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Sitzungssaale des K. Amtsgerichts Kitzingen. Es ergeht die Aufforderung: 8
1) an die Verschollenen, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird, E —
2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im
Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen
Kitzingen, 25. Juli 1903. Gerichtsschreiberei K. Amtsgerichts.
(L. S.) Mack, geschäftsl. K. Sekretär. [352011 Bekanntmachung.
Das K. Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh. hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag von Elisabetha geb. Weick, gewerblos in Dannstadt wohnhaft, Ehefrau des allda wohnhaften Spenglers
hilipp Klamm, wird der am 12. April 1851 zu
erklingen, Oberamts Leonberg, in Württemberg geborene Bierbrauer Wilhelm Friedrich Weick, zuletzt in Dannstadt wohnhaft und seit 1877 ver⸗ sco en, aufgefordert, sich bei dem K. Amtsgerichte zudwigshafen a. Rh., und zwar spätestens in dem unten bezeichneten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Als Aufgebotstermin wird bestimmt Montag, der 2. Mai 1904, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaale für *. des K. Amtsgerichts dahier. Zugleich werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, .88 dem K. Amtsgerichte spätestens im vorbezeichneten Aufgebotstermine vvr. zu machen.
Ludwigshafen a. Rh., 27. Juli 1903.
Der Sekretär des K. Amtsgerichts: Koch. [35165 Aufgebot. Es haben beantragt
zc. .
B. 1) die Ehefrau Kirchhof, Bertha geb. Merl, zu Halle a. S., Reilstraße Nr. 106 II, vertreten durch den Rechtsanwalt Nitka zu Querfurt, die ver⸗ schollene Marie Sophie Mehrstedt aus Bottendorf,
welche im Grundbuche von Bottendorf Band IV Artikel 196 in der Abteilung II Nr. 5 ein Recht auf Aufnahme ins Haus aus dem Kaufvertrage vom 14. März 1804 eingetragen ist, für tot zu erklären,
2) der Mühlenbesitzer Oswald Kühn zu Roßleben, die Verschollenen
a. Gottfried Christoph Pfingst zu Roßleben, ge⸗ boren am 11. August 1811, für welchen im Grund⸗ buche von Roßleben Band 1 Artikel 44 in der Ab⸗ teilung II unter Nr. 2 ein Auszugs⸗ und Wohnungs⸗ recht eingetragen ist,
b. Necann Andfens Geschwister Große zu Roß⸗
Johanne Marie leben, für welche nebst 2 anderen Geschwistern Große in demselben Grundbuchartikel in der Abteilung II unter Nr. 4 ein Recht auf Aufnahme eingetragen ist, für tot zu erklären. Es werden c. ze.
B. die unter B. 1 und 2 bezeichneten Verschollenen aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. April 1904, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, und außerdem ergeht an ₰ Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, die Aufforderung, spätestens in dem Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu mache
Querfurt, den 4. Juli 1903. 52
Königliches Amtsgericht. [35166]
Aufgebot. * 88 Der Kaufmann Abraßam Dreyfuß in Straß⸗ burg i. E. hat beantragt, den verschollenen Marx Dreyfuß, geb. 31. März 1858, zuletzt wohnhaft in Straßburg i. E., für tot zu erklären. Der be⸗ eichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens n dem auf Dienstag, den 23. Februar 1904, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 55, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu biesseuch; den 24. 190ͤ9. aiserliches Amtsgericht.
[35160] Füte 2 der 4.— aufgehoben und das Aufgebotsver⸗
fahren eingestellt.
Husum, den 24. Juli 1903. Königliches Amtsgericht. 3Z.
[35383] Bekanntmachung. 1
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Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebzehnte
ivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Neues Gerichtsgebäude, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 13, auf den 5. Dezember 1903, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗
stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 23. Juli 1903. Klockow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Z.⸗K. 17. [35202] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Louise Höhnke, geb. Haak, in Berlin, Steglitzer Str. 75, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Löwe I. in Berlin, Ritterstr. 47, klagt gegen den Schneidergesellen Friedrich Wilhelm Höhnke, früher in Berlin, Steglitzer Str. 75, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, in den Akten 34 R. 109. 03, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Trunke ergeben und arbeitsscheu und der Klägerin nicht zuzumuten sei, die Ehe mit ihm fortzusetzen 88 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), mit dem
ntrage, die Ehe der Parteien zu trennen und aus⸗ zusprechen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebzehnte 1.“ des Königlichen Land⸗ erichts I in Berlin, Neues Gerichtsgebäude, Gruner⸗ saage⸗ II. Stockwerk, Zimmer 13, auf den 9. De⸗ zember 1903, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1
Berlin, den 25. Juli 1903. .“
Klockow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Z⸗K. 17.
[35374] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Bergmann Friedrich Salewski, Wilhelmine geb. Makollek, in Herne, Wilhelm⸗ straße 25, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bayer in Bochum, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann, früher in Herne, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 Absatz 2 Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Bochum, Schhillerstraße, Zimmer 39, auf den 4. Dezember 1903, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — R. 81. 03.
Bochum, den 25. Juli 1903.
Pantföder, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[35373] Oeffentliche Zustellung einer Klage. Nr. 12 646. Die Ehefrau des Friedrich Eggert, geborene Kranz, in Freiburg (Eisenbahnstraße Nr. 44), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bauer in Freiburg, klagt gegen ihren Ehemann Friedrich Eggert, z. Zt. an unbekannten Orten ab⸗ wesend, wegen bösl Verlassens i. S. des § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung ihrer am 9. März 1880 zu Schwäbisch⸗Hall geschlossenen Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Freiburg auf Freitag, den 6. November 1903, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum der öffentlichen Zustellunß wird dieser Auszug Klage bekannt gemacht. Freiburg, den 25. Juli 1903.
Baader, I r 9 —
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le Ehefrau des Ar 8 Johann Hemmerling, Mathilde geb. Ropal, in 82 mächtiger: Rechtsanwalt Droysen
— Prozeßbevo in Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Hemmerling, früher in Stralsund, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, die liche einschaft mit der gerin wieder zustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König⸗ - ts in Greifswald auf den 12. Ok. 1 „ Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ orderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu enen nwalt zu bestellen. he der 5 Fefteluand wird dieser Auszug der Klage bekannt Greifswald, den 22. F“ 909 0 9 Gerichtsschreiber des Königlichen [35155] Der Vormund geb. am 2.
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mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten 1) zur Anerkennung der Vaterschaft, 2) zur Zahlung von 10 ℳ monatlicher Unterhalts⸗ kosten in vierteljährlichen Vorausraten vom 29. Ja⸗ nuar 1903 ab bis zum vollendeten 14. Lebensjahre, 3) zum Vorbehalt des gesetzlichen Erbrechts in den Nachlaß des Beklagten und vorläufige Vollstreckbar⸗ keit des Urteils. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Inowrazlaw, Zimmer 25, auf den 26. Oktober 1903, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Inowrazlaw, den 22. Juli 1903. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[35203] I. Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Rudolf Frey zu Plötzensee, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Max Meyer zu Berlin, Charlottenstr. 53, klagt gegen den Grafen Carl Alfred von Blumenthal, früher zu Berlin, Anhaltstr. 15, jetzt unbekannten Aufenthalts — 6 D. 121. 03 —, unter der Behauptung, daß Beklagter Acceptant des Wechsels vom 28. Februar d. J. über 200 ℳ, zahlbar am 28. Mai 1903, sei und der Wechsel dem Beklagten vergeblich präsentiert und laut der Protesturkunde vom 29. Mai 1903 mangels Zahlung protestiert worden ist, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 200 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 29. Mai 1903, von 5,70 ℳ Wechselunkosten zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht I zu Berlin, Jüdenstr. 59, 1 Treppe, Zimmer 57, auf den 26. Oktober 1903, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 23. Juli 1903. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abteilung ö.
[35152] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Joh. Franz Fber hn morcsg lhat in Cöln, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Klein in Cöln, klagt gegen den Winand Loca⸗ telli, Glasermeister, früher in Mülheim am Rhein, wegen Warenlieferungen in der Zeit vom 1. Juli 1898 bis 18. Juli 1903, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 6726 ℳ 63 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem Klagezustellungs⸗ tage nebst Prozeßkosten unter vorläufiger Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urteils. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 9. Ok⸗ tober 1903, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ laslenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. b11“
Cöln, den 24. Juli 190 3. 1“
Lindeken, “ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [35153] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Goldschmidt zu Offenbach a. M. als Konkursverwalter im Konkurse über das Vermögen der Firma Offenbacher Schuhfabrik, G. m. b. g. vorm. F. & J. Segelhorst zu Offenbach a. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Langenbach zu Darmstadt, klagt
1) e een den Kaufmann Joseph Neumark zu Braun 8 jert unbekannt wo abwesend,
9. den Kaufmann Fritz Segelhorst zu Offenbach
wegen der seitens des Beklagten sub 1 in Gemein⸗ ft mit dem Beklagten sub 2 betätigten, dem esellschaftsvertrag vom 11. Juli 1900 und den Bestimmungen des nher Fefin über die Gesell⸗
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schaften mit beschränkter Haftung widersprechenden Geldentnahmen aus der Gesellschaftskasse in Höhe von insgesamt 22 654,24 ℳ% — wobei die Entnahme des Beklagten sub 1 14 065,69 ℳ betragen habe —; die Entnahmen seien auf der Basis zweier falscher Bilanzen d. d. 15. Juli 1900 und 21. Mai 1901 erhoben worden, im letzteren Falle speziell in Kenntnis der Tatsache, daß ein Gewinn⸗ oder Betriebs⸗ überschuß nicht vorhanden sei, das Geld vielmehr dem Stammkapital entnommen werde; hierdurch sei eine Benachteiligung der Gläubiger eingetreten und den Beklagten eine ungerechtfertigte Bereicherung zu⸗ efllossen. Kläger hat beantragt: den Beklagien sa unter Gesamthaft mit dem sub 2 tenpflichtig zu verurteilen, an 654,24 ℳ nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung & zahlen, sowie das ergehende Urteil ev. gegen Sicherheits⸗ ee fer vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet ten sub 1 Ver⸗ des dritte Zivil⸗
tsstreits vor die
1 — 2 Großberzoglichen Landgerichts zu Parm⸗
..2. 9 Uhr. — „† „ m bei dem gedachten Gerichte ngeiassaen Anwalt m “ wi er 89 a2 Darmstadt, 24. F;18ds,”
Dr. Ev 1 * als Gerichtsschreiber der Grotberzcalichen Landgerichte [351541 Oeffentliche Justellung. Der Direktor der 1212ö— L. R EöPör n Detmold, 4. Zt. -1ee. Aufeni
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„ den 27. Juli 1903. egemann Gerichtsschreiber des Fün [25156886 Amtegericht Hamburg. OSDOeßentliche —2 —*
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ggelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
feldt, früher zu Hamburg, Große Theaterstraße 23, wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von ℳ 122,50 nebst 5 % Zinsen seit dem Klagetage, unter der Begründung, daß der Beklagte die Klage⸗ forderung schulde für ihm abseiten der Klägerin im Januar und Februar 1903 känuflich gelieferte Waren. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung 16, Ziviljustizgebäude vor dem Holstentor, Holstenwallflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 111, auf Sonnabend, den 7. No⸗ vember 1903, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 13. Juli 1909.
chimmang, Gerichtsschreibergehilfe, als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Zivilabteilung16. [35150] Oeffentliche “
Der Südfruchthändler Eduard Aufschlager in Leipzig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Benscher in Leipzig, klagt gegen den Großhändler Leon (Leib) Donnensaft aus Triest, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Abgabe einer Erklärung, mit dem Antrage den Beklagten zu verurteilen:
1) darin zu willigen, daß die bei der Königlichen Depositenkasse des Königlichen Amtsgerichts zu Leipzig am 29. März 1902 unter Nr. 33 654 0 vom Kläger hinterlegten 800 ℳ an diesen wieder zurück⸗ gezahlt werden,
2) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 22. Oktober 1903, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. G
Leipzig, am 25. Juli 1903.
[35151] Oeffentliche Zustellung. bevollmächtigter: Rechksanwalt Dr. Grimm in Leipzig, klagt gegen Franziska verehel. Dajnowski, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Herausgabe von Möbeln, mit dem Antrage:
1) die Beklagte, eintretenden Falls durch Ver⸗ säumnisurteil, zu verurteilen,
a. der Klägerin die in der Klaganlage aufgeführten Möbel herauszugeben bezw. darin zu willigen, daß die Spediteure Ludwig und Albert Meyer, Möbel⸗ transportgeschäft zu Leipzig, Parkstraße 11, diese Möbel an die Klägerin herausgeben,
b. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,
2) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ 1g vollstreckbar zu erklären.
ie Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 29. Oktober 1903, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage
Leipzig, am 25. Juli 1903. ö [35149] Stuttgart. U““ Oe liche un Fet
Der Werkmeister Hans Decker in Stuttgart und 12 Genossen, vertreten durch Rechtsanwalt Schelling in Stuttgart, klagen gegen den Wirt Georg Schmidt, zuletzt in Stuttgart, jetzt mit unbekanntem Au 8g abwesend, 2* 2 e rhdn⸗ trage, durch ein gegen e Sicher istung vor fufig — deen zu erkennen, der Be⸗ klagte sei kostenfällig schuldig: —
) sofort die Summe von 700 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Juli 1903,
2) am 1. Aufuft 1903 weitere 700 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. August 1903 zu bezahlen
und ladet den Beklagten zur mündl handlung des Rechtsstreits vor die Sbi ammer 1 des Königlichen dgerichts zu Stuttgart auf Samstag, den 3. Oktober 1902, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Den 24. Juli 1903.
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—xBssneeeeneraeee gewer Aaeid 3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung.
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losung ꝛc. von W 7. 81 1903 stalt 1e 2 ½ %
Idverschrei⸗ Okrhofen a. „ vom xe h he 8 2.32 gclogen. 1. Ok 190232 v Hee 2 am 1. Oktober . der Pfälzischen Bank Agentur Oft⸗ bei der lzischen Bank in Ludwigshafen, Fra M. und Mannheim, bei der Hallale der Pfalzischen Bank in 4.enn. 1. den 1002 db. Hes. S
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Die Firma Müller Keneülen in Leipzig, Prozeß⸗ 8
bekannt gemacht. 1 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtz
Neudoerffer, Gerichtsschreiber 8 Lürültcen Landgerichts. b
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen c.
ber
126.
1. Untersuchungssachen.
821 Lufgcbote, Verlust⸗ und Fundsachen, E u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung, 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
zeiger und Königlich Preuß
Berlin, Mittwoch, den 29. Juli
ffentlicher Anzeiger.
6. Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. . Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
papieren.
[35258] Genehmigungsurkunde
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs vom 16. November 1899 der Stadt Remscheid im Regierungsbezirk Düsseldorf die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 4 088 000 ℳ, in Buchstaben:
„Vier Millionen achtundachtzigtausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Bau einer Stadtparkhalle, zur Durchführung der Kanalisation, zur Erweiterung der Gas⸗ und Wasserversorgungs⸗ anlagen, zum Neubau des Rathauses und zum Grund⸗ erwerbe für eine neue Talsperre.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegen⸗ den Muster auszufertigen und in zwei Abschnitten zu 2 000 000 ℳ und zu 2 088 000 ℳ zu begeben. Sie sind je nach der Lage des Geldmarktes bei der Be⸗ gebung mit 3 ½ oder 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung jährlich mit wenigstens 1 ½ % des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen zu tilgen. Die Tilgung hat ein Jahr nach der Begebung eines jeden der beiden Abschnitte zu beginnen und ist für jeden Ab⸗ schnitt besonders zu berechnen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Sühase der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. “
Berlin, den 15. Juli 1903.
Der “ Finanzminister. Minister des Innern. In Vertretung:
Im Auftrage: — von Bischoffshausen.
5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗
Germar. F. M. I 10983. II. 7380. M. d. J. IV. b. 2237. Regierungsbezirk „Düsseldorf. Schuldverschreibung der Stadt Remscheid. ., Buchstabe. ... Mr. über ℳ Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der
Finanzen und des Innern vom 15. Juli 1903.
(Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom. . ten 1 1903.
In Gemäßbeit des von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Düsseldorf —2 Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Mai 1903 wegen Aufnahme einer Anleihe von 4 088 000 ℳ be⸗ kennt sich der unterzeichnete Oberbürgermeister der Stadt Remscheid und die Schuldentilgungskommission namens der Stadt Remscheid durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreihung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von
welche mit Prozent jährlich
insen ist. u, Iee . der Schuldverschreibungen erfolgt in zwei Abschnitten, und zwar Abschnitt a. von 2 000 000 ℳ, welche sofort zu
d, 1 b. von 2 088 000 ℳ, welche im Falle darfes, voraussichtlich 2 unter zwei Jahren
des später (1905), mu begeben sind.
Die 9) Ahceqete der Schuld werden nach den Uhenn , — bm ngsplänen du ösung auszulosen ver oder durch Nakau von Schuldver⸗
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ich 1 ½ % des Anleihekapitals des n schnittes fowie die Zinsen von den zuzuführen d.
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Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor 8 dem ⸗Deutichen Reiche
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Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Remscheid oder bei
und zwar auch in der nach dem Eintritte des älligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur unxfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗ scheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzugeben. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗
lischt mit dem Ablaufe von 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der 30 Jahre zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gericht⸗ liche. Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Frist eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber der Zinsscheine, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Oberbürgermeisteramt anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen. wenn der abhanden gekommene Schein dem Oberbürgermeisteramt zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn⸗ jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Vinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Remscheid, bei....
gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe bei⸗
edruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der In⸗ baben der Schuldverschreibung beim Oberbürger⸗ meisteramt der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungs⸗ scheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung eingehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde 8 wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift er
Remscheid, den. Earraae Fegek.T.! Nel. Sta
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Ausgabe bei dem Oberbürgermeisteramt widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die öX“ vorlegt.
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(Trockenstempel des Stadtsiegels.)
[35257] Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Penaghen des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs vom 16. November 1899 der Stadt Mar⸗ burg, Regierungsbezirk Cassel, die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗ haber bis zum Betrage von 5 100 000 ℳ, in Buchstaben: Fünf Millionen einhunderttausend Mark, behufs Beschaffung der Mittel zur Tilgung älterer Schulden, zu Grunderwerbs⸗ und Schulbauzwecken, zur Erweiterung der Gas⸗ und Wasserwerke, zum Umbau der Hauptkaserne des Jägerbataillons Nr. 11, zur Herstellung verschiedener neuer Gebäude für Militärzwecke, zur Anlegung neuer sowie zum Ausbau und zur Umpflasterung bereits vorhandener Straßen. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, nach der bei Be⸗ gebung der Teilbeträge von der Stadt Marburg vor⸗ zunehmenden Wahl mit 3 bis 4 % jährlich zu ver⸗ 871 und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch
nkauf oder Boes vom 1. April des auf die Begebung folgenden Jahres ab jährlich mit wenigstens 1,4 % des Anleihekapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen. Zur schnelleren Tilgung sind auch die der Stadt Marburg zufließenden Beiträge zu Straßenanlage⸗ kosten und die Kanalbeiträge, soweit die bezüglichen Herstellungskosten aus der Anleihe bestritten sind, zu verwenden.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 14. Juli 1903.
Der Finanzminister.
Der
Minister des Innern. Im Auftrage: In Vertretung: Germar. v. Bischoffshausen. F.⸗M. I. 10 540. II. 7301. — M. d. J. IV b. 2095.
Provin Regierungsbezirk Hessen⸗Nassau Cassel. —— der Stadt Marburg... te Au⸗ Buchstabe .. Nr.. . über ℳ eichswährung. — auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der inanzen und des Innern vom . .ten 1903. Heutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ ber vom. .ten — 88 In Gemäßheit der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Cassel genehmigten Beschlüsse der städtischen Körperschaften zu Marburg vom 15. Mai 1902 wegen Aufnahme einer Anleihe von 5 100000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Marburg namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber 8 Schuldverschreibung des ” unkündbaren Darlehnsschuld von ℳ, welche mit. . Prozent jährlich zu verzinsen . Die ganze d wird nach dem genehmigten — lane durch Einloͤsung auszulose Schuld⸗ verschreibungen vom 1. April des auf die
bungen oder durch Ankauf vdon uld⸗ olgenden Jahres ab jährlich mit mindestens 1,4 57 — Anleihekapitals unter Zuwachs Finses von den getilgten sowie 8 X 1— Ibei —₰ 2— ie anlagekosten und analbeitr d 2 eellungskosten dieser — aus der Anleihe be⸗ ritten sind, — —
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nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ Ferrichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗
örigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus 8S 5. Schuldverschreibun erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren ge.. dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldver⸗ schreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urtunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungs⸗ frist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zablung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung ab⸗ handen gekommener oder vernichteter Schuldverschrei⸗ bungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bis⸗ herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegun oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halb⸗ jährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 19.. ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden 82 ... jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die
usgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Marburg gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung beim Magistrat der Ausgabe wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldberschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt Marburg mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. ut
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Der 8. der Stadt Marburg. (Siegel der (Unterschrift des Oberbürgermeisters Eadt.) und eines weiteren Magistrats⸗
— mitgliedes.) “ Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit vom Magistrat * beauftragten Kontrollbeamten.)
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