Danzig, Sell, Oberlt. im 5. Lothring. Infanterieregiment Nr. 144, von dem Kommando als Insp. Offizier an der Kriegsschule in Hannoper enthoben und in das Inf. Regt. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, — versetzt. v. König, Königl. Sächs. Oberlt. im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm von Preußen, als Insp. Offizier zur Kriegsschule in Hannover kommandiert. Brüggemann (Edwin), Lt. im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, von dem Kommando als Insp. Offizier an der Kriegsschule in Danzig enthoben. v. Baehr (Leo), Oberlt. im Drag. Regt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10, als Insp. Offizier zur Kriegsschule in Danzig kommandiert. Schneider, Königl. Württemberg. Hauptm. und Militärlehrer am Kadettenhause in Wahlstatt, in gleicher Eigenschaft zum Kadetten⸗ hause in Karlsruhe übergetreten. v. Natzmer, Hauptm. und Komp. Chef im 5. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 148, als Militärlehrer zum adettenhause in Wahlstatt versetzt. 3 Zum 1. April d. J. versetzt: a. von der Hauptkadetten⸗ anstalt: Billig, Hauptm. und Komp. Chef, in das Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl) Nr. 57, Kempe, auptm. und Militärlehrer, als aggregiert zum Torgauer Feldart. Regt. Nr. 74, v. Mülmann, Famnim. und Militärlehrer, als aggre⸗ giert zum 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, v. Thadden, Oberlt. und Militärlehrer, in das Leibgrenadier⸗ regiment König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, v. Raven, Sberleutnant, in das Großherzoglich Mecklenburg. Füs. Regt. Nr. 990; die Oberlts. und Erzieher: Förster, unter Be⸗ assung bei der Hauptkadettenanstalt, in das Kadettenkorps, Klein⸗ michel als Militärlehrer zum Kadettenhause in Oranienstein, Neu⸗ mann in das 8. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 45; die Lts. und Erzieher: v. Renouard de Viville in das 8. Thüring. Inf. Regt. Nr. 153, 1“ in das 1. Ober⸗Elsäss. Inf. Regt. Nr. 167, v. Olberg in das 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, v. Harder in das Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16; b. zur Hauptkadettenanstalt: als Komp. Chef: v. Stutterheim, Hauptm. und Komp. Chef am Kadettenhause in Oranienstein; als Militärlehrer: Petzel, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Pomm. Feldart. Regt. Nr. 17, Klefeker, Oberlt. und Militärlehrer am Kadettenhause in Oranienstein, Klinger, Oberlt. und Militärlehrer im 1. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 81; als Erzieher: die Oberlts.: Siegfried im 2. Unter⸗Elsäss. Inf. Regt. Nr. 137, Wilke im 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, Siebringhaus, Erzieher am Kadettenhause in Karlsruhe; die Lts. Remelé im 4. Lothring. Inf. Regt. Nr. 136, Schreiber im 5. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 148, kommandiert zur Vertretung eines Erziehers bei dieser Anstalt, Rehrmann, Erzieher am Kadetten⸗ hause in Karlsruhe; c. vom Kadettenhause in Köslin: Pierer, Oberlt. und Erzieher, in das Füs. Regt. Generalfeldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg) Nr. 36, Buchholtz, Lt. und Erzieher, in das Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111; d. zum Kadettenhause in Köslin: als Erzieher: Grambsch, Oberlt. im 4. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 140, Spiegel, Lt. im Inf. Regt. von Borcke (4 Pomm.) Nr. 21; e. vom Kadektenhause in Potsdam: euseler, Oberlt. und Erzieher, in das Inf. Regt von Boyen 5. Ostpreuß.) Nr. 41, v. Pawlowski, Lt. und Erzieher, in das üf. Regt. Generalfeldmarschall Prinz Albrecht von Preußen nnov.) Nr. 73; f. zum Kadettenhause in Potsdam: als Erzieher: Schmidt, Lt. im 2. Ermländ. Infanterieregiment Nr. 151, Trenk, Lt. im Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ost⸗ vnaß Nr. 3; g. vom in Wahlstatt: Steiger, Lt. und Erzieher, in das 2. Nassau. Inf. Regt Kadettenhause in Wahlstatt: als Erzieher: Kleine, Lt preuß. Inf. Regt. Nr. 176: i. vom Kadettenbause in Bensberg: Wambold, Oberlt., in das Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Doyé, Lt. und Erzieher, in das 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70; k. zum Kadettenhause in Bensberg: als Erzieher: die Lts.: Raith, Erzieher am Kadettenhause in Oranienstein, Schneider im Inf. Ress. Graf Kirchbach (1. Nieder⸗ schles.) Nr. 46; 1. zum Kadettenhause in Plön: als Erzieher: Kowalski (Richard), Lt. im Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48; m. zum Kadettenhause in Oranienstein: als Komp. Cbef. Hardt, Hauptm. und Komp. Chef im 5. Lothring. 3 f. Rer. I. 18 PEni v. e ser, 22 . v2e öͤnig Friedrich I. (4. Ostpreuß) Nr. 5, kommandiert zur Vertretung . nes nehers bei dieser Anstalt, Burchardt, Lt. im Deutsch Hrdensinf. Regt. Nr. 152; n. zum Kadettenhaufe in Karlsruhe: als Erzieher: Kreymer, Lt. im Inf. t. von Horn (3. Rbein.) Nr. 29, Theinert (Alfred), Lt. im Anbalt. Inf. Regt. r. 93; 0. vom Kadettenhaufe in Naumburg a. S.: Gürtler, Lt. und 8 her, in
f. Regt. Graf 434 (1. Niederschles.) Nr. 46; p. zum Kadetten⸗ Sn — : als Erzieher: Paulus, Lt. — s. Regt. alfeldmarschall Prinz Albrecht von
Preußen (Hannov.) Nr. 73, aucke, Lt. im 3. Oberschles.
f. Regt. Nr. 62. Steinitzer, sal. Wärttemberg. Hauptm. und Militärlehrer an der Haupt⸗ stalt, von dieser Stellu
kadettenan behufs Versetzung in das 8. Württemberg. Inf. Regt. Nr. 126
ßberzog Friedrich von Baden mit Ende dieses Monats enthoben.
v. Stockhausen, Oberlt. und Erzieher an der Hauptkadettenstalt, unter Belassung bei dieser Anstalt mit dem 1. April d. J.
8. 8 um Militärlehrer ernannt. Mayer, K Wärttem Lt. und
am Kadettenhause in Dranien⸗
in gleicher Eigenschaft zur Haupt⸗
8 7 Dauptm. im 4. M. Reht. Nr 67 Gdler v. 5 im Meber . 2 — heide zur
benftle Bekleidungbamte des XV. Armeckoms komman⸗ t, als diesem Bekleidungsamt versetzt. v. Wedel, ace D. 8 und sterungekommissar beim Landw. Haic Draz.
des die gehen J A 82 8 S. EE b 882 S.,x gee Iüö ÜAAüAEAOSSerrTr
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1nen g verei. Re 82. Ir im 1 A8 Regt.
— 28's 1902, Knauer 12 9 Letbriag.
Zu Acermann, p Skrbenskv, Unter⸗ Nr.
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Nr. 88; h. zum Lt. im 9. West⸗
Wilbelm (3. Bad.) 113, Achiltes be Nr. 114, Schaͤt 11. Neumann,
ezbatme na: der 8.
Drredwisaes
Pension zur Disp. gestellt: die Gen. Majore: rhr. v. Salmuth, Kommandeur der 54. Inf. Brig. (4. Königl. Württemberg.), unter Enthebung von dem Kommando nach Württemberg, v. Kleist, Kommandeur der 22. Inf. Brig., v. Randow, Kommandeur der 24. Inf. Brig., v. Usedom, Kommandeur der 60. Infanterie⸗ brigade, Dieckmann, Kommandeur der 87. Inf. Brig, dieser mit Ende d. M., v. Stern, Kommandeur der 13. Inf. Brig., — diese sechs unter Verleihung des Charakters als Gen. Lt., Frhr. v. Eynatten, Kommandeur der 82. Inf. Brig, Helmrich v. Elgott, Kommandeur der 3. Inf. Brig., v. Elpons, Kom⸗ mandeur der 78. Inf. Brig., v. Viebahn, Kommandeur der 50. Inf. Brig. (2. Großherzogl. Hess.), dieser mit Ende d. M. v. Kracht, Gen. Major z. D., von der Stellung als Kommandant des Truppenübungsplatzes Alten⸗Grabow, v. Sack, Gen. Major z. D., Kommandant des Truppen⸗ übungsplatzes Jüterbog, von seiner Dienststellung auf sein Gesuch, — enthoben. Mueller, Oberst beim Stabe des Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, scheidet aus dem Heere am 5. April d. J. aus und wird mit dem 6. April d. J. als. Kommandeur der Schutztruppe für Kamerun angestellt. Driesel, Major a. D. in Berlin, zuletzt in der 2. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Spandau, unter Wegfall der ihm bei der Verabschiedung erteilten Aussicht auf Anstellung im Zivildienst mit seiner Pension und der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Pion. Bats. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3 zur Disp. gestellt. Dienstbach, Oberlt. im Schleswig⸗Holstein. Trainbat. Nr. 9, zu den Offizieren des Landw. Trains 1. Aufgebots übergeführt. Der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt: v. Otter⸗ 8S Major und Bats. Kommandeur im 3. Oberschles. Inf. Regt. r. 62, mit Ende d. M. mit der Aussicht auf Anstellung im Zivil⸗ dienst und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform, v. Wallen⸗ berg, Major beim Stabe des 2. Westfäl. Hus. Regts. Nr. 11, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Hus. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, v. Brixen gen. v. Hahn, Major aggreg. dem Ulan. Regt. Kaiser Alexander III. von Rußland ( estpreuß) Nr. 1 und kommandiert zur Dienstleistung beim Großen General⸗ stabe, mit der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform; den Hauptleuten: v. Specht im Inf. Regt. Prinz Friedrich der Nieder⸗ lande (2. Westfäl.) Nr. 15, bisher behufs Verwendung als militärischer Begleiter des Erbprinzen Adolf und des Prinzen Moritz zu Schaumburg⸗Lippe Durchlauchten beurlaubt, Knoch, Komp. Chef im Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, v. Jarotzky, Komp. Chef im 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, diesem mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, zu⸗ gleich bei den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots wieder⸗ angestellt, Leo, Komp. Chef im 3. Lothring. Inf. Regt. Nr. 135, mit der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform, v. Bohlen u. Halbach, Rittm. und Eskadr. Chef im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 2. Bad. Drag. Regts. Nr. 21; den Oberlts.: Grube im Infanterieregiment von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, unter Verleihung des Charakterz als Hauptmann und mit der Erlaubnis zum Tragen der Regimentsuniform, Elvers im Inf. Regt. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, . im Schleswig⸗Holstein. Trainbat. Nr. 9, diesem mit der Er⸗ aubnis zum Tragen der Armeeuniform; den Lis.: Weiffenbach im Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, mit der Aus⸗ sicht auf Anstellung im Zivildienst, v. Wienskowski im Füs. Regt. Generalfeldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, v. Wolfframsdorff im 2. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 82.
SPeutscher Reichstag. 2o90. Sitzung vom 23. März 1903. 10 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die dritte Beratung des Reichshaushaltsetats für 1903.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. Beim Etat des Reichsamts des
nnern nimmt nach dem Abg. Bassermann (nl.) das ort der
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Wie bekannt ist, hat der Herr Reichskanzler den verbündeten Regierungen einen Gesetzentwurf, betreffend die Kaufmanns⸗ gerichte, vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist in der Presse — per nefas — veröffentlicht worden; die Veröffentlichung ist aber, soweit ich mich erinnere, durchaus korrekt gewesen. Im Bundesrat aber sind die Ansichten über das in der Vorlage des Herrn Reichskanzlers ein⸗ geschlagene Verfahren außerordentlich geteilt. (Hört! hört! links.) Ein Teil der Regierungen steht auf dem Standpunkt der Vorlage, ein nicht unerheblicher Teil aber der Regierungen steht der Vorlage ablehnend gegenüber und neigt sich mehr der Angliederung an die
Amtsgerichte zu. „ ich habe bereits bei früherer Gelegenheit darauf ier Weg, ein beschleunigtes summarisches Verfahren einzuführen für alle Rechtsansprüche aus dem Arbeitsvertrag sehr viel sich hat, daß aber ein solches Verfahren selbstverständlich auch mit
Billigkeit des Verfahrens sind Haupterfordernisse; will man den wirtschaftlich Frechen schützen, so darf man die Ausgaben für das Notwendige nicht scheuen. Eigentümlich ist das Schicksal dieses Gesetzentwurfs. Der Staatssekretär sagte, die Veröffentlichung sei er nefas erfolgt, sie sei aber korrekt gewesen. Aus welchem Kreise ist die Vorlage der Oeffentlichkeit zugegangen? Was schadet es übrigens, wenn solche fertiggestellten Entwürfe veröffentlicht werden? Die Veröffentlichung hat in diesem Falle ihr Gutes gehabt. Die Hand⸗ lungsgehilfen wünschen einstimmig die Angliederung an die Gewerbe⸗ gerichte. Kommen nur die größeren Sachen vor die Handelskammern, so werden die Schöffen und Richter nie ein klares Bild von der eigentlichen Wirkung der Konkurrenzklausel gewinnen. Dem Handlungsgehilfen⸗ stand ist nicht damit gedient, wenn die Angliederung an die Amts⸗ erfolgt, und nun dort mit derselben Langsamkeit operiert wird, wie bisher; damit würde im Gegenteil dem neuen Gesetz ein großer Teil seines Wertes im vorhinein fortgenommen. Daß im Bundes⸗ rat gar kein Verständnis dafür vorhanden ist, daß den Handlungs⸗ gehilfen in irgend einer Form die Beteiligung an den Wahlen der Richter, an der Zusammensetzung der Gerichte gewährt werden muß, kann ich nur bewundern; die Lage und die Entwickelung der Geschäfte macht diese Beteiligung zur unabweisbaren Notwendigkeit. Würde der gute Wille bei den verbündeten Regierungen vorhanden gewesen sein, so hätte sich sehr wohl eine an sich so einfache Frage noch in dieser Session zum Abschluß bringen lassen.
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich scheine allerdings die Ausführungen des Herrn Abg. Bassermann infolge der mangelhaften Akustik auf diesem Platze falsch verstanden zu haben. Ich muß aber bei der Tatsache stehen bleiben, daß gerade der Wunsch, daß die Streitigkeiten aus der Konkurrenzklausel der Entscheidung der Kaufmannsgerichte zu unter⸗ werfen seien, ein Wunsch, der besonders lebhaft verteidigt worden ist, zu schweren Bedenken Anlaß gegeben hat. Ich kann aber andererseits zugestehen, daß mir Entwürfe von Verträgen zwischen Handlungs⸗ gehilfen und Prinzipalen in Bezug auf die Ausübung der Konkurrenz⸗ klausel vorgelegt worden sind, die allerdings die anderweite Verwendung der Arbeitskraft eines Handlungsgehilfen in einer Weise und für einen Zeitraum beschränken, die unter keinen Umständen gerechtfertigt sein dürften. Ich hoffe, daß solche Verträge, wie ich sie gesehen habe, doch nur sehr seltene Ausnahmen bilden. Teilweise kann ich sagen, hatten die Verträge geradezu einen Inhalt, der gegen die guten Sitten verstößt.
In einer Beziehung hat mich der Herr Vorredner miß⸗ verstanden. Die Kostenfrage tritt nicht so stark bei der Be⸗ gründung selbständiger Kaufmannsgerichte hervor, sondern sie wird⸗ vielmehr erst wichtig bei der Anlehnung der Gerichte an das Amtsgericht; denn die Angliederung an die Amtsgerichte hatte bisher zur selbstverständlichen Voraussetzung ein wesentlich beschleu⸗ nigtes und vereinfachtes Verfahren für alle Forderungen aus dem Arbeitsvertrag — jedenfalls die idealste Lösung der Frage — und gleichzeitig eine wesentliche Kostenermäßigung, und, meine Herren, daß gegen eine wesentliche Ermäßigung der Kosten unter den gegenwärtigen finanziellen Verhältnissen ernste Bedenken vorliegen, ich meine, das dürfte verständlich sein. Ich hoffe aber, daß die wider⸗ streitenden Auffassungen im Bundesrat bis zur nächsten Tagung des Reichstages eine befriedigende Lösung finden werden.
Abg. Bassermann: Der Staatssekretär hat mich bezüglich des erwähnten Punktes in der Tat mißverstanden. Die Konkurrenzklausel ist nichts Seltenes; sie ist in manchen Branchen durchaus zur Regel geworden. b b 88
Aba. Bebel (Soz.): In der zweiten Beratung ist es zwischen Herrn Stoecker und einem meiner Parteigenossen zu einer Auseinander⸗
etzung gekommen, bei der auch meiner Person erwähnt wurde. H Stoecker sagte damals: „Herr Bebel ist von dem bekannten Schweizer Schumann wegen Meineids öffentlich angeklagt Kümmern Sie sich um Herrn Bebels Meineid. *; späler Lagte er noch: „Kümmern Sie sich darum, sehen Sie zu, daß Herrn Bebels Meineid klar gestellt wird.“ Ich wurde hier direkt bezichtigt, einen Meineid geleistet zu haben; spiter hat Herr Stoecker diese Behauptung aller⸗ dings wesentlich ahgeschwächt. In seiner ersten Ausgführung sprach Herr Stoecker auch von dem „bekannten Schweizer Schumann; et wußte ganz genau, daß es um den sehr zweideutigen und gefähr⸗ lichen vielnamigen Normann⸗ mann handelte. ie Herren sind beide intim bekannt; sie haben auch bei den bekannten Zusammen⸗ künften beim Grafen Waldersee zusammen gearbeitet. Hätte Stoecker von dem bekannten iagenten Schumann gespr
so hätte der Reichstag die Sache anders beurteilt. Es ist richtig, dieser Normann. n mich denunziert hat. Das eine Flugblatt datiert von 1897, das andere von 1901. Die ganze Angelegenbeit dreht sich darum, daß in dem Leckert⸗ Tausch schwer graviert wurde. 1 kam ich hier diese legenb
daß mir bekannt sei, daß auch Normann
alias Nam — im „Mémorial diplomatique? 5 und Beleid
Bis werden.
weil er 1897
Nühe d Kaisert Die E“
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Abg. Stoecker (b. k. F.): Ich bin nicht widerlegt worden.
— Herrn Bebel in keiner Weise verdächtigt. Es eeee in
ser Weise meine Wahrheitsliebe verdächtigt, und darauf gesagt, die Herren möchten nicht solche Redensarten machen; darin liegt keine Verdächtigung, sondern eine Abweisung. Dagegen hat Herr Bebel mich ö indem er Herrn Normann Schumann meinen Freund nannte. oll Herrn Schumann einen Schweizer genannt haben, um die Sache zu verschleiern. Ich habe mich versprochen, ich hätte nicht sagen sollen: der Schweizer Schumann, sondern der in der Schweiz befindliche Schumann. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Am Lachen erkennt man — den Sozialdemokraten. Der Kriegsminister hat im vorigen Jahre die Sache sehr gravierend genannt, Herr Bebel hat aber damals geschwiegen. Vor Ihnen und den ganzen 58 Sozial⸗ demokraten fürchte ich mich Se ich habe nicht gesagt, Herr Bebel habe einen Meineid geleistet, sondern nur, er sei dessen beschuldigt worden. Es handelte sich auch noch um die Welfenfondsquittungen. Die Tatsachen selbst gehen mich nichts an, ich habe dazu nicht Stellung genommen. Ich habe mit Normann⸗Schumann keine Verhandlungen gepflogen. Wenn der Staatsanwalt Herrn Bebel wegen Meineids nicht angeklagt hat, so war das bei mir derselbe Fall.
Abg. Bebel: Von der Staatsanwaltschaft wurde im Falle Stoecker die Leistung eines schweren Meineides angenommen, aber zu⸗ gleich, daß der Dolus fehle. Bei mir aber hat die Staatsanwalt⸗ schaft die Anklage zurückgewiesen. Herr Stoecker bestreitet, daß
ormann⸗Schumann sein Freund ist. Tatsache ist, daß er sehr häufig mit Normann⸗Schumann verkehrt hat und auch bei dem Grafen Waldersee mit ihm zusammengekommen ist. Herr Stoecker hat den Ausdruck Normann⸗Schumann überhaupt nicht ge⸗ braucht, sondern von dem Schweizer Schumann gesprochen und auf unseren Zuruf: „Das ist ja der Normann⸗Schumann“ nicht reagiert. Der Kriegsminister hat allerdings damals auf die Flugblätter hin⸗ gewiesen Ich konnte damals erst am nächsten Tage zu Worte kommen, ich war aber verhindert, und statt dessen hat mein Freund Gradnauer die Sache zurückgewiesen. Auch die Welfenfondsquiktungs⸗ Ppelchenbest ist vom Staatsanwalt zurückgewiesen worden. Herr Stoecker hätte als anständiger Mann sich sagen müssen, daß er sich geirrt habe, aber das kann man von einem Stoecker nicht verlangen.
Abg Stoecker: Herr Bebel hat Normann⸗Schumann auf⸗ gesucht, ich nicht. Er ist allerdings einige Male bei mir gewesen und hat mir gesagt, daß er Artikel für den „Vorwärts“ ge⸗ schrieben hat. Abg. Singer: Herr Stoecker hat auf einen Zuruf mir gesagt: „Herr Singer, so viel wie Sie ist er mir noch wert.“ Damit kon⸗ trastiert eigentlich das Wort, daß er Normann⸗Schumann nicht kenne. Ich kann nur sagen, daß die ganze Dreistigkeit des Herrn Stoecker dazu Kböct, 7 ich so “ hot .
Stoecker: Herr Singer hat so oft hier Dinge gesagt von einer so grenzenlosen Unverfrorenheit daß ein 22 *& — sittlichen Anschauungen sich darüber weiter nicht aufzuregen raucht.
Abg. Bebel: Es wird allmählich so weit im deutschen Volke 9— sein, daß es, wenn Herr Stoecker noch von sittlichen An⸗ chauungen spricht, in ein homerisches Gelächter auobrechen wird. Mit
Stoecker ist nicht fertig zu werden; er hat eine geradezu eiserne Stirn; mag er noch so angegriffen werden, so findet er immer noch ein Wort der Rechtfertigung und Entschuldigung. Möglicherweise liegt diese Qualität in seinem geistlichen Amte.
Vizepräsident Dr. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode: J kann den Ausdruck „Dreistigkeit“ auf der einen und „Unverfrorenheit auf der anderen Seite für parlamentarisch zulässig nicht erklären.
Abg. Stoecker: Wenn Herr Bebel, anstatt die Sache persönlich weiterzuführen, jetzt auch mein geistliches Amt antastet, so können Sie daraus ersehen, was dort für sittliche Anschauungen herrschen. Es gibt in Deutschland zwei Völker: das sozialdemokratische, das wirkli wenig mehr vom Deutschtum an sich hat, und das andere, zu dem 8 gehöre. Wie dies mich beurteilt, weiß ich und wissen meine Freund und darum mache ich mir gar nichts daraus, was das andere Vol über mich sagt.
Abg Singer: Mit dem „Volke“ meint Herr Stoecker wohl Wenn 8 sich derabnimmt .—* nojorischen pekaae Auslande hat — darin besteht ei ’ ’ mit Stoeckers „ Rterbaufenbrief⸗ 2 ean Sn weeA 2n bchegren Dr. Benf zn Gtoldero⸗Werat Wen Dr. 2 8 Sie toecker —. v2 2 ns ö.ö— tarisch, ich rufe Sie zur Ordnung! dh benn, ie enc 24 er gesprochen. würde nichts —-14. 9 als ch damit d ich werde nicht wei . Sedekan g Senh . 88 Ker die Cetmocen ogenan gemeinn VBauvereins dem g zur Förde der f il an 8 8* ehen Fer eahes darin befind⸗ öI — den Her Pe⸗ Ereeeerr eeesvesee ceseee —₰ sozialcs Fehennh eer. die von auswärtes und sse in IöIü Vosadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Unsere Stellung gegenüber derartigen
leine Zeitung. ur der unter dem Deckmantel der Loyalität Majestätébeleidigungen Grad von Verworfenheit. toecker: Sing v irgend eine Reigang zu mir hätten. Bei der b bvention Spar⸗- und eil davon sogenannte erwerben die —* b Unternehmer verl imn auch son 8 8a sge 18,enr cts de Verein Drebzden Ar Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. ist die, daß wir fragen, ob
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Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Dienstag, den 24. Mäürz
Eine weitere Kontrolle zu üben, wer die übrigen Wohnungen be⸗ zieht, und so in die innere Wirksamkeit der Genossenschaft einzu⸗
greifen, würde ich für äußerst bedenklich halten. Ich glaube, wir würden damit den guten Hauptzweck, den wir erreichen wollen, geringer
besoldeten Reichsbeamten und Arbeitern billige Wohnungen zu schaffen, wesentlich erschweren.
Abg. Wurm (Soz.) bringt verschiedene Beschwerden über die angeb⸗
lich mangelhafte Ausführung bestehender Verordnungen oder den pölligen Mangel solcher Verordnungen bei gewissen gesundheitsgefährlichen Betrieben, u. a. bei den Arbeiten in den Marmorwerkstätten vor. Die Marmorarbeiter hätten zwar eine Organisation, aber die Unter⸗ nehmer verfolgten diese, wie alle derartigen Organisationen, und die Arbeiter seien zu schwach, um sich aus eigener Kraft die notwendigsten elementarsten Schutzvorrichtungen zu verschaffen.
Abg. Werner (Reformp.) wendet sich gegen die Beamtenkonsum⸗ vereine, deren Gründung dem Mittelstande eine völlig ungerechtfertigte Konkurrenz mache. Gehe es mit diesen Gründungen so weiter, so werde der Mittelstand bald ganz verschwunden sein. Dasselbe gelte zum großen Teil auch von den Raiffeisenschen Darlehenskassen, die sich jetzt auch in der Gründung von Warenhäusern, Konsumvereinen usw. nicht genug tun könnten. In der Stadt Görlitz gäbe es schon heute keinen selbständigen Kaufmannsstand mehr.
Abg. Horn⸗Sachsen (Soz.) tritt wiederum für die Interessen der Glasarbeiter ein. Die Regierung sollte nicht nur die Unter⸗ nehmer, sondern auch die Arbeiter selbst hören. Die Glasarbeiter hätten ein Recht auf die Sonntagsruhe. Die belgische Regierung be⸗ absichtige, einen hohen Zoll auf deutsche Glaswaren zu legen; ge⸗ schehe dies, so werde damit ein abermaliger Druck auf die deutschen Glasarbeiterlöhne ausgeübt. Um so notwendiger sei die Beseitigung der Sonntagsarbeit, um ein noch weiteres Sinken der Löhne zu ver⸗ hindern. Die Firma Siemens habe erklärt, sie beeinträchtige das Koalitionsrecht der Arbeiter nicht, sie dulde nur keine Agitation der Arbeiter in der Fabrik. Damit werde nur die Behauptung der Arbeiter, daß ihnen ihr Koalitionsrecht genommen sei, bestätigt. Gewisse Leute, die sich auch sonst durch Liebedienerei auszeichneten, hätten in der Fabrik gegen seine (Nedners) Ausführungen einen großen Entrüstungsrummel in Scene gesetzt. Man habe eine Liste zirkulieren lassen, in die sich alle diejenigen Arbeiter eintragen sollten, denen die Firma noch nie ihr Koalitionsrecht verletzt hätte. Diese Bemühung sei von den Mitgliedern der Gesangvereine ꝛc. der Firma ausgegangen, ursprünglich habe die Firma selbst die Liste zirkulieren lassen wollen, habe sich dann aber die 8 anders überlegt. Die Arbeiter hätten ruhig unterschrieben, um nicht die Arbeit zu verlieren. Sie hätten sich auch gesagt, eine solche unter dem Zwange gegebene Unter⸗ schrift verpflichte nicht. So seien die Unterschriften zu stande ge⸗ kommen. Die von Böhmen ꝛc. herbeigezogenen Arbeiter wüßten ja auch zum Teil nichts von einem Koalitionsrecht überhaupt. Die sächsische Regierung sollte einmal die Listen darauf prüfen, ob und wie viele tschechische Unterschriften sich darin befänden. Der Firma fehle jedes Gefühl den Arbeitern gegenüber.
„Bevollmächtigter zum Bundedrat, Königlich sächsischer Ministeral⸗ direktor Dr. Fischer: Ich habe bei keiner Gelegenheit rechtfertigen wollen, was die Firma gegen ihre Arbeiter getan hat. Ich habe seinerzeit nur erklärt, mir sei eine Erklärung in den Blättern zu Gesicht gekommen, in der die Firma den Vorwurf der Beeinträchtigung des Koalitionsrechts ihrer Arbeiter zurückweise. habe ich gestern eine längere Erklärung Siemensscher Arbeiter gelesen, die gegen die sozialdemokratischen Angriffe protestieren. Ich weiß 45— nicht, ob das Behauptete zutrifft; ich kann es nicht prüfen.
Abg. Zubeil (Sox): Ich sehe Herrn Stoecker nicht mehr auf seinem Platz. Am 18. Februar hat der Herr mich grober Unwahr⸗ heiten beschuldigt bezüglich meiner Ausführungen öber die Berliner Kurrende. Tatsächlich singen die Kinder zu jeder Tageszeit im Auf⸗ trage der Berliner Stadtmission, nicht allein auf den Höfen, sondern auch in den Familien, bei Hochzeiten, Kindtaufen usw. Die Kinder kommen oft erst um 10 Uhr Abends in ihr elterliches Haus zurück. Zur Weihnachts⸗ und Osterzeit müssen sie schon von 8 Uhr fruͤh an fätig sein. Selbst Lokale mit Damenbedienung werden nicht ver⸗ schont; der damals vorgeführze Fall war nicht der einzige, der über⸗ haupt vorgekommen ist. Auch das ist nicht vereinbar mit dem, was Herr Stoecker 1, betreffs der sozialen Fürsorge für die Arbeiter⸗ kinder sagte. solches gutheißt, hat das Recht verloren, sich hier
in solchen Fragen als maßgebende Autorität aufzu⸗ en.
Bei den Ausgaben für das Statistische Amt kommt der
Speck (Zentr.) auf die Petition der expedierenden Sekretäre dieses Amts zurück, die nach 1897 angestellt worden sind. Die Petenten wollten im Gehalte den ten gleichgestellt werden. Man 5 von dieser Maßnahme unsiebsame Koasequen im preußischen Sei eine entsprechende Untersuchung angestellt, eine Aufstellung darüber gemacht worden? Absolut . scheine es ihm nicht, diese Konsequenz bei den ßis zu ziehen. Dann könnte man auch die baye ziehen. Der die te des
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seitens des 8 v. Jnn s. selche Ftage mußte doch der Regicrungs⸗ im schaßamnt Twele: Ich habe nur Räcksicht auf
nc wellen. 7. Petition bbehe
Kapitel: „Kaiserliches Gesundheits amt“,
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Stettin habe einen sehr großen Weinimport aus allen Weingegenden namentlich in Rotweinen. Der Ruf dieses Handels sei wohl be⸗ gründet. Der Verschnitt der Weine mit fremden Weinen spiele in Stettin keine Rolle. Es sei höchst bedauerlich, wenn gegen einen solchen leistungsfähigen, ehrenwerten Erwerbszweig, der vom Staat nur Freiheit verlange, beweislose Verdächtigungen unter dem Schutz der Immunität vorgebracht würden. (Präsident Graf von Ballestrem hält diese Bemerkung nicht für parlamentarisch und bittet den Redner, sich zu mäßigen.) Er müsse diese Angriffe ent⸗ schieden zurückweisen.
Abg. Wallenborn (Zentr.) behauptet, daß der inländische Wein⸗ bau durch den ausländischen Verschnittwein schwer geschädigt werde und weist auf die Typhusgefahr hin, die in der Eifel durch Wasser mangel bei den Manövern entstanden sei. Die betreffenden Gemeinden seien nicht leistungsfähig genug, um sich eine Leitung anlegen zu können Es wäre Sache der Militärverwaltung, für ihre eigenen Zwecke die betreffenden Mittel herzugeben.
Nach einer Auseinandersetzung zwischen den Abg. Sachs (Soz.) und Franken (nl.) über die Bekämpfung der Wur krankheit in den Bergwerken wird das Kapitel bewilligt, ebenso
die einmaligen Ausgaben und der Rest des Etats des Reichsamts des Innern.
„Es folgt die Beratung des Etats der Verwaltung des
Reichsheeres. Dabei bemerkt der
„Dcepartementsdirektor im Kriegsministerium, Generalleutnant von Tippelskirch: Der Abg. Südekum hat in der zweiten Lesung den 2* einer Mißhandlung bei dem Trainbataillon 10 zur Sprache ge⸗ racht. Die inzwischen angestellten Ermittelungen haben ergeben, daß die ganze Kompagnie festgestellt hat, daß der Rekrut gar nicht mißhandelt worden ist. Der Vater ist vernommen worden und hat ausgesagt, sein Sohn wolle mit der Sprache nicht heraus, seine geistige Umnachtung sei aber auf Mißhandlungen zurückzuführen. Darauf⸗ hin sind Unteroffiziere und Mannschaften eidlich vernommen worden, und sie haben bekundet, daß sie von einer Mißhandlung nie etwas bemerkt haben, obwohl sie täglich mit dem Rekruten zusammen waren. Es ist festgestellt worden, daß dieser sich wegen Verletzungen des Ellbogens niemals in einem Lazarett befunden hat. Mißhand⸗ lungen haben also nicht stattgefunden. Auch über angebliches Weg⸗ nehmen von Geld ist nichts festgestellt worden, wohl aber, daß der Mann seine Kameraden einer solchen Handlung beschuldigt hat, während er den betreffenden Geldbeutel am Halse trug. Der Mann ist dann einer Anstalt in Hildesheim zugeführt und nach vier Wochen entlassen worden. Das Kommando des Trainbataillons hat dem Vater auf seine wiederholten Beschwerden eröffnet, daß es bei den früheren Bescheiden verbleiben müsse, da er weitere Beweismittel nicht vorgebracht habe. Der betreffende Mann hat auch die weiteren Schritte, die ihm zu Gebote standen, nicht ausgenutzt, es ist also an⸗ unehmen, daß er nichts vorbringen konnte. Die Vorwürfe, die Herr Südekum gegen den Kompagniechef vorgebracht hat, sind unbegründet. Der Kompagniechef hat sich von Anfang an für den Mann interessiert, er hat ihn aus dem Kreise der Kameraden entfernt, nachdem er bemerkt hatte, daß er von ihnen gehänselt werde.
Abg. Peus (Soz.) geht auf den von dem Abg. Stadthagen be⸗ handelten Fall ein, nach dem ein Soldat verurteilt worden sein sollte, weil er sich als Sozialdemokrat bekannt hätte. Diese Verurteilung sei auf eine allgemeine Verfügung des Kriegsministers zurückzuführen. In Dessau sei ein ähnlicher Fall vorgekommen. Der Hauptmann habe einen Mann gefragt, welche politi⸗ 5 er . Der Mann habe geantwortet: „Gar keine“. Darauf habe der Hauptmann gefragt: „Wen wählen Sie, wen würden Sie wählen?“ Antwort: Fried⸗ berg“. — he gesagt: „Also nationalliberal“. Der Hauptmann habe ganz logisch gedacht, denn wenn man keine Ge⸗ innung habe, wähle man nationall beral. Vor der Gesinnung eines
ffiziers, der seinen Untergebenen Fallen stelle, könne er (Redner) keine roße Achtung haben. Der Hauptmann Schimmelpfennig habe seine geute mit den Worten: „Verfluchte 1““ e ꝛc.“ Fereae⸗ Er habe ein merkwürdiges Geschick, den Leuten das letzte bißchen Patriotismus auszutreiben, sei ihm (Redner) von einem Land⸗ wehrmann geschrieben worden, der nicht Sozialdemokrat sei. Die Ge⸗ sinnung dieser so behandelten, oder richtiger mi lten Lceute sei natürlich eine sehr gereizte. Gesinnungen ließen sich nicht kommandieren. Kein Offizier habe das Recht, durch eine Feafe zu verstehen zu geben, daß er über einen Sozialdemokraten eine Meinung habe, die nicht zukomme. Der Erlaß über die Gesinnung müsse besei werden; jeder müßte das Racht zu : ja wohl, ich weraeeäebq“ nicht, so man die Heuchel ann aus Notr dem ctwas vorgel
1 122 und ch sei wünschenswert 122 Erla ne 1.— — des Gewissens der Soldaten müsse auf 8 Abza. Schmidt⸗Franksurt (Scz.)
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deren Der An wird die Stimmen der der Antisemiten iberalen abgelehnt, der chl Lesung aufrecht erhalten. 24 kx 3 Ausgaden für die Pferdebeschaffung u
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