Das Wahlrecht kann nur in Person ausgeübt werden.
Die näheren Bestimmungen üb der Wahlen werden durch die von d
aufzustellende Wahlordnung getroffen.
Diese Wahlordnung wird im
Anzeiger und nach näherer Bestimmung des Aufsichts⸗
raths in mindestens
städte veröffentlicht. 40.
Wählbarkeit.
Wählbar zu Mitgliedern der B
ohne Beschränkung auf den Handels
Berücksichtigung der
denen die übrigen im § 39 unter Ziffer 2—4 für die Wahlberechtigung aufgestellten vorliegen, außerdem die Vertreter öffentlicher, Bank versicherter Verwaltungen, auch wenn die Ver⸗
treter nicht persönlich Mitglieder d Nicht wählbar sind Beamte und
sowie diejenigen Personen, welche dem B Aufsichtsrath einer anderen Feuerversicherungsanstalt
angehören oder bei einer solchen Agenten angestellt sind.
Tritt innerhalb der der Bankvertretung ein
aus und ist eine Ersatzwahl (§ 42
Im Zweifel oder auf Beschwerde trifft die vertretung endgültige Entscheidung.
§ 41. Amtsdauer.
Die Amtsdauer der Mitglieder der Bankvertretung
beträgt neun Jahre. Von drei
scheidet je ein Dritttheil der in jeder der drei Städte Mitglieder aus, wobei jedesmal diejenigen Mitglieder zunächst auszuscheiden haben, welche seit Organe am längsten Unter denjenigen Mitgliedern,
gewählten
der letzten Wahl dem obersten angehörten. Amtsdauer die gleiche ist, entscheid
Die Ausscheidenden e
Ersatzwahlen.
Scheidet vor Ablauf der Wahlperiode aus irgend einer Veranlassung cin Mitglied aus, so ist inner⸗ halb sechs Monaten vom Tage des
eine Ersatzwahl vorzunehmen. regelmäßig alle drei Jahre vorzun
für die Bankvertretung innerhalb längstens eines
Jahres nach dem Ausscheiden des gliedes stattzuf dieser verbunden werden.
Bei Ersatzwahlen für Mitglie tretung, welche vor Ablauf ihrer scheiden, erfolgt die
Zuständigkeiten.
Neben den der Bankvertretung und durch diese Satzung sonst ständigkeiten steht ihr insbesondere
1) die Aenderung der Satzung
2) die Aenderung der Allgemeinen
Bedingungen (R.⸗V.⸗G. § 41); 3) die Genehmigung
lastung des Vorstandes
(R.⸗V. G.
(§§ 13 —- 15);
5) die Wahl der Mitglieder des der Widerruf ihrer Bestellung H. G.⸗B. § 243 Absatz 1 und 4)
6) die Festsetzung der vertretung Sitzungen zu
welche für die dienstliche Stellung
Bank zu gelten baben, insbesondere Genehmigung
von Aenderun Stellung der und der und Verwendung des Ruhegehalts 1889;
jen der DOrdnung amten der Bank
8) die Feststellung des von dem Vorstande all⸗ jährlich aufzustellenden Voranschlages der gesammten Verwaltungskosten für das kommende
9) die der zur
Wahl von Auesschüssen
crachtet: 0) die Umfanges. § 44.
Berufung der Generalversammlungen. Bankvertretung kann nur
lge. diesen durch Bevoll⸗
Die Beschlusßfassung der B. in Gencralversammlungen erfo Das “ — 8 mächtigte nicht ausgeübt werden. Die Generalversammlu stand berufen (pgl. jedoch 1. in einer der drei
felgt unter Angabe ven Ort,
Taaebord mittels e vor dem Tage der Versammlung,
Beru
uglieder des
in Fragre. ½ 45.
Regelmaßzige Gencralversam
Regelmäßig hat cine Genetral
zufinden i) innerbalb der letzten drei Monate des
s 1“] die — tl X 8
I1
t;
lb der —— drei zut Genebmigung — sowie zut
enen
- Bestimmung im satz, sämmtliche im Geschäftsbereich der Bank wohn⸗ haften, bei ihr versicherten, männlichen Personen, bei
Amtsdauer eines Mitglieds rtretu⸗ Umstand ein, der die Wähl⸗ barkeit ausschließt, so scheidet das Mitglied sofort
inden, so kann die
Wahl stets für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes. 3
der Jahresrechnung und der Jahresbilanz, sowie die Beschlußfassung über die Ent⸗ und des Aufsichtsraths § 36, H.⸗G.⸗B. § 260): 4) die Feststellung eines etwaigen, r ordentliche Beiträge (Nachschuß) zu deckenden Bedarfs
er den Mitgliedern der Bank⸗ aus Anlaß ihrer Theilnahme an den gewährenden Vergütungen für Reise⸗
aufwand und 82 7) die Aufstellung der allgemeinen Grundsätze,
Bestimmungen über Errichtung, Verwaltung
Zuständigkeit der Bankvertretung geh beernee⸗ sofern sie solche 1
Genehmigung von Neubauten größeren
werden durch den Vor⸗
35 Z. 3) und finden in Wablstädte statt.
ladung zu den Gencralpersammlungen er⸗
S
und Stunde SPöe unter Mittheilung der
an die Mitglieder der Bankrertretung
Briete mindestens eine Weoche
n — mitzurechnen sind. ratbe haben an den Gencralversamml
nehmen, eß stehe denn ein persönliches Interesse des Einzelnen
und sam sol
chäte oder das Inteꝛesse
alteriamml muß er⸗ as eert, ader
er die Vornahme er Bankvertretung
Deutschen Reichs⸗
je einem Blatte der drei Wahl⸗
ankvertretung sind stand, jedoch unter § 38, Schluß⸗
Voraussetzungen bei der
er Bank sind. Agenten der Bank, Vorstande oder
als Beamte oder
) vorzunehmen. Bank⸗
zu drei Jahren
deren et das Loos. wählbar.
8 Ausscheidens ab Haben jedoch die ehmenden Wahlen
betreffenden Mit⸗ Ersatzwahl mit
der der Bankver⸗ Amtsdauer aus⸗
durch die Gesetze zugewiesenen Zu⸗ zu:
(R.⸗V.⸗G. § 39); Versicherungs⸗
durch außer⸗
Aufsichtsraths und (R.⸗V.⸗G. § 35,
der Beamten der
für die dienstliche vom 3. Juni 1889
sonds vom 3. Juni
Rechnungsjahr; zur Vorberathung für erforderlich
itzungsraum.
wobei der letztere
und des Aufsichts⸗ theilzu⸗
der — 42
das kommende
——122.2—
—2
lußfassung übet süchteratds.
von dem
tes der Bank⸗
wenn der Aufsichtsrath solches beschließt, oder wenn neun Mitglieder der Bankvertretung die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen. 8 Vorsitz in der Generalversammlung. Die Bankvertretung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben je auf die Dauer von drei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. 8 Fehlen in einer Generalversammlung der Vor⸗ sitzende und sein Stellvertreter, so wird unter Leitung des den Lebensjahren nach ältesten Mitgliedes der Vorsitzende für diese Generalversammlung besonders gewählt. § 47. Beschlußfassung der Generalversammlung. Die Generalversammlung ist nur beschlußfähig, wenn wenigstens vierzehn Mitalieder anwesend sind. Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der ab⸗ gegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit). Für Beschlüsse, welche die Aenderung der Satzung betreffen, ist jedoch eine Mehrheit von drei Vier⸗ theilen der abgegebenen Stimmen und die Anwesen⸗ heit von mindestens zwanzig Mitgliedern erforderlich. Sind weniger als zwanzig Mitglieder anwesend, so muß zu gleichem Zweck innerhalb der nächsten sechs Wochen eine anderweite Generalversammlung ab⸗ gehalten werden, in der alsdann der betreffende Be⸗ schluß mit einer Mehrheit von drei Viertheilen gültig gefaßt werden kann, auch wenn weniger als zwanzig Mitglieder anwesend sind. Bei der Berufung dieser anderweiten Generalver⸗ sammlung ist auf deren unbedingte Beschlußfähigkeit ausdrücklich hinzuweisen. Die Wahlen finden, soweit sie nicht einstimmig durch Zuruf erfolgen, mittels Abgabe von Stimm⸗ zetteln nach einfacher Stimmenmehrheit statt. Ist letztere im ersten Wahlgange nicht erreicht, so kommen diejenigen beiden Personen, auf welche die meisten Stimmen gefallen sind, auf die engere Wabl. Haben mehr als zwei Personen die meisten und den Vorsitzenden zu ziehende Loos darüber, welche beiden Personen auf die engere Wahl zu bringen sind. In aleicher Weise entscheidet das Loos, wenn die engere Wahl für die beiden Personen Stimmengleichheit § 48.
Z11I1““ 8 8 1“ Minderheits⸗Rechte. Insoweit durch die Gesetze eine Minderh obersten Organs Rechte eingeräumt sind, stehen letztere einer Minderheit von neun Mitgliedern der Bankvertretung zu. § 49. Beurkundung der Beschlüsse. Jeder Beschluß der Bankvertretung bedarf zu seiner Gültigkeit der Beurkundung durch ein über die Verhandlung gerichtlich oder notariell auf⸗ enommenes Protokoll, für welches im übrigen die Vorschriften im § 259 des Handelsgesetzbuchs maß⸗ gebend sind. Abschnitt III. Verwaltungskosten, einschließlich Ruhegehalte und Wittwen⸗ und Waisen ⸗Versorgung. Sicherheiten. Beihilfen für Feuerlöschanstalten. § 50.
Voranschlag der Verwaltungskosten. Ueber die gesammten Verwaltungskosten wird von dem Vorstand alljährlich ein Voranschlag aufgestellt und dem Aufsichtsrath zur Prüfung, der Bank⸗ vertretung zur Feststellung vorgelegt.
§ 51.
Besoldungen der Beamten.
der Agenten. Die Mitglieder des Vorstands, deren Stellvertreter und die Beamten der Bank beziehen lediglich feste Besoldungen. Die Agenten der Bank, soweit sie nicht Beamte der Bank sind, beziehen Provision.
Die allgemeinen Grundsätze für die Bemessung dieser Provision unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsraths. “
§ 52.
Ruhegehaltsberechtigte Beamte.
Den Mitgliedern des Vorstands und deren Stell⸗ vertretern kann nach Maßgabe der von der Bank⸗ vertretung erlassenen Ruhegebaltsordnung von dem Aufsichtsrath im Dienstvertrage Ruhegebaltsberechti⸗ gung zugesichert werden.
Veamte der Bank (Prokuristen, Generalagenten, Infpektoren, Sekretäre, Bureaubeamte ꝛc.) können vom Vorstand mit Gen hemfhane des Aussichtsraths —. Dienstvertrags rubegehaltsberechtigt angestellt werden. Für diese Beamten gilt übrigens die Ordnung über die dienstliche Stellung der Beamten der Bank vom 3. Juni 1889; sie bedarf für Abänderungen der Ge⸗ nehmigung der Bankrertretung.
Provisionen
Ruhegehaltsfonde.
Zur Deckung der den Direktoren und Beamten der Bank nach ihren Dienstperträgen zustehenden An⸗ sprüche auf Ruhegehalt ist aus Mitteln der Bank cin Ruhbegebaltsfends errichtet. Die weiteren Zuwendungen für denselben unter⸗ liegen der Bewilligung der Bankvereretung. Die Zuwendung darf in einem Jahre zusammen mit dem Veitrage für den Wittwen⸗und Waisen⸗Versorgu
54) den Betrag von Einem Prezent
Prämie übersteigen.
u oweit der Rubegehaltstends zur
Deckung jener A
üche nicht auore ftet di Bank unmittelbar ü.. ha .
So lange der Fonds nicht voll angesammelt ist, werden die bereits fälligen R. als Theil
der Verwaltungskosten vdon der Bank gezablt, während die menden Zinsen dem Fondé all⸗
satscng 88 2 Ansammlung des Ruhegebal vellstän ammlung ts⸗ Rubegehalte aus seinem
fende werden die fälligen cigenen Einkommen een.
zeng. 2— bedarf es der Genchmiaurna der Ban
§ 54 Wittwen⸗ und Waisenkasse. Die für die grundeten, L5*.
8 anc.,) Eteer. es
gleich viel Stimmen erhalten, so entscheidet das durch
4½
vereins der Direktoren und Beamten der forderlichen Zuschüsse unterliegen durch die Bankvertretung.
Bank er⸗ der Bewilligung (Vgl. § 53 Abs. 2.) S3. Sicherheiten.
Die von den Mitgliedern des Vorstands und deren Stellvertretern zu bestellenden Sicherheiten setzt der Aufsichtsrath dienstvertragsmäßig fest.
Die allgemeinen Grundsätze über die Bestellung von Sicherbeiten seitens der General⸗Agenten unter⸗ liegen der Genehmigung des Aufsichtsraths.
Die von den Agenten zu leistenden Sicherheiten werden von dem Vorstande bestimmt.
Beihilfen für das Feuerlöschwesen.
Dem Vorstande wird von der Bankvertretung für jedes Jahr eine Summe zur Verfügung gestellt, um in geeigneten Fällen Beihilfen für Leistungen im Feuerlöschwesen zu gewähren.
Abschnitt IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder als Versicherte. § 57.
UHebernahme der Gefahr. Die Bank übernimmt den Ersatz: M 1) des Schadens, welcher an
Gegenständen verursacht ist: a. durch Brand oder durch Blitzschlag oder durch Explosion jeder Art, oder anläßlich solcher Ereignisse durch Löschen, Niederreißen und Einwässerung sowie beim Retten und Aus⸗ räumen, in allen diesen Fällen, soweit der Schaden in der Zerstörung oder Beschädigung versicherter Gegenstände besteht, und durch Abhandenkommen versicherter Gegen⸗ stände bei Gelegenheit der unter a. erwähnten Vorgänge;
2) der zweckmäßig aufgewendeten Rettungskosten, soweit solche dem Versicherten zur Last fallen.
Wenn die Bank für nöthig erachtet, die Gefahr nur zum theil zu übernehmen, so muß dies in der Versicherungsurkunde ausdrücklich bemerkt werden.
Zerstörungen und Beschädigungen durch Leuchtgas⸗ Ervplosion werden den Brandschäden gleich geachtet, auch dann, wenn das Leuchtgas zu Heizzwecken be⸗
den versicherten
dr ist. 8
ie Uebernahme der Versicherung gegen andere Explosionsschäden erfolgt nur auf besonderen Antrag und muß in der Versicherungsurkunde ausdrücklich ausgesprochen sein. Wenn gegen Explosionsschaden nicht besonders versichert ist, gilt nur der durch eine Exrvlosion etwa entstandene Brandschaden als ver⸗ sichert.
Mittelbare Schäden werden nur dann vergütet, wenn für sie nach deutschem Reichsrecht bezw. Landes⸗ recht die Versicherung überhaupt gestattet ist und wenn solche durch die Versicherungsurkunde seitens der Bank besonders gewährt ist.
§ 58. Ausschluß des Ersatzes für
Die Bank leistet keinen Ersatz welche:
a. durch Aufruhr, durch Landfriedensbruch oder durch militärische, während eines Krieges auf An⸗ ordnung eines Befehlshabers zum Zweck von Kriegs⸗ operationen getroffene Maßregeln verursacht werden (sonach werden solche Schäden, die durch Ruchlosig⸗ keit oder Muthwillen des Militärs oder des Heeres⸗ gefolges eintreten, vergütet);
b. absichtlich oder durch grobes Verschulden des Versicherten selbst, oder mit seinem Wissen und Willen oder auf sein Geheiß von einem Dritten verursacht, oder
c. dadurch entstanden sind, daß der Versicherte ohne obwaltende Gefahr, oder gegen den Rath der zuständigen Behörde oder des Bankagenten aus⸗ räumte, oder ohne obrigkeitliche Anordnung ein nicht vom Brande ergriffenes Gebände niederriß, oder da⸗ durch, daß er die zur Rettung und sicheren Unter⸗ bringung der gefährdeten Gegenstände, sowie zur Wiedererlangung des Entwendeten geeigneten Maß⸗ regeln schuldbarer Weise unterließ.
§ 59.
Nebenkosten der Versicherungsurkunden.
Neben der Prämie sind die Mitalieder der Bank verpflichtet, die für die Versicherungsurkunden zu zahlenden Stempel⸗ u. dal. Gebühren zu entrichten, bezw. solche der Bank zu erstatten.
Die von Mitgliedern an die Bank oder ihre Dienststellen (General⸗Agenturen, Haupt⸗Agenturen, Igenturen) gerichteten Briefe sind zu frankieren. Daszenige Porto, welches für die Agenturen durch den Briefwechsel mit den außerhalb des Agentur⸗
wohnenden Mitgliedern entsteht, ferner das o für die Uebersendung von Entschädigungs⸗ eenden Mitglieder. ie allgemein Kätze fuür die Erhebung von Ausfertigungsgehühren für Versicherungsurkunden unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrathe. § 60. Allgemeine Versicherungsbedingungen.
Im üÜübrigen werden die Rechte und Pflichten der Mtglieder in ihrer nschaft als Versicherte durch die allgemeinen
1 rungsbedingungen, welche der Genehmigung der Bankvertretung unterliegen, bestimmt.
Ales allgemeine Versichern bleiben bis auf weiteres die ½8§ 40 18 70 — Heesires der Bank vom 16. ust 1888 in Kraft un werden als solche mit der §85 1 bis 31
für . erfolat nach Maßgabe des 8
Schäden. für Schäden,
Ihre des Reichegesetzes vom 12. Mat 1901. Abschnitt V. Uebergangobeütimmungen.
8 61.
FBZeaur die Bankvertretung.
Die einundzwanzig Mitälieder, welche den Ver⸗ stand der Bank. als dos bisberige oberste O der Bank, zur Zeit des Inkrafttretens dieser Sen bilden, geben ohne waiteres in die :
der B. über
1 vor. Sie 05 in em Amte. Bankvertretung 1. eitn N 2 veoen * 39) in seder der drei Sta wei kinmgewäblt. ilren Stärte baben mäössen.
enece Fähe
41
“
erfetderlichen
eben
[48535]
unter entsprechender Anwendung der jetzt geltenden Wahlordnung vom 6. Ottober 1881. Für die Wahlberechtigung und die Aufstellung der Wahl⸗ berechtigten⸗Liste gilt jedoch der § 39 dieser Satzung.
Von den siebenundzwanzig Mitgliedern der Bank⸗ vertretung scheidet sodann mit dem 1. Dezember 1905 und weiterhin mit dem 1. Dezember 1908 und 1911 je Ein Dritttheil der in jeder der drei Städte gewählten Mitglieder der Bankvertretung aus, wobei jedesmal diejenigen Mitglieder zunächst auszuscheiden haben, welche dem obersten Organ am längsten an⸗ gehörten. Unter denjenigen Mitgliedern, deren Amtsdauer die gleiche ist, entscheidet das vom Vor⸗ sitzenden des Aufsichtsraths zu ziehende Loos.
Inkrafttreten der Satzung. “
Diese Satzung tritt an die Stelle der Verfassung der Feuerversicherungsbank für Deutschland vom 16. August 1888 mit folgenden Maßgaben:
1) Diejenigen Bestimmungen derselben, Ausführung des Reichsgesetzes über di privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 erlassen sind, treten mit dem 1. Dezember 1902 in Kraft.
2) Es haben jedoch die nach § 61 erforderlichen Neuwahlen und Ersatzwahlen von Mitgliedern der Bankvertretung alsbald nach Genehmigung dieser Satzung durch das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung nach den Bestimmungen dieser Satzung und der jetzt geltenden Wahlordnung vom 6. Oktober 1881 stattzufinden.
Ebenso hat die erste Generalversammlung der Bankvertretung zur Erledigung der ihrer Beschluß⸗ fassung vorbehaltenen Angelegenheiten vor dem 1. Dezember 1902 stattzufinden, und es ist vor dem 1. Dezember 1902 die Eintragung der Bank in das Handelsregister zu bewirken.
3) Diejenigen Bestimmungen der neuen Satzung, welche eine Aenderung in den Rechten und Pflichten der bisherigen Mitglieder der Bank herbeiführen, treten nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 der Ver⸗ fassung der Bank vom 16. August 1888 am 1. De⸗ zember 1903 in Kraft.
4) Vom 1. Dezember 1902 ab führt die Bank nach § 1 dieser Satzung den Namen (die Firma):
Gothaer Feuerversicherungsbank aauf Gegenseitigkeit.
welche in
Von den Firmen Mendelssohn & Co. und S. Bleichröder sowie der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft hier ist der Antrag gestellt worden, Russische 4 % Staatsreute Serien Nr. 227 — 252 — 26 Serien à 10 Millionen Rubel 260 Millionen Rubel — zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.
Berlin, den 13. September 1902.
Iulassungsstelle an der Börse zu Berlin.
Kaempf.
[48534] Bekanntmachung. Von der Filiale der Bank für Handel und In⸗ dustrie hier ist bei uns der Antrag auf Zulassung von nom. ℳ 7075 000,— Stamm⸗Aktien Nr. 1 — 7075, ℳℳ 17 100 000, Nr. 1 — 17100, nom. ℳ 8 000 000 4 ½8 % hypothekarische Anleihe, nom. 8 000 000,—=Fr. 10000 000,— 5 % hypothekarische Anleihe der Deutsch Luxemburgischen Bergworks⸗ und Hüttenaktiengesellschaft der biesigen
zum Handel und zur Notierung an Börse eingereicht worden. 8 Frankfurt a. M., den 13. September 1902. Die Kommission für Zulassung von Werthpapieren an der Hörse zu Frankfurt a. M.
[48536] Einladung zum Abonnement für das Neue Schauspielhaus in Frankfurt a. Main. Die Neue Theater Actien Gesellschaft beehrt sich, bierdurch zur Anmeldung von Abonnements für das Neue Schauspielhaus ergehenst einzuladen. Die Vorstellungen sind eingetheilt in Abounement A. NM D. B. — E. C. Mittwoch, F. Sonntag. Anmeldungen werden auch für einen dheelnen Tag, aber nur für das ganze Jabr, angenommen. Die Abonnemenispreise sind für je 1 Platz und je 1 Tag bei 47 Vorstellungen wie folgt festgesetzt: Prosceniums⸗Logen im Parterre oder Balkon.ℳ 320, Logen im Parterre oder Balkon 1b
i— 2 Balkon I. u. II. Reibe’.
III. bis V. Reihe
v h emr ... VIII. bis XIII. Reibe ceniums⸗Logen im I. Rang
ttelrlatz im I. Rang..
Seitenplatz im I. Rang.. .
Logen im I. RangH
— ] n- düh⸗ 5 5„ 5
ittelplatz im II. * . .
Seitenplaß im II. — h
Der Abonnementspreis 8” je ein halbes Jahr im poraut zu entrichten.
Die Abonnements⸗Anmeldungen bheliebe man schriftlich unter von Formularen, welche Hechstraße 46 in den Geschäftsräumen der Rendant erbältlich sind, bei genannter Rendantur bio zum 320. ZTeptember a. c. ceinzureichen.
Die Zutbeilung der zum Abennement
Logenpläge kann nur insoweit erfelge
vüg das Abonnement nicht genommen wird. rigen erfelgt die ung in der Weise.
daß in 22 Linse an die te, welche
Abonnenten im alten
ze 8 sedann an e 2⸗ tionäre und seges
iun den afe Plüpe zur Ueber die Zutbeil
Vorzugs Aktien
E —
itag,
motag,
8
den Aktionären dse Zutheilung.
welchem die Abonn erebrlichen An⸗
Frantfurt a. Main. im 222 1902. Neue Theater Actien Gesellschaft. TDie Tirektion.
Emil Glaar
4 ⁴2
August Heerdt.
v
Der Inhalt dieser Beilage, muster, Konkurse, sowie die Tarif⸗ und Fahrplan⸗
Central⸗Hand
Das Central⸗Handels⸗Re durch die Königliche E
Berlin auch
Deutschen
8
gister für das Deutsche Reich k
eichs⸗Anzeiger
und Königlich Preußischen
Berlin, Dienstag, den 16. September
in welcher die Bekanntmachungen aus den Handels⸗, Güterrechts Bekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erf
8*
els⸗Register für
ann durch alle Post⸗Anstalten, für
rpedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers, SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden. öu“
Das Bezugspreis
8 EEII1“ gen⸗ „ und Börsen⸗Registern, über Waarenzeichen, Patente Gebrauchs cheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel 1 2 — ..
das Deutsche Reich. „Nr 218 4)
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
— Einzelne Nummern kosten 20 ₰. —
Vom „Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Re
ich“ werden heut die Nru. 218 A. und 218 B. ausgegeben.
Waarenzeichen. das Datum vor dem Namen den Tag r dem Namen den Tag G. = Geschäftsb = Der Anmeldung ist eine Be⸗
(Es bedeuten: der Anmeldung, der Eintragung, Waaren, Beschr.
das hinte
schreibung beigefügt.)
Nr. 55 381.
B. 8198. Bnandenbuseh’s
küchel für medizinische Zwecke.
Thiere, ferner Syrup, Honig, Honigbonbons, Zucker⸗ honig, Kunsthonig, Honigmalzbonbons und Streu⸗
en. Nr. 55 389. D. 3423. etrieb, W. 1
Klasse 26 c.
Kaffee — Seschaäfttb 21
1 2 1902. Hermann Branden Kaffeegeschäft.
29/8 1902. G.:
Kaffee, Kaffee⸗Zusätze.
Nr. 55 382. K. 6930.
Kaiser's Plantagen-Hafiec
23/4 1902. Viersen.
Nr. 55 383. K. 6759.
laiser's Chocoladegeschöft
10/2 1902. b. H., Viersen.
Kakao⸗, Back⸗ und Zuckerwaarenfabrik. W.: Kaffee, gebrannk und roh, Kaffeesurrogate, Kaffeegewürz, Thee, Kakao und Kakaofabrikate, Konfitüren, Mar⸗ zivan, Kakaobutter, Chokolade, Zuckerwaaren, Back⸗
Kaiser’'s Kaffregeschäft, G. m.
29/8 1902. G.:
busch, Altenessen.
27/3 1902. Diamant Deutsche Zündholzfabrik A. G., Rheinau (Baden). 29/8 1902. G.: Zündholzfabrik.
W.: Zündhölzer.
Gebrannter
Klasse 26 c.
Kaffeegeschäft.
Kaiser’s Kaffeegeschäft, G.
29/8 1902. G:
waaren, Zuͤcker und Zuckersurrogate
Nr. 55 381.
M. 5525.
E
Klasse 36.
Klasse 26 c.
t, G. m. Kaffeegeschäft,
. Na
Klasse 26 c.
1902. raffinerie.
und Syprup
Nr. 55 385. K5. 1007. Klasse 26c.
Ueber L- and und Meer
1979
Aug. Magdeburg Sudenburg. 29/8 W.: Brotzucker, St Meliszucker, Pilézucker, Kandiszucker, Krvstallzucker
1902.
1902. Ferdinand 9 orth, straße 16. 29/8 1902. G.: Nudel⸗ u
fabrik. waaren
31 1902. Zella St. Blasitt.
Vertrieb von Handfeuerwaffen. Mebrlaufgewebre
Nr. 535 3 9 b. T. 3281.
p roe 9 onder
5,3 1902. fabrik A. G
(Baden). 29, 5 1902. G ündbolzfabrik. W.: Zünd· 2
W.: Nudeln, Nr. 55 387. A. 2596.
Con or
Adlerwaffenwerk Zella St. Blasii,
. Herstellung und B.: Gewehre, ins⸗
Diamant Deutsche Zündholz⸗
91 üpainau bein
Makkaroni
Carl Maquet
ückzucker, Farinzucker,
Nachf., G: Zucker⸗
rfurt, Roon⸗ nd Malkaroni⸗ 24/31 — Eterteig⸗ A. G., Rheinau (Baden
29/8 1902.
—
holzfabrik. W.: Zünd
4 3
lasse 33. r 35 392. C. 1181.
30/5 1902 OQrientalische Tabak⸗ und ECi⸗ garettenfabrik YPenidze,
Klasse 860. 1
dmiral-
Rbeinau aden
P 1902. G.: Taback⸗ und tten⸗ fabrik. —: Zi garetten, „ Kau⸗ und Schnurf⸗ Zigarren un Zigaretten⸗ papier. — Beschr.
14μ
Nr. 55 391. 4 9 1901.
Rr. 33 2 6. f. 6962.
einges armelad Fabrikate ans
1 Knape G.: Zuchkerraffinerie, kuchen⸗, Kakao⸗ und Zuck
Knape & Würk’s NATIONAL
H. M. ulg & Co., burg. 29/8 1902.
G.: Ewort⸗ und
e
4 Würk. Leqtig. 29. 85 19 2. Kandis⸗, Chofclade⸗, Hontg⸗ erwaatenfahrtkatton. W. * Konditorerraaten. ’ und kan Früchte 1 16e, Kakao, Ehekelade und simmt⸗ debeilen der Kakao⸗ kolade⸗Pattillen,
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882. E.
5 391. D. 3413.
902. Diamant Deutsche Zündholzfabrik
29,81
02 2.
(G.
92*
Klasse 35.
Hörner, „Knochen, Felle, Häute, Fischhaut, eier; Muscheln, Thran, Fischbein, Kokons, Kaviar, Hausenblase, Korallen; Steinnüsse, Menagerie⸗ thiere, Schildpatt, chemisch⸗pharmazeutische Präparate und Produkte, Abführmittel, Wurmkuchen, Leber⸗ thran, Fieberheilmittel, Serumpasta, anliiseptische Mittel, Lakritzen, Pastillen, Pillen, Salben, Kokain⸗ präparate, nakürliche und künstliche Mineralwässer, Brunnen⸗ und Badesalze, Pflaster, Verbandstoffe, Charpie, Gummistrümpfe, Eisbeutel, Bandagen, nn. Suspensorien, Wasserbetten, Stechbecken, Inhalationsapparate, mediko⸗mechanische Maschinen, künstliche Gliedmaßen und Augen; Rhabarberwurzeln, Chinarinde, Camphor, Gummiarabicum, Quassia, Galläpfel, Aconitin, Agar⸗Agar, Algarobille, Aloe, Ambra, Antimerulion, Caraghen⸗Moos, Condurangorinde, Angosturarinde, Curare, Curanna, Enzianwurzel, Fenchelöl, Sternanis, Cassia, Cassiabruch, Cassiaflores, Galangal, Ceresin, Peru⸗ balsam, medizinische Thees und Krauter, ätherische Oele, Lavendelöl, Rosenöl, Terpentinöl, Holzessig, Jalape, Carnaubawachs, Crotonrinde, Piment, Qutlllajarinde, Sonnenblumenöl, Tonkabohnen, Quebrachorinde, Bay⸗Rum, Sassaparille, Colanüsse, Veilchenwurzel, Insektenpulver, Rattengift, Parasitenvertilgungs⸗ mittel, Mittel gegen die Reblaus und andere Pflanzenschädlinge, Mittel gegen Hausschwamm, Creosotöl, Carbolineum, Borax, Mennige, Subli⸗ mat, Karbolsäure; Filzhüte, Seidenhüte, Stroh⸗ hüte, Basthüte, Sparteriehüte, Mützen, Helme, 8
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Damenhüte, Hauben, Schuhe, Stiefel, Pantoffeln, Sandalen; Strümpfe, gestrickte und gewirkte Unter⸗ kleider, Shawls, Leibbinden, fertige Kleider für Männer, Frauen und Kinder, Koller, Lederjacken, Pferdedecken, Tischdecken, Läufer, Teppiche, Leib⸗, Tisch⸗ und Bett⸗ wäsche, Eardinen, Hosenträger, Kravatten, Gürtel, Korsetts, Strumpfhalter, Handschuhe, Lampen und Lampentheile, Laternen, Gasbrenner, Kronleuchter, Anzündelaternen, Bogenlichtlampen, Glühlichtlampen, Illuminationslampen, Petroleumfackeln, Magnesium⸗ fackeln, Pechfackeln, Scheinwerfer, Kerzen, Wachsstöcke, Nachtlichte, Oefen, Wärmflaschen, Kaloriferen, Rippen⸗ heizkörper, elektrische Heizapparate. Kochherde, Koch⸗ kessel, Backöfen, Brutapparate, Obst, und Malzdarren, Petroleumkocher, Gaskocher, elektrische Kochapparate, Ventilationsapparate, Borsten, Bürsten, Besen, Schrubber, Pinsel, Quäste, Piassavafasern, Kratzbürsten, Weberkarden, Teppichreinigungsapparate, Bohner⸗ apparate, Kämme, Schwämme, Brennscheren, Haar⸗ schneideapparate für Menschen und Thiere, Schaf⸗ scheren, Rasiermesser, Rasierpinsel, Puderquäste, Streichriemen, Kopfwalzen, Frisiermäntel, Locken⸗ wickel, Haarpfeile, Haarnadeln, Bartbinden, Kopf⸗ wasser, Schminke, Hautsalbe, Puder. Zahnpulver, Pomade, Haaröl, Bartwichse, Haarfärbemittel, Par⸗ fümerien, Räucherkerzen, Refraichisseurs, Menschen⸗ haare, Perrücken, Flechten, Phosphor, Schwefel, Alaun, Bleioryd, Bleizuger, Blutlaugensalz,. Salmiak, flüssige Kohlenfäure, flüssiger Sauerstoff, Aether, Altohol, Schwefelkohlenstoff, Holzgeistdestillationsprodukte, Zinnchlorid, Härtemittel, Gerbeertrakte, Gerbefette, Follodium, Cvankalium, Pprogallussäure, salpeter saures Silberorvd, unterschwefligsaures Natron. Goldchlorid, Eisenoralat, Weinsteinsaure, Zitronen⸗ säure, Dralsäure, Kaliumbichromat, Quecksilberordd, Wasserglas, Wazserstoffsuverorrd, Salpetersäure, Stickstofforvdul, Schwefelsaure, Salzsäure, Graphit, Knochenkohle, Brom, Jod, Flußsäure, Pottasche, Salpeter, Kochsalz, Soda, Glaubersalz, Calciumcarbid, Kaolin, Eisenvitriel, Zinksulfat, Kurterditriel, Calomel, Pikrinsaure, Pintsalz, Arsenik, Benzin, clerfaures Kali, photographische Trockenplatten, photograpbische Präparate, photographische Paviero, Kesselsteinmittel, Vaseline, Saccharin, Vanillin, Siccatif, Beizen, Ehlorkalk, Katechu, Braunstein, fee r, Erze, Marmor, Schiefer, Kohlen, Stein⸗ salz. Thonerde, Bimestein, Ozokerit, Marienglas, Asphalt, Dichtungs, und Packungsmaterialien; Wärm mittel; Isoliermittel für elektrotechnische Zwecke, Flaschen⸗ und Bächsenverschlüsse, Asbest, ulver, Asbeswwappen. Asbestfäden, Asbest⸗ echt. Asbesttuche, Asbestpapiere, Asbestschnüre, N —
Putzwolle, Putzbaumwolle, no, Superphosphat, Kainit, Knochenmehl. Thomatschlackenmehl, Fisch⸗ cuano, -—9,,2* Roheisen. — und Bl ½ —2 Füer. mcg Sfsst as s 2 2 ronze, Zink. Blei, Nickel.
und Aluminium in robem und theilweise bearbettetem Zustande, in Form von B Rosctten, Nonderlen. Platten, Stangen, Röhren, Blechen und Drähten; Rand Wellblech. Lagermetall, taub, Blei⸗ schrot, S Stablipa tanniol. Bronze⸗
tablkugeln pulver Blattmetall. Quecksuübe dmetall Pellew⸗ ü. 18 Wiemuth,
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Meta Antimon. Magnesmwm, Palladtum Wolfram, Platindrabt, Platinf Platinblec. N draht, metallene Kette 9* er isen⸗
abns Naal Tirgfonds, Unterlagsrlatten, „Drabtstitte, Fagen⸗ ttücke aus tahl, schmiedbarem Eisen⸗ guß, Messing und 8; Saͤulen, Traͤger, tandelaber, Konsole, „ Teerpentbheile. Rrahnsäulen, Teleg Schiffs chrauben. Spanten. Belhzen, tifte, Schrauben, Mattern, inte, Klammetn. . Sichern.
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„Gärtner, Gerber, Müller, Uhrmacher, Winzer, Stellmacher, Künstler, Maschinenbauer, Böttcher, Maurer, Schiffsbauer, Aerzte, Apotheker, Drechsler, Küfer, Installateure, Elektrotechniker, Ingenieure, ptiker, Graveure, Barbiere; Stachelzaundraht,
ahtgewebe, Drahtkörbe, Vogelbauer, Nähnadeln, hmaschinennadeln, Stecknadeln, Sicherheitsnadeln, eftnadeln, Hutnadeln, Stricknadeln, Kravatten⸗ nadeln, Nadeln für chirurgische Zwecke, Fisch⸗ angeln, Angelgeräthschaften, künstliche Köder, Netze, Harpunen, Reusen, Fischkästen, Hufeisen, Huf⸗ nägel, gußeiserne Gefäße, Glocken, emaillierte, verzinnte, geschliffene Koch⸗ und Haushaltungs⸗ geschirre aus Eisen, Kupfer, Messing, Nickel, Argentan oder Aluminium, Badewannen, Wasserklosets, Kaffee⸗ mühlen, Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, Wäsche⸗ mangeln, Wringmaschinen, Filter, Krähne, Flaschen⸗ züge, Bagger, Rammen, Winden, Aufzüge Rad⸗ reifen aus Eisen, aus Stahl und aus Gummi, Achsen, Schlittschuhe, Geschütze, Handfeuerwaffen, Geschosse, gelochte Bleche, Sprungfedern, Wagen⸗ federn, Roststäbe, Möbel⸗ und Baubeschläge, Schlösser, Geldschränke, Kassetten, Ornamente aus Metallguß, Schnallen, Agraffen, Oesen, Karabiner⸗ baken, Bügeleisen, Sporen, Steigbügel, Kürasse, Blechdosen, Leuchter, Fingerhüte, gedrehte, gefräste, gebohrte und gestanzte Fagonmetalltheile, Metall⸗ kapfeln, Flaschenkapseln, Drahtseile, Schirmgestelle, Maßstäbe, Spicknadeln, Sprachrohre, Stockzwingen, gestanzte Papier⸗ und Blechbuchstaben, Schablonen, Schmierbüchsen, Buchdrucklettern, Winkelhaken, Rohrbrunnen, Rauchhelme, Taucherapvarate, Näh⸗ schrauben, Kleiderstäbe, Feldschmieden, Faßhähne, Wagen, einschließlich Kinder⸗ und Krankenwagen, Fahrräder, Wasserfahrzeuge, Feuerspritzen, Schlitten, Karren, Wagenräder, Speichen, Felgen, Naben, Rahmen, Lenkstangen, Pedale, Fahrradständer; Farben, Farbstoffe, Bronzefarben, Farbholzertrakte, Leder, Sättel, Klopfpeitschen, Zaumzeug, lederne Riemen, auch Treibriemen, lederne Möbelbezüge, Feuereimer, Schäfte, Sohlen, Gewehrfutterale, Patronentaschen, Aktenmappen, Schuhelastiks, Pelze, Pelzwaaren, Firnisse, Lacke, Harze, Klebstoffe, Dertrin, Leim, Kitte, Wichse, Fleckwasser, Bohnermasse, Nähwachs, Schuster⸗ wachs, Degras, Wagenschmiere, Schneiderkreide, Garne, Zwirne, Bindfaden, Waschleinen, Tauwerk, Gurte, Watte, Wollfilz, Haarfilz, Pferdehaare, Jute, Seegras, Nessel⸗
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Kameelhaare, Hanf, fasern, Rohseide, Bettfedern, Wein, Schaumwein, Bier, Porter, Ale, Malzertrakt, Malzwein, Fruchtwein, Kumyß, Limonaden, Spirituosen, Liqueure, Bitters, Saucen, Pickles, Marmelade, Fleischertrakte, Punschextrakte, Rum, Kognak. Frucht⸗ äther, Rohspiritus, Sprit, Preßhefe, Gold⸗ und Silberwaaren, echte Schmuckperlen, Edel. und Halb⸗ edelsteine, leonische Waaren, Gold⸗ und Silberdrähte, Tressen, Gold⸗ und Silbergespinnste, Tafelgeräthe und Beschläge aus Alfenide, Neusilber, Britannia, Nickel und Aluminium, Schlittenschellen, Schilder aus Metall und Porzellan, Gummischuhe, Luft⸗ reifen, Regenrocke, Gummischlauche, Hanfschläuche, Gummispielwaaren. Schweißblätter, Badekappen, birurgische Gummiwaaren, Radiergummi, technische Gummiwaaren, cinschließlich Gummitreibriemen; Dosen, Büchsen, Servicttenringe, Federhalter und latten aus Hartgummi: Gummischnüre, Gummi⸗ andschube. Gummipfropfen, Rohgummi, Kautschuk, Guttapercha, Balata. Schirme, Stöcke, Koffer, Reisetaschen, Tabacksbeutel, Tornister, Geldtaschen, Brieftaschen, Zeitungsmappen, Pbotographie⸗Albums, Klappstüͤhle, Bergstöcke. Hutfutterale, Feldstecher, Brillen, Feldflaschen, Taschenbecher, Maulkörbe, Brigucts, Anthracit, Koks, Feueranzünder, raffiniertes Petroleum, Petrolcumäther, Brennöl, Mineralöͤle, Stcarin. Paraffin,. Knochenol, Dochte: Knoͤpfe; Matr Polsterwagren, Möbel aus Holz. Rohr und jen; Strandkörbe, Leitern, Stiefelknechte, Garnwinden, Harken, Klciderständer, Wäschellammern, Mulden, Helzspiclwaaren. Fässer, Körbe, Kisten, Kästen, Schachteln, Bretter. Dauben, Bilderrahmen. Gold⸗ Uisten. Thuͤren, Fenster, hölzerne Küchengeräthe, Sticfelhölzer, Boctsriemen, Sarge, Werkzeughefte, Flaschenkorke, Flaschenbälsen. Kertwesten Kork⸗ soblen. Korkbilder, Kerkplatten, Rettungöringe, Korkmehl, svähne, Strohgeflecht Pulverhörner, Schuhanzieher, Pfcikenfriten. Stockgriffe, Thürklinken, Schüldvatt⸗Hantpecile und Messerschalen, Elfenbein, Billardbällc, Klaviertastenplatten, Würfel. Falzbeine, . chaum, Mcerschaumpfeifen, Cellulcidkapfeln. Cellulcidbro chen, „JIctuhrketten, Stahlschmuck, Mantel⸗ uppenkopfe, gepreßte 32,18 (—2 —ö— „Kugeln, örbe, Staarkasten. instifte, Burbaumplatten, Uhrgedäusc. Maschinenmodelle aus Helz Eisen und Girs, ürztliche und zahnärztliche, phar⸗ mazeutische, orthoepädische. gomnastische, predaͤtische. sche, elektreicchnische, nautische, photo⸗ aphische te. Aprarate und Utensilien, Des⸗ Hertiondadparate. Metzinstrumente, Kontrol⸗- arvarate, Verkaufsauromaten, D maschinen, Gedel, Mädmaschinen. D Milchzentrifugen, Kellerci⸗Maschinen. S Automobilen, Lokomotiven. 21 schliehlich Nähmaschinen. Schreitmaschinen. maschinen und Stuckmaschmen; Pumden. Eismaschinen, Uithograpbische und * Maschinentheile, Kaminschirme. cisen. Kattes ltcibemasdincn. Bretschnetdtemaschinen, Kasserelen. Bratpsannen. Eieschränke Trichter, Siebe,
— Matten, Klingelzuge. O
ein⸗ Strick· Förder⸗
2 Zimmerleute 1
Klempnet. Sattlct, Land⸗
— S Tremmeln, Zieh⸗ und Maul⸗