1904 / 7 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jan 1904 18:00:01 GMT) scan diff

in Oschatz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte aus einem Waren⸗ kaufe im Jahre 1897 den Kaufpreis von 115 87 schuldig geblieben sei, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zur Zahlung der 115 87 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1899 kostenpflichtig zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Oschatz auf den 12. Fe⸗ bruar 1904, Vormittags 9 Uhr. Oschatz, den 7. Januar 1904. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[76064]1 Oeffentliche Ladung.

In Sachen des Kunstmühlbesitzers Josef Stadler zu Aichmuüͤhle, Post Würding, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Senninger in Passau, gegen Stadler, Johann, Müllerssohn von Aichmühle, zuletzt Obermüller dortselbst, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ersatzforderung, ist die öffentliche Zustellung der Klage ö Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des K. Land⸗ gerichts Passau auf Freitag, den 26. Februar 1904, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen; er wird beantragen: Der Beklagte wird ver⸗ urteilt, dem Kläger 6000 nebst 4 % Zinsen hieraus seit 21. November 1901 zu bezahlen und die Streitskosten zu tragen und zu erstatten.

Passau, den 7. Januar 1904.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. (L. S.) Bundscherer, Kgl. Obersekretär.

[76082]

Frau Marie Meier Nr. 6 Heuerßen klagt gegen Wilhelm Gieseking Nr. 6 daselbst aus der Hypothek von 600 Grundbuch von Reinsen Band I Blatt 10 Abteilung 3 Nr. 2 auf 20 Zinsen bei Meidung der Zwangsvollstreckung in die Grundstücke und vor⸗ läufige Vollstreckbarkeit des Urteils. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Rodenberg auf den 4. März 1904, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rodenberg, 5. Januar 1904.

Königliches Amtsgericht.

76080) Oeffentliche Zustellung. Der Eigentümer Florian Michalski zu Polnisch⸗ Wilke, vertreten durch den Prozeßagent von Ptaszynski Schmiegel, klagt gegen den Arbeiter Peter Michalski zu Polnisch⸗Wilke unter Bezugnahme auf die Grundakten von Polnisch⸗Wilke Blatt 34 und die Quittungen vom 3. Januar 1870,2. No⸗ vember 1871 und unter Berufung auf das Zeugnis des Franz Wende und des Johann Michalski sowie der Witwe des Franz Michalski wegen Bewilligung der Löschung der im Klageantrage aufgeführten Hypotheken, mit dem Antrage:

1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung der für ihn im Grundbuche von Polnisch⸗ Wilke Blatt 34 Abteilung III Nr. 1 und resp. 2 eingetragenen Muttererbegeld⸗ resp. Kaufgelder⸗ forderungen von 139 Taler 10 Silbergroschen 7 Pfennig und Zinsen resp. 60 Taler 19 Silber⸗ groschen 5 Pfennig ohne Zinsen sowie als Miterbe des am 25. Oktober 1881 gestorbenen Häuslers Michalski in die Löschung der für diesen im

rundbuche von Polnisch⸗Wilke Blatt 34 Ab⸗ teilung III Nr. 1 resp. 2 eingetragenen Mutter⸗ erbegeld⸗ resp. Kaufgelderforderungen von 139 Taler 10 Silbergroschen 7 Pfennig und Zinsen resp. 60 Taler 19 Silbergroschen 5 Pfennig ohne Zinsen zu willigen,

2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schmiegel auf den 8. März 1904, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jordan, f. d. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [76081] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigentümer Florian Michalski zu Polnisch⸗ Wilke, vertreten durch den Prozeßagent von Ptaszynski in Schmiegel, klagt gegen den Arbeiter Nikolaus Michalski zu Polnisch⸗Wilke, unter Bezugnahme auf die Grundakten Polnisch⸗Wilke Blatt 34 und die vorzulegenden Quittungen und unter Berufung auf das Zeugnis des Johann Michalski und der Witwe des Franz Michalski wegen Bewilligung der Löschung der im Klageantrage aufgeführten Hypotheken, mit dem Antrage: 3

1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung der für ihn im Grundbuche von Polnisch⸗ Wilke Blatt 34 Abteilung III Nr. 1 und resp. 2 eingetragenen Muttererbegeld⸗ resp. Kaufgelder⸗ forderungen von 139 Taler 10 Silbergroschen 7 Pfennig und Zinsen resp. 60 Taler 19 Silber⸗ groschen 5 Pfennig ohne Zinsen, sowie als Miterbe des am 25. Oktober 1881 gestorbenen Häuslers Franz Michalski in die Löschung der für diesen im Grundbuche von Polnisch⸗Wilke Blatt 34 Ab⸗ teilung III Nr. 1 resp. 2 eingetragenen Muttererbe⸗ geld⸗ resp. Kaufgelderforderungen von 139 Taler 10 Silbergroschen 7 Pfennig und Zinsen resp. 60 Süber 19 Silbergroschen 5 Pfennig ohne Zinsen zu willigen,

2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schmiegel auf den 8. März 1904, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jordan,

f. d. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [76086] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann A. W. Mündner in Breslau,

zummerei 38, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat

pianowski in Breslau, klagt gegen den Kolonial⸗ warenkaufmann Josef Finka, früher zu Wieschowa, Kreis Tarnowitz, O.⸗S., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte r vom Kläger käuflich entnommene Waren den

etrag von 218,19 und an verauslagter Fracht 3 ℳ, zusammen 221,19 verschulde, mit dem An⸗ trage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 221,19 nebst 5 % Zinsen von 218,19 seit dem 25. Juli 1903 durch vorläufig vollstreckbare Entscheidung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Tarnowitz, O.⸗S., auf den 16. März 1904, Vormittags

10 Uhr, Zimmer 23. Zum Zwecke der öffent⸗

lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗

kannt gemacht. 2 C 2024/03. 1 Taruowitz, den 30. Dezember 1903.

Kräbs, 16“ als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[76026] Bekanntmachung. A. Die nachstehend bezeichneten Auseinandersetzungen I. Regierungsbezirk Gumbinnen. a. Kreis Angerburg.

Ablösung der auf dem Soltmahner⸗See ruhenden

Fischereiberechtigungen. b. Kreis Johannisburg.

Ablösung der den Grundstücken in Buwellno und Czierspienten im fiskalischen Buwellno⸗See, den Grundstücken in Gurra im domänenfiskalischen Tirklo⸗ See und den Grundstücken in Sdorren im siskalischen Sexter⸗See noch verbliebenen Fischereiberechtigungen.

c. Kreis Lyck.

Ablösung der den Grundstücken in Romanowen in dem fiskalischen Nieczecza⸗See, den Grundstücken in Rydszewen im fiskalischen Przytuller⸗Gonsker⸗See und den Grundstücken in Szameiten auf dem Halleck⸗ und Wittineck⸗See noch verbliebenen Fischereiberech⸗

tigungen. d. Kreis Ragnit. 1) Domänenzinsverteilung von Pautkandszen Nr. 54, 2) Kanonverteilung von Pautkandszen Nr. 44 und 99. II. Regierungsbezirk Königsberg. a. Kreis Fischhausen.

Ablösung der von den Grundstücken in Kunzen an die evangelischen geistlichen Institute in Rossitten zu entrichtenden Reallasten.

b. Kreis Mohrungen.

Ablösung der auf dem fiskalischen Ruske⸗See und

fiskalischen wilden Gehl⸗See haftenden Fischereiberech⸗

tigungen. 1 8 c. Kreis Osterode.

Ablösung der auf dem fiskalischen Taber⸗See haften⸗ den Fischereiberechtigungen,

werden hierdurch gemäß § 109 des Ablösungs⸗ gesetzes vom 2. März 1850 (Ges.⸗SammJ. S. 77) und Artikel 113 des Einführungsgesetzes zum Bür⸗ erlichen Gesetzbuche zur Ermittelung unbekannter Interessenten und Feststellung der Legitimation öffentlich bekannt gemacht, und alle diejenigen, welche hierbei irgend ein Interesse zu haben vermeinen, aufgefordert, sich spätestens in dem am 8

Dienstag, den 29. März 1904,

Vormittags 11 Uhr,

im Dienstgebäude der Königlichen Generalkommission zu Königsberg i. Pr., Krugstraße Nr. 1 a, im Zimmer 17, vor dem Oberregierungsrat Dörell an⸗ stehenden Termine mit ihren Ansprüchen zu melden, widrigenfalls sie die betreffende Auseinandersetzung, selbst im Falle einer Verletzung gegen sich gelten lassen müssen und mit Einwendungen nicht weiter gehört werden können.

B. Folgende Auseinandersetzungen, in welchen die Berechtigten Kapital als Abfindung erhalten, werden gemäß § 111 des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 (Ges.⸗Samml. S. 77) § 150 ff. der Gemein⸗ heitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 (Ges.⸗Samml. S. 53), §§ 460 bis 465 Allgemeinen Landrechts Teil I Titel 20, Artikel 113 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und Artikel 89 des Preußischen Ausführungsgesetzes dazu vom 20. Sep⸗ tember 1899 (Ges.⸗Samml. S. 177), wegen der dabei besonders ö Hypothekenforderungen, deren Besitzer im Grundbuche nicht eingetragen oder nicht zu ermitteln sind, bekannt gemacht, und zwar:

I. aus dem Regierungsbezirk Gumbinnen,

a. Kreis Johannisburg. Abfindungskapital von 1489,07 für das Grund⸗ stück Drosdowen Nr. 17 der Witwe Elisabeth Rohmann, geb. Kesch. Eintragung: Abt. III Nr. 6: 50 väterliche Erbgelder mit 5 % Zinsen seit 28. Februar 1883 für Wilhelmine Hellmanczik

zu Drosdowen. b. Kreis Lyck.

1) Fischereiablösungskapital von 1020 für das Grundstück Makoscheyen Bd. III Bl. Nr. 44. Ein⸗ tragung: Abt. III Nr. 1a: 106 Tlr. 15 Sgr. Muttererbteil mit 5 % Zinsen für Eva Makossa in Makoscheyen.

2) Abfindungskapital von 335,30 für das Grundstück Kl. Lasken Bd. II Bl. Nr. 25. Ein⸗ tragung: Abt. III Nr. 4: 137 Taler großmütterliche Erbabfindung der minorennen Julie Lojewski aus

Kl. Lasken. c. Kreis Oletzko.

Fischereiablösungskapital von 900 für das Grundstück Kukowken Bd. I Bl. Nr. 7 der Wirt Johann und Julie geb. Niedzkowski⸗Kellermannschen Eheleute. Eintragung: Abteilung III Nr. 1: 33 Taler 10 Sgr. Darlehn nebst 6 % Zinsen aus der Schuld⸗ schrift vom 28. Mai 1774 für die Gottlieb Truweschen

Minorennen. d. Kreis Tilsit.

1) Für Abtretung einer Fläche von 5,25 ar auf⸗ gekommenes Abfindungskapital von 94 50 für das Grundstück Eromeiten Nr. 11 des Gutsbesitzers Richard Bleyer. Eintragungen: Abteilung III. Nr. 1: 266 Tlr. 20 Sgr. Darlehn mit 5 % Zinsen für Ernst Redetzki in Wittgirren, Abteilung III Nr. 2: 33 Tlr. 10 Sgr. Darlehn mit 6 % Zinsen für Erdmann Mikuleit in Kattenuppen.

2) Für Abtretung von 16,08 ar aufgekommenes Abfindungskapital von 192,96 für das Grund⸗ stück Willkischken Nr. 17 der Eheleute Christoph und Bennine Suttmann. Eintragung: Abt. III Nr. 9a: 520 Vatererbteil zu 5 % für Erdmann Schimkus.

II. Aus dem Regierungsbezirk Königsberg. Kreis Fischhausen.

Abfindungskapital von 118,89 für das Grund⸗ stück Peyse Bd. I Bl. Nr. 2 der Fischerwirt Heinrich und Florentine geb. Torner⸗Ulkeschen Eheleute. Ein⸗ tragungen: 1) Abteilung III Nr. 1: 176 Taler 74 Gr. väterliche Erbgelder aus dem Teilungsinventar vom 26. Juli 1796 für die Kinder der Besitzerin Anna Dorothea verwitweten Clement, geb. Maasin, und zwar: a. Johann George Clement, b. Christian Clement, c. Zacharias Clement. 2) Abteilung III. Nr. 4: 16 Taler 20 Sgr. Darlehn nebst 5 % Zinsen, und zwar: a. 5 Taler 16 Sgr. 8 Pfg. für Karl Eduard Eim zu Peyse, b. 5 Taler 16 Sgr. 8 Pfg. für Johann Martin Eim zu Peyse, c. 5 Taler 16 Sgr. 8 Pfg. für Friedrich August Eim zu Peyse. 3) Abteilung III Nr. 6: 300 Darlehn mit 6 % Zinsen für den Eigentümer Ferdinand Torrek zu Fischhausen.

Die Besitzer dieser Hypothekenforderungen werden aufgefordert, sich mit ihren etwaigen Ansprüchen

spätestens in dem oben festgesetzten Termine zu melden, widrigenfalls sie ihres Pfandrechts an

den festgesetzten Abfindungskapitalien verlustig gehen.

Königsberg, den 6. Januar 1904. Königliche Generalkommission für die Provinz Ostpreußen.

———ʒnↄ—'

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ c.

[76130) Bekanntmachung

der Straßen⸗ und Klein⸗Bahn⸗ Berufsgenossenschaft.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis aller Be⸗ teiligten, 8 für die das Reichsgebiet umfassende Straßen⸗ und Klein⸗Bahn⸗Berufsgenossenschaft der Ingenieur Joh. Friedrich Gunderloch mit seinem Amtswohnsitz in Berlin, Kreuzbergstraße Nr. 16 20II, als technischer Aufsichtsbeamter nach Maßgabe der §§ 119 und f. des Gewerbeunfallversicherungs⸗ Pfete vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt 1900 . 347/583) vom 1. Januar 1904 ab an⸗ gestellt worden

gonnen hat. Berlin, den 6. Januar 1904. Der Vorstand

Koehler.

ist und seine Amtstätigkeit be⸗

[76131] Bekanntmachung. 1

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an Stelle des Herrn Fritzsche Herr Curt Trobsch, Firma Richard Trobsch, Herrenkonfektion, Zwickau, zum Vertrauensmann des 98. Bezirks (Zwickau) und als dessen Stellvertreter Herr Hermann Buring, i. Fa. Julius Efler, Damenkonfektion, eben⸗ daselbst, ernannt worden ist.

Berlin, den 18. Dezember 1903.

Bekleidungsindustrie-Berufsgenossen. schaft.

Der Vorstand. A. Venzky.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[75764] Bekanntmachung.

Es soll die Ausbeutung des innerhalb des Jagens 95 Abteilung b. a der Oberförsterei Rothenfier belegenen aus Jurakalk bestehenden Kalklagers auf einer Fläche von 2 ha Größe, die an Ort und Stelle durch Pfähle deutlich abgegrenzt ist, auf dem Wege des schriftlichen Angebots verpachtet werden.

Die Ausbeutung des Kalkes soll innerhalb 20 Jahren erfolgen. Schriftliche Gebote mit der Aufschrift

Die Verpachtung eines Kalklagers in der Ober⸗

försterei Rothenfier“ sind verschlossen bis zum 29. Januar 1904 in einem Umschlage, der die Aufschrift führt:

„An die Königliche Regierung, Forstinspektion II.

in Stettin“ portofrei einzusenden und müssen enthalten

1) den Preis pro Kubikmeter der auszubeutenden Masse in Mark und vollen zehn Pfennigen,

9 die Erklärung, daß dem Antragsteller die Ver⸗ pachtungsbedingungen bekannt sind und er sich ihnen unterwirft,

3) die Unterschrift.

Später eingehende Offerten können nicht berück⸗ sichtigt werden. Die Bietenden bleiben 8 Wochen an ihre Gebote gebunden. Die Erteilung des Zu⸗ schlages wird der Königlichen Regierung in Stettin vorbehalten. Derselben steht es nach Ermessen frei, zu bestimmen, ob überhaupt und welchem der drei Bestbietenden der Zuschlag erteilt werden soll. Die Errichtung des Vertrages erfolgt innerhalb 8 Wochen nach Erteilung des Zuschlages.

Die Verpachtungsbedingungen können sowohl in unserer Registratur, wie auf der Oberförsterei Rothenfier eingesehen, von ersterer auch gegen Er⸗ stattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden.

Die Pachtfläche wird in ihren Grenzen auf Wunsch vom Königlichen Förster Henning in Trechel vor⸗ gezeigt werden.

Die Eröffnung der schriftlichen Angebote erfolgt in Gegenwart der etwa erschienenen Pachtliebhaber am 30. Januar 1904, Mittags 12 Uhr, im Zimmer 32 der hiesigen Regierung.

Stettin, den 2. Januar 1904.

Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten B. v. Varendorff. Piersig.

11

[73655] Bekanntmachung. Die Lieferung der nachstehenden Wirtschaftsbedürf⸗ nisse für die Zeit vom 1. April 1904 bis 31. März 1905 soll gruppenweise im Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden, und zwar: 1900 Xg Haferarüse iDies Vademudet zg Hafergrütze, g Fadennudeln, Hirse, 600 kg Zichorie.

Gruppe II

600 kg Kaffee. Gruppe IIa 3000 kg Erbsen. 8 Gruppe IIb 2000 kg Bohnen. 8

Gruppe II. 2000 kg Linsen. Gruppe III 1500 kg Reis,

2500 kg Salz, 200 kg Syrup. Gruppe IV.

G

2000 kg Rindfleisch, 1000 kg Schweinefleisch, 800 kg Hammelfleisch, 40 kg Kalbfleisch, 1000 kg geräucherten Speck, 1000 kg Rindernierentalg, un⸗ ausgelassen, 500 kg Schweineliesen, 400 kg Schmalz, ausgelassenes (deutsches). Gruppe IVa 2500 kg Seefische.

Gruppe V

30 000 kg gewöhnliches Brot, 15 000 k Brot, 900 kg Semmel, 25 kg Zwieback. Gruppe VI. 14 Tonnen Heringe. B Gruppe VII 900 kg Sauerkohl.

120 kg

600 1 Essig,

8 Gruppe VIII 170 kg Kernseife, 150 kg Sch

Soda. Gruppe IX 8

175 kg Rüböl. 1

Besondere Gebote sind abzugeben auf:

9500 1 Vollmilch, 12 000 1 Magermilch, 90 kg Butter, 1300 kg Käse, 30 kg Oberleder, 150 kg Sohlenleder, 40 kg Brandsohlleder.

Die Preise sind pro 100 kg, pro Tonne und pro Liter in den Offerten abzugeben.

Die Lieferungsbedingungen, deren Kenntnis und Annahme bei jeder Offerte vorausgesetzt wird, liegen im hiesigen Amtszimmer zur Einsicht aus und können auf Verlangen gegen Erstattung von 50 Schreib⸗ gebühr mitgeteilt werden.

Versiegelte, mit der nötigen Aufschrift versehene Angebote auf einzelne oder mehrere Gruppen von Lieferungsgegenständen mit bestimmter Preisangabe und unter Beifügung von Proben sind bis zum Termin am Donnerstag, den 21. Januar 1904, Vormittags 10 Uhr, einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der erschienenen Bewerber geöffnet werden sollen.

Sagan, den 29. Dezember 1903.

Königliche Strafanstaltsdirektion.

5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

[76128] Bekanntmachung.

Zur Auslosung der am 1. Juli d. J. ein⸗ zulösenden Elberfelder Stadtobligationen und Anleihescheine, nämlich:

20 400 der VI. Emission in 34 Stück,

69 600 vom Jahre 1872 in 12 Stück Lit. A und 56 Stück Lit. B,

95 400 vom Jahre 1875 in 11 Stück Lit. A, 88 Fias Lit. B, 4 Stück Lit. C und 4 Stück Lit. D,

143 500 vom Jahre 1877 in 14 Stück Lit. A, 59 Stück Lit. B und 29 Stück Lit. C,

70 700 vom Jahre 1883 in 1 Stück Buchst. A, 46 Stück Buchst. B, 27 Stück Buchst. C und 31 Stück Buchst. D,

278 800 vom Jahre 1899 in 11 Stück Buchst. A 39 Stück Buchst. B, 112 Stück Buchst. C, 56 Stüdh Buchst. D und 29⸗Stück Buchst. E wird Termin auf Freitag, den 29. ds. Mts., Nachmittags 3 Uhr, im hiesigen neuen Rathause, Zimmer Nr. 38, erstes Obergeschoß, hierdurch vor⸗ bestimmt.

Elberfeld, den 2. Januar 1904.

Der Ober⸗ Die städtische bürgermeister: Schuldentilgungskommission. Funck. Keetman. Meckel. Schlieper.

[76140] 4 % hypothekarische Anleihe der Gewerkschaft Deutscher Kaiser.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars in Berlin stattgehabten Verlosung der am 1. April 1904 gemäß den Anleihebedingungen zur Rückzahlung gelangenden

4 % Partialobligationen

unserer hypothekarisch sichergestellten Anleihe von 2 500 000 sind folgende im Gesamt⸗ betrage von 80 000 gezogen worden:

12 13 20 54 58 66 120 132 143 151 175 251 342 417 421 463 520 611 621 637 679 715 728 730 738 770 827 870 874 878 935 942 1025 1039 1116 1157 1179 1195 1242 1302 1364 1381 1404 1415 1429 1438 1450 1517 1526 1576 1629 1685 1713 1743 1785 1805 1813 1818 1851 1856 1918 1972 2048 2090 2101 2108 2115 2160 2173 2178 2198 2288 2299 2316 2344 2357 2390 2447 2464 2467, im Ganzen 80 Stück über je 1000

Die Auszahlung des Nennwerts dieser ausgelosten Obligationen erfolgt vom 1. April 1904 ab bei

der Kasse der Gewerkschaft Deutscher Kaiser

in Hamborn,

der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in

Berlin,

dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Co.

in Cöln,

der Essener Credit⸗Anstalt in Essen a. d. Ruhr gegen Auslieferung der Obligationen und der dazu ee Zinscoupons, welche später als an jenem

age verfallen. Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von dem Kapitalbetrage der Obli⸗ gationen gekürzt.

Die Verzinsung der oben bezeichneten Obligationen hört mit dem 31. März d. J. auf.

Von den früher ausgelosten Obligationen sind die nachstehend angegebenen Nummern bisher nicht zur Einlösung eingereicht worden:

1789 2381. Hamborn, den 2. Januar 1904.

Gewerkschaft Deutscher Kaiser.

Aug. Thyßen.

6) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

[76112]

Wir zeigen hierdurch an, unserer Gesellschaft Nr. erklären.

Limburg a. Lahn, den 7. Januar 1904.

Lahn-Dolomitwerke Actiengesellschaft. —“——

daß wir die Aktien

[75534]

Laut Fererietder emrhne cga vom 30. De⸗ zember 1903 ist unsere Gesellschaft in Liquidation etreten. Die Gläubiger werden daher aufgefordert ihre Ansprüche anzumelden.

Frankenthal, den 4. Januar 1904.

Eisenhütte Frankenthal A. G.

in Liqguidation. Der Liquidator: Drechsel.

121 600 für kraftlos 1

s758

An Abschreibungen... Löhne und Arbeiterversicherung. Geschäftsunkosten.

mäßig

Fehr

Aktiva.

.““ Is 1903 8 70 880/79 Sept. Per ¹ 4 195 231 30.

237 536778 1 196 766,04% 14 160— 12 168,39]%

6 709 62] 219 205 59]

2 469 74 1 141 364 14 5 278 11

100ʃ07G

6774 32]

920 609,82

An Grundstückkonto .. ... 6³“*“ Gebäudekonto. L“ e“ Wasserbauten⸗ u. Wasserkraftkonto Utensilien⸗ u. Werkzeugkonto. . ““ Materialien⸗u. Fabrikationsbestände Fouragekonto. ““ 9 Pr⸗ 1“ orausbez. Feuerversich.⸗Prämien Effektenkonto... 1“ S u. Modellekonto Kautionskonto . ....

v8]8]q““

Gewinn⸗ und Verlustkonto pro 30. September 1903.

41 068,21 235 395 51

98 949 87

88 576 66

463 990,˙25 88

Der Vorstand von Fehr & Wolff Actieng Eduard Wolff.

Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustkonto habe ich geführten Geschäftsbüchern der Gesellschaft übereinstimmend gefun

Ertrag

Per Gewinnvortrag aus 1901/02. Fabrikationskonto

1“

c Wolff Aktiengesellschaft Habelschwerdt i/Schles.

Bilanz pro 30. September 1903.

Passiva. 500 000— 9 332 03

34 883/72 63 600/ 214 115 93

2 512 80

Aktienkapitalkonto Reservefondskonto Sonderrücklagen⸗ 1“ ypothekenkonto. Kontokorrentkonto Löhne⸗ u. Arbeiter⸗ unfallversich.⸗Kto. Akzeptenkonto 7 588 68 Gewinn⸗ u. Verlust⸗ 88 576 66

920 609 82

Kredit. 12 542 37

451 447 88

——

463 990 25

esellschaft.

geprüft den. ““

ordnungs⸗

Paul Rettig, gerichtl. vereid. Bücherrevisor, Neisse.

[75338]

Aktiva.

2

16 27 31

60

1 Grundstückskonto.. 22 2 Gebäudekonto . . 1

4 Lagerfaßkonto. . Transportfaßkonto.. Mobilienkonto Wirtschaftsgerätekonto Betriebsutensilienkonto Maschinenkonto Fuhrwerkskonto

Debitorenkonto

e1““

““ 42 Trebern

Fopfek.... . .. 84 1X“ 75 Materialien zum Be⸗

Fourage

V

138 749 68 38/47 Bankt 2 721 9136 027 74 45 15 114 49 51 857,44 14 257050 80 185177 V 1

2 429 84 16 021 63 1 645 83 213 03 853 29 10376 7250 58

985 30 39 288 85

4 837 93 J22 95

1 282 45

3 62659 600,—

Abschreibung Abschreibung Abschreibung * Abschreibung 143280 Abschreibung. 749 53 Abschreibung 6 965 28

Abschreibung 34 650 72

Abschreibung 8 640/ 51

30 026 39 2 452 58 14 607 65 23765

Abschreibung

ypothekenkonto. insguthaben . .

Lagerbestände: 35 “*“ 50

8 6

w11ö11““ .“

50 1 314 673 89 88

Aktienbrauerei⸗Helmbrechts Moritz Müller.

33 604 36

3—ℳ 3 494 36 143 09

2 021 94

3 820/48

2 349 63

Gitskonto .. Wirtschaftskonto ... Reparaturenkonto. Dubiosenkonto . . . .. Skonto und Dekortkonto webeebbbb; 5 361 90 Handlungsunkostenkonto 5 644 10 ͤ1A11AA“A“ 75 vbbö1ö1.1“X““ 61 94 Betriebsunkostenkonto. 62 b4*“ 40 1111X1X1X“ 60 Abschreibung: 1 Gebäudekonto. .. 27211984S Lagerfaßkonto.. . 857/44 Transportfaßkonto. . . . . .. 2 429 84 e8* 213 03 Wirtschaftsgerätekonto . . . . 103 76 Betriebsutensilienkonto . . . . . 985 30 TTW11X1““”

r. S 3 1 282 45 ebitorenkonto. 600 14 031 69

Reingewinn... 8 12 070]43

8 vee

73 601 54

Aktienbrauerei⸗Helmbrechts A. Ad. Pittroff.

Moritz Müller.

Aktienkapitalkonto

Reservefondskonto Kautionskonto . Kreditorenkonto. Darlehenskonto... 74 Gewinn⸗ and Verlustkonto: Vortrag Gewinn 1902/03 davon: 4 ½ % Dividende 9 000,— Reservefonds Wretraag

Bilanzkonto am 30. September 1903.

onto.

351,95 11 718,48

2 500,— 570,43

NℳR2070,75

314673 89

A. G.

Ad. Pittroff. Geywinn⸗ und Verlustkonto am 30. September 1903.

1 Haben.

351 95 1 921 39 66/03

71 262/17

Vortrag aus 1902 . Treberkonto. Div. Einnahmekonto Bierkont

de

20 000 000 4 %ige vor dem 1. Januar 1914 nicht rückzahlbare Pfandbriefe

10 200 000 3 ½ % ige

in Meinin

Prospekt

der

Deutschen Unpothekenbank in Meiningen

über

(Emission IX) und

vor dem 1. April 1913 außerhalb der regelmäßzigen Auslosung unkündbare Pfandbriefe (Emission X).

Die mit landesherrlicher Konzession vom 13. Dezember 1862 als Aktiengesellschaft mit dem Sitz en und zum Zwecke des Betriebs von Realkreditgeschäften errichtete, am 20. cn

ärz 1863 in das

Handelöreülster eingetragene Deutsche Hypothekenbank beabsichtigt, auf Grund der Berechtigung, die ihr nach

den §§ 2, 4 und 5 der landesherrlich genehmigten revidierten Statuten vom 24.

November 1899 zusteht,

und auf Grund der nach Maßgabe des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erwirkten besonderen staat

lichen Genehmigung vom 17. Dezember 1903 gegen

von ihr gewährte

und noch zu gewährende

opothekarische Daͤrlehen vom ersten Quartal des Jahres 1904 an folgende Schuldverschreibungen auf

en J

nhaber auszugeben: 4 % ige Pfandbriefe, bei denen die Bank durch den Aufdruck: ausgeschlossen’ und den Text der Schuldverschreibung a

„Rückzahlung vor 1. Januar 1914 uf Auslosung oder sonstige

AA14“ I11“ 8

eeae; zu einem früheren Termine als dem 1. Januar 1914 verzichtet, bis zum Höchstbetrage von 20 000 000 1 der Bezeichnung Emission IX 1 un 8 3 ½ % ige Pfandbriefe, bei denen die Bank durch den Aufdruck: „Kündigung außerhalb der regel⸗ mäßigen Auslosung vor 1. April 1913 ausgeschlossen; und den Text der Schuldverschreibung auf eine Kündigung, welche die in dem Jahre 1905 beginnende regelmäßige jähr⸗ liche Auslosung von 1 % des Umlaufs überschreitet, bis zum 1. April 1913 ver⸗ zichtet und sich gleichzeitig verpflichtet, die vor diesem Termin von der regelmäßigen uslosung betroffenen Pfandbriefe auf den binnen sechs Wochen zu stellenden An⸗ trag in unausgeloste Stücke der gleichen Gattung umzutauschen, bis zum Höchstbetra von 10 000 000 unter der Bezeichnung Emission X. Die Emission IX ist in 20, die Emission X in 10 Abteilungen von je 1 000 000 eingeteilt. Die Pfandbriefe der Emission IX sind in folgenden Stücken ausgefertigt: Lit. A a Nr. 1 500 zu 5000, Lit. D Nr. 1 4900 zu 500,

Lit. A Nr. 1 1500 zu 3000 Lit. E Nr. 1 4000 zu 300,

Lit. B Nr. 1 2000 zu 2000 Lit. F Nr. 1 4000 zu 100,

Lit. C Nr. 1 4900 zu 1000 Lit. G Nr. 1 1000 zu 50

Die Pfandbriefe der Emission X sind in folgenden Stücken ausgefertigt:

Lit. A a Nr. 1 250 zu 5000 Lit. D Nr. 1 2450 zu 500,

Lit. A Nr. 1 750 zu 3000, Lit. E Nr. 1 2000 zu 300,

Lit. B Nr. 1 1000 zu 2000, Lit. F Nr. 1 2000 zu 100,

ELit. Nr. 1— 2450 zu 1000, Lit. G Nr. 1 500 zu 50.

Die Nummern laufen bei jeder der beiden Emissionen durch alle Abteilungen fort und zwar so, daß von jeder Litera auf jede Abteilung bei der Emission IX der zwanzigste, bei der Emission X der zehnte Teil der angegebenen Nummern entfällt.

8 Die Stücke beider Emissionen sind mit halbjährlichen, am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres fälligen Zinsscheinen versehen; die ersten Zinsscheine sind am 1. Juli 1904 fällig.

Die Bank verpflichtet sich, die Pfandbriefe auf Antrag auf den Namen eines bestimmten Be⸗ rechtigten kostenfrei umzuschreiben.

Die Pfandbriefe sind seitens der Gläubiger unkündbar.

Die Rückzahlung der Pfandbriefe Emission IX erfolgt, abgesehen von freihändigen Rückkäufe im Wege der erstmals zum 1. Januar 1914 zulässigen Auslosung oder sonstigen Kündigung der Art, baß längstens bis zum 31. Dezember 1963 die Tilgung beendigt sein muß.

Die Rückzahlung der Pfandbriefe Emission X erfolgt, abgesehen von freihändigen Rückkäufen, in den Jahren 1905 bis 1912 im Wege der regelmäßigen jährlichen Auslosung, die erstmals spätestens am 1. April 1905 stattfinden und sich stets auf ein Prozent des nach der letzten Jahresbilanz im Umlauf befindlichen Betrags erstrecken muß, später nach Wahl der Bank auch im Wege der, jedoch frühestens am 1. April 1913 zulässigen, verstärkten Auslosung oder sonstigen Kündigung der Art, daß längstens bis zum 30. Juni 1963 die Tilgung beendigt sein muß. G .aM Die Auslosung ist eine öffentliche. Der Tag der Auslosung wird mindestens zwei Wochen vorher bekannt gemacht. Die Rückzahlung der ausgelosten Beträge findet an demjenigen der Auslosung folgenden Kalenderquartalsersten statt, bis zu welchem wenigstens drei Monate einschließlich des Auslosungs⸗ termins verstrichen sind. Das Resultat der Auslosung und der Rückzahlungstermin werden alsbald nach der Auslosung, und zwar wenigstens zwei Monate vor dem Rückzahlungstermin, veröffentlicht unter gleich⸗ zeitiger 388 der aus früheren Auslosungen noch rückständigen Pfandbriefe. 1

8 ine Kündigung kann nur eine ganze Emission oder einzelne Abteilungen einer solchen zum Gegenstande haben und nur durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Der Rückzahlungstermin ist so zu bestimmen, daß zwischen ihm und dem Tage, an welchem die Kündi ung erstmals in dem Deutschen Reichs⸗ anzeiger und in dem Regierungsblatt für das Herzogtum Sachsen⸗ Neiningen bekannt gemacht wird, eine Frist von wenigstens drei Monaten einschließlich des Bekanntmachungstages liegt. 8

Die Bank übersendet den Besitzern ihrer Pfandbriefe auf Wunsch regelmäßig Auslosungslisten portofrei und übernimmt auch auf Antrag kostenfrei die Kontrolle der Auslosungen und Kündigungen.

Die Eigentümer der auf Namen umgeschriebenen Pfandbriefe werden von Auslosungen und Kündigungen noch besonders portofrei benachrichtigt.

Die Zahlung der Zinsscheine und der ausgelosten oder gekündigten Stücke erfolgt an den Kassen der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen und der Deutschen Hypothekenbank (Meiningen) Berlin in Berlin, sowie außerdem in Berlin bei der Deutschen Bank, der Direction der Disconto⸗

esellschaft und der Mitteldeutschen Creditbank, in Frankfurt a. Main bei der Mitteldeutschen Credit⸗ bank, in Dresden bei der Dresdner Filiale der Deutschen Bank, in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt, Abtheilung Becker & Co., Commandit⸗Gesellschaft auf Aktien, in München bei der Pfälzischen Bank, in Stuttgart bei der Württembergischen Bankanstalt, vorm. Pflaum & Co. 3

Wegen des Erlöschens der Ansprüche aus den Pfandbriefen und den Zinscheinen durch Zeitablauf Fehtfen le sar die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Vorlegungsfrist und die Ver⸗ jährung Platz.

Die Ausgabe der neuen Zinsbogen erfolgt an den Kassen der Bank Zahlstellen kostenfrei. 8

Die Pfandbriefe tragen die faksimilierten Namensunterschriften dreier Direktoren; der Eintrag in das Pfandbriefregister wird von einem Kontrollbeamten durch eigenhändige Unterschrift bezeugt.

Alle Bekanntmachungen der Bank müssen im Deutschen Reichsanzeiger und im Regierungs⸗ blatt für das Herzogtum Sachsen⸗Meiningen veröffentlicht werden. Sie werden außerdem in wenigstens je zwei in Berlin und Frankfurt a. Main erscheinenden Zeitungen und in wenigstens je einer Zeitung der jenigen sonstigen Börsenplätze, an welchen die Pfandbriefe der Emissionen IX und X zur Einführung ge⸗ langen, veröffentlicht, insbesondere auch in den jeweiligen Amtsblättern des Rats zu Dresden und zu Leipzig (zur Zeit Dresdener Anzeiger und Leipziger Tageblatt). b 8

Das Aktienkapital der Bank beträgt 24 000 000, eingeteilt in 80 000 Aktien von je hundert Talern (ℳ 300). Hiervon sind 4800 vollgezahlt, auf 23 995 200 bis jetzt 90 % eingezahlt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. 8 3 1

Das Geschäfsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Bilanz sind die gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Der Gewinn wird folgendermaßen verteilt: es werden zunächst in den gesetzlichen Reservefonds jedenfalls so lange, als dieser den zehnten Teil des Grundkapitals nicht überschreitet, mindestens 5 % ein

estellt, und sodann erhalten die Aktionäre bis zu 4 % Dividende auf das eingezahlte Aktienkapital iernach werden die etwa zur Bildung oder Verstärkung besonderer Reservefonds zu verwendenden oder der Pensionskasse der Beamten als außerordentliche Zuschüsse zu überweisenden Beträge entnommen; der alsdann verbleibende Ueberschuß wird, nachdem die gemäß des Beschlusses der Generalversammlung etwa auf neue Rechnung vorzutragenden oder anderweit zu verwendenden Beträge gekürzt und 20 % des sich hiernach ergebenden Restes als Tantieme an die Mitglieder des Aufsichtsrats und die Direktoren vergütet worden sind, als weitere Dividende an die Aktionäre verteilt.

An Dividenden wurden in den letzten fünf Jahren stets 7 % gezahltes Aktienkapital von:

1898: 16 801 440,

1899: 16 801 440 bis 1. März und 19 200 960 vom 1. März an, b

1900, 1901 und 1902: je 19 200 960. Die Generalversammlung findet in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres in Meiningen statt. Die Berufung erfolgt seitens des Vorstandes oder des Aufsichtsrats unter Angabe des Zwecks durch einmalige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern wenigstens drei Wochen vor dem Ver⸗ sammlungstage. Jede Aktie zu 300 und jeder über Ratenzahlungen auf eine solche Aktie ausgestellte Vnterimeschein gewährt eine Stimme. 1 1

Die Geschäftstätigkeit der Bank ist auf folgendes beschränkt: 1

1) die Gewährung von hypothekarischen Darlehen auf Grundstücke im Deutschen Reiche bis zu höchstens drei Fünftel des ermittelten Werts und die Ausgabe von Schuldverschreibungen Pfandbriefen auf Grund der so erworbenen Hypotheken; . die Gewährung von Darlehen an Kleinbahnunternehmungen im Deutschen Reiche gegen Verpfändung der Bahn und die Ausgabe von Schuldverschreibungen Kleinbahn⸗ obligationen auf Grund der so erworbenen Forderungen; 8

3) die Gewährung von Darlehen an Deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Uebernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft und die Ausgabe von Schuldverschreibungen Kommunalobligationen auf Grund der so er⸗ worbenen Forderungen; 8

4) den Betrieb der sonstigen, im § 5 des Reichshvpothekenbankgesetzes zugelassenen Geschäfte.

3 So lange das eingezahlte Grundkapital die Summe von 24 Millionen Mark nicht übersteigt, darf der Gesamtbetrag der Pfandbriefe, Kleinbahnobligationen und Kommunalobligationen den 24fachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals erreichen; auf Pfandbriefe und Kleinbahnobligationen zusammen G darf aber nicht mehr als der 20 fache Betrag des eingezahlten Grundkapitals entfallen. Von dem Rechte zur Ausgabe von Kleinbahnobligationen und Kommunalobligationen hat die Bank bisher keinen Gebrauch

gemacht. Betreffs der zur Deckung der Pfandbriefe bestimmten hypothekarischen Darlehen gelten die nachstehenden Vorschriften: a. nach den §§ 11 und 12 des Reichshvpothekenbankgesetzes: 1 Die Beleihung ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig. Der bei der Beleihung ange.

nommene Wert des Grundstücks darf den durch sorgfältige Ermittelung festgestellten Verkaufswert nicht übersteigen. Bei der Feststellung nefes Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmäßiger Wirtschaft jedem Besitzer nach⸗ haltig gewähren kann. Die zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendeten hek n plätzen sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrags der zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe benutzten Hypotheken sowie den halben Betrag des eingezahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Im übrigen sind Hypotheken an Grundstücken, die einen dauernden Ertrag nicht gewähren, insbesondere an Gruben und Brüchen, von der S zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen ausgeschlossen. Das Gleiche gilt von Hypotheken an Bergwerken. b. nach den von der Bank festgestellten, seitens der Aufsichtsbehörde genehmigten „Be⸗

dingungen für die zur Deckung der Pfandbriefe bestimmten hypothekarischen Darlehen“

vom 16. Dezember 1899: . 1 8

persönlichen Verhältnisse des Grundstückseigentümers müssen eine genügende Gewähr für die pünktliche Erfüllung der von ihm zu übernehmenden Verpflichtungen bieten. Bauplätze und

sowie bei den vorgenannten

verteilt, und zwar auf ein ein

Forstgüter sind von der Beleihung ausgeschlossen. Bei Darlehen auf Neubauten wird mit der Aus⸗

vpotheken an Bau.