1903 / 46 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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des gewerblichen Fortdildungsschulwesens; ich kann daran erinnern, daß er 10 Millionen zur Verfügung gestellt hat, um den Provinzen, den Kreisen und den überlasteten Gemeinden neues Blut zuzuführen; ich darf daran erinnern, daß es möglich gewesen ist, nahezu 2 Millionen für die Zwecke der Fürsorgeerziehung zur Verfügung zu stellen.

Der Etat des Kultusministeriums ist z. B. von 102 Millionen im Jahre 1890/91 auf 171 Millionen im Jahre 1903 gewachsen, also

in dieser verhältnismäßig kurzen Periode um nahezu 70 Millionen gestiegen, und während für das gewerbliche Fortbildungsschulwesen 1896/7 nur drei Millionen ausgegeben wurden, sind im Jahre 1903 bereits acht Millionen dafür vorgesehen. Daß das Dotationsgesetz erhebliche Mittel in Anspruch genommen hat, habe ich schon angeführt.

Aus dieser Entwickelung ergibt sich meines Erachtens zweierlei: daß wir Vorsicht walten lassen müssen hinsichtlich der Gestaltung unserer Eisenbahneinnahmen, und daß wir auf einen mäßigen Zuschuß der Staatseisenbahnverwaltung für die allgemeinen Staatsaufgaben

nicht verzichten können. Das möchte ich auch den Herren gegenüber, die immer auf eine Ermäßigung der Tarife, sei es der Personen⸗ oder Gütertarife drängen, sagen, daß, wenn wir auf diesen Beitrag der Staatseisenbahnen verzichten müßten, das einfach die Notwendigkeit einer Verdoppelung der Staatseinkommensteuer bedeuten würde. (Sehr richtig! rechts.) Wir haben, wie ich schon erwähnte, im Durchschnitt der Jahre 1900 bis 1903 von den Staatseisenbahnen einen Betrag zu den allgemeinen Staatsausgaben von 156 Millionen Mark gehabt, während sich bekanntlich das Veranlagungssoll der Ein⸗ kommensteuer auf 174 Millionen Mark, also annähernd auf dieselbe Summe, beläuft, und es ist eine unentrinnbare Notwendigkeit, daß⸗ wenn wir diesen Beitrag der Staatseisenbahnen verlieren müßten, wir einfach zu einer sehr erheblichen Erhöhung der Einkommensteuer zu schreiten genötigt sein würden.

Die zweite Konsequenz, die sich aus dieser Sache für mich ergibt, ist die, meines Erachtens, daß die Stellung der Finanzverwaltung in unserem ganzen staatlichen System, ins⸗ besondere auch gegenüber der Eisenbahnverwaltung unter allen Umständen erhalten werden muß. Je komplizierter unser ganzes staat⸗ liches System wird, je mehr die staatliche Tätigkeit sich auf den ver⸗ schiedensten Gebieten ausbreitet, je mehr damit auch die Ausgaben des Staates wachsen, je unerläßlicher ist es, daß eine Instanz im Staate ist, die in der Lage ist, die verschiedensten Gebiete zu übersehen und damit auch dem einzelnen Ressort Grenzen unter Umständen vor⸗ zuschreiben, ohne die die Gesamtbedürfnisse nicht befriedigt werden können. (Sehr richtig! rechts.) Aber, meine Herren, gerade bei dieser ausschlaggebenden Bedeutung der Eisenbahnen und auch unseres Eisen⸗ bahnetats für unsere gesamten Staatsfinanzen ist es andererseits Pflicht eines vorsorgenden Finanzministers, den berechtigten Bedürfnissen der Eisenbahnverwaltung Rechnung zu tragen und der Eisenbahnverwaltung das zu geben, was sie nötig hat, um ihre großen wirtschaftlichen Auf⸗ gaben zu erfüllen.

Zu diesen Bedürfnissen der Eisenbahnverwaltung gehört meines Erachtens in erster Linie eine gewisse Stabilität, eine gewisse Gleich⸗ mäßigkeit; denn nur bei einer solchen Gleichmäßigkeit kann die Eisen⸗ bahnverwaltung von langer Hand her planmäßig ihre ganzen Auf⸗ gaben in Angriff nehmen und lösen. Um die Eisenbahnverwaltung nicht fortgesetzten Schwankungen auszusetzen, um ihr das, was sie selber verdient, in erhöhtem Maße auch wieder zuzuführen, ist man in den letzten Jahren dazu übergegangen, das Extraordinarium der Eisenbahnverwaltung viel höher zu dotieren, als das früher der Fall war. Die Herren finden in der Begründung der Vorlage einige kurze Notizen, die ich bei ihrer Wichtigkeit bitte kurz mitteilen zu dürfen.

Es ist in der Begründung mitgeteilt, daß beispielsweise im Jahre 1882/83 das Extraordinarium der Eisenbahnverwaltung sich nur auf 3,9 Millionen Mark belief gleich 1,4 % der Gesamtausgaben, daß dieses Extraordinarium auch in den Jahren 1894/95 sich nur auf 20,9 Millionen Mark gleich 3,4 % der Gesamt⸗ ausgaben belief und dann von Jahr zu Jahr eine erhebliche Steigerung erfahren hat, die von 27 Millionen Mark bis auf 93 Millionen Mark im Jahre 1901 ging, so daß der frühere Prozent⸗ satz der Ausgaben von 1,4 sich auf 10,2 gesteigert hat.

Meine Herren, mit vollem Vorbedacht ist auch, nachdem die Ge⸗ samtsituation des Staates ungünstiger geworden war, im Jahre 1902 und auch im Entwurf für 1903 das Extraordinarium der Eisenbahn⸗ verwaltung sehr reichlich bemessen worden, um diese Verwaltung in den Stand zu setzen, auch in den mageren Jahren ihre Aufgaben zu erfüllen, und um sie davor zu bewahren, diese Ausgaben leisten mu müssen, wenn die Konjunktur wesentlich angezogen hat, und damit auch wesentlich höhere Preise seitens des Staates anzu⸗ legen sind.

Meine Herren, infolge dieser wesentlichen stärkeren Dotation des Extraordinariums der Eisenbahnverwaltung ist auch der Beitrag, der seitens der Staatscisenbahnverwaltung zu den allgemeinen Staats⸗ ausgaben zu leisten ist, in den letzten Jahren in viel geringerem Maße gestiegen, als das früher der Fall war. Wir haben vom Jahre

von 3 Millionen auf 104 Millionen gehabt, während wir seit dem Jahre 1895,96 in einem viel geringeren Maße die Staats⸗ eisenbahnen zu den allgemeinen Staatsausgaben haben beitragen lassen. Ich habe bereits erwähnt, das sogar dieser Beitrag in den letten Jahren erheblich zurückgegangen ist, daß, während er 1901 noch ALö betrug, er im Jahre 1903 auf

D ist.

Um der Eisenbahnverwaltung die Erfüllung dieser Zwecke zu ermöglichen, ist ferner mit Zustimmung dieses hohen Hauses dam übergegangen worden, der Eisenbahnverwaltung cinen außeretats⸗ mäßigen Dispositiensfonds zur Verfügung zu stellen zur Beschaffung von Betriebemitteln, zur Ergänzung ihrer Anlagen, zur Er wertung von Grundstücken im Falle nicht

Meine Herren, an den Vorgang dieses außeretatsmäßigen Dispo⸗ sitionsfonds der Eisenbahnverwaltung, der von diesem hohen Hause so oft gebilligt worden ist, knüpft nun die Vorlage an, die Ihrer Beratung unterbreitet worden ist. Dieser Dispositionsfonds von 30 Millionen Mark leidet gegenwärtig an zwei wesentlichen Mängeln, wie das schon bei der ersten Lesung des Etats angedeutet war. Er hängt von dem zufälligen Umstande ab, ob gerade das letztverflossene Jahr einen Rech⸗ nungsüberschuß ergeben hat. War also im letztverflossenen Jahr ein Ueberschuß nicht da, dann stand auch der Dispositionsfonds der Eisen⸗ bahnverwaltung nicht zur Verfügung. Und so hatte die Eisenbahn⸗ verwaltung weder für 1902 diesen Fonds zur Verfügung noch für 1903, da eben die Vorjahre Ueberschüsse nicht ergeben hatten. Er litt ferner an dem Mangel, daß dieser Fonds nur verwendet werden konnte zu Ausgaben, wenn eine Verkehrssteigerung bereits eingetreten war, während es für die Eisenbahnverwaltung gerade darauf an⸗ kommt, sich auf die eintretende Verkehrssteigerung vorzubereiten, um den Fonds schon in mageren Jahren zu haben, um daher gerüstet zu sein auf die Jahre des Verkehrsaufschwungs und der wieder auf⸗ steigenden Konjunktur. Diesen beiden Mängeln soll die Vorlage abhelfen, indem dieser Fonds von 30 Millionen unabhängig gestellt wird von den Ergebnissen des jeweiligen letzten Jahres. Es soll nicht nur das Ergebnis dieses Jahres, sondern das der letzten Jahre angesammelt werden, um den Eisenbahnminister in die Lage zu setzen, auch in mageren Jahren diesen Fonds zur Verfügung zu haben, ein Fonds, der, glaube ich, wirtschaft⸗ lich wie finanziell durchaus rätlich gewesen ist. Nachdem das hohe Haus seinerseits wiederholt die Zweckmäßigkeit dieses Fonds anerkannt hat, ist es wichtig, ihn von diesen zufälligen Mängeln zu lösen, die ihm gegenwärtig anhaften, und den Eisenbahnminister in die Lage zu setzen, ihn aus den Ueberschüssen früherer Jahre zu er⸗ halten. Wir befolgen damit nur einen Weg, den jede große Privat⸗ betriebsgesellschaft geht, indem sie sich in guten Jahren einen Reserve⸗ fonds zurücklegt, um daraus auch ihre Ausgaben in mageren Jahren bestreiten zu können. Ferner soll dieser Fonds nicht nur verwandt werden können, wenn die Verkehrssteigerung bereis eingetreten ist, sondern schon dann, wenn sie zu erwarten ist, um rechtzeitig für diese gewappnet zu sein. Aus dem so angesammelten Fonds soll ferner nicht nur dieser Fonds von 30 Millionen Mark gebildet, sondern es soll auch das Extraordinarium der Eisenbahnverwaltung in einer angemessenen Höhe erhalten werden können.

Meine Herren, wenn wir jetzt ungünstige Jahre haben, wenn die Finanzverwaltung genötigt ist, die Ausgaben der verschiedenen Ver⸗ waltungen einzuschränken, so kann sich auch die Eisenbahnverwaltung als Zweig des ganzen staatlichen Daseins dem nicht entziehen. Sie ist wohl in der Lage, ihre ordentlichen Ausgaben bei sinkender Kon⸗ junktur auch einigermaßen einzuschränken, und der Herr Minister von Thielen hat ja auch in diesem Hause erklärt, daß wir zwar auch für das laufende Jahr 1902 die Einnahmen nicht erreichen würden, daß aber auch die Ausgaben eine Einschränkung würden erfahren können. Ganz anders steht es bei den extraordinären Ausgaben, namentlich bei den Bauten; die könnte man wohl im Einzelfalle zurückstellen, aber zum Schaden der Sache und zum Schaden der Entwickelung in unserem Lande. Deshalb ist es für die Eisenbahn⸗ verwaltung von hoher Bedeutung, daß sie auch in mageren Jahren das Extraordinarium dotieren und zum Finanzminister sagen kann: ich habe die Mittel in guten Jahren aufgebracht, jetzt gib sie mir auch in schlechten Jahren für das Extraordinarium. Das sind die Zwecke, die der Gesetzentwurf in den Ziffern 1 und 3 des § 3a hat. Der Grundgedanke ist der, im Interesse der Eisenbahnverwaltung eine größere Gleichmäßigkeit und Stabilität zu erzielen und damit dem ganzen Verkehr im Lande und unserer Verkehrsentwickelung förderlich zu sein.

Meine Herren, wie die Vorlage in erster Linie von Bedeutung ist für die Eisenbahnverwaltung, so ist sie meines Erachtens auch von hohem Wert für die Finanzverwaltung. Der jetzige Zustand der großen Schwankungen der Eisenbahneinnahmen verursacht natur⸗ gemäß auch Schwankungen in unserem gesamten Staatshaushals⸗ etat. Es ist auch für die Finanzverwaltung ein durchaus unerwünschter Zustand, wenn, wie ich schon erwähnte, der Nettoüberschuß der Eisenbahnen von 185 Millionen im Jahre 1901 auf 110 Millionen im Jahre 1903 gesunken ist, also sich in zwei Jahren um 75 Millionen verringert hat. Sie können sich denken, daß eine derartige Schwankung dem Finanzminister die größten Schwierigkeiten bereitet bei Auf⸗ stellung des Etats. Er muß überall suchen, diesen Schwankungen entsprechend, auch die Ausgaben zu beschränken, und darunter leiden der Etat und die einzelnen Verwaltungen des Staats. Diese großen Schwankungen ergeben zugleich und das ist namentlich für unseren Kredit im Auslande wie im Inlande von Wichtigkeit ein ganz falsches Bild von der Gesamtlage des Staats. Nachdem wir im Jahre 1900 einen Etat gehabt haben, so glänzend wie ihn Preußen noch nicht gesehen hat, ist es in der Tat sehr unerwünscht für uns, im nächsten Jahr 1903 mit einem Defizit von 72 Millionen hier vor dem Landtage erscheinen zu müssen. Dieses alles würde vermieden werden, wenn wir die Ueberschüsse reicher Jahre verwerten könnten, um auch in mageren Jahren den Etat angemessen zu gestalten. Ferner entspricht diesem Gesichtspunkte der § 3a Nr. 2, worin auch bestimmt ist, daß die rechnungsmäßigen Fehlbeträge der Eisenbahnverwaltung aus den Fonds gedeckt werden können, soweit sie nicht aus sonstigen Ueberschussen des gesamten Staatshanshaltsetats ihre Deckung finden.

Meine Hetren, für die Fianzverwaltung ist aber der Hauptvorteil ein, wenn ich sagen darf, indirekter, den der Gesetzentwurf bringt. Wird ein solcher Ausgleichsfonds geschaffen, derartig, daß die Mehreinnahmen, die über den Etatban

einzurichten und also, wenn möglich, ein Mehrerträgnis gegenüber dem E ob es ein richtiger Zustand t Jahre 1901 die Eisenbahneinnahmen um 81 b veranlagt waten, so daß sich

ergab; und dieselbe Ueberschähung der

haben mwir auch für das Jahr 1902 untmeifelhaft gebabt. Werden diese Mehrerträgnisse der Ersenbahnverwaltung selber zugeführt, e wird sie ihre Eisenbahmeinnahmen vorsichtta scha

vorsichtigen Schätzung der Eisenbahneinnahmen liegt zugleich das stärkste Bollwerk gegen eine übermäßige Steigerung der Ansprüche der übrigen Verwaltungen.

Der Gedanke, eine solche Rente einzuführen, die die Eisenbahn⸗ verwaltung an die Finanzverwaltung abzuführen hätte, ging ja auch davon aus, auf diese Weise eine übermäßige Steigerung der Staats⸗ ausgaben zu verhüten. Meine Herren, indirekt befindet man sich auf demselben Wege mit der Vorlage; denn wenn die Einnahmen vorsichtig eingeschätzt werden, so ist es eben ausgeschlossen, daß die übrigen Staatsverwaltungen übermäßige Ansprüche erheben, in der Annahme, daß die Einnahmen viel höher sein würden, als es tatsächlich der Fall ist, und, meine Herren, wie ich schon eben andeutete, hat die Eisen⸗ bahnverwaltung, wenn die etwaigen Ueberschüsse ihr selbst zufließen, ein erhebliches Interesse an der wirtschaftlichen Gestaltung ihres ganzen Etats. Ich habe nur mit Dank anzuerkennen, daß sowohl der frühere Eisenbahnminister wie der jetzige den Rücksichten der Wirtschaftlichkeit und den finanziellen Rücksichten, die ja natürlich in zweiter Linie stehen müssen, voll Rechnung getragen haben bei der ganzen Wirtschafts⸗ führung. Aber es kann garnicht zweifelhaft sein, daß ein solches direktes Interesse der einzelnen Verwaltungen dahin führen wird, die Wirtschaftlichkeit bei der Betriebsführung noch zu verstärken.

Meine Herren, bei unserer ganzen komplizierten Finanzgebarung, bei den außerordentlich vielen Betriebsverwaltungen, die wir haben, muß es die Aufgabe des Finanzministers sein, jede einzelne Ver⸗ waltung nach Möglichkeit an einem guten finanziellen Ergebnis zu interessieren; denn keinem Menschen macht es Freude, dem Finanz⸗ minister wieder Gelder abzuliefern. Der Finanzminister ist und das gehört zu seiner Position eine in allen Staatsverwaltungen sehr wenig beliebte Persönlichkeit (Heiterkeit), hat ein Interesse daran, ihm Gelder abzuliefern. aber das Geld den eigenen Verwaltungen zu gute kommt, dann erwacht in diesen das eigene finanzielle Interesse. Man kann ja in den verschiedensten Verwaltungen sehen, wenn die ersparten Gelder am ersten April an den Finanzminister abgeführt werden sollen, dann wird wenige Tage vor dem ersten April der letzte Sechser von dem Fonds verausgabt, mag die Ausgabe notwendig sein oder nicht. (Heiterkeit.)

Wenn

Wie ist es aber, wenn die Verwaltungen ein Interesse daran haben? Wir haben beispielsweise bei den Gymnasien eingeführt, dasßs

die Staatsbeiträge, die die Gymnasien bekommen, und die sie in den einzelnen Jahren nicht verbrauchen, nicht wieder zur Staatskasse ab⸗ geführt werden, sondern bei den Gymnasien verbleiben.

zu verwalten, weil sie wissen, daß das, was sie in dem einen Jahre er⸗ übrigen, ihnen in dem nächsten Jahre zu gute kommt. Diese finanzielle Interessierung der einzelnen Verwaltungen haben

wir ja auf den verschiedensten Gebieten des Staates durchgeführt. Ich darf

aus meiner früheren Stellung als Regierungspräsident in Düsseldorf

an den Ruhrhafen erinnern, der vielen der Herren bekannt sein wird. Dieser

kolossale Hafen, der größte Hafen des Kontinents, hat dem preußischen Staate nicht einen blanken Groschen gekostet; denn die Einnahmen der Ruhrhafenverwaltung sind immer wieder dazu verwandt worden, um den Hafen zu erweitern. Die Interessenten hätten sicher die er⸗ heblichen Gebühren nicht so willig bezahlt und die Verwaltung des Hafens selber wäre nicht so auf die finanzielle Seite der Sache be⸗ dacht gewesen, wenn die Mehreinnahmen an die allgemeine Staats⸗ verwaltung abgeführt worden wären, statt der Verwaltung selber zu gute zu kommen.

Ich darf an ein neuestes Beispiel erinnern, an die Veräußerung von einzelnen Domänen⸗ und Forstgrundstücken im Westen, namentlich in Hannover, Westfalen, Schleswig⸗Holstein usw. Bekanntlich ist mit Zustimmung des hohen Hauses die Vereinbarung getroffen worden, daß aus der Veräußerung der vereinzelten, für ihren eigentlichen Zweck wenig bedeutungsvollen, aber hoch im Kaufpreise stehenden Domänengrund⸗

stücke nur 1 600 000 zur Staatskasse abgeführt werden. Was darüber

erzielt wird, soll dem Minister für Landwirtschaft zum Ankauf von anderweitigen Domänen⸗ und Forstgrundstücken zur Verfügung stehen. Auf diese Weise ist erzielt worden, daß beispielsweise im Jahre 1901 der Landwirtschaftsminister aus dieser Veräußerung der kleinen Domänengrundstücke über seinen Etat hinaus 7 ½ Millionen zur Ver⸗ fügung gehabt hat, eine Summe, die auf das zweckmäßigste zur Ver⸗ größerung unseres Domänen⸗ und Forstbesitzes im Osten verwandt worden ist. Ich bin überzeugt, daß, wenn nicht das eigene Interesse der Verwaltung mitgespielt hätte, sich tausend Schwierigkeiten auf, getürmt hätten, um diese einzelnen Domänen⸗ und Forstgrundstücke zu verkaufen, und daß sonst nicht erreicht worden wäre, einen unendlich viel größeren und für seinen großen Zweck viel mehr geeigneten Domänen⸗ und Forstbesitz im Osten zu erzielen. b Meine Herren, ich halte es für richtig, die einzelnen Verwaltungen an den finanziellen Ergebnissen zu interessieren, und die Eisenbahn⸗ verwaltung wird, wenn ihr ein solcher Ausgleichsfonds zur Ver⸗ fügung steht, ihr also die Mehreinnahmen zufließen, die sie über den Etat erzielt, an dem Ausgleichsfonds finanziell interessiert sein. So decken sich bei der Vorlage, die wir uns Ihnen hier zu machen erlaubten, meines Erachtens die wirtschaftlichen Rücksichten, die der Eisenbahn⸗

minister zu nehmen hat, und die finanziellen Rüchsichten, die der Finanz⸗

minister nehmen muß. Ich bitte um eine wohlwollende Prüfung der Vorlage, die, wie ich glaube, einen weiteren, immerhin wertvollen Schritt zur Konsolidierung unseres gesamten preußischen Finanzwesens bildet. (Bravo! rechts.)

Dr. tr.): 1

gcut 2n 8 Zehnboff (Zentr.): Ein Teil meiner Freunde Boden der Vorlage steht und nur Bedenken

den des ersten Teils meiner zunächsft, daß durch die kt wird, und hweitens 8 eingeschlagenen Wege chritt alte 447 en ¹ 1 decken, schon um cine ewolitik zu veranlassen. Die N. rechtigung der vom inister por Verbesserung will * durchaus anerkennen, aber man sollie das G8 n

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und kein Mensch nur von der Forderung des Verkehrs ab. (Jahr schlechter Finanzen notwendig sein, Anlagen herzustellen oder

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Die Gym⸗ nasien haben nun ein lebhaftes Interesse daran, ihre Fonds sparsam

und ganzen ablehnend 5 über, während ein

altnis der Ueberweisungen seitens des Reichs zu den Matrikular⸗ hältne en in jedem Jahre ein anderes wird. Es ist Sache beitragin lstaaten, dafür zu sorgen, daß sie, ohne ihre Finanz⸗ E.gs gefäbrden, immer in der Lage sind, wenn es nötig ist, - 4 füularbeiträge abzugeben. Es hat gar keinen Zweck, einen be⸗ Natr Fonds für einen bestimmten Zweck zu schaffen, denn Geld Der Redner bespricht dann das Eisenbahngarantiegesetz ugnahme auf die Verhandlungen im Jahre 1897 und be⸗ Ueberweisung der Vorlage an die Budgetkommission. Abg Richter (freis. Volksp.): In der Beurteilung des Eisen⸗ ngarantiegesetzes stimme ich dem Vorredner bei. Der Staats⸗ bahng Stephan hat im Herrenhaus davon gesagt, es seien Schaumklößchen auf der Suppe, natürlich! auf der Suppe SchaVerstaatlichung. Dieses Gesetz rührt von der großen Lieb⸗ ac des Ministers von Miquel für automatische Kunststücke habe mir scheint es aber, daß die auf automatische Regelung gerich⸗ b Bestrebungen jetzt noch weiter gehen. Was bleibt da schließlich u“ Budgetrecht noch übrig? Fch verstehe nicht, warum der vusgleichsfonds nur auf die Defizits angewandt werden soll, die durch die Eisenbahnverwaltung entstehen, und nicht auch zur Deckung der Defizits im Rechnungsjahre überhaupt. Ich erkenne an, daß die Mißstände, über die die Eisenbahnverwaltung klagt, durchaus bestehen. Diesen Teil, der Begründung unterschreibe ich. Ich sehe aber in der Vorlage keine geeigneten Mittel, diesen Mißständen abzuhelfen. Diese Vorlage ist eine erheblich verschlechterte Auflage des Gesetzes von 1897. Das Budgetrecht ist an und für sich schon so knapp, daß wir es nicht nötig haben, es mec weiter zu schmälern. Dann wird wieder die Zahl der Fonds vermehrt, die außerhalb des Rahmens der

Verfassung stehen, in der es heißt, alle Einnahmen und Ausgaben

ssen alljährlich veranschlagt werden. Der Redner weist in längeren Fishan clgn auf verschiedene Punkte hin, in denen das Etatsrecht beschääntt worden ist, und fährt dann fort: Der Minister kann mit den Fonds den Landtag und das Budgetrecht vollständig mattsetzen. Das ganze Budgetrecht ist jetzt schon ein Messer ohne Klinge, dem der Griff fehlt. Das Bedürfnis der Eisenbahn⸗ verwaltung ist vollständig unabhängig von der Finanzlage. Es hängt Es kann gerade in einem

zu verbessern angesichts einer Steigerung des Verkehrs. Ein Dis⸗ positionsfonds muß vorhanden sein für unvorhergesehene Bedürfnisse. An sich ist aber eine Einrichtung, wie sie Herr von Miguel geschaffen hat, widersinig. Er schafft einen Fonds für unvorhergesehene weist diese Bedürfnisse an auf unvorher⸗ esehene Einnahmen; daher sind die Mißstände gekommen. ie Mißstände liegen nicht in der Verstaatlichung ich bin nie ihr reund gewesen —, sie sind durch die Thesaurierungspolitik des Fruster⸗ von Miquel entstanden, aus der Neigung, aus laufenden Mitteln möglichst viel aufzuwenden zur Verbesserung des Aktiv⸗ vermögens des Staats, zur Vermehrung des werbenden An⸗ lagekapvitals des Staats in den verschiedenen Zweigen. Man soll die Gegenwart nicht zu gunsten der Zukunft ver⸗ nachlässigen, aber ebenso falsch wäre es, die Gegenwart zu aunsten der Zukunft zu belasten. Die verfassungsmäßige Praxis des Keichs sollte auf den preußischen Staatshaushaltsplan übertragen werden. Die Frage der Deckung der Eisenbahnbedürfnisse muß ent⸗ schiden werden unabhängig von den Verkehrsbedürfnissen. Im Reichstag, wo wir auch einen Eisenbahnminister haben, ist es doch so. Unsere Etatsberatung ist eigentlich nur eine Etatsplauderei in mehr oder weniger harmloser Weise, in mehr oder weniger verbindlichen Worten für die Regierung, aber eine wirkliche Etatsberatung kommt nicht in Betracht, weil von vornherein der ganze Etat in einer Konstruktion festliegt. Ich bin also der Meinung, daß der Fesezertwef kein geeignetes Mittel ist, um die Mißstände abzuwenden. Er beschränkt die Rechte des Hauses, deinträchtigt die Uebersicht und fördert eine Finanzgebahrung, die ich ict für vereinbar mit dem Staatsinteresse halte. .

Abg. von Arnim (kons.): Der Ausgleichsfonds, den man jetzt n uns verlangt, ist ein anderer als der im Jahre 1897 uns vor⸗ zschlagene, der zur allgemeinen Balancierung des Etats bestimmt ar, während dieser Fonds wesentlich für die Eisenbahnverwaltung bestimmt ist. Miquel hätte bei der heutigen Finanzlage eine solche Vorlage nicht eingebracht. Ich gehe nicht so weit, die Vorlage a limine zulehnen, aber der gegenwärtige Moment ist nicht dafür geeignet,

eine ernstliche Prüfung der Frage heranzutreten. Der Redner volemisiert dann gegen den Abg. Richter und verteidigt die Thesau⸗ nierungspolitik von Miquels. Dem Antrage, die Vorlage an die Budgetkommission zu verweisen, schließe er sich an. 1

Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

Meine Herren! Ich bin dem Herrn Vorredner außerordentlich dankbar dafür, daß er die Vorlage so wohlwollend behandelt hat, wie ch es aus seinen Worten entnommen habe. Er hat indessen kritisiert, daß der derzeitige Moment nicht richtig gefaßt wäre, um die Vorlage enzubringen. Meine Herren, ich glaube, gerade dieser Moment ist dorchaus richtig, weil er durch die Notwendigkeit diktiert wird.

Meine Herren, wie ist denn der Entwurf entstanden? Er ist adurch entstanden, daß die Eisenbahnverwaltung sich in einer Notlage kfindet. Und wodurch ist die Notlage entstanden? Dadurch, daß im loßten Jahrzent, in den sogenannten fetten Jahren, im Haushalt des Staates anhaltend dauernde Ausgaben auf schwankende Einnahmen brsiert worden sind. (Sehr richtig!) Was ist nun die Folge davon? Der Herr Finanzminister, dieses hohe Haus, alle Ressorts rechnen da⸗ mit, daß die Eisenbahnverwaltung die Aufgaben, die ihrdurch Aufhäufung er dauernden Ausgaben auf ihre Einnahmen auferlegt worden sind, auch mfällt. In setten Jahren geht das ganz gut; und Sie alle haben die gahre erlebt, als die Eisenbahn über 7 % abwarf und man sich alle zahre bemühte, die Eisenbahnüberschüsse unterbringen zu können Sehr richtig!) Wenn aber nun die mageren Jahre kommen und H bin in ein solches blutarmes Jahr bineingesetzt worden —, dann atsteht die Frage für die Eisenbahnverwaltung: wie kannst du die ur auferlegte Aufgabe erfüllen? Die Folge ist natürlich ich muß aht auch aus der Schule plaudern; der Herr Finanzminister hat vnen za erzählt, wie es im Ressortkrieg dergeht —, daß selbst⸗ vertändlich der Eisenbahnverwaltung gesagt wird: beschränke du deine

¹ Ich spreche hier nicht von Ersparnissen;

verde, wie ich Ihnen in meiner Etatörede noch ausführen werde, für ne Ersparnisse sein, die gesund und verständig sind —; vermindere das sich rechnerisch ergibt, damit ich dieselbe Zahl, die abgeworfen haft, für diesen Zweck wieder einsetzen kann! davon ist, daß unter Umständen, je nach dem der Eisenbahn⸗ persönlich mehr oder weniger Glück auch in diesem hohen bat, die Eisenbahnverwaltung einfach finanztell mißhandelt könnte. Ich würde ed geradezu für eine finanzielle Mit⸗ wenn der Eisenbahnverwaltung als großes industrielles

die Mittel versagt würden, die für seine Lebensfähigkeit sind. (Sehr gut!) Kein induftrielles Unternehmen kann werden, daß man sagt: ich will meinen Aktionären jetzt % Dividende geben, und dann werde ich sehen, wie viel in Reserve stelle. Jedes industrielle Unternehmen meine Lebensfähigkeit, erst kommt meine gesunde mir selbst, daß ich lebensfähig bleibe, und dann wird

vommen köͤnnen! (Gehr richtta!) Fimnanzlage befinde und mich

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seen

dann bleibt nichts übrig, als daß der Druck beseitigt wird. Aendere ich ihn erst ab, wenn es zu spät ist, d. h. wenn Ueberschüsse erst wieder da sind, dann können Sie sich darauf verlassen, daß so und so viele Geier da sind, die auf die Beute losschießen und sie einheimsen, ehe sie überhaupt in Sicherheit gebracht ist. Aus diesem Grunde halte ich den jetzigen Zeitpunkt zu einer gesetzlichen Regelung allerdings für unbedingt richtig.

Dann stimme ich aber auch vollständig mit dem Herrn Vor⸗ redner überein, daß die Eisenbahnverwaltung nicht selbständig sein kann. Sie ist ein großes Glied in dem ganzen Gebäude der preußischen Staatsfinanzen und hat sich selbstverständlich unter⸗ zuordnen in ihrem Gebahren der allgemeinen Finanzverwaltung, und ich habe niemals das Bestreben gehabt und werde es niemals haben, mich irgendwie wieder von der Finanzverwaltung loszumachen. Ich möchte bei dem ersten Male, wo ich Gelegenheit habe, das Wort hier zu ergreifen, bestätigen, daß ich mit außerordentlicher Freudigkeit mit der Finanzverwaltung unter deren außerordentlichem Entgegenkommen gearbeitet habe, und daß ich die Grundsätze, die ich eben über die Verwaltung eines industriellen Unternehmens ausgesprochen habe, von dem Herrn Finanzminister voll bestätigt bekommen habe. Sie haben aus seiner ersten Etatsrede und auch heute wieder gehört, daß der Herr Finanzminister mit mir auf demselben Standpunkt steht, daß die Staatseisenbahnverwaltung stets finanziell angemessen ausgestattet werden muß, wenn sie nicht in ihren Aufgaben unterliegen soll. (Sehr richtig!)

Wenn ich nun weiter auf das komme, was die Herren Vorredner gesagt haben, so muß ich meiner Freude Ausdruck geben, daß eigentlich das Bedürfnis dieses Fonds für die Eisenbahnverwaltung von sämt⸗

n Rednern, namentlich auch von dem Herrn Abg. Richter, aner⸗ kannt worden ist (sehr richtig!) —, und er hat im einzelnen ausgeführt, daß das Bedürfnis der Eisenbahnverwaltung in gewissem Sinne un⸗ abhängig ist von den allgemeinen Staatsfinanzen.

Welchen Zwecken soll nun der Fonds dienen? Erstens zur Aus⸗ füllung des 30⸗Millionenfonds. Dieser Dispositionsfonds ist der Eisenbahnverwaltung zugebilligt worden in früheren Zeiten, in den fetten Jahren. Ja, meine Herren, der Dispositionsfonds ist auf⸗ gebraucht; ich habe nichts mehr darin; neu aufgestellt ist er im Etat nicht. Aber ich habe bereits eine stillschweigende Anweisung, die der Herr Finanzminister schon erwähnt hat, auf 20 Millionen zur Be⸗ schaffung neuer Betriebsmittel. Wird der Ausgleichsfonds nicht bewilligt durch dieses Gesetz, so müssen wir mit einem Nachtragsetat kommen. Also dieser Zweck muß auf alle Fälle erfüllt werden. Auch der übrigen 10 Millionen des Dispositionsfonds bedarf ich unbedingt, wenn ich nicht unwirtschaftlich wirtschaften will. Es ist aber un⸗ wirtschaftlich, wenn die Eisenbahnverwaltung warten muß mit Ge⸗ ländeankäufen, bis die Spekulation sich der Sache bemächtigt hat (sehr richtig!), und wir haben Ihnen viele Millionen früher dadurch gespart, daß wir den Dispositionsfonds zur Verfügung hatten und wirtschaftlich wirken konnten. Also der Dispositionsfonds ist auf alle Fälle nötig.

Es ist aber doch ein Unterschied da, ob Sie in einem Jahre je nach der Finanzlage ihn bewilligen, vielleicht auch in schlechten Jahren ihn bewilligen würden, als wenn Sie eine berechtigte Forderung der Eisenbahnverwaltung durch Gesetz festgesetzt haben, daß über die Dauer eines Etatsjahres hinausgeht. Dieses Fundament ist für die Eisenbahnverwaltung von außerordent⸗ lichem Wert. Ich möchte Sie deshalb bitten, diesen Zweck anerkennen zu wollen.

Der zweite Zweck ist mehr finanzieller Natur, hat aber auch seine Bedeutung für die Eisenbahnbahnverwaltung. Denn jeder Betriebs⸗ verwalter muß es als eine Anstandspflicht betrachten, daß, wenn er einmal einen Fehlbetrag in einem Jahre hat, er auch das Geld bringt und sagt: im vorigen Jahre habe ich im Stich gelassen, ich will die Sache wieder ausgleichen. Das ist auch für die Eisenbahnverwaltung gegenüber der Finanzverwaltung von großer Bedeutung. Aber, wie gesagt, dieser Zweck liegt vorwiegend im Interesse der Finanz⸗ verwaltung.

Der dritte Zweck, der eigentliche Zweck des Ausgleichsfonds, also die Stärkung des Extraordinariums, ist von ganz erheblicher Bedeutung. Es ist Uer in verschiedenen Reden von der Höhe des Extraordinariums gesprochen worden. Ja, meine Herren, der Vergleich des Extraordinariums, der einzelnen Zahlen in verschiedenen Jahren hat doch nur eine einen rein statistischen Wert; er gibt aber keinen Maßstab über die Höbe des Extraordinariums im Hinblick auf die vorhandenen finanziellen Bedürfnisse. Denn wenn das Extraordinarium, wie in diesem Jahre, in seiner Höhe fast zur Hälfte festgelegt ist durch große Raten für Bahnhofsbauten früherer Jahre, die ich doch nicht stillstehen lassen kann, dann fällt natürlich für andere Zwecke, die überall auftauchen, außerordentlich wenig ab. Außerdem ist es nur ganz natürlich, daß eine Staatsbahnverwaltung, die fast jedes Jahr 500, 600 km ihrem Bahnnetz durch Neubauten hinzufügt, deren Anlagekapital also ganz bedeutend wächst, im Extraordinarium auch wachsen muß. Dem gegenüber erwähne ich, daß die Mittel, die in früheren Jahren bereit gestellt worden sind, ganz erheblich geschwankt haben. Ich nehme hier die sämtlichen Mittel: Extraordinarium plus besondere Gesetze, Anleihefond usw.; sie wechselten in folgenden Zahlen in den einzelnen Jahren von 125 zu 101, zu 127, m 79. zu 36, 21 Millionen im Jahre 1804/95, weiterhin 30, 61, 69 Millionen, dann 128, 131, 117, 131 und 100 Millionen 1902. Meine Herren, derartige Schwankungen kann ein induftrielles Unter⸗ nehmen, welches andererscits in seiner Bahnlänge und in seinem

täglich Bedürkmsse angemeldet. Wir maü meldungen unter den Tisch fallen lassen oder Schublade hineinlegen, dis wir sie glücklich mal (Heiterkeit.)

Nun hat der Herr Finanzminister Ihnen ein fehr bel der ersten Gtatsrede vorgebracht, er hat Ihnen loöwen gesprochen, die ersäͤuft werden. Wenn Gisenbahnlöwen im Kastantenwäldehen erscheinen und koöͤnnen: da ist meine Apung, die ich mir dorder aufgespetchert laßt mich am Leben, ich habe mir selbft verdtent, was ich

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(Sehr richtig!)

können: diese jungen Eisenbahnlöwen haben sich ihre Atzung verdient, und darum sollen sie am Leben bleiben. Wenn die aber leben bleiben, meine Herren, dann gibt es Leben im Lande, und alle Ansprüche, die in den einzelnen Städten gestellt werden ich will nur anführen Dortmund, Hannover, Hamburg, Leipzig und wie alle die Bahnhöf heißen, die dringend umgebaut werden müssen —, alle die Ansprüche können nur dann befriedigt werden, wenn Sie der Eisenbahnverwaltung die Mittel dazu geben. G Nun können Sie mir ja sagen: wo du das Geld herbekommst, ist ganz gleichgültig, wenn du es nur hast. Ja, meine Herren, ich bekomme das Geld aber nicht, ich kann es nicht bekommen, weil der Herr Finanzminister, der es mir gerne geben würde, selber es nicht hat. Habe ich es mir aber aufgespeichert, habe ich es vorher verdient, dann ist das Geld faktisch vorhanden. b Ich glaube also, meine Herren, daß gerade die Eisenbahnverwal⸗ tung wirklich auch ein Interesse daran hat, daß sie in dieser Weise nachrechnen kann: das habe ich verdient für meine Alimentierung und das ist mir nötig und nützlich. Ich bitte Sie deshalb dringend, daß Sie der Eisenbahnverwaltung diesen Ausgleichsfonds zur Verfügung stellen. Ich wiederhole nur noch einmal, daß es mir vollständig fern liegt, eine Absonderung von der Finanzverwaltung dadurch zu erzielen, sondern daß ich die berechtigte Kontrolle der Finanzverwaltung voll anerkenne. (Lebhaftes Bravo!) 1

Abg. Dr. Sattler (nl.): Ich freue mich sehr über die Rede des neuen Eisenbahnministers. Er hat beklagt, daß er in mageren Zeiten sein Amt antrete; aber das ist immer so: solange Geld da ist, bleiben die Minister. Der Abg. am Zehnhoff hat sich als Schüler Miquels entpuppt, aber als ein Schüler aus der späteren und nicht besten Zeit; er soll nur einmal die Reden Miquels aus den Jahren 1879 und 1880 nachlesen. Die Be⸗ seitigung der Schwankungen in den Matrikularbeiträgen darf man mit dieser Frage nicht verquicken, sonst wird gar nichts daraus, aber immerhin freue ich mich, daß der Abg. am Zehnhoff auf diesem Ge⸗ biete mitmachen will. Es wird außerordentlich bedeutsam sein, wen wir die Eisenbahnverwaltung von den Schwankungen des gesamten Haushalts frei machen. Der Abg. Richter hat allerdings nichts gelernt, er steht 1903 noch auf dem Standpunkt von 1879 und klagt über die Beschränkung des Budgetrechts. Ist es aber nicht das gleiche, ob wir eine Summe auf einmal oder in Raten jährlich bewilligen? Sein Hinweis auf das Reich ist jetzt recht unglücklich, die finanziellen Verhältnisse im Reich können uns nicht locken. Darin werde ich aber mit ihm zusammengehen, wenn er die Eisenbahnver⸗ waltung der Finanzverwaltung gegenüber selbständiger machen will. Der Redner geht auf die Verstaatlichung der Bahnen ein, hebt hervor, daß schon in dem Augenblick, da die Verstaatlichung in die Wege geleitet worden, es klar gewesen sei, daß diese eine gewisse Einschränkung des Budgetrechts des Landtages bedeute, und fährt dann fort: Die Eisenbahnverwaltung bedarf, wie ein großes industrielles Unternehmen, eines Ausgleichsfonds, eines Re⸗ servefonds und eines Betriebsfonds. Ich bedaure, daß der Abg. am Zehnhoff und seine Freunde nicht 1897 auf eine bessere Eisenbahn⸗ garantie hingewirkt haben. Wir haben immer darauf gedrängt, die Eisenbahnverwaltung nach Möglichkeit von den Einflüssen der Finanzverwaltung loszulösen, aber der Finanzminister will auch jetzt nichts davon wissen. Was wir wollen, wird nicht erreicht, aber was geboten wird, ist ein Fortschritt. Ich möchte unser Urteil über die Vorlage in dem Worte zusammenfassen: Klein, aber niedlich. Der Hauptvorteil in der Vorlage ist, daß die Eisenbahnverwaltung einen Rechtsanspruch auf die Bildung eines solchen Fonds erhält. Der Fonds kann ja nur gebildet werden, wenn Ueberschüsse vorhanden sind, deshalb sind die finanziellen Wirkungen des Gesetzes nur gering.

Abg. Gamp (fr. kons.): Die peinliche Unterscheidung der wirt⸗ schaftlichen und der finanziellen Rücksichten ist nicht gerechtfertigt; die Allgemeinheit hat einen Anspruch darauf, daß ihr die Ueberschüsse der Eisenbahnverwaltung zu gute kommen. Eine Volksahstimmung würde sich lieber für die Verwertung der Eisenbahnen für allgemeine Staats⸗ zwecke als für eine Erhöhung der Einkommensteuer entscheiden. Die Ausführungen des Ministers über den Ausgleichsfonds sind einwandsfrei und lassen sich in keiner Weise bemängeln. Wir sind dafür, das der Eisenbahnverwaltung ein reich bemessener Dispositionsfonds zur Verfügung gestellt wird, aber frei von den Fesseln der Vorlage; ferner halten wir es für erwünscht, daß ein Aus⸗ aleichsfonds geschaffen würde, aber nicht für ewige Zeiten, sondern im Wege der Verständigung, indem er regelmäßig in den Etat eingestellt wird. Ich hoffe, daß damit ein gang Weg gefunden ist.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich habe meinerseits naturgemäß auch nicht das allergeringste dagegen einzuwenden, daß die Vorlage der Budgetkom⸗ mission überwiesen wird. Im Gegenteil, ich hoffe, daß von der ein⸗ gehenden Beratung, die wir dort pflegen werden, noch manche Miß⸗ verständnisse beseitigt werden, die, wie mir scheint, jetzt noch obwalten. Ich darf in Kürze wenigstens noch auf einige Aeußerungen der Herren Vorredner eingehen.

Wenn ich den Herrn Abg. Gamp richtig derstanden habe, so be⸗ mängelt er, daß der Ausgleichsfonds gebildet wird, um daraus all⸗ gemein den Dispositionsfonds von 30 Millionen zu alimentieren. Er schlug vielmehr vor, einfach diesen Dispositionsfonds von 30 Millionen in den Etat zu stellen. Ja, meine Herren, dann wären wir genau vor derselben Schwierigkeit wie jetzt! Kommen ungünstige Jahre, so

müssen, weil die Mittel dazu fehlen.