1903 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Oct 1903 18:00:01 GMT) scan diff

8 Beträge erfolgt in

nachrichtigungsschreiben über die zur Auszahlun hinterlegten Gelder,

Kasse in Empfang zu nehmen. die Zahlungsleistung in der Behausung oder in den den Kassendiener in dem Benachrichtigungsschreiben der anweisenden Behörde um Abhebung des 8

daß ihm auf seinen bei der Kasse zu stellenden Antrag das Geld auch durch die Post auf seine Gefahr und Kosten

konten der

Zu dr

berechtigten entspricht. 1— lhnic.

Kasse werde zugeschickt werden.

selbst ist un

die im § 23 der Hinterlegungsordnung vorgeschriebenen Be⸗

angewiesenen nach Ziffer der Aus⸗ Hinterlegungsordnung von ausgehen, und außerdem die

welche ührungsbestimmungen zur eer Hinterlegungskasse

3 Falle, in denen von einer Benachrichtigung des Empfangs⸗

erechtigten über die Zahlungsanweisung z. B. bei Arbeits⸗

löhnen, Lieferung von Bureaubedürfnissen herkömmlich abgesehen wird. Eine Aufforderung zur Abhebung des Geldes seitens der zahlenden Kasse erfolgt nur, wenn der Betrag

innerhalb einer angemessenen Frist nicht zur Zahlung gelangt

sein sollte.

b. Zahlungen an Empfangsberechtigte, welche

Girokonto haben, erfolgen, insofern nicht ein gegenteiliger Antrag gestellt wird, durch Ueberweisung mittels roten Schecks auf das Reichsbankgirokonto des Empfangsberechtigten bezw. auf dasjenige des sein Hehr ES-

Girokonto führenden, an den angeschlossenen Bankinstituts. Von stattgehabten Ueberweisung des Betrages ist der Privathank unter Namhaftmachung des Empfangsberechtigten Kenntnis zu geben und der Empfangsberechtigte durch die Kasse mit dem Ersuchen um Einsendung einer Quittung

zu benachrichtigen. Das Porto für diese Benachrichtigungen,

zu denen Postkarten verwendet werden können, trägt die Staatskasse. Vorgängige Beibringung der Quittung ist nur zu fordern, wenn Bedenken wegen ihres pünktlichen Eingangs vorliegen.

Bei den Kassenrevisionen ist zu prüfen, daß die Ausgaben

nicht etwa doppelt gebucht und einmal mit dem Kontogegen⸗ buche und alsdann mit der Quittung belegt werden.

c. Zahlungen an Empfangsberechtigte, welche kein

Girokonto haben und am Sitze der mit der Aus⸗

gabeweisung versehenen Kasse wohnen, sind auf der In Ausnahmefällen darf der

Geschäftsräumen des

Empfangsberechtigten durch zulassen.

Der Empfangsberechtigte ist

etrages mit dem Hinzufügen zu ersuchen,

werde übersandt werden, und zwar bei einem Betrage bis zu

800 mittels Postanweisung ohne besondere Quittung, bei einem höheren Betrage als Sendung mit Wertangabe gegen

vorgängige Einsendung der Quittung. 3 d. X.Snher an Empfangsberechtigte, welche kein Girokonto haben und am Sitze einer aus⸗

wärtigen Regierungshauptkasse oder einer Spezial⸗ kasse wohnen, werden, bnfrin nicht von vornherein ein Antrag auf Uebersendung durch die Post gestellt ist, durch Ver⸗

mittelung der örtlichen Kasse in der zu c bezeichneten Weise ge⸗ leistet. Als Spezialkassen im Sinne dieser Verfügung gelten die Kreiskassen, die hauptamtlich verwalteten Forstkassen und Do⸗

mänenrentamtskassen sowie die Hauptzoll⸗ und Hauptsteuerämter

nebst den nachgeordneten Zoll⸗ und Steuerämtern. Soll eine Spezialkasse die Zahlung ausführen, so ist sie unmittelbar von der Rechnung legenden Regierungshauptkasse darum u ersuchen. Dem Zahlungsersuchen sind tunlichst die Faglungsheheg beizufügen. Die Anrechnung der gezahlten 8 bisherigen Weise unter Bei⸗ ügung der Zahlungsbelege, und zwar seitens der Kreis⸗ sien Forstkassen und Domänenrentämter sowie der auptzoll⸗ und Hauptsteuerämter bei der Regierungshaupt⸗

sie ihres Bezirks und seitens der Zoll⸗ und Steuerämter

8 bei dem vorgesetzten

auptzoll⸗ bezw. Hauptsteueramte.

Auch in der Art der Gutschrift und

telastung der Abrechnungs⸗ beiderseitigen Regierungshauptkassen tritt eine Aenderung nicht ein. Die Regierungshauptkassen haben den

mit ihnen im Abrechnungsverkehr stehenden Spezialkassen ihres

Bezirks mitzuteilen, welcher Buchhalterei sie die ihrerseits für auswärtige Regierungshauptkassen auf deren Ersuchen ge⸗ leisteten Zahlungen in Rechnung zu stellen haben.

Das dem Empfangesberechtigten nach Ziffer 1 zugehende Benachrichtigungsschrei örde erhält den daß die Abhebung des Geldes bei Kasse nach

der anweisenden 82 ei Tagen erfolgen könne. Bei welchen Kassen ausnahms⸗

weise eine längere festzusetzen, ist in dem unter Ziffer 4 bei zie

erscheint erforderlich,

efügten Verzeichnisse der zu den Pblumgen heranzu⸗ bacgasser ersichtlich gemacht. Die Fristbestimmung weil die zahlende Kasse das Ersuchen der

päter erhält als der Empfan

enden S

Rechnung legenden Kasse

berechtigte das Benachrichtigungsschreiben der anweisenden Be⸗ hörde und auch der Fall eintreien kann, daß die zahlende Kasse

einer vorgängigen Verstärkung ihrer Barmittel bedarf.

Je. Bei Zahlungen an eeh welche kein Girokonto haben und nicht am Sitze einer Regierungshauptkasse oder einer Spezialkasse der⸗ elben wohnen, ist ohne weiteres anzunehmen, daß die

sendung durch die Post den Wunschen der Emp angs⸗

5n häche ist von anweisenden ör zugehen a tigungs⸗ schreiben, insofern es ich u. Nehlangen bis zu 0

mitzuteilen, daß ihnen das Geld unter Kürzung Portos auf ihre G.eh mittels Postanweisun —,— eeö Einer weiteren g r zahlen e rf es alsdann nicht. e

li bewirk .i e echühen

ira gegen vo

In hmsͤwei die sofortige Ab Geldes d ne egrarnchens Alsdann 1 dem eaeneschsbihen zugleich um sendung der uchen.

1 weise der n

C,.*—

werden. geeigneten kann die anweisende örde

Quittu ers bei Li usw. das Porto für Uebersendung des Geldes durch die Post ausnahms⸗ Seachei un Last, so ise dies in der Zahiunge. n, de H unsn pesondere Bescheint g. esondere Bescheini⸗ Hagles erie benla, so sind diese auch küͤnftig vor der

ingen.

h. Auszahlun ezerleßete Gelder bleiben in 8-9 bis 2 der Hinterlegungs⸗ 8 1.8,821 G.⸗S. S. 249) und in

unter Nr. 3 d das Zahlungsersuchen künftig gleichfalls unmittelbar an die Spezialkasse zu richten. Sind Wertpapiere durch Vermittelung von Zoll⸗ und Steuerämtern digen, so sind sie nicht mehr zunächst dem Hauptzoll⸗ oder Hauptsteueramte, sondern unmittelbar dem Zoll⸗ oder Steuer⸗ amte zuzusenden, welches die Quittung des Empfangsberech⸗ tigten noch am Tage der Zahlung der Regierungshauptkasse einzuschicken hat. Der Zeitpunkt der Absendung der Wert⸗ papiere seitens der Regierungshauptkasse ist so zu wählen, daß eine mehrtägige Verwahrung der Wertpapiere bei den Zoll⸗ und Steuerämtern vermieden wird.

4) Ein Verzeichnis der zu einmaligen Zahlungen für die Regierungshauptkassen heranzuziehenden Spezialkassen ist bei⸗ gefuͤgt. Jede Regierungshauptkasse hat von den in ihrem Bezirk eintretenden Aenderungen des Verzeichnisses den übrigen Regierungshauptkassen und der Geheimen Registratur I. A des Finanzministeriums Mitteilung zu machen. Zu dem Zwecke haben die Hauptzoll⸗ und Hauptsteuerämter von den in ihrem Geschäftsbereich eintretenden Aenderungen in jedem Falle der Regieugehandtasc ihres Bezirks Kenntnis zu geben.

5) Hinsichtlich der fortlaufenden Zahlungen erscheinen weitere Bestimmungen nicht erforderlich, nachdem die Zahlung der Pensionen und Hinterbliebenenbezüge im Postanweisungs⸗ verkehr ohne Monatsquittungen nachgelassen und diese Einrichtung jetzt auf die Dienstbezüge der aktiven unmittelbaren Staatsbeamten usw. ausgedehnt ist. Es wird sich jedoch empfehlen, die getroffenen Anordnungen, insoweit sie nicht die Bezüge der aktiven un⸗ mittelbaren Staatsbeamten behröffen, regelmäßig in bestimmten Zwischenräumen erneut zu veröffentlichen, damit sie in den Kreisen der Beteiligten genügend bekannt werden. Auch sind das Pensions⸗Quittungsformular A und die Witwen⸗ c. geld⸗ Quittungsformulare A und B künftig am Fuße der ersten Seite mit dem Vermerke zu versehen:

Zivilpensionen Witwengelder usw. bis zum Monats⸗ betrage von 800 können innerhalb des Deutschen Reichs im Wege des Postanweisungsverkehrs ohne Monatsquittungen bezogen werden, sofern die Zahlung an den zum Bezuge der Pension des Witwengeldes usw. Berechtigten selbst, nicht an einen Dritten (Vormund, Pfleger, Bevollmächtigten), zu erfolgen hat. Als zum Bezuge von Waisengeldern berech⸗ tigt gilt hierbei die witwengeldberechtigte Mutter der Kinder. Die Zusendung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag des Be⸗ rechtigten. Formulare zu Anträgen werden bei den zahlenden Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Bei Zahlungen in Höhe von mehr als 800 ist etwaigen Wünschen der Pensionäre wegen Uebersendung durch die Post gegen vorgängige Quittungsleistung selbstverständlich zu ent⸗ prechen. Die Uebersendung hat bei Geldbriefen unter voller

ertangabe zu erfolgen, auf Wunsch auch mittels mehrerer Postanweisungen.

6) Zur Vereinfachung der Quittungsleistung bei staat⸗ lichen Zahlungen hat ferner die Königliche Oberrechnungs⸗ kammer für den Bereich der gesamten Staatsverwaltung nach⸗ gelassen, daß

a. in allen Quittungen die Bezeichnung der Rechnung legenden Kasse wegfallen kann und die Angabe „aus der Staatskasse“ genügt, wie solches bereits bezüglich der Quittungen über Zivilpensionen, Wartegelder, Witwen⸗ und Waisen⸗ gelder ꝛc. bestimmt ist,

b. bei Quittungen, die unmittelbar unter der Rechnung oder der Anweisung erteilt werden, die ausdrückliche Angabe des Betrages und der Kasse . und nur mit den Worten „Betrag erhalten“ quittiert wird, und daß

c. in den Rechnungen, zu welchen Vordrucke mit Längs⸗ spalten verwendet werden, bei Anbringung einer Spalte Namensschrift als Quittung“ in dieser mit Niederschrift des Namens ohne Beifügung der Worte „Betrag erhalten“ quittiert werden kann.

7) Die Einrichtung, daß die Quittungsformulare zu

ensionen, Witwen⸗ und Waisengeldern ꝛc. fortdauernd auf osten der Staatskasse durch Buchdruck hergestellt und nach Bedarf an die Empfänger unentgeltlich abgegeben werden, wird auf die anderen für Rechnung der Regierungshaupt⸗ kassen in größerer Pehl zu leistenden Zahlungen ausgedehnt.

8) Vorstehende Bestimmungen finden auch 2 die eigenen Ausgaben der Kassen der Verwaltung der direkten Steuern Anwendung, ist bei Fehlunsen an ; Empfänger die Vermittlung anderer staatlicher Kassen nicht in Anspruch zu nehmen.

9) Dasselbe gilt mit Ausschluß der Bestimmungen unter Ziffer 3 85 die eigenen Ausgaben der Kassen der Verwaltung der indirekten Steuern. Inwieweit die Bestim⸗ mungen unter Ziffer 3 künftig in Anwendung zu bringen, unterliegt noch der Erwägung und wird demnächst beson veeg werden.

0) Der Bedarf an Ahdrucken dieser Verfügung und ihrer Anlage kann binnen längstens 8 Tagen von der Geheimen Kanzlei des Finanzministeriums bezogen werden. Hier sind einstweilen je 5 Abdrucke beigefügt.

Berlin, den 28. Septem 8

Der Finanzminister. 8 von Rheinbaben.

An die sämtlichen Herren Oberpräsidenten und Regie⸗ rungsopräsidenten, sämtliche Königliche Regierungen, die Königliche Ministerlal⸗, Militär⸗ und Bau⸗ kbommission in Berlin, die famtlichen Herren Pro⸗ vinzialsteuerdirektoren und den in General⸗ direktor des Zoll⸗ und Steuervereins

owie an sämtliche Köni Strombauverwaltu

Gencralkommissionen, Konsistorien und Provinz sschulkollegien.

Abschri lligen Kenntnisnahme und entsprechenden necmacge Ce Phangen zer weitere Abdrucke in, den September 19023. 8 Der Finanzminister.

e von Rheinbaben.

An Königlliche Hauptverwaltung der Staatsschulden, 8* Kön 8 —ö der sozietät, Generallotteriedirektion, r liche Muünzdirektion, die Königliche General⸗

on der allgemeinen Mi

8

Gemäß § 46 des Eö— vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 166) wird zur öffentlichen daß der im laufenden Steuerzahre zu den Kommunalabgaben berschasbar⸗ Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1902/03 bei der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn auf 183 645 83 festgesetzt worden ist.

Halle a. Saale, den 18. Oktober 1903.

Der ““

Bekanntmachung. Gemãͤß

enntnis gebracht,

§ 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli

1893 (G.⸗S. S. 166) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht,

daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1902/03 bei der Dahme⸗Uckroer Eisenbahn auf 24 500 festgesetzt worden ist. Halle a. Saale, den 18. Oktober 1903. Der miss Löhr.

C16““

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 der „Gesetzsammlung“ enthält unter

Nr. 10 473 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer vollspurigen Neben⸗ eisenbahn von Braunschweig (Nordbahnhof) über Flechtorf nach Fallersleben, vom 23. Juni 1903; und unter Nr. 10 474 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Camberg, Langenschwalbach, Marienberg und Weilburg, vom 14. Oktober 1903.

Berlin W., den 20. Oktober 1903. Königliches Gesetzsammlungsamt. Weberstedt.

Michtamtliches. 8 Deutsches E111““

Preußen. Berlin, 20. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag von 9 Uhr ab im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, Generalleutnants Grafen von Snen Heg und des Chefs des Admiralstabes der Marine,

izeadmirals Büchsel entgegen und S darauf den neuernannten Großherzoglich badischen Gesandten Grafen von Berchheim in Audienz. 8 .

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8

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3

Der Kaiserliche Botschafter in London Graf Wolff⸗

Metternich ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zuruͤckgekehrt und hat die Botschaft wieder übernommen.

Der Präsident des Königlichen Oberlandeskulturgeri Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Rintelen ist aus Provinz Hannover hier 11A14A“*“;

eschäfte der

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Thetis“ mit dem Chef des Kreuzergeschwaders, Vizeadmiral Geißler

an Bord am 18. Oktober in Nanking eingetroffen und eht am 21. Oktober von dort den NYangtse aufwärte nach Hankau weiter.

S. M. S. „Bussard“ ist am 18. Oktober in Kobe (Japan) angekommen.

S. M. S. „Möwe“ ist am 16. Oktober in Ternate Ee⸗) eingetroffen und am 18. Oktober von dort nach

anila in See gegangen.

S. M. S. „Gazelle“ ist gestern von Kingston (Jamaica) nach St. Thomas in See angen.

Der „Seydliß“ mit dem Transport der von den Schiffen ostasiatischen Station abgelösten Offiziere und Mannschaften unter Führung des Leut⸗ nants zur See Jürst ist am 18. Oktober in Singapore ein⸗ Frroffen und setzt heute die Reise nach Penang (Halbinsel

alacca) fort.

Der mpfer „Eleonore Woermann“ mit dem Ablösungstransport für die Schiffe der ö.I nischen Station, Tranggportführer: Korvetienkapitän Gudewill, ist am 18. Oktober in Las Palmas auf Canaria angekommen und hat an demselben Tage die nach Monrovia fortgesezt.

der „St.⸗A. f. W.“ vernimmt, soll eine 88z rgemunn aes . * erste růfu uͤr öheren Justiz⸗, und Finanz⸗ dienst 89 eine gemeinsame erste S b. e; vereinigt, und nach der außer rgerlichen Hande t, Strafrecht, vil⸗ und S auch deutsches und württember sches Staats⸗ und ltu —2 8 9 und wirts 35 1.

en n werden. a sol nicht nur das Reifezeugnis 1— egscen Ereesüm ondern auch das Reifezeugnis eines deutschen

Wie der

neue

8 Frankreich. p9

2* Der König von Italien hat, wie „W. T. B.“ meldet, von Mondane aus an den Präsidenten Loubet ein Tele⸗ ramm gerichtet, in dem er seinen und der Königin Dank für en ihnen bereiteten Empfang ausspricht. Die daran werde tief in seinem Herzen eingegraben bleiben un

* 8845 S . 8 8 ¹ 2* .

werde sich mit den wärmsten Wünschen für die Wohlfahrt

Frankreichs verbinden. Der Präsident Loubet gab in seiner Antwort dem Gefühle des Glücks Ausdruck, das er empfunden habe, die Majestäten empfangen zu können, sprach dem König seine Wünsche für die Wohlfahrt Italiens aus, versicherte Aller⸗ öchstdenselben seiner aufrichtigen Freundschaft und übermittelte der Königin seine ehrerbietigen Grüße. 8

Italien. ö““

Die Ernennung Merry del Vals zum Staats sekretär des Päpstlichen Stuhles wird, dem „W. T.

zufolge, amtlich bestätigt.

8 Türkei. 8

Dem Wiener „Telegr.Korresp.⸗Bureau“ wird aus Kon⸗ stantinopel berichtet, die Pforte bereite eine neue Antwort⸗

(note auf die von seiten Oesterreich⸗Ungarns und Ruß⸗

lands erhobenen Beschuldigungen wegen Ausschreitungen der Truppen vor. Inzwischen habe die Pforte den beiden Botschaftern ein detailliertes Verzeichnis über die verschiedenen Ausschreitungen sowie über die bisher erfolgten Bestrafungen von Offizieren und Soldaten zugehen lassen. Dieses Ver⸗ eichnis besage, ein Nizamsoldat, der einen Christen in Köprülü getötet, sei zu lebenslänglicher Zwangsarbeit, ein Jlavesoldat, der in Perlepe einen Offizier getötet, weil ihn Nüdes an der Plünderung habe verhindern wollen, sei zum Tode verurteilt worden. Zwei Nizamoffiziere und zwei Nizamsoldaten, ferner- drei Redifoffiziere, ein Redifunter⸗ offizier und acht Redifsoldaten sowie vier Ilaveunter⸗ offizzere und 30 Ilavesoldaten seien wegen Plünderung, Diebstahls, Mißhandlung von Christen und wegen anderer Ausschreitungen zu Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 1 Jahr oder zu strafweisem Nachdienen im VI. und VII. Korpsbereich in Bagdad bezw. Nemen oder im Divisions⸗ bereich Tripolis verurteilt worden. Eine größere Anzahl Offiziere und Soldaten befinde sich wegen verschiedener Aus⸗ schreiungen noch in Untersuchung. Diese durch die Kund⸗ gebung der Ententemächte veranlaßte Mitteilung der Pforte werde insofern als erfreulich angesehen, als die Pforte, die bisher alles bestritten habe, nunmehr einzelne Ausschreitungen zugebe. Die Zahl der Bestrafungen werde jedoch als viel zu gering und die einzelnen Strafbemessungen als ungenügend betrachtet.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Sofia ist ein türkisches Batajllon, das über die Grenze gekommen war und geplündert haͤtte, zunächst in eine innere Garnison⸗ stadt versetzt worden und wird kriegsgerichtlich zur Ver⸗ antwortung gezogen werden. Die Psorie hat in der Auswanderungsangelegenheit der Ernennung je eines türkischen und bulgarischen Delegierten zugestimmt. Diese Regierungsvertreter haben an Ort und Stelle ständig zu beaufsichtigen, daß die Flüchtlinge wieder angesiedelt werden. Bulgarischerseits ist beabsichtigt, vorläufig etwa 5000 Mann der Reserde zu entlassen. Die Türkei hat sich verbindlich gemacht, darauf die doppelte Zahl Soldaten heimzusenden. Bulgarien wird in entsprechenden Zeiträumen gleichfalls die Zahl der unter den Fahnen befindlichen Soldaten vermindern derart, daß schließlich im ganzen 45 000 Mann verabschiedet Wö8“ E“

In der Skupschtina verlas gestern der Minister des

Innern Protitsch das Programm des neuen Kabinetts,

das, dem „W. T. B.“ zufolge, besagt:

Die Verfassung von 1888 gibt die Grundlage für die Entwickelung des Landes ab. Um diese Entwickelung zu sichern, muß dem bureau⸗ kratischen Geiste ein Ende gemacht, der Einfluß der Polizei begrenzt und die Zuständigkeit der Gerichte erweitert werden. Zu diesem Zwecke wird die Regierung der Skupschtina einen setzentwurf, betreffend die Autonomie der Gemeinden, der Distrikte und der Departements, unterbreiten, wie auch einen Gesetzentwurf, der mehr Ständigkeit in den Beamtenk bringen soll; auch wird versucht werden, die moralische Höhe letzteren zu steigern, indem nur Männer, die die

prechenden Studien gemacht haben, in denselben aufgenommen werden. Noch in dieser wird die gerung ein Peeßaesc ünzubringen suchen, das Preßver den meserichten uweist id den Begriff dieser Vergehen besser als bisher mt. Gleich⸗ kitig wird die Regierung durch eine Revision der die Rechtepflege

treffenden Ges⸗ 82 Unabbängigkeit der Richter . astellen streben. 1 hauptsächl Aufmerksamkeit wird das Kabinett den Finanzen des Landes Erean L. 5—2 ürsparungen vorgenommen wer ie Organisation z- ninisteriums soll verbessert, die vervollkommnet und das Steuersystem einer Revi eJenen werden. iens zu heben fequelle des Landes bilden

Regierung die Volkswir

mng der eine wichtige derch Handwerkerschulen und Einführungeiner g geger und Ueberschwemmungsschäden. Die ist serrner mit der eines autonomen Tarifs bes der als Grund⸗ e b⸗ee der soeweriräge dieren sot. Gleich ütis aic das zu erweitern, und zu „daß sie dabei auch werde. Auf dem le Re

wie „W. T. B.“ der Thronrede wird mit⸗

trägen Verhandlungen über denselben aͤchten eingeleitet werden ferner

cröffnete norwe 118. Tleriyloee. meilt, mit einzelnen er den chluß von Schie d mit anderen 8 . die Trennung 88 gemeinsamen

* 8 veeEnv- wie hehi. zufrieden

8.

Die „Morning Post“ erfährt aus Washington, Marinesekretär Moody beabsichtige, dem Kongreß eine Forde⸗ rung von 102 000 000 Doll. für Marinezwecke zur Bewilligung

für das nächste Jahr zugehen zu lassen.

5 2* Parlamentarische Nachrichten.

Der Rittergutsbesitzer von Sperber auf Kleszowen, Mitglied des Reichstags (kons.) für den 4. Wahlkreis des Regierungsbezirks Gumbinnen (Stallupönen, Goldap, Darkehmen), ist am 17. d. M. in Berlin gestorben.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Wanderungen in den hauptsächlichsten Fideikommiß⸗ kreisen Preußens 1875 1900.

Von Gegnern des Familienfideikommisses ist die Behauptung aufgestellt worden, der fideikommissarisch gebundene eh endheh. wirke wesentlich zur Abnahme der ländlichen Bevölkerung mit. it Rücksicht hierauf hat das Königliche Statistische Bureau, wie in der Stat. Korr.“ mitgeteilt wird, auf der Grundlage der Ergebnisse der Volkszählungen sowie der Statistik der Geburten und Sterbefälle für 1875 1900 eine Untersuchung angestellt über den Gewinn und Verlust der Bevölkerung durch Wanderungen in den Landgemeinden und Gutsbezirken

a. der 33 Kreise mit besonders ausgedehntem, je mehr als ein Fünftel der Kreisfläche umfassenden Fideikommißbesitze, b. von 20 Kreisen mit verhältnismäßig wenig Fideikommiß⸗ und viel allodialer Gutsbezirksfläche, c. von 26 Kreisen mit verhältnismäßig wenig Fideikommiß⸗ und allodialer Gutsbezirksfläche. Die zum Vergleich herangezogenen Kreise zu b und c sind sämt⸗ lich in der Nachbarschaft der Kreise zu a gelegen. Als Kreise mit ver⸗ hältnismäßig wenig Fideikommißfläche sind solche angesehen, von welchen ein geringerer oder doch ein nicht wesentlich höherer Teil als im Staatsdurchschnitte (1900: = 6,25 v. H.) mit Fideikommissen be⸗ deckt ist. Als Kreise mit vee däftse viel allodialer Gutsbezirks⸗ fläche, also bedeutendem freien Großgrundbesitz, gelten solche, in welchen die nicht fideikommissarisch gebundenen Gutsbezirke mehr oder doch nicht viel weniger als 50 v. H. der Kreisfläche ausmachen, während da, wo jene nur bis zu 40 Hundertteilen des Kreisumfan es einnehmen, verhältnismäßig wenig allodiale Gutsbezirksfläche oder allodialer Groß⸗ grundbesitz angenommen ist. 3 1 Sämtliche untersuchten Kreise haben in der Berichtszeit Ver⸗ luste durch Abwanderung erlitten, und zwar die Mehrzahl von ihnen mehr als 30 bis 40 v. H. der mittleren Bevölkerung. Insgesamt verloren im Zeitraume 1875 1900 die Kreise zu a 30,30, die zu b 36,80 und die zu c 30,26 v. H. ihrer ländlichen Bevölkerung. Die Abwanderung war demnach in den Kreisen mit mehr als 20 Hundert⸗ teilen Fideikommißfläche rund ebenso groß wie bei denjenigen mit ver⸗ hältnismäßig wenig Fideikommiß⸗ und allodialem Großgrundbesitz. Diese beiden Arten von Kreisen stehen also günstiger als die Kreise mit bedeutendem allodialen Großgrund⸗, aber geringem Fideikommiß⸗ besitz da. Insbesondere im Osten der Monarchie verschiebt sich das Verhältnis etwas zu Ungunsten der dortigen Kreise mit wenig Fidei⸗ kommiß⸗ sowie Gutsbezirksfläche. In diesen betrug die Abwanderung insgesamt 33,40 v. H., während sie sich in den See Fideikommißkreisen des Ostens nur auf 31,31 v. H., in den östlichen Kreisen mit wenig Fideikommiß⸗, aber viel Gutsbezirksfläche dagegen auf 37,27 v. H. belief. Von allen drei Arten von Kreisen war also im Osten in den Kreisen mit besonders ausgedehntem Fideikommiß⸗ besitz die Abwanderung am geringsten. K Im einzelnen findet man im Zeitraum 1875 1900 eine Ab⸗

wanderung bei Hundertteilen der Kreise v. H. der zu a zu b mittleren über- im über⸗ im Bevölkerung haupt Osten haupt Osten über 22 476,66 83,34 88,24 8 50 86,66 59,99 70,84 64,71 68,75 73,33 26,66 29,17 41,18 43,75 23,53 25,00

Osten

33,33 3,33 4,17 b-0

Von den Kreisen zu c weist also keiner eine Abwanderung von über 50 v. H. der mittleren lkerung auf; legen hatten jene Verluste von über 40, 30 und v. H. sowohl haupt wie im Osten verhältnismäßig häufiger als die zu a. Ferner waren bei den letzteren die Abwanderungen von über 50, 40 und 20 sowie überhaupt auch von über 30 Pundertteilen wesentlich seltener als bei denen zu b, während insbesondere im Osten die Kreise zu b mit Wanderungs⸗ von mehr als 30 v. H. ein etwas günstigeres Verhältnis als

e zu a zeigen.

Bei unbefangener Würd vorstehender Ziffern läßt sich ein nachteiliger Fenslaß der Feneevorshe auf d Pen erungs⸗ bewegung im allgemeinen nicht folgern. Mag man die Ab⸗ ö 1875 822 —— nach

nen Ver nem Falle nehmen unter Rahen Agten * v—7 9

ommi ungünstig „zumeist vielmehr auch im en

die günstigste g, ein. Naturgemäß können auch hesondere örtliche Verhältnisse, wie die Entwicke —4ö8—— industrie, neue Verkehrswege, landwir tliche be, Lohn⸗ verhältnisse u. dergl., wesentlich auf die der Boolkerung einwirken; aher auch ohne Kenntnis solcher, nicht ohne weiterch fest⸗ e kann man aus en daß

entnehmen, eerkemanse die da chche in irgendwie beeücendem Maße achen oder . WMire etteres der Fall, so bei den 33 Kreisen chen Staates mit als 20 Hundertteilen Fideik in einem von 8res im all ein gröhzerer und ogar weit erheblicherer Bevölkerungsverlust du derung haben als bei den AIIngghen, 1— mit J Fideikommißbestande. Es aber vielmehr den Anschein, ob das

in keinem oder igstens in keinem ammenhange mit der d e un Er t Waldbestände, die zudem leicht cin nen een bernees veaser Uaggaases neuer Arbeits⸗ und t Kulturboden. Aber Waldflaͤchen kann, wird die

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meinen wird man großen, nach wirtschaftlichen Grundsätzen be⸗

handelten und nicht gerade unvorteilhaft liegenden Waldbeständen eine den Abfluß der ländlichen Bevölkerung hemmende Wirkung kaum absprechen können und möglicherweise den Hauptgrund für das ver⸗ hältnismäßig günstige Bild, das die Wanderungen in den zu mehr als einem Fünftel ihres Umfangs mit Fideikommißbesitz ausgestatteten Kreisen bieten, in der meist guten und reichlichen Bewaldung der Fideikommißflächen zu suchen haben. 8

Zur Arbeiterbew gung.

Nachdem der bisher unabhängige, neutrale „Allgemeine deutsche Gärtnerverein“ sich mit rund 1350 gegen etwa 800 Stimmen für den Anschluß an die sozialdemokratische Generalkommission der Gewerk⸗ schaften Deutschlands erklärt hat, ist die Minderheit aus diesem aus⸗ getreten und hat einen neuen Verein, den „Deutschen Gärtner⸗ verband“ als unabhängige, neutrale Organisation ins Leben gerufen. Der neue Verband, der auch eine kostenlose Stellenvermittelung für Gartenpersonal ausüben wird, beginnt am 1. November seine Tätig⸗ keit. Er erklärt, daß er mit den Organisationen der Arbeitgeber auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung beider als gleichberechtigter Faktoren gern zusammenwirken werde und in dem Arbeitgeber nicht einen wirtschaftlichen Feind sehe, da er die Klassenkampfphrase grund⸗ sätzlich ablehne. Die Geschäftsleitung des „Deutschen Gaͤrtner⸗ verbandes“ hat der bisherige Geschäftsführer des „Allgemeinen deutschen Gärtnervereins“ Franz Behrens in Berlin N. 37, Metzer Straße 3, übernommen. 1i

Die Maschinenbauer am Clyde sind, wie „W. T. B.“ meldet, aufgefordert worden, unter sich eine Subskription für die deutschen Metallarbeiterverbände zu veranstalten, die in Berlin (vgl. Nr. 244 d. Bl.) mit den Metallwarenfabrikanten in einen Streit um die Herabsetzung der Arbeitszeit geraten sind. Die Aufforderung ist ergangen, um die der Deutschen vor sieben Jahren zu vergelten, als diese den Zufluß von Arbeitern vom Festlande verhinderten und 14 500 Pfund sammelten.

Kunst und Wissenschaft.

„X. F. Die Freie Photographische Vereinigung ann ihr Wintersemester mit einer Reihe interessanter Vorführungen und Vorträge. Die Anfrage eines Mitgliedes, wie es komme, daß unter entsprechender Blendung aufgenommene Bilder des Himmels, sowohl des wolkenlosen als des teilweise bedeckten, das Bild der Sonne stets mit einem schwarzen Ringe umgeben zeigen, als habe man auf dem Bilde den Sonnenrand mit Tinte nachgezogen, fand keine befriedigende Erklärung, da die Erscheinung bisher wenig beobachtet worden ist. Jeden⸗ falls hat sie irdische, nicht kosmische Urfachen und kann als mit der Korona der Sonne zusammenhängend nicht angesehen werden. Mit gräße Interesse wurde eine stereoskopische, farbige Photographie ge⸗ prüft, die Dr. Neuhauß unter Anwendung seines Ausbleichverfahrens von dem Rathause zu Groß⸗Lichterfelde aufgenommen hat. Dies Objekt wurde gewählt, weil es z. Z. noch einer 4—6stündigen Expo⸗ sition bei bestem bedarf, um farbige Kamera⸗ aufnahmen zu ermöglichen, eine Expositionsdauer, der natürlich lebende oder der Bewegung unterworfene Gegenstände, wie die Laubkrone eines Baumes, nicht gewachsen 173 Jedenfalls ist durch diese mit be⸗ 8-. Schwierigkeiten zur absoluten Festhaltung der Kamera ver⸗ undene Aufnahme bewiesen, daß das Problem der direkten Farben⸗ photographie gelöst ist, wenn auch für das Aufnahmeverfahren noch wesentliche Verbesserungen nötig sind, etwa durch Erhöhung der Empfindlichkeit der Schichten mittels bestimmter Zusätze, sodaß kurze Kameraaufnahmen möglich werden. Das erwähnte Stereoskopbild zeigt deutlich die natürlichen Farben des photographierten Gebäudes und Turmes.

Die während der langen Expositionszeit wechselnde ’öx’

die stereoskopische Wirkung nicht zu beeinträchtigen vermocht, aber erscheint das eine zu abweichender Tageszeit aufgenommene Bild etwas röter im Ton als das andere. Ueber die jün 5 internationale Ausstellung für Amateurphotographie in eerichtete ausführ⸗ lich Direktor Goerke. Sie war von etwa 100 Ausstellern mit rund 500 9 beschickt. 1

s folgte die Vorführung eines neuen Apparats für Dreifarben⸗ projektion für Privatgebrauch durch n W. Bermpohl. Der nur 500 kostende, von elektrischer oder Gasbeleuchtung unabhängige, für Fefngs verstärkt durch Sauerstoff, eingerichtete Apparat erreicht ähnliche Wirkungen wie der bekannte schöne Apparat der „Urania“; nur besitzt er eine das Auge ermüdende, den Wert der Vorführungen tark herabsetzende Untugend, nämlich bei jedem neuen Bilde erst einer gewissen, nach Sekunden zählenden Zeit zu be⸗ dürfen, bis die 3farbigen Bilder sich genau decken. Doch unterliegen wenigstens die im übrigen gut und gleichmäßig beleuchteten Bilder nicht dem sel ihrer Farbwerte und der Hemmung durch ein Variieren der Lichtintensität, wie die E ählte Lichtquelle befürchten ließ.

Der Geheime Baurat Dr. Meydenbauer sprach hierauf unter Vorlage mehrerer, mit der Doppelanastigmat von Goer⸗ hergestellter Aufnahmen von Architekturen über dies neue

vinkelobjektiv, das er als eine ungeahnte Entwickelung der photo⸗ vblsäher Optik b.

als eine bis dahin unerreichte Leistung und als vollkommen ausreichend für alle normalen Au eine Lichtstärke als genügend für alle denkbaren M men, selbst bei trübem Weiter. Jetzt ist guch diese Etappe in der Entwi überholt durch den . Dopvelanasti derselben optischen t: ein Weitwi das einen winkel bis 130 ° besitzt und eine Platte deren Diagonale etwa 5 mal so lang ist, als die Brennweite des Obiektive, sodaß ein Hypergon 9 cm Brennweite en e 24 ¾ 30 cm ür

beträgt,

ezeichnete. Noch vor wenig Jahren galt der für 3 1 bh len von 9 % 12 cm immte Heneng. sen Bildwinkel 62 bis 66° 8

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