1903 / 21 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jan 1903 18:00:01 GMT) scan diff

reechtliche Natur des Reichs, Hegemonie

gelegt. Ebenso finden sich vom Grundprinzip aus die Einzelprobleme folgerichtig gestaltet: die Bedeutung der staatlichen Rechtsgarantien, das Rechtsstaatsprinzip und seine praktische Bedeutung, ins⸗ besondere die sogenannte politische Freiheit und Gleichheit, der 8 Heez des Rechts im Staatsleben, das Verhältnis von ewalt und Recht, die Bedingungen gemeinsamer Rechtsüber⸗ eugungen im Staatsleben, die formellen Rechtsgarantien (der Unter⸗ chied des absoluten und des Verfassungsstaates), das recht⸗ iche Wesen des Staates, die Staatspersönlichkeit. Den Schluß des ersten Teils bildet ein Kapitel über die staats⸗ und rechtsbildenden Kräfte des sozialen Lebens, über die verschiedenen Zweckbestrebungen und Ueberzeugungen, die, getragen von den Parteien, innerhalb des Staatslebens wirksam werden, und von denen die im politischen Dasein wiederkehrenden Einrichtungen abhängig sind. Im einzelnen werden hier behandelt: die politischen Parteien und ihr Verhältnis zueinander, die Einrichtungen und Güter des politischen Lebens, die Staatstätigkeiten und die Behördenorganisation, die Staatsformen, die Gliederung des Staates, die historische Mannigfaltigkeit des poli⸗ tischen Lebens und die historischen Perioden der staatlichen Rechts⸗ bilduna. Der zweite Band, dessen baldiges Erscheinen der Verfasser in Aussicht stellt, soll einer wissenschaftlichen Beleuchtung der ver⸗ schiedenen Formen der Staatsbildung gewidmet sein und in vier Kapiteln die älteren Staatsgebilde und die Ausbildung der heutigen Staaten⸗ welt, die Gliederung der modernen Staaten, ihre Regierungs⸗ und Verfassungsformen, sowie die Verwaltung und Rechtspflege in den modernen Staaten zur Darstellung bringen. Eine Reihe namentlich für die deutschen Verhältnisse wichtiger und zum Teil strittiger Fragen, die Jellinek bereits im ersten Bande seines Werks eingehend erörtert hat, wird Schmidt also erst in dem abschließenden zweiten Teile be⸗ handeln. Doch ist schon seine vorliegende Arbeit, die vielfach zu praktischen Schlußfolgerungen führt und dadurch besonders anregend wirkt, eine bedeutsame Erscheinung der staatsrechtlichen Literatur.

Erfahren die allgemeinen Lehren vom Staate erst neuerdings umfassende, dem praktischen Bedürfnis entsprechende systematische Bearbeitungen, so hat die Wissenschaft den besonderen Einrichtungen des Deutschen Reiches nach dessen Aufrichtung sich sofort mit intensiver Kraft zugewandt. Das neue Staatsrecht schuf die oberste Bedingung der nationalen Rechtswissenschaft und stellte ihr zur Bearbeitung Probleme, deren Lösung nur durch kritische Prüfung und Umgestaltung überkommener Begriffe, durch Ausmerzung der einseitigen zivilistischen Anschauungen aus den öffentlich⸗rechtlichen Systemen möglich war. Unter den zahlreichen Werken über das neue politische Rechtsgebilde, die seitdem erschienen sind, nimmt noch immer „Das Staatsrecht des Deutschen Reiches“ von dem ordentlichen Professor des deutschen Rechts an der Universität Straßburg Dr. Paul Laband den ersten Platz ein, das schon fünf Jahre nach der Neugestaltung Deutschlands der Oeffentlichkeit über⸗ geben wurde, jetzt in vierter, neubearbeiteter Ausgabe vorliegt und die eingehendste, erschöpfendsteund trotz der Anfechtbarkeit einzelner Lehren des Verfassers die beste Darstellung des gesamten neuen Reichsstaatsrechts ist, die wir zur Zeit besitzen (1905 Seiten, Verlag von J. C. B. Mohr in Tübingen, Pr. geh. 45, geb. 55 ℳ). Nicht nur in Ansehung des dargebotenen Materials läßt sich ihm nichts an die Seite stellen, sondern auch die Tiefe und Schärfe der juristischen Ausführungen verdient uneingeschränkte Anerkennung. Mit Recht bezeichnet der Verfasser die vierte Auflage seines Werkes als

eine Neubearbeitung. Denn wenn auch Anlage und Grundanschauungen, insbesondere diejenigen über die Kardinalfragen, welche die Theorie bei Behandlung des Reichsverfassungsrechts zu lösen hat, über die die Stellung der Einzelstaaten, die das Kaisertum und die Gestaltung der Reichsorgane, noch dieselben sind, die wir in den früheren Auflagen kennen gelernt haben, so ist doch kein Abschnitt unverändert geblieben. Die aroße Zahl von Reichsgesetzen, welche seit dem Erscheinen der dritten Ausgabe des Werks (1895) auf allen zur Zuständigkeit des Reichs gehörigen Gebieten erlassen worden sind, sowie das reiche Material, das die Rechtsprechung und die Literatur in diesem Zeitraum zu Tage gefördert haben, machten umfangreiche Er⸗ gänzungen und hier und da völlige Neugestaltungen erforderlich. Am eingreifendsten ist die Darstellung der einzelnen Verwaltungszweige einer Neubearbeitung unterzogen worden. Namentlich auf den Gebieten des Militärrechts, des Gewerberechts einschließlich der sozialen Gesetzgebung, des indirekten Steuerwesens, des Post. und Telegraphen⸗, des Kolonial⸗ und des Bankrechts st der gesetzgeberische Stoff im Laufe der letzten sechs Jahre durch tiefgreifende Gesetze umgeformt worden, die eingehende Berücksichtigung gefunden haben. Die Verarbeitung des neuen Materials hat eine Vergrößerung des Umfangs des Werkes zur Folge gehabt und dies den Verfasser veranlaßt, die zwei Bände der Iö. in vier zu verlegen. Der erste (501 S.) behandelt jetzt die Entstehungs⸗ geschichte des Deutschen Reichs, die rechtliche Natur desselben, das Verhältnis des Reichs zu den Einzelstaaten, die natürlichen Grundlagen des Reichs (Volk und Land) und die Organisation der Reichsgewalt (Kaiser, Bundesrat. Reichstag. Reichsbehörden und Reichsbeamte), der zweite Band (296 S) die Gesetzgebung des Reichs, die Staatsverträge, die Verwaltung, die Sonderstellung Elsaß⸗ Lothringens im Reiche und in einem Anhange die Rechtsverbältnisse der deutschen Schutzgebiete, der dritte (500 S.) die auswärtigen An⸗ gelegenheiten, die öffentlichen Verkehrsanstalten, die inneren An⸗ gelegenheiten und das Gerichtewesen des Reichs, der vierte Band (208 S.) die bewaffnete Macht und das Finanzwesen des Reichs. Ein sorgfältig zusammengestelltes Sachregister erleichtert die Benutzung des 12 x-- 1— Meisterwerks der deut tswissenschaftl iteratur.

Eine verkürzte 56 „Staatsrechts des Deutschen Reichs“ hat Laband für Marquardsens „Handbuch des öffentlichen Rechts der wart“ geliefert. Dieselbe erschien wie alle Teile diesesz Handbuchs auch als Sonderausgabe por kurzem in dritter, neu bearbeiteter Auflage, welche die in des Verfassers Hauptwerk aus⸗ führlich behandelten Materien auf nur 308 Seiten darstellt (Verlag von J. C. B. Mohr in Tübingen, Pr. geh. 8, geb. 9 ℳ). Das ge⸗

Preußens,

samte neue Material an Gesetzen, Judikatur und Literatur ist auch bier sorgfältig berücksichtigt und der Inhalt jedes Abschnitts in Ueber⸗ einstimmung mit dem tand der Staatzrechtswissen⸗ Klarbeit und Schlichtbeit, die diese verkürzte

82 aus n, lassen es als erwünscht erscheinen, daß das lle des Reichzstaatsrechts Buch dazu bei⸗ tragen Kenntnis dieser für das ganze öffentliche Leben so wichtigen in weiteren Kreisen zu f und zu ver⸗ Reuerdings hat den Lehrbüchern det deutschen Staatsrechts der 9 als Verfasser —.;q8 staatsrechtlicher Arbeiten 1U.L Beigrat, Professor der Rechte an der Universität Königsberg Dr. Adolf Arndt ein weiteres unter dem Titel „Das e” des Deutschen Reiches“* (792 Seiten, Berlag von in Uexlin, Pr. geh. 20 ℳ) bin das fich enger an

8 ungs ges des Nerddeutschen Bundes und des Deutschen und an axgig des Re⸗ ts. und verwaltunge⸗ 2— Die iten sind in verschiedener Aus⸗ ichkeit .

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Argumente Stelluhg nimmt, daß die einzelnen Gliedstaaten ein mehr oder weniger erhebliches Mitwirkungsrecht an jeder Verfassungs⸗ änderung im Bundesrate haben, Preußen z. B. mit seinen 17 Stimmen in diesem Reichsorgane jederzeit ein Widerspruchsrecht gegen eine solche mit Erfolg geltend machen kann. Das zweite Buch (S. 46 bis 75) behandelt die Reichsangehörigkeit, die Rechte und Pflichten der Reichsangehörigen, den Erwerb und den Verlust der Staats⸗ und der Reichsangehörigkeit sowie das Gebiet des Deutschen Reiches, das dritte Buch (S. 76 bis 155) die Organisation des Reiches (Kaiser, Bundesrat und Reichstag, deren Rechte und Zuständigkeit), das vierte (S. 156 bis 207) die Gesetzgebung des Deutschen Reiches, das fünfte (S. 208 bis 280) die Verwaltung des Innern, das sechste (S. 281 bis 317) das Verkehrswesen, das siebente (S. 318 bis 445) das Finanzwesen, das achte (S. 446 bis 632) das Reichskriegswesen, das neunte (S. 633 bis 702) die Reichsbeamten (deren Rechts⸗ verhältnisse, die rechtliche Stellung des Reichskanzlers) und die Reichsbehörden, das zehnte (S. 703 bis 743) die auswärtige Ver⸗ waltung und das elfte Buch (S. 744 bis 764) die Besitzungen des Deutschen Reiches (Elsaß⸗Lothringen und die Schutzgebiete). Den Schluß bilden Nachträge und ein ausführliches Sachregister. Der Verfasser ist bestrebt gewesen, die Dinge von einem politisch un⸗ befangenen Standpunkte aus zu erfassen und vorzutragen, und hat, da es nicht auf die politische Meinung der Staatsrechtslehrer, sondern auf diejenige der für das Verfassungswerk maßgebenden Personen an⸗ komme, mit Vorliebe die Aussprüche der letzteren, namentlich des Fürsten Bismarck, soweit dessen Auffassungen den Fragen des deutschen Reichsstaatsrechts ein deutliches Gepräge aufgedrückt haben, zur Begründung der von ihm vertretenen Ansichten herangezogen, was der Darstellung eine besondere Anziehungskraft verleiht. Sorgfältig berücksichtigt sind ferner die Verwaltungspraxis und die Judikatur, wie nicht minder die neuere und neueste Gesetzgebung, vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch. Die klare und gemeinverständliche Darstellung macht das überall anregende, nicht nur zur Information über jeweils interessierende Fragen des Reichsstaatsrechts, sondern direkt als genußreiche Lektüre zu verwendende Bach zu einer dankens⸗ werten Gabe für die gebildete Welt. Aber auch für die Wissenschaft ist das Werk durchaus wertvoll, wenn esz auch hier und da zum Widerspruche reizt, und seine zahlreichen Literaturnachweise lassen es ““ für ein spezielleres Studium von Einzelfragen geeignet erscheinen.

Diejenigen gebildeten Laien, welche größere staatsrechtliche Werke nicht zur Hand nehmen wollen, aber aus dem bloßen Texte der Ver⸗ fassungsurkunde nur wenig und ohne sachverständige Leitung leicht Irr⸗ tümliches entnehmen würden, über das Wesen der Reichsverfassung zu belehren, ist ein prächtiges Büchlein vortrefflich geeignet, das den Tilel „Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches“ führt und den ordentlichen Professor der Rechte an der Universität Halle⸗Wittenberg Dr. Edgar Loening zum Verfasser hat (137 Seiten, Verlag von B. G. Teubner in Leipzig, Pr. geb. 1 ℳ). Es ist aus Vorträgen hervorgegangen, die der Verfasser im Auftrage der Oberschulbehörde zu Ham⸗ burg vor einem größeren Kreise gebildeter Laien über das Verfassungs⸗ recht des Deutschen Reiches gehalten hat, und legt in gemeinverständ⸗ licher Sprache den Jahalt der Verfassungsurkunde nur insoweit dar, als dessen Kenntnis sür jeden Deutschen wünschenswert ist. Die staatsrechtliche Struktur des Reiches liegt der Anschauungsweise selbst der höher gebildeten, geschweige denn der mittleren und unteren Volks⸗ kreise noch immer außerordentlich fern. Ihren Grund hat die Schwierigkeit der Erkenntnis des geltenden Verfassungsrechtes auch in der tatsächlichen Kompliziertheit unserer Verhältnisse, der gegenüber alle Schablonender staatsrechtlichen Theorie versagen und die den abweichendsten Konstruktionen der Staatsrechtslehrer breitesten Raum gelassen hat. Mit ihr verbündeten sich Gunst und Haß der politischen Parteien, und es bleibt immer ein Unglück für eine Wissenschaft, wenn auch nur die Möglichkeit vorhanden ist, sie für Parteizwecke zu verwenden; nur zu oft entsteht der Verdacht, ob nicht die Zustimmung zu dem einen oder anderen theoretischen Ergebnisse weniger der wissenschaft⸗ lichen Ueberzeugung als irgend einem Herzenswunsche entspringe. Loening sucht durch geschichtliche Rückblicke und Vergleiche den richtigen Standpunkt für das Verständnis des Rechts zu gewinnen. In klarer und überzeugender Darstellung nimmt er auch zu den wichtigsten Streitfragen Stellung. Die Irrlehre von Seydels, daß das Reich nur ein völkerrechtliches Vertragsverhältnis sei, wird mit einer auch für das Laienverständnis überzeugenden Begründung zurückgewiesen, das Wesen des Reiches als eines monarchischen Bundesstaates im Vergleich mit den republikanischen sehr verständlich gekennzeichnet, nicht minder die eigentümliche Rechtsstellung des Kaisers, in dem sich die Herrschergewalt des Reiches, die Reichsgewalt, neben den im Bundesrat organisierten Gliedstaaten und seiner Funktion als König von Preußen, des wichtigsten Gliedstaates, selbständig verkörpert. „Der Kaiser ist nicht Monarch des Reiches, aber er ist es, der das Reich persönlich zu vertreten hat.“ In ahnlicher, lichtvoller Dar⸗ stellungsform, wie der Verfasser die berührten schwierigen Hauptprobleme unserer Verfassung gemeinverständlich zu beleuchten und zu klären versteht, entwickelt er dann die Bedeutung des Reichstages, die Zu⸗ ständigkeit des Reichs und der Reichsregierung sowie die Rechtsstellung des Reichslandes und der Schutzgebicte.

Einzelne Fragen des deutschen Reichestaatsrechts behandeln endlich noch die „Staatörechtlichen und politischen Abhandlungen“ (Neue Folge) von Max von Seydel, die nach des Verfassers Tode der Oberregierungsrat im baverischen Ministerium des Innern Karl Krazeisen vor kurzem herausgegeben hat (343 Seiten, Verlag von J. C. B. Mohr in Tübingen, Pr. geb. 6,60 ℳ). Die Sammlung enthalt alle diejenigen wi senschaftli⸗ Abhandlungen des 1901 ver⸗ storbenen hervorragenden Münchener Staatscechtslehrers, die in den

hren 1887 bis 1900 in weniger verbreiteten Zeitschriften, in roschürenfeorm oder in Tagesblättern erschienen sind, für weitere Leserkreise nur schwer oder überhaupt nicht mehr zugänglich waten und doch verdienen, daß sie der Wissenschaft ten bleiben Wie alle, was von Seydel schried, zeigen auch sie die rägte J,Pnh. Eigenart des Verfafsers. In klaren, ungemein angen zu lesenden Ausfüh werden deutsche Verfassu und Verfassungsentwürfe, die rechtliche Stellung des Bundetrates, Reichekanzlers, die nung kaiserlicher Erlasse, das Verlangen nach Reicheministerien, der che Senat beim militärgericht, „Artikel 76 der Reicheverf und der lixpische folgestreit“, das Bu t. „der Begriff öffent⸗ lichen Stiftungen und das Bürgerliche Gesetzbuch“, „Arbeitseinstellung und Kontraktbruch“, serner interessante Fragen des bayerischen Staats⸗ ts, das Recht der deuts re, die belgische Ver⸗ ung, das Staatbrecht der okratiec, die Verfassung und Ver⸗ asun Vereinigten Staaten von Amerika u. a. erörtert. Die Fursil Regierung hat für diese Sammlung daß —.— lippischen Thronfo 85 b⸗

der 1 schen 1 der beerrenennnr von 1.nnaes ttet bat, zum druck en; dieseh Gutachten wird bier zum Male in seinem ganzen Umfange (60 S.) veröffentlicht. Ein der Sammlung eeee .S. en.S d. sein. Ein als Anhan von

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5 1 Land⸗ und Forstwirtschaft.

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Wiener

Der Kaiserliche Konsul in Galatz berichtet unterm 12. d. M.

Seit dem frühzeitigen Schluß der Schiffahrt ruht das Getreide geschäft sast gänzlich. Nur über Const antza, wohin die rumänisch Eisenbahn Tarifbegünstigungen gewährt, findet ein schwacher Expor statt. Von Sulina sind im Dezember 24 Dampfer mit zusammen 72 111 t Getreide ausgegangen, wovon das meiste

Italien (24 683 t), Antwerpen (19 047 t) und Gibraltar

orders 14 913 t) gegangen ist. Eine Ausfuhr nach deutschen Häfen fand nicht statt.

Getreide in Sulina bilden können. In Galatz lagern zur Zeit etwa 17 000 t Weizen, Roggen, 4500 t Gerste, 3000 8 Mais. In Braila blieben die Umsätze auf die Deckung des örtlichen Bedarfs der Mühlen beschränkt, f) Die Getreidepreise sind gegenwärtig die folgenden (p. 1000 kg cif.): Weizen (79/80). 128 130 Roggen (70/71) . 102 103 Gerste (60/61) 100 101 c“ Die Frachten sind gedrückt; Raum ist in Sulina zu 7/66 z haben. Für Frühjahrsbefrachtungen besteht auf seiten der Ablader ebenfalls wenig Neigung.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Die Ergebnisse der in Bayern im Jahre 1901 an Rindern vorgenommenen Tuberkulinimpfungen.

Nach einer im letzten Heft der „Zeitschrift des Königlich baye⸗ rischen Statistischen Bureaus“ veröffentlichten Uebersicht der Ergebnisse der 1901 in Bayern vorgenommenen Tuberkulinimpfungen wurden während des Berichtsjahres in 290 Gehöften mit 5126 Rindern 2967 Stück, ferner 1055 einzelne Handelstiere, zusammen 4022 Stück Rindvieh, darunter 24 Stück zweimal, mit Tuberkulin geimpft. Bei⸗ 941 (= 23,4 %) Tieren bestanden vor der Impfung klinische Er⸗ scheinungen der Tuberkulose. Das Ergebnis der ersten Impfung war negativ bei 1599 Tieren, zweifelhaft bei 167, positiv bei 1201; nach der zweiten Impfung war das Ergebnis negativ bei 14, zweifelhaft bei 2 und positiv bei 8. Von den geimpften Tieren wurden 319 geschlachtet, von denen 74 einen negativen, 13 einen zweifelhaften und 232 einen positiven Impferfolg gezeigt hatten. Von den mit negativem Erfolge geimpften 74 Tieren wurden nach der Schlachtung 7 (9,5 %) tuber⸗ kulös und 67 (90,5 %) frei von Tuberkulose befunden; von den 13 mit zweifelhaftem Erfolge geimpften Tieren erwiesen sich 4 als tuber⸗ kulös und 6 als frei von Tuberkulose, während bei 3 das Ergebnis zweifelhaft oder unbekannt blieb; von den 232 mit positivem Erfolge geimpften Tieren waren 221 (95,3 %) tuberkulös, 6 frei von Tuber⸗ kulose, und von 5 blieb das Ergebnis zweifelhaft oder unbekannt.

Hamburg, 23. Januar. (W. T. B.) Die heute hier ver⸗ breiteten Alarmnachrichten über eine Pocken epidemie in Altona sind, der „Neuen Hamburger Börsenhalle“ zufolge, unbegründet. Die in jeder Woche erscheinende „Altonaer Medizinalstatistik“ habe vor 4 Wochen über einen Todesfall an Pocken berichtet, dem gestern ein zweiter gefolgt sei. Im ganzen seien während dieser Zeit elf pockenverdächtige Erkrankungen in Altona und Umgebung vorgekommen; doch sei eine vollkommene Isolierung der Kranken durchgeführt, so daß nach der Ueberzeugung der Altonager Medizinalbehörde keine Gefahr einer Epidemie vorliege.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Ausschreibungen.

Vergebung des Baues einer Wasserleitung durch die Gemeindeverwaltung Serbitz bei Teplitz (Böhmen). Die Arbeisen und Lieferungen für die zu erbauende Hochquellenwasser⸗ leitung sind auf 41 000 Kronen veranschlagt. Kaution: 5 % des An⸗ schlagen. Nähere Auskunft erteilt die Gemeindekanzlei in Serbitz. Frist für Angebote: 31. Januar 1903, Mittags 12 Uhr.

Bau einer elektrischen Anlage in Klausenburg (Kolozsvär) in Ungarn Die Stadtverwaltung beabsichtigt die Einführung von elektrischer Energie als motorische Kraft und zum dee⸗ der Beleuchtung die Anlage einer entsprechenden Maschinerie.

riftliche Angebote unter der Adresse: „Offerte —2 Lieferung der elektrischen Kraft an den Magistrat der Königlichen Freistadt Kolozsvär. Matyvas⸗Kiraly ter Nr. 1 I. 5“ sind bis 10. März 1903, Mittags 12 Uhr, einzureichen. Das Angebot kann entweder auf die Finrichtung auf Kosten und Risiko des Bewerbers oder aber auf Kosten und Risiko der Stadtgemeinde gerichtet werden.

(Oesterreichischer Anzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Absatz von elektrotechnischen Materialien nach Groß⸗ britannien. Die Stadtverwaltung von Batley (Porksbire) nimmt bis zum 2. Februar 1903 Angebote auf Liecferung und ringung folgender Gegenstände entgegen: Stromzuleiter (Tooders) für die Straßenbabn und die Beleuchtungsanlage, Kabel, Rohrleitung, Masten für Bogenlampen ꝛc (Los 7) Drabtleitung für das Kraft⸗ werk, Prüfapparate und andere tungen für das Maschinenhaus & 5); Stahlmasten und Ausrüstung der Oberleitung (Los 9);

altapparate für Kraft⸗ und Beleuchtungszwecke (Los 10). —— können von Lacev, Clirehugh and Sillar in London, ster, Qucen Anncs Gate Nr. 2, Hinterlegung von 42 sh. bezogen werden. (Commercial Intelligence.)

g + 24 C in . 22ö ouncil ersucht um gabe von Angeboten auf den ruch un

Erneuerung der Vrüͤcke über Regent’s Kanal; damit vperbunden ist die Erweiterung des Kanals und Verlegung des Schleppweges.

die Di 1 d vom 8 Deyartment in SW. cierh, Fehns . Pantion 8 n 3. Februar 1903.

von 3 Pfse. zu beziehen. Fust füͤr

Vergebung einer Lieferung von etwa 1550 Tons guß⸗ eisernen Röhren nebst Verbindungs⸗ und Speztalstücken in Gdinburgh (durch die Erdinburgh and Leith Gas mi ). Die Röhren müssen 12 Ffuß lang, 24 weit und mit M.

2 Nähere Aus erteilt R t. Works. Frist für Angebote: 9. Februar

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erung von 60000 m 89 t2e6,626 an dle

Li irabgs. Marineverwaltung in Brest. erfolgt am 4. Februar 1903 in 2 Losen.

Liefkerung von Hanfschuben und nach Madrid. F. idirektion der üngnisse wird am

11 Ube, eine don 20000 t die 10.

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1G Bei dem frühen Schluß der Schiffahrt hat sich diesmal nicht, wie in anderen Jahren, ein größeres Depot von

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Lieferung von Holz für die belgischen Staatsbahnen. Am 18. Februar 1903, Nachmittags 1 Uhr, sollen an der Brüsseler Börse Holzlieferungen gemäß Lieferungsheft Nr. 899 ver⸗

n werden: gebe Lieferung nach Mecheln: 32 cbm Bohlen (madriers) aus Mahagoniholz (Los 1); 54 chm Platten aus Teakholz (Los 11); 22 chm Balken, 4 chm Bohlen, 182 chm Bretter aus Holz der nordischen Rottanne (Los III); 570 cbm Bretter, wie vor (Los IV); 545 chm Bretter, wie vor (Los V).

Lieferung nach Gendbrügge⸗Sud: 878 chm Bretter aus nordischem Rottannenholz (Los VI).

Lieferung nach Jemelle: 503 cbm Bretter aus nordischem Rot⸗ tannenholz (Los VII).

Lieferung nach Löwen: 1 chm Bohlen, 312 cbm Bretter aus nordischem Rottannenholz (Los VIII).

Lieferung nach verschiedenen Orten: 259 cbm Bretter, 3 cbm Balken aus nordischem Rottannenholz (Los IX); 325 cbhm Bretter, wie vor (Los X); 93 chm Bohlen aus Eschenholz (Los XI); 6 ebm Bretter und 45 chm Bohlen aus Buchenholz (Los XII); 83 cbm Bretter, 112 cbhm Bohlen und 15 chm unbehauene Stücke aus Ulmenholz (Los XIII); 102 chm Bretter und 65 chm Bohlen, wie vor (Los XIV); 66 cbm Bretter und 117 chm Bohlen aus Pappelholz (Los XV); 8 cbm Bohlen aus Lindenholz (Los XVIa); Zebm Bohlen aus Nußbaumholz (Los XVI b); 12 chm Weißbuchen⸗ stämme (Los XVIc); 172 chm Bretter und 142 chm Bohlen aus weichem Holz, sogenanntem „Canada“ (Los XVII).

Lieferung nach Brüssel (Allée Verte): 2500 Rüstbäume (Los XVIII).

(Moniteur des Intérêts Mateériels.)

Vergebung einer Lieferung von Wassermessern (für die Wasserbauverwaltung) im Brüsseler Rathause am 27. Januar 1903, Nachmittags 1 Uhr; die Frist für Angebote endet am gleichen Tage, Mittags 12 Uhr; Lieferungsheft: 0,50 Fr.

Oeffentlicher Verkauf von Bancazinn in Rotterdam durch die Nederlandsche Handel⸗Maatschappij am 29. Januar 1903. Menge: 72 000 Blöcke.

Vergebung der Konzession für eine elektrische Kraft⸗ anlage in Rangoon. Die Verdingungsunterlagen sind von Ogilvy, Gillanders and Company in London E. C. Cornhill, Sun Court Nr. 67, gegen Hinterlegung von 5 Pfd. Sterl. zu beziehen. Angebote sind bis zum 1. Juli 1903 an die Stadtverwaltung von Rangoon einzusenden.

Konzession für eine elektrische Anlage auf Celebes. L. M. J. van Sluijters*) hat unterm 9. Dezember 1902 die Ge⸗ nehmigung zur Anlage und zum Gebrauch von elektrischen Leitungen zu Beleuchtungs⸗ und Kraftzwecken in Makassar (Gouvernement Celebes) auf die Dauer von 30 Jahren erhalten. Die Anlage muß spätestens in zwei Jahren nach Erteilung der Konzession in Betrieb genommen werden. (Javasche Courant.) *) Wohnsitz nicht näher in der Quelle bezeichnet.

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Verkauf von Elfenbein in Antwerpen.

Die nächste Auktion, welche etwa 80 950 kg Elfenbein umfassen wird, soll am 3. und 4. Februar d. J. abgehalten werden. (Nach einer Mitteilung des französischen Generalkonsuls in Antwerpen.)

Absatzgelegenheit für Baumschulerzeugnisse nach Rumänien.

Nach einem Bericht des französischen Vizekonsuls in Jassy sollen die Baumschulgärtner in jener Gegend kaum die Hälfte des Bedarfes an Pflanzen decken können. Es empfiehlt sich daher für ausländische Baumschulbesitzer, mit einigen bedeutenden Be⸗ sizrn dieser Gegend in Verbindung zu treten, von denen hier einige namentlich aufgeführt seien: P.⸗C. Grabowiesky in Jassy (für Obstbäume) V. Apostolescu in Jassy Camner, Josif, in Piatra (Bezirk Neamtzu) Ghezechi, Viktor, in Jassy J. Grefiens in Piatra (Bezirk Neamtzu) V. Hubalowschi 2 Roman (Bezirk Roman) Joseph Maer in Fokschani (Bezirk Putna) A. Richter in Roman (Bezirk Roman) C. Waldman in Jassy. Der Bericht⸗ sstatter gibt diese Adressen ohne Gewähr an.

Vereinigte Staaten von Amerika und Cuba.

Handelsabkommen. Das zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Cuba abgeschlossene Handelsabkommen, welches dem Senate der Vereinigten Staaten zur Beschlußfassung vonliegt, sieht ine gleichmäßige Ermäßigung der Zöͤlle für die von Cuba nach den Vereinigten Staaten eingeführten ren vor, während für die von den Vereinigten Staaten nach Cuba eingeführten Waren teilweise ine Ermäßigung von 20 bis 40 v. H. eintritt. Keine Ermäßigung genießt der in den Vereinigten Staaten oder in irgend einem Terri⸗ orium oder einer Besitzung derselben gebaute Tabak bei der Ein⸗ uhr nach Cuba. Die größte Ermäßigung (40 v. H.) ist für Taschen⸗ übren, Schirme, baumwollene Wirkwaren, konservierte Früchte, Par⸗ fümerien und wollene und seidene Waren festgesetzt. Eine ErneJcguns zon 30 v. H. soll gewährt werden für Messerschmiedewaren, Schuhe, bNlattierte „Zeichnungen. Photographien. Stiche usw; ferner für Stoffe Eelaferme⸗ von Zigarrenetiketten und ⸗Bändern, ge⸗ woͤhnliche fen. Gemüsckonserven, Butter, Drogen, Bier in Flaschen usw sowie für Mincralwasser, Waren aus Hanf und ähn⸗ lichen Faserstoffen, Tonwerkzeuge und Druckpvapier. Eine Ermäßigung don 25 v. H. genießen Töpferwaren, eingesalzene Fische, Kupfer⸗ gewinnungsmaschinen, Gußeisen und Stahl und miederisen und Stahl sewie Waren daraus. Glas, Baumwolle und cinige Baum⸗ wollenwaren. Für alle anderen Einfuhrwaren, Tabak ausgenommen, it die Ermäßigung auf 20 v. H. sesahere

Das Abkommen soll 10 Tage nach der! ng. die noch im Januar 1903 stattfinden muß, in Kraft ireten. ist indessen anzu⸗ nehmen von gewisser Seite der Einmwand erhoben werden wird, der Abschluß des Abkommens widerstreite insofern den Bestimmungen des Dingleytarife, als dieser in 4 den Abschluß von

ozitätever auf den Zeitraum von zwei Jahren nach dem tireten des Tarifes beschränkt. ((ABradstreets)

Die industriellen Unternehmungen Schanghais 24 8 im Jahre 1901. . Im allge war das Ergebnis des Jahres 1901 für die Berwaltung von Ausländern stehenden industriellen Unter⸗ Schanghais hefriedigend. Eine Fabrik. die Pue K. Factorv, vollständig ein; die Loong Cotton am Ende des Jabres, wird aber in chinesischen Besig über⸗ hrt werden. üͤbrigen Baumwollspinnereien arbeiteten mit reis heimischer Rohbaumwolle im mmer so daß eine Verwen derselben nicht te 3 nun c, die sich zum

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Auch für die Fesezltlgtasg war der Betrieb lohnend, sie a

tten Ende 1901 bereits ihre sämtlichen Erzeugnisse bis zum Schluß der Saison verkauft. Als zu Anfang des Jahres die Preise keinen Gewinn ließen, gingen die Spinner beim Einkauf der Kokons im Mai und Juni sehr vorsichtig zu Werke und erstanden dieselben zu annehmbaren Preisen, durchschnittlich 15 % billiger als im Vorjahre. Obwohl die Ernte kleiner als im Jahre 1900 ausfiel, genügte sie den Bedürfnissen der Saison.

Es bestehen in China zwei modern eingerichtete Weizen⸗ walzmühlen, und zwar beide in Schanghai. Die eine derselben arbeitet unter europäischer deutscher Verwaltung. Sie wurde vor etwa 5 Jahren als Aktienunternehmen ins Leben gerufen, hatte aber schon kurz nach Aufnahme des Betriebes mit unvorhergesehenen Hindernissen zwei aufeinanderfolgenden Mißernten und Absatz⸗ schwierigkeiten infolge des von der chinesischen Regierung erlassenen Ausfuhrverbots für Getreide und Mehl zu kämpfen, die den Erfolg des Unternehmens in Frage zu stellen drohten. Die Schwierigkeiten scheinen jetzt überwunden zu sein; die Mühle hat das ganze Jahr hindurch ungestört arbeiten können, und es ist denn auch das finanzielle Ergebnis befriedigend gewesen.

Die Ausfuhr von Mehl der beiden Mühlen betrug:

1900: 92 133 Pikul im Werte von 241 462 H.⸗T. 1901: 190 1 . 698 Schiffbau. Im Jahre 1901 gründete die Firma Arnhold,

Karberg & Co. eine Schiffswerft unter dem Namen „The New Engineering and Shipbuilding Works“. Dieselbe hat sich aus einer Anlage zum Bau von zwei Pontons für die Hamburg⸗Amerika⸗ Linie entwickelt. Nachdem durch die Verschmelzung der bisherigen Dockgesellschaften zu der Firma S. C. Farnham, Boyd & Co., Limited, der gesamte Schiffbau Schanghais in eine Hand gebracht war, entschlossen sich Arnhold, Karberg & Co., ihre Anlage weiter auszugestalten und mit der einzigen anderen Schiffbaugesellschaft“in Wettbewerb zu treten. Es besteht die Absicht, die neue Schiffswerft mit allen Einrichtungen zum Bau und zur Ausbesserung von Schiffen zu versehen, sofern die letztere nicht ein Docken erfordert.

Im Anschluß hieran mögen noch zwei Anlagen erwähnt werden, die ebenfalls von Deutschen ins Leben gerufen sind. Es handelt sich um zwei Anlegestellen für Dampfer mit Speichern und allen anderen erforderlichen Einrichtungen: die Chang Kah Pang Wharf der Firma Melchers & Co., welche im Anfang des Jahres dem Verkehr übergeben wurde. Sie liegt auf der Pootungseite des Flusses, etwas oberhalb der Fremdenniederlassung und gerade der Chinesenstadt gegenüber. Ihre Länge beträgt 1250 Fuß englisch bei einer Wasserfront von 1000 Fuß, einer Tiefe von 800 Fuß. Zur Zeit der Springflut besitzt sie eine niedrigste Wassertiefe von 23 Fuß 6 Zoll. Drei große Lagerhäuser können etwa 50 000 Tonnen Ladung fassen; außerdem stehen zwei große offene Lagerräume mit massivem Dach für Kohlen usw. zur Verfügung, und auf dem noch unbebauten Teil ist Platz für Lagerungen von Holz und Kohlen im Freien.

„Evbenfalls auf der Pootungseite, aber unterhalb der Fremden⸗ niederlassung befindet sich die Anlegestelle der „Nangtse Wharf & Godown Co., Ltd., Pootung, Schanghai“, deren Generalagenten Carlowitz & Co. sind. Letztere haben im Verein mit der Hamburg⸗ Amerika⸗Linie und mit Arnhold, Karberg & Co. das Unternehmen im Jahre 1901 gegründet. Die Wasserfront beträgt 610 Fuß englisch, die Tiefe 600 Fuß, die Breite 700 Fuß und die Wassertiefe 25 Fuß bei niedrigstem Wasserstande. Es sind vorhanden drei einstöckige Speicher, ein zweistöckiger Speicher, ein Speicher für 10 000 Tonnen Cardiffkohlen und ein offener Lagerrraum für unbegrenzte Mengen von Kohlen usw. (Nach Konsulats in Schanghai.)

Absatzgelegenheit für Möbel nach Südafrika.

Der Bedarf Südafrikas an ausländischen Möbeln wird der Hauptsache nach durch billige amerikanische Erzeugnisse gedeckt: Tische, das Stück zu 10 Sh. 6 d., je sechs in einer Kiste verpackt, Stühle zu 3 bis 4 Sh, Kleiderschränke zu 65 Sh. das Stück, mit Schubladegriffen oder Scharnieren. Die Gegenstände sind sämtlich geleimt und nicht auf Dauerhaftigkeit berechnet. Die Kundschaft zieht die minderwertige, billigere Ware der besseren und entsprechend höher im Preise stehenden vor. Dies gilt hauptsächlich von der Burenbeyvölkerung, bei der 2 die billigen amerikanischen Fabrikate den stärksten Absatz gefunden haben. Aller⸗ dings machen die Amerikaner bereits Anstrengungen, auch den Markt für bessere Möbel, den England noch unbestritten beberzscht zu erobern. Die amerikanischen Modelle sind sehr beliebt.

Von Pober Wichtigkeit im Möbelgeschäft ist die praktische Ver⸗ packung. Die Fracht verdoppelt ungefähr den Preis der nach Süd⸗ afrika importierten Möbel; die praktische Emballage kann nicht bloß die Frachtkosten wesentlich herabsetzen, sondern auch den Verlust, den die Bruchschäden verursachen, einschränken. So empfiehlt es sich, Bettstellen, die für den Export bestimmt sind, so herzustellen, daß die Füße abgeschraubt werden koͤnnen, wodurch viel Laderaum erspart wird; ein gleiches gilt vom Betthimmel und von Gestellen für Bett⸗ vorhänge. (Oesterreich. Handelsmuseum.)

8— bee—¹“]; Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand das Grundstück Mirbachstraße, dem Schlossermeister David Voigt hörig, zur Versteigerung. 7,63 a. Mit dem Gebot von 90 000. Tepfermeister Otto Rasch zu Ober⸗Schöneweide Meist⸗ hetender. Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbe ten Grundstücke zur Versteigerung: tedamoer und Langes Ecke in Südende, dem Kaufmann Cl. Freyer hier Rer. 65 a. Nutzungswert 1530 Mit dem Gebote von 25 600 ,ℳ lich Rentier Busso von Arnstedt hier, Kaiserin Augusta⸗Straße 71, Meistbietender. Stuhbenrauchstraße 66 in Friedenau, dem Maler Mollenhauer bier gehbrig. 5,82 8. Mit dem Gebote von 2000. blieben Kaufmann Gg. Kunst zu Friedenau und Tischlermeister Marx Koch ebenda. Rhein 4, Meistbietende Feldstraße 35 in Groß⸗Lichterfelde, der Frau Brigitta Voigt ebenda 6,74 a. Nutzungswert 578 Mit dem Geboie von 550 bar und 12 500 Hupotheken blieb die Deutsche Volksbau⸗Akt.⸗ Ges. zu Berlin Meisthietende. Lichterfelder Straße in Zehlen⸗ orf, dem Gärtner Karl Rietz chenda ge⸗ 1,0588 ha bezw. 39 n. Nutzungewert 776 Mit dem erdinand Rictz zu Hareleff bei

Tigliche eshgehenns ö Koblen und Koköo der Ruhr —8 —⸗7 An der . 7 585, . negng; he 5. 1 8 8 g8S erschlesien gestellt 8 neitig gestent haas

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einem Bericht des Kaiserlichen General⸗

getreten, nachdem die Kundschaft ihren Bedarf für das erste Quartal 1903 eingedeckt hat Der Eingang an Spezifikationen ist gegenwärtig, nachdem die „Händler ihre Inventuren beendet haben und wenigstens einigermaßen an die Komplettierung ihrer immer noch in den engsten Grenzen Lagerbestände denken müssen, befriedigend. Während sich in der vorjährigen Parallelzeit die volle Beschäftigung in den verschiedenen Walzwerksbetrieben mehr auf die großen Werke ausdehnte, deren umfassendes Walz⸗ programm von dem Großhandel dazu benutzt wurde, um in der Hauptsache den Bedarf der Provinzkundschaft zu decken, haben in diesem Jahr auch wieder die mittleren Walzwerke, deren Walz⸗ streckeneinrichtungen mehr oder weniger den Lagerordres des Groß⸗ handels angepaßt sind, einen normalen Spezifikationsstand, zumal die Lagerordres aus den Stapelplätzen wieder in der Spezifikations⸗ form erteilt werden, so daß eine bessere Verteilung der Arbeit seitens des Verbandes an die einzelnen Werke möglich ist, und die Werke hierdurch rentabler zu arbeiten vermögen. Die Nachfrage in Band⸗, Rund⸗, Quadrat⸗, Fein⸗ und Fagoneisen ist reger geworden, und die Strecken, welche biese Sorten walzen, haben eine effektive Beschäftigung auf 3 bis 4 Wochen vorliegen, ohne Berücksichkigung der noch offenen Abschlüsse, auf welche die Sortenaufgaben wieder in regelmäßigem Tempo einlaufen. Die Besetzung der Grob⸗ und Universalwalzwerke hat auch zugenommen, namentlich sind in dieser Beziehung die mit umfangreichem Profileisenwalzprogramm aus⸗ ö“ Werke mit ausreichender Arbeit versorgt; wo man auptsächlich gewöhnliche Baueisensorten walzt, wäre allerdings ein gleichmäßigerer Ordreszugang noch erwünscht. Auf Waggon⸗ material ist die Ordreserteilung befriedigend, ebenso erfreuen sich die Schienenwalzwerke eines flotten Auftragseingangs namentlich in den schwereren Profilen. In Feldbahnschienen gehen noch keine bedeutenden Abschlüsse ein, weil die westfälischen Preise noch schwanken, doch werden für die einlaufenden Ordres auf kleine Profile 120 bis 125 p. t je nach Absatzgebiet frei Empfangsstation er⸗ reicht. Mitteleisensorten werden sowohl vom Handel als auch von den Kleineisenzeugfabriken im normalen Umfange abgerufen. In Trägern sind wieder die üblichen Schlüsse für das erste Quartal hereingebracht worden, welchen die Spezifikationen verhältnismäßig prompt folgen. Auch die Auslandskundschaft stellt in bisherigem Frühjahrsumfange ihre Ansprüche an die Trägerwerke. Nachdem die Belgier 7 ½ Fr. p. t höhere Preise für Exportträger fordern, haben sich auch die Erlöse für deutsches Fabikat wieder gebessert. Der Inlandsgrundpreis beläuft sich auf 105 . t Frachtgrundlage Burbach. Auf dem Walzröhrenmarkte hat sich eine o umfangreiche Nachfrage noch nicht bemerkbar gemacht, daß es den Röhrenwalzwerken möglich wäre, die bisherige Einschränkung des Be⸗ triebes wesentlich zu reduzieren, doch zeigt die langsame Besserun gleichmäßigen Fortschritt. Die ausländischen Frühjahrsordres 8 Rohre werden nun auch zahlreicher. In Grobblechen zeigt sich der Inlandsbedarf noch wenig belebt, Kesselbleche kommen etwas reich⸗ licher in Bestellung, aber in zersplitterten Sortenaufgaben, Handels⸗ bleche in mittleren Dimensionen und Waggonbleche gehen besser, Baubleche schwach. Der Feinblechmarkt zeigt zwar was In⸗ landssorten anbelangt noch nicht die sonst im Frühjahr übliche große Regsamkeit, doch ist der 4 bei den oberschlesischen Feinblechwerken insofern befriedigend, als Rußland, Rumänien und Dänemark mit umfangreichen Ordres herauskamen; auch der Orient kommt für Qualitätsbleche wesentlich in Betracht. Die Preise für Seee; eigen steigende Tendenz, ebenso verhält es sich bei Riffelblechen. 1 dem Draht⸗ und Drahtstiftmarkte zeigt sich die günstige Wirkung der Syndikatsfestigung; nach der im Vor⸗ monat angehaltenen Zögerung ist ein lebhafter Bedarf wieder hervor⸗ getreten; besonders gezogener Draht und Drahtstifte sind in gutem Abruf. Der Alteisenmarkt zeigt feste Stimmung bei stabilen Preisen. Auf dem Roheisenmarkt ist die Bewegung lebhafter geworden. Die alten, zu Ende gehenden Abschlüsse finden unschwer Erneuerung, und die Versandsdispositionserteilung nahm ein rascheres Tempo an.

Laut Meldung des „W. T. B.“ gibt der Konkursverwalter der Trebertrocknungsgesellschaft in Cassel bekannt, daß eine Abschlagsverteilung im Konkurse erfolgen soll, für welche 2 313 600 verfügbar sind.

Bukarest, 23. Januar. Die „Agence Roumaine“ meldet: Der Vizedirektor des öffentlichen Schulddienstes Parisiano und der Bureauchef dieses Amtes Dimitresco wurden unter der Beschuldigung verhaftet, in den Jahren 1899 bis 1901 Veruntreu⸗ ungen bei den Losziehungen der 4prozentigen rumänischen Rente begangen zu haben. Sie wurden dazu durch zwei kleine Bukarester Bankiers, mit Namen Albahary und Behbar, verleitet, welche vor den Ziehungen Stücke der Rente kauften und mit Hilfe der beiden genannten Beamten betrügerischerweise bewirkten, daß ihre Tütres gezogen wurden, wobei sie aus der Differenz zwischen dem Parikurse und der damals sehr niedrigen Notierung der Rente Nutzen zogen. Die genannten Bukarester Bankiers sind, nach Mit⸗ teilung der „Agence Roumaine“, ebenfalls verhaftet worden.

Basel, 23. Januar. (W. T. B.) Das Komitee der schweize⸗ rischen Emissionsbanken hat den offiziellen Diskontsatz vo 4 ½ % auf 4 % herabgesetzt. 1.“ 8

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Kursberichte von den Fondsmärkten.

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Lombarden 58, E 4 % ungar. drente 121,19, Oesterr. Kroncnanleihe 101,45, u Kronenanleihe 99,50, Marknoten 117,18, Bankverein 472,00, . nk 411,50, Buschtierader Lit. B. A ——, Türksche TLose 126,25, Brürer —,—, Alpine Montan 393,00, Tabakaktien —,—. London, 23. (B. T. B) (Schluß.) 21 % Cg. 0.**. 23. Januar. 12 T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. R. 1

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Kureberichte von den Warenmärkten. erlin, 23. Jaguar. Marktpreise nac⸗

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