1902 / 276 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Nov 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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rund des Artikels Reichstage verantwortlich macht für die Durchführung der

Reichsgesetze, und auf Grund des Artikels 7 der Reichs⸗

verfassung, der ihm die Möglichkeit giebt, Fälle, in denen er mit einer Einzelregierung sich nicht ins Einvernehmen zu setzen vermag, bei dem Bundesrath zur Klärung und Entscheidung zu

bringen. Das kann der Herr Reichskanzler aber erst dann, wenn eine

maßgebende Entscheidung der letzten Instanz bei der einzelnen Landes⸗ regierung vorliegt. Es würde ja jeder geordnete Gang der Verwaltung gestört, wenn der Reichskanzler vorzeitig, schon auf Grund von Artikeln in der Presse oder von Anfragen hier im Hause, in eine Sache ein⸗ greifen würde. Sobald aber der Augenblick gekommen ist, daß eine endinstanzliche Entscheidung der Einzelregierung vorliegt, wird der Herr Reichskanzler wissen, was er zu thun hat.

Das ist der erste Theil der Interpellation.

Was ihren zweiten Theil betrifft, so wird darin eine Frage gestellt, die, wie auch der Herr Interpellant selbst anerkannte, bereits im Frühjahr d. J. bei der Verhandlung über den Etat des Reichs⸗ Justizamts eine ausführliche Erörterung gefunden hat. Damalg habe ich erklärt und ich glaube, mich nicht zu irren, wenn ich sage: unter Zustimmung der Mehrheit dieses hohen Hauses —, daß der Zeitpunkt gegenwärtig nicht gegeben sei, um den Erlaß eines Strafvollzugsgesetzes vorzubereiten, daß dies nur in Angriff genommen werden könne auf Grund eines festen Strafensystems, wie es zwar das Strafgesetzbuch enthält, daß wir aber nicht wissen, wie lange wir das jetzige Strafen⸗ system, welches sehr erheblichen Anfechtungen sowohl von theoretischer, wie von praktischen Seiten unterliegt, beibehalten werden, und daß wir kein Strafvollzugsgesetz aufstellen können, bevor wir in diesem Punkt sicher sind, weil ein solches Gesetz sehr be⸗ trächtliche Aufwedungen, unter Umständen mehr als 100 Millionen Mark an Aufwendungen für die Neugestaltung des Gefängnißwesens, in Anspruch nehmen würde. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) Wollten wir ein derartiges Gesetz machen und die Verwaltungen der einzelnen Bundesstaaten damit zu derartigen Mehrausgaben nöthigen, so würde das nach meiner Meinung einer Verschleuderung öffentlicher Gelder nahekommen

Diesen Standpunkt hat aber der Reichstag nicht bloß im Früh⸗ jahr dieses Jahres bei der Berathung des Etats des Reichs⸗Justizamts gebilligt, er istkauch früher schon ausdrücklich hier im Hause anerkannt worden. Noch 1890 haben hier im Hause die Herren Abgg. Dr. Bamberger und Dr. Windthorst unter Anerkennung der großen Schwierigkeiten, die derzeit dem Erlaß eines Strafvollzugsgesetzes ent⸗ gegenstehen, den Wunsch ausgesprochen, daß man die wichtigeren Bestimmungen, die in das Disziplinargebiet fallen, im Wege der Verordnung gleichmäßig für das ganze Reich regeln möge. Und als 1892 der Reichstag den Wunsch aussprach, ein Strafvvollzuggesetz zu erhalten, hat man gleichzeitig anerkannt, daß es zunächst angezeigt erscheint, im Wege der Verordnung die wichtigeren Bestimmungen des inneren Gefängnißwesens unter den Bundesregierungen zu regeln. Meine Herren, das Reichs⸗Justizamt ist im Sinne dieser damaligen Aeußerungen vorgegangen, und der Herr Interpellant hat selber schon darauf aufmerksam gemacht, daß eine solche Verständigung unter den Bundesregierungen erfolgt ist, die eine Gemeinsamkeit der Grundsätze für die innere Gefängnißverwaltung verbürgt. Damit ist doch schon eins für die spätere Gesetzgebung erreicht, daß nämlich neue Ab⸗ weichungen in der Prärxris der einzelnen Bundesstaaten bei der Ge⸗ fängnißverwaltung sich nicht mehr ausbilden können, und das ist zwar nur ein erster, aber wichtiger Schritt für die Vorbereitung eines Strafvollzugsgesetzes.

Meine Herren, ich will mich bezüglich der zweiten Frage dahin resümieren: der Herr Reichskanzler erkennt die Nothwendigkeit eines Strafvollzugsgesetzes durchaus an, er ist aber nicht in der Lage, zur Zeit den Erlaß eines solchen Gesetzes in Aussicht zu stellen, und er glaubt, sich bei diesem seinem Standpunkt im Einklang zu befinden mit den Erklärungenz aus der Mehrheit dieses Hauses, jetzt wie früher. (Bravo! rechts.)

Auf einen vom Abg. Singer (Soz.) gestellten, vom ganzen Hause, mit Ausnahme der deutsch⸗konservativen Partei unterstützten Antrag, findet eine Besprechung der Inter⸗ pellation statt.

Bassermann (nl.): Wir entnehmen den Erklärungen des Staatssekretärt, daß der Reichskanzler die thatsächlich erfolgten Miß⸗ riffe untergeordneter Feee nicht billigt. Das ist sehr erfreu⸗ ich. Es kann in der That eugnet werden, daß die Inter⸗ pellation begründeten Anlaß hat. Reihe von Mißgriffen Beamter, von un 5 tigten 62* Füac. rb⸗ t, ist 5, Das Bedauerliche is e gerade üngster Zeit so sehr bäufen, kaum noch kann man eine in die Hand nehmen, ohne einen derartigen Fall anzutreffen. Es kommt garnicht darauf ob jeder Fall sich in allen Details so wie er dargestellt wurde; können das cine

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der Reichsverfassung, der ihn gegenüber dem

Strafgesetzbuch warten, wir werden sonst die Regelung des Straf⸗ vollzugs nicht erleben. Die immer wieder auftauchenden Mißstände sollten doch die verbündeten Regierungen überzeugen, daß die reichs⸗ gesetzliche Regelung des Strafvollzuges eine Nothwendigkeit ist.

Abg. Gröber (Zentr.): Die Klage über unbegründete Ver⸗ haftungen und Uebergriffe ist Jahre alt. Wenn in letzter Zeit die Mit⸗ theilungen sich häuften, so liegt das wohl weniger an der Häufung der Fälle, als an der zu begrüßenden Verfeinerung des öffentlichen Gewissens. Die Stellungnahme zu der allgemeinen Frage von dem Nachweis der Einzelfälle abhängig zu machen, wäre falsch; es bleibt immer eine Anzahl Fälle übrig, wo die Behauptung der Uebergriffe und Ungerechtigkeiten nachgewiesen ist und Remedur geschaffen werden muß. Gern hätte ich wieder einmal ausnahmsweise den preußischen Herrn Justiz⸗Minister am Bundesrathstisch gesehen. Wo liegen die Gründe für diese Ausschreitungen? Die Gesetzgebung selbst kann nicht ganz freigesprochen werden; sie hat das Gut der persönlichen Freiheit nicht genügend geschützt, und die Abwägung des allgemeinen gegenüber dem persönlichen Interesse ist vielleicht nicht ganz gerecht erfolgt. Die Zusammenfesselung von Gefangenen, die kein ehrenrühriges Vergehen begangen haben, mit Zuchthäuslern ist unzweifelhaft ungehörig; da liegt wohl manches an der ungenügenden Kontrole der untergeordneten Organe, und der Reichskanzler sollte prüfen, ob hier nicht durch einen Runderlaß etwas zu geschehen hätte; es steht ja zu⸗ gestandenermaßen dem Kanzler hier eine verfassungsmäßige Kompetenz zu. Die Staatsanwaltschaften sind ja auf Grund eines Reichsgesetzes ge⸗ schaffene Behörden; soweit sie die Gefängnisse zu überwachen haben, ist die Kompetenz des Kanzlers außer Frage. Auch ich möchte mich nicht vertrösten lassen auf die wunderschöne Reform des Strafgesetz⸗ buches, die wir vielleicht einmal bekommen werden. Die Beschwerden, die uns heute vorgetragen sind, beziehen sich auf etwas ganz Anderes. Ohne einen Pfennig in Reich oder Staat auszugeben, kann man schon heute verfügen, in welchen Fällen Selbstbeschäftigung, Selbst⸗ beköstigung, Beibehaltung der Zivilkleider ꝛc. gestattet sein soll oder nicht. Und die Frage, daß man eine Strafhaft unterbricht, um Monate lange Untersuchungshaft einzuschalten, kann doch schon heute in einer menschenwürdigen Weise beantwortet werden. Was den Widerstand gegen die Staatsgewalt betrifft, so ist der Inter⸗ pellant doch wohl über das zulässige Maß hinausgegangen. Der Gendarm ist gesetzlich gezwungen, dem Befehl seines Vorgesetzten Folge zu leisten; läßt man das nicht gelten, so würde der Gendarm schutzlos dem Angriff jedes beliebigen Dritten überlassen sein. Was aber die Mängel bei dem Transport der Gefangenen ꝛc. betrifft, so stimmen wir dem Interpellanten vollständig zu und fordern mit ihm den Reichskanzler auf, für Abstellung zu sorgen.

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Im Gegensatz zu Herrn Gröber ist mir die Interpellation und ihre Begründung durch und durch sympathisch gewesen; weniger gefällt mir nur der äußerliche Umstand des unterschiedslosen Durcheinanderwerfens von Polizei und Gerichten, wenn das auch aus taktischen Gründen wohl geboten war. Die Ge⸗ richte unterscheiden sich auch in sich in diesem Punkte; ich möchte sprechen von guten Gerichten des Westens und minder guten des Ostens. Die Gerichte glauben doch wenigstens, gesetzlich zu handeln. Im Falle Tampke beklagen sich die Sozialdemokraten weniger über die Verhaftung als über die Behandlung, und über diese hat der Staatssekretär kein Wort verloren. Daß unsere Frühjahrs⸗ verhandlungen nicht zu einer Abnahme, sondern zu einer Häufung der Fälle geführt haben, läßt vermuthen, daß es sich hier um symptoma⸗ tische Aeußerungen einer inneren Krankheit handelt. In England findet der Engländer in der Polizei den Helfer, in Deutschland findet der Deutsche in der Polizei den Quäler des Publikums. In der Haupt⸗ sache liegt dee Uebel an dem Personal, d. h. an unserem Militarismus. Wir sind angewiesen auf ausgediente Unteroffiziere, aus⸗ gediente Feldwebel, die keiner höheren Bildung theilhaftig sind, die in ihrem früheren Amte den Respekt vor der persönlichen Freiheit ver⸗ lernt haben, und denen über diesen Begriff in ihrem höheren Alter nichts mehr beizubringen ist. Diese Herren werden mit einem Reglement ausgestattet, das es als das fluchwürdigste Verbrechen dar⸗ stellt, wenn einmal ein Verdächtiger dem Arm der Gerechtigkeit echappiert. Der Fluchtverdacht ist etwas Gegebenes, mag das Delikt noch so winzig sein. Von oben herunter wird ja dann auch der Respekt vor dem Gesetz, so zu sagen, systematisch untergraben. Es giebt Vorschriften, deren Nichtbeachtung geradezu empfohlen wird, so diejenige, daß eine Haussuchung nur in dringenden Fällen und unter lebun von zwei Schöffen ohne richterlichen Befehl zu erfolgen hat.

ie massenhaft sind aber die Haussuchungen, welche die Polizei ohne alle diese Kautelen vornimmt! Die Polizei sagt einfach, sie mlisse selbst wissen, ob Gefahr im Verzuge sei. Kann solche Praris die Achtung vor dem 2. stärken? Eine sehr schlimme Einrichtung ist auch die Erhebung des Kompetenzkonflikts, wo⸗ durch die Behörden und die Beamten der Zivilsatisfaktion sich leicht entziehen können und entziehen, wenn die Entschädigungsklage im Zivilprozesse für sie schief zu gehen droht. Trotz unserer Initiativ⸗ anträge hören und sehen wir nichts von Fortschritten auf dem Gebiete der Reform des Strafvollzuges oder der Strafprozeßordnung. Wir waren so freundlich, unsere Anträge zurückzuziehen, weil uns Zusiche⸗ rungen wurden, die uns beruhigen konnten, und nun hören wir, daß es sich zunächst um das neue Strafsystem handeln soll, daß vorher von der Regelung des Strafvollzugs nicht die Rede sein könne. Das Reichs⸗Justizamt sollte ctwas mehr diligentiam prästieren.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herten! Ich glaube, daß kein Vorwurf dem Reichs⸗ Justizamt mit weniger Grund gemacht werden kann angesichts der Thätigkeit, von der das Haus in den letzten Jahren Augenzeuge ge⸗ wesen ist, als der, den der Herr Abg. Lenzmann uns eben gemacht hat, daß wir nur fortwurstelten. Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gezeigt, daß wir nicht fortwursteln, sondern fleißig bei der Arbeit sind, und ich glaube, die Arbeiten sind solche, die sich sehen lassen konnten, da auch das hohe Haus ihnen fast überall seine Zu⸗ stimmung gegeben hat. Ich muß mich also gegen den Vorwurf, als wenn wir nur so fortwurstelten, verwahren.

Der Herr Abgeordnete hat

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nur wiederholen und kann hinzufügen, daß das Reichs⸗Justizamt 82 länger als einem halben Jahre mit der Sache ernstlich befaßt Wenn der Herr Abgeordnete uns aber vorwirft, daß so lange Ze wie ein halbes Jahr schon wieder vergangen sei, so unterschäͤtzt er 8 Schwierigkeiten, die da vorliegen, wenn in solcher Frage unter 8 vielen verbündeten Regierungen überhaupt ein Einverständniß erzielt werden soll; und es muß doch, bevor wir überhaupt vorgehen können, ein gewisses Einverständniß unter den Regierungen vorliegen. Ich kann dem hohen Hause gegenüber den Be⸗ merkungen des Herrn Vorredners mittheilen, daß wir mit 8 ersten Schritten zur Reform der Strafprozeßordnung ferti sind, daß wir mit Zustimmung der größeren Bundesregierungen in der nächsten Zeit eine Kommission berufen werden, welche auf Grund eines spezialisierten Programms die Fragen, die bei der Reform der Strafprozeßordnung hauptsächlich in Betracht kommen, eingehen erörtern soll. Wir haben uns überzeugt, daß gewissermaßen so aus dem Handgelenk heraus weder aus dem Schoße der verbündeten R⸗ gierungen, noch aus dem hohen Hause diese große Frage zur Erledigung gebracht werden kann. Um sie wirklich zur Erledigung zu bringa wollen wir jetzt den Weg einer gründlichen Vorerörterung im Wep sachverständiger und unbefangener Prüfung einschlagen. Wir were auch Herren aus dem Reichstage dazu einladen, damit sie sich ühg zeugen, wohin unsere ernste Absicht geht. So darf ich den Vormf als wenn wir eine Reform der Strafprozeßordnung nicht wollten, 2 schieden zurückweisen.

Dann ist der Herr Abgeordnete zurückgekommen auf den 2 schlag, den der Herr Abg. Groeber gemacht hat: wenn m nämlich jetzt ein erschöpfendes Strafvollzugsgesetz nicht aufstell könnten, dann sollten wir wenigstens einen Theil davon erledigen Dahin streben wir ja auch. Wenn das Programm für die Refom der Strafprozeßordnung veröffentlicht werden wird, was nicht mehr lange dauern soll, dann werden Sie sehen, daß wir den Theil des Strafvollzugs, dessen Regelung ihren Platz in der Strafprozeßordnung findet, ebenfalls einer Prüfung auf eine gesetzliche Reform unterziehen wollen. Wir sind durchaus nicht jeder Reform von Strafvvollzugz. vorschriften abhold. Nur insoweit habe ich sie für zuür Zeit unmöglih erklärt, als sie mit dem Strafgesetzbuch zusammenhängen. Nun sagen die Herren: ja, regelt doch wenigstens die Bestimmungen, die mit den äußeren Gefängnißwesen, mit den Baulichkeiten und mit deren innen Einrichtung nichts zu thun haben, legt doch die Bestimmungen über die innere Verwaltung, die Behandlung der Gefangenen u. dergl. dar. Diese Dinge haben wir ja geregelt durch eine Vereinbarung unter dar verbündeten Regierungen, die veröffentlicht ist. Jeder der Ham aus dem Hause kann sie einsehen, und meines Wissens sind die gefundenen Bestimmungen noch keinem Anstand begegnet. Wn trotzdem allerlei Beschwerden gekommen sind, so liegt das nicht dam daß solche Bestimmungen fehlen oder nicht ausreichen, sondern darn, daß sie nicht richtig im einzelnen Falle zur Ausführung komne. Wenn das aber der Fall ist, dann tritt auch seitens der Landes⸗ regierung die nöthige Korrektur ein. Ein Gesetz in diesem amm Umfange, das mehr erreichen könnte, als jetzt mit der Vereirbennng der Regierungen erreicht wird, können wir nach meiner Maimmng nicht vorlegen.

Ich möchte noch eins erwähnen, um den Vorwürfen des Hem Abgeordneten entgegenzutreten. Meine Herren, Sie haben im vorig Jahre auch schon Gelegenheit gehabt, hier Beschwerden ükb Fesselung der Gefangenen zu hören. Im Reichs⸗Justizamt ist infelg dessen Veranlassung genommen, mit den einzelnen Regierungen ie Verbindung zu treten, die Bestimmungen zu erbitten, die dort üüa die Fesselung der Gefangenen zur Zeit bestehen, um daraufhin Grat⸗ sätze aufzustellen, nach welchen in Zukunft übereinstimmend im gmg Reiche Zulässigkeit einer Fesselung der Gefangenen beurtheilt neta soll. Wir hoffen, daß auf diesem Wege es möglich sein wird, manhe Mißverständnisse und Mißstände, die mangels klarer und einheitlchn Bestimmungen bervorgetreten sind, grundsätzlich zu beseitigen. 9 hoffe, daß in der nächsten Zeit die einzelnen Regierungen in der 8cg sein werden, zu unseren Vorschlägen ihre Zustimmung zu erllim, und damit wird, wie ich überzeugt bin, auch manchen Ungehörigket die hier im Hause zur Sprache gebracht sind, für die Zukunft . gebeugt sein. Daraus ergiebt sich aber, daß bei der Reichsvernebc keineswegs die Absicht besteht, allen Wünschen auf diesem Gebiceh⸗ gegenzutreten. Wir erfüllen sie gern so weit, als die zeitigen e⸗ hältnisse das gestatten.

Wenn der Herr Abgeordnete aber zuletzt gesagt hat, ic ln sinanzielle Gründe vorgebracht, um die Vertagung der Refem dd Strafprozesses zu motivieren, so hat mich da der Herr Abgranct vollständig mißverstanden. Ich habe lediglich darauf bingewichen dih früher schon der Erlaß cincs Strafvellzugsgefetes daran geschettn st. daß man sich überzeugte, es würden die Neuausgaben für den Fal cines solchen Gesetzes, die für die Umgestaltung der Strafasstam unvermeidlich sein werden, weit über 100 Millionen Mark betragm Der Herr Abgeordnete wird mir, glaube ich, doch darin Reckt gchen daß der gegenwärtige Zeitpunkt nicht geeignet ist, um ein Geschk

solche Aukgaben unmittelbar nach sich ziebt. tel (d. kons.): Die Erkla 8 422—

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(Schlaß in der Zmctten Beilage.)

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

gs kommen in allen Ländern Mißgriffe vor. Wenn wir aber unsere

eutschen Rechtseinrichtungen mit den Einrichtungen fremder Völker ver⸗ gleichen, so muß anerkannt werden, daß die deutschen Rechts⸗ und auch Holizeieinrichtungen viel besser sind als die der anderen Länder. Dies fest⸗ astellen, habe ich mich für verpflichtet gehalten. Der Abg. Heine hat der bürgerlichen Presse vorgehalten, daß sie nur ihrem Unmuth und ihrer Empörung Ausdruck gebe, wenn es sich um Angehörige der bürger⸗

lichen Kreise handle. Das ist ein durchaus unberechtigter Vorwurf.

Freilich wird die bürgerliche Presse nicht blindlings glauben üdd wiedergeben, was irgendwo gedruckt ist. Herr Bebel ist mehr als einmal durch seine Gewährsmänner getäuscht worden. Das kann auch der Presse widerfahren; um so vorsichtiger muß sie aber en. Die ernste, büstängg. Fresst befindet, sich in einer recht üblen 2age. Wenn derartige Berichte, die so himmelschreiend sind, vor⸗ ommen, so pflegen wir zu warten, ob sie berichtigt werden. Von arvoresetzten Behörde findet eine W“ in der Regel nicht tictt. Bittet man diese um Aufklärung, so wird man auf einen ganz undonftaren bureaukratischen Weg verwiesen, oder erhält überhaupt bne Intwort. Das ernste Blatt kann nicht mit Stillschweigen wum vorübergehen. Erhält es keine Information, so muß g, von so unbeglaubigten Berichten Notiz nehmen. Ich nicte den Staatssekretär bitten, auf die preußische Ver⸗ waltung einzuwirken, daß dieser alte bureaukratische Zopf abgeschnitten were. Der Presse, das können Sie glauben, auch der der Linken, legt sehr wenig daran, sensationell aufgebauschte Berichte zu bringen, die sie nachher korrigieren muß. Sie hat das Bestreben, die Wahr⸗ heit zu bringen. Was den Gegenstand der Interpellation selbst be⸗ nift, so glaube ich, daß die Frage der Reform des Strafvollzugs und der richterlichen Uebergriffe vor den Reichstag gehört, daß aber die polizeilichen Uebergriffe vor die Einzellandtage gehören. Den Fällen Becker und Augspurg messe ich trotz aller Galanterie niht die Bedeutung bei, die ihnen Herr Heine beimißt. Die Polizeioraane haben ja einen Mißgriff begangen, aber sie ver⸗ dienen mildernde Umstände. Wenn die Damen im Männerkostüm umbergehen, so laufen sie durch ihre Kleidung Gefahr, als verkleidete Männer gewürdigt und polizeilich behandelt zu werden. Mit dieser Gefahr müssen sie rechnen, und darum ist ihnen zu rathen, soweit es an ihnen ist, diese Gefahr möglichst zu vermeiden. Ein Mißgriff war es, daß Fräulein Augspurg von einem Polizeibeamten ange⸗ halten wurde, daß sie aber dem Forum der oberen Polizeibehörde vorgeführt wurde, war kein Mißgriff, sondern entsprach lediglich den Wünschen des genannten hochverehrten Fräuleins. Sie sagte ja, sie habe den Schutzmann vorgeführt, nicht er sie. Es war ihr also richt unangenehm, zu dem Fall Wiesbaden einen Fall Weimar zu fügen. Doch steht der Fall noch nicht ganz fest. Wir werden ja zelegenheit haben, an anderer Stelle mehr darüber zu erfahren. Das Fräulein hat in Aussicht gestellt, die Sache vor den Kadi zu hleppen. Es wird eine große Massenklage wie im Falle des Margarine⸗Mohr gegen die Presse angestrengt werden. Den Ausdruck des Abg. Heine „unsinnige Verhaftung“ möchte ich mir jedenfalls nicht meignen, wenn ich auch zugebe, daß die Weimarer Polizei nicht korrekt verfahren ist. Den Fall Rappaport gebe ich ohne weiteres preis. Der Bericht it nur in unwesentlichen Kleinigkeiten richtig zu stellen; man mußte empört sein und muß verlangen, daß derartiges sich nicht wieder⸗ luch im Falle Tampke bin ich nicht ganz beruhigt worden. Die des Tampke scheint gerechtfertigt gewesen zu sein nach allen den Wakelzügen, die der Mann gemacht hat. Aber was bei seiner Ver⸗ baftag geschah und nachher, darüber hat sich der Staatssekretär nicht wchen, wir müssen also einstweilen annehmen, daß die Preß⸗ richtig sind, und bier ist eine scharfe Kritik durchaus berechtigt. De Feßelung des Redakteurs Hoffmann anlangend, hatte ich schon der Jahr und Tag erklärt, daß wir die Fesselung Bredenbeck's für hielten und auch unsererseits die Regierung dringend baten, de Wederholung solcher Fälle unmöglich zu machen. Daß nach so it ein neuer Fall ereignen konnte, geht doch schon bei⸗ die Hutschnur. hr ausführlich hat Herr Heine die Gefängnißbehandlung der Redakteure lt. Wie weit ge Kritif berechtigt ist, kann ich nicht unte ; ich habe die b noch nicht gehabt, dies am eigenen Leibe zu erfahren. Uinks: Sehr schade!) Ich hoffe das auch später nicht, auch acht wenn wir unter Paul I. eine andere Staatsform haben werden. der Bebel feierte vor einiger Zeit seinen 60. er. d— den Faldemckratischen i stand dazu ein hübf rtikel. habe manches für Herrn Bebel übrig. Er ist mein Landsmann; eer, sonst würde er noch heller sein, aber er hat lange in Sachsen aufgehalten. Da war angeführt, er Jahre Fest gehabt, und der bg. ** boͤfen Beboͤrden ten es übel „aber sie es so mit ng. die er da gehabt hat, ihn

und gefestigt.“ Es ist uns in t Fers 1 2ed Weederbolungen thne⸗ entweder zu oder zu viel

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ten entlasten. Ich halte das für 2. igermaßen entschul n

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Berlin, Montag, den 24. November

vorangegangen werden; schafft man dort energisch Remedur, so würde es in den übrigen Staaten auch nicht lange dauern. In dieser Be⸗ ziehung habe ich ja eine viel versprechende Zusage des preußischen Minister⸗Präsidenten erhalten. Ich kann nur lebhaft wünschen, daß ein dauernder Konnex dieser Art zwischen dem Reichskanzler und dem preußischen Minister⸗Präsidenten Platz griffe. Mit dem Strafvollzug sind wir wieder einmal vertröstet worden, wie man uns seit Jahr⸗ zehnten vertröstet hat. Daß die Vorarbeiten 30 Jahre dauern und noch immer nicht abgeschlossen sind, ist doch nicht der Grund, daß wir noch kein Strafvollzugsgesetz haben. Die verbündeten Regierungen haben eben einfach nicht gewollt. Die größten und dringendsten Miß⸗ stände müssen unverzüglich beseitigt werden. Dazu muß der Reichs⸗ kanzler endlich die Hand bieten.

Abg. von Czarlinski (Pole): Auch von der Behandlung der polnischen Redakteure könnten wir manches erzählen; gerade bei diesen legen die Gerichte eine große Vorliebe für Freiheitsstrafen an den Tag und erklären, daß Geldstrafen für Redakteure nicht am Platze seien, weil sie sie nicht selbst bezahlen. Wir werden auf diese Dinge ge⸗ legentlich der Verhandlung einer Interpellation meiner Parteifreunde näher eingehen. 8

Abg. Bebel (Soz.): Wie hier im Hause, so herrschte auch in der nemen Perhe vom „Vorwärts“ bis zur „Kreuzzeitung“ einmüthig die Meinung, daß wir uns im Zustande der Rechts⸗ unsicherheit befinden und dringend einer Reform bedürfen. Früher hatte unsere Partei allein sich über Uebergriffe der Polizei zu beschweren, fand aber bei ihren Beschwerden darüber wenig. Entgegenkommen bei den bürgerlichen Parteien. Unter dem Sozialistengesetz hatten wir Parteigenossen, die das Jubi⸗ läum ihrer 100. Haussuchung feiern konnten. Die Bestimmung, wenn „Gefahr im Verzuge“ sei, wurde in der unerhörtesten Weise mißbraucht. Jetzt sind mehr und mehr Angehörige der bürger⸗ lichen Gesellschaft polizeilichen Mißgriffen ausgesetzt, sodaß selbst die „Kreuzzeitung“ sagt, daß die Vorkommnisse der letzten Monate das zulässige Maß überschreiten. Wenn die Mißbräuche in solcher Weise sich einbürgern, müssen die Beamten nachträglich durch Verordnung auf die Gesetze hingewiesen werden. Die meisten der Betroffenen lassen sich die Behandlung ruhig gefallen, weil sie ihre Angelegenheit nicht in die Oeffentlichkeit gelangen lassen wollen. Sobald die Thüren einer Polizeiwache sich hinter einem Verhafteten geschlossen haben, beginnen aber die Mißhandlungen. Das ist in vblkeasen

ällen vor Gericht erwiesen worden, und die Beamten ind bis zu neun Monaten Gefängniß wegen Mißhand⸗ ung bestraft worden. Der Staatssekretär sollte uns einmal eine Statistik vorlegen, wieviel Hunderttausende im Deutschen Reich in einem e in Untersuchungshaft abgeführt worden sind, und wie lange sie in Untersuchungshaft zugebracht haben, ohne daß Anklage erhoben worden ist. Ueber die große Zahl würde man er⸗ schrecken. Einem höheren Polizeibeamten gegenüber sprach ich vor einigen Monaten offen meine Meinung über die Polizei im ganzen Deutschen Reich ohne Ausnahme eines einzigen Staats aus und sagte ihm, ich hätte die Empfindung, daß unter den Polizei⸗ beamten die Verrohung außerordentlich zunehme. Darauf er⸗ widerte er: „Da können Sie wohl Recht haben“, und er fügte hinzu, daß die Beamten um so leichter zu Mißgriffen geneigt eien, weil sie von hoher Sielle auf Begnadigung zu rechnen hätten. Es ist leider Grundsatz, daß die Polizeibeamten nicht aus der Be⸗ völkerung genommen werden, unter der sie zu amtieren haben, sondern aus den rückständigsten Elementen des Ostens; so kommt es, daß wir hier in Berlin Schutzleute haben, die nicht einmal die deutsche Sprache Frnügenc kennen. In keinem deutschen Staat befindet sich das Ge⸗ ängnißwesen in einem so schauderhaften Zustande wie in Preußen. Die Polizei⸗ und Amtsgerichtsgefängnisse spotten jeder Beschreibung. Das hat auch der Fall Tampke von neuem bewiesen. Der Staats⸗ sekretär hat die behaupteten Wißzgriffe nicht bestreiten können. In Hamburg wurde vor drei Jahren eine Genossin verhaftet und gezwungen, mit drei anderen Frauen sich aus derselben Waschschüssel u was und sich mit demselben Handtuch abzutrocknen. Man kann 8. denken, welche hogienischen Gefahren so etwas mit sich bringt.

wahrer Skandal ist es auch, daß unsere Genossen in Berlin im grünen Wagen mit allerlei Lumpengesincel nach dem Alexanderplatz übergeführt werden. In der Frage der Selbstbeköstigung ist man in Sachsen weit anständiger als in Preußen. (Jarn⸗ links: war!) Ich spr dabei aus Ersahrung. Die zwei Jahre Festung, die ich in Sachsen verbüßen hatte, sind mir sehr gut bekommen. Auch Gean niß sind mir alle 47 ünstigungen dͤrt worden. In Preußen ist das der Fall. tern allerdings machte davon eine Aus⸗

e. wurde seiner Zeit in Zwilkleidern und per Droschke zur Verhandlung geführt, nicht im grünen Wagen. Diese Rechte hat ein Zuchthäusler. Redner erinnert an seine Verhaftung zur Zeit des Sozlalistengesetzes. Diese Verhaftung sei am ersten Pfingsifeiertag

der Brühl'’schen Terrasse in Dreeden erfolgt, weil er, Redner,

athlos sei. Ueber den Fall des Fräuleins Anita hätte der Vertreter Weimars die Pflt ich . äußern. werfe man nur den Frauen vor, e sich eigenthümlich kleiden, und nicht den Männern? Das Fräulein sei längere Zeit von dem Polizei⸗ FAne verfolgt worden. Dieser und ähnliche Fälle mahnken zur

zum Bundesrath, berzoglich sichsischer her Legationgrath D)r. Paulssen: 1a enen all g nicht gesprochen, weil sch der Meinung war, daß er dazu in den Vordergrund der Piekusfion gestellt zu sttehe aber nicht an, zu erklaren, daß es ein bedauerlicher daß der Schutzmann das 5 t . t n

Frau von Decker ist als Grund auch angegeben, daß sie zu langsam gegangen sei. Fräulein Augspurg ist dagegen verhaftet worden, weil sie zu schnell ging. Herr Kollege Oertel hat diesen Fall nicht mit dem nöthigen Takt dargestellt. Alles, was darüber in der Presse stand, ist garnicht wahr; Fräulein Augspurg hat weder ein Reform⸗ kleid, noch einen Männerhut getragen, sie war gekleidet wie jede andere anständige Dame. Es ist nicht wahr, daß die Dame ihre Verhaftung provoziert hat; das Martyrium war von Anfang bis zu Ende. Man hatte gerade an dem Tage in Weimar den Gedanken, daß man es mit einer Dirne zu thun hätte, weil ein Soldaten⸗ vereinsfest war. Erst als der Schutzmann Fräulein Augspurg heftig anfaßte, sagte sie: „Die Frechheit geht noch über Wiesbaden.* Bei einem Fall in Eßlingen, dem einzigen Fall aus Süddeutschland, ist eine Dame verhaftet worden, weil se ich „unauffällig“ benahm. Der Ober⸗Bürgermeister schreibt mir, weil ich die Angelegenheit schon vor 8 Tagen hier erwähnte, der Fall sei in seiner Abwesenheit vor⸗ gekommen, alles, was hieruͤber in den Zeitungen stehe, sei Schwindel, die Dame habe ihn selbst gebeten, nichts mehr in der Sache zu thun. Das ist es ja, daß die Damen sich in diesen Fällen scheuen, die Sache in die Oeffentlichkeit zu bringen. Das ganze System zeigt eine Polizeiverordnung aus Treptow a. R., wonach Verstöße gegen die Ordnung auf den Straßen augenblickliche Verhaftung zur Folge haben sollen; es heißt: „Dienstmädchen und Frauenzimmer, die im Sommer nach 11 Uhr, im Winter nach 10 Uhr Abends allein oder in verdächtiger Begleitung auf den Straßen zwecklos umherstreifend ge⸗ troffen werden, sollen verhaftet und bestraft werden.“ Das ist aller⸗ dings riesig schneidig. Ich bin als Richter oft erschrocken gewesen, in welcher Weise die Polizei vorgegangen ist. Die Regierung sollte gegen solche rücksichtslosen, subversiven Tendenzen energisch vorgehen.

Damit schließt die Besprechung.

Schluß 6 Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Zoll⸗

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Literatur.

VVon den stoßen Publikationen aus Burenkreisen über den letzten Krieg der südafrikanischen Republiken mit England liegen die beiden ersten Bände im Verlag von J. F. Lehmann in München jetzt vollständig vor. Der erste Band (5 ℳ) enthält die Lebens⸗ erinnerungen des Präsidenten Paul Krüger, von ihm selbst erzählt, nach Aufzeichnungen seines Privat⸗Sekretärs Bredell und des ehemaligen Unter⸗Staatssekretärs der südafrikanischen Republik Grobler, herausgegeben von A. Schowalter. Die Aufzeichnungen, die sich durch große Schlichtheit und Klarheit in der Darstellung aus⸗ zeichnen, erzählen des Präsidenten Krüger Lebensgeschichte von der ersten Kindheit bis zum Ausgang des ungläcklichen letzten Krieges gegen England. Aus jeder Zeile spricht die glühende Liebe Krüger’'s zu seinem unglücklichen Vaterlande, sein kindliches, durch keinen Schicksalsschlag erschüttertes Gottvertrauen und sein Haß gegen den endlich doch erfolgreichen Feind. Die Verwickelungen der süd⸗ afrikanischen Republiken mit England und ihr schließlicher Austrag nehmen naturgemäß den breitesten Raum in den Aufzeichnungen ein. Wenn die spätere, objektivehistorische Darstellung dieser Konflikte selbstverständlich auch die Darstellungen von englischer Seite und eine epesse beider nicht wird 2 Acht lassen dürfen, so wird die Schrift Paul Krüger's als die von Seite der Buren von berufenster Seite und optima fide niedergelegte Denkschrift über den Krieg und seine diplomatische Vorgeschichte gelten können. Das Buch befriedigt somit nicht nur ein in weitesten Kreisen vorhandenes Tagesinteresse, es ist vielmehr als geschichtliches Dokument von bleibendem Werth. Eine ähnliche Bedeutung kann man, was die militärische Dar⸗ stellung des letzten Krieges in Süd⸗Afrika anlangt, dem zweiten Band der Publikationen beimessen. Er enthält unter dem Titel „Die Transvaaler im Krieg mit England“ die Kriegserinnerungen des Burengenerals Ben Viljoen. (8 ℳ) Der Verfasser hat an den äer:. datie gedohh. er gehen gft ar vor deendigung des Krieges in englische Gefangenschaft; sein fri e⸗ schriebenes Buch, das die auf seiten der Buren gemachten Fehler ebenso rückhaltlos aufdeckt, wie es sich bemüht, den Engländern als Soldaten gerecht zu werden, behandelt alle Hauptphasen des helden⸗ müthigen Kampfes. Die Lesanmten Reichs. Justizgesetze und die sämmt⸗ lichen für das Reich und in Preußen erlassenen Ausfüͤhrungs. und Erganzungsges Verordnungen, Erlasse und Verfügungen, mit An⸗ merkungen und Sachregister von Dr. P. Kayser, weiland Senats⸗ Präsident beim Reichsgericht, Wirklicher Geheimer Legationsrath. Sechste, neu bearbeitete Auflage. XXVI und 1241 S. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Geh. 18 Dieses Buch, dessen sechste Auflage der Kammergerichtsrath Mugvan bearbeitet hat, ist ein be⸗ währter alter Bekannter. Anlage und Einrichtung der früheren Auf⸗ n sind beibehalten; insbesondere hat der Herausgeber, wie er ein⸗ leitend bemerkt, sich nicht veranlaßt gesehen, die preußischen Aus⸗

führ zu zertheilen und stückweise den Rei einzu⸗ dabeneno e, aber ist bei den einzelnen bgeexeg.

7 die einschlägige Vorschrift der zusammenhängend mitgetheilten us sehe und Verordnungen unter kurzer Inhaltsangabe ührt. Ferner ist in den kurzen erläuternden neben den Hinweisen auf die Parallelstellen und die abgedruckten Aus⸗ führ ordnungen namentlich die Rechtsprechung des Reichsgerichts und Kam mit lt, soweit sie allgemeineren Inbalts ist deshalb * wendung kommt. Neu auf men d die sechste A t. die Grundbuchordnung, Gesetze die freiwillige das . kosten⸗ e 1 al ilitär⸗ rdnung. it die biexrio. wohlbekannte Reichhaltigkeit des Buches noch ver⸗

K Gebiete, auf denen jeder preußische Just te, Richter und Staatsanwalt, Notar und Rechtsanwalt, Gerichtsschreiber

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