1903 / 65 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Wunsche des Petenten gewillfahrt worden; die Petition wird daher für erledigt erklärt. .

Der Verband deutscher Lohnfuhrunternehmer in Frank⸗ furt a. M. petitioniert um Erlaß eines Reichsgesetzes, durch welches die Betriebsunternehmer von Straßenbahnen haftbar gemacht werden für alle zufälligen Sachbeschädigungen in ihrem Betriebe. .

Die Kommission Ueberweisung an den Reichs⸗ kanzler zur Erwägung; von dem Abg. Meister (Soz.) liegt ein Antrag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung vor.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.) unterstützt den letzteren Antrag und weist darauf hin, b eine solche Haftpflicht in der Schweiz schon bestehe. Dem neuen Reichsgesetz müßten auch die E unterstellt werden. Die Notwendigkeit einer reichsgesetzlichen Regelung beweise speziell Hamburg, wo mehrere Staaten von derselben Straßenbahn berührt würden.

Abg. Ledebour (Soz.) erklärt, er könne nicht einsehen, wie die Regierung angesichts des zuletzt betonten Umstandes noch immer auf dem Standpunkt verharren könne, daß die Angelegenheit landes⸗ gesetzlich zu sei. Wie in Hamburg liege die Sache auch in Frankfurt a. M.

Die Petition wird dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. Dasselbe geschieht hinsichtlich der Petition der⸗ selben Petenten auf Erlaß eines Reichsgesetzes, betreffend die Haftpflicht der Besitzer von Kraßtwagen für Schaden an Personen und Sachen, nachdem die

bgg. Dr. Müller⸗Meiningen und Ledebour ausgeführt haben, daß die Gefahr für dritte Personen und deren Eigentum bei Auto⸗ mobilen noch größer sei als bei den Straßenbahnen, sodaß die Haft⸗ pflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ganz ungenügend

seien. 8

Fräulein Ottilie Baader und Genossinnen haben um E“ des 88eeen Schutzes für Ar⸗ beiterinnen (Absolutes Verbot der Nachtarbeit, Achtstunden⸗ tag, Freigabe des Sonnabendnachmittags, Ausdehnung der Schutzbestimmung auf die Hausindustrie, Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren, völlige Koalitionsfreiheit ꝛc. ꝛc.) petitioniert.

Die Kommission beantragt, diese Petition bezüglich des eigentlichen Arbeiterinnenschutzes dem Reichskanzler als Ma⸗ terial zu überweisen; über das weitere Petitum, Gewährung des aktiven und passiven Wahlrechts zu den Gewerbegerichten, soll zur Tagesordnung übergegangen werden.

Abg. Ledeb our vertritt den Antrag Meister, die gesamte Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.

Abg. Wattendorff (Zentr.) befürwortet dagegen, die Petition mit Ausnahme des letzten Punktes, betreffend das Wahlrecht, dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, indem er gleichzeitig er⸗ wähnt, daß inzwischen weitere Petitionen gleichartigen Inhalts ein⸗ gegangen seien.

Pas Haus beschließt nach dem 98 Wattendorff und geht über den letzten Punkt der Petition zur Tagesordnung über.

Zahlreiche Vereine für Natur⸗ und Volksheilkunde ver⸗ langen das Verbotmedizinischer Eingriffe zudiagnostischen, Heil⸗ und Immunisierungszwecken an Menschen. ie Kom⸗ mission hat Ueberweisung an den Reichskanzler zur Erwägung beantragt. 18 .“

Referent Thiele (Soz.) hebt in längerem Vortrage hervor, daß die Kommission einig in der Verurteilung der ärztlichen Ueber⸗

riffe dieser Art an Menschen sei. Alle Schmutzigkeiten eines Rardenkotter seien nichts gegenüber den schamlosen Vivisektionsversuchen an Menschen, die im Namen einer verrückt gewordenen Wissenschaft begangen würden und die in die finstersten Zeiten des Mittelalters zrückführten. 1 8 Abg. Dr. Oertel (d. kons.): Die Wissenschaft als solche hat sich solche mlosigkeiten nicht zu schulden kommen lassen; in der Beziehun hat der Vorredner die Farben zu stark aufgetragen. Es handelt sich ledigli um Uebertreibungen, die ich ebenso wie er verurteile, namentlich wenn man an den Fall Neisser in Breslau denkt, wo Syphilis übergeimpft wurde. Die konservative pers hat ebenso wie die Presse der 1 Linken gegen diese Ausschreitungen Front gemacht. Die Rekti⸗ fikation des Professors Neisser halte ich mit dem Referenten für völlig ungenügend. Der Erlaß des preußischen Kultusministers und ähnliche, die in anderen deutschen Staaten ergangen sind oder ergehen sollen, schaffen keine genügende Abhilfe. Der badische Erlaß besagt, daß riffe nur von den Vorstehern der Kliniken und nicht an minder⸗ säßcne oder nicht ganz geschäftsfähigen Personen vorgenommen werden ollen. Diese Kautelen hasd nicht hinreichend. Medizinische Eingriffe zu anderen als den genannten Zwecken sollte man ganz verbieten oder nur ausnahmsweise gestatten, z. B. wenn ein agen eines Professors da dem GEingriff hergibt. Ich nehme an, die For derunß der mission nur irrtümlich besagt, daß solche Eingriffe verboten werden sollen, die zu diagnostischen Heil⸗ und Immunisierungszwecken nternommen denn man wird doch nicht solche Eingriffe ver⸗ ieten wollen, wenn sie zu Heilgpwecken erfolgen. e ich mit meiner Mei recht, so kann ich durchaus der Kommission beistimmen. 5 85 2* serent Abg. Thiele bestätigt, daß es heißen müsse: „zu anderen als usw. 8 b Der Kommissionsantrag wird angenommen. Die Petition der Handelskammer * Schweidnitz, betreffend die anderweitige 8 des Verkehrs mit Heil⸗ mitteln außerhalb der Apotheken, soll dem Reichskanzler alo Material überwiesen werden. Abg. Dr. Müller. M bebt bervor, daß * e⸗ um 1— Handels mit Brustthec, Holzihee und ähn 1 iten.

Direktor im Kaiserlichen Patentamt, Ge bmEn Roholski: Die —, der f 3.2 in PE +— en ist. Aübt be 8. 8 enzmann von Antwort nicht befriedigt. sei —. hr, wenn die diese Artikel im großen Das Haus tritt dem K onsantrage bei.

Die Petition, betressend ng des zur Be⸗ kuampfung des unlauteren Wett durch Bestimmungen 8 die Mißbrauche im Ausverkaufswesen, soll nach

der Kommission dem Kanzler als Material über⸗

einen

kaufs soll irgendwie begrenzt werden. Oesterreich hat seit 1895 ein Ausverkaufsgesetz; wenn dieses nicht allen Anforderungen genügt. so müssen wir ein besseres machen, nicht aber die Sache gänzlich ruhen lassen. Umfragen und Erwägungen sind bei uns in der Richtung vorgenommen worden, aber Praktisches ist nicht geschehen. Schäden und Mißbräuche be⸗ stehen auf dem Gebiete des Ausverkaufswesens, wie ich schon bei der Etatsberatung ausführte. Kürzlich hat ein Ausverkauf wegen Brand⸗ schadens stattgefunden, obwohl der Brand im Nachbarhause war und die Waren nicht durch eine Stichflamme berührt worden waren. In einem anderen Fall wird sechs Wochen nach Eröffnung des Geschäfts ein Inventurausverkauf veranstaltet. Diejenigen, die sich durch solche Dinge täuschen lassen, werden nicht alle, besonders unsere schöneren Hälften lassen sich immer wieder täuschen, wenn sie von „Aus⸗ verkäufen“ hören und ein Gegenstand von 50 für 48 im Schaufenster ausgestellt ist. Der ehrliche Handel wird, wenn er einen Ausverkauf macht, als unreell stigmatisiert. Das muß anders werden. In Cassel hatte ich vor kurzem Gelegen⸗ heit, bei einer kurzen Wanderung durch die Straßen 16 Ausverkäufe anzutreffen; ich war dabei mit einem der Bevollmächtigten für Sachsen zusammen und hoffe, daß diese Wahrnehmung für die sächsische Re⸗ gierung gewinnbringend gewesen ist. Wir werden den Weg weiterer Spezialgesetzgebung beschreiten ö das Ausverkaufsgesetz ist für mich der erste Schritt auf diesem Wege. Die Befürchtung, daß davon auch der findige Handel getroffen werden könne, der gerade noch auf der Grenzscheide zwischen Schwindel, und ehrlichem Geschäftsbetrieb liegt, kann mich nicht schrecken; wir können den Schwindel nicht lassen, weil der Halbschwindel auch einmal gefaßt werden önnte.

Abg. Bassermann (nl.): Es fragt sich, ob man die Frage der Ausverkäufe durch ein besonderes Gesetz regeln, oder ob man die Auswüchse durch ein Ergänzungsgesetz zum Gesetz über den unlauteren Wettbewerb beseitigen soll. bin für den zweiten Weg. Dieser Ansicht ist auch der Verbandstag der deutschen Gewerbevereine, eine Vereinigung, die auf dem Boden der Gewerbefreiheit steht. Die Frage des Nachschubs ist spruchreif, und ich möchte bitten, den be⸗ treffenden Punkt dem Reichskanzler nicht als Material, sondern zur Berücksichtigung zu überweisen. Im übrigen schließe ich mich dem Vorschlage der Kommission an.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen: Nicht nur die Judikatur des Reichsgerichts, auch ein Erkenntnis des Oberlandesgerichts in Darm⸗ stadt gibt zu Bedenken Anlaß. In neuerer Zeit ist aber in der Recht⸗ sprechung eine Besserung eingetreten. Vor kautschukartigen Straf⸗ bestimmungen möchte ich warnen. Zu einer Spezialgesetzgebung ist die Frage noch nicht reif. Es ist immer schwierig, in der Gewerbegesetz⸗ gebung an die Stelle eines Bestehenden etwas Besseres zu setzen. Ich werde für den Kommissionsbeschluß stimmen.

Abg. Cahensly (Zentr.) erklärt sich dafür, das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb einer Ergänzung zu unterziehen.

Abg. Thiele erklärt sich gegen den E““

Abg. Lenzmann meint, daß eine scharfe und korrekte Anwendung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb schon jetzt die betreffenden Auswüchse aus der Welt schaffen könnte. Zu Polizeigesetzen sollte man nicht ohne Not greifen. b .

Der Antrag der Kommission wird mit dem Unterantrag Bassermann angenommen.

Die Petition des Viehhändlers Feilzer zu Mülheim a. Rh., betreffend Schadenersatzansprüche für Verluste bei der Lieferung von Schlachtvieh während des Feldzuges von wird dem Reichskanzler zur Berücksichtigung über⸗ wiesen.

Eine Petition, betreffend die reichsgesetzliche Regelung des Irrengesetzes und Aenderung des Entmündigungs⸗ verfahrens, wird dem Reichskanzler als Material über⸗ wiesen; dasselbe geschieht bezüglich Petitionen wegen Aenderung des Strafgesetzbuchs hinsichtlich der Bestimmungen über den Zweikampf.

ie Petition deutscher Zeitungsverleger in Hannover wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Regelung des Arznei⸗ und Geheimmittelwesens wird dem Reichs⸗ kanzler zur Berücksichtigung ez⸗u unbeschadet der von der Reichsregierung beabsichtigten aßnahmen; der gleiche Beschluß wird gefaßt, betreffend Petitionen über den Erlaß eines Gesetzes über die eingetragenen Berufsvereine und betreffend den Erlaß eines Reichsstrafgesetzvollzugs über Preßvergehen.

Petitionen, betreffend Abänderung des § 100 f der Gewerbeordnung, werden dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.

Petitionen, betreffend Erlaß von Bestimmungen über die Verbrennung von Pestleichen und betreffend die Errichtung eines Reichsarbeitsamts, werden durch Uebergang har Tagesordnung erledigt. Petitionen, soweit sie eine sachgemäße Beschränkung des Hausierhandels betreffen, werden dem Reichskanzler als Material überwiesen, soweit sie ein all⸗ gemeines Verbot des Hausierhandels erstreben, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Petitionen, betreffend Einschränkung der Nacht arbeit, werden dem Reichskanzler als Material überwiesen.

Petitionen, betreffend vr des v über den Verkehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegenständen, beantragt die Kommission ebenfalls dem Reichskanzler als Material zu überweisen.

Der Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.) beantragt, die ion dem Reichskanzler zur 1* überweisen. ieser Antrag sindet aber nicht die durch Ichafmordneng vorgeschriebene Unterstützung von 30 Mitgliedern.

Das Haus tritt dem 1 seiner Kommission bei und faßt einen gleichen Beschluß in des Urheber⸗ rechts an Werken der Photographie.

Eine Petition, Einführung der Strafe der körperlichen Jüchtigung, wird durch frühere Beschlüsse des Reichstages über den blachen Gegenstand fuür erledigt er⸗ klärt. Den gleichen veschluh efl das Haus betresfend die Berstaatlichung des rbeitsnachweises und der Arbeitslosenunterstützung.

Petitionen des deutschen Textilarbeiterverbandes und der christlichen ꝓeret in Eupen sollen nach . shnen bie vebehn .

in ung der des Aufenthalts

der ng 1 t auf 1 ½ Stunden, das Verbot in den 1“

wird. . eeeze⸗ die Petitionen dem Reiche⸗

Dasbdach angenommen.

2

Ein Antrag des Abg. Thiele, . Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen, findet nicht

die genügende Unterstützung. 8

räsident Graf von Ballestrem beraumt die nächste Sitzung erst auf Mittwoch an, um der Budgetkommission Zeit zu geben, die noch ausstehenden Etatsteile zu erledigen; ein weiteres Be⸗ ratungsmaterial für das Plenum liege nicht vor. Er richte an diese Kommission die dringende Bitte, ihre Arbeiten mehr zu beschleunigen als bisher. Wenn sie am Freitag nicht fertig werden sollte, so sei es äußerst zweifelhaft, ob der Etat * vor Ostern erledigt werden könne; zugleich richte er an die Kommissionen wegen des e““ es und wegen des Phosphor⸗ gesetzes die Bitte, noch vor dem Auseinandergehen des Reichstages vor den Osterferien ihre Arbeiten so zu beschleunigen, daß er die Kommissionsberichte auf die Tagesordnung der ersten Sitzung nach Ostern setzen könne.

Schluß nach 5 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen und diejenigen Etatsteile, die inzwisch von der Kommission erledigt sein werden.) 1

1““ E1e“]

Preußischer Landtag. Haäaus der Abgeordneten. 45. Sitzung vom 16. März 1903, 12 Uhr.

Es wird die zweite Beratung des Staatshaushalts etats für das Rechnungsjahr 1903 im Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗und Medizinalangelegen⸗ heiten bei den dauernden Ausgaben für das Elementarunter⸗ richtswesen fortgesetzt.

Nach den Ausführungen der Abgg. Dr. Müller E(frs. Volksp.) und Vorster (fr. kons.) zu dem Titel „Höhere Töchter⸗ schulen“, über die bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. be⸗ richtet worden ist, nimmt das Wort der 88

Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredners zu Beginn seiner Darlegungen gehen von einer so irrtümlichen Voraus⸗ setzung aus, daß ich mich genötigt sehe, denselben entgegenzutreten. Ich habe mit voller Bestimmtheit namens der Königlichen Staats⸗ regierung am Sonnabend den 14. d. M. hier vor diesem hohen Hause erklärt, daß die Unterrichtsverwaltung nicht daran denke, volle Mädchengymnasien einzurichten, d. h. also höhere Lehranstalten, die die Mädchen schon mit dem vollendeten sechsten Lebensjahre aufnehmen und ihnen Gelegenheit bieten würden, nach drei Jahren in den Gang der Gymnasialbildung einzutreten. Zu einem derartigen Experimente kann die Unterrichtsverwaltung die Hand nicht bieten. Die an dieses angebliche Vorgehen der Unterrichtsverwaltung seitens des Herrn Abgeordneten geknüpften Befürchtungen sind also durchaus gegen⸗ standlos. Ich habe die versuchsweise Einführung von sechsjährigen sogenannten Gymnasialkursen, die auch Realkurse sein können, mit dem Hinweise darauf begründet, daß die bisherige Art der Einrichtung dieser Gymnasialkurse nach den mehrjährigen Erfahrungen als eine unzureichende angesehen werden müsse. Die Voraussetzung für diese Gymnasialkurse, daß die Mädchen den vollen Bildungsgang der höheren Mädchen⸗ schulen erst zurückgelegt haben müssen, nötigt zu einer Zusammen⸗ drängung eines trockenen und dem bisherigen Bildungsgange der Mädchen durchaus fremden Stoffes, die große Bedenken mit sich bringt. Abgesehen von der psychischen Quälerei, die mit einer derartig einseitigen, gedrängten Geistesbildung verbunden ist, kommt namentlich auch die Gefahr einer rein gedächtnismäßigen Aneignung des Lern⸗ stoffs in Betracht. Dies zu verhüten, ist die Aufgabe der Gymnasial⸗ kurse, die mit vollendetem 12. Lebensjahre eingerichtet werden sollen.

Meine Herren, ich habe diese von Pädagogen als durchaus empfehlenswert bezeichnete Einrichtung ausdrücklich als eine versuchs⸗ weise und eine vorläufige bezeichnet. Sollten die Erfahrungen, die mit diesen Versuchen gemacht werden, sich nicht günstig erweisen, so würde auf eine andere Einrichtung Bedacht genommen werden müssen. Aber ich betone nochmals ausdrücklich, daß die Unterrichtsverwaltung die Verantwortung für die unbedingte Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes angesichts der von vielen Seiten und von wohlunterrichteter Seite hervorgetretenen Klagen nicht mehr übernehmen konnte.

Der Herr Abgeordnete knüpfte seine weiteren Auesstellungen namentlich auch an den Hinweis, daß, nachdem nun einmal dieser Schritt getan wäre, ganz von selbst andere folgen würden. Nein, meine Herren, ich habe ausdrücklich betont, daß das volle Mädchen⸗ gymnasium nicht eingerichtet werden soll, und ich habe auch im vorigen Jahre keinen Zweifel darüber gelassen, daß das Svystem der so⸗ genannten Koedukation von der preußischen Unterrichtsverwaltung ab⸗ solut verworfen werde. (Sehr richtig!) Damit, glaube ich, können Sie sich begnügen, und es wird das Ergebnis des Versuchs abgewartet werden müssen, welcher jetzt eingeleitet ist. Selbst wenn dieser Ver⸗ such glücken sollte, so ist damit durchaus noch nicht gesagt, daß damit den uferlosen Anforderungen der sogenannten Frauenrechtlerinnen vollem Umfange würde entsprochen werden.

r. Erledbers 9 Ss Abg. Dr.

1. n 12*

diese Petition dem

ewachsen. Auch ich will mein Glaubensbekenntnis darüber aus⸗ prechen. Meine Ansicht ist die: Die Frau ist zu allem berechtigt, wozu sie befähigt ist. Da die Frau ihre Bescgigeng zum Studium schon längst bewiesen hat, so ist nicht einzusehen, warum ihr nicht die Universitäten schrankenlos geöffnet werden. Der Abg. Dittrich hat allerdings diesen Nachweis vermißt. Er bezweifelt die geistige Gleichwertigkeit beider Geschlechter. Aber ich muß hier anführen, daß die Frauen besonders in der Medizin und Philologie bewiesen haben, daß sie durchaus befähigt sind zu studieren. Daß sie auch für Juris⸗ prudenz, Theologie und Nationalökonomie⸗ befähigt sind, wäre nicht schwer nachzuweisen. Aus allen diesen Gründen ist nicht einzusehen, weshalb der Minister den Studentinnen die Immatrikulation versagt. Hoffentlich wird der engherzige Standpunkt des Ministers recht bald einer besseren Anschauung weichen. Der Abg. Dr. Irmer hat ge⸗ meint, der Staat habe kein Interesse an weiblichen Beamten, und bis zu einem gewissen Grade gebe ich das zu. Nur in Bezug auf die Aerztinnen behaupte ich, daß auch der Staat ein lebhaftes Interesse hat, denn sie sind in der Tat eine ethische und soziale Notwendigkeit. Was die politischen Rechte der Frau anbetrifft, die aus dem Frauenstudium gefolgert werden können, so wäre es durchaus kein Unglück, wenn hier einige Dutzend Frauen unter uns säßen. Der Haupteinwand ist der, daß die Frau fürs Haus eschaffen fei. Nun haben wir im Deutschen Reiche eine

illion Frauen mehr als Männer. Das Mormonensystem können wir doch nicht mehr einführen. Ich halte die Frauenbewegung für einen großen Kulturfortschritt. Die Frauen wollen und sollen mehr als bisher teilnehmen an den Kulturaufgaben unserer Zeit. Obwohl ich für das Frauenstudium eintrete, muß ich mich aber doch gegen Mädchengymnasien erklären. Die Gründe dafür habe ich in der vorigen Session ausführlich dargelegt. Mein Ideal wäre es, wenn die höheren Mädchenschulen so reformiert würden, daß sich ö. dem sechsten Schuljahre ein Nebenkursus abzweigte, in dem die lateinische und nach zwei Jahren die griechische Sprache und anderes gelehrt würde. Die Mädchen könnten dann in der Schule bis zum vollendeten Kursus ver⸗ bleiben und erlangten eine abgeschlossene Bildung. Es würde sich dann zeigen, ob die körperliche Kraft und die geistige Begabung ausreichen, um die Reife für die Universität zu erlangen. Ich hoffe und wünsche eine Reform nach dieser Richtung hin. Schließlich möchte ich den Minister noch bitten, sein Interesse für die höheren Mädchenschulen noch dadurch zu betätigen, daß er den Etatstitel, der jetzt 280 000 beträgt, er⸗ heblich erhöht. Die Summe beträgt nur ¼38 von der für die Knaben⸗ schulen ausgeworfenen. Diese Wertschätzung der weiblichen Bildung bedarf etagenh einer Steigerung. .

Abg. Schmitz⸗Düsseldorf (Zentr.): Wir sehen in der höheren terschuke das geeignete Institut zur Ausbildung unserer Töchter; im Anschluß an diese Schule sind Kunstgeschichte, Naturgeschichte und . und französische Konversation in besonderen Kursen zu lehren. Wir sehen aber in diesen Lehranstalten keine Vorbereitungsanstalten 8. die Universität. Wir wollen unsere Töchter zu tüchtigen Haus⸗ rauen erziehen, dazu ist aber das Gymnasium ganz und gar nicht geeignet. Ein beschränktes medizinisches Studium läßt sich den Frauen erschließen. Der Gedanke des Abg. Irmer ist in dem Orden der Maternität in Metz verwirklicht. Das eigentliche Gebiet der Frau ist und bleibt die Familie.

Abg. Dr. Irmer (kons.): Ich habe es für meine Pflicht er⸗ achtet, die Sache hier zur Sprache zu bringen, ja, ich mache mir Vor⸗ würfe, daß ich es nicht bereits vor 10 Jahren getan habe. In dem Rahmen einer parlamentarischen Erörterung läßt sich dieses Thema ja nicht erschöpfend behandeln; ich will deshalb auch nicht auf alle Widerlegungen dessen, was ich gesagt habe, eingehen. Der Abg. Friedberg hat mit einem großen Sicherheitsgefühl ge⸗ sprochen, das ich für mich nicht in Anspruch nehmen kann. Ich glaube, er hätte auch etwas vorsichtiger sein sollen.

eer Minister Bosse hat im Jahre 1898 die Bestrebungen der Frauen⸗ rechtlerinnen in Aleichem Sinne wie ich charakterisiert. Die An⸗ schauungen des Abg. Dr. Friedberg bringen uns eine vollständige soziale Umstürzung der bestehenden Verhältnisse. Mein Wunsch wäre, auch die Frauen der mittleren und unteren Stände könnten sich von der Mitarbeit loslösen; jedenfalls wollen wir aber nicht die Mitarbeit der Frauen der oberen Kreise fördern. In der Praxis gestalten sich die Gymnasialkurse für Mädchen doch anders, als es der Minister wünscht. Das, was Bosse vermieden wissen wollte, wird jetzt tatsächlich —24 zwölfjährige Kinder werden in Sch —, und Charlottenburg eine gyvmnasiale Ausbildung hineingebracht, die mit dem Abiturientenexamen abschließt. Der Minister Bosse hat befürchtet, wenn dies eintrete, so würden die höheren Töchterschulen u ulen zweiten Ranges herabgedrückt. Ich freue mich, daß der Heimister gegen die Gleichmacheret der beiden Geschlechter ist aber die Konsequenzen aus jenem ersten Schritte befürchte ich. Ich wünschte, Bosse hätte es einfach abgelehnt, Mädchen zum Abiturjenteneramen uzulassen. Jetzt ist der zweite Schritt geschehen. Dem dritten chritte wird man sich noch weniger verschließen können. Wenn ich Kultusminister wäre, so wüßte ich nicht, wie sch den Antrag auf Ab⸗ haltung der Abiturientenprüfung an den neu genehmigten Anstalten lehnen sollte. Mit dem se „Versuch“ ist es ciwas Eigenes. hoffe, daß der Minister inkonsequent sein und die Zulassung des biturienteneramens an den Mädchengymnasien a wird werde der erste sein, der dann Minister lobt. Die moderne Frauen bedauerlich um sich; de he-e, aühen Ln Fhnen nh dics denehe r si dem rauen abspe w g frau als eine bornierte Frau Feenest en Frage des Frauen⸗ wahl ist nicht vom Parteista aus, sondern vom Zweck⸗ mäßigkeitsstandpunkt aus zu lösen. den 60 er Jahren war konservativen Kreisen die chauung Klassenwahlrtecht beseitigen e, aber diesem naiven Glauben abgekommen.

Minister der Pncen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Nur wenige Worte der Erwiderung auf die Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Dr. Irmer.

Minister Beosse im Jahre 1898 bier

sind wir natürlich von

JT 1 1izr.

8 8

gehört hat. Den Mut, den der Herr Abgeordnete bei mir vermißt

hat, habe ich immer, wenn es sich darum handelt, etwas Besseres an die Stelle von etwas Altem zu setzen, was im Laufe der Erfahrungen als mangelhaft befunden worden ist.

Was dann die allgemeinen Betrachtungen betrifft, die der Herr Abgeordnete an die weiteren Konsequenzen in der Frauenbildung, an die akademische Berufsbildung geknüpft hat, so gebe ich das von ihm ausdrücklich erwähnte „grüne Huhn“ durchaus Preis. Ich habe genau

denselben Eindruck von dem Buch gehabt, wie der geehrte Herr Vorredner.

Im übrigen kann ich ihm zur Beruhigung noch mitteilen, daß die Gefahr der Wahl eines akademischen Berufes für viele Frauen nicht so groß ist, wie er es heute geschildert hat. Es ist mir aus ver⸗ schiedenen mir zugegangenen Nachrichten bekannt, daß ein nicht uner⸗ heblicher Teil der jungen Damen, die die akademische Bildung be⸗ gonnen hatten und nach der Befürchtung des Herrn Abg. Irmer den Gefahren aller Blaustrümpfe ausgesetzt waren, sich bereits unter der

Haube befindet und sich zu sehr guten Familienmüttern entwickelt. (Heiterkeit. Hört, hört! links.)

Abg. Dr. Arendt (freikons.): Die höhere Töchterschule muß die mnemnehea⸗ Bildungsstätte unserer Töchter sein, die akademische Aus⸗ bildung darf nur die Ausnahme sein. Deshalb müssen wir der Töchter⸗ schule größere Aufmerksamkeit zuwenden. In diesem Sinn bedauere ich, daß der preußische Staat nur 280,000 den höheren Töchter⸗ schulen zugewiesen hat, das ist ein völlig ungenügender Betrag. Die Errichtung von Töchterschulen in kleineren und mittleren Städten sollte durch Staatszuschüsse ermöglicht und gefördert werden.

Erörterung wird geschlossen und der Etatstitel be⸗ willigt.

Bei dem Titel „Behufs allgemeiner Erleichterung der Volksschullasten 28 060 000 ℳ“ führt

Abg. Dasbach (Fentr) zwei Fälle an, in denen 100 katholische Kinder in eine evangelische Schule gehen müßten, da der B iner katholischen Schule abgelehnt worden sei. 8 8

Der Titel wird bewilligt. E11“ Bei dem Titel „Besoldung und Zuschüsse für Lehrer und Lehrerinnen sowie fuͤr Schulen aus besonderer rechtlicher Ver⸗ pflichtung“ tritt

Abg. Graf von Kanitz (kons.) für eine vermehrte Pflege der litauischen Sprache ein. 8

Der Titel wird 5ee 1 1“

Zu dem Titel „Fur nterstützung von Schulverbänden wegen Unvermögens bei Elementarschulbauten 1 000 000 ℳ“ berichtet Abg. Winckler, daß im Extraordinarium für den⸗ selben Zweck noch 3 000 000 ausgeworfen sind. Beide Titel werden auf seinen Antrag gemeinsam zur Beratung ge⸗ stellt und bewilligt.

Bei dem Titel „Zur Beschaffung von Unterrichtsmitteln und Büchern für Schülerbibliotheken in den zweisprachigen Volksschulen der Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, Posen und Schlesien 200 000 ℳ“ bringt

Abg. Stychel Pole) seine bekannten Beschwerden über ungleiche Behandkung der Polen und Deutschen vor. Es würden Bücher an⸗ fetaaft welche dem religiösem Empfinden der Katholiken nicht ent⸗ sprächen.

Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Die Beschwerden des Abg. Stvchel treffen nicht zu. Die Schulbehörden sind angewiesen, daß bei der Auswahl der Bücher alles vermieden wird, was in kon⸗ fessioneller Hinsicht verletzen könnte. Der Abg. Stvchel hat auch nicht einen einzigen Fall vmncesührt. Solange das nicht geschieht, behaupte ich, daß die unteren Instanzen auch den Anordnungen der Verwaltung nachkommen. 1—

Der Titel wird genehmigt. b

Auch die Forderungen für das Lehrerinnenseminar in Trier (Bibliothek, Lehrmittel, Neu⸗ und Umbau) werden nach einem Bericht des Abg. Winckler über die Kommissions⸗ verhandlungen und nach kurzen Bemerkungen des Abg. Dasbach (Zentr.) und des Ministerialdirektors D. Schwartz⸗ kopff bewilligt, ebenso die übrigen außerordentlichen Ausgaben für das Elementarschulwesen.

Um 4 ½ Uhr vertagt alsdann das Haus die Fortsetzung der Beratung bis 7 ½ Uhr Abends.

Handel und Gewerbe.

Nach der Wochenübersicht der Reichs bank vomn 14/115. März

(+ und im Vecpkich zur Vorwoche) betrugen: Aktiva: 1903

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Passiva: das Grundkapttal. der Reservefonds. b n 82 enin (underxündert) (+ 4 129 000) 1n I

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(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.

Rußland.

Ausdehnung des Zollreglements für das europäische Rußland auf Sibirien. Laut eines vom Kaiser bestätigten Reichsratsgutachtens wird die Gültigkeit des allgemeinen, im euro⸗ päischen Rußland geltenden Zollreglements und der am 15. Mai 1901 vom Kaiser bestätigten Regeln für die Zollabfertigung demnächst auf Sibirien ausgedehnt werden. Dabei werden für Sibirien einige, den dortigen Verhältnissen angepaßte Veränderungen der Vorschriften in Kraft treten. (St. Petersburger Zeitung.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

Zollzuschläge für Prämienzucker aus Oesterreich⸗ Ungarn. Durch einen Runderlaß des Schatzamts vom 19. Januar 1903 ist der Zollzuschlag auf den aus Oesterreich⸗Ungarn eingeführten Zucker gemäß Sektion 5 des Zolltarifgesetzes vom 24. Juli 1897, wie folgt, festgesetzt worden:

1) Auf Zucker mit weniger als 99,3 und nicht unter 90 Polari⸗ sation 2,21 Kronen für 100 kg; fi 8“ Zucker mit e eens 99,3 °Polarisation 3,18 Kronen ür g.

Für Zucker, der nach dem 1. August 1902 hergestellt und nach den Bereznigten Staaten ausgeführt wird, kann der Zollzuschlag zu⸗ nächst provisorisch entrichtet werden unter Vorbehalt der Berechnung nach der österreichisch⸗ungarischen Nettoprämie.

Ausfuhr der Vereinigten Staaten von Amerika an Ge⸗ treide, Provisionen und Schlachtvieh 1902, unter Berücksichtigung der wichtigsten Exporthäfen.

Die Ausfuhr von Mais lag in den Vereinigten Staaten von Amerika während des Jahres 1902 infolge der völligen Mißernte dieser im Herbst 1901 schwer darnieder. Nur 18,4 Millionen Bushel Mais gingen im letzten Jahre nach dem Auslande gegenüber 101,5 Millionen im Vorjahre. Der Anteil der Haupthäfen an diesem Exportgeschäft ist dementsprechend heruntergegangen; es wurden 1902 (und 1901) verschifft in Millionen Bushel über Baltimore 4,5 (24,7), New York 3,1 (23,8), New Orleans 2,5 (12,8) und Philadelphia 2,4 (15,8). In der Reihenfolge der Häfen nach ihrer Wichtigkeit für den Maisexport ist nur insofern eine Aenderung eingetreten, als Phila⸗ delphia in diesem Jahre von New Orleans überflügelt wurde; bei den anormalen Zuständen dieses Jahres im Maishandel ist diese Er⸗ scheinung aber als zufällig anzusehen.

Die Weizenausfuhr zeigte trotz der großen Ernte von 1901 ebenfalls den erheblichen Rückgang von 178,3 auf 128,4 Millionen Bushel, an welchem alle Haupthäfen beteiligt waren. Die Ausfuhr von Weizen betrug 1902 (und 1901) in Millionen Bushel von New York 19,9 (27,0, New Orleans 15,6 (24,4), San Francisco 13,7 (15,3), Pouget Sound 12,9 (11,5), Galveston 11,1 (15,7), Willamette 10,7 (14,0), Baltimore 9,5 (20,0), Boston und Charlestown 8,5 (17,9). Die Verschiebungen in der Reihenfolge waren hier zahlreich und be⸗ deutend: vor allem blieben Baltimore, Boston und Charlestown hinter ihrem vorjährigen Range erheblich zurück.

Hafer gehörte zu den Getreidesorten, welche 1901 in durchaus ungenügender Menge geerntet waren und deren geringe Vorräte möglichst im Lande festgehalten werden mußten: seßhe Ausfuhr sank auf 5.9 Millionen Bushel gegen 25,8 im Vorjahre. Mehr als

1 Million Bushel exportierte neben New York (1902: 1,8 Millionen,

1901: 8,5) nur Pouget Sound mit 1,1 Million, das im Vorjahre an diesem Handelszweig nur eine unbedeutende Beteiligung 0,4 Million Bushel gezeigt hatte. Alle anderen sonst große Mensen Hafer exportierenden Häfen, wie Baltimore, Boston und Charlestown, Philadelphia, New Orleans, verschifften im letzten Jahre nur sehr geringe Quantitäten.

An Brotstoffen aller Art wurden 1902 nur für 187,4 Millionen Dollar ins Ausland versandt, dagegen 267,9 Millionen Dollar im Jahre 1901. Die Haupthäfen waren 1902 (1901) mit nachstehenden Summen in Millionen Dollar an dem Brotsto Fhan beteiligt: New York 37,6 (53,1), Baltimore 23,2 (41,6), Phila⸗ delphia 18,8 8 3), San Francisco 17,4 (16,1), New eans Poug Sound 14,2 (10,3); Pbiladelpbia und San Francisco

ben demnach New Orleans in diesem Jahre überflügelt.

Der Gesamtwert aller zur Ausfuhr rovisionen einschließlich lebender Rinder und Schweine zum Schlachten, elief sich 1902 auf 187,7 Millionen Doll., während er 1901 224,4 Millionen Doll. betragen hatte. Aus New Pork nur 1902 (1901) für 93,4 (100,7), aus Boston und Charlestown für 38,9 (60,5), 1— delphia für 129158, aus Baltimore für 13,8 (8, Mültones von diesen Waren. Von Rindern wurden nur 259 954 Stü isee Schweinen 3285 Stück (11 548) nach dem Ausland verkauft. Unter den erportierten nen waren die wichtigsten mit ihren Ausfuhr⸗ mengen für die Pbe⸗ in Millionen Pfund: r1.- schmalz 496,3 (593,1), 266,7 (442,1), vbrhhe⸗ 215,4 11), 85 Rindfleisch 241,1 6 an Butter gingen 8,1 (23,5), an

se 18,7 (30,8) Millionen aus.

(Rach The Journal of Commerce and Commercial Balletin.)

Amerikanische Industrieentwickelung.

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