als 100 000 ℳ betragen, badischen Regierung auf dem We
Erweiterungen und Umbauten, waltung auf den auf Neckarbahn aus erachtet werden, sollten, die Entscheidung Uebernahme des Schiedsrichteramts 1 Bund staats ersucht werden, über welche sich Preußen und Baden verständigen werden.
Neckarbahn aufzuwendenden Kosten größerer Erweiterungen bauten 8 1 Husse Neckarbahn nicht mehr nach Maßgabe des Baukapitals Artikel 11 Abs. 5 des Staatsvertrags zwischen Preußen und Hessen om 23. Juni 1896 Anwendung.
Betriebsmittel,
Neckarbahn einschlie obliegt, überwiesen und
Auflösung der , dann nicht eine anderweite Au ag vereink vi seinen Antheil an den Betriebsmitteln der preußisch⸗hessischen Eifenbahn⸗ gemeinschaft in Geld abgefunden Antheil Badens an de . vorhandenen Betriebsmittel der Main⸗Neckarbahn besonders Diesem Antheil Badens wird künftig alljährlich die von dem Ausgabeprozentsatz (Artikel 4 triebsmittel beigestenerte trägt soviel Prozent der bad 28 ahmen als bei der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemeinschaft zur Vermehrung der Betriebsmittel für die hältniß zu den Betriebseinnahmen der genannten gewendet werden. meinsch
abändung soviel Prozent, als die 3 sammt⸗Beschaffungskosten von den letzteren beträgt.
betriebsleitende
bei der Direktion und de Neckarbahn nung Weg nach
der betriebsleitenden Verwaltung von der hessisch ge des Budgets zur Verfügung gestellt.
Mittel zur Ausführung von größeren die von der betriebsleitenden Ver⸗ badischem Gebiet belegenen Strecken der Main⸗ Betriebs⸗ und Verkehrsrücksichten für erforderlich badischerseits nicht zur Verfügung gestellt werden wird über die Verpflichtung Badens zur Tragung der Kosten durch ein Schiedsgericht herbeigeführt werden. Um soll die Regierung eines Bundes⸗
2) Für den Fall, daß die
dieser
preußischem und hessischem Gebiet der Main⸗ Kos und Um⸗ Ueberschusses der Main⸗ erfolgt, der
3) Für die auf wird,
findet, nachdem die Vertheilung des
betrie
Artikel 6. Inventarien⸗ und Materialienbestände. 1) Die Betriebsmittel der Main⸗Neckarbahn werden der preußisch⸗ chen Eisenbahngemeinschaft, welcher die Versorgung der N ain⸗ Flich der auf badischem Gebiet belegenen Strecken und mit ihren Beschaffungskosten unter den Be⸗ zsmitteln der genannten Gemeiaschaft mitgeführt. Im Falle der Main⸗Neckarbahn Gemeinschaft soll Baden, sofern als⸗
Auseinandersetzung vereinbart wird, für
schied
werden. Zu diesem Zweck ist der Beschaffungskosten der am 1. Oktober 1902. s zu vermerken. Baden in Abs. 4) zur Vermehrung der Be⸗ Summe zugeschrieben. Diese Summe be⸗ dischen Betriebseinnahmen (Artikel 4 Abs. 1),
an den
nisse für die im Betriebe befindlichen Bahnen im Ver⸗ badi Gemeinschaft auf⸗ Bei einer Auflösung der Main⸗Neckarbahn⸗Ge⸗ aft erhält alsdann Baden von dem zeitigen Werthe der Be⸗ triebsmittel der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemeinschaft als Baar⸗
und
2) Die Inventarienstücke der Main⸗Neckarbahn gehen auf die
Verwaltung über. Im Falle der Auflösung der Main⸗Nickarbahn Gemeinschaft soll Baden für seinen Antheil an den r Werkstätten⸗Verwaltung vorhandenen Inventarienstücken baar abgekunden werden, alle übrigen Inventarien⸗ stücke auf den auf badischem Gebiet gelegenen Strecken der Main⸗ aber überwiesen erhalten. Zum der Berech⸗ der Baarabfindung wird am 1. Oktober 1902 im freier Verständigung der Werth der in Betracht kommenden Inventarienstücke ermittelt und der Antheil Badens Verbältnis des Baukapitals festgesetzt. Die im Falle der Aufloöfung an Baden zu zahlende Baarabfindung beträgt alsdann soviel Prozent des ihm im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor der Aufloͤsung aus der Main⸗Neckarbahn⸗Gemeimschaft zugeflossenen Jahresgewinns, als der nach Vorstehendem ermittelte badische Antbeil don dem durchschnittlichen Jahresgewinn ergiebt, den Baden in den Jahren 1899, 1900 und 1901 aus der Main⸗Neckarbahn⸗Gemeinschaft
en hat. Sess 3 benog Die bis zum 1. Oktober 1902 beschafften neuen, noch nicht erwendeten Materialien übernimmt die betriebsleitende Verwaltung mit dem Buchwerthe. Die an demselben Tage vorhandenen unbrauch⸗ haren Altmaterialien werden veräußert und die Erlöse in der Rech⸗ nung der Main⸗Neckarbahn für die Zeit vom 1. Januar bis 1. Ok⸗ tober 1902 vereinnahmt, während die ferner vorhandenen brauchbaren Altmaterialien unbewerihet auf die betriebsleitende Verwaltung über. gehen. Im Falle der Auflösung der Main⸗Neckarbahn⸗Gemeinschaft sen Baden an den beschafften neuen und den alten unbrauchbaren Antbeil, erhält jedoch die auf Materialien ohne Entgelt.
Artikel 7. Verkehrs⸗ und Beförderungswesen. 1) Hinsichtlich der Tarife im Personen⸗ und Gäterverkehr ist die preußisch bessische Eisenbahngemeinschaft für die auf preußischem und bessischem Gebiet gelegenen Bahnstrecken, die badische Regierung für die auf badischem Gebiet gelegenen Bahnstrecken der Main,Reckarbahn zuständig. Es dürfen indessen im Verkehr der auf badischem Gebiet gel Stationen der Main⸗Neckarhahn mit den Stationen dieser Babn auf bessischem und preußischem Gebiet die bisherigen Targrund⸗ lagen der Main⸗Reckarbahn ohne Zustimmung der drei Regierungen nicht erhoöhtwerden Ferner kann die badische Regierung für die auf hadischem Gebiet gelegenen Stationen der Main⸗Neckarbahn Tariffestsetzungen, die von den für die Strechen der badischen Staatsbahn jeweils — Neormen abweichen, nur anordnen, wenn über die Schadloshaltung der preußisch⸗befsischen Eisenbahngemeinschaft für die iör etwa er⸗ wachsenden Nachtheile (Verminderung des badischen Antheils an den Autgaben oder erhöbte Kostenaufwendung) mit der betriebsleitenden eine Vercinbarung erzielt ist. 2) Es wird eine Betheiligung badischer Korporgtionen und Ver⸗ hände am Bezirks⸗Gisenbahnratb für die Gisenbahn⸗Direknionen Mainz und kfurt a. Main gestattet, ebenso soll der hadischen das t zusteben, sich durch einen Vertreter bei den V des Bezirkö⸗ zu betheiligen.
hthh Ihh.. Uebernahme des Dienstpersonals. Das gelammte am 1. Oktober 1902 dene Dienst⸗ Main⸗Neckarbabn wird von der tenden Ver⸗ —
in er Dienstrs der Maitn⸗Neckarbahn enthehrlich wird; ist von der badischen Staatöbbahn zu übernehmen. ,5 und Arbeitern mit
der bru ses Ver· im Gesche riebe der
2 Zweck
Materialien keinen befindlichen alten brauchbaren
“
8
ensteinkünkte der ee eEeshees Hinter⸗ ebenenversorgung eranztehung der Beamten zur
Staatbsteuer.
1 die Be der laufenden D (Gehälter, 1— aschösse u. s. w.) sewie der (Umzugs. 4 u. . - der ben
dem und
11 dect
badischen
ander
des erwähnten Staatsvertrags er über die Pensionierung und die 1 1 hessischer Beamten der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemein auf die von der Main⸗Neckarbahn in hessischen Beamten in Anwendung bringen. 3) Die von der badischen Regierung er Eisenbahn⸗Direktion in Mainz sowie bei der Main⸗ 1 auch während dieser Thätigkeit badische Staatseisenbahnbeamte mit Diensteinkünfte während der 2ens fallen.
Pensionen und Hinterbliehenenbezüge dieser Beamten und ihrer Hinter⸗
bliebenen übernimmt die betriebsleitende Verwaltung nicht. 4) Dem badischen Mitgliede der Eise
der Maßgabe, daß ihre gesammten Die
einkommen der gleichalterigen p Unterschiedsbetrag entsprechende nicht
die bei der Direktion oder den Inspektio Bure
alterigen preußischen
5) Die Diensteinkünfte, Pensionen und Hint bei der Main⸗Neckarbahn beschäftigten preußischen
Beamten und ihrer Hinterbliebenen sowie die Dienste der Main⸗Neckarbahn beschäftigten b geger stattung von der betriebsleitenden Verwaltung aus der Kasse
Staates zu zahlen, von dem oder in dessen Namen die Beamten gestellt sind (vergl. § 4 des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870, treffend die Beseitigung der Doppelbesteuerung).
finde
schaft maßgebenden „Gemeinsamen Bestimmungen
Anwendung. 1 durch das badische Personal bei Summe seiner Antheile an den Ge⸗ Bereich der preußisch⸗hessischen Eise meinen und besonderen Anweisungen und
Dienst unter der betriebsleitenden Verw⸗ b badische Mitglied der Eisenbahn⸗Direktion in Mainz. b dische Regierung wird ohne Zustimmung der betriebs⸗ leitenden Verwaltung weder Beamte Neckarbahn zurückziehen, Anträgen der betriebsleitenden Beamten aus
Neckarbahn
wird durch die zustän Eisenbahn nschaft
bahnen bezöüglichen Bestimmungen der Landes bebalten sind, verbleiben bezüglich der au
e Regierung wird die in Ausführung des Artikels 15 Abs.
Versorgung der
Verwaltung zur Last
Thaͤtigkeit der betriebsleitenden
eine d
ist als
sein Diensteinkommen geringer ist. Mitglieder,
sofern preußischen bsleitenden Verwaltung gewährt. aubeamten. zbetrag an die betriebsleitende Verwaltung zu erstatten.
inkünfte der
Artikel 10.
Dienstverhältnisse des badischen Personals im
Besonderen.
1) Auf das bei der Main⸗Neckarbahn beschäftigte badische Personal n'— unbeschadet des daneben bestehenden Unterordnungsverhält⸗
z des badischen Mitglieds der Eisenbahn⸗Direktion in Mainz
schen Regierung — die für die preußisch⸗hessische Eisenbahngemein⸗ für alle Beamte Arbeiter aller Dienstzweige“
„Gemeinsamen Bestimmungen für die Auch
der Main Neckarbahn die für
Dienstvorschriften. 2) Bezüglich der Disziplinargewalt gegenüber den
Beamten wird vereinbart, daß Anwendung finden sollen: 8 1) binsichtlich der nicht etatsmäßigen Beamten die Bestim⸗
mungen der preußischen Disziplinargesetze; 2) hinsichtlich der etatsmäßigen Baamten: a. für die Verhängung
dem Vorbehalt, daß die badischen Eisenbahn⸗Ministerium wahrzunehmen si für die vorläufige Amtsenthebung, die Entfernun dem Amt (Strafversetzung auf eine gleichartige geringere Amtsstelle) und die Entfernung aus dem lichen Dienst (Dienstentlassung) des Verfahrens wie der Zuständigkeit de
8
ges
6.2 5 1 3) Die diensteidliche Verpflichtung badischer Beamten für den Verwaltung erfolgt durch das
—
4) Die Dienst der
aus dem Verwalt 2 dem Amt wird die badische Regierung Rechnung Dienstkleidung der badischen Beamten bei der soll derjenigen der badischen
5) Die
Artikel 11. . Hoheitsrechte.
ie Rechte, wel
2)
den zuständigen badischen Bebör
Theile der Main⸗Neckar g- 1 Hobeiterechte des
3) Ebenso bleiben
behörde) bezüglich der auf badischem Main⸗Neckarbahn unberührt. Artikel 12.
Uebertragung an das Reich
Jedem der drei ebchee Fise soll n, für den Fall der seines Eisenba Vertrag erworbenen
auch die aus diesem Artikel 13.
Reich m isberige Vertragsbestimmungen. diesem Vertrage nichte Anderes bestimmt ist. 9 Fcha 1843 über
in Kraft. Se Artikel 14. Ratikikation des Vertragt.
bewirkt werden. Se geschehen zu Weimar, den 14. Deyember 1901.
8) Lehmann. (1. 8) Zittel. Kirchhoffi. (1. 8.) Dr. Nicelat.
(L. 8 8.) Hoff. (. 8.
vn.gen deg gen ahn⸗Aktien
Palais, den 290. Auguft 1902
ssenen gesetzlichen Bestimmungen 4 — Hinterbliebenen schaft auch
in die Gemeinschaft übertretenden
nannten Beamten bei der Main⸗Neckarbahn bleiben
nbahn⸗Direktion in Mainz Dienst⸗
pensionsfähige Zulage von der
Derselbe Grundsatz gilt für nen beschäftigten badischen Soweit diese Beamten mehr erhalten als die gleich⸗ Beamten, hat die badische Regierung den Unter⸗
interbliebenenbezüge der und hessischen
adischen Beamten sind gegen Er⸗
im übrigen gelten für die Ausübung des Dienstes nbahngemeinschaft erlassenen allge⸗
badischen d
von Ordnungsstrafen die Bestim⸗ mungen der preußischen Disziplinargesetze, jedoch mit nach diesen Gesetzen der Ministerialinstanz übertragenen Zuständigkeiten von dem
oͤrden die Bestimmungen der badischen Disziplinar⸗
noch Beamte für diesen Dienst überweisen. auf Zurückziehung eines
Staatseisenbahn⸗Beamten badischem Gebiet gleich sein mit der Maßgabe, daß zu den badischen Hobeitszeichen noch die deutsche Kokarde angelegt wird.
1) Die Bahnvpolizei und die Aufsicht über die Main,Neckarhahn ständigen Verwaltungtorgane der preußisch⸗hessischen
t.
in den reichsgesetzlichen, auf die Eisen⸗ Laufsichtsbehörde vor⸗ f badischem Gehiet belegenen
badischen Staats (ins⸗
besondere auch die Rechte der badischen Regierung als Landespolizei⸗ Gebiet belegenen Strecken der
(1. 8.) Gwald. (1. S) Coulmann. chulz. C. 8) Ottendorff.
Der Staatsvertrag ist ratifiziert worden und die B1ö. Nanfikations⸗Urkunden . stattgefunden.
Wilhelm
1
Kön
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Fakultät der
Arbeiten, Ober⸗Baudirektor Urlaub nach dem Harz.
Medizinal⸗Angelegenheiten. 8
Der ordentliche Professor Dr. August Brinkmann zu igsberg i. Pr. ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Universität zu Bonn versetzt worden.
Abgereist: Ninisterial⸗Direktor im Ministerium der öffentlichen Schroeder, mit mehrwöchigem
em
bei des an⸗
be⸗
zw
wickelte sich, Fe
üb
zur
den
n
nd;
g aus
oder staat⸗
sowohl hinsichtlich der
r Be⸗
Main⸗
tragen. Main⸗
den.
an das echte und
Königs, Seiner Kaiserlichen und Königlichen Kronprinzen, Prinzen III. und das V. Armee⸗Korps die Manover in der Gegend
gedrängt. zwar im Kavalleriebivouac bei Meseritz. Frankfurt zurück.
kehrte Nachmittags um 2 ½ Uhr nach reiste Abends um 8 ⁄¼¾ ungarischen Kaisermanövern ab.
bahnen sschli gleisungen auf freier Ba⸗ Perj 17 Entgleisungen in Stationen (davon 4 bei Personenzügen),
Nichtamtliches. Deutsches Reich. b Preußen. Berlin, 11. Septembe In Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers u Z Hoheit des
der sonst in Frankfurt a. O. anwesenden und fremden Offiziere setzten gestern das ischen Zielenzig und Meseritz fort. Von 7 Uhr ab ent⸗
wie „W T. B.“ berichtet, ein großes, heftiges uergefecht. Die rothe Armee ging mit Gluͤck zum Angriff er, die blaue Armee wurde in nordwestlicher Richtung zurück⸗ Seine Majestät verblieben im Manövergelände und Weißensee nordwestlich von Die Prinzen und die fremden Offiziere kehrten nach Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Sonnenburg zurück und Uhr über Breslau zu den österreichisch⸗
Heute früh um 1 ½ Uhr fuhren auch Ihre Majestät ie Kaiserin und Königin von der Station Wildpark aus ach dem Manövergelände.
“
Ihre Majestät die Kaiserin
1“
der Schulvorsteherin Fräulein Marie Krause in Königs⸗
berg i. 8 Bande Allergnädigst zu verleihen geruht.
das silberne Frauen⸗Verdienstkreuz am weißen
Pr.
Im Monat Juli d. J. sind auf deutschen Eisen⸗ — ausschließlich der bayerischen 10 Ent⸗ Bahn (davon 2 bei Personenzügen),
freier Bahn (bei Güterzügen, 19 Jusammenstöße in Stationen (davon 6 bei Personen⸗ züͤgen) vorgekommen. Dabei wurden 1 Reisender und 1 Bahnbediensteter getödtet, 58 Reisende, 30 Bahnbedienstete und 2 fremde Personen verlet.
ZEenmqp““
1 Lesin nen— auf
8
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Bismarck⸗ mit dem Chef des Kreuzer⸗Geschwaders, Vize⸗Admiral Geißler an Bord am 7. September in Chemulpo (Korea) eingetroffen, am 8. September von dort wieder in See gegangen und am 9. September in Tsingtau angekommen. ,
S. M. S. „Tiger“ ist gestern von Schanghai nach Futschau in See gegangen. . 5 S. M. S. 8a 2 *ist gestern von Port au Prince nach Mole St. Nicolas und Cap Hakien in See gegangen und kehrt am 14. September nach Port⸗an⸗Prince zurück. Das Truppentransportschiff „Pisa“ ist gestern in Colombe angekommen: an Bord ist alles wohl. S
1u
Elbing, 10. September. Auf der Schichau schen Werft ist heute r das neu erbaute Torpedoboot „S 115 vom Stapel gelaufen. “
be
Das Verordnungeblatt des Kriego⸗Ministeriums kannt, daß der Kommandeur der dritten Division,
bleibt
Betrich der
Augwechselung der Ratiftkations⸗Urkunden sell in Berlin
Bayern. t be eral Greß
leutnant r von Grauvogl unter Verleihung des kreuzes des Militärverdi ne zur Disposition g. der Kommandeur der ersten Infanterie⸗B.
von Rittmann unter Beförderung zum
zum Kommandecur der dritten Division ernannt word
Tachsen.
der König traf gestern
2 — in EChemnitz
e in Chemn
wie „W. T. B.*
festlich Am hose fand
ch die Militaͤr⸗ und die Zivilbehörden sowie
tung durch Ehrenjungfrauen
e hatte 9— Kompagnie
rinz u — Sodann bs —2
ittag m. ein. T
des Infanterie⸗ deren
20. Auguß d. will Ich der Klein⸗ Peges; Tangermünde —Lüderitz zu
ecgtellt und
Manovergelände bei Wermodorf
berichꝛet großer —
statt. Vor dem Bahn⸗
den die Vürperschaft Seiner 8 anstaltete und an dem etwa 10 000 Fackelträger mi —₰ 2 4 7. e 18 Musikkorps theilnahmen, an sich vorbei xa. 8 be Heute besichtigte der König eine Reihe der bede ten H ht Reih edeutendsten Chemnitzer Fabriken, und Abends wird Seine Majestät eine Serenade der dortigen Sängervereine entgegennehmen Außerdem findet heute eine Speisung der Armen statt. Am Freitag früh kehrt der König in das Mandvergelände zurück.
Oesterreich⸗Ungarn.
Aus Anlaß der Wiederkehr des Sterbetages der Kaiserin Elisabeth legte gestern, wie „W. T. B.“ aus Wien berichtet im Auftrage des Kronprinzen des Deutschen Reichs Hüh r 1 Botschafts⸗Sekretär Graf von Brockdorff einen prachtvollen Kranz am Sarge der Ver⸗ storbenen nieder. z am Sarge der Ver⸗
2
Der Khedive von Egypten ist gese W““
8 g 2 estern aus P 8
Wien eingetroffen. 8 s Paris in
Großbritannien und Irland.
Ueber die Besprechung der Buren⸗Generale mit dem Senence Füricbie Kolonien Chamberlain ist gestern amtlicher Bericht veröffentlicht worden, der F 3 ein n, der Folg 8 Fhaae⸗ 3 Folgendes Buren⸗Generale ersuchten Chamberlain am 20. Mai um eine Besprechung zur Erörterung einer Frage von größter Bedeutung und baten um Festsetzung eines Termins für diese Besprechung. Chamberlain erklärte sich bereit, eine Unterredung zu gewähren, wünschte aber zuvor zu erfahren, welche Gegen⸗ stände man zu erörtern wünsche, damit er sich unverzüglich zu ihnen äußern könne. Die Ge e erwide ee 1. itsrn Mser nne. Die Generale erwiderten, die Haupt⸗ pepeashs e seien die Bitte um völlige Amnestie für alle an dem südafrikanischen Kriege
gf ein
rritischen Staatsangehörigen, die theilgenommen, und die Begnadigung aller Person ie weg welche sie während des Krieges begange Peaneh; 2 88 ferner wollten sie in Verbindung hiermit zu erlangen suchen, daß briti cherseits jährlich ein ausreichender Betrag zur Unterstützung der Wittwen und Waisen von Burghers und der verstümmelten Burghers gezahlt werde. Weitere Vorschläge der Buren⸗Generale gingen bübnn: für die englische und die holländische Sprache gleiches Recht in Schulen und vor Gerichten und gleiche Rechte für 18 8 und Burghers, erträgliche Bedingungen für die ebergabe einschließlich der sofortigen Repatriierung, der Zurabers und der Freilassung der Gefangenen, Wiedereinsetzung oder Frtsce hinng der 5—— der früheren Republiken, Entschädigung alle e infolge des Krieges, Wiedereinsetzun . der beschlagnahmten Farmen in sir Fetgthaene FErfüllung der gesetzmäßigen Verpflichtungen der Republiken ein bließlich der während des Krieges eingegangenen, An⸗ nulljerung der geplanten Einverleibung eines Gebietstheils in Natal Verlängerung der Frist für die Erfüllung der den Burghers gegen⸗ . Regierungen der Republiken obliegenden Verbindlichketten 5 — der Vortheile des Artikels 10 der Uebergabebedingungen für 12 D Bunen⸗Generale protestierten ferner gegen die — b Ible ung des Unterthaneneides. Chamberlain 2 a6 die Zahl und der Charakter der Vorschläge ihn 8s en setze, erinnerte die Generale daran, daß 8.* ingungen, welche zu Vereeniging garantiert worden 88. F g 4 der nicht ihres Gleichen 1 Vorschläge Buren würden ein vollständi F erforderlich machen, das in vielen 4 —— eichneten Abkommen widersprechen würde. Es sei mit seinen Pflichten nicht vereinbar, in eine Besprechung solcher Vorschläge ei zutreten. Chamberlai . s bersflchehe belc shiafer machen. Es See esfne .& M. a. 9—,v Punkte, die bereits erledigt seien zu perbam E“ zunkte, zerled 51 andeln. Bot 1— für die Uebergabe seien den Buten 2 ne es⸗ gnr daß sie diese nur im Ganzen hätten annehmen 1. —½ önnen. Zu dem Zwecke, weiteres Blutpergießen zu 2 ätten sie die Bedingungen angenommen, aber sie seien bnicht 88 8. sohald als möglich um Milde zu bitten. Sie hrne F2b Milner und Lord eee 2 ie Bedingungen annähmen, cs nen nicht verf . erthanen zu erreichen zu suchen, daß EEL Rücksicht nehine in allen Angelegenbeilen, hns 5 2 anen in den neuen Kolonien zum Schaden köͤnnten 2 a erklärte ferner in seiner ort, Lord und Lord icchener hätten versprochen, zu Gunsten einer sie Der⸗
stellun 8 gegenüber öIö,ö traten Chamberlain nicht
der neuen Abko „ sond —;— die ihren König um Anbörung e eee ,— — und Gerechtigkeit ersuchen. Chamberlain iprach darauf sein — ern aus, daß die Buren⸗Generale nicht auf die Bedingung ein⸗ — seien, keinen Versuch zu einer neuen Erörterung des Ab⸗ 8 von m machen. Botha gab die Erklärung Aoe dieser —— unterwerfen wollten. gesgli her sich an diesen Schri sel anschlicßenden offziellen 8 vdrechung hieß Chamberlain die Buren⸗Generale willkommen te in Abrede, daß auf seiten der Buren die Absicht beitehe. ingungen zu ändern. seiner Antwert führte die Untersuchungs werde nicht alle Ver⸗ denen die Strafzeit die einer
und
üd⸗Afrika auf Botha 9
macht. Schließlich wies Chamberlain auf die Politik de und Vergessens dringend hin. Der Krieg sei jeßt England wünsche, die Buren als Angehörige desselben arbeiten zu sehen an der Wohlfahrt und an der Freiheit Der Beginn der Selbstregierung hänge von der Schnelligkei der die alte Animosität absterbe. Die Regierung wünsche, daß Theil gänzlich unvertreten sei, und verlange nur, daß die neue Staatsangehörigen ihr auf halbem Wege entgegenkämen Damit
schloß die Besprechung. Frankreich.
— 4 8 68 “ * 8— “
1 Der Marine⸗Minister Pelletan und der Justiz⸗Minister
allé haben, wie „W. T. B.“ aus Toulon meldet, eine Reis nach Corsika und Tunis angetreten. vö
Von mehreren Pariser oppositionellen Blättern wird berichtet, der Staatsrath habe entschieden daß ihm di Regierung nur die Gesuche solcher Kongregationen 8 zulegen habe, denen sie die Genehmigung zu ertheilen beabsich⸗ tige. Ferner habe der Staatsrath in Betreff der aufgelösten Nonnenschulen beschlossen, daß die Behörden selbst dann wenn die Schulleiterinnen und Lehrerinnen weltliche sein sollten, die Art des Unterrichts zu kontrolieren hätten es festzustellen, ob die Lehrkräfte nicht lediglich Stellvertreterinnen
der Klosterschwestern seien.
1 Rußland. 11“ Kaiser, der Großfürst⸗Thronfolger sowie die Großfürsten Wladimir und Nikolai Nikolajewitsch sind nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus St. Peters⸗
r
1 2 — ab, mit
— .
burg gestern zu den Manövern nach Kursk abgereist.
Spanien.
Zu den Unruhen in Barcelona meldet daß die dortigen Behörden den Minister des den Belagerungszustand aufrechtzubehalten. der Gendarmerie werden Truppen erwartet.
. B“
₰ Innern baten, Zur Verstärkung
8 — 88 — „——. —
88 Niederlande.
„ Der Minister des Innern Dr. Kuyper stattete gestern wie „W. T. * erfährt, den im Haag eingetroffenen Buren⸗ Generalen in ihrem Hotel einen längeren Besuch ab. Der Kriegs⸗Minister, Generalleutnant Bergansius hat interimistisch das Kolonial⸗Ministerium übernommen
Amerika. Aus Washington wird dem „Reuter'schen 8 gemeldet, die Regierung der Vereinigten Staaten nicht zulassen, daß die Anordnung der Regierung von Hafti betreffend die Schließung gewisser von der Partei des Prä⸗ tendenten Firmin besetzten Häfen, den Handel mit diesen Hafen büer. — nicht die haltianische Regierung entweder die AWhmxrenten vertreibe oder eine effektive Blockade aufrecht⸗ Nach einer telegraphischen Meldung a 1 grap Meldr us Kingst 2 richtet der dort aus Columbien Aesne Pese ⸗ Dampfer „Valencia“, daß in Santa Martha vom reitag bis zum Montag ein heftiges, hartnäckiges Gefecht asg unden habe. 100 Mann der Regierungstruppen seien — sei und schreckliche Greuel⸗ eien begangen worden. ie „. ia“ Ladung in See gehen müssen. ““ Die am 6. August vom cubanischen nehmigte Vorlage, nach welcher die Regierun fnahn 8 2„ 8 — 8 2„ ⸗ ur A einer Anleihe von 35 Millionen Doslars e . ist jetzt auch von der cubanischen Kammer angenommen worden. Die Bill geht nunmehr an eine gemeinsame Kommission beider Häuser des Parlaments. Asien. lach den aus der Mandschurei in Peking eingelauf Fechrichhen machen die Russen, wie dag Nruter sche 8 22 meldet, keine sichtbaren Anstalten, den südwestlichen ö „Provinz Mukden innerhalb der im russisch⸗ 1 ischen Vertrag festgesetzten Zeit von 6 Monaten zu ver⸗ 8 sen. Eine große — russischer Truppen und Einwanderer ommt mit der sibirischen Bahn in das Land und verläßt ₰ι2 wieder. Der in der Mandschurei befehligende 8. sische General setzte den russischen Gesandten in Peking Ter davon in Kenntniß, daß die chinesische Regierung eng 1g he Beamte, die dem Kaiserlichen — angehören — iederaufnahme des Postdienstes enisende. Der General ert ’ t gegen die Anwesenheit von Fremden in der Mandschurei der Dauer der militärischen Besetzung Einspruch eessar rieth ihm darauf, sie summarisch auszuweisen. rP., T. g ,— berichtet: Baro „ Direktor mandschuri — der General Bolkoff, stellvertretender — —- 2— als 2— sowie der russische r. Provinz Mukden reisten am Diens⸗ — b der legenheit der Zurückziehung der Truppen und — Shanhaikwan⸗Eisenbahn nach Peki Sie —— 2——⸗ von der Kaiserin⸗Wittwe in 128 Aus Yokohama meldet das „Neuter'sche Bureau⸗ — ;.,4 dem —, Minister der 2— veranstalteten Festmahl der chinesische Pri sai⸗chun, der China bei der Krönung des s — von und Irland vertreten hat, das Japans während der Krifis von 1770 rühmte: er hod hervor daß Javan und China dur Bande verknuvft seien, und egr. er sei da Nationen in Zukunft zu⸗ — Bemühungen vereinigen würden, um
Senat ge⸗
2 iectersbur Fenpendergge ietes in Transvaal stie
bödeben drfen Ta. da ste⸗
wird unterm 9. d. M. duptlinge des
e Wasen
von den Behörden
—X,—
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Muttersprache in Glfatz a-⸗Lothringen gebnifsfen der Belkszalluang vem 1. Baen. 888:
FSe ermtttelt
ortsanwesenden
Bevölkerung 8 ee— Bevpölkerung zu dem Zwecke verwerthet 42 ge bet festzustellen, innerhalb dessen der Gebrauch der fran⸗ chen Sprache als Amtssprache bis auf weiteres gestattet blieb. 2 Berwäͤltung ist dieses Gebiet auf Grund des Gesetzes vo 2— “ e vom 5. Dezember 1877 und 20. Feb 889 festgestellt worden. Die „Straßb. Korr.“ s⸗ — vHruam⸗ . Die „Straßb. Korr.“ stellt .. beiden bisher bei der Ermittelung von Sprachverhältnissen in Peegen Ländern, wie in Belgien, in der Schweiz u. s. w., üblichen Aaldie schätzungsweise Ermittelung des Sprachgebietes und die eeeeneüclnas 1 Vergleich und prüft die Richtigkeit der Schätzung denn; * 8. Eche Ducch die 3v werden ja Vorgänge ermittelt ei der Schätz em Beobachter völlig entgehen — die wanderungen, die Wandl b TEEEEb wanderungen; die Wandlungen in Einzelfällen u. s. w. A ie See Pre. Hlh annc für das Reichsland zeitlich 8 Ancdg 1r s 4 8 2 8 44 8 4 811 zurüc. hat also auch die Wirkungen der Zeit wahrzunedmen Nach der Zählung von 1895 war im franzssis Sprachgebie Rach der, Zählung von ranzösischen Sprachgebie 8 eslandes eine Bevölkerung von 159 732 Personen ermittel den, wovon auf Lothringen allein 142 177 entfallen. Nach de Individualzählung vom 1. Dezember 1900 ist in zen L f eriguaxpählun 1 ist im ganzen Lande fü S d beider Geschlechter und aller Altersstufen al Muttersprache die französische angegeben worden; diese letztere, größere v zösische angegeben worden: diese letztere, größer Züiffer 8 9 die des französischen Sprachgebiets Fande zerstreuten Personen, welche die französische Sprache als ih Muttersprache angeg b ranzösische Sprache als ihre Mr prache angegeben haben, die aber 1895 der B ebens mußten, öö die Angehörigen der beuticem ectn 1 prache im französischen Sprachgebiet. Dies meidli Dr 1 franzosischen Sprachgebiet. Diese unvermeidlichen 1 “ B ge beschränkten Gebiets Se n. Schatzungsfehler aus früherer Zeit sind durch die Individualzählung 6 Feblaras Zeit sind durch die Individualzählung 1900 “ beide Zahlen in Vergleich gezogen werden, sei darauf hin en, daß, wie überhaupt die Wissenschaft längst mit dem Vor 2 b aub Wissenschaft längst mit dem Vor urtheile gebrochen hat, als sei die Sprache ei rü b gebroch at, als sei die Sprache ein untrügliches Merk 8019 w d 2 e. . ¹ Ugliches Mertmal nationaler Herkunft, auch für die Verwaltung di Lethnograpisch Frage nur insofern Werth hat, als dadurch eine Vorstellung d 8 . ꝓgmP 3 * wig Iüß 82 e. g p — 8 F wird, inwieweit durch die Ansammlung einer dichten Men ee eelhra hpen Bevpölkerung in einem Gebietstheile die Not 27 igkeit entsteht, gewisse Rücksichten und Ausnahmen bei der Han Pübnss der amtlichen Geschäftssprache zu gestatten. Für die Ver wa tung ist daher das Vorhandensein einer geringfügigen sprachlichen Diaspora gleichgültig, und ebenso bedeutungslos ist für diese Frage die zufällige Anwesenheit von Staatsfremden im Lande 8 Wenn z. B. im geschlossenen deutschen Sprachgebiet des Elsaß da und dort. unbedeutende Minderheiten zur französischen Mutter sors sich bekannt haben, so ist dies für die Verwaltung ebenso b anenh wie — in gleichem Maße — das Vorkommen deutsche r im „15 franzosischen Sprachgebiet. Was abe e Staatsfremden betrifft, so kan llgemei . ie Staatsfrer etrisstt, so kann nur im allgemeinen darau werden, daß einerseits die Zahl der französischen Staats rnr sich fortgesetzt mindert (1885: 20 314, 1900: 14 933 2 daß andererseits bei Angehörigen doppelsprachiger Nach 22 wie der Belgier (1900: 1920), Luxremburger (10 671) und (11,934) eine gesonderte Zaͤhlung der Sprachverhältnisse Fit eselot ist. „Jedenfalls berechtigt aber die Anwesenheit dieser Auslander im Lande zur Annahme, daß diese zur Bildung Gesammtziffer nich eesentli hheraazir Eesemmtzifer nicht unwesentlich heigetragen haben — ziffermäß äßt sich dies allerdings nicht feststellen. — benr Mam anf auch zunchst davon absehen, auf ei are Unrege mäßigkeiten näher einzugehen, die sich be dung der Zahlen nach Geschlecht und Altar ergeben. Die „Str
worden,
des w Ind
„
beschränkt sich darauf, auf Füb. ISvwerae EA * 8 * uf, au das Mißverhältn 5 emet. darin liegt, daß, 5 niß hinzuwei
*
während für die Zivilbevölkerung des Land
zählt wurden, von den Angehörigen der französischen Mutters 92 993 weiblich, 105 180 männlich sind. Zur 8 —— dagegen sind gezählt worden 687 941 männliche und 727 019 wefeüche Personen; unterscheidet man wieder nach dem Alter, so beschräntt sich die Unregelmäßigkeit auf die Personen, die über 14 Jahre alt sind ee ebas erfährt in den Zivilstandsverhältnissen (Verhältniß öb. Verheiratheten) keinen befriedigenden Aufschlu — 2 große Zabl der Kinder mit französischer Muttersprache bö 25 ₰— Mädchen) steht weder im Verhältniß zu — zu den für die deutsche Muttersprache Für die Ermittelung des französischen
genügt aber eine geschlossenen Sprachgebiets
2 Vergleichung der Schätzung von 1895 mi — von 1900. Die genannte Korrespcadene beschrnkt daber 5 Betrachtung auf die Sprachverhältnisse in den 311 Gemeinden des Landes, v im amtlichen Verkehr der Gebrauch der französischen — noch gestattet ist. Dadurch scheiden die im deutschen Sprach⸗ — ermittelten, vereinzelt vorkommenden Personen aus, welche als utterfprache die französische Sprache angegeben haben, und man gewinnt ein deutlicheres, örtlich abgegrenztes Bild, statt erstreuter individueller Vorgänge. Die Zahl der im ganzen Lande 1900 gezählten Angehörigen der französischen Muttersprache 1198 173) erfährt dabet eine Minderung um 87 010, und dem Reste von 111 163 franzosisch Srrechenden stehen im französischen Sprachgebiet 48 756 gegenüber, deren Muttersprache die deutsche ist, wozu noch 934 Personen zu rechnen sind, welche beide Sprachen als ihre Muttersprache an⸗ Von den vorer 311 Gemeinden gehẽ vorer 4 gehören 22 — Saalcos (7), irmeck (11) und Weiler (4)) dem neen 81 einden (1e 1 der Kantone Dammerkirch, Markirch und ö Oberelsaß, die Hroee 2986 Gemeinden dem Lothringen, und zwar entfallen den letzterer den Kreis Stadt Mez 1, auf den Lansdkreie⸗ Metz 1* Bolchen 12. Chäteau. Saling 108, Diedenhofen⸗Ost 4. Dieden hofen⸗ West 12. Sgarburg 24. Daraus crgiebt sich, das die franzésisch redende Bevälkerung nicht nur reich, sendern auch dicht. inshesondere im Stadt⸗ und Landkreise Metz und im Kreise Göteau⸗Faling, vertreten ist. n man nun zunächst das fran⸗ zösische Sprachgebiet im Bezirk Lothringen betrachtet, so sin t 2 8, v 111 163 Personen mit fra cher worden:; in s t ses 89,807 wht desticher Matterterach. wern veng⸗ rend im tranzesischen Sprachgehiete des Unterelaß den 12 onen mit ischer Mutterfprache nur 1695 mit utterspr berclsaßz
gegenüberstehen, und die entsprechepden Zablen 3 und 154 Durch diese Zahlen wird die — 1-4 0 . be
bestärigt, daß Einwanderung, kondere in den leßten sehn. nach Lothringen gewendet hat epten zehn een weit
als nach dem man allerdt bedenken, daß im französischen achgebicte Fgr h Kned veven Lrlcsg Lcreern lie im franzoöstschen die Statt Mepß und das neu erschlossene der Zwvilbedöl ½ der Stadt Mesz und nur 12 835 d ische Sprache als acden
zuch
748 beide
1. Dezember 1900 auf 100 weibliche 95,33 männliche Personen ge-.
14 Jahre