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Schriftführer nehmen von den Mitgliedern die Karten entgegen und
legen sie in die Abstimmungsurnen. Dabei haben sie sich davon zu
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das Ziel der Beute Ihnen schon näher gerückt ist, so verdanken Sie das uns. Sie hindern uns, unsere Gründe vorzutragen, aber wir wollen dem Volke Rechenschaft geben durch unsere Reden und unsere Abstimmungen. In dem Moment, wo die Parteien sich in heißem Kampf befinden, und zu Gunsten einer einzelnen Vorlage kann die Geschäftsordnung nicht geändert werden. Da die namentlichen Ab⸗ stimmungen in der Form des Antrags nicht die Wirkung haben, dem Lande anzugeben, wie der einzelne Abgeordnete gestimmt hat, so beantrage ich, über den Antrag Aichbichler zur einfachen Tages⸗ ordnung überzugehen und hierüber namentlich abzustimmen.
Abg. von Normann (d. kons.): Namens der sämmtlichen Antragsteller bitte ich Sie, den Antrag Singer, zur Tagesordnung überzugehen, abzulehnen. Die namentlichen Abstimmungen haben den Zweck, bei ganz besonders wichtigen Anlässen die Abstimmung jedes einzelnen Abgeordneten festzulegen sowohl im Interesse des Hauses, wie im Interesse der bezüglichen Wähler und Parteien. Wenn aber in der letzten Zeit von der Berechtigung, namentliche Ab⸗ stimmungen zu beantragen, in so ausgiebiger Weise und bei so un⸗ wesentlichen Anlässen Gebrauch gemacht worden ist, so ent⸗ fernen sich die namentlichen Abstimmungen mehr und mehr von ihrem eigentlichen Zweck; sie wirken lähmend und ver⸗ zögernd auf die Verhandlungen und den Fortschritt der Arbeiten des Hauses; sie stellen in so hohem Maße Ansprüche an die Geduld der einzelnen Mitglieder, daß wir uns gezwungen sehen, auf die Ver⸗ einfachung und Abkürzung der namentlichen Abstimmungen hinzuwirken. Diesen Zweck verfolgt der Antrag Aichbichler. Ob er ihn erreichen wird, das kann nur die Zukunft lehren. Aber wie die Verhältnisse einmal liegen, sind wir gezwungen, diesen Versuch zu machen. Wir thun das im Interesse der Würde des Hauses, im Interesse der Förderung unserer Arbeiten und werden uns durch nichts davon ab⸗ halten lassen, auf diesem Wege zu bleiben. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, den Antrag Singer abzulehnen.
Nachdem somit, der Geschäftsordnung entsprechend, ein Redner für und einer gegen den Antrag auf Uebergang zur einfachen Tagesordnung gesprochen, wird zur Abstimmung über diesen Antrag Singer geschritten. Die Abstimmung ist eine namentliche. Der Uebergang zur einfachen Tagesordnung wird mit 201 gegen 76 Stiminen bei einer Stimmenthaltung bgelehnt. Das Haus fährt in der Berathung des Antrags lichbichler fort.
Die Anträge der Abgg. Albrecht und Genossen
(Soz.) zum Antrag Aichbichler lauten:
8 „Der Reichstag wolle beschließen: 8 1) In Absatz 2 Zeile 2 hinter „einzunehmen“ einzuschalten: Sobald dies geschehen, sind die Thüren zu schließen.“ 2) Eventuell (für den Fall der Ablehnung des Antrags zu 1) in Absatz 2 Zeile 2 hinter „einzunehmen“ folgenden Satz einzuschieben: „Mitglieder, die bei Beginn der Einsammlung der Stimmkarten ihre Plätze nicht eingenommen haben, sind von der Theilnahme an der Abstimmung ausgeschlossen.“ 3) In Absatz 2 Zeile 2 nach Satz 1 einzuschalten: „Der Prä⸗ sident läßt durch die Schriftführer die Abstimmungskarten vertheilen. Nachdem die Vertheilung beendet ist, stellt der Präsident durch Be⸗ Fragung fest, ob sämmtliche anwesenden Mitglieder Karten erhalten aben.“ 4) In Absatz 2 den Satz 3 vor den Satz 2 zu setzen und in 3 die Worte „den Namen“ bis „enthalte mich“ zu ersetzen durch Worte Ja“ und „Nein“ und den Reichstagsstempel. 5) In Absatz 2 vor den Worten „Die Schriftführer haben alsdann“ einzuschalten: „Vor der Einsammlung der Karten theilt der Präsident mit, daß die Mitglieder, welche die gestellte Frage bejahen wollen, das Wort ‚Nein“, die, welche die Frage verneinen wollen, das Wort „Ja“ zu durchstreichen haben, und daß jeder Abgeordnete die ihm übergebene Karte mit seiner S Namensunterschrift und, wenn es mehrere Mitglieder gleichen Namens giebt, mit einem jeden Zweifel
ausschließenden Zusatz zu versehen habe e 6) In Abs
bsatz 2 den mit den Worten „Die Schriftführer haben alsdann“ beginnenden Satz folgendermaßen zu fassen: „Die Schrift⸗ führer haben alsdann die Abstimmungskarten, nachdem sie sich über⸗ 8 seuft haben, daß der Abstimmende nur eine Abstimmungskarte abgiebt, in Urnen zu sammeln.“
7) In Absatz 2 Zeile 5 hinter die Worte zu sammeln“ einzu⸗ fügen: „Die Mitglieder haben eigenhändig die Abstimmungskarten in die Urnen zu legen.“
8) Eventuell (für den Fall der Ablehnung des Antrages 7) in Absatz 2 Zeile 5 binter die Worte zu sammeln“ einzufügen: „Die
überzeugen, daß die Karten mit der Unterschrift versehen sind. Karten, die keine Unterschrift tragen, sind zurückzuweisen.“
9) In Absatz 2 hinter den mit den Worten Zu sammeln“
schließenden Satz 1.-— „Niemand darf eine andere als seine
eigene Karte a 1 10) In Absatz 2 statt des 8 4 zu setzen: „Nachdem die Einsammlung beendet ist, fordert der Präsident die Mitglieder, welche
ishre Karten noch nicht abgegeben baben, auf, es nunmehr zu thun.
Aledann erklärt er die Abstimmung für geschlossen und läßt die Thüren
en. 11) In Absatz 2 den 82 5 folgendermaßen zu fassen: „Der — fordert die Schriftführer auf, das Ergebniß der Abstimmung zustellen.“ 12) Dem Abs. 2 folgende Sätze hinzuzufügen: „a. Karten ohne Namenzunterschrift sind ungültig. b. Wenn eine Karte die Aufschrift 2 — — 2 — LIEIA oder einen enthält, for er Präsiden ied auf, seine Karte ’1 Eventuell (für den Fall der Ablehnung des An⸗
c. üen 88 die die Aufschrift „Ja“ und „Nein“ ohne Durch⸗
ser Worte oder die einen Zusatz enthalten, sind ungült
13 e nnn wehaun Lech ürcühs „Der Prä⸗ selat bt bekannt, wie viel Karten mit „Ja“, wie viel mie mees- viel mit anderem t abgegeben
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14) Erentuell (für den Fall der Ablehnung des Antrags 13):
Ueber Bedenken die it von Stimmkarten entscheidet ins Harceaa. Ih dos Venraa eicht cinfüimmäe so wt die Entscheirung
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06b 8 des Antrags zu 17): 82.
Abg. Heine (Soz.) ergreift darauf unter großer Unruhe des Hauses das Wort. Nachdem er eine Weile mit leiser Stimme ge⸗ sprochen, wird er von rechts durch die Zurufe: Lauter! unterbrochen. Er fährt mit erhobener Stimme fort: Ich habe keine Veranlassung, wenn Sie mich überschreien und so wenig Höflichkeit gegen mich haben, lauter zu sprechen und meine Gesundheit zu schädigen. Wenn Sie mich nicht hören wollen, so können Sie ja hinausgehen. Ich habe auch keine Veranlassung, mich schon in der ersten Stunde beiser zu reden. (Redner läßt dann wieder seine Stimme sinken.) Eine der Hauptursachen der jetzigen mißlichen Lage, führt er aus, liege in der Verlängerung der Legislaturperiode. 1898 habe man garnicht an die Möglichkeit gedacht, daß eine Vorlage mit so extrem hohen Zöllen kommen würde. Herr von Wangenheim stehe doch noch heute auf dem Standpunkt, daß die von der Regierung vorgeschlagenen Kornzölle nicht genügten, und Herr Spahn vertrete nur theoretisch die These, daß alle Kraft daran gesetzt werden müsse, die Vorlage zu stande zu bringen; denn auch seine Freunde hielten die Sätze der Vor⸗ lage nicht für ausreichend. Der Antrag Aichbichler wäre weniger bedenklich bei einer parlamentarischen Regierung und bei einer Majorität, zu der man das Vertrauen habe, daß sie im Geiste der Geschäftsordnung handle. Wenn man aber einer Fegnerschnft gegenüberstehe, die sich mit dem offenen Gedanken beschäftige, den Reichstag durch eine andere Vertretung zu ersetzen, die Verfassung umzustürzen, die offenkundig sich über die Rechte der Minorität hinwegsetze, so müsse man dieser das größte Mißtrauen entgegenstellen. Man könne im Augenblick noch gar nicht wissen, ob nicht neue Vergewaltigungen geplant seien. (Vize⸗Präsident Dr. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode ersucht den Redner, etwas lauter zu sprechen. Auch von der rechten Seite ertönen Zurufe: Lauter!) Ich werde, fährt dieser fort, natürlich so laut sprechen, daß mich der Präsident versteht, dem Wunsche von jener Seite (rechts) nach⸗ zukommen, habe ich keine Veranlassung. Ich habe mich gestern genug angestrengt. Nach dem Antrag Aichbichler soll der Präsident die Mitglieder ersuchen, „ihre“ Plätze einzunehmen. Muß dann jeder den Platz einnehmen, der mit seinem Namen bezeichnet ist, oder kann er sich auch auf einen anderen Platz setzen, als es bisher üblich war? Wenn man sich an ein solches Gesct heranbegiebt, so muß man auch verstehen, zu kombinieren und sich klar zu machen, welche Folgen jedes Wort nach sich zieht; es müßte denn sein, daß man das nicht gewollt hat, was ich aber nicht annehme. Ich bin der Ansicht, daß dieser ganze Antrag ab irato in der Eile hingeschrieben ist. Darum sind wir ja eben genöthigt, ihm durch Amendements erst Hand und Fuß zu geben. Sobald die „lex Aichbichler“ angenommen ist, werden sich bei der ersten Abstimmung endlose Geschäftsordnungs⸗ debatten entspinnen über alle die ungelösten Fragen, die in diesem An⸗ trage vorhanden sind. Was soll aber geschehen, wenn die Mitglieder der Aufforderung des encdentän. ihre Plätze einzunehmen, nicht folgen? Kann da nicht ein einziger Abgeordneter die Abstimmung dadurch verhindern, daß er seinen Platz nicht einnimmt? Die Ab⸗ geordneten sollen Abstimmungskarten abgeben. Was sind das für Karten, wo haben Sie sie her, wer theilt sie aus? Von alledem steht nichts in dem Antrag. Soll es den Abgeordneten überlassen sein, etwa ihre Visitenkarte zu geben? Herr Spahn denkt sich die Sache wie in Frankreich mit bunten Karten. Darüber 82 sich ja reden, dann aber muß es aber auch in der „lex Aichbichler“ stehen. Soll die Vertheilung der Stimmzettel durch die Schriftführer oder durch die Diener erfolgen? Der Kreis der Abstimmenden ist nicht begrenzt; sollen nur die gerade im Saale Anwesenden abstimmen? Nichts davon steht in dem Antrage. Ich wünschte nicht, diesen französischen Brauch bei uns einzuführen; es giebt alle möglichen anderen Dinge in Frankreich, die für uns nachahmenswerth wären. Daß aber in Frankreich ein Deputirter für andere die Pettel abgiebt, ist ein großer Mißbrauch. Vielleicht wäre es nach dem Wunsche oder wenigstens im Interesse einer gewissen Seite, durch einen Abgeordneten die Zettel einsammeln zu lassen. J kann mir aber nicht denken, daß Jemand in diesem Hause unsere Verhandlungen so herabsetzen möchte, daß er durch Stellvertreter ab⸗ stimmt. Aber wenn Sie daran denken, dann müssen Sie klare Be⸗ stimmungen im Antrage darüber treffen. Bei dem bisherigen Namens⸗ aufruf mußte Jeder selbst antworten, und da war kein Zweifel. Aber sobald man Karten einführt, liegt die Möglichkeit der Ab⸗ stimmung durch Stellvertreter in der Sache selbst. Auch in der Beziehung ist das Gesetz lückenhaft. Die Karten sollen den Namen des Abstimmenden tragen. Wie kommt der Name auf die Karte? Aus Herrn Spahn’s Ausführungen habe ich keine Aufklärung bekommen. Soll er gedruckt werden? (Abg. Dr. Spahn: Ja!) Es muß doch aber die Unterschrift des Betreffenden sein! (Rufe: Gedruckt und eschrieben!) Ja, das muß dann aber doch im Antrag stehen!
rum sollen wir erst Räthsel lösen? Diejenigen, die dieses Gesetz vorgelegt haben, sollten ̃k. parlamentarisches Lehrgeld wiedergeben lassen und sich erst legen, wie man solche Gesetze abfaßt. Hätten Sie den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung angenvommen, so hätten Sie Zeit gewonnen und den Antrag unter Benutzung des Materials unserer Anträge auf Drucksache Nr. 750 ausarbeiten konnen. Also der Antrag sagt: Die Karten sollen die Bezeichnung „Ja“, „Nein“ oder „Enthalte miche tragen. Das muß doch mindestens heißen: „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthalte msch“ Und wie soll das im einzelnen bezeichnet werden? Der ganze n I. salovp — (Präsident Graf von Ballestrem: Der druck „salopp“ in Bezug auf einen Antrag von Mitgliedern des Hauses ist nicht parlamentarisch!) Ich nehme die Rüge n an und werde den Ausdruck „salopp“ nicht mehr bezachen. es stehen mir andere gleichwerthige Ausdrücke nn Hersagege. Wer entscheidet, ob der Stimmze gülti i⸗ in jetzt m Namensruß oder Nein geantwortet wird, ist kein Fzerset aber sobald 8† I 2* 2,2 — des
immzettels, verlassen, mu mit der i ungültiger Fierane —8— —,1 Wie, ₰ Sr — . Alles, „Ja“*, 3 „Enthalte * steht; t stimmt, als feblend aufgeführt werden, oder was seans? 8ö.” geset⸗ liche Regelung aller dieser Fragen ist unbedingt noth wenn man nicht zu endlosen Geschafts tten kommen Wabl äsidenten durch Stimmzettel hat
im Frankfurter Parlament trat ein Abgeordneter dagegen auf, weil e öffentliche Abstimmung schon zu mißbeaucht awer de benutzt worden sei, den Abstimmenden Verlegenbeiten zu benen Ganz richtig, es ist eine Verlegenheit, die gewissen Herren mit 8 Veröffentlichung einer Abstimmung etwa über eine Getreide 5 erhöhung bereitet wird. Derselbe Herr sprach damals in — furt davon, 2. man nicht um die Gunst Derer zu buhlen hab⸗ die man das Volk nennt. Zwischen den Herren von damals moß den Vätern der lex Aichbschler“ scheint mir eie starke Seenn⸗ verwandtschaft zu bestehen. Der stenographische Bericht ss 5 . diesen Verlust keine Entschädigung. Für Viele ist es nan eine geringere Pein, Ja oder Nein zu sagen, als Tage Wochen lang als fehlend vermerkt zu werden. Gerade diese Busah des Antrages Aichbichler ist dazu bestimmt und darꝛuf eerechnet, das häufige Fehlen zu verschleiern, weil man die Fehlende nach einer Reihe von Tagen erst mit Hilfe des Parlamentz⸗ almanachs oder sonst auf irgend eine komplizierte Weise ermitteln könnte. Diese „lex Aichbichler’ strebt also Fee an, die Unfähigkeit der Zollmehrheit, die selbst bei dieser für ihre materiellen Interessen ausschlaggebenden Vorlage nicht aus sich heraus eine beschlußfähige Mehrheit nach Berlin schaffen kann, zu verdecken und ihren Miär⸗ gliedern das Wegbleiben noch mehr zu erleichtern. Nachdem der An⸗ trag auf Uebergang zur Tagesordnung abgelehnt worden ist, haben wir Ihnen eine Reihe von Amendements unterbreitet, um Ihnen zu zeigen, wie ungefähr der Antrag hätte lauten müssen, wenn er brauch. bar sein sollte. Für unseren Antrag Ziffer 1 ist bestimmend unser Verlangen, absolute Klarheit des Vorganges zu schaffen. Die Thüren müssen geschlossen werden, damit nicht nachträglich Hereinkommende die Arbeit der ohnehin genug geplagten Schriftführer verwirren, und damit vor allem ausgeschlossen wird, daß die Schriftführer hinter den Einzelnen herrennen müssen. Durch sechs oder acht Thüren können ja noch Mitglieder hereinkommen und damit Verwirrun hervorrufen und die Abstimmung, wenn sie wollen, ins Endlose ausdehnen, sodaß die Abstimmung vielleicht eine Stunde, also viel länger als mit dem Namensaufruf, hingezogen werden kann. Hoffentlich erkennen Sie hieraus schon, daß Sie sich mit dem An⸗ trage etwas übereilt haben, und daß sein Zweck, Zeit zu ersparen auf diesem Wege nicht erreicht wird. Selbstverständlich legen wir Werth darauf, daß diejenigen, die nachträglich abstimmen wollen, nicht die Ab⸗ stimmungen stören, sie sollen während der Abstimmung vor den ver⸗ schlossenen Thüren draußen bleiben. Will das Präsidium die Säumigen erst hineinklingeln lassen aus der Restauration u. s. w., so dürfte die Sache eben wieder lange dauern, und wiederum ist es mit der Zeitersparniß nichts. Sie sehen also, es wird nichts aus der „lex Aichbichler“, wenn Sie nicht unsere Anträge annehmen. Aber da Sie doch trotz aller meiner Ueberredungsbemühungen unseren Antrag zu l. nicht annehmen werden, haben wir unseren Eventualantrag unter? gestellt, wonach, wenn Sie die Thüren nicht schließen lassen wollen, wenigstens bestimmt werden soll: „Mitglieder, die bei Beginn der Ein⸗ sammlung der Stimmkarten ihre Plätze nicht eingenommen haben, sind von der Theilnahme an der Abstimmung ausgeschlossen.“ Wohlgemerkt, ihre Plätze; dann sind die Schriftführer orientiert. Zur Sicherung des Ergebnisses geht es nicht anders, abs daß in diesem Fall der Kreis der Abstimmenden auf die sche Anwesenden beschränkt wird. Den Vorzug verdient natürlich ie Hauptantrag, der sich auch in die „lex Aichbichler“ vortreffli einfügt. Die Annahme des Antrags unter 1 hätte für Sie auch noch den unvergleichlichen Vortheil, daß dann über Nummer? garnicht erst noch abgestimmt L. werden brauchte. Wenn etva jedem Abgeordneten für die Session eine Anzahl Karten aus⸗ gehändigt werden sollten, so würde ich das für unsere Verhältnisse ei dem deutschen Nationalcharakter für sehr bedenklich halten. Wi 8.- meistens studierte Leute, der Studierte ist zerstreut; hätte ich bei nfang der Session, also vor zwei Jahren, eine Anzahl solcher Karten erhalten, so hätte ich sie wahrscheinlich jetzt schon verloren oder zu anderen Zwecken 5*2 Und werden etwa gar rothe, blaue und rüne Karten ausgegeben, so möchte dem Einzelnen im Augenblick gerade die Karte fehlen, die er gerade braucht, die gerate Trumpf ist. Werden diese Karten en masse vorher aus so könnten sie in unberufene Hände kommen, und es würde si ber· haupt schlecht machen. Es sollen also, wie unser Antrag Nr. 3 will die Karten erst unmittelbar vor der Abstimmung vertheilt werden. Natürlich denken wir dabei nur an die Vertheilung einer Karte, nicht mehrerer, wie Herr hn will. Es muß dann selbstverständlich auch Beendigung Vertheilung durch Befragung festgestellt werden, sämmtliche anwesenden Mitglieder Karten erhalten haben. Im An⸗ trag 4 beantragen wir, daß die Abstimmungskarten die Worte „Ja⸗ und „Nein“ und den Reichstagsstempel tragen sollen; außerdem aber oll dieser Satz vor den vorhergehenden gestellt werden, r etzteren schon unlogischer Weise von den Abstimmungskarten die Redr⸗ ist, ohne daß man weiß, was es mit den Abstimmungskarten auf ich bat. Wir denken uns also den Vorgang so, daß jedes Mitglied un eine Karte erhält und daß diese Karte, damft klar ist, daß es sich m eine Abstimmungskarte handelt, vor allen Dingen den Rei stagtstemva enthält. Ist es ferner überhaupt wünschenswerth, eine Stimme Enthaltung abzugeben? Eine ganze Reihe von Verfassungen dar⸗ bietet das ausdrücklich. Die Enthaltung von der Stimmabgabe
in den alten Republiken des klassischen Alterthums als eine — man wollte dadurch der Verschwommenheit
isetreterei begegnen. Unsere Wähler haben ein Recht
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darauf, . en, wie wir in jeder uns vorgelegten Feebange
denken. Allerdings können wir nicht mit einem Lafsse — besfitioen; es wäre auch nicht sehr zweckmäßig, bei einen e
standenermaßen Verlegenheitsantrag geltenden Antrag eine ů senderung herbeizuführen; aber man soll das er nicht erleichtern, und daber „ der der Stimme enthalten will, das M — seelber wenn dieser Vordruck n 8 1. t die Tendenz, aus der Stim trotz allede — 1.1 Akt ordneten — Berußt ein
bringen, daß er & n für die er verantwartlcch 9 die benenn des der Abstimmung seü er dadurch respekticrm. dat er eben nicht blos in den Kasten greift und die
— 82 Ve ober „Nein.
en noch nicht abgegeben haben, auf, es nunmehr zu thun. die —2 Karbtn er die Atimmung für geschlossen und läßt Alsdar baͤren öffnen. Der erste Satz entspricht der Billigkeit, die Abstimmung wird dadurch nicht aufgehalten. Im Antra die chbichler beißt, es; „Die Zählung der Stimmen geschieht dur Ai Schriftführer.“ Die Ersetzung des Infinitivs durch ein abstraktes Babstantiv ist sprachwidrig. Es ist nothwendig, daß wir auch in der 8- rache dem Volke ein gutes Beispiel geben. Darum schlagen wir Sher Nummer 11 die Fassung vor: „Der Präsident fordert die Wchriftführer auf, das Ergebniß der Abstimmung festzustellen.“ Die Kautelen der Nummer 12 werden Ihnen als sehr nothwendig ein⸗ keuchten, wenn Sie an die Eö der Wahlprüfungs⸗ kommission über die Erfahrungen bei den Reichstagswahlen zurück⸗ denken. Wir wollen verhindern, daß ein Abgeordneter absichtlich die Aufschriften „Ja und „Nein⸗ stehen läßt. Dann soll der Präsident die Berechtigung haben, den Abgeordneten aufzufordern, zu erklären, wie er eigentlich stimmen will. Handelt es sich nur um einen Irrthum, so kann die Berichtigung dem Betreffenden Mitgliede nur lieb sein. Ebenso wollen wir verhüten, daß auf einer Karte irgend welche Witze oder dergleichen geschrieben werden. Der Präsident würde diese Zusätze öffentlich vorlesen, und das würde manchem doch unangenehm sein. It „Ja“ und „Nein“ durchstrichen, so würde ein solcher Zettel als ungültig zu betrachten sein. Die Leitung der Abstimmung wollen wir in die Hände des Präsidenten legen. Darum schlagen wir unter Nr. 13 vor, daß er bekannt giebt, wie viel Karten mit Ja“, wie viel mit „Nein’ und wie viel mit anderem Inhalt ab⸗ gegeben worden sind. Den Schrifrführern darf man weder diese Bekannntgabe noch die Entscheidung darüber überlassen, ob diese Karten für ungültig erklärt werden sollen. Die Entscheidung muß vielm hr dem Reichstage zustehen, und zwar nach Berathung, um dem
Betreff nden und Anderen Gelegenheit zu geben, sich zu äußern über
die Gültigkeit der Abstimmung Wollen Sie sich dazu nicht entschließen, so schlagen wir unter Nummer 14 vor, die Entscheidung dem Bureau z überlassen und nur, wenn dies nicht einstimmig ist, dem Reichstage. Wenn Sie nicht die Nummer 13 oder wenigstens die Nummer 14 annehmen, werden sich die erbittertsten Kämpfe über die Gültigkeit der Abstimmung ergeben. Wohl der wichtigste unserer Anträge ist derjenige unter Nummer 15, und ich verstehe nicht, wie die Herren erade diesen Punkt im Antrag Aichbichler völlig ohne jede Regelung Fäten lassen können. Ehe man die Berathung fortsetzt, muß man durchaus wissen, wie die vorhergegangene Abstimmung ausgefallen ist. Und wenn wirklich weiter berathen wird, müßte man die Debatte über den folgenden Gegenstand ins Unendliche ausspinnen, um dann wenigstens bei der Abstimmung zu wissen, wie die vorige ausgefallen ist. Nach der Nummer 16 sollen die Namen der Fehlenden festgestellt werden. Das ist nothwendig, um den Fleiß der einzelnen Ab⸗ geordneten festzustellen. Die namentlichen Abstimmungen in den steno⸗ graphischen Berichten geben so immer werthvolle statistische Aufschlüsse in dieser Beziehung und dienen auch dazu, die Nothwendigkeit der Diäten zu erweisen. Was die Nummer 17 betrifft, so können wohl darüber Zweifel entstehen, ob ein Abgeordneter zu Recht oder zu Un⸗ recht an einer Abstimmung verhindert ist. Es kann vorkommen, daß der Schriftführer die Thür des Saales gerade in dem Moment schließt, wo ein Abgeordneter im Begriff ist, den Saal zu betreten. Es muß von vornherein eine Instanz geschaffen werden, welche über diese Zweifel zu entscheiden hat, und wenn nicht eine sofortige Entscheidung möglich ist, so müssen wenigstens nach unserer Nr. 18 die Mittel ge⸗ boten werden, daß eine bezügliche Erklärung in die stenographischen Berichte aufgenommen wird. Der allerwichtigste unserer Anträge ist aber derjenige unter Nr. 19. Er allein bietet die nöthige Sicherheit für die Abstimmung, und wenn Sie schon die neue Ordnung einführen wollen, so bitte ich, wenigstens nicht mit der alten Ordnung ganz zu brechen. Sie verden selbst nach einigen Wochen sagen: „Ja, hätten wir doch noch unsere alten Abstimmungen!“ Dazu bietet Ihnen dieser unser Antag die Möglichkeit. Und wenn Sie finden, daß die neue Ab⸗ stimmung keine Beschleunigung mit sich bringt, dann haben Sie nach desem Antrag die Möglichkeit, wieder den alten Modus anzuwenden. Ich bitte Sie also dringend um die Annahme der Nummer 19.
wird die shrmsreichhh Wirkung für den weiteren Fortgang unserer Geschäfte haben. Ich habe mich sehr kurz gefaßt, ich habe allerdings auf alle diese Einzelheiten eingehen müssen, da zu fürchten ist, daß Sie die Debatte schließen und ich dann keine Aussicht habe, noch einmal zum Worte zu kommen. Suchen Sie die Schuld daran nicht in mir, sondern in Ihren Gepflogenheiten, die Debatten zu schließen. Sie wollen allerdings von Dauerreden überhaupt nichts wissen
sondern möglichst schnell die Ernte in Sicherheit bringen, ehe si das Gewitter des Volksunwillens über Sie entladet. Welchen Grund hätten Sie denn, den Zolltarif nicht durch einen neuen Reichstag beschließen zu lassen, wenn nicht in der Furcht, der andere Reichslog könnte anders beschließen? Wenn das Volk wirklich se begeistert für den . wäre, wie Sie behaupten, warum lassen Sie es denn nicht auf eine Neuwahl ankommen? Wir wollen nichts weiter als eine gründliche Berathung, und wir werden den Kampf bis zum letzten Tage weiter führen. Wenn dann die Neuwahlen kommen, verden wir sehen, so schließt der Redner seine 3 ⅞ stündige Rede, wie
das Volk über den Zolltarif denkt. 1 Abg. zu Limburg⸗Stirum (d. konf.): Wenn man eine selche Kritik übt, wie der Vorredner, so müßte man doch erwarten, . sachlich den Na führt, daß der Antrag in der That chbar und unpraktisch ist. Ich habe mich nicht verdrießen lassen, der Rede des Abg. Heine zu folgen, und ich bin erstaunt wie wenig säbi⸗ d sein⸗ Ausführungen gewesen
Antrag Ai eer ist so redigiert, daß er sachg und logischen Interpretation alle Bedenken und ichkesten tigt, die aus der Sache entstehen koͤnnten. Es i un Wesen eines guten Gesetzcs, daß man nicht alle einzelnen die entste können, trifft, sondern eine ncee Definition aus der a tet werden kann, was geschehen soll. Ich habe gewundert, daß der Vorredner nicht auch den Fa
hat, daß ein Abgeordneter oder Schriftführer farben⸗
ist. Zweck der -—2 — ist, Lande weiß. wie jeder t 89 ——
asaer⸗ dieses Recht untergräbt. der Ab. t wird. Sie können ja an
als ob die DOeffentl Abstimmung a wird. 2ö— des —
82 sondern abt in „ ge abgestimmt hat. bate ich
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warte, daß Sie auch meine Ausführungen ebenso ruhig anhören. Sie behaupten das Recht der Obstruktion. Wenn Sie 12 den Tarif für die nächsten Wahlen vor das Volk bringen wollen, wenn Sie das Recht verlangen, zu verhindern, daß der Tarif jetzt zu stande kommt, so vindizieren Sie sich das Recht, das nur den verbündeten Regierungen zusteht, den Reichstag aufzulösen und an das Volk zu appellieren. Durch Obstruktion könnten Sie sich dieses Recht auch auf ein oder zwei Jahre vindizieren und damit den Schwerpunkt zwischen Regierung und Reichstag gänzlich verschieben. Sie vindizieren sich das Recht des absoluten Vetos der Minorität für die Vorlagen,
die ihnen nicht gefallen. Die Verfassung beruht darauf, daß die Re⸗
gierung für ihre Vorlagen die Majorität des Reichstages erhält; Sie stellen aber das Verlangen, daß Gesetze nur dann Gesetze werden können, wenn sie das tolerari posse der Minorität haben. Man kann nur dringend warnen, auf diesem Wege weiter zu gehen. Daͤß die Herren auf der äußersten Linken in den Kampf eintreten, verstehe ich vollkommen, es entspricht ihrem Programm und fördert sie auch auf dem Wege zum Umsturz. Sie sind aber noch nicht so weit, solche Aenderungen der Verfassung im Handumdrehen vornehmen zu können. Die Stärke der Regierung ist noch so groß, um den Kampf dagegen aufzunehmen und ihren Willen durchzusetzen. Wir wollen die Arbeiten des Parlaments fördern, damit es so gut und richtig wie früher funktioniert. Wir treten für die Verfassung und für die verfassungsmäßigen Rechte des Parlaments ein. Man wirft uns vor, wir wünschen eine Aenderung der Verfassung und eine Aenderung des Wahlrechts. Wir wünschen das nicht, sondern wir wünschen, daß verfassungsmäßig weiter regiert wird. Machen Sie sich keine Illusionen. Politische Rechte, die mißbraucht werden, werden geschwächt in ihrer Kraft. Wir, die wir die Geschäfte des Reichstages zu fördern suchen, sind auf gutem Wege, indem wir die Verfassung aufrecht erhalten.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Wir sind gegen den Antrag, weil wir es für grundsätzlich falsch halten, die Geschäftsordnung aus Anlaß einer einzelnen Vorlage während der noch schwebenden Verhandlungen zu ändern; denn damit würden wir auf einen abschüssigen Weg gelangen, von dem man nicht weiß, wohin er führt. Der Antrag
ezweckt eine Abkürzung der Zeit bei den namentlichen Abstimmungen. Es ist uns überaus zweifelhaft, ob der Antrag technisch geeignet ist, dies Ziel zu erreichen. Ich würde noch mehr Ausführungen darüber machen, wenn nicht der Abg. Heine durch seine dreistündige Rede bereits das Haus für weitere Verhandlungen unempfänglich gemacht hätte. (Stürmische Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Bei Allem, was Ihnen (zu den Sozialdemokraten) nicht gefällt, erheben Sie Geschrei. (Erneute Entrüstung bei den Sozialdemokraten.) Dadurch, daß das Haus durch die, Rede von 3 ½ Stunden offenbar un⸗ empfänglich geworden ist (Neue Unruhe bei den Sozialdemokraten. Zwischenrufe des Abg. Bebel. Glocke des Präsidenten, der energisch um Ruhe bittet. Unter der großen Unruhe gehen die Schlußworte des Redners verloren.) .. .
Abg. Bassermann (nl.): Durch den Antrag Aichbichler soll lediglich der Abstimmungsmodus verbessert werden. Es soll versucht werden, die Zeitdauer der namentlichen Abstimmung zu kürzen. Der Antrag hat also eine prinzipielle Bedeutung überhaupt nicht. Er hat nach unserer Meinung überhaupt keine große Bedeutung, wenn auch im „Vorwärts“ und in den Reden der Sozialdemokraten hochtönende Worte gegen den Antrag gefallen sind. Man hat von Umsturz und Bruch der Geschäftsordnung, von parlamentarischem Staatsstreich gesprochen. Es handelt sich bei dem Antrag nicht um Antastung von Rechten der Minorität. Die Bestimmungen der Verfassung werden nicht angetastet; es bleibt auch bei den namentlichen Abstimmungen beim alten. Die — hat aber darauf kein Recht, ½ die namentliche Ab⸗ timmung 30 bis 40 Minuten dauert. Die Frage hat schon früher den Reichstag beschäftigt. Eine Minoritätspartei, und eine solche sind auch wir, muß jede beantragte Aenderung der Geschäftsordnung aufs sorgfältigste prüfen; wenn aber andererseits eine 5be Be⸗ nutzung der Geschäftsordnung durch die Minorität erfolgt, so muß man Erwägungen anstellen, wie dem entgegenzutreten ist. Namentliche Ab⸗ stimmungen über nebensächliche Amendements entsprechen nicht der Gepflogenheit des Hauses. Der Antrag Aichbichler ist jedenfalls auch mitveranlaßt durch die Rede des Herrn Kollegen Bebel in Hamburg, der 700 namentliche Abstimmungen ankündigte. Da liegt es doch sehr nahe, zu versuchen, die Dauer der Abstimmungen abzukürzen. Wozu finden die namentlichen Abstimmungen statt? Es soll Gelegenheit egeben werden, klar und deutlich festzulegen, wie der Einzelne ge⸗ stimmt hat. Aber das kann doch nur Plat greifen bei wichtigen Fragen. Geschieht dies auch bei nebensächlichen Fragen, so halten wir das für einen Mißbrauch, dann wundern wir uns nicht über solche Abhilfevor⸗ schläge. Durch den Mißbrauch mit den namentlichen Abstimmungen fühlen sich nicht nur die Mehrheitsparteien malträtiert, sondern auch andere Parteien. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich ein Chikaneverbot. Der Antrag Aichbichler ist nicht so unpraktisch, wie die Herten glauben. Inwieweit eine Zeitersparniß eintritt, kann nur die Praris lehren. Führt dieser Antrag nicht zum Ziel, dann müssen wir weiter gehen; dann muß die elektrische Abstimmung eingeführt werden. Die bisherige Diskussion des Zolltarifs hat im Lande, wenigstens in unserer Partei, einen sehr schlechten Eindruck gemacht. Der verfällt dadurch geradezu der Lächerlichkeit. Es giebt eine g mKhnah von Leuten, die keine Freunde des all⸗ gemeinen Wahlrochts sind. Diese begräßen jere überflüfsige namentl Abstimmung mit Freuden. Sczialdemokratie will d ahren auch bei dem Etat I2 Anwendung bringen. Dann wird dasselbe Verfahren auch Militär, und Marinefragen beobachtet werden. Diese Erklärung des Abg. Bebel erleichtert uns unsere tung zu diesem Antrage ung Ich frage, was will die Sozlaldemokratie mit einem solchen Vorgange er⸗ 1 7 Wielleicht kann sie die düsane dieser Vorlage erschweren. Einige glauben das Gegentheil. alles werden die Herren Si und Bebel die Vater der Aenderung der Geschäftsordnung sein.
handelt darum, eine e Schädie⸗ des aments 2g-: nden. Was E.n; in diesen Tagen getrieben als mit dem Worte Todtengräber⸗
über haben. ders zu bezeichnen arbeit. Sie hesfele damen dem Parlamentariomus das Gr⸗ Schrader ..8 ,b.e t 2— keine 6 angeblich, um die Krisih
sen um das durch sa venere- ☛ 8 — 3 ist — g-5 tanden durch die Ein Itarits. werden Zolltarif weiter wedren, wir nicht wollen, daß ennae, e Nlesh aufs neue in ihrem Erme bältnisse geschädigt werde. e Ab. wehr ist unser gutes Recht. Abwendung der Annahme einetz so
s ff in ung, sondern lediglich die Be⸗
5 zustehenden Mittel. Wir um
dazu, diesen Schutz der Minorität einzuschränken. Dazu nöthigt uns auch die Rücksicht auf unsere kleine Partei, wenn wir auch eine schnellere Erledigung des Zolltarifs für nothwendig halten. Es ist zu befürchten, daß die Annahme des Antrags eine Verschleppung des Tarifs zur Folge haben wird Sollte er aber wirklich diese Folgen nicht haben, so würde die Opposition andere Mittel finden, die Diskussion zu verlängern. Die Polenfraktion wird daher gegen den Antrag Aichbichler stimmen.
Die Abgg. von Normann (d. kons.), Dr. Spahn (Zentr.) und von Tiedemann (Rp.) beantragen Schluß der Devatte.
Abg. Singer: Herr Präsident, angesichts der Thatsache, daß die Redner in der Diskussion die unerhörtesten Angriffe gegen meine Partei geschleudert haben und jetzt eine Antwort unmöglich machen
wollen, beantrage ich namentliche Abstimmung über den Schluß der Debatte.
Dieser Antrag wird von den Sozialdemokraten und der Freisinnigen Vereinigung genügend unterstützt.
Der Antrag auf Schluß der Diskussion wird mit 195 gegen 86 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen angenommen.
Persönlich bestreitet Abg. Bebel (Soz.) dem Abg. Bassermann daß er gestern gesagt habe, seine Partei wolle eventuell künftig bei allen übrigen Vorlagen, namentlich beim Etat, dieselbe Taktik in Scene setzen wie bisher Er habe nur gesagt, daß der Reichstag nach Annahme des Antrags Aichbichler sich babna Führßt machen müsse, bei Etatsberathungen in 1 Anzahl anwesend zu sein. Wolle erwa die Partei des Abg. Bassermann auch diese Bestimmung der Geschäftsordnung ändern?
Abg von Massow (d. kons.) stellt fest, daß er den Zuruf, auf den der Abg. Heine hingewiesen und an den er unliebsame Be⸗ merkungen geknüpft, seiner Zeit garnicht habe machen können, weil er zu jener Zeit an den Verhandlungen der Provinzialsynode in Königs⸗ berg theilgenommen habe.
Abg. Bassermann meint, daß der Abg. Bebel seine, des Redners, vorige Aeußerung nur bestätigt habe.
Der Präsident Graf von Ballestrem theilt mit, daß ihm der Abg. Singer 22 Anträge auf namentlich Abstimmung überreicht habe.
Die Abgg. von Normann, Dr. Spahn und vorn Tiedemann haben den Antrag gestellt, über sämmtliche z dem Antrag Aichbichler gestellten Abänderungsanträge zu einfachen Tagesordnung überzugehen.
Gegen diesen Antrag ergreift das Wort der
Abg. Singer: Es wird sich in den Akten des Reichstages kein Präzedenzfall finden, daß nach Schluß der Diskussion ein solcher An⸗ trag gestellt worden ist. Der § 53 der Geschäftsordnung sagt, daß ein im Laufe der Diskussion einmal verworfener Antrag auf Uebergan seß Tagesordnung nicht wiederholt werden darf. Nach meiner Auf⸗ assung können über Amendements überhaupt keine Anträge auf Uebergang zur Tagesordnung gestellt werden. Die Anträge haben nach der Geschäftsordnung einen besonderen Schutz. Sie können nur zugelassen werden, wenn sie von 15 Mitgliedern unterstützt werden. Amendements aber werden anders hehandelt. Nach meiner Auffassung kann über einen Antrag zur einfachen Tagesordnung übergegangen werden, aber nicht über Amendements. Sie können doch nicht die Geschäftsordnung als ein Blatt Papier betrachten und sich über sie hinwegsetzen. Wenn die Geschäftsordnung im Sinne hätte, Gewalt eht vor Recht, so können Sie allerdings machen, was Sie wollen.
s ist aber nicht richtig, daß der Antrag auf Tagesordnung noch zum Schluß der Debatte eingebracht ist. Herr Bassermann empfiehlt die elektrische Abstimmung, ebenso könnten wir die automatische Abstim⸗ mung empfehlen. (Unruhe.) Warum entrüsten Sie sich denn? In einem Parlament ist es unerhört, daß die Majorität bestimmt, —. namentlichen Abstimmungen die Minorität beantragt. Die Majorität ist dazu da, Entscheidungen zu treffen, aber sie ist nicht dazu da, sich Rechte anzumaßen, die sie nicht hat, die bestimmen, was die Minorität thun soll. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, daß ein solcher Antrag zur Diskussion gestellt wird, wie der Antrag von Normann; ich hätte gedacht, daß der Präsident ihn für nicht zulässig erklären würde. In einem 82 UI, in welchem wir eine Interpellation eingebracht hatten, beantragte das Zentrum, die Interpellation auf eine andere Stelle der Tagesordnung zu setzen. Da erklärte der Präsident: es entspräche nicht dem Geiste der Geschäftsordnung, gegen den Wunsch der Interpellanten die Tagesordnung zu verändern. Allem parlamentarischen Gebrauch zuwider, unter Bruch der Geschäfts⸗ ordnung, wollen Sie einen Gegenstand, über den diekutiert ist, nach der Diskussion durch Uebergang zur Tagesordnung beseitigen. ist gleichbedeutend mit der Vernichtung der Geschäftsordnung, mit der Beseitigung des Rechts der Minorität, an den Verhandlungen theil⸗ zunehmen. Ich er dagegen Widerspruch. Wir wollen seten ob wir nicht im stande sind saach. te), Ihnen Ihren Terrorismus zu versalzen. Wir haben bisher sachlich verhandelt und wollen es weiter thun; aber die Entscheidung, welche namentlichen Abstimmungen wir beantragen wollen, liegt nicht bei Ihnen, sondern bei uns. Und wenn unsere Wähler uns in der Anzabhl bergeschickt haben, die zur Stellung solcher Anträge nöthig ist, so unterliegen wir nicht Ihrer Zensur. Jeder Schlag, den in dieser Hinsicht gegen uns thun, fällt auf Sie zurück. ist am besten, Sie ziehen Ibren Antrag zurück, wenn Sie nicht einen neuen Bruch der Geschäfts⸗ ordnung vornehmen wollen. Wenn Sie der Zustimmung des Landeh so sicher sind, 4— 42 ..2,1◻¶ — —— Wie lange reden denn die Herren über die „ die Sie s Frsanenn⸗ Sie sich dech der Debatte über die Getreidezölle. nb diel Zeit e denn im Abgeordnetenhause für die Kanalvorlage
aucht Peesgn. Graf von Ballestrem: Die Kanalvorlage gehört
entschieden nicht bierber. Abg. von Tiedemann (Rp.): Antrag auf Uebergang zur er Pan — B das
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raths kann nicht zur T dnung —— werden. Herr Singer t, § 53 seles ni 18alcc. einen einmal gefallenen Antrag zu
-8⸗ hatte aber den Antrag Uebergang zur “ den Antrag Aichbichler gestellt, 2 diesen Antrag llerdings wiederholen. Wir köͤnnen Herrn GBbüwäö’’S ,
1 +8 a rbagen Se. hvertritt unter großer Unrube des Hauses,
Singer, die Auffa daß nach der ng 11.“ esea 6n