1903 / 66 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

10123 Die ve Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der Sonnabend, den 4. April 1903, Vormittags 11 Uhr, im Saale der Dresdner Kaufmannschaft, Ostraallee Nr. 9, statt⸗ findenden zwölften ordentlichen Generalver⸗ sammlung ergebenst eingeladen.

Der Saal wird um 10 Uhr geöffnet, die Verhand⸗ lungen beginnen pünktlich 11 Uhr. b 8 Vie Legitimation erfolgt beim Eintritt in den Saal in Gemäßheit des § 40 der Statuten. Ver⸗ treter können nur insoweit zugelassen werden, als sie selbst Aktionäre sind und außer schriftlicher Vollmacht auch die Interimsscheine ihrer Vollmachtgeber bei ihrem Eintritt vorweisen. Die Vollmacht wird nicht zurückgegeben. 1 16

Depositenscheine über hinterlegte Interimsscheine gelten nur insoweit, als sie von der Gesellschaft oder einer öffentlichen Behörde ausgestellt sind. Tagesordnung:

1) Vortrag der Bilanz und der Gewinn⸗ und des abgelaufenen Geschäfts⸗ jahres nebst Beschlußfassung über dieselben und über Verteilung des Reingewinnes.

2) Entlastung der Verwaltungsorgane. 1

3) Erhöhung des derzeit emittierten Grundkapitals

von 1 500 000 auf 3 000 000 durch Ausgabe weiterer 1 500 000 in 1500 Aktien zu je 1000 mit 25 % Bareinzahlung und 75 % Sicherstellung durch Solawechsel, sowie estsetzung der sonstigen Ausgabebedingungen. bänderung des Gesellschaftsstatuts. Vorlage des neuen Statutenentwurfes und Beschluß⸗ fassung hierüber. Der Entwurf folgt gemäß § 274 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches am sccllusse dieser Einladung. 5) Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Vor⸗ nahme der etwa vom Kaiserlichen Aufsichts⸗ mt für Privatversicherung oder vom Register⸗ chter geforderten formellen Aenderungen der Statuten. 9 Wahlen zum Aufsichtsrat. 7) Beratung über etwa eingehende Anträge. Dresden, den 12. März 1903.

Actiengesellschaft für Kranken-, Unfall- u. Lebens-Versicherung zu Uresden.

Der Vorstand.

Rudolph Clemens.

Der Entwurf der neuen Statuten, welcher der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden wird, hat folgenden Wortlaut:

I. Abschnitt. Firma, Sitz, Zweck, und Grundkapital.

Unter der Firma „Urania“ Aktiengesellschaft für Kranken⸗, Unfall⸗ und Lebensversicherung zu Dresden

8 eine Aktiengesellschaft errichtet worden, welche ihren Sitz in Dresden hat.

2 Der Zweck der Gesellschaft ist, Versicherung be⸗ ziehentlich Rückversicherung zu gewähren: 1) von Kapitalien und Renten auf das menschliche

Leben; 2) gegen die Folgen von Krankheiten und von Unfällen aller Art;

3) gegen die Folgen TUaFhs aller Art. Die Dauer der vcecjern ist unbeschränkt.

Die Gesellschaft ist gegründet am 28. Februar 1891 mit einem Grundkapitale von 1 000 000

Die Generalversammlung vom 10. Juli 1895 er⸗ teilte die Genehmigung, das Grundkapital um 3 000 000 zu erhüben. davon zunächst aber nur 500 000 auszugeben, demgz ve das Grundkapital der Gesellschaft bisher 1 ℳ., zerlegt in 1500 Stück auf den Inhaber lautende Aktien zu je 1000 ℳ, betrug.

Auf Grund des Generalversammlungsbeschlusses vom nd nunmehr weitere 1 500000 ℳ, eilt in 1500 Stück auf den In⸗ haber lautende von 1000

worden, so daß das tal der Frhühscheßs jept 3 000 000

beträgt. Emne Erbhöhung des Grundkapitalg vor voller Ein⸗

8 ö kann durch die alversamm.

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5.

Auf jede Akrie sind S des Nominalbetrages,

15 25⁵0 2 bat einzuzahlen Ueber diese Einzahlung werden auf Namen lautende ê Eänn. onate 1 awech e AöIöBE Fescsgen

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Die dimter der VBerlährungs and gen 8— elstempel en ve benn. när ist der 8 2— Itrerge aenre⸗ oder säͤmtliche

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Gesellschaft auf Grund der Wechselausstellung stehenden Schritte, nach den gesetzlichen Vorschriften. (§§ 218, 219, 220, 221 2,— Handelsgesetzbuches.)

Die Aktien sind mit fortlaufender Nummer zu versehen und von der Direktion, sowie einem Mit⸗ gliede des Aufsichtsrates auszufertigen.

Der Uebergang einer Aktie, soweit sie nicht voll eingezablt ist, auf einen anderen Besitzer durch Ver⸗ kauf, Erbschaft oder auf andere Weise kann nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates geschehen.

Zur Anga e von Gründen, aus welchen der Ueber⸗ gang von Aktien abgelehnt wird, ist der Aufsichtsrat 1 verpflichtet.

Der neue Aktienbesitzer hat eine Uebertragungs⸗ gebühr von 3 für jede Aktie zur Gesellschafts⸗ kasse einzuzahlen. Im übrigen gelten für die Ein⸗ tragung in das Aktienbuch und für die Uebertragung der Aktien die Vorschriften der §§ 222, Abs. 1, 223, Abs. 1 und 3, und 224 des Handelsgesetzbuches.

Stirbt ein Aktionär, gerät er in Konkurs oder stellt er seine Zahlungen ein, wird ihm das Ver⸗ fügungsrecht über sein Vermögen ganz oder teilweise entzogen oder hört eine bei der Gesellschaft mit Aktien beteiligte Firma 8 zu existieren, so hat der Aktionär beziehungsweise haben leine Vertreter oder Erben (insoweit nicht volleingezahlte Aktien in Frage kommen), auf Aufforderung des Aufsichtsrates in einer von diesem zu bestimmenden Frist entweder den Betrag der Wechselschuld gegen eine Verzinsung von 3 % p. a. bar zu deponieren oder einen neuen, der Gesellschaft genehmen Aktionär zu bezeichnen, widrigen⸗ falls der Aufsichtsrat berechtigt ist, nach Maßgabe der Heehet des § 219 des Handelsgesetzbuches zu verfahren.

Lah Verfahren bei Amortisation von Aktien oder Interimsscheinen richtet sich nach den Bestimmungen der Reichs⸗ und Landesgesetze.

Dividendenscheine und Talons werden auf den In⸗ haber gestellt.

Ein Aufgebot findet bezüglich derselben nicht statt.

Dividendenscheine verfallen zu der Gesell⸗ schaft, wenn sie nicht innerhalb vier Jahren von Ablauf des Kalenderjahres ab, in welchem sie zur Aus⸗ zahlung fällig waren, erhoben worden sind.

Geht ein Dividendenschein verloren und ist hier⸗ über innerhalb vorstehender Frist bei der Gesellschaft Anzeige gemacht, so wird der Betrag hierfür dem Anmeldenden nach Ablauf eines weiteren Kalender⸗ jahres ausbezahlt, sofern nicht der Dividendenschein selbst inzwischen eingelöst worden ist. Durch solche Verlustanzeigen wird die Gesellschaft weder zur Prüfung der Legitimation des Präsentanten noch zur Sistierung der laalkeSan8

.

Beschädigte Aktien, Interimsscheine, Talons und Dividendenscheine können, wenn über ihre Echtheit kein Zweifel obwaltet, durch neue Ausfertigungen unter gleicher Nummer auf Kosten des Antragstellers

ersetzt werden. II. Abschnitt. 8 Vorstand, Feffichteee. Senem . Organe der Gesellschaft sind: 1) der Pofstand, 1 8 8 2) der Aufsichtsrat, LEE11“ 9 die Generalversammlung. A. Vorstand. 8 12. Vorstand der Gesellschaft im Sinne des Handels⸗ gesetzbuchs ist die Direktion. Er kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen.

Sofern nicht beim Vorhandensein mehrerer Vor⸗ standemitglieder der Aufsichtsrat binsichtlich einer Kollektivzeichnung besondere Anordnungen trifft, zeichnet jedes einzelne Mitglied des Vorstandes die

irma der Gesellschaft, indem es derselben seinen Namen beisetzt, mit mig * Wirksamkeit.

Die Bestellung des Vorstandes und der Wider⸗ ruf derselben liegen dem Aussichtsrate ob.

Etma erforderliche Stellvertretung und die Form für die Zeichnung der Stellverteter ordnet der Aufsichts⸗

rat an. Die Legitimation für den Vorstand und dessen Stellvertreter gegenüber dem Handelsgericht erfolgt

durch Vorlage einer öffentli g igten Abschrift des notariellen 2

§ 14. Der Vorstand ist für seine Geschäftsführung dem Aussichtsrate und I. 88 Ma der und statutarischen Bestimmungen, des zenstvertrages und der vom Aufsichtsrate besonders ie Inuruktion verantwortlich. idestens cin Teil ihres Ginkommens muß von der 32 Betriebsergebnisse der Gesellschaft ab⸗

§ 15.

Dem Vorstande sind alle

und A Ihre

Bediensteten der Gesellschaft unmitrelbar unt⸗rgeben. wud durch Zeugnisse des Vor⸗ von Prokuristen darf mit ndes ’r 352ö22 mit bergtender Stimme nicht Auffichtsrat beschliezt. in Ab⸗ senheit der b des Vorstandes zu beraten. Aufsichtorat.

See.; neeeh. n „Ifen Eeue 1eeen F82”g

. 9 iantt.: das dem 1⸗

42 der A mgimmt die

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zu⸗ vorausgesetzt, daß

*

der Aufsichtsrat immer noch aus 3 Mitgliedern besteht. Erfolgt eine Ersatzwahl, so währt die Amtsdauer der Ersatzmänner so lange, wie das Amt der Ausgeschiedenen, an deren Stelle sie getreten, gewährt 1.nns

§ 19.

Der Aufsichtsrat wählt in jedem Jahre nach dem Schlusse derjenigen Generalversammlung, in welcher eine Wahl stattgefunden hat, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Bei dieser Verhandlung führt der Vorsitzende des abgelaufenen Jahres oder in dessen Behinderung sein Stellver⸗ treter, in deren Ermangelung jedoch das den Lebens⸗ jahren nach älteste Mitglied den Vorsitz. Die Wahl ist in entsprechender Weise zu wiederholen, sobald in der Zwischenzeit das Amt zur Erledigung kommt oder sobald nach übereinstimmender Erklärung aller übrigen Mitglieder andauernde Unfähigkeit zur Ver⸗ waltung des betreffenden Amtes eingetreten ist. Der Aufsichtsrat faßt seine Beschlösse mit absoluter Stimmenmehrhbeit der Anwesenden; bei Stimmen⸗ gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Wahlen erfolgen ebenfalls nach absoluter Stimmenmehrheit; ist diese bei der ersten Wahl⸗ handlung nicht erreicht, so findet eine engere Wahl über diejenigen statt, welchen die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen sind; bei gleicher Stimmen⸗ zahl in der engeren Wahl entscheidet das von de Hand des Vorsitzenden zu Sebende Los.

Der Aufsichtsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind und sämtliche Mitglieder zur waren.

Der Vorsitzende oder in dessen Behinderung sein Stellvertreter erläßt die Einladungen zu des Aufsichtsrates durch eingeschriebenen Brief unter Mitteilung der Tagesordnung, so oft die Angelegen⸗ heiten der Gesellschaft dies ersordern, mindestens aber dreimal im Jahre, außerdem auf schriftlich begrün⸗ deten Antrag zweier Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes.

In dringenden Fällen kann der Vorsitzende schrift⸗ liche oder telegraphische Abstimmung unter ent⸗ sprechender Beobachtung der Vorschriften in § 20 veranlassen.

§ 22.

Ueber die in den Sitzungen des Aufsichtsrates ge⸗ faßten Beschlüsse wird ein von den Teilnehmern zu Protokoll aufgenommen.

Ueber Wahlhandlungen ist eine Notariatsurkunde aufzunehmen. 0

§ 23.

Dem Aufsichtsrat liegt außer den ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben ob:

1) der Abschluß und der Widerruf der Anstellungs⸗ vertrage mit dem Vorstande und dessen Stellvertretern;

2) die Feststellung der erforderlichen Geschäfts⸗ instruktionen;

3) die Bestimmung über die Anlage und Auf⸗ bewahrung vorhandener Gelder, soweit solche zum Geschäftsbetrieb nicht erforderlich sind;

4) die Bestimmung über Einforderung weiterer Einzahlungen bis zum Nennbetrage der Aktien, jedoch unter gleichzeitiger Berufung einer Generalver⸗ sammlung, welcher dieserhalb Bericht zu erstatten ist;

5) die Vorschläge bezüglich der Dotierung der Spezial⸗ und Extrareservefonds ( 20h

6) die Beschlußfassung über Anleihen und über Erwerb und Veräußerung von Grundstücken;

7) die Beschlußfassung über Errichtung und Auf⸗ lassung von Zweigniederlassungen;

8) die Beschlußfassung über die Bewilligung von Gratifikationen und Unterstützungen an außerhalb des Vorstandes stehende Beamte.

§ 24. Der Aufsichtsrat ist befugt, zur fortlaufenden Wahrnehmung besonderer Obliegenheiten einzelne seiner Mitglieder für die Dauer eines Jahres zu

delegieren. ten bestimmen sich

ie Befugnisse der De nach der vom Aufsichtsrate festgesetzten Instruktion

und sind jederzeit . 9

Alle Ausfertigungen des Aufsichterates werden vom beziehungsweise dessen Stellvertreter untereichnet.

Die Legitimation der Mitglieder des 22282 rates, sowie des Vorsi⸗ N seines Stell⸗

vertreterz wird durch ein auf Grund der Wahl⸗ protokolle auszustellendes notarielles Attest erbracht.

Zum Nachweise der Annahme der Wahl genügt die Erklärung in einer Pr lunde oder die zum Protokolle des lnfstche gegebere Zustimmung.

§ 2 Die Mitglieder des Aursichterates erhalten neben dem Ersaßz der durch ihre Amtsverrichtung erwachsenen baren lagen für ihre Mühewaltung

einen Anteil am ingewinn nach Maßgabe des die

8 * Verieilung unter die einzelnen veeeeiererteen.. L..s, Frehe d.eeeen,. Lüe

esZast⸗

A te drei bet edee. —2₰ —7- Verlust 8 r

sahr aazuzeigen.

hinterlegen.

t 10 Aktien 8 Kaution zu

C. ee hüeeeüehe Die reaweneeienee. in Drerden statt. ordentliche sam wird I11“ G des Ge 8 Peggeegeis erers

mit folgender er Vorl Ulung der v fur den Borstand 8„3½ . 3 eeseae cneiücheen are iahe EaeFierhe den Bor⸗ scrsen des 2 öö

oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, oder dur

oder die in § 254, Abs. 1 des Handelsgesetzbuches

angegebene Zahl von 8 r es verlangt.

Die Berufung der Generalversammlungen erfolgt, unbeschadet der Befugnisse des Vorstandes nach § 253 des Handelsgesetzbuches, durch den Aufsichtsrat mittels öffentlicher Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger mindestens drei Wochen vor dem Versamm⸗ lungstage.

ie. Frist ist dergestalt zu bemessen daß zwischen dem Datum des die Bekanntmachung enthaltenden Blattes und dem Datum der Versammlung selbst, beide Daten nicht mit gerechnet, ein Zeitraum von mindestens 3 Wochen liegt.

Versammlungsort, Tag und Stunde, sowie die Tagesordnung sind in 5 anzugeben.

Die Anmeldung zur Generalversammlung hat bei dem Vorstande der Gesellschaft spätestens am zweiten Taße vor der Generalversammlung zu erfolgen.

Nur Aktionäre, welche als solche im Aktienbuche der Gesellschaft eingetragen sind, können in Person einen schriftlichen Bevollmächtigten, welcher Aktionär sein muß, an der Generalversammlung teilnehmen, so⸗ fern sie sich über den Aktienbesitz durch Vorzeigung der Aktien oder durch Vorlage eines Besitzzeugnisses ausweisen, welches gerichtlich oder notariell, oder von einer in der Einladung zur Generalversammlung bezeichneten Anmeldungsstelle ausgestellt sein muß.

Der Vorstand händigt den sich rechtzeitig An⸗ meldenden Eintrittskarten Stimmzettel aus.

Den Vorsitz in der Generalversammlung, mag dieselbe durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat berufen sein, führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder ein von den erschienenen Mitgliedern des Aufsichtsrates aus ihrer Mitte ge⸗ wähltes Mitglied. Ist kein Mitglied des Aufsichts⸗ rates erschienen, so eröffnet derjenige Aktionär, welcher den größten Aktienbesitz angemeldet hat, die Ver⸗ sammlung und läßt von dieser einen Vorsitzenden wählen. Bei gleich hohem Aktienbesitz mehrerer ent⸗ scheidet das Los.

Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung und die Reihenfolge der einzelnen Verhandlungs⸗ gegenstände. Bei Wahlen hat ledoch, sofern sie nicht einstimmig durch Zuruf erfolgen, schriftliche Ab⸗ stimmung durch Stimmeettel stattzufinden.

Die Beschlüsse werden, soweit nicht das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag eine größere Mehrheit erfordern, mit absoluter Mehrheit der bei der Be⸗ schlußfassung vertretenen Stimmen gefaßt; bei gilt der gestellte Antrag als ab⸗ gelehnt.

Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Ueber die Beschlüsse wird ein Protokoll aufge⸗ nommen, für welches die Vorschriften in § 259 des Handelsgesetzbuches maßgehend sind.

Der Beschlußfassung der Generalversammlung unterliegen außer den in § 27 bezeichneten Gegen⸗ ständen ferner:

1) die Auflösung der Gesellschaft;

2) die Aenderung oder Erweiterung des Gegen⸗ standes des Unternehmens 2); 5.

3) die Abänderung des Grundkapitales;

4) sonstige Abänderungen des Gesellschaftsvertrages;

8 die etwaige Uebernahme des Versicherungs⸗ bestandes einer anderen Gesellschaft und der daraus entspringenden Rechte und Pflichten.

Zur gültigen Beschlußfassung über jeden dieser Punkte ist es erforderlich, daß mindestens drei Vier⸗ teile der vertretenen Stimmen bejahend stimmen.

Beschlüsse über die vorstehend unter 2—5 genannten Gegenstände bedürfen der Genehmigung des Kaiser⸗ lichen Aufsichtsamts für Privatversicherung.

1I1. Abschnitt. Rechnungsstellung, Bilanz, Gewinnverteilung, Reserve⸗ fonds, Geldanlage, Kontrolle.

2

32. 22 Geschäftsjahr des Geeschaft ist das Kalender⸗ ahr. Der Vorstand hat alljährlich die Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das verflossene Geschäftsjahr nebst chäftöbericht, sowie die Bilanz der Ge⸗ sellschaft vom Jabresschluß nach Maßgabe der Be⸗

stimmungen des § 33 der Satzungen baldtunlichst aufzuftellen.

Die Vorl⸗ hierüber en so an den Anffichtgran aalan 8 8h, n oschenden Aufficn 8 Bernbeen u ufstellun un e testens i 8 vor Uebalseng der Genera —,— zur Einsicht der Aktionäre im fteolckale der Gesellschaft 235 und bis Ende Juni des dem Abschlußjahre Jahres der vE“ der Aktionäre vorgelegt werden

§ 33. Fereeee c er 1enene fesh⸗ erlassenen Vor⸗ schriften.

Der der Aktiven über die Pafsiven wird 8 durch Verlust in den Vorsahren der Kapitalreservefonds auf kapital angegriffen lepteren verwendet.

wird der verteilt:

1) .

8

8 34.

nach folgenden

aüa=

8 erreicht hat.

erfolgen.

Die Anlegung der den Prämienreservefonds bil⸗

Ueber die Ausberadeun

Hpvpothekendokumenten und Aufsichtsrat besondere Instruktionen, desgleichen über die Aufbewahrung der von den Aktionären zu hinter⸗ legenden Solawechsel.

der Sächsischen Bank in Dresden deponiert.)

machungen erfolgen nach Maßga und statutarischen Bestimmungen durch den rat oder

„Deutschen Reichsanzeiger“.

standes sind die für Firmenzeichnung gegebenen Vor⸗ schriften maßgebend; Bekanntmachungen des Aufsichts⸗ rats erfolgen in der in § 25 vorgeschriebenen Form. [101266]

Actien Gesellschaft „Handelshalle“.

Gesamtgewinn g. den genannten beiden Abteilungen vertragsmäßig am Gewinn beteiligten Versicherten zu überweisen. Der dann noch vorbandene Gewinnrest steht zur Ver⸗ fügung der Generalversammlung und kann ganz oder eilweise zur Verteilung einer Eaperdividenge an die Aktionäre oder zum Vortrag auf neue Rechnung verwendet werden.

Der gesetzliche Reservefonds ist nicht mehr anzu⸗ sammeln, wenn derselbe 10 % des Grundkapitals

1“ § 35. Die Dividende an die Aktionäre wird spätestens am 1. Juli jedes Jahres gegen Einlieferung des be⸗ treffenden Dividendenscheines bei der Gesellschafts⸗ kasse und an den vom Aufsichtsrate zu bezeichnenden Stellen bezahlt.

Der Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Ver⸗ teilung des Gewinnanteiles an die mit Gewinn⸗ anspruch bei der Gesellschaft Versicherten regelt sich nach den Bestimmungen der von der Gesellschaft mit ihnen abgeschlossenen Versicherungsverträge. Die Gewährung von Dyvidenden kommt jedoch in Fort⸗ fall, sobald die Prämienzahlung aufhört oder die Versicherung außer Kraft tritt. Alle Gewinnanteile der Versicherten, welche nicht zur Auszahlung oder Verrechnung gelangen, verfallen zu Gunsten der Ge⸗ winnreserve der Versicherten. Die Gewinnreserve der Versicherten wird üüt o jährlich verzinst.

6

Die Rechnungsgrundlagen der Gesellschaft bedürfen der Genehmigung des Kaiserlichen Aufsichtsamts für FreichatdersicheFung. und können Aenderungen dieser

Rechnungsgrundlagen nur mit dessen Genehmigung

§ 37.

enden Aktivbestände erfolgt nach Vorschrift der §§ 59 und 60 des Gesetzes über die privaten Lüit der 88 59 unternehmungen vom 10. Mai 1901.

Die zinsbare Anlegung der sonstigen Geldbestände der Gesellschaft, soweit solche nicht nach Ermessen des Vorstandes flüssig erhalten werden müssen, er⸗ vigt in gleicher Weise wie Absatz 1 bestimmt, je⸗ doch ist die Beleihung von nicht voll ausgebauten Wohnhäusern (Rohbauten) bis zu 50 % des Tax⸗ wertes, jedoch erst nach geschehener Rohbauabnahme und nur in einem Gesamtbetrage zulässig, welcher ein Drittel des nach der letzten Bilanz nicht zum

rämienreservefonds gehörigen Vermögens der Gesell⸗ chaft nicht übersteigt.

Die Bestimmungen des Absatz 2 dieses Paragraphen finden keine Anwendung Fuf Forderungen, welche für die Gesellschaft in geschäftlichem Verkehr mit Ver⸗ sicherten, Agenten, anderen Versicherungsgesellschaften, Banken und Kontokorrentschuldnern ennstehen.

3

.

der Bestände an Wertpapieren erläßt der

(Zur Zeit sind dieselben bei

IV. Abschnitt. Bekanntmachungen der Gesellschaft. 5 39

Die von der Gesellschaft 236 Pernt. r gesetzlichen

Aufsichts⸗ Vorstand mittels n e 88

Für die Form der Bekanntmachungen des Vor⸗

den

31. Dezember 1902. Gewinn⸗ und Verlustkonto.

gezehrt und svoweit dies nicht ersorderlich Grundsätzen

sind mindestens 5 % des Neinacwinns

unferer Stammakrien

Vermietungskonto . Unkostenkonto Interessenkonto Dividendenkonto Tantiemekonto. Grunkstückkonto . Erneuerungskonto

von heute ab k.

rem tor

ettin, den 14. Marz 1903. Actien⸗Gefellschaft Haudelshalle. Der Vorstand.

Geerg Saebe.

Kleinbahn⸗ ktiengesellschaft.

e. n erlens

rzt sind, mindestens 75 % den in

[1101251] Soll.

Kassenbestand Couponsbestand Wechselbestand Effektenbestand:

Aktien und Kuxe Debitoren:

Avalkonto Konto

Reingewinn 4 % Dividende

Abschreibun

2 % Superdividende

kann mit 6 [81 11“

erhoben werden.

e fibe Heanben VDTorschüsse au ekt 8 in laufender Rechnung. wovon 4 040 961,20 gedeckt.

Unkosten (einschließlich Abschreibungen für e

ung auf Bankgebäude . Statutaris hhe Gewinnanteile ..

Vertragsmäßige Gewinnanteile Vortrag auf neue Rechnung . . . .

4 614 053,

Reichsanleihe, Konsols und Obligationen

212 612,14 ö . 455 362,—

118 324 97 3 683 289/18

Aeccepte

667 974 Avale

und Bankiers sowie en. 4 377 588,83 . 6 271 359,74

10 648 948 57

Gewinn, und Verlustkonto am 31.

GEewinnverwendung: Ueberweisung an den gesetzlichen Reservefonds

50 000,— .„ 300 000,—

66 472,14 Steuern).

37 023,575

13 391, 17 855 150 000,

45 782,77

589 222 50 307 023 57

16 332 869 22

2₰ 156 846/06 20 380 63

insen 614 05373

Provision Effekten *

11“ 85b-6

8 ai8 6

Die in der heutigen Generalversammlu 0,— gegen Einlieferung des Dividendenscheins in Essen⸗Ruhr an unserer Kasse, in Berlin bei der Deutschen Bank,

in Berlin und Cöln bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein EFssen⸗Ruhr, den 14. März 1903.

Essener Bankverein.

Rehn.

791 280][42 ng unserer

Nr. 5

Hoffmann. Schwab.

318 2, Kapitalkonto

Kreditoren: im Scheckverkehr.. im Depositenverkehr .. in laufender Rechnung.

Reservefonds Rückständige Dividende .. Reingewinn

Vortrag aus 1901 . . .

Aktionäre genehmigte D

ℳ6. 447 134

215 966 79 706

16 332 8692.

48 473/7.

[101036 Bekaunntmachung 111“ Die Generalversammlung vom 25. Februar 190 hat die Herabsetzung des Grundkapitals von 600 000 auf 200 000 ab 1. April 1903 be⸗ schlossen. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche unverzüglich an⸗

zumelden. Torfwerk Feilenbach

Actien⸗Gesellschaft. Gerhardt. 1101426] Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung der Grevener Baumwollspinnerei A. G. Greven

findet am 9. April ecr., Morgens 11 4 Geschäftslokale der Gesellschaft sant d

Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstands über die Lage der Ge⸗ 8 8 Vorsehung der Bilanz, des Ge⸗ inn⸗ und Verlustkontos für das e Geschäftsjahr. 2) Beschlußfassung über die Erteilung der Ent lastung an Vorstand und Aufsichtsrat. 9 Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichts 4) Verschiedenes. . Greven i. W., 18. März 1903. Der Aufsichtsrat der Grevener Baumwollspinnerei A. G. Fritz Biederlack, Vorsitzender. [101264] 1

Stettiner Speicher⸗Verein.

Ult. 1902. Gewinn⸗ und Verlustkonto.

1““ 8

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II. III.

Steuerkonto Abschreibung

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IV.

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Kassakonto u.

Guthaben bei durch

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Hinsberg, Fischer & Co.

Dividende: 6 % auf ℳ.) 28 393 200 Tantieme anden Aufsichtsrat Ueberweisung an den sionsfonds der Beamten Gewinn⸗ u. Verlustkto. 1903 Vortrag auf neue Rechnun

6 W“

Wertpapiere gedeckte

8. Plogfen. Mari.

1⸗Commandit⸗Gesellschaft Barmer Bank⸗

1 Gewinn. und Verlustkonto.

Debitoren 150 000,— Mobilien und Utensilien 12 246,59

ℳ⸗8 501 615 97

I. 258 799 64]% ꝑII. III.

162 246,59

ewinn nach Abzug der in den Ver⸗

tungskosten verrechneten vertrags⸗ äßigen Tantiemen

Pen⸗

38 444, 1 817 336,

Reichsbankgiro⸗ Bankiers und

1 420 329,30

.12 535 131,92

Effektenkonto:

b. industrielle Akrien

pio 1902 auf G

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a. festverzinsliche Werte

121 194,12

in Goln bei

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den 17. Mar 1908.

1 651 260,72

Nr.

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Die versomnlich

2. Artont Tb. Hineberz

1798 693

15 000,

IV. 1 817 336 56

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bs 05 8 56

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2 739 998/76

Nectütobilanz per 21. Dezember 1902. 882

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Reserdekonto

Kentokorren

II1“ rmen an unserer Kaßße, bei eren Fillalen ia bach. Hagen. O 1 ngen.

Bertin bet der Tireetton 88*2 .22.2S,2n Industrie, der Tresduer

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Vortrag aus 1901. 8. 2 8 veessenconto 1 einschließli es Ergebnisses Wechselarbitrage. Effektengewinn

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Gesellschafter 105 000,—

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Arniengesellschaft. Geverval- Henmaüß 280 Abfag 1

791 280 2 ividende pro 1902

Kredit.

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2789 598 76

DTüßeldorf,. sschaft. der Dank füͤr Handel und

Per Vermietungskonto

An Unkostenkonto. . ..

Interessenkonto 8

8 880,—

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Dividendenkonto 16 650,—

Grundstückkonto 3 946,50

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Bilanz am 31. Dezember 1902.

Grundstückkonto

Debitorenkonto

Effektenkonto

Kassenkonto A11“

824 279,80 40 000,—

20 552,—

1 493,10

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Feeen E Reservebaukonto

Dividendenkonto 16 650,—

1 886 324,90 Die Auszahlung der Dividende von 3 % oder 18,— pr. Aktie findet von heute an gegen

Aushändigung der betreffenden Dividendenscheine in unserem Kontor statt.

Stettin, den 14. März 1903.

Die Direktion des Stettiner Speicher⸗Vereins. Georg Saehn

[101265]

„† 9 Stettiner Speicher⸗Verein. Gemäß § 244 des H.⸗G.⸗B. machen wir hiermit bekannt, unser Aufsichtsrat nunmehr aus fol⸗ genden onen besteht: Kommerzienrat Brunncorw‧, err Carl Diederichs sen. WC“ Konsul Kisker, SFzm. Lneg p⸗ verr A. Läbck ““ Herr C. von Redei. Stettin, den 14. März 1903. Die Direktion des Stettiner Speicher⸗Vereins.

Georg Saehn.

7) Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.

1-.5—. A. für und * ei osse t mit Haft⸗

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elbst. Der unterzeichnet läubiger Füns . sich bei den idatoren der melden.

Genossens zu Berlin, den 7. r* 1903. erde zu

Centralstelle für und Fahrkunde

da . 8) Niederlassung ꝛc. von MNeechtsanwälten. 5

[101404] Bekanntmachung.

ppa. Happert. * 8

d.

8

199,30 39 413,20

8

Eingetragene Genossenschaft mit beschräukter