verordnen auf Grund des § 18 des Gesetzes, betreffend die
Wohnsitz haben,
Schuztruppen eingestellt werden.
für die Unterhaltung des Pferdee, einschließlich Huf
ertheilen und grundsätzlicher Bedeutung sin
heimathlichen Ersatzkommission 5 benachrichtigen.
lauf der gesetzlichen aktiven 1önn beurlaubt werden.
2 5 8 1“ 8 ö“ 16 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Vorsitzenden der Staatsdepositen⸗Verwaltung für Elsaß⸗Lothringen, Geheimen Regierungsrath Hollerith zu Süteg.; 9- Rang der Räthe dritter Klasse und en Rentmeistern Heinze in Saargemünd, Pröpper in Benfeld, Tutt in ubs. dem Rentamtmann Wim 8 in Finstingen, dem Inspektor der Verkehrssteuern Ecarius in traßburg, dem Rendanten bei der Kaiserlichen Taback⸗Manu⸗ faktur Bast in Straßburg und dem Regierungs⸗Sekretär bei der Direktion der Zölle und indirekten Steuern Entel in
Straßburg den Charakter als Kaiserlicher Rechnungsrath zu 11A“ “
8 8 Im Anschluß an Meine Ordre vom 14. November 1901
bestimme Ich, daß den Gefechten, welche zur Anlegung der
Spange Fanphing. berechtigen, hinzutreten unter:
f. Gefecht bei Chouchouang am 24. Dezember 1900, g. Gefecht bei Nankuanto am 19. Mai 190 Neues Palais, den 11. Dezember 1902.
Wilhelm, I. R. b Graf von Bülow.
88
VWedordnung., 8 betreffend die Erfüllung der Dienstpflicht bei der Kaiserlichen Schutztruppe für Südwest⸗Afrika.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
Kaiserlichen Schutztruppen in den afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst (R.⸗G.⸗B. 1896 S. 657), in der assung des Gesetzes vom 25. Juni 1902 (R.⸗G.⸗B. 1902 .237) im Namen des Reichs unter Aufhebung Unserer V ordnung vom 30. März 1897, was folgt: .
Angehörigen des Reichsheeres oder der P Marine, welche auf Grund freiwilliger Meldung er Schutztruppe für Südwest⸗Afrika zugetheilt werden, wird die Zeit, während welcher sie bei der Schutztruppe dienen, auf die aktive Dienstzeit im Heere oder in der Kaiserlichen Marine angerechnet.
§ 2.
Wehrpflichtige Reichsangehörige, welche außerhalb Europas ihren Wohnsitz haben, werden zur Ableistung ihrer aktiven Dienstpflicht auf ihren Wunsch in die Schutztruppe für Süd⸗ west⸗Afrika eingestellt. Der Beibringung eines Meldescheins zum freiwilligen Eintritt bedarf es für diesen Fall nicht.
Mit dem Berechtigungsschein zum einjährig⸗freiwilligen Dienst versehene Wehrpflichtige, welche außerhalb Europas ihren Wohnsitz haben, dürfen zum einjährig⸗freiwilligen Dienst in die Schutztruppe für Südwest⸗Afrika eingestellt werden.
§ 4. Wehrpflichtige Reichsangehörige, welche in Europa ihren dürfen auf begründeten Antrag in die Schutztruppe für Südwest⸗Afrika als Ein⸗ oder Mehrjährig⸗ e nur mit Genehmigung des betreffenden Kriegs⸗ inisteriums unter Zustimmung des Ober⸗Kommandos der
§ 5.
Die zur Ableistung ihrer aktiven Dienstpflicht in die Schutztruppe für Suͤdwest⸗Afrika eingestellten Wehr⸗ pflichtigen erhalten, solange sie noch in Ausübung ihrer gesetzlichen Dienstpflicht begriffen sind, eine Löhnung von monatlich 50 ℳ, für die Dauer ihrer Theilnahme an kriege⸗ rischen Unternehmungen dagegen die bei der Schutztruppe übliche volle Reiterlöhnung. insichtlich aller sonstigen Ge⸗ bührnisse sind sie den der S . a8h zugetheilten übrigen deutschen Mannschaften gleichgestellt.
Die Einjährig⸗Freiwilligen nach Maßgabe der von kriegerischen die Fürsorge in
n erhalten 8* Unterkunft örtlichen Verhältnisse. Abgesehen Unternehmungen, für deren dieser Beziehung vom Kommando auf Rechnung der Landesverwaltung uübernommen wird, haben sie sich selbst zu verpflegen, zu bekleiden LSund aus⸗ zurüsten sowie auch beritten zu machen. Sie sind berechtigt, gegen eine Vergütung von täglich 2 ℳ sich in die Natural⸗ verpflegung der Truppe aufnehmen, gegen Erstattung der Selbstkosten aus Tr beständen bekleiden und ausrüsten owie gegen eine Entschädigung von 210 ℳ von der Truppe eritten machen zu lassen. Neben dem letzteren Betrage ist
4 chla und sonstigen Aufwendungen, eine besondere Vergütung nic zu entrichten.
Der Reichs r ist ermächtigt, hierzu Erläuterungen zu
rungen 9 treffen, soweit solche nicht von
6.
Die Einberufung der in den Personen zum Diensteintritt erfolgt den Kommandeur der Schuttruppe, welcher im Einverständniß mit dem Gouverneur die Einstellungstermine bestimmt. Von jeder Einstellung eines Wehrpflichtigen ist unter Angabe des Geburtsories und ⸗Tages der Zloilvorsitzeende der zuständigen
88 3 und 4 gedachten
§ 7. Die in den 88 2 und 3 gedachten Personen können von Anhörung des Kommandeurs vor Ab⸗
*
Nach beendeter aktiver Dienstzeit in der Schutztruppe treten sämmtliche Mannschaften ö’ des Heeres oder der Kaiserl Mar nen über.
Wenn sie ihren Wo in Deutschland nehmen, so sind sie den heimathlichen Bezi ommandos, wenn sie ihn dagegen außerhalb Deutschlands 8 — Bezirke ando (—IV) Berlin, wel ihrer
uffen ng ꝛc. an⸗ durch den E ——
Dei Mannschaften, welche nur in der Schutztruppe gedient n bestimmt der Kommandeur, zu welcher 15—— ee entlassen werden sollen. . —— Kommandos (I—IV) Berlin sind auch die⸗ jenigten P 1
18* Diejenigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche der aktiven Dienstpflicht ganz oder theilweise in der Schutz⸗ truppe für Südwest⸗Afrika genügt haben, sind, solange sie ihren dauernden Aufenthalt im südweststafrikanischen Schutzgebiete haben, vom Dienste im Heere oder in der Kaiserlichen Marine zurückgestellt, können aber innerhalb der für das Heer bestimmten Grenzen zu Uebungen in der Schutz⸗ truppe eingezogen werden. 8 10.
Das Kommando der Schutztruppe für Südwest⸗Afrika hat über sämmtliche im Schutzgebiet sich dauernd aufhaltenden Personen des Beurlaubtenstandes Kontrole zu führen und zum 1. Januar jedes Jahres dem Reichskanzler (Ober⸗Kommando der Schutztruppen) eine namentliche Liste einzureichen. Diese Liste ist dem Königlich preußischen Kriegs⸗Ministerium behufs Mittheilung an die kontrolierenden Bezirks⸗Kommandos zuzustellen.
Von jeder Herxan... der Personen des Beurlaubten⸗ standes zur nothwendigen Verstärkung der Schutztruppe sowie von jeder Einziehung zur Uebung ist durch den Kommandeur der Schutztruppe das kontrolierende Bezirks⸗Kommando unter Angabe der Dauer der Dienstleistung zu benachrichtigen.
Der Militärpaß ist entsprechend zu vervollständigen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. v“
Gegeben Breslau, den 5. Dezember 1902. 8 “ Wilhelm, I. R. 8 8 Graf von Bülow. Wegen ng der Kaiserlichen Verordnung vom 5. Dezember 1902, betreffend die Erfüllung der Dienstpflicht bei der Kaiserlichen Schutztruppe für Südwest⸗Afrika, wird hiermit bestimmt, was folgt:
1) Die Finstert nach 88 2 und 4 regeln sich nach Maßgabe der durch den gesetzlich festgestellten Etat für die Schutztruppe zur Verfügung stehenden Mittel.
2) Die gemäß §8§ 2, 3 und 4 zur Einstellung gelangenden Personen haben für die aus diesem Anlaß etwa erforderliche Reise nach dem d sschen Schutzgebiet und ein⸗ tretendenfalls für die Rückreise nach der Entlassung eine Ver⸗ gütung aus öffentlichen Fonds nicht zu beanspruchen.
3) Bei der Vorschrift im § 7 handelt es sich um eine Beurlaubung im Sinne des § 6 Ziffer 5 der Wehrordnung, das heißt um einen Uebertritt in den Beurlaubtenstand. Bererlin, den 16. Dezember 1902. 8
Der Reichskanzler. fff von Bülow. Anderweitige Fassung des § 9 c der Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiser⸗ lichen Schutztruppen in Afrika (Schutztruppen⸗Ordnung). Allerhöchst genehmigt unter dem 5. Dezember 1902. Abschnitt I § 9 c. Für den 2. und 3. Absatz ist zu
setzen:
Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Armee können auf begründeten Antrag die ihnen obliegenden oder freiwillige Uebungen bei den Schutztruppen ableisten. Derartige Anträge unterliegen der Genehmigung des be⸗ treffenden Kriegs⸗Ministeriums unter Zustimmung des Ober⸗ Kommandos der Schutztruppen. Bei Uebungen der Offiziere ist das Zeugniß über die Befähigung zur Weiterbeförderung durch den Kommandeur der Schutztruppen auszustellen. ““
Ausführungsbestimmung zu § 9o der Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiser⸗ lichen Schutztruppen in Afrika (Schutztruppen⸗Ordnung) in der unter dem 5. Dezember 1902 Allerhöchst genehmigten “ Fassung.
Die gemäß § 9- 2. und 3. Absatz zu Uebungen bei b
den Schutztruppen zugelassenen Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Armee haben für die aus diesem
8 e“
vom
Der Justiz⸗Minister.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
zu ernennen, sowie
dem Rechnungsrath im Ministerium für Handel und
Gewerbe Eugen Böcker den Charakter als Geheimer Rechnungsrath und
Mohr den Charakter als Kanzleirath zu verleihen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Eberswalde
getroffenen den
Wahl
Eberswalde für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu
kreditbank zu Hildesheim ertheilte
versammlung der Aktionäre der Bank am 18. Februar 1901 beschlossenen, vom Bundesrath in der Sitzung vom 20. Juni
ausgesetzt, daß die Eintragung der Beschlüsse in das Hand register demnächst erfolgt. 8 Berlin W., den 22. August 1901. Der Justiz⸗Minister. Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Im Auftrage: Vietsch. Germar. Der Minister sür Landwirthschaft, Der G Domänen u. Forsten. Minister des Innern. Vertretung: Im Auftrage: Sterneberg. Peters. Ausgefertigt Berlin, den 28. August 1901. 88 Der Minister für Landwirthschaft, Domänen u. Forsten. (L. S.) von Podbielski.
els⸗
merken veröffentlicht, daß der § 6 Abs. 1 der Satzung folgenden Wortlaut hat:
Mark. Dasselbe ist in zweitausend auf den Inhaber lautende
7 Hildesheim, den 12. November 1902. 1 Der Regierungs⸗Präsident.
Genehmigungs⸗Urkunde. “
Wir geneehmigen auf Grund Allerhöchster Ermächtigung 2. Juni d. J., daß das der National⸗Hypotheken⸗ Kredit Gesellschaft zu Berlin am 30. Oktober 1871 er⸗ theilte Privilegium zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Feee auch bei der von der ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am 15. Februar d. J. beschlossenen Zusatzbestimmung zu § 42 des Statuts in Kraft bleibt, vorausgesetzt daß die Eintragung des Beschlusses in das Genossenschaftsregister demnächst erfolgt.
Berlin W., den 9. Juni 1902.
Der Finanz⸗Minister. Im Aufmage: Heller.
In Vertretung: Küntzel. 1 Der Minister für Landwirthschaft,
Anlaß etwa erforderliche Reise nach dem betreffenden Schutz⸗ gebiet und eintretendenfalls für die Rückreise nach Beendigung der Uebung eine Vergütung aus öffentlichen Fonds nicht zu beanspruchen. “ 8 Berlin, den 16. Dezember 19022. Der Reichokanzler. Graf von Bülow.
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 21. Juni und 20. November d.
gegen die in London in polnischer Sprache erscheinende Zeitschrift „Przedswit“ binnen Jahresfrist zwei Verurtheilungen auf Grund der §§ 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in An ung des § 14 des 2 über die Presse vom 7. Mai 1874 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 65) die fernere Ver⸗ breitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren
hierdurch verboten. Berlin, den 12. Dezember 1902. Der Reichskanzler In Vertretung: Graf von Posadowsky.
Genehmigungs⸗Urkunde.
Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Ges
der Stadt Seen die Genehmigung usgabe
von Schuldverschreibungen auf den FInhacen bie
zum Betrage von “
chreibe Sechehunderttausend Mark ertheilt leihe erfolgt zur Rückzahlung vorhandener
Deckung der des Rathhausneubaues, zum
1 ung von Straßen, sowie zur Erweiterung der
ationsan
Schuldverschreibungen lauten auf 9000 1000 ℳ 500 ℳ und 300 ℳ; der Zmofuß beträgt 3 ½ Prozent; x8 Zinsen gelangen am 1. April und 1. Oktoder zur 8 Die Anleihe ist 15 Jahre unkündbar; alsdann die
ung mit 1 Prozent durch Verloosung oder
„den 12. Dezember 1902. Fürstliches Staats⸗Ministerium.
che ist
des Beur überweisen, verziehen
Gevekot.
6“
Berlin, den 25. Juni 1902.
Minister des Innern. In Vertretungt: von Bischoffshausen.
Vorstehende Genehmigung wird
Domänen und Forsten.
Im Auftrage: Hermes.
hierdurch ausgefertigt 52b Der Minister für Landwirthschaft, D 4 Im Auftrage:
8 Hermes.
Zusatzbestimmung zu dem Statut der National⸗Hypotheken⸗Kredit Gesellschaft zu Verlin. 1 „Infolge des chlusses der Generalversammlung vom 5 3 der § 42 des Gesellschafts⸗Statuts olgenden Zusatz: Bis zu der den Pfandbriefbesitzern im Mai/ Juni 1808 uxesccheran Wiederansammlung des R 1b
von
000 ℳ werden die nach § 46 a und b heilung — die 8gehe 1822 86 % dem Njervs onds zugetheilt.
Sobald derselbe diesen Betrag 1- werden diese 85 % zunächst als Div an die schafter zur wesezeräülnns der
ftsantheile von je 2000 ℳ durch schri 9 3 dann ₰ utschrift (8 Es Negerrer en. ebrs
ndet eine Vertheilun d Auszal
Bekanntmachung.
B Erlaß vom 9. Juni 1902 nebst einer durch die Gencralversammlung vom 15. Februar 1902 beschlossenen neenes dem Statut der National⸗Hypotheken⸗ 1⸗Gesellschaft (Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht) 9 Verlin bringe ich Sen —— 2,— Ses.nndn. erf nimmung 8 oss Berlin, den 11. November 1902. üuc
2.1 indheim.
den bisherigen Ober⸗Regierungsrath Gottfried Meyer zu Gumbinnen zum Kurator der Universität Halle⸗Wittenberg
dem Geheimen Registrator in demselben Ministerium Karl — 8* bagner, des Kriegs⸗Ministers, C. . ußier und des Chefs des Militärkabinets, Generalleutnants
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu
besoldeten Stadtrath
Radack daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt enarsitzung. Vorher hielten der Ausschuß für Handel und
nd Verkehr Sitzung.
Wir genehmigen auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 21. Juli 1901, daß das der Hannoverschen Boden⸗ Privilegium auf Aus⸗
gabe von Inhaber⸗Papieren auch bei den von der General⸗
1901 genehmigten Aenderungen der §§ 6 Abs. 1 und 3, 9, 11, 30, 33, 34 und 40 des Gesellschaftsstatuts fortdauert, vor⸗ 1
1 1 Vorstehende Genehmigungs⸗Urkunde wird mit dem Be⸗
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zwei Millionen
unter fortlaufenden Nummern ausgefertigte Aktien über je eintausend Mark Nennwerth zerlegt.
ichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. Dezember.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen je im Neuen Palais die Vorträge des Präses der Artillerie⸗ fungskommission, Generalleutnants Freiherrn von Fuchs, General⸗Inspekteurs der Festungen, Generalleutnants
Generals der Infanterie von
fen von Hülsen⸗Haeseler entgegen. 6
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer
ckehr und die vereinigten Ausschüsse fuͤr Rechnungswesen bH für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, sowie die einigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel
Dem Landrath Dr. Heye in Stolzenau ist die kommissarische rwaltung des Landrathsamts im Landkreise Hildesheim und dem Regierungs⸗Assessor Bergmann aus Cöln, z. Zt. in rlin, die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im sse Stolzenau, Regierungsbezirk Hannover, übertragen worden. Der Regierungs⸗Assessor a. D. Anton von Krosigk in lle a. S. ist als Regierungs⸗Assessor wieder in den Staats⸗ st übernommen und der Königlichen Regierung in Königs⸗ g zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Vineta“ 15. Dezember in Curaçao eingetroffen.
S. M. S. „Jaguar“ ist am 16. Dezember in Schanghai gekommen. S. M. S. „Bussard“ ist gestern von Nagasaki nach ngtau in See gegangen.
S. M. S. „Geier“ geht am 27. Dezember von Singapore ch Deli auf Sumatra in See.
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Oels, 17. Dezember. In der „Lokomotive an der Oder“ rd der nachstehende Dank Seiner Kaiserlichen und König⸗ hen Hoheit des Kronprinzen veröffentlicht: „An die Arbeiter meiner Stadt Oels!
Es ist mir eine aufrichtige Freude gewesen, daß sich viele Arbeiter iner lieben Stadt Oels der Bewegung angeschlossen haben, die heute rall durch die deutschen Lande geht. Ihr beweist dadurch, daß keine meinschaft zwischen Euch und jenen Elementen bestanden hat oder je tehen wird, die es gewagt haben, einem deutschen Mann an seine re zu tasten, und daß Ihr gesonnen seid, treu zu Eurem iser und Vaterlande zu stehen. Das freut mich um so mehr, als mit meinen lieben Oelsern zusammengehöre. Seine Majestät der iser, mein geliebter Vater, Allerhöchstwelchem ich von der treuen sinnung, die mir Euer Wortführer heute gelobt, Mittheilung macht habe, hat hierüber eine freudige 2 een empfunden. ir aber wird der heutige Tag unvergeßlich bleiben.
Schloß Oels, den 16. Dezember 1902. Wilhelm, Kronprinz.“
Kiel, 17. Dezember. Seine Majestät der Kaiser ben, wie „W. T. B.“ meldet, bestimmt:
Der Kapitän zur See Scheder ist unter Belassung in der rellung des Kommandanten des großen Kreuzers „Vineta“ mit der ahrnehmung der Geschäfte des Chefs der auf der ostamerikanischen tation zu vereinigenden Kreuzer⸗Division beauftragt und führt in ser Eigenschaft den Commodore⸗Stander weiter. Es ist dem ef der Division überlassen, den etatsmäßigen Stab einer selbst⸗ digen Division von Kreuzern in dem ihm nothwendig erscheinenden nfange aus den unterstellten Offizieren zu bilden.
Das bei Korsör festgekommene Linienschiff „Wittels⸗ ach“ ist ohne Leck, muß aber erleichtert werden, che es durch in anwesenden großen Kreuzer „Prinz Heinrich“ und das nenschiff „Kaiser Wilhelm der Große“ abgeschleppt rden kann. Zu diesem Zweck sind Prähme von Korsör und
Kieler Werft ee.¹“]; 8
Tachsen. Seine Majestät der König hat, wie das „Dresdner purnal“ meldet, in der Nacht zu gestern gut geschlafen. peratur und Puls sind normal. Seine Majestät hat aber uch gestern noch das Bett gehutet, da die katarrhalis Er⸗
nungen noch andauern.
8 Oesterreich⸗Ungarn.
Die Mitglieder des parlamentarischen Zucker⸗ mités beabsichtigen, dem „W. T. B.“ zufolge, heute im bgeordnetenhause eine Interpellatlon einzubringen, n die Auslegung der Zuckerkonven⸗ on von seiten der englischen Regierung. .
Die von den Vertretern der Jungezechen⸗Partei auf
Verständigungsvorschläge der deutsch⸗böhmischen
eordneten ertheilte Antwort detont, vor allem durch g der Spra age das Terrain gemacht werden üsße — die lung übrigen Fragen. Zur Regelung der
bedürfe es aber nur des festen Entschlusses der erung. Ne rchzufuͤ und die * fzugeben ischen
8. Großbritannien und J der igen Sitzung des Unterhauses f ampbell mAr die Regierung um A
sand der 5ee-aen elegenbeit —
der venczolantschen K. nicht pie süen inec. 48 17 —
geführt werden, und r die beiden Flotten 1
*
“] 11“ für die gleichen Ziele thätig seien, würden sie nicht als eine einzige Streitmacht handeln. England habe nicht die Absicht und habe sie nie gehabt, britische Truppen in Venezuela landen zu lassen oder venezolanisches Gebiet u besetzen. Selbst wenn eine solche Occupation nur vorübergehend sein sollte, glaube er nicht, daß sie aus militärischen oder anderen Gründen wünschenswerth sei. Sir William Harcourt (lib.) fragte, ob die entsprechende Notifikation von der Blockade werde gegeben werden, sodaß die Mächte wüßten, unter welchen Bedingungen die Blockade ausgeübt werde, und ferner, ob die Regierung die Mittheilungen ver⸗ öffentlichen werde, die über den Gegenstand zwischen England und Amerika ausgetauscht seien. Der Premier⸗Minister Balfour er⸗ widerte, die ganze Angelegenheit sei sehr sorgfältig erwogen worden. Alle Bedingungen, die für die Blockade maßgebend seien, seien sorg⸗ fältig überdacht worden und würden zu gehöriger Zeit zur Benach⸗ richtigung für die Neutralen bekanntgegeben werden. Die Regierung sei sehr darauf bedacht, daß diese Operationen, deren Nothwendig⸗ werden sie bedauere, so wenig mit Unzuträglichkeiten für die Neutralen verbunden sein sollten, als sich überhaupt thun lasse. Die Bekanntgabe des Inhalts der zur Veröffentlichung bestimmten Schriftstücke werde mit der größten Beschleunigung vorbereitet, und er nehme an, daß unter ihnen sich die gewünschten Dokumente befinden würden. Gibson Bowles (kon⸗ servativ) fragte, ob irgend ein Unterschied zwischen den Schiffen einer oder der anderen neutralen Nation gemacht werden solle. Auf diese Frage entgegnete der Premier ⸗Minister Balfour: Gewiß nicht! Sir Charles Dilke sagte, in Deutschland seien Meldungen verbreitet des Inhalts, daß die Vereinigten Staaten es ablehnten, sich in die Stellung des Neutralen zu fügen, da keine kriegführenden Parteien vorhanden seien. Seien Vor⸗ stellungen über diesen Punkt in London erhoben worden? Der Premier⸗ Minister Balfour erwiderte, die Frage des Vorredners beziehe sich auf die Streitfrage, ob es so etwas wie eine friedliche Blockade ge könne. Er glaube, es sei wahrscheinlich, daß die Vereinigten Staaten meinten, eine solche Blockade könne es nicht geben. Persönlich habe er dieselbe Ansicht. Offenbar involviere eine Blockade den Kriegszustand. Auf eine Anfrage, wie hoch die englischen Forderungen im Vergleich mit den Kosten der Expedition seien, erwiderte der Premier⸗Minister Balfour: man sei nicht vorgegangen, um die Forderungen von Aktionären einzutreiben, sondern unter großem Widerstreben und langem geduldigen Abwarten, weil die venezolanische Regierung britische Unterthanen angegriffen und britische Schiffe beschlagnahmt habe. Sir Henry Campbell Bannerman fragte an, ob der 1 Minister darüber Auskunft geben könne, ob die Deutschen noch andere Beschwerden gegen Venezuela hätten, außer denen, die aus finanziellen Ansprüchen entstanden seien. Der Premier⸗Minister Balfour erwiderte, er glaube, sie hätten solche Beschwerden. Healy (Jre) stellte die Anfrage, ob die Vereinigten Staaten einer Blockade zugestimmt hätten, die amerikanische Schiffe ausschließen würde. Der Premier⸗Minister Balfour erwiderte, Neutrale würden nicht befragt, wenn das Land sich mit einer dritten Partei im Kriegszustande befinde. Healy fragte darauf, ob denn der Krieg erklärt sei. Der Premier⸗Minister Balfour stellte darauf seinerseits die Frage, ob Healy denn vermuthe, daß ohne Kriegszustand fremde Schiffe genommen und eine Blockade verhängt werden könne. Keir Hardie (ebees ge wünschte zu wissen, ob der Premier⸗Minister darüber eine Erklärung abgeben könne, ob das Anerbieten einer schiedsrichterlichen Regelung von der englischen Regierung werde angenommen werden. Der Premier⸗Minister Balfour ent⸗ gegnete, er könne eine solche Erklärung nicht abgeben, und erwiderte auf eine fernere Anfrage, daß, soweit er wisse, ein Zusammentreten des Parlaments vor dem 17. Februar nicht nothwendig sein werde. — Auf eine Anfrage Gibson Bowles'’' (konf.), ob die Re⸗ gierung die Zuckerkonvention ratifizieren werde, bevor die Miß⸗ verständnisse mit den übrigen Signatarmächten heseitigt und die Ver⸗ handlungen mit den fremden Mächten dem Parlament unterbreitet seien, antwortete der Premier⸗Minister Balfour, die Regierung sehe keine Veranlassung, die Feüsrene über die festgesetzte Frist hin⸗ aus zu verschieben. Es bestehe thatsächlich keine Streitfrage zwischen Großbritannien und den übrigen Signatarmächten, ausgenommen die von Englands Haftbarkeit für seine Kolonien mit Selbstregierung. Auch dieser Einwurf sei mehr tbeoretischer als praktischer Natur, da während der letzten 5 Jahre eine wesentliche Menge von Zucker von den Kolonien nicht eingeführt worden sei. Gibson Bowles fragte darauf, ob es nicht rathsam sei, da die Regierung eine Uneinigkeit in diesem Punkte zugegeben habe, sich vor der Ratifikation erst vollständig zu einigen. Der Premier⸗Minister Balfour entgegnete, die Regie⸗ rung werde die Konvention unter dem ausdrücklichen Uebereinkommen veeftalegen daß es ihre und nur ihre Sache ist, Strafmaßregeln vorzunehmen. Bryce (lib.) fragte an, ob der Premier.Minister habe fagen wollen, daß er darauf vertraue, keine der Kolonien mit Selbstverwaltung werde innerhalb der nächten fünf Jahre Zuckerprämien geben. Premier ⸗Minister Balfour erwiderte: nein, er glaube aber, daß der Export der Kolonien gegenüber der großen, auf den Markt geworfenen — nicht in Betracht kommen könne. Die Regierung abe auodrücklich erklärt, daß dieser Vertrag ihr nicht die Ver⸗ pflichtung zu Strafmaßregeln auferlege. Die Regierung würde be⸗ dauern, wenn die Kolonien Prämien n, aber würde keine Strafmaßregeln ihnen gegenüber vornehmen; das sei eine ausdrückliche Abmachung. Sir wsllsam arcourt (lib.) stellte die Anfrage, ob die mchte dieser Erklärung seitens Englands timmt hätten? Der Premier⸗Minister Balfour erwiderte, cs bis jetzt noch keine vollständige Einigkeit zwischen den an dieser Frage beiheiligten Mächten. Soweit and daran betheiligt sei, habe dieser Punkt eine ragweite für Beziehungen Englands zu seinen Kolonien Selbstverwaltung; es sei aber gänzlich seine den Vertrag ber seinen K zu interpretieren, und die Regierung be⸗ den in dem angeführten Sinne zu — In Beantwortung verschiedener weiterer Anfragen erklärte der Unter⸗ aatssekretär des Auswärtigen Lord Cranborne, die x— habe nur von -2 Ungarn eine e Mittbeilung eeagn e ö
inds zur Anwendung der — lischen Kolenien deeerean ebe aree e rh. erfüns
die von en .“ erklärte von der og, Reglerung brere —.
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Unterrichtsbilt 222†◻ m int die Unterr
Die 8.4
Der Minister⸗Präsident Combes wie „W. T. B.“* den Bischof von Fe⸗ Ae ver·
89
m1. öE
“ ““ 1“ lament in Sachen der Kongregationen sei und sich deshalb wundern müsse, daß er nicht gleich den übrigen Bischöfen mit Gehaltssperre bestraft worden sei. . — Die Budgetkommission hat gestern ihre Arbeiten beendet und das Gleichgewicht im Budget erzielt, und zwar unter anderem durch Streichungen in den Etats der einzelnen Ministerien im Betrage von 31 Millionen, durch Verminderung der Eisenbahngarantien um 4 Millionen, Ein⸗ stellung neuer Einnahmen aus der Erbschaftssteuer um 16 Millionen und Einstellung des Gewinnes aus der Prägung
von Nickelmünzen.
Spanien.
Der Ministerrath hat, wie „W. T. B.“ erfährt, die Aufhebung des Dekrets, betreffend den Religions⸗ unterricht in kastilischer Sprache, beschlossen. Der Unterricht soll überall in der Sprache ertheilt werden, die die Schüler kennen.
Bulgarien.
Der Finanz⸗Minister Sarafow hat, wie „W. T. berichtet, der Sobranje das Budget für 1903 vorgelegt und eine Darstellung der Finanzlage des Landes abgegeben.
Dem Wiener „Telegr.⸗Corresp.⸗Bureau“ zufolge hat der Kaiser von Rußland für die macedonischen Flücht⸗ linge 10 000 Rubel gespendet.
Amerika.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Washington, das Marine⸗Departement habe den Admiral Dewey beauftragt, auf einem Torpedobootszerstörer einen geeigneten Offizier nach Venezuela zu entsenden, der dort als Gehilfe des amerikanischen Gesandten thätig sein solle, in Anbetracht der dem letzteren aus seinen gegenwärtigen zahlreichen Obliegen⸗ heiten erwachsenden Arbeitslast. Der Torpedobootszerstörer solle im Falle, daß das nach La Guayra führende Kabel zerschnitten werde, als Depeschenboot dienen. Ein in New York eingetroffenes Telegramm aus Port au Prince meldet, der General Nord sei von den Truppen zum Präsidenten ausgerufen worden und scheine Herr der Situation zu sein, obgleich die Mehrheit des Kongresses für Senegue Pierre sei. Die Ordnung sei wiederhergestellt. Bei den Zusammenstößen am 16. d. M. sei eine Anzahl Per⸗ sonen verwundet worden. Die amerikanische Gesandtschaft werde von Truppen beschaßt — Aus Caräcas berichtet dasselbe Bureau: Vor der Beschlagnahme der venezolanischen Scifhe 8 Hafen von La Guayra durch die Verbündeten habe der deutsche Bafesht abfer folgende Botschaft an die Kapitäne der venezolanischen Schiffe gerichtet: Auf Befehl meines Souveräns und des Kommodore der deutschen Kriegsschiffe in Westindien ersuche ich Sie, die Flagge Ihres Schiffes sofort zu streichen und das Schiff mit der Mann⸗ schaft binnen zehn Minuten zu verlassen. Dies ist keine Kriegs⸗ maßnahme seitens Deutschlands, sondern geschieht nur zu dem Zwecke, eine vorläufige Beschlagnahme Ihres Schiffes vorzunehmen, um Venezuela zur Anerkennung unserer gerechten Forderungen zu nöthigen Falls Sie nicht Folge leisten und Ihr Scoif vertheidigen wollen, bin ich verpflichtet, Sie mit Gewalt zu verh 8
Der italienische Gesandte de Riva hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Caräcas verlassen. Bei seiner Abreise waren hervorragende Mitglieder der R,5⸗. Kolonie auf dem Bahnhofe erschienen. Da es noch nicht bekannt war, daß de Riva ein Ultimatum überreicht habe, fand keinerlei Kund⸗ . statt. Es hatte sich überhaupt nur ein spärliches Pubii um eingefunden. Der 125—8g 8e Bowen gab dem Gesandten das Geleit bis zum Bahnhofe. Wie den Londoner Blättern aus Willemstad gemeldet wird, ist dort der frühere venezolanische Präsident Andrade aus Kolumbien eingetroffen. 1 Nach Berichten, die in New York aus Süd⸗ und Zentral⸗Amerika eingegangen sind, besteht bei den ver⸗ schiedenen Republiken einmuͤthig die Absicht, sich an dem gegenwärtigen Konflikt Venezuelas nicht zu be⸗ theiligen. Einem Telegramm des „New York Herald“ aus Port of Spain zufolge stellt der Aen⸗ der venezolanischen Aufständischen daselbst in rede, daß diese sich mit Castro gegen die verbündeten Mächte verbunden hätten; er erkläre, die eingegangenen Berichte meldeten, daß die Auf⸗ ständischen die Regierungstruppen bei Guiria und später bei El Chico geschlagen hätten, wo letztere voll⸗ ständig zersprengt worden seien; ebenso werde herichtet, daß 8000 nfandische gegen Caräcas heranrückten. Eine Depesche der „Daily Mail“ auo Willemstad meldet, die venezolanischen Aufständischen näherten sich Valencia. Die m— Carücas verlange dringend Castro's Rücktritt; es heiße, daß dieser sich ver⸗ borgen halte. E6“
Der Kaiser von Korea hat, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Söul vom gestrigen de, vngee Minister entlassen. Der noch in der russischen tschaft
befindliche Mi sei in eine Provinz verbannt worden.
8
Kunst und Wissenschaft
Der uftrielle Rockefeller hat, einer Meldung des 8. T. B.“ zuß der Universität Chicage wiederum eine E enkun .* Million Dollaré gemacht.
Land⸗ und Forstwirthschaft. 1 Saatenstand und Getreidehandel in Bulgarien.
ene in Barng der 6. b. M.: P†+ 8 den
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