1903 / 100 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

behauptet worden.

eines Besseren belehrt. bloße Vermutungen gründet, pübt nach und wird uns dann 835 im

Gebiete der Kassenverwaltung ein unendli anderen Gebieten. Es gibt in Preußen 2 Unterschlagung bestraft worden sind; man

ganze Kette der Maßregeln des § 42 wird nicht ein Jota bessern

dem, was Sie bessern wollen, Sie schaffen ein neues Recht, das sich durchaus als ein untaugliches Mittel erweisen wird. Was jetzt in dem vierten Absatz steht, ist positiv eine Verschlechterung des be⸗ stehenden Gesetzes; denn nach dem von der Kommission vorgeschlagenen Wwortlaut könnte jemand zwar Geistlicher werden unter den daselbst aufgeführten Voraussetzungen, aber er könnte nicht Kassenbeamter⸗ die General⸗ versammlung, sondern das preußische Ministerium in letzter Instanz entscheiden.

bleiben und auch nie wieder werden. Niecht oll über Schuld oder Unschuld des Betreffenden ohin wir mit diesen vom Hasse gegen

egebenen Bestimmungen kommen, können Sie ermessen,

rechtes schon als Erpressung gerichtlich bestraft Der Bestrafte, den die Generalversammlung wiederwählte, kann auch ein Opfer der Klassenjustiz sein.

Es kam zur Klage; der betreffende Doktor wurf Der betreffende Kn der sich auf gerlin an die Zentralstelle b eichstage als authentisches Material vorgeführt. Gewiß mögen Veruntreuungen und Unterschlagungen vor⸗ kommen; aber zweifellos ist der Prozentsatz der Verfehlungen auf dem viel kleinerer als auf ürgermeister, die wegen at sogar schon Agitatoren des Bundes der Landwirte wegen Unterschlagung bestraft gesehen. Die

wenn ie daran denken, daß auch die Geltendmachung des Koalitions⸗ auch worden ist.

Viel schlimmer aber noch

räumen will. Die Genehmigun Verwaltungsbehörde statt der 8 „Die Bedenken wegen der Militäranwärter usw. sind nur ein mit dem man uns graulich machen will. zivilversorgungsberechtigte Personen an. (Zuruf bei den demokraten.) solche Beamte einzustellen? Um

Partei liegt eine solche Absicht durchau⸗ fern.

an Genehmigung der een Differenzen ergeben, so bietet das 8 29 vorgeschriebene Verwaltungsstreitverfahren die

orrektur.

hatten.

biete ein absolut unzulänglicher i

mi Hen. den Vorzug verdient.

mit diesen wird auskommen lassen. lehren, ob sie aufrecht erhalten werden können. 1 ja Begründung unserer Stellungnahme enthalte ich mich. Da

425 Dienstordnung soll der höheren ufsichtsbehörde übertragen werden. Popanz, „Auch die Berufsgenossen⸗ schaften stellen nur im eigenen Interesse, nicht auf höhere .

ozial⸗ Wollen Sie denn den Selbstverwaltungskörpern verbieten, im eine Beschränkung der Selbst⸗ verwaltung handelt es sich bei diesem ganzen Paragraphen nicht. Meiner Sollten sich über die

im

notwendige Wenn uns vorgeworfen worden ist, daß wir so spät mit diesem Antrag gekommen sind, so ist das darauf zurückzuführen, daß wir erst nach der ersten Lesung von Deputationen ꝛc. veranlaßt worden sind, noch weiter zu gehen, als wir uns ursprünglich vorgenommen

Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf (d. kons.): Die Verhandlungen haben ergeben daf der Rechtszustand auf diesem Ge⸗ t. Ich muß allerdings anerkennen,

die Arbeiter ein⸗ daf die Regierungsvorlage in mancher Beziehung vor den Kom⸗ Aber ich glaube, daß sich

Die Zukunft wird Einer ausführlichen ß die Sozialdemokraten in den Kassen ihren Gesinnungsgenossen den Vorzug

überging.

Ich kann mich nur zu

r Frage des Staatsdienstes äußern und habe zu erklären, daß den Militäranwärtern aus den Besoldungz. vorschriften von 1892 und 1893 überhaupt keine Nachteile erwachsen sind. Es sind ihnen vielmehr durch diese Vorschriften nur Vortell⸗ erwachsen; insbesondere ist durch die Einführung des Dienstalten, zulagensystems, der gleichmäßigen Zulagenstufen allen Beamten meing Erachtens, auch den Militäranwärtern, eine große Wohltat zu teil geworden. Denn früher war der Zustand der, daß nur die Durz⸗ schnittsgehälter ausgebracht waren, und daß man danach in den einzelnen Verwaltungen bestimmte Gehaltsklassen gebildet hat. Da hing mf rein vom Zufall ab, ob ein Beamter infolge von Abgang durch Tah oder Pensionierung aus der unteren in die obere Gehaltsklase Da das Maß des Eintretens von Vakanzen bei dam verschiedenen Verwaltungen verschieden ist, so ergibt sich, daß gleich alterige Beamte bei den verschiedenen Verwaltungen ganz verschieden besoldet waren, ein Zustand, der den Beamten stets zur Beschwene gereicht hat und ihnen mit Recht stets zur Beschwerde gereichen mußte. Man hat diesen Zustand beseitigt, indem man die Beamten im Gehalt ganz regelmäßig nach Dienstaltersstufen aufsteigen läßt so daß der Beamte weiß, in dem und dem Jahre kann ich auf de

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 29. April

Wenn einzelne Militäranwärter in höherem Lebensalter zur An⸗ stellung gelangt sind, so hat das eben seine Ursache in ganz anderen Umständen. Einzelne sind erst zur Verwaltung gekommen, nachdem sie 14, nachdem sie 17 Jahre im Militärdienst gestanden haben; andere haben das Examen spät abgelegt, dritte sind in irgend einer Privatstellung gewesen kurzum, es sind besondere Umstände. Aber auch diese spät eintretenden Leute haben im allgemeinen vom Zeit⸗ punkte der Notierung keine übermäßig lange Zeit zu warten brauchen, bis sie einberufen wurden. Die Zahlen sind sehr schwankend: 3 Jahre 9 Monate, 1 Jahr, 3 Jahre, 4 Jahre 6 Monate, 1 Jahr 11 Monate,

auf den Staatshaushaltsetat übernommen worden. Wenn Sie davon abziehen, was für Lehrer und Geistliche ausgeworfen ist, so verbleibt ein Betrag von 72 Millionen Mark jährlich, der zur Aufbesserung der Bezüge der Beamten dient. Es sind darunter allein 18 Millionen Mark jährlich enthalten, um neue Stellen zu schaffen und damit die Verhältnisse der Diätarien zu verbessern.

Ich will auf die einzelnen Verwaltungen nicht eingehen, ich könnte bei jeder einzelnen Verwaltung dem Hause darlegen, in wie enormem Maße namentlich die Zahl der etatsmäßigen Stellen gegen früher gestiegen ist. Nur mit einigen Worten muß ich wieder auf die über⸗ ragende Verwaltung der Eisenbahnen eingehen. Ich glaube, ich habe es in diesem Hause schon ausgesprochen, möchte aber nochmals darauf

Wolkenkratzer, sondern nur ein zweistöckiges s errichten

man ihm das verwehren will, halte ich für Ilh machen wir denn Gesetze? Sparen Sie doch den Eigentümern die Sorgen und den Aerger, sparen Sie uns die alljährliche Verhandlung über dieselbe Petition. Lassen Sie den Mann bauen!

Geheimer Oberregierungsrat Francke: Ob der Kreisausschuß, der in dieser Frage mitzusprechen hat, einer Aenderung der Baupolizei⸗ ordnung zustimmen wird, weiß ich nicht. Ueber die Frage, ob der Staat ein Recht zu solchen baupolizeilichen Eingriffen hat, ist früher verhandelt worden. Das Oberverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit ausgesprochen. Der Redner geht dann auf die Anregungen des Abg. Vorster ein, bleibt aber auf der Tribüne unverständlich.

Abg. Lückhoff (freikons.): Schon im vorigen Jahre haben sich sämtliche Redner für die Erfüllung des Wunsches des Petenten aus⸗

Zulage rechnen eine Ordnung, die den Beamten viel unabhängiga und sicherer stellt und es ihm ermöglicht, zu berechnen, wieviel Mittet ihm, namentlich bei heranwachsenden Kindern, in dem und dem Jahn⸗ zur Verfügung stehen werden. Das hat also die Militäranwärte nicht benachteiligt, sondern nur begünstigt. Es ist auch die Alf⸗ rückungszeit zu dem höheren Gehalt bei dem Dienstalterssystem nicht verlängert worden, sondern es ist ebenso geblieben wie bisher.

Es ist in der damals dem Abgeordnetenhause zugegangenen Denk⸗ schrift ausdrücklich gesagt: -

Indem davon auszugehen war, daß bei der neuen Regelumg eine wesentliche Aenderung in dem bisherigen Gesamtaufwande a Gehältern nicht einzutreten hat, ist bei der Bemessung der Dienst⸗ zeit, welche die Beamten der einzelnen Kategorien künftig von da ersten etatsmäßigen Anstellung in der betreffenden Gehaltsklasse dh bis zur Erreichung des Höchstgehalts der letzteren zurückzulegen haben werden, im wesentlichen dieselbe Zeitdauer zu Grunde gelegt welche bisher zur Erreichung dieses Zieles durchschnittlih erforderlich war.

Meine Herren, in dieser Regelung von 1892/93 ist ferner für de Beamten der wesentliche Vorteil enthalten, daß die 5 Jahre über steigende Diätarienzeit bei der etatsmäßigen Anstellung auf das Be soldungsdienstalter angerechnet wird, um auf diese Weise die ungünstigen Folgen einer langen Wartezeit abzuschwächen. Endlih ist bestimmt worden, daß, wenn Beamte aus einer unteren Kategoree in eine obere hinaufrücken, sie nicht mehr mit dem Mindestgehalt der neuen Kategorie anfangen, sondern daß sie mit dem Gehalt in An rechnung kommen, das sie in der früheren Stelle bezogen haben. En Beamter also mit einem hohen Gehalt in der unteren Klasse, der in eine höhere Klasse aufrückt, mußte nach den früheren Grundsätzen mit dem niedrigen Gehalt der oberen Klasse anfangen; das ist zu Gunster der Beamten beseitigt. Also, meine Herren, ein Nachteil kann der Beamten aus den Grundsätzen von 1892/93 überhaupt nicht erwachsen, und der Punkt, den der Herr Interpellau

gesprochen. Auf keinem Gebiete wird dem Verlangen des Abgeord hauses so wenig Rechnung getragen, wie hier. Man S Erwägungen nicht heraus. Landhausbebauung ist nur am Platze, wo landschaftliche Schönheiten vorhanden sind und die Leute ruhig wohnen können, nicht an der Eisenbahn. Möge die Regierung endlich den berechtigten Wünschen des Petenten Rechnung tragen.

Geheimer Oberregierungsrat Francke: Die Regierung verhält sich keineswegs ablehnend, sie ist bereit, die baupolizeilichen Verordnungen für die Vororte abzuändern. Inzwischen ist aber der Bau des Teltow⸗ Kanals beschlossen worden, der eine Erledigung dieser Frage verzögerte. Wir wollen den Landhausbau, d. h. den Bau von Häusern, die nach beiden Seiten frei dastehen. Solche Landhausviertel können auch in der Nähe der Bahn liegen, das sehen wir nicht als Fehler an. peteneg⸗ Wallbrecht (ul.) befürwortet ebenfalls die Wünsche des

Geheimer Oberregierungsrat Francke sichert zu, daß di ie⸗ rung die Beschlüsse des Hauses in Fren bafsfct.n 82 8. ex

Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Schmidt⸗Warburg und Dr. Hauptmann wird der Antrag auf Ueberweisung der ganzen Fen zur Bercthrcht dn eng.s

„Abg. Dr. von Korn⸗Rudelsdorf (kons.) beri ü Petition der Gemeindeförster Storck und Beohc in 1“ üme andere egelung, 829 ungsverhältnisse der

Gemeindeförster. ie Kommisss .

waro Raesehnung. s Kommissson beantragt Ueber

Abg. Daub (nl.) beantragt Ueberweisung der Petition als Material und weist zur Begründung seines An ie S *“ nen. Hackenberg (nl.) empfiehlt die Annahme des Antrags

Der Antrag Daub wird abg e anaePmmen g gelehnt und der Kommissionsantrag Eine Anzahl Petitionen um Eisenbahnbauten wird Berichten der Abgg. Dr. Krieger 5 Volksp.), von Lr c9,79 508, h2 e. g en1) nn 9es Hegee (Zentr.) den Kommissions. zträgen entsprechend dur eberweis ie Regierung 8 Fatig Seüa weisung an die Regierung als g. Jürgensen (nl.) berichtet über eine Petition v 1 und Genossen in Berlin und anderen Orten Iver. 327ö,4 8 Arreststrafe für Unterbeamte. Die Kommission beantragt

1 Jahr 1 Monat kurzum, sie sind schwankend, aber nicht über⸗ mäßig lang.

Nun, meine Herren, ist zuzugeben, daß, wie ich erwähnt habe, die Militäranwärter später in das Höchstgehalt gelangen als die Zivilanwärter, weil sie eben viel später in den Zivildienst eintreten. Aber die Differenz ist durchaus nicht so groß, wie der Herr Inter⸗ pellant gemeint hat; sie beträgt etwa 6 Jahre. Auf der anderen Seite haben die aus dem Stande der Millitäranwärter hervor⸗ gegangenen Beamten wesentliche Vorteile gegenüber den Bureau⸗ beamten, die aus dem Stande der Zivilanwärter hervorgegangen sind. Zunächst erhalten die Militäranwärter sofort, nachdem sie zu den Zivilbehörden einberufen sind, Diäten, während bekanntlich die Zivilanwärter ein volles Triennium als Supernumerare unent⸗

geltlich arbeiten müssen, also sich selber zu ernähren haben, beziehent⸗ davon absehen, um das Haus nicht zu ermüden. Ich darf sagen, lich ihren Vätern noch auf der Tasche liegen. Ferner bekommen die daß in der Beziehung seitens der Staatsregierung eine weit⸗ Militäranwärter sofort Anfangsdiäten in Höhe von 1350 jährlich, gehende Fürsorge getätigt worden ist und daß wir auch weiter während die Zivilanwärter nur 1100 jährlich Anfangsdiäten be- die Verhältnisse sorgsam im Auge behalten werden. Dazu kommen. Und endlich, meine Herren und das ist sehr wesentlich —, gehört, zu vermeiden, daß ein allzulanges Diätariat bei den Beamten sind die Anstellungsverhältnisse der Militäranwärter zunächst viel eintritt. Bei der allgemeinen Verwaltung hat sich in der Tat die günstiger als die der Zivilanwärter. Das schwankt natürlich: ist ein Diätarienzeit allzusehr verlängert. Wir sind in diesem Etat dazu größerer Andrang der Zivilanwärter gegenüber den Militäranwärtern, übergegangen, 305 Eisenbahnsekretärstellen zu schaffen, um diese lange so kommen verhältnismäßig die Militäranwärter früher zur Anstellung Diätarienzeit abzuschneiden, und wenn die Finanzlage es irgend ge⸗ infolge des Grundsatzes der Alternierung, weil jedesmal ein Zivil⸗] stattet, gedenke ich für die allgemeine Verwaltung in den nächsten anwärter und dann ein Militäranwärter angestellt werden muß. Ist BEtat eine namhafte Anzahl etatsmäßiger Stellen neu einzusetzen um also von der einen Kategorie von Beamten ein größeres, zahlreicheres, auf diese Weise zu verhüten, ‚daß auch in der allgemeinen Ver⸗ Personal vorhanden, so kommen die Beamten diefer Kategorie später, waltung die Beamten zu lange in diätarischer Stellung verbleiben zur Anstellung als die der anderen. Ich habe aber bereits erwähnt, müssen.

daß bei der allgemeinen Verwaltung und bei der Verwaltung der Wir werden also nach wie vor diesen Verhältnissen eine be⸗ direkten Steuern die Militäranwärter jetzt im Durchschnitt drei Jahre sondere Aufmerksamkeit schenken und da helfend eintreten, wo eine nach ihrer Annahme bereits zur etatsmäßigen Anstellung gelangen, Hilfe geboten ist. (Bravo!)

während die Zivilanwärter über 6 Jahre zu warten haben, bis sie zur Auf Antrag des Abg. Feachemn von Plettenberg⸗

e

tatsmäßigen Anstellung ihrerseits kommen. Mel A13 8 C B Mehrum (kons.) findet eine Besprechung der Interpellation statt. Uebergang zur Tages

Meine Herren, mit Zustimmung dieses hohen Hauses haben wir Abg. Freiherr von Buddenbrog (kons.) regt an, einen Teil Abge Schelm T Ueberweisung der Petition

jett 304 neue Eisenbahnsekretärstellen durch diesen Etat ausgebracht, der Militärdienstzeit auf den Zivildienst anzurechnen. Die bestehenden Berü 1

1 1 ichtigung.

A’ Mrr Ungleichheiten des Gesetzes müßten beseitigt werden; das G b Abg Weir. 1 ür den Kommisst

veil die Bureaubeamten der Eisenbahnverwaltung, die eingetreten Ung h h e eee e g. Willebrand (Zentr) spricht sich für misfions⸗ * 1 . dürfe von Zeit zu Zeit einer Durchsicht. Der t t Sch 1

varen vor der Neuordnung in dieser Verwaltung, sich dadurch in ihren Unteroffizierkorps erhalten werden, das liege 4 I“ 8 antrag aus, den das Haus unter Ablehnung des Antrags elm an⸗

Aussichten wesentlich verschlechtert sahen, daß infolge dieser Neu⸗

nimmt. der Armee, sondern in dem des ganzen Vaterlandes. Die Regierung organisation die Zahl der Bureaubeamtenstellen wesentlich reduziert

möge sich der Frage wohlwollend gegenüberstellen. vorden war. Infolgedessen hatten wir Anwärter bei der Eisenbahn⸗ —— Lan s.Beßererhe. ZAet , Pefeden Fesser berwaltung, die über 7 Jahre in der Stellung waren und die man stellung der Militäranwärter ein; dem Heere müsse ein guter Uuler⸗ nun notwendig zur etatsmäßigen Anstellung bringen mußte. Aber,] offiziersstand erhalten bleihen. meine Herren, auch hier wollen Sie sehen, wie der Grundsatz der ee. Freiherr von Willisen (kons.): n ein Unterschied von Alternierung wirkt! Von den 304 Beamten müssen wir die Hälfte E . Militäranwärter, also 152, anstellen. Tatsächlich sind aber nur

ren bei der Erreichung des Höchstgehalts genügt, Aenderung und Beseitigung der hnes cbstse 2. 22 103 Militäranwärter bei der Eisenbahnverwaltung vorhanden, und die

werden also sofort bis auf den letzten Rest etatsmäßig angestellt,

unsere Interpellation Unzufriedenheit hervorrufe, muß ich dem Minister bestreiten.

während die Zivilanwärter, wie gesagt, zum Teil über 7 Jahre haben

warten müssen.

bg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.) erkennt eine Berechti

der Klagen der Militäranwärter nicht 2 und beruft sich Meine Herren, die Verschiedenheiten, die sich hinsichtlich der Ge⸗

halts⸗ und Anstellungsverhältnisse der Militäranwärter und Zivil⸗

hinweisen, daß wir im Jahre 1890/91 rund 77 000 etatsmäßige Eisenbahnbeamte hatten mit einem Gehalt von rund 98 Millionen Mark, und daß wir im Jahre 1902 rund 128 000 etatsmäßige Eisen⸗ bahnbeamte hatten mit einem Gehalt von 189 Millionen Mark, so daß in dieser verhältnismäßig kurzen Frist die Zahl der etatsmäßigen Beamten bei der Eisenbahnverwaltung sich um 51 000 gesteigert hat und die Gehaltsbezüge um 91 Millionen gestiegen sind. Allein die jährliche Mehrausgabe infolge der Erhöhung der Gehälter, der Ein⸗ führung und Verbesserung der Dienstaltersstufen beträgt nach dem Stande des Personals für 1902 rund 24 ½ Millionen Mark, so daß wir also 24 ½ Millionen Mark weniger auszugeben hätten, wenn noch die alten Gehaltssätze vom 1. April 1890 maßgebend wären.

Ich könnte das für alle Verwaltungen ausführen, möchte aber

ist die Bestimmung und nur aus diesen arbeiterfeindlichen Absichten zu erklären, daß ein Vorstandsmitglied oder ein Feseshöper seines Amtes soll enthoben werden können, wenn Tatsachen bekannt werden, die sich als grobe Pflichtverletzung darstellen. Diese Bestimmung wird als Handhabe benutzt, um diesenigen mißliebigen Personen aus der Verwaltung zu entfernen, die wirklich im Arbeiterinteresse tätig gewesen sind, die sich mit Eifer der Kasse angenommen, die sie hoch gebracht haben. Warum hat der Regierungs⸗ vertreter nicht solche Fälle mitgeteilt wie den, wo ein Arbeitgebersohn die mebreren tausend Mark, die in der Kasse vorhanden waren, im Spiel verlor? War das eine Pflicht⸗ beelszung oder nicht? Das Geld ist allerdings durch den Vater des Betreffenden sofort ersetzt worden. Hat sich erst die Polizei mit den Personen der Kassenverwaltung von Amts wegen zu be⸗ Plen so wird eben behauptet werden, der Umstand, daß einer ozialdemokrat sei, involviere auch den Tatbestand der groben Pflicht⸗ verletzung. Die Neubelastung, die nach den neuen Bestimmungen bis u 1 Millionen für die Arbeiter betragen kann, soll nicht mehr die rbeiterschaft selbst bestimmen, sondern die Aufsichtsbehörde, es sollen tatt der Arbeiter Militäranwärter, Unteroffiziere, ausgediente Offiziere ꝛc., jenes große Heer, das in anderen Beamtenstellen nicht mehr unterkommen kann, in die Kassenverwaltung kommen. Daß das die Absicht ist, hat ja der Antrag von Savigny sonnenklar gezeigt. Man würde schließlich nur diejenige Dienstordnung bestätigen, in der steht, daß der betreffende Beamte den Zivilversorgungsschein habe. 25 von Savigny hat sich für seinen Antrag auf die Kassenbeamten ezogen. Diese wollen das aber keineswegs, sondern etwas ganz anderes, wovon sich Herr von Savigny inzwischen überzeugt haben wird. Der Verband hat vielmehr gegen den Antrag Protest erhoben, weil er dem Geist und der Tendenz der Selbstverwaltung widerspreche. Wer ist denn die höhere Aufsichtsbehörde? Irgend ein Assessor oder warf Dezernent, der Dienstordnungen erlassen soll, die auf die Rechtsver⸗ den Precen eelac.. bs alchss . b hälmisse der Krankenkassen Einfluß haben. Im ersten Krankenkassen⸗ Abg. Trimborn: Ich habe meine Anregun gemacht, weil wir esetz hieß es, es sei notwendig, die Arbeiter heranzuziehen; jetzt, wo uns in auße rordentlichen Verhältnissen befinden, die Ausfübrungen des 5 Arbeiter ungeheuere Lasten auferlegt worden sind, kommen Herrn Präsidenten treffen nur auf normale Verhältnisse zu. d die Vertreter der Bourgeoisie und wollen den Arbeitern das Recht will es dabei bewenden lassen, und ich stelle es den Kollegen anheim, nehmen, ihre Vertreter selbst auszuwählen. Ich bin weit entfernt, nicst zu stellen. Ich werde mich der Ablehnung eines solchen alle Kassenverwaltungen als mustergültig hinzustellen. Wir würden Mletzen. 8— mehr mustergültige Kassen haben, wenn die Eoce mehr Frtzoldert ere Graf pon LPellestren Ein Antrag ist nicht gestellt, wäre. Aber wenn sämtliche Bestimmungen des § 42 beständen, so cs bleibt also bei meinem Vorschlage 1 b würde doch kein einziger Fall von Unterschlagung und Unredlichkeit oder Schluß 5 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. hervorgehoben hat, ist hauptsächlich darauf zurückzufühte dergleichen verhindert worden sein, wenn Leute wie Sanden usw im (Interpellation des Grafen zu Limburg⸗Stirum, Krankenkassen⸗ daß die Militära Ur Cs inem höheren Lebensalh Vorstande gewesen wären. Die Aufsichtsbehörden haben sich selbst bei novelle.) stäranwar n einem u den Kassenrevisionen große Nachlässigkeiten zu schulden kommen lassen. st E““ das Höchstgehalt erreichen als die Zivilanwärter; das ist gar nicht i Das rö. einer wveu- —2* 1 8-R. 8 9 Abrede zu stellen. Das beruht eben auf der gänzlichen Verschiedenbet wurde an einem Ort gefunden, wo eigen ganz andere Papiere 4 der Laufbahn. Die Militäranwärter werden, wie der Herr Inten C 3 8 8 seeeen I nt ben beer ben 5 2 Vreuszischer Landtag. pellant auch schon hervorgehoben hat, im allgemeinen im 20. Lebers⸗

geben wollen, ist begreiflich. Wir wollen nur nicht, daß die Kassen⸗ vorstände zum Mittel der Agitation gemacht werden. Selbstverständ⸗ lich werden nach wie vor Sszialdemokraten in die Vorstände hinein⸗ gewählt werden. Daß an sich ungeeignete Elemente daraus entfernt werden, ist selbstverständlich. Eine gewisse Kautschukartigkeit der Be⸗ stimmungen ist bei allen solchen Gesetzen nicht zu vermeiden. Die Dienstordnung mag für manche Krankenkassen einen unliebsamen Mechanismus bedeuten, aber für die meisten Krankenkassen ist dies not⸗ wendig. Ich werde für die Kommissionsvorschläge stimmen.

Darauf vertagt sich das Haus.

Präsident Graf von Ballestrem schlägt vor, die nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr abzuhalten mit der Tagesordnung: Inter⸗ pellation der Abgg. Graf zu Limburg⸗Stirum und von Normann wegen Kündigung der Handelsverträge und Krankenkassennovelle.

Abg. Trimborn (Zentr.): Ich würde es für zweckmäßig halten, erst die Krankenkassennovelle auf die Tagesordnung zu sohen weil, wie ich glaube, das ganze Haus den Wunsch hat, diese Materie zu Ende zu bringen.

Präsident Graf von Ballestrem: Es ist ein alter Brauch unseres Hauses, daß man Interpellationen möglichst an die erste Stelle setzt und andere Gegenstände höchstens dann, wenn sie nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Der Herr Reichskanzler wird von mir benachrichtigt, wenn eine Interpellation eingegangen ist, und es wird ihm nicht nur deren Worklaut mitgeteilt, sondern auch der Tag, an dem sie auf die Tagesordnung kommen soll. Es ist daher nicht allein ein Recht der Interpellanten, sondern auch ein Akt der Cour⸗ toisie gegen den Reichskanzler und seine Vertreter, daß eine Inter⸗ pellation nicht an die Stelle gesetzt wird, wo sie möglicherweise nicht mehr zur Beratung kommt. Ich kann mir denken, da auch morgen noch nicht die Krankenkassennovelle erledigt wird, deshalb bin ich gegen

Es folgt dann die Beratung über Petitionen des si S des Detaillistenverbandes von R.annen Paat Weaafen üef en Barmen, und der Handelskammer zu Barmen um Abänderung des Gewerbesteuergesetzes (Abzugsfähigkeit der Hypo⸗- thekenzinsen für die den Gewerbetreibenden gehörenden Grundstücke, in denen er seine Geschäftsräume hat). Die eene. deseesen de. Petitionen zur Erwägung.

Rosenow (fr. Volkep. fürwortet Annah IEöen 1 8 ds rakn⸗ uf eine merkung des g. Kirsch ( erklä heimer Oberfinanzrat Dr. Strutz unter 82, See. hwanfer in der Kommission, die Forderun Abzugsfähigkeit der

bekenzinsen von dem gewerzesiererwvint t rtrage koͤnne

2 8 5 e 4 2. ten Augenblic den Beweis geliefert hat, daß das aufzubringende Haus der Abgeordneten. sjahr beim Militär eingestellt, sie erlangen nach 12 jähriger Dienste 61. Sitzung vom 28. April 1908, 11 Uhr. die Berechtigung zur Anstellung im Zivildienst und haben dann dn

8 z821 8 Lebensalter von etwa 32 Jahren. Werden sie alsbald zur Zivil

d gT derien eenn der Situng ist in der gestrigen Numme waltung einberufen, so haben sie nach einer Probedienstzeit d G 1 ;38 6 Monaten jetzt nur noch im allgemeinen eine dreijährige Wartey Nach Erledigung einiger Petitionen gelangt folgende 2 v nterpellation der Abgg. Freiherr von Willisen” und durchzumachen, bis sie zur etatsmäßigen Anstellung gelangten, so d Freiherr von Buddenbro (kons.) zur Verlesung: sie also mit 35 ½ Jahren zur etatsmäßigen Anstellung gelangen m Welche Maßreeln denkt die Königliche Staatsreg zu nach 20 Jahren das Marimalgehalt erreichten, also mit 55 ½ Jahen

treffen, um Nachtei e auszugleichen, die den Militäranwärsern Tatsächlich gestaltet sich die Sache ungünstiger; denn sie werden aus den Besoldungsvorschriften (1892. 1893) im Staats⸗ wöhnlich nicht gleich einberufen, sondern es geht eine Reihe da

und Kommunaldilenst erwachsen? Jahren, vielleicht 3 Jabre, hin, bis sie zur Einberufung gelangen,

nur Auf die Anfrage des Präͤsidenten erklärt sich der demgemäß verschiebt sich die Sache, so daß nach den angestellten C EeEbEbbeeeee wneger Feelier von Fhkindaben her esenae Peant mittelungen die Miltäranwärter im Alter von 56 bis 58 Jahren n

E- nötig. Die Begründung der Forderung der Re⸗ 8 nest, n 2— L. 227 Kafen sind voees be ehelaen e, Höchstgehalt erreichen werden, nicht aber mit 60, 61 Fehem, 8 .e handelt um weitaus über 11 unter .ben auf die Tüchtigkeit des Unt der Herr Interpellant sagt. Bei den Ziwilanwärtern ist die 9 der veisicherten Arbeiler da geher und Frieden unter allen preußis sie müssen das Reifezeugnis ind, verstebt sich .onn in 2. vorkom 0 Aber

Material so wenig stichhaltig ist. Es handelt sich hier um politische Vexationen, um eine politische r I. der Arbeiter. Lehnen Sie diese ungeheuerliche Zumutung des § 42, diesen furchtbaren Angriff auf die Grundrechte der Arbeiter, ab. 8 evollmächtigter zum Bundesrat, Königlich Sächsischer Geheimer Rat Dr. ee n man mit nicht gegen seine ankommen kann, greift man mit Vorliebe zu Ne benhun en. solches Verfahren ist vor einigen Wochen gegen die „Leipziger Zeitung“ beobachtet worden; Herr Stad⸗ irrt in der Annahme, daß bale eitung ihre bezüglichen Ausführungen nachber zurück⸗ genommen bat. Hie „Leipziger Zeitung“ ist auch kein amtliches sondern sie nimmt nur die amtlichen Anzeigen auf. Kommissar det Bundesrats, Geheimer en art im Reichs⸗ amt des Innern Dr. Eucken⸗Addenhausen: ir

ündet die Interpellation zierstander, der sich in Königen

Ein 1 chleif men, und dieser kann nur 227

dem gegebene Au dem 818,22 als Autorität Der er ist der Aasicht. sein.

bietet; ber im schlechter so erkläre man damit den Milit dem Zivildienst. Man solle die Bezüge

1*284 na⸗ 8 12n

. M leßt de 8 ½ 8 Das Haus setzt dann die Seresghisggs8 fort. Abg. von Knapp (nl.) beantragt die Ueberweisung zur Be⸗ daß jetzt sogar die Zivilanwärter sich bei diesem hohen Hause be⸗] ꝗErweit ber h er Oberfinanzrat Dr. Strutz widerspricht diesem Antrage schwert haben über die Begünstigung der Militäranwärter, und viel⸗ vAn ne an aS 4* 4 ne.e; Kirsch 5228 j akan Dr. Heisig (Zentr.), leicht findet sich morgen ein Herr, der eine besondere Interpellation 53 des Kommunalabgabengesetzetz). Die beantragt erflà en Jürg . cine don ve amen fir aec alc⸗ eees, hee,nn 2 das an sich schon schwierige Verhältnis hwischen stimmt diesem An 18 17 Feeeeee. gebe nicht; der Abg. von Ke eP ggnr. 1.82 eine Petition von ) bittet um Annahme Nach dem heutigen Stande der Dinge beträgt die von den anttagt der Petition zur Itvilamme⸗ 8 . 19. Dr. Hauptmann ( 8) r, das Recht. u. sibersteigt also die normale Diätarienzeit um 2 bis 2 ½ Jahre —, 8 er z2 —r mn Frnck. mit seinem 111 2—112 e 18 eseitigung des Gemeindesteuervorrechts der cigen d26 nicht cingerisen. Besonders in SIg. E Staatebeamten, der glanat sind. Einschließlich Vorbereitung und Militärdienfügeit be⸗ be ereer veies wisens, zae⸗ Mebaemaen ges 1.286-1. 8nng Büerreacee. öne träͤgt die Zeitdauer bis zur etatsmäßigen Anstellung für cinen Redner beantrogt Irilanwärter jetzt ca. 14 Jahre. Diese ungünstige Stellung der Zwilanwärter den Militäranwärtern gegenübet ist lediglich auf das

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der die Erfahrungen, welche die Stadt Berlin gemacht habe. zugestanden werden, denn jeder Fereeecsee. Fean seinen Besitz 8 olle. heit anwärter ergeben und di idli d, il ebe Vor⸗ is A hemmehlch sta, well cben den be Abg. von Kessel (kons.) berichtet 5 Petition der Ge⸗ der 1 Volkep.) und von Epnern (nul.) warum wir den Beschwerden der Zivilanwärter nicht ab⸗ zur Tagevordnung, und Haus beschließt o Gebcimer E☛ Dr. Strutz: Der Antrag auf Beriead. isters Zim in Berlin um —19, —— e Nerberdrrer Faree 2X3 8 mermann ge . 8 b der Femne. solle das und Zivilanwärtern noch weiter verschlechtert. Gnstad Birnhach in um Gestattung der (onzantrags. Dieser wird unter Ablehnung des Antragk von Knarp ange⸗ wogegen Militäranwärter neuerdings nach einer anrechnungsfähigen Petitienen der üüö Rach einer kurzen Bemerkung Fan. Ples (Fmun

Mit einigen auf der Tribüne unverständlich bleibenden Hovotheken so hoch belasten, wie er w Die Abzu küdungsgang ein vollkommen verschiedener ist, haben dahin geführt, nies und Genossen in Olvenstedt u. a. D. um eine Herren, ich kann mit dem Ausdruck nicht zurückhalten, 6 Kommission beantragt Uebergang zur Gewerbestevergesetz diesem Gesuch der Zivilanwärter einer Regierung, geschlossenen Beba 8— mit drei Gesch nun te e 90 vorliegt, wird auegeführt: in Zeh 58 beiegeee 2.n ewenleer e 8* gt die der Petitionen Baccker und in a. D. 1 Dütariendienstgeit von 2%½ Jahren zur ctatsmäßigen Anstellung fis (Zen e Farkerstses

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