Auesschuß stellten Behauptung, daß Fleisch aus der mittel für Menschen verkauft worden
räume. Einen gefälligen Gegensatz bietet die „ Insel Frauen⸗ wörth im „bayerischen Meer“*. om Chiemsee ist nur ein kurzer Weg nach dem malerisch gelegenen Salzburg, nach Reichenhall und dem Berchtesgadener Ländchen. Viel Liebe und Sorgfalt ist mit Recht dem herrlichen Königssee und dem Obersee in der malerischen Schilderung gewidmet. Neue Bergbesteigungen folgen: Aufstieg zur Gotzenalm, weiter über die Eiskapelle zum steinernen Meer, unter den Ahorn⸗ bäumen der Ramsau zur Wimbachklamm und zum Wimbach Schloß. Endlich Besteigung des Watzmann bis zum „Münchener Haus“ und zur höchsten Spitze dieses zweithöchsten Berges in Deutschkand mit der wunderbaren Aussicht auf die Berggipfel ringsum, über die er als der höchste unter allen gebietet. — Manche dieser Bilder sind so schön, daß man sich ihr längeres Verweilen wünschen möchte. Aller Wahr⸗ scheinlichkeit nach wird „Von der Zugspitze zum Watzmann“ der „Urania“ den Dank des Publikums einbringen.
“ 8
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonnabend, als zweiter Abend von Richard Wagners Bühnenfestspiel „Der Ring des Nibelungen’ Die Walküre“ gegeben. Die Be⸗ setzung lautet: Siegmund: Herr Kraus; Wotan: Herr Bachmann; Hunding: Herr Mödlinger; Sieglinde: Fräulein Hiedler; Brünnhilde: Fräulein Plaichinger; Fricka: Frau Goetze; Walküren: die Damen Herzog, Dietrich, Rothauser, Parbs, Weitz, Pohl, von Bibow und Lieban⸗Globig. Dirigent ist der Kapellmeister Richard Strauß. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr. — Eine nochmalige Aufführung des Mansbverbildes „Döberitz“ von Joseph Lauff ist für Dienstag, den 2. Juni, angesetzt worden.
Im Königlichen Schaufpielhause gelangt morgen letztes Stück der Königsdramen „König Richard der Dritte“ zu führung. Den Richard spielt Herr Bonn.
11“ 1“
als
Der in Darmstadt tagende Deutsche Bühnenverein (vgl. Nr. 124 d. Bl.) beschloß gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in der Fie e der Kostümlieferung an weibliche Mitglieder, diesen in weitestem aße entgegenzukommen. Da aber nicht genügendes Material be⸗ schafft sei, werde für November eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung zur endgültigen Beschlußfassung in dieser Angelegenheit einbe⸗ rufen. Als Mindestmaß wurde aber schon jetzt die Verpflichtung zur Lieferung von historischen Kostümen an weibliche Chormitglieder vom Jahre 1906 an angenommen. Sodann wurde die Kündi ung im ersten Vertragsmonat nach den Wünschen der Bühnengenossenschaft geregelt. Mannigfaltiges. Berlin, den 29. Mai 1903. 2
.“ 2 PE1““ ““
n der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurde der neugewählte unbesoldete Stadtrat, Kommerzienrat Venzky durch den Bürgermeister Dr. Reicke in sein Amt eingeführt. Nach Erledigung mehrerer kleinerer Gegenstände, bei der verschiedene Anträge des Magistrats abgelehnt wurden, gelangte die Vorlage zur Herbeiführung einer selbständigen Stellung der chirurgischen Oberärzte an den städtischen Krankenhäusern zur Erörterung. Die betreffende In⸗ struktion ist vom Magistrat im § 1 folgendermaßen geändert worden: „Die Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege ist die nächst vorgesetzte In⸗ stanz der ärztlichen Direktoren, dirigierenden Aerzte und Oberärzte“; der § 10 ist dahin abgeändert worden: „Den Oberärzten der chirurgischen Abteilung wird die selbständige Leitung der Poliklinik übertragen, außerdem ist ihnen etwa ein Drittel der Kranken zur selbständigen verantwortlichen Behandlung zu übertragen.“’ Die Stadtvv. Cassel, Dr. Freudenberg und Dr. Langerhans machten da⸗ gegen geltend, daß die vom Magistrat beschlossene Abänderung der Dienstinstruktion nicht dem Sinne des seinerzeit gestellten Antrags des Stadtv. Dr. Landau entspreche, dem auch der Magistrat zugestimmt be. Auf Vorschlag des Stadtv. Cassel wurde die Angelegenheit einem überwiesen. — Hierauf beschäftigte sich die Versamm⸗ Wung mit der von der „Allgemeinen Aleischeneitung. aufge⸗ deckerei als Nahrungs⸗
sei. In der Auskunft,
die der Magistrat vom Polizeipräsidium darüber erbeten hatte, wird es als ausgeschlossen hingestellt, daß die Händler, die das acerierte Fleisch aus der Abdeckerei als Hundefutter kaufen, es ab⸗ ichtlich und unter Verschweigung seiner Herkunft zum menschlichen Genusse feilhalten. Von dieser Auskunft erklärten sich verschiedene
Redner nicht für befriedigt und wiesen darauf hin, daß trotz der großen Unkosten, wel
die zu verur⸗ 87 hier heimlich dur ge Handbabung der
taatlich vorgeschriebene slrescguc Bestimmungen eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung
eine offenbar nachläs
unterhalten werde. Die Angelegenheit soll von einem Ausschuß ein⸗
hehender geprüft werden. — Aus der weiteren Verhandlung ist noch
rauheben, daß der Minister für Handel und Gewerbe das Schul⸗ geld für Ausländer, welche die städtische höhere Webeschule besuchen wollen, von 800 ℳ auf 1000 ℳ erhöht hat. Auf die öffentliche folgte
eine geheime Sitzung.
6 ie Walküre in 3
Aufzügen von 7 Ubr 8
Theater.
Aönigliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ s Der Riug des Nibelungen. rd. Zweiter id: Akren. Anfang 7 Uhr. —
Frem 12 rchester 8 I — er Ferhesa28 Vierter Rang S
Rang Stehplatz 1 % Elocke. —
Toledo.
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8* 7 ½ ub t. 1e2n ns t B. 21. Verste von Tpanien.
Dienstag: Gastspiel Heinrich Bötel. Der Postillon von Lonjumeau.
Deutsches Theuter. nee, Ih,,, nr. di Win⸗ an achm 8 2 ¾ — s te.
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Montag, ittags 2 ½ Uhr: Die ve ence *u
Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Monna Vanna.
illertheuter —4 ☛ 8 Uhr: Kadelbur -
Julia. — Abends 8
n.g.n nen Abl. se
N. (Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.) in 4 Aufzügen von Henrik Ibsen. tag ittags 3 Uhr: Heimat. — Abends Im weihen .
8 8 Montag, Nachmittags 3
Das Zentralkomitee des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz hielt am 25. d. M. unter dem Vorsitz des Vizeoberzeremonienmeisters, Kammerherrn B. von dem Knesebeck eine Sitzung ab, in der nach einigen geschäftlichen Mitteilungen die Neuwahl von vier Mitgliedern erfolgte. Anträge des Provinzialvereins vom Roten Kreuz für Westpreußen auf Ge⸗ währung von Beihilfen für die freiwilligen Kriegersanitätskolonnen vom oten Kreuz in Danzig und Marienwerder, sowie ein Gesuch des Verbandsvorstandes der freiwilligen Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz für die öe Posen um Beihilfe zur Bestreitung der Kosten einer am 17. Mai d. J. abgehaltenen größeren Uebung wurden enehmigt. Ebenso fand ein von dem zuständigen Provinzialverein beessee Antrag ähnlichen Inhalts der freiwilligen Sanitäts⸗ kolonne vom Roten Kreuz Oberrad bei Frankfurt a. M. seine Erledigung. — Bezüglich der Verwendung der nach dem letzten S tzungsberichte dem Zentralkomitee zugewendeten Schenkung von 50 000 ℳ wurde nach längeren Beratungen der Beschluß gefaßt, daß mit dieser Summe dem dringenden Bedürfnis, Mitgliedern der freiwilligen Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz für etwaige Unfälle im Friedensdienst und für die im Kriegsfalle innerhalb des Bereiches des Besatzungsheeres erlittenen Dienstbeschädigungen eine entsprechende Vergütung zu gewähren, genügt werden solle. Gleichzeitig wurde aber als Beratungsgegenstand für die nächste Sitzung der Vorschlag in Aussicht genommen, aus den außerordentlichen Einnahmen der Vereinsorganisation “ Quoten in den Etat einzusetzen, die als Grundstock für ein von Jahr zu Jahr schwerer zu entbehrendes Dienst⸗ gebäude des Zentralkomitees und anderer Zentralstellen vom Roten Kreuz angehäuft werden sollen. Einem Gesuch des Vorstands der dem Roten Kreuz angeschlossenen „Kahlenbergstiftung“ in Magdeburg um Ueberlassung eines groͤßeren zinslosen Darlehens wurde aus
prinzipiellen Gründen nicht Ihtsver gen dagegen eine angemessene
Subvention für das laufende Jahr bewilligt.
Anläßlich des in der nächsten Woche hierselbst stattfi Kongresses für angewandte Chemie ist heute mittag in dem Institut für Gärungsgewerbe und Stärkefabrikation in der Seestraße eine Ausstellung eröffnet worden, deren haupt⸗ sächlichste Gegenstände sich auf die technische Verwendung des Spiritus für gewerbliche Zwecke beziehen; ferner haben in der Ausstellung auch die Objekte mit Bezug auf die angewandte Chemie besondere Berücksichtigung gefunden. Die Ausstellung wurde um 12 Uhr Mittags in Gegenwart zahlreicher Interessenten von Herrn Amtsrat Schmidt⸗Löhme (Mark Brandenburg) mit einer längeren Ansprache feierlich eröffnet. Bei der Feier war das Kaiser⸗ liche Gesundheitsamt vollständig vertreten, dagegen hatte sich der Reichskanzler in letzter Stunde noch entschuldigen lassen. Nach der Eröffnung fand ein Rundgang durch die Räume statt. Die Ausstellung ist reich beschickt; sowohl die Aussteller als auch die Ausstellungsobjekte sind in weit größerer Zahl als sonst vertreten. Mit zu den interessantesten Gegenständen zählen die wunderbaren Kühlschlangen sowie die Isolierapparate der Vereinigten Tonwaren⸗ werke Berlin⸗Charlottenburg. In hervorragender Weise ist ferner die Ferßgeich. Porzellanmanufaktur vertreten. Die Firma Siemens u. Halske hat die Ausstellung mit elektrischen Meßapparaten beschickt. Die Verwendung des Spiritus geht mit mächtigen Sprüngen vor⸗ wärts, so daß heute bereits annähernd 10 % des Petroleumverbrauchs durch Spiritus ersetzt werden; die jährliche Zunahme des Spiritus⸗ verbrauchs für gewerbliche Zwecke beträgt nicht weniger als rund 10 Millionen Liter. Der Verbrauch verteilt sich auf vielerlei Ge⸗ biete, und die Zentrale für Spiritusverwertung hat jetzt bereits täglich einen Vertrag auf Lieferung von Spiritus für den einen oder anderen Betrieb, in dem Motoren zur Aufstellung gelangen. Dieser Spiritus ist blau gefärbt und stellt sich auf 15 ₰ für das Liter. Man hatte bisher geglaubt, daß sich die Spiritusmotoren auf nur kleine Krafthergabde beschränken werden; dies ist aber keineswegs der Fall, wie die geaf 20 pferdige Spiritusmaschine der Mokorenfabrik Ober⸗Ursel beweist. Sehr interessant ist eine von der Washington Companv ausgestellte Spirituslampe mit Preßluft von 500 Kerzenstärke; diese Lampe gewinnt immer mehr an Verbreitung. Durch eine eigenartige Anwendung kann bei Bedarf der Apparat sofort in Tätigkeit treten und erleuchtet einen Raum von etwa 300 bis 400 qm tageshell. Ferner wurde das erste Mal eine gleiche Lampe ohne Luftpressung von der Firma L. Rosen⸗ thal in Frankfurt a. M. gezeigt. Mit zu den fesselndsten und eigenartigsten Ausstellungsgegenständen dürfte weiter die Kartoffel⸗ küche zählen; in ihr werden allerlei Leckerbissen, wie Kartoffel⸗ buffer, Kartoffelpfannkuchen u. a. m. bereitet. ie bekannten und beliebten Wiener Backwaren verdanken ihren Ruf nicht zum Priggsten Teil dem Kartoffelmehl, hergestellt aus getrockneten kartoffeln. In der Kartoffelküche bekommt man überhaupt die frische Kartoffel nicht zu sehen, sondern nur Kartoffelmehl und getrocknete Kartoffeln. Das Schnelltrocknungsverfahren der Kartoffel geschieht zwischen geheizten Walzen und den Vorteil, daß es nur auf phosikalischen Vorgängen beruht; da ferner die Trocknung (Wasserentziehung) nur einige Sekunden vauert, behält die Kartoffelkonserve sozusagen die natürliche Farbe der Röbkertescl; gleichfalls werden durch die Konservierung weder Geschmack u ruch der Kartoffel geändert. Wie für menschliche Nahrung,
wird die getrocknete Kartoffel auch für Futterzwecke ver⸗
’u 1 Anrahe Fier
Sonnabend: Monna
r. Sonntag: leys Tante. — K& büer Eiufan 8
abend: Gastspiel von onna Vanna. einderat. An
Anfang 7 ½
de 7 ½ Uhr: Die It⸗ von
7 ½ Uhr. . 0. (Wallnertheater.)
weißen Rößl. Blumenthal und
3 Uhr: Romeo und Der Probekandidat.
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Sonntag: Die Notbrücke.
Direkrion Sigmund Lauten⸗ der Katholische
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1866 und seines Amtes gewaltet
als in reichem
in 3 Akten von Brandon Thomas.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. Sonn⸗ 4 Der Herr
Der Herr Gemeinderat. Zentraltheuter. Sonnabend: Die Fledermaus. und Montag: Der Zigeunerbaron.
Bellealliancetheater. Sonnabend: Die schoöne Galatherc. — Bunter Teil. — Des Lbwen Erwachen. — YPon 6 Uhr ab: Doppelkon
en: Frühkonzert. — Frühvorstellung.
Georgenstraße,
und 531 Sonnabend: Die ibr vu in von Grésa⸗ und ꝙ† 8 Croisset. Deutsch von Mar
Familiennachrichten. 1eec, Mai entschlief nach längerem Leiden
arbischof von b
vergar. Johannes Baptist Maria
— das bes des Katsers und
wandt. Diesbezügliche Apparate haben die Gesellschaft zur P wertung landschaftlichee Produkte (Berlin) wie auch die Fif Knauer ausgestellt. Wenn bisher der Spiritus nur zu Kuf Leucht⸗ und Heizzwecken Verwertung gefunden hat, so berçt es eigenartig, wenn man Eismaschinen durch den Spiritusmaß betreiben sieht, so daß schließlich der Spiritus auch zur Fe erzeugung dient. ingt vorwiegend die feststehenden Motoren in ihren verschiedenen 8
8 8 24 orm und Verwendungszwecken zur Anschauung, während die erste S
1 halle in einen Dunkelraum verwandelt ist zwecks Vorführun 8
Spiritusbeleuchtung. — Die Reihe der wissenschaftlichen Votn nimmt morgen, Sonnabend, nachmittag ihren Anfang, und zwar n als erster Herr Professor Wittelsböfer mit einem technisc Vortrag beginnen. Der für die Ausstellung bestimmte Katalog g bei Eröffnung noch nicht fertig gestellt; er wird in drei Spra deutsch, englisch und französisch, zur Ausgabe Felaagen, und zwar! Ruͤcksicht auf die Mitglieder an dem in der Pfingstwoche beginnen Chemikerkongreß, der von 2000 Teilnehmern beschickt sein wird.
Neuß, 29. Mai. (W. T. B.) Gestern fand die Fee⸗ fünfzigjährigen Bestehens des hiesigen erzbischöfliche Konvikts statt, an der Vertreter der kirchlichen und der staatlik Behörden teilnahmen. In einer Ansprache dankte der Erzbisch Fischer den Staatsbehörden für das von ihnen bewiesene Wohlal und forderte die Zöglinge auf, sich namentlich in den klassich Sprachen eine gründliche Bildung anzueignen, dabei aber die ande Zweige der Wissenschaft nicht zu verischlseigere Die preußissc Gymnasien seien Musteranstalten vor aller Welt. Er hoffe, daß ute Einvernehmen zwischen Kirche und Staat ungestört dee leiben werde.
London, 28. Mai. heute die Mitglieder des Internationalen kolonial Instituts zu einem Frühstuͤck im Mansionhouse eingelatt Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenbu hielt hierbei eine Rede, in der er ausführte, daß London als ö eines gigantischen Weltreichs der geeignetste Platz für Versammlung des vbö sei. Die Welt sei groß genug, daß Nationen ihre Kräfte könnten. Jeder neue Arbeiter müsse willkommen geheißen werden, dazu beitrage, daß die unbegrenzten Gebiete, die noch öde dalig floffen werden, und der auf diese Weise die verborgenen Kei noch unzivilisierter oder halbzivilisierter Völker zu wecken he. „Wenn wir“, so führte der Redner weiter aus, „die ofe Tür, die wir in dieser Stadt fanden, und all das, was! von Ihren hervorragenden Landsleuten über die britische ofße Tür jenseits der Meere gehört haben, als ein gutes Omen die Arbeit, die noch von ulfen kolonisatorischen Nationen getan wed muß, erwaͤgen, dann wird in der Tat der Ausführung unserer t. nialen Aufgaben im Interesse der Menschheit ein großer Die erwiesen werden und ein großer Schritt vorwärts für die Zwecke die Instituts getan werden.“ Der Redner schloß mit einem Hoch auf! Lordmayor und die Stadt London.
St. Petersburg, 28. Mai. (W. T. B.) Die Ohe bürgermeister von Berlin, München, Danzig, Pos Königsberg und Thorn sind heute abend hier eingetroffen von Vertretern der Stadtverwaltung empfangen won
Madrid, 28. Mai. (W. T. B.) Ein wolkenbruchartig Regen ist über Spanien niedergegangen. Der Ort Pajares der Provinz Léon ist überschwemmt. 40 Häuser sind ei gestürzt und mehrere Personen ums Leben gekommen.
“ AMNach Schluß der Redaktion eingegangene ue. Depeschen.
St. Petersburg, 29. Mai. (W. T. B.) Heute wur hier die Jubelfeier des zweihundertjährigen 8 stehens der Stadt festlich begangen. Als vor der Fest auf dem in feierlichem Zuge dorthin gehrachten Boote Pe⸗ des Großen die Kaiserstandarte gehißt wurde, erdrö Kanonensalut sämtlicher Schiffe, die salutierten
laggenschmuck anlegten. Beim Winterpalais verein
ch die Geistlichkeit mit der dort harrenden Kirchenprozession ihren Weg nach der Isaakkathedrale nahm. Die Truppen bildes Spalier; unter ihnen befanden sich Kompagnien der unter. dem Großen gebildeten Regimenter, auch des jetzigen Wiborgt Regiments, dessen Chef Seine Majestät der Kaiser Wilhen⸗ ist, mit Fahnen aus der Zeit Peters des Großen. 5 Kathedrale erwarteten Würdenträger, das diplomatische Ke die auswärtigen Deputationen und Vertreter der Stadt: der Stände die Ankunft der Kaiserlichen Majestäten.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Er
und Zweiten Beilage.)
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verantwortungsvollen en eines
* ““ Fren — von hoher Begeisterun sKsdönig und land beseelt, unausgesetzt seine Kraft diesem hohen Berufe idmet und f. allen Kreisen, die mit ihm in Berührung kame vollste Vertrauen zu erwerben und zu ben
ußt. 208 der Armee wird das uken dieses verd Mannes dauernd in Ehren gehalten werden. iik,x 25— 2 18 inister egem 8 Allerhöchst mit bee pes etung beauftragt v. Einem.
zwischen
8 berbe ’
Verantwor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Berlag der Expedition (Scholg) in Ber
Dec.eh Fenne i. Werteasbaer Ze
Die Ausstellung bringt in der großen Mittelz
(W. T. B.) Der Lordmayor hatte
n friedlichem Wirken Seite an Seite betäötiglt
zeiger und Königlich Pr
Berlin, Freitag, den 29. Mai
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, 8
betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen 8 Bleiprodukten. 8
8
Vom 26. Mai 1903.
Auf Grund der §§ 120e und 139 a der Gewerbeordnung hat der Bundesrat über die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen Bleiprodukten folgende Vorschriften erlassen: Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf alle Anlagen, in denen Bleifarben oder andere chemische Blei⸗ produkte (Bleiweiß, Bleichromat, Massikot, Glätte, Mennige, Bleisuperoxyd, Pattinsonsches Bleiweiß, Casseler Gelb, eng⸗ lisches Gelb, Neapel⸗Gelb, Jodblei, Bleizucker usw.) oder blei⸗ haltige Farbengemische als Haupt⸗ oder Nebenprodukt her⸗ gestellt werden. .
Auf Bleihütten finden diese Vorschriften keine Anwendung, auch wenn darin Stoffe der im Abs. 1 bezeichneten Art her⸗⸗ gestellt werden.
Ausgenommen bleiben ferner Anlagen, in denen nur im Zusammenhange mit einem anderen Gewerbebetriebe fertige
Farbstoffe lediglich miteinander gemischt oder mit Oel oder Firnis angerieben werden.
Die Arbeitsräume, in denen die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Stoffe hergestellt oder verpackt werden, müssen geräumig, hoch und so eingerichtet sein, daß in ihnen ein ausreichender be⸗ ständiger Luftwechsel stattfindet.
Sie müssen mit einem ebenen und festen Fußboden ver⸗ sehen sein, der eine leichte Beseitigung des Staubes auf feuchtem Wege gestattet. Der Fußboden ist, soweit er sich nicht infolge des Betriebs ständig in feuchtem Zustande be⸗ findet, mindestens einmal täglich feucht zu reinigen.
Die Wände müssen eine ebene Oberfläche haben und, soweit sie nicht mit einer abwaschbaren Bekleidung oder mit einem Oelfarbenanstriche versehen sind, mindestens einmal jährlich mit Kalkmilch angestrichen werden.
Das Eintreten bleihaltigen Staubes sowie bleihaltiger Gase und Dämpfe in die Arbeitsräume muß durch geeignete Vorrichtungen möglichst verhindert werden. Arbeitsräume, welche gegen das Eintreten bleihaltigen Staubes oder blei⸗ haltiger Gase und Dämpfe nicht vollständig gejchü t werden können, sind gegen andere Arbeitsräume so abzuschließen, daß in diese Staub, Gase oder Dämpfe nicht eintreten können.
Die Schmelzkessel für Blei sind mit gut ziehenden, ins
Freie oder in einen Schornstein mündenden Abzugsvorrichtungen Fangtrichtern) zu überdecken. 8— 88 ¹
Die Innenflächen der Oxydierkammern müssen möglichst latt und dicht hergestellt sein. Die Oxydierkammern und die in ihnen befindlichen Gerüste sind während des Behängens —— zu erhalten. Die Oxydierkammern sind, bevor sie nach
eendigung des Oxndationsprozesses betreten werden, aus⸗ reichend abzukühlen und zu durchlüften sowie durch Einleiten von Wasserdampf gründ 1c mn durchfeuchten. Das Bleiweiß ist mittels eines kräftigen Wasserstrahls von den Latten oder Rundhölzern abzuspritzen. Die Oxydierkammern sind, solange in ihnen gearbeitet wird, zu erhellen.
Die Rohbleiweißvorräte sind während der Ueberführung nach dem Schlämmeraum und solange sie in diesem lagern, feucht zu erhalten. . 1“ 8
dee Wände der Oxydierkammern sowie die darin befind⸗ lichen Gerüste, Latten und Rundhölzer sind jedesmal vor dem Behängen durch Abspritzen mit “ Wasserstrahl oder durch Abwaschen von Bleiweiß gründlich zu reinigen.
Der Arbeitgeber hat einen mit diesen Vorschriften und den sonst —2—2 Vorsichtsmaßregeln genau pertrauten Meister oder Vorarbeiter zu beauftragen, die bei Entleerung der Oxydierkammern vorkommenden Arbeiten unausgesetzt zu beaufsichtigen. Die zur Beaufsichtigung hestellte Person ist nach Maßgabe des 4 151 der Gewerbheordnung für die Be⸗ Plcnns der Vorschriften und für die Anwendung der nötigen
orsicht verantwortlich.
Beim Transport und bei der Verarbeitung nasser Blei⸗ farbenvorräte, namentlich beim Schlämmen und Naßmahlen, ist die Handarbeit durch Anwendung mechanischer Vor⸗ rich soweit zu ersetzen, daß das Beschmutzen der Kleider und ei beschefäigien Arbeiter auf das möglichst eri Ma schränkt wird.
8 82 Fachehfen von Bleiweißschlamm darf nur vor⸗ ommen ten, nachdem die darin enthaltenen löslichen
alze vorher ausgefällt silnd.
Die Innenflächen der Trockenkammern müssen möglichst glatt und dicht hergestellt sein.
8.
Beim Mahlen, Sieben 88 Packen trockener bleihaltiger Stoffe, beim Beschicken und Entleeren der Glaäͤtte⸗ und Mennige⸗ öfen, beim Mennigebeuteln und bei sonstigen 2—2 bei denen sich bleibaltiger Staub entwickelt, muß durch sauge und Abführungsvorkehrungen oder du andere
ceignete Vorrichtungen das Eintreten von Staub in die rbeitsräume verhindert werden. b 3
Für das von Farben geringen Bleigehalts in
unbedeutenden M. oder in — nn “ 152 ndel geeigneten ung iunen auf Antrag durch
Verwaltu 6 2— von der Vorschrift des vorstehenden Absahes zugelassen werden.
§ 9.
Apparate, welche bleihaltigen Staub entwickeln, müssen, insoweit nicht nach ihrer Einrichtung und Benutzungsart das Austreten von Staub wirksam verhütet wird, an allen Fugen durch dicke Lagen von Filz oder Wollenzeug oder durch Vor⸗ richtungen von gleicher Wirkung so abgedichtet sein, daß das Eintreten des Staubes in den Arbeitsraum verhindert wird.
Apparate dieser Art müssen mit Einrichtungen .S sein, welche eine Spannung der Luft in ihnen verhindern. Sie dürfen erst dann geöffnet werden, wenn der in ihnen ent⸗ wickelte Staub sich abgesetzt hat und völlig abgekühlt ist.
§ 10.
Arbeiterinnen dürfen in Fabriken der im § 1 bezeichneten
Art nur insoweit zum Aufenthalt oder zur Beschäftigung zu⸗ gelassen werden, als sie dabei der Einwirkung bleihaltigen Staubes oder bleihaltiger Gase und Dämpfe nicht ausgesett sind und mit bleihaltigen Stoffen nicht in Berührung kommen.
In Fabriken, welche ausschließlich oder vorwiegend der Herstellung von Bleifarben oder anderen chemischen Blei⸗ produkten dienen, darf jugendlichen Arbeitern eine Beschäfti⸗ gung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. 8 die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern in anderen 8 riken der im § 1 Abs. 1 bezeichneten Art finden die Be⸗ timmungen im Abs. 1 entsprechende Anwendun
Diese Bestimmungen haben bis zum Gültigkeit. 8 9*
8 11.
Der Arbeitgeber darf in Räumen, in denen die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Stoffe hergestellt oder verpackt werden, nur ö. zur Beschäftigung zulassen, welche eine Be⸗ cheinigung eines approbierten Arztes darüber beibringen, daß sie weder schwäͤchlich noch mit Lungen⸗, Nieren⸗ oder Magen⸗ leiden oder mit Alkoholismus behaftet sinb. Die Bescheinigungen sind zu sammeln, aufzubewahren und dem Gewerbeaufsichts⸗ beamten (§ 139 b der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen Medizinalbeamten auf Verlangen vorzulegen.
§ 12.
Der Arbeitgeber darf mit dem Beschicken und Entleeren⸗ der Oxydierkammern nur solche Personen beschäftigen, welche mit den Gefahren des Betriebs genau vertraut sind. Die Beschäftigung darf die Dauer von acht Stunden täglich nicht überschregten Sie muß bei einer Dauer von mehr als sechs Stunden mindestens durch drei einstündige haulan unter⸗ brochen werden. Bei kürzerer Dauer der Beschäftigung ist den Arbeitern nach je zwei Stunden Arbeitszeit eine einstündige Pause zu gewähren.
Mit dem Packen von Bleifarben, bleihaltigen Farben⸗ gemischen und anderen chemischen Bleiprodukten in trockenem Zustand und mit dem Schließen der damit gefüllten Fässer dürfen die Arbeiter nicht länger als acht, „tunden täglich be⸗ schäftigt werden. Diese Bestimmung findek auf die Beschäfti⸗ gung an Packmaschinen keine Anwendung, falls die Maschinen mit gut wirkenden Staubabsaugevorrichtungen versehen sind oder sonst nach ihrer Einrichtung und Benutzungsart das Aus⸗ treten von Staub wirksam verhütet wird.
Personen unter achtzehn Jahren dürfen mit den in Abs. 1, 2 bezeichneten Arbeiten überhaupt nicht beschäftigt werden. Für die Beschäftigung mit dem Verpacken von Farben geringen Bleigehalts in unbedeutenden Mengen oder in kleinen, zum Vertrieb im einhanre geeigneten Packungen können auf Antrag durch die höhere Verwaltungsbehörde Ausnahmen von dieser Vorschrift zugelassen werden.
meübrigen düͤrsen Arbeiter, welche bei ihrer Beschäftigung mit Blei oder bleihaltigen Sto in Berührung kommen, innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Stunden aus⸗ schließich der Pausen nicht länger als zehn Stunden beschäftigt werden. 9 18
Der Arbeitgeber hat alle mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter mit vollständig deckenden Arbeitsanzügen und einer Mütze, die mit dem Entleeren der Oxydierkammern beschäftigten Arbeiter auch mit geeigneter Fußbekleidung zu versehen. 3 11
Mit Staubentwickelung verbundene Arbeiten, bei denen der Staub nicht sofort und vollständig — wird, darf der Arbeitgeber nur von Arbeitern ausführen lassen, welche Nase und Mund mit Respiratoren oder feuchten Schwämmen bedeckt haben. s u
9.
Arbeiten, bei denen eine Berührung mit gelösten Blei⸗ sen stattfindet, darf der Arbeitgeber nur durch Arbeiter aus⸗ ühren lassen, welche zuvor die Hände entweder eingefettet oder mit undurchlässigen Bendsczaen vesben haben.
Die in den 13, 14, 15 Respiratoren, Schwämme und Han 1— hat der Arbeit⸗ geber jedem damit zu versehenden Arbeiter besonders in —„ dab und zweckentsprechender Bes heit zu ü sen. hat dafür Sorge zu wagen, daß diese Gegenstände stets ihrer Bestimmung gemäß und nur von denjenigen Arbeitern henutzt werden, sie zu sind, und daß sie in bestimmten Z räumen, die Arbeitskleider mindestens jede he, die ren, Mundschwämme und chuhe vor r. Gedrauche reinigt und während der Zeit, wo sie si t im Gebra befi an dem fuͤr jeden Gegenstand zu 1— Platze aufbewahrt werden. 8 1
Blei 2397 tigen Stoffen in — Arbeiter ein Wasch⸗ und Ankleideraum und davon Beide Näume müssen sauder
1913
neten Arbeitokleider,
zwar
ein Speiseraum vorhanden sein. und staubfrei gehalten und während der kalten 2 ge⸗ heizt werden. In dem Speiseraum oder an einer anderen ge⸗ Stelle mussen richtungen zum Erwärmen der
Der Arbeitgeber hat .“ zm erlassen,
Nägel geeignete Bürsten, Seife und Handtücher sowie Ein⸗ richtungen zur getrennten Verwahrung der Arbeitskleider und derjenigen Kleidungsstücke, welche vor Beginn der Arbeit ab⸗ gelegt werden, in ausreichender Menge vorhanden sein.
Der Arbeitgeber hat den mit dem Entleeren der Oxydier⸗ kammern beschäftigten Arbeitern täglich nach Beendigung dieser Arbeit, den übrigen mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeitern zweimal wöchentlich während der Arbeitszeit Gelegenheit zu geben, in einem geeigneten, während der kalten Jahreszeit Been Raume innerhalb der Betriebsanlage ein warmes Bad zu nehmen.
§ 18.
Der Arbeitgeber hat die Ueberwachung des Gesundheits⸗ ee. der mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung ommenden Arbeiter einem dem Gewerbeaufsichtsbeamten (§ 139b der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen Medizinal⸗ beamten namhaft zu machenden approbierten Arzte zu über⸗ tragen, der mindestens zweimal monatlich die Arbeiter im Be⸗ trieb auf die Anzeichen etwa vorhandener Bleierkrankung zu untersuchen hat.
Der Arbeitgeber darf Arbeiter, die einer Bleierkrankung “ sind, zu Beschäftigungen, bei welchen sie mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommen, bis zu ihrer völligen Genesung nicht “ solche Arbeiter aber, die sich den Einwirkungen des Bleies und bleihaltiger Stoffe gegen⸗ über besonders empfindlich erweisen, sind dauernd von der Beschäftigung auszuschließen. “
§ 19.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Kontrolle über den Wechsel und Bestand sowie über den Gesundheitszustand der mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter ein Buch zu führen oder durch einen Betriebsbeamten führen zu lassen. Er ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, soweit sie nicht vom Arzte bewirkt werden, verantwortlich.
Dieses Kontrollbuch muß enthalten:
1) den Namen dessen, welcher das Buch führt,
2]) den Namen des mit der Ueberwachung des Gesund⸗ heitszustandes der Arbeiter beauftragten Arztes,
3) Vor⸗ und Zunamen, Alter, Wohnort, Tag des Ein⸗ tritts und des Austritts eines jeden der im Absatz 1 bezeich⸗ neten Arbeiter sowie die Art seiner Beschäftigung,
4) den Tag und die Art der Erkrankung eines Arbeiters,
5) den Tag der Genesung,
6) die Tage und Ergebnisse der im § 18 vorgeschriebenen allgemeinen ärztlichen Untersuchungen.
Das Krankenbuch i dem Gewerbeaufsichtsbeamten (§ 139 b der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen üzinal⸗ beamten auf Verlangen vorzulegen.
20 welche außer einer Anweisung hinsichtlich des Gebrauchs der in den §8 13, 14, 15 bezeichneten Gegenstände folgende Bestimmungen fü die mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kom Arbeiter enthalten müssen:
1) die Arbeiter dürfen Branntwein, Bier und andere geistige Getränke nicht mit in die Anlage bringen;
2) die Arbeiter dürfen Nahrungsmittel nicht i Arbeitsräume mitnehmen. ist ihnen, sofern es nicht außerhalb der Anlage stattfindet, nur im Speiseraum (§ 17) gestattet;
3) die Arbeiter dürfen erst dann den Speiseraum betreten, Mahlzeiten einnehmen oder die Fabrik verlassen, wenn zuvor die Arbeitskleider abgelegt, die Haare vom Staube gereinigt, Hände und Gesicht -Im die Nase gereinigt und den Mund ausgespült haben;
4) die Arbeiter haben die Arbeitskleider, Respiratoren, Mundschwämme und Handschuhe in denjenigen Arbeitsräumen und bei denjenigen Arbeiten, für welche es von dem Arbeit⸗
geber vorgeschrieden ist, zu b 8 5) das Rauchen, Sch und Kauen von Tabak
während der Arbeit ist verboten;
6) die in der Anlage vorhandene Badeeinrich von 3
den mit dem Entleeren der Oxydierkammern Arbeitern täglich nach Beendigung dieser Arbeit, von übrigen mit Blei oder bleihalti Stoffen in Berührung kommenden Arbeitern zweima tlich zu .
Außerdem ist in den zu erlassenden ften vor⸗ zuschen, 525 Arbeiter, 8½ 8 wieder den vorstehend bezeichneten Vorschriften zuwiderhandeln, vor der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung entlassen werden können.
Ist für einen Betrieb Aö (§ 131 a —3 5 — die bde⸗ zeichneten Bestimmungen in die aufzunechmen.
§ 21.
In jedem Arbeitsraume sowie in dem Anklei
Srreee muß eine Föscmt eder ein
ihre Errichtung dem
§ 22. AUnn Eö’ —+ (§ 100d der angezergt it.
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