— Kohlrausch in Hannoper
8
“
am 14. Juni 5,0, am 15. Juni 6,2, am 16. Juni 7,30, am 17. Juni 8,0, am 18. Juni 9,0, am 19. Juni 10,0, am 20. Juni 10,45, am 21. Juni 11,30, am 22. Juni 12,15, am 23. Juni 1,0, am 24. Juni 1,45, am 25. Juni 2,30, am 26. Juni 3,0, am Juni 3,30, am 28. Juni 4,0, am 29. Juni 4,30, am 30. Juni 5,0. VII. Nach Wangeroog und Spiekeroog. Von Carolinensiel (Harle) nach Wangeroog und Spiekeroog mittels Dampfschiffs in etwa 1 bezw. 2 Stunden: am 14. Juni 6,12, am 15. Juni 7,15, 7,2, am 16. Juni 9,10, 8,15, am 17. Juni 9,15, am 18. Juni 10,0, am 19. Juni 11,0, am 20. Juni 11,30, am 21. Juni 12,0, am 22. Juni 12,45, am 23. Juni 1,15, am 24. Juni 2,0, am 25. Juni 2,30, am 26. Juni 3,0, am 27. Juni 3,30, am 28. Juni 4,15, am 29. Juni 5,0, am⸗Z30. Juni 6,42. Wegen der Verbindungen vom 1. Juli ab bleibt weitere Bekannt⸗ machung vorbehalten. Oldenburg (Grhzgth.), den 30. Mai 1902. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Treutler. —
Flaggenzeugnisse sind ertheilt worden:
1) von dem Kaiserlichen Konsulat in Glasgow dem 9. Mai d. J. dem in Dumbarton aus Stahl neu erbauten viermastigen Segelschiff „Alsterberg“ von 3131,55 Register⸗ tons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der Aktien⸗Gesellschaft „Alster“ in Hamburg, welche Hamburg als Heimathshafen des Schiffes
angegeben hat;
2) von dem Kaiserlichen Konsulat in Sunderland unter dem 14. Mai d. J. dem in Sunderland aus Stahl neu er⸗ bauten Dampfschiff „Entrerios“ von 2785,70 Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das aus⸗ schließliche Eigenthum der Hamburg⸗Suͤdamerikanischen Dampf⸗ schiffahrts⸗Gesellschaft in Hamburg, welche Hamburg als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat;
3) von dem Kaiserlichen Konsulat in Rotterdam unter dem 21. Mai d. J. dem in Vlaardingen aus Stahl neu er⸗ bauten Fischereidampfschiffe „Romulus“ von 85,35 Re⸗ gistertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der Emder Heringsfischerei⸗ Aktien⸗Gesellschaft in Emden, welche Emden als Heimaths⸗ hafen des Schiffes angegeben hat.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Pastor Hesse in Larrelt, Landkreis Emden, zum Superintendenten der ersten reformierten Inspektion des Konsistorialbezirks Aurich zu ernennen, sowie den Sanitätsräthen Dr. Geiß in Staßfurt, Dr. Jacobick in Salzwedel, Dr. Ewe, Brunnenarzt in Groß⸗Nenndorf, Dr. Knopf in Bodenwerder, Dr. Fontheim in Liebenburg und Dr. Hölscher in Mülheim a. Rhein den Charakter als
Geheimer Sanitätsrath und
dden Aerzten Dr. Bogatsch in Breslau, Dr. Weigmann in Glatz, Dr. Hermann Kolbe in Scheibe,
. ₰ Dr. Paul Kolbe in Reinerz, Dr. Mende in Munsterberg, Dr. Schueck
und Dr. Mischner in Görlitz, Wottge in Ottmachau, Dr. Florian in Ziegenhals, Dr. Opitz in Nöschenrode, Dr. Eduard Fischer in Magdeburg, Dr. Huth in Stendal, Dr. Martens in Hadersleben, Dr. Kirchner in vemwgane⸗
Dr :*1-2, Brüͤnnenarzt in
„öenming in Lüneburg, Dr. Foerster Had, gee Pr. Salomon Neser in Rierbeeg, Ur. Nloser⸗ mann in Langendreer, Dr. Friederichs und Dr. Schulze⸗ Höing in Unna, Dr. Belke und Dr. Gottschalk in Essen, Dr. Falckenberg aus Gelsenkirchen, Dr. Goecken in Warburg, Dr. Raabe in Fulda, Dr. Frankenberg in Bergen, Kreis Hanau, Dr. Kothe in Marburg, Dr. Braun in Neustadt, Kreis Kirchhain, Dr. von Roques in Treysa, Dr. Sommer⸗ lat in Frankfurt a. M., Dr. Karl Weber in Limburg a. d. Lahn, Dr. Ruppersberg in Herborn, Dr. Neu⸗ schaefer in Steinbrücken, Dr. Chorus in Aachen, Dr. Junger in Münstereifel, Dr. Geller in Cöln⸗Bayen⸗ thal, Dr. Baumeister in Bedburg, Dr. Büren in Solingen, Dr. Doetsch in St. Tönis, Dr. Palm in Andernach, Dr. Hain in Neumagen, Kreie⸗Wundarzt z. D. Reinstadler in Dillingen und Dr. Dussard in Hünshoven den Charakter als Sanitätsrath zu verleihen.
KeIHbv
4 8 betreffend die Aufhebung des kommunalständischen Verbandes der Kurmark. sche
Vom 22. Mai 1902.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen zur Ausführung der Vorschrift im Abs. 4
der Provinzialordnung 8* die Provinzen U. 81 S
preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
29. Juni 1875,/22. März 1881 (Gesetz Samml. 1881 S. 258)
mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages! archie,
8 —
alle Rechte und Pflichten des
indes, soweit dies nicht bereits oder nicht Anderes in diesem . t ist, auf
rovinzialverband der Provinz rg über.
82
„Hinsichtlich der Verwaltung des mit dem Zuschu
ür die “ 42— verrinigten Uc uß⸗
ersten Kriegsschu eerverbandes der
owie hinsichtlich der Rechte — der — Kurmark in Anschung dieses vereinigten und in
Bezug auf die Ritter⸗Akademie zu Brandenburg finden die in
der Anlage a Beschlüsse des ritterschaftlichen
Konvents des „Landtages der Kurmark vom
16. Januar 1900 und der Gencralversammlung des Kur⸗ und
Ritterschaftlichen Kreditinstituts vom 5. De⸗
ltung Nit 1.— Bei
altu itter⸗Aka
be süema verssenen Fer Beiträge verbleiben, vor⸗
behaltlich ihrer Aenderung durch gehörig bestätigte Beschlüsse des an Stelle des ritterschaftlichen Konvents zur Beschluß⸗ fassung berufenen Kollegiums (Abs. 1 Anlage), in Kraft. Die veranlagten Beiträge sind auf das Ersuchen der Kur⸗ und Neumärkischen Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion durch die Kreis⸗ Kommunalkassen unentgeltlich, soweit erforderlich im Ver⸗ waltungszwangsverfahren, einzuziehen. 8
₰ 1 v111e““];
Von dem vereinigten Ueberschußfonds des zweiten und dritten Kriegsschuldensteuerverbandes der Kurmark wird der dem zweiten Verbande mit siebzehn Hundertsteln des Gesammt⸗ betrags zustehende Antheil ausgesondert und auf die diesem Verband angehörenden Städte nach dem Maßstabe des Ver⸗ anlagungssolls an Klassen⸗ und klassifizierter Einkommensteuer für das Steuerjahr 1891/92 vertheilt. Die den Städten zu⸗ fallenden Theilbeträge fließen dem Gemeindevermögen zu.
Der Antheil des dritten Kriegsschuldensteuerverbandes mit dreiundachtzig Hundertsteln des vereinigten Ueberschußfonds (§ 3) wird auf die ganz oder theilweise zu diesem Verbande gehörigen Kreise vertheilt, und zwar zur einen Hälfte nach dem Veranlagungssoll der zum Verbande gehörigen Landgemeinden an Grundsteuer für das Steuerjahr 1891,92, zur anderen Hälfte nach dem Veranlagungssoll dieser Gemeinden an Klassen⸗ und klassifizierter Einkommensteuer für dasselbe Steuerjahr.
Die den Kreisen zufallenden Theilbeträge sind als Kapital zu erhalten; ihre Erträgnisse sind zu gemeinnützigen Zwecken, der Regel nach und in erster Linie zu Gunsten der vormals zum dritten Kriegsschuldensteuerverbande gehörigen Kreistheile, zu verwenden. Ueber die Verwaltung des Kapitals und die Verwendung seiner Erträge beschließt der Kreisausschuß.
Die auf die Städte Rixdorf und Schöneberg entfallenden Beträge (Abs. 1) werden gesondert berechnet und diesen Städten unmittelbar als Gemeindevermögen überwiesen.
Für die Kreise Kalau, Luckau und Lübben kann eine von den Forschnh. des Abs. 2 abweichende Regelung getroffen werden.
5.
Die Vertheilung (§§ 3, 4) hat der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg zu bewirken. Der Vertheilungsplan ist durch die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Frankfurt a. O. und Potsdam zu veröffentlichen. Binnen zwei Wochen nach der Veröffentlichung ist gegen die Ver⸗ theilung die Beschwerde an den Minister des Innern zulässig.
6. Ddieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1902 in Kraft; bei der durch den ritterschaftlichen Konvent des Kommunal⸗Landtages der Kurmark festgestellten Umlage der Beiträge für die Ritter⸗ Akademie zu Brandenburg für die Zeit vom 1. April 1902 bis dahin 1903 behält es sein Bewenden.
Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. GSegeben Veste „Graf Haeseler“ bei Metz, den 22. Mai 1902. 1 (L. S.) Wilhelm. Graf von Bülow. von Thielen. Schönstedt. von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller.
I. Beschluß des ritterschaftlichen Konvents des Kom⸗ munal⸗Landtages der Kurmark vom 16. Januar 1900.
1) Gemäß dem Beschlusse voem 30. Januar 1897 wird der Ueber⸗ schußfonds des ersten Kriegsschuldensteuerberbandes der Kurmark mit dem Zuschußfonde für die Ritter⸗Akademie in Brandenburg unter der Bezeichnung und zu dem Zwecke des letteren vereinigt.
„Soweit es dieses Fonds zur Unterhaltung der Ritter⸗Akademie nicht mehr hedarf, sind seine Zinsen zu Gunsten der kurmäarkischen
5— insbesondere zu Schul⸗ oder Universitäts⸗Stipendien für deren Sohne zu verwenden.
—
Das Kapital darf nur in Nothfällen angegriffen werden.
2) D der 2—2 der Kurmark zur
. 4— 5—] nterhaltung der Ritter⸗Akademie in Brandenburg wird dur Aufhebung det Kommunalverbandes der Kurmark nicht Uanbee. „
3) Die in Vertretung dieser Rittergutebesitzer dem ritterschaft⸗
lichen Kondent des Kommunal⸗Landtages Ff Ritter⸗Alademie ges der Kurmark bezöglich der
in Brandenburg zustehenden Rechte und obli Pflichten, insbesondere die Beschlagsosfonn über — Zuschaßsoads snr die Ritter⸗Akademie gehen mit der Aufbebung des Kommunal⸗ verbandes der Kurmark auf die der Kurmark angehörenden Mitglieder der Generalversammlung des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaft⸗ lichen Kreditinstituts über, welche zu diesem Zwecke mit dem Kurateor der Ritter⸗Akademic unter dem V des Haupt⸗Ritterschafts⸗ frckters dieses Institutz zu einem besonderen Kollegium zusammen⸗ treten. Hinsichtlich der ug der Beschlüsse deeselden finden die für die Beschlüsse des ritterschaftlichen Konvents geltenden Be⸗ 7 *ꝗ Königlicher Kemmissar diesem Kellegium ert der Ober⸗Präsident der Prorinz Brandenburg, welcher in den Versamm⸗ r ₰ zu befugt Die laufen schäfte der 2 und die Verw des Fends besorgt die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion. bcch⸗ der Generalversammlung des Kur⸗ und
II. Beschlu Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts vom
5. Dezember 1900. Zu X (der eeaeg— üae sich die em
Gencralversammlung
damit cinverstanden, — Besch des ritterz
— des 72. FE üFeen 822. — Kommunalverbandes der
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2) diese der General
mit dem der Rimer⸗Ak. unter Versitze des
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Kreisarzt Dr. Janssen zu Inowrazlaw ist der Königlichen Regierung zu Königsberg als ständiger Hilfs⸗ arbeiter überwiesen.
Der Kreisarzt Dr. Paulisch zu Ostrowo ist aus dem Kreise Ostrowo in den Kreis Inowrazlaw versetzt worden.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Juni.
Seine Majestät der Kaiser und König besichtigten heute früh von 6 Uhr ab auf dem Tempelhofer Felde das 1. und das 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment.
Die Nr. 6 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. Juni 1902 enthält im Ab⸗ schnitt A (Allgemeines) eine Bekanntmachung des Reichs⸗ Versicherungsamts vom 1. Juni 1902, betreffend das Verzeichniß der höheren und unteren Verwaltungs⸗ behörden, die Organisation der Unfallversicherung, das Verzeichniß der Sitze und Bezirke der Schieds⸗ gerichte sowie die Namen und Wohnorte der Schieds⸗ gerichtsvorsitzenden, sodann auf dem Gebiet der Unfall⸗ versicherung (Abschnitt B) folgende Entscheidungen:
Ein Unfall, welcher sich bei dem verbotswidrigen Fahren in einem Aufbruchschacht ereignet, ist als Be⸗ triebsunfall anzuerkennen, wenn das Verbot nicht ausreichend wirksam gemacht worden ist. Die bewußt verbotswidrige Benutzung des Aufbruchschachtes zur Fahrt ist zwar als vorsätzliches Vergehen im Sinne des § 8 Abs. 2 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes anzusehen (zu vergleichen § 208 Abs. 1 des Preußischen Allgemeinen Berggesetzes in der Fassung vom 24. Juni 1892), für eine gänzliche oder theil⸗ weise Versagung der Rente müssen aber Umstände gegeben sein, welche eine solche Maßnahme angemessen oder billig er⸗ scheinen lassen (1935). *)
Ein Blinder ist im Sinne des § 9 Abs. 3 des Gewerbe⸗ Unfallversicherungsgesetzes „derartig hilflos, daß er ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen kann“ (1936).
Die Einstellung der Rente für die Dauer einer gemäß § 22 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes gewährten Krankenhauspflege stellt keine selbständig anfecht⸗ bare Rechtshandlung, sondern einen selbstverständlichen Bestandtheil der Anordnung der Krankenhauspflege dar und kann deshalb ebensowenig mit dem Rekurs angefochten werden, wie die Anordnung der Krankenhauspflege selbst (1937).
Das durch § 85 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes (§ 91 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forst⸗ wirthschaft) geregelte Vertheilungsverfahren berührt nicht die Rechtsverhältnisse der Berechtigten der Berufsgenossenschaft gegenüber. Hiernach ist dem Be⸗ rechtigten gegenüber nach den bisher dabei angewandten Grund⸗ atzen zu entscheiden, welche Berufsgenossenschaft ihn zu ent⸗ chädigen hat und welche Entschädigung ihm zusteht, während durch das hiervon unabhängige Vertheilungsverfahren des § 85 a. a. O. bestimmt werden kann, zu welchem Theile die so festzustellende Entschädigung von einer oder mehreren Be⸗ rufsgenossenschaften mitzutragen ist. Auf Unfälle, die sich vor dem 1. Oktober 1900 ereignet haben, findet die Bestimmung überhaupt nicht Anwendung (1938).
Der Abfindungsbeschluß im Falle des § 95 Abs. 2 des Gewerbe⸗Unfallversicherungegesetzes ist dem Ausländer stets in der Form eines berufungsfähigen Bescheids zu eröffnen, der Rekurs ist hierbei unbeschränkt zulässig. Als rechtswirk⸗ samer „Antrag“ auf Abfindung im Sinne des § 95 Abs. 2 a. a. O. kann nur eine solche Willenserklärung an⸗ gesehen werden, die aus freier Entschließung und bei Kenntniß aller für die Sach⸗ und Rechtslage wesentlichen Umstände ab⸗ gegeben worden ist (1989).
Eine 892 Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen besteht in dem Streitverfahren in Unfal⸗ versicherungssachen nicht (1940).
Der Abschnitt C „Invalidenversicherung“ enthält folgende neefens. Crssche baenmen, 8 X
Die gemäß § 104 des Invaliditäte⸗ und Altersversicherungs⸗ gesetesoder 81des Invalidenversicherungsgesetes ausgesprochene
nerkennung einer nicht rechtzeitig abgelieferten Quittungoskarte bewirkt nicht, wie bisher im Anschluß an die R. visionsentscheidung 822 (Amtliche Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts 1900 S. 678) angenommen wurde, die Erhaltung oder Wiederherstellung der son erloschenen Anwartschaft. Andererseits sind aber a die in einer verfallenen und nicht anerkannten Quittungskarte verwendeten Beitragsmarken nicht schlechtweg unwirisam; nur liegt dann dem J der Karte der Nachweis der — Verwendung sowie der Erhaltung der Anwart⸗ chaft ob, während im Falle der Anerkennung ihm nach beiden ichtungen eine Vermuthung zu statten kommt 82 8
Die Anwartschaftszelträume aus § 46 des Invaliden⸗ versicherungogesctzes beginnen nicht mit dem Tage, an dem eine Quittungskarte abgeliefert worden ist und demgemäß eine andere Karte hätte ausgestellt werden sollen, sondern nur mit dem Tage der wirklichen Ausstellung der neuen — nn diesem Ausstellungstage vbaes
e Zeitr nur berechnet werden, als n.
. Quittungskarte ausgestellt worden ist (982).
Bei der Ruückanwendung des § 46 des Invaliden⸗
22 auf die Zeit vor dem 1. Januar 1900 ist der 88efiera.7en08, Quittungskarten insoweit 34* maß 26,44 228, Agehee erfolgte, — de von Marken für Arbeitszeiten zu ermö . r’ dem § 146 des Invalidenverf — eine wirksame Beitragsleistung mehr zuläffig ge⸗ wesen wäre (983). schidung 479 (Amtliche Nachrichten 188
Die Revifio S. 152) hat nicht die Tragneite, daß die Anwarischaft versicherungspflichtige .
v durch dftigung ohne ten wird 8
unnnnn⸗
Die badischen Rathschreiber gehören in Ansehung der eigentlichen Rathschreibergeschäfte im allgemeinen zu den „sonstigen Angestellten“ im Sinne des §1 Z. 2 J⸗V.⸗G. (985).
Der Bezug eines „Pensionszuschusses“ auf Grund des Elsaß⸗Lothringischen Landesgesetzes vom 17. Juni 1900, betreffend die Errichtung einer Pensionszuschuß⸗, Wittwen⸗ und Waisenkasse für die Förster von Gemeinden und öffentlichen Anstalten, hat nicht das Ruhen einer Invalidenrente zur Folge, weil der Pensionszuschuß nicht unmittelbar oder mittelbar vom Staat oder der Gemeinde gezahlt wird (986).
Die einem Versicherten vermöge seiner Zugehörigkeit zu einer zugelassenen Kasseneinrichtung satzungsgemäß bewilligte „Invalidenpension für Arbeiter“ ist keine „Pension“ im Sinne der §§ 6 Abs. 1 und 48 Abs. 1 Z. 2 des In⸗ validenversicherungsgesetzes und bewirkt daher kein Ruhen der reichsgesetzlichen Rente (987).
In dem Eöö Theil ist ein Urtheil des III. Strafsenats des Reichsgerichts vom 28. April 1902, in welchem ausgeführt wird, daß die von dem Arbeitgeber unterlassene Verwendung der in Abzug gebrachten Lohn⸗ beträge zu Zwecken der Invalidenversicherung die Feststellung des Thatbestandes des Betrugs im Sinne des § 263. des Strafgesetzbuchs rechtfertigen kann, ferner eine Bekanntmachung des Königlich bayerischen Staats⸗ Ministeriums des Innern vom 27. März 1902, betreffend das oberbayerische ärztliche Kollegium zur Erstattung von Obergutachten, mitgetheilt worden. Den Schluß bilden zwei von dem Geheimen Medizinalrath, Professor Dr. Fürbringer in Berlin erstattete Obergutachten, von denen das eine die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einer LL“ Pseudoleukämie und einem Unfalle (Sturz vom agen mit Aufschlagen des Hinterkopfes aufs Pflaster) zum Gegenstande hat, und das andere die Frage erörtert, unter welchen Umständen eine äußere Ver⸗ letzung als Ursache eines akuten Gelenkrheumatismus ange⸗ seßen werden kann, sowie über die Aehnlichkeit zwischen den Erscheinungsformen eines akuten (echten) Gelenkrheumatismus und einer durch Blutvergiftung (sogenannte pyämische In⸗ fektion) hervorgerufenen Gelenkentzüändung.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Bremse“
am 6. Juni Thurso (Schottland) angelaufen und am folgenden
Tage in Lerwick (Shetland) eingetroffen. Das Schiff beab⸗ sichtigte, am 9. Juni wieder in See zu gehen. .
S. M. S. „Loreley“ ist gestern von Konstantinopel zu Schießübungen nach dem Marmaramcer abgegangen.
Der Ablösungstransport für die Schiffe des Kreuzer⸗Geschwaders, Transportführer: Kapitänleutnant Memminger, ist gestern in Hongkong eingetroffen und setzt heute die Reise nach Schanghai fort.
. Gestern Abend um 9 Uhr ist, wie „W. T. B.“ meldet, in Sibyllenort folgender Bericht über das Befinden Seiner Majestät des Königs ausgegeben worden:
Den Tag über war die allgemeine Unruhe wieder vorherrschend. Im übrigen ist eine wesentliche Aenderung im Befinden Seiner Majestät nicht zu verzeichnen. 8
Dr. Fiedler. Dr. Selle. Dr. Hoffmann.
Das heute früh um 7 Uhr 20 Min. ausgegebene Bulletin lautet:
Seine Majestät der König hat zwar in der vergangenen Nacht mehrere Stunden geschlafen, fühlt sich aber heute Morgen weniger kräftig als gestern. Die Herzthätigkeit ist im allgemeinen befriedigend. Athembeschwerden treten nur zeitweilig auf und gehen rasch vorüber.
ie Nahrungsaufnahme ist eine vollkommen genügende. 1 Dr. Fiedler. Dr. Selle. Dr. Hoffmann.
Seeine Koͤnigliche Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserliche
und Königliche Hoheit, die Prinzessin Friedrich August reisen heute von Sibyllenort ab. 8
Heute Vormittag ist der Beichtvater des Königs, Hof⸗ prälat Maaz in Sibyllenort angekoemmen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Die österreichische Delegation hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, einstimmig das Maxine⸗Budget an⸗ genommen. Nahezu sämmtliche Redner, sowie der Bericht⸗ erstatter Dr. Pergelt zollten der Haltung und den Er⸗ folgen der Marine in China hohes Lob und sprachen dem Marine⸗Kommandanten Freiherrn von Spaun Dank und Anerkennung für die Leituna der Marine aus. Der Marine⸗Kommandant Freiherr von Spaun be⸗ antwortete im Laufe der Debatte die ellien An⸗ fragen und erklärte, er habe während Triester Fieben. dem Llond militärische Auohilfe gewährt, weil es sich um ein öffentliches Interesse gehandelt habe, während er in einem anderen Falle ein gleiches Ansuchen abgelehnt habe, da ein solches Interesse nicht vorhanden gewesen sei. Er gehe zu, daß eine große Zahl von Torpedobooten, sowie eine A von Kriegsschiffen keinen Kriegswerth mehr besäßen. Dagegen diese Schiffe fuͤr S Fahr gut geeignet. Die bezüglich der leiteten Verhandlungen hätten infolge — im Budget vorgeschener Mittel bieher jate geführt. Die Versuche mit unter⸗ Lancierbooten verfolge die Marineverwaltung un⸗ ’ü des von dem Delegirten Kaftan er⸗
italienischer Schiffe in den dalmatinischen 8 erklärte der Marine⸗Kommandant, es stehe jedem Kriegsschiffe frei, die Küsten fremder Länder 8 8 vö-2' — ——8. IrTv
nkungen cr u fester d un
stimmter Passagen. Die 1 8 Kriegsschiffe hätten kürzlich stalienische Häfen und scien dort auf das allerfreu genommen worden. Die ter⸗ pellati betressend die Sub⸗
ventionierung der deutschen Schulen in Bukarest und Konstankinopel, beantwortete inister des
der M beee daß die Regt⸗ 2 2 die “ be allen Anforderungen üeaͤs. ErE öS mit zrohen Kosten halten werde. E
—
—— , des Mangels gen keinem Resu schen aeegejett waͤhnten
on des 1
Delegirten Dobernig, betreffend die Verbreitung un⸗ u es Nachrichten über den Gesundheitszustand in den Alpenländern durch Schweizer Blätter, bemerkte der Minister, es handle sich um eine wenig beachtete Notiz eines unbedeutenden Schweizer Blattes, welches die Nachricht, als es deren Unrichtigkeit erfahren, bereitwilligst dementiert habe, wie auch verbreitetere Schweizer Blätter das von den öster⸗ reichischen Zeitungen veröffentlichte Dementi sehr entgegen⸗ kommend aufgenommen hätten. Die diplomatische Intervention müsse sich auf die Dementierung sowie darauf beschränken, daß Dementis aufgenommen würden. Nach Erledigung der Arbeiten sprach der Minister des Auswärtigen Graf Goluchowski der Delegation im Allerhöchsten Auftrage den Dank des Kaisers für ihre patriotische Opferwilligkeit aus, worauf die Session der Delegation von dem Präsidenten Baernreither mit einer Ansprache, in welcher er auch des Friedensschlusses in Süd⸗Afrika mit sympathischen Worten gedachte, und einem begeistert wiederholten dreimaligem Hoch auf den Kaiser geschlossen wurde. 8 u.
Großbritannien und Irland. Das Oberhaus hat gestern, wie „W. T. B.“ berichtet,
die dritte Lesung der Anleihe⸗Bill angenommen.
Ueber die gestrige Sitzung des Unterhauses meldet
Der Unter⸗Staatssekretär des Aeußern Lord Cranborne erwiderte auf eine Anfrage, daß ein Plan für die Ausgabe von Bonds für den britischen Antheil an der chinesischen Kriegsentschädigung von dem englischen Delegirten bei der Banquiers⸗Kommission in Schanghai in Vorschlag gebracht worden sei und jetzt von dem britischen Ge⸗ sandten in Peking erwogen werde. Er, Lord Cranborne, sei noch nicht in der Lage, zu sagen, wann die Bonds zur Ausgabe gelangen könnten, doch habe die britische Regierung bewilligt, daß Ansprüche in Höhe von 100 Pfund Sterling und darunter in baar ausgezahlt würden, und zwar aus der ersten Halbjahrsrate, die am 1. Juli fällig sei. Der Unter⸗Staatssekretär im Kriegsamt Lord Stanley bemerkte auf eine Anfrage, die Zurückführung der gefangenen Buren nach Süd⸗ Afrika werde sobald als möglich beginnen; er könne gegenwärtig aber keine detaillierten Angaben machen. Der Präsident des Handelsamts Gerald Balfour erwiderte auf eine Frage über die wegen der jüngsten gesetzgeberischen Maßnahmen in Rumänien erfolgende Einwande⸗ rung rumänischer Juden nach England, daß die Zahl der in Eng⸗ land ankommenden Rumänier im Vergleich zum Vorjahr keine wesentliche Steigerung aufweise. Die ganze Frage der Einwanderung von Ausländern nach England werde zur Zeit von einer Königlichen Kommission erwogen. 8 u . 1
In der Ausschuß⸗Sitzung über die Finanzbill beantragte Fowler, die Berathung des ersten Artikels — Getreidezoll — zu vertagen, und zwar, weil der Schatzkanzler erst erklären solle, wie er die im Hinblick auf eine mögliche Fortdauer des Krieges im voraus bewilligte große Summe zu verwenden gedenke. Keine Steuer sollte bewilligt werden, ohne daß das Haus genau unterrichtet werde, für welchen Zweck die Steuer gefordert werde. Der Schatzkanzler Sir Michael Hicks Beach erwiderte, das Geld werde benöthigt für gewisse militärische Zwecke, einschließlich des länger, als vorher angenommen, dauernden Aufent⸗ balts der Burenbevölkerung in den Konzentrationslagern. Der Schatz⸗ kanzler fügte hinzu, er sei der Ansicht, Fowler wolle mit seinem An⸗ trage Obstruktion treiben. Nachdem dann mehrere Redner für den Antrog Fowler gesprochen hatten, erklärte der Schatzkanzler Sir Michael Hicks Beach noch, er sei bereit, dem Hause binnen kurzem eine Auf⸗ stellung vorzulegen, aus welcher die Verwendung der Gelder im einzelnen hervorgehe, und das Haus werde dann diese Aufstellung einer Be⸗ rathung unterziehen können. Der Antrag Fowler wurde hierauf mit 264 gegen 176 Stimmen abgelehnt. Sir William Harcourt fragte an, ob die Regierung den Kornzoll als ein Mittel betrachte, einen Vorzugstarif für die Kolonien zu stande zu bringen. Sir Michael Hicks Beach erwiderte, daß der Kornzoll nur zu dem Zwecke auferlegt sei, das Staatseinkommen zu erhöhen. In einigen Wochen werde eine Konferenz mit Vertretern der Kolonien über die Frage der Bevorzugung der Kolonien und über andere das gesammte Reich angehende Fragen stattfinden. „Vorausgesetzt, daß es möglich sei, den Freihandel für das ganze Reich durchzuführen, würde eine solche Maßregel nicht die Kolonien und das Mutterland enger mit einander verbinden als irgend eine andere? Wenn wir Freihandel mit unseren Kolonien haben könnten, sehe ich nicht ein, warum dies eine Erhöhung unserer Zöoͤlle gegenüber den fremden Nationen mit sich bringen sollte. Aber es dürften sogar, wenn wir Freihandel mit unseren Kolonien haben, Opfer in dieser Beziehung gebracht werden. Es ist nicht mög⸗ lich, den Freihandel mit den Kolonien jetzt durchzuführen; aber könnten wir nicht versuchen, den Handel freier zu gestalten, als er jeßtt ist, ohne daß dies nothwendigerweise irgend ein fremdes Land reöte Der Schatzkanzler bte „Nach meiner Idee muß diese hechst wichtige Frage auf der Grundlage des Freihandels und nicht auf der des ußzolles behandelt werden. Einige Mitgolieder des Hauses haben angeregt, wir sfollten den fremden Nationen den Zoll auf⸗ erlegen, um den Kolonien cine Vorzugsbehandlung zu ge⸗ währen, das ist aber nicht die Pesitin der Regierung; unsere Politik geht dahin, alles zu thun, was wir können, um den Handel zwischen uns und den Kolonien fester zu gestalten, und dadurch die besten Beziehungen zu fördern.“ Im weiteren Ver⸗ laufe der Berathung erklärte Sir Erward Grey (liberal), er habe die Auslassungen des Schatzkanzlers mit großer Freude und einem gewissen Gefühl der Erleichterung angehört. Er pretestiere en jedes System von Vorzugszoöllen und sei auch den zoll, weil dieser zu Vorzugstarifen führen werde. Ein Antrag Channing, die Geltung des Getreidezolles auf ein Jahr zu beschränken, wurde mit 236 gegen 173 Stimmen abgelehnt.
Frankreich.
In dem gestern Vormittag abgehaltenen Ministerrath wurden, dem „W. T. B.“ lge, die Einzelheiten der ministeriellen Erklärung, melche heute im Parlament nach der Einsetzung des Bureaus der Deputirtenkammer verlesen werden soll, festgesetzt. Am Abend traten die Minister nochmals zusammen, um die endgültige Abfassung dieses Schriftstücks vorzunehmen 1A1“
Italien. 8
Im Senat fand gestern, wie „W. T. B.⸗ erfährt, die
Berathung der Vorlage, betreffend die Schaffung neuer ½ prozentiger konsolidierter Nententitres und Maßnahmen zur Til ung der einlösharen Schulden, statt. Der Schatz⸗Minister di Broglio erklärte, die ee on zur Konversion der Eisenbahnschulden ei durch S der neuen 3 ½ prozentigen Nenten⸗ titres gesichert. in reisen verbreitete Nach⸗ richt, man beahsichtige eine Konversion der Hprozentigen Konsols auf dieselbe Wer wie bei den Eisen⸗ bahnschulden, sei Der Minister erklärte
odann mit gcchorda.: er es für einen Erben Fehler ten, an eine solche Konversion denken, man ge⸗
1 Aufnahme neuen „prozentigen
— Der Senat nahm darauf die Vorlaae an. 8 Vorm t der Papst in der Sala regia
cin 2. entliches Konsistorium. Demselben , sammtliche in Rom anwesenden Kardinäle, zahlreiche Bischöfe und Prälaten, Mitglieder des diplematischen Korps und des der gesammte Hof cs
römischen oat d und cine große önlichkeiten Der
Papst, dessen Aussehen vorzüglich war, wurde lebhaft be⸗ grüßt und überreichte den Kardinälen Martinelli, Skrebensky und Kniatz die Kardinalshüte. In seiner Allocution sagte der Papst, er danke Gott, daß er ihm so langes Leben geschentt, um sein Pontifikats⸗Jubiläum begehen zu können, und er sei glücklich über die Pilger⸗ züge nach Rom. Sodann gab der Papst seiner Trauer
darüber Ausdruck, daß die Feinde der katholischen Kirche
Italien und insbesondere Rom zu enctchristlichen suchten durch Ausbreitung und Schutz der Ketzerei und des Pro⸗ testantismus. Die Allocution wandte sich dann auch gegen die Unzucht, die sich in Schriften, Reden, Theatervorstellungen ec. breit mache. Nach dem öffentlichen Konsistorium fand ein ge⸗ heimes Konsistorium statt, in welchem mehrere Bischöfe ernannt wurden, darunter Lingg für Augsburg.
Türkei.
Der Sultan sandte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, an den König von Sachsen ein Telegramm, in welchem Allerhöchstderselbe sein unendliches Bedauern über die Er⸗ krankung des Königs und seine Wünsche für baldige Ge⸗ nesung ausdrückt. Der König dankte dem Sultantelegraphisch und erklärte, daß er sich besser befinde.
Aus Konstantinopel vom gestrigen Tage meldet das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“, es seien gegen die bul⸗ garische Handelsagentur in Serres Maßregeln an⸗ geordnet worden, weil der dortige Handelsagent angeblich politisch kompromittiert sei.
D 22
ie Weihe Firmilian's zum Bischof von Uesküb
hat am Sonntag in Saloniki stattgefunden, nachdem das Patriarchat ein vollständiges Berat erhalten hatte, in welchem die Weihe angeordnet wird. Der Feier wohnte der russische Konsul Maschkoff bei.
Der „Times“ wird aus Canea berichtet, daß unter den Mohamedanern der Insel große Aufregung herrsche wegen der Ermordung von vier mohamedanischen Schiffern, welche an der Küste bei Sphakia von im Hinterhalt liegenden Christen erschossen worden seien.
Amerika. 8
Nach einer dem „W. T. B.“ zugegaugen Meldung aus Washington hat das Repräsentantenhaus gestern das Gesetz gegen die Anarchisten mit 175 gegen 38 Stimmen angenommen; ein Antrag, die Bestimmung zu streichen, daß die Ermordung fremder Botschafter und mit dem Tode bestraft werden solle, wurde abgelehnt. 4
Asien. “
Die „Times“ erfährt aus Schanghai vom gestrigen Tage, die chinesische Regierung habe ihren Plan, wonach die Zollabgaben in Gold zu zahlen seien, fallen lassen. Die Verhandlungen wegen einer Revision des Tarifs auf der im Friedensprotokoll festgesetzten Grundlage seien wieder auf⸗ genommen worden. “ 8
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Lord Kitchener meldet, daß am Sonnabend Nachmittag und am Sonntag im Ganzen 2500 Gewehre übergeben worden seien, von denen 448 Aufständischen aus der Kapkolonie und ie übrigen hauptsächlich Leuten de Wet's gehörten.
Nach den amtlichen Verlustlisten ist am 4. Juni bei
Nitnengt (2) in der Nähe von Vereeinigung ein Offizier gefallen und einer verwundet worden. Bei Athole wurde am 4. Juni ein Mann verwundet.
Aus Durban berichtet „W. T. B.“: Schalk habe an die Buren in den Konzentrationslagern die Auf⸗ forderung gerichtet, zu vergessen, zu vergeben und mitzuarbeiten unter der glorreichen britischen Flagge.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beil
Das eISessss, e am . „ den — Juni, 8 mittags 1 ½ r, i seiner 13. enarsitzung zusammen. uf der La csbednune stehen: 1) Berathung und Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung des von dem Hause der Abgeordneten in der Fassung der Regicrungsvorlage unperändert an⸗ enommenen Entwurso cincs Gesetzes, betreffend Maßnahmen zur Eitsrkun des Deutschthums in den Provinzen Westyreußen und Posen. (Allgemeine Diekussion.) — 2) Mündlicher Bericht der Kom⸗ mission für Eisenbahn⸗Angelegenbeiten über die Petitionen, hetreffend den Anschlußverkehr an die in Ausführung begriffene russische Bahn Warschau— Kalisch, und zwar: a. Petitionen des Grafen von Stosch und des Frei von Richthofen namens des Provinzial⸗Ausschusses der Provinz Schlesien, des Magistrats zu Breslau und des Ma⸗ gistrats zu Neumittelwalrde um Anschluß ven Bretlau an die neue russische Bahn Warschau— Kalisch durch den alshaldigen Bau einer direkten Anschlu Oels — Ostrowo als Vollbahn mit Schnellzugsverkehr, v. Petition mit Anschlußpetitionen von dem Magistrat und der Stadtvererdneten⸗Versammlung in Groß⸗ Wartenberg und von anderen um den staatlichen der bis⸗ berigen Ä Breslau⸗Warschauer —„ (Oele— — Wülbclme Fortsetzung Kempen Ostrewo) statt des bn⸗ ncubaues owo, c. Petitionen des Magistrats und der Stadtperordneten zu Gl des Magistrats zu Sprot Magistrats zu des Magistrats und der Stadtveror zu Torgau sowie Magtstrats zu Halle an der Saale um g des Verkehrs von Rußland nach Mitteldeutschland im Anschluß an die tussische Babn Warschau-— Kalisch über bezw. um Besserung der Verkehrsverbältnisse für Glogau. d. ition des Vorstands des landwirtbschaftlichen Vcreins der Krcise Krotoschin und Koschmin um Unnahme der Verlage betreffend den Aushau der Bahn Ostrowo — Lr ischen und Krotoschin- Oels zur V. :
E Kerreserernt: Perr von . der Petitien aus Su. soweit
speziell der — erkehrsverhäl
ist. Ueberweisung zur
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statter: K Tagckorenung. — 4) Mündlicher Bericht ’1 2 iten 8 die Feellon Fenen und der Stadtvererdneten zu Sprottau um den 1 lentahn von Kohlfurth nach Spreotkau: Schlichting.
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missions⸗Antrag: