1903 / 66 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

[101237]

Die geehrten Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der Sonnabend, den 4. April 1903, Vormittags 11 Uhr, im Saale der Dresdner Kaufmannschaft, Ostraallee Nr. 9, statt⸗ findenden zwölften ordentlichen Generalver⸗ sammlung ergebenst eingeladen.

Der Saal wird um 10 Uhr geöffnet, die Verhand⸗ lungen beginnen pünktlich 11 Uhr.

ie Legitimation erfolgt beim Eintritt in den Saal in Gemäßheit des § 40 der Statuten. Ver⸗ treter können nur insoweit zugelassen werden, als sie selbst Aktionäre sind und außer schriftlicher Vollmacht auch die Interimsscheine ihrer Vollmachtgeber bei ihrem Eintritt vorweisen. Die Vollmacht wird nicht zurückgegeben.

Depositenscheine über hinterlegte Interimsscheine gelten nur insoweit, als sie von der Gefellschaft oder einer öffentlichen Behörde ausgestellt sind.

Tagesordnung: 1) Vortrag der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung des abgelaufenen Geschäfts⸗ jahres nebst Veschlußfasfung über dieselben und über Verteilung des Reingewinnes. Entlastung der Verwaltungsorgane. Erhöhung des derzeit emittierten Grundkapitals von 1 500 000 auf 3 000 000 durch Ausgabe weiterer 1 500 000 in 1500 Aktien u je 1000 mit 25 % Bareinzahlung und 75 % Sicherstellung durch Solawechsel, sowie Festsecung der een Ausgabebedingungen. Abänderung des Gesellschaftsstatuts. Vorlage des neuen Statutenentwurfes und Beschluß⸗ fassung hierüber. Der Entwurf folgt gemäß

274 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches am Schlusse dieser Einladung. ) Ermächtigung des Aufüchtsrates zur Vor⸗

nahme der etwa vom Kaiserlichen Aufsichts⸗

amt für Privatversicherung oder vom Register⸗ richter geforderten formellen Aenderungen der Statuten.

6) Wahlen zum Aufsichtsrat.

7) Beratung über etwa eingehende Anträge. Dresden, den 12. Mär, 1903. 8

„Urania“ Actiengesellschaft für Kranken-., Unfall-

u. Lebens⸗-Versicherung zu Uresden Der Vorstand. 8 1 Rudolph Clemens. ““ Der Entwurf der neuen Statuten, welcher der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden wird, hat folgenden Wortlaut: 8 I. Abschnitt. Firma, Sitz, Zweck, und Grundkapital. 2 Unter der Firma „Urania“ Aktiengesellschaft für Kranken⸗, Unfall⸗ und Lebensversicherung zu Dresden

ist eine Aktiengesellschaft errichtet worden, welche ihren Sitz in Dresden hat. 2

2)

Der Zweck der Gesellschaft ist. Versicherung be⸗ ziehentlich Rückversicherung zu gewähren:

1) von Kapitalien und Renten auf das menschliche Leben;

2) gegen die Folgen von Krankheiten und von Unfällen aller Art;

3) gegen die Folgen von Heftpflicht aller Art. 3. Die Dauer der Gefelichar ist unbeschränkt.

§ 4 Die Gesellschaft ist gegründet am 28. Februar 1891 mit einem Grundkapitale von 1 000 000 Die Generalversammlung vom 10. Juli 1895 er⸗ teilte die Genehmigung, das Grundkavital um 3 000 000 zu erhöhen, davon zunächst aber nur

500 000 auszugeden, demzufolge das Grundkavital der ℳ, zerlegt in

Gesellschaft bisher 1 500

1500 Stück auf den Inhaber lautende Aktien zu je 1000 ℳ, betrug.

Auf Grund des Generalversammlungbbeschluffes

1 sind nunmehr weitere eE1A“ In⸗ , 7. aus worden, so —— der Gesellschaft 3 000 ₰c

212— Gehöbung des Grundkapitals vor voller Ein⸗

kann * die

8 e 250 ℳ. bar 1

*% sind in Dresden domizi⸗ nach Sich: Solawechsel

22 Venabtungt

rmult artnh.

ae. r ⸗c. ar b

haben einen der Dereknon Deutschlant mcchselsäbages, n Darxgen

ben ee 12u. 38.— . ober sümtlüche ber

Gesellschaf auf Grund der Wechselausstellung zu⸗ stehenden Schritte, nach den gesetzlichen Vorschriften. (§§ 218, 219, 220, 221 * Handelsgesetzbuches.)

Die Aktien sind mit fortlaufender Nummer zu versehen und von der Direktion, sowie einem Mit⸗ gliede des Aufsichtsrates auszufertigen.

Der Uebergang einer Aktie, soweit sie nicht voll eingezahlt ist, auf einen anderen Besitzer durch Ver⸗ kauf, Erbschaft oder auf andere Weise kann nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates gescheben.

Zur Angabe von Gründen, aus welchen der Ueber⸗ gang von Aktien abgelehnt wird, ist der Aufsichtsrat er.; verpflichtet.

Der neue Aktienbesitzer hat eine Uebertragungs⸗ gebühr von 3 für jede Aktie zur Gesellschafts⸗ kasse einzuzahlen. Im übrigen gelten für die Ein⸗ tragung in das Aktienbuch und für die Uebertragung der Aktien die Vorschriften der §§ 222, Abs. 1, 223, Abs. 1 und 3, und 224 des Handelsgesetzbuches.

Stirbt ein Aktionär, gerät er in Konkurs oder stellt er seine Zahlungen ein, wird ihm das Ver⸗ fügungsrecht über sein Vermögen ganz oder teilweise entzogen oder hört eine bei der Gesellschaft mit Aktien beteiligte Firma auf zu existieren, so hat der Aktionär beziehungsweise haben seine Vertreter oder Erben Hüfh nicht volleingezahlte Aktien in Frage kommen), auf Aufforderung des Aufsichtsrates in einer von diesem zu bestimmenden Frist entweder den Betrag der Wechselschuld gegen eine Verzinsung von 3 % . a. bar zu deponieren oder einen neuen, der Gesellschaft genehmen Aktionär zu bezeichnen, widrigen⸗ falls der Aufsichtsrat berechtigt ist, nach Maßgabe der Vorschrift des § 219 des Handelsgesetzbuches zu verfahren.

Das Verfahren bei Amortisation von Aktien oder Interimsscheinen richtet sich nach den Bestimmungen der Reichs⸗ und eee

Dividendenscheine und Talons werden auf den In⸗ haber gestellt.

Ein Aufgebot findet bezüglich derselben nicht statt.

Dividendenscheine verfallen zu Gunsten der Gesell⸗ schaft, wenn sie nicht innerhalb vier Jahren von Ablauf des Kalenderjahres ab, in welchem sie zur Aus⸗ zahlung fällig waren, erhoben worden sind.

Geht ein Dividendenschein verloren und ist hier⸗ über innerhalb vorstehender Frist bei der Gesellschaft Anzeige gemacht, so wird der Betrag hierfür dem Anmeldenden nach Ablauf eines weiteren Kalender⸗ jahres ausbezahlt, sofern nicht der Dividendenschein selbst inzwischen eingelöst worden ist. Durch solche Verlustanzeigen wird die Gesellschaft weder zur Prüfung der Legitimation des Präsentanten noch zur Sistierung der Auszahlung verpflichtet.

8 Beschädigte Aktien, Interimsscheine, Talons und Dividendenscheine können, wenn über ihre Echtheit kein Zweifel obwaltet, durch neue Ausfertigungen unter gleicher Nummer auf Kosten des Antragstellers ersetzt werden. II. Abs

8 nitt. Vorstand, Aufsichtsrat,

heneralversammlung.

5 11. Organe der Gesellschaft sind: 1) der Vorstand, b 2) der Aufsichtsrat, 3) die Generalversammlung A. Vorstand. § 12 Vorstond der Gesellschaft im Sinne des Handels⸗ gesetzbuchs ist die Direktion. b 8 kann aus einem oder mehreren Mitgliedern esteben. 4 Sofern nicht beim Vorhandensein mehrerer Vor⸗ standemitglieder der Aufsichtsrat binsichtlich einer Kollekrivzeichnung besondere Anordnungen trifft, zeichnet jedes einzelne Mitglied des Vorstandes die irma der Gesellschaft, indem es derselben seinen Namen beisetzt, mit * Wirksamkeit. 3

Die Bestellung des Vorstandes und der Wider⸗ ruf derselben lie dem Aussichtsrate ob.

Eiwa erorderliche Stellvertretung und die Form für die Zeichnung der Stellverteter ordnet der Aufsichts⸗

rat an. Die Legitimation für den Vorstand und

en Stellvertreter gegenüäber dem ericht Aℳꝙ erneeaeene.

durch Vorlage einer öffentlich des notariellen Wabhlprotokolles.

§ 14.

Der Vorstand ist für seme Geschäftsfüh dem Aufsichtsrate und der Gezellschaf nach der ichen und statutarischen dce vertrages und der vom Aufsichter sondere

erteilten Innrukton verantwortlich Mindestens ein Teil übtes Ginkommens muß von E. der Betrubkergebnisse der Gesellschaft ab⸗

§ 15. Dem Vorstande sind al ——Vö und len ter Gesellschaft unmittelbar unt⸗rgeben. ungtion wut durch Zeugnissce des Vor⸗ sicaders crbracht Di. Festellung pon Proluristen dar! nur mit 1 118 1 en 1492 R bar EIlun „ℳ bet, sers Autfuchtstat be 2 der Mitgiieder de⸗

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te Zeit dem Aufsuhleral⸗ ebee 1

vorausgesetzt, daß der Aufsichtsrat immer noch aus 3 Mitgliedern besteht. Erfolgt eine Ersatzwahl, so währt die Amtsdauer der Ersatzmänner so lange, wie das Amt der Ausgeschiedenen, an deren Stelle sie getreten, gewährt . ven.

Der Aufsichtsrat wählt in jedem Jahre nach dem Schlusse derjenigen Generalversammlung, in welcher eine Wahl stattgefunden hat, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Bei dieser Verhandlung führt der Vorsitzende des abgelaufenen Jahres oder in dessen Behinderung sein Stellver⸗ treter, in deren Ermangelung jedoch das den Lebens⸗ jahren nach älteste Mitglied den Vorsitz. Die Wahl ist in entsprechender Weise zu wiederholen, sobald in der Zwischenzeit das Amt zur Erledigung kommt oder sobald nach übereinstimmender Erklärung aller übrigen Mitglieder andauernde Unfähigkeit zur Ver⸗ waltung des betreffenden Amtes eingetreten ist. Der Aufsichtsrat faßt seine Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrbeit der Anwesenden; bei Stimmen⸗ gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Wahlen erfolgen ebenfalls nach Woluter Stimmenmehrheit; ist diese bei der ersten Wahl⸗ handlung nicht erreicht, so findet eine engere Wahl über diejenigen statt, welchen die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen söd, bei gleicher Stimmen⸗ zahl in der engeren Wahl entscheidet das von der Hand des Vorsitzenden 8 1 Los.

Der Aufsichtsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind und sämtliche Mitglieder zur Teilnahme eingeladen waren.

Der Vorsitzende oder in dessen Behinderung sein Stellvertreter erläßt die Einladungen zu Sitzungen des Aufsichtsrates durch eingeschriebenen Be unter Mitteilung der Tagesordnung, so oft die Angelegen⸗ heiten der Gesellschaft dies erfordern, mindestens aber dreimal im Jahre, anßedemn auf schriftlich begrün⸗ deten Antrag zweier Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes.

In dringenden Fällen kann der Vorsitzende schrift⸗ liche oder telegraphische Abstimmung unter ent⸗ sprechender Beobachtung der Vorschriften in § 20 veranlassen.

§ 22

Ueber die in den Sitzungen des Aufsichtsrates ge⸗ faßten Beschlüsse wird ein von den Teilnehmern zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen.

Ueber Wahlhandlungen ist eine Notariatsurkunde aufzunehmen. 0

§ 23.

Dem Aufsichtsrat liegt außer den ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben ob:

1) der Abschluß und der Widerruf der Anstellungs⸗ vertrage mit dem Vorstande und dessen Stellvertretern;

2) die Feststellung der erforderlichen Geschäfts⸗ instruktionen;

3) die Bestimmung über die Anlage und Auf bewahrung vorhandener Gelder, soweit solche zum Geschäftsbetrieb nicht erforderlich sind;

4) die Bestimmung über Einforderung weiterer Einzahlungen bis zum Nennbetrage der Aktien, jedoch unter gleichzeitiger Berufung einer Generalver⸗ sammlung, welcher dieserhalb Bericht zu erstatten ist;

5) die Vorschläge bezüglich der Dotierung der Spezial⸗ und Extrareservefonds 34);

6) die Beschlußfassung über Anleihen und über Erwerb und Veräußerung von Grundstücken;

7) die Beschlußfassung über Errichtung und Auf⸗ lassung von Zweigniederlassungen;

8) die Beschlußfassung über die Bewilligung von Gratifikationen und Unterstützungen an außerhalb des Vorstandes eia J ven

Der Aufsichtsrat ist befugt, zur fortlaufenden Wahrnehmung besonderer Obliegenbeiten einzelne seiner Mitglieder für die Dauer eines Jahres zu delegieren.

ie Befugnisse der Delegierten bestimmen nach der vom Aufsichtsrate und sind jederzeit widerruflich.

Alle Ausfertigungen des Aufsichterates werden vom Vorfitzenden, bezie weise dessen Stellvertreter umterzeichnet.

Die Legitimation der Mitglieder des Aufsichts⸗ rates, sowie des Veors ten und seines Stell⸗ vertreters wird durch ein auf Grund der Wahl⸗ prntokolle auszustellentes notarieclles Atrest erbracht.

Zum Nachweise der Annahme der Wahl ügt die Grklarung in einer Privaturkunde oder dd zum Prorokolle der 1-üb gegebere Zustimmung.

Die Mitglieder des Aursichttrates erhalten neben dem Ersaß der ihnen durch ihre Amteverrichtung baren 12—— für 8—7 Möhewaltung emen . am Reingewinn Maßgabe des

34, über bessen —. unter die einzelnen

glieter der Aufsichtorat iett

Zeres Muglier Aufsichterates . (eine Siellung sreiwillig nieberlegen, bat bius tem Auffichtörate deei Monate vorher baAi. Berlutt des Unlpruche auf Lanfieme für bat laufenbe Geschäfts⸗

jaht anzugeigen. Jeret Mugliet des Aufsichtecatee rf 10 Akrien beten Hoantlofhe 2 42

sich tgesetzten Instruktion

Berstandes zu beraten.

bder Pesellschaft bei bintatlegen 4.ꝗGencratversamaelung. 7 2⁷ Die Gencralver lamgen finten in Dreeden Tu eeeuc. verachaeges —— tegflmahis innctba erit- ——— mtt +. I46 9 Bc⸗ 246 14 Ncu- rr. Eeee . ti 21 dir P. 7. bieter ,— 1 welang. der Gatlastung für den Merstand 8 eee 8 Wall der

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oder die in § 254, Ahbs. 1 des Handelsgesetzöuche

angegebene Zahl von 8 -. es verlangt 2

Die Berufung der Generalversammlungen erfolgt unbeschadet der Befugnisse des Vorstandes nach § 2583⁄ des Handelsgesetzbuches, durch den Aufsichtsrat mittels öffentlicher Bekanntmachung im Deutschen Reichz⸗ anzeiger mindestens drei Wochen vor dem Versamm⸗ lungstage.

Die Frist ist dergestalt zu vencslen daß zwischen dem Datum des die Bekanntmachung enthaltenden Blattes und dem Datum der Versammlung seltst beide Daten nicht mit gerechnet, ein Zeitraum von mindestens 3 Wochen liegt.

Versammlungsort, Tag und Stunde, sowie die Tagesordnung sind in 8 „ZZ anzugeben.

Die Anmeldung zur Generalversammlung hat bei dem Vorstande der Gesellschaft spätestens am zweiten Tage vor der Generalversammlung zu erfolgen.

Nur Aktionäre, welche als solche im Aktienbuch⸗ der Gesellschaft eingetragen sind, können in Person oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, oder durch einen schriftlichen Bevollmächtigten, welcher Aktionär sein muß, an der Generalversammlung teilnehmen, so⸗ fern sie sich über den Aktienbesitz durch Vorzeigung der Aktien oder durch Vorlage eines Besitzzeugnissez ausweisen, welches gerichtlich oder notariell, oder von einer in der Einladung zur Generalversammlung bezeichneten Anmeldungsstelle ausgestellt sein muß.

Der Vorstand händigt den sich rechtzeitig An⸗ meldenden Eintrittskarten üf Stimmzettel aus.

Den Vorsitz in der Generalversammlung, mag dieselbe durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat berufen sein, führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder ein von den erschienenen Mitgliedern des Aufsfchicrate, aus ihrer Mitte ge⸗ wähltes Mitglird. Ist kein Mitglied des Aufsichts. rates erschienen, so eröffnet derjenige Aktionär, welchen den größten Aktienbesitz angemeldet hat, die Ver⸗ sammlung und läßt von dieser einen Vorsitzenden wählen. Bei gleich hohem Aktienbesitz mehrerer ent⸗ scheidet das Los.

Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung und die Reihenfolge der einzelnen Verhandlungs⸗ gegenstände. Bei Wahlen hat jedoch, sofern sie nicht einstimmig durch Zuruf erfolgen, schriftliche Atb⸗ stimmung durch Stimmrettel stattzufinden.

Die Beschlüsse werden, soweit nicht das Gesez oder der Gesellschaftsvertrag eine größere Mehrhet erfordern, mit absoluter Mehrheit der bei der B. schlußfassung vertretenen Stimmen gefaßt; b S ie enrn gilt der gestellte Antrag als al gelehnt.

Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Ueber die Beschlüsse wird ein Protokoll aufg⸗ nommen, für welches die Vorschriften in § 259 des Handelsgesetzbuches ha sind.

Der Beschlußfassung der Generalversammlung unterliegen außer den in § 27 bezeichneten Gegen ständen ferner:

1) die Auflösung der Gesellschaft;

2) die Aenderung oder Erweiterung des Geg⸗ standes des Unternehmens 2);

3) die Abänderung des Grundkapitales;

4) sonstige Abänderungen des Gesellschaftsvertrag

5) die etwaige Uebernahme des Versicherungt bestandes einer anderen Gesellschaft und der dara entspringenden Rechte und Pflichten.

Zur gültigen Beschlußfassung über jeden diese Punkte ist es erforderlich, daß mindestens drei Vier jeile der vertretenen Stimmen bejahend stimmen.

Beschlösse über die vorstehend unter 2—5 genannte Gegenstände bedürfen der Genehmigung des Kaiser lichen Aufsichtsamts für ö

II1I1. Abschnitt. Rechnungsstellung, Bilanz, Gewinnverteilung, Reser fonds, Geldanlage, Kontrolle. 829

§ 32. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalender

ahr.

Der Vorstand hat alljährlich die Gewinn⸗ Verlustrechnung für das verflossen⸗ Geschäftsg nebst Geschäftöbericht, sowie die Bilanz der sellschaft vom Jabresschluß nach Maßgabe der

stimmungen des § 33 der Satzungen baldtunlicht aufzustellen.

Die Vorlagen hierüber müssen so zeitig an de Aufsichtsrat gelangen, daß die nach § 200 des Handen gesctzbuches der ordentlichen Gener ammlung lesenden Aufstellungen und Berichte spätestens; Becen vor Abhaltung der Generalversamm zur Ginsüucht der Akt im Geschäftslckale Besehschaft bereitgestellt und spätestens bis G.

Juni des dem Abschlußtahre folgenden Jahres! Wenecralversammlung der Aktionäre vorgelegt we⸗

§ 33. Für die jöhrliche Rechnun⸗ ten die geseplichen und assichteamts für Privatver chriften.

8 24

Der Ueberschuß der Akuven üben die Pat wird zumächst, wenn douch PBerlusl im den Worz ber Kapitalrehernectonbe aufgehehrt und das . kapital augegetften ißt, zut eree. septeten pefmwentet asoweit dies nicht gford iüt. . ter Men an aach solgenden Grund nertetlt

1) Janöchft siad mindeftenb 59 % de RNeinaen buam gesclichen Kaptlalteservefonbe 12 2) lonnca ar aaf Vasschla Nauffuchtbrabs unt mit —2 mammlu weilctc ahge zur Balbamg Fraaen- Grtrarecfewen be werden ach barten setoch 10 % des u nn³ blcrstg- 1““ ten da Vorstand die Weaastem der aflt die verta⸗ aus dem Retagemet.

dscnhen Jantiemen

ing der Gesellic des Kaiserlich crlassenen

1 Paaau weaten 4 % be0 kaphtlals zurx Wertetlang aa

der Sächsischen Bank

Gesamtgewinn gekürzt sind, mindestens 75 % den in den genannten eiden Abteilungen vertragsmäßig am Gewinn beteiligten Versicherten zu überweisen. Der dann noch vorbandene Gewinnreft steht zur Ver⸗ fügung der Generalversammlung und kann ganz oder teilweise zur Verteilung einer Superdividende an die Aktionäre oder zum Vortrag auf neue Rechnung verwendet werden. Der gesetzliche Reservefonds ist nicht mebr anzu⸗ sammeln, 8. derselbe 10 % des Grundkapitals eicht hat. Hige § 35.

Die Dividende an die Aktionäre wird spätestens am 1. Juli jedes Jahres gegen Einlieferung des be⸗ treffenden Dividendenscheines bei der Gesfellschafts⸗ kasse und an den vom Aufsichtsrate zu bezeichnenden Stellen bezahlt.

Der Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Ver⸗ teilung des Gewinnanteiles an die mit Gewinn⸗ anspruch bei der Gesellschaft Versicherten regelt sich nach den Bestimmungen der von der Gesellschaft mit ihnen abgeschlossenen Versicherungsverträge. Die Gewährung von Dywidenden kommt jedoch in Fort⸗ fall, sobald die Prämienzahlung aufhört oder die Versicherung außer Kraft rritt. Alle Gewinnanteile der Versicherten, welche nicht zur Auszahlung oder Verrechnung gelangen, verfallen zu Gunften der Ge⸗ winnreserve der Versicherten. Die Gewinnreserve der Versicherten wird mit 8 jährlich verzinst.

Die Rechnungsgrundlagen der Gesellschaft bedürfen der Genehmigung des Kaiserlichen Aufsichtsamts für EIVIö und können Aenderungen dieser

echnungsgrundlagen nur mit dessen Genehmigung erfolgen.

§ 37.

Die Anlegung der den Prämienreservefonds bil⸗ denden Aktivbestände erfolgt nach Vorschrift der §§ 59. und 60 des Gesetzes über die privaten Versicherungs⸗ unternehmungen vom 10. Mai 1901.

Die zinsbare Anlegung der sonstigen Geldbestände der Gesellschaft, soweit solche nicht nach Ermessen des Vorstandes flüssig erhbalten werden müssen, er⸗ folgt in gleicher Weise wie Absatz 1 bestimmt, je⸗

8

[101251] Soll.

Dvtmblhanmh. .. ... Couponsbestand . . .. Wechselbestand . Effektenbestand:

„J11n

Aktien und Kuxe.

Bilanz am 31. 2 1

Reichsanleihe, Konsols und Obligationen Nℳ 212 612,14 455 362,—

ezember 1902.

92 318 086 29 118 324 97

3 683 289/18

Kapitalkonto Kreditoren: im Scheckverkehr

im Depositenverkehr in laufender Rechnung Accepte. Avale

667 974

Debitoren:

in laufender Rechnung

Guthaben bei Banken und Bankiers sowie Vorschüsse auf Effekten. 4 377 588,83 6 271 359,74

Reservefondd . . . .. Rückständige Dividende.. Reingewinn. 2

57

wovon 4 040 961,20 gedeckt.

Avalkonto K

Abschreibungen für Verluste. Reingewinn

.

Gewinnverwendung:

„6611118196

4 Pieibense Abschreibung auf Bankgebäude. Statutarische Gewinnanteile Vertragsmäßige Gewinnanteile

2 % Superdividende ... Vortrag auf neue Rechnung.

Gewinn⸗ und Verlustkonto am 31.

Unkosten (einschließlich 66 472,14 Steuern).

Ueberweisung an den gesetzlichen Reservefonds 50 000,— 300 000,— 37 023,57 13 391,731 17 855,66 150 000,— 45 782,77

589 222 50 307 023,57

16 332 869 22

Dezember 1902.

öP 156 846 06 8 20 380 63 614 053/73

Vortrag aus 1901. Fenen Provision ...

Effekten

Die

doch ist die Beleihung von nicht voll ausgebauten Wohnhäusern (Rohbauten) bis zu 50 % des Tax⸗ wertes, jedoch erst nach geschehener Rohbauabnahme

und nur in einem Gesamtbetrage zulässig, welcher

ein Drittel des nach der letzten Bilanz nicht zum rämienreservefonds gehörigen Vermögens der Gesell⸗ chaft nicht übersteigt. Die Bestimmungen des Absatz 2 dieses Paragrapben

erhoben werden.

Rehn.

614 053,73

791 280/42

16 332 869

Kasse,

Hoffmann. Schwab.

V

908 873 04 1 868 352 45 2 124 172 33 2 328 135/17 589 222 50

400 000

60

614 053 73

48 47379 447 134 36 215 966 09

79 706 18

791 280

in der beutigen Generalversammlung unserer Aktionäre genehmigte Dividende pro 1902 kann mit 60,— gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 5 in Essen⸗Ruhr an unserer in Berlin bei der Deutschen Bank.

in Berlin und Cöln bei dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein

14. März 1903. 18 Essener Bankverein.

2

Grundstückkonto.

sinden keine Anwendung auf Forderungen, welche für die Gesellschaft in geschaftlichem Verkehr mit Ver⸗ sicherten, Agenten, anderen Versicherungsgesellschaften, Banken und enrstehen.

§ 38.

Ueber die Aufbewahrung der Bestände an Hypothekendokumenten und Wertvapieren erläßt der Aufsichtsrat besondere Instruktionen, desgleichen über die Aufbewahrung der von den Aktionären zu hinter⸗ legenden Solawechsel. (Zur Zeit sind dieselben bei

n Dresden deponiert.) IV. Abschnitt. Bekanntmachungen der Gesellschaft.

39.

Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen durch den Aussichts⸗ rat oder den Vorstand mittels Abdruckes im „Deutschen Reichsanzeiger“.

Für die Form der Bekanntmachungen des Vor⸗ standes sind die für Firmenzeichnung gegebenen Vor⸗ schriften maßgebend; Bekanntmachungen des Aufsichts⸗ rats erfolgen in der in § 25 vorgeschriebenen Form. [101266] 4 3 8 Actien Gesellschaft „Handelshalle“.

31. Dezember 1902. Gewinn⸗ und VBerlustkounto.

96 Vermietungskonto 14 324 50 Unkostenkonto 4223,10 Interessenkonto 4273,80 Dwidendenkonto 3600,— Tantiemekonto 132,— Grundstückkonto. 1000,— Erneuerungskonto 1095,60

Bilanz.

14 324 50

der Dividende mit 15 oder

* 158 318 30

Du 4190. .. erfplgt von bHeute amn gegen Aus d. ang der betresfenden Divide denscheine in unfcrem Koutor. bi mun Site 8 daen 14. * 12 ene cüschaft Dandelodalle. Der Uortasd.

(101gegr. 1 Königsberger Kleinbahn⸗

Akriengesellschaft.

et den Laies dritten

Berammakaben din. A. . wferden

Awn werden ersucht. an 8*½

Nuelofunad ind solgende

Debet.

I. Verwaltungskostenkonto 1I. Steuerkonto III. Abschreibung auf Debitoren. I“; Nauf Mobilien und Utensilien

150 000,— 12 246,59

III. Interessenkonto einschließzlich des

Ergebnisses der

mäßigen Tantiemen . . . . Hiervon: Dividende: 6 % auf ₰ℳ 28 393 200 Tantieme an den Aufsichtsrat Ueberweisung an den Pen⸗ sonsfonds der Beamten Gewinn⸗ u. Verlustkto. 1903 Vortrag auf neue Rechnung

Reingewinn nach Abzug der in den Ver⸗ waltungskosten verrechneten vertrags⸗

. . 1 703 598,— 60 300,51

15 000,— 38 444,05

162 24659 IV. Effektengewinn

Aktiva.

7 [ H 1. Rafatonis 3.

II. Guthaben bei Bankiers und durch Wertpavpiere gedeckte

BVorschüsse. 8

Wechselkonto:

a. 1 420 329,30

b. Platz⸗ u. Mark⸗ —— 12

EFffektenkonto a. festverzinsliche Werte 1 1 651 260,72 b. industrielle Akrxien 121 194,12 Kontokorrentdebitoren

Reichsbankgird.

III.

1 4 9

Immobilien. Mobilien⸗ und

Utensilienkonto: a. Saldo des Immobilien⸗ 1 092 071,61

n Parmen

m M.-⸗Bladbach. Ha in Bertin bet der Di

1817 38,55

28 288 200,—

Einlagekonto der

b moͤnlich b Gesellschafter 105 000,—

1012ss- Actien⸗Commandit⸗Gesellschaft Barmer Bank⸗Verein Hinsberg, Fischer & Co.

Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Verantwortliches Kapita Reserwekonto .... Kontokorrentreserdekonto. Kontokorrentkreditoren Devositen:

8

Irist 454 288 12

. auf Accevtenkont Aknendividendekonto 1898 . Mendiodidendekonto

*

re dustrite, der Treebdner

Svüte. Srein und den Perren Bal. æ

Nappard.

„. 2%̊ Foe.. Banfandait vormato numsg 4

[101036 Bekauntmachung.

Die Generalversammlung vom 25. Februar 1903 hat die Herabsetzung des Grundkapitals von 600 000 auf 200 000 ab 1. April 1903 be⸗ schlossen. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche unverzüglich an⸗ zumelden.

Tcorfwerk Feilenbach Actien⸗Gesellschaft.

Gerhardt. 1101426] Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung der Grevener Baumwollspinnerei A. G. Greven findet am 9. April cr., Morgens 11 Uhr, im Geschäftslokale der Gesellschaft statt. Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstands über die Lage der Ge⸗ schäfte unter Vorlegung der Bilanz, des Ge⸗ winn⸗ und Verlustkontos für das verflossene Geschäftsjahr. Beschlußfassung, über die Erteilung der Ent⸗ lastung an Vorstand und Aufsichtsrat Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats. Verschiedenes. Greven i. W., 18. März 1903. Der Aufsichtsrat der

Grevener Baumwollspinnerei A. Fritz Biederlack, Vorsitzender.

[101264]

Stettiner Speicher⸗Verein.

Ult. 1902. Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Per Vermietungskonto

An Unkostenkonto 11 703,—

Interessenkonto

8 880,—

39 413,20

ab Ein⸗

Dividendenkonto. Grundstückkonto. 3 946,50 . 13 Reservekonto ... 199,30 39 413,20

Bilanz am 31. Dezember 1902. Aktiva.

6 914,40 19 660,—

. 824 279,80 Debitorenkonto . 40 000,— Gffektenkonto.

Kassenkonto

Aktienkonto .. . vpothekenkonto Reservekonto.. Reservebaukonto.

13 136,30 Dividendenkonto

16 650,

886 324,90

Die Auszahlung der Dividende von 3 % oder 18,— pr. Aktie findet von heute an gegen Aushändigung der betreffenden Dividendenscheine in unserem Kontor statt.

Stettin, den 14. März 1903 Die Direktion des Stettiner Speicher⸗Vereins. Georg Saehn

r. 79 538,60

—8* üat. Stettiner Speicher⸗Verein.

Gemäß § 244 des H.⸗G.⸗B. machen wir hiermit bekannt, daß unser Aufsichtsrat nunmehr aus fol⸗

noig

genden Personen besteht: 8 Herr Kommerzienrat Brunnckow, err Carl Diederichs sen., Konsul Kisker, A. Lübcke Herr C. von Redei.

Etettin, den 14. März 1903. . Die Direktion des Stettiner Speicher⸗Vereins Georg Saehn

7) Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften

Föenh 8 iin. tralstelle für Pferdem un abrkunde,. ssenschaft mit beschränkter Haft⸗ durch Beschluß der SE* rhei sordert die 8 iermit auf sich bei den Liguidatoren der Berlimn, den 7. Februar 1903. Fentralsefie für Dferdezucht und Fahrkunde Eingetragene Genosenschaft mit beschränkter Oatrpflicht

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8) Niederlafung ꝛc. von NKechts ten.

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