Blockade war der Kriegszustand zwischen 8 geschaffen,
werden, daß, solange die Blockade besteht, auch die Blockadekräfte un⸗
zwei
des Langmuts gegangen. Die venezolanische Regierung hatte nicht nur, wie man allgemein annimmt, die Schulden, die sie gegenüber Reichsangehörigen kontrahiert, nicht getilgt, sondern gleichzeitig rohe Gewalttätigkeiten gegen Deutsche und gegen deutsches Eigen⸗ tum begangen. Wegen dieser Vorgänge erhoben wir Beschwerden auf diplomatischem Wege; aber es gelang uns nicht, auf demselben irgendwie vorwärts zu kommen. Die venezolanische Regierung er⸗ klärte, daß sie für alle diese Sachen den diplomatischen Weg aus⸗ schließen müsse. In einer uns von ihr durch Note mitgeteilten Denk⸗ schrift bezeichnete sie sogar unser beabsichtigtes Vorgehen in dieser Angelegenheit als beleidigend, unzulässig, frevelhaft und widersinnig. (Hört, hört! links.) Wir hatten auch vorgeschlagen, den Streit auf schiedsgerichtlichem Wege zu erledigen, und zwar schon im Juli 1901 (hört! hört!), also zu einer Zeit, wo in Venezuela ausnahmsweise kein Bürgerkrieg war, wo der Präsident also vollständig in der Lage gewesen wäre, unsere Ansprüche zu befriedigen. In der Note unseres Geschäftsträgers an die venezolanische Regierung vom 16. Juli 1901 heißt es: 1
„Der Vorschlag, den ich Eurer Excellenz bereits mündlich dar⸗
zulegen die Ehre hatte, ist folgender: “ Die venezolanische Regierung einerseits und die Kaiserliche Ministerresidentur andererseits würden je einen Vertrauensmann zu bestimmen haben, welche gemeinsam die aus dem Bürgerkrieg stammenden Reklamationen deutscher Reichsangehöriger zu prüfen hätten. Jedesmal, wenn die beiden Vertrauensmänner einig ge⸗ worden wären, würde die Auszahlung der Entschädigung ohne weiteres sofort zu erfolgen haben. Alle Fälle, in denen eine Einigung der Vertrauensmänner nicht zu erzielen wäre, würden den Gegenstand besonderer Besprechungen zwischen der venezolanischen Regierung und der Kaiserlichen Ministerresidentur zu bilden haben. Wenn auch diese nicht zum Ziele führen, so wäre irgend eine Ent⸗ scheidungsinstanz, etwa das internationale Schiedsgericht im Haag,
für diesen Fall im voraus zu bestimmen.“ (Hört, hört!) 8 Der Gedanke, die Streitsache vor das internationale Schieds⸗ gericht im Haag zu bringen, datiert daher schon vom Juli 1901. Präsident Castro hat diesen Vorschlag einer Gegenäußerung überhaupt nicht gewürdigt. Es ist in der Debatte von einer Seite die Be⸗ hauptung aufgestellt worden, die Marine habe in der Wegnahme von Handelsschiffen völkerrechtswidrig gehandelt. Mit Eröffnung der uns und Venezuela und die Marine hatte das volle Recht und von ihrem Standpunkte aus auch die Pflicht, venezolanische Handelsschiffe aufzubringen. Das Gleiche haben die Engländer und die Italiener getan. Die gegenwärtige Sachlage ist diplomatisch dergestalt, daß der von Venezuela gewählte bevollmächtigte Unterhändler, der amerikanische Gesandte bei der Republik Bowen, vor drei Tagen aus Caruͤcas in Washington angekommen ist und dort schon Besprechungen mit den Vertretern Deutschlands, Englands und Italiens gehabt hat. Wir können nur wünschen, daß diese Besprechungen bald zum Ziele führen und wir bald Befriedigung erlangen und die Blockade auf⸗ heben können. Aber, meine Herren, es darf auch nicht verkannt
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bedingt die Verpflichtung haben, der Blockade in dem ihnen zu. gewiesenen Gebiet Achtung zu verschaffen. (Sehr richtig!) Es ist das voranssichtlich auch der Zweck gewesen, welchen die Aktion deut⸗ scher Schiffe gegenüber dem Fort San Carlos von Maracaibo in den letzten Tagen gehabt hat. Wir sind hier amtlich ohne jede direkte Nachricht. (Zuruf.) — Ja, meine Herren, wir haben bis jetzt nur ein einziges Telegramm von dem Kommandanten S. M. S. „Falke“, welches vom 22. aus Curacao datiert ist und besagt, daß nach einer glaubwürdigen, ihm von Maracaiko zugegangenen Mitteilung S. M. SS. „Vineta“ und „Panther“ am 21. dieses Monats das Fort San Carlos in Brand geschossen und zerstört baben. Meine Herren, daß wir keine Nachricht haben, ist wohl erklärlich; es kann kaum anders sein. Zwei oder drei Schiffe sind vor Mara⸗ caibo kriegerisch engagiert; in dieser Sachlage ist es für den Kommodore ganz unmöglich, eins dieser Schiffe nach der nächsten Telegraphenstation, nach Curagao, abzusenden, um eine Depesche auf⸗ zuliefern. Denn er müßte mindestens für zwei Tage dies Schiff entbehren, was sich bei dem Vorhandensein von nur oder drei Schiffen verbietet. Er kann ja nicht über den Landweg, über Venezuela telegrapbieren, sondern nur von Curagao aus, ven der nächsten nichtvenezolanischen Telegraphenstation. Wie weit die privaten Nachrichten von Maracaibo richtig oder falsch sind, ist von hier aus nicht zu bestimmen. Selbst von Maracaibo aus wird bei der weiten Entfernung das Gefecht, das vor San Carlos begonnen hat, nicht im einzelnen verfolgt werden können. Aber das glaube ich unbedingt vorautsetzen zu können, daß Ihrer aller Ansicht dahin gehen wird: wir können das volle Vertrauen haben, daß der Kommodore draußen in voller und richtiger Würdigung der Sachlage gehandelt hat und daß unsere Blauzacken draußen die Ehre unserer Flagge bochzuhalten wissen werden. (Lebhafter Beifall.)
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bedenklich und recht wenig erfreulich Wenn man in der Industrie so dächte, wie Herr Bebel bezüglich der Technik im Marine⸗ und Heerwesen, wenn der Industrielle mit der Einführung neuer Maschinen wartete in der Hoffnung, es würde doch bald etwas noch Besseres erfunden werden, wo bliebe dann die Industrie, wo blieben dann die Industriearbeiter? Genau dasselbe gilt von der Kriegs- und Marineverwaltung. Die Amerikaner gehen jetzt ebenfalls ganz entschlossen mit einer kräftigen Politik vor; das ist Herrn Bebel sehr unangenehm, und nun weist er darauf hin, daß uns Amerika auch im Kriegswesen überflügeln würde, um zu empfehlen, daß wir doch von dem aussichtslosen Wetteifer ablassen und lieber an unserer Rüstung Ersparnisse machen sollen. Das werden wir nie und nimmer tun, wir werden nicht Ersparnisse machen da, wo die Wehr⸗ kraft des Vaterlandes beeinträchtigt werden konnte. Aber wir wollen auch daran denken, daß die Männer, die für das Vaterland sich zum Opfer bringen müssen, die Sicherheit haben, daß sie dann auch die entsprechende Entschädigung, die entsprechende Pension erhalten. De r Kriegsminister hat eine völlige Umgestaltung des Pensionswesens in Aussicht gestellt. Diese Pläne sind für einen guten Unteroffizierstand viel wichtiger als die Prämien. Unsere frühere Resolution ist fast einstimmig vom Hause angenommen worden. Ueber die Wehrsteuer spreche ich heute nicht; ich betone nur, daß eine ganze Anzahl von Anhängern dieser Steuer im Hause sitzt. Ich wünsche auch meinerseits, daß der Zolltarif baldmöglichst in Kraft treten möge; dann werden wir in unserer Finanzlage bald erheblich besser dran sein. Der Kanzler hat erklärt, der Kaiser sei davon durch⸗ drungen, daß der Staat die schützende Hand über den wirtschaftlich Schwachen halten soll; diese Anschauung des Kaisers entspricht un⸗ zweifelhaft auch der Anschauung des Kanzlers, und wenn das der Fall ist, dann möge man einem Stand helfen, für den ich hier eintrete, dem Stande, der in schwerer Zeit sein Leben dem Vaterlande zur Verfügung gestellt hat gengee G (b k. F): Auch ich möchte es mit dem Vorredner als eine nationale Ehrenpflicht bezeichnen, daß wir denen endlich ge⸗ recht werden, den Kämpfern und Invaliden, die gerechten Anspruch auf Erfüllung ihrer Wünsche haben. Ich hoffe, daß die Zölle des neuen Tarifs so festgelegt werden, daß sie nicht zuerst als Finanz⸗, sondern zuerst als Schutzzölle wirken. Ich sehe in dem neuen Zoll⸗ tarif zuerst ein Mittel, der redlichen nationalen Arbeit behilflich zu sein, ihre Arbeiter besser bezahlen zu können, dann erst ein Mittel zur Erzielung besserer Finanzen. Was die Waghlgesetznovelle betrifft, so ist es doch mindestens auffällig, daß sie gerade jetzt eingebracht wird. Hätten die verbündeten Regierungen sich davon überzeugt, daß Ab⸗ hilfe nötig war, so hätten sie schon vor Jahren damit kommen müssen; jetzt sieht es geradezu wie eine Belohnung der Obstruktion aus. Mit allem Nachdruck muß ich dem Grafen von Posadowsky hinsichtlich seiner die Mittelstandspolitik betreffenden Ausführungen ent⸗ gegentreten. Das einzige Wort „Bäckereiverordnung“ genügt für die Kritik dieser Ausführungen. Die Lasten der Großbetriebe sind heute auf den Mittelstand abgewälzt, wenigstens zu einem großen Teil, ich erinnere da an die Schul⸗ und Armenlasten; ebenso ist die Ausführung des Alters⸗ und Invaliditätsgesetzes ein Be⸗ weis für meine Behauptung. Glaf von Posadowsky bezeichnet den Befähigungsnachweis als unannehmbar. Eine ganze Reihe von Ge⸗ werben hat längst erkannt, daß dessen Einführung gerade u eine Not⸗ wendigkeit ist, wenn sie sich vor unlauterem Wettbewerb schützen und das Pablikum so bedienen wollen, wie sie möchten. Die Hebung des Mittelstandes, die aus den Einkommen teuerergebnissen hervorleuchten foll, ist in dem Sinne nicht vorhanden, wie wir den Mittelstand ver⸗ stehen; es handelt sich da um Leute, die wir diesem Mittelstand nicht zuzählen. Allein in Berlin giebt es Zehntausende von Angestellten, für die es eine Versorgung für Alter und Invalidität ni t giebt; hier hätte eine echte und rechte Mittelstandspolitik einzusetzen, und es ist sehr bedauerlich, daß das nicht geschieht. Bezüglich der Brüsseler Konvention ist die Tatsache, die Dr. Oertel behauptet hat, daß uns Herr von Körner unrichtige Angaben über ihren Sinn und ihre Tragweite gemacht hat, nicht widerlegt worden. Diese unrichtige Information des Herrn von Körner hat, wie ich glaube, wesentli zur Annahme der Konvention bei uns beigetragen. Es dürfte do nicht vorkommen, daß hohe Beamte der Reichsverwaltung solche unrichtige Information geben. Diesen Mangel an Einsicht, Uebersicht und Voraussicht muß ich auch bei dem Chef des ermn von Körner, bei dem Staatssekretär des Reichsschatzamts onstatieren. Er hat den wirtschaftlichen Niedergang nicht voraus⸗ esehen, den andere voraussaben, den eine Reihe vol swirtschaftlicher riftsteller voraussagten. Die Flottenvorlage wäre vielleicht nicht angenommen worden, wenn man damals schon im Reichstage sich hätte vorhalten können, daß die Finanzperhältnisse des Reichs sich so rasch und so sehr verschlechtern würden. Diesen Männern können wir das Vertrauen nichi entgegenbringen, daß sie bei den bevorstebenden Handelsvertragsverhandlungen die deutschen Interessen ausreichend gs n werden. Graf von Posadoweky meint, keine Regterung würde mehr für die Landwirtschaft tun können, als die jetzige getan hat. Es steht doch aber noch lange nicht fest, ob das, was getan ist, für die Landwirtschaft genügt. Graf von Posadowsky tte sich doch per für den Doppeltarif aus⸗ gesprochen; dieser Standpunkt ist aber verlassen worden, man wei noch heute nicht, durch welche Einflüsse. Die Interessen der deuischen Landwirtschaft sind preisgegeben worden; batte doch Fürst Biemarck schon 1887 einen 6 ℳ⸗Zoll für Grtreide für nötig gehalten. Die industriellen Kreise, die das „Berl. Tage⸗ blati- hat, sind mit dem neuen Zolltarif bis auf ver⸗ schwindende Ausnahmen ganz zufrieden, ein Beweis, daß die Industrie friedengestellt ist. Die Landwirtschaft muß wieder Ial eine Anzabl e des Tarifes schweben einfach der Luft; eine weitere Anzahl wird Ur! zu Kompensationen utzt werden. Der neue Zolltarif befriedi o die berechtigten
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wirtschaft davon einen Schaden gehabt. Die Furcht mancher, au nicht sozialdemokratischer Kreise vor einer übermäßigen Verteuerung der Lebensbedürfnisse ist fortgefallen. Die Entscheidung wird ja erst bei den Handelsverträgen fallen. Ich habe dem olltarif zu⸗ gestimmt, um der Regierung eine Handhabe zu neuen Verträgen zu geben. Anderenfalls hätte die Regierung sich veranlaßt sehen können, die Caprivischen Handelsverträge einfach zu verlängern. Die Majorität befand sich in einer Zwangslage. Um so weniger war es am Platze, im Lande dieser Mehrheit schwere Vorwürfe zu machen. Die Industrie hat viel mehr Veranlassung, sich über Sparsamkeit beim Zolltarife zu beklagen, als die Landwirtschaft. Diese mag doch erst die Handelsverträge abwarten; durch den Zolltarif sind die Aussichten auf gute Handelsverträge jedenfalls nicht verschlechtert worden. hege den lebhaften Wunsch, daß uns die Regierung recht bald neue Hengfensgererche vorlegen möge. Die Interessen von Industrie und Landwirtschaft fallen zusammen. Gewiß ist die Leutenot für die Landwirtschaft gefährlich gewesen. Das beste Mittel zu deren Bekämpfung ist, daß man die Löhne auf dem Lande möglichst in die Höhe bringt, und zu diesem Zwecke muß die Landwirtschaft möglichst leistungsfähig gemacht werden. Dazu haben wir das Unsrige getan. Die Art, wie der Staatssekretär über die Bestrebungen zur Hebung des Mittelstandes sich ausgesprochen hat, hat bei uns ein lebhaftes Befremden hervorgerufen. Es ist manchesterlich, den Mittelstand sich selbst zu überlassen, da ihm doch nicht zu helfen sei. Diese Hoffnungslosigkeit kann ich nicht teilen. Ich halte es für möglich, die vielfachen Miß⸗ stände auf gewerblichen Gebiete zu bekämpfen, zu mildern, wenn sie nicht ganz zu beseitigen sind. Ich erinnere an die Bäckereiverordnung. Wie wird nicht geklagt über unlauteren Wettbewerb in diesen Kreisen! Das kann uns doch nicht veranlassen, gar keine Gesetze zu machen. Was der Staatssekretär über die Zuckersteuer ausgeführt hat, entkräftet nicht, daß dem Reichstage falsche Informationen gemacht worden sind. Das rechtfertigte das Mißtrauen des Abg. Oertel. Dessen Ausführungen über die Wehr⸗ steuer habe ich bedauert. Die hauptsächlichsten Bedenken werden fort, fallen, wenn man als Hauptverwendungszweck die Versorgung der Invaliden in Aussicht nimmt. Die Zinsen des Invalidenfonds sind um 4 Millionen gesunken, und das Erfordernis an den Fonds ist er, heblich gestiegen. Die Zahl der zu unterstützenden Veteranen wächst von Jahr zu Jahr, und für diese müssen wir Mittel schaffen. In Bezug auf die Chinapolitik kann ich Herrn Oertel recht geben nach der Entwickelung, welche die Dinge genommen haben. Schon vor den letzten Wahlen agitierte die Linke damit, daß die Rechte das Wahlrecht abändern wolle. Die einzige Gefahr ist nach meiner Ansicht die Sozialdemokratie, und wer einen sozialdemokratischen Stimmjzettel abgibt, gefährdet das Wahlrecht. Jetzt überrascht man uns im letzten Augenblick der Legislaturperiode mit der Abänderung des Wahlver⸗ fahrens. Die Gefahr wird immer größer, daß die Sozialdemokratie die Mebhrheit erhält. Herr Bebel sagt, wir hätten nicht den Mut unsere Meinung zu sagen. Als wir es aber beim Kanal taten, sprath man von der Kanalfronde. Herr Bebel meint, die kaiserliche Botschaft sei aus Furcht vor der Sozialdemokratie erlassen. Damals war die Sozialdemokratie noch gar nicht so fürchterlich. Man sah damals in der Sozialdemokratie ein Symptom der Unzufriedenheit, und die wollte man beseitigen. In Frankreich ist allerdings eine Stimmung für die Annäherung an Deutschland vorhanden. Wenn es einmal uu einer Zollunion mit Frankreich käme, wäre es doch eigentümlich wenn der soziale Freund des Herrn von Vollmar, Herr Jauréès, mit uns für den nationalen Brotwucher, wie die Herren links es nennen, eintreten würde. Wenn der Reichskanzler einen Empfang der Burengenerale in Berlin wünschte, so hat er sich an recht ungeschickhe Unterhändler gewendet. Die Schuld lag nicht an den Buren. generalen, sondern an einem Mißverständnis und an den Mittelz⸗
1rleeee Stoecker (b. k. F.): Ich stimme dem Grafen von Orici bei, daß wir den Kriegsveteranen eine weitere Hilfe sind. Nichts demokratisiert das Volk so sehr als die bohen Lebensmittelzölle. Etwas anderes aber war es, ob wir ums von den Sozialdemokraten beim Zolltarif brutalisieren lassar follten. Die Sozialdemokratie hat dabei eine Niederlage a⸗ litten, wie dies auch in den eigenen Reihen der Sozialdemokrate empfunden wird. Das Neujahrsgedicht des „Vorwärts“ über den Zol tarif war noch kläalicher als die Obstruktion. Wenn man solch⸗ Ue hört, müßte man zum Kreisphysikus schicken. Vor einer Partei, mit solchen geistigen Mitteln kämpft, brauchen wir uns nicht p fürchten. Die vaterlandsliebenden Elemente, auch der Arbeiter, solliu sich zusammenschließen, wie wir vor Weihnachten, dann wäre ch nt dem Zauber der Sozialdemokratie hald aus. Herr Bebel tat so, 94 wenn wir der Sgüaldenagsethe die ,—g Dda Gegenteil ist der Fall. Nicht die Sozialdemokraten würden babt haben, die soziale Bevepung zu schaffen, sondern das allgemein Wabkrecht, das der große Kaiser und der große Staatsmann gegeber haben, hat die Sozlaldemokratie bäbagt, etwas zu erreichen. Da Undank der Sozlaldemokratie verstehe ich nicht. Oder die Sohtaldens kratie ist keine deutsche Partei, noch eine deutsche Arbeiterpartei, sondem eine von undeutschem ste geleitete Vorkämpferin der inneren 888 volution. Früher konnte sie auch die Anarchisten nicht von ihren 2 chößen abschütteln. Nein, nicht die Sozialdemokratie an sch. ,9 xF der Geister im vorigen Jahrhundert, die Wi Regierung und der übrigen — die arbeitende Menge zur m rlament heranzuziehen, hat der Sozialdemokrang it gegeben, die 2. Bewegung vormar n Encsand spielt die „⸗2 1* san keine Reke auch in Amerika im ide nicht, und da ist die soßtale Litenan ebenso bedeutend wie uns. Sie (zu den Sozialdemokraten den Arbeitern wirklich kein Licht an. wissen selbst nicht. wollen. 1-1. ee fällt b 2 eFn n 2 und man dere. Was verdankt man denn o0 ngs eine gründliche Kenntnis der Notstände. Aber diese St2 Nüa ist in Ihrer se weder ½ aae⸗ 28 zu nichts Heilsamct ch m alles „p ir darum bestreite ich J iemals
zubringen.
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schuldig
welche sich die Erforschung des Staates zur Aufgabe setzten, ihre Auf⸗ merksamkeit vorzugsweise auf die Staaten der ,
gedrungen entschlossen sie sich in Ermangelung eines anderen Aus⸗
,8g 23— — — Staats⸗
Zweite Beilage
chsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 24. Januar
190:
(Schluß aͤus der Ersten Beilage.)
Der Kaiser und der große Kanzler haben 1881 den arbeitenden Klassen ein Recht auf dauernden Beistand des Staates gegeben, und der Kanzler hat selbst in den Erlaß hineingeschrieben, der
soziale Neubau soll errichtet werden auf korporativer christlicher
unseres Volkes. Die Selbsttätigkeit des Volkes ist
Bedeutende dieser Reform. Bei der Versicherungs⸗
esetzgebung hat die Sozialdemokratie gezeigt, daß sie eine artei der Utopie ist. Nicht Sie haben das arbeitende Volk vor⸗
wärts gebracht, sondern wir. Darum möchte ich dringend bitten, daß Sie sich von der Zukunft nicht zu große Hoffnungen machen. Der „Vorwärts“ soll 10 000 neue Abonnenten bekommen haben. Seit acht Tagen ist mir der „Vorwärts“ gratis ins Haus gebracht worden, auf diese Weise kann man leicht eine Zunahme erreichen. Die Sozialdemokratie lebt lediglich von den Fehlern der Gegner. Der Abg. Bebel hat sich gestern mit den Kaiserlichen Reden und Telegrammen beschäftigt. Das ist ja eine schwierige Frage. Wir sehen nach der Bibel in der Obrigkeit Gottes Ordnung; wir bleiben in der Ehrfurcht, auch wenn sie nach unserer Meinung nicht das Richtige trifft. Wenn die Regierung ein Abglanz der Welt⸗ regierung ist, so muß sie auch eine Aehnlichkeit damit haben. Der König muß ja reden können, wie jeder andere. Was war denn aber das Auffallende bei dem Burenkriege? Daß die spätere Haltung des Kaisers mit dem ersten Telegramm an Krüger nicht har⸗ monierte. So war es auch in kirchlichen Dingen. Es sind gewisse Professoren protegiert worden. Das Unzusammenhängende und Wider⸗ sprechende beklagen wir. König Albert von Sachsen hat einmal ge⸗ sagt: „Der Fürst soll das letzte Wort haben, nicht das erste.“ Wir wünschen, daß der König gegen volksverderbliche Neigungen und Ten⸗ denzen kämpft, in seiner Weise, in seiner Königlichen Weise. Schon jetzt erheben sich heimlich und in aller Stille Stimmen in Arbeiter⸗ kreisen gegen den Geist des Terrorismus und der Wüstheit in der Sozialdemokratie. Die Zahl der christlichen Arbeiter jeder Konfession vermehrt sich zusehends. Die sozialdemokratische Partei wird hier mit dem Augenblick verschwinden, wo hier zehn bis zwanzig Arbeiter ein⸗ ziehen, aber nicht Journalisten, Advokaten usw., sondern wirkliche Arbeiter, welche sagen: wir sind deutsche, königstreue, ruhige Arbeiter. Dann wäre es mit der ganzen Sozialdemokratie aus, und zu diesem Ziele sollten sich die übrigen Parteien die Hände reichen.
Darauf wird die Generaldiskussion geschlossen und nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Oertel, Prietze inl.), Liebermann von Sonnenberg (Reformp.) und Dr. Hahn ein Teil des Etats der Budgetkommission überwiesen.
Sodann vertagt sich das Haus. 8
Schluß gegen 6 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Wahl des Ersten Präsidenten, zweite Beratung des Gesetzentwurfs zum Schutze der gewerblichen Kinderarbeit, kleinere Vorlagen. — Die Interpellation der Polen wegen der ungleichen Behandlung der polnischen Staatsbürger, zu deren Beantwortung sich der Staatssekretär Graf von Posadowsky bereit erklärt hat, wird den Reichstag am künftigen Freitag beschäftigen.)
Literatur.
Neue Literatur über das Recht des modernen Staats und das deutsche Reichsstaatsrecht insbesondere. Eine fast unahsehbare Reibe von literarischen Leistungen gibt von dem Denken der Menschheit über das Staatsproblem seit mehr als zwei Jahrtausenden Zeugnis. Im Altertum richteten die Denker,
Welt. Von den griechischen Stadtstaaten abstrahierten Plato und Aristoteles den Begriff des Staates, und nur widerwillig und not⸗
drucks, das Wort z6es auf die Barbarenstaaten anzuwenden. Ebenso war für die römischen Forscher der Staat als solcher der römische Staat, der aus einem Stadtstaat zu einem Weltstaat emporgewachsen war. Sie sind über die Resultate des griechischen Altertums, das uns die Ergebnisse seiner Gedankenarbeit über den Staat in ungetrennter vengelage von philosophischer Spekulation, Staats⸗ kunst⸗ und Machtlehre sowie aus dem positiven Rechte gezogenen Abstraktionen hinterlassen hat, nicht hinausgekommen. Auch die mitielalterliche Philosophie blieb auf diesem Gebiete durchaus die unselbständige Schülerin des Altertums. Die neue Staatenwelt des Mittelalters wurde nicht zum Forschungsobjekt für die Scholastik, die mit dem Beobachtungsmaterial der Griechen und Römer über den Staat und gelegentlichen Ansblicken in die hstsch⸗ Geschichte des alten Testaments sich im wesentlichen begnügte. Nur die kirchenvolitischen Kämpfe, bei denen die Streitenden auch die Hilfe der Feder zu nutze machten, vornehmlich der Kampf zwischen Königtum und sttum, veranlaßten ein Heraustreten aus den vom klassis tum gebahnten Wegen. Parallel aber mit der philesophisch⸗ logischen Spekulation ging die Anbahnung einer Betrachtung des aats unter rechtlichen Gesichtspunkten, die namentlich in der juristischen Literatur, welche die romanistisch⸗kanonistische Korporations⸗ beorie 4522 zu Tage trat. Diese Unterstromung bildete die Ueber⸗
Geistesarbeit der Zeit der Renaissance und Re⸗ die politischen Neubildungen zu begreifen und neue damente an Stelle des Abgestorbenen war. Geführt vor allem von
Hago 15. 2 [ in dem auf mancherl ommenen alten Naturrechte zu
lei Straßen auch zu ihr —— 18,1e de seger P.es e 18 e Cn ür t m de schließ Betrachtung des aats unter 98. Peerbs des Rechts ein. Die —— der staa Arbeiten in den folgenden Jahrhunderten war nicht sowohl en und Begreifen des empirisch gegebenen St 6 die Begründung und ö Idealstaats, dessen je Weltanschauung des Malers, nach der ihn Welt, aus der er oft dan.hen den politischen Bedür ves Aussehen hatten.
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juristisch-methodischen Behandlung des geltenden deutschen Staatsrechts, und soweit mit den Fragen, die dieses aufwirft, allgemeine Probleme der Staatstheorie in nahem Konnex stehen, wurden auch solche durch Einzeluntersuchungen gefördert. Doch blieb das allgemeine Staats⸗ recht noch diskreditier. So war es Jahrzehnte hindurch Bluntschlis „Lehre vom modernen Staat“ überlassen, die Funktion einer systematischen Darstellung der allgemeinen Lehren vom Staate wahrzunehmen, einem anregenden Werke, dessen Verdienstlichkeit un⸗ bestritten ist, das aber heute nicht mehr als ein Abbild der vertieften Einsichten gelten kann, welche die neuere Publizistik sich erarbeitet hat. Gegenüber diesem Zustande hat nun in den letzten Jahren eine Reaktion begonnen: wie die Rechtsphilosophie, wenn auch in dem schlichten Kleide einer allgemeinen Rechtslehre, sich neue Geltung zu verschaffen beginnt, so zeigen neuere Publikationen, daß unsere Jurisprudenz sich des Bedürfnisses nach einer allgemeinen Staats⸗ lehre bewußt wird, die dem gegenwärtigen Stande unseres Wissens vom Staat entsprechen könnte, und es scheint nunmehr der Zeitpunkt gekommen zu sein, wo sich die Publizistik veranlaßt sieht, die Einzelforschungen staatstheoretischer Natur in Gesamtbildern zu vereinigen. In umfassender und bedeutsamer Weise ist die Verfolgung dieses Zieles zunächst (1899) von dem Professor an der Universität Erlangen Dr. Hermann Rehm (Allgemeine Staatslehre“) und dann von zwei Autoren gleichzeitig in Angriff genommen worden: von Bluntschlis zweitem Nachfolger auf dem Heidelberger Lehrstuhle, dem ordentlichen Professor der Rechte Dr. Georg Jellinek in seinem Werk „Das Recht des modernen Staates“, von dem bisher der erste, der allgemeinen Staatslehre“ gewidmete Band vor⸗ ss (726 Seiten, Verlag von O. Häring in Berlin, Pr. geh. 16 ℳ), und von dem Professor der Rechte an der Universität Freiburg i. B. Dr. Richard Schmidt in seinem Werke „Allgemeine Staats⸗ lehre“, das in der dritten Abteilung (Staats⸗ und Verwaltungs⸗ lehre) des von K. Frankenstein begründeten und von Professor Dr. Mar von Heckel in Münster fortgesetzten „Hand⸗ und Lehrbuchs der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden“ erscheint und zur Zeit ebenfalls nur in seinem ersten, „die gemeinsamen Grundlagen des politischen Lebens“ behandelnden Teile vorliegt (292 Seiten, Verlag von C. L. Hirschfeld in Leipzig, Pr. geh. 8,80 ℳ). Das Erscheinen beider Werke ist um so dankenswerter, als jeder der Autoren uns etwas Selbständiges zu sagen hat. Fast mit denselben Worten, wie ehemals sein Vorgänger, kann Jellinek sein Werk als die Zusammenfassung des Ertrags eines wissenschaftlichen Lebens zu systematischer Einheit bezeichnen. Die moderne Staatsentwickelung zeigt zwei bedeutsame, einander bedingende Tendenzen: einmal das Streben nach Integration, nach einheitlicher Zusammenfassung der politischen Kräfte, sodann die der wirtschaft⸗ lichen Assoziationsbewegung parallele Vereinigung politischer Gebilde zu solchen höherer Ordnung. Die juristische Klarstellung dieses Assoziationsprozesses hatte sich Jellinek in seinem ersten größeren Werke zur Aufgabe gemacht. An Beobachtungsmalerial fehlte es nicht. In der Schweiz war durch den Sonderbundskrieg von 1847 der Sieg des Zentralismus und der Uebergang der Eidgenossenschaft vom Staaten⸗ bund zum Bundesstaat herbeigeführt worden. Der nordamerikanische Sezessionskrieg, in seinem Kern ein Streit um die Auslegung eines Verfassungsartikels, hatte die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Welt von neuem dem Problem der Staatenverbindungen zugewandt. Dazu kamen die Umformung, welche der Ausgleich des Jahres 1867 den Ländern der habsburgischen Monarchie brachte, die Gründung des Norddeutschen Bundes und die Aufrichtung des neuen Deutschen Reichs. Alle diese politischen Formen heischten Auskunft und Rechen⸗ schaft über ihr eigenes Wesen. Jellineks „Lehre von den Staaten⸗ verbindungen“ hat nicht nur der Diskussion über die Rechts⸗ natur solcher Bildungen, namentlich des Deutschen Reichs und der österreichisch⸗ungarischen Monarchie, neue Bahnen gewiesen, sondern auch über den nächsten wissenschaftlichen Zweck hinaus eine grunzlegende Methodik des öffentlichen Rechts entwickelt. Eine Probe auf deren Wert stellte er an in seinen Untersuchungen über „Ges und Vcrordnung“, die Kategorien, in denen Willensbildung un Willensäußerung des konstitutionellen Staats sich bewegen. Reichstes rechtsgeschichtliches und vergleichendes Material ist hier für die ddomatische Durchdringung der staatlichen Rechtsetzung nutzbar gemacht. Jellinek hat insbesondere jene schwierigen Fragen des Budgetrechts, welche durch die Ereignisse vom März 1873 in Preußen und eine durch diese veranlaßte Schrift von Gneists („Gesetz und Budget“) in Fluß gekommen waren, mit kenntnis und wissen⸗ chaftlichem Takt erörtert. Schon hier bekennt er sich zu der einung, daß oft bis ins einzelne herab die richtige Lösung staats⸗ rechtlicher Fragen abhängt von der Einsicht, die man vom Wesen des Staats besitzt. In dieser Richtung ist er fortgeschritten zu seinem System der 5— öffentlichen Rechte“, das 1892 2X9. und Ibering. dem führenden Meister vertiefter Erforschung der Rechteidee, gewidmet ist. Hier war ein Thema von unvergänglicher Aktualität angeschlagen: cheint doch alle Staatsentwickelung als ein ge⸗ waltiger zeß zwischen dem Ganzen und dem einzelnen. Ja, die . t, den Staat ror dem sittlichen Bewußt⸗ 8. zu rech ern. ist wesentlich bedingt durch Dasein und aß subjektiver Rechte. Nunmehr hat Jellinek der Wissenschaft des öffentlichen Rechtg mit der „Allgemeinen Staatslehre“ sein Lebens⸗ werk ben. Umfassende Philosophische und historische findet 1 glücklich zusammen mit der Exaktheit der Untersuchunge⸗ methode und dem Scharfsinne des juristisch geschulten Kopfes. Jede Seite atmet die Wahrheit des stolzen Wortes, daß der Staat den Erößten Gegenstand männlicher Arbeit ausmacht. Kaum je zuvor ist Problem so universell worden, kaum hat vor Jellinek so tief hinabgeleuchtet Geheimnis der l staat · ichen Dinge. Freilich macht auch * zur rechten Zeit, wenn er die 1; ologische Gru Rechts nachmweist und bier auf ein nicht weiter ableitbares Phänomen rifft. Der vorllegende erste des groß an len Werks über das Recht des modernen Staatg“, der für ein geschlossench Fenes kidet. zersäüt in drei Bächer. erste, eine Reide von cinleitenden Untersuchungen enthaltende B 4 1 bis 112) handelt in sehr beachtenswerthen Ausfübrungen von der Aufgabe und der Methodik der Staatslehre, von ihrer Geschichte und ibhren r Ge⸗ 2— der 868 — A — — re eder kbeoreti taatswissense — zu rip· tiven Staatswissenschaften, wie der 8 St unde, ischen
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2.Sien en Then
Deutschlands zu einem Bundesstaat wurde dann der Anlaß zu einer
Staats, Entstehung und Untergang des Staats, die geschichtlichen Haupttypen des Staats sowie das Verhältniß von Staat und Recht. Jellineks Staatsdefinition, die natürlich nur dann ihren vollen Sinn gewinnt, wenn man sie als das Resultat seiner Deduktionen liest, lautet: der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbands⸗ einheit seßhafter Menschen, und als Rechtsbegriff ist diese Verbands⸗ einheit eine Körperschaft. Lange war in der modernen Staatstheorie die Lehre vom „Rechtsgrunde“ des Staats verpönt. Aber unaus⸗ rottbar wohnt in der Menschenbrust das Bedürfnis nach einer sittlichen Rechtfertigung des Staats, der in die flieie Selbst⸗ bestimmung des Individuums so oft hemmend eingreift und un⸗ erbittlich über Menschenschicksale dahinschreitet. Die modernen anarchistischen Theorien, die den Staat negieren, haben hier bereits einen Wandel bewirkt, indem sie theoretische Vertheidiger des Staats und seines Rechts auf den Plan riefen. Die von Jellinek gegebene Rechtfertigung des Staats gehört sowohl in dem negativen Teile, der Auseinandersetzung mit der religiös⸗theologischen, der Machttheorie und den Rechtstheorien, vor allem der historisch so bedeutsamen Vertragstheorie, wie in dem positiven, der den Nachweis führt, daß die staatliche Rechtsordnung die einzige Garantie möglichen gesellschaftlichen Kulturlebens ist, zu den besten Partien des Werks. Das Gleiche gilt von der Lehre vom Staatszweck — In der allgemeinen Staatsrechtslehre, der das mehr als die Hälfte des Bandes füllende dritte Buch (S. 343 bis 726) gewidmet ist, sehen wir den Verfasser begreiflicherweise oft auf Gebieten, die er als frucht⸗ barer staatsrechtlicher Schriftsteller bereits betreten und ausgebaut hat. Freilich haben seine Ansichten sich vielfach vertieft und sind hier und da modifiziert. Er beginnt mit der Gliederung des öffentlichen Rechts und behandelt dann die rechtliche Stellung der Elemente des Staats (Gebiet, Volk und Staatsgewalt), um darauf die Eigenschaften der Staatsgewalt zu entwickeln, unter denen die Souveränität bekanntlich einer der meist umstrittenen Begriffe ist. Die Streitfrage besteht darin, ob der einem höheren Verbande eingeordnete, daher in einem bestimmten Umfange untergeordnete Verband, der mit Herrschergewalt ausgerüstet ist, trotz dieser Unterordnung den Charakter als Staa
bewahren oder gewinnen könne. Diese Frage ist, obwohl schon früher vorhanden, zu hervorragender Bedeutung erst durch die Gründung der modernen Bundesstaaten gediehen. Unter dem Einflusse der früher herrschenden Theorie von der begrifflichen Notwendigkeit der
Souveränität für den Staat wurde für den Bundesstaat zunächst die Lehre von der geteilten Souveränität aufgestellt. Andere haben, von dem Gedanken der Unteilbarkeit der Souveränität ausgehend, entweder
nur als einen völkerrechtlichen Staatenbund angesehen (so M. von Seydel) oder den Gliedstaaten den Staatscharakter abgesprochen. Nach Jellinek ist die Souveränität die Fähigkeit ausschließlicher rechtlicher lbst⸗ bestimmung, unteilbar und kein wesentliches Merkmal des Staats. Es gebe demnach zwei Gattungen von Staaten: souveräne und nicht⸗ souveräne. Souveräne Staatsgewalt sei eine solche, die keine böhere über sich kennt, die unabhängige und höchste Gewalt: im Deutschen Reiche wie in jedem Bundesstaate allein die Zentralgewalt; die Gliedstaaten seien, weil sie ihre staatsrechtliche Zuständigkeit durch Landesgesetze nicht auszudehnen vermögen, sondern an der staatlichen Rechtsordnung des Bundesstaats, des Reichs eine Grenze für ihre Kompetenzerweiterun finden, nicht souverän, aber immerhin Staaten: eine Ansicht, die Laband in seinem „Staatsrecht des Deutschen Reichs“ vertritt. Dem Kapitel über die Eigenschaften der Staatsgewalt folgt in historischer, rechtsvergleichender und dogmatischer Betrachtung eine Uebersicht über die Grundmauern des staatlichen Gesamthaues: die Verfassung, die Staatsorgane, die Repräsentation und repräsenta⸗ tiven Organe, die Funktionen und die Gliederung des Staats, während die letzten Kapitel den Staatsformen, die auf die Typen der Monarchie und der Republik reduziert werden, Staatenverbindungen und den Garantien des ffentli Rechts gewidmet sind. Bei dieser flüchtigen
über den reichen Inhalt des Werkes, das auch dem t Füle neuer Aufschlüsse und Anregungen bietet, muß es sein Bewenden aben. Jeder, der sich mit den geistvollen und interessanten,
durch ihre ansprechende Form und Klarheit auszeichnenden Ausfü
des Verfassers eingehender beschäftigt, wird den aufrichtigen
hegen, daß der in Aussicht gestellte zweite Band, der die spezie Staatslehre als Darstellung der einzelnen Institutionen des modernen Staats, und zwar in stetem Hinblick auf die deutschen Verhältnisse, enthalten soll, recht hald erscheint. 8 Schmidt, der bisher namentlich als Prozessualist und Kriminalist bekannt war, hat zur Bearbeitung der Staatslehre, wie er im Vor wort ausführt, gerade durch seine prozessualischen und kriminaltstischen Studien den Anstoß erhalten. Er meint, daß „die Probleme, die au den Gebieten des Straf⸗ und Prozeßrechts zur Zeit den Hauptgegen stand der gesetzeskritischen Diskussion bilden, nur dann zu weiterer Klarheit gebracht werden können, wenn man sie auf die Unterlage einer zusammenfassenden Darstellung des Staats und seiner Tätigkeiten verpflanzt.“ Beispielsweise erscheinen die F
Reform des Strafensystems oder nach der 8* prozessualen Eidetrechts, die Zweifel über die
der Laien zur Gerichtsverfa wie über die
Fianisanwalts im Ftrafprohe⸗ bes t mehr als
E nicht an eine grundsätzliche Einsicht in das Verhältnis der hörden zum Gesetz, in d Sen zwischen Justiz und Ver⸗
waltung, ja in letzter Linie in das Verhältnis der Staatsgewalt zum
Volk und zu seinen Parteigruppen anzuknüpfen strebt. Daher hat er
es unternommen, „die biöher übliche Form der allgemeinen Staats.
lehre zu sie von ciner und kritise .
erweitern, rritischen Be trachtung des 2— auf die zu beschränken pflegte, auf eine allgemeine tung der tung und Rechtspflege in ihrem Zusammenhang mit Nederne en Sein das den und Le
u“ . Peckel
* eutsp d, & Jellinek an einen über en und binaus-
8 reichenden Leserkreis wendet, zerfällt in zwei Teile: in eine
Bcetrachtung der Gru des politis Lebens, gö
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zwirt gelegt und
mit der neueren
die Möglichkeit der Bundesstaaten geleugnet und das Deutsche Reich 3 B.