diese Neuanlagen haben wir zunächst volle Versandfreiheit ge⸗
attet, die allerdings nur bis zum Ende der Konventionsperiode, i. bis zum 1. Oktober 1904, geht. orm unserer Konvention liegt ein Vertrag 1b Mitgliedern unterzeichnet ist, der aber keine besondere Gesellschaftsform vorsieht. Es ist ein Gegen⸗ seitigkeitsvertrag, der allseitig treu gehalten wird. Er ist nicht notariell verlautbart, und wir wissen nicht, ob er über den 1. Oktober 1904 hinaus verlängert wird; wir nehmen es aber an. Bergrat Gothein⸗Breslau, M. d. R.: stellungen der Preise gewöhnlich bloß zweimal im Jahre statt? Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: Nein, die Feststellung
der Preise geschieht nur, wenn die Anderung erfordert. überhaupt keine Preisänderung vorgenommen. fingen wir an, allmählich, zaghaft die Minimalpreise zu erhöhen, ber gewisse Grenzen sind niemals überschritten worden. In den letzten 2 ½ Jahren haben wir eine Preiserhöhung nicht ehr durchgeführt, wohl aber hat im vorigen Jahre eine Er⸗ mäßigung derselben für die unteren Sortimente stattgefunden. Nun komme ich gleich auf die Beantwortung der Frage,
für die einzelnen Gruben und die einzelnen
Sortimente festgestellt sind. Unsere Konvention hat dafür ein reise für die ein⸗ htspunkten fest: rachtlage.
Finden die Fest⸗
eweilige Marktlage eine eben Jahren haben wir m Jahre 1897
In den ersten
wie die Preise sehr interessantes Statut. zelnen Verkaufssortimente nach drei Ge nach Marke, nach Sortiment und nach haben alle Gruben Oberschlesiens zunächst nach Marken ein⸗ b zwar kennen wir 6 verschiedene Marken. üben, die bekanntlich sehr gute Kohlen fördern, e 2,;=” ü. Küsse falen;, wenn der 2 8 * hüglh . In der letzten Klasse sind ein paar Gruben, die i leider zum Teil repräsentiere. Sa wir “ die E1I1A“ des gelangenden Produkts nach der Sortimenten⸗ e 592 vee- Sbeesehcs n eine große Anzahl iedener Sortimente nach der Korngröße. . 8 8 15 mm, een bezüglich der en.e rei. Erst die Kohlen, die über 15 mm liegen, erfreuen si 2 Uenepstsetung, b zwar 8 bh nheaen “ nach dem Maße der Korngröße im Preise differenziert. Die oberen Sortimente, etwa sber 40 mm, also Stück, Würfel, Nuß, haben die “ 8 kleineren Sortimente ga-ne. So erhält z. B. ein Sortiment, welches — —₰ üee e Korngrenzen 25 und 30 mm. erstellt, einen Unterpreis von 9 ₰. MNun kommt als drittes Moment die Frachtlage hinzu. 2 “ g1Sr. groß, etwa 20 bis 25 km. lang un is em breit. 2 Normalgrube angenommen. die ich vertrete. Westen von die
Wir stellen die
würden in die er
8 zum Verkau
Bis zu 15 mm,
dagegen Unterpreise.
Eine mittlere Grube i Das ist auch wieder eine Grube, Je nachdem die Gruben nach Osten und nach er Mittelgrube entfernt liegen, verschiebt sich die Lir haben darüber ganz genaue Tabellen an gestellt, die erlauben, zu jeder Zeit für jedes Sortiment je na rachtlage den normalen Minimalpreis festzustellen. alen Minimalpreise dürfen im Verkaufe nicht unter⸗ schritten werden, es sei denn, daß der Verkauf an oberschlesische Montanwerke erfolgt, die von einer Fixierung des Preises niemals betroffen werden. Verbandsdirektor Daum⸗Breslau: Ich möchte mir einige Einer der verehrten Herren Vorredner hat iskus ungefähr ⅛ der ge⸗ meinen In hl etwas zu hoch gegriffen, es dürfte Es wäre nun von Interesse, zu hören, wie sich der Fiskus der Konvention gegenüber stellt, ob der Fiskus, ei es auch nur mit beratender Stimme, zu den Sitzungen zu⸗ gezogen wird. Dann möchte ich die Herren bitten um eine Aueskunft, uantum die Konvention verfügt und wie,
Marke und Diese norm
Frogen gestatten. esagt, daß die Produktion des mien schlesischen Produktion ormationen ist das wo twa ⅓ sein.
über welches rozentualiter aus dieses Quantum zu der Gesamt⸗ rderung in Schle
Dann ist vorhin von Herrn Bergrat Gothein darauf hin⸗ wiesen worden, daß ein paar Großhandelsfirmen einen großen Händen haben; es wäre von rozent der Förderung an diese
eil der Kohle
1 nförderung in Interesse, zu erfa beiden
ren, wie viel Firmen verkauft werden.
Vorsitzender: stelle anheim, ob Sie die Be⸗
verschieben wollen, bis Bergrat estellt
—— nünde es vorzehen, Fra erledigt, und wenn Schmoller und Hench derr Berdandane
othein⸗Breslau, M. d. R.: Ich wollte fragen,
zu 1re lchen
Negen, vncbeam⸗
Reöse Frasenh iesen ohle oder auch
per Waggon beträgt 20 ℳ Prosessor Dr. Schmoller⸗Berlin:
daß Sie nicht darauf Preise für das ganze Jahr Verträge für ein ganzes Jahr geschlossen werden.
nicht darauf hin. Es ist jedem Mitglied stattet, auf beliebig lange ses die Verträge zu schließen.
ihnen überlassen?
Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: niemand bleiben, darüber kann jeder gehen. Professor Dr. Schmoller⸗Berlin:
Syndikaten, und es 2e die F
in einer starken dies nicht der
sammenfassen ergeben? Generaldirektor E“ nur antworten, daß sich im wesentlichen
mit derselben sind.
tragen uns gut, ist se trotzdem.
insofern, als auf
schließen.
Wenn nun aber innerhalb die Auskunft viermal die Möglichkeit besteht, von dem Syndikat aus die Abschlüsse, was Preise und Maximalverladung betrifft, zu beeinflussen, dann könnte ja ein solcher Abschluß hinfällig werden bezw. seine Erfüllung unter Strafe gestellt werden. Oberbergrat Dr. hat meiner Auffassung nach die Struktur der ganzen ober⸗ schlesischen Konvention nicht richtig aufgefaßt. Die Oberschlesische Konvention ist mehr eine kleine Familienvereinigung. Die Herren treffen sich alle Vierteljahre, aber ohne dabei über Preise Bestimmungen zu treffen. Das Statut bestimmt nur, daß in dieser oberschlesischen Vereinigung eine sogenannte Pro⸗ duktionsfeststellung und eine Minimalpreisfeststellung stattzu⸗ finden hat, im übrigen kann jedes Vereinsmitglied machen, was es will, es kann auf drei Jahre oder ein halbes Jahr Ver⸗ träge schließen. Es sind auch sehr viele direkte Abnehmer da, Fe Händler, kleine Händler, mit denen die verschiedenen ruben zu tun haben. Also ein Widerspruch * dagegen darin nicht, wenn mitgeteilt worden ist, daß alle Vierteljahre Versammlungen stattfinden. Es ist vorhin schon hervorgehoben worden: die Preise sind Minimalpreise, und es hat 10 2. kein Bedürfnis herausgestellt, eine Anderung derselben herbei⸗ zuführen. Die Gruben verkaufen zu selbständigen, ihnen kon⸗ venierenden Preisen, nur dürfen diese nicht die Minimalpreise unterschreiten. Das ist die ganze Organisation der Konvention, und der Herr Vorredner hat darin unnötigerweise meiner Meinung nach einen Widerspruch gesehen, daß vierteljährlich Versammlungen stattfinden, in denen natürlich auch die Preise besprochen werden dürfen, die aber nur eintreten würden für die Gruben, wenn alle Verträge mit den Abnehmern ihr erreicht haben. Die Konvention gibt nur den Minimal preio als einen No reis an, unter dem von den Gruben nicht verkauft werden „während sonst die — ganz der freien mbarung der Kontrahenten anheimgestellt ist, auch keinerlei Konventionokontrolle unterliegt.
5 e Frn en Fhhe berhrece me —— den gehrace de münng, usammen vn sn lpreise selten vorkommen. Wenn und
Wenn
es
soweit quarialiter 1
schiffahrtsfestes in Breslau bezahlt. (Heiterkeit.) Die Strafe
Nach den Be⸗ merkungen der Herren glaube ich, wird man sagen können,
— wie in Westfalen, daß die est bleiben, und daß immer nur
Generaldirektor “ vxn] KvS 9.28.w⸗ e der Konvention ge⸗
Professor Dr. Schmoller⸗Berlin: Das Maß, in welchem die einzelnen unter den Preisen der Konvention bleiben, ist
Darunter darf
Dann möchte ich noch die ganz allgemeine Frage stellen: Nach dem, was wir gehört haben, ist die Organisation, wie die Herren es selber bezeichnet haben, eine sehr lose gegenüber anderen derartigen rage: sind die Herren mit dieser losen Form ganz zufrieden, hat sich nicht das Bedürfnis einer strengeren Ferm bereits gezeigt, oder ist nur, weil wir
aussekonjunktur bis vor zwei Jahren waren, Fall und wird sich nicht, wenn die Baisse⸗ konjunktur anhält, das Bedürfnis nach einem strafferen Zu⸗
Hierauf kann ich ein Bedürfnis gezeigt hat, die Organisation zu ändern, sondern wir sehr zufrieden Auch haben wir schon Hausse⸗ und Baisse⸗ durchgemacht, und es ist immer gut gegangen. Das ommt vielleicht daher, daß wir in Oberschlesien nur 15 Ge⸗ werlschaftan größeren Stils haben; die davon gehören Großgrundbesitzern und großen Aktiengesellschaften. Wir ver⸗ und so scheinbar locker die Sache ist, so fest
Stadtrat Namslau⸗Berlin: Es scheint mir in der Aus⸗ kunft, die soeben erteilt ist, ein gewisser Widerspruch zu liegen, der einen Seite gesagt wird, es fänden alle
Vierteljahre die Generalversammlungen statt, und in diesen Generalversammlungen werden sowohl in Bezug auf die Preise wie in Bezug auf die Maximalverladungen bindende Fest setzungen getroffen, und auf der andern Seite soll es wieder gestattet sein, daß auch Jahresabschlüsse gemacht werden können. Nun würde meines Erachtens aber das eine das andere aus⸗ In der Stadtverwaltung, die ich vertrete, die er⸗ hebliche Mengen von Gaskohlen aus Oberschlesien bezieht, machen wir regelmäßig den voschtuß für unseren Jahresbedarf. Jahres nach der gegebenen
Wachler⸗Berlin: Der Herr Vorredner
bleiben. 1)
Rabatt mit der Kautel: daß, falls während dieser Zeit die Preise heruntergehen, mir der entsprechende Nachlaß bis zum Ende des laufenden Schlusses nne⸗ wird. Ich kann nach Eingehung des Jahresvertrages bei eintretender Hausse niemals bei Erhöhung der Preise beispielsweise von 46 auf 58 Pfennig usw. getrieben, also niemals während des Kontraktjahres un⸗ angenehm betroffen werden, und befinde ich mich bei diesem System sehr wohl. Ich habe die ganzen 20 Jahre lang aus⸗ schließlich von Wollheim und Friedlaender gekauft, was mich vor unliebsamen Uberraschungen geschützt und mir eine ab⸗ solute Betriebssicherheit gegeben hat, da ich mit bestimmten Zahlen zu rechnen im stande war.
Generaldirektor, Bergrat ““ a. S.: Noch eine Frage, die auf die Strafe Bezug hat. Die Strafe wird jeden⸗ fale verhängt wegen Preisunterschreitungen oder zu vielen
ersandes. Wie findet die Kontrolle statt?
Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: Preis⸗Unterschrei⸗ tungen haben wir noch niemals gefunden, obwohl wir nahezu dreizehn Fahre in der Konvention vereinigt sind. Im übrigen haben⸗ wir bezüglich der Strafen hierfür keine feste Bestimmungen, sondern geht das nähere darüber aus dem Statut hervor. Es würde hiernach, wenn eine Preisunterschreitung vorläge, die Generalversammlung zunächst zu beschließen haben, ob über⸗ haupt eine Schädigung der Konvention stattgefunden hat, und danach, wie groß die dafür zu zahlende Etrase ist.
Die Strafen für Ueber⸗Verladung werden einfach nach der Statistik festgesetzt. Der Generalsekretär teilt mit: „nach der Tabelle, wie sie nach den von den Gruben selbst gemachten Angaben wird, hat die und die Grube über die Lizenz verladen“, und dann wird nach dieser Statistik ein⸗ fach die Errafe verhängt und sofort bezahlt. Dabei kann ich gleich feststellen, daß wir nebenbei eine recht gute Kontrolle dieser Konventionsstatistik darin haben, daß die Eisenbahn alle 14 Tage die Zahlen der von den einzelnen Gruben beladenen Wagen veröffentlicht, so daß hieraus ausreichend zu ersehen ist, was jeder verladen hat.
Verbandsdirektor Daum⸗Breslau: Ich würde sehr dankbar sein, wenn mir Auskunft gegeben würde, wie der Fiskus der Konvention gegenübersteht. Es ist mir bekannt, daß er nicht Mitglied der Konvention ist. Wird er nun zu den Verhand⸗ lungen eingeladen mit beratender Stimme?
Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: Ich möchte zunächst um Entschuldigung bitten, daß ich mich vorhin geirrt habe, als ich sagte, daß der Fiskus ⅛ der oberschlesischen Produktion hat; es ist etwas mehr als ⅛. Also: Der Fiskus steht nach meiner Empfindung der Konvention, sagen wir, wohlwollend gegenüber. (Heiterkeit.) Er ist nicht Mitglied und wird auch nicht offiziell zu den Sitzungen eingeladen. Jedoch ist es mir als Vorsitzendem gestattet, eventuell die maßgebenden Herren zu informieren. Es ist auch vorgekommen, daß die Herren bei uns gewesen sind und mit uns diniert haben. Das ist ungefähr der Zustand. Im übrigen aber macht der Fiskus — leider — was er will. (Heiterkeit.)
Verbandsdirektor Daum⸗Breslau: Ueber welches Quantum verfügt die Konvention?
Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: Nach dem Betriebs⸗ stand und der Förderung des Jahres 1902 gerechnet, gehörten von den insgesamt 63 in der Statistik des Oberschlesischen Berg⸗ und Hüttenmännischen Vereins verzeichneten Steinkohlengruben Oberschlesiens 53 mit zusammen 18 239 543 Tonnen Förderung der Kohlenkonvention an, während ihr 10 Gruben mit zusammen 6 231 245 Tonnen Förderung nicht angehörten. Nach Pro zenten berechnet, waren somit 74 ⁄G %0 der gesamten Förderung zur Konvention gehörig und 25 ½ % nicht dazu gehörig.
Von den der Konvention nicht angehörigen Gruben gehörten
3 mit 21 % der gesamten Förderung dem Fis kus und 7 mit öͤrderung Privateigentümern bezw.
4 ½ % der gesamten F Gewerkschaften. Von dicsen letzteren gehörte die Preußen⸗Grube wohl nur deshalb der Konvention nicht an, weil es eine neue Grube ist, die für den Absatz noch nicht in Betracht kommt. Ein genaues Verzeichnio der einzelnen, der Konvention an⸗ gehörigen und nicht angehörigen Gruben mit den j igen
1902er Fördermengen werde ich dem Protokoll beifügen. (Ist als Anlage 3 beigegeben.)
Verbandedirektor Daum⸗Breslau: Wie g ist der — der sich konzentriert in den Händen der in be⸗
deutendsten Großfirmen Cäsar Wollheim und Emanuel Fried⸗ laender?
Generaldirektor, Geheimer Bergrat Junghann⸗Berlin:
2 wollte nur — bemerken, daß von dem Quantum,
welches in dvence een gefördert wird, ungefähr 55 % syndi⸗ ist eine überreichten An⸗ zum
ziert sind. Das r, die in den gaben wohl auch in kommen wird. Generaldtrektor Williger⸗Kattowitz: Es sind tatsächlich me
hr als 50,1 % der gesamten oberse deru 2 2 die 38 1wersa20 rozentsatz berechnet
n zenermeegn in Betracht kommen. Dieser grartrramen Is En iceee Eherceenn AB t
ö,öI: Ir aus, sodaß für den EE t Von 88 hinwiederum ’ A en,dn Fen mit 490 171 t und öE den
it 1 614 zusammen 2 104 982 k a Eaüe
— 50,1 aeeserer. sesrsrereseü areeeene
— 22 die Zink und Bleihütten, an an 8 die — sowie an die Koks⸗ und Zinderanstalten ( dice e + 1 242 + 75664 t=— 2) der gesamte
an Sortimenten unter 15 Körnung ( fret
8 “ Verbandsdirektor Daum⸗Bresla Wieviel 2— dieses Quantums konzentriert sich nun in der Hand der beiden Groß⸗ handlungsfirmen Cäsar Wollheim und Friedländer?
Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: Mir ist genau diese Fahl. nicht bekannt, ich möchte indessen den in Rede ,S
nteil auf noch nicht 60 % des gesamten oberschlesischen Haupt⸗ ge eise. schätzen. 8
Fabrikbesitzer Ventzki⸗Graudenz: Herr Generaldirektor Williger hat vorhin 1 88 die denhie ef seien bis 1900 ziemlich stetig gewesen, und erst von 1900 ab seien sie schüchtern in die Höhe gegangen. In meinem Bezirk konnte ich feststellen, daß von 1896 an bis jetzt die Kohlenpreise etwa um 40 % in die Höhe gegangen sind. Schüchtern nenne ich daos eigentlich nicht mehr. Das gibt mir Veranlassung zu einigen Fragen, die ich an Herrn Generaldirektor Williger richten möchte. Er hat uns gesagt, daß Minimalpreise festgesetzt seien, und daß in der Regel die Gruben über diese Minimalpreise verkaufen. Nun würde es interessant sein, zu erfahren, ob andere Minimalpreise für das Ausland festgestellt sind als für das Inland, und ob diejenigen Gruben, welche für das Ausland liefern, irgend eine Vergütung von der Konvention bekommen, sei es durch Ver⸗ rechnung oder durch Zuweisung von Lieferungen in anderen Bezirken oder dergl. 5 den Kreisen der Kohlenkonsumenten ist allgemein die Meinung verbreitet, daß die Zechen nach dem Auslande billiger abstoßen und sich für diesen; Ln. aus einer Umlage decken, die sie aus dem Plus im Inlande erzielen. Das ist es gerade, was die Kohlenkonsumenten am meisten be⸗ unruhigt. Also ich frage, ob derartige Minimalpreise besonders festgesetzt sind, in welchem Verhältnis sie stehen, und dann möchte ich wissen, welche Durchschnittspreise in den letzten vier Jahren im Inlande wie im Auslande erzielt worden sind.
Generaldirektor, Bergrat TEE1 Die Aus⸗ Ferxanga des Herrn Vorredners beruhen auf der Verwechselung er Marktpreise und unserer Wie es schon mehrfach ausgeführt ist, sind weder die Gruben noch die Händler nach oben in irgend einer Weise beschränkt. Sie können steigern, wie sie Lust haben; nur unter den Konventions⸗ preis dürfen sie nicht herabgehen. Darum ist die Preissteigerung, die zwischen 1897 88 1901 erfolgt ist, durchaus nicht identis mit der Steigerung unserer Konventionsminimalpreise; wir sin durchaus nicht mit unseren Minimalpreisen der starken Hausse, die das Jähr 1897 mit sich brachte, gefolgt. Die Konvention kümmert sich nicht um die wirklichen Preise; sie kontrolliert vielmehr nur, daß nicht unter den Minimalpreisen verkauft wird; darüber hinaus kann verkauft werden. ,
Was nun die Bonifikation nach bestimmten Geschäften und Gebieten betrifft, so verhält es sich hiermit gerade umgekehrt, als der Herr Vorredner annahm. Wir haben niemals nach Oesterreich billigere Preise gegeben. Allerdings kennt die Konvention gewisse Ferngebiete. Diese liegen aber nicht in Oesterreich, sondern nach der Ost⸗ und Nordseeküste. Für den Export nach dort, wo wir mit der englischen Kohle im Inlande konkurrieren, ist in verschiedenen Zeiten, aber auch nicht immer, eine Bonifikation resp. eine Herabsetzung der Minimalpreise gewährt worden; aber niemals ist eine Herab⸗ setzung der Minimalpreise nach Oesterreich erfolgt. Im Gegen⸗ teil ist gerade jetzt vor drei Jahren, als der böhmische Streik war, die 2⸗X olitik von uns verfolgt worden. Damals haben verschiedene Gruben, und besonders auch der Fiskus,
Oesterreich expreß höhere Preise gefordert, um den üia der Kohle, welche wir im Inlande gut los wurden, nach Oesterreich zu stoppen. Das Zeitungsgerede, welches damals in die Welt ging, namentlich durch die „Schlesische Zeitung“, entsprach — um mich parlamentarisch auszudrücken — nichts weniger als den lasfächlichen Verhältnissen. Nun muß man ferner berücksichtigen, daß die Absatzmengen der einzelnen Gruben — und das hängt wieder nicht mit der Konvention nsammen, sondern mit der Verkaufsfreiheit ihrer einzelnen
tglieder — in jedem gegebenen Zeitpunkt nur zum kleinsten Teil noch frei sind. Der allergroßte Teil derselben muß im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Förderung und Arbeiter⸗ beschäftigung auf den Gruben zum voraus für das ganze Jahr an bestimmte Händler und Großkonsumenten verkauft werden, und nur ein kleiner Teil — bei meiner Gesellschaft b2 in der Regel 25 % — wird zunächst frei in der Hand behalten, um damit den augenblicklichen Schwankungen des Marktes und des Kohlenbedarfo folgen zu können. Man Fferte schon hier⸗ aus, wie kompliziert die einschlägigen Verhältnisse sind, und wie wenig es möglich ist, sie im Detail zu schildern; al sie noch bei Grube verschieden liegen und weil auch das un⸗ endliche Sortenverhältnis mit hineinspricht.
Molkenbuhr⸗Ottensen, M. d. R.: Zum Teil sind die Fragen, die ich stellen wollte, schon beantworiet, aber ich möchte noch einmal feststellen, weshalb da gesagt ist, daß der Fiskug dem Kartell lich gegenübersteht, und andererseits ist auch
wor 81 + fiskalischen Sorten als die ersten rien eingeschätzt sind. Ich mochte nun fragen, ob bei der tstellung der Minimalpreise bei dieser freundlichen Haltung
Fiskus mit der gerung in der Regel schreitet
oder 7 .een,teher, Bergrat Bernhardi⸗? Das Ver⸗
mreeeeenc An er c0. Wir konnten ja
; hinter den 2—₰ 2 — 22 2— m allgemeinen
zu halten als wir, sonst geht eveer e
auch nicht nennenowert unter 82,2 2ö
hin ist ceo vorgekommen, daß ve ö“ b ist, sich an FFIIIHaHS — würden die anderen
11ꝗ&᷑.
eto
ebenso
cgalen zu den ersten I
Williger⸗ Srn
demonstri be2 daß die fiskalischen Gruben mit zu den ersten Marken zählen. — Bergrat “ M. d. R.: Ich wollte zu⸗ nächst bezüglich der Ausnahmspreise an der Küste fragen, oh nicht seinerzeit seitens der Eisenbahnverwaltung bei der Er⸗ stellung von Ausnahmetarifen ausdrücklich das Verlangen gestellt worden ist, mit den rrffene in diesen Gegenden auch herunterzugehen, unter die Preise, die in anderen Gegenden ielt werden. 8 Generaldirektor, Bergrat Bernhardi⸗Zalenze: Dieses Verlangen ist älter als die Konvention; es stammt aus den 80er Jahren, und die großen Gruben haben schon damals aus der Not heraus sich dazu entschlossen, Ausnahmepreise zu ge⸗ währen. Die Konvention hat die faktisch vorhandenen Preise im Ostseegebiet eben nur anerkannt, aber auch nur zeitweise, nicht immer. Was die billigeren Frachten der Eisenbahn an⸗ betrifft für bestimmte Sendungen — es waren die sogenannten Mehr⸗Waggonsendungen, die zu einem billigeren Preise be⸗ fördert wurden —, so waren sie allerdings an eine Preis⸗ konzession gebunden, die wir Oberschlesier r suße tanden. Aber diese ist Sn eingeschlafen und spielt schon ange keine Rolle mehr. — Fabrikbesitzer Ventzki⸗Graudenz: chebin Herrn Bernhardi sehr dankbar be die Aufklärungen; sie werden ja vielleicht vielerorts die Gemüter etwas beruhigen. Aber ich habe immer noch nicht erfahren können und möchte deshalb meine Unter⸗ frage wiederholen, die ich schon gestellt hatte, ob von den Zechen oder von dem Kartellverbande ein statistisches Material über die erzielten Durchschnittspreise im Inlande und im Aus⸗ lande geführt wird. Jetzt will ich die Frage so stellen: ob nach dem Ausland zu niedrigeren Preisen verkauft wird. Wenn das der Fall ist, würde ich weiter die Frage stellen, ob die einzelnen Gruben beliebige Mengen nach dem Auslande ver⸗ kaufen können, oder ob ihnen eine gewisse Pflicht auferlegt ist, ein bestimmtes Quantum von Kohlen dnach dorthin abzustoßen, ob vielleicht in den 25 %, die sie, wie Herr Bernhardi eben erklärt, zurückbehalten, vielleicht nicht ein bestimmtes Quantum steckt, von dem der Verband verlangt, daß es nach dem Aus⸗ lande verschlissen werden muß. 11 Generaldirektor, Bergrat Bernhardi⸗Zalenze: Die Kon⸗ vention als solche weiß von diesen Dingen gar nichts; sie kontrolliert immer nur die Minimalpreise. Die Konvention han auch keinerlei Bestimmungen darüber, welches Quantum hierhin oder dorthin Belaben werden muß, sondern es ist dies aus⸗ schließlich Sache der Einzelnen. Wenn ich zufällig von 25 % freihändiger Kohlen gesprochen habe, so habe ich das nur als Beispiel erwähnt; das geht die Konvention als solche gar nichts an. Die Konvention hat, wie gesagt, nur die Be⸗ stimmung der Minimalpreise und kümmert sich weder um die Richtung, wohin die 1eSeng werden, noch um die Ueberpreise, die über die Minimalpreise erzielt werden. Molkenbuhr⸗Ottensen, M. d. R.: Ich wollte noch die Frage stellen, ob bei der Feststellung der Minimalpreise be⸗ timmte Regeln beobachtet werden, ob die Produktionskosten oder die Marktlage regelmäßig die Grundlage bildet. 88 Generaldirektor, Bergrat Bernhardi⸗ Zalenze: Die Produktionskosten bei den Kohlen, um das gleich voraus⸗ zuschicken, sind eine so ungeheuer ungewisse Sache, daß sie im allgemeinen keine Rolle spielen und namentlich auch bei den Spezialbeschlüssen über die Kohlenpreise nicht berücksichtigt werden. Alle Preisveränderungen werden in der Hauptsache durch die “ 8 cqâꝙ 8 —2 Ausführungen erhellt, hinkten wir mit unseren Erhöhungen, die seen * Jahren stattgefunden haben, stets der Markt⸗ lage nach. Das geht u. a. daraus hervor, daß die Schlüsse der einzelnen Konventionsmitglieder häufig gemacht wurden, ehe die einzelnen Konventionspreiserhöhungen erfolgten. Die Konvention macht keine Preise, sondern 428* t der Marktlage und bildet sozusagen den Rahmen, in welchem sich das Geschä⸗ bewegen soll. 1 rat Gothein⸗Breslau, M. d. R.: Ich wollte noch die rage füüllen, Wie ist das Verhältnis zwischen Listenpreisen und Minimalpreisen? Es ist ja mitgeteilt worden, daß meistens nach Listenpreisen, namentlich bei grö Abschlüssen, gekauft wird, und ich möchte wissen, ob die Konvention die Listenpreise als folche in 65 Henb.e feststellt, und wie das Verhältnis zwischen beiden Preisen ist b m chaanis e Kommerzienrat Arnhold⸗Berlin: Meine Herren! Ich hoffe, Herr Abgeordneter Gothein, den ich schon die Ehre ge habe vor vier Wochen hier als Inquisitor zu begrüßen, wird bald mit dem Arkas in der Iphigenie sagen: Verwirrt muß esstehn, daß ich nicht weiß, wohin ich meinen Argwohn richten l. (Heiterkeit.) Die Frage, die von t Gothein gestellt wird, hat nämlich mit der nichto zu mmn. Sie gehört: die Konvention verkaufspreise fest, die — abgesehen von der ltenden unteren Grenze — außer Zusammenhang mit den 28 isen sind, wie solche zwischen den Besi⸗ der und entweder den Konsumenten oder den Händlern, die diese
Kohlen 8 etzt werden. Frrgr
tion gar Ult Mindest⸗
glaube, eine Frage ist schon ziemlich beantwortet;
Also die Listenpreise, wiederhole ich, stehen außer unmittel⸗
barer Beziehung zu den Konventionsmindestpreisen, stehen aber naturgemäß in Beziehung zu den Einkaufspreisen der Händler. Ich setze voraus, ’ Il hauptse wie ist das Verhältnis der Listenpreise, die die Händler heraus⸗ geben, zu den Preisen, die die Händler ’ ich nur fee een, daß die .n3 2 eer Händler den Ver⸗ käufern der
trolle unterstehen.
Herr Bergrat Gothein will hauptsächlich wissen: ahlen? Darauf habe er Kohlen genau bekannt sind und insofern einer Kon⸗
Bergrat Gothein⸗Breslau, M. d. R.: Meine Herren!
Ich kann in keiner Wess zugeben, daß ich verwirrt oder be⸗ schämt da stehe. 8
als Kommission, um zu fragen und Aufklärung zu schaffen, und da halte ich es auch für unbedingt notwendig, möglichst uv fragen über diejenigen Sachen, über die eine Unklarheit be⸗ stehen könnte, um durch Fragen Klarheit zu schaffen. Mir kam es in erster Linie darauf an, zu wissen, ob die in vollem Einverständnis mit den Produzenten, eventue Sitzungen der 1““ — er. Das wissen natürlich die Herren, die in den Sitzungen sind wir Außenstehenden können es aber nicht wissen, und es is doch wünschenswert, daß darüber eine volle Klarheit besteht.
Wir sind nun einmal hierher berufen worden
viel zu
in den festgestellt werden oder nicht.
Nun verlange ich gar 29 zu wissen — so neugierig bi
ich nicht einmal — den Unterschied zwischen denjenigen üaüte⸗ welchen die Großhändler bezahlen, und denjenigen, die sie fordern Ich gebe ohne weiteres zu: das ist Geschäftsgeheimnis. würde es aber in dem t n von der Kohlenkonvention festgestellt würden, was aber nach der erhaltenen Auskunft nicht der Fall ist.
8. Das alle nicht sein, wenn die Listenpreise
Im übrigen weiß ich sehr wohl, daß natürlich eine ge⸗
wisse Spannung zwischen beiden üevire bestehen muß; denn der Kohlenhandel muß für seine Tätigkeit auch etwas bekommen für das Delkredere, das er dabei läuft, und er will schließlich auch verdienen. ic del; das verständlich. Irgend ein — hat bei mir nicht vorge⸗ legen, sondern nur der Wunsch, ü
soweit sie zu haben ist, herbeizuführen.
Das nehme ich ihm nicht übel; das ist selbst⸗ „über diese Frage eine Klarheit, Molkenbuhr⸗Ottensen, M. d. R.: Meine Herren! Ich
ich lege aber ert darauf, daß es besonders festgestellt wird. Die schlesische
Konvention scheint in ihrem Vertrage mit den Händlern nicht eine ähnliche Klausel zu haben, wie das rheinische Syndikat, nämlich die Handelskammerklausel:
Sie verpflichten sich, beim Weiterverkauf dieser Menge die Verkaufspreise so zu bemessen, daß die Höhe des Gewinns zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem Risiko den Umständen nach in keinem Mißverhältnis steht. — ß Bedingung haben Sie auch etwaigen Wieder⸗
verkäufern aufzuerlegen usw., 8 wenn dagegen gesündigt wird, Strafen festgesetzt werden. Generaldirektor, Bergrat Bernhardi⸗Zalenze: Die Kohlen⸗ konvention schließt überhaupt keine Verträge ab; hier liegt also ein Mißverständnis vor. Die Kohlenkonvention steht mit den
Händlern nur insoweit in Verbindung, als sie die Händler nach
der Marktlage befragt, um je nachdem der Absatz sich voraus⸗
sichtlich stellt, ihre Lizenzquantitäten festsetzen zu können. Die
Konvention als r⸗ geht die Händler schon deswegen nichts
an, weil sie keine Kohlen verkauft. 8. ,
Molkenbuhr⸗Ottensen, M. d. R.: Das ich aller⸗ dings verstanden; ich meinte aber, ob, da wo die Werke direkt
Verträge mit den Händlern abschließen, solche Klauseln darin
vorkommen. 8
Generaldirektor, Bergrat Bernhardi⸗Zalenze: AX³.
—2 von Klauseln bekannt. (Zuruf:
tatsächlich ni⸗ 1
Es kann vorkommen, daß mit e W.
Lieferung abgeschlossen wird und daß mittlerweile der
Konvention die Minimalpreise idert werden. ie ——
es sich in diesem Falle? Ist alsdann der Vertrag nie se erst für die Zeit nach
des Vertrages? 5
Generaldirektor, Bernhardi⸗ 2 21 ist allerdings durch das nicht v. und er ist — brennend
er geworden, 1 negen Konüekar und weil bei 8 82122—8 in den höheren
1 Wenn aber der eintreten sollte, 25— jemand einen ein
Jahr oder auf — dann ein Beschluß der 2
8 — —+— daß dann die