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Karte
des
Bllitter sind die nachstehenden:
r. 257 Haselünne,
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“] 5 rilon “ durch die Kartographische Abteilung auf Grund der Neuaufnahmen
earbeitet und veröffentlicht worden⸗
Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R.
isenschmidt hierselbst, Dorotheenstraße 70 A. Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 ℳ 50 ₰.
Die Anweisung für den Dienstgebrauch zu dem ermäßigten on 75 ₰ für jedes Blatt erfolgt durch die Plankammer der chen Landesaufnahme hier, NW. 40
Berlin, den 16. März 1903.
che Landesaufnahme.
tschen Reichs 8 im Maßstabe 1: 100 000.
Im Anschluß an die unterm 14. November v. J. angezeigten
ben
Herwarthstraße 2 und 3. Kartographische Abtheilung. illain, 1
Oberst und Abteilungs⸗Chef.
Dresden abgereist.
Der
angekommen .
Der Regierungsrat Dr. Fölsche in Münster ist der Militär⸗ und Baukommission schoff in Wiesbaden der
Königlichen Ministerial⸗,
Berlin, der Regierungsassessor Bi
Königlichen Regierung assessor Dr. Burchard
Osthavelland
S. M. S.
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1“ 1b Sachsen⸗Weimar⸗Ei 1 Seeine Königliche Hoheit der Großherzog empfing am Sonnabend, wie die „Weim. Zig.“ meldet, den preußischen außerordentlichen Gesandten von Müller
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Gum
8 Bevollmächtigte zum Bundesrat, roß. 1 hessische Geheime Staatsrat Krug von Nidda ist in Berlin
innen,
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senach.
Preußen. EEEEE1111X1AX“
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute on 10 Uhr vormittags an im hiesigen Königlichen Schlosse en Vortrag des Chefs des Militärkabinetts, Generalleutnants
Grafen von Hülsen⸗Haeseler. V . ö. SHeute mittag um 12 Uhr sind Seine Majestät nach
Großherzoglich
der Regierungs⸗ in Thorn vom 1. April d. ab der Königlichen Regierung in Hannover zur weiteren dier ichen Verwendung überwiesen, der Regierungsassessor Dr. on Wagenhoff aus Bromberg dem Landrat des Kreises und der Regierungsassessor Dr. Lorenz in Langenschwalbach dem Landrat des Landkreises Dortmund zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften überwiesen worden.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Gazelle“
am 15. März in La Guaira eingetroffen.
. „Seeadler“ ist am 14. März in Tsingtau angekommen und S. M. S. „Thetis“ gestern von Tsingtau nach Schanghai abgegangen. 3
S. M. Torpedoboot „S 90“ ist gestern in T ggetroffen und von dort wieder in See gegangen.
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in feierlicher
Audienz, der sein Beglaubigungsschreiben überreichte. Lübeck.
Die Bürgerschaft richtete in ihrer gestrigen Vollver⸗ ammlung, wie „W. T. B.“ meldet, an den Senat das ein⸗ uchen, daß Lübeck im Bundesrat gegen die Sufhebung des Paragraphen 2 des Jesuitengesetzes Ein anwesender Senatskommissar erklärte darauf, der Bundegratsvertreter Lübecks werde im
timmige stimme.
suchens instruiert werden.
Deutsche Kolonien. 8 Wie der Führer der deutschen Abteilung der Pe Lschadsee⸗Grenzexpedition, Hauptmann Glauning, eeruar d. J. an 8 — — 1 resaes — eeinschaftlich mit der englis ommis . Die Reise auf dem Niger auf dem englischen Regierungsdampfer
unter dem 12.
von dort weiter zu gehen. deutsche Abteilr „Sarota“ zurü t
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a berichtet, und beabsichtigte,
Sinne dieses Er⸗
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5 habe aber keinen Anlaß zu befürchten, daß sich Veränderungen zum achteil Italiens im Mittelmeer vollziehen könnten. Der Unterstaats⸗ sekretär erinnerte an die von aufrichtiger Sympathie für Italien ein⸗ egebenen Worte Chamberlains anläßlich der Beratung der Sprachen⸗ rage in Malta und sette hinzu, daß, gelegentlich des 2v der englischen Expedition durch Obbia, England der italienischen Reg erung seine Freundschaftserklärung erneuert habe, so daß sich die altüber⸗ lieferten Gesinnungen durch neue, dem Herzen Italiens teure Versiche⸗ rungen befestigt Fätten. Auch die Beziehungen zu Frankreich seien schon lange aufrichtig herzliche geworden. Baccelli rief die im vorigen Jahre von Delcassé in der Kammer abgegebene Erklä⸗ hue ins Gedächtnis zurück, daß Frankreich die durch das französisch⸗ englische Abkommen von 1899 gegebene Ostgrenze seiner afrikanischen Besitzungen nicht zu überschreiten gedenke; auch erfülle alle Italiener der Beifall mit lebhafter Genugtuung, mit dem die französische Kammer am 14. d. M. Delcasses Ausführungen über die herzliche Gestaltung der Beziehungen zu Italien aufgenommen habe. Selbst wenn in einer Zukunft, die jeßt nicht zu erwarten stehe, sich Aenderungen im Mittelmeer vollziehen könnten, so stellten die von dem Minister des Auswärtigen Prinetti der Kammer bereits in Erinnerung gebrachten Erklärungen des Pariser und des Londoner Kabinetts die bestimmten Versicherungen dar, daß die Ereignisse sich nicht zum Nachteil Italiens abspielen würden. Die Regierung wünsche aufs aufrichtigste, schloß der Redner, daß es zu keinen Veränderungen im Mittelmeer komme; wenn aber die ensgfs eseßte Möglichkeit, die nach den gegenwärtigen Voraussetzungen auszuschließen sei, unvermutet eintreten sollte, so werde Italien, das seiner Absichten durchaus gewiß sei, sie ohne “ aber auch ohne 1u16u6 einstellen sehen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung führte de Marini aus, er sei kein Gegner eines Ueber⸗ einkommens Europas bezüglich Marokkos, aber er wünsche auch, daß Italien diesem Uebereinkommen nicht fernstehe; er wünsche ferner, daß Italien bei keiner Frage, betreffend das Gleichgewicht im Mittel⸗ ländischen Meere, vergessen werde. Das habe für ihn großes Interesse, weil nach einem Berichte eines französischen Beamten England still⸗ schweigend eine Besetzung der Bucht von Comba (ETripolis) vorgenommen habe.
Der „Tribuna“ zufolge landete im vergangenen Sommer ein italienisches Geschwader in der Bucht von Comba, von der de Marini in der Kammer sprach, und fand daselbst keine Spur einer englischen Besetzung, nicht einmal unter der Form eines 8 lenlagers. Die „Patria“ sagt, die italienische Regierung habe keine Nachricht über die Besetzung der Bucht von Comba seitens Englands er⸗ halten, und da ein italienisches Konsulat in Benghazi exi⸗ stiere, so komme dies einem Dementi gleich. Der „Messaggero“ und das * Romano“ schreiben, das Auswärtige Amt erkläre die Nachricht von der Besetzung für unbegründet.
8 Portugal. 8 Wie „W. T. B.“ aus Lissabon erfährt, beschäftigen die Vorgänge in Coimbra lebhaft die öffentliche Meinung und riefen in den Kammern heftige Erörterungen hervor. Die Regierung wurde lebhaft angegriffen. Die Universität in Coimbra ist geschlossen worden. Die Kaufmannschaft der Stadt erhob in einem Telegramm an den König Einspruch gegen die Haltung der Regierung. — Das Madrider Journal „Liberal“ meldet, die portugiesische Regierung habe nicht nur die telegraphische Verbindung mit dem Auslande, sondern auch diejenige im Lande selbst zwischen den einzelnen Städten unterbrochen. Man wisse edoch, daß in Coimbra eine richtige Revolution gegen ie Maßnahmen der Steuerinspektoren herrsche. Diese seien ge⸗ sana worden, sich vor den Bedrohungen mit dem Tode
eitenser Menge zu flüchten. Seit 4 Tagen sei über Coimbra er erungszustand verhängt. Die Ruhestörungen hätten Redöch nicht aufgehört. Acht Personen seien getötet, eine große Anzahl verwundet worden. Unter letzteren hefänden sich mehrere Soldaten.
Türkei.
Uesküb wird, dem „W. T. B.“ zufolge, übereinstimmend gemeldet, daß bulgarische Banden der Bevölkerung mehrerer Dörfer eine Zwangssteuer in der Höhe von 2 bis 1 anken, entsprechend dem Vermögen
der Bewohner, auferlegt hätten. EE1““
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Der Herzog und die Herzogin von Cumberland
sind mit den Prinzessinnen Alexandra und Olga gestern
mitiag von Kopenhagen über Gjedser —-Warnemünde nach Gmunden abgereist. a ., 9
Amerika. 88 1
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Nach einer Meldung des Reuterschen Bureaus“ ist der Gesandte Pelldram gestern in Caräcas ein⸗
Passeibe Bureau berichtet aus Montevideo 29 im Departement Rivera der Republik Uruguay ein Auf and ausgebrochen sei, dem aber von der Regierung keine Be⸗ deutung beigelegt werde.
Afrika.
Das Befinden des Deutschen Kronprinzen hat sich sehe gebesfer
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ern, wie dem „W. T. B. wird, gebessert, 8 t hat 2—
Die Morning meldet aus Pretoria vom 16. d. M.: N.ée zum 15. d. M. die Polizei die dortigen
sthäuser und Cafés nach onen dur 85 die den er⸗ forderlichen Erlauhnisschein für den Eintritt und den Auf⸗ enthalt in der Kolonie nicht besizhen. Von den
100 habe die Mehrzahl die Behörden zufrieden⸗ stellen k — 1 1, 27 — 8 „ franzosischer,
ita Nationalit ic erhalten, berngen 21 Stunden Transoaal zu verlassen.
Parlamentarische Nachrichten. 8
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— In der heutigen 83 S des Hauses der Ab⸗
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1 im Eiat des Ministertums der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und 2ö*e,eissvasze; ehes” 21 im
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deutung der meteorologischen Wissenschaft, die durch Ermittelung der Temperatur⸗ und Feuchtigkeitsverhältnisse in den oberen Luftschichten für die Wetterprognose gute Dienste leiste. Die jetzigen Grundstücke seien nicht ausreichend. Per Reduer fragt dann nach den Erfolgen des Hagelschießens.
Ein Regierungskommissar dankt dem Vorredner für sein Interesse; Erwägungen über eine Verlegung der Anstalt seien im Gange; im nächsten Fahre könne hoffentlich eine Forderung eingestellt werden. Die Versuche mit dem Hagelschießen hätten nicht den er⸗ wünschten Erfolg gehabt.
Die Forderungen für das Observatorium werden be⸗ willigt, ebenso ohne Erörterung die Forderungen für das Geodätische Institut bei Potsdam, für das Meteorologische Institut zu Berlin nebst Observatorium bei Tegel, für das Aftrophystkalische Observatorium bei Potsdam, für die Biologische Anstalt auf Helgoland, für die Akademie in Posen und zur Unterhaltung des Landesausstellungsgebäudes in Berlin und seiner Nebenanlagen, auch die veranschlagten außerordentlichen Ausgaben für diese Institute.
Nach unerheblicher Dehatte werden ferner die Forderungen 838 „sonstige Kunst⸗ und wissenschaftliche Anstalten und Zwecke“
ewilligt. Zu diesem Titel liegt eine Petition des Pro⸗ fessors Dr. Loersch in Bonn „um Erhöhung des Etatsfonds für Zwecke der Denkmalpflege“ vor, welche die Kommission der Regierung zur Erwägung zu überweisen vorschlägt.
Abg. Seydel⸗Hirschberg (nl.): Die dringende Notwendigkeit des Schutzes der Denkmäler erhellt aus dem Geschick, das der Kirche Wang im Riesengebirge droht. Im Jahre 1841 ist diese Kirche durch Friedrich Wilhelm IV. in Norwegen angekauft und dann im Riesen⸗ gebirge auf dem jetzigen Platze, den Graf Schaff⸗ gotsch geschenkt hat, errichtet worden. Die Kirche, ein Bauwerk aus dem 12. ahrhundert, zeigt die Eigenart der altnordischen Architektur und Ornamentik in vortrefflichster Form. Allen Schlesiern und allen Freunden des Riesengebirges ist dieses Kleinod ans Herz gewachsen. Durch einen Logierhausbesitzer droht aber Gefahr. Er will vor die a9⸗ Wang ein oder zwei Logier⸗ häuser setzen, 8Sg die herrliche Aussicht von und nach der irche Wan ehr stark beeinträchtigt werden würde. Wir bitten die Staatsregierung dringend, hier helfend einzu⸗ greifen. Da der Eigentümer des Grund und Bodens der Kirche es ablehnt, ihn zu verkagfen, so ist ein Schutz nur im Wege der Ex⸗ propriation möglich. enn aber auf Grund der jetzt bestebenden Gesetze eine Enteignung ausgeschlossen ist, so bitten wir durch ein besonderes Gesetz hier einen Schutz zu schaffen.
8 Abg. Hirt (kons.) tritt gleichfalls für den Schutz der Kirche ang ein.
Mimnifter der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt: Als Schlesier habe ich an der Angelegenheit das lebhafteste Interesse. Meine schönsten Kinderjahre habe sch in dieser Gegend verbracht. Ich habe mich auch bereits mit dieser Sache befaßt, und es wird er⸗ wogen, wie wir am besten für den Schutz der Kirche Wang ein⸗ treten können.
Abg. Eberhard (kons.) bittet um Bewilligung von Mitteln zur Restaurierung des Cistercienserklosters Lebus.
Abg. Daub (nl.) befürwortet in längeren Darlegungen die Restaurierung verschiedener rheinischer Kirchen, die als Baudenkmäler von bleibendem Wert seien, insbesondere des Wetzlarer Doms.
Geheimer Oberregierungsrat Steinhausen sagt erneute Prüfung des baulichen Zustandes des Wetzlarer Doms zu und weist darauf hin, daß der Staat auf diesem Gebiete seine Pflicht und Schuldigkeit tue und zur Erhaltung der Baudenkmäler bereits viel getan habe. Der —+ eine Lotterie genehmigen, wie für die Dome in Coͤln,
rier usw.
Abg S2b,9 empfiehlt ebenfalls angelegentlichst die Restaurierung des tzlarer Doms. Nur durch das Zusammen⸗ wirken aller Kräfte werde dieses erhabene Denkmal der Nachwelt er⸗ halten werden können.
„Dr. Dittrich (Zentr.) wünscht ein Gesetz zur Erhaltung der Kunstdenkmäler unter Heranziehung des Enteignungsverfahrens. berregierungerat von Bremen erwidert
Wirklicher Geheimer hierauf, ist aber auf der Tribüne nicht zu verstehen.
Nach einer weiteren Bemerkung des Abg. Jürgensen (nl.) wird der Kommissionsantrag angenommen.
Zu der Forderung von 350 ℳ zum Ankauf von Kunstwerken für die Nationalgalerie nimmt
von Knapp (nl.) das Wort, um — zum Minister ge⸗
wandt — anscheinend über die on zu sprechen und die Berück⸗
sichtigung der „neuen Kunst“ zu empfehlen; der Redner bleibt auf der Tribüne fast n Generaldirektor der Königlichen Museen Dr. Schöne: Die Re⸗ gierung ist bestrebt, wie 17 gestern abend ausführte, sich das Beste der zeitgenössischen Werke zu sichern; das geschieht auch den sezessionistischen Werken gegenüber. Die Forderung wird bewilligt.
Bei der Forderung von 30 000 ℳ für das Mezbild⸗
8
Eine Acußerung des Wirklichen Geheimen Oberregierungsrats von Bremen hleibt 2₰ der Tribüne underständlich. Der Titel wird dewilligt. Ebenso werden die Zuschüsse für die Akademie der Künste in Berlin und für die Kunstakademie in Königsberg i. Pr. ohne Erörterung ge⸗ igt. 8 8 1* den csche für die Kunstakademie in Düssel⸗ orf bittet Schmitz⸗Düsselderf. die Künstler in der 4— nicht die der dem ein Cölner Künstler den ersten im Wett⸗ aber einem Berliner
bewerbe die Ausführung sei 4 ondere die ,2
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1454 deutschen Auswanderern noch 21 134 Angehörige fremder Staaten
Akademieviertel und 100 000 ℳ als erste Rate zum nkauf des Gräflich von Arnimschen Palais, Pariser Platz 4, als Dienstgrundstück für die Akademie der Wis enschaften (Ge⸗ samtkaufpreis 3 250 000 ℳ), werden genehmigt.
(Schluß des Blattes.)
5. *
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Dem Feichstage ist eine Zusammenstellung der⸗ jenigen Beschränkungen des Rechtswegs, welche nach dem Landesrechte für bürgerliche Rechts⸗ streitigkeiten über Materien des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehen, sowie
ein Bericht des stellvertretenden Gouverneurs von Deutsch⸗Südwestafrika vom 28. Dezember 1902, be⸗ treffend die Besiedelung des Schutzgebiets, zugegangen.
Nr. 20 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗
e eben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 11. März hat olgenden Inhalt: Hauptversammlung der Vereine für Ton⸗, Kalk⸗, v. und verwandte Gewerbe. — Vermischtes: Vorträge in der echnischen Hochschu⸗ in Berlin. — Selbstfahrerausstellung in London.
Geplante russisch⸗persische Eisenbahnverbindung. — Bücherschau.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die deutsche überseeische Auswanderung im F bruar 1903 und in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Es wurden befördert deutsche Auswanderer im Monat Februar
über 1903 H1“ Bremen. Cö“ 837 68ö
Hamburg. 617 519 deutsche Häfen zusammen 1 . 1454 v6;8 fremde Häfen (soweit ermittelt) 315 AW 88 überhaupt .1769 1530. Aus deutschen Häfen wurden im Februar 1903 neben den
1 8
Soziale Ideen in der Gesetzgebung Friedrichs des Großen.
Unter dem Titel „Fridericianischer Sozialismus“ veröffentlicht der an der v.rdera Halle Dr. jur. Max Fö enthicht der i den beiden ersten Heften des neuen Jahrgangs der von Professor Dr. Julius Wolf herausgegebenen „Zeitschrift für Sozial⸗ wissenschaft“ seine im vergangenen Jahre gehaltene Antritts⸗ vorlesung, in der er einen Ausschnitt aus einer fruchtreichen Epoche in der Geschichte von 25 innerer Verwaltung gegeben hat: eine Dar⸗ stellung der wichtigsten Normen der hllevgehung Friedrice des Großen, welche die Rechtslage der wirtschaftlich Schwächeren im Sinne aus⸗ leichender Gerechtigkeit günstig beeinflussen sollten. Der Verfasser hat das von ihm behandelte Material vornehmlich aus dem großen Ge⸗ etzeswerke, dessen Entstehung der König veranlaßt und an dem er unneren Anteil gehabt hat, wenn es auch erst nach seinem Tode in Kraft getreten ist, aus dem preußischen Allgemeinen Landrecht ge⸗ schöpft. Da der Gehalt dieser älteren preußischen Gesetzgebung an sozialen Ideen zwar schon mehrfach von Nationalökonomen zum Gegen⸗ stand von Studien gemacht, aber in seiner Fülle bei weitem nicht er⸗ chöpft, das zutage Geförderte nicht immer bekannt ist, möchten wir auf einige der interessantesten Punkte, die der Verfasser in der sehr lesenswerten Abhandlung erörtert, kurz hinweisen.
Die wirtschaftlich Schwachen jener Zeit waren nicht oder nur in verschwindendem eese diejenigen, mit denen es heute die soziale Frage zu tun hat. „Eine rbeiterfrage gab es nicht; gab es doch nicht einmal einen brikanten im heutigen Sinne des Hortes, wenngleich der Begriff „Fabrik“ im Landrecht schon bestimmt wird. Was ist wohl bezeichnender für den Wechsel der Zeiten, als daß im Landrecht der Arbeiter den innerlich vielleicht nicht unberechtigten Titel „Fabrikant“
hrt“. Es fehlte an dem Anlaß, und deshalb ist auch nicht einmal der nsatz zu densenigen Normen vorhanden, die jetzt unser öffentliches und privates Recht zum Schutze der Arbeiter durchziehen. Nur für das Trucksystem findet sich in zwei Fällen ein Verbot, von denen der wichtigere die Bergleute betraf, welchen der Lohn (wie es schon rdnungen des 14. Jahrhunderts hatten gebieten müssen) in barem v 59 Jr- Lehensmitteln zu war. Auch die Handwerkerfrage ist nur gestreift; sie hat
das Landrecht nicht die moderne Be⸗ ht f
deutung. 1— rage des 18. Jahrhunderts 2 die Seaerzirgse
cianische Staat zerfiel in drei scharf gesonderte Klassen:
den Adel⸗, den Bärger⸗ und den nstand. he einst auf seiner freie Bauer war im Laufe weniger Jahrbunderte unker dem
irken perschiedener Umstände: wirtschaftlicher Schwäüͤche
beren — und Städter, obrigkeitlicher Untertänigkelt unter a
+α., des edha., Aegn.be den ebrlosen. 2öAöE; ꝗ,N2öEg
— — inen Landrecht war der Bauer politisch unfrel chaftl
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befördert; davon gingen über Bremen 1³ 557, über Hamburg 7577.
Allgem . — des Gutgherrn unterworfen), wirt⸗ ich un da er am d und Boden nur ein mehe oder weniger gesichertes B. batte versönlich er darfte 4+24 u 1. 2 — A er ☛ w — willigung seiner kerrsc nicht belceie dn,⸗ 85 deh Seear nd 3n dle
barer Münze gebildet. Güter seiner Hintersassen, besonders wenn sie nach Kriegsjahren verödet waren, ansich. Das ist das sogenannte Bauernlegen; nach dem 30 jährigen Kriege wurden die wüsten Hufen zahlreich eingezogen; nach dem Tjährigen Kriege und weiterhin war der v hierzu wieder stark, besonders als während des amerikanischen Unabhängigkeitskampfes der Getreide⸗ handel der Neutralen rentabel wurde, die Grundrente sich ungeheuer steigerte und dies den Grundherrn zur Arrondierung des herrschaft⸗ lichen Ackers Bauernland zu verführen suchte.“ In Neu⸗ vorpommern und Rügen ist ja infolgedessen der Bauernstand damals fast ganz hrmichtet worden. In Preußen hat Friedrich der Große die gegenteilige Politik seines Vaters energisch und überzeugt fort⸗ gesetzt: weder offen noch verhüllt ließ er die Aufsaugung des Bauernlandes und damit des Bauernstandes zu. Was er in vielen Edikten gefordert hat, faßt abschließend wiederum das Landrecht in den Worten zusammen: „Die Anzahl der bäuerlichen Besitzungen auf dem Lande soll weder durch Einziehung der Stellen und der dazu gehörigen Realitäten noch durch das Zusammenschlagen der⸗ selben vermindert werden. Vielmehr sind die Gutsherrschaften für die gehörige Besetzung der vorhandenen beackerten Stellen und Nahrungen in den Dörfern bei eigener Vertretung zu sar en schuldig“ (§§ 14, 15 II 7 Allgemeines Landrecht). Dem verhüllten Bauernlegen macht der Satz ein Ende: „Nur unter aus⸗ drücklicher Genehmigung der Landespolizeibehörde können Personen
von Adel Rustikalgründe als eigene, für sich bestehende Güter erwerben“ (§ 73 II 9 Allgemeines Landrecht). r erwerben
In einem anderen Punkte zeigt es sich, wie das Wollen, die Macht des Königs an dem passiven Widerstande des Adels brach. Der König erstrebte mehr als das Belassen des Bauern in seinem Besitz⸗ tum: einzelne Reskripte zielen auf die Umwandlung des frei wider⸗ ruflichen Besitztums in ein erbliches Nutzungsrecht. Das ist dem
önig aber nur auf den Domänengütern gelungen. In Schlesien wurde er — nach Ausweis der im Breslauer Staatsarchid verwahrten Berichte hierüber — „von den Ständen wie von den Behörden über das Ferhanpenb. solcher unvererblichen Laßgüter geradezu getäuscht; je schärfer die Kabinettsordres lauteten, um so weniger solcher Güter figurierten in den Berichten — gegen das Ende der Regierung und unter seinem Nachfolger, also um die Zeit des Allgemeinen Landrechts, waren sie aber in auffälliger Zahl wieder am Leben.“ — Eine aus englischen Verhältnissen übernommene Anschauung des Königs war, daß das Land nutzbarer gemacht werde, wenn die vielfach aus dem Plan der ersten Siedlungen herrührenden Gemeinschaften an Ländereien aufgeteilt würden. er König machte selbst in Flugschriften dafür Propaganda, ohne gerade bei dem Bauern auf große Geneigtheit zu toßen, was nicht wundernehmen kann, so lange vesfen Recht am Grund und Boden noch ein unsicheres war. Auch das Allgemeine Landrecht sucht die Gemeinheitsteilungen in diesem Sinne zu fördern.
Man hat die Frage aufgeworfen, aus welchen Gründen die
reußischen Könige die Bauern geschützt haben. Mochte vielleicht bei
riedrich Wilhelm I., wie behauptet worden ist, das Interesse an der Erhaltung eines Volksteils, der ihm den größeren Teil der Rekruten lieferte, überwiegen, — die Eingriffe Friedrichs des Großen nd anderen Erwägungen entsprungen. In seinem 1777 ge⸗ chriebenen Essai sur les formes de Gouvernement legt er sie dar, und von ihm glaubt Fleischmann sagen zu müssen: „Nicht nur im Kantonsinteresse zog er Bauernsöhne, die etwas zu verteidigen hatten, besitzlosen Proletariern vor. Er sah voraus, daß das Bauernlegen, durch das in Mecklenburg und Schwedisch⸗ Pommern den unteren Ständen jede Hoffnung auf Landbesitz ab⸗ geschnitten wurde. schlicßlich die Verödung des platten Landes herbei⸗ ühren müsse. Er fühlte deutlich daf ohne diese Schutzmaßregeln den Bauern moralisch unrecht geschehe, so oft ihm auch Behörden und Stände die Legalität des bistorisch Gewordenen deduzieren mochten. Hier lag in dem Vorgehen des Königs ein unverkennbarer sozial⸗ politischer Zug, ni t bloß ein sozialer Erfolg.“
Das Gleiche zeigt sich bei eingelnen Maßnahmen zugunsten des Adels. Die bevorzugte Rechtsstellung des Adels hatte natürlich den 255 ftlichen Piedergan vieler Rittergutsbesitzer im Osten, in Schlesien nicht hindern können. Man kann 85 mit den langen Kriegsjahren, den Verwüstungen und der Entziehung der Kräfte von
erren und Leuten, die als Offiziere und Manaf aften den
ahnen folgten, in Verbindung bringen. Alfo gehörte auch der Adel zu den wirtschaftlich Schwachen, und ihm half der Gesetz⸗ Face in einer ebenso wirksamen wie ingeniösen Weise durch die schlesische) Landschaft auf. Das sonia Bedeutsame liegt hier vielleicht nicht so sehr in der Unterstützung selbst, als in der Art der Unterstützung, der genossenschaftlichen Selbsthilfe. Die landschaft⸗ lichen Grundsätze haben sich ja bekanntlich derart bewährt, daß sie auf fast alle anderen Provinzen üͤbertragen wurden.
Vom Adel zum Beamtenstande ist im Allgemeinen Landrecht nur ein Schritt: von Titel 9 zu Titel 10 im zweiten Teile. „Militär⸗ und Zivilbeamte sind“ nach Landrecht „vorzüglich bestimmt, die Sicherheit, die gute Ordnung und den Wohlstand des Staats zu unterhalten und befördern zu helfen.“ Fleischmann zeigt, wie aus dem Feudalstaate ein Beamtenstaat geworden, neben den or· rechtigten Gehurtsstand des Adels der Berufsstand des Beamten getreten war und damit ein Stand sich gebildet hatte, der nach seiner ganzen die ständischen Gegensäße im Staate in sich aufnahm und versöhnte. „Mehr als die Instruktion
r das Generaldirektorium ist der zehnte Tüel im zweiten Teile des ☛8. zur v ’ n preußis trotz ückenha ute geblieben, ja auf den Reichsbeamten a bnt — 2, dieh. Fun. Aege⸗ und äußer⸗ ꝓ* Sicherstellung bat den Beamtenstand in Preußen auf die Höbe gehoben, die er seitdem tet hat; die friderickanische Gef⸗ gebung hat damit dem Staatekörper eine isation gegeben, auch den wirtschaftli lassen der cinen nicht gewährt.“ te Unterf
t.
8- 3 d der amen „
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In unruhigen Zeiten zog auch der Gutsherr die
solle, und zwar mit aller vigueur.“ Ec und Drohen für den Anbau nichts fruchtete
wollte: ein radikales Vorgehen, einschnitt, aber auch im Landrecht sanktioniert ist
Ländereien, ließ darauf Häuser, verschenkte sie an Leute, wel⸗ von 1769 bis 1777 allein in Berlin 149 Häuser.
Auf diesem Boden entwickelte sich nach den langen
gemacht wurde. Während des tätigkeit geruht, nach dem Kriege
die Garnison nicht. Die H gemeinen Rechts „Kauf bricht Miete“ Sie verkauften die Häuser; der Erwerb über nicht gebunden und konnte sie entsetzen; neue Mieter zu höherem Wohnungsmangel in Menge; kamen so zu ihrem Vorteile, Auch hier führte der König eine herbei, aus der atmenden Worte wahrgenommen,
gerissene Wucher mit Häusern und die aufs hö rung der Hausmieten ungeachtet unsrer dieserhal
scharfen
leischmann die markanten, den Zorn
richt Miete“
nicht zum Ende, nach gefallen auszutreiben,
hohes Miete Quantum durch die Drohung der
er auch das gefunden, bis Wir a
Re ts⸗Regul: Kauf bricht Miete aufzuheben.“ Vorgang birgt sich hinter dem einfachen Satze preußischen Staat ausdehnt:
in den Rechten und Pflichten geändert.“
Die von Professor Dr.
Albrecht Wohnungswesen“ recht herausgegebene
zustände ausgeübt habe. Man hörte häufig daß durch den infolge der Krisis hervorgerufenen einer Wohnungsnot nicht mehr gesprochen werden
Behauptung zu prüfen, hat der Rhe nische Verein derung des
Heilgeaba⸗⸗ Solingen; doch ist diese fragten 75 Orten ziemlich gering, sie
bestehe, so sind doch die Wohnungszustände keineswegs als
gewirkt, wie er ein Fallen der Mieten bewirken konnte. Uater den 63 Orten, die
nissen 8 bezeichnen. Aus allen übrigen Orten wird über mangel, t eklagt. Große Nach rbeiter und kleine Han über schlechte Wohnungen. in Odenkirchen muß eine ohnbar erklärt werden. Unmenge ungesunder Wohnu und Mond dringen kann“.
„feucht, menschenunwürdig und und hohe Mieten gehen 85 in
ge ”
Mülheim a. d. Ruhr
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— —2 ꝛc s ehr gering an st, t als ve dih Peꝛen — — viirdane G 1 —— der Zukunft seim. se schließt der Aafag. n Baudereine noch mehr zur
iu kräftigen, damit sie lbrer N.. minder —2 Beese — denkenden er sei nötig, um den die
Zur Arbeiterbewegung.
geantwortet. 52 F. eeee,.
organisierten Schneider in „ den
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beure und steigende Mieten und über schlechte Wohn
am Fonnabend dog dem „Nordhe ver enn. in 1 die
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hieß sogar, wenn Zureden en die wüste Stelle weg⸗ zunehmen und demjenigen unentgeltlich zuzuschlagen, der sie bebauen
das tief in die Privatrechtsverhältnisse ’. Späterhin ent⸗ eignete auch der Staat für eine ungewöhnlich niedrige Taxsumme
besonders mehrstöckige, errichten und die Unterhaltungslast übernahmen, so
Kriegsjahre
ein sozialer Mißstand, der dem König häufig und eindringlich bemerkbar
“ die Bau⸗ tigke genügten darum die ohnungen der plötzlich anwachsenden Bevölkerung bei der Rückkehr des Milctärs in auseigentümer machten sich die Regel des
in spekulativer Weise zu nutze.
er war ja den Mietern gegen⸗ in kurzem aus dem Hause Zinse fanden sich der Veräußerer und der Erwerber und der Mieter hatte das Nachsehen.
1 Besserung durch wiederholte Maßnahmen, insbesondere durch jene Verordnung vom c. April 1765
bei dem
des Königs
ervorhebt: „Wir haben mit dem größten Mi llen daß in unsrer Residenzstadt Berlin 8. b 2
isher ein⸗
ste getriebene Steige⸗
1 immediate erlassenen Verordnungen noch bis dato beständig fortdauern und beeger
via Teils seine Schutzwehre in der gemeinen Rechts⸗Regul „Kauf bric findet, als welche bisher den Käufer berechtigt, den Mieter, ungeachtet sein mit dem Käufer eingegangener Kontrakt noch
oder von ihm
ein so Austreibung
zu erzwingen, daß Käufer sich dadurch entschädiget, ja gewonnen, wenn r dus weit über seinen wahren Wert erkaufet. Da wir nun eine längere Nachsicht zu eeen nicht gemeinet sind, so haben
Wir nötig
1 enfalls noch wirksamere Maßregeln ergreifen, indessen in unserer Residenz Berlin die bisher beobachtete ee. Dies 5 herw bas che Borg dem es Landrechts (§ 3581 21), der das Ergebnis dieser Entwickelung auf den aeve. e⸗ „Durch einen freiwilligen Verkauf wird
des Mieters und Pächters nichts
Die Wohnungsverhältnisse in der Rheinprovinz.
1 „Zeitschrift fü — enthält in der letzten Nummer dee Sätschri äler die Wohnungsverhältnisse in der Rheinprovinz der sich mit der Frag befaßt, ob die wirtschaftliche Krifis einen Einfluß auf die Wohnungs
die Behauptung erheben Arbeiterabzug von könne.
Um dies zur ör
. Arbeiterwohnungswesens eine Umfrage bei sämt lichen gemeinnützigen Bauvereinen der Rheinprovinz gehalten.
An 12 Orten konnte ein Einfluß der Krisis festgestellt werden und zwar meist an Orten mit einseitiger Industrie, wie z. B. in nzahl im Verhältnis zu den ger beträgt ja kaum 1½. nun auch angegeben wird, daß hier ein Wohnungsmangel zur Zeit nicht
Wenn
befriedigend
zu bezeichnen; denn auf die Befeitigung schlechter Wohnungen hat der zeitige Mangel nach den übereinstimmenden Angaben —,NZ ein⸗
4 einen Einfluß der is nicht ver⸗ spürten, sind nur 7 Orte als solche mit leidlichen 1 8 1
sverhält⸗ ohnungs⸗ ungen
überall nach Wohnungen für
Besonders häufig sind die Klagen
Es seien hier einige Beispiele
Anzahl von —— steht
brt
„eine
ofwohnungen, -2 8 Sonne viele Wohnungen —₰ usw. Schlechte Wohnungen
nach jenem Bexicht, daß der Einfluß 82 — Orten, wo sie Moment aufgetreten ist
Es wir die
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