1903 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Aug 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Helbstabholer

auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummurn hosten 25 ₰.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc. 1 v 1“

Konzession für den Verlagsbuchhändler Ernst Vohsen zur Ge⸗ winnung von Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Ge⸗ biet an der Südgrenze von Deutsch⸗Ostafrika.

Bekanntmachung, betreffend die Auflösung der Pangani⸗Ge⸗ sellschaft zu Berlin.

Bekanntmachung, betreffend Eröffnung des deutsch⸗schwedischen Fernsprechverkehrs.

Bekanntmachung, betreffend Eröffnung Nebeneisenbahn.

Bekanntmachung, betreffend eine Ausschließung von der Ver⸗ tretung vor dem Kaiserlichen Patentamt.

11“

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen un sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den Beginn der Tilgung und den Zinsfuß einer Anleihe der Stadt Duisburg.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 2. Klasse der 209. Königlich preußischen Klassenlotterie.

Verfassung zur Begrundung einer rechtsfähigen evangelisch⸗ kirchlichen „Deutsche Pfarrerhilfe“ und

Allerhöchster Erlaß, betreffend Genehmigung dieser Verfassung.

Personalveränderungen 1111

einer vollspurigen

Deutsches Reich

Der Miiliäärgerichtsschreiber Rhode vom Stabe des

Generalkommandos VIII. Armeekorps ist zum Obersekretär beim Reichsmilitärgericht ernannt worden. EEE121141*“*

1e“ Konzession

für den Verlagsbuchhändler Ernst Vohsen zur Ge⸗

Fn; von Edelsteinen und Halbedelsteinen in

einem ebiet an der Südgrenze von Deutsch⸗ Ostafrika. 1.“ 4

Vom 13. Juli 190b9.

8 6 der Allerhöchsten treffend das Bergwesen in Deutsch⸗Ostafrika, vom 9. Oktober

1898 (Reichsgesetzblatt S. 1045) wird dem Verlagsbuchhändler Ernst Vohsen in Berlin folgende Konzession erteilt.

EI“ Auf erordnung, be⸗

Grund des

Der Konzessionar erhält für die Dauer von zehn Jahren vom Tage der Erteilung dieser Konzession ab, vorbehaltlich hereits bestehender Rechte Dritter, die ausschließliche Berech⸗ tigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Gebiet, welches begrenzt wird im Süden durch das linke 5 des Rovumaflusses, im Norden durch den 10. Grad 30 Minuten füdlicher Meiie, im Osten durch den 39. Grad 30 Minuten und im Westen durch den 38. Grad 30 Minuten östlicher Länge von Greenwich.

.

§ 2.

Der Konzessionar ist verpflichtet, für die Dauer der Kon⸗ zession ständig einen Prospektor im Konzessionsgebiet täti sein zu lassen und mindestens 4000 jährlich für Schürfarbeiten

im Konzessionsgebiet zu verwenden. Der Nachweis der Ver⸗

wendung ist binnen vier Wochen nach Ablauf jedes Jahres dem Gouverneur zu erbringen. 2

Kommt der Konzessionar diesen Verpflichtungen nicht nach,

X. der Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung)

echtigt, die Konzession für erloschen zu erklären.

1XA.“ 8 § 3. 2s nzessionar hat die durch die jeweils bestehenden Verordnungen festgesetzten Feldessteuern und Förderungs⸗ abgaben 2 entrichten und außerdem, falls der erzielte Rein⸗ gewinn Proz. des für die Unternehmung verwendeten kgaapitals übersteigt, 10 Proz. des Mehrbetrages an den Landes⸗ fiskus von Deutsch⸗Ostafrika zu zahlen. 8 4. E Konzessionar hat, sofern er sich nicht selbst im —,2 geßiet aufhält, einen dort wohmenden Vertreter zu bestellen, Fer zur Wahrnehmung des geschäftlichen Verkehrs mit den 8 ö tigt hnn 82 ee der 12— 9 vorste rpflichtung nicht entsprochen hat, kann die Ausübung der Nüchnsng seitens des Gouverneurs von

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichsganzeigers 3. und Königlich Preußischen Staatsanzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Sonnabend, den 1

Deutsch⸗Ostafrika untersagt werden, ohne daß hierauf ein Entschädigungsanspruch begründet werden kann.

§ 5.

Der Konzessionar hat über den Betrieb des den Gegen⸗ stand dieser Konzession bildenden Unternehmens besondere, von einer sonstigen Vermögensverwaltung getrennte Bücher nach en Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuchs zu führen, welche jederzeit eine Uebersicht uͤber den Stand des Unter⸗ nehmens gestatten.

Diese Bücher sind dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) oder einem von ihm beauftragten Kommissar auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.

2

Die völlige oder teilweise Uebertragung dieser Konzession auf andere Personen oder Gesellschaften bedarf zu ihrer Gültig⸗ keit der Genehmigung des Reichskanzlers (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung). e 11A4X“

3. Juli 1903.

114A“ʒ

Graf von Bülo

Bekanntmachung, betreffend die Auflösung einer deutschen Kolonial⸗ gesellschaft.

Die Pangani⸗Gesellschaft zu Berlin außerordentlichen Hauptversammlung am 6. d. den Beschluß gefaßt, die Gesellschaft au zulösen, und dieser Beschluß hat die in § 44 der Gesellschafts atzungen vorgesehene Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden.

Zu Liquidatoren sind von der Hauptversammlung gewählt worden:

1) Direktor Rudolph Reimann in Berlin, 2) Kontreadmiral z. D. Franz Strauch in Friedenau, 3) Kaufmann Oscar Eulert in Berlin,

und zwar mit der Maßgabe, daß jeder der drei Liquidatoren

at in einer einstimmig

allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sein soll. 8

Hetainktneohung f Eröffnung des deutsch⸗schwedischen *& Fernsprechverkehrs. Am 1. August wird der deutsch⸗schwedische Fernsprech⸗

verkehr in dem nachstehend angegebenen Umfange eröffnet.

Gebühr für ein ewöhnliches espräch von 3 Minuten

Der Fernsprechverkehr ist zugelassen

zwischen den deutschen und den schwedischen Orten Orten

Berlin nebst Nachbar⸗ und Vororten.. 8 nebst Nachbar⸗ und Vororten sowie ve .

Helsingborg und Malmoe

Gothenburg Helsingborg und Malmoe

Gothenburg, Halmstad, 8 oenkoeping, Norrköping, 8 erebro, Skoefde, Stock⸗

holm und Werlioe... Stettin und Stralsund Helsingborg und Malmoe . . . Sothenburg. Berlin W. 66, den 31. Juli 1903. aas J- v. Reichspostamts. 5 raetke.

Bekanntmachung.

ugust d. J. wird im Bezirk der Königlichen

Eisenbahndirektion Cöln von der im Bau begriffenen voll⸗ spurigen Nebeneisenbahn Kreuzau —Heimbach (Eifel) die 17,9 km lange Teilstrecke von Kreuzau bis Blens für den Gesamtveriehe mit den Stationen Maubach, Nideggen und Blens eröffnet werden. 31. Juli 1903. Präsident des Reichseisenbahnamts. Auftrage: vpon Misani.

*

Bekanntmachung.

Der Zivilingenieur Arthur Manke in Stettin, Friedrich Karlstraße 12a, welcher, ohne in die Liste der Patentanwälte eingetragen zu sein, die vor dem 228

t äßig betreibt, wird hiermit auf Grund 17 des Gesetzes, betreffend die Patentanwälte, vom 21. Mai

1900 (Reichsgesetzblatt Seite 233) vom Vertretungsgeschäft ausgeschlossen. Berlin, den 30. Juli 1903. Der Präsident des Kaiserlichen Patentamts. In Vertretung: Courtois.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahndirektor Seering, bisher Mitglied der Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn, zur Zeit bei der Königlichen Eisenbahndirektion in Danzig, den Charakter als Geheimer Regierungsrat, sowie den Eisenbahnsekretären Redlich in Leipzig, Schneidler in Hannover und Zimdars in Langenberg bei dem Ueber⸗ tritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu 11616“]

I11““ 8

8

Seine Maje r König haben Allergnädigst geruht: dem Spediteur Friedrich F. Haagner, Inhaber der Firma L. Rettenmayer, zu Wiesbaden das Prädi Königlichen Hofspediteurs zu verleihen. 6

ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 (G.⸗S. S. 562) genehmigen wir, daß mit der Tilgung der Anleihe von Elf Millionen Mark, zu deren Aufnahme mittels Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber der Stadt Duisburg am 8. April 1902 die Genehmigung erteilt worden ist, erst mit dem Jahre 1907 begonnen werde. Berlin, den 6. Juni 1903. Der Finanzminister. In Vertretung: Dombois.

Minister des Innern. i Vertretung: Bischoffshausen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikels 8 Abs. 2 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 (G.⸗S. S. 562) genehmigen wir in Ab⸗ änderung der der Stadt Duisburg am 8. April 1902 erteilten Sven! zur Ausgabe von Schuldver⸗ schreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 11 000 000 ℳ, daß die Schuldverschreibungen nach Wahl der Stadtverordnetenversammlung entsprechend der Lage des Geld⸗ marktes bei der Begebung mit 3 ½ oder 4 Proz. jährlich ver⸗ zinst werden.

Berlin, den 7. Juli 1903.

Der Finanzminister. Der Minister des Innern.

111646“*“ In Vertretung:

Dombois. Bischoffshausen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Kreisbauinspektor Metzing aus Ostrowo ist unter Ernennung zum Landbauinspektor nach Berlin versetzt.

Ernannt sind:

die Regierungsbaumeister Bruno Schultz, zur Zeit in Baalbek in Syrien, Hamm in Essen und Cornelius in Berlin zu Landbauinspektoren und .

die Regierungsbaumeister Schesmer in Kammin i. Pomm., Dethlefsen in Königsberg i. Pr., Fritsch in Hersfeld, Eduard Peters in Schleswig, Eduard Becker in Stallu⸗ pönen, Starkloff in Neumark i. Westpr., Clouth in Mogilno, Wilhelm Janßen in Heydekrug, Gossen in Ostrowo, Eugen Körner in Schönebeck a. d. E. Christian Peters in Lauenburg und Max Schulze in Neustadt O.⸗S. zu Kreisk auinspektoren daselbst.

Finanzministerium. Königliche Generallotteriedirektion.

Bekanntmachung.

Die efsseesis sowie die 2. Klasse der 209. zzigligh preußischen Klassen⸗ lotterie sind nach den §§ 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der behüglichen Lose aus der 1. Klasse bis zum 7. August d. J., Abends 8 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

Die Ziehung der 2. Klasse dieser Lotterie wird am 11. August d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungesaale 1*

Freilose zur

Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Berlin, den 1. August 1903. 1“ Königliche Generallotteriedirektion.

Strauß.

d des Artikels 8 Abs. 2 der Königlichen Ver⸗