1902 / 267 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Nov 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Großhandels⸗Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen⸗Plätzen für die Woche vom 3. bis 8. November 1902 ebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 8 1000 kg in Mark. 2. (Preise für prompte [Loco⸗] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)

Woche 3./8. Novbr. 1902

Da⸗ egen or⸗ woche

122,99 146,91 117,01 136,66

122,18 146,10 113,64 136,70

Roggen, Pester Boden Wen⸗ Velter Hafer, ungarischer I

erste, slovakische

109,75 130,46 110,35

93,52

109,36 130,30 108,17

92,96

Weizen,

er, 9 erste, Futter⸗„

86,87 105,96

87,96

Roggen, 71 bis 72 kg das hl. W ;6 107,05

zen, Ulka 75 bis h“

Roggen, 71 bis 72 kg das hl.

100,26 Weizen, 75 76

118,46

132,00 176,32

121,35 125,81 129,87 133,93 125,81 125,25 133,93

100,03 118,46

130,86 187,17

121,80 125,86 122,86

Paris. 8 lieferbare Waare des laufenden Monats

Antwerpen. W1A24A“ Donau, mittel Azima Odessa

125,86 133,98 B Amsterdam. Asow⸗ St. Petersburger London. a. Produktenbörse englisch 88* 1“

b. Gazette averages.

englisches Getreide, Mittelpres aus 196 Marktorten

Liverpool.

107,15 119,99

131,82

131,88 118,97

115,11

117,68 123 91 147,79

134,19 134,19 129,74 145,92

136,53 130,

8.5 141,22

148,26 135,59 125,11 104,78

110,29 113,37

117,35 124,57 149,73

134,72 134,72 129,33 145,29 138,01 130,27 142,01 141,76 146,46 135,66 124,13 104,83

112 08 114,57

West Winter⸗

Californier

J Nord Duluth Nr. 1 Kansas Nr. 2, neu

Manitoba Nr. 1

La Plata..

Australier

6 Kurr te, Mork⸗

New YPYork. 1 b

118 35 120,66 119,92

8 Buenos Aires. Weizen, Durchschnitts⸗Waare, ab Bord Rosario..

121,11 121,11

Bemerkungen.

prod FSengsel 82s 12 die G verages uktenbörse = un ger ; azette a . 8. b. die aus den Umsätzen an 196 Mar⸗ des Königreichs er.

ist 1 Imperial

an der Londoner

213. Sitzung vom 11. November 1902. 12 Uhr. 8—

Tagesordnung: Fortsetzung der En Entwurfs eines üa bei § Fesenn und den dazu dazu Anträgen.

den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen d. Bl. berichict

8. Dr. Roesicke⸗Kaiserslautern (b. k. F.)

haben, nämlich „gestäubte Kreide“ und „ausgeglühte Glühstrümpfe“. Was kann es denn schaden, wenn mindestens für einen Uebergangs⸗ zustand später könnte ja der Reichstag eine Aenderung vornehmen für solche Waaren Zollfreiheit bestände. Sollte aber die Mehrheit ausdrücklich das Prinzip der zollpflichtigen Einfuhr wollen, dann bitte ich, wenigstens meinen Eventualantrag an⸗ zunehmen, dann wäre es nämlich angezeigt, daß der Bundesrath die Bestimmung trifft, dem Reichstage aber unter allen Umständen die Möglichkeit der Nachprüfung gegeben wird. Man hat eingewendet, dann könnten so viele Fälle eintreten, daß schließlich das Material, das zu prüfen wäre, für den Reichstag erdrückend würde, Schwierig⸗ keiten aller Arten könnten dabei entstehen, der Reichstag hätte nicht die nöthige Sachkenntniß dazu. Keines dieser Argumente trifft zu, es wird sich immer um ganz wenige Gegenstände handeln, und die Entscheidung wird nie so plötzlich an uns daß wir nicht Zeit genug hätten und uns auf das Urtheil von Sachverständigen stützen könnten. Der Kompetenz des Bundesraths muß jedenfalls das Korrektiv par⸗ lamentarischer Zuständigkeit hinzutreten. Die Mehrheit hat die Ab⸗ sicht, noch weiter in schutzzöllnerischer Hinsicht zu gehen als bisher. Für den Ausgang unserer Vertragsverhandlungen ist aber nicht die rößers oder geringere Spezialisierung des Tarifs maßgebend, sondern ediglich der Inhalt. Wenn wir nicht die Follfreibett ausdrücklich bestimmen, könnten wir bei den Vertragsverhandlungen Schwierig⸗ keiten haben. Gehen Sie mit dem Protektionismus nicht noch weiter, sondern nehmen Sie unseren Antrag an. Es wird sich nicht um eine große Zahl von Fällen handeln, aber der Antrag hat prinzipielle Be⸗ deutung, die es rechtfertigt, daß ich zwar nicht über den Eventual⸗

antrag, wohl aber über den Prinzipalantrag namentliche Abstimmung beantrage.

Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Freiherr von Thiel⸗ mann:

Meine Herren! Ich lege dieser Frage mehr einen akademischen Werth bei als einen praktischen Werth. Wenn wir unter der Geltungsdauer des früheren Tarifs, der bekanntlich in der Klassifizierung außerordentlich unvollkommen war, nur zwei Fälle gehabt haben, bei denen eine gesetzliche Bestimmung dieser Art erforderlich gewesen wäre, so können wir doch annehmen, daß wir unter der Herrschaft des Ihnen vorgelegten Tarifs, falls er Gesetz wird, der doch bei weitem mehr in alle Einzelheiten eingeht und am Schluß der Kapitel meistens auch noch generell sagt, beispielsweise bei den Spinnstoffen „und andere Spinnstoffe“ noch erheblich weniger Fälle haben werden. Wann der erste Fall dieser Art sich einstellen kann, wird niemand heute sagen können, und ich halte es deshalb nicht für erforderlich, diese Materie grundlegend zu regeln. Sollte es aber der Fall sein, so muß ich ausdrücklich betonen, daß mir der Antrag, welcher eben von Herrn Dr. Roesicke befürwortet wurde, der sympathischere ist, weil er die Regierungsvorlage herstellt.

Ich kann mich auf diese wenigen Worte beschränken; denn die Ausführungen der Herren Vorredner haben meiner Ansicht nach kein neues Terrain geschaffen, auf das näher einzugehen wäre. Nur eine Behauptung des Herrn Abg. Dr. Pachnicke möchte ich nicht unwider⸗ sprochen lassen. Er sagte, wenn die Bestimmung der Zollfreiheit für solche Gegenstände, die unter die einzelnen Tarifstellen nicht ein⸗ zubegreifen sind, nicht ausgesprochen würde, dann würden wir bei den Vertragsverhandlangen erhebliche Schwierigkeiten haben können. Ich glaube, hierin irrt er sich; denn Vertragsverhandlungen beziehen sich naturgemäß auf solche Dinge, auf solche Waaren, welche von der In⸗ dustrie bereits hergestellt werden, und deren Ausfuhr von Land zu Land bereits einen Handelsartikel bildet. Ich würde Sie deshalb bitten, falls Sie einem der Anträge Ihre Zustimmung geben wollen, dem⸗ jenigen der Herren von Wangenheim und Genossen zuzustimmen, aber ohne den Eventualantrag des Herrn Dr. Pachnicke.

Dr. Spahn (Zentr.): bitte Sie, f . crasen der Spa hn zu ban⸗ 2 also . *ꝙ† Wangenheim noch Pachnicke anzunehmen. Ein Bedürfniß, das aus⸗ usprechen, was im Absatz 1 steht, liegt nicht vor, weil der Tarif so pezialisiert ist, daß, wenn neue Waaren kommen, man sie unschwer in irgend eine Position wird einreihen können. Wir können das Einz ruhig künftigen Entscheidung überlassen. Im übrigen ist das, was im Absatz 1 stebt, durch die ganze Vorlage durchgeführt, und damit sollte sich Herr Pachnicke zufrieden geben.

Abg. Stadthagen (Soz.): Gewiß hat der bestehende Tarif eine viel Pöbeme Spezifikation und umfaßt so ziemlich alles; aber damit ist Ueberflüssigkeit einer besonderen Bestimmung über die

ndlung von im Tarif nicht unten Gegenständen nicht er⸗

len. Bedenklich in der gasseng der Vorlage, welche Herr Roesicke

unverändert und unverbessert men wissen will, sind vor allem die Worte: „nach Büeest ee oder Verwendungszweck“. Redner weist auf den Stoff Galaktine hin, der, je nachdem man die Be⸗ schaffenheit oder den Verwendunges in Betracht seebe. mit 10 oder 8 oder * man argarine, Kasein u. s. w. als i am ten ste ansehe, und fährt fort: Und die Entscheidung darüber sollte einfach den Zoll⸗ behörden oder dem Bundesrath überlassen werden? Allerdings ist die akademisch als praktischer Natur; aber aus den Aus⸗ Roesicke bat man absolut nicht entnehmen können, ge praktisch gelöst denkt; weder hat er irgend ein für die Nothwendigkeit mission r.ü 1 bleibt, verbleibt

die im

1 wird unverändert angenommen, ebenso

§ 7, die zulässige Zollbefreiung bei Herstellung von eij bahnverbindungen mit den angrenzenden Ländern betreffen gelangt ohne Debatte zur Annahme. n § 7a, von der Kommission neu eingefügt, lautet:

„„Bei der zollamtlichen Abfertigung einer Waare, die je ihrem Herstellungslande einer ugterschledlichen Zollbe nünn unterliegt, ist von dem Einbringer zu erklären und auf Eenühe nachzuweisen, in welchem Lande die Waare hergestellt wordena Die näheren Bestimmungen über den Inhalt und die Forn

Erklärung und über die Erbringung des Nachweises erläßt Bundesrath. Kommt der Einbringer seinen vorstehend festgestec Verpflichtungen nicht nach, so tritt die für ihn ungünstigste zen behandlung ein, unbeschadet der etwa daneben verwirkten S oder sonstigen Rechtsnachtheile.“ sa Der Abg. Broemel (fr. Vgg.) beantragt, den § 72 streichen, eventuell ihm folgende Bestimmung anzufügen: b „Die getroffenen Bestimmungen sind dem Reichstage sofen oder, wenn er nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusamme tritt mitzutheilen. Sie sind außer Kraft zu setzen, wenn der Reitz tag die Zustimmung nicht ertheilt.“ Einen dem letzteren Eventualantrag gleichlautenden Antne haben die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) gestellt

Der Abg. Gothein (fr. Vgg.) will dem § 7a fol Fassung gegeben wissen: folgen eUnterliegen die eingehenden Waaren je nach ihrem Ursprur verschiedenen Zollsätzen, so kann die Anwendung des niedrigen Zollsatzes von dem Nachweis des Ursprunges abhängig gemadh werden. Die nähere Bestimmung trifft der Bundesrath.“

Abg. Gothein: Die Kommission hat hier als ein Novum i Gegensatz zu den Wünschen der Regierung die Ursprungszeugnsf obligatorisch gemacht für alle Fälle, wo wir mit einem Lande in Zollkriege stehen oder einem Lande die Meistbegünstigung nicht a währt haben. Der Beschluß hat also die Wirkung, für alle Wan⸗ Ursprungszeugnisse zu fordern, wenn wir überhaupt nur mit einen Lande nicht im Meistbegünstigungsverhältniß stehen. Schon d Fassung des Kommissionsbeschlusses ist falsch, denn z. B. Kafes Getreide und Holz wird nicht hergestellt, sondern wächst. Dasselh gilt von mineralischen Erzeugnissen. Nach den geltenden gesetliche Bestimmungen kann der Bundesrath, wenn wir mit einem Lan einen Zollkrieg haben, für gewisse Waaren, die von dort herkomma Ursprungszeugnisse verlangen. Und schon das hat zu erheblichen B lästigungen unseres Einfuhrhandels geführt. So muß jetzt z. aller Kaffee ein Ursprungszeugniß erbringen, weil wir mit Halti in

ollkrieg stehen, und doch unterscheidet sich gerade der Kaffer de aiti so genau von allen anderen Kaffeesorten, daß jeder Zollbean einen Ursprung ohne weiteres erkennt. Der Kommissionsbeschle iebt der Regierung noch weitergehende Rechte als das jes

esetz, denn danach kann jeder Zollbeamte den Ursprungsnachne verlangen, während jetzt der Bundesrath die Bestimmungen eilzs Schon der jetzige Zustand belästigt ohne Noth die Importeure anß ordentlich. für die Frage der Pongés interessirte sich ja das Zentm besonders. Die Pongés wurden von China nach Frankreich eführt, dort veredelt und die veredelten wurden um 200 im g illiger von dort hergebracht, als wir selbst die Rohwaare Auf Antrag Bachem wurde durch Gesetz vom 6. März 1890 8. Differentialzoll eingeführt.é Trotzdem wird immer noch 1 China haben wir ja keinen Meistbegünstigungsvertrag f Ursprungsnachweis gefordert, verschiedene Veegr sind auch u dem Erlaß des Gesetzes wegen Zolldefraudation verfolgt menn Das Ursprungsland wird durch eine solche Bestimmung nicht sondern nur der deutsche Importeur, der deutsche Industrie sind aber darauf angewiesen, Rohstoffe aus dem Auslande zu beuce müssen also die Einfuhr nicht erschweren, sondern erleichter Weinhandel ist sehr erschwert, da wir mit Portugal kein 4 begünstigungsverhältn aben, aber die Mehrheit der Komfse wollte gerade die Regierungsvorlage noch verschärfen. Das eize wäre die Wiederherstellung der Negienmagevorsäge d. h. die Stm des Paragraphen die Regierung selbst erkennt ja ein Beche dafür nicht an oder nehmen Sie wenigstens meinen b der den bestehenden Rechtszustand legalisiert. Ich bitte diese

nicht als Fraktionssache, sondern als eine Erleichterung für den Hus zu betrachten.

Direktor im Reichsamt des Innern Wermuth: Es ist n erkennen, daß der Kommissionsbeschluß der zweiten Lesung sch! bisherigen Zustand wesentlich mehr annähert als der Beschlaß 8— e die 6 veen Nach Ansit eer Regier ge e en ge schriften dem Bundezrath die vollkommen ausreichende Vollaa eine Differenzierung der Zölle durchzuführen, und er hat daden t ausreichend Gebrauch gemacht. Von diesem Gesichtspunkt aut! ein Anlaß zur Einstellung einer besonderen Vorschrift in das G. überhaupt nicht vor; vom Standpunkt der Regierung wäre eh; nur willkommen, wenn Sie den § 7a ganz streichen ihn wenigstens in der Form des Antrags Geotbein nehmen, der sich dem bestehenden Zustande noch mehr nähert all Kommissionsbeschluß. Auf keinen Fall würde es räthlich sein. Sie dem Eventualantrage Broemel und dem Antrage stimmen, welche die —,, Bestimmungen des an den Reichstag en. handelt sich hier nicht Vorschriften, sondern um lauter Einzelbeiten, und zwar um eine Erschwerung der Einfuhr, sondern in den

um eine —2— Diese An würden

ene

und it ei der Ein

2.. 8. 4 äsident Graf v Ilest theilt mi

h hnen, 8 1, -,Sen IXJAN

und Genossen namentliche Abstimmung sind.

lkenb : ö Se Eeee r 880 de e, Zanheen ee nicht viel 8 stellen die Ursprun cine AAÜAAöOIEEA n ihm die u n normalen

kommt erst eine

ahn: Die Fassung der Kommission trägt allen Be⸗

—8„ Wenn der Zollbeamte den Nachweis für noth⸗

nken erachtet und der Kaufmann anderer Ansicht ist, so steht diesem . cht der Beschwerde zu. Dem Reichstage aber kann nicht zu⸗ . ver werden, daß er über die bundesräthliche Entscheidung ein . utheabgiebt. Das würde zu unerguicklichen Weiterungen Veran⸗ ktbei geben. Uebrigens möchte ich noch hervorheben, daß der 88 der von Amerika hinsichtlich der Ursprungszeugnisse ausgeübt

wang, unserem Handel sehr schwer empfunden wird. ird, bg. Dr. Semler (nl.): Man kann dies zugeben, ohne sich für Kommissionsfassung zu erklären Die Fassung des Antrags Gothein

- sich von der Kommissionsfassung zu ihrem Vortheil da⸗

nc, daß sie nicht wie jene einen Zwang ausübt. Dieser Zwang

2* durch nicht beseitigt, daß dem Bundesrath die Befugniß Eeesade unhen Bestimmungen zu erlassen. Der Antrag Gothein

bestehenden Zustand, das reicht nach den Erklärungen der chündeten Regierungen aus. Wozu also noch der Zwang? .

Albg. Broemel: Der Abg. Gothein hat überzeugend dargethan, z die Kommissionsbezeichnung „Herstellungsland“ durchaus verfehlt Diese Frage spielt bei den handelspolitischen Vereinigungen eine zebliche Rolle. Die Angabe des Herstellungslandes wird in manchen ällen unmöglich sein. Ich möchte auch diejenigen Parteien, die in g Kommission für den § 7a gestimmt haben, dringend bitten, 8 doch in diesem Falle auf den Standpunkt der verbündeten 1 jerungen zu stellen. Dieser Paragraph gehört eigentlich nicht Zolltarifgesetz hinein. Das Zolltarifgesetz hat nicht die Zoll⸗ fectigung zu regeln. Die ursprüngliche Fassung des Paragraphen ar von dem Bestreben diktiert, die in auswärtigen Staaten estehenden Schwierigkeiten der Zollabfertigung durch einen ähnlich schwerenden Deklarationszwang zu vergelten und sich für einen Zoll⸗ ig besser zu rüsten. Der erste Beschluß hat nun in der Handels⸗ lt eine nur allzu berechtigte Entrüstung hervorgerufen, und man gnügte sich infolge dessen mit dem jetzt vorliegenden § 7a. nthält dieser nur den bestehenden gesetzlichen Zustand, so ist * überflüssig, soll er mehr enthalten, so ist er verwerflich. luch gegen den jetzt vorgeschlagenen § 7 a liegt ein sehr bemerkens⸗ rerther Protest vor, der aus dem Herzen der deutschen Gewerbe⸗ ittigkeit stammt, der Protest von 17 deutschen Handelskammern, bache den Reichstng dringend um die Beseitigung bitten. Einer der atreter der verbü der Kommission

riert den

1

indeten Regierungen hat in sürt, allenfalls könne man sich diese Fassung gefallen lassen; heute ir hat der Vertreter der verbündeten Regierungen, wie ich annehme, noritativ die Erklärung abgegeben, daß diese die Beseitigung des emmissionsvorschlages oder die Formulierung nach dem Antrage sethein vorziehen. Die Forderung des Eventualantrags ist noch be⸗ nders dringend, wenn es sich hier um eine erweiterte Vollmacht für n Bundesrath handelt. Leider hat auch heute wieder das Zentrum en alten 28 den es Jahrzehnte 8. größtem Nachdruck cfochten hat, die Einschränkungsklausel zur Wahrung der Rechte des sechstags durch den Mund des Herrn Spahn preisgegeben und damit indgethan, daß auf diesem Gebiete der Reichstag nur bitten, aber icht beschließen können soll. 1b Bevollmächtigter zum Bundesrath, Hanseatischer Minister⸗Resident r. Klügmann: Nach dem Kommissionsbeschluß würde beim Ein⸗ itt der Nothwendigkeit einer differentiellen Behandlung eines Staates icht nur den Importeuren von Waaren aus diesem Staate, sondern uch allen denjenigen, welche aus anderen Ländern solche Waaren ein⸗ hnen, der Deklarationszwang auferlegt werden, und das würde den erkehr außerordentlich belästigen. Etwas Anderes ist es, wenn Sie ach demn Antrage Gothein beschließen, dem Bundesrath die nischedung darüber zu überlassen. Dann würde man die Einfuhr es einen Andes besonders erfassen und die Differenzierung des einen taates bebeiführen können, ohne daß von allen anderen Import⸗ wim des betreffenden Artlkels die Ursprungszeugnisse erfordert den Der Kommissionsbeschluß ist nur der Rest einer beshetnelaa 2 helange⸗ Aktion, und es wäre wünschenswerth, daß au hejer beseitigt wird, damit dem Bundesrath die bisherige tionsfreiheit bleibt. lbg Stolle (Soz): Die heute hier getadelten Maßnahmen rikas hätten zum theil darin ihre Ursache, ö. gewisse Erzeugnisse utschen Industrie, namentlich der mitteldeutschen Textilindustrie, gg nach Amerika geliefert würden, daß sie der dortigen Judustrie minöse Konkurrenz machten. Würden wir zu gleichen chikanösen abmen übergehen, so sehn wir unsere Industrieprodukte drüben tnoch viel schlimmeren Behandlung aus; denn was dem Einen tt ist, ist dem Andern billig, und eine Chikane muß die andere wfen. Um uns gogen Uleberf unnung der dem Bundesrath er⸗ n Vollmacht zu schützen, muß das Recht des Reichstags, solche mmungen eyentuell nachträglich außer Kraft zu setzen, unter allen miünden festgehalten werden. Damit schließt die Diskussion. Der Eventualantrag Broemel zum Antrage Gothein wird hnt, ebenso der Antrag Gothein selbst. E leber den Antrag Albrecht zu § 7 a der Kommissions⸗ hlüsse wird abgestimmt. Die Ablehnung erfolgt mit 189 gegen 71 Stimmen. der den unveränderten § 7 a nach der Kommissions⸗ g stimmt das Haus ebenfalls namentlich ab.

Dder § 7a wird in namentlicher Abstimmung mit 182 71 Stimmen angenommen.

der § 8 lautet nach dem Vorschlage der Kommission: ichtige Waaren, die aus Ländern herstammen, in welchen

behandelt werden tari

Waaren kön⸗ der Voraus⸗ EEE—

können, soweit nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen, Waaren denselben Zöllen und Zollabf ft erworfen werden, 2* im leen n Za x1öeöü

ren 8224.2 .

cichstage

e2

82

8* E111“ 3 unerhebliche Gegenstände, in Italien existiert ein Werthzoll

nur für Antiken. Aehnlich liegen die Verhältnisse in Rußland und in

der Schweiz. Allerdings stehen die Werthzölle in Egypten, Japan und

Nord⸗Amerika in voller Blüthe. Diese Staaten brauchen für uns

noch lange kein Vorbild zu sein, und wir sollten bei denjenigen Grund⸗

sätzen verbleiben, die sich bisher bewährt haben. Welcher Werth soll

denn zu Grunde gelegt werden, der Werth des Verschiffungs⸗ oder des

Eingangshafens? Wer soll die Deklaration prüfen? Unsere Zollbeamten

sind für die Werthschätzung ungenügend vorbereitet. Die Werthzölle

bringen ein Moment der Unsicherheit in den Handel, und warum das?

Um Waffen, Rüstzeug, wie Sie (nach rechts) sagen, für einen Zollkrieg

zu haben. Die Regierung hat aber doch erklärt, daß wir schon jetzt Waffen

genug dafür besitzen. Erinnern Sie sich an den Zollkrieg mit Rußland,

der am 1. August 1893 ausbrach. Man darf dabei nicht vergessen, daß

auch Deutschlands Interesse unter diesem Zollkrieg gelitten hat. So rigoros

auch ein Zollkrieg zu führen ist, so ist es doch nicht am Platz, gleich mit

dem Säbel zu rasseln und das Ausland zu reizen. Aus diesem

Grunde empfiehlt es sich, die Worte „oder bis zur Höhe des vollen

Werthes“ zu streichen. Was die Zollabfertigung betrifft, so hat in der Kommission ein langer Kampf um die Ursprungszeugnisse statt⸗

gefunden, es bedarf der ganzen Energie der Regierung, um den hoch⸗ schutzzöllnerischen Fanatismus zurückzuhalten. Ueber den bestehenden Zustand hinauszugehen, davor warnt schon das Bedenken, daß die Zollabfertigung sehr erschwert und erheblich verzögert wird; die Zollabfertigungsstellen müßten bedeutend vermehrt werden. Wenn Sie die Zollabfertigung zentralisieren, so erschweren Sie den Handel noch mehr. Und die Hauptsache ist, wenn wir auch nur fakultativ die Ursprungszeugnisse zulassen, so setzen wir uns in Widerspruch mit allen anderen Staaten; nur Serbien hat bisher ähnliche Einrichtungen. Die Regierung kann nicht ohne ein Wort der Abwehr diese Dinge hier gehen lassen. Graf Posadowsky hat sich in der Kommission unter Anführung guter Gründe gegen den Vorschlag der Kommission zum Absatz 2 erklärt. Es müssen nach diesem Vorschlage für die entsprechenden Waaren aus allen Ländern Ursprungszeugnisse gefordert werden, und wie das den Handel belastet, das ist bereits hervorgehoben worden. Wer den Handel erleichtern will, muß den Absatz 2 in der Kommissionsfassung ablehnen. Ebenso bitte ich, aus dem Absatz 1 das Prinzip der Werthzölle wieder zu be⸗ eitigen.

Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.) beantragt die Vertagung.

Die Abstimmung, während welcher viele Mitglieder, durch die öö“ gerufen, in den Saal treten, bleibt zunächst zweifelhaft; bei der Gegenprobe ergiebt sich schließlich eine Mehrheit für Ablehnung der Vertagung.

Abg. Singer (zur Geschäftsordnung): Ich konstatiere, daß diese Abstimmung ungewöhnlich lange gedauert hat, und zwar so lange, bis die nicht im Saale anwesend gewesenen Herren Gelegenheit gefunden haben, die Majorität gegen den Antrag zu bilden, den sie zu hören ja nicht in der Lage waren.

Vize⸗Präsident Büsing: Wenn darin ein Vorwur Präsidenten liegen sollte, so muß ich ihn zurückweisen. stimmung etwas länger gedauert hat, so lag das daran, daß die Schriftführer nicht einig werden konnten. Ich habe sie erst wieder⸗ holt gefragt. 8 8

Abg. Singer: Es ist mir nicht eingefallen, dem Präsidenten einen Vorwurf zu machen. Der Herr Präsident giebt selbst zu, daß die Feststellung des Resultats etwas lange gedauert hat. Wenn das Bureau nicht einig werden konnte, so liegt das daran, daß einige Mit⸗ glieder des Bureaus dazu nicht in der Lage waren, sondern die Klingel rühren mußten, um die draußen Befindlichen hereinzuholen.

Abg. Dr. Paasche (einer der Schriftführer): Ich eutgegne darauf, daß es Pflicht der Schriftführer ist, die Klingel bei den Ab⸗ stimmungen zu rühren. Wenn der Antrag Barth so plötzlich und unerwartet kam, so war es nur unsere Pflicht, um so mehr die Klingel zu rühren.

Abg. Stadthagen befürwortet unter großer Unruhe des Hauses den sozialdemokratischen Antrag. Vorschriften, die für den gesammten Handel und Verkehr von der größten —a seien, müßten möglichst klar sein. Das Wort „Länder“ lasse diese Klarheit vermissen und könne von untergeordneten Behörden falsch gedeutet werden. Seine Freunde schlügen deshalb das ort „Staaten“ vor. Der zweite Antrag, der die Worte „soweit nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen“ hinzufügen wolle, stelle nur das bestehende Recht wieder her. Werde diese Klausel nicht aufrecht erhalten, so könne man folgern, daß auch entgegen den ver⸗ tragsmäßigen Bestimmungen die betreffenden Erschwerungen erfolgen sollen. Damit würde mit dem bisherigen Brauch rbrocben und das Interesse der deutschen Arbeiter geschädigt werden. r zweite Absatz, den seine Freunde streichen wollen, trage den Charakter der Chilane nur zu deutlich an der Stirn, obwohl er die im Absatz 1 nicht zu⸗ gestandene v lte. Retorsionsmaßregeln hätten sich im inter⸗ nationalen Verkehr als schädlich für das Inland selbst 1v namentlich für den inländischen Arbeiter. Der Gesetzgeber sollte sich ui; nur das Schlechte des Auslandes nachzuah

men. bg. Singer beantragt über den zweiten Absatz namentliche Abstimmung.

Hierauf wird ein von den Abgg. Dr. Spahn und von Normann (d. kons.) gestellter Vertagungsantrag angenommen.

Der Präsident schlägt vor, die nächste Sitzung am Mitt⸗ woch abzuhalten zur Fortsetzung der Tarifgesetzberathung.

Abg. Singer macht darauf aufmerksam, daß das Haus seit öJIn Eehwerxinetag mehr abgehalten 22— Der Zolltarif köͤnne doch nicht alle anderen Berat bitte deshalb, morgen Initi

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Bestreben, diese Anträge zur Verhand zu bringen. Wir en aber auch auf die vielen Petitionen Rücksicht nehmen, die zum Zoll⸗ tarif ei sind. her bitte ich, es 12 im Interesse des

räfe iche ung 1—

ngegangen e Petitionsrechts des Volkes beim Vorschlage p denten zu belassen. Abg. Singer: Das ist eine gösene. 2— Brenec erent, noch 8—

gegen den eenn die Ab⸗

genstände zurückf⸗

Bachem bätte uns doch mittheil b hen. Pet 1—12 mit 3 ½ 2 8—

[1*3 Bachem angefübrt

2 b 2

wir den Aeher vertelsen so mässen wir die JOütarisberathdung 92 Abg. Dr. Bachem: Es h

träge nicht erledigt wären, könne auch der Antrag Aichbichler, ohne mit der Geschäftsordnung zu brechen, nicht erledigt werden.

; Bachem meint, daß, wenn man die fortdauernden nament⸗ lichen Abstimmungen einschränfe, man auch Zeit für die Initiativ⸗ anträge haben werde; er könne deshalb nur empfehlen, zu dem früheren Brauch zurückzukehren.

Abg. Singer erklärt, er könne dem Abg. Bachem darin keine Hoffnung machen, um so weniger, als seine Partei für einen Kuh⸗ handel nicht geeignet sei.

Präsident Graf von Ballestrem: Ich würde geglaubt haben, meiner Pflicht als Präsident, die Arbeiten des Hauses zu fördern,

Der Antrag Singer wird abgelehnt.

Schluß nach 6 ¼ Uhr. Nächste

Sitzung Mittwoch 12 Uhr. (Zolltarif.)

Handel und Gewerbe.

„Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Lieferung von elektrischen Straßenbahnwagen nach Großbritannien.

Bis zum 18. November 1902 nimmt die Stadtverwaltung von Southampton Angebote auf Lieferung von Wazengestellen und elektrotechnischen Ausrüstungsstücken für 12 Motorwagen ent egen Nähere Auskunft ertheilt der Ingenieur für das städtische Elektrizitäts⸗ wesen H. F. Street in Southampton. (Commercial Intelligence.

Die französische Getreideeinfuhr in den ersten neun Monaten 1902.

Die Einfuhr von Weizen nach Frankreich bezifferte sich in der Monaten Januar bis September 1902 auf 1 758 463 dz, wovo 1 509 045 dz allein aus Algerien, der Regentschaft Tunis und au der Freizone stammten. In dem gleichen Zeitraum des Vorjahre betrug der Weizenimport 1 148 434 dz, darunter 1 140 537 dz au Algerien u. s. w. An Hafer wurden während der ersten neun

gegen 2 886 236 dz in demselben Zeitraum 1901. Die Einfuhr von Gerste stellte sich während der besprochenen neun Monate 1902 auf 1 138 996 dz, von denen Algerien 1 122 921 dz

1 237 199 dz ein, darunter 1 223 014 dz aus Algerien. Der Mais import erreichte während der Monate Januar bis September 190. 1 899 212 dz gegenüber 2 414 059 dz in den entsprechenden Monate des Jahres 1901. Der Hauptmaislieferant war Rumänien mi 839 504 dz, während im Jahre 1901 die Vereinigten Staaten von

im Jahre 1901. An Kleie erhielt Frankreich 1902 1 307 423 dz gegen 1 183 504 dz im Vorjahre. Davon stammten aus Rußlan 644 968 dz (1901: 600 613). In den Niederlagen waren Ende September 1902 (1901) vor handen: an Weizen 184 169 (380 367) dz, an fer 22 69 (92 705) dz, an Roggen 1028 e. dz, an erste 22 84 2 903) dz und an Mais 214 492 (242 102) dz. (Le Bulletin de es, Bourses et Marchés.) ““

8

Die Ausfuhr von russischen Krebsen.

Im „Wjestnik Rybopromvschlennosti“ sind nachstehende Angaben über die russische Krebsausfuhr enthalten. 1

Krebse werden aus den Gouvernements Wilna, Witebsk, Kowno, Smolensk und Mohilew ausgeführt, und zwar geht die Ausfuhr hauptsächlich über die Station Swenzjany der St. tersburg⸗ Warschauer Bahn vor sich, wo sich ein großes Krebsdepot befindet.

Die Krebse werden in geflochtenen Körben, in trockenes Moos (Sphagnum) verpackt, angeführt und werden hierauf bei Swenzjany in besondere Behälter geseßzt, wo sie vor der Weiterbeförderung eine Ruhe⸗ und Erholungsperiode durchmachen. Diese Behälter, recht⸗ eckige Kisten mit durchlöcherten Seitenwänden, sind in der Sheimjana untergebracht, einem Nebenflusse der Wilia, der sich durch Wasser⸗ reichthum und starke Strömung auszeichnet. Die Behälter, 60 an der Zahl, werden durch besondere Vorrichtungen je nach der Ver⸗ änderung des Wasserstandes in stets gleicher Entfernung von der Oberflä und befinden sich dicht neben einander. Ihre über die Oberfläche bervorragenden Deckel sind mit Geländern ver⸗ sehen, sodaß das Arbeitspersonal gefahrlos auf ihnen hin⸗ und her⸗

lehen kann. b Pa in welchem das Auspacken und Sortieren der angekommenen Krebse und das Wiedereinpacken derjenigen Sendungen erfolgt, welche nach Berlin und Paris weiter transportiert werden sollen, ist ein im Flusse dicht am Ufer errichteter hölzerner Pfahlbau von etwa 15 89, I. 274. eü“ * A.* 18 richtung aus gr. teht, auf welchen die it vor Fde Fecbeaum der Baracke dient zur Aufbewahrung von und Moos. 82 Sobald eine von Krebsen ankommt, werden die Körbe

ihren Herkunftsarten in Particen getheilt und jede Partie einer 8e von Sortierern Laaf halberwachsene Knaben und Mädchen) 1 se öffnen die Körbe, suchen zuerst die aller⸗

ößten are. „Riesen“, heraus und sortieren beHhes in Größenkategorien nach den folgenden

. . Größe von 12,5 bis 13,0 cm 12,0 12.5 11,0

10.5

9,5

6,5

E

1 die Krebstransporte E Abend.

ctma 65 der der „St. Peiersburger 8*)

Neue Gisenbahnkonzesston in Spanien.

nicht zu entsprechen, wenn ich nicht meinen Vorschlag gemacht hätte.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

Monate des laufenden Jahres 1 844 455 dz vom Auslande bezogen

lieferte. In dem gleichen Zeitraum des Vorjahres gingen an Gerste

Amerika die Hauptmenge des eingeführten Mais geliefert hatten. Die Roggeneinfuhr betrug im Jahre 1902 3821 dz gegen 3669 dz

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