8
für einheimisches Getreide,
mittelten Durchschnittsprei e
Quarter Weizen = 480, 5
angesetzt. 1 Huster W
453,6 &; A oggen = 2100, W bei der Umrechn d
den einzelnen — 2.A
wöchentlichen Durchschnittswe selkurse an der
Grunde gelegt, und zwar für Wi 1 für London und Liy “ een und Budapest
afer = 312, Gerste
* diese Pl. auf diese Plätze. Goldprämie. 8 .
eizen = 60 Pfund engl.; eizen = 2400 kg. in Reichswährung sind die aus eeenhe im „Reichsanzeiger“
die Kurse auf London, f Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse t. Petersburg, für Paris Antwerpen und Amsterdam die Kurse
reise in Buenos Aires unter2
2*
ist 1 Imperial 400 Pfund engl. 1 Pfund engl. =
—
ermittelten Berliner Börse zu die Kurse auf Wien, ür Chicago und
Berehe echeienen6
Deutscher Reichstag.
266. Sitzung vom 24. Februar 1903. 1 Uhr
Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des für 1903 bei dem Spezialetat für das Reichsamt des Innern, und zwar bei den dauernden Ausgaben für das Kaiserliche Gesundheitsamt und den mitgeteilten Anträgen.
Reichshaushaltsetats
dazu gestellten, im Wortlaut bereits Ueber den Anfang der Sitzung wurde
Nummer d. Bl. berichtet.
Abg. Wehl
einige Fälle der Infektion dur
habe 30 Jahre lang Gerberei etrieben,
ondern auch andere
Industrien Wildhäute,
1. zur eitragen. die
schließen
aus
als unverdächtig gelten. Anders steht es mit den
und Südaustralien. Werden die Häute, wenn si so kann kein Mensch
sind, auseinandergenommen, Tieren stammen, die an Milzbrand gestorben sind. nur deutsches Material verarbeitet wird, sind in häufiger sporadisch vereinzelte Erkrankungen auf
ibt. Die radikale leberdruck ist bei einer großen Masse nicht ausführbar, weil sie es vernichten würde.
richte ich das 3888 vor dem Erlassen einer Gerbereianlagen
Desinfektion mit strömend
An eute aus dem Beruf zu befragen.
der Milzbrandbazillus wenige Stunden na den stirbt und somit ungefährlich 8 und diese Sporen halten sich jahrelang, und Gefahr der Ansteckung weiter verbreiten. nicht zu spaßen, er verschont kein lebendes brandsporen sich jahrelang halten, so Südekum vorgeschlagenen Maßregeln Früher hat man die Milzbrandkadaver verscharrt. wasser dazu trat, wurde die Die Gefährlichkeit der Maul⸗ und achpresse na gewiesen worden. ontagium. ich leicht aus tellungen usw. kämpfung dieser entgegengekommen, als es früher nicht, wie der Abg. Paasche konnte, daß die Maßregeln gegen die Maul⸗ und so streng durchgeführt werden möchten. Hat der Pflicht angenommen, eine Seuche zu vertilgen im all dann muß er einerseits diese Maßregeln auch andererseits aber auch die Besitzer der von der Tiere entschädigen. Die Tierheilkunde gewonnen, daß sie wofl wie sie die Landwirtschaft besitz
Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich muß noch jetzt auf einige stellt sind, antworten. Ich hatte heit haben, noch beim nächsten zugeben.
Was die Maul⸗ und Klauenseuche betrifft, wohl bewußt, welches außerordentlich einzelnen Ort und dem einzelnen
die scharfen Sperrmaßregeln auferlegt die Tabelle ansehen wollen,
die Kurven der Entwickelung
den erleichterten In letzter Zeit
der Fall war.
Beweis dafür liegt, ganzen diese strengen haben.
Maßregeln gegen die Maul⸗
tiah
n
† 1 112
(nl., fortfahrend): In Holstein sollen in letzter eit Milzbrand vorgekommen fthte 85
re lar habe mich Jahre lang mit der Frage beschäftigt und bin überzeugt, de allein die Gerberei,
Verbreitung 1 1 den Laplatastaaten die Gefahr einer Verschleppung der Krankheit ein; es besteht in den dortigen Schlachthäusern eine Kontrolle, und sowohl die trockenen wie die gesalzenen Häute können
1 1 ranke etreten; ich hebe das ervor, damit man nicht den ausländischen Wild häuten die öö
des Gerbereimaterials
Verordnung über die Nögb affmnn⸗ Hall (d. Volksp.): Ich bin auch der Ansicht, daß
wird; aber diese Bazillen bilden Sporen, sie sind es, welche die Mit dem Milzbrand ist Wesen.
sind die von dem Abg. vollkommen
ganze Umgegend durch die Keime bedroht. Klauenseuche ist von der gesamten — Keine Seuche hat ein ie Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche erklärt Verkehrsverhältnissen, den Aus⸗ eit sind die Landwirte bei der Be⸗ und anderer Seuchen den Tierärzten etwas mehr
sich hier hinstelle
kunde hat eine so große Bedeutun eine Effhielle Vertretung beanspruchen darf,
Staatsminister Dr. Graf
bisher geglaubt, ich würde Gelegen⸗ Gegenstand meine Erklärungen ab⸗
schwere Opfer infizierten Gehöft durch wird. Wenn Sie aber die g. 27 Reichsgesundheitsamt über . der Maul⸗ und Klauenseuche aufgestellt ist, so werden Sie sich überzeugen, daß in diesen Zahlen der beste wie segensreich für die Landwirtschaft im
in der gestrigen
der Seuche stammen,
nicht
peinlich genaue
Häuten aus China e hier angekommen sagen, ob sie von In den Orten, wo den letzten Jahren
em Dampf unter
den Staatssekretär
n Tode des Tieres
Da die Milz⸗
gerechtfertigt.
Als das Grund⸗
so flüchtiges
Ich begreife noch n und verlangen Klauenseuche nicht Staat einmal die eemeinen Interesse, ikte durchführen, Seuche befallenen
Anfragen, die ge⸗
so ist uns sehr dem
und Klauenseuche
schaft Mild
Orte
der d Wir
überhaupt
bezug
Vieh
Haare
jetzt,
scheidu
fluß
brand noch
erfolgt
cinigen Dieses
.
November aufgehoben. Kreise Simmern die waren 16 Gehöfte in 3 Gemeinden, höfte, am 31. Januar 13 Gehöfte, am 15. 4 Gemeinden verseucht. Die energische Maßregeln erforderlich; es hatte sich herausgestellt, daß bei den schlechten baulichen Verhältnissen die stoffes durch die Desinfektion nicht gelungen war. verbote mußte deshalb um so größerer nachgewiesen war, daß tember 1902 durch einen Markt strahlenförmig in der Gegend ver⸗ breitet worden war. die Märkte verboten werden, daß es gelungen ist, Uebertragungen aus dem Kreise Simmern zu verhüten.
10 Tagen angewiesen worden, die auf Simmern, wo die
Ob auch im Kreise Simmern Erleichterungen eintreten können, unterliegt der Erwägung. Es fällt hierbei ungünstig ins Gewicht, daß die verseuchten Gemeinden fast in der Mitte des Kreises liegen.
Was speziell die Marktverbote
daß man sie auf einzelne Teile und Straßen größerer geschlossener
Ich habe meine Ausführungen damit begonnen, daß ich erklärte, uns ist sehr wohl bewußt, welch schwere Opfer meinden und einzelnen Besitzern gebracht werden strengen Maßregeln durchzuführen; aber ich glaube, Milderung der gesetzlichen Maßregeln wird im Gesamtinte resse
vorzubereiten. auf das gründlichste von neuem erwogen werden.
Hoffnungen zu hegen.
Was speziell die Frage des Milzbrandes betrifft, so ist schon darauf hingewiesen worden,
kanntmachung erlassen hat, die zu ermahnt. Es ist das keine neue, weit älteren Bekanntmachung.
beseitigen, am besten durch Feuer.
Wasser geweicht und gereinigt werden, und daß damit auch die Gefahr der Verbreitung des Milzbrandes verbunden ist. wissenschaftlichen Standpunkt aus wird jetzt diese Frage zur Ent⸗
Württemberg wegen Verunreinigung des Schmeieflusses schwebt. Ebingen sind nämlich eine Anzahl kleiner Gerbereien, ihre Felle reinigen. gesundheitsamt sich eingehend mit diese Verrichtungen gesundheitspolizeilich zulässig sind, und inwieweit eventuell Beschränkungen eintreten müssen. I 59 eine Verordnung des urch ein Gesetz die Gefahr der Verseuchung von Flußläufen
das Wässern von Tierfellen zu beseitigen de- cas Was die Frage der Milzbranderkrankungen infolge Bearbeitung von Borsten betrifft, so ist ja neuerdings ergangen, die vor allen Dingen den Desinfektionszwang auch auf aus⸗ ländisches Ziegenhaar ausdehnt, die ferner schärfere Vorschriften über den Verkehr mit Borsten enthält, und die endlich diese auf Anlagen ausdehnt, welche weniger als 10 Arbeiter beschäftigen. Von der Ausdehnung des Desinfektionszwanges auf inländisches Haar ist
bisher abgesehen worden, weil noch kein Fall mit Sicherheit nachgewiesen ist, wo inländische Haare
gekommen ist, erscheint zweifelhaft, indem dort
wiegend inländische Haare verarbeitet werden, aber auch ei i Teil ausländischer LAen
nicht festgestellt,
schreiben unter dem 4. darüber ersucht worden: auf welche Weise die nicht unter ordnung fallenden Heimarbei gegen Milzbrandinfektionen ges Die Berichte hierüber stehen
daß die Haare allgemein mit
sein; die kleineren Gewerbetreibenden werden kaum in der Lage
Wider Erwarten brach Mitte Dezember im Seuche von neuem aus. Am 15. Dezember am 31. Dezember 21 Ge⸗ 1903 20 Gehöfte in 5 Gemeinden, Februar noch 5 Gehöfte in neue Seuchengefahr machte wieder
am 15. Januar
Abtötung des Ansteckungs⸗ Auf die Markt⸗ Nachdruck gelegt werden, als die Seuche bei ihrem ersten Auftreten im Sep⸗
Da sich die Seuche in den übrigen Kreisen, in denen sind, bisher nicht gezeigt hat, kann angenommen Der Regierungspräsident in Koblenz ist daher vor etwa Marktsperre in allen Kreisen bis 1 Seuche noch herrscht, aufzuheben, da die wirt⸗ lichen Nachteile durchaus nicht verkannt werden, und eine erung der Maßnahmen der Veterinärpolizei jetzt zulässig erscheint.
betrifft, so ist schon nachgelassen, beschränkt.
von einzelnen Ge⸗ müssen, um diese eine wesentliche
eutschen Viehzucht kaum möglich sein. sind ja im Begriff, Diese
(Sehr richtig!) eine Novelle zum Viehseuchengesetz vorliegende Frage wird bei dieser Gelegenheit Ich bitte aber, in auf etwaige Milderung der Bestimmungen keine zu großen Das Gesamtinteresse der deutschen zucht muß hier jedem Einzelinteresse vorangehen.
daß das Reichsversicherungsamt eine Be⸗ den nötigen Vorsichtsmaßregeln sondern nur die Umarbeitung einer Darin ist besonders empfohlen, die Gerbverfahrens vollkommen sicher zu 1b Es ist unzweifelhaft, daß noch namentlich von kleineren Gerbereien, die Felle im fließenden
und andere Abfälle des
Vom
ng kommen in dem Streit, der zwischen Hohenzollern und
In die im Schmeie⸗ In diesem Streit wird das Reichs⸗ der Frage beschäftigen, inwieweit
Es wird dann weiter die Bundesrats oder eventuell
eine Bundesratsverordnung
Bestimmungen
den Grund zu Ansteckungen mit Milz⸗ Fall in Dresden, wo Milzbrand vor⸗
in einer Fabrik über⸗
gegeben hätten. Ein
Haare. Unbedingt sicher ist auch hier, wie gesagt, 8 daß die Infektion durch inländische Haare ist. Des weiteren sind die Bundesregierungen durch ein Rund⸗
Juli vorigen Jahres um eine Aeußerung
die Bestimmungen der Gewerbe⸗ er und ihre Hausgenossen am besten ützt werden köͤnnen.
noch aus. Meine Herren, es ist von gesagt worden, man sollte verlangen, strömendem Dampf desinfiziert werden. nur für größere Fabriken ausführbar
der Herren Vorredner Verfahren wird aber
bierfür zu schaffen. Würde man
stellen, so müßten wir befürchten,
ihr Gewerbebetrieb geradezu
Das Gesundheitsamt ilt im
Ansicht, daß das Verfahren der Deg⸗
Dampf und das Verfahren des Kochens der
ist. Die Herren sehen, daß wir
olgen; aber ich glaube, hier ist das Ver⸗ richtiger, schrittweise vorzugehen. Wäürden Maßregeln anwenden, wie sie hier gefor⸗
eine Katastrophe für eine Masse von herbeiführen, und das, glaube sch, dürfen wir nicht
Graf von Ballestrem: Wir gehen nunmehr zum — b 2):
p.1. ⸗ 700. en se nee
besondere —— Vors
isident
ber. Müuͤn den unter
Essigessenz ist ein tödlich wirkendes Blutgift, welches das Fans gesunder und kräftiger Menschen sofort zersetzt und d
Körper rasch zum Verfall bringt. Die Essigessenz muß in — Verzeichnis der Gifte aufgenommen werden. Das vorschriftsmäßi
Aufkleben von Warnungsetiketten auf die Flaschen nützt nichts we. sie sich wieder ablösen. Die Essigessenz wird aus großen Glas ballons in die Behälter gegossen, die die Käufer sich selbst mitbringen: da ist also gar keine Kontrolle. 14 Todesfälle in einem Jahre infolge einer Lücke in unserer Gesetzgebung sollten doch die Behörden 8. raschem, energischen Eingreifen veranlassen. Die Verbreitung 88 Essigessenz durch den Handel wird zudem eine immer größere. Fünf Selbstmorde und ein Selbstmordversuch fanden im letzten Jahre mittels Essigessenz statt. Das Dienstmädchen, das Herzens⸗ und anderen Kummer hat, greift jetzt einfach in den Küchenschrank, trinkt Essigessenz und gibt nach wenigen Stunden unter den gräßlichsten Qualen seinen Geist auf. Das Berliner Polizeipräsidium hat für den Kleinhandel mit Essigessenz im letzten Sommer noch unter Herrn von Windheim eine Verordnung erlassen wollen; diese wohlmeinende Verordnung soll aber die Genehmigung der höheren Beh 1
ehörde ni gefunden haben. Ich bitte um Auskunft, wie weit man mit 8
Verhandlungen in dieser Frage gelangt ist.
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Gr Posadowsky⸗Wehner: 6 s Graf von
Meine Herren! Ich stehe mit den preußischen Ressorts über diese Frage, die der Herr Vorredner angeregt hat, in Verbindung; eine Einigung über die Regelung der Frage ist bisher aber noch nicht erfolgt. Es ist richtig, daß vom Herrn Polizeipräsidenten in Berlin eine derartige Verordnung erlassen ist, die mir vorliegt, und daß diese Verordnung wieder aufgehoben ist aus dem Grunde, weil eine allge⸗ meine Regelung der Sache in Aussicht genommen ist, und weil man
der allgemeinen Entscheidung nicht durch eine besondere Polizeiverordnung präjudizieren lassen wollte. 8
Zur Weinfrage erhält das Wort der 8 db weentang, Gentr) , Die ontrolle hat noch n in der richtigen energischen Weise einge riffen. Nach § 10 des Gesetzes soll bis zur einheitlichen Feexun der e. diese den Einzelstaaten überlassen bleiben; sie ist, was man gerade hier im Reichstage vermeiden wollte, provisorisch den Ortspolizei⸗ behörden übertragen. Es fehlt den Gemeinden bezw. den Ortspolizei⸗ behörden jegliche Anweisung, wie und wann sie gegen den Wein vor⸗ ehen sollen. Es ist alles so ziemlich beim alten, wie vor dem Weingesetze; ntersuchungen werden nur der Form nach ab und zu vorgenommen. Der bayerische Minister des Innern erklärte im vorigen Februar, daß der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen noch nicht erlassen habe eingehende Instruktionen der unteren Behörden also noch nicht er⸗ gehen könnten. So steht es auch in den anderen deutschen Landen. Das Gesetz soll zum Schutz des ehrlichen Weinbaues wohltätig wirken, aber es kann das nicht. Es fehlt sowohl an den Ausführungsbestimmungen wie an den Sachverständigen welche die Kontrolle vornehmen sollen. Wir haben gehört, daß gegen die ausgearbeiteten Ausführungsbestimmungen ernste Einwendungen vom Finanzressort erhoben seien. Das ist wenig tröstlich. Alle unsere Gesetze zum Schutz der Nahrungsmittel helfen nicht viel, wenn die Kontrolle in den Händen der Polizei liegt. Das hat auch der Staatssekretär selbst zugegeben; aber seit er das vor zwei Jahren gesagt hat, sind wir noch immer nicht zu der auch von ihm als unentbehrlich bezeichneten sachverständigen, auf der Höhe der modernen Forschung stehenden Nahrungsmittelkontrolle gelangt. Die Kontrolle muß im ganzen Deutschen Reich, auch in den großen Städten, einheitlich durchgeführt werden. Es ist zweifellos, daß in den großen Städten, wie auch in Berlin, die Weinpans erei noch in großem Umfang geübt wird. Bekommen wir die Panscherei auch nicht zu sehen, so merken wir es doch an den „Weinen?, die hier zu 35 und 40 ₰ die Flasche als Laubenheimer und dergl. feilgeboten werden. Darin kann keine Spur von Natur⸗ wein vorhanden sein. Die Nahrungsmittelkontrolle in Bayern hat sich sehr gut bewährt; der Staatssekretär hat sie eine mustergültige genannt; die Surrogate sind bei uns nicht allein verboten, sondern dieses Verbot wird auch auf seine Beobachtung streng kontrolliert. b gült hr e. — 1 — mit unserem Antrag, daß e in Aussicht gestellten Kontro mmungen n. ä ’ wiaeeen Füenan 8 ng icht länger hinaus Fitz (nl.): — zu dem vielen Unerfreulichen, was wir heute schon gehört haben, noch weiteres Unerfreuliches — und Ihnen zu diesem Zwecke klaren, reinen Wein einschenken. Die Ueber⸗ produktion an Zuckerwasser trägt
rodu ganz außerordentlich zur Und . lichkeit des Weines in den Weinbaudistrikten bei. Richt Annsbektlän tum verbürgt einen guten Wein, sondern der alkoholarme Natu allein verdient diesen Namen. Der Bundesrat hat sich alle Mühe egeben, dem Gesetze gerecht werden. Die chemischen Grenzzahlen ind zu unserem Leidwesen wseder eingeführt worden; sie gestatten für den Sachkundigen, der weniger reell denkt, eine unbegrenzte Ver⸗ beheg ü,— 8 1- 2 nkontrolle schärfer ge⸗ n a uns in 3. Elsaß⸗Lothrin . er- sich otsng Ager 2 rname e ctdeingen get feine
8
Zustände in ander la
außern; denn dort wird die Kontrolle ungemein lar 1 — Ans dieser Handhabung ergeben sich den Weinbau sehr unerfreuliche Zustände. Der minderwertige Handel verzieht einfach
aus den Produktionsgebieten nach den großen n. Herrn Baumann an und bitte die ver⸗
mich in diesem Punkte gan einmal für eine einheitliche — der
bündeten Regierungen, endl Kontrolle Sorge zu tragen. Auch heute ist die Weinvermehrun 9
noch nicht so „daß sie gesetzlich vollkommen werden könnte. Weine, die im 8 vng % Eb waren, Nühe besn Srhabr in der Regel me⸗ ure als die entsprechenden
Je größer I“ ist v sel * —
Ein Verbot der Herbstzuckerung würde die - 1 dann auch — C ungemein ve ; man könnte
miker einen viel e trolle gestatten. Die Produktion 4274,— 5.1.
zuckerung ruhig dem überl 2 abi 8 8* assen. So 12 2
ste 2 weil dieser Traubenwein A 1—
das italienische Wein 229 5. seligen Vermeh 8 — —2 g — — Ueüter, e
und der einsich Probeftzen begrüßt ane ec vach der Mittei ines ii seher
eer un⸗
Ferne⸗
Be⸗ wird
9
durch sie sehr ili hsehehe Feamss 3— 7 82
Blut auch
im Weingesetz vorgesehene
hlaͤuf kaltem lebt wieder auf; KHontrolle braucht ja nicht Putreten, sie so
Die IJtaliener bringen jetzt die Trauben
sument bekommt etwas anderes, als was er haben will. Unter der falschen Flagge süddeutscher Rotweine wird ihm italienischer und panischer Wein verkauft. Der Deklarationszwang würde dem ein Ende machen. Wir haben hier nicht die Interessen der Italiener, s ondern unsere
deutschen Interessen zu schützen. Wir verlangen Schutz für unseren
reellen Weinbau und Weinhandel. Die Rotweine werden en masse n Verschnitt zur Hälfte des Zollsatzes eingeführt. Aus einem Liter fremden Rotweins werden mit Zuckerzusatz ꝛc. drei Liter Rotwein he gestellt. Dann ist es kein Wunder, wenn unsere Rotweine unverkäuflich bleiben. Namentlich Offenburg hat unter diesen Verhältnissen zu leiden. Gegen die Notschreie der süddeutschen Rebenbauern sollte die Regierung ihr Ohr nicht verschließen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, und der beste Weg ist die einheitliche Kontrolle. Darüber, ob die Einzelstaaten die Kosten dafür zu tragen haben, würde sich reden lassen. Jedenfalls sind die jetzigen Zustände unhaltbare; die reellen Wein⸗ bauern stehen vor dem Ruin. Abg. Dr. Deinhard (nl.): Das Weingesetz, das auf so viel Widerstand gestoßen ist, hat da, wo es ausgeführt ist, recht gut gewirkt. Es bleiben aber noch manche Wünsche übrig, und ich schließe mich da den Eingaben an den Bundesrat und den Reichstag von seiten des Vereins für Weinbau und Weinhandel der bayerischen Pfalz an. Die Kontrolle ist in der Pfalz nach dem Gesetz geordnet. Hunderte von Kellern sind systematisch untersucht und massenhaft Analysen vorgenommen; es sind auch zahlreiche Prozesse daraus erwachsen. Die Chemie ist nicht in der Lage, in einem Wein, der nach dem Gesetz verbotene Zusätze erhalten hat, diese nachzuweisen; dagegen wäre man wohl in der Lage, eine gewisse Kontrolle über den Handel auszuüben. Das Gesetz kann also zur Verbesserung der Verhältnisse beitragen, wenn Regierung und Bevölkerung vereint sich ernstlich an die Durch⸗ führung machen. Ein Buchkontrolle allein nützt nichts. In Elsaß⸗ Lothringen besteht etwas derartiges; die dortigen Sachverständigen bezeichnen sie selbst als einen Schlag ins Wasser. Die Kontrolle darf sich nicht auf den Fabrikanten beschränken, sondern sie muß auch bis zum Händler reichen. In Preußen ist noch gar nichts für die Aus⸗ führung getan; man hat sich da auf einige äußerliche Anordnungen beschränkt. Einzelne preußische Weingutsbesitzer haben mir schriftlich die Frage vorgelegt, ob denn bei ihnen in Preußen gar nichts ge⸗ schehen soll. Wir wissen doch alle, daß, wenn die Fabrikation in einem deutschen Vaterlande erschwert wird, sie sich nach einem andern zieht; wir wissen, daß bei Bomst Wein noch jetzt in großen Massen als sogenannter „Chateau Lafitte“ hergestellt wird. Eine gute Kon⸗ trolle muß den Keller und den Verkehr kontrollieren, insbesondere für Rosinen. In Frankreich besteht eine solche bereits. Dann wäre wünschenswert, daß beim Abschluß der Handelsverträge auch auf das Metegc Rücksicht genommen wird. Es ist gewiß erwünscht, daß manche Rotweine einen Zusatz von ausländischem Wein bekommen. Abg. Dr. Blankenhorn (nl.): Das Weingesetz ist leider nur erst vereinzelt zur Ausführung gelangt, so in der Pfalz und Elsaß⸗ Lothringen. In Bayern ging man sehr rasch vor, aber nicht im Sinne des Gesetzes, indem man die Bürgermeister mit der Kontrolle beauf⸗ tragte. Infolgedessen wurde die Regierung in der el Kammer interpelliert. Unrichtig ist und bleibt diese Maßnahme; in der Rheinpfalz ist ja auch schon Remedur eingetreten. In Baden haben wir ebenfalls eine Kontrolle eingerichtet, die dem Gesetz vollständig entspricht, ebenso in Hessen. Eigentlich ist nur Preußen im Rückstande. Dort sind nur Bestimmungen er⸗ lassen worden, die darauf hinweisen, wie es gemacht werden soll, aber ausgeführt ist noch nichts, man hat lediglich diese Bestimmungen überall angeschlagen. Wenn die Kontrolle so ungleichmäßig durch⸗ geführt wird, müssen wir unbedingt ein Reichsgesetz verlangen, wie es auch schon im vorigen Jahre die Resolution Ohne einen solchen Druck von Reichs wegen scheint die Kontrolle gar nicht durch⸗
führbar, so namentlich in den großen Städten, besonders an der See.
Die Weinstreckung ist noch immer im Schwange; die Fabrikation Wege, die Verlängerung von eingeführtem Wein die „Mouillage“ verbreitet sich wieder. Die jedes Jahr für jeden Keller ein⸗ nur von Zeit zu Zeit, aber überall stattfinden. Die Kontrolle wird durch die billige Einfuhr von Trauben, die nach den geltenden Handelsverträgen noch existiert, erschwert. Es hat dadurch eine Ueberstreckung stattgefunden, und diese ist noch heute nicht verschwunden, weil die Kontrolle darüber sehr unsicher ist. in gemaischtem Zustande, halb gegoren zu 4 ℳ nach Deutschland herein und machen so damit eine außerordentlich schädliche Konkurrenz. Den Hauptvorteil hat davon nicht einmal Italien, sondern Spanien, Frankreich und Oesterreich. Unser Weinbau wird durch die Reblaus nicht stärker be⸗ droht als durch diese billige Traubenein uͤhr aus Frankreich. 7000 Waggons, die Hälfte der ganzen elsässischen Produktion, ai3nd aus Fran ngeführt worden. Eo müßte ein öͤherer, den Weinzöllen entsprechender Zoll auf diese Trauben felegt werden. Die Verschnitte bestehen 5 nicht aus Wein, ondern aus Zusätzen von Zuckerwasser zu Wein usw. Ich kann in dieser Beziehung meinen Vorrednern nur zustimmen. Der Ueber⸗ streckung der Weine und ihrer Rückverbesserung muß in Weise zu gegangen werden, und dazu eine einheitliche Kontrolle . Die Kosten, welche die Landesregierung zu tragen hätte,
würden sich hundertfach lohnen. Bevollmächtigter zum Bundesrat, Königlich württembergischer t von Schicker: In Württemberg ist 1902 eine Ve dcun ergangen, wonach die Weinbaudistrikte in 7 Kontrollbezirke geteil worden sind und jedem Bezirk ein Sachverständiger — worden ist. Kommissar der Landesverwaltung für Elsaß⸗Lothringen, Wirklicher Geheimer 2— Halley: Die Kontrolle in Elsaß Loth⸗ ringen ist den und Steuerbeamten übertragen worden, denen besondere zur wird im Sinne des n. ernstl Die Zoll⸗ EE“ sind des Gesetzes besonders weil sie mit der
des
Fernes er eeevecer. traut sind. . Awoebrnalsc
e also in vollem Um i Iööb 29 dai den ver⸗
f : Das sprochenen Erfolg nicht 8 der kann eine Menge guten q 89 Lre gehe nicht werden, weil trotz des neuen Gesetzes die Vermehrung des Weincs er immer noch massenhaft betrieben wird. r guten, reinen i kaufen will, hat Ge⸗ beit, ihn an der Mosel zu kaufen.
en. 4 vCfö- 1— kontrollierende Beamte ab für Zusatz von 9 Fe
n worden
der Ostafrikanischen Bahn mit der Weinkontrolle.
(Heiterkeit links.) Wenn die Entwicklung unserer Kolonien durch Eisenbahnen so lange warten soll, bis in Deutschland gar kein schlechter Wein mehr erzeugt wird, dann glaube ich, werden unsere Kolonien auf Eisenbahnen lange warten müssen.
Ich kann auch in der Tat nicht zugestehen, daß das Weingesetz nicht günstig gewirkt hätte. Im Gegenteil, es ist von einzelnen Seiten gerechterweise auch heute anerkannt, daß das Weingesetz gegen⸗ über Verfälschungen des Weins doch recht durchschlagende Wirkung gehabt hat. Auch von anderer Seite habe ich die Bestätigung hierfür erhalten. Es liegt mir z. B. hier ein Schreiben vor, das an das Gesundheitsamt von einem im Weinhandel und Weinbau hochangesehenen Mann gerichtet ist, dort heißt es:
„Ich darf schließlich bemerken, daß doch eine merkliche Wirkung des neuen Gesetzes vielfach konstatiert wird, indem die massenhafte Darstellung billiger Weine mit den verschiedenen Methoden sehr zurückgegangen ist.“
Ich habe hier ferner einen Ausschnitt aus der Wochenschrift „Weinbau und Weinhandel“, Nr. 41 vom 11. Oktober 1902. Dort wird gesagt:
„Daß die eigentliche Kunstweinfabrikation, die Herstellung der berüchtigten analysenfesten Weine in derselben Form wie früher nicht mehr existiert, kann keinem Zweifel unterliegen. Mit den „Analysenfesten“ ist es still, ganz still geworden, und das ist allerdings für die solide Produktion und den soliden Handel ein bemerkenswerter Gewinn, wenn auch die betreffende Industrie im ganzen nicht einen so bedeutenden Umfang gehabt haben mag, als von vielen geglaubt wurde. Die Kunstwein⸗ fabrikation war hauptsächlich in einigen Großbetrieben konzentriert. Der Gedanke, daß diese den Versuch machen werden, ihre Fabrika⸗ tion den neuen Bestimmungen anzupassen, muß nahe liegen. Aber es scheinen sich der Wiedererlangung der alten Bedeutung doch große und vielleicht unüberwindliche Hindernisse entgegenzustellen.“
Das sind zwei Zeugnisse, die doch darauf deuten lassen, daß das Gesetz in vieler Richtung gewirkt hat.
Ich kann auf die Fragen nicht eingehen, die auf handels⸗ politischem Gebiete liegen und eigentlich mit dem Gesundheitsamt in gar keinem Zusammenhang stehen. (Sehr richtig!) Das ist die Einführung italienischer Trauben, die Einführung italienischer und spanischer Verschnittweine. Daß der Wein, der aus diesen italienischen Trauben hergestellt wird, daß der Wein, der aus jenen Verschnitt⸗ weinen hergestellt wird, ungesund ist, ist bisher von keiner Seite be⸗ hauptet worden.
Gegenüber einem der Herren Vorredner möchte ich bemerken, daß einheitliche Grundsätze über die Untersuchung des Weines ja längst existieren. Diese Grundsätze stammen aus dem Jahre 1896 und sind im Jahre 1901 einer Umarbeitung unterzogen. Ich kann auch nicht eingehen, meine Herren, auf die Fragen der Zuckerung, der Grenzzahlen usw. In dem Weinparlament, wie ich seinerzeit diese Konferenz getauft habe, sind diese Fragen geradezu erschöpfend erörtert worden, und schließlich hat man auch nichts Besseres gefunden als die Grenzzahlen. Ich glaube, wir werden diese auch in Zukunft nicht ent⸗ behren können.
Ich habe mich auf Grund des Weingesetzes wegen der Kontrolle an alle Bundesregierungen gewendet und bin erfreut, zu hören, daß in einzelnen Bundesstaaten diese Kontrolle mit der nötigen Schärfe geübt wird. Man kann allen Weinverbrauchern deshalb nur raten, daß, wenn sie die Befürchtung haben, daß in anderen Staaten oder großen Städten nach wie vor keine ausreichende Kontrolle stattfindet, sie ihren Wein möglichst da beziehen, wo solch strenge Kontrollen vorhanden sind, d. h. an der Quelle selbst.
Was besonders Preußen betrifft, so hat man sich dort zunächst wegen der Art der Ausführung der Kontrolle an die Landwirtschafts⸗ kammern gewendet. Mir ist noch nicht bekannt, welche praktischen Be⸗ schlüsse aus deren Gutachten hervorgegangen sind. Sie können sich aber darauf verlassen, meine Herren, daß ich für einen Wein, der überwiegend in den Kellern wächst und keine Reblausgefahr zu befürchten hat, (Heiterkeit) sehr wenig Sympathte habe. Ich gehe noch viel weiter. Ich habe hier in diesem hohen Hause meinen Standpunkt gegenüber der Nahrungsmittelkontrolle klar und unzweifelhaft dargelegt. Ich bin auch heute noch der Ueberzeugung, daß eine geordnete und sachver⸗ ständige Nahrungsmittelkontrolle von den Organen der allgemeinen Polizei wirksam gar nicht ausgeführt werden kann, weil sie vielfach bierfür nicht sachverständig genug sind, auch gar nicht die nötige Zeit dazu haben, und weil sie namentlich in kleinen und kleinsten Kommunen vielfach auch nicht das Maß der Selbständigkeit besitzen, was notwendig ist, um solche Kontrolle in jedem Falle mit der nötigen Schärfe auszuüben. Aber ich habe mich auch in dieser Beziehung, nachdem Ihre Resolution dem Herrn Reichskanzler überwiesen worden ist, zunächst an die preußischen Ressorts gewandt mit der Bitte, dieser Frage näher zu treten, und man ist dort bereit, dieselbe in kommissarischen Verhandlungen zu er⸗ örtern. Aber ich kann nicht verschweigen, daß wiederum schon die ernstesten Bedenken gegen Ihren Antrag geltend gemacht worden sind. Daß Reichsbeamte angestellt werden sollten, oder daß das Reich diese Kontrolle bezahlen soll, halte ich für völlig ausgeschlossen. Man könnte ja ein allgemeines Gesetz als Grundlage für die Unter⸗ suchung der Nahrungsmittel machen, was dann aber in den einzelnen Bundesstaaten aus⸗ und durchzuführen sein wird. Ich glaube deshalb, die Herrn würden besser tun, wenn sie ihre Wäünsche, die Frage ciner wirksamen Nahrungsmittelkontrolle betreffend, in den einzelnen Landtagen geltend machten. Weil die Ausführung der Nahrungemittelkontrolle in jedem Falle jetzt und in Zukunft bei den Einzelstaaten liegt und liegen muß, gehört dort auch die Sache hin, und namentlich den Herren, die sich für eine gründliche Kontrolle des Weins interessteren, kann ich nur empfehlen, alles das, was sie hier im Reichstage ausgeführt haben, im preußischen Landtage auspuführen.
die Angelegenheit nicht weiter
ehrbeit der Bundehregierungen hinter Bundcbregierungen besten von
Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.): Man sollte sich hüten, die Dinge zu übertreiben und das Ausland zu falschen Schlüssen zu ver⸗
leiten. Es wäre falsch, sich ein Bild über die Weinproduktion nach dem zu machen, was hier im Reichstage und außerhalb gesagt wird.
Wenn in einem Schaufenster Wein, die Flasche zu 35 ₰ angeboten
wird, so kommt mir das vor, als wenn in einem Goldschmiede⸗
geschäft eine goldene Kette für 1,50 ℳ angeboten wird. Das sind Auswüchse, mit denen man leicht fertig werden wird. Was hat die Notlage des Weinbaues mit den Zöllen zu tun? Die schlechte Lage des Weinbaues ist die Folge schlechter Weinjahre, Krankheiten der Weinberge, Frost ꝛc., wogegen wir die Produzenten
nicht schützen können. Wenn man die Vorredner hörte, so war die Wirkung des Weingesetzes gleich Null. Der Staatssekretär war aber ganz anderer Meinung, er konnte sich auf Autoritäten stützen. Der Zolltarif hat mit dem Gesundheitsamt nichts zu tun. Glauben Sie, daß die Weinpanscherei aufhören wird, wenn wir höhere Zölle haben werden? bin vom Gegenteil über⸗ zeugt. Der Konsument hat von höheren Zöllen auch nicht den mindesten Nutzen. Die Trauben soll man nicht verteuern, sondern sie in die weitesten Kreise hineinzubringen suchen. Wenn Weine von 1897 nicht verkäuflich sind, so liegt das daran, 6 die Fanseroft des Volkes zurückgegangen ist. Der Weinpreis mu
der Kaufkraft angepaßt werden. Die Weine kommen zu Preisen in den Handel, welche die große Masse des Publikums nicht erschwingen kann. Sehen Sie sich doch die Preise in den Weinrestaurants an! Die einheimischen Trauben sind für den Konsumenten zu teuer. Würde man den ausländischen Trauben den Eingang erschweren, so würde ein Rückgang des Konsums eintreten und die einheimischen Produzenten keinen Vorteil haben. Das Weingesetz muß allerdings streng durchgeführt werden, nachdem wir es einmal haben. Wir dürfen aber nicht verkennen, daß wir es mit einer Reihe von Schwierigkeiten zu tun haben, und daß gerade die chemische Untersuchun
der Nahrungsmittel sehr schwierig ist und nach vielen Richtungen vie zu wünschen übrig läßt. Trotzdem sollten wir in der Ausführung des Gesetzes nicht erlahmen. Man hat ein gewisses Mißtrauen gegen die Chemiker an den Tag gelegt, als wenn sie nicht die Interessen der Produzenten verträten. Die Chemiker sind doch gerade die be⸗ rufensten Kontrolleure. Was für die Weinkontrolle gilt, gilt für die Nahrungsmittelkontrolle ganz im allgemeinen. Die Betrügereien richten sich nicht nur gegen den Geldbeutel, sondern auch gegen die Gesundheit, und zwar der ärmeren Teile der Bevölkerung. Die Polizei ist in der Tat ungeeignet zur Kontrolle. Dazu gehören selb⸗ ständige, ihrer Verantwortung bewußte Beamte. Der Mahnung des Staatssekretärs werden wir folgen und die Sache in den Einzelstaaten zur Sprache bringen. Die Kontrolle muß eine gleichmäßige sein. Ist sie das nicht, so werden sich die Weinpanscher in die Staaten begeben, wo die Kontrolle eine schwache ist. u“
Abg. Lucke (b. k. F.): Unsere Weinbauern sind in einer großen Gefahr, namentlich diejenigen, die Rotwein bauen. Ich will an⸗ erkennen, daß das Weingesetz von 1901 wohl geeignet ist, der Wein⸗ macherei das Wasser abzugraben. Aber die Weinmacher werden in die⸗ jenigen Gegenden auswandern, wo sie im Dunkeln, im Nebel arbeiten können. Das werden Gegenden sein, wo kein Wein gebaut wird. Schon vor Jahren hatten wir Weinfabriken für Ungarweine, in Lissa usw. Warum soll man da nicht auch Rotwein machen? Ich habe mich erkundigen wollen, wieviel Rosinen in einer Stadt, die der Linken nahesteht, zur Wein⸗ fabrikation verwendet werden. Man hat mir die Auskunft ver⸗ weigert. Als ich ein ganz kleiner Junge war, war der Stettiner Wein verrufen. Warum soll der Wein dort nicht auch jetzt gemacht werden? Die Weinvermehrung ist gesetzlich verboten; nur die Wein⸗ verbesserung ist zulässig. Der Reichskanzler sollte diesen Dingen seine besondere Aufmerksamkeit zuwenden. 8
Abg. Wallenborn (Zentr.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Dasbach an und macht darauf aufmerksam, daß eine große Weinhandlung guten alten Rotwein schon zu 29 ₰ das Liter an⸗ geboten habe.
Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Fitz schließt die Besprechung der Weinfrage, worauf sich das Haus vertagt.
Abg. Dr. Paasche (nl.) bittet den Präsidenten, die Kranken⸗ novelle nach Abschluß der Beratung des Etats des Reichsamts des Innern zur ersten Lesung zu stellen, damit die Vorlage noch in dieser Session verabschiedet werden könne. :
Präsident Graf von Ballestrem: Das war meine Absicht. Das wird um so schneller gelingen, je schneller wir mit dem Etat des Reichsamts des Innern zu Ende kommen. 1
Abg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.) stellt anheim, baldmöglichst die Berichte der Wahlprüfungskommission, namentlich über solche Wahlen, deren Ungültigkeit vorgeschlagen wird, auf die Tagesordnung
zu setzen. .
Ferüsident Graf von Ballestrem: Das ist auch meine In⸗ tention. Ich halte es geradezu für meine Pflicht, die zuletzt er⸗ wähnten Berichte zur Entscheidung des Hauses ha bringen; solche strittigen —;2] müssen aber vor einem er besetzten Hause er⸗ ledigt werden.
Abg. Singer bittet, auch die Petitionsberichte baldmöglichst zu
erledigen. räsident Graf von Ballestrem: Ich hatte in Aussicht ge⸗ nommen, diese Berichte künftig vor un der eigentlichen ordnung zur —5ö— zu bringen. Ich halte es aber für e Pflicht, den Etat vor dem 1. April fertigzustellen. Es ist noch nicht dagewesen, daß der Reichstag dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Schluß 6 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. Farsegins der Beratung des Etats des Reichsamts des nern
Preußischer Landtag.
“ 1 Haus der Abgeordneten.
.. Sitzung vom 24. Februar 1908, 11 Uhr. Ueber den inn der Sitzung ist in der gestrigen ae d. Bl. 1 · venxnen ür . Haus setzt die zweite Beratu Staatshaus⸗ haltsetats 15 2* Rechn jahr 508. und zwar die Diskussion über den Etat der Eisenbahnverwalkung bei dem Kapitel der Einnahmen „Vom Staate verwaltete 8 bahnen“, fort.
„Auf die Ausführungen des Abg. Hirsch⸗Essen (nl.) er⸗ widert der Miinister der öffentlichen Arbeiten Budde: Mieine Herren! Da wir bei Besprechung von Tariffragen au⸗ gekommen sind und Herr Ministerialdirektor Möllhaufen Ihnen wegen der Gätertarife cinige Mitteilungen gemacht hat, so möchte ich auf die Bemerkungen zurückkommen, die binsichtlich der Personentarife