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Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher schnitts⸗ Schätzung verkauft preis Doppelzentner (Preis unbekannt)
Am vorigen Markttage
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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
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nach überschläglicher niedrigster Y chätzung verkauft .““ EEE—“ ℳ ℳℳ
Doppelzentner
(Preis unbekannt) Noch: Gerste.
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15,00 15,00 ag 15,60 V 15,00
16,00 14,40
Dopvelzentner
höchster
14,50 15,20 15,60 16,00 14,00 15,00
13,50 14,70
15,00 14,40
Meißen. Pirna. Uiww Bruchsal. Rostock Altenburg
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Bemerkungen. Ein liegender Stri
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Deutscher Reichstag.
188 Sitzung vom 7. Juni 1902. 1 Uhr.
Am Tische des Bundesraths: Reichskanzler Graf von Bülow, Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf
in neue Bahnen einlenken, in die Bahnen einer gesunden und freibeit⸗ llichen Entwicklung. Der Diktaturparagraph wird Seta bee Sang
und Klang aufgehoben und lange Leichenreden sind überflüssig, da man dem Todten ohnechin nicht viel Gutes nachsagen kann. Hoffen wir, daß mit dem Diktaturvaragraphen auch der Geist der Diktatur ver⸗ schwindet. Der Weg ist nun gebahnt, das Hinderniß gehoben, der erste Schritt gethan; mögen die weiteren Schritte bald folgen.
Reichskanzler Graf von Bülow:
Ich danke dem Herrn Vorredner, ich danke dem Vertreter der Stadt Straßburg für die entgegenkommende und patriotische Art und Weise, in welcher er sich ausgesprochen hat über den Ihnen, meine Herren, heute unterbreiteten Gesetzentwurf, und ich möchte meinerseits
Bahnen zu halten, war es zunächst unerläßlich, Vorsorge zu treffen, um jeder Stöoörung durch unruhige inländische oder ausländische Elemente von vornherein entgegenzutreten. Dazu bedurfte die Re⸗ gierung außerordentlicher Vollmachten, zu denen in erster Linie der § 10 des Gesetzes voem 30. Dezember 1871, der sogenannte Diktaturparagraph, gehörte. Dieser Diktatur varagrabh ertheilte dem Ober⸗Präsidenten die Ermächti⸗ gung, bei Gefahr für die öffentliche Ordnung ungesäumt die⸗ jenigen Maßnahmen zu treffen, welche ihm zur Abwendung der Ge⸗ fahren nothwendig erschienen. Diese Bestimmung — daran möchte ich dech auch erinnern — knüpfte an an das bei der Annexion von Elsaß⸗Lothringen gültige französische Gesetz vom 9. August 1849, wo⸗ nach die Kaiserlichen Behörden in Elsaß⸗Lothringen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit den Belagerungszustand proklamieren konnten. Während aber in selchen Fällen in Frankreich die vollstrechende Gewalt von den Zivilbehörden an die Militärbefehlshaber überging, wurde in Elsaß⸗Lothringen auf Grund des Diktaturpatagrapben jene Befugniß dem Ober⸗Präsidenten als der obersten Zivilbehöorde über⸗
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Erfurt . 5 7 v11616“* 16,70 8 7 —8 ( i. 0, oslar 1900 16,40 19,80 1690 Stargard i. Pomm 89 888 ; 9 Kolbe 16,50 7 1ee. 863 1975 1,99 98 E 8 Wesel 17,00 18,15 18,29 Schlawe i. Pomm.. 15,50 15,5 . 17,00 17,50 18,00 15,00 16,00 — München. . 18,6 2 Stolp i. Pomm.. . . Le — 15,50 dtraning 1 1580 16,36 97 158b Lauenburg i. Pomm.. 15,60 15,60 1s R 8 3 7* 74 , T t “ 4. . b Kegensburg 89 18,09 üa. Krotoschin 1899 1170 1470 15,20 V dirna. 1720 16,60 Trebnitz i. Schl.. 14,30 488 15 15,20 lauen i. V. 7, A“ 5, . S 16,70 17,50 Brieg. 14,80 15,40 87 1820 5 746 Prieg bNü18,db 18 —— Roüchsal. 1730 1,60 351 Sagan 1 15,20 — — 829 No 1“ 1 Bunzlau. — mge 8 Waren. 8 n 17,50 37 14,40 14,80 “ Re 1700 8 . Goldberg 169 1 9 I Altenburg... 16,80 8 16,00 16,00 6,5 6, Arnstabt. . . . 16,80 11“ 14,60 14,80 15,00 1520 17,20 18,00 280 veebb6 — 8. Roggen. dant 15,75 16,00 16,00 17,00 8. vg Fhnne ZEIöIö. —8 2 8 44 Kiel. 16,50 ’ V 14,65 14,90 1 — 16,10 * 18,57 57 1 F 14,67 14,67 15,00 15,00 14,40 Haöftadt 16,45 16,45 16,60 16,60 14,00 18 aderborn — 15,00 15,00 4,6 3 17,50 14,70 14,80 11““ 19,00 19,00 1925 12 Wesel. 16,70 17,20 17,20 17,70 in 15,10 Neuß... — — — 16,50 14,50 5 19,20 19,40 19,80 14,80 Ferebeh 8 17,53 1200 1 1509 8 Fegcnn ℳ 27 1819 15,50 — .6. 16,50 1299 . 179b 1740 88 Heidenheim 16,60 16,97 92 UlIm . ü 17,20 7,6 14,00 b — 18,00 1380 B 8 1700 1800 — 15,70 16,30 31.. 5. 14,30 31. 5. a. 1 16,40 16.80 16,80 . . 14,10 8 Altenburg . . 1625 16,50 1650 31. 5 Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkauftwerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. 188 ch (—) in — Epoften für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlit. 14,70 14,80 15,75 16,72 14,50 15,20 15 Meißen. . Amts Dr. Freiherr von Richthofen, Minister des Innern n 14, 70 Freiherr von Hammerstein — 1420 In der eral⸗Diskussion dritter Lesung der Ueber⸗ Offenburg. lichen Vögel giebt der sal.. 8 Freihert von Maltzan⸗Peckatel (d. kons.) der Meinung Kehcg- 3 15,00 . A . baß das Verzeichniß nützlicher und schädlicher Vögel, welches der Konvention 5 Mängeln leide. Brauns endere 2— große Vermehrung 12 geben, daß dieser Gesetzentwurf bei Ihnen eine ebenso willige Auf⸗ Altenburg . 15,00 8 Mnla. dessen 5 durch die neucten Er⸗ nahme finden möge, wie er sie im Bundesrath gefunden hat. heneaa . de Men, Pen en ter p); Wir keanen an dicker „ Der Herr Abg. hiff dat die Cinfübrung und bat die bisberige
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Dr. Müller- ’ Stelle die 2 2— 2 und Schädlichkeit nicht entschriden. Geltung des § 10 des Gesetzes vem 30. Dezember 1871 über die Persönlich dlaale ich, daß es auch ohne Störche weiter geben wird. Verfassung von Elsaß⸗Lothringen von seinem mir verständlichen
en “ Darauf wird die Konvention endgültig angenommen Standpunkt aus beleuchtet. Ich möchte aber doch gegenüber diesem
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Im Anschluß an den Bericht der Reichsschulden⸗ 0
mmission wird auf Grund des Antrags der Rechnungs⸗
der Hauptverwaltung der Reichsschulden Entlastung ertheilt.
Es folgt die erste des Gesetzentwurfs,
d die Aufhebung der außerordentlichen Ge⸗
walien des Statthalkers in Elsaß⸗Lothringen
(Dikraturparagraph). Riff Gr. Bgg.): Ich habe die Ehre, im Namen der — die vertreic, wie im Namen der Elsaß⸗Lothri zu ochen. Wir werden und zu der Vorlage zustimmend verh im Jahre 1885 bat der Abg. Freiberr von Stauffen die des Did aphen empfehlen. Im Monat Fektruat 900 warß lecten Mal ein derartiger berathen und mit [8—— nut eiac Rei attper und erklärten. ibre
Tbeile seiner Ausführungen vom Standpunkte der verbündeten Re⸗ gierungen das Nachstehende sagen.
Als wir uns, meine Herren, vor dreißig Jahren das verlorene Gut an den Vogesen wiederholten, da war — wir können das heute rubig aussprechen — die Mehrheit der elfaß lothringischen Bevölkerung der Einverleibung in das Deuksche Reich nicht geneigt, sie hielt zum tbeil den neuen Zustand für einen nur verübergehenden, sie boffte auf baldige Wiedeteroberung durch „ an dem sie mit alten Erinnerungen und Gewohnbeiten hing. Eine selche Stimmung der reichsläͤndischen Bevölkerung konnte nicht ohne Röckwirkung auf die Haltung der deutschen Regicrung bleiben. Die Gleichstellung der Reichslande mit dem übrigen Reichkgebict in den durch die Reichs⸗ Gesetzgebung verliehenen peolitischen Rechten erfolgte demgemäß im Laufe der Zeit nur Schritt vor Schritt, ungekähr in dem gleichen Verbältniß. in welchem wir wahrnahmen, daß das Vertrauen in die neue Ordnung der Dinge in den Reichslanden wuchs, daß sich allmäͤblich Zufriedenheit mit den bestehenden Verbältnissen anbahnte, daß das Interesse an Kalser und Reich erstarkte.
Um aber die vpolitische Entwickelung der Reichslande in tuhigen
5
tragen. Durch das Gesch vem 4. Jult 1879 wurde, wie Ihnen bekannt ist, für die Reichslande an Stelle des Reichskanzlers der Statthalter gesetzt, und nach dem § 2 dieses Gesctzes wurden dem Statthalter auch die außerordentlichen Befugnisse übertragen, welche auf Grund des Diktaturparagraphen bis dahin dem Ober⸗Präsidenten iugestanden hatten.
Von den großen Machtvollkommenbeiten, welche der Ditatur⸗ varagraph in die Hände der Zivilbeherde legte — auch darauf möchte ich beute hbinweisen und nicht bloß von dem Gesichtspunkt aus de mortuis nil nisi bene, sondern vor allem, um der histerischen Wabhrheit gerccht zu werden haben die Behörden in Elsaß⸗ Lethringen nur selten und immer nut in zwei ganz bestimmten Richtungen Gebrauch gemacht. Sie haben diese Ermächtigung benugt einerseits, um bier und da Personen auszumeisen, deren Verbleiben im Lande ihmnen mit der Aufrechterhaltung der effentlichen Ordnung
nugt, um gel ihrer Anftcht die effenkliche Sicherbeit gefährdeten. Seit 17 Ja