1903 / 28 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Unzuträglichkeiten in den Gewerben führen. Der Kommissionsbeschluß hat das Richtige getroffen.

Der § 2 wird unverändert angenommen. Der § 3 trifft die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Kindern. Von den Abgg. Baudert und Genossen ist die Streichung dieser Unterscheidung beantragt.

Abg. Wurm: Die fremden Kinder haben Eltern, die sich darum bekümmern können, wie es mit der Beschäftigung ihrer Kinder steht; die eigenen Kinder aber sind den eigenen Eltern zur Beschäftigung überantwortet, und diese Kinder sollten wir nicht fast schutzlos wie bisher der Ausbeutung durch die eigenen Eltern über⸗ geben. In der ersten Lesung hat in der Kommission das Zentrum wenigstens für unseren Eventualantrag gestimmt, die den Beschäftigern

ur ee, überwiesenen Kinder nicht den eigenen Kindern leichzustellen, sondern als fremde Kinder zu behandeln. In der zweiten Lesung der Kommission stimmte das Zentrum aber dagegen. Wir nehmen auch diesen Eventualantrag wieder auf. Sollte er ab⸗ gelehnt werden, so würden wir dem inzwischen eingebrachten Antrage Trimborn zustimmen, wonach auch die Kinder als eigene gelten sollen, die demjenigen, welcher sie „zugleich mit eigenen Kindern“ be⸗ schäftigt, zur Fürsorgeerziehung überwiesen sind.

Abg. Trimborn: Die gegwerbliche d Heits ut ss agehung

rd hier zum ersten Male auf die Familie ausgedehnt. aher mu mit diesem Schritt doppelt vorsichtig vorgegangen werden. Dafür, daß für die eigenen Kinder andere Vorschriften gegeben werden müssen als für die fremden bedarf es keiner, Begründung mehr. Ganz ab⸗ gesehen von den e muß der Unterschied auch wegen der Kontrolle aufrecht erhalten werden. Ich bitte, den § 3 mit meinem Antrage anzunehmen. 8

Nach Ablehnung des Antrages Baudert wird der § 3 mit

der Modisikation nach dem Antrag Trimborn angenommen. ie §§ 4— 11 regeln die Beschäftigung fremder Kinder. Der § 4 zählt die verbotenen Beschäftigungsarten auf.

Dazu gehören nach den Kommissionsbeschlüssen die Beschäftigungen auf Bauten, beim Steineklopfen, im Schornsteinfegergewerbe, im Spediteurfuhrwerksbetrieb, beim Mischen und Mahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien und die Beschäftigung in einer Reihe von Werkstätten, deren Verzeichnis dem Gesetz in einer besonderen Anlage angehängt ist. In diesem Verzeichnis sind aus der Gruppe XII der Gewerbestatistik aufgeführt: Werkstätten der Perlmutterverarbeitung, Haar⸗ und Borstenzurichtereien, Bürsten⸗ und Pinselmachereien, sofern mit ausländischem tierischen Material gearbeitet wird.

Die Abgg. Baudert und Genossen wollen den Schlußsatz „sofern mit gearbeitet wird“ gestrichen wissen. Außerdem haben dieselben T ntragsteller auch die Beschäftigung der Kinder beim Ruben⸗ und Pflanzenziehen, Hopfenpflücken und Kartoffelgraben gegen Entgelt, sonie bei Treibjagden zu verbieten beantragt.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß der erste sozialdemokratische Antrag durch die Abstimmung zu § 1 hinfällig geworden sei. In den industriellen Kreisen der Spiel⸗ warenindustrie, namentlich der Fürther Spielwarenindustrie, habe es das größte Aufsehen und die größte Unruhe hervorgerufen, daß die Bemalung der Bleisoldaten mit Bleifarbe als gesundheitsschädlich be⸗ zeichnet werde und daß die Beschäftigung damit verboten werden könnte. Er persönlich teile diese Meinung nicht, möchte aber darüber Aufklärung haben.

Kommissar des Bundesrats, Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern Dr. Sprenger teilt mit, daß keineswegs diese Ansicht bestehe. Bezüglich des sozialdemokratischen Antrags über die V85 und Borstenzurichtereien stellt er fest, daß noch kein Fall eglaubigt 8 daf die Verarbeitung inländischen Materials Er⸗ krankungen herbeigeführt habe.

Sämtliche Anträge werden abgelehnt und der § 4 und das Werkstättenverzeichnis unverändert angenommen.

Der § 5 handelt von der Beschäftigung im Betriebe von Werkstätten, in denen die Beschäftigung von Kindern nach § 4 nicht verboten ist, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben und schreibt vor, daß in diesen Kinder unter 12 Jahren nicht beschäftigt werden dürfen. Die Beschäftigung darf nicht zwischen 8 Uhr Abends und 8 Uhr Morgens und nicht vor dem Vor⸗ mittagsunterricht stattfinden, auch nicht länger als 3 Stunden dauern und in den Schulferien nicht über 4 Stunden. Mittags ist eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren, und am Nachmittag darf die Beschäͤftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterricht beginnen.

Wurm befürwortet einen Antrag seiner Partei, wonach in os. n5⸗. Sepente, Kinder unter 13 18 nicht be⸗

schäftigt werden dürfen. Untersagt solle auch die Besch ng dem Vor⸗ und Nachmittagsunterricht sein. Den letzten Satz des § 5 wollzen die Sozialdemokraten gestrichen haben.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Die eben angeregte Frage ist sozialpolitisch so wichtig, daß ich trotz der vorgerückten Zeit mich über sie etwas eingehender äußern muß; denn die Erkenntnisse, die zu der Ver⸗ ordnung, betreffend den Schutz der Gastwirtsgehilfen, in neuerer Zeit ergangen sind, bringen allerdings, wenn sie in der obersten Instanz Rechtokraft erlangen sollten, unsere ganze sozialpolitische Gesetzgebung in Gefahr. (Hört, hört! und Sehr richtig!) Meine Herren, in der Verordnung, betreffend den Schutz der Gastwirtsgehilfen, heißt es:

„An Stelle einer der nach Ziffer 1 zu gewährenden ununter⸗ brochenen Ruhezeiten ist den Gehilfen und Lehrlingen mindestens in jeder dritten Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens vierundzwanzig Stunden zu gewähren.“

Um diese Bestimmung zu verstehen, muß man sich vergegen⸗ wärtigen, daß ähnliche Vorschriften in einer Reihe von ähnlichen

sich befinden, die auf der Gewerbeordnung beruhen.

Sinne erkannt. Ich lege Wert darauf, diese Entscheidungen hier von dieser Stelle aus dem hohen Hause mitzuteilen.

Es ist zunächst eine Entscheidung ergangen zu § 137 Abs. 1 der Gewerbeordnung. Diese Bestimmung der Gewerbeordnung lautet: „Arbeiterinnen dürfen in Fabriken nicht in der Nachtzeit von 8 ½ Uhr Abende bis 5 ½ Uhr Morgens und am Sonnabend sowie an Vorabenden der Festtage nicht nach 5 ½ Uhr Nachmittags be⸗ schäftigt werden.“

Eine Arbeiterin hatte trotzdem in der verbotenen Zeit gearbeitet. Auf den Einwand des Angeklagten, in dessen Fabrik diese Arbeiterin am Sonnabend nach 5 ½ Uhr Nachmittags beschäftigt war, daß er die Tätigkeit der Arbeiterin nicht veranlaßt habe, wurde vom Reichsgericht

ausgeführt, „e8 sei irrig, den § 137 wenden, die im besonderen Auftrag oder auf ausdrückl

dem Wortlaut des Paragraphen wie aus seiner Tendenz folge mit Notwendigkeit, daß auch eine freiwillig übernommene Arbeit nicht stattfinden sollte, und daß ihr Geschehenlassen und Dulden seitens desjenigen, der für die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sei, strafbar werde.“

Zu einem ferneren Paragraphen, § 137 Abs. 3 der Gewerbe⸗ ordnung, ist ebenfalls ein erläuterndes Erkenntnis des Reichsgerichts ergangen. Dieser Paragraph der Gewerbeordnung lautet: t

„Zwischen den Arbeitsstunden muß den Arbeiterinnen eine mindestens einstündige Mittagspause gewährt werden.“

In der Fabrik des Angeklagten waren die Arbeiterinnen zur Be⸗ schäftigung während der Pause nicht aufgefordert worden, auch hatten die Angeklagten kein Interesse an der Beschäftigung, da die Ar⸗ beiterinnen in Accord arbeiteten; trotzdem hatten die Arbeiterinnen während der Pause gearbeitet. In dem verurteilenden Erkenntnis des Reichsgerichts wird hierzu ausgeführt:

„Da es sich um Vorschriften polizeilicher Natur handle, deren Uebertretung mit Strafe bedroht sei, mache sich der Gewerbe⸗ treibende schon strafbar, wenn er aus Fahrlässikeit eine Uebertretung derselben in seinem Betriebe zulasse. Er müsse, um die ihm auf⸗ erlegten Pflichten zu erfüllen, auch Vorsorge dafür treffen, daß in dem ihm gehörigen Betriebe dieser Bestimmung nicht zuwider gehandelt werde. Der Fabrikherr müsse daher dafür sorgen, daß die Arbeit in der verbotenen Zeit unterbleibe und über die zulässige Zeit nicht ausgedehnt werde, und sich zu diesem Behufe durch die ihm nach den Verhältnissen mögliche eigene Beaufsichtigung des Betriebes davon überzeugen, daß die Pause auch eingehalten werde.“

Es ist endlich ein Erkenntnis des Reichsgerichts zu § 139c. Absatz 7 der Gewerbeordnung ergangen. Der Paragraph lautet wörtlich, wie folgt:

„Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine angemessene Mittagspause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außer⸗ halb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes einnehmen, muß diese Pause mindestens eineinhalb Stunden betragen.“

In dem Falle, der zu dem betreffenden Erkenntnis Anlaß ge⸗ geben, hatten die Angestellten auf die Mittagspause verzichtet, und der Angeklagte hatte sie ihre Dienste ohne Mittagspause leisten lassen; es war also keine Mittagspause gewährt. In dem verurteilenden Er⸗ kenntnis des Reichsgerichts wird ausgeführt:

„Unstatthaft sei eine Vereinbarung dahin, daß die Pause nicht stattfinden solle. Denn die durch das Gesetz bezweckte Wohlfahrt der Gehilfen verlange, daß diese die Mittagspause nicht nur machen dürften, sondern auch machen sollten, und daß sie nicht durch die Bereitwilligkeit des Gewerbetreibenden, die den Gehilfen nach dem Gesetz nicht aufzuerlegenden Dienste sich von ihnen leisten zu lassen, zum Verzicht auf die Mittagspause oder zu deren Abkürzung oder Unterbrechung mit den daraus sich möglicherweise ergebenden Nach⸗ teilen für ihre Gesundheit verführt würden.“

Meine Herren, aus diesen Erkenntnissen ergibt sich ganz klar, daß das Reichsgericht auf dem Standpunkt steht, es handle sich hier um eine Vorschrift des öffentlichen Rechts, welche nicht ergangen ist zum Vorteil eines einzelnen Individuums, sondern welche ergangen ist zum Schutz einer ganzen Gesellschaftsklasse, und daß diese Vorschrift des öffentlichen Rechts, wie überhaupt jede Vorschrift des öffentlichen Rechts, nicht durch ein pactum privatum, durch einen Privatvertrag, abgeändert werden dürfe.

Mir steht keine Kritik gerichtlicher Erkenntnisse zu, aber ich bin allerdings der Ansicht, daß das hohe Haus bei allen jenen Arbeiterschutzbestimmnngen der Gewerbeordnung denn ihre Fassung lautet: es muß gewährt werden, oder es ist zu ge⸗ währen eine durch ein Privatabkommen nicht abzuändernde all⸗ gemeine öffentlich⸗rechtliche Vorschrift erblickt hat. Aus diesen Gründen bin ich ferner der Ansicht, daß, wenn man in letzter Instanz dahin kommen sollte, im Wege der Auslegung die Schutzbestimmungen der Verordnung, betreffend die Gastwirtschaftsgehilfen, als durch persönliche Abmachungen abänderungsfähig zu erklären, unserer ganzen sozial⸗ politischen Gesetzgebung die allgemeine Zwangsbefugnis und damit jede Grundlage entzogen würde. Denn selbstverständlich werden dann solche Abkommen vielfach versucht werden, und unter Umständen werden sich dann ganze Arbeiterschichten bereit finden lassen, auf solche Abkommen einzugehen. Das war aber nicht das, was wir wollten. Wir wollten nicht den einzelnen schützen, wir wollten auch nicht in den einzelnen Betrieben derselben Art verschiedene Grade des Arbeiterschutzes, sondern wir wollten allgemeine, bogienische oder die gute Sitte schützende Vorschriften, die ohne jedes Zutun der beiden beteiligten Parteien unter allen Umständen beob⸗ achtet werden sollten im Interesse der gesamten Arbeiter⸗ bevölkerung. Das war unzweifelhaft die Absicht und die Auf⸗ fassung des Reichstages bei sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, die in dieser Beziehung erlassen sind, und ich glaube, das steht auch heute noch allgemein als richtig fest

Meine Herren, man könnte nun sagen, diese Judikatur ermahnt uns zur Vorsicht, und wir sollten deshalb in diesem Paragraphen eine andere Fassung wählen. Ich möchte dringend davon abraten. Denn wenn wir jetzt eine andere Fassung wählen, würde unmittelbar darin das Zugeständnis liegen, daß wir diese Judikatur auf Grund der brigen Bestimmungen der Gewerbeordnung als zutreffend und unsere

mangelhaft anerkennen. Ich glaube, wir müssen Fassung des Entwurfs festhalten, und ich

Euriessannnnü en, darauf S.,*† Frrnc.

89 insofern als es eöen carnr erflärt assung, ihre Anträge

auf⸗ in Betrichen von Werkstätten, in

ist, im Handelsgewerbe und im Verkehrsgewerbe eigene Kinder unter 10 Jahren überhaupt nicht, eigene Kinder über 10 Jahre nicht in der Zeit zwischen 8 Uhr Abends und 8 Uhr Morgens beschäftigt werden dürfen. Auf Antrag des Abg. Dr. Zwick und nach Befür⸗ wortung durch den Abg. Trimborn wird der Paragraph mit dem Zusatz angenommen, daß die Kinder auch nicht vor dem Vormittagsunterricht beschäftigt werden dürfen.

„Im Betriebe von Gast⸗ und von Schankwirtschaften dürfen Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht und Mädchen nicht bei der Bedienung der Gäste beschäftigt werden. Im übrigen findet auf die Beschäftigung von eigenen Kindern über 12 Jahre die Be⸗ stimmung des § 13 Absatz 1 Anwendung.“

Der Abg. Graf von Bernstorff⸗Lauenburg (Rp.) be⸗ antragt Zusatz: „Ausnahmen kann die untere Verwaltungsbehörde nach An⸗ hörung der Schulaufsichtsbehörde in denjenigen Fällen zulassen, wo der Betrieb ohne fremde Hilfe stattfindet“.

Abg. Gamp beantragt, hinter „Betrieb“ einzuschieben: „in der Regel“.

Abg. Graf von Bernstorff⸗Lauenburg empfiehlt seinen An⸗ bhan 38 Rücksicht auf die Ausnahmeverhältnisse der ländlichen Be⸗ völkerung.

Abg. Trimborn bittet, an dem Beschluß der Kommission fest⸗ zuhalten.

Abg. Gamp meint, daß am Prinzip selbst durch diese Anträge nicht gerüttelt werden solle, und bittet die Regierung, sich zu äußern. Es würde befremden, wenn die Regierung ihre eigenen Kinder, ohne ein Wort zu sagen, abschlachten ließe. Der Antrag gehe ja nicht einmal so weit, wie die ursprüngliche Vorlage der Regierung.

Abg. Henning (dkons.) empfiehlt den Antrag des Grafen von orff.

G Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Ich glaube, daß gegen diesen Antrag Bedenken nicht zu erheben sind. Wenn man auch im allgemeinen auf dem Grundsatz stehen muß, daß die Beschäftigung von Kindern in öffent⸗ lichen Wirtslokalen eine außerordentlich bedenkliche ist, nicht wegen ihrer Beschäftigung an und für sich, sondern wegen dessen, was sie bisweilen dort hören (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), so muß ich doch sagen, es liegen in den Fällen, die hier vorgesehen sind, die Dinge etwas anders. Wenn die Herren auf Gebirgstouren gewesen sind, so werden sie gefunden haben, daß Lokale von so minimalem Betrieb vorhanden sind, daß sie nur zu einem geringen Teile des Jahres überhaupt Gäste haben. (Sehr richtig! rechts.) Ferner, meine Herren, in den kleinen Lokalen, in denen lediglich die Eltern ohne fremde Hilfe mit ihren Kindern das Geschäft besorgen, tragen die Gäste in der Regel den Charakter von Hausfreunden. (Sehr richtig!) Das ist dort ein sehr gemütlicher Verkehr; nament⸗ lich in Süd⸗ und Westdeutschland kommen solche Verhätnisse vor, wo die kleinen Winzer ihr Getränk selbst ausschenken, und zwar nur während einer ganz beschränkten Zeit des Jahres. In diese kleinen Wirtschaften kommen nur Leute, die mit Wirt und Wirtin bekannt sind, um ihren Schoppen oder ihr Glas Bier zu trinken. Das sind in der Regel ruhige, gesittete Leute. Diese Lokale tragen sogar einen spießbürgerlichen Charakter, wo die Gefahren unzweifelhaft nicht vor⸗ liegen, die in größeren Gastwirtschaften mit großem Verkehr völlig fremder Leute vorhanden sind.

Meine Herren, wenn Sie die vorgeschlagene Bestimmung nicht aufnehmen, so befürchte ich, wird die abgelehnte Ausnahme doch stattfinden. Es kann auch gar nicht verhindert werden, daß der Wirt oder die Wirtin, wenn sie keine Zeit haben sie steht am Kochofen, er ist im Keller zu ihrem Buben sagen: „trag dem Gast ein Glas Bier hin oder bring ihm sein Butterbrot.“ Wie ich schon so oft hervorhob, wir kommen weiter, wenn wir solche Bestim⸗ mungen zu Anfang nicht zu schroff gestalten. Die Hauptsache ist, daß die Bevölkerung die Bestimmungen willig trägt, daß sie sie auch ausführen kann und mit der Zeit sich daran gewöhnt. (Sehr wahr! rechts.) Haben solche Verhältnisse eine Zeitlang bestanden, dann tritt Be⸗ ruhigung ein, und jeder Mensch fügt sich. Ich erinnere nur an die heftige Agitation gegen den 9 Uhr⸗Ladenschluß; heutzutage ist das eine längst vergessene Sache, und alle die fürchterlichen Folgen, die man davon erwartet hatte, sind nicht eingetreten.

Ich möchte also auch den Herren vom Zentrum dringend empfehlen, diese Ausnahme stattfinden zu lassen.

Abg. Wurm: Bei Kindern unter 12 Jahren seüte man solche

Ausnahmen nicht gestatten. Wir würden jedem Mißbrauch Tür und Tor öffnen, wenn wir hier keinen Riegel vorschöben.

Hofmann⸗Dillenburg (nl.) spricht für den Antr aus. 82 Anwes in den Me2 sücaasic könne man Kindern ohnehin verbieten, zumal da die meisten Hersenhe nur ein Fhhe immer hätten. Wo die Behörden eine sittliche fahr nicht als vor

d erkennen, sollten sie befugt sein, Ausnahmen

zu

Dr. Hasse (nl.) weist darauf hin, daß man in der Kommission f e TE

träge Abg. Gothein (fr. daß die Anträge zu Denun⸗ relung des ung

5 K e vor, in der rim 0 n glaubt. daß seine Freunde einem Vermittlunos⸗

Gamp da bis 11“ 1nn V zurückzuziechen, womit sich auch sein

. von Bernstorff⸗Lauenburg zieht darauf seinen

Der 8 15 wird in der der Kommission an⸗ genommen, ebenso der Rest 8.7 en. und die oben mit⸗ n.

geteilte Resolutio Nächste Sitzung Dienstag 1 Rachese ine und Neichacmt 88

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Staatsminister Dr. Graf

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Kindern nach 8 12 nicht verboten

Die 88 13a und 14 werden ohne Debatte angenommen. Der § 15 lautet:

.. Ab Vacest, da Kommission behandelt worden sind. Es darf nicht scheinen, als ob

zum Deut N4.o. 28.

Be lage

chen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staa

Berlin, Montag, den 2. Februar

1903.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 8

11. Sitzung vom 31. Januar 1903, 11 Uhr.

8 Es wird die zweite Lesung des Entwurfs des Staats⸗ haushaltsetats für das Etatsjahr 1903 fortgesetzt. Niach der Beratung der einmaligen und außerordent⸗ lichen Ausgaben des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung, über die bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, geht das Haus zur Beratung des Etats der 1““ über. —. Abg. Freiherr von Dobeneck (kons.): Nicht allenthalben ist der Sinn auf kalte Zucht gerichtet. Ich kenne einen Pferdezüchter der davon abgekommen ist, weil er mit den Ergebnissen unzufrieden war. Es wird vielfach ein gänzlich unbrauchbares Hengstmaterial gekört. Unsere Landwirtschaft braucht ein kräftiges, gesundes, brauchbares ferd; das Ideal sehe ich im Halbblut. Das dänische Pferd Hhate sich . gut bei 1 Man muß den Hengsten aber ein gutes utenmaterial uführen. (Der Redner bespricht dann Mängel der Körordnung und biafc⸗ um deren Abstellung.) Er verlange keineswegs von der Regierung, daß in den Gestüten keine schweren Pferde mehr gezüchtet werden sollen, sondern nur, daß den Pferdezüchtern Warmblüter zur Verfügung 1 ““ Abg. Dr. Moritz (Zentr.) beschwert sich über die H5 evuaqhhade 8 1 3 sch sich über die Höhe der Abg. Herold (Zentr.): Auch mir scheinen die Sprunggelder zu hoch zu sein. Die Frage, ob Kaltblutzucht oder Warmblufzucht ist hier schon oft erörtert worden, ohne ihre Lösung zu finden. Es kommen eben auch örtliche Verhältnisse und die Gewohnheit in Be⸗ tracht. Bei dem westfälischen Gestüt in Warendorf ist ja manche Verbesserung gemacht worden, aber immer wird noch dem Bedürfnisse nicht gedient. Für die Kaltblutzucht müßte wenigstens ein Gestüt 868 S Oberlandstallmeister Graf von Lehndorff: In dem Gestüt i der Provinz Rheinland sind 6 Stuten mehr 8” 8 Westfalen d. bg. Herold hatte also keinen Grund zur Klage. (Die weiteren Aus⸗ fühue hen Hletben aag der 1“ unverständlich.) g. Herold (Zentr.) polemisiert gegen die Ausfü EE“ 8 „DOberlandstallmeister Graf von Lehndorff: Die Zah Be⸗ schäler ist seit 1870 von 1040 auf 3273 88* Abg. von Arnim (kons.) berichtet sodann: Die Lehrer und estütsbeamten usw. stehen als solche unter dem Gestütsdirektor. Trotzdem haben Lehrer es nicht für erforderlich ehalten, den An⸗ dnungen des Direktors Folge zu leisten. Das Berliner Gerichts⸗ urteil im Trakehner Prozeß⸗ ist in der Kommission herangezogen worden. Es hat sich nicht herausgestellt, daß der Landstall⸗ meister von Oettingen den Lehrern absichtlich Schwierigkeiten bereitet habe. Die Baulichkeiten sind von einem Kommissar unter⸗ üucht worden. Das älteste der fünf Schulhäuser stammt aus dem Jahre 1873, die vier übrigen aus den Jahren 1897— 1902. Das Gerichtsurteil kann in seinen tatsächlichen Feststellungen nicht um⸗ gestoßen werden. 1 .Dr. Friedberg (nl., zur Geschäftsordnung): Ich stelle

der Referent über Dinge referiert hat, die nicht in der

2 . eane. vübepeschele⸗ hingenommen sei. g. Dr. Wiemer (frs. Volksp. öri si eichem Sinne aus. 1 8 I

Abg. von Arnim k(kons.): Ich habe geglaubt, ausführlich darüber sprechen zu sollen, weil ich nach einem Einblick in die Rednerliste annahm, daß eine Debatte darüber stattfinden wird.

Abg. von Loebell (kons.): Herr von Arnim hat nicht gesagt, daß alle seine Ausführungen in der Kommission widerspruchslos hin⸗ genommen worden seien. Er hat nur ausführlich das besprochen, was auch in der Kommission, wenn auch nicht so ausführlich, zur kam. c ChI. 2

gg. Kopsch (frs. Volksp.): Die Vorgänge in Trakehnen ha

die Oeffentlichkeit in Anspruch genommen und die Aasrmertbnekeh die Schulverhältnisse hingelenkt. Ich halte es nicht für die richtige Zeit, auf alle Einzelheiten des Prozesses einzugehen, aber cg muß untersucht werden, ob die Stellung des Gentütsbervasterd zu den Lehrern die richtige ist Zwei Urteile sind in diesem Prozeß gefällt worden; eines von den Richtern, die Dr. Paalzow und den Lehrer Nichel verurteilt haben, und eines von der Oeffentlichkeit, das den Haupt⸗ zeugen Herrn von Oettingen verurteilte. Auf der Anklagebank saß die reußische Verwaltung. Das haben die Zeitungen offen ausgespr. 0 1. B. die „Magdeburgische Zig.“, die „Post“ usw. (Der Redner zitiert eine Anzahl Preßäußerungen.) Der Minister hat im vorigen Jahre versprochen. Wandel zu schaffen. Wir hoffen, daß er das tun wird. Daß Schikanierungen stattgefunden haben, kann nicht bestritten werden, die Anklage ist ja in diesem Punkte auch zurückgezogen worden. Hat der Minister eine Disziplinaruntersuchung angeordnek, in der Licht und Schatten gleich verteilt wartn, in der nicht Herr von Oettingen über

sich selbst aburteilte? Vor allem ist zu 1 ibre Aussagen nicht verfolgt —* .öee 18

der ein d des Lehrers Nickel war, ist die entzogen worden. Er wurde wegen Verkaufs von und unlauteren Wettbewerbes angezeigt, und was für ein unlauterer Wettbewerb? Er hat an seinen „Gestüts⸗ apetheke⸗ geschrieben und nicht, wie Herr von wollte, „Apotheke der Gestütsverwaltung Trakehnen“. Einem Herrn

der tigt und dem eine Futkermeisterstelle

im Gestüt zugesagt war, hat se Stelle, die un sen freigeworden ist, att seiner hat der

wegen seiner Zeugenaussage nicht erhalten. F Oett der in der Zwischenzeit Offiziers⸗

Fün des 88 8, war, elle ten. ist dem Schulz Cat. d. Sh.enun nass

ettzt ist sie ihr genommen worden, von des Kaisers eingeladen worden, auch der thun von Altar. 28 r

undigt worden. Eine Frau Krä man wegen res noch .7., 7 NAnA 9ef- sind die Leute, die im Proze Auss. nc haben, 2 er nicht, ein und durch konservatider Mann. Was fur ceinen Ve⸗ bekommen denn die Leute von der Heiligkeit des Eides sie für ihre A binterber werden! das die und Rerner 82 dann auf den Fehürrnestemmis 2 A*— ein und n. . . elbst 1 scinem

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user der ratur Fonds werden. illon? In drei ten ist kein an ft dies gelesen Lausepavillon

schlechten Buchführung. (Der Redner läßt die Stimme eini . blicke sinken und bleibt unverständlich; 88 den Bänten der ngen⸗ erschallt etwas ironisch der Ruf: lauter!) Mir ist die Sache sehr ernst. (Sich nach rechts wendend:) Diese ganze Angelegenheit ist keine Parteisache, sondern eine Frage, bei der alle ganz gleichmäßi interessiert sind. 8 frage, was sind denn die Ursachen davon, da diese Verhältnisse sich ausbilden konnten? Ich sehe die Hauptursache darin, daß der Leiter und Beamte des Gestüts auch der Vorgesetzte der Lehrer ist. Der Gestütsleiter hat über ein Gebiet von 17 000 Morgen, auf dem 26 000 Menschen wohnen, zu verfügen. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, daß er bei einem so großen Be⸗ triebe nicht verantwortlich ist für verschwendete Staatsgelder. Kein Mensch kann zween dienen, am allerwenigsten aber dreien. Was sind da für Sachen vorgekommen! Man hat eine Schule einge⸗ richtet und die Bänke vergessen. Ich bin der Ueberzeu ung, daß der Landstallmeister die Krippen für die Pferde und die Pulte für seine Bureaus nicht vergessen wird. Aber an die Bänke für die Schulen hat er nicht gedacht. Warum sind denn die Gestütsschulen nicht öffent⸗ liche Schulen, sondern Anstaltsschulen? Man kann sich hier nicht auf die Kadettenschulen berufen, diese haben einen ganz andern Zweck. Die Gestütsschulen sind Volksschulen und werden nur aus Mitteln der Gestütsverwaltungen unterhalten. Wie war denn das Verhältnis zwischen Lehrer, Kreisschulinspektor und Landstallmeister? Der Kreisschulinspektor erteilt dem Lehrer Urlaub; dieser tritt ihn an, weil er ihn rechtmäßig erhalten hat. Der Landsstall⸗ meister verweigert ihm den Urlaub, der Lehrer verficht seine Sache, die er für gerecht hält, durch alle Instanzen, ohne durch⸗ zudringen. Der Königliche Kreisschulinspektor besucht die Schule und findet etwas nicht in Ordnung, der Landstallmeister setzt eine Strafe von 25 dafür fest. Der Königliche Kreisschulinspektor darf nur eine Strafe bis zu 9 verhängen. Da ist ja bis zu einem gewissen Grade der Landstallmeister auch der Vorgesetzte des Schulinspektors. Diese Kompetenzzweifel sind schuld an allem, was gekommen ist. Wir werden unsern Stolz, als das Land der Schulen angesehen zu werden, angesichts solcher Vorgänge sehr herabmindern müssen. Betrübend ist der Prozeß auch deshalb, weil er gezeigt hat, wie gering die Lehrer von der vorgesetzten Behörde geachtet werden. Welches Schlaglicht wirft der Prozeß auf unsere Ostmarkenpolitik! Trakehnen liegt 6 km von der Grenze. Das ist die Ostmark, auf die der Kaiser die Auf⸗ merksamkeit aller Deutschen gerichtet hat. Die Regierung wird sich angesichts solcher Tatsachen die Frage vorlegen müssen, ob Herr von Oettingen der rechte Mann dazu ir die deutsche Kultur im Osten zum Ansehen zu bringen.

8 Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski: Mieine Herren! Es wird ja zweifellos für mich ziemlich schwierig sein, auf diese längere Rede in allen Punkten zu antworten, weil mir doch vielleicht das eine oder das andere entgangen sein kann. Ich

werde aber versuchen, an der Hand der Aufzeichnungen, die ich mir gemacht habe, die einzelnen Sachen durchzugehen.

Zunächst möchte ich feststellen: welches war der Ausgang dieses Prozesses? Ein Herr, dessen Vater, soweit ich weiß, in alten Zeiten in Beziehung zur Gestütverwaltung gestanden hat, der selbst als Frauenarzt hier in Berlin lebt, hat das kann ich aus meiner eigenen Kenntnis sagen seit mehr denn zwei Dezennien sich damit befaßt, die Preußische Gestütverwaltung durch verschiedene Schriftstücke an⸗ zugreifen. Meine Herren, ich kann mich noch sehr wohl erinnern, wie er in den achtziger Jahren den verstorbenen Landstall⸗ meister Jachmann in Beberbeck mit einer sehr ausführlichen, langen Broschüre angriff. Ich könnte auf eine ganze Reihe von Artikeln hinweisen, die dieser Herr verfaßt hat. Und so hat er schließlich auf seinem Wege auch Trakehnen erreicht und hat die Gründe sind mir unbekannt sich veranlaßt gesehen, auch dort Ma⸗ terial gegen den ersten Gestütbeamten in Trakehnen zu sammeln. Das ist mal sein Metier. (Sehr richtig! und Heiterkeit rechts.) Meine Herren, man weiß ja oft nicht die Gründe, ich habe mich z. B. auch darüber gewundert, daß ein hoher Justizbeamter ein großes In⸗ teresse für Postmarken hatte. Ich erinnere mich eines Regierungs⸗ beamten, der die Preußische Rangliste rückwärts und vorwärts aus⸗ wendig konnte. (Heiterkeit.) So ist es ein besonderes Vergnügen dieses Herrn gewesen, von Gestüt zu Gestüt übergehend cd sind die verschiedensten Herren, die in der tätig gewesen sind, von ihm nicht mit Angriffen verschont geblieben sich sein Material zu sammeln. Ich will bei dieser Gelegenheit ausdrücklich hervor⸗ heben, ganz abgesehen davon, ob die betreffenden Lehrer schuldig ge⸗ gewesen sind oder nicht, wie diese unerguicklichen Verbältnisse sich entwickelt haben. Meine Herren, das wird heute zweifellos sehr schwer festzustellen sein. Wer hat die erste Anfang? Liegen nicht die Keime hältmisse wahrscheinlich viel vor der Landstallmeister nach Tralehnen berufen Sachen sich aus ganz alten Verhäl

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den ländlichen einfachen Verhältnissen stoßen sich die Geister, und es entstehen Unzuträglichkeiten. 8

Ich habe mich gefreut, daß der Herr Vorredner nicht auf die Wagenstellung eingegangen ist. Ich hätte ihm sonst eine eigene Antwort geben können: Stellt vielleicht der Magistrat von Berlin den Schullehrern Berlins auch Wagen? (Zuruf links: Pferdebahn!) Ich habe mich gewundert, diese Erörterungen in der Presse zu finden und diese Auseinandersetzung vor Gericht zu lesen. Sonst nimmt man solche kleinen Geschenke dankbar entgegen und kritisiert nicht viel daran, man sagt die alte Redensart: einem ge⸗ schenkten Gaul sieht man nicht ins Maul. Dort wird ein Geschenk welches ein Entgegenkommen der Verwaltung ist, abfällig kritisiert und findet eine lange Auseinandersetzung vor Gericht. Ich möchte das nur nebenbei erwähnen, weil es mich so eigentümlich berührt hat; ich habe mich gefragt: gibt in meiner Heimat eine Gemeinde, ein Gutsvorsteher dem Schullehrer Fuhrwerk? Ich habe es nicht ge⸗ funden, und habe mir eigentlich gesagt, die Schullehrer haben ein großes Benefizium in Trakehnen, umsomehr weil nach Einsicht sämt⸗ licher Vokationen ich nirgend das Geringste vorfand, woraus sie einen Anspruch herleiten könnten. Ich habe mit Willen in die Sache zur Zeit nicht eingegriffen, aber ich sage ausdrücklich: ich werde ihnen dies Benefizium entziehen, damit sie wenigstens dann nicht noch anderen Leuten vorklagen, daß sie so schlechte Wagen zu ihrer Beförderung bekommen.

Nun ist weiter die Revision eines Kommissars bemängelt worden. Ich habe selbst, wie Sie wissen, mit den Vorgängen direkt nichts zu tun, denn zu der Zeit, als sie sich abspielten, war ich noch nicht Chef der Verwaltung; ich hatte also im weiteren alle Veranlassung mich möglichst neutral zu verhalten, und es liegt insofern ein IJertum des Herrn Vorredners vor, als die Ausführungen meines Kommissars in der Budgetkommission ausdrücklich dahin gingen, daß eine Revision seitens meines Kommissars nicht stattgefunden hat. Der Hergang ist einfach folgender.

Es waren Beschwerden des Apothekers bei mir geltend gemacht, und um mir nach der Richtung ein unparteiisches Urteil zu verschaffen entsandte ich einen Kommissar, um nicht auf dem schriftlichen Wege die Sache zu erörtern. Gelegentlich dieser Reise habe ich den Kommissar ersucht, sich die Schulhäuser anzusehen; und ich will auch dem Herrn Vorredner verraten: als dieser Prozeß begann ich bin nicht so bewandert in dem ganzen Gestüt, ich habe alle ein⸗ zelnen Gestütshöfe noch nicht gesehen —, hatte ich die Absicht, in einer unserer illustrierten Zeitungen sämtliche Schulhäuser von Trakehnen einmal bildlich veröffentlichen zu lassen, weil meiner An⸗ sicht nach dann weite Kreise einen Einblick in die dortigen Zustände hätten gewinnen können. Meine Herren, diese Bilder sind sehr inter⸗ essant vielleicht ist einer der Herren so freundlich, sie hier auf den Tisch des Hauses niederzulegen; es sind sämtliche Schulen des Ge⸗ stüts 88. Ich muß ganz offen sagen: die Schule in Trakehnen ist von meinem Standpunkte aus viel zu lururiös gebaut; sie würde für die Grunewaldkolonie vielleicht geeignet sein. Ich habe mich gewundert, daß eine solche Dorfschule dicht an der russischen Grenze gebaut worden ist. Aber, meine Herren, ich habe das alte Schulhaus in Trakehnen auch photographieren lassen. Vielleicht ist meine heutige Rede die Veranlassung, daß eines unserer illustrierten Journale die Bilder veröffentlicht, weil sie wirk⸗ lich interessant sind und zeigen, wie die Verhältnisse liegen.

Weiter, meine Herren, ist, glaube ich, dem Herrn Vorredner eine kleine Verwechslung passiert. In der Denkschrift vom Jahre 1897 iist nämlich von der Unzulänglichkeit und dem schlechten Zustande der Scharwerkerhäuser die Rede gewesen; es heißt dort:

sie sind dumpf, feucht, kalt und zu niedrig.

Von den Schulen heißt es dagegen in dem Bericht wörtlich:

Auch die vier Schulen des Hauptgestüts sind räumlich unzureichend. Also sie waren das gebe ich dem Herrn Vorredner vollständi zu räumlich absolut unzureichend; die

hat die Pflicht, hierin Wandel zu und wäre es nicht geschehen, so würde ich ganz unbedingt so schnell als möglich eingreifen. Aber die Herren werden mir

dem Lande Schulhäuser, die nicht groß genug sind, noch oft vorhanden sind, ich bin aber der Meinung, daß der Staat mit gutem Beispiel vorangehen soll. Oft kommen dabei Schwierigkeiten insofern heraus, als der Staat zu luxuriös baut. Also bei dem Urteil des Herrn Landstallmeisters, Gebäude als unbrauchbar schilderte, handelte es sich nicht um die Schulhäuser, sondern um die Scharwerkerhäuser. Der Bericht liegt hier zur Einsicht aus; er spricht davon, daß die Räume unzulänglich sind und den bestehenden Bestimmungen über den Bau von Volks⸗ schulhäusern in leiner Weise mehr entsprechen. Ich meine, wir haben allen Grund, die Uebelstände offen darzulegen, und ich komme den Herren darin in jeder Richtung gern entgegen.

s4 * die anlangt, die hier gestreift worden „so kann ich nur erklären, daß die Angelegenheit be⸗ de Apethekers für mich noch in der Schwebe ist. 3 + recht dahinterkommen, ob der Mann newös sich nicht anesprechen will, wie ich gehofft habe. Ich werde mir vielleicht in einiger Zeit ein Urteil bilden können.

Was den Magazinverwalter Schulz anbetrifft, so ist ihm einfach gesagt: wenn er sich eignet, soll er Stutmeister werden. Er ist im Proviantamt angestellt, hat sich als nicht tüchtig erwiesen, und darin wird mir der Herr Vorredner und das hobe Haus, glaube ich, zu.ä... stimmen, daß über die Brauchharkeit eines Angestellten allein die Vorgesetzten zu entscheiden haben (sehr wahr! rechts),

ich für mich in Anspruch nehmen. Ich habe

die Entscheidung darüber,

welches die

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