Die Wahlverhandlung wird unter Hinweis auf die maßgebenden gesetzlichen und reglementarischen Bestim denen ein Abdruck im Wahllokal auszulegen ist, eröffnet. 6 Der Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer, 8 Wahlkommissar den Wahlvorstand bilden
gewählt und von diesem mittels Handse pflichtet.
kommissar für 6.2 erachteten Urwahlen (§ 27 der a
sind auch diejenigen ‧ dem Wahlkommissar beanstandet wird.
1 Im übrigen kommen die Bestimmungen des § 13 ments zur Anwendung. § 27.
Die Wahl erfolgt, indem der zeichnisses (§ 24 dieses Reglements) zwischen der Wahlversammlung Tisch tritt und den Namen Uhlanch anzugeben, wen er an erster, zweiter Abgeordneten wählt.
Es ist nicht unzulässig, nennen. Der
mungen,
welche mit dem werden von den Wahl⸗
männern aus ihrer Mitte auf den Vesschlag des Wahlkommissars lages an Eides Statt ver⸗
Bei der Entscheidung der Versammlung über die von dem Wahl⸗ hlmänner stimmberechtigt, deren Wahl von
nach der Reihenfolge des Ver—. aufgerufene Wahlmann an den und dem Wahlkommissar aufgestellten desjenigen nennt, dem er seine Stimme Sind mehrere Abgeordnete zu wählen, so hat jeder Wahlmann
für jede Stelle denselben Namen zu rotokollführer trägt den oder die von dem Wahlmann be⸗
für die Wahl von
Verordnung)
dieses Regle⸗
d
d
auf einen anderen als die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fällt, ungültig. .
Stimmen, Hand des
der ersten Abstimmung auf zwei oder me Stimmen gefallen sind, so entscheidet zwischen
vorstand.
oder dictter Stelle zum Fehtkommissar in Kenntnis zu setzen
wählbar
§ 28.
Gewählt ist, wer die absolute Stimmenmehrheit (mehr als die älfte der für das betreffende Abgeordnetenmandat abgegebenen gültigen timmen) erhalten hat.
Ergibt sich keine absolute enjenigen beiden Kandidaten, ben, eine engere Wahl statt;
8 schriftsmã Stimmenmehrheit, so findet zwischen 88 ni welche die meisten Stimmen erhalten
bei dieser ist jede Wahlstimme, welche
fugnis des Erhalten bei der engeren Wahl beide Kandidaten gleichviel so entscheidet zwischen diesen das Los, welches durch die Wahlkommissars gezogen wird. . Ist zweifelhaft, wer auf die engere Wahl zu bringen ist, weil bei hr Kandidaten gleichviel diesen gleichfalls das Los.
mit Stim
§ 29. Ueber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet der Wahl⸗
§ 30. Der Gewählte ist von der auf
des J vorgelegt.
ihn gefallenen Wahl durch den
1 und zur Erklärung über die nnahme, sowie zum Nachweise, daß er nach § 29 der erordnung ist, aufzufordern.
Annahme unter Protest oder Vorbehalt, sowie das Ausbleiben er Erklärung über eine Woche hinaus, vom Tage der Zustellung der
herechtigt, alle zur erforderlichen Entscheidungen und mit den geset
III. Schlußvorschriften. § 31. Der Wahlvorsteher und der Wa
1“
menmehrheit gefaßt; bei
Dieses Reglement öffentlichung st
Stimme des Wahlvorstehers
hlkommissar sind für isen Verlauf der Wahlverhandlung ie t Entscheidungen des Wahlvorstandes vorgeschrieben
geordneten Durch
Beschlüsse des Wahlvorstandes
führung der Anordnungen allein lich zulässigen Mitteln in Vollzug zu ahlvorstandes, das Wahlergebnis 2 diese Vorschrift nicht berührt.
8
de verantwortlich; d ban⸗
1 Wahlverbandim n zu treffen seßen. Die Be⸗ seellen, wird dur werden
stzust
timmengleichheit entscheidet die
§ 32.
Sämtliche Verhandlungen, sowohl über die männer, als auch über die Wahl Wahlkommissar dem Re⸗ präsidenten), gehörig gehe nnern
der Abgeordneten, ierungspräsidenten (für Berlin dem 1 tet, eingereicht und hiernächst dem Minister zur weiteren Mitteilung an das Haus
(Wahlkommissars).
Wahl de werden
der Abgeordneten
§ 33. findet zuerst bei der nächsten, nach seiner Ver⸗
attfindenden Neuwahl (Artikel 75 der Verfassungsurkunde) A
Berlin, den 14. März 1903.
des Hauses der nwendung.
Abgeordneten
zu streichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist.
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Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Waß zeethe. ob noch ein abe.
Urwähler der dritten Abteilung seine Stimme abzugeben weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrug
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auf, wobei mit dem Höchstbesteuerten angefangen wurde. Die Aufgerufenen traten an den Tisch und nannten jeder einzeln den Namen desjenigen Urwählers, welchem sie ihre Stimme zum 3 Wahlmann geben wollten, b die Namen derjenigen beiden Urwähler, welchen sie ihre Stimme zum Wahlmann vn wollten. Der Protokollführer trug diese Namen sofort in die Abteilungsliste neben den eee eee beee füni fragte der Wahlvorsteh „Na eendigung dieses Geschäfts fragte der Wahlvo eher, Urwähler der zweiten Abteilung seine Stimme abzugeben habe. weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen. Die Zahl der Stimmenden betrug Stimmen sind abgegeben 8 für ungültig erklärte Stimmen waren “ Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also „ und ist mithin die absolute Mehrheit Es haben erhalten
1
Königliches Staatsministerium. “ 1. 8 Graf von Bülow. Schönstedt. männer zu wählen
von Goßler. sind. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt.
Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller. Budde.
Benachrichtigung ab gerechnet, gilt als Ablehnung.
In Fällen der Ablehnung oder Nichtwählbarkeit hat der Re ierungs⸗ präsident (für Berlin der Oberpräsident) sofort eine neue ahl zu veranlassen, bei welcher nötigenfalls eine neue Abschrift der Wahl⸗ männerliste zur Eintragung der Abstimmung zu benutzen ist.
er Versammlung bekannt gemacht, und er erklärte, da er in anwesend war, auf Befragen, daß er die Wahl annähme, Fercden dessen.
der Versammlung und unterschrieb zum
zeichneten Namen sofort neben den Namen des Wahlmannes in entsprechenden, zur Aufnahme der Abstimmungsvermerke bestimmten Spalten der Wahlmännerliste ein. Dabei sind Abkürzungen statthaft, welche keinen Zweifel über die gewählte Person T“
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Da der aus die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann gewählt,
der Versammlung bekannt gemacht, und er erklärte, da er in der Versammlun anwesend war, auf Befragen, daß er die Wahl annähme, und n ercsannn F.
Zeichen dessen.
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wird durchstrichen,
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männer zu wählen sind.
vicd dachftachen, 1I 88 wenn nur 1 Wahl⸗ die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten haben, so wurden e, mann zu wählen als zu Wahlmännern Pwählt, der Versammlung bekannt sasn und st. erklärten, da sie in der Versammlun anwesend waren, auf Fe daß sie
die Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen. 1 Da hiernach keiner die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde nach den Bestimmungen des § 17 des Reglements zu einer engeren Wahl geschritten, wobei, da die Abteilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur diejenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stimmen gehabt
atten.
Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr. 9,9 lenen Stimmenzahl 1ee. war, so entschied zwischen ihnen das Los, welches durch
die Hand des Vorstehers gezogen wurde. b; “ 1 Demnach kamen zur engeren Wahl: wird durchstrichen, II ““
wenn keine Aus⸗ Zusammen Wahlmänner.
EE11“ S1 losung 8 *) Die Urwählerliste ist nach demselben Muster aufzustellen wie die Abteilungsliste, mit dem Unterschiede, daß die Abteilungsberechnung fortzulassen und hinter der Spalte „Vorname“ noch eine Spalte v Nach rendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtcilungelift 1 G s Lebensalter der Urwähler hinzuzufügen ist. Wehlvorseher aerä inselo⸗ detelbtellungerif b. fragte
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zugeben habe. Als sich niemand weiter meldete,
zu streichen, wenn nur lmann zu wählen ist.
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Anlage A. Abteilungsliste*)
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„bestehend aus der (den) Gemeindeln) (Ortschaften usw.) oder:
wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahl⸗ mann zu wählen
2) aus die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten haben, so wurden sie, als zu Wahlmännern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht. Auf Be⸗ fragen erklärten sie, da sie in der Versammlung anwesend waren, daß sie die Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen.
des Kreises (Oberamtsbezirks), Wahlbezirks
er Stadt (Gemeinde usw.) . des Kreises 8 umefeassend die Straßen (Stadtbezirke, Hausnummern usw.)
8 Der Urwahlbezirk enthält
hat also zu wählen
und zwar in der 3 Abteilung
(Oberamtsbezirks), Wahlbezirks
wird durchstrichen, wenn keine chen,
Seelen, u“ 6 losung erforderlich Wahlmänner, 1 8 st.
Da hiernach keiner die absolute Mehrheit erhalten hatte, so w d
den Bestimmungen des § 17 des Reglements zu einer engeren Plor — wobei, da die Abteilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur diejenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stimmen gehabt
en. Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Per onen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr. — ene. . — erforderlich] Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Los, welches durch ist. (die Hand des Vorstehers gezogen wurde. 7 Se. kamen zur engeren Wahl:
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Die Zahl der Stimmenden betrug Stimmen sind abgegeben ungültige Stimmen waren vorhanden
die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also 1 „, und ist mithin die absolute Mehrheck 8* 1t Es SSn bei diefer engeren Wahl 1
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Bemerkungen. An Orten, wo direkte Gemeindesteuern nicht er⸗ hoben werden, treten an deren Stelle die vom Staate veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerhe⸗ steuern (in Hohenzollern: die vom Staate veranlagten Grund⸗, Gefälle⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuern). **) Bezirkssteuern werden nur in der Provinz Hessen⸗ Nassau erhoben.
Urwähler ist überhaupt zu keiner Art von Staatssteuern veranlagt und gehört des⸗ halb 18 dritten A reilung (wo zutreffend, neben dem Namen in dieser Spalte ein Strich zu machen: 1).
11
Jahr esbetrag der direkten
“
seinschl.
zur Staats⸗
Urwähler ist nicht zur Staats⸗ einkommen⸗ steuer veranlagt; daher sind anzusetzen: 3 ℳ
Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abteilungsliste ragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der 2 Abteilung sealis —
abzugeben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrug Stimmen sind abgegeben ungültige Stimmen waren vorhanden die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Mehrheit erhielten bei dieser engeren Wahl 2 Stimmen,
Er⸗ Ge⸗
werbesteuer vom Ge⸗
jedem Urwähler
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de 2 *), Kreis⸗, Pro⸗
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C streichen wenn nur ahlmann zu wählen ist.
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Kommunal
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wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren
Wahl gestellten vorliegt.
der 3 ℳ f. jeden nicht ꝛDeinkommensteuer Veranlagten).
*¼ —
Summe der von
& zu zahlenden Steuern
8 Steuerbetrag der Abteilung.
Da der aus und der aus
die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten
8 zum Wahlmann hiernach zu Wahlmännern (der Versammlung bekannt gemacht. 1 *) (Siehe veern” “
Da auf „g — zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche
Stimmenzahl gefallen war, entschied unter ihnen das von d d d stehers 4 Los, welches auf den b g es Vor fiel.
Wahlmann
d den Dece wurdeln) der Versammlung als —— bekannt gemacht. Auf Befragen erklärteln) fr), da er (ie) in der Versammlung an⸗ wesend war(en), daß sr die Wahl annähme(n), und unterschrieb(en) zum auf diesen
.“ Wahlmann 8 P. bd 1 bengen
zur engeren Wahl en
I. Abteilung.
II. Abteilung.
(cf. § 5 des Reglementz über die Ausführung der Wahlen zum Hause derab⸗ geordneten vom 14. Män 1903.) Zu 30 — 32: Die Kom⸗ munalsteuern sind läge zur staatlich der⸗ anlagten Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer. Vonden unter 34 — 45 und 47 — 54 auf⸗ Ufübrten, einen gleiche teuerbetrag zahlenden Urwählern gehören die unter 34 — 45 aufgeführtn hr II. Abteilun weil die nfangsbuchsta ibrer Namen den Anfangsbuch⸗ staben der Namen der unter47 — 54 rten Urwähler vorge
46: nach § 61 89 Eergenaeg vom 24. Jun —, satche, Je
ea jut
Gutsbesitzer “ Mühlenbesitzer “ Gastwirt 8 Grundbesitzer taatssteuern 50 ℳ Kommunalsteuern *
Emil Ernst 5,20 ℳ Staatssteuern 48,60 ℳ Kommunalsteuer I . . . Eduard Metzger Staatssteuern Kommunalsteuern 1
hat ist er (18e,]), d i st.)
wurdeln) als solche(r)
hachecger i e
heedeen
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl gestellten vorliegt.
Arnold
aus 2 2 Grundbesitzer à
aus die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten
hiernach Pehnöenen durch absolute Mebrbeit wurde(n) als solcheer) der Versammlung bekannt gemacht. -»9) (Siehe Anmerkung.) 1.8t
Stimmenzahl gefallen war,
stehers gezogene Los, welches und den
(Dler] wuneln) der Versammlung als
Wahl nicht vorliegt. Auf Befragen erklärte(n) Slsen Eher 4 er (sie) die - me wird durchstrichen,
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl 2
nicht vorliegt.
”
sbgee.], so Cnit g.)
gewählt worden und
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Clarus 5 Grundbesitzerr àk ““ 2 Gewerbetreibende à 88 Staatssteuern
10 Grundbesitzer à 88 Kommunalsteuern . . . wI1.“*“ Klchr⸗ —— —2. e äckermeister 3 Grundbesitzer 22,20 ℳ Kommunalsteuern ... . Hartlieb Wilhelm Tischlermeister
6,00 ℳ Staatssteuern 15,30 ℳ Kommunalsteuern
Grundbesitzer
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aus
sean 8 wird durchstrichen,
wenn Stimmen⸗ gleichheit unter 1
allen zur gestellten
chritt be nhej 8 8. e ten, wobei nur diejenigen 2 auf die N. dem bereits Gewählten, die meisten
Da jedoch die Auswahl der bringenden Perfonen stehend unter Nr. —— Genannten eine gleiche zahl Ffallen war, so 2 welches durch die Hand des Vorste zur engeren Wahl:
aus — bekannt gemacht.
[.), da en (se) in der Versemmlung an⸗ Ele annähme(n), und unterschrieblen) zum
1 Wahlmann zu wählen war, in „wobei nur diejenigen 2 die dem v2 Gewählten, die m bringenden
tten. wird durchstrichen wenn keine Aus. losung 5 orderlich
waren, welche, nä ha
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
zug auf diesen
zur engeren Wahl zu wenn keine Aus⸗ unter Nr. 2 weil auf die vorstehend
lofn —☚‿ war, so entschied zwischen ihnen das Los, welches S b ch den 1en 2. E1A“ 2 Nach beendigtem in der Reihenfolge der Pnen 1 2* EElree vabere aasate er de Si Eeimme sg⸗
Stimmenden bet die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also
und ist mithin die absolute Mehrheit Es Feblelben bei dieser engeren Wahl
wischen ihnen das Log. gezogen wurde.
rundbesitzer und treibender in un Bundes⸗
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
1 hach beendigtem Aufruf in der Rahenfolge der Ab . wenüsefebens d. woch ein emcbler der bese Frrnene fann Pelre
ls sich niemand weiter meldete, erklärte er — l der Stimmenden
uüungültige Stimmen waren vorhanden ddie Zahl der gültigen Stimmen betra t also — beeeae eehaüaee Fee Ber
p escgte be dieser engeren Wahl 8
2)
6,00 ℳ Staatssteuern
15,30 ℳ Kommunal
Bö— — ranz
und np Teeilng. 3., „ 30—32. „
77: Dr ‧ lerrs. en
im III. Abteilung. 78 — 80: Die Staatt⸗ N2e. Sehenn — Zu 81—108: Wie ’
8 Grandbefiher 20 8 vesneeseha 2 Hausierer à
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vnane elen hebfeemogns
Da der — Stimmen erhalten ha lbjolum Mehrbeit gewählt
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vnd daphstrichen. glcs afte. Ne
vehctbet en gezogen wurde 5,
lbe en e eeheeaern ecbe’-eneaee Die Urwähler —
veranlaßt und entfernten
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wenn Stimmen⸗ vorliegt.
absolute Stimmenmehrheit erhalten haben.
aus ist Wahlmann durch ab⸗ — E dis salsen der Versammlung
üöanemn
„betreffend die Aenderung des
des § 2 des ü 1 4. März 1908, ist der Steuerbetrag
Ausführung der abzuziehen und der
em
wies auf 4* de Wahl mat⸗ der
wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die
beiden zu mwählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die
Handschlags an
“ 4 und reglementarischen 8 ementa Der
den ggf brute zar Wahl vog .. .. Ahl da u 2—A Aeeeö und zu Beisitzern die
Er verpflichtete diese mittels
wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war oder die
treten
1
Stimmenmehrheit auf mehr Höbe der — en.; § 17 des