1903 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Nov 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Literatur.

Gerichtskostenwesen, Gebührenordnungen für Zeugen und Sach⸗ ür Gerichtsvollzieher in der aktischen Gebrau leirat im Reichsjustizamt. d 456 S. Berlin, 7,50 Diese Neubearbeitung des den deutschen Gerichtskostengesetzen bietet in den Inen Abschnitten und in den Anmerkungen zu i der Gesetze übersichtlich geordnet eine von en erreichte Fülle von Material zur zur Sicherung einer zutreffenden rzung der auf dieser Namentlich Oberlandesgerichte,

Berücksichtigung der vorliegenden achten wieder Rechtsstreitigkeiten, Urkunden⸗ 8⸗ und Revisions⸗

1 altend das Gerichtskostengesetz verständige sowie f 1898, erläutert und für den pr. eroth, Geheimem Kanz earbeitete Auflage.

vom 20. Mai bearbeitet von Karl Achte, neu⸗

ommentars zu emerkungen zu den ein den einzelnen Paragrap eeiner anderen Bearbeitung derselb Erläuterung des Gesetzestextes, Entscheidung und zur Ab Arbeit des Praktikers.

einschlägige Literatur Wie den früheren Auflagen, sind auch die Tabellen der in bürgerlichen Wechselprozessen nstanz, in Konkursen und Str bei einer gütlichen Beilegung von durch Vergleich ohne oder nach ommenden Kostensummen sowie e eine schnelle Orientierung sehr er register beigegeben. Wie alljährlich, so ers prachtband der „Modernen Kunst i nach Gemälden u Gegenwart“ (Verlag vorn eervorragend ausgestattete Band ent schnitte und weit über 150 Aqu⸗ ünstler des In⸗ und Auslandes. A. Gotth. Kuehl, e, Ad. Oberländer, G. J. Rötig, H. Kaemmerer, G.

in der ersten Instanz, der Berufung afprozessen erwachsenden Kosten und der Rechtsstreitigkeiten (Beendigung Beweisaufnahme) in sorgfältig zusammengestelltes, leichterndes alphabetisches Sach⸗

chien auch jetzt wieder der Weihnachts⸗ Meisterholzschnitten berühmter Meister der n Rich. Bong, Berlin W. ält mehr als 90 große Holz⸗ faksimiledrucke der namhaftesten In den Holzschnittbogen begegnen aulbach, Ferd. Wagner, Rich. ans Unger, W. Simmler, Hugo Vogel, Ad. von Kossack, M. Levis, G. Fromiet,

in Betracht

nd Skulpturen

.A. von K.

V. Tofjetti, J. Comorn,

K. Makowski usw. usw. Und auch der wechselreiche, wie anregende Unter⸗ at den historischen Roman „Sturmes⸗ ählungen und Novelletten g, Marie Madeleine,

D. Sherrin, B. Jacobi, halt bietet ebenso haltung. Max Steinfurths wogen“ beigesteuert; von Eva Gräfin Baud Viktor Blüthgen, Edwa und Essays aus den

ferner begegnen wir Erz issin, Viktor von Kohlene rd Stilgebauer, Dietrich bieten der bildenden Künste, der Gesellschaftslebens, Sports usw. von von Dincklage⸗Campe, Julius Norden, i Karl Bleibtreu, Gustav Z Gedichten von Alfred Beetschen,

Von dem bei Karl Flemming Töchteralbum, begründet von Thekl eben von Berta Wagner⸗Zell, I 8 Buch, das sich nabezu ein halbes ondern sich immer weitere Kr at, bedarf keiner besonderen gewiesen werden, da

ieler, Dora Duncker Carl Busse, Karl Henckel,

in Glogau erscheinenden a von Gumpert, heraus⸗ der Jahrgang 1903 vor. ahrhundert hindurch nicht eise von jungen Leserinnen fehlung mehr. auch der vorliegende und Förderung des gend gerecht zu werden versucht. der zwölfte Jahrgang von

ℳ) erschienen, ein Buch, das 10. Lebensjahre dasselbe bietet, ädchen und das ebenso wie dieses, usgeberin gemeinsam ha

d Fendler,

hinzerobert h 2 hier nur kurz darauf hin d mit Erfolg der Unter Gemütslebens der heranwachsenden 7,50 ℳ) In demselben Verlage ist ein neuer, erzblättchens Zeitvertreib (6 die Altersstufen vom 4. bis wie das Töchteralbum für reifere es die Begründerin wie die Hera

Flemming in Glogau ist ein Buch von öcker „Drei große Tondichter“ ersch

Lebensges K. Weber, Franz Schubert und Felix Mendelssohn⸗Bartholdy erzählt.

mit dem empfohlen ienen (3. ℳ), das

8 Kurze Anzeigen

des Deutsch⸗Oesterreichisch⸗Un

Neue Folge. Wasserstraßen oder die gegenseiti

dieser beiden Verkehrsmitt Brand, Karlsruhe. 0,75

Donauwasserstraße f

Schriften Verbands für Binnenschiffabhrt. chaft von Eisen⸗ und

XVI. Interess

Ergänzung und XVIII. Die Bedeutung der Von Ferdinand Ditthorn. 0,50

von Kelheim bis nach Ulm von XX. Meber die

der it der Donau Eduard Faber. Mit 3 Tafeln. Ueh Einheitlichkeit der Ferstraßen und die Bodenmelioration des „Von J. Vlad. Hräskp. Stand der Wass

Theiß⸗

e in Oester⸗ 0,490 Nr. XXII. Die

iß⸗ und des Donau⸗Save⸗Kanals für den Wasserverkehr. Von Eduard von Krisztinkovich. Zur Frage der Schiffahrtsabgaben Von andelskammersyndikus r. XXIV. Industrie⸗

am Rhein.

—. Nr. XXIII. auf künstlichen Wasserstraßen. Dr. Behrend⸗Magdeburg. besonderer Berücksichtigung der Anlagen Eisenlohr⸗Mannheim. Einrichtung der Großschiffahrt auf dem Neckar und von Rhein und Donau durch Württemberg. Von eermeister Dr. Weiß⸗Eberbach.

0,75 häfen mit Stadtbaurat Nr. XXV. Die die Verbindung

1 Nr. XXVI. bildung der Fahrrinne der gberösterreichischen Donau. Von S. Stern. Mit 3 Tafeln. 1,75 N wirtschaft. Von E. Abs hoff, zur Förderung des Hebung der Fl.

8 Leben u Mit einem Bildnis Lef

0,50 Nr. XXVII. Wasserwirtschaft und Land⸗ Ingenieur, Geschäftsführer des Aus⸗ ser⸗Elbe⸗Kanals und des Vereins und Kanalschiffahrt für Niedersachsen zu

nd Werke von Adolf sings. Elegant gebunden 6

gen und der Krone. Roman von Ricarda ax Nordau. 2. Aufl.

vg Ilustriert

Rhein⸗Weser⸗

von A. Troschel. Wilhelm Ernst. Stuttgart,

Von den Köni Huch. 4 Stnuttgart, Deutsche Seelenanalysen. 3 Berlin, Alfred Schall. Novelle von Friedrich Spielb 2 Stuttgart, Carl Kr n. Der Tau und T

Novellen von

von C. H. Kuech Wen die Götter liebe von C. Viebig. Illustriert von René Reinicke.

Mela nie. Novellen von Ernst Eckstein. Reznicek. 2 Stuttgart, Carl Krubbe⸗ Menschen. fjm

gart, Carl Krabbe. Die rote Jula. Illustriert von F. von ckund dem neuen neue Lebensführung von Dr. Hjalmar Kjölenson.

unserer Zeit. Eine Chroni XV. Jahrg. Liefg. 2.

Richard Wöpke. Die Kunst Kunstlebens⸗ Zal mentspreis für die Liefg. 3 (Jährlich 12 Skitzzierende Von Thomas Winke für An

k des Preis der einzelnen Liefg. 4 nz Hanfstaengl.

Anleitung für Anfünger. Anhang: Praktische füänger im Aquarellmalen: 1,50 Navens⸗

Otto M

e Ruhestätten und Denkmä Dichter. Von Dr. Otto Weddigen. 69 Abbildungen im Text. Eleg⸗ 2

a. S. Gesenius b Tee beh. cgine bistorische Romundt. Gebbdn. 1,25 Leipng, B. G. T⸗*

) München, Fra quarellmalerei.

ler unserer deutschen Mit 4 Photogravlnen und m. Goldschnitt 7

von H. Boe

Dramaturgie des Schauspiels. Von Heinrich Bult⸗ haupt. Grillparzer, Hebbel, Ludwig, Gutzkow, Laube. Mit einem Anhang: Der Entwickelungsgang der deutschen Dramatik bis zur Gegenwart. 7. Aufl. 5 Oldenburg, Schulzesche Hofbuchh. A., Schwartz.

Vaterländische Kinderlieder von Karl Standke. Buch⸗ schmuck von Max Vollmberg. Rixdorf, F. 2 Standke, Her⸗ mannstraße 211. 88

Moderne Predigtbibliothek. II. Serie. 3. Heft. Die

ristkichen Haupifeste von Paul Kirmß. 1,20 Leipzig,

ichard Wöpke.

Die derssen Unternehmungen der Welser und ihrer Gesellschafter. Von Konrad Haebler. 9,60 Leipiig, C. L. Hirschfeld.

Fesetz, betr. die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhal des Konkursverfahrens. Vom 21. Juli 1879 u. 20. Mai 1898. Erläutert von Bernhard

artmann. 5. Aufl. Herausgeg. von Georg Meikel. 6 Berlin, Carl Heymanns Verlag.

Handbuch der Felebgehuhne in Preußen und dem Deutschen Reiche. III. u. XV. 1 Heer und Kriegsflotte. 1. Allgemeine Bestimmungen. Von Graf Hue de Grais. Gebdn. 14 Handel und Gewerbe. I. Der Handel. Von F. Lusensky. Gebdn. 10 Berlin, Julius Springer.

Handel undzGewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern usammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie*)

„2

Oesterreich⸗Ungarn.

Ermächtigung des Hauptzollamts I. Klasse in Graz ur zollfreien Abfertigung von Uebersiedlungseffekten svöts von voraus⸗ und nachgesendeten Reiseeffekten. Laut Kundmachung des österreichischen inanzministeriums vom 2. No⸗ dember d. J. ist das Hauptzollamt in Graz zur zollfreien Abfertigung von Uebersiedlungseffekten nach Maßgabe des Art. VIII, Ziffer 7, Absatz 1 und des Art. IX, Ziffer 1 Absatz 2 und 3, sowie von voraus⸗ und nachgesendeten Reiseeffekten im Sinne des Art. IX, Ziffer 1, Absatz 1 des Zolltarifgesetzes vom 25. Mai 1882 ermächtigt worden.

Vorschriften für die Herstellung und den Vertrieb von medizinischen Spezialitäten und Geheimmitteln in Ungarn. Durch eine Zirkularverordnung des ungarischen e. ae-n des Innern vom 29. August 1903, Z. 90 000, sind für die und den Vertrieb von medizinischen Spezialitäten und

immitteln besondere Vorschriften erlassen worden, welche am 1. Januar 1904 in Wirksamkeit treten und unter anderem folgendes bestimmen: beomw Eevevereen

Die Einfuhr von medizinischen Spezialitäten aus dem Auslande zum Zwecke des Vertriebs ist nur öffentlichen Apotheken und Dro⸗ gisten gestattet, und der Verkehr mit derartigen Spezialitäten unter⸗ liegt den gleichen Bestimmungen wie jener mit inländischen medi⸗ zinischen Spezialitäten.

Offiziell benannte Heilmittel dürfen nicht als Spezialitäten unter anderen Namen in Verkehr werden.

Wer medizinische Spezialitäten gewerbsmäßig herstellen oder in Verkehr bringen will, ist verpflichtet, dies durch den ersten Beamten des Munizipiums unter genauer Beschreibung der Art der Herstellung und des Betriebs sowie unter Angabe des Verkaufspreises dem Ministerium des Innern anzumelden. Der Anmeldung sind vier Originalexemplare der betreffenden medizinischen Spezialität in der

orm, in welcher dieselbe in Verkehr gebracht werden gb beizu⸗ schließen. Die Kosten der vom Ministerium des Innern a enfalls für notwendig befundenen chemischen oder sonstigen Untersuchung hat der Anmeldende zu tragen.

Mit der chriftsmäßigen Herstellung oder dem Vertrieb der betreffenden medizinischen Spezialitäten darf erst dann begonnen werden, wenn der Anmelder von der Genehmigung des Ministeriums des Innern amtlich verständigt ist. Es ist verboten, 8* bei dem Vertrieb einer medizinischen Spezialität auf diese amtliche Verständi⸗ Der Anmeldende ist verpflichtet, die vom Ministerium des Innern ¶——2 der Genehmigung etwa angeordneten Bedingungen ein⸗ zu Das Behältnis oder Futteral einer jeden medizinischen Spezia⸗ lität ist mit einer Vignette zu versehen, auf der der Name der her⸗ stellenden Firma, die Bezeichnung der medizinischen Spezialität, die Menge der darin enthaltenen wirkenden Stoffe und der Preis der betreffenden Verkaufsmenge ersichtlich zu machen sind. Wenn die Spezialität im ungarischen Arzneibuche mit einem oder zwei Kreuzen bezeichnete Stoffe oder andere Stoffe, welche eine ähnliche Wirkung wie diese besitzen, enthält, so ist die Vignette mit der Be⸗ merkung: „Nur auf ärztliche Anordnung auszufolgen“ zu versehen. Als Gebrauchsanweisung dürfen, mit Ausschluß jeglicher Kurvorschläge,

r den unbedingt ersichtlich zu machenden Bezeichnungen: „Aeußer⸗ lich oder „Innerlich“ nur Anweisungen wie: „Zum Einreiben“⸗, „Für Umschläge“, „Gurgelwasser“ ꝛc. gegeben werden. Zutreffendenfalls ist auch die Art und Weise der Dosenbereitung ersichtlich zu machen.

eerner dürfen den medizinischen Spezialitäten nur solche Empfehlungen chlossen werden, welche anläßlich der Anmeldung dem Minister des Innern vorgelegt sind und gegen die kein Anstand erhoben wurde.

Für die Festsetzung des Preises der einzelnen Verkaufsmengen der medizinischen Spezialitaten sind die Sätze des amtlichen Arzneitarifs maßgebend, welche sich auf die Lieferung im großen beziehen.

Wenn bei der Herstellung oder dem Vertriek einer medizinischen Spezialität die Bestimmungen dieser Verordnung nicht eingehalten werden, insbesondere wenn sie mit einer Reklamenotiz in Verkehr gebnacht wird, deren Text bei der Anmeldung nicht vorgelegt wurde, oder wenn sich nachträglich ein sanitäres Bedenken ergibt, so kann der Minister des Innern die Herstellung und den Vertrieb jederzeit

eten.

Die Ausfolgung von Schmink⸗ und kosmetischen Mitteln, die nur auf ärztliche Anordnung abzugebende Stoffe enthalten, unter⸗ liegt der gleichen Behandlung wie die Ausfolgung von medizinischen Spezialitäten. 8

Der Minister des Innern veröffentlicht periodisch ein Verzeichnis derjenigen in Kroatien, Slavonien und in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern in Verkehr gebrachten medizinischen Spe⸗ zialituten, 7,22 deren Vertrieb von seiten der betreffenden Regie⸗ rung sein Anstant erhoben worden ist. Die in diesen Verzeichnissen ingeführten mevizinischen Speꝛialitäten können vom Tage der öffent⸗

Betanntmachung an auf Grundlage der Gegenseitigkeit unter Beobachtung ** Bestimmungen 88⸗ 4 br,10 der 12 hmigung, packung und die Fe zun⸗ etz

in Verkehr gebracht werden. „Der Verlehr mit organg therapeutischen und sero⸗therapeutischen

und Impfstoffen jebver Art unterliegt nicht den Bestimmungen

jieser Verordn Der mit izinischen Spezialitäten, Gebeimmitteln oder Nuͤbrpulvern aller Art, di in den Kreis der Tierheilkunde fallen, fallt in den Wirkungskaeit des Ackerbauministeriums, an welches auch bie viesbez en Gesuche zu richten sind. Pruͤpargte, deꝛen eee, Seaeeg,ehees ober Hhelneee- ter

se bder e.r25e, wün obet n in Baeichreibung fäͤlschlich eine aus ihrer Zusammensetzung nicht erklär⸗

e Wirtung 208 schrieben wird, können als Ghehelmmüttel angesehen werben. Fur 22 Gebeimmittel gelten Eklen. vie Bestimmungen icher medizinische Spezialitüten, mit Ausnahme verjenigen, nach welcher auf der vxee des Behältnisset (ber 777 vie Plaag⸗ ber in vdem Mittel entbaltenen wirlenden Stoffe ersichtlich zu machen ist. Nach dem Pesterreichischen Wirtschaftspolitischen Archirn)

Großbritannien. olltarifänderung. Laut Generalorder vom 22. Oktober d. J.

ser 4/1903) ist der Einfuhrzoll für nachgeahmte kandierte rüchte mit Wirksamkeit vom 20. Oktober d. J. ab, wie folgt,

geändert worden:

Früchte, 1eh.en kandiert oder nicht, we Einführer beim Eingang erklärt, daß die Zucker⸗ bestandteile nicht mehr als 80 v. H. vFe⸗

entner (Bei der Einfuhr ist gelegentlich eine Probe behufs Analyse zu entnehmen.)

Früchte, nachgeahmte, kandiert oder nicht, in allen anberen llen. . . .66

8 (The Board of Trade Journal.)

Spanien.

Zollbehandlung der in Briefpostsendungen ein⸗ gehenden Bücher Öund Drucksachen. Auf Grund einet Ministerialerlasses vom 29. November 1896 dürfen aus dem Aus⸗ lande Bücher und Drucksachen mit der Briefpost nach Madrid. Barcelona, Sevilla und Corusia eingeführt und an den Empfänger sehbes Sahlant des einfachen Zollbetrags, ohne Auferlegung der sonst ür die Einfuhr von zollpflichtigen Gegenständen mit der Vriespoft in der Verordnung vom 9. Juni 1896 vorgesehenen Zollstrafe, ausge⸗ händigt werden. Durch eine Verordnung des Finanzministers vom 17. Oktober d. J. ist diese Vergünstigung auch auf Bilbao ausgedehnt worden. (Gaceta de Madrid vom 23. Oktober 1903.)

1 8 8 8

Eö“

Einfuhr von Haustieren und Schlachtfleisch aͤber die

Follzter in Athus (Grenze) und Athus (Station). er belgische Ackerbauminister hat unter Hinweis auf die Bekannt⸗ machung vom 14. Juli 1903 genehmigt, daß vom 16. November 1903 ab das Nebenzollamt in Athus (Grenze) an jedem zweiten Dienstag in jedem Monat, aus Anlaß des Monatsmarkts in Luxemburg, von 9 bis 10 Uhr für die Einfuhr von Einhufern, Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln, von Hammeln deutschen Ursprungs sowie von Ziegen, Hühnern, Schlachtfleisch, Fetten und Abfällen geöffnet ist.

Die Einfuhr von Einhufern, Hammeln, Ziegen und Hühnern ist außerdem an allen Werktagen unter der Bedingung gestattet, daß der zur gesundheitlichen Kontrolle der Tiere und zur Untersuchung von Schlachtfleisch angestellte Tierarzt Ed. Simon in Messancy 24 Stunden vorher benachrichtigt wird. Von demselben Tage ab darf die Einfuhr der vorgenannten Tiere und Waren über das Zollamt Athus (Station) nur noch mit der Eisenbahn erfolgen. (Moniteur Belge.)

Aenderung der Abfertigungsbefugnisse des Zoll⸗ amtes in Athus (Station). Laut Königlicher Verordnung vom 13. Oktober 1903 sind die Fefertigungab⸗a enr des Zollamtes in Athus (Shatign) infolge Errichtung eines Nebenzollamtes in Athus (Grenze) dahin eingeschränkt worden, 8v; in Athus (Station) im allgemeinen nur noch die Abfertigung von Reise gepäck und die Ueber⸗ weisung von Waren auf die zuständigen Niederlagen erfolgt. Aus⸗ nahmsweise können bei diesem Zollamte auch Bier und Gänseleber⸗ pasteten verzollt werden. (Recueil administratif.)

Rnmnaöntta... .

Zolltarifierung von Waren. Das rumänische Finanz⸗

ministerium hat die Zollämter unter dem 18. Juli 1903, Nr. 40 888, mit folgenden Weisungen versehen:

1) Wenn Olivenöl in besonderen Karaffen eingeführt wird, die nach dem Verbrauch des Oels als Tischgefäße ver⸗ wendet werden können, gleichviel ob sie neben den Korkstöpseln, mit denen die Flaschen verkorkt sind, noch Glasstöpsel haben oder nicht, so werden das Oel und die Flaschen je für sich besonders tarifiert, da solche Flaschen nicht als gewöhnliche Umschließungen betrachtet werden können.

2) Grammophone, Graphophone, Phonographen (Zonophone), Mikrophone und andere ähnliche Instru⸗ mente für die Wiedergabe von lebenden Stimmen sind als Instru⸗ mente mit Uhrenmechanismus nach Artikel 439 des Tarifs, die Platten dagegen, d. h. ihre Noten, je nach dem Material zu tarifieren; die aus Zelluloidpasta bestehenden und harten Kautschuk nachahmenden Platten sind nach Art. 562 a mit 3,50 Lei für 1 kg, die zylindrischen, aus einer verseiften Wachspasta bestehenden und eigens für Phonographen 68333—9 Platten aber nach Art. 214 mit 250 Lei für 100 kg zu tarifieren. 1

3) Weiches Gußeisen gilt tarifarisch als Eisen. Gegen⸗ stände aus weichem Gußeisen find daher als Gegenstände aus Eisen zu behandeln.

Um dies zu erkennen, genügt es, sich eines Hammers oder einer eile zu bedienen; Gegenstände aus wirklichem Gußeisen zerspringen im Anschlagen mit dem Hammer und können nicht gefeilt werden;

Gegenstände aus weichem Gußeisen widerstehen dagegen ebenso wie Gegenstände aus eigentlichem Eisen dem Hammer, auch können sie gefeilt werden. Aus derartigem Material werden besonders Fenster⸗ verschlußgriffe, Wagentritte, Schlüssel usw. gefertigt.

4) Nach dem Ergebnis einer chemischen Untersuchung enthält das unter der Benennung „Maggi“ eingeführte Erzeugnis in Täfelchen keine Fleischextrakte, sondern nur Pflan enextrakte, besonders zer⸗ kleinertes Gemüse, Reis, Salz und vSee Gewürze. Unter Hinweis auf den Runderlaß Nr. 74 041 vom 13. November 1902 ist tieses Erzeugnis in Zukunft nach Art. 95 mit 60 Lei für 100 kg zu tarifieren.

Ebenso soll klein geschnittenes und getrocknetes Ge⸗ müse wie Gemüsekonserven tarifiert werden.

5) Gewebe jeder Art, einschließlich der Frügen und Tülle, wie auch solche Gewebe, die beim Weben hergestellte Ränder oder rn aus der Verlängerung der Fäden haben, auf welche auf⸗

jegende, nach bem Weben angebrachte Teile aus anderem

Gewebe, aus Posamentierwaren oder aus Metallfäden 22senn sind, wie auch . Posamentierwaren, besondert aus Tüll und Geweben hergestellt, auf welche Posamentierarbeit nur aufgenäht ist (Borten oder Schnüre), sind, weil konfektioniert, als Konfektionsware zu betrachten, wie schon teilweise durch den Rund⸗ erlaß Nr. 87 352 vom 17. Oktober 190 1 bestimmt worden ist.

6) Tierische Fette, deren Verzollung nach Art. 207 beansprucht wird, müssen vorher denaturiert werden, da nur üunter dieser Be⸗ dingung der in dieser Tarifnummer vorgesehene niedrigere Zollsat von 6,50 Lei für 100 kg angewendet werden kann, wie Hereith durch den Runderlaß Nr. 15 875 vom 5. Märt 1899 beftimmt worden

Dat dem Ministerium vorzulegende Muster muß selbstverständlich vor der Denaturierung der Ware entnommen werden.

7) Alle kleinen Materialten und Gegenstände, welch besonders an Nähmaschinen, Pflügen landwirtschaftlichen Maschinen usw, angebracht werben, U Nabeln, Garnspulen, Oeler, Schlussel und andere Gebrauchsgegenstände, unterliegen der Ver zollung je nach ihrer Art.

8) Für Petroleum „Hahn⸗ ist neben ven Zollgefällen nach Artitel 146 duch noch die Verbrauchssteuer von 7 Lei sär 100 kg, wie auch bvie Gemeindefondsabgabe von b vei für 100 kg zu. erheben

9) Armbänber, Ketten, Kreuze, Garnituren s Lam pen und Leuchter und alle bvergleichen aus aufgerelhte Perlen von Fayence, Porzellan ober Gela 92 jen Gegenstände, enfach ober auch in Verbinbung mit gewöhnlichen Materialien, sind nach Artitel 410 ober 420, he nach ber Art, zu verzollen,

„Gereulete“ ober „bieurit gengannte Bänber, vse aus alen, aus Geweben geschnittenen Streifen herg estellt, und mn umgewendeten Rändern, welche bei einzelnen nun wchch⸗ bei andeten

en sind, müssen als konf mentierarbeit verzollt werden. orm von Bändern der haben, wie au in anderes Band von chierte Bänder bilden. hreren unter einander zus

ch Artikel,114 mit 15 Lei für 100 kg können nur Gummi Zustande verzollt werden, nicht auch die zu⸗ und andere dergleichen Diese werden mit Re⸗

ektionierte Gegenstände und

schnittenen Streifen, die also keine die geklebten Bänder, nämlich ein üsch angebracht ist, die en auch Gegenstände, ammengenähten Bändern her⸗

in natürlichem Zust wie sogenannter Schella en oder Blättchen. da sie eigentliche Lacke sind.

kel 193 verzollt, 1 aufgelöst, um sogleich als Lacke verwendet

Zentner 2. werden nur in

„Lanolin“, ein Fett aus in besonderer Weise welches fast ausschließlich als Toilettenmittel ,ist mit Recht nach Artikel 148 des

chen der Haut dient 1 in kleinen Tuben oder

zu verzollen, nderen Um 13) Stoff e Unterlage vor äht ist, ist als Oberfläche bildet, im b de Band von Seide i

anderen Spinnstoffen.

wie gewöhnlich, schließungen eingeführt für Strumpfbänder,

d aus Band hergestellt, das n mit anderen Stoffen

umhüllten Kautschuk⸗ Band nach dem Material zu verzollen, onderen also, wenn das die Ober⸗ , als Seidenband vermischt mit

der Vereinigten Staaten von Amerika Januar bis September 1903.

r und die neun Monate von Januar bis Sep⸗ Hauptwerte des Außenhandels der Vereinigten Vergleich mit den entsprechenden Zeiträumen

Außenhandel

Für den Septembe 03 waren die von Amerika im hres die folgenden:

Januar bis September 3— nDollar 330 753 995 428 042 296 758 796 291 967 796 620 21 475 160 989 271 780 230 475 489

300 279 994 401 869 649

702 149 643

922 707 806 20 457 678

943 165 484 241 015 841

.3 490 456 36 888 590 lichtige. 51 245 890 44 924 468 37756 320 81 819058

.119 350 299 108 137 289 ausländische. Summe . 121 236 384 110 359 919

33 500 038 28 546 861

Ueberschuß der

Edelmetall⸗

31 640 672 16 601 269

48 241 941

41 536 851 24 908 435

66 445 286

24 906 492 18 703 844

43 610 336 30 996 319

35 580 539 66 576 858

e““

Ueberschuß der

18 203 345.

September 1903 um 5,9 Millionen 902, und zwar fand der Rückga zollfreier Waren ledigli t, was auf eine Abnahme des abrikate schließen läßt. Für die drei Viertel⸗ is September war tro 1903 um 56,7 Millionen Do Ulfreier Waren nahm in diese der 10,1 %, derjeni

22 966 522

Die Wareneinfuhr war im Dollars oder 6,7 % geringer als 1 bei einer kleinen Steigerung in der zollpflichtigen Verbrauches fremder jahre von Janu ländischer Waren als 1902; der Import zo 30,5 Millionen Dollars o um 26,1 Millionen Dollars oder 6,5 der Steigerung auf zollfreie, namen rialien entfällt.

In der Warenausfu 1902 ein Rückgang um 10,9 für die Periode von Januar bis Sep 46,1 Millionen Doll. oder 4,9 % erga Waren spielt bei diesem Verkeh

te auch nicht sehr erhehbli kommen hierbei die inländischen 1 ihre Ausfuhr gestaltete sich, getrennt nach Ha anderen Waren, im September und von Januar und 1903 den Werten nach folgendermaßen: eptember Januar

In 1000 Dollar

des Imports Wareneinfuhr stat

dem die Zufuhr aus⸗ ars oder 8,1 % größer m Zeitraum um flichtiger Artikel der Hauptanteil tlich rohe oder wenig bearbeitete

hr trat im September 1903 gegenüber Millionen Doll. oder 9,0 % ein, während tember sich eine Erhöhung um b. Die Wiederausfuhr sremder tergeordnete Rolle, und sie chwankungen. In der Hauptsache in Betracht, und tstapelartikeln und is September 1902

bis September

r eine un

Produkte der Unio

pelartikel:

Provisionen. 6 Rinder und Schwei Rohbaumwolle

Andere Waren Inländische Waren

ort der Hauptstapelartikel für Sep⸗ 15,7 Millionen Doll. oder eine Steigerung um

Die Abnahme im September jertellahren sind vor allem dem zuzuschreiben; ind für die

Hiernach trat bei dem Exp Verminderung um 15,3 %, für Januar bis September 81,5 Millionen Doll. oder 6,5 % ein. o wie die Zunahme in den drei V N Brotstoffen Schwankungen bei den anderen Summe von geringerer Bedeutung. Hauptsache von amerikanischen Fabrikaten, w für 0.5 Millionen Doll. oder 1,1 % weniger als bis September aber 1903 für 13,6 Millionen Do als 1902 zur Ausfuhr gebracht. nb Der Wertüberschuß der Waren war für den einen wie für die neun geringer als 1902.

„. Im Edelmetallverkehr war Austausches von Gold, dagegen eine austausches zu bemerken. fuhr von Edelmetallen infolge der Exports; von Januar bis September Vermehrung der Goldeinfuhr den wog, waäͤhrend in der Ausfuhr nur eine unbedeuter ilberexport nur sehr wenig

jember allein

und Rohbaumwolle Hauptstapelartikeln Von anderen W. urden im September 1903 1902, von Januar ll. oder 3,1 % mehr

über die Einfuhr von Monate 1903 wesentlich

allgemein eine Zunahme des Verminderung des Silber⸗ el die Einfuhr und Aus⸗ Abnahme des Silberimports und stieg die Zufuhr, weil die Übereinfuhr über⸗ Abnahme eintrat, ßer war als d eptember war der wals 1902, für Januar usfuhrüberschuß als 1902. ch Monthly Summary of

Rückgang der S

dg der Ausfall im S Steigerung der Goldabgabe aus Ausland. Ueberschuß der Edelmetalleinfuhr 1903 grö dis September ergab sich 1903 ein kleinerer (Nach pho Meonomist, Chicago, und na Commerceo zc.)

Triuidad und Tobago. des Zuckerzolls. ung für Teh rzoll auf 8 10 Schill, auf u.

Laut Beschlusses der o vom 10. eit vom 15. August für 100 Pfund herab⸗ do Journal.)

Udad und Tobag ker mit Wirkf Schill. 8 Pence

sebenden Versamm X ist der Einfuh

Hesett woden

1u“

Projektierte Einführung des elektrischen Betriebes auf den chilenischen Staatsbahnen.

Die chilenische Regierung hat die im vergangenen Sommer ein⸗ gesetzte Studienkommission für die Einführung des elektrischen Be⸗ kriebes auf dem zweiten Abschnitt der Staatsbahnen mit der Begrün⸗ dung aufgelöst, daß das genannte Projekt vorläufig nicht ausgeführt werden könne, weil der Stand der Staatsfinanzen zur Zeit nur die dringendsten Ausgaben gestatte. (Nach Diario oficial de la Repú-

blica de Chile.)

Mauritius.

Zolltarifänderung. Laut Verordnung des Gouverneurs vom 17. September d. J. (Nr. 20/1903) sind Chinin und dessen Salze sowie Chinarinde und pharmazeutische Präparate daraus, soweit sie in den britischen und französischen Pharmakopöen bestimmt sind, der Freiliste des Zolltarifs hinzuzufügen. (The Board of Trade Journal.)

Absatzgelegenheit für gerbrücken, Zement und landwirtschaftliche Maschinen in Mozambique.

Nach einer Notiz der East Africa and Uganda Mail bietet sich in der portugiesischen Kolonie Mozambique Gelegenheit für den Absatz leichter eiserner Fußgängerbrücken zur Ueberbrückung von Flüssen. Es werden dazu leichte eiserne Träger in Längen von 7—15 m mit leichten Verbindungsstücken verlangt; die einzelnen Teile müssen aus⸗ wechselbar und mit Löchern für Schraubenbolzen versehen sein. Die Preisnotierungen haben sich auf die einzelnen Teile zu erstrecken. Für Zement besteht eine beständige Nachfrage, und es werden jährlich etwa 500 Tons verbraucht. Der Zement wird vorwiegend zu Sehe von 22 bis 28 Schilling aus Deutschland und Frankreich ezogen.

Auch für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte dürfte sich in nicht zu ferner ein Bedarf eröffnen, der allerdings einen

wiegend Zugmaschinen, Pflüge, Eggen, Reisschneidemaschinen in Betracht. Kataloge über landwirtschaftliche Maschinen sollten in portugiesischer oder französischer Sprache abgefaßt sein. Es empfiehlt sich dabei, die Preise, welche auch in englischer Münze angegeben werden können cifk Küstenhafen in der Kolonie und ferner fob Ver⸗ schiffungshafen festzusetzen, da die größeren Gesellschaften bei umfang⸗ reicheren Bezügen selbst * chartern.

Bei Baumwollwaren ist es angebracht, die Mindestmenge bei den Lieferungen nicht zu hoch anzusetzen, kleinere Konsignationen einen leichteren Absatz finden. Werden die Mindestmengen, wie es bei den englischen Fabrikanten und Händlern geschieht, zu hoch angesetzt,

Africa and Uganda Mail, Mombasa.)

Antigua.

igu Nr. 9/1903) find die Zölle für Zucker und zuckerhaltige Erzeugnisse ei der Einführung in die Präsidentschaft mit Wirksamkeit vom 1. September d. J., wie folgt, festgesetzt worden:

Einfuhrzölle

Arilkel ... Alte Sätze Neue Sätze

Zucker: raffinieert..

roh.

Konserven, Schokoladen, zuckerhaltig Zwieback, kondensierte Milch sowie alle anderen ähnlichen Erzeugnisse, für 1 Pfund; die ½ Penny welche in einem beträchtlichen Ver⸗ anderen Artikel für 1 Pfd. hältnis Zucker als künstlichen Zusatz 13 ¼ v. H. vom enthalten 3 Wert

(The Board of Trade Journal.)

8

1I114X“

mit Wirksamkeit vom I. Septemder d. J. für die Einfuhr na Virgin⸗Islands, wie folgt, festgesetzt worden:

größeren Umfang nicht annehmen wird. Es kommen dabei vor⸗

so fällt es schwer, Kundschaft dafür zu bekommen. (Nach der East 8

g der Zuckerzölle. Durch eine Verordnung

Birgin⸗Islands. 5 Ermäßigung der Zuckerzölle. Durch eine Verordnung (Nr. 3/1903) sind die Zölle auf Zucker und zuckerhaltige en den

Einfuhrzölle

Artikel Alte Sätze Neue Sätze

Schill. Pce. Schill. Pee.

Zucker: raffiniert.. ro 9— 4 Konserven, Schokoladen, zuckerhaltiger Zwieback, kondensierte Milch sowie alle anderen ähnlichen Erzeugnisse, welche in einem beträchtlichen Ver⸗ hältnis Zucker als künstlichen Zusatz enthalten

Ausschreibungen.

Metalle und Waren daraus, Teer, Firnisse, Lacke) soll am 9. De⸗

tot Nut van't Algemeen in Amsterdam in 42 Losen vergeben werden. Die Bedingungsunterlagen können gegen Uebersendung von 0,20 Fl. pro Los von der Buchhandlung Gebroeders van Cleef in Gravenhage bezogen werden. (Nederlandsche Staatscourant.

Die Installation der Lüftungs⸗, Heizungsanlagen, der Bäder ꝛc. in den Hospices civils de Berchem- Anvers (Belgien) Los III soll am 23. Dezember 1903, Vormittags 11 Uhr⸗ im Rathaus zur Vergebung gestellt werden.

(Moniteur des Intérèts Matériels.)

er Bau einer Wasserleitung in Constanza

aufgeschohen worden war, ist nunmehr endgültig beschlossen worden.

Es erscheint empfehlenswert, schon jetzt mit der Stadtverwaltung in

Ausführung der Anlage nicht im Submissionswege vergeben wird. (Commercial Intelligence.)

kanischen Zentralbahn. Die Verwaltung dieser Bahn sichtigt, zur Erhöhung der Belastungsfähigkeit der Linie Monterrey Tampico an Stelle der jetzt in Gebrauch befindlichen Schienen

5

schwereres Material zu verwenden und die Holzbrücken durch Eisen⸗

Paredön— San Pedro sollen zur Bewältigung des bedeutenden Ver.

(Tho Board of Pra

Eeonomista Mexicano.)

W

Eine Lieferung von Bedarfsgegenständen ver⸗ schiedener Art an die niederländische Kolonialverwaltung (u. a. Sarongs, Kopftücher, Posamente, Taue, Gußeisen und andere

zember 1903, Nachmittags 1 Uhr, im Gebäude der Maatschappij

(Rumänien), welcher bereits vor Jahresfrist geplant, aber wieder

Verhandlung zu treten, da es nicht ganz ausgeschlossen ist, daß die

Verstärkung des Ober⸗ und Unterbaues der merxi⸗

konstruktionen zu ersetzen. Ein Teil des benötigten Brückenmaterials ist soeben in Tampico aus England eingetroffen. Auf der Streche

Eine bedeutende Vergrößerung der Wasserleitung und die Einri ziE einer elektrischen Beleuchtungs⸗ anlage in Port Eliza eth (Kapkolonie) bilden den Gegenstand von Erwägungen seitens der Verwaltung. Die Ausführung dieser Anlagen

soll wahr cheinlich im Submissionswege vergeben werden, jedoch ist Näheres hierüber noch nicht bekannt. (The Board of Trade Journal.)

Projektierte öffentliche Arbeiten in Manila. Von der amerikanischen Verwaltungsbehörde wird zur Besserung der sanitären Svese in Manila u. a. der Bau einer (40 engl. Meilen langen) asserleitung und einer Kanalisations⸗ anlage Außerdem sollen die Klosetteinrichtungen in den Häusern Manilas nach und nach durch moderne Apparate ersetzt vehien⸗ 192 einem Bericht des belgischen Generalkonsuls auf den

ilippinen.

Zwangsversteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin wurde das Ver⸗

fahren, betreffend die Zwangsversteigerung des H. Tippenhauerschen

Grundstücks Königgrätzer Straße 101 und Hedemannstraße 1 auf ghbeg, iglichen Amt Berlin standen Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin die nachbezeichneten Grundstücke zur Herhcheng. Hauptf 7, Ecke Friedenstraße 2, in Lankwitz, der Frau F. Nagel gehörig, 8,10 3. J 1800 Mit dem Gebot von 39 000 bar und 24 600 Hypotheken blieb Bäckermeister Herm. Schulz in Steglitz, Fichtestraße 48, Meistbietender. Schildhornstraße in Steglitz, 2 -v-S-h 8“, E und b. U. ucas sen. und Lucas jun. örig. 7,75 a 7,29. Mit dem Gebot von 57 000 Nz 60 bar blieb Kentier Gustav Wels in Lichtenberg, Frankfurter Chaussen 142, Meistbiet 1

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und gots an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 27. d. M. gestellt 19 727, nicht recht⸗ rettig gesielt vir Shen 11 n erschlesien am 1 6325, ni zeitig gestellt keine Wagen. bihs ““

In der v außerordentlichen alversammlung der Berlin⸗Anhaltischen Maschinenbau⸗ kcbersefelbic aft wurden laut des „W. T. B.“ die Anträge der altung einstimmig genehmigt, denen zufolge die Gesellschaft zum Zwecke des Erwerbs der Aktien der ber Maschinenfabrik 2 ½˖ Millionen Mark junge Aktien wird, wovon 2 ¾ Millionen den Aktionären der ersteren Gesells zum von 180 % angeboten werden sollen. Sodann migte die die sich aus diesem Beschlusse ergebenden Sta tutenã

Die gestrige, in Cöln Versamml der deutschen Drahtwalzwerke beschloß, wie die „Kölnische 3. meldet, die Aufnahme der neuen Drahtwalzwerke, mit denen bereits eine vorläufige Verständi erzielt ist, bis zum Zustandekommen des Stahlwerkverbandes binauszuschieben.

Eine gestern in Cöln abgeh bandes deutscher Drahtstiftfa „Kölnischen Zeitung“ zufolge, den V

Nach einer durch „W. T. B.” übermittelten „Kölnischen olkszeitung“ ist vorgestern in einer Sitzung der Haniel, Stinnes, Kannen sowie von Vertretern des sondikats die unter der 1 Kohlenkontor bekannte Ver⸗

einigung zustande g; Navember (W. T B.) Kämmlings⸗ auktion. 600 000 kg wurden 200 000 kg verfanst.

000 kg Stimmung reise 10 bis 15 höbder als legzte Prrise.

Kursberichte von den Fondsmärkten.

Hamburg, 27. November. (M. T. 4121ͤö— Barren: das Kilogramm 2788 Br., 2784 Gd., in das Kilogramm 79,75 Br., 79,25 Gd. Wien, 28. November, Borm. 10 Uhr 50 Min. (W. T. B M Kreditaktien 759,50, Oesterr. Kreditaktien 681,75. F 1

1 2

ische anleihe --N, Bankverein 511,50, Länderbank 435,00 Bexx- Lose 142,50, Brüxrer —,—, Ulpine ondon, 27. November. (W. T. B.) gSen h ,— 4, b. * Ebo 9g aris, 27. November. (W. 2) (Schluß.) 3 ½ Frmmg. Rentse 97,90, Suezkanalaktien 4095. Madrid, 27. November. (W. T. Lissabon, 27. November. (W. T. B.) New York, 26. November. (Schluß) veränderungen blieben im heutigen Verkehr kleine Tagesspekulation beteiligte sich am Geschäft: ihr an den Werten von einigen Eisen verarbeitenden Werken ung

bevorzugten Spekulationspapieren * beleben. Schluß stetig. 8. letztes Darlehn des Tages 1ö= 2 80,00, Cable Transfers 4.84 10, Cemmercimi Bars Tendenz für Geld: Fest. Rio de Janciro, 27. November. (B. X. B.) Waüsel ant

.27. November. (B. T. B.) Poldagm 1.M.

Preis (2e100 eFaan. e. re ermittelten e waren (per kg) in Weizen, märnk ne 89 e5 Bain. Kemee. ee n 162,25 162,50 Abnahme im Dezember, do. 168,75 Mai 1904 mit 2 Mehr. oder Minderwert. st.

Roggen, märkischer 12980 1801 29 39 wergecer

im 1904 mit 1.50 Mehr⸗ ader Mindermert. Befrstt

schlesischer feiner 141—1 üee urger, preußis posener, schle 2 p

märkischer, mecklenburger. pasfemarn. 8 126—131, 2 450 x 127,75 Abnahme imn w 8 do. 131.50 131,75 Abnahme im Mai 1804 mit 8 ℳ. —2

Mais r sos fni Wagen. amerikten. Mixan 113,50 114,00 frei Wagen. Ruhig⸗ 8 1I E. 100 1.. W. . Ummne

Roggenmehl (vper 100 Ne. . 1 1 40 1 . 868- Pemei ene en 8 11

2 Rübol G. 100 .nn 4.00 Abnahme dn senden Monat, do. 46 90 Geld .

Berlin, N. Königlichen Doppelztr.

ehrs schwerere Maschinen in Dienst müehs werden. (Nach Rl

Weizen. Mittelsorte †) 159,97 ⸗ℳ; 15,80

*M.