1903 / 56 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Verausgabung gelangt sind. Diese Mittel waren zum größten Teil der Eisenbahnverwaltung, der Bergverwaltung und der Bauverwaltung zu gute gekommen. Die Beamten der Allgemeinen Verwaltung hatten sich bisher in sehr geringem Maße daran beteiligt. Auf Grund der erweiterten Zweckbestimmung des Gesetzes regt sich unter den unteren und mittleren Beamten der Allgemeinen Verwaltung überall die Tätigkeit, und aus den verschiedensten Städten liegen derartige An⸗ träge von Beamtenvereinigungen vor, ihrerseits mit dem Bau von Wohnungen vorzugehen. In ganz hervorragendem Maße hat sich die Sache in Berlin entwickelt. In Berlin hat sich ein Beamten⸗ wohnungsverein gebildet, der am 31. Dezember 1900 1019 Mit⸗ glieder zählte und jetzt bereits 7600 Mitglieder hat. Die Geschäfts⸗ guthaben dieser Beamten sind von 40 000 auf 1 250 000 gestiegen. Sie haben an den verschiedensten Stellen Berlins und der Vororte Häuser in Angriff genommen, zum größten Teil auch schon bezogen, die sich durch ihre Solidität und alles Kasernenhafte vermeidende Aeußere durchaus vorteilhaft auszeichnen. Sie haben nicht weniger als 7 800 000 bereits dafür verausgabt und darauf eine Hypotheken⸗ schuld von 5 300 000 aufgenommen. Der Staat hat sich an diesen Bestrebungen mit einem Darlehen von 1 ½ Millionen beteiligt, und seitens des Reichs sind 800 000 zugeschossen worden. Wie die be⸗ teiligten Beamten versichern, haben sie erheblich mehr Raum als sonst und zahlen doch nicht unerheblich geringere Mieten, sie haben also ein Plus an Wohnräumen, zum Teil bessere Wohnungen und können sie mit einem verhältuͤismäßig geringeren Teile ihres Einkommens be⸗ sttreiten als bisher.

Ich glaube, daß wir alle Veranlassung haben, diese Bestrebungen weiter auszudehnen, weil sie in der Tat eine große Wohltat für die Beamten darstellen, und so bitte ich, daß die Herren auch dieser erneuten Vorlage, die lediglich eine Fortsetzung der früheren Vorlagen ist, ihre Zustimmung erteilen. (Bravo!)

Abg. Wolff⸗Biebrich (nl.): Meine Freunde stimmen dem Gesetz⸗

entwurfe zu. Können nur solche Baugenossenschaften Darlehen erhalten,

ie lediglich aus Beamten bestehen? Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Neine Herren! Die Anfrage des Herrn Vorredners beantwortet sich aus den Bedingungen, die dem Entwurfe beigefügt und dem hohen Hause vorgelegt sind. Danach ist es möglich, die staatlichen Mittel auch dann zu geben, wenn an den Bauvereinen preußische Staatsbeamte in größerer Zahl beteiligt sind. Es ist also nicht zur Bedingung gemacht, daß der Verein nur aus Beamten bestehen muß. Es ist angängig, einem solchen Bauverein staatliche Mittel zu geben, wenn nicht nur der eine oder andere Beamte ihm angehört, sondern wenn

m staatliche Beamte in größerer Zahl angehören. Darauf würde es ankommen, daß naturgemäß die Sache von erheblicher Bedeutung auch für unsere Staatsbeamten ist. Es ist so gedacht worden, daß entsprechend den Mitteln, die wir hergeben, eine bestimmte Anzahl von Wohnungen für die Staatsbeamten reserviert werden muß, damit nicht etwa wir die Mittel des Staats geben und unsere Beamten keinen Vorteil davon haben.

8 Ich glaube, damit wird der Herr Vorredner einverstanden sein. Ich kenne die Verhältnisse des vorliegenden Falles nicht, vermag daher eine Erklärung nicht abzugeben, aber nach den Bedingungen ist es zulässig, auch dann Staatsmittel zu geben, wenn nur in größerem

Maße Beamte beteiligt sind, nicht aber, wenn der Verein ausschließ⸗ lich aus Beamten zusammengesetzt ist.

8 Auf eine Anfrage des Abg. von Hagen (Zhar erklärt ein

Regierungskommissar, daß die Baugenossenschaft in Emden staatlich unterstützt werden solle.

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) schlägt vor, die Vorlage der Budgetkommission zu überweisen. Er wendet sich dann gegen den Bau von kasernenartigen Häusern und wünscht die Anlegung von Villen⸗ kolonien und die Anpassung an den Geschmack der Gegend.

Die Vorlage wird hierauf an die Budgetkommission ver⸗ wiesen.

Den letzten onstand der ee folgende nterpellation der Abgg. Graf von Wartensleben ons.) und Genossen:

„Was —: die Königliche Staatzsre den Unzutr zu begegnen, welche in der Provinz 9 1. SS d5 1e 8., gsrssüe“en; .

eseßzes s aus on 2 sübrhwn echebemn haben- vüdcht

Auf des Präsidenten erklärt sich der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit.

artensleben (kons.): Wir haben der Re⸗ der

zu tun, um

das einschlägige Material

lin

1

zulagen. Daneben war die Möglichkeit der Gewährung fester oder auf Zeit berechneter Zuschüsse vorgesehen.

Die Durchführung der Diensteinkommenregelung war ohne be⸗ trächtliche Staatszuschüsse nicht möglich. Die Staatsregierung war auch gern bereit, mit erheblichen Mitteln einzutreten. Um den nötigen Staatszuschuß zu berechnen, wurde mit dem Stichtage des 1. Oktober 1896 eine Statistik aufgestellt, und diese hat insbesondere das reine Stelleneinkommen zu ermitteln gehabt, d. h. dasjenige Einkommen, welches nach Abzug der auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zu leistenden Zahlungen verblieb. Die Minusdifferenz zwischen dem so ermittelten Stelleneinkommen und denjenigen Beträgen, welche nach der neuen Ordnung für das Diensteinkommen aufzubringen waren, bildete die Grundlage für die Bemessung der Staatszuschüsse.

Die Staatsregierung gab hierbei die Erklärung ab, daß die einzelnen Landeskirchen den durch das Stelleneinkommen nicht gedeckten Betrag der Grundgehälter und Alterszulagekassenbeiträge nach der Statistik von 1896 ohne Prüfung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden bis auf den letzten Pfennig erhalten sollen. Diese Erklärung ist mehrfach mißverständlich dahin aufgefaßt worden, als sollte jeder einzelnen Gemeinde der Fehlbetrag der Pfarrkasse voll ersetzt werden. Meine Herren, einer an sich leistungsfähigen Gemeinde aus Staats⸗ mitteln einen Zuschuß zu gewähren, dazu liegt kaum eine Veranlassung vor; das könnte nur zu einer Beeinträchtigung der leistungsschwachen Gemeinden führen. Die Staatsregierung hat nicht den einzelnen Ge⸗ meinden, sondern den einzelnen Landeskirchen diese Zusage erteilt, und die Zusage ist, wie ich noch besonders hervorheben möchte, in vollem Umfange erfüllt worden.

Der auf Grund der Statistik von 1896 seitens der Gemeinden innerhalb der Landeskirchen der älteren Provinzen durch Umlage neu aufzubringende Betrag für das Grundgehalt und die Alterszulagekassen⸗ beiträge beläuft sich auf 4 427 748 ℳ; der Staatszuschuß ist auf 4 517 237 festgestellt. Er beträgt also fast 100 000 mehr als die von mir eben erwähnte Summe.

Ein noch günstigeres Ergebnis stellte sich nach der erstmaligen Ausführung des Gesetzes heraus. Zufolge der Nachweisung für das Jahr 1901 ist es der Evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen möglich gewesen, nicht nur die erforderliche Beihilfe für Grundgehalt und Altersbeiträge aufzubringen, sondern auch noch 340 067,57 zu erübrigen. Davon sind 168 783,52 zu Beihilfen behufs Erhöhung der gesetzlichen Grundgehälter verwendet und 171 284,05 als Er⸗ sparnis in das laufende Rechnungsjahr übertragen worden.

Der Evangelische Oberkirchenrat hat nun gleichwohl um eine Erhöhung des staatlichen Zuschusses anfangs um 80 000 später um 130 500 nachgesucht und hat letztere Forderung vornehmlich mit Fehlern in der Statistik begründet. Meine Herren, ich möchte Sie mit Einzelheiten in dieser Beziehung verschonen. Es ist richtig, daß die Zahlen der Statistik vom 1. Oktober 1896 nicht voll überein⸗ stimmen mit den Zahlen des 1. April 1899, an welchem das Pfarr⸗ besoldungsgeset und die neue Besoldungsordnung in Kraft getreten sind, und es mögen noch weiter in der Berech⸗ nung der Statistik einzelne Fehler vorgekommen sein. Aber meine Herren, dessen sind sich die einzelnen Instanzen, namentlich der Evangelische Oberkirchenrat und die Generalsynoden, bei der Aus⸗ arbeitung und Vorlegung der Gesetzentwürfe voll bewußt; auch die Staatsregierung trug der Möglichkeit von Fehlern in der Statistik dadurch Rechnung, daß sie nachträglich einen Betrag von 300 000 mehr zur Verfügung stellte. Man nahm außerdem bei den Vor⸗ verhandlungen mit Bestimmtheit an, daß die Fehler sich nicht nur in der Richtung eines vermehrten Bedürfnisses, sondern auch in der⸗ jenigen eines verminderten Bedürfnisses nach Staatszuschüssen bewegen, und daß die Mehr⸗ und Minderbedürfnisse sich im großen und ganzen allmählich ausgleichen werden.

Ich darf in dieser Beziehung noch anführen, daß in der Statistik eine Reihe von Pfarrstellen als eines Staats⸗ zuschusses bedürftig aufgeführt sind, für die nach den späteren Feststellungen nicht oder nur in viel geringerem Betrage solche erforderlich wurden, daß bei sämtlichen Pfarrstellen mit einem Stelleneinkommen von mehr als 3300 bis 4799 nach Bestreitung nur der Grundgehälter und Alterszulagekassenbeiträge regelmäßig ein Ueberschuß von 1 bis 299 pro Pfarrstelle verbleibt⸗ und dies bei der Bemessung der Staatsmittel außer Betracht geblieben ist. Man rechnet eben darauf, daß die Mehr⸗ und Minderbedürfnisse

aus dem Zuschußfonds eingegangen; diese Beschwerden haben jedoch, soweit ihre Prüfung zum Abschluß gelangt ist, sich entweder als un⸗ begründet herausgestellt, oder sie haben durch Nachbewilligung der er⸗

betenen Beihilfen ihre Erledigung gefunden. In keinem Falle hat ihre 8 Prüfung ergeben, daß es unmöglich gewesen wäre, gerechten Ansprüchen

an den Zuschußfonds zu genügen. Wenn die Zahl der Beschwerden aus Sachsen sich gegen das Vorjahr vermehrt hat (von 3 auf 12), so wird das, wie ich vermute, auf die bei den vorjährigen Etatsberatungen gegebenen Anregungen zur Nachprüfung von Beschwerden zurückzuführen sein. Auch dürfte der bereits vorher hervorgehobene Irrtum eine Rolle spielen, als sollte jeder einzelnen Gemeinde der Fehlbetrag der Pfarrkasse voll ersetzt werden. Eine Kirchengemeinde hat sogar um eine Beihilfe ge⸗ beten, obwohl sie zugibt, daß kein Fehlbetrag in der Pfarrkasse vor⸗ handen ist und dieser günstige Umstand vielleicht auch noch im laufenden Etatsjahr fortdauern würde. hiermit eine symptomatische Bedeutung für den Stand des Zuschuß⸗ fonds für den Konsistorialbezirk Magdeburg oder der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen überhaupt nicht beigemessen werden.

Was die im vorigen Jahre vom Hause der Abgeordneten der Staatsregierung als Material überwiesene, von dem Herrn Grafen von Wartensleben auch heute erwähnte Petition des Superintendenten a. D. und Pfarrer Meier und Genossen aus Oberpfarrnstadt um Er⸗

höhung des Zuschußfonds zur Ausführung des Pfarrergesetzes anlangt, so habe ich dieselbe am 19. April 1902 dem Evangelischen Oberkirchen⸗

rate zur Aeußerung zugesandt. Die genannte Behörde hat jedoch mittels Schreibens vom 11. November 1902 die Petition nach Kenntn

nahme zurückgesandt mit dem Bemerken, daß es dieselbe durch den

Antrag auf die Erhöhung der gesamten für die Landeskirche bewilligte Staatsmittel um 130 500 seinerseits als erledigt ansehe und des halb von einer Nachprüfung der einzelnen statistischen Angaben der Petition, welche umfangreiche und zeitraubende Erhebungen zur Folge haben würde, abgesehen habe. Infolgedessen habe ich den Ober⸗ präsidenten der Provinz Sachsen ersucht, sich über die einzelnen Punkte der Petition nach Anhörung des Konsistoriums und der Re⸗ gierungspräsidenten zu äußern. Der Bericht steht noch aus. Ich bin

daher zur Zeit nicht in der Lage, auf den Inhalt der Petition ein⸗

zugehen.

sistorium in der Bewilligung von Beihilfen doch ein sehr großes Entgegenkommen gezeigt hat. Der städtischen Kirchengemeinde Langen⸗ salza ist z. B. bei einem Staatseinkommensoll von 65 000 und einer Kirchensteuer von rund 10 % dieses Solls im Etatsjahr 1901 eine Beihilfe von 4100 bewilligt worden.

In einem anderen Berichte gibt das Konsistorium seiner Be⸗ fürchtung Ausdruck, daß eine Erhöhung der Kirchenumlagen in einer Gemeinde auf mehr als 13 % der Einkommensteuer eine Schädigung des kirchlichen Lebens zur Folge haben würde, und teilt mit, daß es bei den bestehenden Pfarreien unter gleichen und günstigeren Verhält⸗ nissen mit staatlichen Beihilfen eingetreten sei.

Also ich möchte gegenüber dieser Auffassung nochmals darauf hinweisen, wie viel Gemeinden, insbesondere im Osten der Monarchie und in der Diaspora, eine weit stärkere Belastung auf sich nehmen müssen, ehe sie mit staatlichen Beihilfen unterstützt werden.

Auch ist das Konsistorium in Magdeburg nach seinem mir vor⸗ liegenden Bericht aus dem Jahre 1900 in der Lage gewesen, 8131 als Beihilfe zu gesetzlich nicht abzugsfähigen Fuhrkosten zu bewilligen. Diese Mittel hätten erforderlichenfalls anderseits zur Entlastung der Gemeinden benutzt werden können.

In dem Ersatz von Verwaltungskosten durch Beihilfen des Zu⸗ schußfonds ist man ferner in der Provinz Sachsen jedenfalls weiter gegangen als in vielen anderen Konsistorialbezirken. Mag man der Kirchenbehörde eine solche wohlgemeinte Fürsorge für die ihr anver⸗ trauten Kirchengemeinden nicht verübeln, der Staat wird mit neuen Mitteln nicht eintreten können, solange nicht der bestimmte Nachweis des Bedürfnisses erbracht ist. Ein solcher Nachweis ist nicht geführt. Selbst wenn aber der Zuschußfonds für den Kon⸗ sistorialbezirk Magdeburg sich als zu gering bemessen herausstellen sollte, so müßte in eine Prüfung der Frage eingetreten werden, ob durch eine Aenderung der Matrikel (hört, hört!) die Mittel zur Er⸗ höhung des Zuschusses der Provinz Sachsen gewonnen werden können⸗ Ein solcher Antrag ist seitens des Evangelischen Oberkirchenrats nicht gestellt worden. Der Herr Abg. Graf Wartensleben hat einen der⸗ artigen Ausweg als einen solchen bezeichnet, der im höchsten Maße bedenklich wäre, möglicherweise zu einem bollum omnium contra omnes führen würde.

Ja, meine Herren, nach der ganzen Entstehungsgeschichte des Geseyes, die ich darzulegen die Ehre hatte, wird kaum etwas anderes übrig bleiben, als diesen Weg zu beschreiten, insbesondere, nachdem auch auf Wunsch des Evangelischen Oberkirchenrats und der General⸗

eine Ueberweisung des Gesamtbetrages von 4 Millionen und so und so viel Hunderttausend Mark für die älteren Provinzen in folle, also in der Gesamtheit, stattgefunden hat, und auf Weise die Pflicht einer Ausgleichung innerhalb der abzugberechtigten Konsistorialbezirle eine Angelegenheit des Oberkirchenrats und der Genecralsynode bezw. der Konsistorialbehörden

8

Den vorliegenden Beschwerden kann

Andererseits ist hier die Wahrnehmung gemacht, daß das Kon⸗

zlteren Provinzen vorgenommen, so sind ähnliche Ansprüche der.

andeskirchen der neueren Provinzen und der katholischen Diözesen mit Sicherheit zu erwarten. Die Ablehnung solcher Anträge würde mit den Grundlagen des Pfarrerbesoldungsgesetzes unvereinbar sein und als eine unberechtigte Zurücksetzung empfunden werden.

Ein Eingehen auf diese Wünsche würde tatsächlich zu einer weiter gehenden Beeinträchtigung der kirchlichen Selbstverwaltung auf dem Gebiete des Pfarrerbesoldungswesens führen. Die Staatsregierung würde vor die schwer zu lösende Aufgabe gestellt werden, im einzelnen nachzuprüfen, ob und inwieweit der Rückgang des Stelleneinkommens auch auf katholischer Seite eingetreten ist, und inwieweit die Kirchen das Stelleneinkommen nach völlig gleichen Grundsätzen eingeschätzt haben, und ob anderweitige kirchliche Einkünfte, wie z. B. in Hannover di Mittel der Landespfarrwitwentümer, herangezogen sind, ob hin⸗ sichtlich der Ersetzung von Kosten überall gleichmäßig verfahren ist usw. Bei einem solchen Verfahren müßten schließlich am meisten die Inter⸗ esen der Pfarrer selbst leiden.

Gleich meinem Herrn Amtsvorgänger habe ich es mir zur Auf⸗ abe gemacht, die Pfarrerbesoldungsgesetze in einer ihren Absichten und Grundlagen entsprechenden Weise auszuführen. Lassen Sie mich hoffen, daß eine Besserung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse bald eintrete und daß die Vorstände der Kirchengemeinden zu der wirt⸗ chaftlichen Verwertung der Pfründen immer geeigneter werden. Nach der Steigerung der Stelleneinkünfte werden auch die, welche heute Be⸗ chwerde führen und klagen, der Staatsregierung dankbar sein, daß

je bei der Ausführung der Gesetze in der vorliegenden Frage die

Erundsätze der gleichmäßigen Bemessung der Staatsmittel für die firchen und die Rücksichtnahme auf die kirchliche Selbstverwaltung wwal zu wahren gewußt hat: jene Prinzipien, welche bei der Ein⸗ ührung der Gesetze seiner Zeit die Zustimmung der großen Mehr⸗ heit dieses hohen Hauses und das Vertrauen des Landes erworben paben.

Abg. Winckler (kons.) beantragt die Besprechung der Interpellation, der das Haus zustimmt.

Abg. Winckler: Der Abg. Graf von Wartensleben hätte diesen Schritt mit unserer Zustimmung nicht unternommen, wenn die mge nicht brennend und in unserer Provinz eine Abhilfe dieses kotstands nicht dringend gewünscht worden wäre; die Antwort *8 Ministers hat mich gar nicht befriedigt. Trotz der vor⸗ ihrigen. Verhandlungen des Provinzialausschusses und der Provinzialsynode steht nach den Erklärungen des Ministers die Sache saf dem alten Fleck. Das Konsistorium sagt: wir haben nicht mehr, rir erkennen das Bedürfnis an, aber wir können nichts geben. Der Minister sagt: die Aenderung der Matrikel ist der einzige lusweg. Ganz richtig, das ist logisch, aber wir wollen en anderen Provinzen nichts wegnehmen. In unserer provinz handelt es sich um r. die durch augenblick⸗ iche Verhältnisse hervorgerufen sind, das gleiche kann anderen Pro⸗ tzen auch begegnen. a wäre es doch naheliegend, dem Ober⸗ henrat einen großen Unterstützungsfonds zur Verfügung zu stellen. sichts der großen Belastung der Gemeinden können diesen nicht

zue Lasten auferlegt werden, gleichviel ob Schul⸗ oder Kirchen⸗ neinde, Gemeinde ist Gemeinde. Darum glaube ich, man nicht so streng logisch vorgehen. Wir wollen die Selbständig⸗

der evangelischen Geistlichen nach dem Gesetz schützen, aber dessen führung leidet unter dem Druck der finanziellen Mißstände. imale Summen würden genügen, um Zufriedenheit herzustellen. muß möglichst bald etwas seichehen, um den Mißständen abzu⸗ in dieser oder jener Weise. Wenn es gar nicht mehr geht,

er Minister einen Dispositionsfonds zu diesem Zweck erhalten. bg. Dr. Arendt (fr. kons.): Ich stimme dem Vorredner in Beziehung zu; vom Minister hätte ich eine mehr entgegen⸗ nde Antwort erwartet. Wir wollen der Provinz Sachsfen ohne den anderen Provinzen zu schaden. Die Provinz ist ohne

in einer bedrängten Lage. Der Minister sollte also den

hen der Provinz nachkommen, auf welchem Wege es auch

zer geschehe. Hoffentlich legt uns im nächsten Etat die Regierung

t nur Wünsche nach Abhilfe, sondern auch einen Plan zur Ab⸗

vor.

Damit schließt die Besprechung. Das Haus vertagt sich nn.

Schluß der Sitzung um 4 ¼ Uhr. Sitzun abend, 11 Uhr. (Dritte Beratung des Aüse, Sibung rdie Erweiterung des Stadtkreises Gelsenkirchen und des entwurfs über die Aenderung von Amtsgerichtsbezirken, zweite Beratung des Etats Ministeriums der geist⸗ ꝛc. Angelegenheiten.) ““

den im Reichsamt des J 6b st „Nachrichten für Hendel aat ereenss ellten

Kohlenversorgung Berlins im Januar 1903.

2. fuh den Eisenbahnstati e en da c.2Lerban, 1ehsRgkh us be Halen

Eteinkohlen, Koks und Brikettg: englische..

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5 Außenhandel Frankreichs im Januar 1903.

m auswärtigen Handel Frankreichs waren im Januar 1903

(und 1902) hauptsächlich e beteiligt: infuhr

Ausfuhr 1903 1902

1903 1902

Rußland Großbritannien .. Deutschland.. Belgien

Schweiz

Italien 314“ Oesterreich⸗Ungarn. Türkei

von Amerika ... Brasilien Argentinien .. .. Andere Länder. 99 512

8 Zusammen . .355 309 328 968 329 650 295 662.

In den wichtigsten Handelsartikeln erreichte die Ein⸗ und Aus⸗ fuhr des Monats Januar 1903 (die Zahlen für 1902 sind in Klam⸗ mern beigefügt) die folgenden Wertsummen in tausend Franken: Einfuhr: Getreide und Mehl 8262 (10 367) Tafelobst 5080 (3047) Wein 8707 (7859) Kakao 2586 (2405) Kaffee 8289 (7864) Frisches, gesalzenes oder sonst zubereitetes Fleisch 2139. (2951) Käse und Butter 3884 (4147) Rohe Felle und Pelze 10 507 (11 412) Wolle 45 733 (29 259) Seide und Floretseide 17 882 (17 395) Jute 5690 (6427) Flachs 14 618 (5259) Baumwolle 36 869 (35 796) Lumpen und Cellulose 3856 (3880) Chilesalpeter 2809 (3338) Schildpatt und Perlmutter 2252 (948) Oelsämereien und⸗Früchte 11 862 (9616) Roher Kautschuk und Guttapercha 3403 (5832) Tabak in Blättern 2269 (786) Bauholz 4318 (5717) Faßdauben 2636 (2562) Petroleum und Schieferöl 4670 (4451) Steinkohlen, Koks und Briketts 25 745 (26 110) Erze aller Art 4564 (6065) Kupfer 7482 (5729) Blei 2170 (2678) Gewebe aus Seide und Floretseide 4546 (5919) Desgl. aus Wolle 2844 (2956) Desgl. aus Baumwolle 3686 (3910) Papier, Pappe, Bücher und Stiche 2357 (2421) Leder 3249 (9136) Maschinen 5768 (7066).

Ausfuhr: Gewebe aus Seide und Floretseide 37 988 (23 973) Desgl. aus Wolle 20 541 (18 726) Desgl. aus Baumwolle 14 671 (13 581) Wollengarn 3004 (2573) Leder 7483 (6799) Lederwaren 3266 (3352) Maschinen 3998 (3990) Wagen 4644 11849) Modewaren und künstliche Blumen 8810 (9963) Möbel und Holzwaren 2298 (1558) Damenkleider 5764 (3745) Bücher, Stiche und Lithographien 2899 (2312) Glas und Krystall⸗ waren 2546 (2262) Wein 11 961 (12 512) Branntwein, Spiritus und Ligueur 2059 (2037) Raffinierter und Farinzucker 2927 (4362) Seefische und Fischmarinaden 3394 (3009) Frisches, gesalzenes oder sonst zubereitetes Fleisch 2486 (2239) Butter 5190 (3364) Erze aller Art 5175 2619) Gußeisen, Schmiedeeisen und Stahl 4162 (2898) Kupfer und Kupferlegierungen 2517 (1864) Oelkuchen 2451 (1633) Lumpen und Cellulose 3066 (2871) Samenkörner 5824 (2379) Rohe Felle und Pelze 10 496 (9902) Wolle 14 997 (19 497) Seide und Floretseide 11 397 (11 102) Baumwolle 2317 (1983).

(Documents Statistiques sur le Commerce de la France.)

Einfuhr von Metallen und Halbfabrikaten über Odessa.

Der Metallmarkt Odessas bot im Jahre 1901 ein noch viel weniger erfreuliches Bild als im 7— Jahre. Unter dem Enfae der schlechten Ernten und des Mangels an Geldmitteln war der Ab 8, wesentlich beschränkterer; die südrussischen Werke, denen es an Beschäftigung fehlte, traten in schärfste Konkurrenz, und die Preise gingen unaufhaltsam zurück. Während im Anfange des Jahres für Stabeisen südrussischer Herkunft noch 1,45 bis 1,40 Rubel für das Pud als Grundpreis ab Werk notiert wurden, und man damit den niedrigsten Stand erreicht zu haben glaubte, trat schon im März eine weitere Ermäßigung um 5 Kopeken ein, der Anfang Mai ein nochmaliges Zurückgehen um 5 Kopeken folgte. Im No⸗ vember, als die Arbeitsnot am größten wurde, sahen sich die süd⸗ russischen Werke zu einem weiteren Nachlasse gezwungen, und der Grundpreis sank auf 1.30 bis 1,25 Rubel ab Werk. Der starke Rück⸗

ng der Aktien der othekenbanken uud der große Geldmangel saibe eine starke Einse zung der Neubauten zur Folge, worunter

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esonders das Geschäft in Trägern litt. Ende 1 waren dafür noch 1,28 bis 1,33 Rubel ab Werk zu erzielen, aber bis zum De⸗ * die Preise auf 90 bis 95 Kopeken zurück. Eine onkurren uslandes war bei diesen Preisen und der bi Wasserfracht von Mariupol nach Odessa in isen sowohl wie in 1. ausgeschlossen. Nur ganz ausnah se wurden sol Dimensionen vom bezogen, welche die russische Industrie nicht anfertigt. Obwohl die polnischen Werke nicht an einem so starken Arbeitsmangel 8 leiden hatten wie die füdrussischen, so mußten sie doch, um nicht durch ganz verdrängt zu werden, ihre Preise entsprechend derabsetzen. bei denselben die Grundpreise ab Werk für Stabeisen im Januar 1,50 Rubel, im April 1,45 Rubel, im 1,40 Rubel. Bei diesen Preisen ging nur eine verbäl Menge nach Odessa, da die Bahn⸗ fracht 21 bis und die füdrussischen Werke mit

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russischen Werke, welche anfangs des Jahres das Pud mit 1,50 Rubel notierten, mußten im Laufe des Jahres um 10 Kopeken nachgeben, und es war unter diesen Verhältnissen an einen Bezug aus dem Aus⸗ lande nicht zu denken. In billigen Stahlsorten war England na wie vor ohne Wettbewerb. Es lieferte Federstahl zu 8 Pfd. Eac 15 sb. bis 7 Pfd. Sterl. 15 sh. die t cif Odessa (2,08 bis 1,93 Rubel das Pud frei Odessa verzollt). Die oberschlesischen Werke sahen sich ezwungen, den anfangs 1901 bestehenden Preis von 2,10 Rubel das . Federstahl, frei Sosnowice verzollt, allmählich bis auf 1,90 Rubel erabzusetzen. In besseren Stahlsorten beteiligte sich Deutschland etwas mehr am Geschäft als früher. Im allgemeinen nimmt aber die Einfuhr von Stahl ab, weil die russischen Werke die Fabrikation aufgenommen haben und minderwertige Ware zu sehr billigen Preisen in den Handel bringen. Obgleich im Laufe des Jahres wiederum mehrere Hochöfen in Rußland ausgeblasen wurden, drückte doch das große vorhandene Lager an Roheisen sehr auf den Markt und die Preise mußten allmählich nachgeben. Am Zahresschluß notierten die südrussischen Werke 44 Kopeken das Pud ab W * während im Januar 1901 noch 50 Kopeken zu zahlen waren. Der Mangel an Arbeit und die gedrückten Preise in Verbindung mit ungenügendem Betriebskapital hatten bei einem südrussischen Werke eine Krisis hervorgerufen, so daß es unter Administration gestellt werden mußte. Andere Werke befanden sich in ähnlicher bedrängter Lage. Gußeisen wurde im Jahre 1901 fast gar nicht eingeführt, weil die Güte des russischen Erzeugnisses jetzt dem ausländischen gleichkommt und es um 50 % billiger ist. Z inn unterlag 1901 keinen so bedeutenden Schwankungen wie im Jahre 1900; die Marke Lamb Flag, Stangenzinn, kostete im Januar 128 Pfd. Sterl. ging dann nach und im Preise zurück, bis es im Dezember auf 115 Pfd. Sterl. die Tonne cif Odessa stand (128 Pfd. Sterl. = 20,35 Rubel, 115 Pfd. Sterl. = 18,35 Rubel das Pud verzollt). Bankazinn wurde teils zu gleichen Preisen, teils sogar um 1 Pfd. Sterl. höher als Stangenzinn notiert.

Kupfer erlitt einen sehr bedeutenden Preissturz gegen Ende des Jahres; während die vorzugsweise nach Odessa gehende Marke Best selected im Januar 1901 mit 79 Pfd. Sterl. 15 sh. pro t cif Odessa notiert wurde, gingen die Preise im März auf 76 Pfd. Sterl. 10 sh., im Juni auf 75 Pfd. Sterl. 5 sh., im August auf 74 Pfd. Sterl. 10 sh., im Oktober auf 72 Pfd. Sterl. 15 sh., zu Anfang Dezember auf 68 Pfd. Sterl. 10 sh. und zu Ende Dezember auf 59 Pfd. Sterl. 10 sh. die t eif Odessa zurück. Dabei sind 76 Pfd. Sterl. 10 sh. = 15,50 Rubel, 59 Pfd. Sterl. 10 sh. = 13,90 Rubel das Pud frei 1“ fnll b

ei hatte ebenfulls einen bedeutenden Preisniedergang durch⸗ zumachen. Während englisches Blei im Anfange des Vaßres g 17 ¾ Pfd. Sterl. die Tonne cif Odessa (2,93 Rubel das Pud frei Odessa verzollt) käuflich war, wurde es im Mai bereits mit 13 Pfd. Sterl. 6 sh. notiert und schloß Ende des Jahres mit 12 Pfd. Sterl. 5 sh. (2,07 Rubel das Pud frei verzollt). Die hauptsächlich nach dem Süden Rußlands gesandten Marken Escaletta, Figueroa, Pertu⸗ sola fielen von 41,50 Franken der Doppelzentner cif Odessa im Juli auf 32,50 bis 32 eve⸗ und im Dezember auf 30 bis 28 Franken. Schlesisches Weichblei wurde nach Südrußland nur sehr vereinzelt ge⸗ handelt. Die Preise dafür gingen von 30 auf 25 für den Doppelzentner frei Sosnowice unverzollt zurück. Zink unterlag dagegen nur geringen Schwankungen. Die Preise für englisches und belgisches schwankten zwischen 19 Pfd. Sterl. und 18 Pfd. Sterl. die Tonne cif Odessa (3,66 Rubel bis 3,50 Rubel das Pud frei Odessa verzollt). Schlesisches Robzink wurde nur vereinzelt nach Odessa beziehungsweise nach dem Süden eingeführt und kostete 35 bis 33 pro Doppelzentner frei Sosnowice

bge v. 1 Nessing wird fast ausschließlich in Rußland hergestellt; Deutsch⸗ land lieferte wie im Jahre 1900 nur dünne Messingröhren.

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Odessa.)

Zuckereinfuhr und ⸗Ausfuhr der Niederlande im Januar 1903.

m Monat Januar 1903 belief sich die Einfuhr Ver⸗ brauch) von rohem Rübenzucker nach den Niederlanden . gegen 12 696 t im ersten Monat des vergangenen Jahres. Den sößten Teil dieser Einfuhr lieferte Belgien, nämlich 6987 t (10 660 t

902). Außerdem wurden noch 112 t (97 t 1902) roher Rohr⸗ zucker eingeführt. Die Ausfuhr von Rohzucker aus dem freien Verkehr der Niederlande betrug im Januar 1903 1211 t

gegen 4114 t im Monat des Vorjahres und richtete aus- Chcmch 1vö wohin im Januar eacs t verschifft worden waren

An sonstigem Zucker wurden im ersten Monat des laufenden Jahres die folgenden ·— eingeführt: Kandis 126 t (100 t 1902) davon aus Belgien 94 8 (74 t 1902), aus Preußen 29 t (7 t 1902) —, Melis und anderer raffinierter Zucker 507 8 (400 k 1902) davon aus n 142 t (177 t 1902), aus Preußen 309 t (202 t 1902) —, Bastardzucker 313 t (332 t 1902) davon aus Großbritannien 263 t (243 t 19. Die Ausfuhr von niertem und Bastardzucker gestaltete in dem angeg. raum, wie folgt: Kandis 71 t (117t 1902) davon nach 42 t (57 t 1902), nach Großbritannien 29 t (47 t 1902) —, Melis und anderer raffinierter Zucker 9367 t p 1902) davon Großbritannien 9110 t (19 357 t 1902), —, Bastardzucer

165 t 1902) davon Großbritannien 224 t (12 G 1,1eh-⸗ 2σ2— 9

Monat Januar 1905 1396 t Ro Bastardzucker zur stiger Zucker im

Außenhandel Belgiens im Januar 1903. Der Wert der Einfuhr nach 389 eIee. en rt der b 2.1 e1 000 Fmntgen gann 120 242 000 1.11—

in tausend 8 o v 17 1lꝗ¶ SB 1 7 3 85 808 2.228 1 13 801 13 619 13 749.

290 470 17 940 25 971

12,n (2965 ) Ersenhabn⸗