1903 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

11“ J1“ * 11“ ““ in der ange⸗ „Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majestät melde ich indessen, daß alleruntertänigst, daß auf Eurer Majestät eeh

in welchen bisher eine Zefehe der erwählte und bestätigte Erzbischof von Cöln i

Hirte der Ihnen anvertrauten Seelen, dem Mir soeb inzen und Sträußen verarbeitet werden, ist versicherungs⸗ dbgele ten che getreu, in den Gemütern der Geistlichen Flichtig und der Betrieb ist der örtlich zustehenden Holz⸗ und Gemeinden den Geist der Ehrfurcht und Treue gegen berufsgenossenschaft zugewiesen (1982).

Mich und Mein Haus, die Liebe zum Vaterlande und den Das R

2

präsidialrat Thon, durch eine ständische Kommission in den Saal die er geleitet, richtete an die Versammlung folgende Ansprache: Hochgeehrte Herren!

fange die Notwendigkeit zu Maßnahmen deuteten Richtung vorliegt. Wir bemerken in denjenigen größeren Städten, Ueberwachun zulänglicher

gestern so würdig vertreten hat, sorgen. Die Arbeiter werden in den Spandauer militärischen Instituten

1 außerordentlich viel schlechter gelohnt als die Arbeiter in den der Baubetriebe noch gar nicht oder nur in un⸗ Dr.

ise stattgefunden hat, zur Ermöglichung einer

(vex

eerstatier: Geheimer Kommerzienrat C. Lueg in Oberhausen.

ausreichenden Kontrolle eine Vermehrung des technischen Auf⸗

sichtspersonals nicht zu umgehen sein wird. Die hierdurch

entstehenden Kosten fallen, soweit die Baupolizei durch die

städtischen Behörden gehandhabt wird, den Gemeinden zur Last. Ueber das hiernach Veranlaßte sehen wir bis zum 1. Ja⸗ nuar 1904 einem gefälligen Berichte entgegen. Sspofweit die technischen 4 8 in denjenigen Gemeinden, in welchen die Baupolizei von Königlichen Behörden ausgeübt wird, zur Erzielung einer wirksamen Durchführung der im Interesse des Bauarbeiterschutzes zu treffenden Maßnahmen nicht ausreichen, sind Anträge auf deren Vermehrung an mich, der mitunterzeichneten Minister der öffentlichen Arbei Berlin, den 27. Februar 1903. .“ Der Der Minister Finanzminister. ddeer öffentlichen Arbeiten. Freiherr von Rheinbaben. Budde.

8n Der 1u“ Der Minister Minister des Innern. für Handel und Gewerbe. Vertretung: Im Auftrage: von Bischoffshausen. Neuhaus. An die Herren Regierungspräsidenten.

Im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Rech⸗

nungsrat Winzerling zum Vorsteher des Zentralbureaus ernannt worden. ö“

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1“ Tagesordnung

ür die am Dienstag, den 24. März 1903, Nachmittags Uhr, in Cöln im großen Sitzungssaale der Königlichen Eisenbahn⸗ irektion (Kaiser Friedrich⸗Ufer 1) siattfindende vierte Gesamt⸗ 8— sitzung des Bezirkseisenbahnrats zu Cöln.

I. Mitteilungen der geschäftsführenden Direktion. II. Neuwahl zweier Mitglieder des ständigen Ausschusses an Stelle des ausgeschiedenen Geheimen Kommerzienrats Spaeter in Koblenz und des verstorbenen Rittergutsbesitzers Dr. jur. Grafen von Lands⸗ berg⸗Velen auf Schloß Velen. 1 III. Mitteilungen der Eisenbahndirektionen. a. Wichtige Tarifänderungen. 8 eehe. n . II. Gütertarife. b. Sonstige Verkehrsmaßnahmen. c. Wichtige Fahrplanänderungen. b 1 IV. Vorlagen der Königlichen Eisenbahndirektionen. 1) Gewährung einer Frachtermäßigung für Rohhefe (Abfallhefe) in Ladungen von 10 000 und 5000 kg von Stationen der Direktions⸗ bezirke Cöln, Elberfeld, Essen und Münster nach Dortmund. (Vergl.

I111““

Ziffer 1 der Niederschrift über die 3. Sitzung des ständigen Ausschusses

vom 27. Februar 1903.) Der ständige Ausschuß empfiehlt dem Be⸗

irkseisenbahnrat die Befürwortung des Antrags. Berichterstatter: die isenbahnverwaltung. 8 etrieb.

2) Ermäßigung der Kalksteinfrachten für den

n. iffer 2 der Niederschrift über die 3. Sitzung ständigen Ausschusses vom 27. Februar 1903.) Der ständige Ausschuß empfiehlt dem Bezirkseisenbahnrat die Befürwortung des Antrages.

Cöln, den 4. März 1903. Koönigliche Eisenbahndirektion. tieger. 8

Preußen. Berlin, 11. März. Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute

Bericht⸗

cher erschienen 88 um vor Antritt seines neuen Amts den Allerhöchstdenselben zu leistenden Eid in Gegen⸗ wart der befohlenen Zeugen abzulegen. Er erbittet die Allergnädigste Erlaubnis, Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majestät zuvor ehrfurchtsvollen Dank für die ihm bezeigte Huld unterbreiten zu dürfen.“ .

Demnächst hielt der Erzbischof folgende Ansprache an

Seine Majestät:

„Eure Majestät haben die Gnade gehabt, zu meiner Er⸗ wählung als Erzbischof von Cöln Allerhöchstihre Zustimmung zu geben, und haben nach erfolgter Wahl und Bestätigung durch Seine Heiligkeit den Papst Leo XIII. mich hierher zu befehlen geruht, um in die Hand Eurer Majestät den Eid der Treue za schwören und nach abgelegtem Eid die Aller⸗ höchste Anerkennungsurkunde zu empfangen.

Ich danke alleruntertänigst für diese Beweise Königlicher Huld und stehe bereit, vor Gottes Angesicht den Schwur der Treue zu leisten. Ich tue es nicht bloß in dem Bewußt⸗ sein der Pflicht, die mir von Gottes Wort auferlegt wird, das Gehorsam gegen die von Iott eingesetzte Obrigkeit ge⸗ bietet; ich tue es aus innerem Herzensdrang.

Denn ich verehre Eure Majestät in tiefster Seele als den erhabenen tanen, 8 ich freue mich es hier aussprechen zu können Seiner katholischen Untertanen am Herzen liegt. Ich verehre in Eurer Majestät den mächtigen, tatkräftigen Fürsten, der in einer Zeit, wo vielfach Unglaube und Gottlosigkeit sich brüstet

und an den Fundamenten des christlichen Volkslebens rüttelt, vor

aller Welt keinen Hehl macht aus Seiner christlichen Ueber⸗ zeugung, vielmehr bei den verschiedensten Gelegenheiten Seinen demütigen Glauben an die Majestät Jesu Christi, als des menschgewordenen Gottessohnes und Erlösers der Menschheit, kundgegeben hat.

Als künftiger Erzbischof von Cöln darf ich bei dieser feierlichen Gelegenheit an die bedeutsamen Worte zu erinnern mir erlauben, die Eure Majestät im Sommer in der zum Cölner Erzbistum zählenden alten Kaiserstadt Aachen ausgesprochen haben, durch die Eure Majestät Aller⸗ höchstihre Person, sowie das Kaiserliche Haus und Heer und Volk unter den Schutz des Kreuzes stellten.

Die erhebenden Worte, an denkwürdiger Stätte vor⸗ e haben weithin, namentlich in unserem rheinischen

olke, jubelnden Beifall gefunden und helle Begeisterung wachgerufen für unseres erhabenen Kaisers Majestät von Gottes Gnaden.

Einem solchen Herrscher Treue schwören ist kein bloßes kaltes Pflichtgebot, ist eine Pflicht, die mit warmem Herzen und mit Eubighes⸗ Zustimmung geleistet wird.

98 übernehme mit dem Amte, das ich antreten soll, eine schwere, eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ich bin mir dessen wohl bewußt, aber verzage nicht. Ich vertraue auf die Hilfe des allmächtigen Gottes. Ich vertraue auf die Anhänglichkeit eines bewährten Klerus und eines braven, gläubigen Voltes, das treu zur Kirche und treu zum Vaterland 8—7 ch vertraue n Felc auch auf den wirksamen Schutz und das gnädige wollen Eurer Majestät und bitte alleruntertänigst, mir diesen Schutz zu bewahren, dieses Wohlwollen zu erhalten. 1

Gott schuͤtze, segne und erhalte Eure Majestät; das ist mein Wunsch und mein Gebet. Er schütze, segne und er⸗ halte auch Ihre Majestät die Kaiserin und das ganze Kaiserliche Haus!“

Nunmehr leistete der Erzbischof den Eid wörtlich dahin ab: Ich, Anton Fischer, erwählter und bestätigter Erzbischof

von Föln, schwöre einen Eid zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden auf das heilige Evangelium, daß, nachdem ich auf den xbb. Stuhl von Cöln erhoben worden bin, ich Seiner Königlichen Majestät von Preußen Wilhelm und Allerhöchstdessen tmäßigem Nachfolger in der Re⸗ ierung als meinem Allergnädigsten Könige und Landes⸗ ser untertänig, treu, gehorsam und 12 een sein, Aller⸗ öchstdero Bestes nach meinem Vermögen befördern, Schaden und Nachteil aber verhüten und besonders dahin streben

Herrscher, dem das Wohl aller Seiner Unter-

Gehorsam gegen die von Gott geordnete Obrigkeit, sowie die Eintracht unter den Bewohnern des Landes pflegen und nähren werden.

In dieser Erwartung erteile Ich Ihnen Meine landes⸗ veag. Anerkennung und wünsche Ihnen, hochwürdiger

err, zu der Verwaltung Ihres erzbischöflichen Amtes Gottes reichsten Segen.“

Hierauf wurde der Erzbischof von Seiner Majestät ent⸗ lassen. Sodann ist demselben die Allerhöchste Aner ennungs⸗ urkunde ausgehändigt, und das über den Hergang bei der Eidesleistung aufgenommene Protokoll von ihm unterschriftlich 8808 S worden.

Nach Beendigung der Eidesfeierlichkeit geruhten Ihre Majestät die Kaiserin und Königin den Erzbischof im Pfeilersaale des Königlichen Schlosses zu empfangen. Hierauf fand bei Ihren Majestäten eine Frühstückstafel statt, zu welcher außer dem ge easgef auch die bei dem Akte der Eidesleistung in Funktion gewesenen Würdenträger und Solennitätszeugen

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ un Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute itzung.

„Der Direktion der Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder Eisenbahn ist seitens der Königlichen Staatsregierung folgender Bescheid zugegangen:

Auf den es Aufsichtsrats und der Direktion vom 6. März d. J. erklären wir uns mit dem Ergeb⸗ nisse der in der EEETöTö“ vom 17. Februar d. J. beschlossenen kommissarischen erhandlung einver⸗ standen und genehmigen, daß im § 4 des Vertrags⸗ entwurfs, betreffend den Uebergang der Dortmund⸗ Gronau⸗Enscheder Eisenbahn auf den Staat, die bare Zu⸗ vhtung für eine Aktie zu Sechshundert Mark auf Einund⸗ achtzig Mark und für eine Aktie 9 Eintausendzweihundert Mark auf Einhundertzweiundsechzig Mark festgesetzt wird.

Jede Mehrforderung würden wir als einen Abbruch der Verhandlungen ansehen. 8 1u1u“”“

Im Monat Januar d. J. sind Eisenbahnen ausschließlich der bayerischen 15 Ent⸗ gleisungen auf freier Bahn (davon 7 bei Personenzügen), 26 Entgleisungen in Stationen (davon 4 bei Personenzügen) und 10 Zusammenstöße in Stationen (davon 1 beim

Pevemgoe) vorgekommen. Dabei wurden 2 Bahnbedienstete getötet, 9 verletzt.

8

Die jetzt erschienene Nr. 1 der „Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts“ vom 1. Januar 1903 im Abschnitt A (Unfallversicherung) die Nach⸗ weisung über die gesamten Rechnungsergebnisse der Verußsgenossens aften und sonstigen Träger der Unfall⸗ versicherung für das Jahr 1901.

Der Abschnitt B Invalidenversicherung enthält die Nachweisung der Geschäfts⸗ und eesesg heell⸗ der Versi Inn und zugelassenen Kasseneinrich⸗ nne für das Jahr 1901, ferner folgende Revisions⸗ ent W ei zugelassenen Kasseneinrichtungen findet der § 146 des Sehemmehgehes nicht ohne weiteres, sondern nur insoweit Anwendung, als eine entsprechende

Vorschrift in die Satzungen aufgenommen worzen ist (1024) *).

6“ 8

I1

auf deutschen

ahnbedienstete, 2 Postbeamte und 1 fremde Person

echt, sich selbst zu versichern, steht auch olchen Unternehmern zu, welche keine Arbeiter be⸗ scaktigen, vorausgesetzt, daß ihr Betrieb durch die Be⸗ schäftigung eines solchen nach § 1 oder § 2 des Gewerbe⸗ unfallversicherungsgesetzes versicherungspflichtig werden würde (1983).

Der Abschnitt B Invalidenversicherung bringt folgende Entscheidungen aus § 110 Abs. 1 Ziffer 3 des In⸗ validenversicherungsgesetzes:

Der Ersatzanspruch der Versicherungsanstalt, welche im Todesfalle die Beiträge der Witwe des Ver⸗ sicherten erstattet hat, gegen die für den todbringenden Unfall entschädigungspflichtige Berufsgenossen⸗ chaft ergreift nur die Unfallrente der Witwe, nicht auch 16 der hinterbliebenen Kinder (1028).

Die Berufsgenossenschaft braucht den Ersatzanspruch einer Versicherungsanstalt wegen geleisteter Beitrags⸗ erstattung nicht sofort in einer Summe, sondern nur nach Verhältnis der Beträge zu befriedigen, welche sie dem Empfänger der Beitragserstattung an seiner Unfallrente zu kürzen in der Lage ist (1029).

Bei Ersatzansprüchen einer Versicherungsanstalt gegen die entschädigungspflichtige Berufsgenossenschaft wegen ge⸗ währter Heilbehandlung 21 Abs. 1 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes, hat das Reichsversicherungsamt auch über die Vorfrage, ob durch das Heilverfahren die Erwerbs⸗

unfähigkeit verhindert und zugleich eine Entlastung

der t herbeigeführt worden ist, selbständig zu befinden (1030).

Der Ersatz anspruch der Versicherungsanstalt, welche einen durch einen Betriebsunfall erwerbsunfähig fhangeaa Versicherten in Heilbehandlung genommen

at, gegen die at gtgtnesesh Berufsgenossenschaft eruht sowohl hinsichtlich der Heilbehandlungskosten als auch hinsichtlich der demnächst gezahlten Rente 21. Abs. 1 und 113 Abs. 5 des Invalidenversicherungs⸗ esetzes) nicht auf einem gefetlichen Uebergange des 6“ so daß ihm Einwendungen aus der Person des Verletzten nicht entgegenstehen; im Falle einer Verpflegung in einem Krankenhause dürfen die esamten Kosten des Anstaltsaufenthalts, nicht nur he Kosten der eigentlichen ärztlichen Behandlung in Rechnung gestellt werden (1031).

Gegenüber dem Ersatzanspruch der Versicherungs⸗ anstalt gegen die Berufsgenossenschaft wegen der einem Ver⸗ letzten gezahlten Invalidenrente kann die Berufsgenossen⸗ schaft, nachdem der Verletzte gestorben ist, das im § 22 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes vorgesehene Wahlrecht nicht mehr ausüben (1032). Ses

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Cor⸗ moran“ am 1. Februar in Ponape (Ostkarolinen) ein⸗ etroffen und am 16. Februar von dort nach Matupi (Neu⸗ Pommern) in See gegangen.

S. M. S. „Falke“ ist am 8. März in Bermuda an⸗ gekommen. 8

S. M. S. „Gazelle“ ist am 9. März von Port of Spain (Trinidad) nach Santa Lucia (Kleine Antillen) in See gegangen.

S. M. S. „Thetis“ ist an demselben ge von Schanghai nach Tsingtau in See gegangen.

S. M. S. „Luchs“ ist mit dem Zweiten Admiral des

geschwaders, Kontreadmiral Grafen von Baudissin an Bord gestern in Nanking eingetroffen.

S. M. S. „Jaguar“ ist gestern von Hongkong nach Kwangtschauwan gegangen und geht am 13. d. M. nach Paschat weiter.

Danzig, 10. März. Der Provinziallandtag der Provin Westyreußen ist heute durch den Oberpräsidenten Delbrück nil

von dort

Sie sind heute zu der ö dieser Tagung zusammen⸗

getreten; nachdem Sie in zehntägiger, hingebender Arbeit die Ihnen

eemachten Vorlagen erledigt und durch Ihre Heschlüh⸗ die gedeihliche eiterentwickelung unserer Heimatprovinz gefördert haben.

„Durch die Annahme des, gemäß dem Gesetze, betreffend die Ueber⸗ weisung weiterer Dotationsrenten an die Provinzialverbände, aufgestellten Reglements für die Verteilung der Staatsrenten haben Sie an Ihrem Teil erfolgreich und mit großem Verständnis für die Ihnen durch das Gesetz gestellte Aufgabe dazu beigetragen, den Kreisen und Gemeinden eine sichere Grundlage zu schaffen für die Erfüllung der diesen Verbänden auf dem Gebiete des Armen⸗ und Wegebauwesens obliegenden Pflichten. In ähnlicher Weise werden Ihre Beschlüsse über die Erhöhung der Mittel des Kreiswegebaufonds Gelegenheit geben, den Wegebau zu fördern, und so auch zur weiteren wirtschaft⸗ lichen Entwickelung der Provinz beitragen.

Durch Genehmigung eines Vertrages mit der Landwirtschafts⸗ kammer ser die Provinz Posen haben Sie den Uebergang der niederen landwirtschaftlichen Schulen in die Verwaltung der Landwirtschafts⸗ kammer endgültig beschlossen und damit dem für die landwirtschaft⸗ ritte unserer Provinz so bedeutungsvollen Unterrichtswesen den Weg einer erfolgreichen Weiterentwickelung gewiesen.

Durch eine Besichtigung haben Sie Ihr Interesse für den fertig⸗ estellten Bau des Kaiser⸗Friedrich-Museums und für die Kaiser⸗

ilhelm⸗Bibliothek bekundet. Die für diese beiden hervorragenden Institute der Kunst und Wissenschaft von Ihnen geforderten reichen Näitt haben Sie mit dankenswerter Bereitwilligkeit zur Verfügung gestellt.

Mit dem Danke, den ich Ihnen allen, meine Herren, namens der Königlichen Staatsregierung abzustatten habe für die aufopfernde und erfolgreiche Tätigkeit, die Sie in diesen Tagen dem Wohle unserer Provinz gewidmet haben, verbinde ich den Ausdruck des Dankes an Ihren Landeshauptmann, der durch die mustergültige Vor⸗ bereitung Ihrer Arbeiten, zu deren so schneller und sachgemäßer Er⸗ ledigung in hervorragender Weise beigetragen hat.

Vor allem ist es mir ein aufrichtiges Bedürsnis, Ihnen, hoch⸗ Herr Landtagsmarschall, zu danken für die auch in der jetzt

eeendeten Tagung wiederum bei der Leitung des Landtages bewiesene, mit ieise2ete Sachkunde gepaarte hingebende Tätigkeit.

Mögen die Arbeiten der jetzigen Tagung unserer geliebten Heimats⸗ provinz und dem Vaterlande zum Segen gereichen! b

Im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den 36 Provinziallandtag der Provinz Posen für geschlossen.

er Landtagsmarschall, Wirkliche Geheime Rat und Kammerherr Freiherr von Wilamowitz⸗Möllendorff erwiderte hierauf: Hochgeehrter Herr Landtagskommissarius!

Es kann uns nur zu großer Genugtuung gereichen, wenn die Erledigung unserer Arbeiten die Anerkennung der Königlichen Staats⸗ regierung findet. Wir haben dabei von allen berufenen Seiten die dankenswerteste Unterstützung gefunden. Mit Ihnen, Herr Staats⸗ kommissarius, der Sie selbst in ebenso liebenswürdiger wie entgegen⸗ kommender Weise uns zur Seite standen, kann ich nur in vollstem Maße mich vereinigen in dem Gefühle wärmsten Dankes für unseren Landeshauptmann, der sich in seiner wahrlich nicht leichten Amtsführung gestärkt und ermutigt fühlen möge durch die rückhaltlose Anerkennung und das außergewöhnliche Vertrauen, welches ihm die Provinz durch ihre Vertretung allseitig entgegenbringt.

In unser aller Namen, meine Herren Mitstände, spreche ich dem

rovinzialausschuß und dem Landeshauptmann, spreche ich allen

mten der Landesverwaltung unseren Dank für die gewissenhafte und segensreiche Arbeit aus, von der wir hier Kenntnis genommen haben. Wo alles in so geordnetem, gutem Gange geht, da ist die Aufgabe des Landtages eine erfreuliche und verhältnismäßig leichte; und ebenso haben Sie, meine Herren Mitstärde, mir die Leitung der Geschäfte durch Ihre Nachsicht und Ihr Vertrauen leicht und an⸗ genehm gemacht. Dafür sage ich nen meinen aufrichtigen Dank. Hat der 36. Provinziallandtag schlecht und recht seine Schuldig⸗ keit getan, wie seine Vorgänger, so 1a das deee daß er, auch wie seine Vorgänger und wie, so Gott will, alle späteren Landtage sein werden, erfüllt war von der Liebe zu seiner Heimat, zu seinem Vater⸗ lande und zu seinem Könige und Herrn. Darum schließen wir, wie wir begonnen haben, mit dem freudigen Rufe: „Seine Majestät der Deutsche Kaiser, unser Allergnädigster König und Herr lebe hoch! hoch! hoch! Ih das Hoch stimmte die Versammlung begeistert ein. achdem der Königliche Landtagskommissarius, geleitet von der Deputation, den Saal verlassen, sprach der Vizemarschall Freiberr von Schlichting dem Landtagsmarschall den Dank der Abgeordneten für die umsichtige und wohlwollende Leitung der Verhandlungen aus und schloß mit einem lebhaft aufgenommenen Hoch auf denselben.

Hessen.

entsprechenden Privatbetrieben. Ob die Stabsoffiziere, die aus⸗ eees Militärs sein mögen, auch die Betriebe ebenso aus⸗ ezeichnet leiten können, an deren Spitze sie stehen, ist sehr die rage. An der Spitze solcher Institute müssen kaufmännisch gebildete Direktoren stehen. In der Artilleriewerkstatt sind alle Hand⸗ werke vertreten, aber alle Beamte sind Militärs. Als Sachverständige sind die Meister vorhanden; aber die Meister haben in Betreff der Einrichtung der Betriebe nichts hineinzureden, sondern sie sind in in erster Linie dazu da, die Löhne der Arbeiter herabzudrücken. ie soll sich auch ein Leutnant oder Oberleutnant von einem Meister Vorschriften machen lassen, das verträgt ja das militärische System schon nicht. Auf die Tüchtigkeit des Meistermaterials wird nicht gesehen, sondern darauf, ob die Betreffenden schmiegsam und biegsam sind, wie brutal sie auch nach unten vorgehen. Ich weiß ja, die Verwaltung wird alles wieder bestreiten; aber im vorigen Jahre ging die Verwaltung sofort nach meiner Rede in verschiedenen Werkstätten daran, die von mir gekennzeichneten Uebelstände, obwohl alles abgestritten war, abzu⸗ stellen. Bei der Festsetzung neuer Stücklöhne wird keine Rücksicht ge⸗ nommen auf die noch vestehenden alten Accordsysteme, die zum Teil noch aus dem Jahre 1870 stammen. Hier sollte einmal eine gründliche Revision Platz greifen; ebenso wäre der außer⸗ ordentliche Ueberflu an Aufsichtspersonal sehr erheblich zu vermindern. Dadurch allein würden ganz beträchtliche Ersparnisse gemacht und der Zwang, die Löhne mit aller Gewalt zu drücken, vermindert werden. Auch die neue Lohnordnung hält an den alten Stücklöhnen überall fest, wo es die Verhältnisse irgend gestatten. Wenn die Arbeiter sich diese Lohnherabsetzung nicht gefallen lassen wollen, wird mit der Drohung ovperiert, es würden dann die Institute geschlossen werden. Nun, darüber haben Sie, Mer Kriegsminister, nicht allein zu entscheiden; da würde der Reichstag erst noch ein Wort mitzureden haben, denn mit den Mitteln des Reichs sind diese Institute geschaffen und können nicht durch einen Machtspruch des Kriegsministers beseitigt werden. Die Arbeit in der Hülsenfabrik ist eine ganz besonders 1-Neg. e und ungesunde; es ist aber nichts geschehen; weder ist eine Zulage 27 t, noch wird den Arbeitern Material geliefert, damit sie sich gegen den Stau schützen können. Lohnzulagen hat die neue Lohnordnung nur in zwei Fällen vor⸗ gesehen, dagegen in acht verschiedenen Fällen Lohnabzüge; auch werden zuviel gezahlte Lohnbeträge bei der nächsten Lohn⸗ zahlung abgezogen, was nach dem Gesetz unzulässig ist; ferner werden Geldstrafen vom Lohn abgezogen, desgleich n der Betrag der beschädigten Gegenstände, welche die Arbeiter ersetzen müssen. Die gesamte bürgerliche Presse war aus Rand und Band, als die neue Lohnordnung erschien, daß nun endlich etwas Durchgreifendes für die Arbeiter geschehen sei; aber das hat nicht lange vorgehalten. Die Einteilung der Arbeiter in zwei Klassen, eine höhere und eine niedere Lohnklasse, die bei über hundert Kategorien vorgenommen worden ist, ist ohne Beispiel in den Privatbetrieben. Beide Klassen müssen dieselbe Arbeit ver⸗ richten; dadurch wird der Willkür der Meister Tür und Tor geöffnet. Das Gros der Arbeiterschaft befindet sich in der zweiten Klasse, nur ein winziger Teil in der ersten. Den jugendlichen Lohnklassen ist es angesichts der Stücklöhne, welche die Lohnordnung festsetzt, überhaupt mehr möglich auszukommen. Die Kommune Spandau hat statistisch die elende Beschaffenheit der Löhne in den Königlichen Instituten nachge⸗ wiesen. Statt die 8⸗stündige Arbeitszeit einzuführen und damit sofort 1500 Arbeitern Beschäftigung zu geben, hat man zu dem brutalen Mittel der Arbeitslosmachung gegriffen und Arbeiter, die 10, 12, 15 Jabre lang in den Werkstätten beschäftigt waren, mitten in der schlimmsten Zeit auf die Straße gesetzt. Das ist die soziale Fürsorge, wie sie die Militärwerwaltun verstebt. 1 5 (Bei Schluß des Blattes spricht der Redner fort.)

—— Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (41.) Sitzung, welcher der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben beiwohnte, die zweite Beratung des Staatshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1908 bei dem Etat der Lotterieverwaltung fort. 8 Die Regierung beantragt, eine 5. Klasse in der preußischen Lotterie einzurichten und eine 4— von 300 000 neu einzuführen, die am letzten Ziehungstag ge⸗ zogen werden soll. Die Kommission hat diesen Aenderungen des Lotterie⸗ planes zugestimmt und beantragt außerdem folgende Resstag e liche Staatsregie aufzuford lobald auf die g e aa. rung ern, a au e⸗ nete Maßnahmen Bedacht zu n. um die Mißstände zu en, nes aus dem 2 heh Tanfebe fremder —öeB. 4 1‧— in e zu : 2. 8— ege 8 Lotteriewesens, ildung eea. gen Necha eeene n

Die Zweite Kammer lehnte gestern, wie „W. T. B.“ bert die A ne, 88,090 ale Lrste Rane für den ö—

bau der Technischen Hochschule in Darmstadt ab.

8 ts den unerlaubten vormittag im hiesigen Königlichen Schlosse den Vortrag des will, daß in den Gemütern der meiner bischöflichen Leitung Die Nr. 3 der „Amtlichen Nachri Rei Siellvertreters deg d des Zivilkabinetts, Geheimen Ober⸗ anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen .— eegees 8Ssseltes 4.* * se 8ꝙ1 regierungsrats von Fe dan. der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe esraefants IrsAIAe

A (Unfallversicherun ne Bekannt Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchten der eersen, Sen die Gesetze und alle jene X* S.-3.ane 188

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und rendt (fr. —2) betenigen. .

des Provinzlalland⸗ (Schluß des Blaunes.)

tat g, be⸗

nachstehender Rede eröffnet worden: 12 Preshgegleang steht bei dem Beginn am a X Jahres, mit dem sich b des Reichsversicherungsamts vom 23. Januar 1903, en n, e hn. Varlamentarische Nachrichten. 3 gestern abend mit den Prinzessinnen zu Schleswig⸗Holstein⸗ enden, die in dem den guten Untertan be⸗ betreffend die Festsetzung der Beiträge Deck en um die hlung der inz 1 8 ““ Sonderburg⸗Glücksburg c Luisen⸗Stiftung und da⸗ füchnen nnt Sorgfalt gepflegt werden, und a. ich nicht der ntscha XI“ len, welche durch dn. Ausde —2 —qI be; K aa ;. 8—29 rrn ee. eeenenne selbst einer Aufführung der Zöglinge bdei. du will, daß von der mir unterstellten stlichkeit der auf die Kleinbetriebe der See⸗ nicht nur den bervorragenden ersten Bcamten der sich in der Ersten und Zweiten Beilage. in entgegengesetztem Sinne gelehrt und gehandelt werde. schiffahrt auf die See⸗ und Kuͤstenfischerei er⸗ vondern auch den vornehmen, von wahrer er. ich, daß ich keine Gemeinschaft oder wachsen sowie folgende Rekursentscheidungen: schen betrauern, der dem Herzen igen (281.) Sitzung des Reichstages, 3 8 * —— 1 287 zfferit 8 2 u Verlust der Sehkraft eines Auges tet bei einem EE,“ ister, 2— K. 12. 11“ EI“ - . Se 8 bSaars Swalesehre ce Se Se 22 1 dn b 89. El Ehn e, keee, u wül, wen , rn dcke üöbgehue 2. hehesagee gn) deg 8 8. 22 öööIee dper von hgimann aeeen 8 I aeeöEN Im Fahle vord 1(& e Abs. 1 ü e 21 aligemeine Rechnung für 1899 der R riften ng 8. Novenaber 1908 werden, die zum Nachteil des Staats gereichen ten, Ziffer 1b und § 80 Abs. 1 des versicherungs⸗ Uaufenden 1852 kommission überwiesen, die allgemeine Rechnung für Cüm f. ovember 19 ttan⸗ hiervon Seiner Königlichen Majestät Anzeige machen. Ich ) ist der Rekurs nur dann unzulässig, wenn 98 auf Grund des der ission die n die eines neuen Erzhischofs stattgefunden, verspreche, dieses alles um so unverbrüchlscher zu halten, der Entz unstreitig ist oder rech decftng Fehn be. Aoaunktar ia der den †. v Fischer in Cön als ich bin, daß ich mich durch den Eid, welchen ich daß die Erecehennn vorübergegangen ist (1978). 3 wemne ausg A dis v 4— —2 2 vom 8 Seiner 1 Heiligkeit und der Kirche 4—1 habe, Durch die Verbindung des unzulssigen Nekurses einer Darauf setzte das Haus die zweite Beratung ichen Amts erhalten. 9 4227 r Treue und Unter⸗ Partei mit dem zulässigen Rekurse der Gegenpariei wird die haushaltsetats für 1903 dem Etat 19s Seseat der Aönt vieheis Enchs länigkeit ** Königliche Majestät een sein Juläfsigkeit 220 Ienn Ketze.⸗ nicht begründet (1979). waltung des Reichsheeres, und 1,Ä,78 er 213 mels Alle konnte. Allcs schwoͤre so wahr mir Gott helfe Die in Anwendung des § 94 Zifser 2 des Gewerbe⸗ für die kechnischen Institute der Artillerie, Urkunde vom 2 —122 chof Dr. und sein heiliges lium. unfallverst recht eingestellten Ausländer⸗ I (Sor): Herr Pault hat e iche Anerkennung als Seine Majestät hierauf den feiert Ahrenten sind dem Bundesratesbeschlusse vom . cr zu r 8 z Sehah v 1— 29. Juni 1902 von diesem ah für die düepefer igen bei aus der 6* ischer, . diesem Behuf nebst zu 8 5 8 und K die An⸗ vortrug. 2 1.9223,8— Herr, dei Antritt —2ön zu (1052) em S 2 8 den vorgeschriebenen Eid der Treue, Sie auf Grund de 8 1 Abs. 6 des U. rungs⸗ ö für Land⸗ und Forstwirtschaft vom 900 cr⸗ statutarischen Besftimmungen über 48. arbeiter finden welche vor dem treten der creignet haben, keine Anwendung (1981). . enthält die Nummer folgende Bescheide und c e. mit 20 Blumenhandlung, in welcher 8, ,2e... Blumen und Blätter zu Hlammerten unter diese in

Dal Ginkemnmen der Hamburgischen Aktiengesfeltscaften.