594 442 ℳ (+ 909 839 ℳ), Maischbottichsteuer — 759 522 ℳ
1 045 015 ℳ), Verbraulchsabgabe von Branntwein und uschlag 93 717 578 ℳ (+ 1 208 532 ℳ), Brennsteuer 205 414 ℳ (+ 2 049 275 ℳ), Schaumweinsteuer 1 767 576 ℳ (+ 1 767 576 ℳ), Schaumweinnachsteuer 2 58O0 ℳ + 2 254 580 ℳ), Brausteuer 20 175 404 ℳ (— 1 490 393 9. Uebergangsabgabe von Bier 2 396 172 ℳ (— 110 286 ℳ), Summe 592 659 610 ℳ (+ 9 197 173 ℳ). Stempelsteuer für: a. Werthpapiere 15 277 272 ℳ (+ 5 894 445 ℳ), b. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 8 320 326 ℳ (+ 233 898 19 c. Lose zu: Privatlotterien 3 892 413 ℳ (+ 192 088 ℳ), Staatslotterien 21 842 598 ℳ (+ 280 476 ℳ), d. Schiffs⸗ frachturkunden 553 447 ℳℳ (+ 37 769 ℳ), Spielkartenstempel
1 037 254 ℳ (+ 66 295 ℳ), Wechselstempelsteuer 7 994 642 ℳ 1
(— 498 378 ℳ), Post⸗ und Telegraphenverwaltung 285 780 438 ℳ (+ 14 290 548 ℳ), v14““ 60 837 000 ℳ (+ 3 126 000 ℳ). 8 Die zur Reichskasse gelangte Isteinnahme, abzüglich der Ausfuhrvergütungen ꝛc. und der Verwaltungskosten, beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen: Zölle 312 826 955 % (+ 258 679 ℳ), Tabaksteuer 8 951 737 ℳ (— 33 879 g9 Sefe ge und Zuschlag 56 597 384 ℳ (— 5 692 443 ℳ), Salzsteuer 30 404 659 ℳ (— 78 952 ℳ), Maischbottichsteuer 4 414 876 ℳ (+ 881 395 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 81 056 631 ℳ (— 362 163 ℳ), Brennsteuer 205 414 ℳ (+† 2 049 275 ℳ), Schaumweinsteuer einschließlich der Nachsteuer 2 420 324 ℳ (+ 2 420 324 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 19. 178 626 ℳ (s— 1 360 670 ℳ), Summe 516 056 606 ℳ (— 1 918 434 ℳ). — Spielkartenstempel 976 702 ℳ (+ 68 716 ℳ).
Nr. 1 des 2. Jahrganges der „Veröffentlichungen des Karserlichen Aufsichtsamtes für Privatver⸗ sicherung“ enthält die Kaiserliche Verordnung vom 16. No⸗ vember 1902 Reisgigesetal S. 279), betreffend die Beaufsichtigung schaufftburg lippischer privater Versicherungs⸗ unternehmungen, das Rundschreiben vom 22. Dezember 1902, betreffend die Formulare für das Prämien⸗ reserveregister 28 57 Abs. 3 des Privatversicherungs⸗ gesetzes) sowie Mitteilungen über Zulassungen zum Geschäfts⸗ betriebe, Genehmigung einer Aenderung des Geschäftsplanes und Bestellung von Hauptbevollmächtigten für ausländische Unternehmungen.
- Ferner werden folgende in Verfügungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts enthaltene Rechtsgrundsätze mitgeteilt:; Das Privatversicherungsgesetz gilt, weil wesentlich öffentlich rechtlichen Charakters, nicht in den deutschen Schutzgebieten (§ 3 des Schutzgebietsgesetzes in der Fassung vom 10. September 1900 und § 19 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900). 4
Ein auf Landwirte eines räumlich engbegrenzten Bezirkes beschränkter Hilfsverein für Abgebrannte, dessen Mitglieder im Brandfalle sich gegenseitig mit Futter, Stroh, Brot⸗ und Samenfrucht unterstützen, betreibt nicht eigentliche Versicherungs⸗ geschäfte und ist als eine private Versicherungsunternehmung im Sinne des § 1 des Privatversicherungsgesetzes nicht an⸗ zusehen. Das Gleiche gilt von einer örtlich engbegrenzten Beerdigungskasse, die bei Todesfällen ihrer Mitglieder den Leichenwagen und das Begräbnispersonal stellt, ein Sterbegeld aber nicht auszahlt. 3 1—
Die für die Arbeiter einer Fabrik bestehende Pensionskasse unterliegt nicht der Reichsaufsicht, da sämtliche Arbeiter nur am Betriebssitz innerhalb der Fabrik beschäftigt sind, wenn⸗
leich sie in verschiedenen Bundesstaaten wohnen. Als Ge⸗ chäftsg⸗biet ist hier nur das Gebiet desjenigen Bundesstaats anzusehen, in welchem sich der betreffende Betrieb befindet.
Die räumliche Ausdehnung eines Versicherungsunter⸗ nehmens, welches den Hausbesitzern in einem bestimmten Be⸗ irke Haftpflichtversicherung hinsichtlich der in diesem Bezirke — Grundstücke gewährt, bestimmt sich nach der Lage der Grundstücke. Nicht entschedend ist der etwa hiervon ver⸗ schiedene Wohnsitz der Hausbesitzer. Hiecraus ergiebt sich auch die Zuständigkeit zur Aufsichtführung (§ 2 des Privawersiche⸗ rungsges tzes).
Soweit kraft G setzes, z. B. auf Grund des § 2163 des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten II 8, bei Veräußerung eines Grundstücks Rechte und Pflichten aus einer Versicherung ohne weiteres auf den Grundstückserwerber übergehen, kommt § 10 Abs. 1 des Privatversicherunasgesetzes nicht zur unwendung und es bedarf mithin nicht der Aus⸗ händigung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen an den
neuen Versicherten. Ob Aenderungen eines Satzungsänderungsbeschlusses, der Aussichtsrat kraft der ihm von der Generalver⸗ sammlung gemäß § 39 Abs. 3 des 1ö35ö892—— erteilten Ermächtigung vorgenommen hat, von der Aussichts⸗ behörde verlangt sind, hat der Registerrichter nicht zu prüfen, sofern die Aufsichtsbehörde durch Genehmigung der Aenderungen erkennen gegeden hat, daß diese als von ihr verlangt gelten
Eine für einen Bundesstaat erteilte Konzession muß ale erloschen gelten, wenn der Geschäftsbetrieh in jenem Bundes⸗ staate tatfächlich aufge ist und neue Versicherungsverträge jahrelang nicht abgeschlossen worden sind.
Unie nehmungen, welche nicht ausschließlich die Rück⸗ versicherung, zugleich andere der Beaufsichti nicht
unterworfene cherungszweige, beispielsweise die Transport⸗ versi unterliegen — trotz des Wortlauteh des etzes — nicht der Aufsicht.
inerer hes anerkannt worden Bez 9 2* „— ren in a. a. O. nicht nach ein sbeelemal den, A⸗ „,2 1522 zu beurteilen im: hie bei
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8 Dem Regierungsassessor von Stockhausen in Merseburg ist die köommissarische Verwaltung des Landratsamtes im Kreise Wolmirstedt, Regierungsbezirk Magdeburg, übertragen worden.
Der Regierungsassessor Oesterreich aus Bromberg ist der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin, der Regierungsassessor Arnoldt von der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin und der Regierungsassessor Dr. Abicht in Posen sind der Königlichen Regierung in Marienwerder zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung überwiesen wordeen.
Die Ueberweisung des Regierungsassessors Dr. Bunk aus Neuwied an die Königliche Regierung in Marienwerder ist zurückgenommen worden. 8 L1“
—————
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Gazelle“ am 15. Januar in Port of Spain (Trinidad) eingetroffen und
geht am 18. Janu r von dort nach Curagao in S
1““
11“
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ werden die Hauptergebnisse der Veranlagung der Einkommensteuer in Preußen für das Jahr 1902, verglichen mit denen der Veranlagung für 1901, veröffentlicht. 1
Kiel, 16. Januar. Ihre Königliche Hoheit die Prinzess Heinrich ist heute nachmittag nach Berlin abgereist. Württemberg.
Der „Staatsanzeiger“ veröffentlicht Staatshaushaltsetats für die 1903 und 1904. Derselbe zeigt, berichtet, ein weniger günstiges Bild als seit Jahren. Der Staatsbedarf beträgt fuͤr beide Jahre zusammen 184 Millionen Mark, das sind 6 Millionen Mark Mehr⸗ erfordernis. Die Einnahmen belaufen sich auf 175 Millionen Mark, der Fehlbetrag auf 8,8 Millionen Mark. Die Regierung schlägt vor, zur Vermeidung einer Steuererhöhung ausnahms⸗ weise eine Anleihe aufzunehmen. In der Vorlage wird aus⸗ geführt, die Finanzlage gebe trotzdem keinen Anlaß zu ernsteren Besorgnissen. Wenn die wirtschaftliche Lage und das Verhältnis zum Reich sich wieder bessere, werde auch der Staatshaushalt wieder in normale Bahnen kommen. Die Beziehungen zum Reiche zeigten eine sehr unerwünschte Mehrbelastung Württembergs. Gelinge es nicht, eine weitergehende Be⸗ lastung der Bundesstaaten mit ungedeckten Matrikular⸗ beiträgen, als sie für 1902 erfolgte, hintanzuhalten, o würde dadurch die Lage des württembergischen Staats⸗ d..S auf das empfindlichste berührt und zur Aucglethung dieser Mehrbelastung nachträglich zu einer weiteren Erhöhung des Anlehenbedarfes geschritten werden müssen.
Rechnungsjahre wie WW. T. B..
Oesterreich⸗Ungarn.
In der gestrigen Sitzung des österreichischen Abgeordneten⸗ hauses nahm der Minnsterpräsident Dr. von Körber das Wort zu Mitteilungen über den zwischen Oesterreich und Ungarn ab⸗ geschlossenen Ausgleich, den Zolltarif und andere Ver⸗ einbarungen. Er führte, wie „W. T. B.“ berichtet, aus, daß die Regierung es für ihre Pflicht halte, das Haus über die mit der ungarischen Regierung getroffenen Vereinbarungen in Kenntnis zu setzen, noch ebe die Vorlagen unterbreinet seien, was in den nächsten Tagen der Fall sein werde. Bevor er auf den meritorischen Inhalt der Vorlagen eingehe, wolle er die Grundlinien jener Anschauungen auseinandersetzen, welche die Regierung während der ganzen Dauer der Verhandlungen beherrschten. Es wäre aus⸗ sichtslos gewesen, die früberen in Oesterreich durch Kaiserliche Ver⸗ ordnung, in Ungarn im , 17 Wege festgestellten Vereinbarungen einfach zu ignorieren. handelte sich viel⸗ mehr darum, gewisse schädliche Konsequeazen der früheren Ab⸗ — * hintanzuhalten und eine vollständige Klarheit durch das neue Uebereinkommen herzustellen. Uahaltbar erschien der Re⸗ gierung eine Reide von Vereinbarungen, die sich u. a auf den Vieh⸗ verkehr, die Veterinärpolizei, die soforige Aufhebung des Tiroler Ge⸗ treidezuschlages, die Besteuerung der Kommissionslager, die Transport⸗ steuer, auf den Donauverkehr ꝛc. beziehen. Außerdem mußten gewisse Doppelbesteuerungen in beiden Reichen vermieden werden. Der Ministerpräsident zählte sämtliche dem Reichsrathe zu unter⸗ breitenden Ausgleichevorlagen und Kaiserliche Verordnungen auf, darunter die über die Einziehnung der Stnathnoten, die 80 Millionenschuld, sowie das neue Uebereinkommen mit der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Bank, ferner die dem ungarischen Reichstage zu unterbreitenden Vorlagen, endlich gewisse mit Ungarn getroffene
barungen und bandende Erkläru über die Befreiung der ungarischen Staate fonds von der öster schen Rentensteuer ꝛc. Er besprach hierauf ein d den Viehverkehr und die Veterinärvpolizei insbesondere die Kar Phen die Einschleppung der Schweinese und fuhr dann fort: Eine Reihe anderer Wünsche, namentlich betreffs Exportboatfikation, mußte die Regieru um nichts andenes preis⸗ zugeben, fallen lassen. Doch sind die hauptfächlichen Beschwerden, zu denen die Brüsseler Konserenz Anlaß dehben konnte, behoben worden. Die Regierung glaubte auch in das Verlangen nach Befreiung ungari toöfondd von der Rentenstcuer einwilligen zu sollen. Dech bleiben die ungarischen iefe steuer⸗ —2 sch die Aufrechterhaltnag der Eisenbahnverkehrt⸗
sten und des Betriebsreglements auf den bahnen der beiden Staatkgebiete erscheinen wichtige Verkehrsinteressen abrt. Der Minister erorterte weiter die 8 der Kinlösung der Staats⸗ noten. Vom 1. März angefangen, geictlich nur noch Noten der Oesterreichisch⸗ Ungarischen Bank zirkulieren, welche die Bank soder gegen Met cinzalösen vemflichtct ist. Die 129 Reg werden unmittelbar nach dem Ablaufe der Fr. für die obligate Einlöfung der Staatsnoten einen r über die Aufnahme der Uarzahlungen einbringen, abe vor⸗
segt, daß nicht inzweischen gaatz unecrwartrterweise Umstande pollttscer eder wirtschafil’cher Art bindern sollien. Wird die anfangs Marz einzabeingende Vorlage vom Meuchsrat crledigt, so wird die österre chish⸗ungartiche Monarchte boffentlich in naher Zeit alle Vorteile einer fundterten Golrwährung genießen Bezüglich
G 32 der K der gemeinsamen Sioaleschald sind IööTheeIIeEAAIöö teeben die Bahn zuür die See. diceseitige 8
seweit beiafter vtril 1 auf den Zolltarif und das
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Mehl, 40 Kronen für Trauben oder Weinmaische, 20 Kronen für feines Tafelobst, 20 Kronen für feines Tafelgemüse, 50 Kronen für Zierblumen, 70 Kronen für Hopfen, sind die wichtigsten land⸗ wirtschaftlichen Zölle, die ich anführen kann. Von den Viehzöllen er⸗ wähne ich: 60 Kronen für Ochsen, 30 Kronen für Kühe, 18 Kronen für Jungvieh, 22 Kronen für Schweine im Gewichte von über 120 kg, 100 Kronen für Pferde im Alter von über zwei Jahren, 50 Kronen für Pferde unter zwei Jahren, 25 Kronen für 100 kg totes Geflügel, 20 Kronen für Fische, 35 Kronen für Butter, 45 Kronen für Schweine⸗ fett, 170 Kronen für Liqueure, 60 Kronen für Wein in Fässern, 75 Kronen für Wein in Flaschen, 150 Kronen für Schaumwein. Damit glaube ich wenigstens die hauptsächlichsten der die Landwirt⸗ schaft betreffenden Zölle angeführt zu haben. Der Ministerpräsident teilte dann mit, daß zum Zolltarifgeset für die Haupt⸗ getreidearten Minimalzölle, und zwar für Weizenspelzhalbfrucht 6 Kronen 30 Heller, Roggen 5 Kronen 80 Heller, Gerste 2 Kronen 80 Heller, Hafer 4 Kronen 80 Heller und Mais 2 Kronen 80. F aufgestellt würden, die durchweg 1,20 Kronen niedriger als die allgemeinen Zollsätze seien und den Vertragsstaaten gegen Ein⸗ räumung entsprechender Konzessionen zugestanden werden könnten.
(Er führte weiter die wichtigsten Viehzölle an und hob hervor, daß diese
bedeutend erhöht, ja nahezu verdoppelt würden, und erklärte, daß alle bisberigen Freigebiete und Zollausschüsse unverändert aufrecht erhalten würden, daß Waren aus Staaten, die österreichische oder ungarische Schiffe oder Waren ungünstiger behandeln als die anderer Staaten, mit Zuschlägen bis zu 200 % des Zollsatzes oder bis zur Höhe des Handeltwertes der Waren und, wenn diese zollfrei seien, bis zum Betrage ihres Handelswertes belegt wuͤrden. Das Gesetz trage im übrigen den modernen Anforderungen des Verkehrs und der Produktion vollauf Rechnung. Der Ministerpräsident wies darauf hin, 21 die Er⸗ kenntnis von der im Interesse des Ansehens und der Machtstellung der Monarchie sowie der beiderseitigen Interessen notwendigen wirt⸗ schaftlichen Gemeinsamkeit in den letzten Jahren wiederholt stark getrübt worden sei Der gegenwärtige Augenblick sei am wenigsten geeignet zu Anklagen oder zur Verteidigung, doch müsse er sagen, daß die Hauptgründe für die lange Dauer und die Schwierigkeit der Verhandlungen darin gelegen hätten, daß die beiden Regierungen bestrebt waren, alle Steine des Anstoßes bei seite zu schaffen und einen Zustand herbeizuführen, der auf absehbare Zeit jede ernste Differenz ausschließt Oesterreich und Ungarn sollten als ver⸗ trauensvolle Freunde mit und neben einander stehen, dann werde das gesamte Reich seine Mission voll und ganz erfüllen und seine Stellung in Europa erhöhen. Im Interesse einer für die ganze Dauer des Uebereinkommens gültigen, für jedermann erkennbaren Auslegung und Handhabung der abgeschlossenen Uebereinkommen hätten die h den Regierungen eine Erklärung aufgesetzt, in der sie sich verpflichteten, dieselben gewissenhaft und in vollster Gegenseitigkeit durchzuführen in Bezug auf die landwirtschaftlichen und die industriellen Erzeugnisse, sowie den Staatsangehöͤrigen beider Staatsgebiete gleichmäßig freien Verkehr zu gewährleisten. Es werde ausdrücklich hervorgehoben, daß durch diese Erklärung das Recht und die Pflicht beider Regierungen, die landwirtschaftliche und industrielle Produktion sowie das Kreditwesen des eigenen Gebietes zu fördern und zu unter⸗ stützen, unberührt aufrecht erhalten blieben. Wie daraus zu entnehmen sei, erblickten beide Regierungen in dieser Festlegung der beim Abschluß des Ausgleiches maßgebend gewesenen Anschauungen die sicherste Garantie einer allzeit loyalen Auslegung des Vertrages und die Gewähr eines friedlichen Zusammenlebens in, dem gemeinsamen Gebiete. Beide Regierungen seien fest entschlossen, die ihnen anvertraute Administration in lovalem Geiste zu führen, und beide hofften, auf olche Art die alte Gemeinsamkeit von dem Gestrüppe zu befreien, das ch, das Wachstum hemmend, über Oesterreich und Ungarn ausgebreitet abe. „Möge fortan“, fuhr von Körber fort, „auch auf wirtschaft⸗ lichem Gebiete Eintracht zwischen beiden Ländern herrschen. Das hohe Haus aber wolle, eingedenk der verfassungsmäßigen Pflicht, der Größe des Augenblickes, der wahrlich nicht zum geringsten Teile auch für die politische Zukunft des Reiches entscheidend ist (hört, hört!), Rechnung tragen und der Regierung durch Teilung der Verantwortung jene Rechtfertigung angedeihen lassen, auf die sie begründeten Anspruch zu haben glaubt.“ (Lebhafter Beifall. Der Ministerpräsident wurde beglückwünscht.) Das Haus setzte hierauf die Verhandlungen über die tschechisch⸗ radikalen dringlichen Anträge fort. Der Abg. Placek (Jungtscheche) protestierte unter dem Beifall der Parteigenossen gegen die Hand⸗ habung der Geschäftsordnung seitens des Vizepräsidenten Kaiser. Dieser erwiderte unter lebhaftem Beifall der Linken und Protestrufen derTschechen, er werde, solange er sich an dieser Stelle befinde, sich von niemand be⸗ einflussen, von niemand kommandieren, mit sich kein frivoses Spiel treiben lassen und stets die Würde des Hauses wahren Er habe keinen Anlaß, dem Wunsche des Vorredners nach Schließung der Sitzung nachzukommen. Das Haus ging alsdann zur Verhandlung über den dringlichen Antrag Rattai, betreffend die Einführung von Vollblut⸗ hengsten, über. Nachdem die Abgeordneten Placek und Rattai den⸗ selben ausführlich begründet hatten, wurde er abgelehnt. Hierauf ge⸗ 82 der dringliche Antrag Kubr, berreffend die Unterstützung der Arbeitelosen, zur Verhandlung. Bei Beginn der Rede Kubrd kam es u beftigen Auseinandersetzungen des Rednerd mit den Alldeutschen Abg Malik wurde wegen 2n Zurufe, die sich in beleidigender Weise gegen Kubr richteten, zur Ordnung gerufen. Nach Wieder⸗ berstellung der Ruhe setzte Kubr seine Ausführungen ohne Zwischenfall fort. Die Dringlichkeit des Antrags Kubr wurde nach längerer Debalte, der worlka, zum Schlußwort zugelassen, eine anderthalbstündige Rede bielt abgelehnt, ebenso um 11 ¾ Uhr Nachts ein von dem Abg. Fresl ge⸗ stellter Antrag auf Schließung der L. Hierauf begründete der Abg Choc in tschechischer Sprache ringlichkeit eines Antrages betreffend die Eiabringung eines Ges über das Verfahren be politischen und polizeilichen Behörden. der Verhandlung über der en der tschechischeradikalen Antrige kam es um 4 ½ Uhr 82q zu lärmenden Zwischenfällen. da die Alldeutschen die Dschechisch⸗Radikalen beschuldigten, auf die Ermahnung des Antragsteller Klofac lauter gctan zu hbaßen. DTer Vizep t nuten. Nach deren Wiederaufnahme licßen die Saal mit der Erklärung, sie nicht zugeben. das und das Haus so würden. Klofae setzte hicrauf scine Rede fort. Der wegen Unwohlseins die Sitzung ver um den Vizepröͤsidenten abzulösen. 1e .. Vekennc91 9 de Pegseen d8 che m 8 rief der den 1 der Geschäftsordnung --22 der langen Dauer seiner Rede, in der er die Frage der alichkeit ersch habe, zur Sach⸗ Klofac beendete hierauf seine Rede. RNachdem beide General.⸗ Wo et hatten. sp ach Klozac in ischer Die des Ant wurde mit tadtkalen
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lindischen Markte verdrängt werden, hierher eindringen, um mit un⸗ seren Produkten zu konkurrieren, die unter schwierigeren Bedingungen cgeugt werden. Wir können uns jedoch der gerechten Forderung Oester⸗ richs nicht verschließen, daß, nachdem zumal Deutschland seine In⸗ dustriezölle bedeutend erhöht hat, auch andererseits die österreichische Industrie auf entsprechenden Schutz angewiesen sein muß. Bei der Be⸗ messung der Zollpositionen haben wir uns die Parität zwischen Oesterreich und Ungarn vor Augen gehalten; wir haben ferner für einen gewissen Spielraum für die Zwecke der Vertragsverhandlungen Sorge getragen, aus welchem nicht nur die österreichische Industrie, sondern auch die ungarische Landwirtschaft Nutzen ziehen wird. Sodann wurden die Artikel des Massenkonsums, um die Befriedigung der Bedürfnisse breiter Schichten nicht zu sehr zu verteuern, keiner be⸗ deutenden Zollerhöhung unterworfen. Der Ministerpräsident zäblte sodann die Zollerhöhungen verschiedener landwirtschaftlicher Pro⸗ dukte auf. Der Weizenzoll ist von 3 ½ auf 7 ½ Kronen echöht. Neben diesem Tarifzoll wurde ein Minimalzoll von 6,30 Kronen festgesetzt. Für Roggen ist statt 3,75 jett ein 8— von 7 und ein Minimalzoll von 5,80 Kronen eingesetzt, für Gerste statt 1,75 jetzt ein solcher von 4 und ein Minimalzoll von 280 Kronen. Für Hafer ist gegen den früheren Zollsatz von 1,70 jetzt ein solcher von 6 und ein Minimalzoll von 4.880 Kronen vorgesehen. Mais wird bisher mit 1,10 Kronen verzollt. Im neuen Tarif ist ein oll von 4 und ein Minimalzoll von 2,80 Kronen in Anfatz gebracht. 9 Viehzölle sind folgendermaßen festgesetzt: Zoll für Ochsen 60 Kronen statt bisher 35, für Stiere 30 statt 9, für Kühe 30 statt 7, für Kälber 18 statt 9, und für Schweine ist der Zoll auf 12 resp. 100 Kronen erhöht, je nachdem sie unter oder über 120 kg wiegen. Der Ministerpräsident teilte sodann die wesentlichen Aenderungen in den Industriezöllen mit und fügte hinzu, daß er den Zolltarif nur als eine Verteidigungslinie und eine Waffe ansehe, jedoch an dem Standpunkt der Vertragspolitik festhalte. (Lebhafter Beifall.) Der Ministerpräsident ging hierauf zu einer Erörterung der er⸗ gänzenden Bestimmungen zum Zweck der Regelung des Viehverkehrs über und erklärte, 89 die frühere Vereinbarung aufrecht erhalten werde. Die wichtigste neue Bestimmung sei, daß Mastschweine, selbst aus seuchenverdächtigen Orten, nach den Schlachtplätzen, deren Zahl auf 260—270 festgesetzt sei, erportiert werden können, und daß magere Schweine im Falle der Seuchenverdächtigkeit 35 Tage in Kontumaz gehalten werden müssen, ehe sie in den freien Verkehr gelangen. Sodann behandelte der Ministerpräsident Fragen der direkten Besteuerung und sagte: Wir werden die Aufhebung der Transportsteuer vorschlagen. Was die Besteuerung von Niederlassungen, Kommissions⸗ und Zweiggeschäften anlangt, so wurde eine unklare Be⸗ stimmung durch eine neue ersetzt. Zweigniederlassungen, die eigene Bureaus und eigenes Personal haben, werden an dem Betriebs⸗ orte besonders besteuert werden, nicht dagegen Kommissionslager, falls sie einen solchen selbständigen Charakter nicht besitzen. Die sterreichische Regierung hat die Befreiung aller Kategorien ungarischer Staatspapiere von der Rentensteuer zugestanden. (Lebhafter Beifall.) Bezüglich der Pfandbriefe ist eine paritätische Behandlung vereinbart. Wir haben eingewilligt, daß der tiroler Getreidezoll für die Dauer des Zollbündnisses aufrechterhalten wird, weil wir zu der Ueberzeugun flangt sind, daß kein materielles Interesse des Landes dadur rührt wird. Bezüglich der Barzahlungen haben wir darauf bestanden, * dieselben tatsächlich durchgeführt werden. Die Valutareform darf nicht nur akademischen Charakter haben, die Aufnahme der Barzahlungen erschien uns als Ehrensache und als Frage unserer Solvenz. (Beifall rechts.) Wir sind dahin überein⸗ gekommen, am Tage der vollständigen Einziebung der Staatsnoten, am 28 Februar d 9 eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Aufnahme der Barzahlungen anordnet. Der Tag wird im Gesetz nicht bestimmt, dasselbe wird vielmehr die Ermächtigung enthalten, daß dieser auf dem Verordnungswege festgesetzt wird. Es ist zwischen den Regierungen vereinbart worden, daß die Aufnahme der Barzahlungen nur durch vis major oder durch außerordentliche Umstände hinausgeschoben werden kann. „Bezüglich der Konversion der gemeinsamen Staateschuld“, fuhr der Ministerpräsident fort, zeigten sich zwischen den beiden Regierungen gewisse Meinungs⸗ differenzen. Die Verschiedenheiten werden, so hoffe ich, im Laufe der unverweilt aufgenommenen und im Zuge befindlichen Verhandlungen geschlichtet werden. Zweifellos ist es das Recht Ungarns, diese Schuldenlast durch Amortisation oder Kapitalrückzahlung zu ermäßigen, beziebungsweise gänzlich zu amortisieren und zu tilgen. Ich hoffe, daß bezüglich der Modalitäten der Rückzablung seiner Zeit ein Finvernehmen zwischen den Regierungen hergestellt werden wird.“ Der Minister⸗ präsirdent erörterte sodann die Frage des freien Verkehrs zwischen den eiden Staaten. „Die Deklaration dieses Prinzips ist im Laufe der Verhandlungen angeregt worden, und wir haben eine solche Deklaration, da sie der direkte Ausfluß und die Konsequenz der Zollgemeinschaft ist, als natürlich angesehen. Es follte dadurch die Frage geklärt werder, wie auf der Grundlage des freien Verkehrs ind der paritätischen Behandlung die Sache der Entwickelung der dustrie und der öffentlichen Lieferungen aufzufassen ist.“ In dieser Deklaration, welche der Ministerpräsident wörtlich verlas, ist aus⸗ geiprochen, daß jeder Staat berechtigt ist, bei staatlichen und städtischen jeferungen die eigenen Staatsbürger zu bevorzugen. (Lebbafter Beifall ts.) Der Ministerpräsident fügte hinzu, daß keinerler
e einbarungen und Siipulationen existierten, und fuhr fort: „Ich habe daß in der Schlußbilanz der Per⸗ — der gegenwärti stand für Ungarn nicht verschlechtert verden sollte.
58 kann — 2 nicht — ge· 1 in nenen Zolltarif ist das Gleichgewicht dem der österreichischen Industrie und der früberen Schutzlosiakei
1 chen Landwirtschaft nunmehr bergestellt. Wir ba
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sen die Bekreiung 8* Rentensteuer zugestanden. ketreidezolles ist mit keinem Nachteil für eits hahben wir die Valutafrage, die chen Monarchte bildet, geklärt J. Aaafr (Fenichenber Heczalt mate ad b n — ——— Großbritannien und Irland. In einer Versammlung der Liberalen in silt Lord Rosebery am nag eine Rede, in der er, 8 T. B.” zufolge, ausführte, England dedürfe einer umfafsenden Ahänderungseiner militärischen Einrichtungen. An⸗ 21 der dauernden unfreundlichen Gesinnung Europas befinde ad in einer kritischen Lage, in der sich allerdings vordem andere Nationen defunden häͤtten Wenige2 lich einen Herkules, der ihnen aus den Schwierigkeiten könnte, wie England seinen Kitchener hade. Wenn diichener aber nach dem Himalava gesandt werde, würde er dem Kri nistertum dei der notwendig vor greoßen R keine wesentliche Hilfe leisten koͤnnen. elle das gene ruhen lassen und Sache lhamberlasns Sendung nach Südafrika sen in eine Parteimission. Als Reichemisston dade 2— Wünsche jedes Patrioten deider Parteien für Lord Rosebery zu dem neuen Marineplan seine . ummung auasgesprochen hatte, in der Verwaltung dee Regl nicht das B qö Der Fall mut Benczuela set eine An⸗ der Schuldeneintreidung. Das fruͤhere Kabinett Ahnlichen Fall in Nicaraguag gehabt. Damals i die Vereinigten Staaten gewandt, und in ein
Angelegenheit erledigt gewesen. Das
Plymouth
nicht sprechen. Seiner Ueberzeugung nach habe die Regierung vor Einleitung der Aktion sich an die Vereinigten Staaten ge⸗ wandt und es müßten gebieterische Gründe vorhanden ge⸗ wesen sein, ein Bündnis mit Deutschland zu schließen. Denn abgesehen von anderen Erioägungen wäre es unklug, wenn eine Regierung dabei sei, ihr geschuldete Gelder einzutreiben, sich einer anderen Macht gegenüber zu binden, weil sie nicht wisse, wie weit diese Bindung gehen könne. Im vorliegenden Falle scheine die Regierung sich bereit erklärt zu haben, genau eben so weit zu gehen wie die andere Macht. Es habe auch hierin einen Präzedengfall gegeben und zwar in Mexiko, wo Großbritannien im Einvernehmen mit 52,. und Spanien handelte. Nach einiger Zeit habe England aber ge⸗ funden, daß es die französischen Forderungen nicht unterstützen könne, und daß Frankreich eine zu weit führende Politik betreibe. Deshalb hätten Spanien und England sich übereinstimmend zurückgezogen, und Frankreich hätte allein das Unternehmen fortgesetzt mit für Frankreich selbst höchst unglücklichen Folgen. England habe durch den Rücktritt von dem Bündnis viel mehr Feindseligkeit in Frankreich geermet, als wenn es sich überhaupt nicht auf die Sache eingelassen hätte. Die Regie⸗ rung habe es vielleicht für klug gebalten, mit Deutschland sich zu verbinden, um zu einem freundschaftlichen Verhältnisse zwischen eiden Ländern zu gelangen. Er erwarte aber von der Re⸗ gierung eine klare Mitteilung über ihre Politik, ehe er irgend eine Ansicht über die Zweckmäßigkeit ihres Verhaltens äußere. 8
Frankreich. 1
In dem heutigen Ministerrate wurde, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Paris, um die Budgetberatung zu beschleunigen, beschlossen, nur an einem Tage in der Woche, der hierzu freigelassen werden soll, Anfragen entgegenzunehmen. Auf Verlangen des Ministers der Kolonien wurde ferner der Beschluß gefaßt, eine Anzehl Schiffe zu entsenden, um die Regierung bei der Eröffnung des Verkehrs der Eisen⸗ bahn Djibuti —Harrar zu vertreten, bei der auch der Negus Menelik von Abessinien anwesend sein wird. Gleichzeitig wurden die Maßnahmen für den offiziellen Empfang desselben festgesetzt. — Der Minister des Ausmwärtigen Delcassé ist noch immer leidend und nahm deshalb an dem Ministerrate nicht teil.
In Bezug auf Beschwerden der Lyoner Handelskammer karüber, daß Lyoner Seidenwaren von den chinesischen Zollbehörden mit einem Zoll bis zu 9 ¾ anstatt 5 Prozent ad valorem belegt würden, erklärt eine amtliche Note, Frank⸗ reich pflege jetzt mit der chinesischen Regie⸗ rung Verhandlungen, damit der neue Tarifsatz dem früheren Zoll von 5 Prozent ad valorem ent- spreche. Inzwischen habe das Fanzöfische Ministerium des Aeußern von der chinesischen Zollverwaltung die Anwen⸗ dung des vorteilhaftesten Zollregimes auf französische Waren erlangt, nach welchem die französischen Kaufleute die Wahl Wwischen dem Zoll von 5 Prozent ad valorem und dem anderen
ächten zugestandenen niedrigsten Zollsatz haben.
Im Senat übernahm gestern Frrisnse den Vorsitz und dankte dem Hause für die ihm durch seine Wahl erwiesene Ehre. Dubost legte die Berichte der mit der Vorberatung der Vorlage, betreffend die Brüsseler Zuckerkonvention, betraut gewesenen Kom⸗ mission vor, in denen die Konvention gebilligt und die Zu⸗ stimmung zu dem Gesetzentwurfe über die Umgestaltung der Zucker⸗ steuer befürwortet wird. Alsdann beschäftigte sich der Senat mit Wablprüfungen und erklärte die Wahlen in den Departements Cötes⸗ du⸗Nord, Bouches du⸗Rhöne und Aisne für gültig.
Die gestrige Sitzung der Deputiertenkammer wurde um 2 Uhr unter dem Veorsitze Bourgeois eröffnet. Auf des Kriegsministers General André wurde die — ousset über die hinsichtlich der militärischen Ehrenbezeugungen getroffenen Vorschriften hinter die anderen llationen zurückgestellt. Der Deputierte Lamp brachte eine terpellation über das Ver⸗ bot der bretonischen Sprache in den Schulen und im Religions⸗ unterricht ein und führte aus, wenn man bei den Friedens ten den Gebrauch des Patoig und wenn man sogar den Gebrauch des Baskischen und des Italienischen zulasse, so man auch den Gebrauch des Bretonisshen in Schule und Kirche dulden. Der Ministerpräsident Com Fes erinnerte daran, daß schon Falliorcs und Waldeck⸗Rousseau den jeden Dialektes beim Religions⸗ unterrichte verboten haben. Er (Combes) sei nur dem Beispiel seiner Vorgänger gefolgt; es scheine aber, daß man in der a Lrdae und dann erst Franzose sei. (Lebdafter spruch rechts. Anthime Menard wurde zur Ordnung gerufen.) Der Ministerpräsident erflärte, in den
und Schulen dürfe einzig und allein die französische Sprache
zur —— er werde jedem Geistlichen, der hiergegen
ders das Der Friede in der * werde gewiß
— werden aber nur, wenn die Geiftlichkeit si ingt den
efeblen der unt e. (Wiederbholter Beifall auf der
Linken.) Die Kammer nahm aledann eine Tagesordnung vit d
mit 339 gegen 185 Sermmmen an, die bes die Kammer Erklärungen der —,— billigt und ur Leepebreen Eenen — Der Deputierte Dejean te brachte eine Interpellatien ein Rund . schreiden des Kriegsmintstersz durch das den Soldaten das Betreten der Arbeiterbörse derbdoten wird, ein. Der Reduer protestierte
den bewaffneten Frieden, der nur ein Schutz der Jatcrefsen der . talrsten set. Hictauf wurde die Sitzung geschlossen.
Ueder neun Geistliche wurde die Gehaltosperre
weil sie sich bei Predigten und deim Katechismus⸗ —22 der bretonischen Sprache bedienten. ..“
Nußland. 22 4. .. Der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen .2 sich nach seiner Ankunft in St. ⸗ . „B. T. B.“ meldet, sofort nach dem Winter⸗ aig, um den Kaiserlichen Majestäten einen Besuch adzustatten. Sodann fuhr der zum Besuch der Kaiserin⸗Mutter in das Anitschkompalauns. Nach der Rückkehr von do t fand im Winterpalais Familienfrühztück statt. — der Ankunft 2ö2ö— der Kaiser den ronprinzen zum leinrusst Dragenerregiments Nr. 40, dessen Cdef früher — 1
88 eie veeekencns emeee Regirareschef n Nähsüc eine Abordnung der Stadtvertreiung
en der Spütze, die auf goldener
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III kehbare Kränge
Abends um 7 Uhr fand im Winterpalais zu Ehren des Kronprinzen ein großes Galadiner statt. Die huf⸗ eisenförmig aufgestellte Tafel war mit dem goldenen Tafel⸗ schmuck des Kaiserlichen Hausschatzes und prachtvollen Blumen⸗ arrangements geschmückt. Das Diner wurde auf goldenen Schüsseln gereicht. In der Mitte der Haupttafel hatten die beiden Kaiserinnen Platz genommen, links von der Kaiserin⸗ Mutter saß der Kronprinz, der auch die Kaiserin⸗Mutter sn Tisch geführt hatte, in der Uniform seines ihm ver⸗ iehenen Dragonerregiments mit dem Andreasorden. Neben dem Kronprinzen saßen die Großfürstin Maria Georgiewna, Großfürst Alexej und die Gräfin von Alvensleben, rechts von der Kaiserin Alexandra der Großfürst⸗Thronfolger. Den beiden Kaiserinnen gegenüber hatte der Kaiser Nikolaus swischen der Großfürstin Wladimir und dem deutschen Bot⸗ chafter Grafen von Alvensleben auf der einen und der Großfürstin Penia und dem Generalleutnant von Moltke auf der anderen Seite Platz genommen. Während der Tafel erhob sich der Kaiser Nikolaus und brachte, 8 Kronprinzen gewandt, in französi⸗ scher Sprache folgenden Trinkspruch aus: „Erfreut, Sie unter uns zu sehen, und Ihnen für Ihren liebenswürdigen Besuch dankend, trinke ich auf das Wohl Ihrer erhabenen Eltern, Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin und Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit.“ Der Kronprinz er⸗ widerte: „Tief bewegt durch die die gnädigen Worte, die Eure Majestät soeben an mich gerichtet haben, bitte ich mir zu gestatten, Ihnen im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs, meines Vaters, und in meinem eigenen Namen meinen warmen Dank für den so herzlichen Empfang auszusprechen, der mir zu teil geworden ist und an den ich eine unauslöschliche Erinnerung bewahren werde. Ich erhebe mein Glas auf das Wohl Eurer Majestät, Ihrer Majestäten der Kaiserinnen Maria LS. und Alexandra Feodorowna sowie der ganzen Kaiserlichen Familie.“
Nach dem Festmahl hielten die Majestäten und der Kronprinz Cercle, wobei Kaiser Nilolaus, der die Uniform seines preußischen Husarenregiments mit dem öö Adlerorden angelegt hatte, dem Kronprinzen die höchsten Staatswürdenträger und die Damen des Hofes vorstellte. Der Kronprinz unterhielt sich längere Zeit mit dem Grafen von Lamsdorff, dem Finanzminister Witte, dem Kriegsminister von Kuropatkin, dem inister des Innern von Plehwe, dem Baron Fredericks und dem Admiral Rojest⸗ wenski, der die Flottenmanöver bei Rewal vor dem Deutschen Kaiser kommandiert hatte. Die Kaiserlichen Majestäten zogen sodann den Grafen und die Gräfin von Alvensleben, die Herren des Gefolges des Kronprinzen sowie den Obersten von Schenk, Oberstleutnant von Schwerin und Oberstleutnant . von Lynker in längeres Gespräch. Die roßfürsten waren wiederum in ihren preußischen Uniformen erschienen. ]
Türkei. ö Aus Konstantinopel wird dem „Wiener K. K. Telegr.⸗ Korresp.⸗Bureau“ berichtet, ein offizielles Communiqué be⸗ sage, daß der bisherige Großvezier Said Pascha von seinem Posten abgesetzt worden sei. Diese Art der Verlautbarung sei zwar landesüblich, aber tatsächlich unrichtig. Said Pascha habe seine Entlassung gegeben. Die Berufung Ferid Paschas habe nicht überrascht. Seine vo einer Seite des Nildiz unterstützten Bestrebungen, den Poste zu erlangen, seien bekannt gewesen. Seine mache überall einen guten Eindruck, eine neue Aera sei jedoch nicht zu erwarten. Ferid Pascha habe eine Stütze in dem ersten Sekretär Fahsi Pascha. Als Albanese werde Ferid Pascha manchen Widerstand von türkischer Seite zu überwinden haben. Immerhin könne seine Tatkraft die Reformbestrebungen fördern und seine Autorität bei den Albanesen deren Unbot⸗ mäßigkeit beschwichtigen. Die offizielle Kundmachung ent halte nicht die uͤbliche Bestätigung der übrigen Minister. Man erwarte deshalb und auch aus anderen Ursachen teilweise Veränderungen. Es verlaute, daß der durch die Ernennung Ferids zum 25 erledigte Posten des Vorsitzenden der Reformkommission Alexander Karatheodori Pascha, dem ersten Uebersetzer des Sultans und Unterzeichner des Berline Vertrages, angeboten worden sei, der jedoch dessen Annahme abgelehnt habe. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ vom — Tage hat der neue Großvezier Ferid Pascha den Generalinspektor und die Valis der curopäischen Provinzen telegraphisch an⸗ gewiesen, die — der für diese Provinzen an⸗ geordneten Maßregeln zu beschleunigen. In Diakova fand eine albanesische Protestver sammlung gegen die Reformen statt, die eine eventuelle gewalttätige Verdinderung derselben beschloß. In Ipek und
anderen Orten sind gleichfalls Versammlungen geplant. Au
im Mildizpalais zu Konstantinopel sind neue albanesische Proteste gegen die Reformen erhoben worden. 8
Terbien. Das Amtsblatt veröffentlicht nach einer „W. T. B.“ aus Belgrad vom heuti b sämtlichen Ministern gegengezeichneten Ukas, durch welchen die am 6. Juli 1902 für das Jahr 1902 einberufene Skupschtina geschlossen wiro. Nach Artikel 44 der Verfassung braucht
die Regierung das Parlament zur Tagung für 1908 nicht vor dem 1. Oktober d. J. —e 9 1
Afrika.
Aus Tanger wird der „Agence Havas“ vom gestrigen gemeldet, daß vier Kolonnen der Truppen des
Sultans von Marokko von Fez aufgebrochen seien und sich auf dem Marsche nach Tazza befänden; die erste Kolonne werde von Bu Mohammed, die zwei vom Kriegsminister Menebhi, die dritte von Muley Mohammed, dem Bruder des Sultans, und von Abdeslam Amvami, die vierte von Muley Alafa und von Mo hammed Amvami befehligt. Dem „Reuterschen Bureau“ wird hierzu aus Tanger ichtet: Die Expedition gegen den en hat Fez am 11. d. M. um 2 Uhr Nach⸗ mittags en; sie steht unter dem Befehle der Oheime des Sultans. Nachrichten über die ition find von Fez noch nicht eingegangen, doch sprechen Gerüchte, die von Tetuan herrühren, von einer neuen Niederlage der Kaiser⸗ lichen Truppen. Eine amtliche Bestätt 2 —5 Ge⸗ rüchte hegt noch nicht vor, ein Fälches 2b wird aber in Anbetracht der Unfähigkeit der Oheime des Sultans für wahrscheinlich angesehen. Die Expedition hat von Fez aus die Richtung nach dem östlichen Hiaina einge⸗ 4, N ten don Expedition dürften daher zuerst in Tetuan ö