. Dem Antrage auf Kommissions⸗ berathung schließen wir uns an.
Abg. Schmitz⸗Düsseldorf (Zentr.): Wir sind im allgemeinen von der Trichinose verschont, die Fütterungsweise und die Stallhaltung verhindert sie. Wir wünschen deshalb, daß der § 1, welcher die Untersuchung auf Trichinen obligatorisch macht, gestrichen und, wo ein Bedürfniß dazu vorliegt, es der Polizeiverordnung überlassen wird, die Trichinenschau anzuordnen. Vor entbehrlichen Kosten muß die Landwirthschaft bewahrt bleiben; deshalb darf nicht verlangt werden, daß allein die Thierärzte die Fleischbeschau vornehmen dürfen. In verschiedenen Gemeinden hat man bereits versucht, Einnahmen aus diesen Gebühren zu erzielen. Abg. Dippe (nl.) stimmt namens seiner Freunde der Vorlage im Ganzen zu und hätte sie auch ohne Kommissionsberathung an⸗ genommen, hat aber gegen die Ueberweisung an eine Kommission nichts einzuwenden. —
Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Heisig (Zentr.) und Herold (Zentr.) wird die Vorlage einer Kom⸗ mission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Alsdann folgt die erste Berathung des Antrags der Abgg. Arendt⸗Labiau (kons.) und Genossen auf Aufnahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Schlachtvieh⸗ versicherung. Abg. von Mendel⸗Steinfels (kons.): Auf Grund eines Ma⸗ joritätsbeschlusses meiner Fraktion habe ich mitzutheilen, daß wir den Antrag stellen, diesen Gesetzentwurf derselben Kommission von 14 Mit⸗ gliedern zu überweisen, die auch das Ausführungsgesetz zum Schlacht⸗ vieh⸗ und Fleischbeschaugesetz berathen soll. Weitere Ausführungen will ich jetzt unterlassen, da wir uns schon mehrmals für das Gesetz ausgesprochen haben. 1 bg. Dr. Krieger (fr. Volksp.): Aus prinzipiellen Gründen lind wir gegen den Antrag, da wir einen Versicherungszwang durch den Staat nicht anerkennen können. Die erheblichsten Bedenken
den wir gegen den Staatszuschuß von 25 %. Es wird gesagt, der Viehproduzent sei nicht in der Lage zu wissen, ob ein Stüͤd Vieh bei der Schlachtung sich als krank erweist. Dasselbe könnten aber auch viele Fabrikanten von ihren Erzeugnissen sagen, z. B. in den Gießereien ist es auch nicht vorauszusehen, wie ein zu ießendes Stück ausfällt. Deshalb denkt aber niemand daran, den ahrikanten dafür durch den Staat zu entschädigen. Wir sind gegen den Antrag.
Miinister für Landwirthschaft ꝛc., von Podbielski:
Es ist für mich nicht zweifelhaft, daß diese Materie recht viel Schwierigkeiten in sich birgt, und ich glaube, daß wir auch selbst in der Kommission in diesem Jahre noch nicht so weit kemmen werden, um ein vollständig abschließendes Urtheil darüber zu haben. Noch in den letzten Tagen habe ich Veranlassung gehabt, auf die Moöglichkeit binzuweisen, statt einer einheitlichen Versicherung eine Theilung zwischen den Schlachtungen vorzunehmen, die auf das gewerbliche Gebiet fallen, und denjenigen, die lediglich als Hausschlachtungen für die Landwirth⸗ schaft in Betracht kommen; dabei wäre für die gewerblichen Schlach⸗ tungen der Grundsatz aufzustellen, daß die Schlächter verpflichtet seien zu versichern, und andererseits den Landwirthschaftskammern die Be⸗ rechtigung beizulegen, für die Hausschlachtungen, falls das Bedürfniß vorliegt, eine Zwangsversicherung in ihrem Bezirk einzuführen. Wie gesagt, es sind dies Gesichtspunkte, die zur Erörterung kommen müssen.
Der Herr Vorredner hat durch seine Ausführungen mir wieder den Beweis geliefert, daß er die ländlichen Verhältnisse nicht in dem Maße kennt, wie cs nothwendig ist, um ein klarcs Urtheil zu haben. Er führte aus, daß ein Stück Vieh unter Umständen lange nicht den Werth wie irgend ein industrielles Objekt darstelle, z. B. ein Dampffessel u. s. w, dies vielleicht den 20. oder 30 fachen Werth habe. daz ist vollständig zuzugeben.
Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 6. Juni
finden, wird noch manche Erörterung nöthig machen. Gleichwohl dürfen wir den kleinen Besitzer nicht recht⸗ und machtlos im öffent⸗ lichen Leben lassen; aber ich denke, daß diese Gesichtspunkte in der Kommission werden erörtert werden, und rechne dabei auf die Unter⸗ stützung selbst jener Herren.
Abg. Graf Praschma (Zentr.): Wir hatten ursprünglich gegen den Antrag formelle Bedenken; wir hätten gewünscht, daß die Regie⸗
rung selbst ein solches Gesetz eingebracht hätte. Wir hatten dies auch
erwartet nach den vorjährigen Erklärungen der Regierung, denn damals sagte sie, die Schlachtviehversicherung könne sie erst vorlegen, wenn die Ausführung des Fleischbeschaugesetzes gemacht sei. Dieses Hinderniß besteht also heute nicht mehr. Mit dem Grundgedanken des Antrags sind meine Freunde durchaus einverstanden. Einige Punkte können noch in der Kommission erwogen werden, z. B. die Aufbringung der Kosten. Auf die provinziale Regelung der Ersetzung des vollen Schadens und auf die Zwangsversicherung brauche ich nach unseren vorjährigen Ausführungen nicht mehr einzugehen. Herr Krieger hat keine Kenntniß von den landwirthschaftlichen Verhältnissen, wir können ihm das ja nicht übel nehmen; hoffentlich erledigt die Kommission die Vorlage recht bald.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Podbielski:
Zentrumsfraktion der Vorwurf gemacht, daß ich noch zu so später Stunde jenes Gesetz vorgelegt habe. Ich entschuldigte mich mit der Wichtigkeit der Sache, die die Einführung des Gesetzes nöthig erscheinen lasse. Jetzt kommt von einer anderen Seite aus derselben Fraktion der Vorwurf, warum ich ein anderes Gesetz noch nicht vorgelegt hätte. Ich will mich ja gern vor den reichen Erfahrungen des Herrn Grafen Praschma beugen (Heiterkeit) und ihm glauben, daß er in der Lage wäre, das gewünschte Gesetz fertig zu stellen; ich stelle ihm alles Material gern zur Verfügung. — (Heiterkeit.) Am 30. Mai dieses Jahres sind mir erst die Ausführungsbestimmungen zugegangen und am 6. Juni, also nach 6 Tagen, soll ich bereits ein Gesetz vorlegen, das auf diesen Ausführungsbestimmungen aufgebaut ist! Meine Herren, das kann ich thatsächlich nicht, abgesehen von den sonstigen Schwierigkeiten, die ein Gesetz zu passieren hat, wie Berathung im Staats⸗Ministerium, Allerhöchste Genehmigung und was sonst alles noch vor der Einbringung nöthig ist Ich würde mich aber freuen, wenn Herr Graf Praschma die Freundlichkeit hätte, innerhalb 6 Tage dieses Gesetz zu überreichen; ich will dann alles thun, es durchzubringen. Indessen ich halte es thatsächlich für unmöglich, selbst bei der allerbesten Vorbereitung, ein Gesetz, das so tief eingreift, fertig zu stellen. Nur auf den einen Punkt gestatten Sie mir, dabei hinzu⸗ weisen: wie stellen wir uns zu den anderen deutschen Staaten, die in engem politischen und wirthschaftlichen Verbande mit Preußen stehen? Das Königreich Sachsen hat die Schlachtviehversicherung eingeführt, aber sämmtliches Vieh, das aus dem Auslande kommt, davon aus⸗ geschlossen. Wie soll es möglich sein, ehe wir uns mit den Nachbarstaaten, z. B. mit Hamburg, mit dem Altona in engstem Gemenge liegt, mit Anhalt, mit den kleineren sächsischen Staaten, in Verbindung gesetzt haben, das Gesetz durchzuführen? Wir müssen doch erst mit den betheiligten Staaten verhandeln, ob sie nicht mit uns konform vorgehen wollen, und müssen wissen, wie wir uns ihnen gegenüber zu verhalten haben, wenn sier ein Zusammengehen mit uns ablehnen. Nachdem die Ausführungs⸗ bestimmungen ergangen sind, wird über diese Verhand⸗ lungen noch der ganze Sommer hingehen, selbst wenn ich mich drahtlich mit den Staaten in Verbindung setzen wollte. Ich bin überzeugt, auch Herrn Grafen Praschma würde es nicht gelingen, allein in wenig Tagen eine Entscheidung von diesen Regierungen zu bekommen. Es liegt eine Reihe von Fragen vor, die meines Erachtens noch alle geklärt werden müssen, ehe ein Gesetz vorgelegt werden kann, welches eine sichere Grundlage bietet. Ich habe auch aus den Ausführungen des Herrn von Mendel entnommen, daß wir uns in der Kommission nur über die Grundlagen verständigen wellten: denn darüber konnen wir uns verständigen auf Grund der Ausführungsbestimmungen vom und diese sind erst 6 Tage alt. Nach Verständigung über die Grundprinzipien und nach Verhandlungen mit den anderen Re⸗ gierungen würde ich in der et vorzulegen. Wie gesagt, es sind seiten der Linken vorgebracht sind. ist auch meinez Erochtens eine ganze Reihe von Fragen thatsächlich zu lösen. Eine so große Ver die staatlich eingerichtet wird, vermehrt unser Beamtenheer; sollen wir dazu die Hand bieten? Ich meine, es wäre sehr viel besser, wir könnten das auf anderen Wegen erreichen, die noch erwogen werden müssen. Also, ich möchte den Herrn Grafen Praschma bitten, falle Lage ist, innerhalb 6 Tage das Gesetz vorzulegen, wenigstens nicht einen Angriff in der Weise zu formulkeren, daß ich mich dagegen vertbeidigen muß.
Meine Herren! Vorhin wurde mir seitens eines Mitglieds der
1902.
lage überstürzen. Wir können doch nicht alles dem sozialdemokratischen Zukunftsstaat vorwegnehmen. Gegen eine Kommissionsberathung habe ich nichis einzuwenden. 8 Abg. von Saldern kkons.): Ich habe den Antrag nicht mi
unterschrieben. Ich bin dagegen, daß Gesetze gemacht ö““ nicht eine unbedingte Nothwendigkeit vorliegt. In den gut arbeitenden Gegenseitigkeitsgesellschaften ist Gelegenheit zur Schlachtviehversicherung gegeben. Die Provinzialverwaltungen werden sich sehr bedanken, diese Aufgabe auch noch zu übernehmen, die eine große Belastung der Provinzialbehörden und auch der unteren Verwaltungsbehörden mit sich bringen würde. Deshalb kann ich dem Antrage und vor allem der provinziellen Regelung nicht zustimmen. 1 Abg. Graf Praschma: Im vorigen Jahre haben die Natisnal⸗ liberalen dem Antrag Herold zugestimmt, in welchem es hieß: „unter Beihilfe von staatlichen Mitteln“. Der Antrag ist das Resultat der früberen Kommissionsbeschlüsse, für die auch die Nationalliberalen 8 immt haben. Der Minister einen Angriff schärf fgefaßt, 1u“ hat meinen Angriff schärfer aufgefaßt,
Der Antrag wird gesetz überwiesen.
Schluß nach 3 ½ Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 12 Uhr
(Kleinere Vorlagen: Antrag Barth⸗Wiemer, betreffend Ab⸗ änderung der Landtagswahlbezirke; Antrag Bröse, betreffend die Wegebauverpflichtungen in der Provinz Sachsen: Petitionen.) 8 “
der Kommission für das Fleischbeschau
X Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der außerordentlichen Ge⸗ walten des Statthalters in Elsaß⸗Lothringen, u⸗ gegangen, der folgenden Wortlaut hat: 1 „. Die durch § 2 des Gesetzes, betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß⸗Lothringens, vom 4. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 165) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Gesetzes für Elsaß⸗ Lothringen, betreffend die Einri tung der Verwaltung, vom 30. De⸗ ber een, (Süegs- für Elsaß Lokhringen 1872 S. 49) dem Statt⸗ alter in Elsaß⸗Lothringen übertrag ß entliche 3 8 —2 328 g tragenen außerordentlichen Gewalten
Diesem Geseßentwurf ist nachstehende Begründung bei⸗ gegeben: .
Die außerordentlichen Gewalten des Statthalters in Elsaß. Lothringen beruhen auf §2 des Reichsgesetzes, betreffend die de Ssas und die Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen, vom 4. Juli 1879 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 165). Daselbst ist bestimmt, daß die durch § 10 des ü böeeüen die Einrichtung der Verwaltung, vom 30. Dezember
71 dem r⸗Prasidenten übertragenen außerordentli auf den Sncene übergehen. ; “ „ Der bezogene § 10 des Gesetzes vom 30. Dezember 187 (Gesetzbl. für Elsaß⸗Lothringen 1872 8 49) hat folgenden Weenlaan- 8 8 Bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist der Ober- Präsident ermächtigt, alle Maßregeln ungesäumt zu treffen, we er zur Abwendung der Gefahr für erforderlich erachtet Er ist ins⸗ besondere befugt, innerhalb des der Gefahr ausgesetzten Bezirks diejenigen Gewalten auszuühen, welche der § 9 des Gese vom 9 August 1849 (Bulletin de lois Nr. 1511) der Militärbehörde für den Fall des Belagerungszustandes zuweist. Zu polizeilichen Zwecken, insbesondere auch zur Ausführun der vorbezeichneten Maßnahmen ist der Ober⸗Präsident berechtigt, g2 lsa Lothringen stehenden Truppen zu requirieren.“
Die hierdurch dem Ober⸗Präsidenten übertragene erweiterte Polizeigewalt war bei dem Ausnahmezustand, in welchem sich das Land nach dem Kriege von 1870/71 befand, zum Schutze der öffent⸗ lichen Sicherheit unentbehrlich. Auch als am 1. Okrober 1879 die Einsetzung eines Kgiserlichen Statthalters in Elsaß⸗Lothringen er⸗ folgte und in Verbindung hiermit der Sitz der Zentralverwalt von der Reichsbauptstadt in die Landeshauptstast verlegt wurde. hg die Verhäͤltnisse des jungen, mit dem Reiche verbundenen — ens noch — so vet gehän offen vndißer Bestrebungen, welche gegen die Vereinigung des Lanl mit Deutschland thatig waren, aus . gegeben b — Sie wurden deshalb unperändert auf den Statthalter als den Chef der Landesverwaltung übertragen.
Im Laufe der Zeit ist eine Beruh der Gemüther sodaß die außerordentlichen Gewalten Statthalters von Jahr zu sind während des Vestehens
Zabe e — verloren. Sie er Statthalt im ganzen zwölfmal, in den letzt Jahren überhaupt nicht mehr zur Anwendung ——2 be⸗ lepte Fall betraf das im Jahre 1897 erfolgte Verbot zweier oberels sischer Blätter. Heute stedt die Bepölkerung nicht mehr, wie vielfach in den ersten Jahren, dem Deutschihum ablehnend über sondern hat icht zu der deutschen Verwaltung und 2— sich in ihrer weit ü Mebhr
rich Sie füblt 8 8 überwiegenden
Iec mehr im Laute der Zeit das Gefühl der Zusammengebörigkeit mit dem Reiche erstarkt ist, desto drückender wurdr es empfunden, daß
die deutsche Regierung —— der öffentlichen S 2 im Lande saniber Abenbe se nicht glaubte 2——
die in dem Wartlaute der zu lHcgenden
an e ustand crinnern und im Volksmund als „Dikratur“ werden.
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