1903 / 163 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jul 1903 18:00:01 GMT) scan diff

pheftigen Regengüsse ha⸗ 8. 12

proben in kleinen Einzelsendungen von unbedeutendem Gewicht ein. Durch eine den Avefüberungskesimmungen des Bundesrats genau ent⸗ sprechende Untersuchung derartiger Fettsendungen würde gewöhnlich der rößere Teil des Fettinhaltes verbraucht werden, die Kosten einer olchen Untersuchung würden auch in keinem Verhältnisse zu dem Werte ftehen, endlich erscheint eine Untersuchung in allen Fällen und in vollem Umfang aus gesundheitlichen Gründen nicht er⸗ forderlich, weil die e- regelmäßig nicht zum Genusse für Menschen verwendet werden. Die chemische Untersuchung von Fett⸗ probensendungen bis zum Gewichte von etwa 1 kg kann daher für gewöhnlich unterbleiben und ist auf solche Fälle zu beschränken, in denen die Beschaffenheit der Proben bei der Vorprüfung zu besonderem Verdacht Anlaß gibt, ohne daß doch bereits auf Grund dieser Vor⸗ prüfung eine Zurückweisung des Fetts ausgesprochen wird (vergl. § 21 Abs unter I B. B. D.).

5) Nach § 1 Abs. 2 B. B. D. gelten Fleischpeptone bis auf weiteres nicht als Fleisch, unterliegen daher auch nicht den Bestim⸗ mungen des Fleischbeschaugesetzes und können ohne Unterschied zur Einfuhr zugelassen werden.

In § 3 Abs. 7 B. B. D. sind unter denjenigen Erzeugnissen aus Fleisch, die als Würste oder sonstige Gemenge aus zerkleinertem Fleisch anzusehen und deshalb nach § 12 Abs. 1 N.⸗G ven der Wene

uhr ausgeschlossen sind, „Fleischpulver und Fleischmehl (ausgenommen leischfuttermehl) mit oder ohne Zusätze“ aufgeführt.

Fleischpeptone werden nun aus dem Auslande teils in flüssigem oder schmaggertigem, teils in gepulvertem Zustande eingeführt, in letzterem namentlich zu dem Zweck, um zur Herstellung von Nähr⸗ böden für wissenschaftliche Versuche mit Krankheitserregern ꝛc. ver⸗ wendet zu werden. Im Hinblick auf die erwähnte Bestimmung im § 3 Abs. 4 B. B. D. sind Zweifel darüber entstanden, ob fleisch · mehlartige Peptone zur Einfuhr zugelassen werden können. Bis auf weiteres sind zur Herstellung von Nährböden bestimmte Fleisch⸗

eptone, auch wenn sie sich vree als Fleischpulver darstellen, als leisch im Sinne des Fleischbeschaugesetzes nicht anzusehen und ohne Untersuchung zur iufa r zuzulassen. . 6) Es ist festgestellt worden, daß in eingeführtem Fleische Bor⸗ säure vorhanden war, von der nach Lage der Sache angenommen werden konnte, daß sie nicht absichtlich zur Haltbarma ung dem Fleische zugesetzt worden, sondern nur sufallig, z. B. aus dem Ver⸗ ackungsmaterial, das früher zum Versand orsäurehaltiger Waren enutzt worden war, in das Fleisch Aeeeeeern war.

Im Hinblick darauf, daß nach der Absicht des § 21 R.⸗G. und der dazu vom Bundesrat erlassenen Ausführungsbestimmungen die Einfuhr von borsäurehaltigem Fleische schlechthin als verboten zu er⸗ achten ist, kann derartiges Fleisch nicht zur Einfuhr zugelassen werden, ist vielmehr von der Einfuhr zurückzuweisen. .

8 Ernteaussichten in Griechenland. 1 Kaiserliche Generalkonsul in Athen berichtet unterm Die Ernteaussichten sind in ganz Griechenland li günstig. Die amtlichen Berichte aus allen Provinzen f —,— üͤberein, daß die vielen Niederschläge im vergangenen Winter der Ent⸗ wickelung der Früchte sowohl hinsichtlich der Güte als auch der Menge sehr vorteilhaft waren. Die anhaltende kühle Witterung und das fortdauernde . wetter, das, verbunden mit He elstürmen, vor allem den lic geworden ist, haben je . die Erntehoffnungen wieder etwas herabgemindert. ach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Bolo vom 24. Juni d. J. ist die fast überall beendete Ernte in Thessalien, ab⸗ ehen von einigen wenigen Ortschaften in der hügeligen Gegend Larissa und Pharsala, wo der Getreideertrag nur e PFe s 5 3 bis 4-— 88 85 nen ag vor wenigen Tagen vernichtet in diesem Jahre sehr befriedigend ausgefallen. besonders Ertrag wird wahrscheinlich die von Kardt liefern. Die Nachrichten über die 2.— ₰. laaten

gleichfalls günstig. bn lanl

Ernteaussichten und Getreidehandel in Bulgarken. Der Kaiserliche Konsul in Rustschuk berichtet unterm 4. d. M. im Juni d. im noͤrdlichen rien die in der Reife riß einer die Erntearbeit hat die mit den lerr r⸗

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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

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Herkünfte von Reichsanz.“ derartige Herkünfte eine ärztliche Untersuchung angeordnet.

(Libanon) eine und die Anwendung des und Mäuse auf Schiffen verfügt.

den Handel wieder geöffnet. dem Auslande kommende Schiffe geschlossen.

13. Juni d. J. sind gegen den Hafen von H

ö. der Bubonenpest Quarantänemaßregeln in Kraft gesctzt worden.

die Häfen der Straits dem 14. Juni d. J. gefahren ist.

die Fföre te aus Beirut den Seft ng. der Verordnung vom

„Dailv Telegraph“ aus Washing Gesandten der Henein 8 Chile telegraphisch Fees bdae

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maßregeln.

Italien. Zufolge seesanitätspolizeilicher Verordnung vom 7. d. M. sind ehruar v. J., Nr. 5, unterworfen. ( ärz v. J., Nr. 74.)

Türkei.

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat die für Suez angeordneten Quarantänemaßregeln (vergl. vom 19. v. M. Nr. 142) wieder aufgehoben und für

ergl. „Reichsanz.“ vom

Ferner hat der Gesundheitsrat für die Herkünfte von Djebell fünftägige Ouarantäne nebst strenger Desinsektion eglements über die Vernichtung der Ratten

3 Meriko. Die mexikanische Regierung hat den Hafen von Mazatlan für

eru.

Die Regierung von Peru hat den Hafen von Ancon für aus

Hinterindien. Durch Proklamation der Kolonialregierung in Singavore vom

ongkong wegen Auf⸗

Kein Schiff, das chinesische Auswanderer an Bord hat, darf in

ü Settlements einlauten, wenn Hongkong angelaufen hat oader

London, 14 Juli (W. 1 B)

Nach chner Doelche

Hafenplätze in Chile verbreitet

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Rettungsapparaten. Auch Nichtmitglieder koönnen gegen Lösu einer Eintrittskarte für 1 teünehmen. bei der Geschäftsstelle des Bundes in Leipzig, Nikolaikirchhof 2, und bei der des Ortsausschusses in Dresden (Rathaus) und vom 31. Juli ab im Gewerbehaus erhaͤltlich.

Am Sonnabend, um 9 Uhr Abends, und zwar unmittelbar nach dem Gewitter, stieg in Charlottenburg der Ballon „Si 8. feld“ mit den Herren Oberleutnant von Kleist als Führer, 8 Simon und Leutnant Siebert als Mitfahrenden zu einer Nacht⸗ fahrt auf. Nach neunstündiger Fahrt landete der Ballon in der 3 von Dittersbach bei Schmiedeberg im Riesengebirge nachdem die Luftschiffer den Anblick eines berrlichen Sonnenaufgangs im Gebirge von dem in 1000 m Höhe befindlichen Ballon aus genossen hatten. Trotz des unten herrschenden starken Windes vollzo sich die Landung sehr glatt. 8

Posen, 13. Juli (TW. T. B.) Aalißlich der Ginweihnn⸗ der EASbHHunen. egnhe stätte“ in en t. 4 2

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N 163.

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Berichte von deutschen Fruchtm

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reußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Dienstag, den 14. Juli

1903.

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1)

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