direkten männlichen Erben das Geschäft übernehmen können, so glaube ich, daß, wenn eine derartige Firma liquidieren müßte, das für die beteiligte Familie sehr schwierig sein würde. Es kommt doch auch vor, daß eine Kohlenhändler⸗ firma gewissen Abnehmern große Kredite gegeben hat, daß sie in irgend einer Weise in dem Werke, dem sie liefert, Geld stecken und infolgedessen ein großes Interesse daran hat, die Geschäftsverbindungen weiter zu führen, um beurteilen zu können, ob das Geschäft immer gut fortgeführt ist und ob das Geld genügend sicher untergebracht ist. Daher ist diese Frage keine so reine Doktorfrage, sondern hat einen gewiß praktischen Wert, da das Syndikat doch keine ephemere Er⸗ scheinung von wenigen Jahren ist, sondern sich voraussichtlich weiter erhalten wird.
Generalsekretär Dr. Beumer⸗Düsseldorf, M. d. R.: Herr Geheimrat Kirdorf hat ganz richtig die Schwierigkeiten gekennzeichnet, in denen das Syndikat den Händlern gegen⸗ über gestanden hat. Zu Zeiten der „Kohlenfurcht“ haben selbst Handelskammern gefordert, das Soyndikat solle den Handel vollständig ausschalten. Das waren dieselben Handels⸗ kammern, die zu jener Zeit auch ein Kohlenausfuhrverbot verlangt haben, das, wenn es in Kraft getreten wäre, unsere nationale Bergwerksindustrie auf das schwerste geschädigt haben würde. Das Kohlensyndikat ist meines Erachtens damals den richtigen mittleren Weg gegangen, indem es den Handel nicht ausgeschaltet, andererseits aber auch die Zer⸗ splitterung beseitigt hat. Das steht jedoch fest und kann aktenmäßig nachgewiesen werden, daß Handelskammern, die doch die Vertreterinnen des Handels sind, das Syndikat auf⸗ gefordert haben, den Handel auszuschalten. Das Soyndikat hat sich damit meines Erachtens um den Handel verdient ge⸗ macht, daß es dieser Aufforderung nicht gerecht geworden ist
Direktor Unckell⸗Essen: Meine Herren! Es ist die Frage der Verkaufsvereine angeschnitten worden, die von einigen der Herren Redner schon dahin erörtert wurde, daß es sich hier um in bestimmten Grenzen abgeschlossene Bezirke handelt, die von den Verkaufsvereinen bearbeitet werden. Diese Verkaufs⸗ vereine sind unter Zustimmung des Syndikats gegründet aus den früher im Bezirk ansässigen Großhändlern; es ist also niemand ausgeschaltet. Auch die Kleinhändler in den bezüg⸗ lichen Bezirken werden von den Großhändlern benutzt, um die Kohlen in die verschiedenen Abdzugskanäle zu leiten. Den Verkaufsvereinen ist dieselbe Beschrändung bezüglich des Absatzes in bestimmte Reviere auferlegt, wie sie jedem Großhändler gegenüber Platz greift, ebenso ist den Verkaufsvereinen zur Pflicht gemacht, daß sie keinen übermäßigen Gewinn nehmen sollen. Diese Frage ist bisher noch nicht zum Austrag ge bracht worden, sie kann aber auch erst dann zu unserer Ent⸗ scheidung kommen, wenn irgendwie Klagen einlaufen sollten. Nach Lage der heutigen Verhältmisse ist das nicht zu erwarten, weil die Konkurrenz inzwischen wiederum so groß geworden ist,
aß von übergroßem Gewinn keine Rede sein kann.
Durch regelmäßige Teilnahme an den Versammlungen der Verkaufsvereine haben wir vollen Einblick in deren Ver⸗
ebenso ist uns auch Einfluß insoweit gesichert, daß
beine Uebergriffe entstehen. Die △☛◻‿ † mit den Ver kaufosvereinen werden nur von + getroffen, sodaß eine Aenderung unseres zu den Verkaufsvereinen nach einer jeden Periode cintreten kann, wenn eine solche sich
moöchte. Was die Frage des Eintritte neuer Händler detrifft, so r bis jetzt hierzu nicht das Bedürfnie wurden auch, solange sich ein Bedürfnit nicht
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Was die erste Frage anlangt, so bin ich nicht in der
Lage, hierüber Material vorlegen zu können; vielleicht können die Herren des Vorstandes des Syndikats hierüber Auskunft geben. Die zweite Frage habe ich bereits in meinem heutigen Referat beantwortet, als ich anführte, daß zahlreiche Eisen⸗ hüttenwerke und andere große Werke bestrebt sind, sich eigene Kohlenzechen anzulegen.
Es sind hierzu noch einige Unterfragen gestellt, und zwar die Frage:
Würbe sich die Konzentration der Betriebe anders gestaltet haben, wenn das Kohlen⸗ svyyndikat nicht zustande gekommen wäre? und die Frage:
Sind Entschäbigungen der in kartellierten Betrieben beschäftigten Personen bei Produk⸗ tionseinschränkungen oder bei Auflassung von Betrieben einzelner dem Kartell ange höriger Unternehmer vorgesehen?
Diese Frage würde nur dann beantwortet werden können, wenn die erste Frage in Nr. 12 bejaht werden sollte.
Direktor Unckell⸗Essen: Die Frage a muß direkt mit Nein beantwortet werden. Indirekt ist ja eine Einwirkung wohl dadurch möglich, daß den Zechen durch Vertrag das Recht gewährleistet ist, da, wo mehrere Schächte im Besitze eines Syndikatsmitgliedes sind, dieser immer in der Lage ist, die Absatzmengen von einzelnen Zechen auf die anderen zu verschieben.
Frage b tkrifft für uns nicht zu.
Bergrat Gothein⸗Breslau, M. d. R.: Es war seiner⸗ zeit erwähnt worden, daß die eine Zechenverwaltung eine andere angekauft hätte, die sie nicht in Betrieb gesetzt hätte, nur um davon Förderquantum zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn wir Material darüber bekämen, in welchem Umfange derartige Verschiebungen stattgefunden haben.
Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdorf⸗ Gelsenkirchen: Die Frage des Herrn Gothein bezieht sich auf denselben Fall, der schon in der Vorverhandlung erwähnt ist. Der indirekte Einfluß des Syndikats auf die Konzentration einzelner Betriebe ist (s. Frage 12a) darin zu suchen, daß die Bestimmung des Svndikats lautet: alle diejenigen Beteiligten des Syndikats, die mehrere Schachtanlagen besitzen, können diese als ein Ganzes rechnen. Also die Quote, die Gelsen⸗ kirchen mit annähernd 7 Millionen auf 15 Anlagen fördert, kann sie, wenn sie will, blos auf 7 fördern; das ist ihre Sache. Dadurch ist es gekommen, daß die Bergbaugesellschast Konkordia — den Namen hat der Herr Referent schon in dem ersten Referat genannt — die Zeche Steingatt an der Ruhr gekauft hat, als diese nicht mehr leistungsfähig war, bei den jetzigen Preisen nicht mehr bestehen konnte. Die Gewerke wollten sie gerne los sein und waren froh, daß Konkordia ihnen noch einen Preis dafür zahlte. Konkordia hat diesen Preis natürlich nur für die Beteiligungsziffer gezahlt. Ein anderer Fall ist bisher nicht eingetreten. Wohl sind Ver⸗ einigungen im Syndikat während der Dauer des Syndikate vorgekommen. In ihrer Produktion ist z. B. „Gelsenkirchen“ von 4 auf 7 Millionen gestiegen, nicht blos durch die Ent⸗ wicklung, sondern dadurch, daß es Zechen, die schon im Syndikat waren, angekauft hat. Nur eine Zeche stand außer⸗ halb; sie ist durch den Ankauf Sondikatazeche geworden.
Bergrat Graßmann⸗Essen: Der Herr Referent hat im Fall K ia⸗Steingatt einen Irrtum begangen, indem er
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pern ausführte, daß die Zeche Steingatt außer Betrieh war Nein; erst durch den Ankauf ist sie außer Betrieb gesetzt worden. „ Vorsitzender: Das Wort wird nicht mehr verlangt wir können diese Frage verlassen und gehen über zu Ziffer 13. Referent Regierungsrat Dr. Voelcker: Meine Herrent Zu dieser Frage ist eine ganze Reihe von Unterfragen gestelle worden; ich möchte sie zunächst verlesen, ehe ich auf die Beantwortung eingehe. v G Hat das Kartell (Syndikat, die Konvention) auf die Arbeiter⸗ und Lohnverhältnisse der syndizierten Betriebe Einfluß gehabt? Unterfragen.
Hat sich das Kartell auch eine Einwirkung auf die Arbeits⸗ und Lohnverhältnisse der in den kartellierten Betrieben beschäftigten Arbeiter zur Aufgabe gestellt?
Welche Vereinbarungen sind in dieser Richtung unter den kartellierten Betrieben getroffen worden
Ist insbesondere versucht worden, die Arbeiter schaft von gewissen Arbeiterorganisationen (Gewerk schaften, politischen Parteien u. s. w.) fernzuhalten oder zum Austritt zu bestimmen?
Welche Mittel der Einwirkung auf Arbeitnehmen sind bisher thatsächlich seitens des Kartells in An⸗ wendung gebracht worden? (Aussperrung aus den kartellierten Betrieben u. s. w.)
Welche Erfahrungen sind hinsichtlich der Ein⸗ wirkung auf die Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse der in kartellierten Betrieben beschäftigten Personen bisher gemacht, welche Erfolge damit erzielt worden!
Sind Entschädigungen der in den kartellierten Be⸗ trieben beschäftigten Personen bei Produktions⸗ einschränkungen oder beim Auflassen von Betriehen einzelner dem Kartell angehöriger Unternehmer vor⸗ gesehen?
Wie hätten sich wahrscheinlich die Arbeiter⸗ und Lohnverhältnisse gestaltet, wenn das Kohlensyndikat nicht zu stande gekommen wäre?
Welchen Einfluß hätte voraussichtlich die Auflösung des Kohlensyndikats auf die Arbeiter⸗ und Lohn verhältnisse —
a. innerhalb der syndizierten Betriebe’?z: 8 b. in den anderen Industriezweigen?
Meine Herren, wie aus dem Syndikatsvertrage sich mit Deutlichkeit ergibt, befaßt sich das Syndikat nicht mit der Regelung von Arbeiterangelegenheiten. Das Syndikat hat sich lediglich geschäftliche Zwecke zur Aufgabe gesetzt. Es ist auch nicht anzunehmen, daß irgendwelche geheimen Abmachungen, die uns mit Absicht verschwiegen würden, getroffen worden sind; denn es gibt eine ganze Reihe von anderen wirtschaft lichen Vereinen oder Unternehmervereinigungen, welche sich mit diesen sozialpolitischen Fragen beschäftigen, sodaß das Syndikat diesen die Regelung derartiger Angelegenheiten überlassen würde.
Was die Lohnverhältnisse anlangt, so habe ich darüber eine kurze Zusammenstellung über die Durchschnittslöhne aus dem Oberbergamtsbezirk Dortmund aufgestellt. Die Löhne sind zusammengestellt einmal nach dem Jahresarbeitsverdientt und dann nach dem Schichtverdienst, und zwar für drei ver⸗ schiedene Klassen von Arbeitern. Außerdem habe ich für einzelne Jahre ermitteln können die Löhne für jugendliche
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zelnen Herren vom Syndikat uns hierüber Auskunft geben fönnen, so würde ich das mit großem Dank begrüßen. Die Soyndikatsleitung hat uns eine graphische Darstellung der Ver⸗ kaufspreise und Arbeitslöhne (Zuruf) — pardon Gelsenkirchen
— von einem großen Werke vorgelegt, welche durch die Ent⸗
wicklung der Löhne, die der Herr Referent eben vorgetragen
hat aus den letzten 10 Jahren, was die Löhne anbetrifft,
durchaus bestätigt wird. Wir sehen in dieser graphischen
Darstellung, daß die Kurve der Verkaufspreise einer sehr viel stärkeren Schwankung unterlegen ist, als die Kurve der Löhne.
Die Kurve der Löhne geht im ganzen einen gleichmäßigeren Gang; aber auf dem Werke Gelsenkirchen sind die Löhne im Jahre 1892, wenn ich mich recht erinnere — ich habe die Tabelle nur ziemlich flüchtig einsehen können — auf dem⸗ selben Standpunkt, wie im Jahre 1902. Es tritt nach 1873 im Laufe der 70er Jahre eine starke Depression der Löhne ein, welche ziemlich lange Zeit anhält und in ziemlich gleich⸗ mäßiger Bahn verläuft. Auch die fast explostonsartig auf⸗ tretenden Erhöhungen der Verkaufspreise — wenn ich nicht irre, zu Ende der 80er Jahre — haben auf die Lohnkurve im großen und ganzen keine Einwirkung gehabt. Dagegen ist seit dem Anfang der 90er Jahre eine stetige sehr beträcht⸗ liche Steigerung der Löhne eingetreten, die nur in den letzten zwei Jahren einen Rückgang erlitten hat. Es wäre mir inter⸗ essant, zu erfahren, ob es Thatsachen gibt, welche diese Steigerung der Löhne auf die Einwirkung des Syndikats zurückführen, insofern nämlich, als die Stabilisierung, welche die Produktion und der Absatz durch das Syndikat unzweifelhaft erfahren haben, auch auf die Löhne günstig gewirkt hat, oder ob diese Steigerung der Löhne ausschließlich der Konjunktur zuzuschreiben ist, oder ob andere Momente, z. B. sehr starke Zunahme der Ueberstunden, bei dieser Steigerung der Löhne mitgewirkt aben. 1 Wenn die Löhne auf einem relativ hohen Stande bis zum Jahre 1901 — also, wenn ich die Zahlen richtig ver⸗ standen und notiert habe, mit 1120 ℳ im Jahre 1892 und 1592 ℳ im Jahre 1900, das den Höchststand hatte — mit auf eine Einwirkung des Syndikats zurückzuführen wären, so würde ich das für ein sehr günstiges Moment für die Be⸗ urteilung des Syndikats erachten. Denn ich halte es nicht nur für seine Aufgabe, in die Produktion und in den Absatz Stabilität hineinzubringen, sondern ich würde es auch sehr begrüßen, wenn die Kartelle dazu mitwirken, die Arbeiter in ihren Lohnverhältnissen und ihren Arbeitsbedingungen zu sichern. Da es wohl bei der Organisation des Kartells schwierig sein wird, hierüber ganz bindende Aufschlüsse zu geben, so möchte ich an die Regierung die Bitte richten, nicht bloß auf die Löhne, sondern auch auf die Arbeitsbedingungen einzugehen und zu versuchen, aus dem Bereich der Arbeiter⸗ schaft der syndizierten Zechen — wenn ich nicht irre, wurde gestern gesagt, daß es 180 000 seien ein Bild zu ent⸗ werfen, vielleicht im Vergleich mit den Betrieben der nicht syndizierten Zechen. Wenn es möglich wäre, eine derartige Ausarbeitung auf Grund des amtlich vorliegenden Materials zu machen und den stenographischen Protokollen beizulegen oder vielleicht auch der Veröffentlichung im „Reichsanzeiger“, so würde das meines Erachtens wertvolle Aufschlüsse liefern können zur Beurteilung der indirekten Einwirkung des Syndikats auf die Arbeiterverhältnisse.
Dann, meine Herren, habe ich zum Schluß noch eine Bitte. Wir sind hier in einer kontradiktorischen Vernehmung; in Rede und
henrede soll die Wahrheit festgestellt werden. Nun trifft es auf den heutigen Fall nicht mehr zu, ist auch nicht mehr möglich, daß nicht nur die Unternehmer zu Worte kommen, sondern, wo es sich um die Arbeiterverhältnisse handelt, auch die Arbeiter. Das halte ich für eine kontra⸗ dikkorische Vernehmung und Untersuchung für absolut not⸗ wendig, und ich möchte die Bitte aussprechen, daß für die wenn andere Kartelle über die 13 gehört rbeitgeber und Bet und Leiter
gehört werden, sondern auch Arbeiter. Bergwerkodirektor Fuchs, Kommissar des Königlich preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe: Meine
Herren! Es ist bereits gestern
pro Inturo auegesprochen.
Versipender: Eos wärde deraruge — e eine ganz oikenbuhr⸗
Man darf sich nicht verhehlen, daß 1889 der große Berg⸗ arbeiterstreik dem westfälischen Bergbau aus einer gewissen Kalamität herausgeholfen hat⸗ Denn wenn wir die Preise vor dem Streik und nach dem Streik ansehen und gleichzeitig die Dividenden, die die Aktiengesellschaften gegeben haben, so kann man doch sagen: den Streil haben die Bergwerksbesitzer gewonnen — das heißt: ihren Lieferanten gegenüber —, weil sie dadurch ganz besondere Vorteile errungen haben.
Nun ist es nicht ausgeschlossen, daß diese Streikklausel einmal bei gewissen Geschäftsverlegenheiten den Anlaß gibt, sich aus einer Verlegenheit herauszuhelfen. Es ist ja hin⸗ reichend bekannt, daß die Trusts in Amerika schon mehrfach Streiks provoziert haben, um eine günstige Marktlage herbei⸗ zuführen.
Nun ist vielfach auf die Löhne hingewiesen worden. Namentlich meinte der Herr Abgeordnete Gothein, daß, wenn das Kohlensyndikat mit einem wesentlichen Preisrückgang vor⸗ geht, dieser nicht ganz zu Lasten des Syndikats und der Zechenbefitzer fallen würde, sondern daß ein Theil auf die Arbeiterlöhne abgewälzt werden könnte. Ich glaube, das wird sehr schwer fallen. Die von Herrn Geheimrat Kirdorf vorgelegte Tafel sieht ja aus, als wenn ganz erhebliche Lohn⸗ steigerungen gefunden haben; aber bei näherer Prüfung ergiebt sich doch, daß sie gar nicht so stark gewesen sind, wie sie scheinbar hervortreten; denn ich glaube kaum, daß die Lohn⸗ senkung, die zu verzeichnen ist, regelmäßig eine Folge von Lohnabzügen ist, und daß ferner nicht jede Steigerung der Kurve eine Folge von Lohnzunahme ist, sondern häufig drückt sich in einer scheinbaren Lohnsteigerung nur das aus, was die Arbeiter an Ueberstunden verdient haben.
Ich komme nämlich zu dieser Ansicht auf Gryund der Berechnungen der Harpener Bergbaugesellschaft aus dem Jahre 1901. Da wird allerdings verzeichnet, daß der Durchschnitts⸗ lohn der Bergarbeiter von 4,18 ℳ auf 4,28 ℳ gestiegen ist. Aber gleich geht daraus hervor, daß auch die Förderung pro un und Schicht von 0,872 t auf 0,877 t gestiegen ist. Berechnet man also den Arbeitslohn auf geförderte Tonnen, so sieht man, daß der Arbeitslohn nur von 4,793 ℳ auf 4,801 ℳ gestiegen ist, also nur um ½ ₰, währ⸗nd der Verkaufspreis von 9,52 ℳ auf 10,70 ℳ stieg. Also von der Verkaufssteigerung um 1,18 ℳ hatten die Arbeiter nur ₰; das andere war zum größten Teil Zechengewinn. Ich glaube, daß hier doch ganz offenbar der gesteigerte Lohn durch Ueberstunden herbeigeführt ist, und daß wohl vielfach gerade in flotten Jahreszeiten recht viel Ueber⸗ stunden gearbeitet werden; dann steigt der Lohn. Während der schwachen Geschäftszeit werden Feierschichten ei die Arbeiter arbeiten wenig, und dann fällt der Durch lohn. Damit ist an und für sich eine Lohnsteigerung ader eine Lohn⸗ reduktion l immer ausgedrückt.
Nun aber ich doch, daß bei der Weiterentwicklung des Syndikats für die Arbeiter ader vielmehr für das Syndikat selbst die Frage auftaucht, ab es sich nicht bei dieser oder jener Gelegenheit spezjell mit Arheiterfragen be⸗
ist fig nicht der Fall. wie ich gern
das Sondikat sängt an. zunüchst eine Enigkeit heim an sieht aber dach schun. wenn man
Syndikats zum Handel von der Gründung überblückt, daß es systematisch aor
wenn alle Frugen des Abfatzes
Entwicklung keineswegs ein Ziel gesezt ist.
Einkauf Macht gevrauchen.
die nachsger eine mweitere Hühe erreichte, und Hand
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verhältnissen befassen; alle Erörterungen in dieser Beziehung
treffen nicht zu. .
Wenn Herr Molkenbuhr die Streikklausel auffaßt als gegen die Arbeiter gerichtet, so kann ich nur darauf hin⸗ weisen, daß sie aus den früheren Bedingungen — ich ver⸗ weise auf „Gelsenkirchen“ — übernommen ist, Bedingungen, die sich bereits bei unseren Werken eingebürgert hatten und
bei Gründung des Syndikats übernommen wurden, weil wir
sie für nötig hielten. Allerdings ist von uns freien Berg⸗ werksbesitzern die Streikklausel erst nach dem Streik von 1889 aufgenommen worden. Der Segen, den Herr Abgeordneter Molkenbuhr aus dem 1889er Streik der Bergwerksindustrie zuschreibt, ist ein Unsegen gewesen; denn wenn sie die Kurve verfolgen, ist der ganz kurzen steilen Steigerung ein ebenso rapider Fall gefolgt. Und gerade dieser große Rückschlag, der bereits 1891 einsetzte, 1892 den tiefsten Stand erreichte — diese damalige Notlage hat dahin geführt, daß sich endlich die Kohlenindustrie nach jahrelangen Versuchen entschloß, Ver⸗ einigungen auf gesunderer Basis zu bekommen, und daß das von Erfolg gewesen ist. Also den Segen kann ich nicht an⸗ erkennen.
Wenn die Lohnstatistik bemängelt wird, so wird sich jeder sagen, daß die Steigerung in den letzten Jahren unmöglich durch Ueberschichten erzielt worden sein kann; 40 % Ueber⸗ schichten, das ist ganz unmöglich. Aber ich meine, diese Ein⸗ wendungen und eine sachlich unzweifelhafte Beurteilung dieser Frage wegen der Lohnsteigerung wäre am besten dadurch zu befriedigen, daß der wiederholt geäußerte Wunsch von amt⸗ licher Seite ausgeführt wird. Wir haben ja eine amtliche Lohnstatistik seitens des Oberbergamts, und es wird keine große Mühe haben, daraus auszuziehen: wie sind die Ver⸗ hältnisse der Syndikatszechen und der nichtsyndizierten Zechen, wie ist auch jeweilig die Schichtzahl in den einzelnen Be⸗ trieben? In der Statistik ist alles enthalten, auch die Ueber⸗ schichten. Es ergibt sich daraus, wie viele Arbeitstage im Jahre auf den Kopf des einzelnen Arbeiters entfallen, ob das normale Arbeitstage sind oder wie viele Ueberschichten gemacht sind. In der Beziehung kann sich ein vollständig klares Bild ergeben. Ich möchte nur bitten, daß Sie uns glauben, wenn man eine derartige Tabelle vorlegt, daß sie in Treu und Glauben gegeben ist, um ein Bild der Verhältnisse zu liefern. Ich glaube also, der Hinweis auf die amtliche Statistik wird die beste Klärung geben.
Wenn Sie mich fragen: hat das Kohlensundikat einen Einfluß auf die Lohnverhältnisse gehabt? so hat Herr Direktor Unckell richtig gesagt: indireft ja. Meine feste Ueberzeugung ist es, das liegt in der Natur der Verhältnisse. Das Kahlen⸗ syndikat hat vom Jahre 1894 an stabile Absatzverhältnisse geschaffen; es hat eine lungsame Preissteigerung geschaffen. in Hand damit hat regelmüfsfig die Beschäftigung der Arbeiter zuge⸗ nommen, ist eine wachsende Arbeiternachfrage gewesen, und das hat naturgemäff zu einer Steigerung der Arvtettslöhne ge⸗ führt. Die Zechen konnten sie auch bewilligen, weil sie auf gesunderer Busis stunden. Fast alle Jechen bis zu den unerstem herunter haben durch die gebesserten wirtichaftlichen Berhölt⸗ nisse sich finanziell gekraftigt und sind dadurch anch in dee Lage gekummen, den Arbettern überall günstigere Böhne zu
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